1809/2023
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Tempo 30 Gutenbergstraße, Köln-Ehrenfeld (Az.: 02-1600-157-22)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 1809/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Tempo 30 Gutenbergstraße, Köln-Ehrenfeld (Az.: 02-1600-157-22) Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für seine Anregungen, spricht sich aber gegen die Reduzierung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit auf der Subbelrather Str. in Höhe der Gutenbergstr. aufgrund einschränkender gesetzlicher Regelungen aus. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.08.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent regt an, das Tempolimit auf der Gutenbergstraße auf 30 km/h zu reduzieren (s. Anlage 2). Stellungnahme der Verwaltung: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nach Maßgabe der §§ 39 Abs. 1 und 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonde- ren Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließen- den Verkehrs sind nur anzuordnen, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko der Teilnahme am Straßenverkehr er- heblich übersteigt. Im genannten Bereich der Subbelrather Str. liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Alternativ besteht gemäß § 41 StVO die Möglichkeit innerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeit im unmittelbaren Nahbereich von an Straßen gelegenen schützenswerten Einrichtungen (z. B. Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Alten- und Krankenpflegehei- men oder Krankenhäusern) auf einer maximalen Länge von 300 m auf Tempo 30 km/h zu be- schränken, soweit die Einrichtung unter anderem über einen direkten Zugang zur Straße ver- fügt. Auf der Subbelrather Str. befindet sich im Bereich der Gutenbergstr. keine der genannten schützenswerten Einrichtungen. In diesem Abschnitt kann daher aufgrund der geltenden ge- setzlichen Vorgaben die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht auf 30 km/h reduziert werden. Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h kann in vie- len Fällen helfen, Lebensqualität zu schaffen, Emissionen zu reduzieren und die Verkehrssi- cherheit sowohl objektiv als auch subjektiv zu erhöhen. Grundsätzlich sollte den Kommunen mehr Gestaltungsfreiheit in Bezug auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegeben werden, um eine Entwicklung in Richtung mehr Lebendigkeit, mehr Lebensqualität und mehr Nachhal- tigkeit zu eröffnen. Aus diesem Grund ist die Stadt Köln der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtver- träglicheren Verkehr“ beigetreten. Die Initiative bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen „Tempo 30“ als Höchstgeschwindigkeit innerorts auf bestimmten Straßen anordnen können, soweit sie es für notwendig halten. Zurzeit sind wir allerdings dazu verpflichtet, die bundesgesetzlich vor- gegebenen Rahmenbedingungen einzuhalten. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Eingabe
Anlage 2- Eingabe
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Anlage 2 Guten Tag, mein Anliegen bezieht sich auf die Haltestelle Gutenbergstraße in Ehrenfeld. Genauer gesagt handelt es sich um die Höhe Subbelratherstraße 40. Das Geländer zur Absperrung der Haltestelle bzw des Straßenübergangs ist zum wiederholten Male dieses Jahres durch einen Unfall komplett beschädigt. Es wird momentan wieder ersetzt, aber ich kann Ihnen versichern, dass es in Kürze wieder beschädigt wird. Grund dafür ist, dass dort selten das Tempolimit von 50 km/h durch die Autos eingehalten wird. Ich selber wohne in der Gutenbergstraße und habe mit einigen Nachbarn als auch Kioskbetreibern über dieses Problem gesprochen. Vor allem Abends und Nachts wird die Straße eher zum Rasen benutzt als alles andere. Ich würde mich darüber freuen, wenn Sie in Erwägung ziehen könnten, das Tempolimit dieser Straße auf 30 zu reduzieren oder dort einen Blitzer installieren könnten. Da es eine belebte Kreuzung mit vielen Fahrradfahrern und Fußgängern ist, ist ein Unfall mit Personenschaden nur eine Frage der Zeit. Ich konnte schon einige brenzlige Situationen beobachten bzw miterleben. Diese Nachricht kommt keineswegs von einer Person, die gelangweilt ist und dies häufiger macht. Ganz im Gegenteil, hätte ich nie von mir erwartet so etwas mal zu verfassen, allerdings habe ich wirklich Sorge, dass dort bald ein folgenschwerer Unfall geschieht. Ich hoffe diese Nachricht trifft auf offene Ohren und wird tatsächlich diskutiert. Vielen Dank und freundliche Grüße,
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Darüber hinaus gibt es aufgrund der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen/Vorgaben keinen Handlungsspielraum. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1809/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 19.07.2023
- Erstellt
- 25.05.2023 16:21