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V/0943/2005

Antrag der SPD-Fraktion an den Rat A-R/0021/2005 vom 13.05.2005: Münster braucht wieder einen Münste

Vorlage 16.11.2005

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 07.12.2005, TOP 2.3

Anlage 1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1

6392 Zeichen

1 
 
 
Antrag  
 
 
13.05.2005 
 
 
 
 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
 
Münzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
mail: spdfrak@muenster.de  
Internet: www.spd-muenster.de  
Münster braucht wieder einen Münster-Pass! 
 
Ausgrenzung verhindern - Menschen mit geringem Einkommen 
integrieren! 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. In der Stadt Münster wird eine modifizierte Form  des bewährten „Münster-
Passes“ zum nächstmöglichen Termin wieder eingeführ t. Der „Münster-
Pass“ wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Zi el ist es, Menschen mit 
geringem Einkommen durch eine abgesenkte eigene Kos tenbeteiligung 
von 50% die Teilhabe am öffentlichen Leben von Kult ur, Bildung, Freizeit 
und Sport zu ermöglichen; ebenso die Nutzung des öf fentlichen 
Personennahverkehrs. Entlastet werden sollen insbes ondere Personen mit 
geringem Einkommen, die aufgrund ihres Alters oder wegen 
Erwerbsminderung in der Regel dauerhaft auf Hilfen angewiesen sind, 
außerdem Familien mit Kindern, die nur über geringe  Haushaltsbudgets 
verfügen. 
 
2. Folgenden Personenkreisen sollen Vergünstigungen  eröffnet werden: 
 
• Berechtigte, die auf Leistungen nach Kapitel 4 SGB  XII 
(Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerb sminderung) 
angewiesen sind und 
 
• Familien mit Kindern, die auf Leistungen nach dem SGB II 
(Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld), auf Leistung en zum 
Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder auf Leistunge n nach dem 
Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen sind. 
 
3. Die Vergünstigungen sollen dazu beitragen, die o .g. Personenkreise auch 
langfristig als neue BenutzerInnen- und KundInnenkr eise für den ÖPNV 
sowie für Kultur-, Bildungs-, Freizeit- und Sporteinrichtungen zu gewinnen. 
 
4. Die Stadt Münster verhandelt mit den beteiligten  Verkehrsunternehmen 
und den nichtstädtischen Anbietern sozialer, kultur eller und

2 
gesundheitlicher Angebote sowie von Bildungs-, Spor t-, Kinder- und 
Jugendfreizeitangeboten über die Preisnachlässe, di e dem o.g. 
Personenkreis gewährt werden können. 
 
5. Der Münster-Pass wird an alle Berechtigten unent geltlich ausgegeben. Um 
den Verwaltungsaufwand gering zu halten, wird der M ünster-Pass 
möglichst unaufgefordert ausgegeben. 
 
6. Die im Haushaltsplan etatisierten Mittel für den  „Familien-Pass“ werden in 
voller Höhe für die Finanzierung des „Münster-Passe s“ eingesetzt; weitere 
Haushalts-Mittel werden bedarfsabhängig zur Verfügung gestellt. 
 
7. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechend es Konzept zu entwickeln 
und den zuständigen Fachausschüssen sowie dem Rat z ur Entscheidung 
vorzulegen. 
 
 
Begründung: 
 
 
In Münster sind zurzeit über 15.000 Menschen auf so ziale Leistungen angewiesen, 
weil sie zu wenig oder gar kein Einkommen haben. Un ter ihnen beziehen einige Hilfe 
zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SG B XII, die Mehrheit 
Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II . Die Niveaus aller dieser 
Leistungen sind nahezu identisch; die Leistungen na ch dem 
Asylbewerberleistungsgesetz liegen noch darunter.  
 
