2015/0045
Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 'Damit alle mitmachen können'
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
12.02.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I Dezernat V
Dezernat IV
Dezernat III
Dezernat II
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Bürgerbeauftragte I
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
I II III
IV V 20
Stvv
Vorlage-Nr. 2015/0045
Magistratsbeschluss-Nr.
55
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 711 010 1001 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1117-13 Sachkonto: 6179000
Betreff: Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt "Damit alle mitmachen können"
Vorlage vom: 05.02.2015
Beschlussvorschlag :
1. Die Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an städtischen Planungen und
Vorhaben werden beschlossen.
2. Der Magistrat wird beauftragt, alle Maßnahmen zu treffen, um die Leitlinien zur
Bürgerbeteiligung umzusetzen.
3. Zur weiteren Begleitung und Moderation des Umsetzungsprozesses wird ein externer
Dienstleister beauftragt.
4. Es wird eine zentrale Koordinations- und Servicestelle als Tandemstruktur mit einem externen
Träger per Kooperationsvereinbarung eingerichtet.
5. Der Magistrat wird beauftragt, regelmäßig einen Bürgerbeteiligungsbericht vorzulegen, der
mit wissenschaftlicher Begleitung erstellt wird und auf dessen Grundlage die Leitlinien
kontinuierlich weiterentwickelt werden.
- 3 -
6. Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung wird zunächst für 3 Jahre fortgesetzt und begleitet die
Umsetzung und Fortentwicklung der Leitlinien.
7. Die in den Leitlinien formulierten Ideen zur Möglichkeit der Einbringung von eigenen
Vorschlägen durch Bürgerinnen und Bürger werden weiter ausgearbeitet und dem Magistrat
vorgelegt.
8. Die für die Umsetzung der Leitlinien notwendigen Haushaltsmittel sind unter der Kostenstelle
711-0010-1001, Sachkonto 6179000, Kostenträger 1117-13 in Höhe von 50.000 € etatisiert.
Anlagen: DA 2014 Leitlinien_ 09_Februar_2015
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 18.02.2015
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom
Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Planungen und Vorhaben der Stadt ist
ein zentrales Anliegen und Handlungsfeld der Stadtregierung.
Allen Menschen, die in
Darmstadt leben oder arbeiten, wird die Möglichkeit zur Mitgestaltung und zur
gesellschaftlichen und politischen Teilhabe gegeben, unabhängig von Geschlecht, sozialer
und kultureller Herkunft, Alter, Bildung, Behinderung, Religion und Einkommen. 1
Bürgerbeteiligungsprozesse sollen einladend gestaltet sein und zur Mitwirkung aller
ermutigen.
Basierend auf dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Erarbeitung von
Leitlinien zur Bürgerbeteiligung (Vorlage Nr. 2013/0433) wurde ein trialogisch aus
Bürgerschaft, Politik und Verwaltung besetzter Arbeitskreis Bürgerbeteiligung eingerichtet,
dieser bildete den Mittelpunkt des Erarbeitungsprozesses.
Die Leitlinien wurden in einer kooperativen Arbeitsweise zwischen Bürgerschaft, Politik und
Verwaltung erstellt. Alle Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, sich am Prozess zu
beteiligen und die Leitlinien mitzugestalten. Im Rahmen der Entwicklung wurden sechs
Sitzungen des Arbeitskreises Bürgerbeteiligung, drei öffentliche Bürgerwerkstätten und eine
Offenlage des Entwurfs mit der Möglichkeit zur Online-Kommentierung und zur Abgabe von
Stellungnahmen durchgeführt. In allen Prozessphasen wurden die Protokolle veröffentlicht
und es erfolgte eine intensive Begleitung durch die Presse.
Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung hat nach Abschluss der Kommentierungsphase erneut
getagt und am 22. Januar 2015 die eingegangenen Kommentare mit Diskussionsbedarf und
den vorliegenden Entwurf mit allen redaktionellen Änderungen abschließend diskutiert.
Der gesamte Erarbeitungsprozess ist im Internet unter
www.darmstadt.de/leitlinien
dokumentiert.
Um die Umsetzung der Leitlinien zeitnah und qualitätvoll zu gewährleisten und die
begonnenen Prozesse fortzusetzen, ist es notwendig, einen externen Dienstleister für die
Moderation und fachliche Begleitung zu beauftragen.
Die zentrale Koordinations- und Servicestelle soll als zentraler Anlaufpunkt Dienstleistungen
für die Bürgerschaft, die Politik und die Verwaltung zur Verfügung stellen. Hierzu gehört u.a.
die Pflege der Vorhabenliste, die Bearbeitung von Anregungen zur Bürgerbeteiligung, die
methodische Unterstützung der Verwaltung, die Begleitung der Evaluation und Erstellung des
Bürgerbeteiligungsberichts etc.
In den Leitlinien wird eine Tandemstruktur aus Verwaltung und externem Träger empfohlen,
da mit einer solchen Zusammensetzung bereits in der Koordinations- und Servicestelle unter
verschiedenen Perspektiven gearbeitet und der Ansatz der aufsuchenden, dezentralen
Bürgerbeteiligung besser umgesetzt werden kann. Ein solches Modell wird bereits seit Ende
2013 erfolgreich in Potsdam praktiziert und vom Deutschen Institut für Urbanistik (DIFU)
evaluiert.
1 Die unterschiedlichen Stufen der Bürgerbeteiligung, von der Information bis zur Mitentscheidung, werden in der
Anlage 06 der Leitlinien ausführlich dargestellt.
Es ist geplant, regelmäßig einen Bürgerbeteiligungsbericht vorzulegen, der die
Dokumentationen der Fachämter und die Ergebnisse der externen Evaluation enthalten wird.
Auch sollen Empfehlungen zur möglichen Weiterentwicklung der Leitlinien abgeleitet und im
Bericht dokumentiert werden. Der erste Bürgerbeteiligungsbericht soll ein Jahr nach
Beschluss der Leitlinien erscheinen.
Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung soll unter veränderter Aufgabenbeschreibung zunächst für
drei Jahre fortgesetzt werden. Zu den Aufgaben des Arbeitskreises wird die Vorberatung der
Bürgerbeteiligungsberichts, die Erarbeitung von Indikatoren und die Begleitung der
Bürgerbeteiligungsprozesse gehören. Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung soll weiterhin
trialogisch arbeiten, da mit dieser Besetzung sehr gute Erfahrungen gemacht wurden.
Bürgerbeteiligung beinhaltet nicht nur die Beteiligung an städtischen Planungen und
Vorhaben, sondern ermöglicht auch, dass Initiativen, Themen und Projektideen aus der
Bürgerschaft gehört, geprüft und unterstützt werden. Hierzu liegen erste Ideen vor, die einer
weiteren Konkretisierung bedürfen. Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung empfiehlt, diese Ideen
weiter auszuarbeiten und dem Magistrat vorzulegen.
Mit der Verabschiedung der Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt wird die kommunale Bürgerbeteiligungskultur in Darmstadt
langfristig gestärkt und die repräsentative Demokratie ergänzt und belebt.
Die Mitarbeit und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, der Stadtverordneten und
der Verwaltung werden ausdrücklich gewürdigt.
Darmstadt, 10.02.2015
Dezernat I Dezernat II Dezernat III
Jochen Partsch Rafael Reißer Cornelia Zuschke
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
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Empfehlungen vorgelegt vom
Arbeitskreis Bürgerbeteiligung zur Erarbeitung von
Leitlinien zur Bürgerbeteiligung für die
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Damit alle mitmachen können.
Leitlinien zur Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
- finale Fassung -
Darmstadt/Bensheim, Stand: 09. Februar 2015
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
1
Inhalt
Inhalt ................................................................................................................................................1
1. Einleitung ...........................................................................................................................2
1.1. Präambel .......................................................................................................................2
1.2. Erarbeitungsprozess......................................................................................................3
2. Was heißt „gute Bürgerbeteiligung“ in Darmstadt? ............................................................5
3. Wie läuft Bürgerbeteiligung in Darmstadt ab?..................................................................12
3.1. Anwendungsbereich der Leitlinien – Für welche städtis chen Vorhaben gelten die
Leitlinien und für welche nicht? ..................................................................................................12
3.2. Frühzeitige Information – Wo erfahre ich, welche Vorhaben geplant sind? ................13
3.3. Anregung von und Entscheidung über Bürgerbeteiligung ...........................................17
3.4. Erstellung des Beteiligungskonzepts und Entscheidung über das Konzept................20
3.5. Durchführung von Bürgerbeteiligung.................. .........................................................23
3.6. Damit alle mitmachen können - Inklusive Beteiligung als Grundsatz ..........................26
3.7. Ressourcen und Organisation .....................................................................................28
4. „Initiativmöglichkeiten“ – Wie Bürgerinnen und Bürg er eigene Vorschläge und
Projektideen einbringen können?...............................................................................................30
5. Evaluation und Weiterentwicklung der Leitlinien .........................................................32
6. Anlagen ............................................................................................................................34
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
2
1. Einleitung
1.1. Präambel
Bürgerbeteiligung in der Wissenschaftsstadt Darmstad t wird als gemeinsames Projekt der
Bürgerinnen und Bürger
1, der Politik und der Verwaltung verstanden.
Für die Bürgerschaft ist die Beteiligung ein wichtig es Mittel, um – in Ergänzung bereits
vorhandener Möglichkeiten – aktiv an Vorhaben des G emeinwesens direkt teilzuhaben und an
deren Gestaltung verantwortungsvoll mitzuwirken.
Für die Politik ist Bürgerbeteiligung ein wichtiges Instrument zur stärkeren Einbindung der
Bürgerinnen und Bürger und führt zu einem vielfälti geren Entscheidungsprozess und zur
Stärkung der demokratischen Grundstruktur.
Für die Verwaltung ist Bürgerbeteiligung ein Grundsa tz, um transparent und effizient zu einer
optimalen Aufgabenerfüllung für die Bürgerinnen und Bürger zu kommen.
Für alle drei Gruppen gemeinsam ist Bürgerbeteiligu ng ein Weg zu einer zukunftsfähigen
Gestaltung der Stadtgesellschaft.
Im Rahmen einer partnerschaftlichen und lösungsorien tierten Zusammenarbeit sollen
demokratische Willensbildungsprozesse von allen Bür gerinnen und Bürgern mitgestaltet werden
können. Entscheidungen werden damit auf Basis einer breiteren Wissensgrundlage und
umfassender Meinungsbilder getroffen und sind besse r nachvollziehbar. Eine solche
Bürgerbeteiligung hat die Chance, den Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Politik und
Verwaltung zu intensivieren und die politische Teilh abe aller Bürgerinnen und Bürger bei der
Mitgestaltung der Stadt zu stärken. Bürgerbeteiligu ng nach dem Ansatz der Leitlinien stärkt und
ergänzt die repräsentative Demokratie in Darmstadt.
1 Der Bürgerbegriff spiegelt nach Ansicht der Mehrhe it der Arbeitskreismitglieder eine höhere Wertschät zung und
Mündigkeit wieder als der Einwohnerbegriff und wird daher in den Leitlinien durchgehend verwandt. Der
Bürgerbegriff wird in einer weiten Definition verst anden, hierzu zählen alle Einwohnerinnen und Einwoh ner, Kinder
und Jugendliche, Menschen ohne Wahlrecht, Pendlerinnen und Pendler etc.
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
3
Die Leitlinien Bürgerbeteiligung der Wissenschaftsst adt Darmstadt stellen Spielregeln dar, die die
Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung von freiwilliger Bürgerbeteiligung verbindlich regeln,
damit Bürgerbeteiligung dauerhaft in Darmstadt verankert wird.
1.2. Erarbeitungsprozess
Zu Beginn des Jahres 2014 hat sich die Wissenschaft sstadt Darmstadt auf den Weg gemacht,
Leitlinien zur Bürgerbeteiligung zu entwickeln. Star tschuss und Grundlage hierfür bildete der
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13. März 2014.
2
Die Erarbeitung der Leitlinien erfolgte in einem koo perativen Prozess zwischen Bürgerschaft,
Verwaltung und Politik. Ein Arbeitskreis bestehend a us 25 Personen entwickelte entsprechende
Empfehlungen (siehe Anlage 1). Die TU Darmstadt war zur wissenschaftlichen Begleitung im
Arbeitskreis Bürgerbeteiligung vertreten, außerdem fand ein Austausch mit anderen Kommunen,
die sich Leitlinien geben oder gegeben haben, statt . Es wurde auf Basis kommunaler
Leitlinienbeispiele eine Vergleichsmatrix entwickelt und diese als Arbeitshilfe im Arbeitskreis
Bürgerbeteiligung diskutiert. Nützliche Hinweise und E rfahrungen bei der Leitlinienentwicklung
anderer Kommunen wurden im Prozess berücksichtigt.
Bürgerinnen und Bürger waren herzlich eingeladen, de n Prozess zu unterstützen, sich
einzubringen und damit die Leitlinien mitzugestalte n. Eine gute Gelegenheit hierfür bildeten
Bürgerwerkstätten, bei denen die Ergebnisse des Proz esses vorgestellt wurden und alle
Darmstädterinnen und Darmstädter in den Dialog einstei gen und Ideen und Anregungen
einbringen konnten. Die Online-Kommentierung des Lei tlinienentwurfs im November schuf eine
weitere Möglichkeit sich einzubringen.
Nachfolgend sind alle Sitzungen und Veranstaltungen, untergliedert nach den verschiedenen
Prozessphasen, aufgeführt.
2 Den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ist im Parlamentsinformationssystem unter
https://darmstadt.more-rubin1.de und auf www.darmstadt.de/leitlinien zu finden.
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
4
Phase und Ziele Sitzungen und Veranstaltungen
Orientierung
• Erwartungs-, Rollen- und
Begriffsklärung
• Vergleich und Bewertung guter
Praxisansätze
• Verwaltungsworkshop am 21. März
2014
• Sitzung des Arbeitskreises
Bürgerbeteiligung am 2. April 2014
• Öffentliche Bürgerwerkstatt am 22.
Mai 2014
Erarbeitung
• Strukturierte Erarbeitung der
Leitlinien
• Erarbeitungsstand in Gruppen,
Foren und Runden tragen
• Einholung weiterer Ideen und
Anregungen aus der Bürgerschaft
• Implementation in den Blick nehmen
• Sitzungen des Arbeitskreises
Bürgerbeteiligung am 29. April, 1. Juli,
12. September und 7. Oktober 2014
• Bürgerwerkstatt mit Fokus Inklusion
am 8. Oktober 2014
Kommentierung
• Öffentliche Vorstellung und
Diskussion des Leitlinienentwurfs
• Auswertung und Einarbeitung der
Kommentare
• Übergabe der Leitlinien als
Empfehlung an den Magistrat
• Öffentliche Bürgerwerkstatt am 4.
November 2014
• Online Kommentierung des
Leitlinienentwurfs im Oktober/
November 2014
• Sitzung des Arbeitskreises
Bürgerbeteiligung am 22. Januar
2015
Verabschiedung
• Beratung der Leitlinien im Magistrat
und in der
Stadtverordnetenversammlung
• Politische Beschlussfassung
• Anwendung an konkreten Projekten
• Öffentliche Präsentation der
verabschiedeten Leitlinien, auch
anhand von Beispielen
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
5
2. Was heißt „gute Bürgerbeteiligung“ in Darmstadt?
Die Beteiligung an den Angelegenheiten ihrer Stadt b ietet Bürgerinnen und Bürgern 3 die
Möglichkeit, Planungs- und Veränderungsprozesse akt iv mitzugestalten. Mit Bürgerinnen und
Bürgern meinen wir die gesamte Stadtgesellschaft. Bü rgerbeteiligung wird dabei als ein
kooperativer Prozess verstanden, der allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bietet, sich
im Rahmen einer lösungsorientierten Zusammenarbeit v on Politik, Verwaltung und Bürgerschaft
mitgestaltend in Entscheidungsprozesse einzubringen . Um dies zu gewährleisten muss
Bürgerbeteiligung verschiedene Qualitätskriterien e rfüllen. Diese Anforderungen werden allen
Beteiligungsprozessen in der Wissenschaftsstadt Darm stadt zugrunde gelegt und sind von allen
Akteuren zu berücksichtigen; gleichzeitig stellen s ie das Raster für die Evaluation der
Beteiligungsaktivitäten dar.
