Verbesserte Sicherheit auf Schulwegen bei Grundschulen und weiterführenden Schulen im Kölner Stadtgebiet/Pilotprojekt Schulstraßen in Köln
Mitteilung Ausschuss 1673/2024 vom 21.08.2024
Stand: Am 07.11.2024 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage Abschlussbericht und Evaluation_Fortschreibung
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Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 1 Abschlussbericht – Pilotprojekt Schulstraßen in Köln Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 2 Inhalt Einleitung ................................................................................................................ 3 Pilotprojekt Schulstraßen in Köln ............................................................................ 7 Auswahl der Pilotschulen ...................................................................................... 11 Auftakt des Pilotprojektes ...................................................................................... 16 Anfangsphase ....................................................................................................... 20 Öffentlichkeitsbeteiligung ...................................................................................... 21 Elternbefragung .................................................................................................... 25 Verkehrserhebungen............................................................................................. 28 Fazit ...................................................................................................................... 33 Ausblick ................................................................................................................. 34 Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 3 Einleitung Was ist eine Schulstraße? Der Begriff „Schulstraße“ ist in Deutschland gesetzlich nicht näher definiert. Gewöhnlich versteht man hierunter jedoch die temporäre Sperrung einer Straße oder eines Straßenabschnitts vor einer Schule zu Schulbeginn und/oder Schulende, um den Hol- und Bringverkehr durch die Eltern und den Durchgangsverkehr zu verhindern und die Verkehrssicherheit vor den Schulen allgemein zu erhöhen. Die Sperrung umfasst zumeist 30 Minuten und richtet sich nach den jeweiligen Unterrichts - und Betreuungszeiten. Neben einer Beschilderung, die auf das Verbot hinweist, wird die Straße in der Regel zusätzlich mit einer Absperrschranke, ggf. auch mit Sicherungsposten, gesperrt. Die Idee der Einrichtung von Schulstraßen ist ab 1989 im europäischen Ausland aufgekommen. Ausgehend von einem Schulstraßenprojekt in Bozen, Südtirol, haben sich u.a. in Belgien, den Niederl anden, Großbritannien, Frankreich und Österreich verschiedene Regelungen zur Sperrung von Straßen vor Schulen entwickelt und wurden teilweise in einer eigenen Gesetzgebung verankert. Rechtlicher Rahmen in Deutschland In Deutschland liegen bislang nur wenig Erfahrungen mit der Einrichtung von solchen temporären Sperrungen („ Schulstraßen“) vor. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt bisher überwiegend als erlaubnispflichtige Veranstaltung gemäß § 29 Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Eine dauerhafte Anordnung ist bislang regelmäßig an de n straßenverkehrsrechtlichen und straßenrechtlichen Hürden (insbesondere Nachweis einer qualifizierten Gefahrenlage nach § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO oder Einschränkung der Widmung und der Abwägung der Belange aller Betroffenen) gescheitert. Vorteile einer „Schulstraße“ Wenn weniger Autos im Umfeld von Schulen unterwegs sind, wird es für die Schüler*innen und andere Verkehrsteilnehmende sicherer. Es hat aber auch weitere Vorteile für die Kinder, den Schulweg selbständig zurückzulegen: Sie üben sich im Straßenverkehr und werden selbständig. Sie lernen, sich zu orientieren. Sie haben auf dem Schulweg Zeit für ihre Freund*innen. Sie bewegen sich an der frischen Luft. Sie sind konzentrierter im Unterricht. Sie gewöhnen sich daran, umweltfreundlich mobil zu sein. Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 4 Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht ist festzustellen, dass bis dato auch keine spezielle Rechtsgrundlage für die Anordnung einer solchen temporären Sperrung („Schulstraße“) wie zum Beispiel in Österreich besteht. Bei der Anordnung von Zeichen 250 StVO ( Verbot für Fahrzeuge aller Art ), Zeichen 260 StVO (Verbot für Kraftfahrzeuge) o.ä. handelt es sich um ein Verkehrsverbot, das in der Regel nur angeordnet werden darf, wenn dies auf grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist und wenn zudem aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Be einträchtigung der in den vorstehenden Absätzen der StVO genannten Rechtsgüter erheblic h übersteigt. Maßgebliche Anordnungsvoraussetzung für Verke hrsverbote ist daher das Vorhandensein einer qualifizierten, besonderen Gefahrenlage nach § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO. Die Straßenverkehrsbehörden sind gehalten, im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens eine sorgfältige Abwägung der Belange aller von einer solchen Anordnung Betroffenen durchzuführen. Nach allgemeiner Rechtsauffassung sind dabei neben den Interessen der Schulkinder auch die Interessen der Anwohnenden zu berücksichtigen. Denn durch die Sperrung einer Straße im Bereich einer Schule können private Grundstücke, Wohnhäuser oder Parkplätze vom öffentlichen Straßennetz temporär abgeschnitten werden. Insbesondere morgens, wenn sich Anwohnende zeitgleich zur Sperrung der Straße auf den Weg zu ih rer Arbeits- oder Ausbildungsstätte machen, kann dies zu erheblichen Interessenskonflikten führen. Aus straßenrechtlicher Sicht ist festzuhalten, dass durch die in Rede stehende Anordnung der Gemeingebrauch der Straße beschränkt wird. Das gilt selbst dann, wenn die Sperrung für Kraftfahrzeuge eine nur kurze Zeitspanne im Tagesverlauf umfasst. Maßgeblich ist, dass sie auf Dauer angelegt ist und somit ständig wiederkehrt. Die Stadt Köln hat daher beschlossen , Schulstraßen zunächst als Pilotprojekt innerhalb eines festgelegten Zeitraums umzusetzen. Mehr dazu im Kapitel „Ausgangslage in Köln“. Rechtliches Gutachten und neue Erlasslage in NRW Aufgrund der schwierigen Rechtslage hat die Stadt Köln im Laufe des Pilotprojekts ein Gutachten beauftragt, um zu prüfen, o b die Schulstraßen nach dem Pilotprojekt in eine dauerhafte Umsetzung überführt und flächendeckend eingeführt werden könnten. Im Gegensatz zu einem Gutachten, das von dem Aktionsbündnis Kidical Mass, dem Deutschen Kinderhilfswerk e.V. sowie dem VCD Verkehr sclub Deutschland e.V. in Auftrag gegeben worden ist (Endfassung vom 13.02.2024), kommt das von der Stadt beauftragte Gutachten zu dem Schluss, dass