2015/0422
Erstwohnhaus für Asylsuchende und Flüchtlinge Bismarckstraße 15
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2015/0422
5548 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
25.09.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat III
Dezernat IV
Amt: Amt für Soziales
und Prävention OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0422
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 313100
Kostenstelle: 050-002-1011 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3132-40 Sachkonto: 6179000,6179430 , 6179400
Betreff: Erstwohnhaus für Asylsuchende und Flüchtlinge Bismarckstraße 15 (Hinterhaus),
64293 Darmstadt
Vorlage vom: 22.09.2015
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat und die Stadtverordnet enversammlung beschließen d ie Inbetriebnahme eines
Erstwohnhauses für Asylsuchende und Flüchtlinge in der Bismarckstraße 15 (Hinterhaus) in
64293 Darmstadt .
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.09.2015
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt muss bis Ende des Jahres 2015 entsprechend des
Zuweisungskontingentes rund 360 Asyl suchende Menschen pro Quartal in ihrem
Zuständigkeitsbereich unterbringen. Das entspricht einer Zuweisung von bis zu 30
Personen pro Woche.
Die grundsätzliche Ausrichtung der Stadt, die Menschen in dezentralem Wohnraum
unterzubringen, kann aufgrund der hohen Zuweisung nicht weiter in dieser Form
aufrechterhalten werden.
Unter Bezugnahme auf den Grundsatzbeschluss des Magistrats und der
Stadtverordnetenversammlung (Vorlage 2015/0271) wird das Gebäude
Bismarckstraße 15 (Hinterhaus) als Erstwohnhaus für asylsuchende Menschen von der
bvd Gewerbe GmbH ab sofort angemietet und entsprechend umgebaut.
Das Objekt eignet sich sehr gut als kleinräumige Einrichtung und kann mit geringem
Aufwand für die Nutzung als Erstwohnhaus für bis zu 34 Personen umgebaut werden.
Neben den Schlafräumen, Sanitärbereichen und einer Küche gibt es
Gemeinschaftsräume sowie Räumlichkeiten für einen Sozial- und Sicherheitsdienst.
Vorrangig werden dort alleinstehende Männer untergebracht, eine Unterbringung von
Kindern erfolgt nicht. Die Einrichtung ist 24 Stunden täglich an 7 Tagen/Woche mit
mindestens einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter der sozialpädagogischen
Betreuung, des Sicherheitsdienstes oder des Hausmeisterservices besetzt.
Die hierfür in der Zeit von Oktober 2015 bis April 2016 notwendigen Kosten der
migrationsspezifischen Sozialbetreuung i m Zusammenhang mit dem Betrieb der
Einrichtung in Höhe von 0,6 VZ -Stellen werden mit 45.000 ,- €, die Kosten des Wach -
und Sicherheitsdienstes mit 132.000, - € und die Kosten für den Hausmeisterservice
mit 11.000,- € angesetzt. Es handelt sich jeweils um Brutto -Beträge. Die hier
kalkulierten Kosten beziehen sich im Durchschnitt auf die komplette Bele gung.
Die Beauftragung dieser flankierenden Maßnahmen erfolgt aufgrund der
Dringlichkeit im Rahmen der freihändigen Vergabe für die ersten 7 Monate durch
das Amt 50. Für die ab Mai 2016 weiterhin benötigten flankierenden Maßnahmen
erfolgt eine Vergabe na ch den Vergaberichtlinien.
Für den Gesamtaufwand der Jahre 2015 -2016 werden die vorgenannten Beträge
hochgerechnet. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden anteilig über die
Schwebelisten im Nachtragshaushalt 2015 und dem Haushalt 2016 unter der
Kostenstelle 050-002-1011, Kostenträger 3132 -40 und den Sachkonten 6179000
(2015: 19.000,- €, 2016: 77.000,- €), 6179430 (2015: 57.000,- €, 2016: 225.000,-
€) und 6179400 (2015: 5.000,- €, 2016: 19.000,- €) etatisiert.
Zum Betrieb als Erstwohnhaus für Asylsuchende muss die Immobilie von der bvd
Gewerbe GmbH ab sofort angemietet werden. Die Mietverträge für dieses Objekt
wurden von der bvd Gewerbe GmbH vorgelegt . Die zu zahlenden Gesamtkosten für
die Anmietung betragen 4.150,- € pro Monat plus Nebenkosten.
- 4 -
Zur Nutzung als Unterkunft muss das Objekt umgebaut (Einbau von
Zwischenwänden, Einbau von Duschen usw.) und mit dem erforderlichen Mobiliar
ausgestattet werden. Die Umsetzung erfolgt über den Eigenbetrieb
Immobilienmanagement. Ein Auftrag zur Erstellung eines Bauantrags als
Nutzungsänderung inkl. Erstellung eines Brandschutzkonzeptes wurde ber eits an ein
Ingenieurbüro vergeben.
Darüber hinaus benötigte Ausstattungsgegenstände und Ersatzbeschaffungen
werden zwingend notwendig zur Verfügung gestellt.
Aufgrund der Dringlichkeit konnte n zum jetzigen Zeitpunkt noch keine
abschließenden Kostenermit telt werden. Die Kosten werden aber voraussichtlich
mindestens 250.000,- € betragen.
Die erforderlichen Mittel werden zunächst über eine Zwischenfinanzierung innerhalb
des Wirtschaftsplanes von IDA aus Bauunterhaltungsmitteln bereitgestellt.
Nach Ermittlung der Kosten werden die Mittel dem Wirtschaftsplan von IDA aus dem
Kernhaushalt zur Verfügung gestellt. Auf die jeweiligen Schwebelisten zu den
Haushaltsberatungen zum Haushalt NT 2015 bzw. 2016 wird verwiesen.
Darmstadt, 22.09.2015
Dezernat I Dezernat III Dezernat IV Dezernat V
Jochen Partsch Cornelia Zuschke Andrè Schellenberg Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadträtin Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (5)
Orte (1)
- Bismarckstraße 15
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0422
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.09.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00