V/0943/2005
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat A-R/0021/2005 vom 13.05.2005: Münster braucht wieder einen Münste
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Anlage 1
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1 Antrag 13.05.2005 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstr. 15 48143 Münster Telefon: 0251/ 45 314 Fax: 0251/ 511 750 mail: spdfrak@muenster.de Internet: www.spd-muenster.de Münster braucht wieder einen Münster-Pass! Ausgrenzung verhindern - Menschen mit geringem Einkommen integrieren! Der Rat möge beschließen: 1. In der Stadt Münster wird eine modifizierte Form des bewährten „Münster- Passes“ zum nächstmöglichen Termin wieder eingeführ t. Der „Münster- Pass“ wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Zi el ist es, Menschen mit geringem Einkommen durch eine abgesenkte eigene Kos tenbeteiligung von 50% die Teilhabe am öffentlichen Leben von Kult ur, Bildung, Freizeit und Sport zu ermöglichen; ebenso die Nutzung des öf fentlichen Personennahverkehrs. Entlastet werden sollen insbes ondere Personen mit geringem Einkommen, die aufgrund ihres Alters oder wegen Erwerbsminderung in der Regel dauerhaft auf Hilfen angewiesen sind, außerdem Familien mit Kindern, die nur über geringe Haushaltsbudgets verfügen. 2. Folgenden Personenkreisen sollen Vergünstigungen eröffnet werden: • Berechtigte, die auf Leistungen nach Kapitel 4 SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerb sminderung) angewiesen sind und • Familien mit Kindern, die auf Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld), auf Leistung en zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder auf Leistunge n nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen sind. 3. Die Vergünstigungen sollen dazu beitragen, die o .g. Personenkreise auch langfristig als neue BenutzerInnen- und KundInnenkr eise für den ÖPNV sowie für Kultur-, Bildungs-, Freizeit- und Sporteinrichtungen zu gewinnen. 4. Die Stadt Münster verhandelt mit den beteiligten Verkehrsunternehmen und den nichtstädtischen Anbietern sozialer, kultur eller und 2 gesundheitlicher Angebote sowie von Bildungs-, Spor t-, Kinder- und Jugendfreizeitangeboten über die Preisnachlässe, di e dem o.g. Personenkreis gewährt werden können. 5. Der Münster-Pass wird an alle Berechtigten unent geltlich ausgegeben. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, wird der M ünster-Pass möglichst unaufgefordert ausgegeben. 6. Die im Haushaltsplan etatisierten Mittel für den „Familien-Pass“ werden in voller Höhe für die Finanzierung des „Münster-Passe s“ eingesetzt; weitere Haushalts-Mittel werden bedarfsabhängig zur Verfügung gestellt. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechend es Konzept zu entwickeln und den zuständigen Fachausschüssen sowie dem Rat z ur Entscheidung vorzulegen. Begründung: In Münster sind zurzeit über 15.000 Menschen auf so ziale Leistungen angewiesen, weil sie zu wenig oder gar kein Einkommen haben. Un ter ihnen beziehen einige Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SG B XII, die Mehrheit Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II . Die Niveaus aller dieser Leistungen sind nahezu identisch; die Leistungen na ch dem Asylbewerberleistungsgesetz liegen noch darunter. Wer auf Grundsicherung nach dem SGB XII angewiesen ist, hat in aller Regel kaum reale Chancen auf eine Verbesserung der wirtschaftl ichen Situation. Die Stärkung aktivierender