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0282/2026

Bebauungsplan "Vorgärten Afrikaviertel" in Köln-Nippes

Beschlussvorlage Ausschuss 24.02.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 07.05.2026, TOP 10.2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Geltungsbereich

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 3 Fotodokumentation

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1430 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und den nach 
Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für 
die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines 
wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet zu veröffentlichen. 
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach Satz 1 sind eine oder mehrere andere leicht zu 
erreichende Zugangsmöglichkeiten, etwa durch öffentlich zugängliche Lesegeräte oder durch eine 
öffentliche Auslegung der in Satz 1 genannten Unterlagen, zur Verfügung zu stellen. 
  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2 Geltungsbereich

342 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
N
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Vorgärten Afrikaviertel
in Köln - Nippes
Anlage 2Stadtplanungsamt
0 10050 200 300 Meter

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1274 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611-1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0282/2026
Stand: 22.06.2026 
Sachstandsbericht  
Bebauungsplan "Vorgärten Afrikaviertel" in Köln-Nippes 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
 
1. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfach-
ten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Toni-
Steingass-Park, Leonardo-da-Vinci Gymnasium, Niehler Straße, Namibiastraße und 
Nordstraße, sowie der Neusser Straße – Arbeitstitel: „Vorgärten Afrikaviertel“ in Köln-
Nippes aufzustellen mit dem Ziel, die historische Vorgartenzone zu sichern, 
 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes ohne Einschrän-
kung zustimmt. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss wurde am 17.06.2026 im Amtsblatt öffentlich be-
kanntgemacht. 
Nächste Schritte: 
Der Bebauungsplan befindet sich derzeit im Verfahren. Aktuell erfolgt die Erarbeitung der 
Planunterlagen, einschließlich der städtebaulichen Zielkonzeption sowie der textlichen und 
zeichnerischen Festsetzungen. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Kein weiterer Sachstandsbericht erforderlich.

Anlage 3 Fotodokumentation

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Fotodokumentation Afrika-Viertel (26.01.2026)
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Fotodokumentation Afrika-Viertel (26.01.2026)
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1 Seitenzahl

Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes       Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
Nordstraße 350 (Kornkammer) Nordstraße 350 Nordstraße 1-3
Nordstraße 11 Nordstraße 13 Nordstraße 13
1

Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes       Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
Nordstraße 15 Nordstraße 15a Nordstraße 15a/ Ecke Gustav-Nachtigal-Str.
Gustav-Nachtigal-Straße 5 Gustav-Nachtigal-Straße 7 Gustav-Nachtigal-Straße 9
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Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes       Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
Gustav-Nachtigal-Straße 11 Gustav-Nachtigal-Straße 13 Gustav-Nachtigal-Straße 15
Gustav-Nachtigal-Straße 17 Gustav-Nachtigal-Straße 19 Gustav-Nachtigal-Straße 21
3

Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes       Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
Gustav-Nachtigal-Straße 8 u. 2 Gustav-Nachtigal-Straße 10 u. 8 Gustav-Nachtigal-Straße 12
Gustav-Nachtigal-Straße 14 Namibiastraße 2/ Ecke Gustav-Nachtigal-Str.  Gustav-Nachtigal-Straße 16
4

Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes       Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
Gustav-Nachtigal-Straße 18 Gustav-Nachtigal-Straße 20 u. 18 Gustav-Nachtigal-Straße 20
Gustav-Nachtigal-Straße 22 u. 20 Gustav-Nachtigal-Str. 24 u. 22  Gustav-Nachtigal-Straße 24
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Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes       Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
Gustav-Nachtigal-Straße 26 Gustav-Nachtigal-Straße 28 Gustav-Nachtigal-Straße 39
Gustav-Nachtigal-Straße 35 u. 39 Gustav-Nachtigal-Str. 35 Gustav-Nachtigal-Straße 33
6

Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes       Bestands-Fotodokumentation 21.01.26
Gustav-Nachtigal-Straße 31 Gustav-Nachtigal-Straße 29 Gustav-Nachtigal-Straße 27
Gustav-Nachtigal-Straße 25 Gustav-Nachtigal-Str. 23 Usambastraße 11
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Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes       Bestands-Fotodokumentation 21.01.26
Kamerunstraße 24 Kamerunstraße 24 u. 22 Kamerunstraße 22
Kamerunstraße 20 Kamerunstraße 18 Kamerunstraße 18
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Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes       Bestands-Fotodokumentation 21.01.26
Kamerunstraße 16 Kamerunstraße 14 Kamerunstraße 12
Kamerunstraße 10 Kamerunstraße 8 Kamerunstraße 6
9

Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes       Bestands-Fotodokumentation 21.01.26
Kamerunstraße 4 Usambastraße 9 Kamerunstraße 15
Kamerunstraße 13 Kamerunstraße 13 Kamerunstraße 9 u. 11
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Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes       Bestands-Fotodokumentation 21.01.26
Kamerunstraße 7 Kamerunstraße 5 Kamerunstraße 1 - 3
Kamerunstraße 1 - 3 Togostraße 7 Togostraße 5 
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Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes       Bestands-Fotodokumentation 21.01.26
Togostraße 3 Togostraße (ohne Nummer) Togostraße 4 u. 2
Togostraße 6 Togostraße 8 Togostraße 10 
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Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes       Bestands-Fotodokumentation 21.01.26
Togostraße 12 Togostraße 14 Togostraße 16
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Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes       Bestands-Fotodokumentation 21.01.26
Usambastraße 15 Tangastraße 1 Tangastraße 3
Tangastraße 5 Tangastraße 7 Tangastraße 9
14

Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes       Bestands-Fotodokumentation 21.01.26
Tangastraße 11 Tangastraße 11 Tangastraße 16 u. 14
Tangastraße 14 Tangastraße 12 Tangastraße 10
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Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes       Bestands-Fotodokumentation 21.01.26
Tangastraße 6 Tangastraße 6 Tangastraße 4
Tangastraße 2
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Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes       Bestands-Fotodokumentation 21.01.26
Bülowstraße 49 Bülowstraße 51 Bülowstraße 51a
Bülowstraße 53 Bülowstraße 55 Bülowstraße 55
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Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes       Bestands-Fotodokumentation 21.01.26
Bülowstraße 57 Bülowstraße 59 Bülowstraße 61
Bülowstraße 63 Bülowstraße 86 Bülowstraße 84
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Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes       Bestands-Fotodokumentation 21.01.26
Bülowstraße 80 u. 78 Bülowstraße 76 u. 74
Bülowstraße 74 Bülowstraße 72 Bülowstraße 70
Bülowstraße 82
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Bebauungsplan „Afrika-Viertel“ in Köln-Nippes       Bestands-Fotodokumentation 21.01.26
Bülowstraße 68
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Beschlussvorlage Ausschuss

7877 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0282/2026 
Freigabedatum 04.02.2026 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bebauungsplan "Vorgärten Afrikaviertel" in Köln-Nippes  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
 
1. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfach-
ten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Toni-
Steingass-Park, Leonardo-da-Vinci Gymnasium, Niehler Straße, Namibiastraße und 
Nordstraße, sowie der Neusser Straße – Arbeitstitel: „Vorgärten Afrikaviertel“ in Köln-
Nippes aufzustellen mit dem Ziel, die historische Vorgartenzone zu sichern, 
 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes ohne Einschrän-
kung zustimmt. 
 
Alternative: Auf die Aufstellung eines Bebauungsplans wird verzichtet. Damit besteht keine 
verbindliche planungsrechtliche Steuerung zum Erhalt der stadträumlich wertvollen Vorgarten-
zonen; infolgedessen ist ein erhöhtes Risiko einer weiteren Versiegelung gegeben. 
 
 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 17.03.2026 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 12.03.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in der Vergangenheit zum Schutz historisch wertvoller Siedlungen 
mehrere Vorgartensatzungen erlassen, welche einer zunehmenden Versiegelung und Umnut-
zung der begrünten Vorgartenzonen insbesondere durch die Anlagen von Stellplätzen entge-
genwirken sollen (beispielsweise Bebauungsplan „Am Botanischen Garten“ in Köln-Riehl Nr. 
68479/04).  
Bezüglich dieser Vorgehensweise hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 
31.05.2005 klargestellt, dass Gemeinden nicht befugt sind, bodenrechtliche Regelungen auf 
Grundlage bauordnungsrechtlicher Gestaltungsvorschriften vorzunehmen. Da es sich bei dem 
Ausschluss von Stellplätzen in Vorgartenbereichen um einen solchen Eingriff handelt, sind be-
stehende Vorgartensatzungen aller Voraussicht nach rechtlich unwirksam.  
Aus diesem Grund hat die Bezirksvertretung Nippes die Verwaltung in mehreren Anträgen 
(AN/0925/2019, AN/1589/2019, AN/0642/2020) gebeten, umgehend für die im Stadtbezirk be-
troffenen Straßenzüge Bebauungspläne zur planungsrechtlichen Sicherung der Vorgartensitu-
ation aufzustellen.  
 
Anlass und Ziel der Planung  
Der Bebauungsplan „Vorgärten Afrikaviertel“ in Köln-Nippes dient dem Schutz historisch wert-
voller Siedlungen und deren Vorgärten als prägendem städtebaulichem Element.  
Die Zulässigkeit von baulichen Vorhaben richtet sich innerhalb der festgesetzten überbauba-
ren Flächen nach § 30 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB. 
Um einer weiteren Umnutzung der wichtigen stadtbildprägenden Vorgärten entgegenzuwirken 
und um eine positive Rückentwicklung zu einer weitgehend durchgängig begrünten Vorgarten-
zone in den betroffenen Gebieten zu erreichen, ist die Schaffung einer sicheren Rechtsgrund-
lage notwendig. Die Aufstellung einfacher Bebauungspläne erleichtert die bauordnungsrechtli-
che Durchsetzung der betroffenen Belange und wird aus diesem Grund von der Verwaltung 
befürwortet. 
 