Wer auf Grundsicherung nach dem SGB XII angewiesen ist, hat in aller Regel kaum 
reale Chancen auf eine Verbesserung der wirtschaftl ichen Situation. Die Stärkung 
aktivierender Angebote und Maßnahmen zur Arbeitsmar ktintegration im SGB II 
bedeutet, dass Arbeitsuchenden und ihren Angehörige n profilierte Hilfen und 
verbindliche Perspektiven angeboten werden, ihre Be dürftigkeit zu überwinden. 
Dabei darf allerdings nicht verkannt werden, dass e s für Familien mit einem 
schmalen Haushaltsbudget sehr schwierig ist, die vi elen Anforderungen des Alltags 
ebenso gut zu bewältigen, wie dies anderen Familien  möglich ist. Viele sonst 
selbstverständliche Dinge des täglichen Lebens könn en sich diese Familien nicht 
leisten, ein Zustand, der zumal für die Kinder erhe bliche Einschränkungen mit sich 
bringt. Diese Einschränkungen reichen über enttäuschte Erwartungen zumeist hinaus 
und können nicht nur in wenigen Einzelfällen zu sub stanziellen Mängeln an 
lebensnotwendigen Dingen bei den Kindern führen, wie der Bericht über Kinderarmut 
in Münster aus dem Jahr 2002 belegt. 
 
Mit der Wiedereinführung des „Münster-Passes“ greif t die SPD-Fraktion auf ein 
bewährtes Instrument zurück, um Personen mit gering em Einkommen die Nutzung 
des ÖPNV sowie öffentlicher Kultur-, Bildungs-, Freizeit- und Sportangebote mit einer 
verringerten Eigenbeteiligung zu ermöglichen. Darüb er hinaus werden den 
entsprechenden Anbietern langfristig neue Nutzer- bzw. Kundenkreise erschlossen. 
 
Vom Juni 1998 bis Ende 2001 gab es in Münster berei ts eine vergleichbare 
Ermäßigungsregelung für Personen mit geringem Einko mmen. Diese Hilfe war 
erfolgreich, weil sie zielgerichtet eingesetzt wurd e und damit dem entsprechenden 
Personenkreis unmittelbar zu Gute kam.

3 
 
Die Abschaffung des Münster-Passes verbunden mit de r Einführung eines Familien-
Passes durch die CDU-Mehrheit verwandelte ein ehede m einkommensabhängiges 
Programm hin zu einer einkommensunabhängigen Zugang smöglichkeit. Wenngleich 
die Nutzungsmöglichkeiten weiter gehen, erschwert d er Kaufpreis (auch der 
ermäßigte) den Zugang zu den Vergünstigungen gerade  für diejenigen, die sehr 
wenig Einkommen haben. Obschon nunmehr ein deutlich  größerer Personenkreis 
anspruchsberechtigt ist, darf das Modell „Familien- Pass“ als gescheitert betrachtet 
werden. Dies wird durch die überaus geringe Inanspruchnahme belegt. 
 
Mit der Neuauflage eines Münster-Passes wendet sich  die SPD-Fraktion gerade 
denen zu, die aufgrund ihrer Einkommenssituation besonders hilfebedürftig sind. Das 
gilt ganz besonders für Familien mit geringem Einkommen, die besondere Entlastung 
durch den Münster-Pass erhalten. Die eingesetzten F inanzmittel werden zukünftig 
wieder gebündelt und zielgerichtet eingesetzt.  
 
Die SPD-Fraktion legt Wert auf die Integration von Menschen mit geringem 
Einkommen und versucht, einer Ausgrenzung entgegenz uwirken – der vorliegende 
Ratsantrag bekräftigt dieses Anliegen. 
 
 
Beanka Ganser   Ralf Hubert   Udo Reiter 
Wolfgang Heuer   Michael Jung   Moritz von Schmelin g 
Alexander Bercht   Marianne Koch  Anne Schulze Wint zler 
Anika Bergner   Gaby Kubig-Steltig  Joachim Tonn 
Philipp Gabriel   Kurt Pölling   Beate Vilhjalmsson  
Anne Hakenes   Karsten Rahn  Holger Wigger 
Marianne Hopmann

Beschlussvorlage

10590 Zeichen

V/0943/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat A-R/0021/2005: Münster braucht wieder einen Münster-
Pass! 
Ausgrenzung verhindern - Menschen mit geringem Einkommen integrieren! 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.12.2005 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Soweit sich Ansatzpunkte ergeben, den im Antrag genannten Personenkreisen über bestehende 
Vergünstigungen hinaus ohne zusätzliche städtische Finanzierungsaufwendungen Vorteile bei der 
Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Stadt oder anderer Anbieter einzuräumen, wird sich 
die Verwaltung im Rahmen ihrer Möglichkeiten um deren Realisierung bemühen. Im Übrigen wird 
der Antrag wegen fehlender finanzieller Mittel bis auf weiteres nicht aufgegriffen. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Antrags- und Beschlusslage 
 
