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1745/2021

Rahmenplanung Braunsfeld/Müngerdorf/Ehrenfeld, hier: Änderung der Geschäftsordnung des Beirates zur Umsetzung der Rahmenplanung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.06.2021

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2021_05_18_Anlage 1 - Geschäftsordnung des Rahmenplanungsbeirates (003)

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2021_05_18_Anlage 2 - Synopse der Geschäftsordnung des Rahmenplanungsbeirates (003)

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1745_2021_Anlage-0_Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 6, Auszug RPBR vom 22.06.2021

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Anlage 3, Auszug BV 4 vom 31.05.2021

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Anlage 5, Auszug Stadtentwicklungsausschuss 17.06.2021

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Anlage 4, Auszug BV 3, 14.06.2021

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Ansehen

2021_05_18_Anlage 1 - Geschäftsordnung des Rahmenplanungsbeirates (003)

5175 Zeichen

1  Anlage 1 
 
Geschäftsordnung des Beirates zur Begleitung der Umsetzung der 
Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld  
Fassung 04.05.2021 
 
 
1. Aufgaben des Beirates 
 
(1) Der Beirat berät die Bezirksvertretungen 3 Lindenthal und 4 Ehrenfeld in Fragen, die mit der 
Umsetzung der vom Rat als Entwicklungsplanung beschlossenen Rahmenplanung Brauns-
feld/Müngersdorf/Ehrenfeld zusammenhängen. Die Zuständigkeiten des Beirates beschränken 
sich auf die Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen im Zusammenhang mit der räumlichen und 
inhaltlichen Umsetzung der genannten Rahmenplanung einschließlich der hieraus abgeleiteten 
oder in Zusammenhang stehenden Fachplanungen. 
 
(2) Das Rahmenplanungsgebiet ist begrenzt durch die Aachener Straße, die Militärringstraße, 
den Süd- bzw. Ostrand der Siedlung Vogelsang, die Vogelsanger Straße und den Melatengürtel. 
 
 
2. Zusammensetzung des Beirates 
 
(1) Der Beirat besteht aus 12 stimmberechtigten Beiratsmitgliedern, von denen sechs von der 
Bezirksvertretung 3 Lindenthal und sechs von der Bezirksvertretung 4 Ehrenfeld für die Dauerei-
ner Legislaturperiode gewählt werden. Diese stimmberechtigten Mitglieder sollen aus den Berei-
chen der gesellschaftlichen Gruppen (Bewohner*innen, Bürgervereinigungen, gewerblich produ-
zierende Unternehmen, Dienstleistungsunternehmen, Grundeigentümer*innen, Projektentwick-
ler*innen)kommen. Eine Gruppenbindung ist nicht zwingend. 
 
(2) Jedes dieser Beiratsmitglieder erhält durch die Wahl der Bezirksvertretungen eine persönli-
che Vertretung für den Abwesenheitsfall (wegen Verhinderung oder wegen Ausscheidens). 
 
(3) Dem Beirat gehören außerdem Beiratsmitglieder mit beratender Stimme (nicht stimmberech-
tigt)an. Ihre Zahl bemisst sich nach den Fraktionen in den Bezirksvertretungen Lindenthal und 
Ehrenfeld. Pro Fraktion wird jeweils ein Mitglied und eine persönliche Vertretung für den Abwe-
senheitsfall benannt. 
 
(4) Außerdem gehören die Bezirksvorsteherin bzw. der Bezirksvorsteher des Stadtbezirks 3 Lin-
denthal und die Bezirksvorsteherin bzw. der Bezirksvorsteher des Stadtbezirks 4 Ehrenfeld dem 
Beirat mit beratender Stimme an. 
 
(5) Mindestens die Hälfte der Beiratsmitglieder muss im Rahmenplanungsgebiet oder in direkter 
Nachbarschaft wohnen oder eine Arbeitsstätte betreiben oder arbeiten oder Grundeigentum be-
sitzen. Die übrigen Mitglieder müssen in den betroffenen Stadtbezirken wohnen oder ein Ge-
werbe betreiben.  
 