3Aus dem Arbeitskreis wurde vereinzelt eine deutlich ere Geschlechtergerechtigkeit der Sprache angeregt, die
Gender-Aspekte besser berücksichtigt. Vorgeschlagen wurde in diesem Rahmen beispielsweise eine Verwend ung
des Gender_Gaps. Statt „Bürgerinnen und Bürger“ wür de in diesem Fall die Schreibweise „Bürger_innen“
verwendet werden. Das Gender_Gap weist mit dem kurz en Innehalten vor der Geschlechterkennung auf weite re
Geschlechter hin – jenseits von männlich und weiblich.
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
6
Insbesondere folgende Qualitätskriterien werden als Maßstab für eine „gute Bürgerbeteiligung“ in
Darmstadt herangezogen 4:
Abb. 1: Qualitätskriterien für Bürgerbeteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Die Qualitätskriterien werden im Folgenden ausführlicher beschrieben.
4 Die Grundlage für die Erarbeitung der Darmstädter Qualitätskriterien bildeten Empfehlungen des Netzwe rks
Bürgerbeteiligung, zu finden unter http://www.netzwerk-buergerbeteiligung.de/index.php?id=181 .
Gute Bürgerbeteiligun g…
• ermöglicht allen Bürgerinnen und Bürgern die Mitwirk ung und bindet
schwer erreichbare Zielgruppen aktiv ein
• braucht die Bereitschaft aller Beteiligten zum Dialog und eröffnet
Möglichkeiten für einen offenen Diskussions- und
Aushandlungsprozess
• setzt Gestaltungsspielräume und Ergebnisoffenheit voraus
• braucht eine klare Ziel- und Rahmensetzung
(Erwartungsmanagement)
• braucht eine sorgfältige und transparente Prozessgestaltung
• beginnt frühzeitig
• braucht eine für alle Bürgerinnen und Bürger verständliche
Information und Kommunikation und eine breite Öffentlichkeitsarbeit
• ist keine Einbahnstraße, sondern unterstützt auch
Beteiligungswünsche und -ideen aus der Bürgerschaft
• braucht ausreichend personelle, zeitliche und finanzielle Ressourcen
• ist verbindlich und verlässlich im Umgang mit den Ergebnissen
• braucht eine Dokumentation und Evaluation über alle
Beteiligungsprozesse unter Berücksichtigung aller Perspektiven
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
7
Gute Bürgerbeteiligung…
• ermöglicht allen Bürgerinnen und Bürgern die Mitwirk ung und bindet schwer
erreichbare Zielgruppen aktiv ein
Allen Bürgerinnen und Bürgern wird die Möglichkeit z ur Mitgestaltung und zur gesellschaftlichen
und politischen Teilhabe gegeben, unabhängig von Ge schlecht, sozialer und kultureller Herkunft,
Alter, Bildung, Behinderung, Religion und Einkommen. Die Beteiligungsprozesse werden hierzu
so einladend gestaltet, dass sie zur Mitwirkung alle r ermutigen und die Methode der
aufsuchenden Beteiligung
5 vorhabenbezogen geprüft und möglichst häufig einge setzt wird.
Außerdem sollen barrierearme Bürgerbeteiligungsmeth oden, die die Inklusion fördern, wie z.B.
Planning for Real 6, in Zukunft häufiger angewandt werden.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt schafft verlässliche Strukturen und nutzt geeignete Methoden,
um schwer erreichbare Zielgruppen aktiv in Beteiligu ngsprozesse einzubinden. Alle
Beteiligungsprozesse sind möglichst inklusiv organi siert, so dass sowohl auf räumliche als auch
sprachliche Barrierefreiheit geachtet wird. Die Anspr ache erfolgt zielgruppenspezifisch. Es
werden verschiedene Zugänge und Kommunikationskanäle angeboten, um Ideen und
Anregungen zu sammeln.
Sofern neue Beteiligungsgremien und -runden gegründ et werden, sollen mindestens die Hälfte
der Mitglieder Frauen sein.
7 Außerdem soll bei der Besetzung von Beteiligungsgr emien
grundsätzlich darauf geachtet werden, dass diese mög lichst ausgewogen stattfindet und alle
Lebenslagen berücksichtigt. Damit können viele Sicht weisen einbezogen und ein vielfältiger Blick
auf das jeweilige Thema entwickelt werden.
5Aufsuchende Beteiligung findet bei den Betroffenen vor Ort im Quartier statt. Mit der Methode der aufs uchenden
Beteiligung werden Personenkreise gezielt angesproc hen oder aufgesucht, die an großen Veranstaltungen
entweder gar nicht teilnehmen oder sich nicht inhal tlich einbringen können. Die Hemmschwelle zur Beteiligung wird
bewusst sehr niedrig gehalten. Vgl.: https://zivilarena.de/index.php/glossary/glossary Stand 23.09.2014
6Planning for Real ist eine Methode, bei der sich Me nschen treffen und ein Modell des zu gestaltenden O rtes
bauen. Dieses Modell wird an verschiedenen Orten ge zeigt und Veränderungsvorschläge gesammelt. Hieraus wird
ein Aktionsplan entwickelt. Vgl.: http://www.partizipation.at/planning_for_real.html , abgerufen am 29.09.2014.
7 Vgl. § 12 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HG lG). Weitere Hinweise zu Gender Mainstreaming in
Bürgerbeteiligungsverfahren finden sich in der Anlage 8.
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
8
• braucht die Bereitschaft aller Beteiligten zum Dialog und eröffnet Möglichkeiten für
einen offenen Diskussions- und Aushandlungsprozess 8
Voraussetzung für gute Bürgerbeteiligung ist, dass alle Beteiligten (Bürgerschaft, Politik und
Verwaltung) die Bereitschaft zum Dialog und für eine sachliche Auseinandersetzung mitbringen.
Alle Akteure sind gefordert, sich mit konstruktiven Anregungen und eigenen Vorschlägen in den
Beteiligungsprozess einzubringen. Hierzu übernehmen alle Akteure gemeinsam die
Verantwortung für einen respektvollen Dialog auf Augenhöhe.
In den Beteiligungsprozessen wird wertschätzend mit d em Engagement der Beteiligten
umgegangen. Es wird anerkannt, dass sich die Beteili gten aller Akteursgruppen aktiv für die
Verbesserung einer Situation oder die Lösung einer Herausforderung einsetzen.
Während des Beteiligungsprozesses findet eine ständ ige Abwägung zwischen
Partikularinteressen und Gemeinwohlinteresse 9 statt. Dabei soll das Gemeinwohlinteresse im
Fokus des Dialogs stehen. Für diese Diskussions- und Aushandlungsprozesse braucht es
ausreichend Möglichkeiten. Hierfür sind geeignete Räu me zu schaffen, in denen die vielfältigen
Interessen dargestellt und abgewogen werden können un d alle relevanten Informationen
frühzeitig zugänglich zu machen. Hierzu zählen insbe sondere regelmäßige Gesprächsangebote
im Quartier/ Stadtteil, beispielsweise durch den Mag istrat oder Aktive aus der
Gemeinwesenarbeit.
• setzt Gestaltungsspielräume und Ergebnisoffenheit voraus
Die Durchführung eines Beteiligungsprozesses kann nur gelingen, wenn Gestaltungsspielräume
auf Seiten der Verwaltung und der Politik gegeben si nd. Bei Vorhaben ohne Ergebnisoffenheit
werden keine Beteiligungsverfahren durchgeführt.
10 Zu Beginn des Beteiligungsprozesses muss
öffentlich erläutert werden, welche Gestaltungsspielr äume bestehen und ob es Dinge gibt, die
bereits festgelegt sind und daher nicht Teil des Be teiligungsprozesses sind. Die
Entscheidungshintergründe für bereits vorhandene Fe stlegungen werden transparent gemacht.
8 Der Begriff „Aushandlung“ wird in den Leitlinien i n seiner soziologischen Deutung – und nicht formal- juristisch –
verwendet.
9Das Gemeinwohlinteresse orientiert sich an den Grun drechten im Grundgesetz wie Menschenwürde, Freiheit ,
Rechtssicherheit, Frieden und Wohlstand und dem Rec htsstaat-, Sozialstaats- und Demokratieprinzip. Vgl .:
http://www.juraforum.de/lexikon/gemeinwohl , abgerufen am 23.9.2014.
10 Im Sinne des Verständnisses einer „mitgestaltendend en Bürgerbeteiligung“ (siehe Kapitel 4) ist unter
Gestaltungsspielraum in erster Linie die Suche nach Varianten und konkreten Ausgestaltungen von Vorhab en zu
verstehen („Wie kann ein Vorhaben umgesetzt werden? “). Von einigen Arbeitskreismitgliedern werden hier unter
aber auch grundsätzliche Entscheidungen verstanden („Soll ein Vorhaben umgesetzt werden?“). Letzteres bezieht
sich damit eher auf Verfahren der direkten Demokrat ie, beispielsweise in Form eines Bürgerbegehrens.
Grundsätzlich schließen sich mitgestaltende Bürgerb eteiligung und direkte Demokratie nicht aus, verfol gen jedoch
unterschiedliche Ansätze. So ist es beispielsweise denkbar, dass ein Bürgerentscheid den Schlusspunkt eines
Beteiligungsverfahrens bildet.
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
9
Bereits vorhandene Festlegungen sind nach angemesse ner Zeit, beispielsweise aufgrund
technologischer Neuerungen, auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.
• braucht eine klare Ziel- und Rahmensetzung (Erwartungsmanagement)
Bei der Vorstellung des Beteiligungsprozesses wird ö ffentlich dargestellt, was der Gegenstand
der Beteiligung, die Ziele und Rahmenbedingungen des Beteiligungsprozesses sind. Es wird
transparent kommuniziert, auf welcher Stufenleiter d er Beteiligung 11 das Beteiligungsprojekt
angesiedelt ist. Wenn auf der Vorhabenliste angegeb en wird, dass Bürgerbeteiligung zu einem
Vorhaben erfolgen soll, wird angegeben, auf welcher S tufe sich die Beteiligung bewegt. Geht es
um die Sammlung von Ideen und Anregungen in Form ei ner Anhörung, um eine gemeinsame
Ausarbeitung von Konzepten (Mitwirkung) oder um eine Mitentscheidung über Ressourcen?
• braucht eine sorgfältige und transparente Prozessgestaltung
Für gute Beteiligungsprozesse braucht es ausreichen d Zeit, Vertrauen zwischen den Akteuren
und teilweise auch Schleifen und „Umwege“ beispielsweise im Sinne von thematischen Exkursen.
Bei Beteiligungsprozessen wird Zeitdruck vermieden, damit sich alle beteiligen können. Durch
sorgfältig gestaltete und durchgeführte Beteiligung sprozesse können Eskalationen vermieden
und Vertrauen aufgebaut werden.
Vor Beginn bzw. bei Beginn des Beteiligungsprozesses wird öffentlich und in verständlicher
Sprache deutlich gemacht:
o was der Gegenstand der Beteiligung ist,
o bis wann eine Entscheidung durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung
getroffen werden muss,
o wie der zeitliche und inhaltliche Ablauf des Beteil igungsverfahrens aussehen wird,
o was das Ziel des Prozesses und der Auftrag an die B eteiligten ist,
o wie der Stand der Planungen ist,
o auf welcher Stufe der Beteiligung der Prozess anges iedelt ist,
o wie mit dem Ergebnis der Beteiligung umgegangen wird und
o wo die Grenzen der Beteiligung liegen.
Diese Informationen sind öffentlich zu dokumentieren.
Insbesondere bei komplexen Beteiligungsprozessen so ll eine Moderation durch eine externe
Person erfolgen.
11 Mit der Stufenleiter der Beteiligung ist die Beteil igungsstufe gemeint, d.h. in welchem Umfang wird be teiligt. Auf
der untersten Stufe befindet sich die Information, die höchste Stufe ist die direkte Entscheidung durc h Bürgerinnen
und Bürger. Zwischen diesen Stufen befinden sich viele weitere Abstufungen. Siehe Anlage 6.
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
10
• beginnt frühzeitig
Die Beteiligungsprozesse beginnen möglichst frühzeit ig, damit in der Anfangsphase, in der noch
die größten Gestaltungsspielräume bestehen, alle Id een und Vorschläge gesammelt und
anschließend beraten werden können. Dies kann entwede r noch vor Planungsbeginn von
Projekten sein oder mit Beginn des Planungsprozesse s. Die Informationen, welche Planungen
und Projekte anstehen, erhalten alle über die öffen tlich zugängliche Vorhabenliste. Mit der
Vorhabenliste wird eine möglichst große Transparenz geschaffen und die Gelegenheit gegeben,
eine Beteiligung zu geplanten Vorhaben der Stadt anzuregen.
• braucht eine für alle Bürgerinnen und Bürger verständ liche Information und
Kommunikation und eine breite Öffentlichkeitsarbeit
Grundlage aller Beteiligungsprozesse bildet das Zug änglichmachen und die weit reichende
Verteilung aller wichtigen Informationen zu den Vorh aben. Die Informationen zu den jeweiligen
Planungen werden früh transparent gemacht, so dass s ich alle Interessierten jederzeit über den
Planungsprozess und die notwendigen Hintergründe informieren können.
Im Beteiligungsprozess wird die Kommunikation so ges taltet, dass alle die Informationen
verstehen können. Grundlage hierfür sind verständli che Texte und das Übersetzen wichtiger
Informationsmaterialien und Beteiligungsgrundlagen in zielgruppenspezifische und leichte
Sprache. Die Kommunikation richtet sich nach der jeweiligen Zielgruppe.
Um die Bürgerinnen und Bürger Darmstadts über städtis che Vorhaben und geplante
Beteiligungsprozesse zu informieren, führt die Wiss enschaftsstadt Darmstadt eine breite
Öffentlichkeitsarbeit durch. Es wird auch proaktiv u nd aufsuchend über Beteiligungsprozesse
informiert (z.B. durch Postwurfsendungen, Anschreibe n einer Zufallsauswahl, Vorstellung in
Runden und Treffs etc.).
• ist keine Einbahnstraße, sondern unterstützt auch Beteiligungswünsche und
-ideen aus der Bürgerschaft
Gute Beteiligung findet nicht nur organisiert durch den Magistrat zu städtischen Planungen und
Vorhaben statt (top-down-Ansatz), sondern ermöglicht auch, dass Themen und Projektideen aus
der Bürgerschaft gehört und aufgegriffen werden (bot tom-up-Ansatz). Hierzu werden Spielregeln
aufgestellt, die sicherstellen, dass die Themen, Id een und Initiativen in Politik und Verwaltung
auch Gehör finden (siehe Kapitel 4). Die Zusammenarb eit der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit
der Gemeinwesenarbeit ist hierbei von großer Bedeutu ng, da die Gemeinwesenarbeit eine
wichtige Unterstützungsfunktion besitzt, um die Inter essen der Betroffenen zu organisieren und
den Zugang zur Vertretung der eigenen Interessen zu stärken.
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
11
• braucht ausreichend personelle, zeitliche und finanzielle Ressourcen
Bei der Planung der finanziellen, zeitlichen und personellen Ressourcen für ein Vorhaben sind die
Bedarfe für einen möglichen Beteiligungsprozess zu berücksichtigen und sicherzustellen.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit der Stelle d er Bürgerbeauftragten eine Struktur
geschaffen, um die Verwaltung, die Politik und die Bürgerschaft bei der Planung und
Durchführung von Beteiligungsprozessen zu unterstütz en. Über Schulungen und einen
organisierten Erfahrungsaustausch der Verwaltung zu Verfahren und Methoden der Beteiligung
werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung fortgebildet.