 Am 25.03.1998 hatte der Rat die Einführung des Münster-Passes zum 01.06.1998 be-
schlossen (Vorlage Nr. 1147/97), der seinen Inhaberinnen und Inhabern Vergünstigungen 
bei der Nutzung des lokalen ÖPNV, der Volkshochschule, der Städtischen Bühnen, der 
städtischen Bäder und des Allwetterzoos eröffnete. Der berechtigte Personenkreis umfass-
te alle Münsteranerinnen  und Münsteraner ab vollendetem 3. Lebensjahr, die auf laufende 
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem vormaligen Bundessozialhilfegesetz oder auf Leistun-
gen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) angewiesen waren. Das Sozialamt 
hat den, unentgeltlichen und ein halbes Jahr gültigen, Münster-Pass jeweils zum 01.01. 
und zum 01.07. an alle Berechtigten versandt.  
 
Am 20.06.2001 (Vorlage Nr. 681/2001) hat der Haupt- und Finanzausschuss die Verwal-
tung beauftragt, zum Jahresbeginn 2002 die Einführung eines Familienpasses vorzuberei-
ten, der zugleich den Münster-Pass ablösen sollte. Mit Ratsbeschluss vom 19.12.2001 
(Vorlage 1249/2001) wurde daraufhin der Münster-Pass zum 01.01.2002 zugunsten des 
Familienpasses (MünsterCard) eingestellt. Mit der MünsterCard können Familien mit Kin-
Vorlagen-Nr.: 
V/0943/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Treutler 
Ruf: 
492 50 26 
E-Mail: 
Frank.Treutler@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.11.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0943/2005 
dern aller Einkommensgruppen, ferner Einzelpersonen und Paare mit Anspruch auf Leis-
tungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Vorteile in den Bereichen 
Verkehr, Freizeit, Sport, Touristik, Bildung, Kultur und Bürgerservice in Anspruch nehmen 
(Informationen unter www.muenster.de/stadt/muenstercard
); die MünsterCard kostet regu-
lär 50 € pro Jahr und Haushalt.  
 
Mit ihrem Antrag vom 13.05.2005 regt die SPD-Fraktion die (Wieder-)Einführung eines mo-
difizierten Münster-Passes an: Familien und Einzelpersonen, die gegenwärtig die Münster-
Card erwerben können und darüber hinaus Leistungsansprüche nach dem SGB II (Grund-
sicherung für Arbeitsuchende), nach den Kapiteln 3 SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) 
oder 4 SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) oder nach dem A-
sylbLG haben, sollen einen unentgeltlichen Berechtigungsausweis (Münster-Pass) erhal-
ten, der ihnen Vergünstigungen in verschiedenen Angebotssektoren eröffnet, soweit mög-
lich, im Umfang von bis zu 50 % der regulären Preise und Entgelte. Mit seiner Empfehlung, 
die im Haushalt zurzeit für den Familienpass vorgesehenen Mittel in voller Höhe für die Fi-
nanzierung des Münster-Passes einzusetzen, regt der Antrag im Ergebnis die Ablösung 
des Familienpasses (MünsterCard) durch den Münster-Pass an.  
  
2. Bestehende Vergünstigungen für Personen / Haushalte mit geringem Einkommen 
 
 Von Vorteilen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (z. B. Rundfunk- und Fernsehgebüh-
renbefreiung) abgesehen bietet die Stadt Münster Personen, die auf Leistungen nach dem 
SGB II, nach Kapitel 3 oder 4 SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ange-
wiesen sind, Vergünstigungen in folgenden Bereichen an: 
• Nachmittagsbetreuung von Schülerinnen und Schülern: Übernahme der Elternbeiträge, 
• Angebote der Volkshochschule: um 50 % ermäßigte Entgelte für Kurse der VHS, 
• Angebote der Westfälischen Schule für Mu sik: Gebührenbefreiung im Elementarunter-
richt für Kinder, weitere Ermäßigungen auf Antrag im Einzelfall, 
• Städtischen Bühnen: um 50 % ermäßigte Tageskarten, 
• Hundesteuer: Ermäßigung um 50 %, 
• Friedenssaal: um 1/3 ermäßigte Eintrittsgelder, 
• MünsterCard (Familienpass): 25 € statt 50 € pro Jahr und Haushalt. 
Darüber hinaus erstattet die Stadt Münster Leistungsberechtigten nach dem SGB II im 
Schuljahr 2005/2006 den Eigenanteil für Lernmittel (Ratsbeschluss vom 21.09.2005 zur 
Vorlage V/0738/2005). 
 
