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2015/0422

Erstwohnhaus für Asylsuchende und Flüchtlinge Bismarckstraße 15

Magistratsvorlage 22.09.2015

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2015/0422

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2015/0422

5548 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
25.09.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat III 
Dezernat IV  
Amt: Amt für Soziales 
und Prävention   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0422 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 313100 
Kostenstelle:  050-002-1011 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3132-40 Sachkonto: 6179000,6179430 , 6179400 
 
Betreff: Erstwohnhaus für Asylsuchende und Flüchtlinge Bismarckstraße 15  (Hinterhaus), 
64293 Darmstadt  
 
Vorlage vom: 22.09.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat und die Stadtverordnet enversammlung beschließen d ie Inbetriebnahme  eines 
Erstwohnhauses  für Asylsuchende und Flüchtlinge in der Bismarckstraße 15 (Hinterhaus) in 
64293 Darmstadt . 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.09.2015 
 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt muss bis Ende des Jahres 2015 entsprechend des 
Zuweisungskontingentes rund 360 Asyl suchende Menschen pro Quartal in ihrem 
Zuständigkeitsbereich unterbringen. Das entspricht einer Zuweisung von bis zu 30 
Personen pro Woche.  
 
Die grundsätzliche Ausrichtung der Stadt, die Menschen in dezentralem Wohnraum 
unterzubringen, kann aufgrund der hohen Zuweisung nicht weiter in dieser Form 
aufrechterhalten werden. 
  
Unter Bezugnahme auf den Grundsatzbeschluss des Magistrats und der 
Stadtverordnetenversammlung (Vorlage 2015/0271) wird das Gebäude 
Bismarckstraße 15 (Hinterhaus) als Erstwohnhaus für asylsuchende Menschen von der 
bvd Gewerbe GmbH ab sofort angemietet und entsprechend umgebaut. 
 
Das Objekt eignet sich sehr gut als kleinräumige Einrichtung und kann mit geringem 
Aufwand für die Nutzung als Erstwohnhaus für bis zu 34 Personen umgebaut werden. 
Neben den Schlafräumen, Sanitärbereichen und einer Küche gibt es 
Gemeinschaftsräume sowie Räumlichkeiten für einen Sozial- und Sicherheitsdienst. 
Vorrangig werden dort alleinstehende Männer untergebracht, eine Unterbringung von 
Kindern erfolgt nicht. Die Einrichtung ist 24 Stunden täglich an 7 Tagen/Woche mit 
mindestens einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter der sozialpädagogischen 
Betreuung, des Sicherheitsdienstes  oder des Hausmeisterservices besetzt.  
 
Die hierfür in der Zeit von Oktober 2015 bis April 2016 notwendigen Kosten der 
migrationsspezifischen Sozialbetreuung i m Zusammenhang mit dem Betrieb der 
Einrichtung in Höhe von 0,6 VZ -Stellen werden mit 45.000 ,- €, die Kosten des Wach - 
und Sicherheitsdienstes mit 132.000, - € und die Kosten für den Hausmeisterservice 
mit 11.000,- € angesetzt. Es handelt sich jeweils um Brutto -Beträge. Die hier 
kalkulierten Kosten beziehen sich im Durchschnitt auf die komplette Bele gung.  
 
Die Beauftragung dieser flankierenden Maßnahmen erfolgt aufgrund der 
Dringlichkeit im Rahmen der freihändigen Vergabe für die ersten 7 Monate durch 
das Amt 50. Für die ab Mai 2016 weiterhin benötigten flankierenden Maßnahmen 
erfolgt eine Vergabe na ch den Vergaberichtlinien.  
 
Für den Gesamtaufwand der Jahre 2015 -2016 werden die vorgenannten Beträge 
hochgerechnet. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden anteilig  über die 
Schwebelisten im Nachtragshaushalt 2015 und dem Haushalt 2016 unter der 
Kostenstelle 050-002-1011, Kostenträger 3132 -40 und den Sachkonten 6179000 
(2015: 19.000,- €, 2016: 77.000,- €), 6179430 (2015: 57.000,- €, 2016: 225.000,- 
€) und 6179400 (2015: 5.000,- €, 2016: 19.000,- €) etatisiert. 
 
Zum Betrieb als Erstwohnhaus für Asylsuchende muss die Immobilie von der bvd 
Gewerbe GmbH ab sofort angemietet werden. Die Mietverträge für dieses Objekt 
wurden von der bvd Gewerbe GmbH vorgelegt . Die zu zahlenden Gesamtkosten für 
die Anmietung betragen 4.150,- € pro Monat plus Nebenkosten.

- 4 - 
Zur Nutzung als Unterkunft muss das Objekt umgebaut (Einbau von 
Zwischenwänden, Einbau von  Duschen usw.) und mit dem erforderlichen Mobiliar 
ausgestattet werden. Die Umsetzung erfolgt über den Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement.  Ein Auftrag zur Erstellung eines Bauantrags als 
Nutzungsänderung inkl. Erstellung eines Brandschutzkonzeptes wurde ber eits an ein 
Ingenieurbüro vergeben.  
 
Darüber hinaus benötigte Ausstattungsgegenstände  und Ersatzbeschaffungen 
werden zwingend notwendig zur Verfügung gestellt.  
 
Aufgrund der Dringlichkeit konnte n zum jetzigen Zeitpunkt noch keine 
abschließenden Kostenermit telt werden. Die Kosten werden aber voraussichtlich 
mindestens 250.000,- € betragen. 
 
Die erforderlichen Mittel werden zunächst über eine Zwischenfinanzierung innerhalb 
des Wirtschaftsplanes von IDA aus Bauunterhaltungsmitteln bereitgestellt.  
 
Nach Ermittlung der Kosten werden die Mittel dem Wirtschaftsplan von IDA aus dem 
Kernhaushalt zur Verfügung gestellt. Auf die jeweiligen Schwebelisten  zu den 
Haushaltsberatungen zum Haushalt NT 2015 bzw. 2016 wird verwiesen.  
 
Darmstadt, 22.09.2015 
 
Dezernat I  Dezernat III  Dezernat IV   Dezernat V 
 
 
 
Jochen Partsch Cornelia Zuschke Andrè Schellenberg  Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister Stadträtin  Stadtkämmerer  Stadträtin

Beratungsverlauf (5)

TOP 10
TOP 491
TOP 16
TOP 8
TOP 30

Orte (1)

  • Bismarckstraße 15

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0422
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.09.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00