der jeweilige Einzelfall zu prüfen ist, der straßenverkehrsrechtlich erforderliche Nachweis einer qualifizierten Gefahrenlage in der Regel aber nicht gelingen wird. Insbesondere am Nachmittag könnten die Beschränkungen keine ausreichende Grundlage haben, z.B. aufgrund unterschiedlicher Abholzeiten und einer geringeren Verkehrsbelastung (Stand 11.01.2024). Aufgrund der laufenden Projekte in u.a. Köln, Bonn und Ess en ist das Thema Schulstraßen auf Landesebene in der Dienstbesprechung des Ministeriums für Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 5 Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein -Westfalen mit den Verkehrsingenieur*innen der Be zirksregierungen und des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen im Dezember 2023 erneut thematisiert worden. Ein Vorab-Auszug der Niederschrift zur Sitzung, d er die Grundlagen des Straßenrechts und Straßenverkehrsrechts zur rechtssicheren Einrichtung einer temporären Sperrung („Schulstraße“) vor Schulen aufzeigt, wurde am 26. Januar 2024 mit dem Hinweis auf seinen Erlasscharakter an die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen versandt. Dieses Schreiben mit Erlasscharakter empfiehlt die straßenrechtliche Teileinziehung gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 Straßen - und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung einer temporären Sperrung vor Schulen und eine anschließende Sperrung durch Verkehrszeichen und ggf. fest eingebaute Sperrelemente. Verwendet werden sollen die Verkehrszeichen 250 oder 260 Straßenverkehrs - Ordnung mit einem Zeitzusatz, der die maßgeblichen Bring - und Holzeiten der Schulkinder abbildet. Ausnahmen für Ferienzeiten, Feiertage etc. sollen nicht beschildert werden. Hier werden das Verdecken der Verkehrszeichen oder klappbare Schilder empfohlen. Die Anwohnenden der gesperrten Straße sollen Ausnahmegenehmigungen erhalten, mit denen die Wohnhäuser auch zu den Zeiten der Sperrung erreicht werden können. Eine Ausnahmegenehmigung kann zum Beispiel durch eine Allgemeinverfügung oder eine Einzelgenehmigung erfolgen. Diese empfohlene und durch den Erlasscharakter rechtssichere Umsetzung wird auch für die vier Kölner Schulstraßen angestrebt. Mehr dazu im Kapitel „Ausblick“. erlass-schulstrassen-nov2023.pdf (nrw.de) Kurzgesagt-Schulstrassen.pdf (nrw.de) Ausgangslage in Köln Kinder nehmen ihre Umgebung anders wahr als Erwachsene. Der Schulweg ist durch den zunehmenden Verkehr vielfach herausfordernder geworden. Neben dem Durchgangsverkehr ist es insbesondere der Hol - und Bringverkehr im unmittelbaren Schulumfeld, der die Verkehrssituation für Kinder sehr unübersichtlich werden lässt. Appelle an die Eltern oder Schwerpunktkontrollen von Polizei und Ordnungsbehörden reichen nicht immer aus, um die Situation zu verbessern. In der Folge kommen an den betroffenen Schulen immer weniger Kinder zu Fuß, mit dem Fahrrad oder Roller zur Schule und der Verkehr nimmt weiter zu. Es entwickelt sich ein Kreislauf, in dem immer mehr Elterntaxis zu beobachten sind und die Sorge aufgrund der hohen Verkehrsmengen steigt. Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 6 Hinzu kommen vielfältige Ansprüche an den öffentlichen Raum durch Gewerbetreibende, Dienstleister der Logistikbranche, Sozial- und Pflegedienste sowie eine steigende Zahl von mobilitätseingeschränkten Menschen, die zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben angemessene Stellplätze benötigen. In den dicht besiedelten Stadtquartieren können die Gehwege zudem nicht immer nach dem Stand der Technik angelegt oder umgebaut werden und eine gerechte Verteilung des öffentlichen Raums wird zunehmend schwierig. Zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmenden hat sich in der Stadtgesellschaft durch Schulen, Eltern und politische Gremien der Wunsch nach verkehrsarmen bzw. verkehrsfreien Straßen formiert. Ausgehend von Projekten in anderen europäischen Ländern (Beispiel W iener Schulstraßen) und Aktionstagen an den Schulen mit der Unterstützung der Bewegung Kidical Mass, wurde die Idee entwickelt, die Straßen im unmittelbaren Bereich von Schulen zu Schulbeginn und -ende temporär zu sperren. In einigen Bezirken haben die po litischen Gremien dies aufgegriffen und Beschlüsse zu temporären Sperrungen bzw. zur Einrichtung von Schulstraßen gefasst. Eltern finden den Schulweg gefährlich Es entwickelt sich ein Hol- und Bringverkehr Es wird mehr Verkehr vor den Schulen erzeugt Eltern finden den Schulweg gefährlich Weniger Kinder kommen selbständig zur Schule Es wird mehr Verkehr vor den Schulen erzeugt Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 7 Pilotprojekt Schulstraßen in Köln Ziele und Durchführung des Projekts Mit dem Pilotprojekt Schulstraßen soll te getestet werden, wi e eine Reduzie rung des Verkehrs vor den Schul en mit möglichst geringen Einschränkungen für die Anwohnenden erreicht werden kann. Im besonderen Fokus stand hierbei die Abweisung des Hol - und Bringverkehrs, soweit erforderlich auch des Durchgangsverkehrs. Es wurden Maßnahmen gesucht, die sich mit einfachen Mitteln möglichst flächendeckend im Stadtgebiet umsetzen lassen. Eine tägliche physische Sperre wurde dabei als wirksam, aber gemessen an den rund 300 Schulstandorten in Köln in der Praxis für die Verwaltung als nicht durchführbar angesehen. Das Pilotprojekt wurde daher mit einzelnen Schulen an verschiedenen Standorten, an denen mindestens eine einfache Gefährdung der Schulkinder beobachtet wurde , geplant. Die jeweiligen Sperrzeiten wurden m it den Schulen abgestimmt. Als Projektdauer wurde zunächst ein Jahr festgesetzt und eine Aufgabenteilung festgelegt. Ergänzend wurde eine breit angelegte Öffentlichkeitsbeteiligung geplant. Um die Einschränkungen für die Anwohnenden auf ein Minimum zu reduzieren, wurde entgegen der bekannten Veranstaltungen und Aktionen eine Beschilderung mit einem Verbot der Einfahrt nach Zeichen 267 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gewählt und ein Zusatz Radverkehr frei nach Zeichen 1022-10 StVO ergänzt. Temporäre Sperrungen („Schulstraßen“) wurden zuvor regelmäßig mit den Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) oder 260 StVO (Verbot für Kraftfahrzeuge) Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 8 beschildert. Diese sind jedoch mit der Regelung verbunden, dass auc h bei einer zeitlichen Befristung aus den beschilderten Bereichen nicht ausgefahren werden darf. Es gilt ein allgemeines Verkehrsverbot. Die im Rahmen des Pilotprojektes gewählte Beschilderung mit dem Verkehrszeichen 267 StVO sollte den Anwohnenden dagegen die Möglichkeit geben, jederzeit aus privaten Garagen oder Stellplätzen ausfahren und die Straßen verlassen zu dürfen, beispielsweise morgens auf dem Weg zur Arbeit oder Ausbildungsstätte. Eine