2460/2023
Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln 2023
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/16/162/4 Vorlagen-Nummer 11.08.2023 2460/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 15.08.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.08.2023 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 15.09.2023 Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln 2023 Zusammenfassung in einfacher Sprache: Jedes Jahr gibt es in Köln eine Konferenz mit Themen rund um die Situation von Menschen, die aus dem Ausland nach Deutschland zugewandert sind. Diese Konferenz heißt: Konferenz Interkulturelles Köln. Nicht alle Menschen, die nach Deutschland kommen, werden gleichbe- handelt. Um die Gründe und die Auswirkung von der unterschiedlichen Behandlung geht es in der Konferenz, die am 28. April 2023 stattgefunden hat. Die Konferenz Interkulturelles Köln (KIK) ist seit vielen Jahren eine wichtige Veranstaltung, um Akteur*innen aus den Bereichen Migration und Integration zu vernetzen und Impulse für wich- tige aktuelle Themen und die Zusammenarbeit zu geben. Sie fand am 28.04.2023 im Bürger- haus Stollwerck statt. Der Titel der KIK 2023 lautete: „Gleiches Recht für alle geflüchteten Menschen?! Perspektiven für eine Ungleichbehandlung schaffen!“ Das Thema der Ungleichbehandlung von geflüchteten Menschen ist seit dem russischen An- griffskrieg auf die Ukraine in besonderen Maße präsent. Auf dieser Konferenz sollte der Frage nachgegangen werden, wo genau Ungleichbehandlung besteht und welche Perspektiven für eine Gleichbehandlung aller Gruppen von geflüchteten Menschen geschaffen werden könnten. Mehr als 170 Besucher*innen verfolgten das Programm, das durch eine Keynote von Profes- sor Karim Fereidooni „Die Kraft der Vorstellung. Wie kann unsere Gesellschaft für alle Men- schen inklusiver werden?“ eingeleitet wurde. Begleitet wurde es durch Poetry Slam mit Ge- dichten von Aylin Ҫelik. In 5 Workshops entwickelten die Teilnehmer*innen unter anderem Forderungen an Politik und Verwaltung, um die Gleichbehandlung der verschiedenen Gruppen von Geflüchteten Men- schen anzustreben. Das Amt für Integration und Vielfalt wird die Forderungen zusammenstellen und an die adres- sierten Stellen weiterleiten, um eine Umsetzungseinschätzung zu erhalten beziehungsweise eine Umsetzung anzustoßen. Einige Forderungen sind bereits bekannt und in Bearbeitung. Hierzu wird ein aktueller Sachstand zusammengetragen. Die von den Forderungen betroffenen Dienststellen und die fachlich betroffenen Gremien er- halten die Dokumentation zur Kenntnis. Anlage: Dokumentation der KIK 2023 Gez. Reker
Dokumentation der KIK am 28.04.2023
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Amt für Integration und Vielfalt Kommunales Integrationszentrum Frau Kolping Telefon: (0221) 221 29293 E-Mail: sabine.kolping1@stadt-koeln.de Datum: 01.08.2023 Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln Titel: „Gleiches Recht für alle geflüchteten Menschen?! Perspektiven für eine Gleichbehandlung schaffen!“ Freitag, den 28.04.2023 Bürgerhaus Stollwerck Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 28.04.2023 2 Inhalt Seite: Vorwort 3 Grußwort der Oberbürgermeisterin und des Vorsitzenden 5 des Integrationsrates Impulsreferat von Karim Fereidooni 5 Workshops 1. Rechtliche Rahmenbedingungen 7 2. Diskriminierung bei der Wohnungssuche 9 3. Ehrenamt 10 4. Arbeit/Ausbildung 12 5. Spracherwerb 13 Podiumsgespräch mit Vertreter*innen aus den Workshops 15 Resümee 15 Ausblick - Weiteres Vorgehen 16 Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 28.04.2023 3 Vorwort Die Konferenz Interkulturelles Köln (KIK), seit Jahren eine wichtige