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Unterkunft für Geflüchtete Neusser Landstraße 2a

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1329/2020 vom 07.05.2020

Stand: Am 04.06.2020 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 1329/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.05.2020 Unterkunft für Geflüchtete Neusser Landstraße 2a Die SPD-Fraktion bat mit der Anfrage 0491/2020 um Auskunft zur Neusser Landstraße 2a. 1. Was hat die Sanierung der Flüchtlingsunterkunft gekostet? 2. Welche Gruppen sollen dort untergebracht werden? Sind es diejenigen, die dort bereits zuvor untergebracht waren? 3. Wann werden wie viele Flüchtlinge dort untergebracht werden? Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: zu 1.) Die letzten Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkunft sind am 04.07.2019 endgültig aus- gezogen und wurden in andere Objekte verlegt. Nach jedem Leerzug einer Unterkunft erfolgt eine Herrichtung der einzelnen Unterbringungs- einheiten bzw. des ganzen Objektes. Das Ausmaß der Herrichtung kann dabei sehr unter- schiedlich sein und ist beispielsweise abhängig von der vorausgegangenen Belegungsdauer oder der allgemeinen Bausubstanz. Einen weiteren Einfluss auf den Umfang haben gegebe- nenfalls zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen von Brandschutzbedingungen oder des Energiestandards. Dies trifft auch auf die Herrichtung der Unterkunft in der Neusser Landstraße 2a, die noch nicht abgeschlossen ist. Insoweit lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine abschließende Kostenaussage treffen. zu 2.) Der Standort ist unverändert Bestandteil des Ressourcenmanagements zur Unterbringung Geflüchteter durch das Amt für Wohnungswesen. zu 3.) Im Rahmen des Ressourcenmanagements wird dieser Standort momentan als Unterbrin- gungsreserve genutzt.

Beratungsverlauf

  1. 04.06.2020

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 7.1.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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