Mandari Insight

A-R/0048/2016

Münster ist Vielfalt! Leitbild und integriertes Handlungskonzept gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit

Antrag an den Rat 08.11.2016

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.11.2016, TOP 29.6

a-r-0048-2016-Handlungskonzept GMF

· application/pdf

Ansehen

a-r-0048-2016-Handlungskonzept GMF

13478 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0048/2016  
SPD -Fraktion  
im Rat der Stadt Münster 
 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
www.spd-muenster.de 
 
 
Münster ist Vielfalt! 
Leitbild und integriertes Handlungskonzept 
gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit 
 
 
Antrag an den Rat der Stadt Münster 
zur Verweisung an den Ausschuss für Soziales, Stiftungen, 
Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
I.  Die Stadt Münster entwickelt ein Leitbild „Münster ist Vielfalt!“, das die inhaltliche 
Grundlage des unter II. genannten integrierten Handlungskonzeptes darstellt. 
II.  Die Verwaltung wird beauftragt, ein integriertes Handlungskonzept gegen Gruppen- 
bezogene Menschenfeindlichkeit zu erarbeiten und den Gremien zur Beschlussfas- 
sung vorzulegen; dabei greift sie auf eigene Erfahrungen und die anderer Kommu- 
nen in NRW und darüber hinaus zurück. 
III.  Das unter II. genannte Ziel wird insbesondere dadurch erreicht, dass in einem parti- 
zipativen Verfahren mit den relevanten zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akt- 
euren und Betroffenen der in der Begründung genannten Gruppen ein Prozess be- 
gonnen wird, der in der gemeinsamen Erarbeitung des Leitbildes und eines Hand- 
lungskonzepts mündet. Dabei sollen die Partizipationsstrukturen, Erkenntnisse und 
Konzeptionen, die im Rahmen des Bausteins „Gutes Morgen Münster zeigt Vielfalt“ 
aus dem Prozess „MünsterZukünfte 20/30/50 – strategisch Zukunft gestalten, kurz- 
fristig handeln“ 1 integriert und verstetigt werden. 
IV.  Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Finanzmittel aus Förderprogrammen des 
Bundes und des Landes zu beantragen und entsprechende Interessensbekundungs- 
verfahren einzuleiten; darüber hinaus ermittelt die Verwaltung den Finanzierungsbe- 
darf für die Stadt Münster. 
V.  Das Handlungskonzept nimmt die Perspektive bis zum Jahr 2020 in den Blick und 
mündet in einem Abschlussbericht; über eine mögliche Fortführung entscheidet der 
Rat in der kommenden Wahlperiode. 
VI.  Die Stadt Münster strebt eine Kooperation mit den in Münster vertretenen wissen- 
schaftlichen Institutionen an. 
                                                           
1 Stadt Münster, MünsterZukünfte 20/30/50 – strategisch Zukunft gestalten, kurzfristig handeln, V/0494/2016, be- 
schlossen vom Rat der Stadt Münster am 29. Juni 2016.  
08.11.2016

2 
 
 
 
VII.  Die Verwaltung wird beauftragt, den Gremien im I. Quartal des Jahres 2017 einen 
konzeptionellen Umsetzungsvorschlag inklusive eines Zeitplanes für das weitere Ver- 
fahren zu unterbreiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
Begründung: 
 
Zu I.  Münster ist eine vielfältige Stadt. In Münster leben viele Menschen unterschiedlicher 
Herkunft, unterschiedlichen Glaubens, unterschiedlicher sexueller Orientierung oder 
geschlechtlicher Identität, Menschen mit und ohne Behinderung, unterschiedlichen 
Alters und sozialer Stellung zusammen. Für sie alle ist Münster eine Heimat oder soll 
Münster eine Heimat sein - ein Ort, wo gleich und frei nach den Prinzipien von Of- 
fenheit, Demokratie und Rechtstaatlichkeit unter dem Schutz der Grundrechte zu- 
sammengelebt werden kann. 
 