Veranstaltung, um insbesondere Akteur*innen aus den Bereichen Migration und Integration zu vernetzen und Impulse für die weitere Zusammenarbeit zu geben, konnte dieses Jahr wieder als Präsenzveranstaltung stattfinden. Der Titel lautete : Gleiches Recht für alle geflüchteten Menschen?! Perspektiven für eine Gleichbehandlung schaffen! “ und fand am 28.04.2023 im Bürgerhaus Stollwerck statt. Das Thema der Ungleichbehandlung von verschiedenen Gruppen geflüchteter Menschen ist seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine (wieder) in aller Munde. Auf dieser Konferenz wurde der Frage nachgegangen, wo genau Ungleichbehandlung besteht und welche Perspektiven für eine Gleichbehandlung aller Gruppen von geflüchteten Menschen ge schaffen werden könnten. In 5 Workshops zu unterschiedlichen Aspekten dieses Themas sollten außerdem Forderung en an die Kölner Verwaltung und Politik formuliert werden, um die Ungleichbehandlung verschiedener Gruppen von geflüchteten Menschen zu verringern. Der Rat der Stadt Köln hatte im Juli 2022 bereits einen Beschluss in diesem Kontext gefasst. Die Veranstaltung war rassismuskritisch ausgerichtet und mit einem Awareness- Konzept vorbereitet. Diese Ausrichtung zeigte sich unter anderem in der diversen , multiperspektivischen Besetzung der Planungsgruppe, der Auswahl der Referent*innen und der Workshop-Moderationen, sowie an der Verpflichtung einer Moderatorin of Color und eines Awareness-Teams. Die Konferenz war das Resultat einer engen und effektiven Zusammenarbeit und Vorbereitung mit einer Gruppe von Kölner Expert*innen zu dem Konferenzthema, denen an dieser Stelle gedankt wird. Ein herzliches Dankeschön geht an: Feras Afaghani (Expert*in mit Fluchgeschichte) Kiymet Akpinar (Industrie- und Handelskammer) Maristella Angioni (Caritasverband für die Stadt Köln, Antidiskriminierungsbüro) Helene Batemona-Abeke (Pamoja Afrika e.V. Köln) Elena Brandenburg (Academic Refugee Support, Uni Köln) Gülestan Ҫaçan (Vingster Treff e.V.) Julia Chenusha (Blau-Gelbes Kreuz e.V.) Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 28.04.2023 4 Ariane Elshof (Academic Refugee Support Uni Köln) Özlem Esen (Kölner Flüchtlingsrat e.V.) Hanim Ezder (BFMF e.V.) Andrea Fietz (Industrie- und Handelskammer Köln) Eden Araya-Gabriel (Kommunales Integrationszentrum) Gurgen Ghazaryan (Expert*in mit Fluchtgeschichte) Leonie Heitner (BAMF) Thivitha Himmith (Caritasverband für die Stadt Köln, Antidiskriminierungsbüro) Kaningirirue Jatamunua (Expert*in mit Fluchtgeschichte) Gabi Klein (Kölner Freiwilligenagentur) Tshikudi Londji (Jugendhilfe Afrika e.V.) Sebastian Niederecker (Bezirksregierung Köln) Vera Ludwig (Kommunales Integrationszentrum) Laila Mehmi (Expert*in mit Fluchtgeschichte) Claus-Ulrich Proelß (Kölner-Flüchtlingsrat e.V.) Ben Rahmanian (Expert*in mit Fluchtgeschichte) und Frank Wohlgemuth (Amt für Integration und Vielfalt, Integrative Sprach und Orientierungsförderung) Ein ebenso herzlicher Dank wird auch der vom Rat der Stadt Köln ernannten Steuerungsgruppe ausgesprochen. Dieses Gremium setzt sich zusammen aus Vertreter*innen des Integrationsrates, des Runden Tischs für Integration, verschiedener Behörden wie BAMF und Ausländerbehörde sowie Vertreter*innen Interkultureller Zentren der Stadt und Kölner Integrationsagenturen. Dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) im Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln war es als Veranstalterin der Konferenz wichtig, dass die KIK ein sicherer und diskriminierungssensibler Ort für alle ist. Um dies zu ermöglichen, wurde die Konferenz von einem Awareness-Team begleitet. Zehn geschulte Mitarbeiter*innen des Teams von Pamoja Afrika e.V. Köln unter der Leitung von Helene Batemona -Abeke nahmen an der Konferenz teil – immer bereit einzugreifen, wenn Rassismen oder Diskriminierungen passieren oder sich jemand aufgrund von Geschehnissen unwohl fühlt. Sowohl der Veranstalterin, den Referent*innen als auch den Teilnehmer*innen gab dies Sicherheit und wurde im Feedback zur Konferenz als sehr positiv zurück gemeldet. Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 28.04.2023 5 Zum ersten Mal konnte die Konferenz Interkulturelles Köln auch von Gebärdensprachdolmetscher*innen unterstützt werden, um die Veranstaltung barriereärmer zu gestalten. Durch die Veranstaltung führte Moderatorin Mariama Jalloh. Die Keynote zur Konferenz hielt Professor Karim Fereidooni mit dem Titel: „Die Kraft der Vorstellung. Wie kann unsere Gesellschaft für alle Menschen inklusiver werden?“ (Bei Interesse an dieser Präsentation kann diese angefordert werden unter sabine.kolping1@stadt- koeln.de). Das Programm wurde abgerundet durch Gedichte der Poetry-Slammerin und Schauspielerin Aylin Ҫelik. Begrüßung durch die Oberbürgermeisterin Henriette Reker und den Vorsitzenden des Integrationsrates Tayfun Keltek Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker und der Vorsitzende des Integrationsrates Tayfun Keltek begrüßten die Anwesenden zu Beginn der Konferenz und demonstrierten dadurch ihre Unterstützung beim Abbau von Ungleichbehandlungen von verschiedenen Gruppen von geflüchteten Menschen. Impulsreferat von Karim Fereidooni Karim Fereidooni (Professor für Didaktik der sozialwissenschaftlichen Bildung an der Ruhr-Universität Bochum mit Forschungsschwerpunkt unter anderem Rassismuskritik) stimmte die Teilnehmenden der Konferenz mit der Keynote „Die Kraft der Vorstellung. Wie kann unsere Gesellschaft für alle Menschen inklusiver werden?“ auf den Fachtag ein. Mit seiner Aussage: „ Die Fantasie von heute ist die Realität von morgen, wenn Menschen an eine gerechte Gesellschaft glauben und sich dafür engagieren. Die menschliche Vorstellungskraft kann dazu beitragen, Konzepte des Zusammenlebens zu entwickeln, die dazu beitragen, dass alle Me nschen unseres Landes in ihrer Vielfältigkeit anerkannt werden“ spannte er den Bogen zum Thema der Konferenz , die den Aspekt der Gleichbehandlung aller geflüchteten Menschen aufgriff. Workshops Bei der Planung der Veranstaltung hatte sich die Steuerungs- und Vorbereitungsgruppe darauf verständigt, dass bei jedem Workshop Forderungen oder Handlungs - Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 28.04.2023 6 empfehlungen erarbeitet werden , die den Konferenzteilnehmenden auf dem Abschlusspodium vorgestellt werden sollten. Wichtiger Hinweis: Die Forderungen und Handlungsempfehlungen aus den Workshops werden inhaltlich wiedergegeben, eine Bewertung durch das Amt für Integration und Vielfalt ist nicht erfolgt. 1. „Rechtliche Rahmenbedingungen“ mit Claus -Ulrich Prölß und Gülistan Ҫaçan Nach einer kurzen Begrüßung der Referent*innen Gülistan Caçan und Claus -Ulrich Prölß wurde den über 30 Teilnehmenden zum Einstieg die Frage gestellt: „Gibt es Ungleichbehandlung im Umgang mit Geflüchteten in Deutschland?“ Über die kurzen Wortbeiträge der Anwesenden a us ihrer Praxis wurde deutlich, dass die Praktiker*innen eine Ungleichbehandlung der Geflüchteten in den unterschiedlichen Bereichen erleben, wie z.B. beim Zugang zu Sprachkursen, Arbeit oder Wohnraum. Der Geschäftsführer des Kölner Flüchtlingsrat e.V. vertritt dazu die folgenden Thesen: Ungleichbehandlungen verschiedener Flüchtlingsgruppen sind politisch gewollt und rechtlich verankert - Solange das Ausländerrecht Teil des Ordnungsrechts ist, sind Gleichbehandlung und Gleichberechtigung unmöglich - Ungleichbehandlungen und die Ausgrenzung bestimmter Personengruppen sind nicht neu, sondern konstituierend für den rechtlichen Umgang mit „Ausländern“ (Sprache des Gesetzes). Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 28.04.2023 7 Fazit der rechtlichen Einordnung vom Aufenthaltsgesetz war, dass die Ungleichbehandlung von Geflüchteten kein neues Thema ist. Durch die Aufnahme der Geflüchteten aus der Ukraine in 2022 nach der Massenzustrom -Richtlinie der Europäischen Union, wodurch ein sofortiger europaweiter Zugang zu Arbeit, Bildung und Sozialleistungen ermöglicht wird, wurde die Ungleichbehandlung von Menschen mit Fluchterfahrung in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Haupt- oder ehrenamtliche Unterstützer*innen von geflüchteten Menschen verzweifeln in der Praxis an den aktuellen Umgangsweisen, dass „Kriegsflüchtlinge nicht gleich Kriegsflüchtlinge“, sind. Nicht der formale Schutzgrund ist ausschlaggebend für Zugänge be i Aufenthalt und Leistungen, sondern die Staatsangehörigkeit und dazu vorab getroffene, politische Entscheidungen. Im Anschluss wurde an dem Beispiel „Bescheide von Unterkunftskosten“, durch die Ausführungen der Migrationsberaterin Gülistan Ҫaҫan vom Bürg erzentrum Vingst deutlich, wie komplex dieses Verwaltungsverfahren in Köln gestaltet ist. Es führt dazu, dass sich Geflüchtete, die in städtischen Unterkünften leben (müssen) und eine Arbeit aufnehmen, enorm hohe Unterbringungskosten zahlen müssen, wenn sie nicht zeitnah zur Arbeitsaufnahme einen Antrag auf Senkung der Kosten gestellt haben. Sie werden mit Säumnisverfahren in Höhe von mehreren tausend Euro konfrontiert. Die hochschwellige Ausgestaltung von Verwaltungsverfahren trägt zur Ungleichbehandlung bei. Danach wurde durch Gurgen Ghazaryan, der seine Geschichte als Geflüchteter in Deutschland aus Georgien mit den Anwesenden teilte, verdeutlicht, dass seine bevorstehende Abschiebung nur durch einen eingereichten Antrag beim Petitionsausschuss des Lande s NRW verhindert wurde. Nach einer achtjährigen Odyssee hat er jetzt einen Aufenthaltstitel und kann sich endlich primär auf sein Studium und sein ehrenamtliches Engagement fokussieren. Diese Betroffenen -Sicht rundete die Workshop-Inhalte ab. Forderungen/Handlungsempfehlungen Workshop 1: Bund: Asyl- und Ausländerrecht nicht dem Ordnungsrecht zuordnen, Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, Schaffung eines § 24 a im Aufenthaltsgesetz mit dem Ziel, das mehr Gruppierungen von Geflüchtete n einen humanitären Aufenthalt erlangen können ; Anspruch auf Integrationssprachkurse für geflüchteten Menschen von Anfang an Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 28.04.2023 8 Land: Aufenthaltsrechtliche Perspektiven für Drittstaatsangehörige aus der Ukraine schaffen, Verlängerung der Fiktionsbescheinigunge n über 12 Monate hinaus bis zur Arbeits-/Ausbildungs-/Studiums Aufnahme Stadt Köln: persönliche Erreichbarkeit der Ausländerbehörde ermöglichen ; positive, einheitliche Nutzung der ausländerrechtlichen Ermessensspielräume in allen Bezirksausländerbehörden ; interne verbesserte Kommunikation z.B. zwischen dem Ausländeramt und dem Sozialamt ; mehrsprachige und in einfacher Sprache verfasste Bescheide ; Betreuungsschlüssel in Unterbringungseinrichtungen einhalten bzw. erhöhen ; Sprachmittlung in Unterbringungseinrichtungen ermöglichen ; ausreichendes WLAN in allen Unterkünften; keine „Senkungsanträge“ bei Arbeitsaufnahme sondern automatische Absenkung der Unterkunftskosten ; Sprachkurslücken des Bundes für Geflüchtete schließen. Diese Handlungsempfehlungen an die Stadt Köln sollten bei einem kommunalen Geflüchtetengipfel mit der Oberbürgermeisterin, den zuständigen Dezernaten und allen relevanten Akteure*innen fachlich besprochen werden. Das wäre eine konstruktive Premiere, um der gesetzlich festgeschriebenen Ungleich - behandlung von Geflüchteten vor Ort aktiv entgegen zu wirken. 