Zugang zu weiteren Vergünstigungen bietet der ‚vorläufige Münster-Pass’, der seit Mitte 
der 80er Jahre von mehreren sozialen Initiativen jeweils auf Nachfrage kostenlos an Er-
werbslose und Personen mit geringem Einkommen abgegeben wird. Den Pass akzeptieren 
einige Kinos, Sportvereine, Weiterbildungsei nrichtungen und Theater, ferner der MieterIn-
nen-Schutz-Verein und der Chance e. V. (Möbel-Trödel / Möbelrampe); weitere Informatio-
nen sind unter www.muenster.org/sperre
 abrufbar. Darüber hinaus geben viele Vereine, 
ferner mehrere Bildungsträger und einige kommerzielle Dienstleistungsanbieter bei Bedürf-
tigkeit Ermäßigungen auf Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Preise.  
 
3. Berechtigtenkreis und vorgeschlagene Vergünstigungen im Rahmen des Münster-
Passes 
 
 Der Antrag regt an, den Kreis der Adressatinnen und Adressaten des Münster-Passes auf 
Einzelpersonen und Paare mit Anspruch auf Grundsicherung gem. Kapitel 4 SGB XII sowie 
auf Familien mit Kindern festzulegen, soweit sie auf Leistungen nach dem SGB II, nach 
Kapitel 3 SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen sind. Ange-
sprochen werden damit knapp 14.000 Berechtigte, die laufende Leistungen über das 
(kommunale) EDV-Programm SozNW erhalten (Stand: 01.11.2005):

- 3 - 
V/0943/2005 
Leistungen nach dem SGB II Kap. 3 SGB XII AsylbLG Kap. 4 SGB XII insges.
(je Zeile)
alle Haushalte (Fälle)  7.079 336 658 2.146 10.219
mit … Personen 14.002 377 1.518 2.382 18.279
unter den Haushalten: 
Familien mit Kindern 
 
2.951 26 279
 
-- 3.256
mit … Personen  9.998 76 1.336 -- 11.410
 
Personenkreis Münster-Pass 
(= ∑ der markierten Werte) 13.792
  
 Hinzu kommen weitere Familien mit Kindern, die Leistungen nach dem SGB II über die 
Software der Bundesagentur für Arbeit erhalten; das Programm lässt die Ermittlung ihrer 
Zahl jedoch nicht zu (Fälle mit allen Berechtigten: 3.515).  
 
 Der Antrag regt an, mit dem Münster-Pass verbundene Vergünstigungen für Angebote in 
den Bereichen Kultur, Bildung, Freizeit, Gesundheit und Sport, besonders auch für Kinder- 
und Jugendfreizeitangebote, sowie für den ÖPNV zu realisieren; einbezogen werden sollen 
sowohl städtische als auch Angebote nichtstädtischer Anbieter. Die vorgeschlagenen An-
gebotsgenres entsprechen damit weithin den Vergünstigungsbereichen der gegenwärtigen 
MünsterCard.  
 
4. Finanzielle Auswirkungen  
 
 Der mit Abstand nachfrageträchtigste Vorteil des vormaligen Münster-Passes war die er-
mäßigte 9 Uhr-Karte. Ebenso betraf das Gros der Ausgaben Ausgleichszahlungen an die 
Verkehrsbetriebe im Umfang des Preisnachlasses für dieses Angebot. Nachdem der Er-
mäßigungsumfang von zunächst 50 % mit Wirkung ab 01.07.2000 auf 25 % reduziert wur-
de (Ratsbeschluss vom 24.05.2000 zur Vorlage Nr. 320/00), ging die Nachfrage nach er-
mäßigten 9 Uhr-Karten deutlich zurück: Kauften im Durchschnitt der Monate Januar bis Ju-
ni 2000 von etwa 14.000 Passinhaberinnen und –inhabern 2.260 Personen eine 9 Uhr-
Karte (16 %), waren es im 2. Halbjahr 2000 mit monatsdurchschnittlich 1.500 Personen gut 
10 % der Berechtigten.  
 
