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RR 51/2025

Dringlichkeitsbeschluss des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln vom 25. September 2025

Sitzungsvorlage RR 19.12.2025

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 19.12.2025, TOP 9.

Sitzungsvorlage RR (Stellungnahme)

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Sitzungsvorlage RR (Dringlichkeitsbeschluss des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln vom 25. September 2025)

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Sitzungsvorlage RR (Dringlichkeitsbeschluss 25.09.2025_unterschrieben)

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Sitzungsvorlage RR (Stellungnahme)

4784 Zeichen

Bezirksregierung Köln, Geschäftsstelle des Regionalrates und des Braunkohlenausschusses, 50606 Köln 
 Datum: 24. September 2025 
Seite 1 von 3 
Aktenzeichen:
Auskunft erteilt:
Valentina Serafini 
valentina.serafini@bezreg-
koeln.nrw.de 
Zimmer:  
Telefon: (0221) 147 - 3755 ,
Fax: (0221) 147 - ,
Zeughausstraße 2-8, 
50667 Köln 
Der Vorsitzende des Regionalrates 
des Regierungsbezirks Köln 
Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr NRW 
Referat VI B 1 
40479 Düsseldorf 
Per E-Mail 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßen- und 
Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und anderer 
Gesetze                                                                                  
Erlass vom 05.09.2025 – VI B 1 2023-0009891 –                                                                         
Stellungnahme des Regionalrates Köln 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
der Regionalrat Köln begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzes, 
Verfahren zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und Planungs- und 
Umsetzungsprozesse zu beschleunigen. 
Zu Artikel 2 (Änderung des Landesplanungsgesetzes) nimmt der 
Regionalrat Köln wie folgt Stellung:
Im Sinne eines allgemeinen Bürokratieabbaus durch Reduzierung des 
Verwaltungsaufwands und Beschleunigung der Verfahren ist die 
Zielrichtung nachvollziehbar. Der vorliegende Entwurf sieht jedoch vor, 
die Beteiligung der regionalen Planungsträger stark einzuschränken, 
indem im § 9 Absatz 4 LPlG NRW folgende Mitwirkungsrechte der 
regionalen Planungsträger ersatzlos gestrichen werden sollen: 
1. Beschlussfassung über Vorschläge zu den jährlichen 
Ausbauprogrammen für     
• Landesstraßen, 
• Radschnellverbindungen des Landes, 
• Radvorrangrouten und 
• Förderprogramme für den kommunalen Straßenbau. 
2. Information über die Förderprogramme der Nahmobilität.

Datum: 24. September 2025 
Seite 2 von 3 
Der Vorsitzende des Regionalrates 
des Regierungsbezirks Köln 
3. Frühzeitige Unterrichtung über Pläne und Programme zu 
Bundesfernstraßen, Landesstraßen, Radschnellverbindungen 
des Landes und Radvorrangrouten einschließlich Bereitstellung 
der Unterlagen sowie Begründungspflicht bei Abweichung von 
den Vorschlägen des regionalen Planungsträgers. 
4. Festlegung von Prioritäten für den Um- und Ausbau von 
Landesstraßen bis 3 Mio. € (einschließlich Radwegebau). 
Die geplanten Streichungen würden den regionalen Planungsträgern 
wesentliche Befugnisse entziehen und eine abgestimmte, gleichzeitige 
Entwicklung von Flächen für Wohnen, Gewerbe und Industrie einerseits 
sowie den hierfür erforderlichen Ausbau der Infrastruktur anderseits 
behindern. Dieses Zusammenspiel ist jedoch insbesondere im Hinblick 
auf einen erfolgreichen Transformationsprozess im rheinischen Revier 
zwingend erforderlich. 
Der Regionalrat Köln – wie auch die anderen Planungsregionen – hält es 
für dringend geboten, Bürokratie abzubauen und Verfahren zu 
verschlanken. Wir sind ausdrücklich bereit, an der Vereinfachung von 
Abstimmungs- und Entscheidungsprozessen mitzuwirken. Eine 
ersatzlose Streichung der Mitwirkungsrechte ist jedoch der falsche 
Weg: 
 Sie reduziert nicht die Bürokratie, sondern schwächt den 
kooperativen Planungsprozess zwischen Land, Regionen und 
Kommunen. 
 Sie führt nicht zu einer Beschleunigung der Entwicklung, wenn 
Infrastruktur und Flächenentwicklung nicht zusammen geplant 
werden. 
 Sie ignoriert die Expertise vor Ort, die für eine sachgerechte 
Priorisierung von Infrastrukturmaßnahmen unverzichtbar ist. 
Forderung:
Wir fordern, die Mitwirkungsrechte der regionalen Planungsträger in § 
9 Abs. 4 LPlG NRW beizubehalten und - im Sinne einer echten 
Entbürokratisierung – Planungsprozesse weiterzuentwickeln. Ziel sollte 
eine Reform sein, die 
 Entscheidungswege vereinfacht, 
 Doppelstrukturen vermeidet, 
 digitale Verfahren stärkt und 
 so Planungs- und Umsetzungsprozesse tatsächlich beschleunigt. 
Nur durch eine enge Einbindung der Regionen können Planung, 
Priorisierung und Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen sachgerecht,

