V/0789/2022
Anregung der BV Münster-West an den Rat: „Lebens- und Aufenthaltsqualitäten in den Aktiven Höfen im Oxford-Quartier erhöhen„ (ABV/0003/2021)
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A_W_0002_2021_Originalantrag-Fraktion Die Grünen
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER FraktioninderBezirksvertretungWest 5. Januar 2021 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West Herrn Jörg Nathaus Pantaleonplatz 7 48161 Münster Anregung an den Rat der Stadt Münster: Lebens- und Aufenthaltsqualität in den Aktiven Höfen im Oxford-Quartier erhöhen Die Bezirksvertretung möge folgende Anregung an den Rat der Stadt Münster beschließen: 1. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die Angebote der Bieter bei der Investorenauswahl (Anfang Dezember 2020) gezeigt haben, dass die Anzahl der oberirdischen öffentlichen Stellplätze zwischen den Höfen stark variiert und von den Bietern großteils als nicht notwendig angesehen wurden. Eine Ausnahme bilden notwendige Stellplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen. 2. Die Aufenthaltsqualität der Aktiven Höfe im neuen Oxford-Quartier wird für die Anwohner*innen dadurch erhöht, indem auf das bisher eingeplante oberirdische Flex-Parken bei den Aktiven Höfen verzichtet wird. 3. Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass die ausgewählte Bieterin ihr Konzept dahingehend verfeinern kann, dass nur noch der rechtlich notwendige Bedarf an Stellplätzen eingeplant werden muss. Begründung: Die Gestaltungsleitlinien für das Oxford-Quartier sehen für den T eilbereich W+A5 & W5 vor, dass bestehende Werkhöfe, ehemalige Mannschaftsgebäude und ehemalige Werkstätten im neuen Quartier als sogenannte „Aktive Höfe“ gefasst werden. 1 Zwischen den Höfen sind seinerzeit in den Gestaltungsleitlinien oberirdische Parkplätze eingeplant worden. Grundlage der Gestaltungsleitlinien war seinerzeit die jetzt nicht mehr gültige Stellplatzsatzung der Stadt Münster. Die neue Stellplatzsatzung ermöglicht es, auf die Konzepte der Bieter einzugehen und damit die notwendige Anzahl der Stellplätze dem Bedarf anzupassen. Die Konzepte der Bieter haben auch Auswirkungen auf die Anzahl der notwendigen öffentlichen Stellplätze. Bestenfalls können diese weitestgehend entfallen bzw. die ursprünglich angedachte Anzahl deutlich reduziert werden. 1 Vgl. Gestaltungsleitlinien Oxford-Quartier Münster, S. 28 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER in der BV West GrünesZentrum •Windthorststr.7 •48143Münster T0251-8995810• v0251-8995815 kratsfraktion@gruene-muenster.de https://www.gruene-muenster.de – 1/2 – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER FraktioninderBezirksvertretungWest Die damit gewonnenen Freiflächen können genutzt werden, um die Attraktivität des Außenbereichs für die Anwohner*innen zu erhöhen. Gezeichnet: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL AnkePallas,Fraktionssprecherin KaiBleker KarinaKuschewski JörgNathaus Dr.HedwigWening JosefFreitag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER in der BV West GrünesZentrum •Windthorststr.7 •48143Münster T0251-8995810• v0251-8995815 kratsfraktion@gruene-muenster.de https://www.gruene-muenster.de – 2/2 –
Anlage A
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Anlage A zur V/0789/2022 Kurzüberblick Eine Anregung der BV West erfragt die Notwendigkeit der öffentlichen Stellplätze in den vier „Wohnhöfen“ im Oxford-Quartier. Die Verwaltung empfiehlt keine Änderung der betroffenen Satzungen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Betroffene Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens - und Erlebnisqualität weiter - entwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: - - Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein - Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig - Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beschlussvorlage
