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2015/0045

Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 'Damit alle mitmachen können'

Magistratsvorlage 05.02.2015

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
12.02.2015 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung: 
 
Dezernat I Dezernat V 
Dezernat IV 
Dezernat III 
Dezernat II 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Bürgerbeauftragte I 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
I II III 
IV V 20 
 
Stvv 
 
 
Vorlage-Nr. 2015/0045 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
55 
 
Produkt-Nr.:        
Kostenstelle:  711 010 1001 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1117-13 Sachkonto:  6179000 
 
Betreff: Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt "Damit alle mitmachen können" 
 
Vorlage vom: 05.02.2015 
 
Beschlussvorschlag : 
1.  Die Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an städtischen Planungen und 
Vorhaben werden beschlossen.  
2.  Der Magistrat wird beauftragt, alle Maßnahmen zu treffen, um die Leitlinien zur 
Bürgerbeteiligung umzusetzen.  
3.  Zur weiteren Begleitung und Moderation des Umsetzungsprozesses wird ein externer 
Dienstleister beauftragt.  
4.  Es wird eine zentrale Koordinations- und Servicestelle als Tandemstruktur mit einem externen 
Träger per Kooperationsvereinbarung eingerichtet.  
5.  Der Magistrat wird beauftragt, regelmäßig einen Bürgerbeteiligungsbericht vorzulegen, der 
mit wissenschaftlicher Begleitung erstellt wird und auf dessen Grundlage die Leitlinien 
kontinuierlich weiterentwickelt werden.

- 3 - 
6.  Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung wird zunächst für 3 Jahre fortgesetzt und begleitet die 
Umsetzung und Fortentwicklung der Leitlinien.  
7.  Die in den Leitlinien formulierten Ideen zur Möglichkeit der Einbringung von eigenen 
Vorschlägen durch Bürgerinnen und Bürger werden weiter ausgearbeitet und dem Magistrat 
vorgelegt.  
8.  Die für die Umsetzung der Leitlinien notwendigen Haushaltsmittel sind unter der Kostenstelle 
711-0010-1001, Sachkonto 6179000, Kostenträger 1117-13 in Höhe von 50.000 € etatisiert.  
 
 
Anlagen: DA 2014 Leitlinien_ 09_Februar_2015 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom 18.02.2015 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 
 
 
Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Planungen und Vorhaben der Stadt ist 
ein zentrales Anliegen und Handlungsfeld der Stadtregierung. 
 Allen Menschen, die in 
Darmstadt leben oder arbeiten, wird die Möglichkeit zur Mitgestaltung und zur 
gesellschaftlichen und politischen Teilhabe gegeben, unabhängig von Geschlecht, sozialer 
und kultureller Herkunft, Alter, Bildung, Behinderung, Religion und Einkommen. 1 
Bürgerbeteiligungsprozesse sollen einladend gestaltet sein und zur Mitwirkung aller 
ermutigen.  
 
Basierend auf dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Erarbeitung von 
Leitlinien zur Bürgerbeteiligung (Vorlage Nr. 2013/0433) wurde ein trialogisch aus 
Bürgerschaft, Politik und Verwaltung besetzter Arbeitskreis Bürgerbeteiligung eingerichtet, 
dieser bildete den Mittelpunkt des Erarbeitungsprozesses.  
 
Die Leitlinien wurden in einer kooperativen Arbeitsweise zwischen Bürgerschaft, Politik und 
Verwaltung erstellt. Alle Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, sich am Prozess zu 
beteiligen und die Leitlinien mitzugestalten. Im Rahmen der Entwicklung wurden sechs 
Sitzungen des Arbeitskreises Bürgerbeteiligung, drei öffentliche Bürgerwerkstätten und eine 
Offenlage des Entwurfs mit der Möglichkeit zur Online-Kommentierung und zur Abgabe von 
Stellungnahmen durchgeführt. In allen Prozessphasen wurden die Protokolle veröffentlicht 
und es erfolgte eine intensive Begleitung durch die Presse.  
 
Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung hat nach Abschluss der Kommentierungsphase erneut 
getagt und am 22. Januar 2015 die eingegangenen Kommentare mit Diskussionsbedarf und 
den vorliegenden Entwurf mit allen redaktionellen Änderungen abschließend diskutiert.  
 
Der gesamte Erarbeitungsprozess ist im Internet unter 
www.darmstadt.de/leitlinien  
dokumentiert.  
 
Um die Umsetzung der Leitlinien zeitnah und qualitätvoll zu gewährleisten und die 
begonnenen Prozesse fortzusetzen, ist es notwendig, einen externen Dienstleister für die 
Moderation und fachliche Begleitung zu beauftragen.  
 
Die zentrale Koordinations- und Servicestelle soll als zentraler Anlaufpunkt Dienstleistungen 
für die Bürgerschaft, die Politik und die Verwaltung zur Verfügung stellen. Hierzu gehört u.a. 
die Pflege der Vorhabenliste, die Bearbeitung von Anregungen zur Bürgerbeteiligung, die 
methodische Unterstützung der Verwaltung, die Begleitung der Evaluation und Erstellung des 
Bürgerbeteiligungsberichts etc. 
 
In den Leitlinien wird eine Tandemstruktur aus Verwaltung und externem Träger empfohlen, 
da mit einer solchen Zusammensetzung bereits in der Koordinations- und Servicestelle unter 
verschiedenen Perspektiven gearbeitet und der Ansatz der aufsuchenden, dezentralen 
Bürgerbeteiligung besser umgesetzt werden kann. Ein solches Modell wird bereits seit Ende 
2013 erfolgreich in Potsdam praktiziert und vom Deutschen Institut für Urbanistik (DIFU) 
evaluiert.  
 
                                                
1 Die unterschiedlichen Stufen der Bürgerbeteiligung, von der Information bis zur Mitentscheidung, werden in der 
Anlage 06 der Leitlinien ausführlich dargestellt.

Es ist geplant, regelmäßig einen Bürgerbeteiligungsbericht vorzulegen, der die 
Dokumentationen der Fachämter und die Ergebnisse der externen Evaluation enthalten wird. 
Auch sollen Empfehlungen zur möglichen Weiterentwicklung der Leitlinien abgeleitet und im 
Bericht dokumentiert werden. Der erste Bürgerbeteiligungsbericht soll ein Jahr nach 
Beschluss der Leitlinien erscheinen.  
 
Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung soll unter veränderter Aufgabenbeschreibung zunächst für 
drei Jahre fortgesetzt werden. Zu den Aufgaben des Arbeitskreises wird die Vorberatung der 
Bürgerbeteiligungsberichts, die Erarbeitung von Indikatoren und die Begleitung der 
Bürgerbeteiligungsprozesse gehören. Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung soll weiterhin 
trialogisch arbeiten, da mit dieser Besetzung sehr gute Erfahrungen gemacht wurden.  
 
Bürgerbeteiligung beinhaltet nicht nur die Beteiligung an städtischen Planungen und 
Vorhaben, sondern ermöglicht auch, dass Initiativen, Themen und Projektideen aus der 
Bürgerschaft gehört, geprüft und unterstützt werden. Hierzu liegen erste Ideen vor, die einer 
weiteren Konkretisierung bedürfen. Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung empfiehlt, diese Ideen 
weiter auszuarbeiten und dem Magistrat vorzulegen.  
 
Mit der Verabschiedung der Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt wird die kommunale Bürgerbeteiligungskultur in Darmstadt 
langfristig gestärkt und die repräsentative Demokratie ergänzt und belebt.  
 
Die Mitarbeit und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, der Stadtverordneten und 
der Verwaltung werden ausdrücklich gewürdigt.  
 
 
 
Darmstadt, 10.02.2015 
 
 
Dezernat I   Dezernat II   Dezernat III 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  Rafael Reißer   Cornelia Zuschke 
Oberbürgermeister  Bürgermeister   Stadträtin 
 
 
Dezernat IV   Dezernat V 
 
 
 
 
 
André Schellenberg  Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer  Stadträtin

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Empfehlungen vorgelegt vom  
Arbeitskreis Bürgerbeteiligung zur Erarbeitung von 
Leitlinien zur Bürgerbeteiligung für die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Damit alle mitmachen können. 
Leitlinien zur Beteiligung der 
Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
- finale Fassung - 
Darmstadt/Bensheim, Stand: 09. Februar 2015

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 1 
 
Inhalt 
Inhalt ................................................................................................................................................1 
1.  Einleitung ...........................................................................................................................2 
1.1.  Präambel .......................................................................................................................2 
1.2.  Erarbeitungsprozess......................................................................................................3 
2.  Was heißt „gute Bürgerbeteiligung“ in Darmstadt? ............................................................5 
3.  Wie läuft Bürgerbeteiligung in Darmstadt ab?..................................................................12  
3.1.  Anwendungsbereich der Leitlinien – Für welche städtis chen Vorhaben gelten die 
Leitlinien und für welche nicht? ..................................................................................................12  
3.2.  Frühzeitige Information – Wo erfahre ich, welche Vorhaben geplant sind? ................13  
3.3.  Anregung von und Entscheidung über Bürgerbeteiligung ...........................................17  
3.4.  Erstellung des Beteiligungskonzepts und Entscheidung über das Konzept................20  
3.5.  Durchführung von Bürgerbeteiligung.................. .........................................................23  
3.6.  Damit alle mitmachen können - Inklusive Beteiligung als Grundsatz ..........................26  
3.7.  Ressourcen und Organisation .....................................................................................28  
4.  „Initiativmöglichkeiten“ – Wie Bürgerinnen und Bürg er eigene Vorschläge und 
Projektideen einbringen können?...............................................................................................30  
5.  Evaluation und Weiterentwicklung der Leitlinien .........................................................32  
6.  Anlagen ............................................................................................................................34

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 2 
 
 
1. Einleitung 
 
1.1. Präambel 
 
Bürgerbeteiligung in der Wissenschaftsstadt Darmstad t wird als gemeinsames Projekt der 
Bürgerinnen und Bürger 
1, der Politik und der Verwaltung verstanden.  
 
Für die Bürgerschaft ist die Beteiligung ein wichtig es Mittel, um – in Ergänzung bereits 
vorhandener Möglichkeiten – aktiv an Vorhaben des G emeinwesens direkt teilzuhaben und an 
deren Gestaltung verantwortungsvoll mitzuwirken. 
 
Für die Politik ist Bürgerbeteiligung ein wichtiges  Instrument zur stärkeren Einbindung der 
Bürgerinnen und Bürger und führt zu einem vielfälti geren Entscheidungsprozess und zur 
Stärkung der demokratischen Grundstruktur. 
 
Für die Verwaltung ist Bürgerbeteiligung ein Grundsa tz, um transparent und effizient zu einer 
optimalen Aufgabenerfüllung für die Bürgerinnen und Bürger zu kommen. 
 
Für alle drei Gruppen gemeinsam ist Bürgerbeteiligu ng ein Weg zu einer zukunftsfähigen 
Gestaltung der Stadtgesellschaft. 
 
Im Rahmen einer partnerschaftlichen und lösungsorien tierten Zusammenarbeit sollen 
demokratische Willensbildungsprozesse von allen Bür gerinnen und Bürgern mitgestaltet werden 
können. Entscheidungen werden damit auf Basis einer breiteren Wissensgrundlage und 
umfassender Meinungsbilder getroffen und sind besse r nachvollziehbar. Eine solche 
Bürgerbeteiligung hat die Chance, den Dialog zwischen  Bürgerinnen und Bürgern, Politik und 
Verwaltung zu intensivieren und die politische Teilh abe aller Bürgerinnen und Bürger bei der 
Mitgestaltung der Stadt zu stärken. Bürgerbeteiligu ng nach dem Ansatz der Leitlinien stärkt und 
ergänzt die repräsentative Demokratie in Darmstadt.  
 
                                                       
 
1 Der Bürgerbegriff spiegelt nach Ansicht der Mehrhe it der Arbeitskreismitglieder eine höhere Wertschät zung und 
Mündigkeit wieder als der Einwohnerbegriff und wird  daher in den Leitlinien durchgehend verwandt. Der 
Bürgerbegriff wird in einer weiten Definition verst anden, hierzu zählen alle Einwohnerinnen und Einwoh ner, Kinder 
und Jugendliche, Menschen ohne Wahlrecht, Pendlerinnen und Pendler etc.

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 3 
 
Die Leitlinien Bürgerbeteiligung der Wissenschaftsst adt Darmstadt stellen Spielregeln dar, die die 
Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung von freiwilliger Bürgerbeteiligung verbindlich regeln, 
damit Bürgerbeteiligung dauerhaft in Darmstadt verankert wird.  
 
 
1.2. Erarbeitungsprozess 
 
Zu Beginn des Jahres 2014 hat sich die Wissenschaft sstadt Darmstadt auf den Weg gemacht, 
Leitlinien zur Bürgerbeteiligung zu entwickeln. Star tschuss und Grundlage hierfür bildete der 
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13. März 2014. 
2  
Die Erarbeitung der Leitlinien erfolgte in einem koo perativen Prozess zwischen Bürgerschaft, 
Verwaltung und Politik. Ein Arbeitskreis bestehend a us 25 Personen entwickelte entsprechende 
Empfehlungen (siehe Anlage 1). Die TU Darmstadt war zur  wissenschaftlichen Begleitung im 
Arbeitskreis Bürgerbeteiligung vertreten, außerdem fand ein Austausch mit anderen Kommunen, 
die sich Leitlinien geben oder gegeben haben, statt . Es wurde auf Basis kommunaler 
Leitlinienbeispiele eine Vergleichsmatrix entwickelt  und diese als Arbeitshilfe im Arbeitskreis 
Bürgerbeteiligung diskutiert. Nützliche Hinweise und E rfahrungen bei der Leitlinienentwicklung 
anderer Kommunen wurden im Prozess berücksichtigt.  
Bürgerinnen und Bürger waren herzlich eingeladen, de n Prozess zu unterstützen, sich 
einzubringen und damit die Leitlinien mitzugestalte n. Eine gute Gelegenheit hierfür bildeten 
Bürgerwerkstätten, bei denen die Ergebnisse des Proz esses vorgestellt wurden und alle 
Darmstädterinnen und Darmstädter in den Dialog einstei gen und Ideen und Anregungen 
einbringen konnten. Die Online-Kommentierung des Lei tlinienentwurfs im November schuf eine 
weitere Möglichkeit sich einzubringen.  
Nachfolgend sind alle Sitzungen und Veranstaltungen,  untergliedert nach den verschiedenen 
Prozessphasen, aufgeführt.  
                                                       
 
2 Den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ist im Parlamentsinformationssystem unter 
https://darmstadt.more-rubin1.de  und auf www.darmstadt.de/leitlinien  zu finden.

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 4 
 
 
Phase und Ziele Sitzungen und Veranstaltungen 
Orientierung 
• Erwartungs-, Rollen- und 
Begriffsklärung 
• Vergleich und Bewertung guter 
Praxisansätze  
 
 
• Verwaltungsworkshop am 21. März 
2014  
• Sitzung des Arbeitskreises 
Bürgerbeteiligung am 2. April 2014 
• Öffentliche Bürgerwerkstatt am 22. 
Mai 2014  
Erarbeitung 
• Strukturierte Erarbeitung der 
Leitlinien 
• Erarbeitungsstand in Gruppen, 
Foren und Runden tragen 
• Einholung weiterer Ideen und 
Anregungen aus der Bürgerschaft 
• Implementation in den Blick nehmen  
 
• Sitzungen des Arbeitskreises 
Bürgerbeteiligung am 29. April, 1. Juli, 
12. September und 7. Oktober 2014 
• Bürgerwerkstatt mit Fokus Inklusion 
am 8. Oktober 2014 
 
Kommentierung 
• Öffentliche Vorstellung und 
Diskussion des Leitlinienentwurfs 
• Auswertung und Einarbeitung der 
Kommentare  
• Übergabe der Leitlinien als 
Empfehlung an den Magistrat  
 
• Öffentliche Bürgerwerkstatt am 4. 
November 2014 
• Online Kommentierung des 
Leitlinienentwurfs im Oktober/ 
November 2014 
• Sitzung des Arbeitskreises 
Bürgerbeteiligung am 22. Januar 
2015 
 
Verabschiedung 
• Beratung der Leitlinien im Magistrat 
und in der 
Stadtverordnetenversammlung 
• Politische Beschlussfassung 
• Anwendung an konkreten Projekten 
 
 
• Öffentliche Präsentation der 
verabschiedeten Leitlinien, auch 
anhand von Beispielen

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 5 
 
 
2. Was heißt „gute Bürgerbeteiligung“ in Darmstadt? 
Die Beteiligung an den Angelegenheiten ihrer Stadt b ietet Bürgerinnen und Bürgern 3 die 
Möglichkeit, Planungs- und Veränderungsprozesse akt iv mitzugestalten. Mit Bürgerinnen und 
Bürgern meinen wir die gesamte Stadtgesellschaft. Bü rgerbeteiligung wird dabei als ein 
kooperativer Prozess verstanden, der allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bietet, sich 
im Rahmen einer lösungsorientierten Zusammenarbeit v on Politik, Verwaltung und Bürgerschaft 
mitgestaltend in Entscheidungsprozesse einzubringen . Um dies zu gewährleisten muss 
Bürgerbeteiligung verschiedene Qualitätskriterien e rfüllen. Diese Anforderungen werden allen 
Beteiligungsprozessen in der Wissenschaftsstadt Darm stadt zugrunde gelegt und sind von allen 
Akteuren zu berücksichtigen; gleichzeitig stellen s ie das Raster für die Evaluation der 
Beteiligungsaktivitäten dar.  
 