• ist verbindlich und verlässlich im Umgang mit den Ergebnissen
Für die Qualität von Beteiligungsprozessen ist es v on großer Bedeutung, dass verantwortlich und
verlässlich mit den Ergebnissen des Beteiligungsver fahrens umgegangen wird. Voraussetzung
für gelingende Bürgerbeteiligung ist, dass die Erge bnisse von Beteiligungsprozessen umfassend
dokumentiert werden und alle beteiligten Akteure ein e Rückmeldung erhalten, wie mit den
Ergebnissen umgegangen wurde und wie die weiteren Ablä ufe zur Realisierung der Vorhaben
gestaltet werden. Die Entscheidungsträgerinnen und En tscheidungsträger legen hierfür
Rechenschaft darüber ab, wie die Entscheidungen zustande kommen.
• braucht eine Dokumentation und Evaluation 12 über alle Beteiligungsprozesse unter
Berücksichtigung aller Perspektiven
Die Leitlinien zur Beteiligung werden als lernende St rukturen etabliert. Dies erfordert, dass in
regelmäßigen Abständen eine Nachbetrachtung und Eval uation der durchgeführten
Beteiligungsprozesse stattfindet. Nach Abschluss eines Beteiligungsprozesses wird ein Feedback
der beteiligten Akteure zum Prozess eingeholt und dies auch dokumentiert.
Eine Dokumentation in Form eines Bürgerbeteiligungsb erichts unterstützt diesen Rahmen.
Außerdem werden die regelmäßigen Bürgerbefragungen g enutzt, um eine repräsentative
Rückmeldung zu den Beteiligungsprozessen einzuholen.
Mit der kontinuierlichen Evaluation ist es möglich, aus bisherigen Beteiligungsprozessen zu
lernen und Handlungsempfehlungen für die Zukunft abz uleiten. Hierbei ist auch die Fragestellung
zu bearbeiten, welche Beteiligungsmethoden sich eign en, um gesellschaftliche und politische
Teilhabe und soziale Inklusion zu unterstützen.
12 Evaluation meint in diesem Zusammenhang die Beschreibung, Untersuchung und Bewertung der Umsetzung der
Leitlinien. Sie kann sich sowohl auf die Voraussetz ungen und Rahmenbedingungen, die Struktur, den Proz ess als
auch das Ergebnis beziehen. Vgl.: http://www.fremdwort.de/suchen/bedeutung/Evaluierung , abgerufen am
17.10.2014.
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
12
3. Wie läuft Bürgerbeteiligung in Darmstadt ab?
3.1. Anwendungsbereich der Leitlinien – Für welche
städtischen Vorhaben gelten die Leitlinien und
für welche nicht?
Mit den vorliegenden Leitlinien werden die freiwillig en Möglichkeiten, die Bürgerschaft zu
beteiligen, verlässlich geregelt und transparent ge macht. Die gesetzlich vorgeschriebenen
Beteiligungsmöglichkeiten, wie Bürgerbegehren und Bü rgerentscheid bleiben davon unberührt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung an der Bauleitplanung
13 wird gemäß den formellen Vorgaben des
Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt und kann durch zusätzliche Beteiligungsmaßnahmen im
Sinne der Leitlinien ergänzt werden.14
Die Leitlinien sind generell auf Angelegenheiten der Stadt anzuwenden. Darunter sind alle
Planungen und Projekte – im weiteren kurz Vorhaben genannt – zu verstehen, die in der
Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung oder des Magistrats liegen und das Wohl ihrer
Bürgerschaft berühren. 15 Dies bedeutet eine große Themenvielfalt. Beispielth emenfelder sind
Verkehrsplanung und Stadtentwicklung, Großprojekte v on öffentlichem Interesse, Kultur,
Soziales, Handel und Gewerbe. Die Leitlinien sind bei Vorhaben anzuwenden, bei denen ein
Gestaltungsspielraum besteht. Bei Vorhaben, die ein e Nichtöffentlichkeit erfordern (z.B. eine
Beratung und Beschluss im nicht-öffentlichen Teil d er Stadtverordnetenversammlung), internen
Angelegenheiten der Verwaltung und Personalentscheid ungen ist die Anwendung der Leitlinien
ausgeschlossen.
Einen besonderen Fall stellen Vorhaben dar, die ver waltungsrechtlicher Genehmigungen
bedürfen. Diese Verfahren werden in der Regel vom Regie rungspräsidium Darmstadt
durchgeführt. Es gibt in solchen externen Verfahren keinen direkten Handlungsspielraum für die
Wissenschaftsstadt Darmstadt. D
as auf kommunaler Ebene bedeutsamste externe
Genehmigungsverfahren ist das Planfeststellungsverfahren für größere Bauvorha ben
13 Eine Erläuterung zum Ablauf des Bauleitplanverfahrens ist unter
http://www.darmstadt.de/standort/stadtentwicklung-und-
stadtplanung/stadtplanung/bebauungsplaene/bauleitplanverfahren-verfahrensablauf/index.htm zu finden.
14 Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind in § 8b HG O und Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplan ung in §
3 BauGB geregelt.
15 Die Regelung freiwilliger Möglichkeiten der Bürger beteiligung bei städtischen Vorhaben wird in Kapite l 3
beschrieben und bildet den Hauptteil der Darmstädte r Leitlinien. Darüber hinaus werden in Kapitel 4 er ste
Empfehlungen unterbreitet, wie auch Themen und Projektideen aus der Bürgerschaft künftig besser gehört, geprüft
und unterstützt werden können. Dabei wird für diese beiden „Unterbereiche“ von Bürgerbeteiligung ein j eweils
eigenständiger Vorschlag unterbreitet.
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
13
(Infrastruktur). Planfeststellungsverfahren werden i m Regelfall mit Öffentlichkeitsbeteiligung
durchgeführt. Dabei werden die Planungsunterlagen zur öffentlichen Auslegung an die
betroffenen Gemeinden übersandt. Die Dauer der Auslegung beträgt einen Monat. Das Verfahren
endet mit einem Planfeststellungsbeschluss, der u.a . die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit des
Vorhabens feststellt.
Eine weitere Besonderheit betrifft die Bürgerbeteili gung bei Architekten- und
Planungswettbewerben. Hier ist das Wettbewerbs- und Ver gaberecht in der jeweils gültigen
Fassung zu beachten. Die Bürgerbeteiligung soll im A nwendungsfall möglichst frühzeitig
einsetzen, um zur Klärung grundsätzlicher Fragen der Aufgabenstellung beitragen zu können. Bei
Planungsprozessen soll möglichst frühzeitig mit 3D- Modellen und ähnlichen Methoden gearbeitet
werden, um Vorhaben für Bürgerinnen und Bürger greif bar zu machen und
Gestaltungsalternativen entwickeln zu können. Die Bet eiligung soll vor der Durchführung des
Wettbewerbes bzw. dessen Bearbeitungszeit abgeschloss en sein. Außerdem können von der
Planung Betroffene oder Personen, die mit den örtli chen Verhältnissen besonders vertraut sind,
im Preisgericht vertreten sein. Nach der Preisgerich tsentscheidung kann eine Bürgerbeteiligung
als Beitrag und Anregung zur weiteren Entwicklung des Wettbewerbsprojektes herangezogen
werden, sofern die Entscheidung des eingesetzten und unabhängigen Preisgerichts nach
geltendem Recht nicht bindend ist.
Obwohl auch Vorhaben der Stadtwirtschaft und von priv aten Investoren das Wohl der
Bürgerschaft berühren können, ist eine Verpflichtun g zur Anwendung der Leitlinien aus
rechtlichen Gründen nicht möglich. In diesen Fällen wird den zuständigen Organen daher
empfohlen, freiwillig entsprechend den Leitlinien zu verfahren. Der Magistrat wirkt hierauf im
Rahmen seiner Möglichkeiten hin.
3.2. Frühzeitige Information – Wo erfahre ich, welche
Vorhaben geplant sind?
Je früher Bürgerbeteiligung in den Planungsphasen e ines Projekts einsetzt, desto besser können
in der Öffentlichkeit Alternativen diskutiert und G estaltungsspielräume aufgezeigt werden.
„Frühzeitig“ bedeutet dabei, dass eine mitgestalten de Bürgerbeteiligung grundsätzlich noch
möglich ist. Die Chance auf eine Mitgestaltung neuer Vorhaben wird zusätzlich erhöht, wenn
Verwaltung und Politik bei neuen Projekten eine Pers pektive auf Mitgestaltung einnehmen und
Bürgerbeteiligung von vornherein mitdenken. In Darms tadt erfolgt die frühzeitige Information der
Öffentlichkeit über städtische Vorhaben mit der so genannten Vorhabenliste .
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
14
3.2.1. Die Vorhabenliste – Themen und Projekte zur potentiellen
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Alle städtischen Angelegenheiten bei denen ein Gest altungsspielraum besteht– und bei denen
damit potentiell ein freiwilliges Beteiligungsverfa hren durchgeführt werden kann – werden in die
Vorhabenliste aufgenommen. Als Quelle zur Identifikation wichtiger Vorhaben dienen vor allem:
• die verabschiedeten Haushaltspläne,
• die mittelfristige Finanzplanung,
• Aufträge der Stadtverordnetenversammlung an die Ve rwaltung,
• von der Verwaltung selbst entwickelte Vorhaben und
• Aufstellung von Bauleitplänen.
Die städtischen Vorhaben werden unabhängig vom Realis ierungszeitpunkt aufgenommen, daher
auch in Fällen, wenn die Umsetzung in Kürze erfolgt oder aber der Realisierungszeitpunkt noch in
weiter Ferne liegt. Dies bezieht sich auf die Anfangszeit der Umsetzung der Leitlinien.
Der Zeitpunkt der Einstellung von Vorhaben in die Li ste erfolgt rechtzeitig vor der Bearbeitung
des Vorhabens in Abhängigkeit von seiner Eigenart.
Die Informationen in der Vorhabenliste sind nach räu mlicher Lage (Stadtteile) und Sachgebieten
(Themen) gegliedert, so dass eine schnelle Orientierung möglich ist. Die Liste ist in verständlicher
Sprache verfasst und an geeigneten Stellen werden Bi lder oder Piktogramme verwendet.
Außerdem soll die Liste in verschiedenen Sprachen angeboten werden.
Um Übersichtlichkeit zu gewährleisten sollen Projektin formationen maximal eine DIN A 4-Seite
umfassen und folgende Informationen beinhalten:
• Bezeichnung des Vorhabens
• Kurzbeschreibung und Zielsetzung
• Letzter relevanter politischer Beschluss
• Aktueller Bearbeitungsstand und weitere Bearbeitung sschritte
• Kosten des Vorhabens (soweit bezifferbar)
• Betroffener Stadtteil/ Gebiet
• Schwerpunktmäßig betroffene Themen
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
15
• Freiwillige Bürgerbeteiligung vorgesehen (Begründun g, falls keine Beteiligung
vorgesehen ist)
• Umfang der gegebenen Gestaltungsspielräume und Stuf e der vorgesehenen
Beteiligung 16
• Ansprechperson
• Weitere Informationen
Der Prozess zur Erstellung und Fortschreibung der Vorhabenliste
1. Die Vorhabenliste wird von der Verwaltung erstellt. Die Fachämter haben die Aufgabe,
geeignete Vorhaben in Form von „Vorhabenblättern“ g enannten Steckbriefen
aufzubereiten. Diese werden bei der/dem Bürgerbeauftr agten gebündelt und mit
Unterstützung durch die Magistratsgeschäftsstelle zur Vorhabenliste zusammengeführt.
Zweimal im Jahr – im April/ Mai und im Oktober/ Novem ber – wird die gesamte
Vorhabenliste der Stadtverordnetenversammlung zur K enntnis gegeben als
Gesamtüberblick und zur Prüfung, ob weitere Vorhaben aufgenommen werden sollen.
Anschließend wird die Vorhabenliste in großer Stückz ahl gedruckt und öffentlich
ausgelegt.
Vorhaben, die kurzfristig auf die Vorhabenliste gen ommen weden müssen, können als
Einzelblätter wöchentlich vom Magistrat beschlossen und anschließend veröffentlicht
werden. Für eine kurzfristige Aufnahme auf die Liste ist ein Grund anzugeben (z.B.
Zeitdruck).
2. Nach Beratung und Beschluss der Vorhabenliste dur ch den Magistrat wird die Liste in
den Ausschüssen beraten und mit Empfehlungen öffent lich in die
Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Die Liste m uss hierfür – den Ausschüssen
entsprechend – thematisch aufgeteilt diskutiert werd en. Da die Ausschüsse öffentlich
tagen, können die Bürgerinnen und Bürger an dieser Stelle auch Fragen einbringen.
3. Die Gesamtvorhabenliste wird von der Stadtverordne tenversammlung – ggf. mit
Änderungen oder zusätzlichen Anträgen – beschlossen und veröffentlicht. Ab dem
Zeitpunkt der Aufnahme von Vorhaben in die Vorhaben liste besteht Gelegenheit,
freiwillige Bügerbeteiligung zu Vorhaben anzuregen, wo diese bisher noch nicht
vorgesehen ist, aber als sinnvoll erachtet wird. Ein e Anregung von Bürgerbeteiligung ist
nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zwei Monate lang möglich, um
auch der Verwaltung eine Planungssicherheit zu geben . Neu hinzugefügte Einzelblätter
werden visuell hervorgehoben, hier gilt die Frist von zwei Monaten mit dem Einstellen der
Blätter in die Liste. Es besteht die Möglichkeit, s ich über ein Abonnement kontinuierlich
über die neuen Planungen und Vorhaben informieren z u lassen (RSS-Feed).
16 Die Festlegung der Stufe der Beteiligung kann anhand der Stufenleiter im Anhang (Anlage 6) bestimmt werden.
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
16
Aktualisierungen der Einzelblätter können direkt ei ngepflegt werden und müssen als
solche kenntlich gemacht werden (ohne Beschluss der politischen Gremien).
4. Bei Vorhaben, bei denen keine Bürgerbeteiligung geplant ist, dürfen innerhalb dieser
zweimonatigen Frist keine Entscheidungen getroffen w erden, die zu einer Verengung
des Gestaltungsspielraums für eine potentielle Bürgerbeteiligung führen.
Das Verfahren zur Beratung und Beschluss der Vorhabe nliste wird nach einem Jahr der
Durchführung überprüft hinsichtlich seiner Praktikab ilität, der Gründe für dringend zu
veröffentlichende Einzelblätter und in Bezug auf di e Ausgrenzung von bestimmten Zielgruppen
durch das flexible Vorgehen bei der Beratung und Einstellung der Vorhaben.
Bekanntmachung der Vorhabenliste
Neben der Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt wird die Liste an möglichst vielen Orten
als Ausdruck zur Verfügung gestellt. In diesem Rahmen wird die Ei nrichtung eines Infoladens
empfohlen, der auch hinsichtlich der Diskussion um d ie Weiterentwicklung des Bürgerservices im
Blick behalten werden sollte. Der Infoladen könnte ein zentraler Anlaufpunkt für alle Informationen
aus und für die Stadt bilden.
Darüber hinaus wird relevanten Gremien mit Multiplika torenfunktion empfohlen, die Liste
regelmäßig auf ihre Tagesordnung zu setzen und vorz usondieren, um die Vorhaben bei den
entsprechenden Zielgruppen vorzustellen. Zu diesen relevanten Gremien gehören alle im Anhang
aufgeführten regelmäßigen Beteiligungsgremien der W issenschaftsstadt Darmstadt. Hierfür wird
ein Verteiler aufgebaut, über den die Liste proaktiv an alle Interessenten verteilt wird.
Bezüglich eines Newsletters zur Bürgerbeteiligung, herausgegeben durc h das Büro der/des
Bürgerbeauftragten, wird angeregt, dort über die Vorhabenliste und Term inankündigungen der
anstehenden Bürgerbeteiligungsangebote zu informier en und diesen ebenfalls mehrsprachig
anzubieten sowie eine Filterfunktion zur Verfügung z u stellen, die es erlaubt, die abonnierten
Informationen einzuschränken (z.B. Abonnement für P lanungen und Projekte, die einen
bestimmten Stadtteil oder ein bestimmtes Thema betreffen).
Auch eine regelmäßige Rubrik Bürgerbeteiligung in den kostenlosen Stadtteil zeitungen soll
realisiert werden. Hier sollen auch Neuigkeiten auf de r Vorhabenliste und
Hintergrundinformationen vermittelt werden. Texte sol len durch passende Bilder ergänzt werden.
