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3520/2021

Kostenlose Menstruationsartikel an Kölner Schulen und in städtischen Gebäuden

Mitteilung Ausschuss 08.11.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 25.04.2022, TOP 4.1

Mitteilung Ausschuss

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AN1172_2021 Menstruationsartikel

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Mitteilung Ausschuss

14133 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/400/4 
 
Vorlagen-Nummer  08.11.2021 
 3520/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 08.11.2021 
 
Kostenlose Menstruationsartikel an Kölner Schulen und in städtischen Gebäuden 
Beantwortung der Anfrage gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates der Fraktion Bünd-
nis90/Die Grünen, SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE, FDP-Fraktion, Volt-
Fraktion, Ratsgruppe GUT: 
 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie sie im Rahmen ihrer Schulträgerschaft 
dafür sorgen kann, dass an allen weiterführenden Schulen Tampons und Binden vorrätig 
gehalten werden. Dabei sind der finanzielle Aufwand und ein Deckungsvorschlag zu er-
mitteln, z. B. aus „0106 – Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen)“, und dem Ausschuss für die weitere politische Beratung zeitnah mitzuteilen. 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Im Rahmen einiger Abfragen in allen Stadtbezirken wurde einheitlich berichtet, dass sol-
che Artikel bereits jetzt für die Schüler*innen in den meisten Schulen kostenlos bereitge-
stellt werden. Die Bestellung bzw. Finanzierung wird bislang schulintern geregelt. Vor-
sorglich könnte eine entsprechende Abfrage auch auf alle Schulen ausgeweitet werden.  
 
Die Menstruationsartikel werden meist durch die Lehrkräfte im Rahmen der entspre-
chenden Unterrichtsreihe in den Klassen verteilt sowie als „Notfallration“ im Sekretariat 
vorgehalten. 
 
Diese bereits praktizierte Herangehensweise ist aus Sicht des Schulträgers weiter zu un-
terstützen. Eine Änderung/Abweichung von diesem, insbesondere auch den Schü-
ler*innen bekannten Verfahren, ist nicht opportun.  
 
Das Anbringen von Artikelspendern in den Sanitärräumen wird nicht angestrebt.  
 
Um eine einheitliche stadtweite Finanzierung zu gewährleisten ist folgendes Verfahren 
denkbar: 
Die Schulgiroraten werden um einen entsprechenden pauschalen Betrag erhöht, so dass 
die Schulen zwar eigenständig Menstruationsartikel bestellen könnten, diese aber unmit-
telbar über städtische Finanzmittel entgolten werden.

2 
 
Da die Schulen bereits Menstruationsartikel vorhalten und bei Bedarf verteilen, ist eine 
flächendeckende Neubeschaffung von Menstruationsartikeln nicht erforderlich und finan-
ziell mithin nicht zu berücksichtigen.  
Allenfalls einzelne Nachbestellungen könnten dann sukzessive und künftig anfallen. Die-
se dürften sich jedoch nicht in nennenswerter Größenordnung bewegen und sind nicht 
gesondert einzuplanen.  
 
2. Die Verwaltung wird gebeten, unter Mitwirkung der Schulen darzustellen, wie eine 
Kontrolle der Vergabe der Hygieneartikel gewährleistet wird. 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Die Menstruationsartikel werden meist durch die Lehrkräfte im Rahmen der entspre-
chenden Unterrichtsreihe in den Klassen verteilt sowie als „Notfallration“ im Sekretariat 
vorgehalten. 
 
Diese bereits praktizierte Herangehensweise ist aus Sicht des Schulträgers weiter zu un-
terstützen. Eine Änderung/Abweichung von diesem, insbesondere auch den Schü-
ler*innen bekannten Verfahren, ist nicht opportun. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie hoch der finanzielle Aufwand ist, auf 
den Toiletten aller städtischen Gebäude und Einrichtungen– z. B. Rathäuser, Jugendein-
richtungen und Museen – Tampons und Binden vorrätig zu halten. Es wird um kurzfristi-
ge Mitteilung gebeten, damit der finanzielle Aufwand bei den Beratungen über einen poli-
tischen Veränderungsnachweis zum Haushalt 2022 ff. berücksichtigt werden kann 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Hinsichtlich der Jugendeinrichtungen ist Folgendes anzumerken: Bis auf wenige (in der 
nachfolgenden Berechnung berücksichtigte) Einzelfälle werden die Jugendheime/-treffs 
in Köln durch die Jugendzentren Köln gGmbH, die unter Ziffer 4 des Beschlusses fällt, 
oder andere freie Träger betrieben. Insoweit sind die entsprechenden Gebäude mit ihren 
Toiletten im Weiteren nicht berücksichtigt. 
 
Berücksichtigt werden städtisch genutzte Gebäude, und zwar sowohl stadteigene Ge-
bäude als auch angemietete Objekte. Nicht berücksichtigt werden hingegen die stadtei-
genen Gebäude, die Dritten zur Nutzung überlassen sind (hier obliegt den Dritten der Be-
trieb der Gebäude, also auch der Toilettenanlagen). 
 
I. Berechnung: 
 
Aus Sicht der Verwaltung kann eine kostenlose Abgabe von Menstruationsartikeln auf 
den Toiletten der städtisch genutzten Gebäude aus hygienischen Gründen nur über 
Spenderboxen (wie es bei Papierhandtüchern und Flüssigseife praktiziert wird) erfolgen. 
 
Bei der Kalkulation des finanziellen Aufwandes sind also zum einen die Kosten für die 
Spenderboxen und zum anderen die Kosten für die Menstruationsartikel selbst zu be-
rücksichtigen. 
 
Ist im Weiteren von Toiletten die Rede, so sind damit in sich geschlossene Toilettenanla-
gen gemeint (unabhängig von der Zahl der einzelnen Toilettentöpfe bzw. -kabinen der

3 
 
jeweiligen Anlage). 
 
A. Kosten Spenderboxen: 
 
1. Wie ausgeführt kommt aus Sicht der Verwaltung die Abgabe der Menstruationsartikel 
auf den Toiletten der städtisch genutzten Gebäude schon aus hygienischen Gründen nur 
über Spenderboxen in Betracht. Diese Spenderboxen sollten zudem möglichst vandalis-
mussicher sein. 
 
Auf dem Markt sind zahlreiche Spenderboxen für die entgeltliche Abgabe von Menstrua-
tionsartikeln verfügbar, mittlerweile gibt es aber auch schon ein (allerdings überschauba-
res) Angebot an geeigneten Spenderboxen für die kostenlose Abgabe von Menstruati-
onsartikeln. 
 
Dabei ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen solchen Boxen, die ins Mauerwerk 
eingelassen werden, und solchen Boxen, die auf das Mauerwerk aufgesetzt werden. Bo-
xen, die ins Mauerwerk eingelassen werden, haben den Vorteil, platzsparend zu sein. Al-
lerdings sind die Kosten für den Einbau solcher Boxen immens. Zudem erfordert jeder 
Eingriff ins Mauerwerk eine (ggfs. aufwendige) vorherige statische Prüfung. Aus diesen 
Gründen kommen Spenderboxen, die ins Mauerwerk eingelassen werden, aus Sicht der 
Verwaltung nicht in Betracht. 
 
Die Stadt Hamm, die als eine der ersten Städte in Deutschland gerade damit beginnt, die 
kostenlose Abgabe von Menstruationsartikeln in städtischen Gebäuden zu organisieren, 
hat sich für eine auf das Mauerwerk aufzusetzende Spenderbox entschieden, die von ei-
nem Unternehmen angeboten wird, das als Ausgründung von Studentinnen und Studen-
ten der Universität Magdeburg entstanden ist. Das Unternehmen bietet die Spenderbox 
auf seiner Homepage derzeit (Stand: 17.09.2021) in einer bereits verbesserter Version 
für 149 € plus Lieferkosten - bei größeren Bestellungen 3 € pro Spenderbox - an. Diese 
Spenderbox ist aus Sicht der Verwaltung aus hygienischer Sicht (die Menstruationsartikel 
sind in der Box geschützt vor Staub und Wasser, die Box lässt sich gut reinigen) und un-
ter Gesichtspunkten der Vandalismussicherheit (die Box ist aus Edelstahl) geeignet. 
Qualitativ vergleichbare Spenderboxen, die preiswerter sind, konnten bei einer ersten 
Marktrecherche im Internet nicht identifiziert werden. 
 
Insoweit kann bei der Kostenkalkulation von Kosten in Höhe von 152 € pro Spenderbox 
inkl. Lieferung ausgegangen werden. 
 
Hinzu kommen Kosten für die Anbringung der Spenderboxen. Die Gebäudewirtschaft hat 
hierzu Kosten in Höhe von 80 € bis 100 € pro Box mitgeteilt. Für die nachfolgende Kalku-
lation werden 100 € angesetzt. 
 
Kalkulatorisch können also pro Spenderbox folgende Kosten zugrunde gelegt werden: 
152 € (Spenderbox, inkl. Lieferkosten) + 100 € (Montagekosten) = 252 €. 
 
Die vorgenannte Spenderbox besteht aus zwei getrennten Fächern, eines für Binden 
(Füllmenge: 40), eines für Tampons (Füllmenge: 200). Dies bedeutet, dass über die 
Spenderbox beide Arten von Menstruationsartikeln angeboten werden können. Zu be-
rücksichtigen ist hierbei allerdings, dass sowohl Binden als auch Tampons von menstru-
ierenden Personen in unterschiedlichen Größen genutzt werden. Über die Spenderbox 
kann hingegen nur jeweils eine Größe angeboten werden. Ein Größenmix in einem Fach 
scheidet aus Sicht der Verwaltung aus, da ansonsten zahlreiche „Fehlziehungen“ erfol-
gen würden, die dann wohl ungenutzt entsorgt würden. Die Anbringung von jeweils meh-

4 
 
reren Spenderboxen mit unterschiedlichen Größen ist sowohl aus Kostengründen abzu-
lehnen, dürfte aber auch an vielen Stellen schon allein aus Platzgründen ausscheiden. 
Spenderboxen, die die getrennte Abgabe von jeweils mehrere Größen ermöglichen wür-
den, waren in einer ersten Marktsichtung im Segment „kostenlose Abgabe“ nicht zu iden-
tifizieren, dürften aber auch (soweit überhaupt am Markt vorhanden) deutlich teurer sein. 
Zudem würden bei der Auffüllung mit zahlreichen unterschiedlichen Größen vergleichs-
weise hohe (Personal-)Kosten entstehen. Insoweit sollte sowohl für Binden als auch für 
Tampons jeweils nur eine Größe angeboten werden, die noch festzulegen ist.  
 
Ziffer 5 des o. g. Beschlusses sieht vor, dass die Menstruationsartikel geschlechtsidenti-
täts-unabhängig zugänglich gemacht werden sollen. Die Verwaltung versteht dies so, 
dass alle Menschen Zugang zu kostenlosen Menstruationsartikeln erhalten sollen. Im Er-
gebnis heißt das, dass die Menstruationsartikel in allen Toiletten (Herren, Damen, 
Unisex) angeboten werden sollen. 
 
Alternativ käme allenfalls in Betracht, die Spenderboxen in gemeinsamen Zugangsberei-
chen von geschlechtergetrennten, nebeneinanderliegenden Toiletten anzubringen. Konk-
ret geht es um den Toiletten vorgelagerte Flure, so dass mit einer Spenderbox mehrere 
Toiletten versorgt werden könnten. Da die Spenderboxen auf die Wand aufgebracht wer-
den sollen, würden diese dann in den jeweiligen Flurbereich hineinragen, so dass im Re-
gelfall Fluchtwege beeinträchtigt wären. Insofern scheidet diese Variante bei der weiteren 
Betrachtung aus. 
 
In den städtisch genutzten Gebäuden (im Wesentlichen sind das Verwaltungsgebäude, 
Museen, Oper/Schauspiel, Bürgerhäuser/-zentren, Kitas, Feuerwehrgebäude, Betriebs-
höfe, Sportgebäude, Obdachlosen-/Flüchtlingsunterkünfte und Gebäude auf Friedhö-
fen/Grünanlagen) gibt es insgesamt rund 3.350 Toiletten. 
 
Bei den Obdachlosen-/Flüchtlingsunterkünften (rund 850 Toiletten) s ind Toiletten in ab-
geschlossenen Wohneinheiten nicht mit berücksichtigt worden. 
 
Bei den Kitas sind nur die rund 420 Toiletten berücksichtigt, die durch Personal und Be-
sucher*innen genutzt werden, Kinder-Toiletten sind natürlich nicht mitgezählt. 
 
Für die Kalkulation ist also von insgesamt rund 3.350 Toiletten auszugehen, in denen je 
eine Spenderbox angebracht wird. 
 
Damit ergibt sich folgende Kostenkalkulation: 
 
252 € (Preis Spenderbox inkl. Liefer- und Montagekosten) x 3.350 (Anzahl Toilet-
ten/Spenderboxen) = 844.200 €, gerundet 845.000 €. 
 
Kosten für Ersatzbeschaffungen, Reparaturen etc. sind hierbei nicht berücksichtigt. 
 
B. Kosten Menstruationsartikel: 
 
Bei der Kalkulation der Kosten für die Menstruationsartikel selbst ist zunächst festzustel-
len, von welchen jährlichen Verbrauchsmengen auszugehen ist. Hierzu gibt es keinerlei 
eigene Erfahrungswerte bei der Stadt, auf die zurückgegriffen werden kann. Auch auf va-
lide Erfahrungswerte aus anderen Kommunen kann nicht zurückgegriffen werden. Städte 
wie Wiesbaden, Witten und Radevormwald oder die schon oben unter A. 1. genannte 
Stadt Hamm haben zwar bereits erste politische Beschlüsse zur kostenlosen Abgabe von 
Menstruationsartikeln auf Toiletten in städtischen Gebäuden gefasst, sind aber alle noch

5 
 
in der Vorbereitung/Einführungsphase bzw. beginnen - gerade wegen fehlender Erfah-
rungswerte - zunächst erst mit Pilotprojekten. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, für Köln zunächst von folgenden Zahlen auszugehen: 
 
Im Schnitt sollte pro Spenderbox eine Füllung pro Quartal angesetzt werden, wobei die 
schon oben unter A. 2 genannten Füllmengen von 40 Binden und 200 Tampons zugrun-
de zu legen sind. Dabei unterstellt die Verwaltung, dass die kostenlos angebotenen 
Menstruationsartikel nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eine menstruieren-
de Person im zeitlichen Zusammenhang mit dem Aufsuchen eines städtisch genutzten 
Gebäudes ad hoc eines Menstruationsartikels bedarf und dann auch nur einmal zugreift. 
 
Dann ergibt sich unter Berücksichtigung derzeitiger Marktpreise für Tampons und Binden 
folgende Kalkulation (pro Jahr): 
 
a) Binden 
 
3.350 (Spenderboxen) x 40 (Binden) x 4 (Füllungen) x 0,07 €/Binde = 37.520 € 
 
b) Tampons 
 
3.350 (Spenderboxen) x 200 (Tampons) x 4 (Füllungen) x 0,06 €/Tampon = 160.800 € 
 
c) Gesamtkosten pro Jahr: 198.320 €, gerundet 200.000 €. 
 
Ob die hier angenommenen Mengen sich als realistisch erweisen, bleibt abzuwarten. 
Ggfs. müssten in Folgejahren Anpassungen vorgenommen werden. 
 
Die Auffüllung der Spenderboxen kann durch das jeweils vor Ort eingesetzte Reini-
gungspersonal erfolgen (analog Auffüllung Papierhandtücher und Flüssigseife). Auf der 
Basis einer lediglich quartalsweisen Auffüllung der Spenderboxen würden keine Mehr-
kosten für den Auffüllvorgang selbst entstehen. 
 
C. Alternative: 
 
Vor dem Hintergrund der einerseits relativ hohen Kosten für die Spenderboxen und an-
dererseits der völlig fehlenden Erfahrungswerte für den Verbrauch der Menstruationsarti-
kel könnte auch in Erwägung gezogen werden, zunächst nur einen Pilotversuch zu star-
ten, z. B. nur in den Bezirksrathäusern oder in großen Verwaltungsgebäuden wie dem 
Stadthaus Deutz oder dem Kalk-Karree. 
 
 
4. Die Verwaltung wird gebeten, mit den Unternehmen mit städtischer Beteiligung Ge-
spräche aufzunehmen, damit diese auf den dortigen Toiletten Tampons und Binden, z. B. 
für Mitarbeitende und Kund*innen, bereitstellen. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die entsprechenden Inhalte sind bereits über Dezernat II mit allen Beteiligten kommuni-
ziert worden.

6 
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, in der Prüfung zu berücksichtigen, dass die Menstrua-
tionsartikel in allen Einrichtungen geschlechtsidentitäts-unabhängig zugänglich gemacht 
werden sollen.  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
siehe Beantwortung zu 1-3 
 
Gez. Voigtsberger

AN1172_2021 Menstruationsartikel

2929 Zeichen

Fraktion Bündnis90/Die Grünen 
SPD-Fraktion  
CDU-Fraktion  
Fraktion DIE LINKE 
FDP-Fraktion  
Volt-Fraktion 
Ratsgruppe GUT 
 
 
An die Vorsitzende des Kölner Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An die Vorsitzende  
des Ausschusses für die Gleichstellung  
von Frauen und Männern 
Frau Teresa De Bellis-Olinger 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.05.2021 
 
AN/1172/2021 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 28.05.2021 
 
Änderungsantrag zu 2.1. – Kostenlose Menstruationsartikel an Kölner Schulen und in 
den städtischen Gebäuden 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Frau Teresa De Bellis-Olinger, 
 
die Antragsteller bitten Sie, beigefügten Änderungsantrag zu TOP 5.1 auf die Tagesordnung 
der Sitzung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern am 03.05.2021 
zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Beschluss wird wie folgt ersetzt:  
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie sie im Rahmen ihrer Schulträgerschaft 
dafür sorgen kann, dass an allen weiterführenden Schulen Tampons und Binden vorrätig 
gehalten werden. Dabei sind der finanzielle Aufwand und ein Deckungsvorschlag zu er-
mitteln, z. B. aus „0106 – Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen)“, und dem Ausschuss für die weitere politische Beratung zeitnah mitzuteilen.

- 2 - 
 
2. Die Verwaltung wird gebeten, unter Mitwirkung der Schulen darzustellen, wie eine Kon-
trolle der Vergabe der Hygieneartikel gewährleistet wird. 
 
 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie hoch der finanzielle Aufwand ist, auf den 
Toiletten aller städtischen Gebäude und Einrichtungen – z. B. Rathäuser, Jugendeinrich-
tungen und Museen – Tampons und Binden vorrätig zu halten. Es wird um kurzfristige 
Mitteilung gebeten, damit der finanzielle Aufwand bei den Beratungen über einen politi-
schen Veränderungsnachweis zum Haushalt 2022 ff. berücksichtigt werden kann. 
 
4. Die Verwaltung wird gebeten, mit den Unternehmen mit städtischer Beteiligung Gesprä-
che aufzunehmen, damit diese auf den dortigen Toiletten Tampons und Binden, z. B. für 
Mitarbeitende und Kund*innen, bereitstellen. 
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, in der Prüfung zu berücksichtigen, dass die Menstruati-
onsartikel in allen Einrichtungen geschlechtsidentitäts-unabhängig zugänglich gemacht 
werden sollen. 
 
 
Begründung: 
 
Begründung erfolgt mündlich.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer    gez. Mike Homann 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer  SPD-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Niklas Kienitz    gez.Michael Weisenstein 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer  LINKE-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Ulrich Breite    gez.Lucas Sickmöller 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer  Volt-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Karina Syndicus / Thor Zimmermann 
Ratsgruppe GUT

Beratungsverlauf (1)

25.04.2022 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3520/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
08.11.2021
Erstellt
06.10.2021 09:31