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V/0789/2022

Anregung der BV Münster-West an den Rat: „Lebens- und Aufenthaltsqualitäten in den Aktiven Höfen im Oxford-Quartier erhöhen„ (ABV/0003/2021)

Vorlagen 12.12.2022

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 15.02.2023, TOP 3

A_W_0002_2021_Originalantrag-Fraktion Die Grünen

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Ansehen

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Ansehen

A_W_0002_2021_Originalantrag-Fraktion Die Grünen

2840 Zeichen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER
FraktioninderBezirksvertretungWest
5. Januar 2021
An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks
Münster-West
Herrn Jörg Nathaus
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
Anregung an den Rat der Stadt Münster:
Lebens- und Aufenthaltsqualität in den Aktiven Höfen im Oxford-Quartier erhöhen
Die Bezirksvertretung möge folgende Anregung an den Rat der Stadt Münster beschließen:
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die Angebote der Bieter bei der Investorenauswahl
(Anfang Dezember 2020) gezeigt haben, dass die Anzahl der oberirdischen öffentlichen Stellplätze
zwischen den Höfen stark variiert und von den Bietern großteils als nicht notwendig angesehen wurden.
Eine Ausnahme bilden notwendige Stellplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen.
2. Die Aufenthaltsqualität der Aktiven Höfe im neuen Oxford-Quartier wird für die Anwohner*innen dadurch
erhöht, indem auf das bisher eingeplante oberirdische Flex-Parken bei den Aktiven Höfen verzichtet wird.
3. Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass die ausgewählte Bieterin ihr Konzept dahingehend verfeinern
kann, dass nur noch der rechtlich notwendige Bedarf an Stellplätzen eingeplant werden muss.
Begründung:
Die Gestaltungsleitlinien für das Oxford-Quartier sehen für den T eilbereich W+A5 & W5 vor, dass
bestehende Werkhöfe, ehemalige Mannschaftsgebäude und ehemalige Werkstätten im neuen Quartier als
sogenannte „Aktive Höfe“ gefasst werden. 1 Zwischen den Höfen sind seinerzeit in den Gestaltungsleitlinien
oberirdische Parkplätze eingeplant worden.
Grundlage der Gestaltungsleitlinien war seinerzeit die jetzt nicht mehr gültige Stellplatzsatzung der Stadt
Münster.
Die neue Stellplatzsatzung ermöglicht es, auf die Konzepte der Bieter einzugehen und damit die
notwendige Anzahl der Stellplätze dem Bedarf anzupassen. Die Konzepte der Bieter haben auch
Auswirkungen auf die Anzahl der notwendigen öffentlichen Stellplätze. Bestenfalls können diese
weitestgehend entfallen bzw. die ursprünglich angedachte Anzahl deutlich reduziert werden.
1 Vgl. Gestaltungsleitlinien Oxford-Quartier Münster, S. 28
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER in der BV West
GrünesZentrum •Windthorststr.7 •48143Münster
T0251-8995810• v0251-8995815
kratsfraktion@gruene-muenster.de
https://www.gruene-muenster.de
– 1/2 –

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER
FraktioninderBezirksvertretungWest
Die damit gewonnenen Freiflächen können genutzt werden, um die Attraktivität des Außenbereichs für die
Anwohner*innen zu erhöhen.
Gezeichnet:
Für die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen/GAL
AnkePallas,Fraktionssprecherin
KaiBleker
KarinaKuschewski
JörgNathaus
Dr.HedwigWening
JosefFreitag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER in der BV West
GrünesZentrum •Windthorststr.7 •48143Münster
T0251-8995810• v0251-8995815
kratsfraktion@gruene-muenster.de
https://www.gruene-muenster.de
– 2/2 –

Anlage A

1320 Zeichen

Anlage A zur V/0789/2022 
 
Kurzüberblick 
Eine Anregung der BV West erfragt die Notwendigkeit der öffentlichen Stellplätze in den 
vier „Wohnhöfen“ im Oxford-Quartier. 
Die Verwaltung empfiehlt keine Änderung der betroffenen Satzungen. 
 
 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Betroffene Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess: 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens - und Erlebnisqualität weiter -
entwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: - - 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein

Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
- 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
- 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beschlussvorlage

4951 Zeichen

V/0789/2022 
V/0789/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Anregung der BV Münster-West an den Rat: „Lebens- und Aufenthaltsqualitäten in den Aktiven 
Höfen im Oxford-Quartier erhöhen„ (ABV/0003/2021) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.01.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   08.02.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   09.02.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   15.02.2023 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Hauptausschuss der Stadt Münster nimmt die in der Begründung dargestellte Stellung-
nahme zur Kenntnis. 
 
2. Die Anregung der Bezirksvertretung Münster-West ABV/0003/2021 „Lebens- und Aufent-
haltsqualität in den Aktiven Höfen im Oxford-Quartier erhöhen“ vom 27.05.2021 ist hiermit er-
ledigt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine.  
 
