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AN/0137/2020

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Erhalt einer Süßkirsche in Bickendorfer Kleingarten

Antrag nach § 3 BV4 (Grüne) 21.01.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 03.02.2020, TOP 8.11

Sachstandsbericht BV (2) 13.01.2022

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Antrag nach § 3 (Grüne BV4)

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Sachstandsbericht BV (2) 13.01.2022

1466 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0137/2020 
 Stand: 13.01.2022 
Sachstandsbericht  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Erhalt einer Süßkirsche in Bickendorfer 
Kleingarten 
Beschluss:  
 
Der Süßkirschen-Baum in der Kleingartenanlage Frohnhofstraße (Bickendorf), der jetzt bei einem an-
stehenden Pächterwechsel gefällt werden soll, soll erhalten bleiben. Das Amt für Landschaftspflege 
und Grünflächen soll wie in der Kölner Gartenordnung vorgesehen eine Ausnahmegenehmigung für 
diesen Baum erteilen. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Süßkirsche in der Kleingartenanlage Frohnhofstraße ist nicht gefällt worden und existiert auch 
heute noch. Es wurde keine Ausnahme auf der Grundlage der aktuellen Kleingartenordnung erteilt. 
Jedoch fällt der Erhalt des Baumes unter den Beschluss des Rates zur Neufassung der Kleingarten-
ordnung. Der Rat mit dem Beschluss festgelegt, dass bis zum Abschluss der neuen Kleingartenord-
nung keine Bäume im Rahmen von Pächterwechseln gefällt werden sollen. 
Die Arbeitsgruppe zur Änderung der Kleingartenordnung hat schon mehrfach getagt. Ein Abschluss 
ist für Frühjahr 2022 vorgesehen. 
 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Es erfolgt kein weiterer Sachstandsbericht, da der Sachverhalt im Rahmen der Neufassung der 
Kleingartenordnung erfasst wird.

Antrag nach § 3 (Grüne BV4)

3182 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister  
Josef Wirges  
Im Hause 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0137/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2020 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Erhalt einer Süßkirsche in 
Bickendorfer Kleingarten 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wie dem Kölner Stadtanzeiger vom 21.2.2020 zu entnehmen war (siehe Anlage) soll 
in der Kleingartenanlage Frohnhofstraße (Bickendorf) ein Süßkirschen-Baum gefällt 
werden. Laut Gartenordnung der Stadt Köln dürfen großwüchsige Bäume (wie 
Süßkirschen oder Walnüsse) in Kleingärten nicht gepflanzt werden, da sie die 
kleingärtnerische Nutzung beeinträchtigen können. Für bestehende Bäume sieht die 
Gartenordnung allerdings eine Ausnahmeregelung vor: „Das Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen entscheidet darüber, ob bei Pächterwechsel eine 
Ausnahmegenehmigung für ein Verbleiben eines alten, schützenswerten, 
großwüchsigen Süßkirschen- oder Walnussbaumes erteilt werden kann.“ Laut 
Zeitungsbericht hat das Grünflächenamt es abgelehnt, für den Baum in Bickendorf 
eine Ausnahme zu genehmigen – der Baum soll gefällt werden, obwohl es sich 
offenbar um einen gesunden, reich blühenden und fruchttragenden Baum handelt. 
 
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt daher folgenden Antrag für die 
Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 3.2.2020.  
 
Beschluss 
Der Süßkirschen-Baum in der Kleingartenanlage Frohnhofstraße (Bickendorf), der 
jetzt bei einem anstehenden Pächterwechsel gefällt werden soll, soll erhalten 
bleiben. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen soll wie in der Kölner 
Gartenordnung vorgesehen eine Ausnahmegenehmigung für diesen Baum erteilen. 
 
Begründung 
Die immense Bedeutung die Bäume für den Klimaschutz 
(CO2-Bindung), für die Klimawandelfolgenanpassung 
 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
 
Bezirksvertretung Köln-Ehrenfeld 
Ehrenfeld - Neuehrenfeld - Bickendorf/ 
Ossendorf - Bocklemünd-Mengenich - 
Vogelsang 
Bezirksrathaus Ehrenfeld 
Venloer Str. 419-421 
50825 Köln 
Tel./Fax: 0221/22194-309 
Email: gruene-bv4@stadt-koeln.de 
www.gruenekoeln.de/Bezirk4 
  clasen@netcologne.de

- 2 - 
(Kühlung), für die Luftverbesserung (Schadstofffilterung) und den Artenschutz haben 
(Nahrung für Insekten und Vögel) haben, ist hinlänglich bekannt. Daher und auch vor 
dem Hintergrund, dass in Kön zahlreiche Bäume unter den letzten beiden 
Hitzesommern gelitten haben, ist es nicht nachvollziehbar, dass ein gesunder Baum 
gefällt werden soll. Bis zur angekündigten Überarbeitung der Gartenordung mit 
Anpassung auch an den im Juli 2019 ausgerufenen „Klimanotstand“ (siehe Anlage) 
muss das Grünflächenamt mit besonderem Augenmaß bei der Frage des Erhalts 
„nicht satzungskonformer“ Bäume vorgehen. Die jetzt schon mögliche 
Ausnahmeregelung ist vollumfänglich anzuwenden. Alles andere wäre absurd und 
unzeitgemäß.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Christiane Martin 
Fraktionsvorsitzende 
 
 
Anlage: Zeitungsartikel vom 21.1.2020 (Kölner Stadtanzeiger)

- 3 -

Beratungsverlauf (1)

03.02.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.11 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0137/2020
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (Grüne)
Datum
21.01.2020
Erstellt
21.01.2020 15:43