4352/2021
Zunahme von Zuweisungen von Geflüchteten 2021 und 2022 Ressourcenplanung der Unterkünfte
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Schreiben MKFFI NRW vom 19.11.2021
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Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf An die Städte und Gemeinden über Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen Städtetag Nordrhein-Westfalen nachrichtlich: Landkreistag NRW - nur per elektronischer Post - Auswirkungen der aktuell erhöhten Asylzugänge in Nordrhein- Westfalen auf die kommunalen Zuweisungen von Asylsuchenden >. gemäß $ 50 AsylG i.V.m. 8 3 FIäAG : Sehr geehrte Damen und Herren, die bundesweit erhöhten Zugänge an Asylsuchenden stellen auch uns in Nordrhein-Westfalen — auf der Ebene des Landes und der Kommunen - gleichermaßen vor Herausforderungen. Bis zum 16.11.2021 wurden bundesweit 125.911 und bezogen auf Nordrhein-Westfalen 26.404 Erstantragstellende verzeichnet (sog. EASY-Zugänge). Angesichts der aktuellen EASY-Zugänge erwarte ich, dass wir damit in 2021 in etwa das Zugangsniveau von 2017 erreichen werden, als für Nordrhein-Westfalen 34.684 Personen erfasst wurden. Aktuell sprechen ca. 1.000 Personen pro Woche in der Landeserstaufnahme (LEA) in Bochum vor, um ein Asylgesuch zu äußern. Hierunter befinden sich ca. 850 Personen, die als 19. November 2021 Seite 1 von 4 Aktenzeichen 532 bei Antwort bitte angeben Dienstgebäude und Lieferanschrift: Völklinger Straße 4 40219 Düsseldorf Telefon 0211 837-02 Telefax 0211 837-2200 poststelle@mkffi.nrw.de www. mkffi.nrw Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 706, 709 (Haltestelle Stadttor) 707 (Haltestelle Wupperstraße) erstantragstellende oder folgeantragstellende Personen in Nordrhein- Seite 2 von 4 Westfalen verbleiben und in den Landeseinrichtungen aufgenommen werden. Zum Stichtag 16.11.2021 befanden:sich ca. 12.500 Asylsuchende in den Landeseinrichtungen, darunter zahlreiche Familien mit minderjährigen Kindern (ca. 45 %). Der Großteil der Geflüchteten stammt aus Syrien (20,3 %), Irak (15,4 %) und Afghanistan (15 %) und somit aus Herkunftsländern, in die aktuell keine Rückführungs- perspektiven bestehen. Auch wenn das Land Nordrhein-Westfalen derzeit über ca. 21.500 aktive Unterbringungsplätze in den Landeseinrichtungen verfügt, können unter dem Eindruck der weiterhin anhaltenden Corona- Pandemie und hieraus resultierender Infektionsschutzmaßnahmen nicht alle Kapazitäten zur Belegung ausgeschöpft werden. Auf der Ebene der Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) ist die verbleibende belegbare Kapazität erschöpft; die EAE werden daher teilweise schon „überbucht“, um die in der LEA vorbesprechenden Personen aufzunehmen. Die Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) sind aktuell bzgl. ihrer belegbaren Kapazität zu 91 % ausgelastet; addiert man die geplanten Transfers aus den EAE schon hinzu, beträgt der Auslastungsgrad 98 %. Die Aufnahmeeinrichtungen schöpfen aktuell alle Möglichkeiten aus, die belegbare Kapazität nochmals zu erhöhen. Ich möchte Ihnen versichern, dass das Land Nordrhein-Westfalen in dieser angespannten Belegungslage selbstverständlich alle Anstrengungen unternimmt, um die belegbaren Kapazitäten zu erhöhen. Dies ist jedoch teilweise nur mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf möglich, so dass in den vergangenen Wochen die Anzahl der wöchentlich zuzuweisenden Personen in Ihre Städte und Gemeinden sukzessive erhöht worden ist und sich in den kommenden Wochen in Abhängigkeit von den Zugängen in etwa auf einem Niveau von ca. 1.000 Personen einpendeln dürfte. In Abhängigkeit von den Zugängen kann sich die Anzahl der erforderlichen Zuweisungen ggf. nochmals erhöhen. Hierzu stehe ich mit der Bezirksregierung in einem ständigen Austausch. Die Zuweisungen werden von der Bezirksregierung Arnsberg in enger Abstimmung mit meinem Hause dahingehend priorisiert, dass Personen mit guter Rückführungsperspektive auch weiterhin möglichst bis zum Ablauf der gesetzlichen Wohnverpflichtung in den Landeseinrichtungen verbleiben. Die ggf. auch vor Ablauf der Wohnverpflichtung erforderlich werdenden Zuweisungen fokussieren sich aktuell auf folgende Zuweisungsgruppen: 1: Zuweisungsgruppe 1 (reguläre Zuweisungen von Personen, die die gesetzliche Wohnverpflichtung erfüllt haben) 2. Zuweisungsgruppe 2 (vorzeitige Zuweisungen von Familien mit einer Verweildauer > 2 Monate, die nicht aus sicheren Herkunftsstaaten (d.h. Albanien, Bosnien- und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien) sowie aus den HKL Algerien, Nigeria, Bangladesch, Georgien, Tunesien, Pakistan und Moldau stammen) 3. Zuweisungsgruppe 3 (vorzeitige Zuweisungen von Reisegruppen ohne minderjährige Kinder aus den Ländern Afghanistan, China, Eritrea, Irak, Iran und Syrien) Mir ist bewusst, dass die erhöhten Zuweisungen auch für Sie eine enorme Herausforderung bedeuten, zumal die diesjährige Zuweisungspause über den Jahreswechsel den Umständen geschuldet auf eine Woche statt wie bisher zwei Wochen beschränkt werden muss. Der letzte Zuweisungstransfer erfolgt am 23.12.2021; im neuen Jahr werden die Zuweisungstransfers bereits am 04.01.2022 wieder aufgenommen. Seite 3 von 4 Die Bezirksregierung Arnsberg wird bei den Zuweisungen auch Seite 4 von 4 weiterhin Ihre Interessenlagen berücksichtigen. Sie berichtete mir, dass sie mit Ihnen in einem engen und vertrauensvollen Austausch bzgl. der Zuweisungsplanungen steht und dass Sie in der aktuellen Situation viel Verständnis zeigen. Hierfür möchte ich mich aufrichtig bedanken und verbleibe mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562 Vorlagen-Nummer 06.01.2022 4352/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 11.01.