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4352/2021

Zunahme von Zuweisungen von Geflüchteten 2021 und 2022 Ressourcenplanung der Unterkünfte

Mitteilung Ausschuss 06.01.2022

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Nächste Beratung: Unterausschuss Wohnen, Sitzung am 07.02.2022, TOP 6.3

Schreiben MKFFI NRW vom 19.11.2021

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Mitteilung Ausschuss

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Schreiben MKFFI NRW vom 19.11.2021

5499 Zeichen

Ministerium für Kinder, Familie,
Flüchtlinge und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf

An die
Städte und Gemeinden

über
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen

Städtetag Nordrhein-Westfalen

nachrichtlich:
Landkreistag NRW

- nur per elektronischer Post -

Auswirkungen der aktuell erhöhten Asylzugänge in Nordrhein-
Westfalen auf die kommunalen Zuweisungen von Asylsuchenden
>. gemäß $ 50 AsylG i.V.m. 8 3 FIäAG :

Sehr geehrte Damen und Herren,

die bundesweit erhöhten Zugänge an Asylsuchenden stellen auch uns
in Nordrhein-Westfalen — auf der Ebene des Landes und der
Kommunen - gleichermaßen vor Herausforderungen.

Bis zum 16.11.2021 wurden bundesweit 125.911 und bezogen auf
Nordrhein-Westfalen 26.404 Erstantragstellende verzeichnet (sog.
EASY-Zugänge). Angesichts der aktuellen EASY-Zugänge erwarte ich,
dass wir damit in 2021 in etwa das Zugangsniveau von 2017 erreichen
werden, als für Nordrhein-Westfalen 34.684 Personen erfasst wurden.

Aktuell sprechen ca. 1.000 Personen pro Woche in der
Landeserstaufnahme (LEA) in Bochum vor, um ein Asylgesuch zu
äußern. Hierunter befinden sich ca. 850 Personen, die als

19. November 2021
Seite 1 von 4

Aktenzeichen 532
bei Antwort bitte angeben

Dienstgebäude und
Lieferanschrift:
Völklinger Straße 4
40219 Düsseldorf
Telefon 0211 837-02
Telefax 0211 837-2200
poststelle@mkffi.nrw.de
www. mkffi.nrw

Öffentliche Verkehrsmittel:
Rheinbahn Linien

706, 709 (Haltestelle Stadttor)
707 (Haltestelle Wupperstraße)

erstantragstellende oder folgeantragstellende Personen in Nordrhein- Seite 2 von 4
Westfalen verbleiben und in den Landeseinrichtungen aufgenommen

werden. Zum Stichtag 16.11.2021 befanden:sich ca. 12.500

Asylsuchende in den Landeseinrichtungen, darunter zahlreiche Familien

mit minderjährigen Kindern (ca. 45 %). Der Großteil der Geflüchteten

stammt aus Syrien (20,3 %), Irak (15,4 %) und Afghanistan (15 %) und

somit aus Herkunftsländern, in die aktuell keine Rückführungs-

perspektiven bestehen.

Auch wenn das Land Nordrhein-Westfalen derzeit über ca. 21.500
aktive Unterbringungsplätze in den Landeseinrichtungen verfügt,
können unter dem Eindruck der weiterhin anhaltenden Corona-
Pandemie und hieraus resultierender Infektionsschutzmaßnahmen nicht
alle Kapazitäten zur Belegung ausgeschöpft werden. Auf der Ebene der
Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) ist die verbleibende belegbare
Kapazität erschöpft; die EAE werden daher teilweise schon „überbucht“,
um die in der LEA vorbesprechenden Personen aufzunehmen. Die
Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) sind aktuell bzgl. ihrer
belegbaren Kapazität zu 91 % ausgelastet; addiert man die geplanten
Transfers aus den EAE schon hinzu, beträgt der Auslastungsgrad 98 %.
Die Aufnahmeeinrichtungen schöpfen aktuell alle Möglichkeiten aus, die
belegbare Kapazität nochmals zu erhöhen.

