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1673/2024

Verbesserte Sicherheit auf Schulwegen bei Grundschulen und weiterführenden Schulen im Kölner Stadtgebiet/Pilotprojekt Schulstraßen in Köln

Mitteilung Ausschuss 21.08.2024

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage Abschlussbericht und Evaluation_Fortschreibung

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Mitteilung Ausschuss

5806 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 21.08.2024 
 1673/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 10.09.2024 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.09.2024 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2024 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2024 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.09.2024 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.10.2024 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.11.2024 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.11.2024 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.11.2024 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.11.2024 
 
Verbesserte Sicherheit auf Schulwegen bei Grundschulen und weiterführenden 
Schulen im Kölner Stadtgebiet/Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 
Die Verwaltung hatte in der Sitzung am 23.05.2023 berichtet, dass sie gemeinsam mit ausge-
wählten Grundschulen in verschiedenen Stadtteilen für die Dauer eines Jahres ein Pilotprojekt 
zur Einrichtung von temporären Sperrungen, sog. Schulstraßen, in Köln durchführt (s. Vorla-
gen-Nr.: 1444/2023). 
 
Mit dem Pilotprojekt Schulstraßen sollte getestet werden, wie eine Reduzierung des Verkehrs 
vor den Schulen mit möglichst geringen Einschränkungen für die Anwohnenden erreicht wer-
den kann. Im besonderen Fokus stand hierbei die Abweisung des Hol- und Bringverkehrs, so-
weit erforderlich auch des Durchgangsverkehrs. Es wurden Maßnahmen gesucht, die sich mit 
einfachen Mitteln möglichst flächendeckend im Stadtgebiet umsetzen lassen. 
 
Schulstraßen gab es im Kölner Stadtgebiet zuvor lediglich an zwei Schulstandorten, an denen 
die Schule einzige Anliegerin ist. Darüber hinaus wurde die Einrichtung von temporären Sper-
rungen („Schulstraßen“) ausschließlich im Rahmen erlaubnispflichtiger Veranstaltungen 
durchgeführt.  
 
Im Rahmen des Pilotprojektes wurden ab dem Frühjahr 2023 an der Katholischen Grund-

2 
 
schule Vincenz-Statz in der Lindenbornstraße in Ehrenfeld und der Gemeinschaftsgrund-
schule Maria-Montessori in der Straße Am Pistorhof in Ossendorf jeweils zu Schulbeginn und 
Schulende temporäre Sperrungen angeordnet. Seit Beginn des Schuljahrs 2023/24 im August 
2023 haben sich auch die Rosenmaarschule in Höhenhaus und die Gemeinschaftsgrund-
schule Diesterwegstraße in Brück an dem Pilotprojekt beteiligt.  
 
Die Verwaltung hat in Abstimmung mit den vorgenannten Schulen ein zeitlich beschränktes 
Verbot der Einfahrt installiert und das Pilotprojekt mit einer ausführlichen Bürgerinformation 
sowie einem Onlinedialog auf dem Beteiligungsportal der Stadt Köln Meinung für Köln beglei-
tet. Eine aufsuchende Beteiligung vor Ort sowie Informationsveranstaltungen für die Anwoh-
nenden haben das Angebot ergänzt. In einer Elternbefragung nach den Osterferien 2024 wur-
den Veränderungen des Verkehrsverhaltens abgefragt.  
 
Die Verwaltung hat das Pilotprojekt nun abschließend evaluiert (s. Anlage Abschlussbericht) 
und stellt fest, dass die temporären Sperrungen vor Schulen, sog. Schulstraßen, zu einer Ent-
spannung der Verkehrssituation vor den Schulen führen können. Durch die Einrichtung von 
Schulstraßen lassen sich die Verkehrszahlen unmittelbar vor Schulstandorten deutlich redu-
zieren. Schulstraßen können damit ein wirksames Instrument zur Erhöhung der 
Verkehrssicherheit vor Schulen sein. Durch die Verkehrsberuhigung am Schulstandort wird 
der Schulweg für die Kinder übersichtlicher und sicherer. 
 
Von einer grundsätzlichen Reduzierung des Hol- und Bringverkehrs kann auf Grundlage der 
Ergebnisse des Pilotprojektes aktuell nicht ausgegangen werden. Temporäre Sperrungen sind  
nicht in allen Fällen geeignet, um eine verbesserte Sicherheit auf Schulwegen herzustellen, 
zum Beispiel bei Straßen mit hohen gewerblichem Verkehr oder Kundenverkehr. Vielmehr be-
darf es  individueller Konzepte im Rahmen eines schulischen Mobilitätsmanagements mit ei-
ner ganzheitlichen Betrachtung des Schulumfelds und ggf. Festlegung anderer Maßnahmen, 
wie z.B. weitere verkehrstechnische, bauliche oder verkehrslenkende Maßnahmen und Auf-
klärungs- und Kommunikationskampagnen 
Aufgrund der laufenden Projekte u. a. in Köln und Essen hat das Ministerium für Umwelt, Na-
turschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ein Schriftstück mit Erlasscharakter 
veröffentlicht und empfiehlt zur rechtssicheren Umsetzung von auf Dauer angelegten tempo-
rären Sperrungen vor Schulen die straßenrechtliche Teileinziehung gemäß Straßen- und We-
gegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und anschließende Sperrung durch Verkehrszei-
chen und ggf. Sperrelemente. Das Ministerium stellt damit klar, dass temporäre Sperrungen 
vor Schulen („Schulstraßen“) ein Instrument zu einer Verbesserung der Verkehrssituation im 
Schulumfeld sein können. 
 
Die Verwaltung nimmt die durch das Landesministerium aufgezeigten Möglichkeiten zum An-
lass, die Regelungen an den teilnehmenden Pilotschulen zu verstetigen und hat eine Teilein-
ziehung der Verkehrsflächen eingeleitet. Die Straßen sollen vorbehaltlich der politischen Be-
schlussfassung durch die zuständigen Bezirksvertretungen dauerhaft als sogenannte Schul-
straßen mit temporärem Ausschluss des Kraftfahrzeugverkehrs zum Schulbeginn und zum 
Schulende eingerichtet werden. Für die Anwohnenden sollen Ausnahmen im Rahmen der Er-
lasslage gelten. 
 
Im Weiteren soll unter Berücksichtigung des Beschlusses des Rats der Stadt Köln aus der Sit-
zung am 21.03.2024 (AN/0504/2024) ein Gesamtkonzept zur Identifizierung weiterer Schul-
straßen erstellt werden. Städtebauliche Konzepte sind dabei straßen- und verkehrsrechtlichen 
Anordnungen vorzuziehen. Zuerst erfolgt vorrangig die Prüfung für weitere Kölner Grund- und 
Förderschulen. Später soll diese, sofern die jeweiligen im Landeserlass definierten Vorausset-
zungen für Schulstraßen örtlich vorliegen, auf weitere Standorte auch anderer Schulformen 
ausgeweitet werden.  
 