                                                       
 
3Aus dem Arbeitskreis wurde vereinzelt eine deutlich ere Geschlechtergerechtigkeit der Sprache angeregt,  die 
Gender-Aspekte besser berücksichtigt. Vorgeschlagen  wurde in diesem Rahmen beispielsweise eine Verwend ung 
des Gender_Gaps. Statt „Bürgerinnen und Bürger“ wür de in diesem Fall die Schreibweise „Bürger_innen“ 
verwendet werden. Das Gender_Gap weist mit dem kurz en Innehalten vor der Geschlechterkennung auf weite re 
Geschlechter hin – jenseits von männlich und weiblich.

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 6 
 
Insbesondere folgende Qualitätskriterien werden als Maßstab für eine „gute Bürgerbeteiligung“ in 
Darmstadt herangezogen 4:  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 1: Qualitätskriterien für Bürgerbeteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Die Qualitätskriterien werden im Folgenden ausführlicher beschrieben.  
 
 
 
 
                                                       
 
4 Die Grundlage für die Erarbeitung der Darmstädter Qualitätskriterien bildeten Empfehlungen des Netzwe rks 
Bürgerbeteiligung, zu finden unter http://www.netzwerk-buergerbeteiligung.de/index.php?id=181  . 
Gute Bürgerbeteiligun g…  
• ermöglicht allen Bürgerinnen und Bürgern die Mitwirk ung und bindet 
schwer erreichbare Zielgruppen aktiv ein 
• braucht die Bereitschaft aller Beteiligten zum Dialog und eröffnet 
Möglichkeiten für einen offenen Diskussions- und 
Aushandlungsprozess 
• setzt Gestaltungsspielräume und Ergebnisoffenheit voraus 
• braucht eine klare Ziel- und Rahmensetzung 
(Erwartungsmanagement) 
• braucht eine sorgfältige und transparente Prozessgestaltung 
• beginnt frühzeitig 
• braucht eine für alle Bürgerinnen und Bürger verständliche 
Information und Kommunikation und eine breite Öffentlichkeitsarbeit  
• ist keine Einbahnstraße, sondern unterstützt auch 
Beteiligungswünsche und -ideen aus der Bürgerschaft 
• braucht ausreichend personelle, zeitliche und finanzielle Ressourcen 
• ist verbindlich und verlässlich im Umgang mit den Ergebnissen 
• braucht eine Dokumentation und Evaluation über alle 
Beteiligungsprozesse unter Berücksichtigung aller Perspektiven

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 7 
 
Gute Bürgerbeteiligung… 
 
 
• ermöglicht allen Bürgerinnen und Bürgern die Mitwirk ung und bindet schwer 
erreichbare Zielgruppen aktiv ein 
Allen Bürgerinnen und Bürgern wird die Möglichkeit z ur Mitgestaltung und zur gesellschaftlichen 
und politischen Teilhabe gegeben, unabhängig von Ge schlecht, sozialer und kultureller Herkunft, 
Alter, Bildung, Behinderung, Religion und Einkommen.  Die Beteiligungsprozesse werden hierzu 
so einladend gestaltet, dass sie zur Mitwirkung alle r ermutigen und die Methode der 
aufsuchenden Beteiligung 
5 vorhabenbezogen geprüft und möglichst häufig einge setzt wird. 
Außerdem sollen barrierearme Bürgerbeteiligungsmeth oden, die die Inklusion fördern, wie z.B. 
Planning for Real 6, in Zukunft häufiger angewandt werden.  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt schafft verlässliche  Strukturen und nutzt geeignete Methoden, 
um schwer erreichbare Zielgruppen aktiv in Beteiligu ngsprozesse einzubinden. Alle 
Beteiligungsprozesse sind möglichst inklusiv organi siert, so dass sowohl auf räumliche als auch 
sprachliche Barrierefreiheit geachtet wird. Die Anspr ache erfolgt zielgruppenspezifisch. Es 
werden verschiedene Zugänge und Kommunikationskanäle  angeboten, um Ideen und 
Anregungen zu sammeln. 
Sofern neue Beteiligungsgremien und -runden gegründ et werden, sollen mindestens die Hälfte 
der Mitglieder Frauen sein. 
7 Außerdem soll bei der Besetzung von Beteiligungsgr emien 
grundsätzlich darauf geachtet werden, dass diese mög lichst ausgewogen stattfindet und alle 
Lebenslagen berücksichtigt. Damit können viele Sicht weisen einbezogen und ein vielfältiger Blick 
auf das jeweilige Thema entwickelt werden.  
 
                                                       
 
5Aufsuchende Beteiligung findet bei den Betroffenen vor Ort im Quartier statt. Mit der Methode der aufs uchenden 
Beteiligung werden Personenkreise gezielt angesproc hen oder aufgesucht, die an großen Veranstaltungen 
entweder gar nicht teilnehmen oder sich nicht inhal tlich einbringen können. Die Hemmschwelle zur Beteiligung wird 
bewusst sehr niedrig gehalten. Vgl.: https://zivilarena.de/index.php/glossary/glossary  Stand 23.09.2014 
6Planning for Real ist eine Methode, bei der sich Me nschen treffen und ein Modell des zu gestaltenden O rtes 
bauen. Dieses Modell wird an verschiedenen Orten ge zeigt und Veränderungsvorschläge gesammelt. Hieraus wird 
ein Aktionsplan entwickelt. Vgl.: http://www.partizipation.at/planning_for_real.html , abgerufen am 29.09.2014. 
7 Vgl. § 12 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HG lG). Weitere Hinweise zu Gender Mainstreaming in 
Bürgerbeteiligungsverfahren finden sich in der Anlage 8.

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 8 
 
• braucht die Bereitschaft aller Beteiligten zum Dialog und eröffnet Möglichkeiten für 
einen offenen Diskussions- und Aushandlungsprozess 8 
Voraussetzung für gute Bürgerbeteiligung ist, dass alle Beteiligten (Bürgerschaft, Politik und 
Verwaltung) die Bereitschaft zum Dialog und für eine sachliche Auseinandersetzung mitbringen. 
Alle Akteure sind gefordert, sich mit konstruktiven  Anregungen und eigenen Vorschlägen in den 
Beteiligungsprozess einzubringen. Hierzu übernehmen alle Akteure gemeinsam die 
Verantwortung für einen respektvollen Dialog auf Augenhöhe.  
In den Beteiligungsprozessen wird wertschätzend mit d em Engagement der Beteiligten 
umgegangen. Es wird anerkannt, dass sich die Beteili gten aller Akteursgruppen aktiv für die 
Verbesserung einer Situation oder die Lösung einer Herausforderung einsetzen. 
Während des Beteiligungsprozesses findet eine ständ ige Abwägung zwischen 
Partikularinteressen und Gemeinwohlinteresse 9 statt. Dabei soll das Gemeinwohlinteresse im 
Fokus des Dialogs stehen. Für diese Diskussions- und Aushandlungsprozesse braucht es 
ausreichend Möglichkeiten. Hierfür sind geeignete Räu me zu schaffen, in denen die vielfältigen 
Interessen dargestellt und abgewogen werden können un d alle relevanten Informationen 
frühzeitig zugänglich zu machen. Hierzu zählen insbe sondere regelmäßige Gesprächsangebote 
im Quartier/ Stadtteil, beispielsweise durch den Mag istrat oder Aktive aus der 
Gemeinwesenarbeit.  
 
• setzt Gestaltungsspielräume und Ergebnisoffenheit voraus 
Die Durchführung eines Beteiligungsprozesses kann nur  gelingen, wenn Gestaltungsspielräume 
auf Seiten der Verwaltung und der Politik gegeben si nd. Bei Vorhaben ohne Ergebnisoffenheit 
werden keine Beteiligungsverfahren durchgeführt. 
10  Zu Beginn des Beteiligungsprozesses muss 
öffentlich erläutert werden, welche Gestaltungsspielr äume bestehen und ob es Dinge gibt, die 
bereits festgelegt sind und daher nicht Teil des Be teiligungsprozesses sind. Die 
Entscheidungshintergründe für bereits vorhandene Fe stlegungen werden transparent gemacht. 
                                                        
8 Der Begriff „Aushandlung“ wird in den Leitlinien i n seiner soziologischen Deutung – und nicht formal- juristisch – 
verwendet.  
9Das Gemeinwohlinteresse orientiert sich an den Grun drechten im Grundgesetz wie Menschenwürde, Freiheit , 
Rechtssicherheit, Frieden und Wohlstand und dem Rec htsstaat-, Sozialstaats- und Demokratieprinzip. Vgl .: 
http://www.juraforum.de/lexikon/gemeinwohl , abgerufen am 23.9.2014. 
10 Im Sinne des Verständnisses einer „mitgestaltendend en Bürgerbeteiligung“ (siehe Kapitel 4) ist unter 
Gestaltungsspielraum in erster Linie die Suche nach  Varianten und konkreten Ausgestaltungen von Vorhab en zu 
verstehen („Wie kann ein Vorhaben umgesetzt werden? “). Von einigen Arbeitskreismitgliedern werden hier unter 
aber auch grundsätzliche Entscheidungen verstanden („Soll ein Vorhaben umgesetzt werden?“). Letzteres bezieht 
sich damit eher auf Verfahren der direkten Demokrat ie, beispielsweise in Form eines Bürgerbegehrens. 
Grundsätzlich schließen sich mitgestaltende Bürgerb eteiligung und direkte Demokratie nicht aus, verfol gen jedoch 
unterschiedliche Ansätze. So ist es beispielsweise denkbar, dass ein Bürgerentscheid den Schlusspunkt eines 
Beteiligungsverfahrens bildet.

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 9 
 
Bereits vorhandene Festlegungen sind nach angemesse ner Zeit, beispielsweise aufgrund 
technologischer Neuerungen, auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.  
 
• braucht eine klare Ziel- und Rahmensetzung (Erwartungsmanagement) 
Bei der Vorstellung des Beteiligungsprozesses wird ö ffentlich dargestellt, was der Gegenstand 
der Beteiligung, die Ziele und Rahmenbedingungen des  Beteiligungsprozesses sind. Es wird 
transparent kommuniziert, auf welcher Stufenleiter d er Beteiligung 11  das Beteiligungsprojekt 
angesiedelt ist. Wenn auf der Vorhabenliste angegeb en wird, dass Bürgerbeteiligung zu einem 
Vorhaben erfolgen soll, wird angegeben, auf welcher S tufe sich die Beteiligung bewegt. Geht es 
um die Sammlung von Ideen und Anregungen in Form ei ner Anhörung, um eine gemeinsame 
Ausarbeitung von Konzepten (Mitwirkung) oder um eine Mitentscheidung über Ressourcen? 
 
• braucht eine sorgfältige und transparente Prozessgestaltung 
Für gute Beteiligungsprozesse braucht es ausreichen d Zeit, Vertrauen zwischen den Akteuren 
und teilweise auch Schleifen und „Umwege“ beispielsweise im Sinne von thematischen Exkursen. 
Bei Beteiligungsprozessen wird Zeitdruck vermieden, damit sich alle beteiligen können. Durch 
sorgfältig gestaltete und durchgeführte Beteiligung sprozesse können Eskalationen vermieden 
und Vertrauen aufgebaut werden.  
Vor Beginn bzw. bei Beginn des Beteiligungsprozesses  wird öffentlich und in verständlicher 
Sprache deutlich gemacht:  
o was der Gegenstand der Beteiligung ist,  
o bis wann eine Entscheidung durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung 
getroffen werden muss,  
o wie der zeitliche und inhaltliche Ablauf des Beteil igungsverfahrens aussehen wird, 
o was das Ziel des Prozesses und der Auftrag an die B eteiligten ist, 
o wie der Stand der Planungen ist, 
o auf welcher Stufe der Beteiligung der Prozess anges iedelt ist, 
o wie mit dem Ergebnis der Beteiligung umgegangen wird  und 
o wo die Grenzen der Beteiligung liegen.  
Diese Informationen sind öffentlich zu dokumentieren.  
Insbesondere bei komplexen Beteiligungsprozessen so ll eine Moderation durch eine externe 
Person erfolgen.  
 
                                                       
 
11 Mit der Stufenleiter der Beteiligung ist die Beteil igungsstufe gemeint, d.h. in welchem Umfang wird be teiligt. Auf 
der untersten Stufe befindet sich die Information, die höchste Stufe ist die direkte Entscheidung durc h Bürgerinnen 
und Bürger. Zwischen diesen Stufen befinden sich viele weitere Abstufungen. Siehe Anlage 6.

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 10  
 
• beginnt frühzeitig 
Die Beteiligungsprozesse beginnen möglichst frühzeit ig, damit in der Anfangsphase, in der noch 
die größten Gestaltungsspielräume bestehen, alle Id een und Vorschläge gesammelt und 
anschließend beraten werden können. Dies kann entwede r noch vor Planungsbeginn von 
Projekten sein oder mit Beginn des Planungsprozesse s. Die Informationen, welche Planungen 
und Projekte anstehen, erhalten alle über die öffen tlich zugängliche Vorhabenliste. Mit der 
Vorhabenliste wird eine möglichst große Transparenz geschaffen und die Gelegenheit gegeben, 
eine Beteiligung zu geplanten Vorhaben der Stadt anzuregen.  
 
• braucht eine für alle Bürgerinnen und Bürger verständ liche Information und 
Kommunikation und eine breite Öffentlichkeitsarbeit  
Grundlage aller Beteiligungsprozesse bildet das Zug änglichmachen und die weit reichende 
Verteilung aller wichtigen Informationen zu den Vorh aben. Die Informationen zu den jeweiligen 
Planungen werden früh transparent gemacht, so dass s ich alle Interessierten jederzeit über den 
Planungsprozess und die notwendigen Hintergründe informieren können.  
Im Beteiligungsprozess wird die Kommunikation so ges taltet, dass alle die Informationen 
verstehen können. Grundlage hierfür sind verständli che Texte und das Übersetzen wichtiger 
Informationsmaterialien und Beteiligungsgrundlagen in zielgruppenspezifische und leichte 
Sprache. Die Kommunikation richtet sich nach der jeweiligen Zielgruppe.  
Um die Bürgerinnen und Bürger Darmstadts über städtis che Vorhaben und geplante 
Beteiligungsprozesse zu informieren, führt die Wiss enschaftsstadt Darmstadt eine breite 
Öffentlichkeitsarbeit durch. Es wird auch proaktiv u nd aufsuchend über Beteiligungsprozesse 
informiert (z.B. durch Postwurfsendungen, Anschreibe n einer Zufallsauswahl, Vorstellung in 
Runden und Treffs etc.).  
 
• ist keine Einbahnstraße, sondern unterstützt auch Beteiligungswünsche und  
-ideen aus der Bürgerschaft 
Gute Beteiligung findet nicht nur organisiert durch  den Magistrat zu städtischen Planungen und 
Vorhaben statt (top-down-Ansatz), sondern ermöglicht  auch, dass Themen und Projektideen aus 
der Bürgerschaft gehört und aufgegriffen werden (bot tom-up-Ansatz). Hierzu werden Spielregeln 
aufgestellt, die sicherstellen, dass die Themen, Id een und Initiativen in Politik und Verwaltung 
auch Gehör finden (siehe Kapitel 4). Die Zusammenarb eit der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit 
der Gemeinwesenarbeit ist hierbei von großer Bedeutu ng, da die Gemeinwesenarbeit eine 
wichtige Unterstützungsfunktion besitzt, um die Inter essen der Betroffenen zu organisieren und 
den Zugang zur Vertretung der eigenen Interessen zu stärken.

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 11 
 
• braucht ausreichend personelle, zeitliche und finanzielle Ressourcen 
Bei der Planung der finanziellen, zeitlichen und personellen Ressourcen für ein Vorhaben sind die 
Bedarfe für einen möglichen Beteiligungsprozess zu berücksichtigen und sicherzustellen.  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit der Stelle d er Bürgerbeauftragten eine Struktur 
geschaffen, um die Verwaltung, die Politik und die Bürgerschaft bei der Planung und 
Durchführung von Beteiligungsprozessen zu unterstütz en. Über Schulungen und einen 
organisierten Erfahrungsaustausch der Verwaltung zu Verfahren und Methoden der Beteiligung 
werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung fortgebildet.  
 