Ich möchte Ihnen versichern, dass das Land Nordrhein-Westfalen in
dieser angespannten Belegungslage selbstverständlich alle
Anstrengungen unternimmt, um die belegbaren Kapazitäten zu erhöhen.
Dies ist jedoch teilweise nur mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf
möglich, so dass in den vergangenen Wochen die Anzahl der
wöchentlich zuzuweisenden Personen in Ihre Städte und Gemeinden
sukzessive erhöht worden ist und sich in den kommenden Wochen in
Abhängigkeit von den Zugängen in etwa auf einem Niveau von ca.
1.000 Personen einpendeln dürfte. In Abhängigkeit von den Zugängen
kann sich die Anzahl der erforderlichen Zuweisungen ggf. nochmals

erhöhen. Hierzu stehe ich mit der Bezirksregierung in einem ständigen
Austausch.

Die Zuweisungen werden von der Bezirksregierung Arnsberg in enger
Abstimmung mit meinem Hause dahingehend priorisiert, dass Personen
mit guter Rückführungsperspektive auch weiterhin möglichst bis zum
Ablauf der gesetzlichen Wohnverpflichtung in den Landeseinrichtungen
verbleiben. Die ggf. auch vor Ablauf der Wohnverpflichtung erforderlich
werdenden Zuweisungen fokussieren sich aktuell auf folgende
Zuweisungsgruppen:

1: Zuweisungsgruppe 1 (reguläre Zuweisungen von Personen, die
die gesetzliche Wohnverpflichtung erfüllt haben)

2. Zuweisungsgruppe 2 (vorzeitige Zuweisungen von Familien mit
einer Verweildauer > 2 Monate, die nicht aus sicheren
Herkunftsstaaten (d.h. Albanien, Bosnien- und Herzegowina,
Ghana, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und
Serbien) sowie aus den HKL Algerien, Nigeria, Bangladesch,
Georgien, Tunesien, Pakistan und Moldau stammen)

3. Zuweisungsgruppe 3 (vorzeitige Zuweisungen von Reisegruppen
ohne minderjährige Kinder aus den Ländern Afghanistan, China,
Eritrea, Irak, Iran und Syrien)

Mir ist bewusst, dass die erhöhten Zuweisungen auch für Sie eine
enorme Herausforderung bedeuten, zumal die diesjährige
Zuweisungspause über den Jahreswechsel den Umständen geschuldet
auf eine Woche statt wie bisher zwei Wochen beschränkt werden muss.
Der letzte Zuweisungstransfer erfolgt am 23.12.2021; im neuen Jahr
werden die Zuweisungstransfers bereits am 04.01.2022 wieder
aufgenommen.

Seite 3 von 4

Die Bezirksregierung Arnsberg wird bei den Zuweisungen auch Seite 4 von 4
weiterhin Ihre Interessenlagen berücksichtigen. Sie berichtete mir, dass

sie mit Ihnen in einem engen und vertrauensvollen Austausch bzgl. der
Zuweisungsplanungen steht und dass Sie in der aktuellen Situation viel
Verständnis zeigen. Hierfür möchte ich mich aufrichtig bedanken und

verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Mitteilung Ausschuss

4344 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/562 
 
Vorlagen-Nummer  06.01.2022 
 4352/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 11.01.2022 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 13.01.2022 
Unterausschuss Wohnen 07.02.2022 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 25.02.2022 
 
Zunahme von Zuweisungen von Geflüchteten 2021 und 2022  
Ressourcenplanung der Unterkünfte 
Das Ministerium für Kinder, Familie Flüchtlinge und Integration des Landes NRW informiert mit 
Schreiben vom 19. November 2021 über die Auswirkungen der aktuell erhöhten Asylzugänge in NRW 
auf die kommunalen Zuweisungen von Asylsuchenden. Bis zum 16.11.2021 wurden bundesweit 
125.911 (NRW 26.404) Erstantragsstellende verzeichnet. Damit wird bis Ende 2021 das Zugangsni-
veau von 2017 erreicht. Damit verbunden erhöhen sich auch die Zuweisungen der Geflüchteten in die 
Kommunen. Für 2022 ist anzunehmen, dass sich diese Entwicklung weiter fortsetzt. 
 