Einfahrt in den Sperrzeiten war jedoch nicht zulässig. Hinweis: Eine zeitliche Beschränkung des Zeichens 267 StVO ist nach de r Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs -Ordnung (VwV-StVO) grundsätzlich nicht vorgesehen. S ie wu rde lediglich im Rahmen der Versuchsanordnung gewählt. Eine vollständige Freigabe für die Anwohnenden war nicht möglich , da es an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung fehlt. Das Verkehrsrecht kennt nur den Begriff des „Anliegers“ und versteht darunter Menschen, die die gesperrte Straße bewohnen, E igentümer*innen sowie Nutzungsberechtigte eines Grundstücks und Besucher*innen, also vereinfacht gesagt, alle Menschen, die ein Anliegen in einer Straße haben. Ein Verkehrsverbot mit dem Zusatz Anlieger frei ist daher lediglich geeignet, Durchgangsverkehre zu unterbinden, nicht jedoch den Hol- und Bringverkehr vor Schulen. Dagegen konnten Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung, Pflegedienste, Handwerker u.a. mit einer individuellen Ausnahmegenehmigung nach StVO von den Beschränkungen ausgenommen werden. Die Eltern wurden gebeten, den Hol- und Bringverkehr auf ein absolut unvermeidliches Maß zu beschränken und die Kinder an anderen geeigneten Stellen etwas entfernt von der Schule abzusetzen. Im unmittelbaren Zugangsbereich der Schulen sollten so Park- sowie Rangiervorgänge und die damit häufig einhergehende Gefährdung der Kinder vermieden werden. Die Zufahrt für die Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste war weiter uneingeschränkt sichergestellt. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln AöR und angeschlossene bzw. beauftragte Unternehmen wurden über das Pilotprojekt informiert und gebeten, die temporären Sperrungen bei der Routenplanung nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Eine physische Sperre wurde mit den Zeichen 600 StVO einschließlich Warnleuchten vorgesehen und das erforderliche Material durch den städtischen Bauhof bereitgestellt. Um die Ausfahrt für die Anwohnenden sowie Polizei, Rettungsdienste und andere Berechtigte jederzeit gewährleisten zu können, wurde lediglich eine halbseitige Sperrung geplant. Da für die regelmäßige Aufstellung das ehrenamtliche Engagement der Schule und Eltern erforderlich war, ist es wichtig, festzustellen, dass kein Eingriff in den fließenden Verkehr vereinbart wurde. Die ehrenamtlichen Beteiligten haben nach einer Einweisung durch Fachkräfte des städtischen Bauhofs mit großen Engagement als Ver kehrshelfer lediglich zu einem passenden Zeitpunkt Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 9 die Sperrelemente eingerückt. Ein geeig neter Abstellort außerhalb der Sperrzeiten wurde gemeinsam abgesprochen. Dem Wunsch nach Verwendung eines sog. Scherengitters, wie die Stadt Wien es an ihren Schulstraßen verwendet, konnte mangels technischer Zulassung in Deutschland nicht entsprochen werden. Das Pilotprojekt wurde durch Verkehrsuntersuchungen vor und während der Umsetzung begleitet. Erfahrungsberichte aller Beteiligten, Stichproben der Verwaltung vor Ort und eine abschließende Elternbefragung sollten zusätzlich aufzeigen, wie sich das Verhal ten der Schüler*innen und Sorgeberechtigten verändert und die Wirksamkeit der Maßnahmen darlegen. Ausgehend von der Änderung der österreichischen Straßenverkehrs -Ordnung und Einführung eines eigenen Verkehrszeichens Schulstraße war eine passende gesetzliche Grundlage auch in Deutschland das langfristige Ziel. Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 10 Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 11 Auswahl der Pilotschulen Aufgrund des Engagements der Schulen zum Thema Schulstraßen wurden für das Pilotprojekt Schulen ausgewählt, die bereits hinlängliche Erfahrungen mit der temporären Sperrung von Straßen oder Straßenabschnitten zu den Schulzeiten gesammelt haben. Die Schulen haben vor dem Start zudem schon viele Aktionen gestartet, um Eltern davon zu überzeugen, ihre Kinder zu Fuß zur Schule zu bringen oder selbständig gehen zu lassen, und um Autofahrer*innen für den Schulverkehr zu sensibilisieren. Unter anderem haben die Schulen mit Eltern „Fahrradschulbusse“ und sog. „Walking Busse“ organisiert: Dann werden alle angemeldeten Schüler*innen und Eltern an vereinbarten Punkten gesammelt und sie machen sich gemeinsam mit dem Fahrrad oder zu Fuß auf den Weg zur Schule. Zusammen mit „Kidical Mass“ Köln, die das Thema „Schulstraße“ in Köln bekannt gemacht haben, haben die Schulen auch das Prinzip „Schulstraße“ bereits als einwöchige Demo durchgeführt. Die ausgewählten Schulen befinden sich darüber hinaus in Straßen mit abweichenden Verkehrsführungen (Einbahnstraße, Sackgasse und Zweirichtungsverkehr) sowie unterschiedlichen Bebauungsforme n (Ein - und Mehrfamilienhäuser oder große Wohnkomplexe) und haben verschiedene pädagogische Konzepte (integrative oder bilinguale Schule, Montessori- und Peter Petersen-Pädagogik). Durch diese Auswahl sollen möglichst vielfältige Erkenntnisse bei der Durchführung erlangt werden. KGS Vincenz-Statz-Schule, Lindenbornstraße (Ehrenfeld) Die Vincenz -Statz-Schule im Stadtteil Ehrenfeld wird von rund 160 Schüler*innen besucht und liegt im Quartier innerhalb Melatengürtel, Weinsbergstraße, Vogelsanger Straße und Fröbelstraße . Sie teilt sich das Schulgrundstück mit der GGS Lindenbornschule (circa 165 Schüler*innen) . Der Schulstandort ist über die Stadtbahnlinie 13 und die Buslinien 141, 142 und 143 an den Ö ffentlichen Personennahverkehr angebunden. Aufgrund einer großen Tiefgarage und eines oberirdischen Parkplatzes, die teilweise von den angrenzenden Gewerbebetrieben in der Fröbelstraße genutzt werden , liegt ein größerer Zielverkehr vor als in vergleichbaren Wohnstraßen. Während einer längeren Hochbaumaßnahme auf der parallel verlaufenden Weinsbergstraße hat sich zusätzlich zeitweise ein Durchgangsverkehr entwickelt. Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 12 Vorher-Situation: In der Lindenbornstraße ist , auch aufgrund des bilingualen Zweigs an der Vincenz - Statz-Schule mit Schüler*innen aus verschiedenen Stadtbezirken, regelmäßig ein Hol- und Bringverk ehr der Eltern zu beobachten. Obwohl in fußläufiger Entfernung, beispielsweise in der Fröbelstraße, verschiedene Haltmöglichkeiten vorhanden sind, hielten die Fahrzeuge teils in zweiter Reihe vor dem Schuleingang, so dass die Verkehrssituation unübersichtlich war und das Qu eren der Straße erschwert wurde. Weitere Fahrzeuge h ielten im Einmündungsbereich der Sömmeringstraße und wendeten dort in mehreren Zügen, um zurück zum Melatengürtel zu gelangen. Lindenbornstraße (Foto Stadt Köln) Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 13 GGS Maria-Montessori-Schule, Am Pistorhof (Ossendorf) Die Maria -Montessori-Schule Am Pistorhof im Stadtteil Ossendorf mit etwa 400 Schüler*innen liegt in einer Wohnstraße, die zu beiden Seiten als Sackgasse ausgebildet ist. Durch die angrenzende Grünanlage verläuft ein kurzer Fußweg zur Rochusstraße, auf der in der Vergangenheit eine sogenannte „Kiss -and-Ride“-Zone für die Eltern eingerichtet wurde. Zusätzlich dürfen die Eltern den gegenüberliegenden Parkplatz eines Discounters zum Holen und Bringen nutzen. Auch an der Frohnhofstraße, Einmündung Am Pistorhof, besteht eine Hol- und Bringmöglichkeit. Die Maria-Montessori-Schule ist zudem über die Stadtbahnlinie 5 und die Buslinie 140 an den ÖPNV angebunden. Vorher-Situation: Die vorhandenen Möglic hkeiten zum Holen und Bringen wu rden von de n Eltern vielfach nicht genutzt. Teils war dies der missbräuchlichen Nutzung durch Dauerparker geschuldet. Viele Eltern setz ten die Kinder aber auch „aus Komfortgründen“ unmittelbar v or dem Schulgebäude ab. Dabei wu rden Haltverbote regelmäßig missachtet un d in der T -Kreuzung unmittelbar vor dem Schuleingang rangiert und gewendet. Die Verkehrssituation war ungeordnet und erschwerte die Übersicht beim Überqueren der Straße. Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 14 Am Pistorhof (Foto Stadt Köln) GGS Rosenmaarschule, Am Rosenmaar (Höhenhaus) Die Rosenmaaarschule im Stadtteil Höhenhaus ist eine integrative Grundschule mit einem pädagogischen Konzept nach Peter Petersen. Sie wird von etwa 450 Kindern besucht und liegt in einer kleinen Wohnsiedlung abseits des Lippewegs. Am Lippeweg, gegenüber der Kirche, befindet sich eine Reihe von Senkrechtparkständen, die zum Holen und Bringen der Kinder genutzt werden können. Darüber hinaus bestehen zahlreiche Parkmöglichkeiten in fußläufiger Entfernung am Burgerplatz sowie am Wupperplatz. Die Rosenmaarschule ist zudem über die Buslinien 154, 155 und 157 an den ÖPNV angebunden. Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 15 Vorher-Situation: Im Bereich der Schule ist die Straße Am Rosenmaar als Einbahnstraße beschildert. Da viele Eltern die vorhandenen S tellplatzmöglichkeiten abseits der Schule nicht nutzten, wurden im Hol- und Bringverkehr die schmalen Wohnstraßen, die nicht oder nur über sehr schmale Gehwege verfügen, durchfahren, um zum Lippeweg zurück zu gelangen. Unmittelbar vor dem Schuleingang l ießen sich regelmäßig Parkverstöße (Halten im absoluten Haltverbot bzw. zweiter Reihe) beobachten. Auch die Zufahrt zu privaten Garagen oder Stellplätzen war durch haltende oder parkende Fahrzeuge nicht jederzeit gewährleistet. Neben der ungeordneten Verkehrs situation vor dem Schuleingang ergaben sich durch die zusätzlichen Fahrten auch im Quartier Konflikte zwischen Kraftfahrzeugen und Kindern, die den Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad bzw. Roller zurückleg ten. Die Straßen in der Wohnsiedlung waren für die auftretenden Verkehrsmengen nicht ausgelegt. GGS Diesterwegstraße, Diesterwegstraße (Brück) Die zweizügige Gemeinschaftsgrundschule Diesterwegstraße liegt abseits der Olpener Straße in einer Wohnsiedlung im Stadtteil B rück und wird von etwa 210 Kindern besucht. Sie teilt sich den Schulstandort mit der städtischen Realschule Käthe-Kollwitz-Schule (circa 610 Schüler*innen). Die Schulen sind über die Stadtbahnlinien 1 und die Buslinie 15 4 an den ÖPNV angeschlossen. Für den Hol- und Bringverkehr stehen an der Olpener Straße Stellplätze zur Verfügung (ab 9 Uhr bewirtschaftet). Auch der Parkplatz neben dem Gebäude Olpener Straße 803 sowie der gegenüberliegende Marktplatz, ausgenommen an Markttagen, können zum Holen und Bringen der Kinder genutzt werden. Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 16 Vorher-Situation Die Diesterwegstraße selbst verfügt lediglich über einen markierten Gehweg und hat keine gesicherte, bauliche Trennung vom fließenden Verkehr. Der Straßenzug ist als Einbahnstraße ausgewiesen, so dass der Hol - und Bringverkehr die gesamte Straße durchfahren muss, um zurück zur Flehbachstraße bzw. Olpener Straße zu gelangen. Neben der ungeordneten Verkehrssituation vor dem Schuleingang ergaben sich auch hierdurch Konflikte zwischen Kraftfahrzeugen und Kindern, die den Schulweg zu Fuß oder mi t dem Fahrrad bzw. Roller zurückleg ten. Die Straßen in der Wohnsiedlung waren für die auftretenden Verkehrsmengen nicht ausgelegt. Auftakt des Pilotprojektes Mit den ausgewählten Pilotschulen wurden Vorgespräche zu den Voraussetzungen und der zeitlichen Ausführung geführt. Danach wurde ein Projektstart mit der KGS Vincenz-Statz, Lindenbornstraße und der GGS Maria -Montessori-Schule, Am Pistorhof für das Frühjahr 2023 festgesetzt. Die Öffentlichkeit wurde zwei Wochen vor dem Projektstart per Pressemitteilu ng Sicher zur Schule – ohne Elterntaxi - Stadt Köln (stadt -koeln.de) informiert und auf dem Meinungsportal der Stadt Köln Meinung für Köln ein Projekt Pilotprojekt Schulstraßen | Beteiligungsportal der Stadt Köln (meinungfuer.koeln) angelegt. In dem Beteiligungsportal sind alle Kölner*innen eingeladen , mitzumachen und sich an städtischen Projekten zu beteiligen. Anwohnende wurden zusätzlich mittels einer Postwurfsendung (Anschreiben und Flyer) in Kenntnis gesetzt. Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 17 Stadt Köln, Anliegerinformation Februar 2023 Um Information der Eltern über das Pilotprojekt wurden die beteiligten Schulen gebeten. Seitens der Verwaltung wurden Flyer sowie Plakate bereitgestellt. 64_flyer_schulstrasse_folder.pdf (stadt-koeln.de) Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 18 Der Auftakt erfolgte am 27. Februar 2023 an der KGS Vincenz -Statz-Schule in der Lindenbornstraße in Ehrenfeld . Eine Woche später, am 06. März 2023 , wurde erstmalig die temporäre Sperrung an der GGS Maria-Montessori-Schule Am Pistorhof in Ossendorf durchgeführt. Pressetermin zum Auftakt des Pilotprojekts Schulstraßen in Köln (Foto Stadt Köln) Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 19 Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 20 Anfangsphase Die temporären Sperrungen wurden an den Schulen sehr positiv aufgenommen. Nach einem gelungenen Projektauftakt mit Beteiligung von Schule, Eltern, Kindern und Medienvertretern haben freiwillige Helfer aus den Schulen das Pilotprojekt mit großem Engagement unterstützt. Ehrenamtlich Engagierte erklärten die neuen Regelungen und warben insbesondere innerhalb der Elternschaft für die positiven Effekte. Stichproben vor Ort zeigten an beiden Pilotschulen eine entspannte re Verkehrssituation mit einer erhöhten Zahl von Kindern, die nun zu Fuß, mit dem Roller oder Fahrrad zur Schule kommen. Schulen, Eltern und Kinder berichteten positiv, dass die Straßen deutlich sicherer wahrgenommen werden und mehr Kinder den Schulweg alleine oder in Begleitung zurücklegen. Die Schulen berichteten, dass die Kinder ruhiger und