0282/2026
Bebauungsplan "Vorgärten Afrikaviertel" in Köln-Nippes
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1430 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach Satz 1 sind eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten, etwa durch öffentlich zugängliche Lesegeräte oder durch eine öffentliche Auslegung der in Satz 1 genannten Unterlagen, zur Verfügung zu stellen. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Geltungsbereich
342 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. N Geltungsbereich des Bebauungsplanes Vorgärten Afrikaviertel in Köln - Nippes Anlage 2Stadtplanungsamt 0 10050 200 300 Meter
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1274 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/61/611-1
Vorlagen-Nummer
0282/2026
Stand: 22.06.2026
Sachstandsbericht
Bebauungsplan "Vorgärten Afrikaviertel" in Köln-Nippes
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
1. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfach-
ten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Toni-
Steingass-Park, Leonardo-da-Vinci Gymnasium, Niehler Straße, Namibiastraße und
Nordstraße, sowie der Neusser Straße – Arbeitstitel: „Vorgärten Afrikaviertel“ in Köln-
Nippes aufzustellen mit dem Ziel, die historische Vorgartenzone zu sichern,
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes ohne Einschrän-
kung zustimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss wurde am 17.06.2026 im Amtsblatt öffentlich be-
kanntgemacht.
Nächste Schritte:
Der Bebauungsplan befindet sich derzeit im Verfahren. Aktuell erfolgt die Erarbeitung der
Planunterlagen, einschließlich der städtebaulichen Zielkonzeption sowie der textlichen und
zeichnerischen Festsetzungen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Kein weiterer Sachstandsbericht erforderlich.
Anlage 3 Fotodokumentation
4292 Zeichen
Fotodokumentation Afrika-Viertel (26.01.2026) 1 2 2 3 4 4 5 6 6 7 8 9 10 10 11 11 12 12 12 13 14 15 15 16 17 18 18 19 20 21 1 Seitenzahl Fotodokumentation Afrika-Viertel (26.01.2026) 1 2 2 3 4 4 5 6 6 7 8 9 10 10 11 11 12 12 12 13 14 15 15 16 17 18 18 19 20 21 1 Seitenzahl Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 Nordstraße 350 (Kornkammer) Nordstraße 350 Nordstraße 1-3 Nordstraße 11 Nordstraße 13 Nordstraße 13 1 Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 Nordstraße 15 Nordstraße 15a Nordstraße 15a/ Ecke Gustav-Nachtigal-Str. Gustav-Nachtigal-Straße 5 Gustav-Nachtigal-Straße 7 Gustav-Nachtigal-Straße 9 2 Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 Gustav-Nachtigal-Straße 11 Gustav-Nachtigal-Straße 13 Gustav-Nachtigal-Straße 15 Gustav-Nachtigal-Straße 17 Gustav-Nachtigal-Straße 19 Gustav-Nachtigal-Straße 21 3 Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 Gustav-Nachtigal-Straße 8 u. 2 Gustav-Nachtigal-Straße 10 u. 8 Gustav-Nachtigal-Straße 12 Gustav-Nachtigal-Straße 14 Namibiastraße 2/ Ecke Gustav-Nachtigal-Str. Gustav-Nachtigal-Straße 16 4 Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 Gustav-Nachtigal-Straße 18 Gustav-Nachtigal-Straße 20 u. 18 Gustav-Nachtigal-Straße 20 Gustav-Nachtigal-Straße 22 u. 20 Gustav-Nachtigal-Str. 24 u. 22 Gustav-Nachtigal-Straße 24 5 Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 Gustav-Nachtigal-Straße 26 Gustav-Nachtigal-Straße 28 Gustav-Nachtigal-Straße 39 Gustav-Nachtigal-Straße 35 u. 39 Gustav-Nachtigal-Str. 35 Gustav-Nachtigal-Straße 33 6 Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes Bestands-Fotodokumentation 21.01.26 Gustav-Nachtigal-Straße 31 Gustav-Nachtigal-Straße 29 Gustav-Nachtigal-Straße 27 Gustav-Nachtigal-Straße 25 Gustav-Nachtigal-Str. 23 Usambastraße 11 7 Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes Bestands-Fotodokumentation 21.01.26 Kamerunstraße 24 Kamerunstraße 24 u. 22 Kamerunstraße 22 Kamerunstraße 20 Kamerunstraße 18 Kamerunstraße 18 8 Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes Bestands-Fotodokumentation 21.01.26 Kamerunstraße 16 Kamerunstraße 14 Kamerunstraße 12 Kamerunstraße 10 Kamerunstraße 8 Kamerunstraße 6 9 Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes Bestands-Fotodokumentation 21.01.26 Kamerunstraße 4 Usambastraße 9 Kamerunstraße 15 Kamerunstraße 13 Kamerunstraße 13 Kamerunstraße 9 u. 11 10 Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes Bestands-Fotodokumentation 21.01.26 Kamerunstraße 7 Kamerunstraße 5 Kamerunstraße 1 - 3 Kamerunstraße 1 - 3 Togostraße 7 Togostraße 5 11 Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes Bestands-Fotodokumentation 21.01.26 Togostraße 3 Togostraße (ohne Nummer) Togostraße 4 u. 2 Togostraße 6 Togostraße 8 Togostraße 10 12 Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes Bestands-Fotodokumentation 21.01.26 Togostraße 12 Togostraße 14 Togostraße 16 13 Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes Bestands-Fotodokumentation 21.01.26 Usambastraße 15 Tangastraße 1 Tangastraße 3 Tangastraße 5 Tangastraße 7 Tangastraße 9 14 Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes Bestands-Fotodokumentation 21.01.26 Tangastraße 11 Tangastraße 11 Tangastraße 16 u. 14 Tangastraße 14 Tangastraße 12 Tangastraße 10 15 Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes Bestands-Fotodokumentation 21.01.26 Tangastraße 6 Tangastraße 6 Tangastraße 4 Tangastraße 2 16 Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes Bestands-Fotodokumentation 21.01.26 Bülowstraße 49 Bülowstraße 51 Bülowstraße 51a Bülowstraße 53 Bülowstraße 55 Bülowstraße 55 17 Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes Bestands-Fotodokumentation 21.01.26 Bülowstraße 57 Bülowstraße 59 Bülowstraße 61 Bülowstraße 63 Bülowstraße 86 Bülowstraße 84 18 Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes Bestands-Fotodokumentation 21.01.26 Bülowstraße 80 u. 78 Bülowstraße 76 u. 74 Bülowstraße 74 Bülowstraße 72 Bülowstraße 70 Bülowstraße 82 19 Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes Bestands-Fotodokumentation 21.01.26 Bülowstraße 68 20
Beschlussvorlage Ausschuss
7877 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/61/611-1 Vorlagen-Nummer 0282/2026 Freigabedatum 04.02.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bebauungsplan "Vorgärten Afrikaviertel" in Köln-Nippes Beschlussorgan Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 1. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfach- ten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Toni- Steingass-Park, Leonardo-da-Vinci Gymnasium, Niehler Straße, Namibiastraße und Nordstraße, sowie der Neusser Straße – Arbeitstitel: „Vorgärten Afrikaviertel“ in Köln- Nippes aufzustellen mit dem Ziel, die historische Vorgartenzone zu sichern, 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes ohne Einschrän- kung zustimmt. Alternative: Auf die Aufstellung eines Bebauungsplans wird verzichtet. Damit besteht keine verbindliche planungsrechtliche Steuerung zum Erhalt der stadträumlich wertvollen Vorgarten- zonen; infolgedessen ist ein erhöhtes Risiko einer weiteren Versiegelung gegeben. Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 17.03.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 12.03.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat in der Vergangenheit zum Schutz historisch wertvoller Siedlungen mehrere Vorgartensatzungen erlassen, welche einer zunehmenden Versiegelung und Umnut- zung der begrünten Vorgartenzonen insbesondere durch die Anlagen von Stellplätzen entge- genwirken sollen (beispielsweise Bebauungsplan „Am Botanischen Garten“ in Köln-Riehl Nr. 68479/04). Bezüglich dieser Vorgehensweise hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 31.05.2005 klargestellt, dass Gemeinden nicht befugt sind, bodenrechtliche Regelungen auf Grundlage bauordnungsrechtlicher Gestaltungsvorschriften vorzunehmen. Da es sich bei dem Ausschluss von Stellplätzen in Vorgartenbereichen um einen solchen Eingriff handelt, sind be- stehende Vorgartensatzungen aller Voraussicht nach rechtlich unwirksam. Aus diesem Grund hat die Bezirksvertretung Nippes die Verwaltung in mehreren Anträgen (AN/0925/2019, AN/1589/2019, AN/0642/2020) gebeten, umgehend für die im Stadtbezirk be- troffenen Straßenzüge Bebauungspläne zur planungsrechtlichen Sicherung der Vorgartensitu- ation aufzustellen. Anlass und Ziel der Planung Der Bebauungsplan „Vorgärten Afrikaviertel“ in Köln-Nippes dient dem Schutz historisch wert- voller Siedlungen und deren Vorgärten als prägendem städtebaulichem Element. Die Zulässigkeit von baulichen Vorhaben richtet sich innerhalb der festgesetzten überbauba- ren Flächen nach § 30 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB. Um einer weiteren Umnutzung der wichtigen stadtbildprägenden Vorgärten entgegenzuwirken und um eine positive Rückentwicklung zu einer weitgehend durchgängig begrünten Vorgarten- zone in den betroffenen Gebieten zu erreichen, ist die Schaffung einer sicheren Rechtsgrund- lage notwendig. Die Aufstellung einfacher Bebauungspläne erleichtert die bauordnungsrechtli- che Durchsetzung der betroffenen Belange und wird