Angebote und Maßnahmen zur Arbeitsmar ktintegration im SGB II bedeutet, dass Arbeitsuchenden und ihren Angehörige n profilierte Hilfen und verbindliche Perspektiven angeboten werden, ihre Be dürftigkeit zu überwinden. Dabei darf allerdings nicht verkannt werden, dass e s für Familien mit einem schmalen Haushaltsbudget sehr schwierig ist, die vi elen Anforderungen des Alltags ebenso gut zu bewältigen, wie dies anderen Familien möglich ist. Viele sonst selbstverständliche Dinge des täglichen Lebens könn en sich diese Familien nicht leisten, ein Zustand, der zumal für die Kinder erhe bliche Einschränkungen mit sich bringt. Diese Einschränkungen reichen über enttäuschte Erwartungen zumeist hinaus und können nicht nur in wenigen Einzelfällen zu sub stanziellen Mängeln an lebensnotwendigen Dingen bei den Kindern führen, wie der Bericht über Kinderarmut in Münster aus dem Jahr 2002 belegt. Mit der Wiedereinführung des „Münster-Passes“ greif t die SPD-Fraktion auf ein bewährtes Instrument zurück, um Personen mit gering em Einkommen die Nutzung des ÖPNV sowie öffentlicher Kultur-, Bildungs-, Freizeit- und Sportangebote mit einer verringerten Eigenbeteiligung zu ermöglichen. Darüb er hinaus werden den entsprechenden Anbietern langfristig neue Nutzer- bzw. Kundenkreise erschlossen. Vom Juni 1998 bis Ende 2001 gab es in Münster berei ts eine vergleichbare Ermäßigungsregelung für Personen mit geringem Einko mmen. Diese Hilfe war erfolgreich, weil sie zielgerichtet eingesetzt wurd e und damit dem entsprechenden Personenkreis unmittelbar zu Gute kam. 3 Die Abschaffung des Münster-Passes verbunden mit de r Einführung eines Familien- Passes durch die CDU-Mehrheit verwandelte ein ehede m einkommensabhängiges Programm hin zu einer einkommensunabhängigen Zugang smöglichkeit. Wenngleich die Nutzungsmöglichkeiten weiter gehen, erschwert d er Kaufpreis (auch der ermäßigte) den Zugang zu den Vergünstigungen gerade für diejenigen, die sehr wenig Einkommen haben. Obschon nunmehr ein deutlich größerer Personenkreis anspruchsberechtigt ist, darf das Modell „Familien- Pass“ als gescheitert betrachtet werden. Dies wird durch die überaus geringe Inanspruchnahme belegt. Mit der Neuauflage eines Münster-Passes wendet sich die SPD-Fraktion gerade denen zu, die aufgrund ihrer Einkommenssituation besonders hilfebedürftig sind. Das gilt ganz besonders für Familien mit geringem Einkommen, die besondere Entlastung durch den Münster-Pass erhalten. Die eingesetzten F inanzmittel werden zukünftig wieder gebündelt und zielgerichtet eingesetzt. Die SPD-Fraktion legt Wert auf die Integration von Menschen mit geringem Einkommen und versucht, einer Ausgrenzung entgegenz uwirken – der vorliegende Ratsantrag bekräftigt dieses Anliegen. Beanka Ganser Ralf Hubert Udo Reiter Wolfgang Heuer Michael Jung Moritz von Schmelin g Alexander Bercht Marianne Koch Anne Schulze Wint zler Anika Bergner Gaby Kubig-Steltig Joachim Tonn Philipp Gabriel Kurt Pölling Beate Vilhjalmsson Anne Hakenes Karsten Rahn Holger Wigger Marianne Hopmann
Beschlussvorlage