 
3. Vorsitz  
 
(1) Die stimmberechtigten Beiratsmitglieder entscheiden für eine Legislaturperiode aus ihrer Mitte 
über den Vorsitz, von denen jeweils eine oder einer aus dem Stadtbezirk Lindenthal bzw. Stadt-
bezirk Ehrenfeld stammt.

2  Anlage 1 
 
(2) Die Vorsitzenden leiten im Wechsel von Sitzung zu Sitzung alternierend die Sitzungen des 
Beirates. Sie vertreten sich gegenseitig.  
 
 
4. Dauer  
 
(1) Der Beirat wird für die Dauer der Wahl der Bezirksvertretungen gewählt (eine Amtszeit). Die 
Wiederwahl ist zulässig.  
 
 
5. Einberufung und Tagesordnung  
 
(1) Der Beirat tagt grundsätzlich viermal im Jahr und zwar uneingeschränkt öffentlich. Die Bei-
ratssitzungen finden alternierend in beiden Stadtbezirken statt. Die konstituierende Sitzung findet 
im Bezirksrathaus Lindenthal statt. Eingeladen wird mit dem Entwurf einer Tagesordnung durch 
die Vorsitzenden.  
 
(2) Bei Vorliegen sachlicher Gründe kann die Durchführung einer Sitzung mit Hilfe digitaler Me-
dien (z.B. Videokonferenz) mittels einer von der Stadt Köln genehmigten Technik erfolgen. Die 
Entscheidung hierüber obliegt den Vorsitzenden. Eine Zugangsmöglichkeit für die Öffentlichkeit 
wird gewährleistet. 
 
(3) Die Bezirksvertretungen haben die Möglichkeiten, dem Beirat Tagungsordnungspunkte vorzu-
geben. In die Tagesordnung der Beiratssitzungen soll der regelmäßige Tagesordnungspunkt 
„Bericht aus den Bezirksvertretungen“ aufgenommen werden.  
 
 
6. Abstimmungen und Meinungsbildung 
 
(1) Zu den Tagesordnungspunkten kann per Abstimmung ein Meinungsbild des Beirates herge-
stellt werden. Dieses wird protokolliert und hat empfehlenden Charakter für die Bezirksvertretun-
gen 3 Lindenthal und 4 Ehrenfeld.  
 
 
7. Bürgerfragestunde  
 
(1) Zu Beginn jeder Sitzung des Beirates eröffnet der Vorsitz eine Bürgerfragestunde. Die anwe-
senden Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, Fragen, die die Umsetzung der Rah-
menplanung betreffen, mündlich vorzutragen. Die Fragestunde ist grundsätzlich auf eine Zeit-
stunde begrenzt und kann von der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden verlängert werden.  
 
 
8. Geschäftsführung  
 
(1) Die Geschäftsführung des Beirates wird vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik in Zu-
sammenarbeit mit den betroffenen Bezirksbürgerämtern wahrgenommen. Neben den nach Erfor-
dernis der Tagesordnung betroffenen städtischen Fachämtern nehmen auch die Leitungen der 
Bürgerämter oder die stellvertretende Leitungen der Bürgerämter an den Beiratssitzungen teil 
(Beschlusscontrolling). Die von der Geschäftsführung gefertigte Niederschrift über die Beiratssit-
zungen wird von dem sitzungsleitenden Vorsitz unterschrieben und den Bezirksvertretungen 3 
Lindenthal und 4 Ehrenfeld zugeleitet.