Es ist zu prüfen, ob neue Vorhaben bzw. aktualisiert e Vorhaben auch in der Tagespresse z.B.
über Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht werden können.
Insbesondere im Rahmen der erstmaligen Veröffentlich ung der Liste werden geeignete Anlässe
genutzt (z.B. Stadtteilrunden, Treffs, Feste und an dere Gelegenheiten), um die Vorhabenliste und
den Umgang mit der Liste zu erläutern und für weitere Fragen zur Verfügung zu stehen.
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
17
3.3. Anregung von und Entscheidung über
Bürgerbeteiligung
Sowohl Bürgerschaft als auch Verwaltung/Magistrat ode r Stadtverordnetenversammlung können
ein Bürgerbeteiligungsverfahren anregen. Außerdem k önnen Stadtteilforen und -runden,
Magistratskommissionen und Beiräte ein Bürgerbeteiligungsverfahren anregen.
Abb. 2: Wege der Anregung von Bürgerbeteiligung und Entscheidung
Bürgerschaft
Grundsätzlich können alle, die ihren Wohnsitz in Dar mstadt haben und mindestens 14 Jahre alt
sind, eine Bürgerbeteiligung zu einem Projekt auf d er Vorhabenliste anregen.
17 Hierfür gibt es für
die Bürgerinnen und Bürger vier Möglichkeiten:
17 Einige Arbeitskreismitglieder sprechen sich für ein höheres Mindestalter aus.
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
18
Formlose Anregung von Beteiligung aus der Bürgerschaft
1. Bürgerinnen und Bürger wenden sich direkt an die Verwaltung, die dann entscheidet, ob
sie den Vorschlag aufnimmt, sofern die Projekte in der eigenen Zuständigkeit liegen.
2. Bürgerinnen und Bürger nutzen die Bürgerfragestu nde vor den Ausschüssen oder
wenden sich direkt an ein Mitglied der Stadtverordne tenversammlung bzw. einen
fachpolitischen Sprecher/ eine fachpolitische Sprecherin, der oder die einen Antrag direkt
in die Stadtverordnetenversammlung oder über die ei gene Fraktion in die
Stadtverordnetenversammlung einbringen kann. Die Sta dtverordnetenversammlung
entscheidet über diese Anregung. Um der Bürgerschaf t den Zugang auf die
Stadtverordneten zu erleichtern, wird Informationsma terial zur Verfügung gestellt, das
Aufschluss darüber gibt, wer die Mitglieder der Stad tverordnetenversammlung sind, in
welchen Ausschüssen sie sitzen und wie man diese Pers on erreichen kann (Angabe der
persönlichen Kontaktdaten oder der jeweiligen Frakti onsgeschäftsstelle, ggf. mit Foto). In
diesem Dokument ist ebenfalls eine Übersicht aller St adtteile und der jeweils
notwendigen Unterschriftenanzahl für Quorumsanträge aufgeführt.
3. Bürgerinnen und Bürger wenden sich an Beiräte und Magistratskommissionen oder an
Stadtteilforen und -runden. Wird in einem dieser Gr emien nach erfolgter Beratung der
Beschluss oder die Empfehlung gefasst, Bürgerbeteil igung zu einem Vorhaben der Stadt
anzuregen, wird dies schriftlich an die/den Bürgerbe auftragte(n) weitergeleitet. Die
hierfür notwendigen Angaben entspechen den im Qorums antrag erforderlichen
Informationen (das Vorlegen einer Unterschriftenlist e entfällt in diesen Fällen). Über die
Anregung wird im Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung entschieden.
Formelle Anregung von Beteiligung aus der Bürgerschaft
4. Bürgerinnen und Bürger sammeln mindestens eine b estimmte Anzahl an Unterschriften
für einen Antrag auf Bürgerbeteiligung zu einem bestimmten Vorhaben (Quorumsantrag).
Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger ab 14 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in
Darmstadt haben. Quorumsanträge gibt es bei der/dem Bürgerbeauftragten, ausgelegt
bei verschiedenen städtischen Stellen und auf der W ebseite der Wissenschaftsstadt
Darmstadt. Die Unterschriftenlisten können im Bürgerin formationszentrum und in den
Bezirksverwaltungen in Eberstadt, Arheilgen und Wixhausen unterschrieben werden. Der
Antrag muss folgende Angaben enthalten und sollte e ine DIN A4 Seite nicht
überschreiten:
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
19
• Vorhaben (gemäß Vorhabenliste)
• Ziel und Begründung für die Bürgerbeteiligung
• Vorschlag für Beteiligungsform (Methodenvorschläge als Diskussionsgrundlage für
den Magistrat, die Ausschüsse und die Stadtverordnetenversammlung)
• Kontaktdaten der Ansprechperson
• Unterschriftenliste mit Name, Adresse, Geburtsjahr, Unterschrift als Anlage
Für jedes gesamtstädtische Projekt, für das von Bür gerinnen und Bürgern ein
Quorumsantrag auf Bürgerbeteiligung eingereicht wir d, muss von mindestens 1% der
Antragsberechtigten eine Unterschrift vorliegen. Für jedes stadtteilbezogene Projekt, das
hauptsächlich Auswirkungen auf die Bewohnerinnen und Bewohner dieses Stadtteils hat,
muss ebenfalls von mindestens 1% der Antragsberecht igten des jeweiligen Stadtteils die
Unterschrift vorliegen. Alle Projekte, die einen kla ren Gebietszuschnitt haben, deren
Auswirkungen hauptsächlich auf die Einwohnerschaft di eses Gebiets zutreffen und
einem Stadtteil zuzuordnen sind, gelten als stadtteilbezogene Projekte. 18
Falls Vorhaben auf den Gebietsgrenzen mehrerer Stad tteile liegen, werden die
betroffenen Stadtteilquoren addiert.
Die Entgegennahme und Weiterreichung der Anträge an Magistrat und
Stadtverordnetenversammlung ist bei der/dem Bürgerb eauftragten angesiedelt. Im Magistrat und
der Stadtverordnetenversammlung findet eine Entsche idung über den Antrag statt. Die
Magistratsvorlagen sind mit einer Begründung verseh en, wenn dem Quorumsantrag nicht
entsprochen wird. Diese Begründung wird an den Antrags teller zurückgesandt und auf der
Internetseite der zentralen Beteiligungsplattform veröffentlicht.
Es erfolgt eine Prüfung der Praktikabilität der Festlegung nach einem Jahr.
Magistrat/ Verwaltung
Die Verwaltung kann aus eigener Initiative bei Vorhab en in eigener Zuständigkeit eine
Bürgerbeteiligung zu einem Projekt vorsehen.
Stadtverordnetenversammlung
Durch einzelne Mitglieder oder aus den Reihen der Fra ktionen kann jederzeit ein
Bürgerbeteiligungsverfahren angeregt werden. In dies em Fall entscheidet die
Stadtverordnetenversammlung darüber, ob Bürgerbeteiligung durchgeführt wird.
18 Siehe Anlage 04: Quoren zur Anregung von Bürgerbete iligung für die Gesamtstadt und
Stadtquartiere
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
20
Magistratskommissionen, Beiräte sowie Stadtteilrunden und -foren
Wird in einem dieser Gremien die Empfehlung bzw. der Beschluss gefasst, Beteiligung zu einem
Vorhaben der Stadt anzuregen, wird dies an die/den B ürgerbeauftragte(n) weitergeleitet. Die
hierfür notwendigen Angaben entsprechen den im Quoru msantrag erforderlichen Informationen
(das Vorlegen einer Unterschriftenliste entfällt in diesen Fällen). Die Anregung wird in Magistrat
und Stadtverordnetenverordnetenversammlung beraten und entschieden.
3.4. Erstellung des Beteiligungskonzepts und
Entscheidung über das Konzept
3.4.1. Ablauf und Verantwortlichkeiten
Erstellung des Beteiligungskonzepts
Das Beteiligungskonzept wird durch das Fachamt in Abs timmung mit dem Büro der/des
Bürgerbeauftragten erstellt.
19 Bei Projekten von hohem öffentlichen Interesse und mit hohem
Konfliktpotential wird das Beteiligungskonzept in ei ner projektbezogenen Arbeitsgruppe
erarbeitet werden, die jeweils durch Beschluss von Ma gistrat und Stadtverordnetenversammlung
eingesetzt wird. Das Fachamt unterbreitet dabei einen Vorschlag zur Besetzung der
projektbezogenen Arbeitsgruppe als Teil der entspre chenden Magistratsvorlage. Hierbei ist
sicherzustellen, dass die Auswahl der Vertreterinnen und Vertreter transparent erfolgt und die im
konkreten Fall maßgeblich involvierten Gruppen umfasst.
Bei der Besetzung der projektbezogenen Arbeitsgrupp e sind damit die folgenden Kriterien zu
berücksichtigen:
• Trialogische Besetzung der Arbeitsgruppe mit jeweil s drei bis vier Vertreterinnen und
Vertretern aus Politik, Verwaltung und der betroffen en Bürgerschaft. Als betroffen gelten
dabei alle, deren rechtliche, wirtschaftliche oder soziale Interessen berührt sind.
• Möglichst geschlechtsparitätische und repräsentati ve Besetzung des Gremiums.
19 Die methodische Unterstützung der Fachämter bei der Erstellung von Beteiligungskonzepten ist eine von
mehreren Koordinierungsaufgaben, die im Zuge der Um setzung der Leitlinien anfallen. Die Übernahme dies er
Aufgaben wird daher unter dem Punkt „Ressourcen und Organisation“ noch einmal ausführlicher aufgegriffen und
ein Vorschlag zum Umgang unterbreitet.
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
21
Bei den Besprechungen ist durch geeignete Methoden sicherzustellen, dass alle drei
Akteursgruppen auf gleicher Informationsgrundlage u nd auf Augenhöhe kommunizieren. Das
vorgeschlagene Prozedere zur Besetzung von projektb ezogenen Arbeitsgruppen ist in der
Umsetzung weiter zu prüfen. Sofern möglich, sollen zu sätzliche Kriterien bzw. eine Checkliste für
die Besetzung aus der Praxis abgeleitet und der Ver waltung zur Verfügung gestellt werden. Auch
ein Erfahrungsaustausch zu Akteuren und Betroffenen gruppen als potentielle Mitglieder von
projektbezogenen Arbeitsgruppen ist denkbar. Falls notwendig, sind entsprechende
Anpassungen am Prozess vorzunehmen.
Entscheidung über das Beteiligungskonzept
Falls eine projektbezogene Arbeitsgruppe eingesetzt wurde, müssen Magistrat und
Stadtverordnetenversammlung über das Beteiligungsko nzept entscheiden; eine Abweichung von
der Empfehlung der Arbeitsgruppe ist zu begründen. Sollte innerhalb der projektbezogenen
Arbeitsgruppe kein Konsens erzielt werden können, si nd die verschiedenen Positionen in der
Magistratsvorlage deutlich zu machen.
In allen anderen Fällen erfolgt die Entscheidung üb er das Beteiligungskonzept grundsätzlich
durch das Fachamt in Abstimmung mit dem zuständigen Dezernenten bzw. der zuständigen
Dezernentin, sofern sich nicht aus §§ 9, 51 Hessische Gemeindeordnung (HGO) eine
Zuständigkeit des Magistrates oder der Stadtverordnetenversammlung ergibt.
Das Büro der/des Bürgerbeauftragen bleibt bei der Entscheidung über das Beteiligungskonzept in
den Prozess involviert und stellt Transparenz und V erbindlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger
sicher.
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
22
3.4.2. Inhalte des Konzepts
Grundsätzlich ist sicherzustellen, dass im jeweilige n Beteiligungskonzept die Qualitätskriterien
der Leitlinien (siehe Kapitel 2) berücksichtigt werd en. Das Beteiligungskonzept enthält folgende
Bausteine:
• Titel
• Kurzbeschreibung (Ausgangsituation, ggf. Historie, Umfeldanalyse)
• Beteiligungsgegenstand (Woran soll beteiligt werden ?)
• Ziel (Was soll durch Beteiligung erreicht werden?) und Stufe der Beteiligung
• Zielgruppen
• Prozessplan (Abstimmung von Planungs-, Beteiligung s- und Rückkopplungs
20 - sowie
Entscheidungsphasen)
• Methoden
• Zeitplan, Finanzierungsplan, Ansprechpersonen
• Umgang mit Ergebnissen
Die Entscheidung für ein bestimmtes Format bzw. eine bestimmte Methode ist stets unter
Berücksichtigung des konkreten Aufgabenzwecks zu tre ffen. Die Koordinierungsstelle kann bei
der Auswahl und Anwendung der Instrumente unterstützen.
Der Arbeitskreis regt an, der Verwaltung klare Kriter ien an die Hand zu geben, in welche
„Kategorie“ ein Beteiligungsverfahren fällt, welche Methoden im jeweiligen Fall angewendet
werden können und welche Kosten dabei zu veranschlage n sind. Hierzu soll im Rahmen der
Umsetzung der Leitlinien in einem internen Verwaltung sprozess, ggf. mit externer Unterstützung,
eine entsprechende Handlungsrichtlinie für die Verwa ltung erarbeitet werden, die eine
grundsätzliche Orientierung gibt.
21 Bereits existierende Checklisten zur Bürgerbeteilig ung sollen
auf die Situation in Darmstadt angepasst und allen a ls Handreichung zugänglich gemacht
werden.
20 Wenn ein Bürgerbeteiligungsverfahren aufgrund der g ewählten Methode nicht grundsätzlich allen Betroffe nen
offen steht (dies kann im Ausnahmefall geschehen, w enn z.B. eine per Zufall oder Los ausgewählte Grupp e
stellvertretend mitwirkt) soll es eine Rückkopplung im Rahmen einer öffentlichen Diskussion über die e rzielten
Ergebnisse geben, die zu weiteren Anregungen führen kann. Die Ergebnisse oder Anregungen aus dieser
Rückkopplung werden in einer weiteren Bearbeitungsrunde durch die Verwaltung beurteilt.
21 Siehe auch Anlage 08: Linktipps Methoden und Formate für Bürgerbeteiligung
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
23
3.5. Durchführung von Bürgerbeteiligung
3.5.1. Zuständigkeit
Für die Durchführung eines Beteiligungsverfahrens i st das jeweils federführende Fachamt in
Abstimmung mit dem Dezernenten bzw. der Dezernentin zu ständig, ggf. mit Unterstützung durch
das Büro der/des Bürgerbeauftragten.
Folgende Aufgaben sind durch das federführende Fach amt bei der Durchführung von
Bürgerbeteiligung insbesondere zu berücksichtigen:
• Ein Beteiligungskonzept wurde erstellt und liegt vo r.
• Die Umsetzung und Koordination des Gesamtprozesses i nklusive der Bürgerbeteiligung
erfolgt in Form einer ressortübergreifenden Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung.
• Die Rückmeldung der Beteiligungsergebnisse an die Bü rgerschaft (siehe Kapitel 3.5.2.)
• Die Dokumentation und Bewertung der Ergebnisse erfolg t nach einheitlichen Kriterien
(siehe Kapitel 3.5.3.)
3.5.2. Entscheidungsfindung und Rückmeldung
Für die Entscheidung über die Berücksichtigung der Ideen und Anregungen zu einem Vorhaben
gibt es zwei Wege. Das federführende Fachamt kann in Abstimmung mit dem zuständigen
Fachdezernat entweder:
a) die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung fachlich au swerten und in die Projektplanung
einfließen lassen oder
b) die Ergebnisse fachlich auswerten und den politis chen Gremien zur Beschlussfassung
vorlegen.
Das federführende Fachamt hat die Aufgabe, die öffen tliche Darstellung der Ergebnisse des
Beteiligungsverfahrens (Rückmeldung) vorzubereiten u nd ggfs. mit einer Begründung bei
Abweichungen vom Ergebnis des Bürgerbeteiligungsverfahrens zu versehen.
Außerdem ist es Aufgabe des federführenden Fachamtes, die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung in
die weitere Projektplanung einzubringen und weiterzuverarbeiten.