• ist verbindlich und verlässlich im Umgang mit den Ergebnissen  
Für die Qualität von Beteiligungsprozessen ist es v on großer Bedeutung, dass verantwortlich und 
verlässlich mit den Ergebnissen des Beteiligungsver fahrens umgegangen wird. Voraussetzung 
für gelingende Bürgerbeteiligung ist, dass die Erge bnisse von Beteiligungsprozessen umfassend 
dokumentiert werden und alle beteiligten Akteure ein e Rückmeldung erhalten, wie mit den 
Ergebnissen umgegangen wurde und wie die weiteren Ablä ufe zur Realisierung der Vorhaben 
gestaltet werden. Die Entscheidungsträgerinnen und En tscheidungsträger legen hierfür 
Rechenschaft darüber ab, wie die Entscheidungen zustande kommen.  
 
• braucht eine Dokumentation und Evaluation 12  über alle Beteiligungsprozesse unter 
Berücksichtigung aller Perspektiven 
Die Leitlinien zur Beteiligung werden als lernende St rukturen etabliert. Dies erfordert, dass in 
regelmäßigen Abständen eine Nachbetrachtung und Eval uation der durchgeführten 
Beteiligungsprozesse stattfindet. Nach Abschluss eines Beteiligungsprozesses wird ein Feedback 
der beteiligten Akteure zum Prozess eingeholt und dies auch dokumentiert.  
Eine Dokumentation in Form eines Bürgerbeteiligungsb erichts unterstützt diesen Rahmen. 
Außerdem werden die regelmäßigen Bürgerbefragungen g enutzt, um eine repräsentative 
Rückmeldung zu den Beteiligungsprozessen einzuholen.  
Mit der kontinuierlichen Evaluation ist es möglich,  aus bisherigen Beteiligungsprozessen zu 
lernen und Handlungsempfehlungen für die Zukunft abz uleiten. Hierbei ist auch die Fragestellung 
zu bearbeiten, welche Beteiligungsmethoden sich eign en, um gesellschaftliche und politische 
Teilhabe und soziale Inklusion zu unterstützen.  
 
 
                                                       
 
12  Evaluation meint in diesem Zusammenhang die Beschreibung, Untersuchung und Bewertung der Umsetzung der 
Leitlinien. Sie kann sich sowohl auf die Voraussetz ungen und Rahmenbedingungen, die Struktur, den Proz ess als 
auch das Ergebnis beziehen. Vgl.: http://www.fremdwort.de/suchen/bedeutung/Evaluierung , abgerufen am 
17.10.2014.

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 12  
 
 
3. Wie läuft Bürgerbeteiligung in Darmstadt ab? 
 
3.1. Anwendungsbereich der Leitlinien – Für welche 
städtischen Vorhaben gelten die Leitlinien und 
für welche nicht? 
 
Mit den vorliegenden Leitlinien werden die freiwillig en Möglichkeiten, die Bürgerschaft zu 
beteiligen, verlässlich geregelt und transparent ge macht. Die gesetzlich vorgeschriebenen 
Beteiligungsmöglichkeiten, wie Bürgerbegehren und Bü rgerentscheid bleiben davon unberührt. 
Die Öffentlichkeitsbeteiligung an der Bauleitplanung
13  wird gemäß den formellen Vorgaben des 
Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt und kann durch  zusätzliche Beteiligungsmaßnahmen im 
Sinne der Leitlinien ergänzt werden.14   
Die Leitlinien sind generell auf Angelegenheiten der  Stadt anzuwenden. Darunter sind alle 
Planungen und Projekte – im weiteren kurz Vorhaben  genannt – zu verstehen, die in der 
Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung oder des Magistrats liegen und das Wohl ihrer 
Bürgerschaft berühren. 15  Dies bedeutet eine große Themenvielfalt. Beispielth emenfelder sind 
Verkehrsplanung und Stadtentwicklung, Großprojekte v on öffentlichem Interesse, Kultur, 
Soziales, Handel und Gewerbe. Die Leitlinien sind bei  Vorhaben anzuwenden, bei denen ein 
Gestaltungsspielraum besteht. Bei Vorhaben, die ein e Nichtöffentlichkeit erfordern (z.B. eine 
Beratung und Beschluss im nicht-öffentlichen Teil d er Stadtverordnetenversammlung), internen 
Angelegenheiten der Verwaltung und Personalentscheid ungen ist die Anwendung der Leitlinien 
ausgeschlossen.  
 
Einen besonderen Fall stellen Vorhaben dar, die ver waltungsrechtlicher Genehmigungen 
bedürfen. Diese Verfahren werden in der Regel vom Regie rungspräsidium Darmstadt 
durchgeführt. Es gibt in solchen externen Verfahren  keinen direkten Handlungsspielraum für die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt. D 
as auf kommunaler Ebene bedeutsamste externe 
Genehmigungsverfahren ist das Planfeststellungsverfahren für größere Bauvorha ben 
                                                        
13  Eine Erläuterung zum Ablauf des Bauleitplanverfahrens ist unter  
http://www.darmstadt.de/standort/stadtentwicklung-und-
stadtplanung/stadtplanung/bebauungsplaene/bauleitplanverfahren-verfahrensablauf/index.htm  zu finden.  
14  Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind in § 8b HG O und Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplan ung in § 
3 BauGB geregelt.  
15  Die Regelung freiwilliger Möglichkeiten der Bürger beteiligung bei städtischen Vorhaben wird in Kapite l 3 
beschrieben und bildet den Hauptteil der Darmstädte r Leitlinien. Darüber hinaus werden in Kapitel 4 er ste 
Empfehlungen unterbreitet, wie auch Themen und Projektideen aus der Bürgerschaft künftig besser gehört, geprüft 
und unterstützt werden können. Dabei wird für diese  beiden „Unterbereiche“ von Bürgerbeteiligung ein j eweils 
eigenständiger Vorschlag unterbreitet.

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 13  
 
(Infrastruktur). Planfeststellungsverfahren werden i m Regelfall mit Öffentlichkeitsbeteiligung 
durchgeführt. Dabei werden die Planungsunterlagen zur  öffentlichen Auslegung an die 
betroffenen Gemeinden übersandt. Die Dauer der Auslegung beträgt einen Monat. Das Verfahren 
endet mit einem Planfeststellungsbeschluss, der u.a . die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit des 
Vorhabens feststellt. 
Eine weitere Besonderheit betrifft die Bürgerbeteili gung bei Architekten- und 
Planungswettbewerben. Hier ist das Wettbewerbs- und Ver gaberecht in der jeweils gültigen 
Fassung zu beachten. Die Bürgerbeteiligung soll im A nwendungsfall möglichst frühzeitig 
einsetzen, um zur Klärung grundsätzlicher Fragen der Aufgabenstellung beitragen zu können. Bei 
Planungsprozessen soll möglichst frühzeitig mit 3D- Modellen und ähnlichen Methoden gearbeitet 
werden, um Vorhaben für Bürgerinnen und Bürger greif bar zu machen und 
Gestaltungsalternativen entwickeln zu können. Die Bet eiligung soll vor der Durchführung des 
Wettbewerbes bzw. dessen Bearbeitungszeit abgeschloss en sein. Außerdem können von der 
Planung Betroffene oder Personen, die mit den örtli chen Verhältnissen besonders vertraut sind, 
im Preisgericht vertreten sein. Nach der Preisgerich tsentscheidung kann eine Bürgerbeteiligung 
als Beitrag und Anregung zur weiteren Entwicklung des  Wettbewerbsprojektes herangezogen 
werden, sofern die Entscheidung des eingesetzten und  unabhängigen Preisgerichts nach 
geltendem Recht nicht bindend ist.  
 
Obwohl auch Vorhaben der Stadtwirtschaft und von priv aten Investoren das Wohl der 
Bürgerschaft berühren können, ist eine Verpflichtun g zur Anwendung der Leitlinien aus 
rechtlichen Gründen nicht möglich. In diesen Fällen  wird den zuständigen Organen daher 
empfohlen, freiwillig entsprechend den Leitlinien zu  verfahren. Der Magistrat wirkt hierauf im 
Rahmen seiner Möglichkeiten hin.  
 
 
3.2. Frühzeitige Information – Wo erfahre ich, welche 
Vorhaben geplant sind? 
 
Je früher Bürgerbeteiligung in den Planungsphasen e ines Projekts einsetzt, desto besser können 
in der Öffentlichkeit Alternativen diskutiert und G estaltungsspielräume aufgezeigt werden. 
„Frühzeitig“ bedeutet dabei, dass eine mitgestalten de Bürgerbeteiligung grundsätzlich noch 
möglich ist. Die Chance auf eine Mitgestaltung neuer Vorhaben wird zusätzlich erhöht, wenn 
Verwaltung und Politik bei neuen Projekten eine Pers pektive auf Mitgestaltung einnehmen und 
Bürgerbeteiligung von vornherein mitdenken. In Darms tadt erfolgt die frühzeitige Information der 
Öffentlichkeit über städtische Vorhaben mit der so genannten Vorhabenliste .

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 14  
 
3.2.1. Die Vorhabenliste – Themen und Projekte zur potentiellen 
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 
 
Alle städtischen Angelegenheiten bei denen ein Gest altungsspielraum besteht– und bei denen 
damit potentiell ein freiwilliges Beteiligungsverfa hren durchgeführt werden kann – werden in die 
Vorhabenliste aufgenommen. Als Quelle zur Identifikation wichtiger Vorhaben dienen vor allem:  
 
• die verabschiedeten Haushaltspläne,  
• die mittelfristige Finanzplanung,  
• Aufträge der Stadtverordnetenversammlung an die Ve rwaltung,  
• von der Verwaltung selbst entwickelte Vorhaben und 
• Aufstellung von Bauleitplänen. 
 
Die städtischen Vorhaben werden unabhängig vom Realis ierungszeitpunkt aufgenommen, daher 
auch in Fällen, wenn die Umsetzung in Kürze erfolgt oder aber der Realisierungszeitpunkt noch in 
weiter Ferne liegt. Dies bezieht sich auf die Anfangszeit der Umsetzung der Leitlinien.  
Der Zeitpunkt der Einstellung von Vorhaben in die Li ste erfolgt rechtzeitig vor der Bearbeitung 
des Vorhabens in Abhängigkeit von seiner Eigenart. 
 
Die Informationen in der Vorhabenliste sind nach räu mlicher Lage (Stadtteile) und Sachgebieten 
(Themen) gegliedert, so dass eine schnelle Orientierung möglich ist. Die Liste ist in verständlicher 
Sprache verfasst und an geeigneten Stellen werden Bi lder oder Piktogramme verwendet. 
Außerdem soll die Liste in verschiedenen Sprachen angeboten werden.  
 
Um Übersichtlichkeit zu gewährleisten sollen Projektin formationen maximal eine DIN A 4-Seite 
umfassen und folgende Informationen beinhalten: 
 
• Bezeichnung des Vorhabens 
• Kurzbeschreibung und Zielsetzung 
• Letzter relevanter politischer Beschluss 
• Aktueller Bearbeitungsstand und weitere Bearbeitung sschritte 
• Kosten des Vorhabens (soweit bezifferbar) 
• Betroffener Stadtteil/ Gebiet 
• Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 15  
 
• Freiwillige Bürgerbeteiligung vorgesehen (Begründun g, falls keine Beteiligung 
vorgesehen ist) 
• Umfang der gegebenen Gestaltungsspielräume und Stuf e der vorgesehenen 
Beteiligung 16  
• Ansprechperson 
• Weitere Informationen 
 
Der Prozess zur Erstellung und Fortschreibung der Vorhabenliste  
1. Die Vorhabenliste wird von der Verwaltung erstellt.  Die Fachämter haben die Aufgabe, 
geeignete Vorhaben in Form von „Vorhabenblättern“ g enannten Steckbriefen 
aufzubereiten. Diese werden bei der/dem Bürgerbeauftr agten gebündelt und mit 
Unterstützung durch die Magistratsgeschäftsstelle zur Vorhabenliste zusammengeführt.  
Zweimal im Jahr – im April/ Mai und im Oktober/ Novem ber – wird die gesamte 
Vorhabenliste der Stadtverordnetenversammlung zur K enntnis gegeben als 
Gesamtüberblick und zur Prüfung, ob weitere Vorhaben  aufgenommen werden sollen. 
Anschließend wird die Vorhabenliste in großer Stückz ahl gedruckt und öffentlich 
ausgelegt.  
Vorhaben, die kurzfristig auf die Vorhabenliste gen ommen weden müssen, können als 
Einzelblätter wöchentlich vom Magistrat beschlossen und anschließend veröffentlicht 
werden. Für eine kurzfristige Aufnahme auf die Liste  ist ein Grund anzugeben (z.B. 
Zeitdruck).  
2. Nach Beratung und Beschluss der Vorhabenliste dur ch den Magistrat wird die Liste in 
den Ausschüssen beraten und mit Empfehlungen öffent lich in die 
Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Die Liste m uss hierfür – den Ausschüssen 
entsprechend – thematisch aufgeteilt diskutiert werd en. Da die Ausschüsse öffentlich 
tagen, können die Bürgerinnen und Bürger an dieser Stelle auch Fragen einbringen.  
3. Die Gesamtvorhabenliste wird von der Stadtverordne tenversammlung – ggf. mit 
Änderungen oder zusätzlichen Anträgen – beschlossen  und veröffentlicht. Ab dem 
Zeitpunkt der Aufnahme von Vorhaben in die Vorhaben liste besteht Gelegenheit, 
freiwillige Bügerbeteiligung zu Vorhaben anzuregen, wo diese bisher noch nicht 
vorgesehen ist, aber als sinnvoll erachtet wird. Ein e Anregung von Bürgerbeteiligung ist 
nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zwei Monate lang möglich, um 
auch der Verwaltung eine Planungssicherheit zu geben . Neu hinzugefügte Einzelblätter 
werden visuell hervorgehoben, hier gilt die Frist von zwei Monaten mit dem Einstellen der 
Blätter in die Liste. Es besteht die Möglichkeit, s ich über ein Abonnement kontinuierlich 
über die neuen Planungen und Vorhaben informieren z u lassen (RSS-Feed). 
                                                       
 
16  Die Festlegung der Stufe der Beteiligung kann anhand der Stufenleiter im Anhang (Anlage 6) bestimmt werden.

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 16  
 
Aktualisierungen der Einzelblätter können direkt ei ngepflegt werden und müssen als 
solche kenntlich gemacht werden (ohne Beschluss der politischen Gremien). 
4. Bei Vorhaben, bei denen keine Bürgerbeteiligung geplant ist, dürfen innerhalb dieser 
zweimonatigen Frist keine Entscheidungen getroffen w erden, die zu einer Verengung 
des Gestaltungsspielraums für eine potentielle Bürgerbeteiligung führen.  
 
Das Verfahren zur Beratung und Beschluss der Vorhabe nliste wird nach einem Jahr der 
Durchführung überprüft hinsichtlich seiner Praktikab ilität, der Gründe für dringend zu 
veröffentlichende Einzelblätter und in Bezug auf di e Ausgrenzung von bestimmten Zielgruppen 
durch das flexible Vorgehen bei der Beratung und Einstellung der Vorhaben.  
 
Bekanntmachung der Vorhabenliste 
Neben der Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt wird die Liste an möglichst vielen Orten 
als Ausdruck  zur Verfügung gestellt. In diesem Rahmen wird die Ei nrichtung eines Infoladens 
empfohlen, der auch hinsichtlich der Diskussion um d ie Weiterentwicklung des Bürgerservices im 
Blick behalten werden sollte. Der Infoladen könnte ein zentraler Anlaufpunkt für alle Informationen 
aus und für die Stadt bilden.  
Darüber hinaus wird relevanten Gremien mit Multiplika torenfunktion empfohlen, die Liste 
regelmäßig auf ihre Tagesordnung zu setzen und vorz usondieren, um die Vorhaben bei den 
entsprechenden Zielgruppen vorzustellen. Zu diesen relevanten Gremien gehören alle im Anhang 
aufgeführten regelmäßigen Beteiligungsgremien der W issenschaftsstadt Darmstadt. Hierfür wird 
ein Verteiler  aufgebaut, über den die Liste proaktiv an alle Interessenten verteilt wird.  
Bezüglich eines Newsletters zur Bürgerbeteiligung, herausgegeben durc h das Büro der/des 
Bürgerbeauftragten,  wird angeregt, dort über die Vorhabenliste und Term inankündigungen der 
anstehenden Bürgerbeteiligungsangebote zu informier en und diesen ebenfalls mehrsprachig 
anzubieten sowie eine Filterfunktion zur Verfügung z u stellen, die es erlaubt, die abonnierten 
Informationen einzuschränken (z.B. Abonnement für P lanungen und Projekte, die einen 
bestimmten Stadtteil oder ein bestimmtes Thema betreffen).  
Auch eine regelmäßige Rubrik Bürgerbeteiligung in den kostenlosen Stadtteil zeitungen soll 
realisiert werden. Hier sollen auch Neuigkeiten auf de r Vorhabenliste und 
Hintergrundinformationen vermittelt werden. Texte sol len durch passende Bilder ergänzt werden. 
Es ist zu prüfen, ob neue Vorhaben bzw. aktualisiert e Vorhaben auch in der Tagespresse z.B. 
über Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht werden können.  
Insbesondere im Rahmen der erstmaligen Veröffentlich ung der Liste werden geeignete Anlässe 
genutzt (z.B. Stadtteilrunden, Treffs, Feste und an dere Gelegenheiten), um die Vorhabenliste und 
den Umgang mit der Liste zu erläutern und für weitere Fragen zur Verfügung zu stehen.