Abgrenzung des Plangebiets  
Der Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Vorgärten Afrikaviertel“ in Köln-Nippes 
wird im Norden durch das Leonardo-da-Vinci Gymnasium (Unterstufe), KGS Bülowstraße so-
wie den Toni-Steingass-Park begrenz. Im Osten wird der Geltungsbereich durch die angren-
zende Bebauung an der Niehler Straße, im Süden durch die Namibiastraße bzw. die Nord-
straße und im Westen durch die Neusser Straße begrenzt. 
 
Betroffen sind die Grundstücke beidseitig der Kamerunstraße, östlich Togostraße, beidseits 
der Manga-Bell-Straße (ehemals Gustav-Nachtigal-Straße), beidseits der Tangastraße, beid-
seitig der Bülowstraße, nördlich der Usambarastraße und nördlich der Nordstraße.  
 
Bestandssituation 
Das Plangebiet ist geprägt durch die gewachsene Struktur ihrer beidseitigen Bebauung, durch 
deren Gestalt sowie die klare städtebauliche Aufteilung in Verkehrsfläche, Bebauung und den 
dazwischen liegenden Bereich der Vorgärten (Vorgartenzone). 
Die Vorgartenzone ist der Bereich, welcher zwischen der nunmehr festgesetzten Baugrenze 
und der Grundstücksgrenze/Straßenbegrenzungslinie liegt.

3 
Durch die stetig wachsende Zahl an Pkw stieg im Laufe der Jahre auch der Bedarf an Stell-
plätzen. Da gemäß § 65 (1) BauO NRW das Anlegen von Stellplätzen genehmigungsfrei ist, 
steht zu befürchten, dass in diesem Bereich Vorgärten entfernt und die Fläche zum Parken 
umgenutzt wird. 
Dadurch wird die städtebauliche Struktur Verkehrsfläche - Vorgartenzone - Bebauung aufge-
brochen und unterbrochen. 
Die vorbenannte Unterbrechung des schützenswerten Stadtbildes stellt einen städtebaulichen 
Missstand dar, der durch diesen Bebauungsplan behoben, beziehungsweise dem vorgebeugt 
werden soll. 
 
Rahmenbedingungen und Vorgaben 
Im geltenden Flächennutzungsplan ist der betreffende Bereich als Besonderes Wohngebiet 
(WB) dargestellt. Der Bebauungsplanentwurf steht den Darstellungen im Flächennutzungs-
plan nicht entgegen. 
Im Geltungsbereich befinden sich ein Fluchtlinienplan (Nr. 4014a) sowie eine geometrische 
Festlegung (Nr. 2021-333) mit denen im weiteren Verfahren umgegangen werden muss.  
Angrenzend befinden sich zwei Bebauungspläne (Nr. 67485/02, Nr. 6648 Sb / 02). 
 
Gewähltes Bebauungsplanverfahren 
Der Bebauungsplan „Vorgärten Afrikaviertel“ in Köln-Nippes wird gemäß § 30 Absatz 3 als 
einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erstellt. Der sich aus 
der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab wird 
durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht wesentlich verändert. Die übrigen Vo-
raussetzungen zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB liegen vor.  
 
Beabsichtigte Festsetzungen 
Zur Umsetzung der benannten Ziele werden im Bebauungsplan die Verkehrsfläche und die 
Baugrenze festgesetzt. Durch die Festsetzung der Verkehrsfläche mit der Straßenbegren-
zungslinie sowie der vorderen Baugrenze wird der betroffene Bereich der Vorgartenzone 
nachvollziehbar definiert. Innerhalb dieses Bereichs sind aufgrund der benannten Schutzan-
sprüche der historischen Bebauungsstruktur mit ihren Vorgärten keine Überbauungen und 
Nutzungen als Stellplätze zulässig. 
 
Gestalterische Festsetzungen 
Gestalterisch wird festgesetzt, dass die Vorgärten als solche anzulegen, gärtnerisch zu gestal-
ten und zu erhalten sind. Ferner werden die Einfriedungen gestalterisch geregelt. Durch die 
gestalterischen Festsetzungen soll das einheitliche Bild, welches die Vorgärten darstellen, be-
wahrt werden. Die Begrünung lässt die Vorgärten als Gärten erkennen und erhält den bisheri-
gen Charakter der Straßenzüge. Auch die Reglementierung der Einfriedungen führt zum Er-
halt des Straßenbildes. 
Die Versiegelung ist auf die für die Erschließung notwendigen Zuwegungen zu beschränken. 
Aufstellflächen für Mülltonnen und Fahrräder sind durch Hecken oder Sträucher einzugrünen. 
 
Erschließung 
Die Erschließung erfolgt über die bestehenden Verkehrsflächen. 
 
Umweltbelange 
Durch die Planung werden über den Bestand hinaus keine Eingriffe in Natur und Landschaft 
ermöglicht. 
 
Umweltprüfung 
Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ist eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 
BauGB nicht erforderlich. Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird daher gemäß§ 13 
Absatz 3 BauGB abgesehen. 
 
Analgen 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Geltungsbereich 
Anlage 3: Fotodokumentation Bestand wird noch im Nachgang erstellt

4

Beratungsverlauf (2)

12.03.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.05.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0282/2026
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.02.2026
Erstellt
27.01.2026 15:08