2021_05_18_Anlage 2 - Synopse der Geschäftsordnung des Rahmenplanungsbeirates (003)

9984 Zeichen

1  Anlage 2 
 
Geschäftsordnung des Beirates zur Begleitung der Umsetzung der Rahmen-
planung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld 
 
Synopse 
 
Bestehende Fassung    Neue Fassung 
 
1. Aufgaben des Beirates 
 
(1) Der Beirat berät die Bezirksvertretungen 3 
Lindenthal und 4 Ehrenfeld in Fragen, die mit 
der Umsetzung der vom Rat als Entwicklungs-
planung beschlossenen Rahmenplanung 
Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld zusammen-
hängen. Die Zuständigkeiten des Beirates be-
schränken sich auf die Zuständigkeiten der Be-
zirksvertretungen im Zusammenhang mit der 
räumlichen und inhaltlichen Umsetzung der ge-
nannten Rahmenplanung einschließlich der 
hieraus abgeleiteten oder in Zusammenhang 
stehenden Fachplanungen. 
 
(2) Das Rahmenplanungsgebiet ist begrenzt 
durch die Aachener Straße, die Militärring-
straße, den Süd- bzw. Ostrand der Siedlung 
Vogelsang, die Vogelsanger Straße und den 
Melatengürtel. 
 
2. Zusammensetzung des Beirates 
 
(1) Der Beirat besteht aus 12 stimmberechtig-
ten Beiratsmitgliedern, von denen sechs von 
der Bezirksvertretung 3 Lindenthal und sechs 
von der Bezirksvertretung 4 Ehrenfeld für die 
Dauereiner Legislaturperiode gewählt werden. 
Diese stimmberechtigten Mitglieder sollen aus 
den Bereichen der gesellschaftlichen Gruppen 
(Bewohner, Bürgervereinigungen, gewerblich 
produzierende Unternehmen, Dienstleistungs-
unternehmen, Grundeigentümer/Projektent-
wickler)kommen. Eine Gruppenbindung ist 
nicht zwingend. 
 
 
(2) Jedes dieser Beiratsmitglieder erhält durch 
die Wahl der Bezirksvertretungen eine/n per-
sönliche/n Vertreter/in für den Abwesenheitsfall 
(wegen Verhinderung oder wegen Ausschei-
dens). 
 
(3) Dem Beirat gehören außerdem Beiratsmit-
glieder mit beratender Stimme (nicht stimmbe-
rechtigt)an. Ihre Zahl bemisst sich nach den 
Fraktionen in den Bezirksvertretungen Lindent-
hal und Ehrenfeld. Pro Fraktion wird jeweils ein 
1. Aufgaben des Beirates 
 
(1) Der Beirat berät die Bezirksvertretungen 3 
Lindenthal und 4 Ehrenfeld in Fragen, die mit 
der Umsetzung der vom Rat als Entwicklungs-
planung beschlossenen Rahmenplanung 
Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld zusammen-
hängen. Die Zuständigkeiten des Beirates be-
schränken sich auf die Zuständigkeiten der Be-
zirksvertretungen im Zusammenhang mit der 
räumlichen und inhaltlichen Umsetzung der ge-
nannten Rahmenplanung einschließlich der 
hieraus abgeleiteten oder in Zusammenhang 
stehenden Fachplanungen. 
 
(2) Das Rahmenplanungsgebiet ist begrenzt 
durch die Aachener Straße, die Militärring-
straße, den Süd- bzw. Ostrand der Siedlung 
Vogelsang, die Vogelsanger Straße und den 
Melatengürtel. 
 
2. Zusammensetzung des Beirates 
 
(1) Der Beirat besteht aus 12 stimmberechtig-
ten Beiratsmitgliedern, von denen sechs von 
der Bezirksvertretung 3 Lindenthal und sechs 
von der Bezirksvertretung 4 Ehrenfeld für die 
Dauereiner Legislaturperiode gewählt werden. 
Diese stimmberechtigten Mitglieder sollen aus 
den Bereichen der gesellschaftlichen Gruppen 
(Bewohner*innen, Bürgervereinigungen, ge-
werblich produzierende Unternehmen, Dienst-
leistungsunternehmen, Grundeigentümer*in-
nen, Projektentwickler*innen)kommen. Eine 
Gruppenbindung ist nicht zwingend. 
 
(2) Jedes dieser Beiratsmitglieder erhält durch 
die Wahl der Bezirksvertretungen eine persön-
liche Vertretung für den Abwesenheitsfall (we-
gen Verhinderung oder wegen Ausscheidens). 
 