2. „Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt“ mit Özlem Esen und Thivitha Himmith Nach einer kurzen Vorstellungsrunde wurde den 25 Teilnehmenden zunächst das Auszugsmanagement, ein Kooperationsprojekt zwischen der Stadt Köln/ Amt für Wohnungswesen und drei Trägern ( Kölner Flüchtlingsrat e.V., Caritasverband für die Stadt Köln e.V. und Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Köln e.V.) durch Frau Esen vom Auszugsmanagement des Kölner Flüchtlingsrat e.V. vorgestellt. Im Anschluss wurde die Studie „Chancengerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt“ durch Frau Himmith vom Antidiskriminierungsbüro der Caritas vorgestellt, die im Auftrag des Runden Tisch für Integration erstellt wurde. Im Folgenden einige wichtige Punkte, die angesprochen wurden: Die Situation auf dem Kölner Wohnungsmarkt ist in der Gesamtschau sehr schwierig , denn der Wohnungsmarkt ist stark angespannt und bezahlbarer Wohnraum ist schwer zu finden. Zudem gibt es einen hohen Bedarf an zusätzlichem sozialen Wohnungsbau, bei gleichzeitig stark gestiegenen Bau - und Sanierungskoste n. Erschwerend kommt Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 28.04.2023 9 hinzu, dass d ie Prozesse innerhal b der Verwaltung (Genehmigungen etc.) zu lange dauern. Die Situation ist also insgesamt herausfordernd, aber für von Rassismus betroffene Personen verschärft sich die Lage auf dem Kölner Wohnungsmarkt durch strukturelle Benachteiligungen zusätzlich: Sie m üssen länger nach einer Wohnung suchen und schlechtere Wohnqualität in Kauf nehmen sowie höhere Mietpreise akzeptieren. Trotzdem gab es zu Beginn des Kriegs in der Ukraine viele Wohnungen von privaten Vermieter*innen, die geflüchteten Menschen aus der Ukra ine angeboten wurden (Erfahrungsbericht aus dem Auszugsmanagement) – es ist also Potenzial da! Es bleibt jedoch wichtig, marginalisierte Menschen, die um günstigen Wohnraum konkurrieren, auf dem Wohnungsmarkt nicht gegeneinander auszuspielen, sondern es mu ss darum gehen, genügend bezahlbaren Wohnraum für alle Menschen zu schaffen. Deshalb seien lösungsorientierte Ansätze wichtig , bspw. bei der Wohnraum - beschaffung (z.B. mehr Erbbau, Ausweitung Belegungsrecht, Flachdächerbebauung ) oder bei dem Umgang mit Leerstand ( Ermittlung über Stromverbrauch , ggf. Zwangsverwaltung von Objekten ). Auch gibt es konkrete Erwartungen an Wohnungsgeber*innen (transparente Vergabekriterien sowie verbesserter Zugang für vulnerable Menschen bei Genossenschaften, diskriminierung sfreie Vermietung durch Privateigentümer). Forderungen/Handlungsempfehlungen Workshop 2: Beschleunigung von Verwaltungsverfahren unter Nutzung digitaler Schnittstellen, z.B. bei Baugenehmigungen, Umzugs- und Vermietungsbearbeitungen des Jobcenters , bei de r Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen Mehr Repräsentation von Menschen mit internationaler Familiengeschichte in allen Hierarchiestufen in der Verwaltung sowie sensiblerer Umgang der Verwaltungsmitarbeitenden mit zugewanderten Menschen Mehr kostenlose und mehrsprachige Beratungsmöglichkeiten zu „Rechten als Mietende“ Erweiterung des Auszugsmanagements (mehr Tätigkeitsbereiche, -orte) Besondere Unterstützung für Menschen mit dem Aufenthaltstitel Geduldete/Gestattete Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 28.04.2023 10 Senkung der Benutzungsgebüh ren der städtischen Unterkünfte für geflüchtete und wohnungslose Menschen 3. „Ehrenamt“ mit Helene Batemona-Abeke, Julia