Das unter I. genannte Leitbild „Münster ist Vielfalt!“ soll prägnant für alle Münstera- 
nerinnen und Münsteraner eine Charta des Zusammenlebens darstellen und die o.g. 
Prinzipien ausformulieren. 
 
Solche Leitbildprozesse sind nicht neu und waren bereits in der Vergangenheit ein 
bewährtes Instrument der Selbstvergewisserung hinsichtlich spezifischer Fragestel- 
lungen. 
2 Gerade das Migrationsleitbild bietet daher einen sehr guten inhaltlichen An- 
knüpfungspunkt, das half, die spezifischen Herausforderungen dieses Politikfeldes zu 
bewältigen. 
 
Das unter I. genannte Leitbild geht dabei über eine genau bestimmte Zielgruppe 
hinaus und nimmt das Zusammenleben in der Stadtgesellschaft unter dem Aspekt 
der Vielfalt als Wesensmerkmal einer offenen und demokratischen Gesellschaft in 
den Blick. Es tritt damit Vorstellungen entgegen, die die Stadtgesellschaft als von ei- 
ner bestimmten „Kultur“ dominiert behaupten, der andere sich anzupassen hätten, 
und beschreibt dagegen Münster als eine Stadt, deren vielfältiges und offenes Ge- 
präge einen Gewinn für alle hier Lebenden bedeutet. 
 
Zu II.  Das integrierte Handlungskonzept identifiziert kommunale Handlungsfelder und Ak- 
teurinnen und Akteure außerhalb des eigentlichen Handlungsrahmens der Stadt 
                                                           
2 cf. Stadt Münster, Aktualisiertes Migrationsleitbild 2014, V/0193/2014 (beschlossen am 02.04.2014) un d erstes 
Migrationsleitbild der Stadt Münster, V/0026/2008 (beschlossen am 18.06.2008).

3 
 
 
 
Münster als Gebietskörperschaft, beschreibt Handlungsmöglichkeiten und legt Um- 
setzungsvorschläge gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit vor. 
 
Das Konzept der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit umfasst dabei das Ver- 
hältnis der Mehrheitsgesellschaft zu spezifischen „schwachen“ Gruppen und bezieht 
sich daher nicht auf interindividuelle Feindschaftsverhältnisse. Als Gruppenbezogene 
Menschenfeindlichkeit  werden Prozesse definiert, in deren Rahmen „Personen auf- 
grund gewählter oder zugewiesener Gruppenzugehörigkeit als ungleichwertig mar- 
kiert und feindseligen Mentalitäten ausgesetzt sind“ 
3. 
 
Dies betrifft insbesondere feindselige Mentalitäten in Form 
 
- des Rassismus 
- der Fremdenfeindlichkeit 
- des Antisemitismus 
- der Islamophobie 
- der Homophobie 
- der Abwertung von Obdachlosen 
- der Abwertung von Menschen mit Behinderung 
- der Abwertung von Langzeitarbeitslosen 
- des Einforderns von Etabliertenvorrechten 
- des Sexismus 
 
Dass es notwendig geworden ist, dagegen vorzugehen, zeigen Ergebnisse der Empi- 
rischen Sozialforschung für Deutschland und auf Münster bezogene Zahlen und Vor- 
fälle. Die für die Bundesrepublik repräsentative „Mitte“-Studie von 2014 zeigt, dass 
18,1% der Befragten ausländerfeindlichen Positionen zustimmen, 13,6% chauvinisti- 
sche Positionen vertreten und 5,1% gegenüber antisemitischen Positionen offen 
sind. 
4 Auch in Münster gibt es aus Fremdenfeindlichkeit motivierte Handlungen: So 
kam es mehrfach zu Vorfällen gegen die Unterkünfte von Geflüchteten, wie bei- 
spielsweise auf die sich im Bau befindliche Unterkunft in Münster-Hiltrup am 27. Ap- 
                                                           
3 cf. Wilhelm Heitmeyer (Hrsg.), Deutsche Zustände, Folge 6, 2009, zitiert nach: Susanne Johansson, „Gruppenbe- 
zogene Menschenfeindlichkeit“: Eine Rezension der empirischen Langzeitstudie „Deutsche Zustände“, Folge 1 bis 8 
(Hrsg.: Wilhelm Heitmeyer), in: RdJB 2/2011, 261-279. 
4 cf. Oliver Decker/Johannes Kiess/Elmar Brähler: Die stabilisierte Mitte. Rechtsextreme Einstellungen in Deutsch- 
land 2014, 2014, zitiert nach: MFKJKS NRW, Integriertes Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassis- 
mus, 2016, S. 44.

