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V/0982/2018/1

KonvOY GmbH: Besetzung des Aufsichtsrates

Vorlagen 30.11.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2018, TOP 57

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

2048 Zeichen

V/0982/2018/1 
V/0982/2018/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
KonvOY GmbH: Besetzung des Aufsichtsrates 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.12.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
In den Aufsichtsrat der KonvOY GmbH werden gemäß § 6 des Gesellschaftervertrages folgende 
zwölf Mitglieder und entsprechende Stellvertretungen gewählt: 
 
Mitglieder Stellvertretung 
 
auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
1. RH Georg Fehlauer  1.  RH Karl-Heinz Beitelhoff 
2. RH Andreas Nicklas  2. RH Peter Börgel 
3. RF Angela Stähler  3. RH Jens Heinemann 
4. RH Richard-Michael Halberstadt  4. Mechthild Neuhaus 
 
auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
5. RH Mathias Kersting  5. RH Ludger Steinmann 
6. RF Marianne Koch  6. RF Hedwig Liekefedt 
7. RH Stephan Brinktrine  7. RH Michael Kleyboldt 
 
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
8. RH Otto Reiners  8. RH Harald Wölter 
9. RH Jörn Möltgen  9. RF Dr. Rita Stein-Redent 
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
12.12.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0982/2018/1 
auf Vorschlag der FDP-Fraktion: 
 
10. RH Jürgen Reuter  10. RF Carola Möllemann-Appelhoff 
 
auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.:  
 
11. RH Rüdiger Sagel  11. RF Fatma Kirgil 
 
auf Vorschlag der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r  
Bedienstete/r): 
 
12. Stadtkämmerer Alfons Reinkemeier  12. Stadtrat Matthias Peck 
 
 
 
Begründung: 
 
Die o.g. Personen werden mit Schreiben vom 29.11.2018, 04.12.2018, 10.12.2018 und 11.12.2018 
von den Fraktionen vorgeschlagen. 
 
Die Vorschläge weisen von insgesamt 12 vorzuschlagenden ordentlichen Mitgliedern 2 Frauen auf.  
 
Der Rat hat mit der Vorlage V/0598/2017 die wesentlichen Gremien klassifiziert bei denen ein Frau-
enanteil von 40 % erreicht werden muss. Der Aufsichtsrat KonvOY GmbH ist auch als wesentliches 
Gremium im Sinne des § 12 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) einzustufen. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Anlage A

1986 Zeichen

Anlage A zur V/0982/2018 
Kurzüberblick 
Der Rat der Stadt Münster hat die Gesellschaftsversammlung der KonvOY GmbH zur Änderung 
des Gesellschaftsvertrages ermächtigt. Als weiteres Gesellschaftsorgan ist ein Aufsichtsrat mit 
zwölf von der Gesellschafterin entsandten Mitgliedern, darunter der Oberbürgermeister der Stadt 
Münster oder eine von ihm vorgeschlagene, bei der Stadt Münster bedienstete Person, einzurich-
ten. Für jedes Mitglied des Aufsichtsrates soll eine Stellvertretung benannt werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. 
Mit dieser Vorlage wird das Ziel verfolgt, dass sämtliche Beteiligungsgesellschaften der Stadt 
Münster durch die Stadt als unmittelbare oder mittelbare Gesellschafterin ausreichend kontrolliert 
und koordiniert werden können. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. 
 
Finanzierung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf 
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla-
ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.

Beratungsverlauf (1)

12.12.2018 Rat
TOP 57 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0982/2018/1
Typ
Vorlagen
Datum
30.11.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37