Chenusha und Gabi Klein Frau Klein von der Kölner Freiwilligen agentur, Frau Batemona -Abeke von Pam oja Afrika e.V. und Frau Chenusha vom Blau -Gelben Kreuz berichte ten den 30 Teilnehmenden über ihre Arbeit. Einige Teilnehmenden berichteten über die Schwierigkeiten bei der Koordination der Ehrenamtlichen. Es sei schwer die Motivation aufrecht zu erhalten. Es ist wichtig, Vorurteile und Vorbehalte wahrzunehmen und abzubauen. Geflüchtete aus verschiedenen Herkunftsländern werden unterschiedlich behandelt. Eine große Schwierigkeit ist die unterschiedliche Gesetzgebung bei Geflüchteten. So haben nicht alle Geflüchteten ein Recht auf Sprach-/Integrationskurse. Auch hat eine erhebliche Anzahl der geflüchteten Menschen keine Papiere bei sich. Es ist wichtig, sichere Unterkünfte für die Geflüchteten zu schaffen und für Therapiemöglichkeiten zu sorgen, da die geflüchteten Menschen traumatische Erfahrungen gemacht haben. Eine Geflüchtete aus der Ukraine berichtet e über ihre Erfahrungen. Sie ist eine Studentin aus einem anderen Herkunftsland und hat in der Ukraine studiert. Sie wird anders in Deutschland behandelt, da für sie andere Gesetze gelten a ls für Ukrainer*innen. So kann sie nicht in Deutschland studieren, da ihre Dokumente an der Uni in der Ukraine verblieben sind. Es ist in der Ukraine üblich, dass die Originaldokumente dort verwahrt werden. Die Teilnehmer*innen nahmen diesen Bericht mit Betroffenheit wahr. Es wurde auch der Frage nachgegangen, warum das Engagement oft nachlässt bzw. warum sich manche Menschen gar nicht engagieren? Was macht das Engagement teilweise überfordernd? Beispielhaft wurden private Gastgeber*innen für Menschen aus der Ukraine genannt, die zu wenig Unterstützung erhalten oder Engagierte, die Geflüchtete bei einem gefühlten „Kampf gegen Windmühlen“ in der Verwaltung begleiten. Eine diskriminierungssensibel, antirassistisch und kundenorientiert e gut funktionierende und interkulturell geöffnete Verwaltung wäre wünschenswert. Strukturen zur Stärkung des Ehrenamts sollten unbedingt erhalten und weiter Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 28.04.2023 11 ausgebaut werden. Dabei wären verbesserte Möglichkeiten der Schulung/Einarbeitung von Ehrenamtlichen wichtig. Oftmals entsteht bei Ehrenamtlichen der Eindruck, dass sie Aufgaben wahrnehmen, die eigentlich beim Hauptamt verankert sein müssten. Zum Thema Ungleichbehandlung und Rassismus wurde angemerkt, dass dies oft negiert und stattdessen das „Kölsche Jeföhl “ – wir sind doch alle eins und halten zusammen“ hochgehoben würde. Dies gelte es allgemein kritisch zu hinterfragen. Zur Ungleichbehandlung von Geflüchteten gibt es einen Offenen Brief von Antidiskriminierungs-Berater*innen aus NRW an die Landesregierung NRW. Dieser wurde an die Teilnehmenden ausgeteilt. ( Bei Interesse an diesem Offenen Brief , Möglichkeit der Anforderung unter sabine.kolping1@stadt-koeln.de) Forderungen/Handlungsempfehlungen Workshop 3: Sensibilisierung der Ehrenamtsstrukturen und der Verwaltung für Rassismus und Ungleichbehandlung, z.B. über Fortbildungen . Rassismus muss aufgedeckt, benannt und Gegenmaßnahmen müssen eingeleitet werden Aufbau von Awareness-Strukturen und ein Angebot an Awareness-Schulungen für alle Beteiligten im Helfersystem. Bewusstsein über weiße Privilegien und das Hinterfragen des eigenen white Saviourism bei Ehrenamtlichen schaffen. Aufruf zu Allyship (Solidarität) mit rassismusbetroffenen Menschen. Anerkennung von Qualifizierungen und Schulabschlüsse, Ausreichende Sprachangebote für geflüchtete Menschen Unterstützungsstruktur für ehrenamtliche Gastgeber*innen schaffen, z.B. durch mehr Budget für Ehrenamtliche (Integrationslots*innen) 