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 13.01.2022 Unterausschuss Wohnen 07.02.2022 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 25.02.2022 Zunahme von Zuweisungen von Geflüchteten 2021 und 2022 Ressourcenplanung der Unterkünfte Das Ministerium für Kinder, Familie Flüchtlinge und Integration des Landes NRW informiert mit Schreiben vom 19. November 2021 über die Auswirkungen der aktuell erhöhten Asylzugänge in NRW auf die kommunalen Zuweisungen von Asylsuchenden. Bis zum 16.11.2021 wurden bundesweit 125.911 (NRW 26.404) Erstantragsstellende verzeichnet. Damit wird bis Ende 2021 das Zugangsni- veau von 2017 erreicht. Damit verbunden erhöhen sich auch die Zuweisungen der Geflüchteten in die Kommunen. Für 2022 ist anzunehmen, dass sich diese Entwicklung weiter fortsetzt. Seit der 48. Kalenderwoche finden verstärkte Zuweisungen nach Köln statt. Im Durchschnitt sind es 50 – 70 Personen pro Woche. Dabei handelt es sich überwiegend um Familien. Sofern diese Entwicklung in 2022 anhält, würde dies unter Berücksichtigung von Abgängen ein Net- tozuwachs an unterzubringenden Geflüchteten von geschätzt 1.800 Personen gegenüber den im No- vember 2021 untergebrachten 5.629 Personen bedeuten. Ein Großteil der neuen Geflüchteten kommt aus Syrien, dem Irak und Afghanistan. Während es sich bei den Menschen aus dem Nahen Osten um Asylantragsteller handelt, handelt es sich bei den Ge- flüchteten aus Afghanistan überwiegend um afghanische Ortskräfte der Bundeswehr oder deutscher Unternehmen, die gemäß § 22 Aufenthaltsgesetz aus humanitären Gründen aufgenommen wurden. Bei diesen Herkunftsländern besteht derzeit keine Rückführungsperspektive, so dass von einer länge- ren öffentlichen Unterbringung auszugehen ist. Diese neue Zuweisungslage erfordert ein massives Umsteuern bei der Ressourcenplanung der Un- terkünfte für Geflüchtete durch das Amt für Wohnungswesen. Es müssen alle derzeit verfügbaren Unterbringungs-Ressourcen genutzt werden, um die zu uns kommenden Menschen unterbringen zu können. Dies bedeutet auch, dass Standorte mit Gemein- schaftsküchen und/oder Gemeinschaftssanitär sowie Beherbergungsbetriebe, deren Aufgabe in 2022 geplant war, nun gehalten oder wieder verstärkt belegt werden müssen. Durch den starken Zuwachs an Geflüchteten kann die Vorgabe des Rates in seinem Beschluss vom 04.02.2021, eine jährliche Steigerung der Unterbringung von Geflüchteten in abgeschlossenen Wohneinheiten um fünf Prozent zu erreichen, nicht mehr garantiert werden. Es ist vielmehr mit einer Absenkung unter das 2021 bereits erreichte Ziel von 85 Prozent zu rechnen. Die Verwaltung hat nach wie vor das Ziel, den Anteil an abgeschlossenen Wohneinheiten zu erhöhen, 2 ist allerdings von ihr nicht beinflussbaren Faktoren wie schwierigen Erwerb und Anmietung von ge- eigneten Unterbringungsobjekten auf dem Kölner Immobilienmarkt und den Landes-Zuweisungen von weiteren Geflüchteten nach Köln abhängig. Zur Deckung des erhöhten Unterbringungsbedarfs wird es erforderlich sein, die bestehende Unter- bringungsreserve vollständig zu belegen. Die grundsätzlich vorgesehene Reserve von 1.500 Plätzen ist im Herbst und Winter 2021 auf gut 1.000 Plätze gesunken. Die bestehende Reserve wird derzeit sukzessive weiter belegt. Zu berücksichtigen ist, dass die ver- bleibende Reserve aus mobilen Wohneinheiten und Leichtbauhallen besteht. Die Leichtbauhallen haben keine abgeschlossenen Wohneinheiten und Gemeinschaftsverpflegung und stellen damit den derzeit geringsten Unterbringungsstandard dar. Eine Steigerung der Unterbringungsplätze durch eine dichtere Belegung kommt derzeit aufgrund des Pandemiegeschehens nicht in Betracht. Unabhängig von den Zuweisungen werden derzeit 378 unerlaubt Eingereiste vorwiegend albanischer Nationalität in der städtischen Erstaufnahme Herkulesstraße untergebracht. 26 Geflüchtete aus Erfts- tadt, deren Unterkunft durch Starkregen unbrauchbar geworden ist, sind weiterhin in einer Unterkunft in Roggendorf-Thenhoven, 129 afghanische Ortskräfte inklusive Familienmitgliedern sind auf ver- schiedene Unterkünfte im Stadtgebiet verteilt untergebracht. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4352/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 06.01.2022
- Erstellt
- 15.12.2021 14:13