Mandari Insight

0491/2018

Mündliche Nachfrage zur schriftlichen Antwort AN/1592/2017 zum Thema "Wie kann Flüchtlingsbürginnen und -bürgen geholfen werden?"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 16.02.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 01.03.2018, TOP 8.1.2

Beantwortung der mündlichen Anfrage aus der Sitzung des SOSE vom 14.12.2017

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Anlage Beantwortung der mündlichen Anfrage aus der Sitzung des SOSE vom 14.12.2017

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung der mündlichen Anfrage aus der Sitzung des SOSE vom 14.12.2017

2659 Zeichen

Mündliche Nachfrage von Herrn Paetzold zur schriftlichen Antwort AN/1592/2017 zum 
Thema „Wie kann Flüchtlingsbürginnen und -bürgen geholfen werden?“ 
 
Beantwortung einer mündlichen Nachfrage zu TOP 9.1.1 aus der Sitzung des Aus-
schusses für Soziales und Senioren vom 14.12.2017 
 
 
Wortlaut der Anfrage: 
Der Ausschussvorsitzende RM Herr Paetzold sagt, dass ihm ein Presseartikel geläufig sei, 
welcher besagt, dass die Sozialversicherungsabgaben nicht eingefordert werden. Er bittet 
die Verwaltung, dies zu konkretisieren. 
 
Antwort des Jobcenter Köln: 
Bezug nehmend und in Ergänzung des TOP 9.1.1 der Sitzung des Ausschusses für Sozia-
les und Senioren vom 14.12.2017 auf die schriftliche Anfrage AN/1592/2017 der Piraten-
gruppe vom 02.11.2017 (siehe Anlage) teilt das Jobcenter Köln Folgendes mit: 
Umfang und Reichweite der Erstattung (Auszug aus den Fachlichen Weisungen der 
Bundesagentur für Arbeit zu § 7 SGB II, Rn. 7.52) 
„Die von Flüchtlingsbürgen abgegebene Verpflichtungserklärung umfasst grundsätzlich die 
anfallenden Kosten des Lebensunterhalts der oder des Begünstigten. Dazu gehören neben 
der Wohnversorgung auch die notwendigen Aufwendungen für einen Kranken- und Pflege-
versicherungsschutz.“ 
Damit fallen zu Recht erbrachte Aufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversicherung 
grundsätzlich unter die Erstattungspflicht des/der Bürgenden. 
Bezüglich der tatsächlichen Geltendmachung bzw. der Prüfung einer evtl. nicht erfolgenden 
Geltendmachung darf auf die unter Punkt 2 des TOP 9.1.1 der Sitzung des Ausschusses 
für Soziales und Senioren vom 14.12.2017 erfolgte Beantwortung der schriftlichen Anfrage 
AN/1592/2017 der Piratengruppe vom 02.11.2017 verwiesen werden. 
Es gibt nun zwei Urteile des Oberverwaltungsgerichtes NRW, diese sind jedoch für die ge-
meinsamen Einrichtungen/Jobcenter zunächst nicht bindend.  
Es ist davon auszugehen, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die 
Bundesagentur für Arbeit die Rechtsprechung weiter beobachten wird und die Weisungen 
entsprechend angepasst werden, soweit von dort eine entsprechende Notwendigkeit gese-
hen wird.

Bis zu einer möglichen Anpassung der fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit 
sind diese jedoch in der aktuell gültigen Fassung – auch nach Auffassung des Bundesmi-
nisteriums für Arbeit und Soziales – für die gemeinsamen Einrichtungen/Jobcenter weiter-
hin verbindlich und dementsprechend umzusetzen. Dies wiederum bedeutet, dass auch 
das Jobcenter Köln bis auf Weiteres wie oben beschrieben zu agieren hat, also auch die 
Sozialversicherungsabgaben von der Erstattungspflicht des Bürgen/der Bürgin umfasst 
sind. 
gez. Wagner

Anlage Beantwortung der mündlichen Anfrage aus der Sitzung des SOSE vom 14.12.2017

100 Zeichen

Anlage: TOP 9.1.1 aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom          
14.12.2017

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

761 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer  16.02.2018 
 0491/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 01.03.2018 
 
Mündliche Nachfrage zur schriftlichen Antwort AN/1592/2017 zum Thema "Wie kann 
Flüchtlingsbürginnen und -bürgen geholfen werden?" 
 
Beantwortung einer mündlichen Nachfrage von Herrn Paetzold zu TOP 9.1.1 aus der Sitzung 
des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 14.12.2017 
 
 
Zur mündlichen Nachfrage von Herrn Paetzold aus der Sitzung vom 14.12.2017 legt die Verwaltung 
dem Ausschuss für Soziales und Senioren die in der Anlage beigefügte Antwort des Jobcenter Köln 
vor.  
 
Anlagen 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

01.03.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 8.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0491/2018
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
16.02.2018
Erstellt
13.02.2018 16:09