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 17  
 
3.3. Anregung von und Entscheidung über 
Bürgerbeteiligung 
 
Sowohl Bürgerschaft als auch Verwaltung/Magistrat ode r Stadtverordnetenversammlung können 
ein Bürgerbeteiligungsverfahren anregen. Außerdem k önnen Stadtteilforen und -runden, 
Magistratskommissionen und Beiräte ein Bürgerbeteiligungsverfahren anregen. 
 
 
Abb. 2: Wege der Anregung von Bürgerbeteiligung und Entscheidung  
 
Bürgerschaft 
Grundsätzlich können alle, die ihren Wohnsitz in Dar mstadt haben und mindestens 14 Jahre alt 
sind, eine Bürgerbeteiligung zu einem Projekt auf d er Vorhabenliste anregen. 
17  Hierfür gibt es für 
die Bürgerinnen und Bürger vier Möglichkeiten: 
 
                                                       
 
17 Einige Arbeitskreismitglieder sprechen sich für ein höheres Mindestalter aus.

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 18  
 
Formlose Anregung von Beteiligung aus der Bürgerschaft 
1. Bürgerinnen und Bürger wenden sich direkt an die Verwaltung, die dann entscheidet, ob 
sie den Vorschlag aufnimmt, sofern die Projekte in der eigenen Zuständigkeit liegen. 
2. Bürgerinnen und Bürger nutzen die Bürgerfragestu nde vor den Ausschüssen oder 
wenden sich direkt an ein Mitglied der Stadtverordne tenversammlung bzw. einen 
fachpolitischen Sprecher/ eine fachpolitische Sprecherin, der oder die einen Antrag direkt 
in die Stadtverordnetenversammlung oder über die ei gene Fraktion in die 
Stadtverordnetenversammlung einbringen kann. Die Sta dtverordnetenversammlung 
entscheidet über diese Anregung. Um der Bürgerschaf t den Zugang auf die 
Stadtverordneten zu erleichtern, wird Informationsma terial zur Verfügung gestellt, das 
Aufschluss darüber gibt, wer die Mitglieder der Stad tverordnetenversammlung sind, in 
welchen Ausschüssen sie sitzen und wie man diese Pers on erreichen kann (Angabe der 
persönlichen Kontaktdaten oder der jeweiligen Frakti onsgeschäftsstelle, ggf. mit Foto). In 
diesem Dokument ist ebenfalls eine Übersicht aller St adtteile und der jeweils 
notwendigen Unterschriftenanzahl für Quorumsanträge aufgeführt. 
3. Bürgerinnen und Bürger wenden sich an Beiräte und  Magistratskommissionen oder an 
Stadtteilforen und -runden. Wird in einem dieser Gr emien nach erfolgter Beratung der 
Beschluss oder die Empfehlung gefasst, Bürgerbeteil igung zu einem Vorhaben der Stadt 
anzuregen, wird dies schriftlich an die/den Bürgerbe auftragte(n) weitergeleitet. Die 
hierfür notwendigen Angaben entspechen den im Qorums antrag erforderlichen 
Informationen (das Vorlegen einer Unterschriftenlist e entfällt in diesen Fällen). Über die 
Anregung wird im Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung entschieden. 
 
Formelle Anregung von Beteiligung aus der Bürgerschaft  
4. Bürgerinnen und Bürger sammeln mindestens eine b estimmte Anzahl an Unterschriften 
für einen Antrag auf Bürgerbeteiligung zu einem bestimmten Vorhaben (Quorumsantrag). 
Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger ab 14  Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in 
Darmstadt haben. Quorumsanträge gibt es bei der/dem Bürgerbeauftragten, ausgelegt 
bei verschiedenen städtischen Stellen und auf der W ebseite der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt. Die Unterschriftenlisten können im Bürgerin formationszentrum und in den 
Bezirksverwaltungen in Eberstadt, Arheilgen und Wixhausen unterschrieben werden. Der 
Antrag muss folgende Angaben enthalten und sollte e ine DIN A4 Seite nicht 
überschreiten:

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 19  
 
• Vorhaben (gemäß Vorhabenliste) 
• Ziel und Begründung für die Bürgerbeteiligung 
• Vorschlag für Beteiligungsform (Methodenvorschläge  als Diskussionsgrundlage für 
den Magistrat, die Ausschüsse und die Stadtverordnetenversammlung) 
• Kontaktdaten der Ansprechperson 
• Unterschriftenliste mit Name, Adresse, Geburtsjahr, Unterschrift als Anlage 
 
Für jedes gesamtstädtische Projekt, für das von Bür gerinnen und Bürgern ein 
Quorumsantrag auf Bürgerbeteiligung eingereicht wir d, muss von mindestens 1% der 
Antragsberechtigten eine Unterschrift vorliegen. Für  jedes stadtteilbezogene Projekt, das 
hauptsächlich Auswirkungen auf die Bewohnerinnen und Bewohner dieses Stadtteils hat, 
muss ebenfalls von mindestens 1% der Antragsberecht igten des jeweiligen Stadtteils die 
Unterschrift vorliegen. Alle Projekte, die einen kla ren Gebietszuschnitt haben, deren 
Auswirkungen hauptsächlich auf die Einwohnerschaft di eses Gebiets zutreffen und 
einem Stadtteil zuzuordnen sind, gelten als stadtteilbezogene Projekte. 18  
Falls Vorhaben auf den Gebietsgrenzen mehrerer Stad tteile liegen, werden die 
betroffenen Stadtteilquoren addiert.  
 
Die Entgegennahme und Weiterreichung der Anträge an Magistrat und 
Stadtverordnetenversammlung ist bei der/dem Bürgerb eauftragten angesiedelt. Im Magistrat und 
der Stadtverordnetenversammlung findet eine Entsche idung über den Antrag statt. Die 
Magistratsvorlagen sind mit einer Begründung verseh en, wenn dem Quorumsantrag nicht 
entsprochen wird. Diese Begründung wird an den Antrags teller zurückgesandt und auf der 
Internetseite der zentralen Beteiligungsplattform veröffentlicht.  
 
Es erfolgt eine Prüfung der Praktikabilität der Festlegung nach einem Jahr. 
 
Magistrat/ Verwaltung 
Die Verwaltung kann aus eigener Initiative bei Vorhab en in eigener Zuständigkeit eine 
Bürgerbeteiligung zu einem Projekt vorsehen.  
 
Stadtverordnetenversammlung 
Durch einzelne Mitglieder oder aus den Reihen der Fra ktionen kann jederzeit ein 
Bürgerbeteiligungsverfahren angeregt werden. In dies em Fall entscheidet die 
Stadtverordnetenversammlung darüber, ob Bürgerbeteiligung durchgeführt wird. 
                                                       
 
18 Siehe Anlage 04: Quoren zur Anregung von Bürgerbete iligung für die Gesamtstadt und 
Stadtquartiere

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 20  
 
Magistratskommissionen, Beiräte sowie Stadtteilrunden und -foren 
Wird in einem dieser Gremien die Empfehlung bzw. der  Beschluss gefasst, Beteiligung zu einem 
Vorhaben der Stadt anzuregen, wird dies an die/den B ürgerbeauftragte(n) weitergeleitet. Die 
hierfür notwendigen Angaben entsprechen den im Quoru msantrag erforderlichen Informationen 
(das Vorlegen einer Unterschriftenliste entfällt in diesen Fällen). Die Anregung wird in Magistrat 
und Stadtverordnetenverordnetenversammlung beraten und entschieden.  
 
 
3.4. Erstellung des Beteiligungskonzepts und 
Entscheidung über das Konzept 
 
3.4.1. Ablauf und Verantwortlichkeiten  
 
Erstellung des Beteiligungskonzepts 
Das Beteiligungskonzept wird durch das Fachamt in Abs timmung mit dem Büro der/des 
Bürgerbeauftragten erstellt. 
19  Bei Projekten von hohem öffentlichen Interesse und  mit hohem 
Konfliktpotential wird das Beteiligungskonzept in ei ner projektbezogenen Arbeitsgruppe  
erarbeitet werden, die jeweils durch Beschluss von Ma gistrat und Stadtverordnetenversammlung 
eingesetzt wird. Das Fachamt unterbreitet dabei einen  Vorschlag zur Besetzung der 
projektbezogenen Arbeitsgruppe als Teil der entspre chenden Magistratsvorlage. Hierbei ist 
sicherzustellen, dass die Auswahl der Vertreterinnen  und Vertreter transparent erfolgt und die im 
konkreten Fall maßgeblich involvierten Gruppen umfasst.  
 
Bei der Besetzung der projektbezogenen Arbeitsgrupp e sind damit die folgenden Kriterien zu 
berücksichtigen:  
 
• Trialogische Besetzung der Arbeitsgruppe mit jeweil s drei bis vier Vertreterinnen und 
Vertretern aus Politik, Verwaltung und der betroffen en Bürgerschaft. Als betroffen gelten 
dabei alle, deren rechtliche, wirtschaftliche oder soziale Interessen berührt sind. 
• Möglichst geschlechtsparitätische und repräsentati ve Besetzung des Gremiums. 
 
                                                       
 
19 Die methodische Unterstützung der Fachämter bei der  Erstellung von Beteiligungskonzepten ist eine von 
mehreren Koordinierungsaufgaben, die im Zuge der Um setzung der Leitlinien anfallen. Die Übernahme dies er 
Aufgaben wird daher unter dem Punkt „Ressourcen und  Organisation“ noch einmal ausführlicher aufgegriffen und 
ein Vorschlag zum Umgang unterbreitet.

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 21  
 
Bei den Besprechungen ist durch geeignete Methoden sicherzustellen, dass alle drei 
Akteursgruppen auf gleicher Informationsgrundlage u nd auf Augenhöhe kommunizieren. Das 
vorgeschlagene Prozedere zur Besetzung von projektb ezogenen Arbeitsgruppen ist in der 
Umsetzung weiter zu prüfen. Sofern möglich, sollen zu sätzliche Kriterien bzw. eine Checkliste für 
die Besetzung aus der Praxis abgeleitet und der Ver waltung zur Verfügung gestellt werden. Auch 
ein Erfahrungsaustausch zu Akteuren und Betroffenen gruppen als potentielle Mitglieder von 
projektbezogenen Arbeitsgruppen ist denkbar. Falls notwendig, sind entsprechende 
Anpassungen am Prozess vorzunehmen. 
 
Entscheidung über das Beteiligungskonzept  
Falls eine projektbezogene Arbeitsgruppe eingesetzt  wurde, müssen Magistrat und 
Stadtverordnetenversammlung über das Beteiligungsko nzept entscheiden; eine Abweichung von 
der Empfehlung der Arbeitsgruppe ist zu begründen. Sollte innerhalb der projektbezogenen 
Arbeitsgruppe kein Konsens erzielt werden können, si nd die verschiedenen Positionen in der 
Magistratsvorlage deutlich zu machen.  
In allen anderen Fällen erfolgt die Entscheidung üb er das Beteiligungskonzept grundsätzlich 
durch das Fachamt in Abstimmung mit dem zuständigen  Dezernenten bzw. der zuständigen 
Dezernentin, sofern sich nicht aus §§ 9, 51 Hessische  Gemeindeordnung (HGO) eine 
Zuständigkeit des Magistrates oder der Stadtverordnetenversammlung ergibt.  
Das Büro der/des Bürgerbeauftragen bleibt bei der Entscheidung über das Beteiligungskonzept in 
den Prozess involviert und stellt Transparenz und V erbindlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger 
sicher.

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 22  
 
3.4.2. Inhalte des Konzepts  
 
Grundsätzlich ist sicherzustellen, dass im jeweilige n Beteiligungskonzept die Qualitätskriterien 
der Leitlinien (siehe Kapitel 2) berücksichtigt werd en. Das Beteiligungskonzept enthält folgende 
Bausteine: 
 
• Titel 
• Kurzbeschreibung (Ausgangsituation, ggf. Historie, Umfeldanalyse) 
• Beteiligungsgegenstand (Woran soll beteiligt werden ?) 
• Ziel (Was soll durch Beteiligung erreicht werden?) und Stufe der Beteiligung 
• Zielgruppen 
• Prozessplan (Abstimmung von Planungs-, Beteiligung s- und Rückkopplungs 
20 - sowie 
Entscheidungsphasen) 
• Methoden 
• Zeitplan, Finanzierungsplan, Ansprechpersonen 
• Umgang mit Ergebnissen 
 
Die Entscheidung für ein bestimmtes Format bzw. eine bestimmte Methode ist stets unter 
Berücksichtigung des konkreten Aufgabenzwecks zu tre ffen. Die Koordinierungsstelle kann bei 
der Auswahl und Anwendung der Instrumente unterstützen.  
Der Arbeitskreis regt an, der Verwaltung klare Kriter ien an die Hand zu geben, in welche 
„Kategorie“ ein Beteiligungsverfahren fällt, welche Methoden im jeweiligen Fall angewendet 
werden können und welche Kosten dabei zu veranschlage n sind. Hierzu soll im Rahmen der 
Umsetzung der Leitlinien in einem internen Verwaltung sprozess, ggf. mit externer Unterstützung, 
eine entsprechende Handlungsrichtlinie für die Verwa ltung erarbeitet werden, die eine 
grundsätzliche Orientierung gibt. 
21  Bereits existierende Checklisten zur Bürgerbeteilig ung sollen 
auf die Situation in Darmstadt angepasst und allen a ls Handreichung zugänglich gemacht 
werden. 
 
 
                                                       
 
20 Wenn ein Bürgerbeteiligungsverfahren aufgrund der g ewählten Methode nicht grundsätzlich allen Betroffe nen 
offen steht (dies kann im Ausnahmefall geschehen, w enn z.B. eine per Zufall oder Los ausgewählte Grupp e 
stellvertretend mitwirkt) soll es eine Rückkopplung  im Rahmen einer öffentlichen Diskussion über die e rzielten 
Ergebnisse geben, die zu weiteren Anregungen führen  kann. Die Ergebnisse oder Anregungen aus dieser 
Rückkopplung werden in einer weiteren Bearbeitungsrunde durch die Verwaltung beurteilt. 
21  Siehe auch Anlage 08: Linktipps Methoden und Formate für Bürgerbeteiligung

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 23  
 
3.5. Durchführung von Bürgerbeteiligung 
 
3.5.1. Zuständigkeit  
 
Für die Durchführung eines Beteiligungsverfahrens i st das jeweils federführende Fachamt in 
Abstimmung mit dem Dezernenten bzw. der Dezernentin zu ständig, ggf. mit Unterstützung durch 
das Büro der/des Bürgerbeauftragten.  
 
Folgende Aufgaben sind durch das federführende Fach amt bei der Durchführung von 
Bürgerbeteiligung insbesondere zu berücksichtigen:  
• Ein Beteiligungskonzept wurde erstellt und liegt vo r.  
• Die Umsetzung und Koordination des Gesamtprozesses i nklusive der Bürgerbeteiligung 
erfolgt in Form einer ressortübergreifenden Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung.  
• Die Rückmeldung der Beteiligungsergebnisse an die Bü rgerschaft (siehe Kapitel 3.5.2.) 
• Die Dokumentation und Bewertung der Ergebnisse erfolg t nach einheitlichen Kriterien 
(siehe Kapitel 3.5.3.) 
 
 
3.5.2. Entscheidungsfindung und Rückmeldung 
 
Für die Entscheidung über die Berücksichtigung der Ideen und Anregungen zu einem Vorhaben 
gibt es zwei Wege. Das federführende Fachamt kann in  Abstimmung mit dem zuständigen 
Fachdezernat entweder: 
a) die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung fachlich au swerten und in die Projektplanung 
einfließen lassen oder  
b) die Ergebnisse fachlich auswerten und den politis chen Gremien zur Beschlussfassung 
vorlegen.  
 
Das federführende Fachamt hat die Aufgabe, die öffen tliche Darstellung der Ergebnisse des 
Beteiligungsverfahrens (Rückmeldung) vorzubereiten u nd ggfs. mit einer Begründung bei 
Abweichungen vom Ergebnis des Bürgerbeteiligungsverfahrens zu versehen.  
Außerdem ist es Aufgabe des federführenden Fachamtes, die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung in 
die weitere Projektplanung einzubringen und weiterzuverarbeiten.

