BV2/008/2026
Beleuchtung für den Parcours-Trainingsplatz an der Luise-Rainer-Straße nahe der Unterführung der Brücke Cranachstraße,- Beschluss der Bezirksvertretung 2; Vorlage BV2/183/2025
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Informationsvorlage BV
2469 Zeichen
BV2/008/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Beleuchtung für den Parcours-Trainingsplatz an der Luise-Rainer-Straße nahe der Unterführung der Brücke Cranachstraße, - Beschluss der Bezirksvertretung 2; Vorlage BV2/183/2025 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 2 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 2 27.01.2026 Kenntnisnahme Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, eine Beleuchtung rund um die Parcours- Trainingsanlage und den “LFDY Basketballplatz” an der Luise-Rainer-Straße - rückwärtig zum gestarteten Bau der Grundschule auf der Schlüterstraße, neben dem „LFDY“-Basketballplatz und kurz vor der Unterführung der Brücke Cranachstraße- zu prüfen und der Bezirksvertretung ein Konzept vorzuschlagen. Dabei sollen niedrige Lichtmaste verwendet werden, das Licht soll gezielt nach unten gerichtet werden, möglichst wenig Streuung haben und insektenfreundlich sein. Es sollen LED Leuchtkörper verwendet werden. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung ist bestrebt, sogenannte "Lichtverschmutzung" in öffentlichen Grünanlagen und Freiflächen zu vermeiden, da diese Bereiche wichtige Rückzugsgebiete für Tiere im urbanen Raum darstellen. Bei der Verwendung von Licht ist grundsätzlich auf die Verträglichkeit mit der Natur, insbesondere der Insekten zu achten. Der negative Einfluss von Beleuchtung auf die Natur ist nach fachlichen Herausgaben des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) hinreichend belegt. Lediglich wenn eine öffentliche Grünanlage eine besondere Wegeverbindung darstellt und somit im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht eine Beleuchtung erforderlich ist, wird diese eingerichtet. Ebenfalls wird von der Möglichkeit des Einsatzes technisch optimierter und steuerbarer Leuchten, mit einem verträglichen Lichtspektrum, abgesehen, da Erhebungen ergeben haben, dass auch hierdurch eine Vielzahl nachtaktiver Insekten angelockt werden und dies mitunter zu deren Tode führt. Zudem würden die Seite 2 angedachten, gezielt nach unten gerichteten und niedrigen LED-Leuchten, die Parcoursanlage nicht ausreichend für eine Nutzung im Dunkeln ausleuchten und wären schulseitig zwischen den bestehenden Baumstandorten zu installieren. Gegebenenfalls kann es auch durch eine abendliche Nutzung zu Konflikten mit der Anwohnerschaft auf der Schlüterstraße (ca. 50 Meter Luftlinie) kommen. Die Verwaltung rät daher von der Einrichtung der angedachten Beleuchtung ab.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV2/008/2026
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 06.01.2026
- Erstellt
- 06.01.2026 10:42