2023/0022
Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 Fällung von 2 Bäumen (Nr. 28 und Nr. 29), Ludwig-Georgs-Gymnasium, Gesamtsanierung B-Bau
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2023/0022
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
25.01.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat III
Dezernat V
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0022
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 11-00026-02 Investitionsnummer: INV00357
Kostenträger: 201 Sachkonto: 0951010
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen
Baumbestandes vom 01.01.1984
Fällung von 2 Bäumen (Nr. 28 und Nr. 29),
Ludwig-Georgs-Gymnasium, Gesamtsanierung B -Bau
Vorlage vom: 17.01.2023
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt der Fällung von 2 Bäumen (siehe Anlage) zu und erteilt gleichzeitig die
Genehmigung nach den Vorgaben der Baumschutzsatzung.
Anlagen: Lageplan mit Bäumen
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.01.2023
Dem Magistrat liegt die Vorlage Nr.2023/ 0019 vom 13.01.2023 zur Sanierung des Gebäudes
B und des angrenzenden Foyerbereichs des Ludwig-Georgs-Gymnasiums zum Beschluss vor.
Bereits ab Ostern 2023 muss mit den Gerüstbauarbeiten für die Dach- und Fassadensanierung
begonnen werden, so dass die hier zu beschließende Fällung bis Ende Februar 2023
durchzuführen ist.
Im Rahmen der oben erwähnten Baumaßnahme besteht die Notwendigkeit, dass zwei Bäume
der Sorte „Zierkirsche“ (Prunus serrulata 'Kanzan') mit Stammdurchmessern von 23 cm und 21 cm
(Baum-Nr.28 und Nr.29) gefällt werden müssen.
Bei einer Ortsbegehung mit einem Vertreter des Grünflächenamtes wurde festgestellt, dass der
Abstand der beiden Bäume zum Bestandsgebäude sehr gering ist. Offenbar haben sich die
Bäume an diesem Standort wild ausgesät. Unabhängig von der Baumaßnahme stellen die
beiden Bäume eine Gefährdung für die denkmalgeschützte Gebäudesubstanz (Meisterbau!)
dar.
Ein Freianlagenplan mit Darstellung der zu fällenden Bäume ist in der Anlage enthalten.
Am 24.11.2022 ist ein Vor-Ort-Termin mit dem Grünflächenamt erfolgt. Das Umweltamt
wurde am 15.12.2022 per E-Mail über die Maßnahme informiert.
Entsprechend der Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und zum Schutz des
städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984, ist ein Beschluss des Magistrats für die Fällung
der 2 Bäume (Nr. 28 + 29) erforderlich.
Ersatzpflanzungen auf dem Gelände sind derzeit nicht möglich. Im Rahmen der Schulhof -
sanierung, die nach der Sanierung des Bauteils B geplant ist, ist die Entsiegelung größerer
Flächen und die Pflanzung neuer Bäume vorgesehen.
Dezernat I Dezernat III Dezernat V
Jochen Partsch Michael Kolmer Holger Klötzner
Oberbürgermeister Stadtrat Stadtrat
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Punkt 5: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 Fällung von 2 Bäumen (Nr. 28 und Nr. 29), Ludwig-Georgs-Gymnasium, Gesamtsanierung B-Bau (V-Nr. 2023/0022) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0022
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.01.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00