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
24
Die öffentliche Darstellung der Ergebnisse des Bürgerbete iligungsverfahrens in die
Bürgerschaft kann unterschiedlich erfolgen, soll ab er immer über mehrere der genannten
Informationswege erfolgen:
• Veröffentlichung der Beschlüsse in den Zeitungen
• Auslage von Beschlüssen und Bürgerbeteiligungserge bnissen bei verschiedenen
städtischen Stellen
• Veröffentlichung der Beschlüsse auf der städtische n Webseite
• Aufnahme der Beschlüsse in den Newsletter „Bürgerbet eiligung“
• Ergänzung der Magistratsvorlage (falls vorliegend) , die online abrufbar ist
• Bei Beteiligungsverfahren mit kleinerem Beteiligtenkreis sind die Ergebnisse auch
schriftlich mitzuteilen, bei großen Bürgerbeteiligungsverfahren wird empfohlen, die
Ergebnisse der Beteiligung im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung zu präsentieren.
• Aufgreifen der Beschlüsse in Stadtteilrunden/ -for en, Kommissionen und Beiräten
• Weitertragen durch Multiplikatoren (z.B. der Gemei nwesenarbeit, der Internet-
Gemeinschaft) in die Zielgruppen
Grundsätzlich sollte sich die Rückmeldung zu den Anr egungen nicht auf die Bekanntgabe des
Ergebnisses beschränken, sondern kontinuierlich erf olgen. Auf diese Weise kann die
Rückmeldung direkt im Prozess aufgegriffen werden und der Prozess auf aktueller Grundlage
zielführend weiter vorangetrieben werden.
An die öffentliche Darstellung der Ergebnisse schlie ßt sich eine Rückmeldung über die
Umsetzung der Planungen (Projektinformation) an. Sollten in der Umsetzung aufgrund neuer
Erkenntnisse Änderungen an der Entscheidung vorzune hmen sein, sind diese zu begründen und
transparent zu machen. Hierfür können die vielfältig en Kanäle der Öffentlichkeitsarbeit genutzt
werden. Auch eine weitere Bürgerbeteiligung im Rahmen der Umsetzung ist im konkreten Fall
denkbar.
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
25
3.5.3. Dokumentation
Alle Beteiligungsverfahren werden fortlaufend durch das federführende Fachamt schriftlich
dokumentiert. In der Dokumentation ist in verständli cher Form nachzulesen, welche Argumente
aus dem Beteiligungsprozess aufgenommen wurden, welche nicht, und warum nicht.
Für die Dokumentation des Beteiligungsverfahrens wird das Beteiligungskonzept entsprechend
überarbeitet (siehe 3.4.2.). Zusätzlich werden Infor mationen zu folgenden Fragen dokumentiert,
die im Rahmen der Evaluation genutzt werden:
• Was hat sich bewährt?
• Welche Anregungen für ähnliche Prozesse lassen sic h ableiten?
Die Dokumentation umfasst daher folgende Punkte:
• Titel der Bürgerbeteiligung
• Kurzbeschreibung (Ausgangssituation, ggf. Historie , Umfeldanalyse)
• Beteiligungsgegenstand (Woran soll beteiligt werden ?)
• Ziel (Was soll durch Beteiligung erreicht werden?) und Stufe der Mitgestaltung
• Zielgruppen, die angesprochen wurden
• Prozessplan (Abstimmung von Planungs-, Beteiligung s- und Rückkopplungs
22 - sowie
Entscheidungsphasen)
• Eingesetzte Methoden
• Darstellung des zeitlichen Ablaufs, Finanzierungspl an, Ansprechpersonen
• Umgang mit Ergebnissen
• Was hat sich bewährt?
• Welche Anregungen für ähnliche Prozesse lassen sic h ableiten?
Die nach den aufgestellten Kriterien erarbeitete Doku mentation wird auf der
städtischen Internetseite veröffentlicht. Außerdem werden die Dokumentationen im
Rahmen der übergreifenden Evaluation und Bürgerbetei ligungsberichterstattung
aufgegriffen und weiterverwandt (siehe Kapitel 3.7.).
22 siehe Fußnote 12
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
26
3.6. Damit alle mitmachen können –
Inklusive Beteiligung als Grundsatz
Grundsatz eines Beteiligungsverfahrens ist, dass al len Betroffenen und Interessierten
Beteiligungsmöglichkeiten offen stehen. Hierzu muss es gelingen, angemessene
Voraussetzungen zu schaffen, die allen eine faire B eteiligungschance garantieren und das
vorhandene Beteiligungspotential ausschöpfen. Es mu ss besser als bisher gelingen, breite
Bevölkerungsschichten zur Beteiligung zu mobilisier en. Eine zentrale Rolle kommt in diesem
Zusammenhang den Themen Information und aufsuchenden Formaten und Methoden zu.
Inklusiv informieren
Um Informationen möglichst vielen Menschen zugänglic h zu machen, wird eine einfache Sprache
verwendet, die durch den Einsatz von Bildern ergänzt wird. Fachwissen wird erläutert, so dass
jede und jeder es verstehen kann. Aus diesem Grund soll auch von den „Leitlinien für
Bürgerbeteiligung“ – nach finalem Beschluss durch M agistrat und Stadtverordnetenversammlung
– zunächst eine Kurzversion erstellt und diese dann konsequent in leichte Sprache „übersetzt“
werden; auch eine Übersetzung in Englisch und in weite re Sprachen wird angeregt, um der
Internationalität in der Wissenschaftsstadt Darmstad t Rechnung zu tragen. Die Übersetzung in
leichte Sprache soll durch entsprechend qualifiziertes Personal erfolgen.
Wichtig ist, verschiedene Medien und Kommunikations wege zu nutzen, um unterschiedliche
Sinne anzusprechen und unterschiedlichen „Typen“ gerecht zu werden.
Sehen Hören und Sprechen Anfassen
Bilder:
• Bilder
• Video
• Virtueller Rundgang
• Fernsehen
Lesen:
• Flugblätter/ Flyer
• Plakate
• Zeitung
• Infostände
• Telefon
• Radio
• Weitere Sprachen
(Fremdsprachen,
Gebärdensprache,…)
• Modelle
Abb. 3: Welche Form von Information gibt es? Die Inhalte wurden von Teilnehmenden an der Bürgerwerkstatt am 8.
Oktober 2014 erarbeitet.
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
27
Dabei soll sich die Darstellung der Inhalte an den Zi elgruppen ausrichten, dem persönlichen
Bezug und dem Nutzen der Mitwirkung. In Abhängigkeit von den Inhalten kann die Darstellung
dabei durchaus über eine rein sachliche Information hinausgehen, um Lust auf die Beteiligung
und den Prozess machen. Außerdem wird empfohlen, Inf ormationen und komplexe Abläufe (z.B.
Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung, Rolle und Aufgabe des Magistrats und
der Stadtverordnetenversammlung etc.) auch durch Er klärfilme, Comics, Infotainment etc. zu
vermitteln.
Die Informationsverbreitung setzt eine Orts- und Bet roffenenanalyse voraus. Um diese zu
erarbeiten, arbeitet die Verwaltung interdisziplinär zusammen und nutzt die vorhandenen
Verwaltungsstrukturen mit zielgruppenbezogenen und r äumlich aufgegliederten Fachämtern.
Wichtige Kanäle, um möglichst viele Menschen zu erreichen sind:
• Stadt-Verwaltung
• Vereine
• Öffentlicher Nahverkehr
• Alle Medien
• Bekanntmachung in einer Zeitung (Hessenschau, Telet ext, Internet)
• Mund zu Mund, persönliche Netzwerke
• Nachbarschaftsforen
• Stadtteilforen
Inklusive Beteiligungsmethoden nutzen
Es gibt nicht die eine inklusive Beteiligungsmethod e, sondern alle Beteiligungsmethoden sind
unterschiedlich stark inklusiv. Genauso gibt es nic ht einen geeigneten Informationsweg, sondern
es sollten möglichst viele unterschiedliche Informationswege gewählt werden, um die Zielgruppen
zu erreichen.
Die aufsuchende Beteiligung stellt einen wichtigen Sc hritt hin zu mehr Inklusion dar, da sie die
Menschen gezielt vor Ort anspricht.
Um inklusiv beteiligen zu können, braucht es eine ge naue Analyse der Orte und der Zielgruppen,
die von einem Vorhaben betroffen sind. Im Verlauf e ines Beteiligungsprozesses können Bedarfe
deutlich werden, die zu Beginn des Prozesses nicht b ekannt waren. Hierfür ist es notwendig,
dass eine große Ergebnisoffenheit und möglichst vie l Spielräume bestehen, um die Beteiligung
aller Betroffenen organisieren und nutzen zu können . Außerdem ist wichtig, dass in der
Moderation von Beteiligungsveranstaltungen darauf g eachtet wird, dass alle zu Wort kommen
können und breite Meinungsbilder erzielt werden. Die Moderation soll geschlechtersensibel
erfolgen.
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
28
Die verschiedenen betroffenen Zielgruppen können ide ntifiziert und angesprochen werden durch
Schlüsselpersonen, Einrichtungen, Treffs, Vereine u nd Gewerbebetriebe vor Ort. Eine
persönliche Ansprache über die Schlüsselpersonen is t sehr empfehlenswert. Diese Akteure
haben auch ein breites Wissen über Orte und wie dies e genutzt werden, dies sollte stärker
genutzt und im Austausch aktualisiert werden.
Um inklusive Beteiligungsprozesse zu fördern, ist es notwendig, dass die Verwaltung regelmäßig
in den Stadtteilen unterwegs ist und vor Ort bekannt ist. In diesem Zusammenhang wird die
Ernennung von Stadtteilbeauftragten der Verwaltung a ngeregt, die auch ressortübergreifend
Ansprechpersonen sein sollten. Mit einem solchen ko ntinuierlichen Ansatz kann das notwendige
Vertrauen für die Teilnahme an Beteiligungsprozesse n wachsen. Es muss deutlich sein, dass die
Verwaltung den Bürgerinnen und Bürgern zuhört. Die Ei nrichtung von Stadtteilforen als
kontinuierliche Orte für Gespräch und Austausch über die Themen im Stadtteil ist notwendig.
Eine Aufteilung der Zielgruppen im Beteiligungsproz ess kann in einem Prozessschritt notwendig
sein, am Ende des Prozesses wird aber der Blick wiede r auf alle Gruppen zusammengeführt.
Inklusive Beteiligung darf nicht auf die Trennung d er Zielgruppen ausgerichtet sein, sondern auf
eine gemeinsame Bearbeitung der Gegensätze und Gemeinsamkeiten.
23
Die Atmosphäre ist ein wichtiger Faktor bei der Gesta ltung inklusiver Prozesse. Deshalb ist es
wichtig, neben der Aufbereitung der Informationen un d der barrierefreien Durchführung der
Beteiligung auch das Miteinander im Blick zu behalt en und inklusiv zu gestalten (z.B. freundliche
Atmosphäre, respektvoller Umgang etc.).
Beteiligung für alle heißt auch, zu respektieren, dass nicht alle mitgestalten wollen.
3.7. Ressourcen und Organisation
Der Ressourcenbedarf in der Verwaltung zur Umsetzung d er Empfehlungen der Leitlinien bezieht
sich insbesondere auf die Erstellung der Vorhabenli ste, die Erstellung der Beteiligungskonzepte
und die Durchführung von Beteiligungsverfahren.
Das Budget für das jeweilige Bürgerbeteiligungsverfah ren ist im federführenden Fachamt
einzurichten. Der Bedarf an personellen und finanzie llen Ressourcen ist im Haushaltsplan
entsprechend zu berücksichtigen.
23 Bei der Bürgerwerkstatt zur Inklusion wurden beisp ielhaft Papiere zur gelingenden Jugendbeteiligung u nd zu
Gender Mainstreaming erarbeitet (Anlage 7 und Anlag e 8). Es wird angeregt, weitere Hinweise analog zu den
vorhandenen Anlagen zu erarbeiten.
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
29
Für die Umsetzung der Leitlinien ist es wichtig, dass in der Organisation der Verwaltung geeignete
Ansprechpersonen und potentielle Projektleitungen b enannt und mit den benötigten zeitlichen
Kapazitäten und Fachwissen ausgestattet werden. Sollt en die vorhandenen Ressourcen nicht
ausreichen, ist zu prüfen, wie die Umsetzung der Aufgaben gewährleistet werden kann.
Dieses Wissen muss durch entsprechende Schulungsange bote (weiter) aufgebaut werden. Hierzu
werden Schulungsangebote durch die Koordinations- un d Servicestelle konzipiert, wie z.B. zu
dem Themenkomplex der Gestaltung offener Diskussions - und Aushandlungsprozesse mit
Bürgerinnen und Bürgern, Politik und Verwaltung, um Mut zur Auseinandersetzung mit
unterschiedlichen Positionen zu machen. Auch Plansp iele können eine gute Schulungsmethode
darstellen.
Außerdem wird ein Erfahrungsaustausch für die Mitarb eiterschaft als regelmäßiges Angebot
initiiert. Darüber hinaus soll die Volkshochschule u nd weitere Organisationen gewonnen werden,
um Angebote zur Qualifizierung der Bürgerschaft anz ubieten. In diesem Rahmen könnte ein Pool
Ehrenamtlicher aufgebaut werden, der bei Bedarf zur punktuellen Unterstützung von
Beteiligungsprozessen zur Verfügung steht (Ko-Moderation, Dolmetschen, etc.).
Es wird eine zentrale Koordinations- und Servicestel le mit Querschnittsfunktion eingerichtet, die
folgende Dienstleistungen für die Verwaltung, die Politik und die Bürgerschaft zu Verfügung stellt:
• Erstellung, Veröffentlichung und Fortschreibung de r Vorhabenliste
• Bearbeitung der Anregungen von Bürgerbeteiligung
• Zentrale Ansprechstelle für die Bürgerschaft
• Methodische Unterstützung der Fachämter bei der Ers tellung der
Beteiligungskonzepte und deren Umsetzung
• Qualitätskontrolle
• Begleitung der Evaluation
• Erstellung des Bürgerbeteiligungsberichts
• Weiterentwicklung der Leitlinien
• Organisation und Durchführung von internen Schulung en und
Erfahrungsaustausch
• Öffentlichkeitsarbeit
• Netzwerkarbeit
• Redaktion einer Bürgerbeteiligungswebseite
Die Koordinations- und Servicestelle soll einen zentralen Anlaufpunkt für Informationen
zum Thema Bürgerbeteiligung darstellen.
Es wird empfohlen, diese zentrale Koordinations- und Servicestelle als eine
Tandemstruktur aufzubauen, die sich aus der Verwaltu ng und einem externen Träger
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
30
zusammensetzt. Grundlage für das gemeinsame Arbeite n könnte eine
Geschäftsordnung bilden. Der Vorteil dieser Lösung b estünde darin, dass
Beteiligungsprozesse bereits in der Koordinations- und Servicestelle unter
verschiedenen Perspektiven betrachtet und der Ansat z der aufsuchenden, dezentralen
Beteiligung - wie in den Leitlinien formuliert - bes ser umgesetzt werden könnte, da der
externe Träger vor Ort gemeinsam mit der Stadtverwal tung eine solche konzeptionelle
Ausrichtung ausfüllen könnte.
4. „Initiativmöglichkeiten“ – Wie Bürgerinnen und
Bürger eigene Vorschläge und Projektideen
einbringen können
Bürgerbeteiligung beinhaltet nicht nur die Beteilig ung an von dem Magistrat
vorgeschlagenen städtischen Planungen und Vorhaben, sondern ermöglicht auch,
dass Initiativen, Themen und Projektideen aus der B ürgerschaft gehört, geprüft und
unterstützt werden. Die Möglichkeit für jede Bürgerin und jeden Bürger, eigene
Vorschläge in die politische Agenda einbringen zu k önnen, soll in Darmstadt
verbessert und dauerhaft angelegt werden. Dazu wurden in einer Arbeitsgruppe mit
Vertreterinnen und Vertretern des Arbeitskreises er ste Ideen gesammelt, die einer
weiteren Konkretisierung bedürfen. Der Arbeitskreis e mpfiehlt, dieses Thema weiter zu
bearbeiten.
