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2460/2023

Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln 2023

Mitteilung Ausschuss 11.08.2023

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Mitteilung Ausschuss

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Dokumentation der KIK am 28.04.2023

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Mitteilung Ausschuss

2574 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/4 
Vorlagen-Nummer  11.08.2023 
 2460/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 15.08.2023 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.08.2023 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 15.09.2023 
 
Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln 2023 
Zusammenfassung in einfacher Sprache: 
 
Jedes Jahr gibt es in Köln eine Konferenz mit Themen rund um die Situation von Menschen, 
die aus dem Ausland nach Deutschland zugewandert sind. Diese Konferenz heißt: Konferenz 
Interkulturelles Köln. Nicht alle Menschen, die nach Deutschland kommen, werden gleichbe-
handelt. Um die Gründe und die Auswirkung von der unterschiedlichen Behandlung geht es in 
der Konferenz, die am 28. April 2023 stattgefunden hat. 
 
Die Konferenz Interkulturelles Köln (KIK) ist seit vielen Jahren eine wichtige Veranstaltung, um 
Akteur*innen aus den Bereichen Migration und Integration zu vernetzen und Impulse für wich-
tige aktuelle Themen und die Zusammenarbeit zu geben. Sie fand am 28.04.2023 im Bürger-
haus Stollwerck statt. 
Der Titel der KIK 2023 lautete: „Gleiches Recht für alle geflüchteten Menschen?! Perspektiven 
für eine Ungleichbehandlung schaffen!“ 
Das Thema der Ungleichbehandlung von geflüchteten Menschen ist seit dem russischen An-
griffskrieg auf die Ukraine in besonderen Maße präsent. 
Auf dieser Konferenz sollte der Frage nachgegangen werden, wo genau Ungleichbehandlung 
besteht und welche Perspektiven für eine Gleichbehandlung aller Gruppen von geflüchteten 
Menschen geschaffen werden könnten.  
Mehr als 170 Besucher*innen verfolgten das Programm, das durch eine Keynote von Profes-
sor Karim Fereidooni „Die Kraft der Vorstellung. Wie kann unsere Gesellschaft für alle Men-
schen inklusiver werden?“ eingeleitet wurde. Begleitet wurde es durch Poetry Slam mit Ge-
dichten von Aylin Ҫelik.  
In 5 Workshops entwickelten die Teilnehmer*innen unter anderem Forderungen an Politik und 
Verwaltung, um die Gleichbehandlung der verschiedenen Gruppen von Geflüchteten Men-
schen anzustreben. 
Das Amt für Integration und Vielfalt wird die Forderungen zusammenstellen und an die adres-
sierten Stellen weiterleiten, um eine Umsetzungseinschätzung zu erhalten beziehungsweise 
eine Umsetzung anzustoßen. Einige Forderungen sind bereits bekannt und in Bearbeitung. 
Hierzu wird ein aktueller Sachstand zusammengetragen. 
Die von den Forderungen betroffenen Dienststellen und die fachlich betroffenen Gremien er-
halten die Dokumentation zur Kenntnis. 
 
Anlage: Dokumentation der KIK 2023 
 
Gez. Reker

Dokumentation der KIK am 28.04.2023

27162 Zeichen

Amt für Integration und Vielfalt 
Kommunales Integrationszentrum 
Frau Kolping 
Telefon:  (0221) 221 29293 
E-Mail:  sabine.kolping1@stadt-koeln.de 
Datum: 01.08.2023 
Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln 
Titel: „Gleiches Recht für alle geflüchteten Menschen?! 
Perspektiven für eine Gleichbehandlung schaffen!“ 
Freitag, den 28.04.2023 
Bürgerhaus Stollwerck

Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 28.04.2023 
 
 2 
Inhalt             Seite: 
 
Vorwort           3 
 
Grußwort der Oberbürgermeisterin und des Vorsitzenden  5 
des Integrationsrates 
 
Impulsreferat von Karim Fereidooni      5 
 
Workshops            
 1. Rechtliche Rahmenbedingungen      7 
 2. Diskriminierung bei der Wohnungssuche   9 
 3. Ehrenamt                10 
 4. Arbeit/Ausbildung               12 
 5. Spracherwerb               13 
 