konzentrierter im Unterricht waren, da die Aktivität auf dem Schulweg ihnen einen Ausgleich bot. Der Bezirksdienst der Polizei und der Verkehrsdienst der Stadt Köln sorgten so oft wie möglich für einen gesicherten Ablauf des verbleibenden Hol - und Bringverkehrs und informierten über die neue Verkehrssituation. Anwohnende und weitere Beteiligte unterstützten die Veränderunge n zugunsten der Schulen mit Anpassungen im Tagesablauf. Im Beteiligungsportal wurden zusätzliche Informationen bereitgestellt und viele Anmerkungen sowie Vorschläge gesammelt, wobei Wünsche nach angepassten Regelungen für schulfreie Zeiten kurzfristig berücksichtigt wurden. Gleichzeitig gab es von Beginn an das Feedback einiger Anwohnenden, dass der Eingriff in den persönlichen Alltag durch die temporäre Sperrung zu groß ist . Anpassungen im Tagesablauf wurden zu nehmend als belastend empfunden und der Wunsch nach einer allgemeinen Ausnahmegenehmigung wurde häufig geäußert. Relativ schnell zeigt sich zudem, dass sich der Hol - und Bringverkehr, insbesondere an Tagen mit schlechter Wetterprognose, in die Nähe der Sperrpunkte verlagerte. Zur wirksamen Durchsetzung der Sperrungen und Vermeidung regelwidriger Befahrungen waren zudem physische Elemente erforderlich. (Foto: Stadt Köln) Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 21 Öffentlichkeitsbeteiligung Während des Pilotprojekts hat durchgehend eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden. Ziel dabei war es, Meinungen und Rückfragen zu den temporären Sperrungen ( „Schulstraßen“) zu sammeln und wichtige Umsetzungshinweise zur Einrichtung weiterer temporärer Sperrungen („Schulstraßen“) zu erhalten. Ein wichtiger Baustein hierbei war die Öffentlichkeitsbeteiligung in dem Beteiligungsportal Meinung für Köln . Aufgrund des hohen Interesses wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung über die digitale Plattform über ein Jahr lang beibehalten. Häufig gestellte Fragen wurden sukzessive in einer eigenen Rubrik zusammengestellt und um aktuelle Informationen ergänzt. Insgesamt wurden von interessierten Bürger*innen 420 Beiträge und 451 Kommentare eingestellt. Diese wurden 3.538-mal mit „Daumen hoch“ oder „Daumen runter“ bewertet. Nach Personengruppen gefiltert haben sich die Eltern der beteiligten Schulen ebenso zahlreich beteiligt wie die Anwohnenden der betreffenden Straßen. Nach Schulen aufgeteilt lässt sich ebenfalls ein vergleichbares Interesse feststellen, wobei die absolute Zahl der B eiträge an der Rosenmaarschule und der GGS Diesterwegstraße aufgrund der kürzeren Projektlaufzeit entsprechend geringer ist. Folgende Beiträge sind zu den Pilotschulen eingegangen: 165 155 75 15 10 Beiträge nach Personengruppen Eltern Anwohner*innen Interessierte Schüler*innen Lehrer*innen 111 98 33 26 0 20 40 60 80 100 120 Lindenbornstraße Am Pistorhof Am Rosenmaar, Heidenrichstraße, Sengbachweg und Edelrather Weg Fritz-Schu-Straße und Diesterwegstraße Anzahl der Beiträge nach Schulen Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 22 Für die einzelnen Straßen und Bereiche haben sich folgende Beteiligungen nach Personengruppen ergeben: Lindenbornstraße Eltern Anwohner*innen Sonstige Schüler*innen und Lehrer*innen Am Pistorhof Eltern Anwohner*innen Sonstige Schüler*innen und Lehrer*innen Am Rosenmaar und Nebenstraßen Anwohner*innen Eltern Sonstige Schüler*innen und Lehrer*innen Fritz-Schu-Straße und Diesterwegstraße Anwohner*innen Eltern Sonstige Schüler*innen und Lehrer*innen Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 23 Die Anmerkungen, Fragen und Kommentare in dem Beteiligungsportal haben einen wertvollen Beitrag zu dem Pilotprojekt Schulstraßen geliefert. Einige Veränderungen konnten direkt um gesetzt werd en, wie zum Beispiel eine Anpassung der Beschilderung an die tatsächlichen Schultage. Andere Wünsche, wie eine allgemeine Ausnahmeregelung für die Anwohnenden, mussten aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen zunächst aufgeschoben werden. Insgesamt hat das Pilotprojekt Schulstraßen in Köln eine hohe Zustimmung erfahren. Ergänzend zu dem offenen Online-Dialog wurde vor den Sommerferien 2023 an zwei Tagen eine sog enannte Aufsuchende Beteiligung in der Lindenbornstraße und der Straße Am Pistorhof durchgeführt. Anwohnende, Eltern und Interessierte hatten hier ebenfalls die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Rückmeldungen zu den Schulstraßen zu geben. Auch konnten einige Informationen weitergegeben und wichtige Hinweise gesammelt werden. Die häufigsten Anregungen und Fragen aus dem Austausch vor Ort wurden in d em Beteiligungsportal zusammengefasst. Ergebnisse der aufsuchenden Beteiligung zum Pilotprojekt Schulstraßen | Beteiligungsportal der Stadt Köln (meinungfuer.koeln) Aufgrund der Erfahrungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zu den temporären Sperrungen („Schulstraßen“) in der Lindenbornstraße und der Straße Am Pistorhof wurde an der Rosenmaar schule und der Gemeinschaftsgrundschule Diesterwegstraße, die sich seit Beginn des Schuljahrs 2023/24 an dem P rojekt beteiligen, ein zusätzliches Angebot für die Anwohnenden geschaffen und ein Informationsabend veranstaltet. Hier konnten die Erfahrungen der ersten Wochen zurückgemeldet und Ideen eingebracht werden. Zustimmung Schulstraßen Einschränkungen für die Anwohner*innen Ablehnung Schulstraßen allgemein Andere Maßnahmen zur Schulwegsicherheit Verlagerung der Probleme Sonstige Fragen und Anregungen Themen im Beteiligungsportal (nach Häufigkeit) Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 24 Über das Funktionspostfach schulstrasse@stadt-koeln.de wurden von Interessierten rund 250 Anfragen und Vorschläge gesendet. Für Bürger*innen, die aufgrund einer Mobilitätseinschränkung von den temporären Sperrungen besonders betroffen waren, wurden hierüber individuelle Lösungen verein bart. Anderen Beteiligten konnte n Antworten auf persönliche Fragen ge geben werden. Und a uch andere Kommunen haben hier den Austausch und Informationen für eigene Projekte gesucht. Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 25 Elternbefragung Nach den Osterferien 2024 waren die Eltern aufgerufen, si ch an einer zweiwöchigen Onlinebefragung zu beteiligen. Dabei wurde erfragt , ob und wie sich das Verkehrsverhalten der Kinder und Eltern durch das Pilotprojekt verändert hat oder welche Gründe einer Änderung des Verkehrsverhaltens entgegengestanden haben. Insgesamt 110 Familien haben sich die Zeit genommen, ihre Erfahrungen zu teilen. Die Teilnehmenden haben angegeben, dass sich ihr Verkehrsverhalten zugunsten von Fahrrad oder Roller verändert hat (+10%) und weniger Kinder mit dem Auto zur Schule gebracht werden (-7%). 