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 24  
 
Die öffentliche Darstellung der Ergebnisse des Bürgerbete iligungsverfahrens  in die 
Bürgerschaft kann unterschiedlich erfolgen, soll ab er immer über mehrere der genannten 
Informationswege erfolgen:  
 
• Veröffentlichung der Beschlüsse in den Zeitungen 
• Auslage von Beschlüssen und Bürgerbeteiligungserge bnissen bei verschiedenen 
städtischen Stellen 
• Veröffentlichung der Beschlüsse auf der städtische n Webseite  
• Aufnahme der Beschlüsse in den Newsletter „Bürgerbet eiligung“ 
• Ergänzung der Magistratsvorlage (falls vorliegend) , die online abrufbar ist 
• Bei Beteiligungsverfahren mit kleinerem Beteiligtenkreis sind die Ergebnisse auch 
schriftlich mitzuteilen, bei großen Bürgerbeteiligungsverfahren wird empfohlen, die 
Ergebnisse der Beteiligung im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung zu präsentieren.  
• Aufgreifen der Beschlüsse in Stadtteilrunden/ -for en, Kommissionen und Beiräten 
• Weitertragen durch Multiplikatoren (z.B. der Gemei nwesenarbeit, der Internet-
Gemeinschaft) in die Zielgruppen 
 
Grundsätzlich sollte sich die Rückmeldung zu den Anr egungen nicht auf die Bekanntgabe des 
Ergebnisses beschränken, sondern kontinuierlich erf olgen. Auf diese Weise kann die 
Rückmeldung direkt im Prozess aufgegriffen werden und  der Prozess auf aktueller Grundlage 
zielführend weiter vorangetrieben werden.  
 
An die öffentliche Darstellung der Ergebnisse schlie ßt sich eine Rückmeldung über die 
Umsetzung der Planungen (Projektinformation) an. Sollten in der Umsetzung aufgrund neuer 
Erkenntnisse Änderungen an der Entscheidung vorzune hmen sein, sind diese zu begründen und 
transparent zu machen. Hierfür können die vielfältig en Kanäle der Öffentlichkeitsarbeit genutzt 
werden. Auch eine weitere Bürgerbeteiligung im Rahmen der Umsetzung ist im konkreten Fall 
denkbar.

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 25  
 
3.5.3. Dokumentation  
 
Alle Beteiligungsverfahren werden fortlaufend durch das federführende Fachamt schriftlich 
dokumentiert. In der Dokumentation ist in verständli cher Form nachzulesen, welche Argumente 
aus dem Beteiligungsprozess aufgenommen wurden, welche nicht, und warum nicht. 
Für die Dokumentation des Beteiligungsverfahrens wird  das Beteiligungskonzept entsprechend 
überarbeitet (siehe 3.4.2.). Zusätzlich werden Infor mationen zu folgenden Fragen dokumentiert, 
die im Rahmen der Evaluation genutzt werden:  
• Was hat sich bewährt?  
• Welche Anregungen für ähnliche Prozesse lassen sic h ableiten? 
 
Die Dokumentation umfasst daher folgende Punkte: 
• Titel der Bürgerbeteiligung 
• Kurzbeschreibung (Ausgangssituation, ggf. Historie , Umfeldanalyse) 
• Beteiligungsgegenstand (Woran soll beteiligt werden ?) 
• Ziel (Was soll durch Beteiligung erreicht werden?) und Stufe der Mitgestaltung 
• Zielgruppen, die angesprochen wurden 
• Prozessplan (Abstimmung von Planungs-, Beteiligung s- und Rückkopplungs 
22 - sowie 
Entscheidungsphasen) 
• Eingesetzte Methoden 
• Darstellung des zeitlichen Ablaufs, Finanzierungspl an, Ansprechpersonen 
• Umgang mit Ergebnissen 
• Was hat sich bewährt?  
• Welche Anregungen für ähnliche Prozesse lassen sic h ableiten? 
 
Die nach den aufgestellten Kriterien erarbeitete Doku mentation wird auf der 
städtischen Internetseite veröffentlicht. Außerdem werden die Dokumentationen im 
Rahmen der übergreifenden Evaluation und Bürgerbetei ligungsberichterstattung 
aufgegriffen und weiterverwandt (siehe Kapitel 3.7.).  
                                                       
 
22 siehe Fußnote 12

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 26  
 
3.6. Damit alle mitmachen können –  
Inklusive Beteiligung als Grundsatz 
 
Grundsatz eines Beteiligungsverfahrens ist, dass al len Betroffenen und Interessierten 
Beteiligungsmöglichkeiten offen stehen. Hierzu muss es gelingen, angemessene 
Voraussetzungen zu schaffen, die allen eine faire B eteiligungschance garantieren und das 
vorhandene Beteiligungspotential ausschöpfen. Es mu ss besser als bisher gelingen, breite 
Bevölkerungsschichten zur Beteiligung zu mobilisier en. Eine zentrale Rolle kommt in diesem 
Zusammenhang den Themen Information  und aufsuchenden Formaten und Methoden  zu.  
 
Inklusiv informieren 
Um Informationen möglichst vielen Menschen zugänglic h zu machen, wird eine einfache Sprache 
verwendet, die durch den Einsatz von Bildern ergänzt  wird. Fachwissen wird erläutert, so dass 
jede und jeder es verstehen kann. Aus diesem Grund soll auch von den „Leitlinien für 
Bürgerbeteiligung“ – nach finalem Beschluss durch M agistrat und Stadtverordnetenversammlung 
– zunächst eine Kurzversion erstellt und diese dann  konsequent in leichte Sprache „übersetzt“ 
werden; auch eine Übersetzung in Englisch und in weite re Sprachen wird angeregt, um der 
Internationalität in der Wissenschaftsstadt Darmstad t Rechnung zu tragen. Die Übersetzung in 
leichte Sprache soll durch entsprechend qualifiziertes Personal erfolgen.  
Wichtig ist, verschiedene Medien und Kommunikations wege zu nutzen, um unterschiedliche 
Sinne anzusprechen und unterschiedlichen „Typen“ gerecht zu werden.  
 
Sehen Hören und Sprechen Anfassen 
Bilder: 
• Bilder 
• Video 
• Virtueller Rundgang 
• Fernsehen 
Lesen: 
• Flugblätter/ Flyer 
• Plakate 
• Zeitung 
 
• Infostände 
• Telefon 
• Radio 
• Weitere Sprachen 
(Fremdsprachen, 
Gebärdensprache,…) 
 
• Modelle 
 
Abb. 3: Welche Form von Information gibt es? Die Inhalte wurden von Teilnehmenden an der Bürgerwerkstatt am 8. 
Oktober 2014 erarbeitet.

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 27  
 
Dabei soll sich die Darstellung der Inhalte an den Zi elgruppen ausrichten, dem persönlichen 
Bezug und dem Nutzen der Mitwirkung. In Abhängigkeit von den Inhalten kann die Darstellung 
dabei durchaus über eine rein sachliche Information  hinausgehen, um Lust auf die Beteiligung 
und den Prozess machen. Außerdem wird empfohlen, Inf ormationen und komplexe Abläufe (z.B. 
Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung, Rolle und Aufgabe des Magistrats und 
der Stadtverordnetenversammlung etc.) auch durch Er klärfilme, Comics, Infotainment etc. zu 
vermitteln.  
 
Die Informationsverbreitung setzt eine Orts- und Bet roffenenanalyse voraus. Um diese zu 
erarbeiten, arbeitet die Verwaltung interdisziplinär  zusammen und nutzt die vorhandenen 
Verwaltungsstrukturen mit zielgruppenbezogenen und r äumlich aufgegliederten Fachämtern. 
Wichtige Kanäle, um möglichst viele Menschen zu erreichen sind: 
• Stadt-Verwaltung 
• Vereine 
• Öffentlicher Nahverkehr 
• Alle Medien 
• Bekanntmachung in einer Zeitung (Hessenschau, Telet ext, Internet) 
• Mund zu Mund, persönliche Netzwerke  
• Nachbarschaftsforen  
• Stadtteilforen 
 
Inklusive Beteiligungsmethoden nutzen 
Es gibt nicht die eine inklusive Beteiligungsmethod e, sondern alle Beteiligungsmethoden sind 
unterschiedlich stark inklusiv. Genauso gibt es nic ht einen geeigneten Informationsweg, sondern 
es sollten möglichst viele unterschiedliche Informationswege gewählt werden, um die Zielgruppen 
zu erreichen.  
Die aufsuchende Beteiligung stellt einen wichtigen Sc hritt hin zu mehr Inklusion dar, da sie die 
Menschen gezielt vor Ort anspricht.  
Um inklusiv beteiligen zu können, braucht es eine ge naue Analyse der Orte und der Zielgruppen, 
die von einem Vorhaben betroffen sind. Im Verlauf e ines Beteiligungsprozesses können Bedarfe 
deutlich werden, die zu Beginn des Prozesses nicht b ekannt waren. Hierfür ist es notwendig, 
dass eine große Ergebnisoffenheit und möglichst vie l Spielräume bestehen, um die Beteiligung 
aller Betroffenen organisieren und nutzen zu können . Außerdem ist wichtig, dass in der 
Moderation von Beteiligungsveranstaltungen darauf g eachtet wird, dass alle zu Wort kommen 
können und breite Meinungsbilder erzielt werden. Die Moderation soll geschlechtersensibel 
erfolgen.

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 28  
 
Die verschiedenen betroffenen Zielgruppen können ide ntifiziert und angesprochen werden durch 
Schlüsselpersonen, Einrichtungen, Treffs, Vereine u nd Gewerbebetriebe vor Ort. Eine 
persönliche Ansprache über die Schlüsselpersonen is t sehr empfehlenswert. Diese Akteure 
haben auch ein breites Wissen über Orte und wie dies e genutzt werden, dies sollte stärker 
genutzt und im Austausch aktualisiert werden.  
 
Um inklusive Beteiligungsprozesse zu fördern, ist es  notwendig, dass die Verwaltung regelmäßig 
in den Stadtteilen unterwegs ist und vor Ort bekannt  ist. In diesem Zusammenhang wird die 
Ernennung von Stadtteilbeauftragten der Verwaltung a ngeregt, die auch ressortübergreifend 
Ansprechpersonen sein sollten. Mit einem solchen ko ntinuierlichen Ansatz kann das notwendige 
Vertrauen für die Teilnahme an Beteiligungsprozesse n wachsen. Es muss deutlich sein, dass die 
Verwaltung den Bürgerinnen und Bürgern zuhört. Die Ei nrichtung von Stadtteilforen als 
kontinuierliche Orte für Gespräch und Austausch über die Themen im Stadtteil ist notwendig. 
 
Eine Aufteilung der Zielgruppen im Beteiligungsproz ess kann in einem Prozessschritt notwendig 
sein, am Ende des Prozesses wird aber der Blick wiede r auf alle Gruppen zusammengeführt. 
Inklusive Beteiligung darf nicht auf die Trennung d er Zielgruppen ausgerichtet sein, sondern auf 
eine gemeinsame Bearbeitung der Gegensätze und Gemeinsamkeiten. 
23   
 
Die Atmosphäre ist ein wichtiger Faktor bei der Gesta ltung inklusiver Prozesse. Deshalb ist es 
wichtig, neben der Aufbereitung der Informationen un d der barrierefreien Durchführung der 
Beteiligung auch das Miteinander im Blick zu behalt en und inklusiv zu gestalten (z.B. freundliche 
Atmosphäre, respektvoller Umgang etc.).  
 
Beteiligung für alle heißt auch, zu respektieren, dass nicht alle mitgestalten wollen. 
 
 
3.7. Ressourcen und Organisation 
 
Der Ressourcenbedarf in der Verwaltung zur Umsetzung d er Empfehlungen der Leitlinien bezieht 
sich insbesondere auf die Erstellung der Vorhabenli ste, die Erstellung der Beteiligungskonzepte 
und die Durchführung von Beteiligungsverfahren.  
Das Budget für das jeweilige Bürgerbeteiligungsverfah ren ist im federführenden Fachamt 
einzurichten. Der Bedarf an personellen und finanzie llen Ressourcen ist im Haushaltsplan 
entsprechend zu berücksichtigen.  
                                                       
 
23  Bei der Bürgerwerkstatt zur Inklusion wurden beisp ielhaft Papiere zur gelingenden Jugendbeteiligung u nd zu 
Gender Mainstreaming erarbeitet (Anlage 7 und Anlag e 8). Es wird angeregt, weitere Hinweise analog zu den 
vorhandenen Anlagen zu erarbeiten.

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 29  
 
Für die Umsetzung der Leitlinien ist es wichtig, dass  in der Organisation der Verwaltung geeignete 
Ansprechpersonen und potentielle Projektleitungen b enannt und mit den benötigten zeitlichen 
Kapazitäten und Fachwissen ausgestattet werden. Sollt en die vorhandenen Ressourcen nicht 
ausreichen, ist zu prüfen, wie die Umsetzung der Aufgaben gewährleistet werden kann.  
Dieses Wissen muss durch entsprechende Schulungsange bote (weiter) aufgebaut werden. Hierzu 
werden Schulungsangebote durch die Koordinations- un d Servicestelle konzipiert, wie z.B. zu 
dem Themenkomplex der Gestaltung offener Diskussions - und Aushandlungsprozesse mit 
Bürgerinnen und Bürgern, Politik und Verwaltung, um Mut zur Auseinandersetzung mit 
unterschiedlichen Positionen zu machen. Auch Plansp iele können eine gute Schulungsmethode 
darstellen.  
Außerdem wird ein Erfahrungsaustausch für die Mitarb eiterschaft als regelmäßiges Angebot 
initiiert. Darüber hinaus soll die Volkshochschule u nd weitere Organisationen gewonnen werden, 
um Angebote zur Qualifizierung der Bürgerschaft anz ubieten. In diesem Rahmen könnte ein Pool 
Ehrenamtlicher aufgebaut werden, der bei Bedarf zur punktuellen Unterstützung von 
Beteiligungsprozessen zur Verfügung steht (Ko-Moderation, Dolmetschen, etc.).  
 
Es wird eine zentrale Koordinations- und Servicestel le mit Querschnittsfunktion eingerichtet, die 
folgende Dienstleistungen für die Verwaltung, die Politik und die Bürgerschaft zu Verfügung stellt:  
• Erstellung, Veröffentlichung und Fortschreibung de r Vorhabenliste 
• Bearbeitung der Anregungen von Bürgerbeteiligung 
• Zentrale Ansprechstelle für die Bürgerschaft 
• Methodische Unterstützung der Fachämter bei der Ers tellung der 
Beteiligungskonzepte und deren Umsetzung 
• Qualitätskontrolle 
• Begleitung der Evaluation  
• Erstellung des Bürgerbeteiligungsberichts  
• Weiterentwicklung der Leitlinien 
• Organisation und Durchführung von internen Schulung en und 
Erfahrungsaustausch 
• Öffentlichkeitsarbeit 
• Netzwerkarbeit  
• Redaktion einer Bürgerbeteiligungswebseite 
 
Die Koordinations- und Servicestelle soll einen zentralen Anlaufpunkt für Informationen 
zum Thema Bürgerbeteiligung darstellen.  
Es wird empfohlen, diese zentrale Koordinations- und  Servicestelle als eine 
Tandemstruktur aufzubauen, die sich aus der Verwaltu ng und einem externen Träger

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 30  
 
zusammensetzt. Grundlage für das gemeinsame Arbeite n könnte eine 
Geschäftsordnung bilden. Der Vorteil dieser Lösung b estünde darin, dass 
Beteiligungsprozesse bereits in der Koordinations- und Servicestelle unter 
verschiedenen Perspektiven betrachtet und der Ansat z der aufsuchenden, dezentralen 
Beteiligung - wie in den Leitlinien formuliert - bes ser umgesetzt werden könnte, da der 
externe Träger vor Ort gemeinsam mit der Stadtverwal tung eine solche konzeptionelle 
Ausrichtung ausfüllen könnte.  
 
 
4.  „Initiativmöglichkeiten“ – Wie Bürgerinnen und 
Bürger eigene Vorschläge und Projektideen 
einbringen können 
 
Bürgerbeteiligung beinhaltet nicht nur die Beteilig ung an von dem Magistrat 
vorgeschlagenen städtischen Planungen und Vorhaben,  sondern ermöglicht auch, 
dass Initiativen, Themen und Projektideen aus der B ürgerschaft gehört, geprüft und 
unterstützt werden. Die Möglichkeit für jede Bürgerin  und jeden Bürger, eigene 
Vorschläge in die politische Agenda einbringen zu k önnen, soll in Darmstadt 
verbessert und dauerhaft angelegt werden. Dazu wurden in einer Arbeitsgruppe mit 
Vertreterinnen und Vertretern des Arbeitskreises er ste Ideen gesammelt, die einer 
weiteren Konkretisierung bedürfen. Der Arbeitskreis e mpfiehlt, dieses Thema weiter zu 
bearbeiten.  
 
Bisher gibt es schon die Möglichkeit, die Fragestun den in den Ausschüssen der 
Stadtverordnetenversammlung zu nutzen. Im Rahmen de s Darmstädter 
Bürgerhaushalts  soll zukünftig außerdem jährlich wiederkehrend die Möglichkeit 
bestehen, Vorschläge einzubringen, zu diskutieren u nd die Vorschläge anderer zu 
unterstützen. Die Vorschläge, die von den Bürgerinne n und Bürgern am meisten 
Unterstützung finden, gehen zur Entscheidung, wie mit  diesen weiter verfahren wird, in 
den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung ein. 
 