Podiumsgespräch mit Vertreter*innen aus den Workshops        15 
 
Resümee                  15 
 
Ausblick - Weiteres Vorgehen              16

Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 28.04.2023 
 
 3 
Vorwort 
Die Konferenz Interkulturelles Köln (KIK), seit Jahren eine wichtige Veranstaltung, 
um insbesondere Akteur*innen aus den Bereichen Migration und Integration zu 
vernetzen und Impulse für die weitere Zusammenarbeit zu geben, konnte dieses Jahr 
wieder als Präsenzveranstaltung stattfinden. 
Der Titel lautete : Gleiches Recht für alle geflüchteten Menschen?! Perspektiven 
für eine Gleichbehandlung schaffen! “ und fand am 28.04.2023 im Bürgerhaus 
Stollwerck statt.  
Das Thema der Ungleichbehandlung von verschiedenen Gruppen geflüchteter 
Menschen ist seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine (wieder) in aller Munde. 
Auf dieser Konferenz wurde der Frage nachgegangen, wo genau Ungleichbehandlung 
besteht und welche Perspektiven für eine Gleichbehandlung aller Gruppen von 
geflüchteten Menschen ge schaffen werden könnten. In 5 Workshops zu 
unterschiedlichen Aspekten dieses Themas sollten außerdem Forderung en an die 
Kölner Verwaltung und Politik formuliert werden, um die Ungleichbehandlung 
verschiedener Gruppen von geflüchteten Menschen zu verringern. Der Rat der Stadt 
Köln hatte im Juli 2022 bereits einen Beschluss in diesem Kontext gefasst. 
 
Die Veranstaltung war rassismuskritisch ausgerichtet und mit einem Awareness-
Konzept vorbereitet. Diese Ausrichtung zeigte sich unter anderem in der diversen , 
multiperspektivischen Besetzung der Planungsgruppe, der Auswahl der Referent*innen 
und der Workshop-Moderationen, sowie an der Verpflichtung einer Moderatorin of Color 
und eines Awareness-Teams. 
Die Konferenz war das Resultat einer engen und effektiven Zusammenarbeit und 
Vorbereitung mit einer Gruppe von Kölner Expert*innen zu dem Konferenzthema, 
denen an dieser Stelle gedankt wird.  
Ein herzliches Dankeschön geht an:  
Feras Afaghani (Expert*in mit Fluchgeschichte) 
Kiymet Akpinar (Industrie- und Handelskammer) 
Maristella Angioni (Caritasverband für die Stadt Köln, Antidiskriminierungsbüro) 
Helene Batemona-Abeke (Pamoja Afrika e.V. Köln) 
Elena Brandenburg (Academic Refugee Support, Uni Köln) 
Gülestan Ҫaçan (Vingster Treff e.V.) 
Julia Chenusha (Blau-Gelbes Kreuz e.V.)

Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 28.04.2023 
 
 4 
Ariane Elshof (Academic Refugee Support Uni Köln) 
Özlem Esen (Kölner Flüchtlingsrat e.V.) 
Hanim Ezder (BFMF e.V.) 
Andrea Fietz (Industrie- und Handelskammer Köln) 
Eden Araya-Gabriel (Kommunales Integrationszentrum) 
Gurgen Ghazaryan (Expert*in mit Fluchtgeschichte) 
Leonie Heitner (BAMF) 
Thivitha Himmith (Caritasverband für die Stadt Köln, Antidiskriminierungsbüro) 
Kaningirirue Jatamunua (Expert*in mit Fluchtgeschichte) 
Gabi Klein (Kölner Freiwilligenagentur) 
Tshikudi Londji (Jugendhilfe Afrika e.V.) 
Sebastian Niederecker (Bezirksregierung Köln) 
Vera Ludwig (Kommunales Integrationszentrum) 
Laila Mehmi (Expert*in mit Fluchtgeschichte) 
Claus-Ulrich Proelß (Kölner-Flüchtlingsrat e.V.) 
Ben Rahmanian (Expert*in mit Fluchtgeschichte) und 
Frank Wohlgemuth (Amt für Integration und Vielfalt, Integrative Sprach und 
Orientierungsförderung) 
 
Ein ebenso herzlicher Dank wird auch der vom Rat der Stadt Köln ernannten 
Steuerungsgruppe ausgesprochen. Dieses Gremium setzt sich zusammen aus 
Vertreter*innen des Integrationsrates, des Runden Tischs für Integration, verschiedener 
Behörden wie BAMF und Ausländerbehörde sowie Vertreter*innen Interkultureller 
Zentren der Stadt und Kölner Integrationsagenturen. 
Dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) im Amt für Integration und Vielfalt der Stadt 
Köln war es als Veranstalterin der Konferenz wichtig, dass die KIK ein sicherer und 
diskriminierungssensibler Ort für alle ist. Um dies zu ermöglichen, wurde die Konferenz 
von einem Awareness-Team begleitet. Zehn geschulte Mitarbeiter*innen des Teams 
von Pamoja Afrika e.V. Köln unter der Leitung von Helene Batemona -Abeke nahmen 
an der Konferenz teil – immer bereit einzugreifen, wenn Rassismen  oder 
Diskriminierungen passieren oder sich jemand aufgrund von Geschehnissen unwohl 
fühlt. Sowohl der Veranstalterin, den Referent*innen als auch den Teilnehmer*innen 
gab dies Sicherheit und wurde im Feedback zur Konferenz als sehr positiv zurück 
gemeldet.

Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 28.04.2023 
 
 5 
Zum ersten Mal konnte die Konferenz Interkulturelles Köln auch von 
Gebärdensprachdolmetscher*innen unterstützt werden, um die Veranstaltung 
barriereärmer zu gestalten. 
 
Durch die Veranstaltung führte Moderatorin Mariama Jalloh. Die Keynote zur Konferenz 
hielt Professor Karim Fereidooni mit dem Titel: „Die Kraft der Vorstellung. 
Wie kann unsere Gesellschaft für alle Menschen inklusiver werden?“ (Bei Interesse an 
dieser Präsentation  kann diese angefordert werden  unter sabine.kolping1@stadt-
koeln.de). Das Programm wurde abgerundet durch Gedichte der Poetry-Slammerin und 
Schauspielerin Aylin Ҫelik.  
 
Begrüßung durch die Oberbürgermeisterin Henriette Reker  und den 
Vorsitzenden des Integrationsrates Tayfun Keltek 
Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker und der Vorsitzende des Integrationsrates 
Tayfun Keltek begrüßten die Anwesenden zu Beginn der Konferenz und demonstrierten 
dadurch ihre Unterstützung beim Abbau von Ungleichbehandlungen von verschiedenen 
Gruppen von geflüchteten Menschen. 
 
Impulsreferat von Karim Fereidooni 
Karim Fereidooni (Professor für Didaktik der sozialwissenschaftlichen Bildung an der 
Ruhr-Universität Bochum mit Forschungsschwerpunkt unter anderem Rassismuskritik) 
stimmte die Teilnehmenden der Konferenz mit der Keynote „Die Kraft der Vorstellung. 
Wie kann unsere Gesellschaft für alle Menschen inklusiver werden?“  auf den Fachtag 
ein. Mit seiner Aussage: „ Die Fantasie von heute ist die Realität von morgen, wenn 
Menschen an eine gerechte Gesellschaft glauben und sich dafür engagieren. Die 
menschliche Vorstellungskraft kann dazu beitragen, Konzepte des Zusammenlebens 
zu entwickeln, die dazu beitragen, dass alle Me nschen unseres Landes in ihrer 
Vielfältigkeit anerkannt werden“ spannte er den Bogen zum Thema der Konferenz , die 
den Aspekt der Gleichbehandlung aller geflüchteten Menschen aufgriff. 
 
Workshops 
Bei der Planung der Veranstaltung hatte sich die Steuerungs- und Vorbereitungsgruppe 
darauf verständigt, dass bei jedem Workshop Forderungen oder Handlungs -

Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 28.04.2023 
 
 6 
empfehlungen erarbeitet werden , die den Konferenzteilnehmenden auf dem 
Abschlusspodium vorgestellt werden sollten.  
 
Wichtiger Hinweis: Die Forderungen und Handlungsempfehlungen aus den Workshops 
werden inhaltlich wiedergegeben, eine Bewertung durch das Amt für Integration und 
Vielfalt ist nicht erfolgt. 
 
 
 
1. „Rechtliche Rahmenbedingungen“ mit Claus -Ulrich Prölß und 
Gülistan Ҫaçan  
Nach einer kurzen Begrüßung der Referent*innen Gülistan Caçan und Claus -Ulrich 
Prölß wurde den über 30  Teilnehmenden zum Einstieg die Frage gestellt: „Gibt es 
Ungleichbehandlung im Umgang mit Geflüchteten in Deutschland?“ 
Über die kurzen Wortbeiträge der Anwesenden a us ihrer Praxis wurde deutlich, dass 
die Praktiker*innen eine Ungleichbehandlung der Geflüchteten in den unterschiedlichen 
Bereichen erleben, wie z.B. beim Zugang zu Sprachkursen, Arbeit oder Wohnraum.  
Der Geschäftsführer des Kölner Flüchtlingsrat e.V. vertritt dazu die folgenden Thesen: 
Ungleichbehandlungen verschiedener Flüchtlingsgruppen sind politisch gewollt und 
rechtlich verankert  - Solange das Ausländerrecht Teil des Ordnungsrechts ist, sind 
Gleichbehandlung und Gleichberechtigung unmöglich - Ungleichbehandlungen und die 
Ausgrenzung bestimmter Personengruppen sind nicht neu, sondern konstituierend für 
den rechtlichen Umgang mit „Ausländern“ (Sprache des Gesetzes).

Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 28.04.2023 
 
 7 
Fazit der rechtlichen Einordnung vom Aufenthaltsgesetz war, dass die 
Ungleichbehandlung von Geflüchteten kein neues Thema ist. Durch die Aufnahme der 
Geflüchteten aus der Ukraine in 2022 nach der Massenzustrom -Richtlinie der 
Europäischen Union, wodurch ein sofortiger europaweiter Zugang zu Arbeit, Bildung 
und Sozialleistungen ermöglicht wird, wurde die Ungleichbehandlung von Menschen 
mit Fluchterfahrung in das öffentliche Bewusstsein gerückt.  
Haupt- oder ehrenamtliche Unterstützer*innen von geflüchteten Menschen verzweifeln 
in der Praxis an den aktuellen Umgangsweisen, dass „Kriegsflüchtlinge nicht gleich 
Kriegsflüchtlinge“, sind. Nicht der formale Schutzgrund ist ausschlaggebend für 
Zugänge be i Aufenthalt und Leistungen, sondern die Staatsangehörigkeit und dazu 
vorab getroffene, politische Entscheidungen.  
Im Anschluss wurde an dem Beispiel „Bescheide von Unterkunftskosten“, durch die 
Ausführungen der Migrationsberaterin Gülistan Ҫaҫan vom Bürg erzentrum Vingst 
deutlich, wie komplex dieses Verwaltungsverfahren in Köln gestaltet ist. Es führt dazu, 
dass sich Geflüchtete, die in städtischen Unterkünften leben (müssen) und eine Arbeit 
aufnehmen, enorm hohe Unterbringungskosten zahlen müssen, wenn sie nicht zeitnah 
zur Arbeitsaufnahme einen Antrag auf Senkung der Kosten gestellt haben. Sie werden 
mit Säumnisverfahren in Höhe von mehreren tausend Euro konfrontiert. Die 
hochschwellige Ausgestaltung von Verwaltungsverfahren trägt zur Ungleichbehandlung 
bei.  
Danach wurde durch Gurgen Ghazaryan, der seine Geschichte als Geflüchteter in 
Deutschland aus Georgien mit den Anwesenden teilte, verdeutlicht, dass seine 
bevorstehende Abschiebung nur durch einen eingereichten Antrag beim 
Petitionsausschuss des Lande s NRW verhindert wurde. Nach einer achtjährigen 
Odyssee hat er jetzt einen Aufenthaltstitel und kann sich endlich primär auf sein 
Studium und sein ehrenamtliches Engagement fokussieren. Diese Betroffenen -Sicht 
rundete die Workshop-Inhalte ab. 
 
Forderungen/Handlungsempfehlungen Workshop 1: 
 Bund: Asyl- und Ausländerrecht nicht dem Ordnungsrecht zuordnen, 
Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, Schaffung eines § 24 a im 
Aufenthaltsgesetz mit dem Ziel, das mehr Gruppierungen von Geflüchtete n 
einen humanitären Aufenthalt erlangen können ; Anspruch auf 
Integrationssprachkurse für geflüchteten Menschen von Anfang an

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 8 
 Land: Aufenthaltsrechtliche Perspektiven für Drittstaatsangehörige aus der 
Ukraine schaffen, Verlängerung der Fiktionsbescheinigunge n über 12 Monate 
hinaus bis zur Arbeits-/Ausbildungs-/Studiums Aufnahme 
 Stadt Köln:  persönliche Erreichbarkeit der Ausländerbehörde ermöglichen ; 
positive, einheitliche Nutzung der ausländerrechtlichen Ermessensspielräume in 
allen Bezirksausländerbehörden ; interne verbesserte Kommunikation z.B. 
zwischen dem Ausländeramt und dem Sozialamt ; mehrsprachige und in 
einfacher Sprache verfasste Bescheide ; Betreuungsschlüssel in 
Unterbringungseinrichtungen einhalten bzw. erhöhen ; Sprachmittlung in 
Unterbringungseinrichtungen ermöglichen ; ausreichendes WLAN in allen 
Unterkünften; keine „Senkungsanträge“ bei Arbeitsaufnahme sondern 
automatische Absenkung der Unterkunftskosten ; Sprachkurslücken des  
Bundes für Geflüchtete schließen. 
 Diese Handlungsempfehlungen an die Stadt Köln sollten bei einem kommunalen 
Geflüchtetengipfel mit der Oberbürgermeisterin, den zuständigen Dezernaten 
und allen relevanten Akteure*innen fachlich besprochen werden. Das wäre eine 
konstruktive Premiere, um der gesetzlich festgeschriebenen Ungleich -
behandlung von Geflüchteten vor Ort aktiv entgegen zu wirken. 
 