 
(3) Dem Beirat gehören außerdem Beiratsmit-
glieder mit beratender Stimme (nicht stimmbe-
rechtigt)an. Ihre Zahl bemisst sich nach den 
Fraktionen in den Bezirksvertretungen Lindent-
hal und Ehrenfeld. Pro Fraktion wird jeweils ein 
Mitglied und eine persönliche Vertretung für 
den Abwesenheitsfall benannt.

2  Anlage 2 
 
Mitglied und ein/e persönliche/r Vertreter/in für 
den Abwesenheitsfall benannt. 
 
(4) Außerdem gehören die Bezirksvorsteherin 
des Stadtbezirks 3 Lindenthal und der Bezirks-
vorsteher des Stadtbezirks 4 Ehrenfeld dem 
Beirat mit beratender Stimme an. 
 
 
(5) Mindestens die Hälfte der Beiratsmitglieder 
muss im Rahmenplanungsgebiet oder in direk-
ter Nachbarschaft wohnen oder eine Arbeits-
stätte betreiben oder arbeiten oder Grundei-
gentum besitzen. Die übrigen Mitglieder müs-
sen in den betroffenen Stadtbezirken wohnen 
oder ein Gewerbe betreiben.  
 
 
3. Vorsitz  
 
(1) Die stimmberechtigten Beiratsmitglieder 
entscheiden für eine Legislaturperiode aus ih-
rer Mitte über den Vorsitz, von denen jeweils 
eine/r aus dem Stadtbezirk Lindenthal bzw. 
Stadtbezirk Ehrenfeld stammt.  
 
(2) Die Vorsitzenden leiten im Wechsel von Sit-
zung zu Sitzung alternierend die Sitzungen des 
Beirates. Sie vertreten sich gegenseitig.  
 
 
4. Dauer  
 
(1) Der Beirat wird für die Dauer der Wahl der 
Bezirksvertretungen gewählt (eine Amtszeit). 
Die Wiederwahl ist zulässig.  
 
 
5. Einberufung und Tagesordnung  
 
(1) Der Beirat tagt grundsätzlich viermal im 
Jahr und zwar uneingeschränkt öffentlich. Die 
Beiratssitzungen finden alternierend in beiden 
Stadtbezirken statt. Die konstituierende Sit-
zung findet im Bezirksrathaus Lindenthal statt. 
Eingeladen wird mit dem Entwurf einer Tages-
ordnung durch die Vorsitzenden.  
 
(2) Die Bezirksvertretungen haben die Möglich-
keiten, dem Beirat Tagungsordnungspunkte 
vorzugeben. In die Tagesordnung der Beirats-
sitzungen soll der regelmäßige Tagesord-
nungspunkt „Bericht aus den Bezirksvertretun-
gen“ aufgenommen werden.  
 
 
 
 
(4) Außerdem gehören die Bezirksvorsteherin 
bzw. der Bezirksvorsteher des Stadtbezirks 3 
Lindenthal und die Bezirksvorsteherin bzw. der 
Bezirksvorsteher des Stadtbezirks 4 Ehrenfeld 
dem Beirat mit beratender Stimme an. 
 
(5) Mindestens die Hälfte der Beiratsmitglieder 
muss im Rahmenplanungsgebiet oder in direk-
ter Nachbarschaft wohnen oder eine Arbeits-
stätte betreiben oder arbeiten oder Grundei-
gentum besitzen. Die übrigen Mitglieder müs-
sen in den betroffenen Stadtbezirken wohnen 
oder ein Gewerbe betreiben.  
 
 
 
 
3. Vorsitz  
 
(1) Die stimmberechtigten Beiratsmitglieder 
entscheiden für eine Legislaturperiode aus ih-
rer Mitte über den Vorsitz, von denen jeweils 
eine oder einer aus dem Stadtbezirk Lindent-
hal bzw. Stadtbezirk Ehrenfeld stammt.  
 