Beispielsweise soll eine eigene „Vorhabenliste“ für Initiativen, Vorschläge und 
Projektideen aus der Bürgerschaft eingerichtet werde n. Für die konkreten, 
umsetzbaren Projektideen wäre es wünschenswert, wenn hi erzu - analog zu der 
Vorhabenliste der Verwaltung - ein Steckbrief hinter legt würde, auf dessen Grundlage 
ein Verwaltungsprüfverfahren und eine politische Ent scheidung erfolgen kann. Mittels 
eines Ampelsystems könnte zeitnah eine Rückmeldung a us der Verwaltung an die 
Einreicherinnen und Einreicher erfolgen, wenn ein so lches Prüfverfahren eingeleitet

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 31  
 
werden kann. Dies passiert in der Regel dann, wenn alle  notwendigen Informationen 
vorliegen. Bei Einleitung eines Prüfverfahrens für den Vorschlag, sollte die 
einreichende Person über die voraussichtliche Länge  des Prüfzeitraums unterrichtet 
werden. 
 
Stadtteilforen, –runden, Treffpunkte und andere Ort e, an denen viele Menschen ins 
Gespräch kommen, sollen intensiv genutzt werden, um Vorschläge zu entwickeln und 
zu diskutieren. Bürgerinnen und Bürger, die einen V orschlag eingereicht haben, 
können durch die Verwaltung angeregt werden, zur Disku ssion ihrer Ideen die 
Stadtteilforen etc. aufzusuchen. Hierzu ist es notwen dig, dass in allen Stadtteilen 
Stadtteilforen entwickelt und weiter unterstützt werden. 
24  
Wenn die Vorschläge in die politischen Gremien eing egangen sind und entschieden 
wurde, ob eine Umsetzung des Bürgervorschlags weiter v erfolgt wird, wird an die 
vorschlagseinreichende Person und an den Orten, wo d er Vorschlag eingebracht und 
diskutiert wurde, über die Entscheidung und die Form  der Umsetzung der Vorschläge 
berichtet.  
 
Die Veranstaltungen des Magistrats zum städtischen Ha ushalt und zu den 
haushaltspolitischen Schwerpunktsetzungen in den ein zelnen Dezernaten sollen 
fortgesetzt werden, um Diskussionen zur Haushaltsprio risierungen und städtischen 
Vorhaben zwischen Politik und Bürgerschaft in Vor-Or t-Veranstaltungen zu 
ermöglichen. 
 
Eine weitere Idee, um das Einbringen von Hinweisen und  Anregungen durch die 
Bürgerschaft zu ermöglichen, ist die Einrichtung ei ner Online-Meldeplattform (ähnlich 
der Meldeplattform für Verbesserungsvorschläge im Ra dverkehr). Eine automatische 
Weiterleitung der Hinweise an die im konkreten Fall zuständigen Fachämter könnte die 
zeitnahe Bearbeitung unterstützen. 
 
 
                                                       
 
24 Siehe Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur  „Einrichtung von offenen Stadtteilforen mit 
bürgerschaftlicher Beteiligung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ im Dezember 2013

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 32  
 
5. Evaluation und Weiterentwicklung der Leitlinien 
 
Nach Beschluss der Leitlinien durch Magistrat und St adtverordnetenversammlung 
kann die Evaluation der Anwendung der Leitlinien vor bereitet werden. Die Leitlinien 
sind grundsätzlich als „lernendes System“ zu verste hen, die auf Grundlage neuer 
Erkenntnisse weiterzuentwickeln sind. Die Evaluation s tellt die notwendigen 
Informationen für ein solches „Nachsteuern“ bereit. Die Evaluation und die Erarbeitung 
der hierfür notwendigen Indikatoren erfolgt durch eine mit dem Start der Umsetzung zu 
bestimmende neutrale Stelle, z.B. eine wissenschaftl iche Einrichtung. Grundlage für 
die Erarbeitung der Indikatoren bilden die Qualitätskriterien (siehe Kapitel 2).  
Bei den extern zu evaluierenden Prozessen gilt es s icherzustellen, dass diese 
Verfahren verschiedene Themenbereichen und untersch iedliche Komplexitätsniveaus 
abbilden sowie verschiedene Methoden, Akteure, Stadt gebiete und Beteiligungsstufen 
umfassen. So lässt sich ein möglichst großer Erkenn tnisgewinn in Bezug auf alle 
Verfahren, insbesondere auch unter Inklusionsgesich tspunkten, ableiten. Der Anteil 
extern zu evaluierender Verfahren kann entsprechend  angepasst bzw. erhöht werden, 
wenn dies in der Praxis angezeigt sein sollte.  
Als Zusammenschau der Dokumentationen der Fachämter (siehe Kapitel 3) und der 
externen Evaluation wird jährlich ein Bürgerbeteilig ungsbericht veröffentlicht. Dieser 
enthält daher ebenfalls Empfehlungen zur möglichen Weiterentwicklung der Leitlinien, 
die aus den Erfahrungen und Erkenntnissen abgeleite t werden konnten. Außerdem ist 
eine Ergänzung der Evaluation um repräsentative Erk enntnisse aus der alle drei Jahre 
stattfindenden Bürgerumfrage denkbar. Zu diesem Zwec k soll die Bürgerumfrage 
künftig durch entsprechende Fragen ergänzt werden. 
 
Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung wird unter veränd erter Aufgabenbeschreibung 
zunächst drei Jahre fortgeführt, um 
 
• die Erarbeitung der Indikatoren zu begleiten 
• die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsberichts vorz uberaten und Vorschläge 
für eine Weiterentwicklung der Leitlinien zu unterbr eiten, die in den 
Bürgerbeteiligungsbericht aufgenommen werden 
• die Leitlinien in ihren Netzwerken weiter bekannt zu  machen und damit zum 
Ausbau einer Beteiligungskultur in Darmstadt beizutragen.  
 
Mit der Umsetzung der Leitlinien wird die Bereitsch aft der bisherigen 
Arbeitskreismitglieder an einer Weiterarbeit abgefr agt; ggfs. kann ein Platz an eine 
andere interessierte Person abgegeben werden. Hierb ei ist zu berücksichtigen,

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 33  
 
dass Bürgerschaft, Verwaltung und Politik weiterhin  gleichberechtigt vertreten sind 
und der Arbeitskreis möglichst vollständig und pari tätisch besetzt ist. Außerdem 
kann der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung, sofern gew ünscht, anlassbezogen 
externe Personen hinzuziehen, um einen „Blick von außen“ zu ermöglichen.

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 34  
 
6. Anlagen 
 
 
Anlage 01: Arbeitskreis Bürgerbeteiligung, Arbeitsgruppe Initiativrecht 
Anlage 02: Vorlage Steckbrief Vohabenliste 
Anlage 03: Formblatt Quorumsantrag zur Anregung von Bürgerbeteiligung 
Anlage 04: Quoren zur Anregung von Bürgerbeteiligung für die Gesamtstadt und die  
 Stadtteile 
Anlage 05: regelmäßige Beteiligungsangebote in Darmstadt  
Anlage 06: Stufenleiter der Bürgerbeteiligung mit Methodenbeispielen 
Anlage 07: Voraussetzungen für gelingende Jugendbeteiligung 
Anlage 08: Hinweise zu Gender Mainstreaming in Bürgerbeteiligungsverfahren 
Anlage 09: Linktipps Methoden, Checklisten, Arbeitshilfen und Formate

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 35  
 
Anlage 01: Mitglieder Arbeitskreis Bürgerbeteiligung, Arbeitsgruppe Initiativmöglichkeiten 
 
Arbeitskreis Bürgerbeteiligung 
Institutionen/Mitglieder aus der Bürgerschaft 
BDA Darmstadt, Joachim Klie 
Hausfrauenbund Darmstadt e.V., Ursula Weßling 
Jugendforum Darmstadt 
Agenda-Beirat, Dr. Helmut Wolf 
Ausländerbeirat, Ibrahim Akbulut 
BUND Darmstadt, Dr. Hans Jägemann 
IHK Darmstadt, Hans-Heinrich Benda 
Gemeinwesenarbeit, Jeannette Dorff 
Bürgerinnenlosplatz, Renate Brehm  
Bürgerloslatz, Roman Röhrig 
 
Parteien/Mitglieder aus der Politik 
Bündnis 90/Grüne, Yücel Akdeniz 
CDU, Dorothee Schmitt 
Uffbasse, Dr. Wieland Weise 
SPD, Yasemin Aslan 
Piraten, Claudia Stricker 
 
Ämter/Mitglieder aus der Verwaltung 
Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Michael Kolmer 
Sportamt, Torsten Rasch 
Finanzverwaltung, Ilke Käppler 
Stadtplanungsamt, Marc Herbert 
Amt für Interkulturelles und Internationales, Damir Hajric 
Straßenverkehrs- und Tiefbauamt, Norbert Stoll 
Kulturamt, Cornelia Artinger 
Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen, Wolfram Cuntz 
Büro des Oberbürgermeisters, Bürgerbeauftragte, Imke Jung-Kroh

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 36  
 
Arbeitsgruppe Initiativmöglichkeiten 
Bürgerinnenlosplatz, Renate Brehm 
Gemeinwesenarbeit, Jeannette Dorff 
Büro des Oberbürgermeisters, Bürgerbeauftragte, Imke Jung-Kroh 
BDA Darmstadt, Joachim Klie 
 
Hinweis: Die von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorsc hläge und Ideen (siehe Kapitel 4 
„Initiativmöglichkeiten“) wurden im gesamten Arbeits kreis diskutiert und die Aufnahme in die 
Leitlinien abgestimmt.

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 37  
 
Anlage 02: Vorlage Steckbrief Vorhabeliste 
 
Bezeichnung des Vorhabens  
 
Kurzbeschreibung und 
Zielsetzung 
 
 
 
 
Letzter relevanter politischer 
Beschluss 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand 
und weitere 
Bearbeitungsschritte 
 
 
 
Kosten des Vorhabens  
(soweit bezifferbar) 
 
 
Betroffener Stadtteil / Gebiet  
 
Schwerpunktmäßig betroffene 
Themen 
 
 
Bürgerbeteiligung vorgesehen 
(Begründung, falls keine 
Beteiligung vorgesehen ist)  
 
 
 
Umfang der gegebenen 
Gestaltungsspielräume und 
Stufe der vorgesehenen 
Beteiligung 
 
 
 
Ansprechperson 
 
 
Weitere Informationen

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 38  
 
Anlage 03: Formblatt Quorumsantrag zur Anregung von Bürgerbeteiligung 
 
Vorhabentitel 
Bitte nennen Sie hier den Titel des Vorhabens gemäß Vorhabenliste 
 
 
 
Begründung und Ziel einer Bürgerbeteiligung 
Erläutern Sie kurz, warum eine Bürgerbeteiligung sin nvoll ist und welche Ziele Sie damit 
anstreben. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorschlag für Beteiligungsmethode 
Falls Sie bereits Ideen für geeignete Methoden und Formate zur Durchführung des 
Beteiligungsprozesses haben, nennen Sie diese kurz. 
 
 
 
Ansprechperson 
Bitte nennen Sie hier die Kontaktdaten der zuständi gen Ansprechperson (Anschrift, 
Telefonnummer und E-Mail).  
 
 
 
Anlage: Unterschriftenliste mit Anschrift und Geburtsjahr 
 
Darmstadt, den

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 39  
 
Unterschriftenliste mit Anschrift und Geburtsjahr 
 
Nr. Name Anschrift Geburtsjahr Unterschrift

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 40  
 
Anlage 04: Quoren zur Anregung von Bürgerbeteiligung für die Gesamtstadt und 
die Stadtteile 
 
Betroffene 
Stadtteile 
Einwohnerschaft ab 14 Jahren 
absolut (Stand 31.12.2013) 
Benötigte Zahl von 
Unterschriften (1% Quorum) 
Mitte 17.758 178 
Nord 26.678 267 
Ost 12.664 127 
Bessungen 11.940 119 
West 14.985 150 
Arheilgen 14.868 149 
Eberstadt 19.567 196 
Wixhausen 5.240 52 
Kranichstein 9.612 96 
Gesamtstadt 133.312 1.334 (wegen Rundungen)

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 41  
 
Einteilung der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Stadtteile

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 42  
 
Anlage 05: Übersicht über regelmäßige Bürgerbeteiligungsangebote in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt   
Stand: 09.02.2015 
 
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt es eine gro ße Anzahl an regelmäßig tagenden 
Gremien. Hierzu gehören auch die Beiräte, Kommission en, Stadtteilrunden und Foren, die in 
dieser Anlage aufgeführt werden und unter Beteiligun g von Bürgerinnen und Bürgern stattfinden. 
In der Übersicht wird ausgewiesen, wer die Mitglieder d er Gremien sind, wo die Federführung für 
die Gremien liegt, welche Ziele und Aufgaben die Gre mien verfolgen und auf welchen rechtlichen 
Grundlagen die Arbeit basiert. Neben den öffentlich tagenden Gremien werden in einer zweiten 
Übersicht auch die nicht-öffentlich tagenden Gremien  aufgeführt, an denen Bürgerinnen und 
Bürger mitwirken. In vielen der aufgeführten Gremien  arbeiten Bürgerinnen und Bürger direkt mit, 
in einigen Gremien sind es Interessenvertretungen, die die Belange der Bürgerinnen und Bürger 
einbringen.  
 
Die Namen der Ansprechpersonen und die Termine können  Sie bei der/dem 
Bürgerbeauftragten unter Tel. 13-2300 oder per E-Mai l 
buergerbeauftragte@darmstadt.de  
erfragen.  
Bitte melden Sie neue Angebote oder Aktualisierungen an die/den Bürgerbeauftragte(n).  
 
Öffentlich tagende Gremien 
Name des  
Beteiligungs-
angebots 
Mitglieder Federführendes 
Dezernat / Amt 
Ziele und Aufgaben Rechtliche  
Grundlage 
Agenda-Beirat SprecherInnen der 
Agenda21-
Themengruppen, 
Vertretungen aus der 
Zivilgesellschaft,  
Oberbürgermeister, 
Stadtverordnete, 
Verwaltung 
Dez. I / 
Geschäftsstelle 
Lokale Agenda21 
Beratung und 
Unterstützung des 
Magistrats und der 
Stadtverordnetenver-
sammlung in allen 
Fragen der nachhaltigen 
Entwicklung der Stadt 
§72 HGO 
Magistratsbeschluss 
Ausländerbeirat Je ein Mitglied der 
Fraktionen (beratend), 21 
gewählte Mitglieder 
Dez. I / Amt für 
Interkulturelles und 
Internationales 
Vertretung der 
Interessen der 
ausländischen 
Einwohnerinnen und 
Einwohner 
§84 ff. HGO 
Magistratsbeschluss und 
Satzung

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 43  
 
 
Bildungsbeirat Bürgermeister, 
Sozialdezernentin der 
Stadt, Schul- und 
Sozialdezernent/in des 
Landkreises, sowie 46 
ernannte Mitglieder aus 
dem Bildungsbereich 
Dez. II / Schulamt 
Dez. V 
Systematische 
Entwicklung einer 
regionalen 
Bildungslandschaft 
§§ 3 und 4 des 
Hessischen Gesetzes 
über kommunale 
Gemeinschaftsarbeit 
(KGG) und 
Magistratsbeschluss und 
Geschäftsordnung 
Gestaltungsbeirat 5 stimmberechtigte 
unabhängige 
Sachverständige 
Dez. III / 
Stadtplanungsamt 
Sicherung einer hohen 
städtebaulichen und 
architektonischen 
Qualität bei 
stadtbildprägenden 
Bauvorhaben; 
Förderung des 
Bewusstseins für 
Baukultur, Baukunst und 
Architektur 
§72 HGO 
Magistratsbeschluss und 
Geschäftsordnung 
Jugendforum Jugendliche zwischen 12 
und 18 Jahren, 
kommunales 
Jugendbildungswerk 
Dez. V / Jugendamt Einfluss auf die Politik in 
Darmstadt nehmen und 
aktiv mitbestimmen 
SGB VIII 
Magistratsbeschluss 
Magistratskommiss 
ion  
Mathildenhöhe 
Oberbürgermeister, 
Planungsdezernentin, 5 
weitere gewählte 
Magistratsmitglieder, 7 von 
der 
Stadtverordnetenversamm-
lung gewählte Mitglieder 
und 6 sachkundige 
Personen 
Dez. I / 
Geschäftsstelle 
Magistratskommission 
Mathildenhöhe 
Beratung des Magistrats 
in Angelegenheiten zur 
Erhaltung, Pflege und 
Weiterentwicklung der 
Mathildenhöhe als 
kulturelles Erbe der 
Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
§72 HGO 
Magistratsbeschluss und 
Geschäftsordnung 
Magistratskommiss 
ion  
Soziale Sicherung 
Oberbürgermeister, 
Sozialdezernentin, 2 
weitere 
Magistratsmitglieder, 7 von 
der Stadtverordneten-
versammlung gewählte 
Mitglieder, 9 sachkundige 
EinwohnerInnen 
Dez V / Amt für 
Soziales und 
Prävention 
Beratung des Magistrats 
in Angelegenheiten der 
sozialen Leistungen 
SGB II/XII 
§72 HGO  
Magistratsbeschluss und 
Geschäftsordnung