6 32 37 35 0 5 10 15 20 25 30 35 40 KGS Vincenz-Statz GGS Maria- Montessori Am Pistorhof Rosenmaarschule GGS Diesterwegstraße BETEILIGUNG NACH SCHULEN zu Fuß 34% mit dem Fahrrad/Roller 41% mit dem ÖPNV 3% mit dem Auto 20% Sonstiges 2% Schulweg vorher Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 26 Die Gründe, Kinder weiterhin mit dem Auto zur Schule zu bringen, sind vielfältig. Eine Auswahl möglicher Gründe wurde im Rahmen der Elternbefragung abgefragt, wobei Mehrfachnennungen möglich waren. Gefahren oder Angsträume auf dem Schulweg oder Gefahren vor der Schule sowie ein langer Schulweg (bis zu 5 Kilometer) wurden dabei häufig genannt. Einige Eltern nutzen das Auto für die Fahrt zur Arbeitsstelle und verbinden die Wege miteinander. Als sonstige Gründe wurde beispielsweise das schlechte Wetter oder ein Fahrdienst für mehrere Kinder aus einem weiter entfernten Stadtteil genannt. Einige Teilnehmende gaben an, das Kind ein Stück entfernt von der Schule abzusetzen. Andere wiederum beklag en eine Verlagerung des Verkehrs in andere Bereiche und nutzen daher weiterhin das Auto. zu Fuß 32% mit dem Fahrrad/Roller 51% mit dem ÖPNV 4% mit dem Auto 13% Sonstiges 0% Schulweg nachher Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 27 2 1 1 4 9 2 10 5 9 14 11 10 Mein Kind ist noch zu jung um den Weg zur Schule mit einer anderen Verkehrsform zu bewältigen. Mein Kind benötigt aufgrund von physischen und / oder psychischen Einschränkungen Unterstützung. Mein Kind kann nicht mit dem Fahrrad fahren. Ich habe Sorge, dass mein Kind auf dem Schulweg durch Fremde angesprochen wird. Die Schule liegt auf meinem Weg zur Arbeit, für den ich ein Auto nutze. Für mich ist es angenehm und einfach, den Schulweg mit dem Auto zurückzulegen. Ich habe aufgrund von beruflichen oder persönlichen Verpflichtungen keine Zeit, auf den Einsatz des Autos für den Schulweg zu verzichten. Die Schule ist für uns mit Bus oder Bahn nicht gut zu erreichen. Der Schulweg ist sehr lang. Mein Kind ist vor der Schule vielen Gefahren ausgesetzt. Mein Kind ist auf dem Schulweg vielen Gefahren und/oder Angsträumen ausgesetzt. Sonstige Gründe Wesentlicher Grund für die Wahl des Autos? Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 28 Verkehrserhebungen Für das Pilotprojekt wurden vor Beginn, während der Laufzeit im Sommer und Winter 2023 sowie abschließend im Frühjahr 2024 an verschiedenen Werktagen und über 24 Stunden Verkehrs erhebungen durchgeführt. Aufschluss gegeben haben dabei datenschutzkonforme Kamerabeobachtungen sowie Seitenradarmessungen. Betrachtet werden nachfolgend nicht alleine die Zeiten der temporären Sperrung, sondern die Zeitfenster von Schulbeginn und -ende allgemein und der Tagesverkehr. Die Verkehrszahlen sind demzufolge an nahezu allen Schulstandorten rückläufig und werden nachfolgend jeweils nach Anzahl der Fahrzeuge wie auch mit den prozentualen Rückgängen dargestellt. Lediglich am Standort „Am Pistorhof“ sind die Verkehrszahlen zum Frühjahr 2024 wieder angestiegen. Mögliche Einflussfaktoren, die zu dem Wiederanstieg geführt haben könnten, sind: Zuzüge an der angrenzenden GAG-Wohnanlage, weniger Hol - und Bringmöglichkeiten außerhalb der Schulstraße durch Baustellen oder neue Schulzuweisungen aus anderen Stadtteilen. Die Daten, die im Rahmen des Verkehrsversuchs erhoben worden sind, liefern hierzu jedoch keine genaueren Anhaltspunkte. 176 199 1149 136 149 860 115 123 779 65 80 452 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 7:00-9:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Tagesverkehr Lindenbornstraße Anzahl Kfz vorher nachher - Sommer 2023 nachher - Winter 2023 nachher - Frühjahr 2024 -23 -25 -25 -35 -38 -32 -63 -60 -61 7:00-9:00 UHR 14:00-16:00 UHR TAGESVERKEHR Lindenbornstraße Verkehrsentwicklung (Rückgang in Prozent) nachher - Sommer 2023 nachher - Winter 2023 nachher - Frühjahr 2024 Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 29 126 173 882 97 131 811 86 119 753 125 148 924 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000 7:00-9:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Tagesverkehr Am Pistorhof Anzahl Kfz vorher nachher - Sommer 2023 nachher - Winter 2023 nachher - Frühjahr 2024 -23 -24 -8 -32 -31 -15 -1 -14 5 7:00-9:00 UHR 14:00-16:00 UHR TAGESVERKEHR Am Pistorhof Verkehrsentwicklung (Rückgang in Prozent) nachher - Sommer 2023 nachher - Winter 2023 nachher - Frühjahr 2024 189 147 625 116 106 492 54 47 249 0 100 200 300 400 500 600 700 7:00-9:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Tagesverkehr Am Rosenmaar Anzahl Kfz vorher nachher - Winter 2023 nachher - Frühjahr 2024 Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 30 -39 -28 -21 -71 -68 -60 7:00-9:00 UHR 14:00-16:00 UHR TAGESVERKEHR Am Rosenmaar Verkehrsentwicklung (Rückgang in Prozent) nachher - Winter 2023 nachher - Frühjahr 2024 114 80 510 38 50 299 26 42 218 0 100 200 300 400 500 600 7:00-9:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Tagesverkehr Fritz-Schu-Straße/Diesterwegstraße Anzahl Kfz vorher nachher - Winter 2023 nachher - Frühjahr 2024 -67 -38 -41 -77 -48 -57 7:00-9:00 UHR 14:00-16:00 UHR TAGESVERKEHR Fritz-Schu-Straße/Diesterwegstraße Verkehrsentwicklung (Rückgang in Prozent) nachher - Winter 2023 nachher - Frühjahr 2024 Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 31 Die Verkehrszahlen sind laut de n Messungen weitestgehend deutlich zurückgegangen. Zusätzliche Videoaufzeichnungen und Verkehrsbeobachtungen vor Ort zeigten, dass der Hol - und Bringverkehr sich jedoch an die Sperrpunkte oder in benachbarte Straßen verlagert hat. Zudem wurden in Phasen ohne physische Sperren widerrechtliche Befahrungen der Schulstraße beobachtet. Stichproben -Kontrollen durch Polizei und Ordnungsamt sowie das Aufstellen von Baken insbesondere in den Wochen nach den Schulferien, können dem vorbeugen. Am Beispiel der Lindenbornstraße ist nachfolgend die Verkehrssituation nach einem Jahr dargestellt. Die Anzahl der Hol - und Bringvorgänge konnte nicht maßgebend reduziert werden. Nach einer abschließenden Videobeobachtung wurde die Verkehrssituation an den (Haupt-) Sperrpunkten für alle teilnehmenden Schulen in dem folgenden Diagramm zusammengefasst. Dabei ist zu beachten, dass auch außerhalb des Kamerawinkels und in benachbarten Straßen Hol- und Bringverkehr stattfindet. Die zwei Video -Standbilder zeigen die Situation vor der Einrichtung der temporären Sperrungen („Schulstraßen“) an der KGS Vincenz-Statz-Schule in der Lindenbornstraße. (Video Stadt Köln) 32 31 62 0 10 20 30 40 50 60 70 Lindenbornstraße Februar 2024 Auswertung 7:45-8:15 Uhr davon Hol-/Bringverkehr Vergleich Hol-/Bringverkehr vorher Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 32 Diese zwei Video-Standbilder zeigen den Bring-Verkehr an dem Sperrpunkt vor der der KGS Vincenz- Statz-Schule in der Lindenbornstraße, Einmündung Sömmeringstraße. Hinweis: Die Uhr der Kamera ging zu diesem Zeitpunkt eine Stunde nach. Die Aufnahmen wurden um 7:59 und 8:09 Uhr gemacht. (Video Stadt Köln) Hinweis: An der GGS Diesterwegstraße galt die tem poräre Sperrung während der Pilotphase nur morgens (ausgenommen zwei Wochen zum Schuljahr esbeginn). Die Hol - und Bringzahlen am Nachmittag wurden jedoch zum Vergleich mit in die Grafik aufgenommen. 