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V/0943/2005 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Antrag der SPD-Fraktion an den Rat A-R/0021/2005: Münster braucht wieder einen Münster- Pass! Ausgrenzung verhindern - Menschen mit geringem Einkommen integrieren! Beratungsfolge 07.12.2005 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Soweit sich Ansatzpunkte ergeben, den im Antrag genannten Personenkreisen über bestehende Vergünstigungen hinaus ohne zusätzliche städtische Finanzierungsaufwendungen Vorteile bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Stadt oder anderer Anbieter einzuräumen, wird sich die Verwaltung im Rahmen ihrer Möglichkeiten um deren Realisierung bemühen. Im Übrigen wird der Antrag wegen fehlender finanzieller Mittel bis auf weiteres nicht aufgegriffen. Begründung: 1. Antrags- und Beschlusslage Am 25.03.1998 hatte der Rat die Einführung des Münster-Passes zum 01.06.1998 be- schlossen (Vorlage Nr. 1147/97), der seinen Inhaberinnen und Inhabern Vergünstigungen bei der Nutzung des lokalen ÖPNV, der Volkshochschule, der Städtischen Bühnen, der städtischen Bäder und des Allwetterzoos eröffnete. Der berechtigte Personenkreis umfass- te alle Münsteranerinnen und Münsteraner ab vollendetem 3. Lebensjahr, die auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem vormaligen Bundessozialhilfegesetz oder auf Leistun- gen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) angewiesen waren. Das Sozialamt hat den, unentgeltlichen und ein halbes Jahr gültigen, Münster-Pass jeweils zum 01.01. und zum 01.07. an alle Berechtigten versandt. Am 20.06.2001 (Vorlage Nr. 681/2001) hat der Haupt- und Finanzausschuss die Verwal- tung beauftragt, zum Jahresbeginn 2002 die Einführung eines Familienpasses vorzuberei- ten, der zugleich den Münster-Pass ablösen sollte. Mit Ratsbeschluss vom 19.12.2001 (Vorlage 1249/2001) wurde daraufhin der Münster-Pass zum 01.01.2002 zugunsten des Familienpasses (MünsterCard) eingestellt. Mit der MünsterCard können Familien mit Kin- Vorlagen-Nr.: V/0943/2005 Auskunft erteilt: Herr Treutler Ruf: 492 50 26 E-Mail: Frank.Treutler@stadt-muenster.de Datum: 07.11.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0943/2005 dern aller Einkommensgruppen, ferner Einzelpersonen und Paare mit Anspruch auf Leis- tungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Vorteile in den Bereichen Verkehr, Freizeit, Sport, Touristik, Bildung, Kultur und Bürgerservice in Anspruch nehmen (Informationen unter www.muenster.de/stadt/muenstercard ); die MünsterCard kostet regu- lär 50 € pro Jahr und Haushalt. Mit ihrem Antrag vom 13.05.2005 regt die SPD-Fraktion die (Wieder-)Einführung eines mo- difizierten Münster-Passes an: Familien und Einzelpersonen, die gegenwärtig die Münster- Card erwerben können und darüber hinaus Leistungsansprüche nach dem SGB II (Grund- sicherung für Arbeitsuchende), nach den Kapiteln 3 SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder 4 SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) oder nach dem A- sylbLG haben, sollen einen unentgeltlichen Berechtigungsausweis (Münster-Pass) erhal- ten, der ihnen Vergünstigungen in verschiedenen Angebotssektoren eröffnet, soweit mög- lich, im Umfang von bis zu 50 % der regulären Preise und Entgelte. Mit seiner Empfehlung, die im Haushalt zurzeit für den Familienpass vorgesehenen Mittel in voller Höhe für die Fi- nanzierung des Münster-Passes einzusetzen, regt der Antrag im Ergebnis die Ablösung des Familienpasses (MünsterCard) durch den Münster-Pass an. 2. Bestehende Vergünstigungen für Personen / Haushalte mit geringem Einkommen Von Vorteilen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (z. B. Rundfunk- und Fernsehgebüh- renbefreiung) abgesehen bietet die Stadt Münster Personen, die auf Leistungen nach dem SGB II, nach Kapitel 3 