Seit der 48. Kalenderwoche finden verstärkte Zuweisungen nach Köln statt. Im Durchschnitt sind es 
50 – 70 Personen pro Woche. Dabei handelt es sich überwiegend um Familien. 
Sofern diese Entwicklung in 2022 anhält, würde dies unter Berücksichtigung von Abgängen ein Net-
tozuwachs an unterzubringenden Geflüchteten von geschätzt 1.800 Personen gegenüber den im No-
vember 2021 untergebrachten 5.629 Personen bedeuten.  
 
Ein Großteil der neuen Geflüchteten kommt aus Syrien, dem Irak und Afghanistan. Während es sich 
bei den Menschen aus dem Nahen Osten um Asylantragsteller handelt, handelt es sich bei den Ge-
flüchteten aus Afghanistan überwiegend um afghanische Ortskräfte der Bundeswehr oder deutscher 
Unternehmen, die gemäß § 22 Aufenthaltsgesetz aus humanitären Gründen aufgenommen wurden. 
Bei diesen Herkunftsländern besteht derzeit keine Rückführungsperspektive, so dass von einer länge-
ren öffentlichen Unterbringung auszugehen ist. 
 
Diese neue Zuweisungslage erfordert ein massives Umsteuern bei der Ressourcenplanung der Un-
terkünfte für Geflüchtete durch das Amt für Wohnungswesen.  
Es müssen alle derzeit verfügbaren Unterbringungs-Ressourcen genutzt werden, um die zu uns 
kommenden Menschen unterbringen zu können. Dies bedeutet auch, dass Standorte mit Gemein-
schaftsküchen und/oder Gemeinschaftssanitär sowie Beherbergungsbetriebe, deren Aufgabe in 2022 
geplant war, nun gehalten oder wieder verstärkt belegt werden müssen.  
 
Durch den starken Zuwachs an Geflüchteten kann die Vorgabe des Rates in seinem Beschluss vom 
04.02.2021, eine jährliche Steigerung der Unterbringung von Geflüchteten in abgeschlossenen 
Wohneinheiten um fünf Prozent zu erreichen, nicht mehr garantiert werden. Es ist vielmehr mit einer 
Absenkung unter das 2021 bereits erreichte Ziel von 85 Prozent zu rechnen.  
 
Die Verwaltung hat nach wie vor das Ziel, den Anteil an abgeschlossenen Wohneinheiten zu erhöhen,

2 
 
ist allerdings von ihr nicht beinflussbaren Faktoren wie schwierigen Erwerb und Anmietung von ge-
eigneten Unterbringungsobjekten auf dem Kölner Immobilienmarkt und den Landes-Zuweisungen von 
weiteren Geflüchteten nach Köln abhängig.  
 
Zur Deckung des erhöhten Unterbringungsbedarfs wird es erforderlich sein, die bestehende Unter-
bringungsreserve vollständig zu belegen. Die grundsätzlich vorgesehene Reserve von 1.500 Plätzen 
ist im Herbst und Winter 2021 auf gut 1.000 Plätze gesunken.  
 
Die bestehende Reserve wird derzeit sukzessive weiter belegt. Zu berücksichtigen ist, dass die ver-
bleibende Reserve aus mobilen Wohneinheiten und Leichtbauhallen besteht. Die  Leichtbauhallen 
haben keine abgeschlossenen Wohneinheiten und Gemeinschaftsverpflegung und stellen damit den 
derzeit geringsten Unterbringungsstandard dar. 
 
Eine Steigerung der Unterbringungsplätze durch eine dichtere Belegung kommt derzeit aufgrund des 
Pandemiegeschehens nicht in Betracht. 
 
Unabhängig von den Zuweisungen werden derzeit 378 unerlaubt Eingereiste vorwiegend albanischer 
Nationalität in der städtischen Erstaufnahme Herkulesstraße untergebracht. 26 Geflüchtete aus Erfts-
tadt, deren Unterkunft durch Starkregen unbrauchbar geworden ist, sind weiterhin in einer Unterkunft 
in Roggendorf-Thenhoven, 129 afghanische Ortskräfte inklusive Familienmitgliedern sind auf ver-
schiedene Unterkünfte im Stadtgebiet verteilt untergebracht. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (4)

11.01.2022 Integrationsrat
TOP 5.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.01.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.02.2022 Unterausschuss Wohnen
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
Kenntnisnahme (Mitteilung)

Details

Aktenzeichen
4352/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
06.01.2022
Erstellt
15.12.2021 14:13