27 25 34 9 13 20 31 17 0 5 10 15 20 25 30 35 40 Lindenbornstraße Am Pistorhof Am Rosenmaar Diesterwegstraße Frühjahr 2024 Einfahrt in die gesperrten Straßenabschnitte oder Halten am Sperrpunkt (Anzahl Kfz) 7:45-8:15 Uhr 14:45-15:15 Uhr Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 33 Fazit Verkehrssicherheit vor den Schulen Das Pilotprojekt hat gezeigt, dass sich die Verkehrszahlen in Schulstraßen deutlich reduzieren lassen und diese daher ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vor Schulen darstellen können. Durch die Verkehrsberuhigung unmittelbar vor den Schulen wird der Schulweg für die Kinder übersichtlicher und sicherer. Das Pilotprojekt hat aber auch gezeigt, dass nicht alle Eltern und Kinder ihr Mobilitätsverhalten anpassen. Nach der Anfangsphase verlagerte sich der Hol - und Bringverkehr zu den Sperrpunkten oder in benachbarte Straßen. Einerseits hat dies den positiven Effekt, dass sich der Verkehr entzerrt und nicht im unmittelbaren Umfeld der Schule stattfindet, wo sich der Großteil der Kinder bewegt. Kinder, die mit dem Auto gebracht werden, laufen zudem die letzten Meter zur Schule. Dies ist wi chtig, da w issenschaftliche Studien belegen, dass Bewegung Stress bei Kindern abbaut und die Konzentrationsfähigkeit erhöht. Diese positiven Effekte wurden auch von Schulen und Eltern bestätigt. Andererseits zeigt die Verlagerung, dass temporäre Sperrungen ( „Schulstraßen“) zwar zur Verkehrssicherheit beitragen, aber nicht unbedingt zur Vermeidung des „Elterntaxis". Daher ist es bei der Einrichtung von temporären Sperrungen ( „Schulstraßen“) zwingend notwendig, diese mit Aufklärungsmaßnahmen und ggf. weiteren Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu begleiten. Schulen stehen in der Verantwortung, gemeinsam mit Akteuren wie der Polizei, der Verkehrswacht oder Initiativen, mit Aktionstagen oder Programmen zum Thema Schulstraßen und Elterntaxis aufzuklären und zur Verkehrserziehung beitragen. Dabei sollten auch die Anwohnenden einbezogen werden, die an der Schulstraße wohnen. Eine mögliche Aktion ist zum Beispiel das „ Verkehrszähmer-Programm“ des Landes NRW. Auch Fahrrad- oder Laufbusse und aktuelle Schulwegpläne können Eltern und Kindern bei der Entscheidung für eine selbständige Mobilität helfen. Zudem sollten Kommunen den Verkehrsraum um die Schulen prüfen und abwägen, ob neben temporären Sperrungen („Schulstraßen“) auch andere verkehrstechnische, bauliche oder verkehrslenkende Maßnahmen erforderlich bzw. möglich sind, z um Beispiel Fußgängerüberwege, Verkehrsinseln oder bauliche Einengungen der Fahrbahn. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass temporäre Sperrungen vor Schulen ein Instrument zur Verbesserung der Verkehrssituation im Schulumfeld sein können. Sie sind a ber nicht unbedingt in allen Fällen geeignet (z.B. bei Straßen mit hohen gewerblichem Verkehr oder Kundenverkehr) und sollten stets durch andere Maßnahmen begleitet werden. Situation für Anwohnende Für die Umsetzung der temporären Sperrungen („ Schulstraßen“) als Pilotprojekt musste die Stadt Köln zwischen erhöhter Sicherheit für die Schulkinder und Einschränkungen der Anwohnenden abwägen. Es war nicht möglich, eine allgemeine Ausnahmeregelung für Anwohnende zu beschildern, da das Verkehrsrecht n ur den Begriff des „Anliegers“ kennt und dazu zum Beispiel auch Eltern zähl t, die Kinder zur Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln 34 Schule bringen möchten. Anwohnenden war daher während der Sperrzeiten nur die Ausfahrt aus den Straßen erlaubt. Eine Einfahrt zu den Sperrzeiten war jedoch nicht zulässig. Aufgrund dieser Regelung gab es von vielen Anwohnenden deutliche Kritik, auch wenn die temporären Sperrungen („Schulstraßen“) an sich gutgeheißen wurden. Dies zeigte, dass eine Verstetigung und Ausdehnung der temporären Sperrungen („Schulstraßen“) ohne Ausnahmegenehmigung für die Ein - und Ausfahrt nicht durchgeführt werden kann, ohne auf Dauer zu nachbarschaftlichen Konflikten bis hin zu Klagen zu führen. In dem Schreiben des Landesministeriums von Anfang 2024, das Erlasscharakter hat, wird die Mö glichkeit aufgezeigt, die temporären Sperrungen („Schulstraßen“) straßenrechtlich mittels Teileinziehung durchzuführen . Das Schreiben des Ministeriums empfiehlt zudem Ausnahmegenehmigung en für die Anwohnenden zu erlassen. Dabei ist es wichtig, die Anwohnenden gleichzeitig dafür zu sensibilisieren, während der Sperrzeiten besonders vorsichtig zu fahren. Ausblick Die Stadt Köln nimmt die durch das Landesministerium aufgezeigten Möglichkeiten zum Anlass, eine Verstetigung der temporären Sperrungen an den vier teilnehmenden Schulen zu planen und hat das Verfahren zur Teileinziehung der Verkehrsflächen eingeleitet. Die Straßen sollen dauerhaft als sogenannte Schulstraßen mit temporärem Ausschluss des Kraftfahrzeugverkehrs zu Schulbeginn und -ende eingeri chtet werden. Vorbehaltlich der politischen Zustimmung soll im neuen Schuljahr die dafür empfohlene Beschilderung angebracht werden, damit das Pilotprojekt nahtlos in eine dauerhafte Einrichtung übergehen kann. Zeitgleich soll eine Ausnahme-Regelung für Anwohnende mittels Allgemeinverfügung im Rahmen der Erlasslage umgesetzt werden. Anwohnende können dann zu den Sperrzeiten nicht nur ausfahren, sondern auch in die Straße einfahren. Damit sollten die Bedenken der Anwohnerschaft ausgeräumt werden können. Die Anwohnenden werden rechtzeitig über weitere Einzelheiten informiert. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 21. März 2024 beschlossen, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bezirksvertretungen und Schulen weitere Schulstraßen zu identifizieren, die zu Schulbeginn und -ende oder dauerhaft für den motorisierten Individualverkehr gesperrt und umgestaltet werden können. Für die Einrichtung weiterer Schulstraßen arbeitet die Stadt Köln an einem Konzept. Das Konzept soll potentielle Schulstandorte analysieren, an denen Schu lstraßen umsetzbar wären und Rahmenbedingungen definieren, z.B. Bereiche für den Hol- und Bringverkehr, oder Verlagerungseffekte untersuchen. Ein standardisierter „Schnell - Check“ mit verschiedenen Kriterien soll aufzeigen, ob an dem Schulstandort eine Schulstraße möglich ist, bevor eine genauere Betrachtung erfolgt. Städtebauliche Konzepte sollen straßen- und verkehrsrechtlichen Anordnungen zur Verkehrsberuhigung vor den Schulen vorgezogen werden. Bei der Prüfung sollen die 40 Schulstandorte (überwiegend Grundschulen) priorisiert betrachtet werden, für die bereits Anträge oder politische Beschlüsse vorliegen. Die Prüfung und mögliche Umsetzung soll zudem zunächst für Kölner Grund- und Förderschulen durchgeführt werden, später auch bei allen anderen Schulformen. -
