RR 51/2025
Dringlichkeitsbeschluss des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln vom 25. September 2025
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Sitzungsvorlage RR (Stellungnahme)
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Bezirksregierung Köln, Geschäftsstelle des Regionalrates und des Braunkohlenausschusses, 50606 Köln Datum: 24. September 2025 Seite 1 von 3 Aktenzeichen: Auskunft erteilt: Valentina Serafini valentina.serafini@bezreg- koeln.nrw.de Zimmer: Telefon: (0221) 147 - 3755 , Fax: (0221) 147 - , Zeughausstraße 2-8, 50667 Köln Der Vorsitzende des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW Referat VI B 1 40479 Düsseldorf Per E-Mail Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und anderer Gesetze Erlass vom 05.09.2025 – VI B 1 2023-0009891 – Stellungnahme des Regionalrates Köln Sehr geehrte Damen und Herren, der Regionalrat Köln begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzes, Verfahren zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und Planungs- und Umsetzungsprozesse zu beschleunigen. Zu Artikel 2 (Änderung des Landesplanungsgesetzes) nimmt der Regionalrat Köln wie folgt Stellung: Im Sinne eines allgemeinen Bürokratieabbaus durch Reduzierung des Verwaltungsaufwands und Beschleunigung der Verfahren ist die Zielrichtung nachvollziehbar. Der vorliegende Entwurf sieht jedoch vor, die Beteiligung der regionalen Planungsträger stark einzuschränken, indem im § 9 Absatz 4 LPlG NRW folgende Mitwirkungsrechte der regionalen Planungsträger ersatzlos gestrichen werden sollen: 1. Beschlussfassung über Vorschläge zu den jährlichen Ausbauprogrammen für • Landesstraßen, • Radschnellverbindungen des Landes, • Radvorrangrouten und • Förderprogramme für den kommunalen Straßenbau. 2. Information über die Förderprogramme der Nahmobilität. Datum: 24. September 2025 Seite 2 von 3 Der Vorsitzende des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln 3. Frühzeitige Unterrichtung über Pläne und Programme zu Bundesfernstraßen, Landesstraßen, Radschnellverbindungen des Landes und Radvorrangrouten einschließlich Bereitstellung der Unterlagen sowie Begründungspflicht bei Abweichung von den Vorschlägen des regionalen Planungsträgers. 4. Festlegung von Prioritäten für den Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. € (einschließlich Radwegebau). Die geplanten Streichungen würden den regionalen Planungsträgern wesentliche Befugnisse entziehen und eine abgestimmte, gleichzeitige Entwicklung von Flächen für Wohnen, Gewerbe und Industrie einerseits sowie den hierfür erforderlichen Ausbau der Infrastruktur anderseits behindern. Dieses Zusammenspiel ist jedoch insbesondere im Hinblick auf einen erfolgreichen Transformationsprozess im rheinischen Revier zwingend erforderlich. Der Regionalrat Köln – wie auch die anderen Planungsregionen – hält es für dringend geboten, Bürokratie abzubauen und Verfahren zu verschlanken. Wir sind ausdrücklich bereit, an der Vereinfachung von Abstimmungs- und Entscheidungsprozessen mitzuwirken. Eine ersatzlose Streichung der Mitwirkungsrechte ist jedoch der falsche Weg: Sie reduziert nicht die Bürokratie, sondern schwächt den kooperativen Planungsprozess zwischen Land, Regionen und Kommunen. Sie führt nicht zu einer Beschleunigung der Entwicklung, wenn Infrastruktur und Flächenentwicklung nicht zusammen geplant werden. Sie ignoriert die Expertise vor Ort, die für eine sachgerechte Priorisierung von Infrastrukturmaßnahmen unverzichtbar ist. Forderung: Wir fordern, die Mitwirkungsrechte der regionalen Planungsträger in § 9 Abs. 4 LPlG NRW beizubehalten und - im Sinne einer echten Entbürokratisierung – Planungsprozesse weiterzuentwickeln. Ziel sollte eine Reform sein, die Entscheidungswege vereinfacht, Doppelstrukturen vermeidet, digitale Verfahren stärkt und so Planungs- und Umsetzungsprozesse tatsächlich beschleunigt. Nur durch eine enge Einbindung der Regionen können Planung, Priorisierung und Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen sachgerecht, Datum: 24. September 2025 Seite 3 von 3 Der Vorsitzende des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln bürgernah und zukunftsfest erfolgen. Der Regionalrat Köln dient hier als zwingendes Bindeglied zwischen den verschiedenen Planungsebenen. Da die festgelegte Stellungnahmefrist am 08.10.2025 abläuft und die nächste Regionalratssitzung am 19.12.2025 stattfindet, wurde diese Stellungnahme im Wege eines einstimmigen Dringlichkeitsbeschlusses gefasst. Mit freundlichen Grüßen (Rainer Deppe) (Bodo Jakob) Vorsitzender des Regionalrats 1. stellvertretender des Regierungsbezirks Köln Vorsitzender (Manfred Waddey) 2. stellvertretender Vorsitzender
Sitzungsvorlage RR (Dringlichkeitsbeschluss des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln vom 25. September 2025)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 51/2025 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Frau Sengül Telefon 0221-147-4020 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 02.12.2025 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 19.12.2025 9. beschließend TOP: Dringlichkeitsbeschluss des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln vom 25. September 2025 Beschlussvorschlag: Der Regionalrat Köln genehmigt den Dringlichkeitsbeschluss. Erläuterungen: Anlage(n): 1. Dringlichkeitsbeschluss 25.09.2025_unterschrieben 2. Stellungnahme
Sitzungsvorlage RR (Dringlichkeitsbeschluss 25.09.2025_unterschrieben)
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Dringlichkeitsbeschluss des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln Stellungnahme des Regionalrats Köln zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und anderer Gesetze Köln, den 25. September 2025 Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 3 Geschäftsordnung für den Regionalrat des Regierungsbezirks Köln vom 19. Februar 2021 (GO) Erläuterung: Der Ältestenrat des Regionalrats Köln hat mit einer Sondersitzung am 23. September 2025 beschlossen, die angehangene Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßen - und Wegegesetzes des Landes Nordrhein -Westfalen und anderer Gesetze abzugeben. Begründung: Die Dringlichkeit für diesen Beschluss ergibt sich aus der festgelegten Stellungnahmefrist bis zum 08.10.2025. Die Einhaltung dieser Frist wäre bei einer Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des Regionalrats am 19.12.2025 nicht möglich. Daher wird der Regionalratsbeschluss im Wege der Dringlichkeitsentscheidung nach § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Regionalrat des Regierungsbezirks Köln eingeholt. Die formelle Bestätigung findet in der nächsten Sitzung des Regionalrats am 19.12.2025 statt. Die Fraktionsvorsitzenden wurden gemäß § 5 Abs. 3 GO über das Verfahren unterrichtet. Bezirksregierung Köln Regionalrat des Regierungsbezirks Köln (Rainer Deppe) (Bodo Jakob) Vorsitzender des Regionalrats 1. stellvertretender des Regierungsbezirks Köln Vorsitzender (Manfred Waddey) 2. stellvertretender Vorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- RR 51/2025
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 19.12.2025
- Erstellt
- 02.12.2025 14:28