4. „Arbeit/Ausbildung/Studium“ mit Sebastian Niedecker, Andrea Fietz, Kyimet Akpinar, Ariane Elshof und Elena Brandenburg Im Workshop 4 Ausbildung und Arbeit stellte Herr Niedecker von der Bezirksregierung Köln das Verfahren zur Staatlichen Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse im Bereich Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik und Heilpädagogik vor und die Verbesserungspotentiale. Frau Fietz, Frau Akpinar und Frau Kunstmann präsentierten die Unterstützungsangebote der IHK für Geflüchtete im Bereich Aus- und Weiterbildung und im Anschluss berichteten Frau Elshof und Frau Brandenburg von den Angeboten der Universität zu Köln für Geflüchtete. Die Teilnehmenden hatten die Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 28.04.2023 12 Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich zu den Themen auszutauschen. Am Ende hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, ihre eigenen Erfahrungen, fehlende Unterstützungsformate oder Forderungen an die Politik niederzuschreiben.Bei der Frage nach den persönlichen Erfahrungen, wurde geschildert, dass Bewerberinnen wegen das Tragen eines Kopftuches abgelehnt wurden. Die Universität Köln kann zu politischer Teilhabe von Geflüchteten beitragen durch die Ausrichtung von Veranstaltungen und Events. Dies wurde festgehalten zur Frage nach fehlenden Unterstützungsformaten. Forderungen/Handlungsempfehlungen Workshop 4: Anerkennungsverfahren vereinfachen Bürokratie abbauen Bildungsgutscheine für alle Kapazitäten schaffen im Bereich Personal (in Bezug auf Anerkennungsverfahren) Realistische Möglichkeiten der Anerkennung von Qualifikationen bei Drittstaatsangehörigen Unnötige Wartezeiten abschaffen Keine Abschiebung während der Ausbildung bei Ablehnung des Asylantrages Erfahrungen sollen mehr einbezogen werden und nicht nur der formale Abschluss 5. „Sprache als Schlüssel zur Teilhabe, auch aus Sicht der Zielgruppe?“ mit Hanim Ezder und Feras Afaghani, Tshikudi Londji, Leonie Heitner und Frank Wohlgemuth Leonie Heitner vom BAMF berichtete über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zum Thema Integrationskurse. Seit dem 1.1.23 sind alle Asylsuchenden, unabhängig aus welchem Herkunftsland, berechtigt, an einem Integrationskurs teilzunehmen. Auch für Menschen, die über das neue Chancen Aufenthaltsrecht versuchen ihren Aufenthalt zu festigen, ist der Zugang frei. Frank Wohlgemuth stellte die Arbeit in seiner Abteilung Integrative Sprach- und Orientierungsförderung des Amtes für Integration und Vielfalt der Stadt Köln vor, die für die Beratung, Prüfung und Ausstellung der Berechtigungen und Verpflichtungen für die Integrationskurse zuständig ist. Die Beratung kann auch von Menschen die Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 28.04.2023 13 vermeintlich keinen Anspruch auf Integrationskurs haben, aufgesucht werden. Hier wird auch nach alternativen Möglichkeiten geschaut und manchmal könnten gesetzliche Spielräume genutzt werden. Feras Afaghani, Migrationsberater vom BFMF e.V Köln, stellte in einem persönlichen Erfahrungsbericht dar, wie sein Weg war, die deutsche Sprache zu erwerben. Als er 2014 als Asylbewerber aus Syrien nach Deutschland kam, hatte er bis zur Anerkennung als Geflüchteter keinen Zugang zum Integrationskurs. Dadurch war ihm wertvolle Zeit verloren gegangen. Durch viel Eigeninitiative und ehrenamtliche Tätigkeit für seine Landsleute steht er heute wo er ist. Aus seiner Sicht müssten die Informationen über die Sprachkurse in den Unterkünften für Geflüchtete zeitnah nach dem Einzug und mehrsprachig erfolgen. Um Sprachbarrieren abzubauen und Sicherheit zu gewinnen, empfiehlt er die MiA Kurse (Migrant*innen