oder 4 SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ange- wiesen sind, Vergünstigungen in folgenden Bereichen an: • Nachmittagsbetreuung von Schülerinnen und Schülern: Übernahme der Elternbeiträge, • Angebote der Volkshochschule: um 50 % ermäßigte Entgelte für Kurse der VHS, • Angebote der Westfälischen Schule für Mu sik: Gebührenbefreiung im Elementarunter- richt für Kinder, weitere Ermäßigungen auf Antrag im Einzelfall, • Städtischen Bühnen: um 50 % ermäßigte Tageskarten, • Hundesteuer: Ermäßigung um 50 %, • Friedenssaal: um 1/3 ermäßigte Eintrittsgelder, • MünsterCard (Familienpass): 25 € statt 50 € pro Jahr und Haushalt. Darüber hinaus erstattet die Stadt Münster Leistungsberechtigten nach dem SGB II im Schuljahr 2005/2006 den Eigenanteil für Lernmittel (Ratsbeschluss vom 21.09.2005 zur Vorlage V/0738/2005). Zugang zu weiteren Vergünstigungen bietet der ‚vorläufige Münster-Pass’, der seit Mitte der 80er Jahre von mehreren sozialen Initiativen jeweils auf Nachfrage kostenlos an Er- werbslose und Personen mit geringem Einkommen abgegeben wird. Den Pass akzeptieren einige Kinos, Sportvereine, Weiterbildungsei nrichtungen und Theater, ferner der MieterIn- nen-Schutz-Verein und der Chance e. V. (Möbel-Trödel / Möbelrampe); weitere Informatio- nen sind unter www.muenster.org/sperre abrufbar. Darüber hinaus geben viele Vereine, ferner mehrere Bildungsträger und einige kommerzielle Dienstleistungsanbieter bei Bedürf- tigkeit Ermäßigungen auf Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Preise. 3. Berechtigtenkreis und vorgeschlagene Vergünstigungen im Rahmen des Münster- Passes Der Antrag regt an, den Kreis der Adressatinnen und Adressaten des Münster-Passes auf Einzelpersonen und Paare mit Anspruch auf Grundsicherung gem. Kapitel 4 SGB XII sowie auf Familien mit Kindern festzulegen, soweit sie auf Leistungen nach dem SGB II, nach Kapitel 3 SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen sind. Ange- sprochen werden damit knapp 14.000 Berechtigte, die laufende Leistungen über das (kommunale) EDV-Programm SozNW erhalten (Stand: 01.11.2005): - 3 - V/0943/2005 Leistungen nach dem SGB II Kap. 3 SGB XII AsylbLG Kap. 4 SGB XII insges. (je Zeile) alle Haushalte (Fälle) 7.079 336 658 2.146 10.219 mit … Personen 14.002 377 1.518 2.382 18.279 unter den Haushalten: Familien mit Kindern 2.951 26 279 -- 3.256 mit … Personen 9.998 76 1.336 -- 11.410 Personenkreis Münster-Pass (= ∑ der markierten Werte) 13.792 Hinzu kommen weitere Familien mit Kindern, die Leistungen nach dem SGB II über die Software der Bundesagentur für Arbeit erhalten; das Programm lässt die Ermittlung ihrer Zahl jedoch nicht zu (Fälle mit allen Berechtigten: 3.515). Der Antrag regt an, mit dem Münster-Pass verbundene Vergünstigungen für Angebote in den Bereichen Kultur, Bildung, Freizeit, Gesundheit und Sport, besonders auch für Kinder- und Jugendfreizeitangebote, sowie für den ÖPNV zu realisieren; einbezogen werden sollen sowohl städtische als auch Angebote nichtstädtischer Anbieter. Die vorgeschlagenen An- gebotsgenres entsprechen damit weithin den Vergünstigungsbereichen der gegenwärtigen MünsterCard. 4. Finanzielle Auswirkungen Der mit Abstand nachfrageträchtigste Vorteil des vormaligen Münster-Passes war die er- mäßigte 9 Uhr-Karte. Ebenso betraf das Gros der Ausgaben Ausgleichszahlungen an die Verkehrsbetriebe im Umfang des Preisnachlasses für dieses Angebot. Nachdem der Er- mäßigungsumfang von zunächst 50 % mit Wirkung ab 01.07.2000 auf 25 % reduziert wur- de (Ratsbeschluss vom 24.05.2000 zur Vorlage Nr. 320/00), ging die Nachfrage nach er- mäßigten 9 Uhr-Karten deutlich zurück: Kauften im Durchschnitt der Monate Januar bis Ju- ni 2000 von etwa 14.000 Passinhaberinnen und –inhabern 2.260 Personen eine 9 Uhr- Karte (16 %), waren es im 2. Halbjahr 2000 mit monatsdurchschnittlich 1.500 Personen gut 10 % der Berechtigten. Bei einer angenommenen Nachfrage von 10 % des unter Ziffer 3 ermittelten Berechtigten- kreises (Leistungsbezug über SozNW) für den Münster-Pass ( ≈ 1.380 Personen) nach 9 Uhr-Karten sowie bei einem Preisnachlass von 25 % (= zurzeit 8,65 € je Karte im Einzel- verkauf) ergäben sich Kosten von jährlich 143.244 €. Je nach konkreter Angebotsgestal- tung kämen weitere Kosten für andere Ausgleichszahlungen hinzu. Die Rechnungsergebnisse der, im Antrag zur Finanzierung des Münster-Passes empfohle- nen, Ansätze für den Familienpass (MünsterCard) betrugen im Haushaltsjahr 2004 • für die Einnahmen (HHSt. 4000.130.1000.0): 10.620,00 € • für die Ausgaben (HHSt. 4000.570.1000.2): 57.026,37 € Nettoausgaben 2004: 46.406,37 € Damit überschritte der Netto-Ausgabebedarf allein für dieses, jedenfalls aus Nachfragewar- te attraktivste, Vergünstigungsangebot auch bei Annahme einer eher geringen Inanspruch- nahme und einer Ermäßigung von nur 25 % die zurzeit bereitstehenden Mittel erheblich. Weitere Ausgleichszahlungen für andere Vergünstigungen, ein höherer Ermäßigungsum- fang sowie eine stärkere als angenommene Nachfrage erzeugten jeweils zusätzliche Kos- ten. - 4 - V/0943/2005 5. Fazit und weiteres Verfahren Die sozial- und familienpolitische Intention des Antrags sieht die Verwaltung positiv, inso- fern er darauf gerichtet ist, Familien mit schmalem Haushaltsbudget von Ausgaben zu ent- lasten, dies zumal mit Blick auf die Lebenslagen der betroffenen Kinder. Die Zielgruppen- auswahl des Antrags ist auch im Hinblick auf Leistungsberechtigte nach Kapitel 4 SGB XII zumal vor dem Hintergrund plausibel, als für di esen Personenkreis Perspektiven, ihre Be- dürftigkeit zu überwinden, nur ausnahmsweise ersichtlich sind. Die Bereiche, für die der Antrag Vorteile für die genannten Personenkreise empfiehlt, ent- sprechen weithin denen der gegenwärtigen MünsterCard. Dem Entlastungsziel des Antrags begegnen insbesondere die, vom früheren Münster-Pass und der MünsterCard umfassten, Vorteile im ÖPNV; sie sind zugleich allerdings besonders kostenträchtig. Der nach seinem konkreten Umfang gegenwärtig nicht präzise kalkulierbare Finanzierungsbedarf insgesamt übersteigt die zurzeit für die MünsterCard bereitstehenden Mittel jedenfalls deutlich. Da entsprechende Mittel nicht zur Verfügung stehen, sieht die Verwaltung keine Möglich- keit, der im Antrag empfohlenen (Wieder-)Einführung des Münster-Passes zu folgen, zumal die anstehende Haushaltskonsolidierung die Situation verschärfen wird. Soweit Perspekti- ven ersichtlich sind, den betreffenden Personenkreisen neue Vorteile ohne Inanspruch- nahme städtischer Mittel zu eröffnen, wird sich die Verwaltung im Rahmen ihrer Möglichkei- ten gleichwohl bemühen, diese Vergünstigungen zu realisieren. In Vertretung Dr. Agnes Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Münzstraße 15
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0943/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 16.11.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37