Bisher gibt es schon die Möglichkeit, die Fragestun den in den Ausschüssen der
Stadtverordnetenversammlung zu nutzen. Im Rahmen de s Darmstädter
Bürgerhaushalts soll zukünftig außerdem jährlich wiederkehrend die Möglichkeit
bestehen, Vorschläge einzubringen, zu diskutieren u nd die Vorschläge anderer zu
unterstützen. Die Vorschläge, die von den Bürgerinne n und Bürgern am meisten
Unterstützung finden, gehen zur Entscheidung, wie mit diesen weiter verfahren wird, in
den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung ein.
Beispielsweise soll eine eigene „Vorhabenliste“ für Initiativen, Vorschläge und
Projektideen aus der Bürgerschaft eingerichtet werde n. Für die konkreten,
umsetzbaren Projektideen wäre es wünschenswert, wenn hi erzu - analog zu der
Vorhabenliste der Verwaltung - ein Steckbrief hinter legt würde, auf dessen Grundlage
ein Verwaltungsprüfverfahren und eine politische Ent scheidung erfolgen kann. Mittels
eines Ampelsystems könnte zeitnah eine Rückmeldung a us der Verwaltung an die
Einreicherinnen und Einreicher erfolgen, wenn ein so lches Prüfverfahren eingeleitet
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
31
werden kann. Dies passiert in der Regel dann, wenn alle notwendigen Informationen
vorliegen. Bei Einleitung eines Prüfverfahrens für den Vorschlag, sollte die
einreichende Person über die voraussichtliche Länge des Prüfzeitraums unterrichtet
werden.
Stadtteilforen, –runden, Treffpunkte und andere Ort e, an denen viele Menschen ins
Gespräch kommen, sollen intensiv genutzt werden, um Vorschläge zu entwickeln und
zu diskutieren. Bürgerinnen und Bürger, die einen V orschlag eingereicht haben,
können durch die Verwaltung angeregt werden, zur Disku ssion ihrer Ideen die
Stadtteilforen etc. aufzusuchen. Hierzu ist es notwen dig, dass in allen Stadtteilen
Stadtteilforen entwickelt und weiter unterstützt werden.
24
Wenn die Vorschläge in die politischen Gremien eing egangen sind und entschieden
wurde, ob eine Umsetzung des Bürgervorschlags weiter v erfolgt wird, wird an die
vorschlagseinreichende Person und an den Orten, wo d er Vorschlag eingebracht und
diskutiert wurde, über die Entscheidung und die Form der Umsetzung der Vorschläge
berichtet.
Die Veranstaltungen des Magistrats zum städtischen Ha ushalt und zu den
haushaltspolitischen Schwerpunktsetzungen in den ein zelnen Dezernaten sollen
fortgesetzt werden, um Diskussionen zur Haushaltsprio risierungen und städtischen
Vorhaben zwischen Politik und Bürgerschaft in Vor-Or t-Veranstaltungen zu
ermöglichen.
Eine weitere Idee, um das Einbringen von Hinweisen und Anregungen durch die
Bürgerschaft zu ermöglichen, ist die Einrichtung ei ner Online-Meldeplattform (ähnlich
der Meldeplattform für Verbesserungsvorschläge im Ra dverkehr). Eine automatische
Weiterleitung der Hinweise an die im konkreten Fall zuständigen Fachämter könnte die
zeitnahe Bearbeitung unterstützen.
24 Siehe Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur „Einrichtung von offenen Stadtteilforen mit
bürgerschaftlicher Beteiligung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ im Dezember 2013
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
32
5. Evaluation und Weiterentwicklung der Leitlinien
Nach Beschluss der Leitlinien durch Magistrat und St adtverordnetenversammlung
kann die Evaluation der Anwendung der Leitlinien vor bereitet werden. Die Leitlinien
sind grundsätzlich als „lernendes System“ zu verste hen, die auf Grundlage neuer
Erkenntnisse weiterzuentwickeln sind. Die Evaluation s tellt die notwendigen
Informationen für ein solches „Nachsteuern“ bereit. Die Evaluation und die Erarbeitung
der hierfür notwendigen Indikatoren erfolgt durch eine mit dem Start der Umsetzung zu
bestimmende neutrale Stelle, z.B. eine wissenschaftl iche Einrichtung. Grundlage für
die Erarbeitung der Indikatoren bilden die Qualitätskriterien (siehe Kapitel 2).
Bei den extern zu evaluierenden Prozessen gilt es s icherzustellen, dass diese
Verfahren verschiedene Themenbereichen und untersch iedliche Komplexitätsniveaus
abbilden sowie verschiedene Methoden, Akteure, Stadt gebiete und Beteiligungsstufen
umfassen. So lässt sich ein möglichst großer Erkenn tnisgewinn in Bezug auf alle
Verfahren, insbesondere auch unter Inklusionsgesich tspunkten, ableiten. Der Anteil
extern zu evaluierender Verfahren kann entsprechend angepasst bzw. erhöht werden,
wenn dies in der Praxis angezeigt sein sollte.
Als Zusammenschau der Dokumentationen der Fachämter (siehe Kapitel 3) und der
externen Evaluation wird jährlich ein Bürgerbeteilig ungsbericht veröffentlicht. Dieser
enthält daher ebenfalls Empfehlungen zur möglichen Weiterentwicklung der Leitlinien,
die aus den Erfahrungen und Erkenntnissen abgeleite t werden konnten. Außerdem ist
eine Ergänzung der Evaluation um repräsentative Erk enntnisse aus der alle drei Jahre
stattfindenden Bürgerumfrage denkbar. Zu diesem Zwec k soll die Bürgerumfrage
künftig durch entsprechende Fragen ergänzt werden.
Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung wird unter veränd erter Aufgabenbeschreibung
zunächst drei Jahre fortgeführt, um
• die Erarbeitung der Indikatoren zu begleiten
• die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsberichts vorz uberaten und Vorschläge
für eine Weiterentwicklung der Leitlinien zu unterbr eiten, die in den
Bürgerbeteiligungsbericht aufgenommen werden
• die Leitlinien in ihren Netzwerken weiter bekannt zu machen und damit zum
Ausbau einer Beteiligungskultur in Darmstadt beizutragen.
Mit der Umsetzung der Leitlinien wird die Bereitsch aft der bisherigen
Arbeitskreismitglieder an einer Weiterarbeit abgefr agt; ggfs. kann ein Platz an eine
andere interessierte Person abgegeben werden. Hierb ei ist zu berücksichtigen,
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
33
dass Bürgerschaft, Verwaltung und Politik weiterhin gleichberechtigt vertreten sind
und der Arbeitskreis möglichst vollständig und pari tätisch besetzt ist. Außerdem
kann der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung, sofern gew ünscht, anlassbezogen
externe Personen hinzuziehen, um einen „Blick von außen“ zu ermöglichen.
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
34
6. Anlagen
Anlage 01: Arbeitskreis Bürgerbeteiligung, Arbeitsgruppe Initiativrecht
Anlage 02: Vorlage Steckbrief Vohabenliste
Anlage 03: Formblatt Quorumsantrag zur Anregung von Bürgerbeteiligung
Anlage 04: Quoren zur Anregung von Bürgerbeteiligung für die Gesamtstadt und die
Stadtteile
Anlage 05: regelmäßige Beteiligungsangebote in Darmstadt
Anlage 06: Stufenleiter der Bürgerbeteiligung mit Methodenbeispielen
Anlage 07: Voraussetzungen für gelingende Jugendbeteiligung
Anlage 08: Hinweise zu Gender Mainstreaming in Bürgerbeteiligungsverfahren
Anlage 09: Linktipps Methoden, Checklisten, Arbeitshilfen und Formate
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
35
Anlage 01: Mitglieder Arbeitskreis Bürgerbeteiligung, Arbeitsgruppe Initiativmöglichkeiten
Arbeitskreis Bürgerbeteiligung
Institutionen/Mitglieder aus der Bürgerschaft
BDA Darmstadt, Joachim Klie
Hausfrauenbund Darmstadt e.V., Ursula Weßling
Jugendforum Darmstadt
Agenda-Beirat, Dr. Helmut Wolf
Ausländerbeirat, Ibrahim Akbulut
BUND Darmstadt, Dr. Hans Jägemann
IHK Darmstadt, Hans-Heinrich Benda
Gemeinwesenarbeit, Jeannette Dorff
Bürgerinnenlosplatz, Renate Brehm
Bürgerloslatz, Roman Röhrig
Parteien/Mitglieder aus der Politik
Bündnis 90/Grüne, Yücel Akdeniz
CDU, Dorothee Schmitt
Uffbasse, Dr. Wieland Weise
SPD, Yasemin Aslan
Piraten, Claudia Stricker
Ämter/Mitglieder aus der Verwaltung
Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Michael Kolmer
Sportamt, Torsten Rasch
Finanzverwaltung, Ilke Käppler
Stadtplanungsamt, Marc Herbert
Amt für Interkulturelles und Internationales, Damir Hajric
Straßenverkehrs- und Tiefbauamt, Norbert Stoll
Kulturamt, Cornelia Artinger
Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen, Wolfram Cuntz
Büro des Oberbürgermeisters, Bürgerbeauftragte, Imke Jung-Kroh
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
36
Arbeitsgruppe Initiativmöglichkeiten
Bürgerinnenlosplatz, Renate Brehm
Gemeinwesenarbeit, Jeannette Dorff
Büro des Oberbürgermeisters, Bürgerbeauftragte, Imke Jung-Kroh
BDA Darmstadt, Joachim Klie
Hinweis: Die von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorsc hläge und Ideen (siehe Kapitel 4
„Initiativmöglichkeiten“) wurden im gesamten Arbeits kreis diskutiert und die Aufnahme in die
Leitlinien abgestimmt.
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
37
Anlage 02: Vorlage Steckbrief Vorhabeliste
Bezeichnung des Vorhabens
Kurzbeschreibung und
Zielsetzung
Letzter relevanter politischer
Beschluss
Aktueller Bearbeitungsstand
und weitere
Bearbeitungsschritte
Kosten des Vorhabens
(soweit bezifferbar)
Betroffener Stadtteil / Gebiet
Schwerpunktmäßig betroffene
Themen
Bürgerbeteiligung vorgesehen
(Begründung, falls keine
Beteiligung vorgesehen ist)
Umfang der gegebenen
Gestaltungsspielräume und
Stufe der vorgesehenen
Beteiligung
Ansprechperson
Weitere Informationen
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
38
Anlage 03: Formblatt Quorumsantrag zur Anregung von Bürgerbeteiligung
Vorhabentitel
Bitte nennen Sie hier den Titel des Vorhabens gemäß Vorhabenliste
Begründung und Ziel einer Bürgerbeteiligung
Erläutern Sie kurz, warum eine Bürgerbeteiligung sin nvoll ist und welche Ziele Sie damit
anstreben.
Vorschlag für Beteiligungsmethode
Falls Sie bereits Ideen für geeignete Methoden und Formate zur Durchführung des
Beteiligungsprozesses haben, nennen Sie diese kurz.
Ansprechperson
Bitte nennen Sie hier die Kontaktdaten der zuständi gen Ansprechperson (Anschrift,
Telefonnummer und E-Mail).
Anlage: Unterschriftenliste mit Anschrift und Geburtsjahr
Darmstadt, den
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
39
Unterschriftenliste mit Anschrift und Geburtsjahr
Nr. Name Anschrift Geburtsjahr Unterschrift
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
40
Anlage 04: Quoren zur Anregung von Bürgerbeteiligung für die Gesamtstadt und
die Stadtteile
Betroffene
Stadtteile
Einwohnerschaft ab 14 Jahren
absolut (Stand 31.12.2013)
Benötigte Zahl von
Unterschriften (1% Quorum)
Mitte 17.758 178
Nord 26.678 267
Ost 12.664 127
Bessungen 11.940 119
West 14.985 150
Arheilgen 14.868 149
Eberstadt 19.567 196
Wixhausen 5.240 52
Kranichstein 9.612 96
Gesamtstadt 133.312 1.334 (wegen Rundungen)
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
41
Einteilung der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Stadtteile
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
42
Anlage 05: Übersicht über regelmäßige Bürgerbeteiligungsangebote in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: 09.02.2015
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt es eine gro ße Anzahl an regelmäßig tagenden
Gremien. Hierzu gehören auch die Beiräte, Kommission en, Stadtteilrunden und Foren, die in
dieser Anlage aufgeführt werden und unter Beteiligun g von Bürgerinnen und Bürgern stattfinden.
In der Übersicht wird ausgewiesen, wer die Mitglieder d er Gremien sind, wo die Federführung für
die Gremien liegt, welche Ziele und Aufgaben die Gre mien verfolgen und auf welchen rechtlichen
Grundlagen die Arbeit basiert. Neben den öffentlich tagenden Gremien werden in einer zweiten
Übersicht auch die nicht-öffentlich tagenden Gremien aufgeführt, an denen Bürgerinnen und
Bürger mitwirken. In vielen der aufgeführten Gremien arbeiten Bürgerinnen und Bürger direkt mit,
in einigen Gremien sind es Interessenvertretungen, die die Belange der Bürgerinnen und Bürger
einbringen.
Die Namen der Ansprechpersonen und die Termine können Sie bei der/dem
Bürgerbeauftragten unter Tel. 13-2300 oder per E-Mai l
buergerbeauftragte@darmstadt.de
erfragen.
Bitte melden Sie neue Angebote oder Aktualisierungen an die/den Bürgerbeauftragte(n).