 
Gez. Egerer

Anlage Abschlussbericht und Evaluation_Fortschreibung

48083 Zeichen

Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 
1 
 
 
 
Abschlussbericht – Pilotprojekt Schulstraßen in Köln

Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 
2 
Inhalt 
 
Einleitung ................................................................................................................ 3 
Pilotprojekt Schulstraßen in Köln ............................................................................ 7 
Auswahl der Pilotschulen ...................................................................................... 11 
Auftakt des Pilotprojektes ...................................................................................... 16 
Anfangsphase ....................................................................................................... 20 
Öffentlichkeitsbeteiligung ...................................................................................... 21 
Elternbefragung .................................................................................................... 25 
Verkehrserhebungen............................................................................................. 28 
Fazit ...................................................................................................................... 33 
Ausblick ................................................................................................................. 34

Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 
3 
Einleitung 
 
Was ist eine Schulstraße? 
Der Begriff „Schulstraße“ ist in Deutschland gesetzlich nicht näher definiert. 
Gewöhnlich versteht man hierunter jedoch die temporäre Sperrung einer Straße oder 
eines Straßenabschnitts vor einer Schule zu Schulbeginn und/oder Schulende, um den 
Hol- und Bringverkehr durch die Eltern und den Durchgangsverkehr zu verhindern und 
die Verkehrssicherheit vor den Schulen allgemein zu erhöhen. Die Sperrung umfasst 
zumeist 30 Minuten und richtet sich nach den jeweiligen Unterrichts - und 
Betreuungszeiten.  
Neben einer Beschilderung, die auf das Verbot hinweist, wird die Straße in der Regel 
zusätzlich mit einer Absperrschranke, ggf. auch mit Sicherungsposten, gesperrt. 
Die Idee der Einrichtung von Schulstraßen ist ab 1989 im europäischen Ausland 
aufgekommen. Ausgehend von einem Schulstraßenprojekt in Bozen, Südtirol, haben 
sich u.a. in Belgien, den Niederl anden, Großbritannien, Frankreich und Österreich 
verschiedene Regelungen zur Sperrung von Straßen vor Schulen entwickelt und 
wurden teilweise in einer eigenen Gesetzgebung verankert. 
 
 
Rechtlicher Rahmen in Deutschland 
In Deutschland liegen bislang nur wenig Erfahrungen mit der Einrichtung von solchen 
temporären Sperrungen („ Schulstraßen“) vor. Die Durchführung der Maßnahmen 
erfolgt bisher überwiegend als erlaubnispflichtige Veranstaltung gemäß § 29 Absatz 2 
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Eine dauerhafte Anordnung ist bislang regelmäßig 
an de n straßenverkehrsrechtlichen und straßenrechtlichen Hürden (insbesondere 
Nachweis einer qualifizierten Gefahrenlage nach § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO  oder 
Einschränkung der Widmung  und der Abwägung der Belange aller Betroffenen) 
gescheitert.  
Vorteile einer „Schulstraße“ 
Wenn weniger Autos im Umfeld von Schulen unterwegs sind, wird 
es für die Schüler*innen und andere Verkehrsteilnehmende 
sicherer. Es hat aber auch weitere Vorteile für die Kinder, den 
Schulweg selbständig zurückzulegen: 
 Sie üben sich im Straßenverkehr und werden selbständig. 
 Sie lernen, sich zu orientieren. 
 Sie haben auf dem Schulweg Zeit für ihre Freund*innen. 
 Sie bewegen sich an der frischen Luft. 
 Sie sind konzentrierter im Unterricht. 
 Sie gewöhnen sich daran, umweltfreundlich mobil zu sein.

Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 
4 
Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht  ist festzustellen, dass bis dato auch keine 
spezielle Rechtsgrundlage für die Anordnung einer solchen temporären Sperrung 
(„Schulstraße“) wie zum Beispiel in Österreich besteht. Bei der Anordnung von Zeichen 
250 StVO ( Verbot für Fahrzeuge aller Art ), Zeichen 260 StVO (Verbot für 
Kraftfahrzeuge) o.ä. handelt es sich um ein Verkehrsverbot, das in der Regel nur 
angeordnet werden darf, wenn dies auf grund der besonderen Umstände zwingend 
erforderlich ist und wenn zudem aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine 
Gefahrenlage besteht, die  das allgemeine Risiko einer Be einträchtigung der in den 
vorstehenden Absätzen der StVO genannten Rechtsgüter erheblic h übersteigt. 
Maßgebliche Anordnungsvoraussetzung für Verke hrsverbote ist daher das 
Vorhandensein einer qualifizierten, besonderen Gefahrenlage nach § 45 Absatz 9 Satz 
3 StVO. 
Die Straßenverkehrsbehörden sind gehalten, im Rahmen ihres pflichtgemäßen 
Ermessens eine sorgfältige Abwägung der Belange aller von einer solchen Anordnung 
Betroffenen durchzuführen. Nach allgemeiner Rechtsauffassung sind dabei neben den 
Interessen der Schulkinder auch die Interessen der Anwohnenden zu berücksichtigen. 
Denn durch die Sperrung einer Straße im Bereich einer Schule können private 
Grundstücke, Wohnhäuser oder Parkplätze vom öffentlichen Straßennetz temporär 
abgeschnitten werden. Insbesondere morgens, wenn sich Anwohnende zeitgleich zur 
Sperrung der Straße auf den Weg zu ih rer Arbeits- oder Ausbildungsstätte machen, 
kann dies zu erheblichen Interessenskonflikten führen. 
Aus straßenrechtlicher Sicht  ist festzuhalten, dass durch die in Rede stehende 
Anordnung der Gemeingebrauch der Straße beschränkt wird. Das gilt selbst dann,  
wenn die Sperrung für Kraftfahrzeuge eine nur kurze Zeitspanne im Tagesverlauf 
umfasst. Maßgeblich ist, dass sie auf Dauer angelegt ist und somit ständig wiederkehrt.  
Die Stadt Köln hat daher beschlossen , Schulstraßen zunächst als Pilotprojekt 
innerhalb eines festgelegten Zeitraums umzusetzen. Mehr dazu im Kapitel 
„Ausgangslage in Köln“.  
 
Rechtliches Gutachten und neue Erlasslage in NRW 
Aufgrund der schwierigen Rechtslage hat die Stadt Köln im Laufe des Pilotprojekts ein 
Gutachten beauftragt, um zu prüfen, o b die Schulstraßen nach dem Pilotprojekt in 
eine dauerhafte Umsetzung überführt und flächendeckend eingeführt werden könnten. 
Im Gegensatz zu einem Gutachten, das von dem Aktionsbündnis Kidical Mass, dem 
Deutschen Kinderhilfswerk e.V. sowie dem VCD Verkehr sclub Deutschland e.V. in 
Auftrag gegeben worden ist (Endfassung vom 13.02.2024), kommt das von der Stadt 
beauftragte Gutachten zu dem Schluss, dass der jeweilige Einzelfall zu prüfen ist, der 
straßenverkehrsrechtlich erforderliche Nachweis einer qualifizierten Gefahrenlage in 
der Regel aber nicht gelingen wird. Insbesondere am Nachmittag könnten die 
Beschränkungen keine ausreichende Grundlage haben, z.B. aufgrund 
unterschiedlicher Abholzeiten und einer geringeren Verkehrsbelastung  (Stand 
11.01.2024).  
Aufgrund der laufenden Projekte in u.a. Köln, Bonn und Ess en ist das Thema 
Schulstraßen auf Landesebene in der Dienstbesprechung des Ministeriums für

Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 
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Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein -Westfalen mit den 
Verkehrsingenieur*innen der Be zirksregierungen und des Landesbetriebes 
Straßenbau Nordrhein-Westfalen im Dezember 2023  erneut thematisiert worden. Ein 
Vorab-Auszug der Niederschrift zur Sitzung, d er die Grundlagen des Straßenrechts 
und Straßenverkehrsrechts zur rechtssicheren Einrichtung einer temporären Sperrung 
(„Schulstraße“) vor Schulen aufzeigt, wurde am 26. Januar 2024 mit dem Hinweis auf 
seinen Erlasscharakter an die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen versandt. 
Dieses Schreiben mit Erlasscharakter  empfiehlt die straßenrechtliche 
Teileinziehung gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 Straßen - und Wegegesetz des Landes 
Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung einer temporären Sperrung vor Schulen und eine 
anschließende Sperrung durch Verkehrszeichen und ggf. fest eingebaute 
Sperrelemente.  
Verwendet werden sollen die Verkehrszeichen 250 oder 260 Straßenverkehrs -
Ordnung mit einem Zeitzusatz, der die maßgeblichen Bring - und Holzeiten der 
Schulkinder abbildet. Ausnahmen für Ferienzeiten, Feiertage etc. sollen nicht 
beschildert werden. Hier werden das Verdecken der Verkehrszeichen oder klappbare 
Schilder empfohlen. Die Anwohnenden der gesperrten Straße sollen 
Ausnahmegenehmigungen erhalten, mit denen die Wohnhäuser auch zu den Zeiten 
der Sperrung erreicht werden können.  Eine Ausnahmegenehmigung kann zum 
Beispiel durch eine Allgemeinverfügung oder eine Einzelgenehmigung erfolgen.  
Diese empfohlene und durch den Erlasscharakter rechtssichere Umsetzung wird auch 
für die vier Kölner Schulstraßen angestrebt. Mehr dazu im Kapitel „Ausblick“. 
erlass-schulstrassen-nov2023.pdf (nrw.de) 
Kurzgesagt-Schulstrassen.pdf (nrw.de) 
 
