Mandari Insight

0060/2020

Jahresberichte 2017, 2018, Bezirk 7, Wahner Heide

Mitteilung BV 30.01.2020

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Jahresbericht Wahner Heide 2018

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Jahresbericht Wahner Heide 2017

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Mitteilung BV

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Jahresbericht Wahner Heide 2018

13393 Zeichen

Dieter Baitz/ Adolf Fischer/    
                                                                               Kurt Glöckner/ Klaus Hanisch/ Herbert
                                                                               Ökostack
                                                                               Beauftragte für den Außendienst             
                                                                               bei der unteren Landschaftsbehörde
                                                                               der Stadt Köln, Landschaftswacht        
                                                                               Naturschutzgebiet Wahren Heide
                                                                               Dienstbezirk VII/ Wahren Heide
                                                                                           
                                                                                                               25.03.2019  
Jahresbericht 2018
 für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018
Zuständigkeitsbereich
Unser Zuständigkeitsbereich im Dienstbezirk VII/ Wahren Heide umfasst die Flächen 
südlich der Alten Kölner Str., das sind die Gebiete zwischen der Alten Kölner Str. und 
dem Flughafengebiet. Nach Westen erstreckt sich der Bereich bis zum 
Gegengelesener Mauspfad, im Osten bis zu der Ofenlandfläche am Parkplatz 
Radarturm hin. Diese Flächen werden im folgenden bezeichnet als die Bereiche 
Paradeplatz, Maikammer sowie Radarturm. 
Nördlich der Alten Kölner Str. betreuen wir die Freiflächen des Bereiches 
Geisterbusch.
Das sind die eingezäunten Koppeln, weiterhin die so bezeichneten
Pionierbecken I, II und III
sowie die Freiflächen am                   Porzer Weg. 
Diensteinsatz
Die Dienstausübung wurde teils gemeinsam, teils einzeln zu Fuß oder mit dem 
Fahrrad zu unterschiedlichen Tageszeiten ausgeführt. 
Unser Einsatz wurde den Erfordernissen bzw. den vorliegenden Erkenntnissen 
entsprechend wie bereits in den V orjahren schwerpunktmäßig angepasst.
Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, unsere Einsätze zeitweise intensiver zu betreiben 
(insbesondere zu Beginn und auch während der V ogelbrutzeit).

Damit ein regelmäßiger Gedankenaustausch zwischen den Kollegen der 
Landschaftswacht der Stadt Köln stattfinden kann, treffen wir uns einmal im Monat 
in der Heide, sofern es den Mitgliedern der Landschaftswacht möglich ist. 
 
Allgemeine Situation und Besonderheiten im Betreuungsgebiet
Die allgemeine Situation und Besonderheiten in den einzelnen Gebieten wurden in 
den vergangenen Jahresberichten, insbesondere 2006, bereits umfangreich 
beschrieben. Hierauf kann verwiesen werden. 
Vergleich der allgemeinen Situation 2018 mit 2017
Im Vergleich zu 2017 fanden wir in 2018 vielfach gleiche oder ähnliche Situationen 
vor, so dass Teile des Berichtes 2017 auch wieder für 2018 Anwendung finden 
können. Insgesamt gesehen ist es in unserem Bereich ruhiger geworden, wozu auch 
die Einzäunung der Koppeln Paradeplatz/ Maikammer beigetragen haben. Abgesehen
von kleineren Verstößen konnten wir in 2018 keine direkt gravierenden 
V orkommnisse oder grobe Verstöße beobachten.
 
Begegnungen mit Heidebesuchern -allgemein-
Gespräche mit Heidebesuchern unterschiedlicher Nutzerinteressen verliefen auch in 
2018 in der Regel meist konstruktiv und mit positivem Ausgang, obschon bei vielen 
Hundehaltern eine leicht säuerliche Miene zu erkennen war. Insgesamt gesehen 
fanden jedoch viele nette Gespräche mit Heidebesuchern statt, mit denen wir 
Gedankenaustausch über Naturschutz, die Heide allgemein, den Flughafen, den 
Hund, das Pferd etc. geführt haben und somit ein guter Kontakt zu den regelmäßigen 
Heidebesuchern hergestellt werden konnte. Unser Bestreben ist es, zu allen Gruppen 
von Heidebesuchern ein gutes Verhältnis zu entwickeln und dafür zu sorgen, dass 
diese sich rücksichtsvoll anderen gegenüber verhalten, ebenfalls, wie es unserer 
Aufgabe entspricht, dafür zu sorgen, dass der Bevölkerung das im Kölner Raum 
einzigartige Naturschutzgebiet Wahner Heide näher gebracht und der Naturschutz 
dort respektiert wird. 
Der weitaus größte Teil der Heidebesucher, die wir wegen der einen oder anderen 
Sache ansprechen, verhält sich, wie bereits in den V orjahresberichten zum Ausdruck 
gebracht, anständig und einsichtig. Das war auch in 2018 wieder so. Nur in wenigen 
Fällen gab es etwas Stress, meist mit uneinsichtigen Hundehaltern. Das Problem liegt
allgemein darin, dass wir es in der Wahner Heide nur zu einem Teil mit regelmäßigen 
Besuchern zu tun haben, diese halten sich noch am ehesten an die Spielregeln. 
Andererseits finden wir viele Besucher vor, die die Wahner Heide seltener oder 
erstmals aufsuchen und sich noch nicht an die Gepflogenheiten halten, dem 
Vernehmen nach noch nicht einmal die Schilder gelesen haben.