 Bei einer angenommenen Nachfrage von 10 % des unter Ziffer 3 ermittelten Berechtigten-
kreises (Leistungsbezug über SozNW) für den Münster-Pass ( ≈ 1.380 Personen) nach 9 
Uhr-Karten sowie bei einem Preisnachlass von 25 % (= zurzeit 8,65 € je Karte im Einzel-
verkauf) ergäben sich Kosten von jährlich 143.244 €. Je nach konkreter Angebotsgestal-
tung kämen weitere Kosten für andere Ausgleichszahlungen hinzu.  
 
 Die Rechnungsergebnisse der, im Antrag zur Finanzierung des Münster-Passes empfohle-
nen, Ansätze für den Familienpass (MünsterCard) betrugen im Haushaltsjahr 2004  
• für die Einnahmen (HHSt. 4000.130.1000.0): 10.620,00 € 
• für die Ausgaben (HHSt. 4000.570.1000.2): 57.026,37 €  
Nettoausgaben 2004:     46.406,37 €  
 
 Damit überschritte der Netto-Ausgabebedarf allein für dieses, jedenfalls aus Nachfragewar-
te attraktivste, Vergünstigungsangebot auch bei Annahme einer eher geringen Inanspruch-
nahme und einer Ermäßigung von nur 25 % die zurzeit bereitstehenden Mittel erheblich. 
Weitere Ausgleichszahlungen für andere Vergünstigungen, ein höherer Ermäßigungsum-
fang sowie eine stärkere als angenommene Nachfrage erzeugten jeweils zusätzliche Kos-
ten.

- 4 - 
V/0943/2005 
 
5. Fazit und weiteres Verfahren  
 
 Die sozial- und familienpolitische Intention des Antrags sieht die Verwaltung positiv, inso-
fern er darauf gerichtet ist, Familien mit schmalem Haushaltsbudget von Ausgaben zu ent-
lasten, dies zumal mit Blick auf die Lebenslagen der betroffenen Kinder. Die Zielgruppen-
auswahl des Antrags ist auch im Hinblick auf Leistungsberechtigte nach Kapitel 4 SGB XII 
zumal vor dem Hintergrund plausibel, als für di esen Personenkreis Perspektiven, ihre Be-
dürftigkeit zu überwinden, nur ausnahmsweise ersichtlich sind.  
 
 Die Bereiche, für die der Antrag Vorteile für die genannten Personenkreise empfiehlt, ent-
sprechen weithin denen der gegenwärtigen MünsterCard. Dem Entlastungsziel des Antrags 
begegnen insbesondere die, vom früheren Münster-Pass und der MünsterCard umfassten, 
Vorteile im ÖPNV; sie sind zugleich allerdings besonders kostenträchtig. Der nach seinem 
konkreten Umfang gegenwärtig nicht präzise kalkulierbare Finanzierungsbedarf insgesamt 
übersteigt die zurzeit für die MünsterCard bereitstehenden Mittel jedenfalls deutlich.  
 
Da entsprechende Mittel nicht zur Verfügung stehen, sieht die Verwaltung keine Möglich-
keit, der im Antrag empfohlenen (Wieder-)Einführung des Münster-Passes zu folgen, zumal 
die anstehende Haushaltskonsolidierung die Situation verschärfen wird. Soweit Perspekti-
ven ersichtlich sind, den betreffenden Personenkreisen neue Vorteile ohne Inanspruch-
nahme städtischer Mittel zu eröffnen, wird sich die Verwaltung im Rahmen ihrer Möglichkei-
ten gleichwohl bemühen, diese Vergünstigungen zu realisieren. 
  
 
In Vertretung 
 
 
 
Dr. Agnes Klein

Beratungsverlauf (1)

07.12.2005 Hauptausschuss
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Münzstraße 15

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0943/2005
Typ
Vorlage
Datum
16.11.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37