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AnS/0005/2024

Erweiterung der Tempo 30 Zone im Bereich der Straße am Steintor

Anregung in der BV Südost 03.05.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 02.07.2024, TOP 5.6

Originalanregung der CDU-Fraktion

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StellungnahmeAmt32

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Originalanregung der CDU-Fraktion

1326 Zeichen

C D U AnS/0005/2024
al

CDU-Fraktion in der BV Münster-Südost

Stadt Münster
Bezirksverwaltung Südost
Münsterstraße 7
48167. Münster
April 2024

Erweiterung der Tempo 30 Zone im Bereich der Straße am Steintor

Anregung: .
Das derzeit an der alten Sparkasse Wolbeck stehende Tempo 30 Schild soll weiter stadtauswärts, also
im Bereich Bahnhof Wolbeck/Abzweig Petersheide versetzt werden.

Begründung: .

Mit Fertigstellung des Baugebietes Petersheide laufen viele Kinder morgen zur Nikolaischule. Die
Nikolaischule wird als Ring durch zwei Straßen erschlossen. Bei beiden Zufahrten vom Steintor
kommend herrscht aktuell Tempo 50. Der Kreuzungsbereich für ausfahrende Fahrzeuge ist nur schwer
einsehbar. Zudem muss der PKW-Fahrer noch die Geh- und Radwegsituation im Auge behalten. Es
bietet sich an, diesen Bereich um das Tempo 30 zu erweitern, um mehr'Sicherheit für Schülerinnen
und Schüler zu schaffen.

Für die CDU-Fraktion:

AIfR. Kassenbrock
Fraktionsvorsitzender

CDU-Kreisverband Münster e.V. AIFR. Kassenbrock Seite1/1
Mauritzstr, 4-6, 48143 Münster CDU-Fraktionsvorsitzender BV Münster-Südost

Telefon 0251 /418420, Fax 0251 / 4184244 Kissenkötterweg 18, 48167 Münster

Bost@cdu-muenster.de Telefon. 02506 / 708 79 90

www, cdu-muenster.de kassenbrock@cdu-muenster.da

A058 - 2024_04 - Wolbeck - Tempo 30 Steintor.dock

StellungnahmeAmt32

2691 Zeichen

08.05.2024

32.12.0014
3283

Frau Grüber

Scheck

Bezirksvertretung
Münster-Südost

Dezarnent |]

über Herrn Stadtrat Heuer Eing. 24, MAI 2024

über 33.26

Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der Straße Am Steintor

e Anregung-Nr. AnS/0005/2024 vom April 2024 der CDU-Fraktion in ‘der Be-
zirksvertretung Münster-Südost :

Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob auf der Straße Am Steintor die Geschwindigkeit
auf 30 km/h reduziert werden kann.

Zurzeit gilt auf der Straße Am Steintor eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) können Temporeduzierungen auf 30 km/h erfolgen,
wenn eine soziale Einrichtung, wie eine Schule, eine Kita oder ein Altenheim, einen direkten
Zugang zu dieser Straße hat.

Auf dem Teilbereich zwischen Petersdamm und der Am Wigbold sind keine solchen Einrich-
tungen vorhanden. Die Nikolaischule wird über die Straße Am Wigbold erschlossen, welche
sich in einer Tempo-30-Zone befindet. Zusätzlich wurde das Verkehrszeichen 136 (Achtung
Kinder) aufgestellt, in unmittelbarer Nähe der Einmündung Am Wigbold, um auf den vorhan-
denen Schulweg hinzuweisen.

Zur Prüfung des Antrages auf Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der Straße Am
Steintor wurde eine Verkehrszählung durchgeführt. Hierbei wurden die Fahrgeschwindigkeiten
mit Hilfe eines Seitenradar-Messgerätes ermittelt. Es wurde festgestellt, dass die derzeit zu-
lässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h von 85 % der Fahrzeugführenden eingehalten

wird.

Aufgrund des hier vorhandenen Schulweges werden dennoch durch das Ordnungsamt und
Polizei Verkehrskontrollen im Rahmen der personellen Möglichkeiten durchgeführt.

Darüber hinaus können nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) Geschwindigkeitsreduzie-
rungen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs angeordnet werden, wenn dies
aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere muss auf Grund der
besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen, die das allgemeine Risiko ei-
ner Beeinträchtigung der Rechtsgüter von Anderen erheblich übersteigt.

Eine solche Gefahrenlage ist derzeit nicht vorhanden. Die Unfallauswertung ist unauffällig.

Ausblick

Anordnungen für Tempo 30, dürfen derzeit nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen der Stra-
Benverkehrsordnung erfüllt sind. Tempo 30 darf daher aktuell nur an Gefahrenstellen, aus
Lärmschutzgründen oder vor sozialen Einrichtungen angeordnet werden. Dies könnte sich
bald ändern. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, die Stra-
Benverkehrsordnung anpassen zu wollen, sodass die Länder und die Kommunen mehr Ent-
scheidungsspielräume haben.

N il arnei

Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

02.07.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.6 Anregung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Kissenkötterweg 18
  • Petersdamm
  • Am Steintor
  • Am Wigbold
  • Münsterstraße 7
  • Petersheide

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
AnS/0005/2024
Typ
Anregung in der BV Südost
Datum
03.05.2024
Erstellt
03.05.2024 12:03