Begründung: 
 
Anregung 
Die Bezirksvertretung Münster-West beschloss am 27.05.2021 folgende Anregung an den Rat:  
 
„Lebens- und Aufenthaltsqualität in den Aktiven Höfen im Oxford-Quartier erhöhen 
 
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die Angebote der Bieter bei d er Investoren-
auswahl (Anfang Dezember 2020) gezeigt haben, dass die Anzahl der oberirdischen öffentlichen 
Stellplätze zwischen den Höfen stark variiert und von den Bietern großteils als nicht notwendig ange-
sehen wurden. Eine Ausnahme bilden notwendige Stellplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen. 
Dezernat 
III/Konversions management/K
onvOY GmbH 
 
21.12.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Aumann 
Telefon: 492-7033 
AumannS@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0789/2022 
 
2. Die Aufenthaltsqualität der Aktiven Höfe im neuen Oxford -Quartier wird für die Anwohner*innen 
dadurch erhöht, indem auf das bisher eingeplante oberirdische Flex -Parken bei den Aktiven Höfen 
verzichtet wird. 
 
3. Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass die ausgewählte Bieterin ihr Konzept dahingehend ver-
feinern kann, dass nur noch der rechtlich notwendige Bedarf an Stellplätzen eingeplant werden 
muss.“ 
 
Die Anregung der BV Münster-West ABV/0003/2021 wurde vom Rat der Stadt Münster in seiner Sit-
zung am 23.06.2021 an den Hauptausschuss verwiesen. 
 
Stellungnahme 
Die Planung für die beiden nördlichen der vier Wohnhöfe im Oxford-Quartier ist Ergebnis der beiden 
Konzeptvergaben „Baufeld D2 West/ Ost – Aktiver Hof“ und „Baufeld D1 West/ Ost“ der städtischen 
KonvOY GmbH. Durch dieses wettbewerbsähnliche Bieterverfahren wird derzeit die Veräußerung der 
beiden Grundstücke an die erfolgreichen Bieter vorbereitet.  
 
Der verkehrstechnische Entwurf des städtebaulichen Masterplans zum Oxford-Quartier und des Be-
bauungsplanes Nr. 579 sieht öffentliche Stellplätze entlang einer ö ffentlichen Erschließungsstraße 
mitten in jedem der Wohnhöfe vor. Gestalterisch soll dieser öffentliche Teil des jeweiligen Hofberei-
ches dem Prinzip des „Flex -Parkens“ folgen, d.h. der öffentliche Raum soll soweit wie möglich aktiv 
bespielt werden durch eine Koexistenz von Aufenthalt und Kfz-Parken. Die Anzahl der notwendigen 
öffentlichen Stellplätze insgesamt resultiert aus einer Ermittlung der realisierbaren Wohneinheiten. 
Hierzu wird Parkraum für Besucherverkehr, für Menschen mit Beeinträchtigungen sowie  Stellfläche 
für Rettungs-, Müll- und andere Einsatzfahrzeuge prognostiziert. Derartige öffentliche Stellplätze wer-
den in der gesamten westlichen Spange nur an diesen vier öffentlichen Platzbereichen in den Höfen 
mit je 19-24 Stück angeboten.  
 
Die beiden erfolgreichen Bebauungskonzepte für die beiden Wohnhöfe sehen jeweils ca. 120 Woh-
nungen und Gewerbeeinheiten vor. Das private Parken wird überwiegend in einer geplanten Tiefga-
rage verortet, nur sehr wenigen Einheiten wird ein oberirdischer, aber räumlich d irekt zugeordneter 
Stellplatz zugewiesen. Somit stehen ungefähr 126 Nutzungseinheiten nur 24 öffentlichen Stellplätzen 
gegenüber.  
 
Die öffentlichen Stellplätze sollen weiterhin vorgehalten werden, damit potentieller Parksuchverkehr 
oder ungesteuertes Parken auf den privaten Grundstücken vermieden werden kann. Zudem sind hier 
Car- oder Bike-Sharing-Plätze, Abstellflächen für E -Transporter für Lebensmittel- oder Warenliefe-
rung, Paketstationen oder Besucherparken wichtig. Die privaten Flächen werden bereits i ntensiv 
durch die Bedarfe der Nutzungsmischung der Wohnhöfe in Anspruch genommen, z.B. für „urban -
gardening“-Flächen, Gemeinschafts- und Privatgärten oder Regenwasserretentionsflächen. Aufgrund 
der integrierten Planung von öffentlichen und privaten Flächen  werden in der späteren Ausprägung 
beide Bereiche einheitlich wahrgenommen und genutzt werden. 
 
Zur Sicherung der Entwicklungsziele des Oxford-Quartieres bedarf es somit keiner Änderung der zu 
Grunde liegenden kommunalen Satzungen (Bebauungsplan, Ausbauplan Straße) oder der städtebau-
lichen Zielvorstellungen.  
 
In Vertretung  
 
gez. 
 
Robin Denstorff  
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (4)

26.01.2023 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.02.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 6.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.02.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.02.2023 Hauptausschuss
TOP 3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße

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Details

Aktenzeichen
V/0789/2022
Typ
Vorlagen
Datum
12.12.2022
Erstellt
07.12.2022 15:56