V/0982/2018/1
KonvOY GmbH: Besetzung des Aufsichtsrates
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Beschlussvorlage
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V/0982/2018/1 V/0982/2018/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft KonvOY GmbH: Besetzung des Aufsichtsrates Beratungsfolge 12.12.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: In den Aufsichtsrat der KonvOY GmbH werden gemäß § 6 des Gesellschaftervertrages folgende zwölf Mitglieder und entsprechende Stellvertretungen gewählt: Mitglieder Stellvertretung auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 1. RH Georg Fehlauer 1. RH Karl-Heinz Beitelhoff 2. RH Andreas Nicklas 2. RH Peter Börgel 3. RF Angela Stähler 3. RH Jens Heinemann 4. RH Richard-Michael Halberstadt 4. Mechthild Neuhaus auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 5. RH Mathias Kersting 5. RH Ludger Steinmann 6. RF Marianne Koch 6. RF Hedwig Liekefedt 7. RH Stephan Brinktrine 7. RH Michael Kleyboldt auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 8. RH Otto Reiners 8. RH Harald Wölter 9. RH Jörn Möltgen 9. RF Dr. Rita Stein-Redent Amt für Bürger- und Ratsservice 12.12.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0982/2018/1 auf Vorschlag der FDP-Fraktion: 10. RH Jürgen Reuter 10. RF Carola Möllemann-Appelhoff auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.: 11. RH Rüdiger Sagel 11. RF Fatma Kirgil auf Vorschlag der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r): 12. Stadtkämmerer Alfons Reinkemeier 12. Stadtrat Matthias Peck Begründung: Die o.g. Personen werden mit Schreiben vom 29.11.2018, 04.12.2018, 10.12.2018 und 11.12.2018 von den Fraktionen vorgeschlagen. Die Vorschläge weisen von insgesamt 12 vorzuschlagenden ordentlichen Mitgliedern 2 Frauen auf. Der Rat hat mit der Vorlage V/0598/2017 die wesentlichen Gremien klassifiziert bei denen ein Frau- enanteil von 40 % erreicht werden muss. Der Aufsichtsrat KonvOY GmbH ist auch als wesentliches Gremium im Sinne des § 12 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) einzustufen. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Anlage A
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Anlage A zur V/0982/2018 Kurzüberblick Der Rat der Stadt Münster hat die Gesellschaftsversammlung der KonvOY GmbH zur Änderung des Gesellschaftsvertrages ermächtigt. Als weiteres Gesellschaftsorgan ist ein Aufsichtsrat mit zwölf von der Gesellschafterin entsandten Mitgliedern, darunter der Oberbürgermeister der Stadt Münster oder eine von ihm vorgeschlagene, bei der Stadt Münster bedienstete Person, einzurich- ten. Für jedes Mitglied des Aufsichtsrates soll eine Stellvertretung benannt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. Mit dieser Vorlage wird das Ziel verfolgt, dass sämtliche Beteiligungsgesellschaften der Stadt Münster durch die Stadt als unmittelbare oder mittelbare Gesellschafterin ausreichend kontrolliert und koordiniert werden können. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla- ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0982/2018/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.11.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37