4268/2023
Änderung der Richtlinie für die Anerkennung und Förderung der Interkulturellen Zentren – hier: Anlage 4 (Förderungshöhe)
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Anlage 1 Förderungshöhe (geänderte Anlage 4) ab 2023
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Anlage 1 (geänderte Anlage 4) der Richtlinie für die Anerkennung der Interkulturellen Zentren (Förderungshöhe) Bei Erfüllung der Mindestvoraussetzungen erfolgt die Förderung im Rahmen der für das jeweilige Haushaltsjahr bereitgestellten Haushaltsmittel wie folgt: Kategorie 1 Größeres Zentrum: 24.289 Euro, Kategorie 2 Mittleres Zentrum: 10.807 Euro, Kategorie 3 Kleineres Zentrum: 5.457 Euro. Eine Anschubfinanzierung, bereits vor Anerkennung als Interkulturelles Zentrum, erfolgt in Höhe von höchstens 80% des Förderbetrages der jeweils eingestuften Kategorie.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle OB/16/162/4 Vorlagen-Nummer 4268/2023 Freigabedatum 12.01.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Änderung der Richtlinie für die Anerkennung und Förderung der Interkulturellen Zentren – hier: Anlage 4 (Förderungshöhe) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, die Höhe der Förderbeträge in den drei festgelegten Kategorien zur finan- ziellen Stärkung der Interkulturellen Zentren in Köln ab 01.01.2023 entsprechend beigefügter Anlage anzupassen. Mit Beschluss des Haushaltsplans 2023/2024 des Rates vom 10.11.2022 wurde ein höheres Budget zur Förderung der Interkulturellen Zentren ab 2023 festgelegt. Die Anlage 4 der am 26.09.2019 vom Rat beschlossenen Richtlinie für die Anerkennung und Förderung der Interkulturellen Zentren (VorlagenNr. 1909/2019/1) wird durch die Anlage die- ser Vorlage ersetzt. Integrationsrat 17.01.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 19.01.2023 Finanzausschuss 06.02.2023 Rat 09.02.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Kurzfassung in einfacher Sprache: Die Interkulturellen Zentren erhalten jedes Jahr eine pauschale Förderung. Da ab 2023 zu- sätzlich 100.000 Euro im Haushalt für die Zentren bereitstehen, können die Pauschalen etwas erhöht werden. Dazu muss die Richtlinie „Anerkennung und Förderung der Interkulturellen Zentren“ geändert werden. Diese muss vom Rat beschlossen werden. Gemäß Hauptsatzung der Stadt Köln in der Fassung der 29. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln weist der Rat der Stadt Köln dem Integrationsrat Mittel zu, über deren Verteilung der Integrationsrat nach einer vom Rat beschlossenen Richtlinie zur Anerkennung und Förderung der Interkulturellen Zentren und zur Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzep- tanz entscheidet. Die Beschlüsse des Integrationsrates über die Verwendung von Haushaltsmitteln gibt die Verwaltung den entsprechenden Fachausschüssen und dem Finanzausschuss unverzüglich zur Kenntnis. Der Rat entscheidet in diesem Fall abschließend, da sich auf Grund der geän- derten Förderbeträge die von ihm zuletzt in 2019 beschlossene Richtlinie für die Anerkennung und Förderung der Interkulturellen Zentren ändert. Bei der Förderung der Interkulturellen Zentren handelt es sich um einen Zuschuss zu den in- stitutionellen Basiskosten, wie bspw. Miete und Nebenkosten. Durch die erhöhte Zuweisung von Haushaltsmitteln über den politischen Veränderungsnach- weis zum Doppelhaushalt 2023/2024 inklusive Mittelfristplanung in Höhe von 100.000 Euro p.a. konnte u.a. eine Erhöhung der seit dem Jahre 2020 nicht mehr angepassten Pauschalen erreicht werden. Die Anpassung wurde mit dem Arbeitskreis der Interkulturellen Zentren konsensual abge- stimmt. Vorgesehen ist folgende Anpassung der Pauschalen: Alte Pauschale Neue Pauschale Kategorie 1 Größeres Zentrum 22.700,-€ 24.289,-€ Kategorie 2 Mittleres Zentrum 10.100,-€ 10.807,-€ Kategorie 3 Kleineres Zentrum 5.100,-€ 5.457,-€ In den Haushaltsjahren 2023 und 2024 inklusive Mittelfristplanung stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen zur Förderung der Interkulturel- len Zentren in Höhe von insgesamt 772.000,-€ zur Verfügung. Vorbehaltlich des Beschlusses des Rates über die Erhöhung der Pauschalen und die damit 3 einhergehende Änderung der Richtlinie für die Anerkennung und Förderung der Interkulturel- len Zentren wird der Integrationsrat über die Verteilung der Mittel für das Jahr 2023 in geson- derter Beschlussvorlage entscheiden. Begründung der Dringlichkeit: Ein Beschluss des Rates in seiner Sitzung am 9. Februar 2023 ist erforderlich, da in der Sit- zung des Finanzausschusses am 6. Februar 2023 die Vorlage zur Verteilung der Mittel zur Förderung von anerkannten Interkulturellen Zentren für das Jahr 2023 beschlossen werden soll (4287/2023). Zur Auszahlung der Mittel ist die parallele Anpassung der Förderrichtlinie erforderlich. Die Zentren sind auf eine schnellstmögliche Auszahlung der Fördermittel zu Beginn des Ka- lenderjahres angewiesen, um die Liquidität und die Deckung der Fixkosten zu sichern. Auf- grund der verwaltungsinternen Abstimmung wird die Vorlage leider verfristet eingebracht. Anlagen Anlage 1 „ (Neue) Anlage 4 der Richtlinie für die Anerkennung und Förderung der interkulturellen Zentren (Förderhöhe)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4268/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 12.01.2023
- Erstellt
- 15.12.2022 12:34