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V/0789/2022 V/0789/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Anregung der BV Münster-West an den Rat: „Lebens- und Aufenthaltsqualitäten in den Aktiven Höfen im Oxford-Quartier erhöhen„ (ABV/0003/2021) Beratungsfolge 26.01.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 08.02.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 09.02.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 15.02.2023 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Hauptausschuss der Stadt Münster nimmt die in der Begründung dargestellte Stellung- nahme zur Kenntnis. 2. Die Anregung der Bezirksvertretung Münster-West ABV/0003/2021 „Lebens- und Aufent- haltsqualität in den Aktiven Höfen im Oxford-Quartier erhöhen“ vom 27.05.2021 ist hiermit er- ledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Begründung: Anregung Die Bezirksvertretung Münster-West beschloss am 27.05.2021 folgende Anregung an den Rat: „Lebens- und Aufenthaltsqualität in den Aktiven Höfen im Oxford-Quartier erhöhen 1. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die Angebote der Bieter bei d er Investoren- auswahl (Anfang Dezember 2020) gezeigt haben, dass die Anzahl der oberirdischen öffentlichen Stellplätze zwischen den Höfen stark variiert und von den Bietern großteils als nicht notwendig ange- sehen wurden. Eine Ausnahme bilden notwendige Stellplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen. Dezernat III/Konversions management/K onvOY GmbH 21.12.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Aumann Telefon: 492-7033 AumannS@stadt- muenster.de - 2 - V/0789/2022 2. Die Aufenthaltsqualität der Aktiven Höfe im neuen Oxford -Quartier wird für die Anwohner*innen dadurch erhöht, indem auf das bisher eingeplante oberirdische Flex -Parken bei den Aktiven Höfen verzichtet wird. 3. Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass die ausgewählte Bieterin ihr Konzept dahingehend ver- feinern kann, dass nur noch der rechtlich notwendige Bedarf an Stellplätzen eingeplant werden muss.“ Die Anregung der BV Münster-West ABV/0003/2021 wurde vom Rat der Stadt Münster in seiner Sit- zung am 23.06.2021 an den Hauptausschuss verwiesen. Stellungnahme Die Planung für die beiden nördlichen der vier Wohnhöfe im Oxford-Quartier ist Ergebnis der beiden Konzeptvergaben „Baufeld D2 West/ Ost – Aktiver Hof“ und „Baufeld D1 West/ Ost“ der städtischen KonvOY GmbH. Durch dieses wettbewerbsähnliche Bieterverfahren wird derzeit die Veräußerung der beiden Grundstücke an die erfolgreichen Bieter vorbereitet. Der verkehrstechnische Entwurf des städtebaulichen Masterplans zum Oxford-Quartier und des Be- bauungsplanes Nr. 579 sieht öffentliche Stellplätze entlang einer ö ffentlichen Erschließungsstraße mitten in jedem der Wohnhöfe vor. Gestalterisch soll dieser öffentliche Teil des jeweiligen Hofberei- ches dem Prinzip des „Flex -Parkens“ folgen, d.h. der öffentliche Raum soll soweit wie möglich aktiv bespielt werden durch eine Koexistenz von Aufenthalt und Kfz-Parken. Die Anzahl der notwendigen öffentlichen Stellplätze insgesamt resultiert aus einer Ermittlung der realisierbaren Wohneinheiten. Hierzu wird Parkraum für Besucherverkehr, für Menschen mit Beeinträchtigungen sowie Stellfläche für Rettungs-, Müll- und andere Einsatzfahrzeuge prognostiziert. Derartige öffentliche Stellplätze wer- den in der gesamten westlichen Spange nur an diesen vier öffentlichen Platzbereichen in den Höfen mit je 19-24 Stück angeboten. Die beiden erfolgreichen Bebauungskonzepte für die beiden Wohnhöfe sehen jeweils ca. 120 Woh- nungen und Gewerbeeinheiten vor. Das private Parken wird überwiegend in einer geplanten Tiefga- rage verortet, nur sehr wenigen Einheiten wird ein oberirdischer, aber räumlich d irekt zugeordneter Stellplatz zugewiesen. Somit stehen ungefähr 126 Nutzungseinheiten nur 24 öffentlichen Stellplätzen gegenüber. Die öffentlichen Stellplätze sollen weiterhin vorgehalten werden, damit potentieller Parksuchverkehr oder ungesteuertes Parken auf den privaten Grundstücken vermieden werden kann. Zudem sind hier Car- oder Bike-Sharing-Plätze, Abstellflächen für E -Transporter für Lebensmittel- oder Warenliefe- rung, Paketstationen oder Besucherparken wichtig. Die privaten Flächen werden bereits i ntensiv durch die Bedarfe der Nutzungsmischung der Wohnhöfe in Anspruch genommen, z.B. für „urban - gardening“-Flächen, Gemeinschafts- und Privatgärten oder Regenwasserretentionsflächen. Aufgrund der integrierten Planung von öffentlichen und privaten Flächen werden in der späteren Ausprägung beide Bereiche einheitlich wahrgenommen und genutzt werden. Zur Sicherung der Entwicklungsziele des Oxford-Quartieres bedarf es somit keiner Änderung der zu Grunde liegenden kommunalen Satzungen (Bebauungsplan, Ausbauplan Straße) oder der städtebau- lichen Zielvorstellungen. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Windthorststraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0789/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.12.2022
- Erstellt
- 07.12.2022 15:56