AnS/0005/2024
Erweiterung der Tempo 30 Zone im Bereich der Straße am Steintor
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Originalanregung der CDU-Fraktion
1326 Zeichen
C D U AnS/0005/2024 al CDU-Fraktion in der BV Münster-Südost Stadt Münster Bezirksverwaltung Südost Münsterstraße 7 48167. Münster April 2024 Erweiterung der Tempo 30 Zone im Bereich der Straße am Steintor Anregung: . Das derzeit an der alten Sparkasse Wolbeck stehende Tempo 30 Schild soll weiter stadtauswärts, also im Bereich Bahnhof Wolbeck/Abzweig Petersheide versetzt werden. Begründung: . Mit Fertigstellung des Baugebietes Petersheide laufen viele Kinder morgen zur Nikolaischule. Die Nikolaischule wird als Ring durch zwei Straßen erschlossen. Bei beiden Zufahrten vom Steintor kommend herrscht aktuell Tempo 50. Der Kreuzungsbereich für ausfahrende Fahrzeuge ist nur schwer einsehbar. Zudem muss der PKW-Fahrer noch die Geh- und Radwegsituation im Auge behalten. Es bietet sich an, diesen Bereich um das Tempo 30 zu erweitern, um mehr'Sicherheit für Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Für die CDU-Fraktion: AIfR. Kassenbrock Fraktionsvorsitzender CDU-Kreisverband Münster e.V. AIFR. Kassenbrock Seite1/1 Mauritzstr, 4-6, 48143 Münster CDU-Fraktionsvorsitzender BV Münster-Südost Telefon 0251 /418420, Fax 0251 / 4184244 Kissenkötterweg 18, 48167 Münster Bost@cdu-muenster.de Telefon. 02506 / 708 79 90 www, cdu-muenster.de kassenbrock@cdu-muenster.da A058 - 2024_04 - Wolbeck - Tempo 30 Steintor.dock
StellungnahmeAmt32
2691 Zeichen
08.05.2024 32.12.0014 3283 Frau Grüber Scheck Bezirksvertretung Münster-Südost Dezarnent |] über Herrn Stadtrat Heuer Eing. 24, MAI 2024 über 33.26 Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der Straße Am Steintor e Anregung-Nr. AnS/0005/2024 vom April 2024 der CDU-Fraktion in ‘der Be- zirksvertretung Münster-Südost : Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob auf der Straße Am Steintor die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert werden kann. Zurzeit gilt auf der Straße Am Steintor eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) können Temporeduzierungen auf 30 km/h erfolgen, wenn eine soziale Einrichtung, wie eine Schule, eine Kita oder ein Altenheim, einen direkten Zugang zu dieser Straße hat. Auf dem Teilbereich zwischen Petersdamm und der Am Wigbold sind keine solchen Einrich- tungen vorhanden. Die Nikolaischule wird über die Straße Am Wigbold erschlossen, welche sich in einer Tempo-30-Zone befindet. Zusätzlich wurde das Verkehrszeichen 136 (Achtung Kinder) aufgestellt, in unmittelbarer Nähe der Einmündung Am Wigbold, um auf den vorhan- denen Schulweg hinzuweisen. Zur Prüfung des Antrages auf Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der Straße Am Steintor wurde eine Verkehrszählung durchgeführt. Hierbei wurden die Fahrgeschwindigkeiten mit Hilfe eines Seitenradar-Messgerätes ermittelt. Es wurde festgestellt, dass die derzeit zu- lässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h von 85 % der Fahrzeugführenden eingehalten wird. Aufgrund des hier vorhandenen Schulweges werden dennoch durch das Ordnungsamt und Polizei Verkehrskontrollen im Rahmen der personellen Möglichkeiten durchgeführt. Darüber hinaus können nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) Geschwindigkeitsreduzie- rungen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs angeordnet werden, wenn dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere muss auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen, die das allgemeine Risiko ei- ner Beeinträchtigung der Rechtsgüter von Anderen erheblich übersteigt. Eine solche Gefahrenlage ist derzeit nicht vorhanden. Die Unfallauswertung ist unauffällig. Ausblick Anordnungen für Tempo 30, dürfen derzeit nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen der Stra- Benverkehrsordnung erfüllt sind. Tempo 30 darf daher aktuell nur an Gefahrenstellen, aus Lärmschutzgründen oder vor sozialen Einrichtungen angeordnet werden. Dies könnte sich bald ändern. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, die Stra- Benverkehrsordnung anpassen zu wollen, sodass die Länder und die Kommunen mehr Ent- scheidungsspielräume haben. N il arnei Amtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Kissenkötterweg 18
- Petersdamm
- Am Steintor
- Am Wigbold
- Münsterstraße 7
- Petersheide
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- AnS/0005/2024
- Typ
- Anregung in der BV Südost
- Datum
- 03.05.2024
- Erstellt
- 03.05.2024 12:03