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 44  
 
 
Projektgruppe 
„Stärkung der 
Teilhabe für 
Menschen mit 
Behinderung“ 
Sozialdezernentin, 
städtische Ämter, 
Behindertenbeauftragter 
des Landkreises, Sozial- 
und Gesundheitswesen, 
Wohnungswirtschaft, 
Vereine, Kirche, 
Behindertenverbände, 
Selbsthilfevertretungen, 
freie Wohlfahrtspflege, 
Elternvertretungen, 
Wissenschaft, 
ehrenamtlich Tätige 
Dez. V / Amt für 
Soziales und 
Prävention / 
Koordination für 
Inklusionsprojekte 
Belange von Menschen 
mit Behinderung 
berücksichtigen 
„Erklärung von 
Barcelona“ wurde per 
Magistratsbeschluss 
unterzeichnet 
Runde Tische: 
Gepflegt leben im 
Alter 
Offenes Angebot für alle 
älteren Menschen im 
jeweiligen Stadtteil  
Dez. V / Amt für 
Soziales und 
Prävention, 
Altenhilfeplanung 
Gestaltung des eigenen 
Stadtteils für und mit 
älteren Menschen 
 
Stadtteilrunde 
Kranichstein 
Einrichtungen und Vereine, 
Bürgerinnen und Bürger, 
Stadtverordnete und 
Verwaltungsmitarbeiter-
Innen 
Dez. V Zentrales 
Mitgestaltungsgremium 
im Stadtteil 
Geschäftsordnung 
Stadtviertelrunde 
Eberstadt-Süd 
Einrichtungen und Vereine, 
Bürgerinnen und Bürger, 
Stadtverordnete und 
Verwaltungsmitarbeiter-
Innen 
Dez. V Zentrales 
Mitgestaltungsgremium 
im Stadtviertel 
 
Stadtteilrunde 
Pallaswiesen-
/Mornewegviertel 
Einrichtungen und Vereine, 
Bürgerinnen und Bürger, 
Stadtverordnete und 
Verwaltungsmitarbeiter-
Innen 
Dez. V Zentrales 
Mitgestaltungsgremium 
im Stadtviertel

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 45  
 
Nicht-öffentlich tagende Gremien 
Name des  
Beteiligungs-
angebots 
Mitglieder Federführendes 
Dezernat / Amt 
Ziele und Aufgaben Rechtliche Grundlage 
Beirat für 
Straßenbenennung 
Leiter des 
Vermessungsamtes, Leiter 
des Stadtarchivs, 
Bezirksverwalter, je ein 
Fraktionsmitglied, 
sachkundige BürgerInnen 
Dez. III / 
Vermessungsamt 
Erarbeitung von 
Empfehlungen zur Neu- 
und Umbenennung von 
Straßen, Wegen und 
Plätzen 
Magistratsbeschluss und 
Geschäftsordnung 
Bündnis für Familie 
Darmstadt 
(öffentlich nur nach 
Anmeldung) 
Städt. Ämter, freie Träger, 
öffentliche Träger, Kirche, 
Gewerkschaft, Wirtschaft 
Dez. V / Frauenbüro Darmstadt als 
attraktiven Wohn-, 
Lebens- und Arbeitsort 
stärken; Schwerpunkt 
Vereinbarkeit Beruf und 
Familie 
Bündnis im Rahmen 
einer Initiative des 
Bundesfamilien-
ministeriums 
Denkmalbeirat Mindestens 9 
stimmberechtigte 
sachkundige BürgerInnen, 
je ein Mitglied der 
Fraktionen oder ein(e) 
fachkundige(r) BürgerIn, 
Landesamt für 
Denkmalpflege Hessen mit 
beratender Stimme 
Dez. III / Untere 
Denkmalschutzbehör 
de 
Beratung und 
Unterstützung der 
unteren 
Denkmalschutzbehörde 
bei der Durchführung 
ihrer Aufgaben 
§72 HGO, §3 Abs. 3 
Denkmalschutzgesetz  
Magistratsbeschluss und 
Geschäftsordnung 
Klimaschutzbeirat Alle wesentlichen Akteure 
der Stadtgesellschaft, die 
zur Umsetzung der 
Klimaschutzziele benötigt 
werden (Gewerbe, 
Einzelunternehmen, 
Wohnungsbaugesell-
schaften, Stadtwerke, 
Stadtverwaltung, 
Stadtparlament, 
Bevölkerung, Verbände, 
Vereine) 
Dez. III / Umweltamt Begleitung und Lenkung 
der Umsetzung des 
Klimaschutzkonzepts 
Magistratsbeschluss

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 46  
 
 
Kommunaler 
Präventionsrat 
(Arbeitsgruppen sind 
nicht-öffentlich, 
können aber um 
Gäste und 
Organisationen 
erweitert werden; 
Präventionskonferen 
z und andere 
Veranstaltungen sind 
öffentlich) 
DezernentInnen, Polizei, 
städt. Ämter, 
Wohnungswirtschaft, 
Wirtschaft, Wissenschaft, 
freie Träger, öffentliche 
Träger, Sozial- und 
Gesundheitswesen, 
Selbsthilfegruppen, 
ehrenamtlich Tätige, 
Vertretungen der 
Fraktionen 
Dez. V / Amt für 
Soziales und 
Prävention 
Förderung und 
Koordination präventiver 
Maßnahmen, Schaffung 
eines 
Präventionsnetzwerkes, 
Vernetzung, 
Sensibilisierung der 
Öffentlichkeit und der 
Kommune für die 
Bedeutung der 
Prävention 
Magistratsbeschluss 
Magistrats-
kommission 
Soziale 
Brennpunkte 
(öffentlich nur bei 
speziellen Themen 
auf Anfrage) 
Stadtverordnete, 
Bewohnervertretungen, 
Gemeinwesenarbeit, Amt 
für Wohnungswesen, Amt 
für Soziales und 
Prävention,  
Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement, 
Bauverein AG, zuständige 
Dezernentin, Kirchen, 
geladene Gäste 
Dez. V / Amt für 
Soziales und 
Prävention 
Behandlung besonderer 
Themen der 
BewohnerInnen in den 
sozialen Brennpunkten 
§72 HGO 
Magistratsbeschluss 
Magistrats-
kommission Sport 
Oberbürgermeister, 2 
gewählte 
Magistratsmitglieder, 4 von 
der 
Stadtverordnetenversamm-
lung gewählte Mitglieder, 4 
sachkundige Personen 
Dez II / Sportamt Beratung des Magistrats 
bei der Fortschreibung 
der Sportförderricht-
linien, der Sportstätten-
entwicklung und 
jährlicher Investitions-
bedarf für die 
Sportentwicklung und 
den Erhalt der 
Sportstätten und 
Sporthallen, Entwicklung 
für und um den Sport in 
der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
§72 HGO  
Magistratsbeschluss 
Geschäftsordnung

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 47  
 
 
Naturschutzbeirat Mind. 6 Mitglieder aus 
anerkannten 
Naturschutzvereinigungen, 
weitere 6 
Verbandsmitglieder 
Dez III / Umweltamt Nach § 22 
HAGBNatSchG und 
Verordnung über die 
Naturschutzbeiräte: 
Raumordnungs- und 
Abweichungsverfahren, 
Fortschreibung der 
Regionalen Raumord-
nungspläne, Linienfest-
legungsverfahren, 
Planfeststellungsverfahr 
en, Abbau von Steinen 
und Erde sowie Geneh-
migungen nach dem 
Bergrecht, industrielle 
Großprojekte, und 
andere emissionsaktive 
Anlage, Verkehrskunst-
bauten, Groß- und 
Sondermülldeponie, 
langfristige Naturschutz-
planungen, Naturdenk-
malplanung, GLB-
Planung 
§22 des Hess. 
Ausführungsgesetztes 
zum 
Bundesnaturschutz-
gesetz 
Parkbeirat Oberbürgermeister, 
Verkehrsdezernentin, 3 
weiteren Magistrats-
mitgliedern, jeweils einer 
Vertretung der Fraktionen 
in der Stadtverordneten-
versammlung, sieben 
sachkundige Personen 
Dez. I, Dez. III / Amt 
für Wirtschaft und 
Stadtentwicklung 
Beratung und 
Erarbeitung von 
Empfehlungen für ein 
Parkraumbewirtschafts-
konzept, für flankierende 
Maßnahmen im 
Zusammenhang mit 
dem Parkierungswesen 
und für Auswirkungen 
des Parkens auf 
Verkehrs- und 
Stadtentwicklung 
§ 72 HGO 
Magistratsbeschluss und 
Geschäftsordnung

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 48  
 
 
Psychosozialer 
Beirat 
Bürgermeister, 
Sozialdezernentin der 
Stadt und des Landkreises, 
Amt für Soziales und 
Prävention der Stadt, 
Sozialamt des 
Landkreises, 
Gesundheitsamt, 
Eigenbetrieb Darmstädter 
Werkstätten und 
Wohneinrichtungen, 
weitere Vertretungen aus 
den psychosozialen 
Einrichtungen aus Stadt 
und Kreis, Angehörigen 
und Betroffenen 
Dez. II / 
Gesundheitsamt 
Bedarfsgerechte 
Versorgungssituation 
von psychisch kranken 
Menschen in Darmstadt 
und Darmstadt-Dieburg 
Geschäftsordnung 
Runder Tisch 
Radverkehr 
Der Allgemeiner Deutscher 
Fahrradclub Darmstadt e. 
V., die Lokale Agenda 21, 
der Allgemeine Deutsche 
Automobilclub Hessen-
Thüringen e. V., die 
Senioreninitiative 55plus, 
das Polizeipräsidium, das 
Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt und alle 
Fraktionen der 
Stadtverordnetenversamm-
lung 
Dez. III / 
Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt 
Mitwirkung bei der 
Radverkehrsförderung 
und -planung, 
Interessenskonflikte 
aufarbeiten, 
Abstimmung zwischen 
Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt und 
Fahrrad- 
Interessensverbänden, 
Empfehlungen zu 
Magistratsvorlagen 
aussprechen  
 
Schulkommission Schuldezernent, Mitglieder 
des Magistrates und der 
Stadtverordnetenversamm-
lung, Vertretung der 
Lehrkräfte, der Eltern, der 
Schülerschaft, der Kirchen 
und Religions-
gemeinschaften, weitere 
sachkundige Bürgerinnen 
und Bürger 
Dez. II / Schulamt Beratung des Magistrats 
in Bildungsfragen 
§184 Schulgesetz, §72 
HGO

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 49  
 
Anlage 06: Stufenleiter der Bürgerbeteiligung mit Methodenbeispielen  
 
Wir verstehen Bürgerbeteiligung als Möglichkeit zur  Mitgestaltung und zur gesellschaftlichen und 
politischen Teilhabe. Hierbei gibt es unterschiedlic he Stufen und Intensitäten der 
Bürgerbeteiligung, von der Information bis zur Mite ntscheidung. Das Konzept der Stufenleiter 
beschreibt, auf welcher Stufe sich ein Bürgerbeteili gungsangebot befindet und wie viel 
Einflussmöglichkeiten bestehen. Je höher die Stufe der Bürgerbeteiligung ist, desto größer ist die 
Einbeziehung und damit die Möglichkeit der Einfluss nahme. Die niedrigste Stufe, die der 
Information, stellt eine Voraussetzung für Bürgerbe teiligung dar. Es ist uns wichtig, in allen 
Beteiligungsprozessen früh transparent zu machen, a uf welcher Stufe die Bürgerbeteiligung 
angesiedelt ist, um die Erwartungen an den Beteiligu ngsprozess eingrenzen zu können und 
Transparenz in Bezug auf die Einflussmöglichkeiten zu bieten. Die Einordnung der 
Beteiligungsprojekte in die Stufenleiter wird in der Vorhabenliste angegeben. 
 
 
Stufe der Bürgerbeteiligung mit Erläuterung Methode nbeispiele  
(Mit)Entscheiden  
Bei Entscheidungen einbezogen werden oder 
Entscheidungen gemeinsam treffen 
Wahlen, 
Bürgerentscheide, 
Petitionen 
Mitgestalten 
Bei der Ausgestaltung von Vorhaben einbezogen sein und 
mitwirken 
Bürgerwerkstätten, 
Planungswerkstätten, Runde 
Tische, Zukunftswerkstätten, 
Planning for Real, Planungszelle 
(Bürgergutachten), Arbeitsgruppen 
und –kreise, Stadtteilrunden und –
foren, Beiräte und 
Magistratskommissionen 
Anhören 
Angehört oder befragt werden 
Bürgerhaushalt, Unterschriftenaktionen, 
Ideensammlung, Bürgerversammlungen, 
Worldcafé, aktivierende Befragungen, 
Ortsbegehungen, Einholung von 
Stellungnahmen 
Informieren 
Verstehen, worum es geht und informiert werden 
Informationsveranstaltungen, Presseartikel, Flyer, 
Aushänge, Ausstellungen, Materialien im Internet 
(Abb. in Anlehnung an Wiebke Claussen: Wo können Beteiligungsprojekte in der Sozialen Stadt auf der Stufenleiter 
der Partizipation angesiedelt werden? eNewsletter Netzwerk Bürgerbeteiligung 04/2013 vom 13.12.2013;  
punktum 4/09: Wie geht eigentlich Partizipation? Kinder- und Jugendpartizipation zwischen tatsächlicher Beteiligung 
und bürgerschaftlicher Kosmetik)

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 50  
 
Anlage 07: Voraussetzungen für gelingende Jugendbeteiligung 
Die Kriterien wurden von Teilnehmenden an der Bürgerwe rkstatt am 8. Oktober 2014 
erarbeitet.  
 
• Junge Menschen als Expertinnen und Experten ihrer Lebenswelt ernst 
nehmen und ihre Interessen aufgreifen. Zeit nehmen und Zuhören sind 
zentrale Bestandteile einer gelungenen Jugendbeteiligung. 
• Jugendliche müssen die Prozesse, die durch ihre Be teiligung ausgelöst 
werden, nachvollziehen, verstehen und überschauen kö nnen. Wenn der 
Prozess sich über einen längeren Zeitraum erstreckt  beispielsweise 
regelmäßige Angebote machen oder einen Austausch zu m besseren 
Verständnis anbieten. 
• Beteiligung soll Spaß machen! Die Einbindung von Unt erhaltungselementen in 
den Prozess schafft Motivation und aktiviert bisher nicht- aktive Jugendliche.  
• Es wird eine einfache Sprache verwendet, die durch d en Einsatz von Bildern 
und anderen innovativen Kommunikationsformen (beisp ielsweise Comics) 
ergänzt wird. Außerdem kommen jugendgerechte, nicht-  verschulte Formate 
und Methoden zum Einsatz. Veranstaltungen sollten s ich möglichst 
ausschließlich an die Zielgruppe Jugendliche richte n – im Laufe eines 
Prozesses ist es jedoch denkbar auch unterschiedlic he Gruppen 
(beispielsweise generationenübergreifend) zusammenzu bringen. 
Aufsuchende Ansätze können mit „zentralen“ Präsenzv eranstaltungen 
gekoppelt werden, um Beteiligung „außerhalb der Reihe“ zu ermöglichen.  
• Eine wichtige Rolle kommt Schulen zu. Hier erreicht m an alle Jugendlichen. 
Lehrerinnen und Lehrer sind daher neben anderen Mul tiplikatoren in 
Jugendtreffs und weiteren Einrichtungen wichtige Ansp rechpersonen. Der 
Nachmittagsunterricht könnte beispielsweise gezielt f ür Beteiligungsangebote 
oder Wissensvermittlung rund um Beteiligung genutzt werden. 
• Die Ideen und Vorschläge der Jugendlichen werden auf gegriffen und ernsthaft 
in den zuständigen Gremien und Strukturen beraten. In jedem Fall ist der 
Umgang mit den Ergebnissen transparent zu machen.