(2) Die Vorsitzenden leiten im Wechsel von Sit-
zung zu Sitzung alternierend die Sitzungen des 
Beirates. Sie vertreten sich gegenseitig.  
 
 
4. Dauer  
 
(1) Der Beirat wird für die Dauer der Wahl der 
Bezirksvertretungen gewählt (eine Amtszeit). 
Die Wiederwahl ist zulässig.  
 
 
5. Einberufung und Tagesordnung  
 
(1) Der Beirat tagt grundsätzlich viermal im 
Jahr und zwar uneingeschränkt öffentlich. Die 
Beiratssitzungen finden alternierend in beiden 
Stadtbezirken statt. Die konstituierende Sit-
zung findet im Bezirksrathaus Lindenthal statt. 
Eingeladen wird mit dem Entwurf einer Tages-
ordnung durch die Vorsitzenden.  
 
(2) Bei Vorliegen sachlicher Gründe kann die 
Durchführung einer Sitzung mit Hilfe digitaler 
Medien (z.B. Videokonferenz) mittels einer von 
der Stadt Köln genehmigten Technik erfolgen. 
Die Entscheidung hierüber obliegt den Vorsit-
zenden. Eine Zugangsmöglichkeit für die Öf-
fentlichkeit wird gewährleistet.

3  Anlage 2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
6. Abstimmungen und Meinungsbildung 
 
(1) Zu den Tagesordnungspunkten kann per 
Abstimmung ein Meinungsbild des Beirates 
hergestellt werden. Dieses wird protokolliert 
und hat empfehlenden Charakter für die Be-
zirksvertretungen 3 Lindenthal und 4 Ehren-
feld.  
 
 
7. Bürgerfragestunde  
 
(1) Zu Beginn jeder Sitzung des Beirates eröff-
net der/die Vorsitzende eine Bürgerfrage-
stunde. Die anwesenden Bürgerinnen und Bür-
ger erhalten die Möglichkeit, Fragen, die die 
Umsetzung der Rahmenplanung betreffen, 
mündlich vorzutragen. Die Fragestunde ist 
grundsätzlich auf eine Zeitstunde begrenzt und 
kann von der/dem Vorsitzenden verlängert 
werden.  
 
 
8. Geschäftsführung  
 
(1) Die Geschäftsführung des Beirates wird 
vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik in 
Zusammenarbeit mit den betroffenen Bezirks-
bürgerämtern wahrgenommen. Neben den 
nach Erfordernis der Tagesordnung betroffe-
nen städtischen Fachämtern nehmen auch die 
Bürgeramtsleiter/stellvertretende/r Bürgeramts-
leiter/in an den Beiratssitzungen teil (Beschlus-
scontrolling). Die von der Geschäftsführung 
gefertigte Niederschrift über die Beiratssitzun-
gen wird von dem sitzungsleitenden Vorsitzen-
den unterschrieben und den Bezirksvertretun-
gen 3 Lindenthal und 4 Ehrenfeld zugeleitet. 
(3) Die Bezirksvertretungen haben die Möglich-
keiten, dem Beirat Tagungsordnungspunkte 
vorzugeben. In die Tagesordnung der Beirats-
sitzungen soll der regelmäßige Tagesord-
nungspunkt „Bericht aus den Bezirksvertretun-
gen“ aufgenommen werden.  
 
 
6. Abstimmungen und Meinungsbildung 
 
(1) Zu den Tagesordnungspunkten kann per 
Abstimmung ein Meinungsbild des Beirates 
hergestellt werden. Dieses wird protokolliert 
und hat empfehlenden Charakter für die Be-
zirksvertretungen 3 Lindenthal und 4 Ehren-
feld.  
 
 
7. Bürgerfragestunde  
 
(1) Zu Beginn jeder Sitzung des Beirates eröff-
net der Vorsitz eine Bürgerfragestunde. Die 
anwesenden Bürgerinnen und Bürger erhalten 
die Möglichkeit, Fragen, die die Umsetzung der 
Rahmenplanung betreffen, mündlich vorzutra-
gen. Die Fragestunde ist grundsätzlich auf eine 
Zeitstunde begrenzt und kann von der Vorsit-
zenden bzw. dem Vorsitzenden verlängert wer-
den.  
 
