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A-R/0017/2019

Ein „Stern“ als Zeichen für die Gleichberechtigung

Antrag an den Rat 26.03.2019

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a-r-0017-2019-Ein Stern als Zeichen für die Gleichberechtigung

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a-r-0017-2019-Ein Stern als Zeichen für die Gleichberechtigung

3300 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0017/2019  
 
SPD -Fraktion  
im Rat der Stadt Münster 
 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
www.spd-muenster.de 
 
 
Ein „Stern“ als Zeichen für die Gleichberechtigung 
Ratsantrag 
 
 
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1.  Die Verwaltung nutzt in Zukunft bei sämtlichem Schriftverkehr der Verwaltung 
eine geschlechtsumfassende Formulierung (zum Beispiel „Studierende“). Das 
gilt für E-Mails, Briefe, Präsentationen, Internetseiten, Broschüren und Flyer, 
Pressemitteilungen, Vorlagen, Drucksachen, interne Mitteilungen, etc.. 
 
2.  Eine geschlechtsumfassende Ansprache ist nicht immer möglich. In diesem Fall 
wird der Genderstern als Darstellungsmittel aller sozialen Geschlechter und Ge- 
schlechtsidentitäten genutzt (zum Beispiel „Schüler*innen“). 
 
3.  Die persönliche Ansprache direkt bekannter Personen bleibt auch in Zukunft 
individuell. 
 
4.  Durch diesen Beschluss wird die Empfehlung "Vokabelheft Fair formuliert 
‚Der Mörder ist immer … die Gärtnerin‘" abgelöst. 
 
 
Begründung: 
 
Artikel 3 des Grundgesetzes fordert von uns die Gleichberechtigung und Gleichbe- 
handlung aller Menschen - gleich welchen Geschlechts. Das Bundesverfassungsgericht 
hat bereits Ende 2017 entschieden, dass Personen, die sich dauerhaft weder dem 
männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, in ihren Grundrechten 
verletzt werden, wenn bei einer Auswahl positiv nur eine männliche oder weibliche 
Geschlechtszuordnung möglich ist.  
 
Verwaltungssprache in Münster soll alle Menschen ansprechen. Frauen und Männer 
und solche, die sich selbst nicht als Frau oder Mann beschreiben. Ziel ist es, eine Spra- 
che zu implementieren, mit der die Vielfalt und Vielzahl geschlechtlicher Identitäten 
beachtet wird. Das ist deutlich mehr als der bisherige sprachliche Ausgleich zwischen 
männlichen und weiblichen Identitäten. Zu diesem Schritt hatte sich die Stadt Münster 
26 .03 .2019

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bereits im Jahr 2012 in einer beachteten Vorreiterrolle entschlossen. 
 
Sprache bildet gesellschaftliche Wirklichkeiten ab, hat aber auch einen großen Einfluss 
auf die Wirklichkeit und kann diese mit verändern. Eine geschlechtsumfassende Spra- 
che soll dafür sorgen, dass sich mehr Menschen angesprochen führen und kann damit 
dazu beitragen, die Gleichstellung aller Geschlechter in der Gesellschaft zu ermögli- 
chen. Dies gilt insbesondere für Menschen, die sich nicht als Mann oder als Frau defi- 
nieren können oder wollen. 
 
Die Empfehlungen zur geschlechtergerechten Sprache sind nur ein kleiner Teil dessen, 
was wir für Geschlechtergerechtigkeit tun müssen. Aber sie sind ein wichtiger Schritt 
dorthin.  
 
Wenn man es zwei von drei Geschlechtern zugesteht, sich in der Verwaltungssprache 
wiederzufinden, kann man es dem dritten kaum verweigern.  
 
 
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Rat der Stadt Münster 
 
Dr. Michael Jung   Stephan Brinktrine    Doris Feldmann  
Philipp Hagemann   Marius Herwig    Dr. Cornelia Jäger 
Mathias Kersting   Michael Kleyboldt   Marianne Koch 
Katharina Köhnke   Thomas Kollmann   Gaby Kubig-Stel tig 
Hedwig Liekefedt   Mustafa Schat    Anne Schulze Wi ntzler 
Petra Seyfferth   Ludger Steinmann   Beate Vilhjalmsso n  
     Maria Winkel

Beratungsverlauf (1)

03.04.2019 Rat
TOP 37.7 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bahnhofstraße 9

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Details

Aktenzeichen
A-R/0017/2019
Typ
Antrag an den Rat
Datum
26.03.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37