AN/0137/2020
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Erhalt einer Süßkirsche in Bickendorfer Kleingarten
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Sachstandsbericht BV (2) 13.01.2022
1466 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
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Vorlagen-Nummer
AN/0137/2020
Stand: 13.01.2022
Sachstandsbericht
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Erhalt einer Süßkirsche in Bickendorfer
Kleingarten
Beschluss:
Der Süßkirschen-Baum in der Kleingartenanlage Frohnhofstraße (Bickendorf), der jetzt bei einem an-
stehenden Pächterwechsel gefällt werden soll, soll erhalten bleiben. Das Amt für Landschaftspflege
und Grünflächen soll wie in der Kölner Gartenordnung vorgesehen eine Ausnahmegenehmigung für
diesen Baum erteilen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Süßkirsche in der Kleingartenanlage Frohnhofstraße ist nicht gefällt worden und existiert auch
heute noch. Es wurde keine Ausnahme auf der Grundlage der aktuellen Kleingartenordnung erteilt.
Jedoch fällt der Erhalt des Baumes unter den Beschluss des Rates zur Neufassung der Kleingarten-
ordnung. Der Rat mit dem Beschluss festgelegt, dass bis zum Abschluss der neuen Kleingartenord-
nung keine Bäume im Rahmen von Pächterwechseln gefällt werden sollen.
Die Arbeitsgruppe zur Änderung der Kleingartenordnung hat schon mehrfach getagt. Ein Abschluss
ist für Frühjahr 2022 vorgesehen.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Es erfolgt kein weiterer Sachstandsbericht, da der Sachverhalt im Rahmen der Neufassung der
Kleingartenordnung erfasst wird.
Antrag nach § 3 (Grüne BV4)
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Herrn Bezirksbürgermeister Josef Wirges Im Hause Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0137/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2020 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Erhalt einer Süßkirsche in Bickendorfer Kleingarten Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wie dem Kölner Stadtanzeiger vom 21.2.2020 zu entnehmen war (siehe Anlage) soll in der Kleingartenanlage Frohnhofstraße (Bickendorf) ein Süßkirschen-Baum gefällt werden. Laut Gartenordnung der Stadt Köln dürfen großwüchsige Bäume (wie Süßkirschen oder Walnüsse) in Kleingärten nicht gepflanzt werden, da sie die kleingärtnerische Nutzung beeinträchtigen können. Für bestehende Bäume sieht die Gartenordnung allerdings eine Ausnahmeregelung vor: „Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen entscheidet darüber, ob bei Pächterwechsel eine Ausnahmegenehmigung für ein Verbleiben eines alten, schützenswerten, großwüchsigen Süßkirschen- oder Walnussbaumes erteilt werden kann.“ Laut Zeitungsbericht hat das Grünflächenamt es abgelehnt, für den Baum in Bickendorf eine Ausnahme zu genehmigen – der Baum soll gefällt werden, obwohl es sich offenbar um einen gesunden, reich blühenden und fruchttragenden Baum handelt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt daher folgenden Antrag für die Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 3.2.2020. Beschluss Der Süßkirschen-Baum in der Kleingartenanlage Frohnhofstraße (Bickendorf), der jetzt bei einem anstehenden Pächterwechsel gefällt werden soll, soll erhalten bleiben. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen soll wie in der Kölner Gartenordnung vorgesehen eine Ausnahmegenehmigung für diesen Baum erteilen. Begründung Die immense Bedeutung die Bäume für den Klimaschutz (CO2-Bindung), für die Klimawandelfolgenanpassung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bezirksvertretung Köln-Ehrenfeld Ehrenfeld - Neuehrenfeld - Bickendorf/ Ossendorf - Bocklemünd-Mengenich - Vogelsang Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Str. 419-421 50825 Köln Tel./Fax: 0221/22194-309 Email: gruene-bv4@stadt-koeln.de www.gruenekoeln.de/Bezirk4 clasen@netcologne.de - 2 - (Kühlung), für die Luftverbesserung (Schadstofffilterung) und den Artenschutz haben (Nahrung für Insekten und Vögel) haben, ist hinlänglich bekannt. Daher und auch vor dem Hintergrund, dass in Kön zahlreiche Bäume unter den letzten beiden Hitzesommern gelitten haben, ist es nicht nachvollziehbar, dass ein gesunder Baum gefällt werden soll. Bis zur angekündigten Überarbeitung der Gartenordung mit Anpassung auch an den im Juli 2019 ausgerufenen „Klimanotstand“ (siehe Anlage) muss das Grünflächenamt mit besonderem Augenmaß bei der Frage des Erhalts „nicht satzungskonformer“ Bäume vorgehen. Die jetzt schon mögliche Ausnahmeregelung ist vollumfänglich anzuwenden. Alles andere wäre absurd und unzeitgemäß. Mit freundlichen Grüßen Christiane Martin Fraktionsvorsitzende Anlage: Zeitungsartikel vom 21.1.2020 (Kölner Stadtanzeiger) - 3 -
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0137/2020
- Typ
- Antrag nach § 3 BV4 (Grüne)
- Datum
- 21.01.2020
- Erstellt
- 21.01.2020 15:43