 
8. Geschäftsführung  
 
(1) Die Geschäftsführung des Beirates wird 
vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik in 
Zusammenarbeit mit den betroffenen Bezirks-
bürgerämtern wahrgenommen. Neben den 
nach Erfordernis der Tagesordnung betroffe-
nen städtischen Fachämtern nehmen auch die 
Leitungen der Bürgerämter oder die stellvertre-
tende Leitungen der Bürgerämter an den Bei-
ratssitzungen teil (Beschlusscontrolling). Die 
von der Geschäftsführung gefertigte Nieder-
schrift über die Beiratssitzungen wird von dem 
sitzungsleitenden Vorsitz unterschrieben und 
den Bezirksvertretungen 3 Lindenthal und 4 
Ehrenfeld zugeleitet.

1745_2021_Anlage-0_Dringlichkeit

1100 Zeichen

Anlage 0 
zu Beschlussvorlage Nr. 1745/2021 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr. 1745/2021 
Rahmenplanung Braunsfeld/Müngerdorf/Ehrenfeld, hier: Änderung der Geschäftsordnung des 
Beirates zur Umsetzung der Rahmenplanung 
 
 
 
 
hier: Begründung der Dringlichkeit 
 
Die Änderung der Geschäftsordnung des Rahmenplanungsbeirates sieht vor, dass dieser künf-
tig seine Sitzungen bei Vorliegen sachlicher Gründe alternativ zur Präsenzsitzung mit Hilfe digi-
taler Medien (z.B. Videokonferenz) mittels einer von der Stadt genehmigten Technik durchfüh-
ren kann. Mit dem geplanten Ratsbeschluss soll dem Rahmenplanungsbeirat die Möglichkeit 
gegeben werden, bei Vorliegen eben dieser Gründe mit Blick auf die Corona-Pandemie notfalls 
mittels digitaler Medien Sitzungen durchführen zu können. Die Sitzungen des Beirates werden 
aktuell gut besucht und für die letzte Präsenzsitzung waren mehr Teilnehmende angemeldet, 
als Corona-bedingt Plätze vorhanden waren. 
 
Hierzu ist eine Vorberatung der Bezirksvertretung 4 am 31.05.2021 erforderlich. Die Vorlage 
kann daher nicht die Fristen der Bezirksvertretung einhalten.

Beschlussvorlage Rat

3706 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/151 
151/2 
Vorlagen-Nummer 
 1745/2021 
Freigabedatum 
 28.05.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Rahmenplanung Braunsfeld/Müngerdorf/Ehrenfeld 
hier: Änderung der Geschäftsordnung des Beirates zur Umsetzung der Rahmenplanung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt eine Anpassung der Geschäftsordnung des Beirats zur Umsetzung der Rahmen-
planung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld gemäß Anlage 1, um künftige Sitzungen des Beirats bei 
Vorliegen sachlicher Gründe digital durchführen zu können. 
 
 
 
 
 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 18.05.2021 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 31.05.2021 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 14.06.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 17.06.2021 
Rat 24.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Anpassung der Geschäftsordnung ist erforderlich, um die Gremienarbeit des Rahmenplanungs-
beirats bei pandemiebedingten Einschränkungen für Präsenzveranstaltungen oder bei Vorliegen an-
derweitiger sachlicher Gründe weiterhin zu ermöglichen. Des Weiteren wurden sprachliche Anpas-
sungen zur Gendergerechtigkeit umgesetzt. 
 
Die am 20.07.2004 durch den Rat beschlossene Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld 
sieht bei der Umsetzung eine Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern aus unterschiedlichen Berei-
chen gesellschaftlicher Gruppen vor. Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2004 der Beirat zur Umsetzung 
der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld (kurz: Rahmenplanungsbeirat) mit Ratsbe-
schluss vom 16.12.2004 eingerichtet.  
 