stark im Alltag) die er mittlerweile auch für Männer in seinem Verein BFMF leitet. Durch die Herkunftssprachliche Unterstützung können anfängliche Sprachbarrieren überwunden werden. Forderungen/Handlungsempfehlungen Workshop 5: Vereinfachter Zugang zu Integrationskursen für alle Geflüchteten, unabhängig vom Aufenthaltstitel und mehr qualitative Angebote für Menschen, die nicht kursberechtigt sind. Verbessertes Angebot für Gehörlose Menschen, dadurch Unterstützung des Vereins Sharzad e.V. für gehörlose Geflüchtete und Migrant*innen aus Köln (Gehörlose haben die besondere Herausforderung, dass sie die deutsche Schriftsprache sowie die deutsche Gebärdensprache lernen müssen. Wartezeiten bei Sharzad e.V. liegen mittlerweile bei über 12 Monaten) Verbesserte (Teilzeit-)Angebote für Eltern für eine Kinderbetreuung, die auf Grund des Mangels an Kita Plätzen und der personellen Situation (verkürzte Betreuungszeiten) einen erschwerten Zugang zu Sprachkursen haben. Schnellere Informationsvermittlung über die Zugänge zum Integrations- oder Sprachkurs, um wertvolle Zeit zum Spracherwerb zu nutzen. Verbessertes Sprachniveau/sprachliche Integration durch Schaffung von Kontaktmöglichkeiten zu „Einheimischen“. Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 28.04.2023 14 Podiumsgespräch mit Vertreter*innen aus den Workshops Jeder Workshop entsandte eine*n Vertreter*in, um die während der Workshop -Phase formulierten Forderungen an die Kölner Verwaltung und Politik auf dem Podium zu vertreten. Resümee Die Leiterin des Amtes für Integration und Vielfalt Bettina Baum bedankte sich bei allen Teilnehmenden der Konferenz für die gute Zusammenarbeit und die Vielfalt an Ideen und Forderungen, die das Leben von Zugewanderten in Köln vereinfachen und eine Perspektive für die Betroffenen eröffnen können. Sie sagte zu, die während der Workshops formulierte Forderungen an die Kölner Politik weiterzuleiten. Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 28.04.2023 15 Ausblick – Weiteres Vorgehen Über die Workshopergebnisse erhält das Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln wichtige Impulse für seine Arbeit. Die Ergebnisse b estätigen gleichzeitig, wie wichtig die etablierten und teilweise noch neuen Strukturen ( z.B. KIM – Kommunales Integrationsmanagement), insb. im Kommunalen Integrationszentrum , sind. Bspw. ermöglichen die vereinbarten „Mindeststandards für die Unterbringu ng und Betreuung von Geflüchteten“ eine wirkungsvolle Stärkung des Ehrenamts - die Wahrnehmung der Aufgabe „Interkulturelle Öffnung der Verwaltung“ fördert z.B. über spezifische Fortbildungsangebote die Sensibilisierung von Verwaltungsmitarbeitenden im Kon text R assismus/Diskriminierung – um nur einige Beispiele zu nennen. Die Sicherung und der Ausbau von ehren- und hauptamtlichen Strukturen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, gehören zu den Kernaufgaben des Amtes. Dabei ist es für die Verwaltung auch weiterhin unverzichtbar, im Austausch mit ehren- und hauptamtlichen Expert*innen, ihre Leistungen stetig zu verbessern. Wie geht es jetzt weiter? Das Amt für Integration und Vielfalt wird die Forderungen zusammenstellen und an die adressierten Stellen weiterleiten, um eine Umsetzungseinschätzung zu erhalten beziehungsweise eine Umsetzung anzustoßen. Einige Forderungen sind bereits bekannt und in Bearbeitung. Hierzu wird ein aktueller Sachstand zusammengetragen. Die von den Forderungen betroffenen Dienststellen und Gremien erhalten die Dokumentation zur Kenntnis und zur eigenen Verwendung.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2460/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 11.08.2023
- Erstellt
- 02.08.2023 10:33