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 51  
 
Anlage 08: Hinweise zu Gender Mainstreaming in Bürgerbeteiligungsverfahren  
Die Hinweise wurden von Teilnehmerinnen an der Bürgerwer kstatt am 08. Oktober 2014 
erarbeitet. Unter Genderaspekten sind bei der Planun g und Durchführung von 
Bürgerbeteiligungsverfahren folgende Punkte zu beachten: 
 
• Art der Moderation (Geschlechtersensible Moderatio n, Jeder hat etwas zusagen, 
Ermutigung, kommen alle betroffenen Bevölkerungsgruppen ausreichend zu Wort?) 
• Art der Beteiligung (in einem anderen Rahmen, z.B. aufsuchend) 
• Wahl der Veranstaltungszeit (ggfs. Kinderbetreuung  parallel, nicht in Ferienzeiten) 
• Wahl des Veranstaltungsortes (ÖPNV-Anbindung, anspr echendes, sicheres Ambiente) 
• Kostenlose und attraktive Beteiligungsveranstaltun gen (z.B. ÖPNV-Ticket inklusive) 
• Genderbezogenes Fachwissen einbeziehen 
• Art der Vermittlung (einfache und geschlechtergere chte Sprache, geschlechterbewusste 
Bildauswahl, Informationen zugänglich machen, Transparenz) 
• Art der Informations- und Ergebnisweitergabe (Versc hiedene Kanäle werden angeboten, 
z.B. mündlich, Facebook) 
 
 
Weitere ausführliche Hinweise sind u.a. der folgenden Literatur zu entnehmen: 
Frauenbüro der Landeshauptstadt Saarbrücken (Hrsg.)/Mirjam Caspers, Regina Schäfer-Maier 
(2004): Stadtgestaltung aus Frauensicht. Leitfaden für die Praxis 
Geschäftsstelle Gender Mainstreaming, Stadt Freiburg im Breisgau (Hrsg.)/ Cornelia Hösl-Kulike 
(2010): Genderkompass. Kostenloser Download unter: 
https://www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/495641/Genderkompass2011.pdf

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 52  
 
Anlage 09: Linktipps Methoden, Checklisten, Arbeitshilfen und Formate für 
Bürgerbeteiligung 25  
 
Bertelsmann Stiftung, Stiftung MITARBEIT: Beteiligungskompass. URL: 
www.beteiligungskompass.org  
Bertelsmann Stiftung (Hrsg.)/Dominik Hierlemann, Ferdinand Mirbach (2013): Handbuch 
BürgerDialog. Informationen zur Planung und Durchführung des Diskussions- und 
Beteiligungsformats. Kostenloser Download unter: http://www.vhs-
buergerdialog.de/uploads/tx_itao_download/HandbuchBuergerDialog.pdf  
Bertelsmann Stiftung, Bundesministerium des Innern, Deutscher Städte- und Gemeindebund, 
Freie und Hansestadt Hamburg (Hrsg.)/Alexander Koop (2010): Leitfaden Online-Konsultation. 
Praxisempfehlungen für die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger über das Internet. 
Kostenloser Download unter: http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xbcr/SID-E5BB5D49-
D2E6C716/bst/xcms_bst_dms_38721_38722_2.pdfv  
Bundeskanzleramt Sektion III, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und 
Wasserwirtschaft (Hrsg.)/Kerstin Arbter (2009):Standards der Öffentlichkeitsarbeit. Empfehlungen 
für die gute Praxis. Kostenloser Download unter: 
http://www.partizipation.at/fileadmin/media_data/Downloads/Standards_OeB/standards_der_oeff 
entlichkeitsbeteiligung_2008_druck.pdf  
forum b (Hrsg.)/Benno Trütken, Ilse Burgass, Heribert Birnbach, Jürgen Czerner, Harald 
Gatermann (2002): Leitfaden zur Bürgerbeteiligung. Kostenloser Download unter: 
http://www.zukunft-vor-ort.de/resources/B$C3$BCrgerbeteiligung.pdf  
Institut für Zukunftspolitik (Hrsg.) / Daniel Dettling, Peter Kühnberger, Kirsten Neubauer (2010): 
Rathaus 2.0. Praxisleitfaden für Verwaltung und Politik im Umgang mit Online-Bürgerbeteiligung. 
Kostenloser Download unter: 
http://www.partizipation.at/fileadmin/media_data/Downloads/themen/_Rathaus_2_0.pdf 
Ley, Astrid & Weitz, Ludwig (Hrsg.) (2009): Praxis Bürgerbeteiligung. Ein Methodenhandbuch. 
Arbeitshilfen für Selbsthilfe- und Bürgerinitiativen. Kostenpflichtig zu bestellen unter: 
http://www.mitarbeit.de/index.php?id=69&backPID=39&tt_products=28&no_cache=1  
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-
Westfalen (Hrsg.) 2012: Werkzeugkasten Dialog und Beteiligung. Ein Leitfaden zur 
Öffentlichkeitsbeteiligung. Kostenloser Download unter: http://www.dialog-schafft-
zukunft.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDF/Werkzeugkasten_Dialog_und_Beteiligung.pdf  
PlanKom (Hrsg.)/Oliver Kuklinski & Stadt Essen/Monika Hanisch, Klaus Wermker (2011): 
Standards der Bürgerbeteiligung – Checkliste für Projektverantwortliche. Kostenloser Download 
unter: http://www.plankom.net/pdf/pub/Checkliste_Standards_der_Buergerbeteiligung.pdf 
                                                        
25  Sammlung existierender Methodensammlungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit

Leitlinien zur Beteiligung  
der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 53  
 
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin (Hrsg.) (2011): Handbuch zur 
Partizipation. Kostenloser Download unter: 
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/soziale_stadt/partizipation/download/Handbuch_Partizipatio 
n.pdf  
Stiftung Digitale Chancen, Institut für Informationsmanagement (Hrsg.) (2011): Leitfaden 
Bürgerbeteiligung barrierefrei erfolgreich. Kostenloser Download unter: http://www.digitale-
chancen.de/transfer/downloads/md1005.pdf  
Stiftung MITARBEIT (Hrsg.)/Jürgen Smettan, Peter Patze (2012): Bürgerbeteiligung vor Ort. 
Sechs Beteiligungsverfahren für eine partizipative Kommunalentwicklung. Kostenpflichtig zu 
bestellen unter: 
http://www.mitarbeit.de/pub_einzelansicht.html?&tt_products%5BbackPID%5D=39&tt_products% 
5Bproduct%5D=76&tt_products%5Bcat%5D=3&cHash=a3fe1e4855cb6da99892ffc6adad5388  
Stiftung MITARBEIT: Netzwerk Bürgerbeteiligung. URL: http://www.netzwerk-
buergerbeteiligung.de

2015/0045

7481 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat V 
Dezernat IV 
Dezernat III 
Dezernat II 
 
Bürgerbeauftragte  I 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0045 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  711 010 1001 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1117-13 Sachkonto: 6179000 
 
Betreff: Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt "Damit alle mitmachen können"  
 
Vorlage vom: 05.02.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Die Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an städtischen Planungen und 
Vorhaben werden beschlossen.  
2. Der Magistrat wird beauftragt, alle Maßnahmen zu treffen, um die Leitlinien zur 
Bürgerbeteiligung u mzusetzen.  
3. Zur weiteren Begleitung und Moderation des Umsetzungsprozesses wird ein externer 
Dienstleister beauftragt.  
4. Es wird eine zentrale Koordinations - und Service stelle als Tandemstruktur mit einem externen 
Träger per Kooperationsvereinbarung eingeri chtet.  
5. Der Magistrat wird beauftragt, regelmäßig einen Bürgerbeteiligungsbericht vorzulegen, der 
mit wissenschaftlicher Begleitung erstellt w ird und auf dessen Grundlage d ie Leitlinien 
kontinuierlich weiter entwickelt werden .  
6. Der Arbeitskreis Bürgerbeteil igung wird zunächst für 3 Jahre fortgesetzt und begleitet die 
Umsetzung und Fortentwicklung der Leitlinien.

- 2 - 
7. Die in den Leitlinien formulierten Ideen zur Möglichkeit der Einbringung von eigenen 
Vorschlägen durch Bürgerinnen und Bürger werden weiter ausgear beitet und dem Magistrat 
vorgelegt.  
8. Die für die Umsetzung der Leitlinien notwendigen Haushaltsmittel sind unter der Kostenstelle 
711-0010-1001, Sachkonto 6179000, Kostenträger 1117 -13 in Höhe von 50.000 € etatisiert.  
 
 
Anlagen: DA 2014 Leitlinien_ 09_Februar_2015  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  
 
Die Beteiligung der Bürgerinnen u nd Bürger an den Planungen und Vorhaben der Stadt ist 
ein zentrales Anliegen und Handlungsfeld der Stadtregierung.  Allen Menschen, die in 
Darmstadt leben oder arbeiten, wird die Möglichkeit zur Mitgestaltung und zur 
gesellschaftlichen und politischen Teilhabe gegeben, unabhängig von Geschlecht, sozialer 
und kultureller Herkunft, Alter, Bildung, Behinderung, Religion und Einkommen. 1 
Bürgerbeteiligungsprozesse sollen einladend gestaltet sein und zur Mitwirkung aller 
ermutigen.  
 
Basierend auf dem Beschluss de r Stadtverordnetenversammlung zur Erarbeitung von 
Leitlinien zur Bürgerbeteiligung (Vorlage Nr. 2013/0433) wurde ein trialogisch aus 
Bürgerschaft, Politik und Verwaltung besetzter Arbeitskreis Bürgerbeteiligung eingerichtet, 
dieser bildete den Mittelpunkt des Erarbeitungsprozesses.  
 
Die Leitlinien wurden in einer kooperativen Arbeitsweise zwischen Bürgerschaft, Politik und 
Verwaltung erstellt. Alle Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, sich am Prozess zu 
beteiligen und die Leitlinien mitzugestalte n. Im Rahmen der Entwicklung wurden sechs 
Sitzungen des Arbeitskreises Bürgerbeteiligung, drei öffentliche Bürgerwerkstätten und eine 
Offenlage des Entwurfs mit der Möglichkeit zur Online -Kommentierung und zur Abgabe von 
Stellungnahmen durchgeführt. In all en Prozessphasen wurden die Protokolle veröffentlicht 
und es erfolgte eine intensive Begleitung durch die Presse.  
 
Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung hat nach Abschluss der Kommentierungsphase erneut 
getagt und am 22. Januar 2015 die eingegangenen Komment are mit Diskussionsbedarf und 
den vorliegenden Entwurf mit allen redaktionellen Änderungen abschließend diskutiert.  
 
Der gesamte Erarbeitungsprozess ist im Internet unter www.darmstadt.de/leitlinien  
dokumentiert.  
 
Um die Umsetzung der Leitlinien zeitnah und qualitätvoll zu gewährleisten und die 
begonnenen Prozesse fortzusetzen, ist es notwendig, einen externen Dienstleister für die 
Moderation und fachliche Begleitung zu beauftragen.  
 
Die zentrale Koordi nations- und Servicestelle soll als zentraler Anlaufpunkt Dienstleistungen 
für die Bürgerschaft, die Politik und die Verwaltung zur Verfügung stellen. Hierzu gehört u.a. 
die Pflege der Vorhabenliste, die Bearbeitung von Anregungen zur Bürgerbeteiligung, di e 
methodische Unterstützung der Verwaltung, die Begleitung der Evaluation und Erstellung des 
Bürgerbeteiligungsberichts etc.  
 
In den Leitlinien wird eine Tandemstruktur aus Verwaltung und externem Träger empfohlen, 
da mit einer solchen Zusammensetzung bere its in der Koordinations - und Servicestelle unter 
verschiedenen Perspektiven gearbeitet und der Ansatz der aufsuchenden, dezentralen 
Bürgerbeteiligung besser umgesetzt werden kann. Ein solches Modell wird bereits seit Ende 
2013 erfolgreich in Potsdam prakt iziert und vom Deutschen Institut für Urbanistik (DIFU) 
evaluiert.  
 
                                                
1 Die unterschiedlichen Stufen der Bürgerbeteiligung, von der Information bis zur Mitentscheidung, werden in der 
Anlage 06 der Leitlinien ausführlich dargestellt.

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Es ist geplant, regelmäßig einen Bürgerbeteiligungsbericht vorzulegen, der die 
Dokumentationen der Fachämter und die Ergebnisse der externen Evaluation enthalten wird. 
Auch sollen Empfehl ungen zur möglichen Weiterentwicklung der Leitlinien abgeleitet und im 
Bericht dokumentiert werden. Der erste Bürgerbeteiligungsbericht soll ein Jahr nach 
Beschluss der Leitlinien erscheinen.  
 
Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung soll unter veränderter Aufg abenbeschreibung zunächst für 
drei Jahre fortgesetzt werden. Zu den Aufgaben des Arbeitskreises wird die Vorberatung der 
Bürgerbeteiligungsberichts, die Erarbeitung von Indikatoren und die Begleitung der 
Bürgerbeteiligungsprozesse gehören. Der Arbeitskreis  Bürgerbeteiligung soll weiterhin 
trialogisch arbeiten, da mit dieser Besetzung sehr gute Erfahrungen gemacht wurden.  
 
Bürgerbeteiligung  beinhaltet nicht nur die Beteiligung an städtischen Planungen und 
Vorhaben, sondern ermöglicht auch, dass Initiativen,  Themen und Projektideen aus der 
Bürgerschaft gehört, geprüft und unterstützt werden. Hierzu liegen erste Ideen vor, die einer 
weiteren Konkretisierung bedürfen. Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung empfiehlt, diese Ideen 
weiter auszuarbeiten und dem Magistrat vorzulegen.  
 
Mit der Verabschi edung der Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt wird die kommunale Bürgerbeteiligungskultur in Darmstadt 
langfristig gestärkt und die repräsentative Demokratie ergänzt und belebt.  
 
Die Mitarbeit und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, der Stadtverordneten und 
der Verwaltung werden ausdrücklich gewürdigt.  
 
 
 
Darmstadt, 10.02.2015  
 
 
Dezernat I   Dezernat II   Dezernat III 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch   Rafael Reißer   Cornelia Zuschke  
Oberbürgermeister   Bürgermeister   Stadträtin 
 
 
Dezernat IV   Dezernat V 
 
 
 
 
 
André Schellenberg   Barbara Akdeniz  
Stadtkämmerer   Stadträtin

anlage 3

641 Zeichen

Punkt 4:  Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt "Damit alle mitmachen können" 
 (V-Nr. 2015/0045) 
 
Nach Aussprache zu dieser Vorlage bittet Stadtv. Hang (Fraktion 
UFFBASSE) um getrennte Abstimmung des Punktes 4 des 
Beschlussvorschlages.  
 
Bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und Die Linke. empfiehlt 
der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, den Punkten 1., 
2., 3., und 5 des Beschlussvorschlages zuzustimmen. 
 
Bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD, UFFBASSE und Die Linke. 
empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, dem 
Punkt 4 der Vorlage zuzustimmen.

anlage 5

2295 Zeichen

Punkt 16:  Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt "Damit alle mitmachen können" 
- Kenntnisnahme - 
 (V-Nr. 2015/0045) 
 
Stadtv. Bergmann (FDP) beantragt getrennt Abstimmung der Punkte 1 bis 8 des 
Beschlussvorschlages 
 
Punkt 1 des Beschlussvorschlages 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 1 des 
Beschlussvorschlages zuzustimmen. 
 
(Die Beschlussfassung erfolgt bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und Die 
Linke.) 
 
Punkt 2 des Beschlussvorschlages 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 2 des 
Beschlussvorschlages zuzustimmen. 
 
(Die Beschlussfassung erfolgt gegen die Stimme der FDP-Fraktion und bei 
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und Die Linke.) 
 
Punkt 3 des Beschlussvorschlages 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 3 des 
Beschlussvorschlages zuzustimmen. 
 
(Die Beschlussfassung erfolgt gegen die Stimme der FDP-Fraktion und bei 
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD, UFFBASSE und Die Linke.) 
 
Punkt 4 des Beschlussvorschlages 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 4 des 
Beschlussvorschlages zuzustimmen. 
 
(Die Beschlussfassung erfolgt gegen die Stimme der FDP-Fraktion und bei 
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD, UFFBASSE und Die Linke.) 
 
Punkt 5 des Beschlussvorschlages 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 5 des 
Beschlussvorschlages zuzustimmen. 
 
(Die Beschlussfassung erfolgt bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und Die 
Linke.)

Punkt 6 des Beschlussvorschlages 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 6 des 
Beschlussvorschlages zuzustimmen. 
 
(Die Beschlussfassung erfolgt bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und Die 
Linke.) 
 
 
Punkt 7 des Beschlussvorschlages 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 7 des 
Beschlussvorschlages zuzustimmen. 
 
(Die Beschlussfassung erfolgt bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und Die 
Linke.) 
 
 
Punkt 8 des Beschlussvorschlages 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 8 des 
Beschlussvorschlages zuzustimmen. 
 
(Die Beschlussfassung erfolgt bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und Die 
Linke.)

anlage 4

1334 Zeichen

Punkt 4:  Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt "Damit alle mitmachen können" 
 (V-Nr. 2015/0045) 
 
Stadtv. Bergmann (FDP-Fraktion) beantragt Einzelabstimmung. 
 
Bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion empfiehlt der Ausschuss der 
Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 1 zuzustimmen. 
 
Bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und FDP empfiehlt der Ausschuss der 
Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 2 zuzustimmen. 
 
Gegen die Stimme der FDP-Fraktion, bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion, 
empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 3 
zuzustimmen. 
 
Gegen die Stimme der FDP-Fraktion, bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und 
UFFBASSE, empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 
4 zuzustimmen. 
 
Bei 2 Stimmenthaltungen aus der SPD-Fraktion empfiehlt der Ausschuss der 
Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 5 zuzustimmen. 
 
Bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und FDP empfiehlt der Ausschuss der 
Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 6 zuzustimmen. 
 
Bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und FDP empfiehlt der Ausschuss der 
Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 7 zuzustimmen. 
 
Bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und FDP empfiehlt der Ausschuss der 
Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 8 zuzustimmen.

Beratungsverlauf (5)

TOP 4
TOP 16 zur Kenntnis
TOP 8 beschließend
TOP 4
TOP 55

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0045
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.02.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00