Aufgabe des Rahmenplanungsbeirates ist die Beratung der Bezirksvertretungen 3 (Lindenthal) und 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) in Fragen, die mit der Umsetzung der vom Rat beschlossenen Ent-
wicklungsplanung einhergehen. Die Zuständigkeiten des Beirates beschränken sich dabei auf die 
Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen im Zusammenhang mit der räumlichen und inhaltlichen Um-
setzung der genannten Rahmenplanung einschließlich der hieraus abgeleiteten oder in Zusammen-
hang stehenden Fachplanungen. Als beratendes Gremium spricht der Rahmenplanungsbeirat (Be-
schluss-)Empfehlungen aus.  
 
Die öffentlichen Sitzungen finden in der Regel viermal im Jahr statt. Corona bedingt konnte die Sit-
zung am 02.03.2021 nur unter den verschärften Bedingungen des Infektionsschutzes stattfinden. 
Dies bedeutet, dass für Beiratsmitglieder wie auch Öffentlichkeit weniger Plätze zur Verfügung ste-
hen. Um künftig die Handlungsfähigkeit des Rahmenplanungsbeirates, insbesondere für die Be-
schlussempfehlungen an die Bezirksvertretungen, sicher zu stellen und die Teilhabe von Mitgliedern 
wie auch Öffentlichkeit voll umfänglich zu ermöglichen soll bei Vorliegen sachlicher Gründe die 
Durchführung einer Sitzung alternativ zur Präsenzsitzung mit Hilfe digitaler Medien (z.B. Videokonfe-
renz) mittels einer von der Stadt Köln genehmigten Technik erfolgen. Eine Zugangsmöglichkeit für die 
Öffentlichkeit ist hierbei zu gewährleisten.  
 
 
Die Änderungen und Anpassungen der Geschäftsordnung des Beirates zur Umsetzung der Rahmen-
planung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld sind der Anlage 1 zu entnehmen. 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Geschäftsordnung des Beirates zur Begleitung der Umsetzung der Rahmenplanung Brauns-
feld/Müngersdorf/Ehrenfeld in der Fassung 30.03.2021 
 
Anlage 2  Synopse zur Änderung der Geschäftsordnung des Beirates zur Begleitung der Umsetzung 
der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld

Anlage 6, Auszug RPBR vom 22.06.2021

1252 Zeichen

Geschäftsführung  
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / 
Müngersdorf / Ehrenfeld 
Frau Dr. Sinz 
Telefon:  (0221) 26391  
E-Mail:  Alexandra.Sinz@STADT-KOELN.DE 
Datum: 24.06.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 
vom 22.06.2021 
TOP 2 Beschlussvorlage 1745/2021 Rahmenplanung Brauns-
feld/Müngerdorf/Ehrenfeld  
hier: Änderung der Geschäftsordnung des Beirates zur Umsetzung der 
Rahmenplanung 
1745/2021 
 
Beschluss:  
„Der Rat beschließt eine Anpassung der Geschäftsordnung des Beirats zur Umset-
zung der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld gemäß Anlage 1, um 
künftige Sitzungen des Beirats bei Vorliegen sachlicher Gründe digital durchführen 
zu können.  
 
Über die vorgeschlagenen Änderungen hinaus, wird die Geschäftsordnung wie folgt 
angepasst:  
 
In Ziffer 2 Absatz 4:  
 
(4) Außerdem gehören die Bezirksvorsteherin bzw. der Bezirksvorsteher Bezirks-
bürgermeisterin bzw. der Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 3 Lindenthal 
und die Bezirksvorsteherin bzw. der Bezirksvorsteher Bezirksbürgermeisterin bzw. 
der Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 4 Ehrenfeld dem Beirat mit beratender 
Stimme an.“ 
Abstimmungsergebnis: - einstimmig beschlossen

Anlage 3, Auszug BV 4 vom 31.05.2021

1349 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de 
Datum: 01.06.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 6. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 31.05.2021 
öffentlich 
10.2.4 Rahmenplanung Braunsfeld/Müngerdorf/Ehrenfeld  
hier: Änderung der Geschäftsordnung des Beirates zur Umsetzung der 
Rahmenplanung 
1745/2021 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geän-
derten Beschluss zu fassen: 
 
Der Rat beschließt eine Anpassung der Geschäftsordnung des Beirats zur Umset-
zung der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld gemäß Anlage 1, um 
künftige Sitzungen des Beirats bei Vorliegen sachlicher Gründe digital durchführen 
zu können. 
 
