A-R/0017/2019
Ein „Stern“ als Zeichen für die Gleichberechtigung
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a-r-0017-2019-Ein Stern als Zeichen für die Gleichberechtigung
3300 Zeichen
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0017/2019
SPD -Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511 750
www.spd-muenster.de
Ein „Stern“ als Zeichen für die Gleichberechtigung
Ratsantrag
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Die Verwaltung nutzt in Zukunft bei sämtlichem Schriftverkehr der Verwaltung
eine geschlechtsumfassende Formulierung (zum Beispiel „Studierende“). Das
gilt für E-Mails, Briefe, Präsentationen, Internetseiten, Broschüren und Flyer,
Pressemitteilungen, Vorlagen, Drucksachen, interne Mitteilungen, etc..
2. Eine geschlechtsumfassende Ansprache ist nicht immer möglich. In diesem Fall
wird der Genderstern als Darstellungsmittel aller sozialen Geschlechter und Ge-
schlechtsidentitäten genutzt (zum Beispiel „Schüler*innen“).
3. Die persönliche Ansprache direkt bekannter Personen bleibt auch in Zukunft
individuell.
4. Durch diesen Beschluss wird die Empfehlung "Vokabelheft Fair formuliert
‚Der Mörder ist immer … die Gärtnerin‘" abgelöst.
Begründung:
Artikel 3 des Grundgesetzes fordert von uns die Gleichberechtigung und Gleichbe-
handlung aller Menschen - gleich welchen Geschlechts. Das Bundesverfassungsgericht
hat bereits Ende 2017 entschieden, dass Personen, die sich dauerhaft weder dem
männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, in ihren Grundrechten
verletzt werden, wenn bei einer Auswahl positiv nur eine männliche oder weibliche
Geschlechtszuordnung möglich ist.
Verwaltungssprache in Münster soll alle Menschen ansprechen. Frauen und Männer
und solche, die sich selbst nicht als Frau oder Mann beschreiben. Ziel ist es, eine Spra-
che zu implementieren, mit der die Vielfalt und Vielzahl geschlechtlicher Identitäten
beachtet wird. Das ist deutlich mehr als der bisherige sprachliche Ausgleich zwischen
männlichen und weiblichen Identitäten. Zu diesem Schritt hatte sich die Stadt Münster
26 .03 .2019
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bereits im Jahr 2012 in einer beachteten Vorreiterrolle entschlossen.
Sprache bildet gesellschaftliche Wirklichkeiten ab, hat aber auch einen großen Einfluss
auf die Wirklichkeit und kann diese mit verändern. Eine geschlechtsumfassende Spra-
che soll dafür sorgen, dass sich mehr Menschen angesprochen führen und kann damit
dazu beitragen, die Gleichstellung aller Geschlechter in der Gesellschaft zu ermögli-
chen. Dies gilt insbesondere für Menschen, die sich nicht als Mann oder als Frau defi-
nieren können oder wollen.
Die Empfehlungen zur geschlechtergerechten Sprache sind nur ein kleiner Teil dessen,
was wir für Geschlechtergerechtigkeit tun müssen. Aber sie sind ein wichtiger Schritt
dorthin.
Wenn man es zwei von drei Geschlechtern zugesteht, sich in der Verwaltungssprache
wiederzufinden, kann man es dem dritten kaum verweigern.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster
Dr. Michael Jung Stephan Brinktrine Doris Feldmann
Philipp Hagemann Marius Herwig Dr. Cornelia Jäger
Mathias Kersting Michael Kleyboldt Marianne Koch
Katharina Köhnke Thomas Kollmann Gaby Kubig-Stel tig
Hedwig Liekefedt Mustafa Schat Anne Schulze Wi ntzler
Petra Seyfferth Ludger Steinmann Beate Vilhjalmsso n
Maria Winkel
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Bahnhofstraße 9
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0017/2019
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 26.03.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37