Öffentlich tagende Gremien
Name des
Beteiligungs-
angebots
Mitglieder Federführendes
Dezernat / Amt
Ziele und Aufgaben Rechtliche
Grundlage
Agenda-Beirat SprecherInnen der
Agenda21-
Themengruppen,
Vertretungen aus der
Zivilgesellschaft,
Oberbürgermeister,
Stadtverordnete,
Verwaltung
Dez. I /
Geschäftsstelle
Lokale Agenda21
Beratung und
Unterstützung des
Magistrats und der
Stadtverordnetenver-
sammlung in allen
Fragen der nachhaltigen
Entwicklung der Stadt
§72 HGO
Magistratsbeschluss
Ausländerbeirat Je ein Mitglied der
Fraktionen (beratend), 21
gewählte Mitglieder
Dez. I / Amt für
Interkulturelles und
Internationales
Vertretung der
Interessen der
ausländischen
Einwohnerinnen und
Einwohner
§84 ff. HGO
Magistratsbeschluss und
Satzung
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
43
Bildungsbeirat Bürgermeister,
Sozialdezernentin der
Stadt, Schul- und
Sozialdezernent/in des
Landkreises, sowie 46
ernannte Mitglieder aus
dem Bildungsbereich
Dez. II / Schulamt
Dez. V
Systematische
Entwicklung einer
regionalen
Bildungslandschaft
§§ 3 und 4 des
Hessischen Gesetzes
über kommunale
Gemeinschaftsarbeit
(KGG) und
Magistratsbeschluss und
Geschäftsordnung
Gestaltungsbeirat 5 stimmberechtigte
unabhängige
Sachverständige
Dez. III /
Stadtplanungsamt
Sicherung einer hohen
städtebaulichen und
architektonischen
Qualität bei
stadtbildprägenden
Bauvorhaben;
Förderung des
Bewusstseins für
Baukultur, Baukunst und
Architektur
§72 HGO
Magistratsbeschluss und
Geschäftsordnung
Jugendforum Jugendliche zwischen 12
und 18 Jahren,
kommunales
Jugendbildungswerk
Dez. V / Jugendamt Einfluss auf die Politik in
Darmstadt nehmen und
aktiv mitbestimmen
SGB VIII
Magistratsbeschluss
Magistratskommiss
ion
Mathildenhöhe
Oberbürgermeister,
Planungsdezernentin, 5
weitere gewählte
Magistratsmitglieder, 7 von
der
Stadtverordnetenversamm-
lung gewählte Mitglieder
und 6 sachkundige
Personen
Dez. I /
Geschäftsstelle
Magistratskommission
Mathildenhöhe
Beratung des Magistrats
in Angelegenheiten zur
Erhaltung, Pflege und
Weiterentwicklung der
Mathildenhöhe als
kulturelles Erbe der
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
§72 HGO
Magistratsbeschluss und
Geschäftsordnung
Magistratskommiss
ion
Soziale Sicherung
Oberbürgermeister,
Sozialdezernentin, 2
weitere
Magistratsmitglieder, 7 von
der Stadtverordneten-
versammlung gewählte
Mitglieder, 9 sachkundige
EinwohnerInnen
Dez V / Amt für
Soziales und
Prävention
Beratung des Magistrats
in Angelegenheiten der
sozialen Leistungen
SGB II/XII
§72 HGO
Magistratsbeschluss und
Geschäftsordnung
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
44
Projektgruppe
„Stärkung der
Teilhabe für
Menschen mit
Behinderung“
Sozialdezernentin,
städtische Ämter,
Behindertenbeauftragter
des Landkreises, Sozial-
und Gesundheitswesen,
Wohnungswirtschaft,
Vereine, Kirche,
Behindertenverbände,
Selbsthilfevertretungen,
freie Wohlfahrtspflege,
Elternvertretungen,
Wissenschaft,
ehrenamtlich Tätige
Dez. V / Amt für
Soziales und
Prävention /
Koordination für
Inklusionsprojekte
Belange von Menschen
mit Behinderung
berücksichtigen
„Erklärung von
Barcelona“ wurde per
Magistratsbeschluss
unterzeichnet
Runde Tische:
Gepflegt leben im
Alter
Offenes Angebot für alle
älteren Menschen im
jeweiligen Stadtteil
Dez. V / Amt für
Soziales und
Prävention,
Altenhilfeplanung
Gestaltung des eigenen
Stadtteils für und mit
älteren Menschen
Stadtteilrunde
Kranichstein
Einrichtungen und Vereine,
Bürgerinnen und Bürger,
Stadtverordnete und
Verwaltungsmitarbeiter-
Innen
Dez. V Zentrales
Mitgestaltungsgremium
im Stadtteil
Geschäftsordnung
Stadtviertelrunde
Eberstadt-Süd
Einrichtungen und Vereine,
Bürgerinnen und Bürger,
Stadtverordnete und
Verwaltungsmitarbeiter-
Innen
Dez. V Zentrales
Mitgestaltungsgremium
im Stadtviertel
Stadtteilrunde
Pallaswiesen-
/Mornewegviertel
Einrichtungen und Vereine,
Bürgerinnen und Bürger,
Stadtverordnete und
Verwaltungsmitarbeiter-
Innen
Dez. V Zentrales
Mitgestaltungsgremium
im Stadtviertel
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
45
Nicht-öffentlich tagende Gremien
Name des
Beteiligungs-
angebots
Mitglieder Federführendes
Dezernat / Amt
Ziele und Aufgaben Rechtliche Grundlage
Beirat für
Straßenbenennung
Leiter des
Vermessungsamtes, Leiter
des Stadtarchivs,
Bezirksverwalter, je ein
Fraktionsmitglied,
sachkundige BürgerInnen
Dez. III /
Vermessungsamt
Erarbeitung von
Empfehlungen zur Neu-
und Umbenennung von
Straßen, Wegen und
Plätzen
Magistratsbeschluss und
Geschäftsordnung
Bündnis für Familie
Darmstadt
(öffentlich nur nach
Anmeldung)
Städt. Ämter, freie Träger,
öffentliche Träger, Kirche,
Gewerkschaft, Wirtschaft
Dez. V / Frauenbüro Darmstadt als
attraktiven Wohn-,
Lebens- und Arbeitsort
stärken; Schwerpunkt
Vereinbarkeit Beruf und
Familie
Bündnis im Rahmen
einer Initiative des
Bundesfamilien-
ministeriums
Denkmalbeirat Mindestens 9
stimmberechtigte
sachkundige BürgerInnen,
je ein Mitglied der
Fraktionen oder ein(e)
fachkundige(r) BürgerIn,
Landesamt für
Denkmalpflege Hessen mit
beratender Stimme
Dez. III / Untere
Denkmalschutzbehör
de
Beratung und
Unterstützung der
unteren
Denkmalschutzbehörde
bei der Durchführung
ihrer Aufgaben
§72 HGO, §3 Abs. 3
Denkmalschutzgesetz
Magistratsbeschluss und
Geschäftsordnung
Klimaschutzbeirat Alle wesentlichen Akteure
der Stadtgesellschaft, die
zur Umsetzung der
Klimaschutzziele benötigt
werden (Gewerbe,
Einzelunternehmen,
Wohnungsbaugesell-
schaften, Stadtwerke,
Stadtverwaltung,
Stadtparlament,
Bevölkerung, Verbände,
Vereine)
Dez. III / Umweltamt Begleitung und Lenkung
der Umsetzung des
Klimaschutzkonzepts
Magistratsbeschluss
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
46
Kommunaler
Präventionsrat
(Arbeitsgruppen sind
nicht-öffentlich,
können aber um
Gäste und
Organisationen
erweitert werden;
Präventionskonferen
z und andere
Veranstaltungen sind
öffentlich)
DezernentInnen, Polizei,
städt. Ämter,
Wohnungswirtschaft,
Wirtschaft, Wissenschaft,
freie Träger, öffentliche
Träger, Sozial- und
Gesundheitswesen,
Selbsthilfegruppen,
ehrenamtlich Tätige,
Vertretungen der
Fraktionen
Dez. V / Amt für
Soziales und
Prävention
Förderung und
Koordination präventiver
Maßnahmen, Schaffung
eines
Präventionsnetzwerkes,
Vernetzung,
Sensibilisierung der
Öffentlichkeit und der
Kommune für die
Bedeutung der
Prävention
Magistratsbeschluss
Magistrats-
kommission
Soziale
Brennpunkte
(öffentlich nur bei
speziellen Themen
auf Anfrage)
Stadtverordnete,
Bewohnervertretungen,
Gemeinwesenarbeit, Amt
für Wohnungswesen, Amt
für Soziales und
Prävention,
Eigenbetrieb
Immobilienmanagement,
Bauverein AG, zuständige
Dezernentin, Kirchen,
geladene Gäste
Dez. V / Amt für
Soziales und
Prävention
Behandlung besonderer
Themen der
BewohnerInnen in den
sozialen Brennpunkten
§72 HGO
Magistratsbeschluss
Magistrats-
kommission Sport
Oberbürgermeister, 2
gewählte
Magistratsmitglieder, 4 von
der
Stadtverordnetenversamm-
lung gewählte Mitglieder, 4
sachkundige Personen
Dez II / Sportamt Beratung des Magistrats
bei der Fortschreibung
der Sportförderricht-
linien, der Sportstätten-
entwicklung und
jährlicher Investitions-
bedarf für die
Sportentwicklung und
den Erhalt der
Sportstätten und
Sporthallen, Entwicklung
für und um den Sport in
der Wissenschaftsstadt
Darmstadt
§72 HGO
Magistratsbeschluss
Geschäftsordnung
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
47
Naturschutzbeirat Mind. 6 Mitglieder aus
anerkannten
Naturschutzvereinigungen,
weitere 6
Verbandsmitglieder
Dez III / Umweltamt Nach § 22
HAGBNatSchG und
Verordnung über die
Naturschutzbeiräte:
Raumordnungs- und
Abweichungsverfahren,
Fortschreibung der
Regionalen Raumord-
nungspläne, Linienfest-
legungsverfahren,
Planfeststellungsverfahr
en, Abbau von Steinen
und Erde sowie Geneh-
migungen nach dem
Bergrecht, industrielle
Großprojekte, und
andere emissionsaktive
Anlage, Verkehrskunst-
bauten, Groß- und
Sondermülldeponie,
langfristige Naturschutz-
planungen, Naturdenk-
malplanung, GLB-
Planung
§22 des Hess.
Ausführungsgesetztes
zum
Bundesnaturschutz-
gesetz
Parkbeirat Oberbürgermeister,
Verkehrsdezernentin, 3
weiteren Magistrats-
mitgliedern, jeweils einer
Vertretung der Fraktionen
in der Stadtverordneten-
versammlung, sieben
sachkundige Personen
Dez. I, Dez. III / Amt
für Wirtschaft und
Stadtentwicklung
Beratung und
Erarbeitung von
Empfehlungen für ein
Parkraumbewirtschafts-
konzept, für flankierende
Maßnahmen im
Zusammenhang mit
dem Parkierungswesen
und für Auswirkungen
des Parkens auf
Verkehrs- und
Stadtentwicklung
§ 72 HGO
Magistratsbeschluss und
Geschäftsordnung
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
48
Psychosozialer
Beirat
Bürgermeister,
Sozialdezernentin der
Stadt und des Landkreises,
Amt für Soziales und
Prävention der Stadt,
Sozialamt des
Landkreises,
Gesundheitsamt,
Eigenbetrieb Darmstädter
Werkstätten und
Wohneinrichtungen,
weitere Vertretungen aus
den psychosozialen
Einrichtungen aus Stadt
und Kreis, Angehörigen
und Betroffenen
Dez. II /
Gesundheitsamt
Bedarfsgerechte
Versorgungssituation
von psychisch kranken
Menschen in Darmstadt
und Darmstadt-Dieburg
Geschäftsordnung
Runder Tisch
Radverkehr
Der Allgemeiner Deutscher
Fahrradclub Darmstadt e.
V., die Lokale Agenda 21,
der Allgemeine Deutsche
Automobilclub Hessen-
Thüringen e. V., die
Senioreninitiative 55plus,
das Polizeipräsidium, das
Straßenverkehrs- und
Tiefbauamt und alle
Fraktionen der
Stadtverordnetenversamm-
lung
Dez. III /
Straßenverkehrs- und
Tiefbauamt
Mitwirkung bei der
Radverkehrsförderung
und -planung,
Interessenskonflikte
aufarbeiten,
Abstimmung zwischen
Straßenverkehrs- und
Tiefbauamt und
Fahrrad-
Interessensverbänden,
Empfehlungen zu
Magistratsvorlagen
aussprechen
Schulkommission Schuldezernent, Mitglieder
des Magistrates und der
Stadtverordnetenversamm-
lung, Vertretung der
Lehrkräfte, der Eltern, der
Schülerschaft, der Kirchen
und Religions-
gemeinschaften, weitere
sachkundige Bürgerinnen
und Bürger
Dez. II / Schulamt Beratung des Magistrats
in Bildungsfragen
§184 Schulgesetz, §72
HGO
Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
49
Anlage 06: Stufenleiter der Bürgerbeteiligung mit Methodenbeispielen
Wir verstehen Bürgerbeteiligung als Möglichkeit zur Mitgestaltung und zur gesellschaftlichen und
politischen Teilhabe. Hierbei gibt es unterschiedlic he Stufen und Intensitäten der
Bürgerbeteiligung, von der Information bis zur Mite ntscheidung. Das Konzept der Stufenleiter
beschreibt, auf welcher Stufe sich ein Bürgerbeteili gungsangebot befindet und wie viel
Einflussmöglichkeiten bestehen. Je höher die Stufe der Bürgerbeteiligung ist, desto größer ist die
Einbeziehung und damit die Möglichkeit der Einfluss nahme. Die niedrigste Stufe, die der
Information, stellt eine Voraussetzung für Bürgerbe teiligung dar. Es ist uns wichtig, in allen
Beteiligungsprozessen früh transparent zu machen, a uf welcher Stufe die Bürgerbeteiligung
angesiedelt ist, um die Erwartungen an den Beteiligu ngsprozess eingrenzen zu können und
Transparenz in Bezug auf die Einflussmöglichkeiten zu bieten. Die Einordnung der
Beteiligungsprojekte in die Stufenleiter wird in der Vorhabenliste angegeben.
Stufe der Bürgerbeteiligung mit Erläuterung Methode nbeispiele
(Mit)Entscheiden
Bei Entscheidungen einbezogen werden oder
Entscheidungen gemeinsam treffen
Wahlen,
Bürgerentscheide,
Petitionen
Mitgestalten
Bei der Ausgestaltung von Vorhaben einbezogen sein und
mitwirken
Bürgerwerkstätten,
Planungswerkstätten, Runde
Tische, Zukunftswerkstätten,
Planning for Real, Planungszelle
(Bürgergutachten), Arbeitsgruppen
und –kreise, Stadtteilrunden und –
foren, Beiräte und
Magistratskommissionen
Anhören
Angehört oder befragt werden
Bürgerhaushalt, Unterschriftenaktionen,
Ideensammlung, Bürgerversammlungen,
Worldcafé, aktivierende Befragungen,
Ortsbegehungen, Einholung von
Stellungnahmen
Informieren
Verstehen, worum es geht und informiert werden
Informationsveranstaltungen, Presseartikel, Flyer,
Aushänge, Ausstellungen, Materialien im Internet
(Abb. in Anlehnung an Wiebke Claussen: Wo können Beteiligungsprojekte in der Sozialen Stadt auf der Stufenleiter
der Partizipation angesiedelt werden? eNewsletter Netzwerk Bürgerbeteiligung 04/2013 vom 13.12.2013;
punktum 4/09: Wie geht eigentlich Partizipation? Kinder- und Jugendpartizipation zwischen tatsächlicher Beteiligung
und bürgerschaftlicher Kosmetik)
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Anlage 07: Voraussetzungen für gelingende Jugendbeteiligung
Die Kriterien wurden von Teilnehmenden an der Bürgerwe rkstatt am 8. Oktober 2014
erarbeitet.
• Junge Menschen als Expertinnen und Experten ihrer Lebenswelt ernst
nehmen und ihre Interessen aufgreifen. Zeit nehmen und Zuhören sind
zentrale Bestandteile einer gelungenen Jugendbeteiligung.
• Jugendliche müssen die Prozesse, die durch ihre Be teiligung ausgelöst
werden, nachvollziehen, verstehen und überschauen kö nnen. Wenn der
Prozess sich über einen längeren Zeitraum erstreckt beispielsweise
regelmäßige Angebote machen oder einen Austausch zu m besseren
Verständnis anbieten.
• Beteiligung soll Spaß machen! Die Einbindung von Unt erhaltungselementen in
den Prozess schafft Motivation und aktiviert bisher nicht- aktive Jugendliche.
• Es wird eine einfache Sprache verwendet, die durch d en Einsatz von Bildern
und anderen innovativen Kommunikationsformen (beisp ielsweise Comics)
ergänzt wird. Außerdem kommen jugendgerechte, nicht- verschulte Formate
und Methoden zum Einsatz. Veranstaltungen sollten s ich möglichst
ausschließlich an die Zielgruppe Jugendliche richte n – im Laufe eines
Prozesses ist es jedoch denkbar auch unterschiedlic he Gruppen
(beispielsweise generationenübergreifend) zusammenzu bringen.
Aufsuchende Ansätze können mit „zentralen“ Präsenzv eranstaltungen
gekoppelt werden, um Beteiligung „außerhalb der Reihe“ zu ermöglichen.
• Eine wichtige Rolle kommt Schulen zu. Hier erreicht m an alle Jugendlichen.
Lehrerinnen und Lehrer sind daher neben anderen Mul tiplikatoren in
Jugendtreffs und weiteren Einrichtungen wichtige Ansp rechpersonen. Der
Nachmittagsunterricht könnte beispielsweise gezielt f ür Beteiligungsangebote
oder Wissensvermittlung rund um Beteiligung genutzt werden.
• Die Ideen und Vorschläge der Jugendlichen werden auf gegriffen und ernsthaft
in den zuständigen Gremien und Strukturen beraten. In jedem Fall ist der
Umgang mit den Ergebnissen transparent zu machen.
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Anlage 08: Hinweise zu Gender Mainstreaming in Bürgerbeteiligungsverfahren
Die Hinweise wurden von Teilnehmerinnen an der Bürgerwer kstatt am 08. Oktober 2014
erarbeitet. Unter Genderaspekten sind bei der Planun g und Durchführung von
Bürgerbeteiligungsverfahren folgende Punkte zu beachten:
• Art der Moderation (Geschlechtersensible Moderatio n, Jeder hat etwas zusagen,
Ermutigung, kommen alle betroffenen Bevölkerungsgruppen ausreichend zu Wort?)
