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BV2/008/2026

Beleuchtung für den Parcours-Trainingsplatz an der Luise-Rainer-Straße nahe der Unterführung der Brücke Cranachstraße,- Beschluss der Bezirksvertretung 2; Vorlage BV2/183/2025

Bezirksvertretung Informationsvorlage 06.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2, Sitzung am 27.01.2026, TOP 9.2

Informationsvorlage BV

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Informationsvorlage BV

2469 Zeichen

BV2/008/2026
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich 
Informationsvorlage
Betrifft:
Beleuchtung für den Parcours-Trainingsplatz an der Luise-Rainer-Straße nahe der 
Unterführung der Brücke Cranachstraße,
- Beschluss der Bezirksvertretung 2; Vorlage BV2/183/2025
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 2
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 2 27.01.2026 Kenntnisnahme
 
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, eine Beleuchtung rund um die Parcours-
Trainingsanlage und den “LFDY Basketballplatz” an der Luise-Rainer-Straße - 
rückwärtig zum gestarteten Bau der Grundschule auf der Schlüterstraße, neben dem 
„LFDY“-Basketballplatz und kurz vor der Unterführung der Brücke Cranachstraße- zu 
prüfen und der Bezirksvertretung ein Konzept vorzuschlagen. 
Dabei sollen niedrige Lichtmaste verwendet werden, das Licht soll gezielt nach unten 
gerichtet werden, möglichst wenig Streuung haben und insektenfreundlich sein. Es 
sollen LED Leuchtkörper verwendet werden. 
 
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung ist bestrebt, sogenannte "Lichtverschmutzung" in öffentlichen
Grünanlagen und Freiflächen zu vermeiden, da diese Bereiche wichtige
Rückzugsgebiete für Tiere im urbanen Raum darstellen. Bei der Verwendung von
Licht ist grundsätzlich auf die Verträglichkeit mit der Natur, insbesondere der
Insekten zu achten. Der negative Einfluss von Beleuchtung auf die Natur ist nach
fachlichen Herausgaben des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) hinreichend belegt.
Lediglich wenn eine öffentliche Grünanlage eine besondere Wegeverbindung darstellt
und somit im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht eine Beleuchtung erforderlich
ist, wird diese eingerichtet. 
 
Ebenfalls wird von der Möglichkeit des Einsatzes technisch optimierter und
steuerbarer Leuchten, mit einem verträglichen Lichtspektrum, abgesehen, da
Erhebungen ergeben haben, dass auch hierdurch eine Vielzahl nachtaktiver Insekten
angelockt werden und dies mitunter zu deren Tode führt. Zudem würden die

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angedachten, gezielt nach unten gerichteten und niedrigen LED-Leuchten, die
Parcoursanlage nicht ausreichend für eine Nutzung im Dunkeln ausleuchten und
wären schulseitig zwischen den bestehenden Baumstandorten zu installieren.
 
Gegebenenfalls kann es auch durch eine abendliche Nutzung zu Konflikten mit der
Anwohnerschaft auf der Schlüterstraße (ca. 50 Meter Luftlinie) kommen.   
 
Die Verwaltung rät daher von der Einrichtung der angedachten Beleuchtung ab.

Beratungsverlauf (1)

27.01.2026 Bezirksvertretung 2
TOP 9.2 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV2/008/2026
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
06.01.2026
Erstellt
06.01.2026 10:42