4 
 
 
 
ril 2016, auf das die Rathausparteien und die Zivilgesellschaft mit der Kundgebung 
„Ein gutes und sicheres Zuhause für alle. Gegen Brandstiftung jeglicher Art“ am 9. 
Mai 2016 entschlossen reagiert haben.  
 
Bei der Kommunalwahl erreichte die rechtspopulistische Partei „Alternative für 
Deutschland (AfD)“ ein Ergebnis bezogen auf die Gesamtstadt von 2,6%, konnte je- 
doch in einem Stimmbezirk einen Stimmenanteil von 8,47% erzielen. 
5 Bei der gleich- 
zeitig abgehaltenen Wahl zum Europäischen Parlament kam die AfD auf ein Gesamt- 
stimmergebnis für Münster von 4,1%. 6 Im aktuellen Münster-Barometer ergibt die 
Prognose für die Wahl des Stadtrates für die AfD einen Wert von 6%. 7  
 
Der Aussage „Es macht mir Angst, dass so viele Flüchtlinge zu uns kommen.“ stimm- 
ten 12,3% sehr oder eher zu (Schulnoten 1 und 2), 14,5 Prozent tendierten zur Zu- 
stimmung zu der Aussage (Schulnote 3), und 71,3% stimmten weniger bis gar nicht 
zu (Schulnoten 4, 5 und 6.). 
8 
 
Es gibt also auch in Münster genügend Anlass, die demokratischen zivilgesellschaftli- 
chen Akteur*innen zu stärken und zu vernetzen und Positionen Gruppenbezogener 
Menschenfeindlichkeit entgegenzutreten. 
 
In Münster gab es von den Jahren 2007 bis 2010 das durch das Bundesprogramm 
„VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ geförderte Projekt 
„Vielfalt tut gut. Münster für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“, das als Zielgruppe 
gerade junge Menschen im Blick hatte. 
9 Darüber hinaus besitzt Münster mit „Mobim 
– der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Münster“ er- 
fahrene Strukturen im Handlungsfeld Rechtsextremismus.  
 
Bei einem Handlungskonzept gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit kann 
die Stadt Münster auf Vorbilder anderer Städte zurückgreifen. So hat die Stadt 
Hamm unlängst das Konzept „Hamm: Für Demokratie und Toleranz. Handlungskon- 
                                                           
5 Stadt Münster, Wahlamt, Amtliches Endergebnis der Kommunalwahl 2014. 
6 ibd., Amtliches Endergebnis der Wahl zum Europäischen Parlament 2014. 
7 Marko Heyse/Nina Wild, Forschungsgruppe BEMA, Münster-Barometer Herbst 2016, 2016, S. 21. 
8 ibd. Frage V24, S. 10. 
9 cf. Stadt Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Koordinierungsstelle des Lokalen Aktionsplans 
Münster, Abschlussdokumentation, 2010.

5 
 
 
 
zept gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ verabschiedet. 10  
 
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat im Mai 2016 ein „Integriertes 
Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus“ verabschiedet, das für 
dieses spezifische Handlungsfeld Handlungsschritte für das Land definiert hat 
11 . 
 
Zu III.  Damit sowohl das Leitbild als auch das integrierte Handlungskonzept erfolgreich sein 
können, ist es notwendig, ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und 
Akteure zu definieren und in den Prozess zu integrieren. Dabei kommen alle Akteu- 
rinnen und Akteure der Stadtgesellschaft in Betracht (Gewerkschaften, Kirchen und 
Religionsgemeinschaften, Wirtschaftsverbände, Jugendverbände, demokratische po- 
litische Gruppierungen, Schüler*innen-Vertretungen, Zusammenschlüsse von Studie- 
renden, etc.) 
 
