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1809/2023

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Tempo 30 Gutenbergstraße, Köln-Ehrenfeld (Az.: 02-1600-157-22)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 19.07.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 28.08.2023, TOP 3.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2- Eingabe

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3351 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 1809/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:  Tempo 30 Gutenbergstraße, Köln-Ehrenfeld (Az.: 
02-1600-157-22)  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für seine Anregungen, spricht sich aber 
gegen die Reduzierung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit auf der Subbelrather Str. in 
Höhe der Gutenbergstr. aufgrund einschränkender gesetzlicher Regelungen aus. 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.08.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent regt an, das Tempolimit auf der Gutenbergstraße auf 30 km/h zu reduzieren (s. 
Anlage 2).  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nach Maßgabe der §§ 39 Abs. 1 und 45 
Abs. 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonde-
ren Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließen-
den Verkehrs sind nur anzuordnen, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse 
eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko der Teilnahme am Straßenverkehr er-
heblich übersteigt. Im genannten Bereich der Subbelrather Str. liegen keine entsprechenden 
Erkenntnisse vor. 
Alternativ besteht gemäß § 41 StVO die Möglichkeit innerhalb geschlossener Ortschaften die 
Geschwindigkeit im unmittelbaren Nahbereich von an Straßen gelegenen schützenswerten 
Einrichtungen (z. B. Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Alten- und Krankenpflegehei-
men oder Krankenhäusern) auf einer maximalen Länge von 300 m auf Tempo 30 km/h zu be-
schränken, soweit die Einrichtung unter anderem über einen direkten Zugang zur Straße ver-
fügt. Auf der Subbelrather Str. befindet sich im Bereich der Gutenbergstr. keine der genannten 
schützenswerten Einrichtungen. In diesem Abschnitt kann daher aufgrund der geltenden ge-
setzlichen Vorgaben die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht auf 30 km/h reduziert werden. 
Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h kann in vie-
len Fällen helfen, Lebensqualität zu schaffen, Emissionen zu reduzieren und die Verkehrssi-
cherheit sowohl objektiv als auch subjektiv zu erhöhen. Grundsätzlich sollte den Kommunen 
mehr Gestaltungsfreiheit in Bezug auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegeben werden, 
um eine Entwicklung in Richtung mehr Lebendigkeit, mehr Lebensqualität und mehr Nachhal-
tigkeit zu eröffnen. Aus diesem Grund ist die Stadt Köln der Städteinitiative „Lebenswerte 
Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtver-
träglicheren Verkehr“ beigetreten. Die Initiative bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert 
den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen „Tempo 
30“ als Höchstgeschwindigkeit innerorts auf bestimmten Straßen anordnen können, soweit sie 
es für notwendig halten. Zurzeit sind wir allerdings dazu verpflichtet, die bundesgesetzlich vor-
gegebenen Rahmenbedingungen einzuhalten. 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Eingabe

Anlage 2- Eingabe

1501 Zeichen

Anlage 2 
Guten Tag, 
mein Anliegen bezieht sich auf die Haltestelle Gutenbergstraße in Ehrenfeld. 
Genauer gesagt handelt es sich um die Höhe Subbelratherstraße 40.  
Das Geländer zur Absperrung der Haltestelle bzw des Straßenübergangs ist zum 
wiederholten Male dieses Jahres durch einen Unfall komplett beschädigt. Es wird 
momentan wieder ersetzt, aber ich kann Ihnen versichern, dass es in Kürze wieder 
beschädigt wird. 
Grund dafür ist, dass dort selten das Tempolimit von 50 km/h durch die Autos 
eingehalten wird. 
Ich selber wohne in der Gutenbergstraße und habe mit einigen Nachbarn als auch 
Kioskbetreibern über dieses Problem gesprochen. Vor allem Abends und Nachts wird 
die Straße eher zum Rasen benutzt als alles andere. 
Ich würde mich darüber freuen, wenn Sie in Erwägung ziehen könnten, das 
Tempolimit dieser Straße auf 30 zu reduzieren oder dort einen Blitzer installieren 
könnten. 
Da es eine belebte Kreuzung mit vielen Fahrradfahrern und Fußgängern ist, ist ein 
Unfall mit Personenschaden nur eine Frage der Zeit. Ich konnte schon einige 
brenzlige Situationen beobachten bzw miterleben. 
Diese Nachricht kommt keineswegs von einer Person, die gelangweilt ist und dies 
häufiger macht. Ganz im Gegenteil, hätte ich nie von mir erwartet so etwas mal zu 
verfassen, allerdings habe ich wirklich Sorge, dass dort bald ein folgenschwerer 
Unfall geschieht. 
Ich hoffe diese Nachricht trifft auf offene Ohren und wird tatsächlich diskutiert. 
 
Vielen Dank und freundliche Grüße,

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

965 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Darüber hinaus gibt es aufgrund der 
aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen/Vorgaben keinen Handlungsspielraum. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

28.08.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1809/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
19.07.2023
Erstellt
25.05.2023 16:21