• Art der Beteiligung (in einem anderen Rahmen, z.B. aufsuchend)
• Wahl der Veranstaltungszeit (ggfs. Kinderbetreuung parallel, nicht in Ferienzeiten)
• Wahl des Veranstaltungsortes (ÖPNV-Anbindung, anspr echendes, sicheres Ambiente)
• Kostenlose und attraktive Beteiligungsveranstaltun gen (z.B. ÖPNV-Ticket inklusive)
• Genderbezogenes Fachwissen einbeziehen
• Art der Vermittlung (einfache und geschlechtergere chte Sprache, geschlechterbewusste
Bildauswahl, Informationen zugänglich machen, Transparenz)
• Art der Informations- und Ergebnisweitergabe (Versc hiedene Kanäle werden angeboten,
z.B. mündlich, Facebook)
Weitere ausführliche Hinweise sind u.a. der folgenden Literatur zu entnehmen:
Frauenbüro der Landeshauptstadt Saarbrücken (Hrsg.)/Mirjam Caspers, Regina Schäfer-Maier
(2004): Stadtgestaltung aus Frauensicht. Leitfaden für die Praxis
Geschäftsstelle Gender Mainstreaming, Stadt Freiburg im Breisgau (Hrsg.)/ Cornelia Hösl-Kulike
(2010): Genderkompass. Kostenloser Download unter:
https://www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/495641/Genderkompass2011.pdf
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Anlage 09: Linktipps Methoden, Checklisten, Arbeitshilfen und Formate für
Bürgerbeteiligung 25
Bertelsmann Stiftung, Stiftung MITARBEIT: Beteiligungskompass. URL:
www.beteiligungskompass.org
Bertelsmann Stiftung (Hrsg.)/Dominik Hierlemann, Ferdinand Mirbach (2013): Handbuch
BürgerDialog. Informationen zur Planung und Durchführung des Diskussions- und
Beteiligungsformats. Kostenloser Download unter: http://www.vhs-
buergerdialog.de/uploads/tx_itao_download/HandbuchBuergerDialog.pdf
Bertelsmann Stiftung, Bundesministerium des Innern, Deutscher Städte- und Gemeindebund,
Freie und Hansestadt Hamburg (Hrsg.)/Alexander Koop (2010): Leitfaden Online-Konsultation.
Praxisempfehlungen für die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger über das Internet.
Kostenloser Download unter: http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xbcr/SID-E5BB5D49-
D2E6C716/bst/xcms_bst_dms_38721_38722_2.pdfv
Bundeskanzleramt Sektion III, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft (Hrsg.)/Kerstin Arbter (2009):Standards der Öffentlichkeitsarbeit. Empfehlungen
für die gute Praxis. Kostenloser Download unter:
http://www.partizipation.at/fileadmin/media_data/Downloads/Standards_OeB/standards_der_oeff
entlichkeitsbeteiligung_2008_druck.pdf
forum b (Hrsg.)/Benno Trütken, Ilse Burgass, Heribert Birnbach, Jürgen Czerner, Harald
Gatermann (2002): Leitfaden zur Bürgerbeteiligung. Kostenloser Download unter:
http://www.zukunft-vor-ort.de/resources/B$C3$BCrgerbeteiligung.pdf
Institut für Zukunftspolitik (Hrsg.) / Daniel Dettling, Peter Kühnberger, Kirsten Neubauer (2010):
Rathaus 2.0. Praxisleitfaden für Verwaltung und Politik im Umgang mit Online-Bürgerbeteiligung.
Kostenloser Download unter:
http://www.partizipation.at/fileadmin/media_data/Downloads/themen/_Rathaus_2_0.pdf
Ley, Astrid & Weitz, Ludwig (Hrsg.) (2009): Praxis Bürgerbeteiligung. Ein Methodenhandbuch.
Arbeitshilfen für Selbsthilfe- und Bürgerinitiativen. Kostenpflichtig zu bestellen unter:
http://www.mitarbeit.de/index.php?id=69&backPID=39&tt_products=28&no_cache=1
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-
Westfalen (Hrsg.) 2012: Werkzeugkasten Dialog und Beteiligung. Ein Leitfaden zur
Öffentlichkeitsbeteiligung. Kostenloser Download unter: http://www.dialog-schafft-
zukunft.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDF/Werkzeugkasten_Dialog_und_Beteiligung.pdf
PlanKom (Hrsg.)/Oliver Kuklinski & Stadt Essen/Monika Hanisch, Klaus Wermker (2011):
Standards der Bürgerbeteiligung – Checkliste für Projektverantwortliche. Kostenloser Download
unter: http://www.plankom.net/pdf/pub/Checkliste_Standards_der_Buergerbeteiligung.pdf
25 Sammlung existierender Methodensammlungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin (Hrsg.) (2011): Handbuch zur
Partizipation. Kostenloser Download unter:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/soziale_stadt/partizipation/download/Handbuch_Partizipatio
n.pdf
Stiftung Digitale Chancen, Institut für Informationsmanagement (Hrsg.) (2011): Leitfaden
Bürgerbeteiligung barrierefrei erfolgreich. Kostenloser Download unter: http://www.digitale-
chancen.de/transfer/downloads/md1005.pdf
Stiftung MITARBEIT (Hrsg.)/Jürgen Smettan, Peter Patze (2012): Bürgerbeteiligung vor Ort.
Sechs Beteiligungsverfahren für eine partizipative Kommunalentwicklung. Kostenpflichtig zu
bestellen unter:
http://www.mitarbeit.de/pub_einzelansicht.html?&tt_products%5BbackPID%5D=39&tt_products%
5Bproduct%5D=76&tt_products%5Bcat%5D=3&cHash=a3fe1e4855cb6da99892ffc6adad5388
Stiftung MITARBEIT: Netzwerk Bürgerbeteiligung. URL: http://www.netzwerk-
buergerbeteiligung.de
2015/0045
7481 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat V
Dezernat IV
Dezernat III
Dezernat II
Bürgerbeauftragte I
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0045
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 711 010 1001 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1117-13 Sachkonto: 6179000
Betreff: Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt "Damit alle mitmachen können"
Vorlage vom: 05.02.2015
Beschlussvorschlag :
1. Die Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an städtischen Planungen und
Vorhaben werden beschlossen.
2. Der Magistrat wird beauftragt, alle Maßnahmen zu treffen, um die Leitlinien zur
Bürgerbeteiligung u mzusetzen.
3. Zur weiteren Begleitung und Moderation des Umsetzungsprozesses wird ein externer
Dienstleister beauftragt.
4. Es wird eine zentrale Koordinations - und Service stelle als Tandemstruktur mit einem externen
Träger per Kooperationsvereinbarung eingeri chtet.
5. Der Magistrat wird beauftragt, regelmäßig einen Bürgerbeteiligungsbericht vorzulegen, der
mit wissenschaftlicher Begleitung erstellt w ird und auf dessen Grundlage d ie Leitlinien
kontinuierlich weiter entwickelt werden .
6. Der Arbeitskreis Bürgerbeteil igung wird zunächst für 3 Jahre fortgesetzt und begleitet die
Umsetzung und Fortentwicklung der Leitlinien.
- 2 -
7. Die in den Leitlinien formulierten Ideen zur Möglichkeit der Einbringung von eigenen
Vorschlägen durch Bürgerinnen und Bürger werden weiter ausgear beitet und dem Magistrat
vorgelegt.
8. Die für die Umsetzung der Leitlinien notwendigen Haushaltsmittel sind unter der Kostenstelle
711-0010-1001, Sachkonto 6179000, Kostenträger 1117 -13 in Höhe von 50.000 € etatisiert.
Anlagen: DA 2014 Leitlinien_ 09_Februar_2015
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom
Die Beteiligung der Bürgerinnen u nd Bürger an den Planungen und Vorhaben der Stadt ist
ein zentrales Anliegen und Handlungsfeld der Stadtregierung. Allen Menschen, die in
Darmstadt leben oder arbeiten, wird die Möglichkeit zur Mitgestaltung und zur
gesellschaftlichen und politischen Teilhabe gegeben, unabhängig von Geschlecht, sozialer
und kultureller Herkunft, Alter, Bildung, Behinderung, Religion und Einkommen. 1
Bürgerbeteiligungsprozesse sollen einladend gestaltet sein und zur Mitwirkung aller
ermutigen.
Basierend auf dem Beschluss de r Stadtverordnetenversammlung zur Erarbeitung von
Leitlinien zur Bürgerbeteiligung (Vorlage Nr. 2013/0433) wurde ein trialogisch aus
Bürgerschaft, Politik und Verwaltung besetzter Arbeitskreis Bürgerbeteiligung eingerichtet,
dieser bildete den Mittelpunkt des Erarbeitungsprozesses.
Die Leitlinien wurden in einer kooperativen Arbeitsweise zwischen Bürgerschaft, Politik und
Verwaltung erstellt. Alle Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, sich am Prozess zu
beteiligen und die Leitlinien mitzugestalte n. Im Rahmen der Entwicklung wurden sechs
Sitzungen des Arbeitskreises Bürgerbeteiligung, drei öffentliche Bürgerwerkstätten und eine
Offenlage des Entwurfs mit der Möglichkeit zur Online -Kommentierung und zur Abgabe von
Stellungnahmen durchgeführt. In all en Prozessphasen wurden die Protokolle veröffentlicht
und es erfolgte eine intensive Begleitung durch die Presse.
Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung hat nach Abschluss der Kommentierungsphase erneut
getagt und am 22. Januar 2015 die eingegangenen Komment are mit Diskussionsbedarf und
den vorliegenden Entwurf mit allen redaktionellen Änderungen abschließend diskutiert.
Der gesamte Erarbeitungsprozess ist im Internet unter www.darmstadt.de/leitlinien
dokumentiert.
Um die Umsetzung der Leitlinien zeitnah und qualitätvoll zu gewährleisten und die
begonnenen Prozesse fortzusetzen, ist es notwendig, einen externen Dienstleister für die
Moderation und fachliche Begleitung zu beauftragen.
Die zentrale Koordi nations- und Servicestelle soll als zentraler Anlaufpunkt Dienstleistungen
für die Bürgerschaft, die Politik und die Verwaltung zur Verfügung stellen. Hierzu gehört u.a.
die Pflege der Vorhabenliste, die Bearbeitung von Anregungen zur Bürgerbeteiligung, di e
methodische Unterstützung der Verwaltung, die Begleitung der Evaluation und Erstellung des
Bürgerbeteiligungsberichts etc.
In den Leitlinien wird eine Tandemstruktur aus Verwaltung und externem Träger empfohlen,
da mit einer solchen Zusammensetzung bere its in der Koordinations - und Servicestelle unter
verschiedenen Perspektiven gearbeitet und der Ansatz der aufsuchenden, dezentralen
Bürgerbeteiligung besser umgesetzt werden kann. Ein solches Modell wird bereits seit Ende
2013 erfolgreich in Potsdam prakt iziert und vom Deutschen Institut für Urbanistik (DIFU)
evaluiert.
1 Die unterschiedlichen Stufen der Bürgerbeteiligung, von der Information bis zur Mitentscheidung, werden in der
Anlage 06 der Leitlinien ausführlich dargestellt.
- 4 -
Es ist geplant, regelmäßig einen Bürgerbeteiligungsbericht vorzulegen, der die
Dokumentationen der Fachämter und die Ergebnisse der externen Evaluation enthalten wird.
Auch sollen Empfehl ungen zur möglichen Weiterentwicklung der Leitlinien abgeleitet und im
Bericht dokumentiert werden. Der erste Bürgerbeteiligungsbericht soll ein Jahr nach
Beschluss der Leitlinien erscheinen.
Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung soll unter veränderter Aufg abenbeschreibung zunächst für
drei Jahre fortgesetzt werden. Zu den Aufgaben des Arbeitskreises wird die Vorberatung der
Bürgerbeteiligungsberichts, die Erarbeitung von Indikatoren und die Begleitung der
Bürgerbeteiligungsprozesse gehören. Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung soll weiterhin
trialogisch arbeiten, da mit dieser Besetzung sehr gute Erfahrungen gemacht wurden.
Bürgerbeteiligung beinhaltet nicht nur die Beteiligung an städtischen Planungen und
Vorhaben, sondern ermöglicht auch, dass Initiativen, Themen und Projektideen aus der
Bürgerschaft gehört, geprüft und unterstützt werden. Hierzu liegen erste Ideen vor, die einer
weiteren Konkretisierung bedürfen. Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung empfiehlt, diese Ideen
weiter auszuarbeiten und dem Magistrat vorzulegen.
Mit der Verabschi edung der Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt wird die kommunale Bürgerbeteiligungskultur in Darmstadt
langfristig gestärkt und die repräsentative Demokratie ergänzt und belebt.
Die Mitarbeit und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, der Stadtverordneten und
der Verwaltung werden ausdrücklich gewürdigt.
Darmstadt, 10.02.2015
Dezernat I Dezernat II Dezernat III
Jochen Partsch Rafael Reißer Cornelia Zuschke
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
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Punkt 4: Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der Wissenschaftsstadt Darmstadt "Damit alle mitmachen können" (V-Nr. 2015/0045) Nach Aussprache zu dieser Vorlage bittet Stadtv. Hang (Fraktion UFFBASSE) um getrennte Abstimmung des Punktes 4 des Beschlussvorschlages. Bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und Die Linke. empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, den Punkten 1., 2., 3., und 5 des Beschlussvorschlages zuzustimmen. Bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD, UFFBASSE und Die Linke. empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 4 der Vorlage zuzustimmen.
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Punkt 16: Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der Wissenschaftsstadt Darmstadt "Damit alle mitmachen können" - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2015/0045) Stadtv. Bergmann (FDP) beantragt getrennt Abstimmung der Punkte 1 bis 8 des Beschlussvorschlages Punkt 1 des Beschlussvorschlages Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 1 des Beschlussvorschlages zuzustimmen. (Die Beschlussfassung erfolgt bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und Die Linke.) Punkt 2 des Beschlussvorschlages Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 2 des Beschlussvorschlages zuzustimmen. (Die Beschlussfassung erfolgt gegen die Stimme der FDP-Fraktion und bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und Die Linke.) Punkt 3 des Beschlussvorschlages Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 3 des Beschlussvorschlages zuzustimmen. (Die Beschlussfassung erfolgt gegen die Stimme der FDP-Fraktion und bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD, UFFBASSE und Die Linke.) Punkt 4 des Beschlussvorschlages Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 4 des Beschlussvorschlages zuzustimmen. (Die Beschlussfassung erfolgt gegen die Stimme der FDP-Fraktion und bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD, UFFBASSE und Die Linke.) Punkt 5 des Beschlussvorschlages Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 5 des Beschlussvorschlages zuzustimmen. (Die Beschlussfassung erfolgt bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und Die Linke.) Punkt 6 des Beschlussvorschlages Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 6 des Beschlussvorschlages zuzustimmen. (Die Beschlussfassung erfolgt bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und Die Linke.) Punkt 7 des Beschlussvorschlages Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 7 des Beschlussvorschlages zuzustimmen. (Die Beschlussfassung erfolgt bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und Die Linke.) Punkt 8 des Beschlussvorschlages Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 8 des Beschlussvorschlages zuzustimmen. (Die Beschlussfassung erfolgt bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und Die Linke.)
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1334 Zeichen
Punkt 4: Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der Wissenschaftsstadt Darmstadt "Damit alle mitmachen können" (V-Nr. 2015/0045) Stadtv. Bergmann (FDP-Fraktion) beantragt Einzelabstimmung. Bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 1 zuzustimmen. Bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und FDP empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 2 zuzustimmen. Gegen die Stimme der FDP-Fraktion, bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion, empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 3 zuzustimmen. Gegen die Stimme der FDP-Fraktion, bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und UFFBASSE, empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 4 zuzustimmen. Bei 2 Stimmenthaltungen aus der SPD-Fraktion empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 5 zuzustimmen. Bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und FDP empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 6 zuzustimmen. Bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und FDP empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 7 zuzustimmen. Bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und FDP empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 8 zuzustimmen.
Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0045
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.02.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00