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2014/0122

Jahresabschluss 2009 der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum 31.12.2009 hier: Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses

Magistratsvorlage 24.03.2014

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2014/0122

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
26.03.2014 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV  an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Finanzverwaltung 
Abteilung: Kämmerei 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Be- 
schlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2014/0122 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:        
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:        
 
Betreff: Jahresabschluss 2009 der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum 31.12.2009 
hier: Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses 
 
Vorlage vom: 24.03.2014 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1.  Der Magistrat stellt den Jahresabschluss 2009 der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum 
31.12.2009 auf. 
 
2.  Der Magistrat legt den Jahresabschluss 2009 dem Revisionsamt der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zur Prüfung gemäß § 128 HGO vor. 
 
 
 
Anlagen: Jahresabschluss 2009 - vor der Prüfung 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24. März 2014 
 
 
 
 
 
Mit dem Gesetz zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und weiterer Gesetze 
vom 31. Januar 2005 hat der hessische Gesetzgeber die Beschlüsse der 173. Sitzung der 
Ständigen Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder vom 21. März 2003 zur 
Reform des Gemeindehaushaltsrechtes für das Land Hessen umgesetzt. § 92 Abs. 2 HGO 
legt fest, dass die Haushaltswirtschaft der Kommunen nach den Grundsätzen der doppelten 
Buchführung (Doppik) zu führen ist.  
Am 28. April 2005 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, die Haushaltswirt- 
schaft zum 1. Januar 2008 auf die Doppik umzustellen.  
 
Mit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz erfolgte für den Bereich der Kernverwaltung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt erstmals eine vollständige Erfassung und Bewertung sämtli- 
cher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.  
 
Darauf aufbauend ist aus dem Jahresabschluss 2009 die Entwicklung der Vermögenswerte 
und Verbindlichkeiten im zweiten doppischen Buchungsjahr ersichtlich.  
 
Das Revisionsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt prüft den vorliegenden Jahresabschluss 
2009. 
 
Zusammen mit dem abschließenden Prüfungsbericht wird er danach dem Magistrat und der 
Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
 
Darmstadt, 24. März 2014 
20.1-ko 
 
 
Der Dezernent IV 
 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (1)

TOP 143 beschließend

Details

Vorlagen-Nr.
2014/0122
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.03.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00