2. „Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt“ mit Özlem Esen und  
Thivitha Himmith 
Nach einer kurzen Vorstellungsrunde wurde den 25 Teilnehmenden zunächst das 
Auszugsmanagement, ein Kooperationsprojekt zwischen der Stadt Köln/ Amt für 
Wohnungswesen und drei Trägern ( Kölner Flüchtlingsrat e.V., Caritasverband  für die 
Stadt Köln e.V. und Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Köln e.V.) durch Frau Esen 
vom Auszugsmanagement des Kölner Flüchtlingsrat e.V. vorgestellt. 
Im Anschluss wurde die Studie „Chancengerechtigkeit auf dem  Wohnungsmarkt“ durch 
Frau Himmith vom Antidiskriminierungsbüro der Caritas vorgestellt, die im Auftrag des 
Runden Tisch für Integration erstellt wurde.  
Im Folgenden einige wichtige Punkte, die angesprochen wurden: 
Die Situation auf dem Kölner Wohnungsmarkt ist in der Gesamtschau sehr schwierig , 
denn der Wohnungsmarkt ist stark angespannt und bezahlbarer Wohnraum ist schwer 
zu finden. Zudem gibt es einen hohen Bedarf an zusätzlichem sozialen Wohnungsbau, 
bei gleichzeitig stark gestiegenen Bau - und Sanierungskoste n. Erschwerend kommt

Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 28.04.2023 
 
 9 
hinzu, dass d ie Prozesse innerhal b der Verwaltung  (Genehmigungen etc.)  zu lange  
dauern.  
Die Situation ist also insgesamt herausfordernd, aber für von Rassismus betroffene 
Personen verschärft sich die Lage auf dem Kölner Wohnungsmarkt durch strukturelle 
Benachteiligungen zusätzlich:  Sie m üssen länger nach einer Wohnung suchen und 
schlechtere Wohnqualität in Kauf nehmen sowie höhere Mietpreise akzeptieren. 
Trotzdem gab es zu Beginn des Kriegs in der Ukraine viele Wohnungen von privaten 
Vermieter*innen, die geflüchteten Menschen aus der Ukra ine angeboten wurden 
(Erfahrungsbericht aus dem Auszugsmanagement) – es ist also Potenzial da! Es bleibt 
jedoch wichtig, marginalisierte Menschen, die um günstigen Wohnraum konkurrieren, 
auf dem Wohnungsmarkt nicht gegeneinander auszuspielen, sondern es mu ss darum 
gehen, genügend bezahlbaren Wohnraum für alle Menschen zu schaffen. 
Deshalb seien lösungsorientierte Ansätze wichtig , bspw. bei der Wohnraum -
beschaffung (z.B. mehr Erbbau, Ausweitung Belegungsrecht, Flachdächerbebauung ) 
oder bei dem Umgang mit  Leerstand ( Ermittlung über Stromverbrauch , ggf. 
Zwangsverwaltung von Objekten ). Auch gibt es konkrete Erwartungen an 
Wohnungsgeber*innen (transparente Vergabekriterien sowie verbesserter Zugang für 
vulnerable Menschen bei Genossenschaften, diskriminierung sfreie Vermietung durch 
Privateigentümer). 
 
Forderungen/Handlungsempfehlungen Workshop 2: 
 Beschleunigung von Verwaltungsverfahren  unter Nutzung digitaler 
Schnittstellen, z.B. bei Baugenehmigungen, Umzugs- und 
Vermietungsbearbeitungen des Jobcenters , bei de r Ausstellung von 
Wohnberechtigungsscheinen  
 Mehr Repräsentation von Menschen mit internationaler Familiengeschichte in 
allen Hierarchiestufen  in der Verwaltung  sowie sensiblerer Umgang der 
Verwaltungsmitarbeitenden mit zugewanderten Menschen 
 Mehr kostenlose und mehrsprachige Beratungsmöglichkeiten zu „Rechten als 
Mietende“ 
 Erweiterung des Auszugsmanagements (mehr Tätigkeitsbereiche, -orte) 
 Besondere Unterstützung für Menschen mit dem Aufenthaltstitel 
Geduldete/Gestattete

Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 28.04.2023 
 
 10 
 Senkung der Benutzungsgebüh ren der städtischen Unterkünfte für geflüchtete 
und wohnungslose Menschen 
 
3. „Ehrenamt“ mit Helene Batemona-Abeke, Julia Chenusha und Gabi 
Klein 
Frau Klein von der Kölner Freiwilligen agentur, Frau Batemona -Abeke von Pam oja 
Afrika e.V. und Frau Chenusha  vom Blau -Gelben Kreuz berichte ten den 30 
Teilnehmenden über ihre Arbeit.  
Einige Teilnehmenden berichteten über die Schwierigkeiten bei der Koordination der 
Ehrenamtlichen. Es sei schwer die Motivation aufrecht zu erhalten. Es ist wichtig, 
Vorurteile und Vorbehalte wahrzunehmen und abzubauen. 
Geflüchtete aus verschiedenen Herkunftsländern werden unterschiedlich behandelt. 
Eine große Schwierigkeit ist die unterschiedliche Gesetzgebung bei Geflüchteten. 
So haben nicht alle Geflüchteten ein Recht auf Sprach-/Integrationskurse. 
Auch hat eine erhebliche Anzahl der geflüchteten Menschen keine Papiere bei sich.  
Es ist wichtig, sichere Unterkünfte für die Geflüchteten zu schaffen und für 
Therapiemöglichkeiten zu sorgen, da die geflüchteten Menschen traumatische 
Erfahrungen gemacht haben. 
Eine Geflüchtete aus der Ukraine berichtet e über ihre Erfahrungen. Sie ist eine 
Studentin aus einem anderen Herkunftsland und hat in der Ukraine studiert. Sie wird 
anders in Deutschland behandelt, da für sie andere Gesetze gelten a ls für 
Ukrainer*innen. So kann sie nicht in Deutschland studieren, da ihre Dokumente an der 
Uni in der Ukraine verblieben sind. Es ist in der Ukraine üblich, dass die 
Originaldokumente dort verwahrt werden. 
Die Teilnehmer*innen nahmen diesen Bericht mit Betroffenheit wahr. 
Es wurde auch der Frage nachgegangen, warum das Engagement oft nachlässt bzw. 
warum sich manche Menschen gar nicht engagieren? Was macht das Engagement 
teilweise überfordernd?  
Beispielhaft wurden private Gastgeber*innen für Menschen aus der Ukraine genannt, 
die zu wenig Unterstützung erhalten oder Engagierte, die Geflüchtete bei einem 
gefühlten „Kampf gegen Windmühlen“ in der Verwaltung begleiten.  
Eine diskriminierungssensibel, antirassistisch und kundenorientiert e gut 
funktionierende und interkulturell geöffnete Verwaltung wäre wünschenswert.  
Strukturen zur Stärkung des Ehrenamts sollten unbedingt erhalten und weiter

Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 28.04.2023 
 
 11 
ausgebaut werden. Dabei wären verbesserte Möglichkeiten der Schulung/Einarbeitung 
von Ehrenamtlichen wichtig. Oftmals entsteht bei Ehrenamtlichen der Eindruck, dass 
sie Aufgaben wahrnehmen, die eigentlich beim Hauptamt verankert sein müssten.  
Zum Thema Ungleichbehandlung und Rassismus  wurde angemerkt, dass dies oft 
negiert und stattdessen das „Kölsche Jeföhl “ – wir sind doch alle eins und halten 
zusammen“ hochgehoben würde. Dies gelte es allgemein kritisch zu hinterfragen.  
Zur Ungleichbehandlung von Geflüchteten gibt es einen Offenen Brief von 
Antidiskriminierungs-Berater*innen aus NRW an die Landesregierung  NRW. Dieser 
wurde an die Teilnehmenden ausgeteilt. ( Bei Interesse an diesem Offenen Brief , 
Möglichkeit der Anforderung unter sabine.kolping1@stadt-koeln.de) 
 
Forderungen/Handlungsempfehlungen Workshop 3: 
 Sensibilisierung der Ehrenamtsstrukturen und der Verwaltung für Rassismus und 
Ungleichbehandlung, z.B. über Fortbildungen . Rassismus muss aufgedeckt, 
benannt und Gegenmaßnahmen müssen eingeleitet werden 
 Aufbau von Awareness-Strukturen und ein Angebot an Awareness-Schulungen für 
alle Beteiligten im Helfersystem.  
 Bewusstsein über weiße Privilegien und das Hinterfragen des eigenen white 
Saviourism bei Ehrenamtlichen schaffen. Aufruf  zu Allyship (Solidarität) mit 
rassismusbetroffenen Menschen.  
 Anerkennung von Qualifizierungen und Schulabschlüsse, Ausreichende 
Sprachangebote für geflüchtete Menschen 
 Unterstützungsstruktur für ehrenamtliche Gastgeber*innen  schaffen, z.B. durch 
mehr Budget für Ehrenamtliche (Integrationslots*innen) 
 