Datum: 24. September 2025 
Seite 3 von 3 
Der Vorsitzende des Regionalrates 
des Regierungsbezirks Köln 
bürgernah und zukunftsfest erfolgen.                                                                                          
Der Regionalrat Köln dient hier als zwingendes Bindeglied zwischen den 
verschiedenen Planungsebenen. 
Da die festgelegte Stellungnahmefrist am 08.10.2025 abläuft und die 
nächste Regionalratssitzung am 19.12.2025 stattfindet, wurde diese 
Stellungnahme im Wege eines einstimmigen Dringlichkeitsbeschlusses 
gefasst. 
Mit freundlichen Grüßen  
(Rainer Deppe)  (Bodo Jakob) 
Vorsitzender des Regionalrats 1. stellvertretender  
des Regierungsbezirks Köln  Vorsitzender 
(Manfred Waddey) 
2. stellvertretender Vorsitzender

Sitzungsvorlage RR (Dringlichkeitsbeschluss des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln vom 25. September 2025)

631 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 51/2025 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Sengül 
Telefon 0221-147-4020 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 02.12.2025 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 19.12.2025 9. beschließend 
 
TOP: 
Dringlichkeitsbeschluss des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln vom 25. September 
2025 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Regionalrat Köln genehmigt den Dringlichkeitsbeschluss.  
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. Dringlichkeitsbeschluss 25.09.2025_unterschrieben  
2. Stellungnahme

Sitzungsvorlage RR (Dringlichkeitsbeschluss 25.09.2025_unterschrieben)

1565 Zeichen

Dringlichkeitsbeschluss  
des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln 
 
Stellungnahme des Regionalrats Köln zum Entwurf eines Gesetzes zur 
Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen 
und anderer Gesetze 
 
 
Köln, den 25. September 2025 
 
Rechtsgrundlage:  
§ 5 Abs. 3 Geschäftsordnung für den Regionalrat des Regierungsbezirks Köln vom 19. 
Februar 2021 (GO) 
 
Erläuterung:  
Der Ältestenrat des Regionalrats Köln hat mit einer Sondersitzung am 23. September 
2025 beschlossen, die angehangene Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur 
Änderung des Straßen - und Wegegesetzes des Landes Nordrhein -Westfalen und 
anderer Gesetze abzugeben. 
 
Begründung: 
Die Dringlichkeit für diesen Beschluss ergibt sich aus der festgelegten 
Stellungnahmefrist bis zum 08.10.2025. Die Einhaltung dieser Frist wäre bei einer 
Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des Regionalrats am 19.12.2025 nicht 
möglich. 
 
Daher wird der Regionalratsbeschluss im Wege der Dringlichkeitsentscheidung nach 
§ 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
eingeholt. Die formelle Bestätigung findet in der nächsten Sitzung des Regionalrats 
am 19.12.2025 statt. 
 
Die Fraktionsvorsitzenden wurden gemäß § 5 Abs. 3 GO über das Verfahren 
unterrichtet.  
 
 
 
 
 
Bezirksregierung Köln 
 
Regionalrat des 
Regierungsbezirks Köln

(Rainer Deppe)     (Bodo Jakob) 
Vorsitzender des Regionalrats  1. stellvertretender  
des Regierungsbezirks Köln  Vorsitzender 
 
 
 
 
 
(Manfred Waddey) 
2. stellvertretender Vorsitzender

Beratungsverlauf (1)

19.12.2025 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 9.
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Details

Vorlagen-Nr.
RR 51/2025
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
19.12.2025
Erstellt
02.12.2025 14:28