Ausgangslage in Köln 
Kinder nehmen ihre Umgebung anders wahr als Erwachsene. Der Schulweg ist durch 
den zunehmenden Verkehr vielfach herausfordernder geworden. Neben dem 
Durchgangsverkehr ist es insbesondere der Hol - und Bringverkehr im unmittelbaren 
Schulumfeld, der die Verkehrssituation für Kinder sehr unübersichtlich werden lässt. 
Appelle an die Eltern oder Schwerpunktkontrollen von Polizei und Ordnungsbehörden 
reichen nicht immer aus, um die Situation zu verbessern. In der Folge kommen an den 
betroffenen Schulen immer weniger Kinder zu Fuß, mit dem Fahrrad oder Roller zur 
Schule und der Verkehr nimmt weiter zu. Es entwickelt sich ein Kreislauf, in dem immer 
mehr Elterntaxis zu beobachten sind  und die Sorge aufgrund der hohen 
Verkehrsmengen steigt.

Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 
6 
 
 
Hinzu kommen vielfältige Ansprüche an den öffentlichen Raum durch 
Gewerbetreibende, Dienstleister der Logistikbranche, Sozial- und Pflegedienste sowie 
eine steigende Zahl von mobilitätseingeschränkten Menschen, die zur Teilhabe am 
gesellschaftlichen Leben angemessene Stellplätze benötigen. In den dicht besiedelten 
Stadtquartieren können die Gehwege zudem nicht immer nach dem Stand der Technik 
angelegt oder umgebaut werden und eine gerechte Verteilung des öffentlichen Raums 
wird zunehmend schwierig.  
Zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmenden hat sich in der Stadtgesellschaft 
durch Schulen, Eltern und politische Gremien der Wunsch nach verkehrsarmen bzw. 
verkehrsfreien Straßen formiert. Ausgehend von Projekten in anderen europäischen 
Ländern (Beispiel W iener Schulstraßen) und Aktionstagen an den Schulen mit der 
Unterstützung der Bewegung Kidical Mass, wurde die Idee entwickelt, die Straßen im 
unmittelbaren Bereich von Schulen zu Schulbeginn und -ende temporär zu sperren.  
In einigen Bezirken haben die po litischen Gremien dies aufgegriffen und Beschlüsse 
zu temporären Sperrungen bzw. zur Einrichtung von Schulstraßen gefasst.  
 
  
Eltern finden
den Schulweg
gefährlich
Es entwickelt sich ein 
Hol- und Bringverkehr
Es wird mehr 
Verkehr vor
den Schulen erzeugt
Eltern finden
den Schulweg
gefährlich
Weniger Kinder 
kommen selbständig
zur Schule
Es wird mehr
Verkehr vor 
den Schulen erzeugt

Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 
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Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 
 
Ziele und Durchführung des Projekts 
Mit dem Pilotprojekt Schulstraßen soll te getestet werden, wi e eine Reduzie rung des 
Verkehrs vor den Schul en mit möglichst geringen Einschränkungen für die 
Anwohnenden erreicht werden kann. Im besonderen Fokus stand hierbei die 
Abweisung des Hol - und Bringverkehrs, soweit erforderlich auch des 
Durchgangsverkehrs. Es wurden Maßnahmen gesucht, die sich mit einfachen Mitteln 
möglichst flächendeckend im Stadtgebiet umsetzen lassen. Eine tägliche physische 
Sperre wurde dabei als wirksam, aber gemessen an den rund 300 Schulstandorten in 
Köln in der Praxis für die Verwaltung als nicht durchführbar angesehen. 
Das Pilotprojekt wurde daher mit einzelnen Schulen an verschiedenen Standorten, an 
denen mindestens eine einfache Gefährdung der Schulkinder beobachtet wurde , 
geplant. Die jeweiligen Sperrzeiten wurden m it den Schulen abgestimmt. Als 
Projektdauer wurde zunächst ein Jahr festgesetzt und eine Aufgabenteilung festgelegt. 
Ergänzend wurde eine breit angelegte Öffentlichkeitsbeteiligung geplant.  
 
 
 
Um die Einschränkungen für die Anwohnenden auf ein Minimum zu reduzieren, wurde 
entgegen der bekannten Veranstaltungen und Aktionen eine Beschilderung mit einem 
Verbot der Einfahrt nach Zeichen 267 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gewählt und 
ein Zusatz Radverkehr frei nach Zeichen 1022-10 StVO ergänzt.  
Temporäre Sperrungen („Schulstraßen“) wurden zuvor regelmäßig mit den Zeichen 
250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) oder 260 StVO (Verbot für Kraftfahrzeuge)

Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 
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beschildert. Diese sind jedoch mit der Regelung verbunden, dass auc h bei einer 
zeitlichen Befristung aus den beschilderten Bereichen nicht ausgefahren werden darf. 
Es gilt ein allgemeines Verkehrsverbot. 
Die im Rahmen des Pilotprojektes gewählte Beschilderung mit dem Verkehrszeichen 
267 StVO sollte den Anwohnenden dagegen die Möglichkeit  geben, jederzeit aus 
privaten Garagen oder Stellplätzen ausfahren und die Straßen verlassen zu dürfen, 
beispielsweise morgens auf dem Weg zur Arbeit oder Ausbildungsstätte. Eine Einfahrt 
in den Sperrzeiten war jedoch nicht zulässig. 
 
 Hinweis:  
Eine zeitliche Beschränkung des Zeichens 267 StVO ist nach de r 
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs -Ordnung 
(VwV-StVO) grundsätzlich nicht vorgesehen. S ie wu rde lediglich im 
Rahmen der Versuchsanordnung gewählt.  
 
Eine vollständige Freigabe für die Anwohnenden war nicht möglich , da es an 
einer entsprechenden gesetzlichen Regelung fehlt. Das Verkehrsrecht kennt nur den 
Begriff des „Anliegers“ und versteht darunter  Menschen, die die gesperrte Straße 
bewohnen, E igentümer*innen sowie Nutzungsberechtigte eines Grundstücks und  
Besucher*innen, also vereinfacht gesagt, alle Menschen, die ein Anliegen in einer 
Straße haben.  Ein Verkehrsverbot mit dem Zusatz Anlieger frei ist daher lediglich 
geeignet, Durchgangsverkehre zu unterbinden, nicht jedoch den Hol- und Bringverkehr 
vor Schulen. 
Dagegen konnten Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung, Pflegedienste, 
Handwerker u.a. mit einer individuellen Ausnahmegenehmigung nach StVO von den 
Beschränkungen ausgenommen werden.  
Die Eltern wurden gebeten, den Hol- und Bringverkehr auf ein absolut unvermeidliches 
Maß zu beschränken und die Kinder an anderen geeigneten Stellen etwas entfernt von 
der Schule abzusetzen. Im unmittelbaren Zugangsbereich der Schulen sollten so Park- 
sowie Rangiervorgänge und die damit häufig einhergehende Gefährdung der Kinder 
vermieden werden.  
Die Zufahrt für die Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste war weiter uneingeschränkt 
sichergestellt. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln AöR und angeschlossene bzw. 
beauftragte Unternehmen wurden über das Pilotprojekt informiert und gebeten, die 
temporären Sperrungen bei der Routenplanung nach Möglichkeit zu berücksichtigen. 
Eine physische Sperre wurde mit den Zeichen 600 StVO einschließlich Warnleuchten 
vorgesehen und das erforderliche Material durch den städtischen Bauhof 
bereitgestellt. Um die Ausfahrt für die Anwohnenden sowie Polizei, Rettungsdienste 
und andere Berechtigte jederzeit gewährleisten zu können, wurde lediglich eine 
halbseitige Sperrung geplant. Da für die regelmäßige Aufstellung das ehrenamtliche 
Engagement der Schule und Eltern erforderlich war, ist es wichtig, festzustellen, dass 
kein Eingriff in den  fließenden Verkehr vereinbart wurde. Die ehrenamtlichen 
Beteiligten haben nach einer Einweisung durch Fachkräfte des städtischen Bauhofs 
mit großen Engagement als Ver kehrshelfer lediglich zu einem passenden Zeitpunkt

Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 
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die Sperrelemente eingerückt. Ein geeig neter Abstellort außerhalb der Sperrzeiten 
wurde gemeinsam abgesprochen. 
Dem Wunsch nach Verwendung eines sog. Scherengitters, wie die Stadt Wien es an 
ihren Schulstraßen verwendet, konnte mangels technischer Zulassung in Deutschland 
nicht entsprochen werden. 
Das Pilotprojekt wurde durch Verkehrsuntersuchungen vor und während der 
Umsetzung begleitet. Erfahrungsberichte aller Beteiligten, Stichproben der Verwaltung 
vor Ort und eine abschließende Elternbefragung sollten zusätzlich aufzeigen, wie sich 
das Verhal ten der Schüler*innen und Sorgeberechtigten verändert und die 
Wirksamkeit der Maßnahmen darlegen. 
Ausgehend von der Änderung der österreichischen Straßenverkehrs -Ordnung und 
Einführung eines eigenen Verkehrszeichens Schulstraße war eine passende 
gesetzliche Grundlage auch in Deutschland das langfristige Ziel.

Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 
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Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 
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Auswahl der Pilotschulen 
Aufgrund des Engagements der Schulen zum Thema Schulstraßen wurden für das 
Pilotprojekt Schulen ausgewählt, die bereits hinlängliche Erfahrungen mit der 
temporären Sperrung von Straßen oder Straßenabschnitten zu den Schulzeiten 
gesammelt haben.  Die Schulen haben vor dem Start zudem schon viele Aktionen 
gestartet, um Eltern davon zu überzeugen, ihre Kinder zu Fuß zur Schule zu bringen 
oder selbständig gehen zu lassen, und um Autofahrer*innen für den Schulverkehr zu 
sensibilisieren. Unter anderem haben die Schulen mit Eltern „Fahrradschulbusse“ und 
sog. „Walking Busse“ organisiert: Dann werden alle angemeldeten Schüler*innen und 
Eltern an vereinbarten Punkten gesammelt und sie machen sich gemeinsam mit dem 
Fahrrad oder zu Fuß auf den Weg zur Schule. Zusammen mit „Kidical Mass“ Köln, die 
das Thema „Schulstraße“ in Köln bekannt gemacht haben, haben die Schulen auch 
das Prinzip „Schulstraße“ bereits als einwöchige Demo durchgeführt. 
Die ausgewählten Schulen befinden sich darüber hinaus in Straßen mit abweichenden 
Verkehrsführungen (Einbahnstraße, Sackgasse und Zweirichtungsverkehr) sowie 
unterschiedlichen Bebauungsforme n (Ein - und Mehrfamilienhäuser oder große 
Wohnkomplexe) und haben verschiedene pädagogische Konzepte (integrative oder 
bilinguale Schule, Montessori- und Peter Petersen-Pädagogik). Durch diese Auswahl 
sollen möglichst vielfältige Erkenntnisse bei der Durchführung erlangt werden. 
 
 KGS Vincenz-Statz-Schule, Lindenbornstraße (Ehrenfeld) 
Die Vincenz -Statz-Schule im Stadtteil Ehrenfeld wird von rund 160 Schüler*innen 
besucht und liegt im Quartier innerhalb Melatengürtel, Weinsbergstraße, Vogelsanger 
Straße und Fröbelstraße . Sie  teilt sich das Schulgrundstück mit der GGS 
Lindenbornschule (circa 165 Schüler*innen) . Der Schulstandort ist über die 
Stadtbahnlinie 13 und die Buslinien 141, 142 und 143 an den Ö ffentlichen 
Personennahverkehr angebunden.  
Aufgrund einer großen Tiefgarage und eines oberirdischen Parkplatzes, die teilweise 
von den angrenzenden Gewerbebetrieben in der Fröbelstraße genutzt werden , liegt 
ein größerer Zielverkehr vor als in vergleichbaren Wohnstraßen. Während einer 
längeren Hochbaumaßnahme auf der parallel verlaufenden Weinsbergstraße hat sich 
zusätzlich zeitweise ein Durchgangsverkehr entwickelt.

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Vorher-Situation: 
In der Lindenbornstraße ist , auch aufgrund des bilingualen Zweigs an der Vincenz -
Statz-Schule mit Schüler*innen aus verschiedenen Stadtbezirken, regelmäßig ein Hol- 
und Bringverk ehr der Eltern zu beobachten. Obwohl in fußläufiger Entfernung, 
beispielsweise in der Fröbelstraße, verschiedene Haltmöglichkeiten vorhanden sind, 
hielten die Fahrzeuge teils in zweiter Reihe vor dem Schuleingang, so dass die 
Verkehrssituation unübersichtlich war und das Qu eren der Straße erschwert wurde. 
Weitere Fahrzeuge h ielten im Einmündungsbereich der Sömmeringstraße und 
wendeten dort in mehreren Zügen, um zurück zum Melatengürtel zu gelangen.  
 
Lindenbornstraße (Foto Stadt Köln)

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 GGS Maria-Montessori-Schule, Am Pistorhof (Ossendorf) 
Die Maria -Montessori-Schule Am Pistorhof im Stadtteil Ossendorf mit etwa 400 
Schüler*innen liegt in einer Wohnstraße, die zu beiden Seiten als Sackgasse 
ausgebildet ist. Durch die angrenzende Grünanlage verläuft ein kurzer Fußweg zur 
Rochusstraße, auf der in der Vergangenheit eine sogenannte „Kiss -and-Ride“-Zone 
für die Eltern eingerichtet wurde. Zusätzlich dürfen die Eltern den gegenüberliegenden 
Parkplatz eines Discounters zum Holen und Bringen nutzen. Auch an der 
Frohnhofstraße, Einmündung Am Pistorhof, besteht eine Hol- und Bringmöglichkeit. 
Die Maria-Montessori-Schule ist zudem über die Stadtbahnlinie 5 und die Buslinie 140 
an den ÖPNV angebunden. 
 
 
Vorher-Situation: 
Die vorhandenen Möglic hkeiten zum Holen und Bringen wu rden von de n Eltern 
vielfach nicht genutzt. Teils war dies der missbräuchlichen Nutzung durch Dauerparker 
geschuldet. Viele Eltern setz ten die Kinder aber auch „aus Komfortgründen“ 
unmittelbar v or dem Schulgebäude ab. Dabei wu rden Haltverbote regelmäßig 
missachtet un d in der T -Kreuzung unmittelbar vor dem Schuleingang rangiert und 
gewendet. Die Verkehrssituation war ungeordnet und erschwerte die Übersicht beim 
Überqueren der Straße.

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Am Pistorhof (Foto Stadt Köln) 
 
 
 GGS Rosenmaarschule, Am Rosenmaar (Höhenhaus) 
Die Rosenmaaarschule im Stadtteil Höhenhaus ist eine integrative Grundschule mit 
einem pädagogischen Konzept nach Peter Petersen. Sie wird von etwa 450 Kindern 
besucht und liegt in einer kleinen Wohnsiedlung abseits des Lippewegs. Am Lippeweg, 
gegenüber der Kirche, befindet sich eine Reihe von Senkrechtparkständen, die zum 
Holen und Bringen der Kinder genutzt werden können. Darüber hinaus bestehen 
zahlreiche Parkmöglichkeiten in fußläufiger Entfernung am Burgerplatz sowie am 
Wupperplatz. Die Rosenmaarschule ist zudem über die Buslinien 154, 155 und 157 an 
den ÖPNV angebunden.