4. „Arbeit/Ausbildung/Studium“ mit Sebastian Niedecker, Andrea 
Fietz, Kyimet Akpinar, Ariane Elshof und Elena Brandenburg 
Im Workshop 4 Ausbildung und Arbeit stellte Herr Niedecker von der Bezirksregierung 
Köln das Verfahren zur Staatlichen Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse im 
Bereich Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik und Heilpädagogik vor und die 
Verbesserungspotentiale. Frau Fietz, Frau Akpinar und Frau Kunstmann präsentierten 
die Unterstützungsangebote der IHK für Geflüchtete im Bereich Aus- und 
Weiterbildung und im Anschluss berichteten Frau Elshof und Frau Brandenburg von 
den Angeboten der Universität zu Köln für Geflüchtete. Die Teilnehmenden hatten die

Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 28.04.2023 
 
 12 
Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich zu den Themen auszutauschen. Am Ende 
hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, ihre eigenen Erfahrungen, fehlende 
Unterstützungsformate oder Forderungen an die Politik niederzuschreiben.Bei der 
Frage nach den persönlichen Erfahrungen, wurde geschildert, dass Bewerberinnen 
wegen das Tragen eines Kopftuches abgelehnt wurden.  
Die Universität Köln kann zu politischer Teilhabe von Geflüchteten beitragen durch die 
Ausrichtung von Veranstaltungen und Events. Dies wurde festgehalten zur Frage 
nach fehlenden Unterstützungsformaten. 
Forderungen/Handlungsempfehlungen Workshop 4: 
 Anerkennungsverfahren vereinfachen 
 Bürokratie abbauen 
 Bildungsgutscheine für alle 
 Kapazitäten schaffen im Bereich Personal (in Bezug auf 
Anerkennungsverfahren) 
 Realistische Möglichkeiten der Anerkennung von Qualifikationen bei 
Drittstaatsangehörigen  
 Unnötige Wartezeiten abschaffen 
 Keine Abschiebung während der Ausbildung bei Ablehnung des Asylantrages 
 Erfahrungen sollen mehr einbezogen werden und nicht nur der formale 
Abschluss 
 
5. „Sprache als Schlüssel zur Teilhabe, auch aus Sicht der 
Zielgruppe?“ mit Hanim Ezder und Feras Afaghani, Tshikudi 
Londji, Leonie Heitner und Frank Wohlgemuth 
Leonie Heitner vom BAMF berichtete über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen 
zum Thema Integrationskurse. Seit dem 1.1.23 sind alle Asylsuchenden, unabhängig 
aus welchem Herkunftsland, berechtigt, an einem Integrationskurs teilzunehmen. 
Auch für Menschen, die über das neue Chancen Aufenthaltsrecht versuchen ihren 
Aufenthalt zu festigen, ist der Zugang frei.  
Frank Wohlgemuth stellte die Arbeit in seiner Abteilung Integrative Sprach- und 
Orientierungsförderung des Amtes für Integration und Vielfalt der Stadt Köln vor, die 
für die Beratung, Prüfung und Ausstellung der Berechtigungen und Verpflichtungen für 
die Integrationskurse zuständig ist. Die Beratung kann auch von Menschen die

Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 28.04.2023 
 
 13 
vermeintlich keinen Anspruch auf Integrationskurs haben, aufgesucht werden. Hier 
wird auch nach alternativen Möglichkeiten geschaut und manchmal könnten 
gesetzliche Spielräume genutzt werden.  
Feras Afaghani, Migrationsberater vom BFMF e.V Köln, stellte in einem persönlichen 
Erfahrungsbericht dar, wie sein Weg war, die deutsche Sprache zu erwerben. Als er 
2014 als Asylbewerber aus Syrien nach Deutschland kam, hatte er bis zur 
Anerkennung als Geflüchteter keinen Zugang zum Integrationskurs. Dadurch war ihm 
wertvolle Zeit verloren gegangen. Durch viel Eigeninitiative und ehrenamtliche 
Tätigkeit für seine Landsleute steht er heute wo er ist. 
Aus seiner Sicht müssten die Informationen über die Sprachkurse in den Unterkünften 
für Geflüchtete zeitnah nach dem Einzug und mehrsprachig erfolgen. Um 
Sprachbarrieren abzubauen und Sicherheit zu gewinnen, empfiehlt er die MiA Kurse 
(Migrant*innen stark im Alltag) die er mittlerweile auch für Männer in seinem Verein 
BFMF leitet. Durch die Herkunftssprachliche Unterstützung können anfängliche 
Sprachbarrieren überwunden werden.   
 