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 21.08.2024 1673/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 10.09.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.09.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.09.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.10.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.11.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.11.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.11.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.11.2024 Verbesserte Sicherheit auf Schulwegen bei Grundschulen und weiterführenden Schulen im Kölner Stadtgebiet/Pilotprojekt Schulstraßen in Köln Die Verwaltung hatte in der Sitzung am 23.05.2023 berichtet, dass sie gemeinsam mit ausge- wählten Grundschulen in verschiedenen Stadtteilen für die Dauer eines Jahres ein Pilotprojekt zur Einrichtung von temporären Sperrungen, sog. Schulstraßen, in Köln durchführt (s. Vorla- gen-Nr.: 1444/2023). Mit dem Pilotprojekt Schulstraßen sollte getestet werden, wie eine Reduzierung des Verkehrs vor den Schulen mit möglichst geringen Einschränkungen für die Anwohnenden erreicht wer- den kann. Im besonderen Fokus stand hierbei die Abweisung des Hol- und Bringverkehrs, so- weit erforderlich auch des Durchgangsverkehrs. Es wurden Maßnahmen gesucht, die sich mit einfachen Mitteln möglichst flächendeckend im Stadtgebiet umsetzen lassen. Schulstraßen gab es im Kölner Stadtgebiet zuvor lediglich an zwei Schulstandorten, an denen die Schule einzige Anliegerin ist. Darüber hinaus wurde die Einrichtung von temporären Sper- rungen („Schulstraßen“) ausschließlich im Rahmen erlaubnispflichtiger Veranstaltungen durchgeführt. Im Rahmen des Pilotprojektes wurden ab dem Frühjahr 2023 an der Katholischen Grund- 2 schule Vincenz-Statz in der Lindenbornstraße in Ehrenfeld und der Gemeinschaftsgrund- schule Maria-Montessori in der Straße Am Pistorhof in Ossendorf jeweils zu Schulbeginn und Schulende temporäre Sperrungen angeordnet. Seit Beginn des Schuljahrs 2023/24 im August 2023 haben sich auch die Rosenmaarschule in Höhenhaus und die Gemeinschaftsgrund- schule Diesterwegstraße in Brück an dem Pilotprojekt beteiligt. Die Verwaltung hat in Abstimmung mit den vorgenannten Schulen ein zeitlich beschränktes Verbot der Einfahrt installiert und das Pilotprojekt mit einer ausführlichen Bürgerinformation sowie einem Onlinedialog auf dem Beteiligungsportal der Stadt Köln Meinung für Köln beglei- tet. Eine aufsuchende Beteiligung vor Ort sowie Informationsveranstaltungen für die Anwoh- nenden haben das Angebot ergänzt. In einer Elternbefragung nach den Osterferien 2024 wur- den Veränderungen des Verkehrsverhaltens abgefragt. Die Verwaltung hat das Pilotprojekt nun abschließend evaluiert (s. Anlage Abschlussbericht) und stellt fest, dass die temporären Sperrungen vor Schulen, sog. Schulstraßen, zu einer Ent- spannung der Verkehrssituation vor den Schulen führen können. Durch die Einrichtung von Schulstraßen lassen sich die Verkehrszahlen unmittelbar vor Schulstandorten deutlich redu- zieren. Schulstraßen können damit ein wirksames Instrument zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vor Schulen sein. Durch die Verkehrsberuhigung am Schulstandort wird der Schulweg für die Kinder übersichtlicher und sicherer. Von einer grundsätzlichen Reduzierung des Hol- und Bringverkehrs kann auf Grundlage der Ergebnisse des Pilotprojektes aktuell nicht ausgegangen werden. Temporäre Sperrungen sind nicht in allen Fällen geeignet, um eine verbesserte Sicherheit auf Schulwegen herzustellen, zum Beispiel bei Straßen mit hohen gewerblichem Verkehr oder Kundenverkehr. Vielmehr be- darf es individueller Konzepte im Rahmen eines schulischen Mobilitätsmanagements mit ei- ner ganzheitlichen Betrachtung des Schulumfelds und ggf. Festlegung anderer Maßnahmen, wie z.B. weitere verkehrstechnische, bauliche oder verkehrslenkende Maßnahmen und Auf- klärungs- und Kommunikationskampagnen Aufgrund der laufenden Projekte u. a. in Köln und Essen hat das Ministerium für Umwelt, Na- turschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ein Schriftstück mit Erlasscharakter veröffentlicht und empfiehlt zur rechtssicheren Umsetzung von auf Dauer angelegten tempo- rären Sperrungen vor Schulen die straßenrechtliche Teileinziehung gemäß Straßen- und We- gegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und anschließende Sperrung durch Verkehrszei- chen und ggf. Sperrelemente. Das Ministerium stellt damit klar, dass temporäre Sperrungen vor Schulen („Schulstraßen“) ein Instrument zu einer Verbesserung der Verkehrssituation im Schulumfeld sein können. Die Verwaltung nimmt die durch das Landesministerium aufgezeigten Möglichkeiten zum An- lass, die Regelungen an den teilnehmenden Pilotschulen zu verstetigen und hat eine Teilein- ziehung der Verkehrsflächen eingeleitet. Die Straßen sollen vorbehaltlich der politischen Be- schlussfassung durch die zuständigen Bezirksvertretungen dauerhaft als sogenannte Schul- straßen mit temporärem Ausschluss des Kraftfahrzeugverkehrs zum Schulbeginn und zum Schulende eingerichtet werden. Für die Anwohnenden sollen Ausnahmen im Rahmen der Er- lasslage gelten. Im Weiteren soll unter Berücksichtigung des Beschlusses des Rats der Stadt Köln aus der Sit- zung am 21.03.2024 (AN/0504/2024) ein Gesamtkonzept zur Identifizierung weiterer Schul- straßen erstellt werden. Städtebauliche Konzepte sind dabei straßen- und verkehrsrechtlichen Anordnungen vorzuziehen. Zuerst erfolgt vorrangig die Prüfung für weitere Kölner Grund- und Förderschulen. Später soll diese, sofern die jeweiligen im Landeserlass definierten Vorausset- zungen für Schulstraßen örtlich vorliegen, auf weitere Standorte auch anderer Schulformen ausgeweitet werden. Gez. Egerer
Beratungsverlauf
-
17.09.2024
TOP 10.2.12, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
19.09.2024
TOP 10.2.11, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
23.09.2024
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
30.09.2024
TOP 10.2.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
10.10.2024
TOP 10.2.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
04.11.2024
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
04.11.2024
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
07.11.2024
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
07.11.2024 zuletzt
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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