Durch diesen partizipativen Ansatz wird bereits gewährleistet, dass über die Vernet- 
zung der relevanten Akteurinnen und Akteure bereits ein Bewusstsein für die Prob- 
lematik der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit hergestellt wird und entspre- 
chend auch öffentlich thematisiert wird. 
 
Dabei soll nicht nur mit Akteurinnen und Akteuren in den genannten Themenfeldern 
gesprochen werden, sondern der partizipative Ansatz erstreckt sich auch auf die in 
der Begründung unter II. genannten Personengruppen. Dafür werden geeignete Be- 
teiligungsformate gefunden. 
 
Der vom Rat der Stadt Münster am 29. Juni 2016 beschlossene Zukunftsprozess ent- 
hält unter der Überschrift „Gutes Morgen Münster zeigt Vielfalt“ erste konzeptionelle 
Ansätze, die sich für das integrierte Handlungskonzept nutzen lassen. Um die sich 
daraus ergebenden Synergieeffekte nutzen zu können und neben den städtebauli- 
chen Perspektiven auch die soziale Architektur in den Blick nehmen zu können, sol- 
len beide Prozesse, soweit sie auf der Zeitachse kompatibel sind, an dieser Stelle me- 
thodisch und prozessual verschränkt werden. 
 
                                                           
10  Stadt Hamm, Hamm: Für Demokratie und Toleranz. Handlungskonzept gegen gruppenbezogene Menschenfeind- 
lichkeit, 2016. 
11  MFKJKS NRW, Integriertes Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus, 2016.

6 
 
 
 
Zu IV.  Sowohl der Bund als auch das Land NRW stellen für unterschiedliche Förderzwecke 
Haushaltsmittel bereit, die der üblichen Kofinanzierung durch die Stadt Münster be- 
dürfen. Damit Münster auch in Zukunft von diesen Fördermitteln profitieren kann, ist 
es möglicherweise auch kurzfristig notwendig, die entsprechenden Interessenbekun- 
dungsverfahren einzuleiten. 
 
Zu V.  Um den Prozess auf eine überschaubare Zeit anzulegen und trotzdem genügend Zeit 
für ein partizipatives Verfahren zu haben, erscheint eine Befristung bis 2020 und eine 
dann mögliche Aktualisierung in der kommenden Wahlperiode des Rates der Stadt 
Münster sinnvoll. 
 
Zu VI.  In Münster gibt es dank der sehr breit vorhandenen sozial- und politikwissenschaftli- 
chen Institutionen bei unterschiedlichen Hochschulen ein breites wissenschaftlich 
abgesichertes Wissen über Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Dieses metho- 
dische und inhaltliche Wissen soll nach Möglichkeit in den gesamten Prozess einbe- 
zogen werden. 
 
Zu VII.  Um eine frühe Entscheidung über die weiteren Planungsschritte herbeizuführen, 
scheinen erste Konzeptentscheidungen im ersten Quartal des Jahres 2017 einen an- 
gemessenen Zeitraum zu bedeuten. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, das fer- 
tige Konzept vorzulegen, sondern die weiteren Planungsschritte und einen verbindli- 
chen Zeitplan zum Gegenstand der Entscheidungen der Gremien zu machen. 
 
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Rat der Stadt Münster 
 
Dr. Michael Jung   Thomas Fastermann    Doris Feldm ann 
Philipp Hagemann   Marius Herwig   Dr. Cornelia Jäg er 
Mathias Kersting   Michael Kleyboldt   Marianne Koc h 
Katharina Köhnke   Thomas Kollmann   Gaby Kubig-Ste ltig 
Hedwig Liekefedt   Anne Schulze Wintzler  Petra Sey fferth 
Ludger Steinmann   Beate Vilhjalmsson   Robert von Olberg 
     Maria Winkel

Beratungsverlauf (1)

16.11.2016 Rat
TOP 29.6 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bahnhofstraße 9

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-R/0048/2016
Typ
Antrag an den Rat
Datum
08.11.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37