Forderungen/Handlungsempfehlungen Workshop 5: 
 Vereinfachter Zugang zu Integrationskursen für alle Geflüchteten, 
unabhängig vom Aufenthaltstitel und mehr qualitative Angebote für 
Menschen, die nicht kursberechtigt sind.  
 Verbessertes Angebot für Gehörlose Menschen, dadurch Unterstützung des 
Vereins Sharzad e.V. für gehörlose Geflüchtete und Migrant*innen aus Köln  
(Gehörlose haben die besondere Herausforderung, dass sie die deutsche 
Schriftsprache sowie die deutsche Gebärdensprache lernen müssen. 
Wartezeiten bei Sharzad e.V. liegen mittlerweile bei über 12 Monaten)  
 Verbesserte (Teilzeit-)Angebote für Eltern für eine Kinderbetreuung, die auf 
Grund des Mangels an Kita Plätzen und der personellen Situation (verkürzte 
Betreuungszeiten) einen erschwerten Zugang zu Sprachkursen haben.  
 Schnellere Informationsvermittlung über die Zugänge zum Integrations- 
oder Sprachkurs, um wertvolle Zeit zum Spracherwerb zu nutzen. 
Verbessertes Sprachniveau/sprachliche Integration  durch Schaffung von 
Kontaktmöglichkeiten zu „Einheimischen“.

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Podiumsgespräch mit Vertreter*innen aus den Workshops 
Jeder Workshop entsandte eine*n Vertreter*in, um die während der Workshop -Phase 
formulierten Forderungen an die Kölner Verwaltung und Politik auf dem Podium zu 
vertreten.  
 
 
Resümee 
Die Leiterin des Amtes für Integration und Vielfalt Bettina Baum bedankte sich bei allen 
Teilnehmenden der Konferenz für die gute Zusammenarbeit und die Vielfalt an Ideen 
und Forderungen, die das Leben von Zugewanderten in Köln vereinfachen und eine 
Perspektive für die Betroffenen eröffnen können. 
Sie sagte zu, die während der Workshops formulierte Forderungen an die Kölner 
Politik weiterzuleiten.

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Ausblick – Weiteres Vorgehen 
Über die Workshopergebnisse erhält das Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln 
wichtige Impulse für seine Arbeit. Die Ergebnisse b estätigen gleichzeitig, wie wichtig 
die etablierten und teilweise noch neuen Strukturen ( z.B. KIM – Kommunales 
Integrationsmanagement), insb. im Kommunalen Integrationszentrum , sind.  
Bspw. ermöglichen die vereinbarten „Mindeststandards für die Unterbringu ng und 
Betreuung von Geflüchteten“ eine wirkungsvolle Stärkung des Ehrenamts  - die 
Wahrnehmung der Aufgabe „Interkulturelle Öffnung der Verwaltung“ fördert z.B. über 
spezifische Fortbildungsangebote die Sensibilisierung von Verwaltungsmitarbeitenden 
im Kon text R assismus/Diskriminierung – um nur einige Beispiele zu nennen.  
Die Sicherung und der Ausbau von ehren- und hauptamtlichen Strukturen im Rahmen 
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, gehören zu den Kernaufgaben  des 
Amtes. Dabei ist es für die Verwaltung auch weiterhin unverzichtbar, im Austausch mit 
ehren- und hauptamtlichen Expert*innen, ihre Leistungen stetig zu verbessern. 
Wie geht es jetzt weiter? 
Das Amt für Integration und Vielfalt wird die Forderungen zusammenstellen und an die 
adressierten Stellen weiterleiten, um eine Umsetzungseinschätzung zu erhalten 
beziehungsweise eine Umsetzung anzustoßen. Einige Forderungen sind bereits 
bekannt und in Bearbeitung. Hierzu wird ein aktueller Sachstand zusammengetragen. 
Die von den Forderungen betroffenen Dienststellen und Gremien erhalten die 
Dokumentation zur Kenntnis und zur eigenen Verwendung.

Beratungsverlauf (3)

15.08.2023 Integrationsrat
TOP 5.18 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.09.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.09.2023 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2460/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
11.08.2023
Erstellt
02.08.2023 10:33