Fußgänger in der Wahner Heide
Fußgänger werden auf den von uns zu betreuenden Offenlandflächen seit Einzäunung
der Koppel Paradeplatz/ Maikammer dort so gut wie nicht mehr angetroffen, nur 
noch auf den nicht eingezäunte Wiese zwischen Nordschneise und Flughafenzaun. 
Auf der Wiese am Radarturm (hinter dem Parkplatz) finden an schönen Tagen ab und 
an Picknick und sonstige Gelage statt. Im Bereich des Pionierbeckens II beobachten 
wir schon einmal, dass einige Heidebesucher kreuz und quer auf den Flächen 
herumlaufen. Am Uferbereich des Pionierbeckens III werden auch schon einmal 
Heidebesucher angetroffen, meistens Hundehalter.  
Die zur Betretung vorgesehenen Wege werden oft nicht eingehalten. Insbesondere 
wird das Betretungsverbot der Wege im Bereich des Flughafenzaunes sowie letzter 
Teilbereich der Unteren Querschneise von der Bevölkerung überhaupt nicht 
akzeptiert und befolgt, wie auch schon in den letzten Jahresberichten dargestellt 
wurde. Bei diesbezüglich früher geführten Gesprächen kam es für uns zu nicht 
hinnehmbaren und nicht mehr zumutbaren Situationen wie Beschimpfungen übelster 
Art und sogar Bedrohungen. Wir mussten uns daher an den genannten Stellen mit 
unserer Überzeugungsarbeit zurücknehmen, um möglichen Gefahren auszuweichen.
Es stellt sich für uns die Frage, ob die vorgenannten Wegabschnitte zur Begehung 
freigegeben werden sollten. Aus unserer Sicht dürfte es auch keinen triftigen Grund 
geben, weshalb diese Weganschnitte nicht betreten werden dürfen.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir erwähnen, dass in den früheren Jahresberichten 
wie auch in weiteren umfangreichen Schreiben, die von der Stadt Köln unterstützend 
an die DBU weitergegeben wurden, auf die Situation hingewiesen worden ist. Wie 
gesagt, hatte sich die Stadt Köln für eine Freigabe der genannten Wegabschnitte 
positioniert, auch gegenüber der DBU als Eigentümer der Fläche. Wir möchten daher 
nochmals darauf hinweisen, dass die Angelegenheit nach wie vor im Raume steht. 
Koppeln Paradeplatz/ Maikammer
Die Einzäunungen der Koppeln Paradeplatz/ Maikammer im Frühjahr 2017 haben 
sich auch nach unseren Beobachtungen in 2018 bestens bewährt und können als 
voller Erfolg angesehen werden. Die Natur konnte in diesen Bereichen weitgehend 
zur Ruhe kommen und sich weiter entfalten. U.a. konnten bedrohte und seltene 
V ogelarten wie Orpheusspötter, Schwarzkehlchen und Heidelerche hier beobachtet 
werden und erfolgreich brüten, wie Untersuchungen und Beobachtungen unsererseits 
ergeben haben. Als weiteres Beispiel haben sich hier seltene streng geschützte 
Pilzarten wie einige Saftlinge haben sich hier angesiedelt bzw. ausgebreitet. Die 
Schaffung großer geschützter Heidefreiflächen sollten einen hohen Stellenwert haben
und weiter verfolgt werden, sie tragen dazu bei, dass die Heide wieder weiter den 
Charakter annimmt, den sie in früheren Jahren einmal hatte und dürfte wesentlich 
zum Naturschutz und Erhalt von seltenen heidetypischen Pflanzen- und Tierarten

beitragen.
Die Beweidung durch Ziegen ist positiv zu sehen, u.a. wurden Blätter der 
Spätblühenden Traubenkirsche (Prunus serotina) teilweise abgefressen, eine 
Überweidung fand u.E. nicht statt. Ab und an sollen Hunde auf der Koppeln gesehen 
worden sein, daher ist es wichtig dass nach wie vor auf die Anleinpflicht in diesen 
Bereichen geachtet werden muss. 
Hunde und Halter
Die Situation im Konfliktbereich Paradeplatz/ Maikammer hat sich nach Einzäunung 
der Koppeln deutlich entspannt, wie unter Koppel Paradeplatz/ Maikammer bereits 
dargestellt wurde. Freilaufende Hunde werden dort jedoch noch auf der nicht 
eingezäunten Fläche zwischen Nordschneise und Flughafenzaun beobachtet. Das 
dürfte aber nicht so tragisch sein, da es sich hier um eine relativ kleinere Fläche 
handelt.  
Reitpferde und Reiter
Die große Mehrzahl der Reiter benutzt die ausgeschilderten Reitwege. