1745/2021
Rahmenplanung Braunsfeld/Müngerdorf/Ehrenfeld, hier: Änderung der Geschäftsordnung des Beirates zur Umsetzung der Rahmenplanung
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2021_05_18_Anlage 1 - Geschäftsordnung des Rahmenplanungsbeirates (003)
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1 Anlage 1 Geschäftsordnung des Beirates zur Begleitung der Umsetzung der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld Fassung 04.05.2021 1. Aufgaben des Beirates (1) Der Beirat berät die Bezirksvertretungen 3 Lindenthal und 4 Ehrenfeld in Fragen, die mit der Umsetzung der vom Rat als Entwicklungsplanung beschlossenen Rahmenplanung Brauns- feld/Müngersdorf/Ehrenfeld zusammenhängen. Die Zuständigkeiten des Beirates beschränken sich auf die Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen im Zusammenhang mit der räumlichen und inhaltlichen Umsetzung der genannten Rahmenplanung einschließlich der hieraus abgeleiteten oder in Zusammenhang stehenden Fachplanungen. (2) Das Rahmenplanungsgebiet ist begrenzt durch die Aachener Straße, die Militärringstraße, den Süd- bzw. Ostrand der Siedlung Vogelsang, die Vogelsanger Straße und den Melatengürtel. 2. Zusammensetzung des Beirates (1) Der Beirat besteht aus 12 stimmberechtigten Beiratsmitgliedern, von denen sechs von der Bezirksvertretung 3 Lindenthal und sechs von der Bezirksvertretung 4 Ehrenfeld für die Dauerei- ner Legislaturperiode gewählt werden. Diese stimmberechtigten Mitglieder sollen aus den Berei- chen der gesellschaftlichen Gruppen (Bewohner*innen, Bürgervereinigungen, gewerblich produ- zierende Unternehmen, Dienstleistungsunternehmen, Grundeigentümer*innen, Projektentwick- ler*innen)kommen. Eine Gruppenbindung ist nicht zwingend. (2) Jedes dieser Beiratsmitglieder erhält durch die Wahl der Bezirksvertretungen eine persönli- che Vertretung für den Abwesenheitsfall (wegen Verhinderung oder wegen Ausscheidens). (3) Dem Beirat gehören außerdem Beiratsmitglieder mit beratender Stimme (nicht stimmberech- tigt)an. Ihre Zahl bemisst sich nach den Fraktionen in den Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld. Pro Fraktion wird jeweils ein Mitglied und eine persönliche Vertretung für den Abwe- senheitsfall benannt. (4) Außerdem gehören die Bezirksvorsteherin bzw. der Bezirksvorsteher des Stadtbezirks 3 Lin- denthal und die Bezirksvorsteherin bzw. der Bezirksvorsteher des Stadtbezirks 4 Ehrenfeld dem Beirat mit beratender Stimme an. (5) Mindestens die Hälfte der Beiratsmitglieder muss im Rahmenplanungsgebiet oder in direkter Nachbarschaft wohnen oder eine Arbeitsstätte betreiben oder arbeiten oder Grundeigentum be- sitzen. Die übrigen Mitglieder müssen in den betroffenen Stadtbezirken wohnen oder ein Ge- werbe betreiben. 3. Vorsitz (1) Die stimmberechtigten Beiratsmitglieder entscheiden für eine Legislaturperiode aus ihrer Mitte über den Vorsitz, von denen jeweils eine oder einer aus dem Stadtbezirk Lindenthal bzw. Stadt- bezirk Ehrenfeld stammt. 2 Anlage 1 (2) Die Vorsitzenden leiten im Wechsel von Sitzung zu Sitzung alternierend die Sitzungen des Beirates. Sie vertreten sich gegenseitig. 4. Dauer (1) Der Beirat wird für die Dauer der Wahl der Bezirksvertretungen gewählt (eine Amtszeit). Die Wiederwahl ist zulässig. 5. Einberufung und Tagesordnung (1) Der Beirat tagt grundsätzlich viermal im Jahr und zwar uneingeschränkt öffentlich. Die Bei- ratssitzungen finden alternierend in beiden Stadtbezirken statt. Die konstituierende Sitzung findet im Bezirksrathaus Lindenthal statt. Eingeladen wird mit dem Entwurf einer Tagesordnung durch die Vorsitzenden. (2) Bei Vorliegen sachlicher Gründe kann die Durchführung einer Sitzung mit Hilfe digitaler Me- dien (z.B. Videokonferenz) mittels einer von der Stadt Köln genehmigten Technik erfolgen. Die Entscheidung hierüber obliegt den Vorsitzenden. Eine Zugangsmöglichkeit für die Öffentlichkeit wird gewährleistet. (3) Die Bezirksvertretungen haben die Möglichkeiten, dem Beirat Tagungsordnungspunkte vorzu- geben. In die Tagesordnung der Beiratssitzungen soll der regelmäßige Tagesordnungspunkt „Bericht aus den Bezirksvertretungen“ aufgenommen werden. 6. Abstimmungen und Meinungsbildung (1) Zu den Tagesordnungspunkten kann per Abstimmung ein Meinungsbild des Beirates herge- stellt werden. Dieses wird protokolliert und hat empfehlenden Charakter für die Bezirksvertretun- gen 3 Lindenthal und 4 Ehrenfeld. 7. Bürgerfragestunde (1) Zu Beginn jeder Sitzung des Beirates eröffnet der Vorsitz eine Bürgerfragestunde. Die anwe- senden Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, Fragen, die die Umsetzung der Rah- menplanung betreffen, mündlich vorzutragen. Die Fragestunde ist grundsätzlich auf eine Zeit- stunde begrenzt und kann von der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden verlängert werden. 8. Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung des Beirates wird vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik in Zu- sammenarbeit mit den betroffenen Bezirksbürgerämtern wahrgenommen. Neben den nach Erfor- dernis der Tagesordnung betroffenen städtischen Fachämtern nehmen auch die Leitungen der Bürgerämter oder die stellvertretende Leitungen der Bürgerämter an den Beiratssitzungen teil (Beschlusscontrolling). Die von der Geschäftsführung gefertigte Niederschrift über die Beiratssit- zungen wird von dem sitzungsleitenden Vorsitz unterschrieben und den Bezirksvertretungen 3 Lindenthal und 4 Ehrenfeld zugeleitet.
2021_05_18_Anlage 2 - Synopse der Geschäftsordnung des Rahmenplanungsbeirates (003)
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1 Anlage 2 Geschäftsordnung des Beirates zur Begleitung der Umsetzung der Rahmen- planung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld Synopse Bestehende Fassung Neue Fassung 1. Aufgaben des Beirates (1) Der Beirat berät die Bezirksvertretungen 3 Lindenthal und 4 Ehrenfeld in Fragen, die mit der Umsetzung der vom Rat als Entwicklungs- planung beschlossenen Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld zusammen- hängen. Die Zuständigkeiten des Beirates be- schränken sich auf die Zuständigkeiten der Be- zirksvertretungen im Zusammenhang mit der räumlichen und inhaltlichen Umsetzung der ge- nannten Rahmenplanung einschließlich der hieraus abgeleiteten oder in Zusammenhang stehenden Fachplanungen. (2) Das Rahmenplanungsgebiet ist begrenzt durch die Aachener Straße, die Militärring- straße, den Süd- bzw. Ostrand der Siedlung Vogelsang, die Vogelsanger Straße und den Melatengürtel. 2. Zusammensetzung des Beirates (1) Der Beirat besteht aus 12 stimmberechtig- ten Beiratsmitgliedern, von denen sechs von der Bezirksvertretung 3 Lindenthal und sechs von der Bezirksvertretung 4 Ehrenfeld für die Dauereiner Legislaturperiode gewählt werden. Diese stimmberechtigten Mitglieder sollen aus den Bereichen der gesellschaftlichen Gruppen (Bewohner, Bürgervereinigungen, gewerblich produzierende Unternehmen, Dienstleistungs- unternehmen, Grundeigentümer/Projektent- wickler)kommen. Eine Gruppenbindung ist nicht zwingend. (2) Jedes dieser Beiratsmitglieder erhält durch die Wahl der Bezirksvertretungen eine/n per- sönliche/n Vertreter/in für den Abwesenheitsfall (wegen Verhinderung oder wegen Ausschei- dens). (3) Dem Beirat gehören außerdem Beiratsmit- glieder mit beratender Stimme (nicht stimmbe- rechtigt)an. Ihre Zahl bemisst sich nach den Fraktionen in den Bezirksvertretungen Lindent- hal und Ehrenfeld. Pro Fraktion wird jeweils ein 1. Aufgaben des Beirates (1) Der Beirat berät die Bezirksvertretungen 3 Lindenthal und 4 Ehrenfeld in Fragen, die mit der Umsetzung der vom Rat als Entwicklungs- planung beschlossenen Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld zusammen- hängen. Die Zuständigkeiten des Beirates be- schränken sich auf die Zuständigkeiten der Be- zirksvertretungen im Zusammenhang mit der räumlichen und inhaltlichen Umsetzung der ge- nannten Rahmenplanung einschließlich der hieraus abgeleiteten oder in Zusammenhang stehenden Fachplanungen. (2) Das Rahmenplanungsgebiet ist begrenzt durch die Aachener Straße, die Militärring- straße, den Süd- bzw. Ostrand der Siedlung Vogelsang, die Vogelsanger Straße und den Melatengürtel. 2. Zusammensetzung des Beirates (1) Der Beirat besteht aus 12 stimmberechtig- ten Beiratsmitgliedern, von denen sechs von der Bezirksvertretung 3 Lindenthal und sechs von der Bezirksvertretung 4 Ehrenfeld für die Dauereiner Legislaturperiode gewählt werden. Diese stimmberechtigten Mitglieder sollen aus den Bereichen der gesellschaftlichen Gruppen (Bewohner*innen, Bürgervereinigungen, ge- werblich produzierende Unternehmen, Dienst- leistungsunternehmen, Grundeigentümer*in- nen, Projektentwickler*innen)kommen. Eine Gruppenbindung ist nicht zwingend. (2) Jedes dieser Beiratsmitglieder erhält durch die Wahl der Bezirksvertretungen eine persön- liche Vertretung für den Abwesenheitsfall (we- gen Verhinderung oder wegen Ausscheidens). (3) Dem Beirat gehören außerdem Beiratsmit- glieder mit beratender Stimme (nicht stimmbe- rechtigt)an. Ihre Zahl bemisst sich nach den Fraktionen in den Bezirksvertretungen Lindent- hal und Ehrenfeld. Pro Fraktion wird jeweils ein Mitglied und eine persönliche Vertretung für den Abwesenheitsfall benannt. 2 Anlage 2 Mitglied und ein/e persönliche/r Vertreter/in für den Abwesenheitsfall benannt. (4) Außerdem gehören die Bezirksvorsteherin des Stadtbezirks 3 Lindenthal und der Bezirks- vorsteher des Stadtbezirks 4 Ehrenfeld dem Beirat mit beratender Stimme an. (5) Mindestens die Hälfte der Beiratsmitglieder muss im Rahmenplanungsgebiet oder in direk- ter Nachbarschaft wohnen oder eine Arbeits- stätte betreiben oder arbeiten oder Grundei- gentum besitzen. Die übrigen Mitglieder müs- sen in den betroffenen Stadtbezirken wohnen oder ein Gewerbe betreiben. 3. Vorsitz (1) Die stimmberechtigten Beiratsmitglieder entscheiden für eine Legislaturperiode aus ih- rer Mitte über den Vorsitz, von denen jeweils eine/r aus dem Stadtbezirk Lindenthal bzw. Stadtbezirk Ehrenfeld stammt. (2) Die Vorsitzenden leiten im Wechsel von Sit- zung zu Sitzung alternierend die Sitzungen des Beirates. Sie vertreten sich gegenseitig. 4. Dauer (1) Der Beirat wird für die Dauer der Wahl der Bezirksvertretungen gewählt (eine Amtszeit). Die Wiederwahl ist zulässig. 5. Einberufung und Tagesordnung (1) Der Beirat tagt grundsätzlich viermal im Jahr und zwar uneingeschränkt öffentlich. Die Beiratssitzungen finden alternierend in beiden Stadtbezirken statt. Die konstituierende Sit- zung findet im Bezirksrathaus Lindenthal statt. Eingeladen wird mit dem Entwurf einer Tages- ordnung durch die Vorsitzenden. (2) Die Bezirksvertretungen haben die Möglich- keiten, dem Beirat Tagungsordnungspunkte vorzugeben. In die Tagesordnung der Beirats- sitzungen soll der regelmäßige Tagesord- nungspunkt „Bericht aus den Bezirksvertretun- gen“ aufgenommen werden. (4) Außerdem gehören die Bezirksvorsteherin bzw. der Bezirksvorsteher des Stadtbezirks 3 Lindenthal und die Bezirksvorsteherin bzw. der Bezirksvorsteher des Stadtbezirks 4 Ehrenfeld dem Beirat mit beratender Stimme an. (5) Mindestens die Hälfte der Beiratsmitglieder muss im Rahmenplanungsgebiet oder in direk- ter Nachbarschaft wohnen oder eine Arbeits- stätte betreiben oder arbeiten oder Grundei- gentum besitzen. Die übrigen Mitglieder müs- sen in den betroffenen Stadtbezirken wohnen oder ein Gewerbe betreiben. 3. Vorsitz (1) Die stimmberechtigten Beiratsmitglieder entscheiden für eine Legislaturperiode aus ih- rer Mitte über den Vorsitz, von denen jeweils eine oder einer aus dem Stadtbezirk Lindent- hal bzw. Stadtbezirk Ehrenfeld stammt. (2) Die Vorsitzenden leiten im Wechsel von Sit- zung zu Sitzung alternierend die Sitzungen des Beirates. Sie vertreten sich gegenseitig. 4. Dauer (1) Der Beirat wird für die Dauer der Wahl der Bezirksvertretungen gewählt (eine Amtszeit). Die Wiederwahl ist zulässig. 5. Einberufung und Tagesordnung (1) Der Beirat tagt grundsätzlich viermal im Jahr und zwar uneingeschränkt öffentlich. Die Beiratssitzungen finden alternierend in beiden Stadtbezirken statt. Die konstituierende Sit- zung findet im Bezirksrathaus Lindenthal statt. Eingeladen wird mit dem Entwurf einer Tages- ordnung durch die Vorsitzenden. (2) Bei Vorliegen sachlicher Gründe kann die Durchführung einer Sitzung mit Hilfe digitaler Medien (z.B. Videokonferenz) mittels einer von der Stadt Köln genehmigten Technik erfolgen. Die Entscheidung hierüber obliegt den Vorsit- zenden. Eine Zugangsmöglichkeit für die Öf- fentlichkeit wird gewährleistet. 3 Anlage 2 6. Abstimmungen und Meinungsbildung (1) Zu den Tagesordnungspunkten kann per Abstimmung ein Meinungsbild des Beirates hergestellt werden. Dieses wird protokolliert und hat empfehlenden Charakter für die Be- zirksvertretungen 3 Lindenthal und 4 Ehren- feld. 7. Bürgerfragestunde (1) Zu Beginn jeder Sitzung des Beirates eröff- net der/die Vorsitzende eine Bürgerfrage- stunde. Die anwesenden Bürgerinnen und Bür- ger erhalten die Möglichkeit, Fragen, die die Umsetzung der Rahmenplanung betreffen, mündlich vorzutragen. Die Fragestunde ist grundsätzlich auf eine Zeitstunde begrenzt und kann von der/dem Vorsitzenden verlängert werden. 8. Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung des Beirates wird vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bezirks- bürgerämtern wahrgenommen. Neben den nach Erfordernis der Tagesordnung betroffe- nen städtischen Fachämtern nehmen auch die Bürgeramtsleiter/stellvertretende/r Bürgeramts- leiter/in an den Beiratssitzungen teil (Beschlus- scontrolling). Die von der Geschäftsführung gefertigte Niederschrift über die Beiratssitzun- gen wird von dem sitzungsleitenden Vorsitzen- den unterschrieben und den Bezirksvertretun- gen 3 Lindenthal und 4 Ehrenfeld zugeleitet. (3) Die Bezirksvertretungen haben die Möglich- keiten, dem Beirat Tagungsordnungspunkte vorzugeben. In die Tagesordnung der Beirats- sitzungen soll der regelmäßige Tagesord- nungspunkt „Bericht aus den Bezirksvertretun- gen“ aufgenommen werden. 6. Abstimmungen und Meinungsbildung (1) Zu den Tagesordnungspunkten kann per Abstimmung ein Meinungsbild des Beirates hergestellt werden. Dieses wird protokolliert und hat empfehlenden Charakter für die Be- zirksvertretungen 3 Lindenthal und 4 Ehren- feld. 7. Bürgerfragestunde (1) Zu Beginn jeder Sitzung des Beirates eröff- net der Vorsitz eine Bürgerfragestunde. Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, Fragen, die die Umsetzung der Rahmenplanung betreffen, mündlich vorzutra- gen. Die Fragestunde ist grundsätzlich auf eine Zeitstunde begrenzt und kann von der Vorsit- zenden bzw. dem Vorsitzenden verlängert wer- den. 8. Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung des Beirates wird vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bezirks- bürgerämtern wahrgenommen. Neben den nach Erfordernis der Tagesordnung betroffe- nen städtischen Fachämtern nehmen auch die Leitungen der Bürgerämter oder die stellvertre- tende Leitungen der Bürgerämter an den Bei- ratssitzungen teil (Beschlusscontrolling). Die von der Geschäftsführung gefertigte Nieder- schrift über die Beiratssitzungen wird von dem sitzungsleitenden Vorsitz unterschrieben und den Bezirksvertretungen 3 Lindenthal und 4 Ehrenfeld zugeleitet.
1745_2021_Anlage-0_Dringlichkeit
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Anlage 0 zu Beschlussvorlage Nr. 1745/2021 Vorlagen-Nr. 1745/2021 Rahmenplanung Braunsfeld/Müngerdorf/Ehrenfeld, hier: Änderung der Geschäftsordnung des Beirates zur Umsetzung der Rahmenplanung hier: Begründung der Dringlichkeit Die Änderung der Geschäftsordnung des Rahmenplanungsbeirates sieht vor, dass dieser künf- tig seine Sitzungen bei Vorliegen sachlicher Gründe alternativ zur Präsenzsitzung mit Hilfe digi- taler Medien (z.B. Videokonferenz) mittels einer von der Stadt genehmigten Technik durchfüh- ren kann. Mit dem geplanten Ratsbeschluss soll dem Rahmenplanungsbeirat die Möglichkeit gegeben werden, bei Vorliegen eben dieser Gründe mit Blick auf die Corona-Pandemie notfalls mittels digitaler Medien Sitzungen durchführen zu können. Die Sitzungen des Beirates werden aktuell gut besucht und für die letzte Präsenzsitzung waren mehr Teilnehmende angemeldet, als Corona-bedingt Plätze vorhanden waren. Hierzu ist eine Vorberatung der Bezirksvertretung 4 am 31.05.2021 erforderlich. Die Vorlage kann daher nicht die Fristen der Bezirksvertretung einhalten.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/2 Vorlagen-Nummer 1745/2021 Freigabedatum 28.05.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Rahmenplanung Braunsfeld/Müngerdorf/Ehrenfeld hier: Änderung der Geschäftsordnung des Beirates zur Umsetzung der Rahmenplanung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt eine Anpassung der Geschäftsordnung des Beirats zur Umsetzung der Rahmen- planung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld gemäß Anlage 1, um künftige Sitzungen des Beirats bei Vorliegen sachlicher Gründe digital durchführen zu können. Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 18.05.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 31.05.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 14.06.2021 Stadtentwicklungsausschuss 17.06.2021 Rat 24.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Anpassung der Geschäftsordnung ist erforderlich, um die Gremienarbeit des Rahmenplanungs- beirats bei pandemiebedingten Einschränkungen für Präsenzveranstaltungen oder bei Vorliegen an- derweitiger sachlicher Gründe weiterhin zu ermöglichen. Des Weiteren wurden sprachliche Anpas- sungen zur Gendergerechtigkeit umgesetzt. Die am 20.07.2004 durch den Rat beschlossene Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld sieht bei der Umsetzung eine Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern aus unterschiedlichen Berei- chen gesellschaftlicher Gruppen vor. Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2004 der Beirat zur Umsetzung der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld (kurz: Rahmenplanungsbeirat) mit Ratsbe- schluss vom 16.12.2004 eingerichtet. Aufgabe des Rahmenplanungsbeirates ist die Beratung der Bezirksvertretungen 3 (Lindenthal) und Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) in Fragen, die mit der Umsetzung der vom Rat beschlossenen Ent- wicklungsplanung einhergehen. Die Zuständigkeiten des Beirates beschränken sich dabei auf die Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen im Zusammenhang mit der räumlichen und inhaltlichen Um- setzung der genannten Rahmenplanung einschließlich der hieraus abgeleiteten oder in Zusammen- hang stehenden Fachplanungen. Als beratendes Gremium spricht der Rahmenplanungsbeirat (Be- schluss-)Empfehlungen aus. Die öffentlichen Sitzungen finden in der Regel viermal im Jahr statt. Corona bedingt konnte die Sit- zung am 02.03.2021 nur unter den verschärften Bedingungen des Infektionsschutzes stattfinden. Dies bedeutet, dass für Beiratsmitglieder wie auch Öffentlichkeit weniger Plätze zur Verfügung ste- hen. Um künftig die Handlungsfähigkeit des Rahmenplanungsbeirates, insbesondere für die Be- schlussempfehlungen an die Bezirksvertretungen, sicher zu stellen und die Teilhabe von Mitgliedern wie auch Öffentlichkeit voll umfänglich zu ermöglichen soll bei Vorliegen sachlicher Gründe die Durchführung einer Sitzung alternativ zur Präsenzsitzung mit Hilfe digitaler Medien (z.B. Videokonfe- renz) mittels einer von der Stadt Köln genehmigten Technik erfolgen. Eine Zugangsmöglichkeit für die Öffentlichkeit ist hierbei zu gewährleisten. Die Änderungen und Anpassungen der Geschäftsordnung des Beirates zur Umsetzung der Rahmen- planung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld sind der Anlage 1 zu entnehmen. Anlagen: Anlage 1 Geschäftsordnung des Beirates zur Begleitung der Umsetzung der Rahmenplanung Brauns- feld/Müngersdorf/Ehrenfeld in der Fassung 30.03.2021 Anlage 2 Synopse zur Änderung der Geschäftsordnung des Beirates zur Begleitung der Umsetzung der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld
Anlage 6, Auszug RPBR vom 22.06.2021
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Geschäftsführung Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld Frau Dr. Sinz Telefon: (0221) 26391 E-Mail: Alexandra.Sinz@STADT-KOELN.DE Datum: 24.06.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld vom 22.06.2021 TOP 2 Beschlussvorlage 1745/2021 Rahmenplanung Brauns- feld/Müngerdorf/Ehrenfeld hier: Änderung der Geschäftsordnung des Beirates zur Umsetzung der Rahmenplanung 1745/2021 Beschluss: „Der Rat beschließt eine Anpassung der Geschäftsordnung des Beirats zur Umset- zung der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld gemäß Anlage 1, um künftige Sitzungen des Beirats bei Vorliegen sachlicher Gründe digital durchführen zu können. Über die vorgeschlagenen Änderungen hinaus, wird die Geschäftsordnung wie folgt angepasst: In Ziffer 2 Absatz 4: (4) Außerdem gehören die Bezirksvorsteherin bzw. der Bezirksvorsteher Bezirks- bürgermeisterin bzw. der Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 3 Lindenthal und die Bezirksvorsteherin bzw. der Bezirksvorsteher Bezirksbürgermeisterin bzw. der Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 4 Ehrenfeld dem Beirat mit beratender Stimme an.“ Abstimmungsergebnis: - einstimmig beschlossen
Anlage 3, Auszug BV 4 vom 31.05.2021
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de Datum: 01.06.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 6. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 31.05.2021 öffentlich 10.2.4 Rahmenplanung Braunsfeld/Müngerdorf/Ehrenfeld hier: Änderung der Geschäftsordnung des Beirates zur Umsetzung der Rahmenplanung 1745/2021 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geän- derten Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt eine Anpassung der Geschäftsordnung des Beirats zur Umset- zung der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld gemäß Anlage 1, um künftige Sitzungen des Beirats bei Vorliegen sachlicher Gründe digital durchführen zu können. Über die vorgeschlagenen Änderungen hinaus, wird die Geschäftsordnung wie folgt angepasst: In Ziffer 2 Absatz 4: (4) Außerdem gehören die Bezirksvorsteherin bzw. der Bezirksvorsteher Bezirks- bürgermeisterin bzw. der Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 3 Lindenthal und die Bezirksvorsteherin bzw. der Bezirksvorsteher Bezirksbürgermeisterin bzw. der Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 4 Ehrenfeld dem Beirat mit beratender Stimme an. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit Änderung zugestimmt.
Anlage 5, Auszug Stadtentwicklungsausschuss 17.06.2021
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-22344 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 22.06.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 4. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 17.06.2021 öffentlich 6.5 Rahmenplanung Braunsfeld/Müngerdorf/Ehrenfeld hier: Änderung der Geschäftsordnung des Beirates zur Umsetzung der Rahmenplanung 1745/2021 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich der Beschlussempfehlung der Be- zirksvertretung 4 (Ehrenfeld) an und empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Be- schlusses: Der Rat beschließt eine Anpassung der Geschäftsordnung des Beirats zur Umset- zung der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld gemäß Anlage 1, um künftige Sitzungen des Beirats bei Vorliegen sachlicher Gründe digital durchführen zu können. Über die vorgeschlagenen Änderungen hinaus, wird die Geschäftsordnung wie folgt angepasst: In Ziffer 2 Absatz 4: (4) Außerdem gehören die Bezirksvorsteherin bzw. der Bezirksvorsteher Bezirks- bürgermeisterin bzw. der Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 3 Lindenthal und die Bezirksvorsteherin bzw. der Bezirksvorsteher Bezirksbürgermeisterin bzw. der Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 4 Ehrenfeld dem Beirat mit beratender Stimme an. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 4, Auszug BV 3, 14.06.2021
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221 93313 Fax : (0221) E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de Datum: 18.06.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 14.06.2021 öffentlich 9.2.7 Rahmenplanung Braunsfeld/Müngerdorf/Ehrenfeld hier: Änderung der Geschäftsordnung des Beirates zur Umsetzung der Rahmenplanung 1745/2021 Geänderter Beschluss: Der Rat beschließt eine Anpassung der Geschäftsordnung des Beirats zur Umset- zung der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld gemäß Anlage 1, um künftige Sitzungen des Beirats bei Vorliegen sachlicher Gründe digital durchführen zu können. Des Weiteren beschließt die BV Lindenthal im Folgenden: Außerdem gehören die Bezirksvorsteherin bzw. der Bezirksvorsteher Bezirksbür- germeisterin bzw. der Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 3 Lindenthal und die Bezirksvorsteherin bzw. der Bezirksvorsteher Bezirksbürgermeisterin bzw. der Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 4 Ehrenfeld dem Beirat mit beratender Stimme an. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 1 Enthaltung (AfD)
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1745/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.06.2021
- Erstellt
- 07.05.2021 10:25