Über die vorgeschlagenen Änderungen hinaus, wird die Geschäftsordnung wie folgt 
angepasst: 
   
In Ziffer 2 Absatz 4:  
  
(4) Außerdem gehören die Bezirksvorsteherin bzw. der Bezirksvorsteher Bezirks-
bürgermeisterin bzw. der Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 3 Lindenthal 
und die Bezirksvorsteherin bzw. der Bezirksvorsteher Bezirksbürgermeisterin bzw. 
der Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 4 Ehrenfeld dem Beirat mit beratender 
Stimme an. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig mit Änderung zugestimmt.

Anlage 5, Auszug Stadtentwicklungsausschuss 17.06.2021

1372 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Herr Freitag 
Telefon:  (0221) 221-23148  
Fax       :  (0221) 221-22344 
E-Mail:  uwe.freitag@stadt-koeln.de 
Datum: 22.06.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 4. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 17.06.2021 
öffentlich 
6.5 Rahmenplanung Braunsfeld/Müngerdorf/Ehrenfeld  
hier: Änderung der Geschäftsordnung des Beirates zur Umsetzung der 
Rahmenplanung 
1745/2021 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich der Beschlussempfehlung der Be-
zirksvertretung 4 (Ehrenfeld) an und empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Be-
schlusses: 
 
Der Rat beschließt eine Anpassung der Geschäftsordnung des Beirats zur Umset-
zung der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld gemäß Anlage 1, um 
künftige Sitzungen des Beirats bei Vorliegen sachlicher Gründe digital durchführen 
zu können. 
 
Über die vorgeschlagenen Änderungen hinaus, wird die Geschäftsordnung wie folgt 
angepasst: 
 
In Ziffer 2 Absatz 4:  
  
(4) Außerdem gehören die Bezirksvorsteherin bzw. der Bezirksvorsteher Bezirks-
bürgermeisterin bzw. der Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 3 Lindenthal 
und die Bezirksvorsteherin bzw. der Bezirksvorsteher Bezirksbürgermeisterin bzw. 
der Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 4 Ehrenfeld dem Beirat mit beratender 
Stimme an. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 4, Auszug BV 3, 14.06.2021

1175 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon:  (0221) 221 93313  
Fax       :  (0221)  
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Datum: 18.06.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 14.06.2021 
öffentlich 
9.2.7 Rahmenplanung Braunsfeld/Müngerdorf/Ehrenfeld  
hier: Änderung der Geschäftsordnung des Beirates zur Umsetzung der 
Rahmenplanung 
1745/2021 
 
 
Geänderter Beschluss: 
 
Der Rat beschließt eine Anpassung der Geschäftsordnung des Beirats zur Umset-
zung der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld gemäß Anlage 1, um 
künftige Sitzungen des Beirats bei Vorliegen sachlicher Gründe digital durchführen 
zu können. 
 
Des Weiteren beschließt die BV Lindenthal im Folgenden:  
 
Außerdem gehören die Bezirksvorsteherin bzw. der Bezirksvorsteher Bezirksbür-
germeisterin bzw. der Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 3 Lindenthal und 
die Bezirksvorsteherin bzw. der Bezirksvorsteher Bezirksbürgermeisterin bzw. der 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 4 Ehrenfeld dem Beirat mit beratender 
Stimme an. 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

1 Enthaltung (AfD)

Beratungsverlauf (5)

31.05.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.2.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.06.2021 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
TOP 2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
24.06.2021 Rat
TOP 6.4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1745/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.06.2021
Erstellt
07.05.2021 10:25