aus diesem Grund von der Verwaltung befürwortet. Abgrenzung des Plangebiets Der Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Vorgärten Afrikaviertel“ in Köln-Nippes wird im Norden durch das Leonardo-da-Vinci Gymnasium (Unterstufe), KGS Bülowstraße so- wie den Toni-Steingass-Park begrenz. Im Osten wird der Geltungsbereich durch die angren- zende Bebauung an der Niehler Straße, im Süden durch die Namibiastraße bzw. die Nord- straße und im Westen durch die Neusser Straße begrenzt. Betroffen sind die Grundstücke beidseitig der Kamerunstraße, östlich Togostraße, beidseits der Manga-Bell-Straße (ehemals Gustav-Nachtigal-Straße), beidseits der Tangastraße, beid- seitig der Bülowstraße, nördlich der Usambarastraße und nördlich der Nordstraße. Bestandssituation Das Plangebiet ist geprägt durch die gewachsene Struktur ihrer beidseitigen Bebauung, durch deren Gestalt sowie die klare städtebauliche Aufteilung in Verkehrsfläche, Bebauung und den dazwischen liegenden Bereich der Vorgärten (Vorgartenzone). Die Vorgartenzone ist der Bereich, welcher zwischen der nunmehr festgesetzten Baugrenze und der Grundstücksgrenze/Straßenbegrenzungslinie liegt. 3 Durch die stetig wachsende Zahl an Pkw stieg im Laufe der Jahre auch der Bedarf an Stell- plätzen. Da gemäß § 65 (1) BauO NRW das Anlegen von Stellplätzen genehmigungsfrei ist, steht zu befürchten, dass in diesem Bereich Vorgärten entfernt und die Fläche zum Parken umgenutzt wird. Dadurch wird die städtebauliche Struktur Verkehrsfläche - Vorgartenzone - Bebauung aufge- brochen und unterbrochen. Die vorbenannte Unterbrechung des schützenswerten Stadtbildes stellt einen städtebaulichen Missstand dar, der durch diesen Bebauungsplan behoben, beziehungsweise dem vorgebeugt werden soll. Rahmenbedingungen und Vorgaben Im geltenden Flächennutzungsplan ist der betreffende Bereich als Besonderes Wohngebiet (WB) dargestellt. Der Bebauungsplanentwurf steht den Darstellungen im Flächennutzungs- plan nicht entgegen. Im Geltungsbereich befinden sich ein Fluchtlinienplan (Nr. 4014a) sowie eine geometrische Festlegung (Nr. 2021-333) mit denen im weiteren Verfahren umgegangen werden muss. Angrenzend befinden sich zwei Bebauungspläne (Nr. 67485/02, Nr. 6648 Sb / 02). Gewähltes Bebauungsplanverfahren Der Bebauungsplan „Vorgärten Afrikaviertel“ in Köln-Nippes wird gemäß § 30 Absatz 3 als einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erstellt. Der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht wesentlich verändert. Die übrigen Vo- raussetzungen zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB liegen vor. Beabsichtigte Festsetzungen Zur Umsetzung der benannten Ziele werden im Bebauungsplan die Verkehrsfläche und die Baugrenze festgesetzt. Durch die Festsetzung der Verkehrsfläche mit der Straßenbegren- zungslinie sowie der vorderen Baugrenze wird der betroffene Bereich der Vorgartenzone nachvollziehbar definiert. Innerhalb dieses Bereichs sind aufgrund der benannten Schutzan- sprüche der historischen Bebauungsstruktur mit ihren Vorgärten keine Überbauungen und Nutzungen als Stellplätze zulässig. Gestalterische Festsetzungen Gestalterisch wird festgesetzt, dass die Vorgärten als solche anzulegen, gärtnerisch zu gestal- ten und zu erhalten sind. Ferner werden die Einfriedungen gestalterisch geregelt. Durch die gestalterischen Festsetzungen soll das einheitliche Bild, welches die Vorgärten darstellen, be- wahrt werden. Die Begrünung lässt die Vorgärten als Gärten erkennen und erhält den bisheri- gen Charakter der Straßenzüge. Auch die Reglementierung der Einfriedungen führt zum Er- halt des Straßenbildes. Die Versiegelung ist auf die für die Erschließung notwendigen Zuwegungen zu beschränken. Aufstellflächen für Mülltonnen und Fahrräder sind durch Hecken oder Sträucher einzugrünen. Erschließung Die Erschließung erfolgt über die bestehenden Verkehrsflächen. Umweltbelange Durch die Planung werden über den Bestand hinaus keine Eingriffe in Natur und Landschaft ermöglicht. Umweltprüfung Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ist eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB nicht erforderlich. Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird daher gemäß§ 13 Absatz 3 BauGB abgesehen. Analgen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Geltungsbereich Anlage 3: Fotodokumentation Bestand wird noch im Nachgang erstellt 4
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0282/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 24.02.2026
- Erstellt
- 27.01.2026 15:08