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Vorher-Situation: 
Im Bereich der Schule ist die Straße Am Rosenmaar als Einbahnstraße beschildert. 
Da viele Eltern die vorhandenen S tellplatzmöglichkeiten abseits der Schule nicht 
nutzten, wurden im Hol- und Bringverkehr die schmalen Wohnstraßen, die nicht oder 
nur über sehr schmale Gehwege verfügen, durchfahren, um zum Lippeweg zurück zu 
gelangen. Unmittelbar vor dem Schuleingang l ießen sich regelmäßig Parkverstöße 
(Halten im absoluten Haltverbot bzw. zweiter Reihe) beobachten. Auch die Zufahrt zu 
privaten Garagen oder Stellplätzen war durch haltende oder parkende Fahrzeuge nicht 
jederzeit gewährleistet. Neben der ungeordneten Verkehrs situation vor dem 
Schuleingang ergaben sich durch die zusätzlichen Fahrten auch im Quartier Konflikte 
zwischen Kraftfahrzeugen und Kindern, die den Schulweg zu Fuß oder mit dem 
Fahrrad bzw. Roller zurückleg ten. Die Straßen in der Wohnsiedlung waren für die  
auftretenden Verkehrsmengen nicht ausgelegt. 
 
 
 GGS Diesterwegstraße, Diesterwegstraße (Brück) 
Die zweizügige Gemeinschaftsgrundschule Diesterwegstraße liegt abseits der 
Olpener Straße in einer Wohnsiedlung im Stadtteil B rück und wird von etwa 210 
Kindern besucht. Sie teilt sich den Schulstandort mit der städtischen Realschule 
Käthe-Kollwitz-Schule (circa 610 Schüler*innen). Die Schulen sind über die 
Stadtbahnlinien 1 und die Buslinie 15 4 an den ÖPNV angeschlossen.  
Für den Hol- und Bringverkehr stehen an der Olpener Straße Stellplätze zur Verfügung 
(ab 9 Uhr bewirtschaftet).  Auch der Parkplatz neben dem Gebäude Olpener Straße 
803 sowie der gegenüberliegende Marktplatz, ausgenommen an Markttagen, können 
zum Holen und Bringen der Kinder genutzt werden.

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Vorher-Situation 
Die Diesterwegstraße selbst verfügt lediglich über einen markierten Gehweg und hat 
keine gesicherte, bauliche Trennung vom fließenden Verkehr. Der Straßenzug ist als 
Einbahnstraße ausgewiesen, so dass der Hol - und Bringverkehr die gesamte Straße 
durchfahren muss, um zurück zur Flehbachstraße bzw. Olpener Straße zu gelangen. 
Neben der ungeordneten Verkehrssituation vor dem Schuleingang ergaben sich auch 
hierdurch Konflikte zwischen Kraftfahrzeugen und Kindern, die den Schulweg zu Fuß 
oder mi t dem Fahrrad bzw. Roller zurückleg ten. Die Straßen in der Wohnsiedlung 
waren für die auftretenden Verkehrsmengen nicht ausgelegt. 
 
 
Auftakt des Pilotprojektes 
Mit den ausgewählten Pilotschulen wurden Vorgespräche zu den Voraussetzungen 
und der zeitlichen Ausführung geführt. Danach wurde ein Projektstart mit der KGS 
Vincenz-Statz, Lindenbornstraße und der GGS Maria -Montessori-Schule, Am 
Pistorhof für das Frühjahr 2023 festgesetzt.  
Die Öffentlichkeit wurde zwei Wochen vor dem Projektstart per Pressemitteilu ng 
Sicher zur Schule – ohne Elterntaxi - Stadt Köln (stadt -koeln.de) informiert und auf 
dem Meinungsportal der Stadt Köln Meinung für Köln  ein Projekt Pilotprojekt 
Schulstraßen | Beteiligungsportal der Stadt Köln (meinungfuer.koeln) angelegt. In dem 
Beteiligungsportal sind alle Kölner*innen eingeladen , mitzumachen und sich an 
städtischen Projekten zu beteiligen.  
Anwohnende wurden zusätzlich mittels einer Postwurfsendung (Anschreiben und 
Flyer) in Kenntnis gesetzt.

Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 
17 
 
Stadt Köln, Anliegerinformation Februar 2023 
 
Um Information der Eltern über das Pilotprojekt wurden die beteiligten Schulen 
gebeten. Seitens der Verwaltung wurden Flyer sowie Plakate bereitgestellt.  
64_flyer_schulstrasse_folder.pdf (stadt-koeln.de)

Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 
18 
 
 
Der Auftakt erfolgte am 27.  Februar 2023 an der KGS Vincenz -Statz-Schule in der 
Lindenbornstraße in Ehrenfeld . Eine Woche später, am 06. März 2023 , wurde 
erstmalig die temporäre Sperrung an der GGS Maria-Montessori-Schule Am Pistorhof 
in Ossendorf durchgeführt. 
 
Pressetermin zum Auftakt des Pilotprojekts Schulstraßen in Köln  
(Foto Stadt Köln)

Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 
19

Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 
20 
Anfangsphase 
Die temporären Sperrungen wurden an den Schulen sehr positiv aufgenommen. Nach 
einem gelungenen Projektauftakt mit Beteiligung von Schule, Eltern, Kindern und 
Medienvertretern haben freiwillige Helfer aus den Schulen das Pilotprojekt mit großem 
Engagement unterstützt. Ehrenamtlich Engagierte erklärten die neuen Regelungen 
und warben insbesondere innerhalb der Elternschaft für die positiven Effekte. 
Stichproben vor Ort zeigten an beiden Pilotschulen eine entspannte re 
Verkehrssituation mit einer erhöhten Zahl von Kindern, die nun zu Fuß, mit dem Roller 
oder Fahrrad zur Schule kommen. Schulen, Eltern und Kinder berichteten positiv, dass 
die Straßen deutlich sicherer wahrgenommen werden und mehr Kinder den Schulweg 
alleine oder in Begleitung zurücklegen.  Die Schulen berichteten, dass die Kinder 
ruhiger und konzentrierter im Unterricht waren, da die Aktivität auf dem Schulweg 
ihnen einen Ausgleich bot. 
Der Bezirksdienst der Polizei und der Verkehrsdienst der Stadt Köln sorgten so oft wie 
möglich für einen gesicherten Ablauf des verbleibenden Hol - und Bringverkehrs und 
informierten über die neue Verkehrssituation. Anwohnende und weitere Beteiligte 
unterstützten die Veränderunge n zugunsten der Schulen mit Anpassungen im 
Tagesablauf. Im Beteiligungsportal wurden zusätzliche Informationen bereitgestellt 
und viele Anmerkungen sowie Vorschläge gesammelt, wobei Wünsche nach 
angepassten Regelungen für schulfreie Zeiten kurzfristig berücksichtigt wurden. 
Gleichzeitig gab es von Beginn an das Feedback einiger Anwohnenden, dass der  
Eingriff in den persönlichen Alltag durch die temporäre Sperrung zu groß ist . 
Anpassungen im Tagesablauf wurden zu nehmend als belastend empfunden  und der 
Wunsch nach einer allgemeinen Ausnahmegenehmigung wurde häufig geäußert. 
Relativ schnell zeigt sich zudem, dass sich der Hol - und Bringverkehr, insbesondere 
an Tagen mit schlechter Wetterprognose, in die Nähe der Sperrpunkte verlagerte. Zur 
wirksamen Durchsetzung der Sperrungen und Vermeidung regelwidriger Befahrungen 
waren zudem physische Elemente erforderlich. 
 
(Foto: Stadt Köln)

Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 
21 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
Während des Pilotprojekts hat durchgehend eine Öffentlichkeitsbeteiligung 
stattgefunden. Ziel dabei war es, Meinungen und Rückfragen zu den temporären 
Sperrungen ( „Schulstraßen“) zu sammeln und wichtige Umsetzungshinweise zur 
Einrichtung weiterer temporärer Sperrungen („Schulstraßen“) zu erhalten.  
Ein wichtiger Baustein hierbei war die Öffentlichkeitsbeteiligung in dem 
Beteiligungsportal Meinung für Köln . Aufgrund des hohen Interesses wurde  die 
Öffentlichkeitsbeteiligung über die digitale Plattform über ein Jahr lang beibehalten. 
Häufig gestellte Fragen wurden sukzessive in einer eigenen Rubrik zusammengestellt 
und um aktuelle Informationen ergänzt.  
Insgesamt wurden von interessierten Bürger*innen 420 Beiträge und 451 Kommentare 
eingestellt. Diese wurden 3.538-mal mit „Daumen hoch“ oder „Daumen runter“ 
bewertet.  
Nach Personengruppen gefiltert haben sich die Eltern der beteiligten Schulen ebenso 
zahlreich beteiligt wie die Anwohnenden der betreffenden Straßen. 
 
Nach Schulen aufgeteilt lässt sich ebenfalls ein vergleichbares Interesse feststellen, 
wobei die absolute Zahl der B eiträge an der Rosenmaarschule und der GGS  
Diesterwegstraße aufgrund der kürzeren Projektlaufzeit entsprechend geringer ist.  
Folgende Beiträge sind zu den Pilotschulen eingegangen: 
 
165
155
75
15 10
Beiträge nach Personengruppen 
Eltern Anwohner*innen Interessierte Schüler*innen Lehrer*innen
111
98
33 26
0
20
40
60
80
100
120
Lindenbornstraße Am Pistorhof Am Rosenmaar,
Heidenrichstraße,
Sengbachweg und
Edelrather Weg
Fritz-Schu-Straße
und
Diesterwegstraße
Anzahl der Beiträge nach Schulen

Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 
22 
Für die einzelnen Straßen und Bereiche haben sich folgende Beteiligungen nach 
Personengruppen ergeben: 
 
 
 
 
 
Lindenbornstraße
Eltern Anwohner*innen Sonstige Schüler*innen und Lehrer*innen
Am Pistorhof 
Eltern Anwohner*innen Sonstige Schüler*innen und Lehrer*innen
Am Rosenmaar und Nebenstraßen 
Anwohner*innen Eltern Sonstige Schüler*innen und Lehrer*innen
Fritz-Schu-Straße und Diesterwegstraße 
Anwohner*innen Eltern Sonstige Schüler*innen und Lehrer*innen

Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 
23 
Die Anmerkungen, Fragen und Kommentare in dem Beteiligungsportal haben einen 
wertvollen Beitrag zu dem Pilotprojekt Schulstraßen geliefert. Einige Veränderungen 
konnten direkt um gesetzt werd en, wie zum Beispiel eine Anpassung der 
Beschilderung an die tatsächlichen Schultage. Andere Wünsche, wie eine allgemeine 
Ausnahmeregelung für die Anwohnenden, mussten aufgrund der rechtlichen 
Rahmenbedingungen zunächst aufgeschoben werden. Insgesamt hat das Pilotprojekt 
Schulstraßen in Köln eine hohe Zustimmung erfahren.  
 
 
Ergänzend zu dem offenen Online-Dialog wurde vor den Sommerferien 2023 an zwei 
Tagen eine sog enannte Aufsuchende Beteiligung  in der Lindenbornstraße und der 
Straße Am Pistorhof durchgeführt. Anwohnende, Eltern und Interessierte hatten hier 
ebenfalls die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Rückmeldungen zu den Schulstraßen 
zu geben. Auch konnten einige Informationen weitergegeben und wichtige Hinweise 
gesammelt werden.  
Die häufigsten Anregungen und Fragen aus dem Austausch vor Ort wurden in d em 
Beteiligungsportal zusammengefasst. 
Ergebnisse der aufsuchenden Beteiligung zum Pilotprojekt Schulstraßen | Beteiligungsportal der Stadt 
Köln (meinungfuer.koeln) 
 
Aufgrund der Erfahrungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zu den temporären 
Sperrungen („Schulstraßen“) in der Lindenbornstraße und der Straße Am Pistorhof 
wurde an der Rosenmaar schule und der Gemeinschaftsgrundschule 
Diesterwegstraße, die sich seit Beginn des Schuljahrs 2023/24 an dem P rojekt 
beteiligen, ein zusätzliches Angebot für die Anwohnenden geschaffen und ein 
Informationsabend veranstaltet. Hier konnten die Erfahrungen der ersten Wochen 
zurückgemeldet und Ideen eingebracht werden.  
 
Zustimmung Schulstraßen
Einschränkungen für die Anwohner*innen
Ablehnung Schulstraßen allgemein
Andere Maßnahmen zur Schulwegsicherheit
Verlagerung der Probleme
Sonstige Fragen und Anregungen
Themen im Beteiligungsportal (nach Häufigkeit)

Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 
24 
Über das Funktionspostfach schulstrasse@stadt-koeln.de wurden von Interessierten 
rund 250 Anfragen und Vorschläge gesendet. Für Bürger*innen, die aufgrund einer 
Mobilitätseinschränkung von den temporären Sperrungen besonders betroffen waren, 
wurden hierüber individuelle Lösungen verein bart. Anderen Beteiligten konnte n 
Antworten auf persönliche Fragen ge geben werden. Und a uch andere Kommunen 
haben hier den Austausch und Informationen für eigene Projekte gesucht.

Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 
25 
Elternbefragung 
Nach den Osterferien 2024 waren die Eltern aufgerufen, si ch an einer zweiwöchigen 
Onlinebefragung zu beteiligen. Dabei wurde erfragt , ob und wie sich das 
Verkehrsverhalten der Kinder und Eltern durch das Pilotprojekt verändert hat  oder 
welche Gründe einer Änderung des Verkehrsverhaltens entgegengestanden haben.  
Insgesamt 110 Familien haben sich die Zeit genommen, ihre Erfahrungen zu teilen. 
 
 
 
Die Teilnehmenden haben angegeben, dass sich ihr Verkehrsverhalten zugunsten 
von Fahrrad oder Roller verändert hat (+10%) und weniger Kinder mit dem Auto zur 
Schule gebracht werden (-7%).  
 
6
32
37 35
0
5
10
15
20
25
30
35
40
KGS Vincenz-Statz GGS Maria-
Montessori Am
Pistorhof
Rosenmaarschule GGS
Diesterwegstraße
BETEILIGUNG NACH SCHULEN
zu Fuß
34%
mit dem Fahrrad/Roller
41%
mit dem ÖPNV
3%
mit dem Auto
20%
Sonstiges
2%
Schulweg vorher

Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 
26 
 
 
Die Gründe, Kinder weiterhin mit dem Auto zur Schule zu bringen, sind vielfältig. Eine 
Auswahl möglicher Gründe wurde im Rahmen der Elternbefragung abgefragt, wobei 
Mehrfachnennungen möglich waren.  
Gefahren oder Angsträume auf dem Schulweg oder Gefahren vor der Schule sowie 
ein langer Schulweg (bis zu 5 Kilometer) wurden dabei häufig genannt. Einige Eltern 
nutzen das Auto für die Fahrt zur Arbeitsstelle und verbinden die Wege miteinander. 
Als sonstige Gründe wurde beispielsweise das schlechte Wetter oder ein Fahrdienst 
für mehrere Kinder aus einem weiter entfernten Stadtteil genannt.  
Einige Teilnehmende gaben an, das Kind ein Stück entfernt von der Schule 
abzusetzen. Andere wiederum beklag en eine Verlagerung des Verkehrs in andere 
Bereiche und nutzen daher weiterhin das Auto. 
 
zu Fuß
32%
mit dem Fahrrad/Roller
51%
mit dem ÖPNV
4%
mit dem Auto
13%
Sonstiges
0%
Schulweg nachher

Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 
27 
 
  
2
1
1
4
9
2
10
5
9
14
11
10
Mein Kind ist noch zu jung um den Weg zur
Schule mit einer anderen Verkehrsform zu
bewältigen.
Mein Kind benötigt aufgrund von physischen und /
oder psychischen Einschränkungen
Unterstützung.
Mein Kind kann nicht mit dem Fahrrad fahren.
Ich habe Sorge, dass mein Kind auf dem
Schulweg durch Fremde angesprochen wird.
Die Schule liegt auf meinem Weg zur Arbeit, für
den ich ein Auto nutze.
Für mich ist es angenehm und einfach, den
Schulweg mit dem Auto zurückzulegen.
Ich habe aufgrund von beruflichen oder
persönlichen Verpflichtungen keine Zeit, auf den
Einsatz des Autos für den Schulweg zu
verzichten.
Die Schule ist für uns mit Bus oder Bahn nicht gut
zu erreichen.
Der Schulweg ist sehr lang.
Mein Kind ist vor der Schule vielen Gefahren
ausgesetzt.
 Mein Kind ist auf dem Schulweg vielen Gefahren
und/oder Angsträumen ausgesetzt.
 Sonstige Gründe
Wesentlicher Grund für die Wahl des Autos?

Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 
28 
Verkehrserhebungen 
Für das Pilotprojekt wurden vor Beginn, während der Laufzeit im Sommer und Winter 
2023 sowie abschließend im Frühjahr 2024 an verschiedenen Werktagen und über 24 
Stunden Verkehrs erhebungen durchgeführt. Aufschluss gegeben haben dabei 
datenschutzkonforme Kamerabeobachtungen sowie Seitenradarmessungen.  
Betrachtet werden nachfolgend nicht alleine die Zeiten der temporären Sperrung, 
sondern die Zeitfenster von Schulbeginn und -ende allgemein und der Tagesverkehr. 
Die Verkehrszahlen sind demzufolge an nahezu allen Schulstandorten rückläufig und 
werden nachfolgend jeweils nach Anzahl der Fahrzeuge wie auch mit den 
prozentualen Rückgängen dargestellt.  Lediglich am Standort „Am Pistorhof“ sind die 
Verkehrszahlen zum Frühjahr 2024 wieder angestiegen. Mögliche Einflussfaktoren, 
die zu dem Wiederanstieg geführt haben könnten, sind: Zuzüge an der angrenzenden 
GAG-Wohnanlage, weniger Hol - und Bringmöglichkeiten außerhalb der Schulstraße 
durch Baustellen oder neue Schulzuweisungen aus anderen Stadtteilen. Die Daten, 
die im Rahmen des Verkehrsversuchs erhoben worden sind, liefern hierzu jedoch 
keine genaueren Anhaltspunkte. 
 
 
176 199
1149
136 149
860
115 123
779
65 80
452
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
7:00-9:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Tagesverkehr
Lindenbornstraße
Anzahl Kfz
vorher nachher - Sommer 2023 nachher - Winter 2023 nachher - Frühjahr 2024
-23 -25 -25
-35 -38
-32
-63 -60 -61
7:00-9:00 UHR 14:00-16:00 UHR TAGESVERKEHR
Lindenbornstraße
Verkehrsentwicklung
(Rückgang in Prozent)
nachher - Sommer 2023 nachher - Winter 2023 nachher - Frühjahr 2024

Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 
29 
 
 
 
126 173
882
97 131
811
86 119
753
125 148
924
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1000
7:00-9:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Tagesverkehr
Am Pistorhof
Anzahl Kfz
vorher nachher - Sommer 2023 nachher - Winter 2023 nachher - Frühjahr 2024
-23 -24
-8
-32 -31
-15
-1
-14
5
7:00-9:00 UHR 14:00-16:00 UHR TAGESVERKEHR
Am Pistorhof
Verkehrsentwicklung
(Rückgang in Prozent)
nachher - Sommer 2023 nachher - Winter 2023 nachher - Frühjahr 2024
189 147
625
116 106
492
54 47
249
0
100
200
300
400
500
600
700
7:00-9:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Tagesverkehr
Am Rosenmaar 
Anzahl Kfz
vorher nachher - Winter 2023 nachher - Frühjahr 2024

Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 
30 
 
 
 
-39
-28
-21
-71 -68
-60
7:00-9:00 UHR 14:00-16:00 UHR TAGESVERKEHR
Am Rosenmaar
Verkehrsentwicklung
(Rückgang in Prozent)
nachher - Winter 2023 nachher - Frühjahr 2024
114
80
510
38 50
299
26 42
218
0
100
200
300
400
500
600
7:00-9:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Tagesverkehr
Fritz-Schu-Straße/Diesterwegstraße
Anzahl Kfz
vorher nachher - Winter 2023 nachher - Frühjahr 2024
-67
-38 -41
-77
-48
-57
7:00-9:00 UHR 14:00-16:00 UHR TAGESVERKEHR
Fritz-Schu-Straße/Diesterwegstraße 
Verkehrsentwicklung
(Rückgang in Prozent)
nachher - Winter 2023 nachher - Frühjahr 2024

Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 
31 
Die Verkehrszahlen sind  laut de n Messungen weitestgehend deutlich 
zurückgegangen. Zusätzliche Videoaufzeichnungen und Verkehrsbeobachtungen vor 
Ort zeigten, dass der Hol - und Bringverkehr sich jedoch an die Sperrpunkte oder in 
benachbarte Straßen verlagert hat. Zudem wurden in Phasen ohne physische Sperren 
widerrechtliche Befahrungen der Schulstraße beobachtet. Stichproben -Kontrollen 
durch Polizei und Ordnungsamt sowie das Aufstellen von Baken insbesondere in den 
Wochen nach den Schulferien, können dem vorbeugen. 
Am Beispiel der Lindenbornstraße ist nachfolgend die Verkehrssituation nach einem 
Jahr dargestellt. Die Anzahl der Hol - und Bringvorgänge konnte nicht maßgebend 
reduziert werden. 
 
 
Nach einer abschließenden Videobeobachtung wurde die Verkehrssituation an den 
(Haupt-) Sperrpunkten für alle teilnehmenden Schulen in dem folgenden Diagramm 
zusammengefasst. Dabei ist zu beachten, dass auch außerhalb des Kamerawinkels 
und in benachbarten Straßen Hol- und Bringverkehr stattfindet.  
 
    
Die zwei Video -Standbilder zeigen  die Situation vor der Einrichtung der temporären Sperrungen 
(„Schulstraßen“) an der KGS Vincenz-Statz-Schule in der Lindenbornstraße. (Video Stadt Köln) 
32
31
62
0 10 20 30 40 50 60 70
Lindenbornstraße
Februar 2024
Auswertung 7:45-8:15 Uhr davon Hol-/Bringverkehr Vergleich Hol-/Bringverkehr vorher

Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 
32 
    
Diese zwei Video-Standbilder zeigen den Bring-Verkehr an dem Sperrpunkt vor der der KGS Vincenz-
Statz-Schule in der Lindenbornstraße, Einmündung Sömmeringstraße. Hinweis: Die Uhr der Kamera 
ging zu diesem Zeitpunkt eine Stunde nach. Die Aufnahmen wurden um 7:59 und 8:09 Uhr gemacht.  
(Video Stadt Köln) 
 
 
Hinweis: An der GGS Diesterwegstraße galt die tem poräre Sperrung während der Pilotphase nur 
morgens (ausgenommen zwei Wochen zum Schuljahr esbeginn). Die Hol - und Bringzahlen am 
Nachmittag wurden jedoch zum Vergleich mit in die Grafik aufgenommen.  
27
25
34
9
13
20
31
17
0 5 10 15 20 25 30 35 40
Lindenbornstraße
Am Pistorhof
Am Rosenmaar
Diesterwegstraße
Frühjahr 2024  
Einfahrt in die gesperrten Straßenabschnitte 
oder Halten am Sperrpunkt (Anzahl Kfz)
7:45-8:15 Uhr 14:45-15:15 Uhr

Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 
33 
Fazit 
Verkehrssicherheit vor den Schulen 
Das Pilotprojekt hat gezeigt, dass sich die Verkehrszahlen in Schulstraßen deutlich 
reduzieren lassen und diese daher ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der 
Verkehrssicherheit vor Schulen darstellen können. Durch die Verkehrsberuhigung 
unmittelbar vor den Schulen wird der Schulweg für die Kinder übersichtlicher und 
sicherer. 
Das Pilotprojekt hat aber auch gezeigt, dass nicht alle Eltern und Kinder ihr 
Mobilitätsverhalten anpassen. Nach der Anfangsphase verlagerte sich der Hol - und 
Bringverkehr zu den Sperrpunkten oder in benachbarte Straßen. 
Einerseits hat dies den positiven Effekt, dass sich der Verkehr entzerrt und nicht im 
unmittelbaren Umfeld der Schule stattfindet, wo sich der Großteil der Kinder bewegt. 
Kinder, die mit dem Auto gebracht werden, laufen zudem die letzten Meter zur Schule. 
Dies ist wi chtig, da w issenschaftliche Studien belegen, dass Bewegung Stress bei 
Kindern abbaut und die Konzentrationsfähigkeit erhöht. Diese positiven Effekte wurden 
auch von Schulen und Eltern bestätigt. Andererseits zeigt die Verlagerung, dass 
temporäre Sperrungen ( „Schulstraßen“) zwar zur Verkehrssicherheit beitragen, aber 
nicht unbedingt zur Vermeidung des „Elterntaxis". 
Daher ist es bei der Einrichtung von temporären Sperrungen ( „Schulstraßen“) 
zwingend notwendig, diese mit Aufklärungsmaßnahmen und ggf. weiteren 
Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu begleiten. Schulen stehen in der 
Verantwortung, gemeinsam mit Akteuren wie der Polizei, der Verkehrswacht oder 
Initiativen, mit Aktionstagen oder Programmen  zum Thema Schulstraßen und 
Elterntaxis aufzuklären und zur Verkehrserziehung beitragen. Dabei sollten auch die 
Anwohnenden einbezogen werden, die an der Schulstraße wohnen. Eine mögliche 
Aktion ist zum Beispiel das „ Verkehrszähmer-Programm“ des Landes NRW. Auch 
Fahrrad- oder Laufbusse und aktuelle Schulwegpläne können Eltern und Kindern bei 
der Entscheidung für eine selbständige Mobilität helfen. Zudem sollten Kommunen den 
Verkehrsraum um die Schulen prüfen und abwägen, ob neben temporären Sperrungen 
(„Schulstraßen“) auch andere verkehrstechnische, bauliche oder verkehrslenkende 
Maßnahmen erforderlich  bzw. möglich sind, z um Beispiel Fußgängerüberwege, 
Verkehrsinseln oder bauliche Einengungen der Fahrbahn. 
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass temporäre Sperrungen vor Schulen ein 
Instrument zur Verbesserung der Verkehrssituation im Schulumfeld sein können.  Sie 
sind a ber nicht unbedingt in allen Fällen geeignet  (z.B. bei Straßen mit hohen 
gewerblichem Verkehr oder Kundenverkehr)  und sollten stets durch andere 
Maßnahmen begleitet werden.  
 
Situation für Anwohnende 
Für die Umsetzung der temporären Sperrungen („ Schulstraßen“) als Pilotprojekt 
musste die Stadt Köln  zwischen erhöhter Sicherheit für die Schulkinder und 
Einschränkungen der Anwohnenden abwägen. Es war nicht möglich, eine allgemeine 
Ausnahmeregelung für Anwohnende zu beschildern, da das Verkehrsrecht n ur den 
Begriff des „Anliegers“ kennt und dazu zum Beispiel auch Eltern zähl t, die Kinder zur

Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 
34 
Schule bringen möchten.  Anwohnenden war daher während der Sperrzeiten nur die 
Ausfahrt aus den Straßen erlaubt. Eine Einfahrt zu den Sperrzeiten war jedoch nicht 
zulässig. Aufgrund dieser Regelung gab es von vielen Anwohnenden deutliche Kritik, 
auch wenn die temporären Sperrungen („Schulstraßen“) an sich gutgeheißen wurden. 
Dies zeigte, dass eine Verstetigung und Ausdehnung der temporären Sperrungen 
(„Schulstraßen“) ohne Ausnahmegenehmigung für die Ein - und Ausfahrt nicht 
durchgeführt werden kann, ohne auf Dauer zu nachbarschaftlichen Konflikten bis hin 
zu Klagen zu führen.  
In dem Schreiben des Landesministeriums von Anfang 2024, das Erlasscharakter hat, 
wird die Mö glichkeit aufgezeigt, die temporären Sperrungen („Schulstraßen“) 
straßenrechtlich mittels Teileinziehung durchzuführen . Das Schreiben des 
Ministeriums empfiehlt zudem Ausnahmegenehmigung en für die Anwohnenden zu 
erlassen. Dabei ist es wichtig, die Anwohnenden gleichzeitig dafür zu sensibilisieren, 
während der Sperrzeiten besonders vorsichtig zu fahren. 
 
Ausblick 
Die Stadt Köln nimmt die durch das Landesministerium aufgezeigten Möglichkeiten 
zum Anlass, eine Verstetigung der temporären Sperrungen an den vier 
teilnehmenden Schulen  zu planen und hat das Verfahren zur Teileinziehung der 
Verkehrsflächen eingeleitet. Die Straßen sollen dauerhaft als sogenannte 
Schulstraßen mit temporärem Ausschluss des Kraftfahrzeugverkehrs zu Schulbeginn 
und -ende eingeri chtet werden. Vorbehaltlich der politischen Zustimmung soll im 
neuen Schuljahr die dafür empfohlene Beschilderung angebracht  werden, damit das 
Pilotprojekt nahtlos in eine dauerhafte Einrichtung übergehen kann. Zeitgleich soll eine 
Ausnahme-Regelung für Anwohnende mittels Allgemeinverfügung im Rahmen der 
Erlasslage umgesetzt werden. Anwohnende können dann zu den Sperrzeiten nicht nur 
ausfahren, sondern auch in die Straße einfahren. Damit sollten die Bedenken der 
Anwohnerschaft ausgeräumt werden können. Die Anwohnenden werden rechtzeitig 
über weitere Einzelheiten informiert. 
Der Rat der Stadt Köln  hat in seiner Sitzung am 21. März 2024 beschlossen, in 
Zusammenarbeit mit den zuständigen Bezirksvertretungen und Schulen weitere 
Schulstraßen zu identifizieren, die zu Schulbeginn und  -ende oder dauerhaft für den 
motorisierten Individualverkehr gesperrt und umgestaltet werden können. Für die 
Einrichtung weiterer Schulstraßen arbeitet die Stadt Köln an einem Konzept. Das 
Konzept soll potentielle Schulstandorte analysieren, an denen Schu lstraßen 
umsetzbar wären und Rahmenbedingungen definieren, z.B. Bereiche für den Hol- und 
Bringverkehr, oder Verlagerungseffekte untersuchen. Ein standardisierter „Schnell -
Check“ mit verschiedenen Kriterien soll aufzeigen, ob an dem Schulstandort eine 
Schulstraße möglich ist, bevor eine genauere Betrachtung erfolgt. Städtebauliche 
Konzepte sollen straßen- und verkehrsrechtlichen Anordnungen  zur 
Verkehrsberuhigung vor den Schulen vorgezogen werden. Bei der Prüfung sollen die 
40 Schulstandorte (überwiegend Grundschulen) priorisiert betrachtet werden, für die 
bereits Anträge oder politische Beschlüsse vorliegen. Die Prüfung und mögliche 
Umsetzung soll zudem zunächst für Kölner Grund- und Förderschulen durchgeführt 
werden, später auch bei allen anderen Schulformen.

Beratungsverlauf (10)

10.09.2024 Verkehrsausschuss
TOP 6.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.09.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.09.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.09.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.09.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.10.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.11.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.11.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.11.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.11.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1673/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
21.08.2024
Erstellt
23.05.2024 08:45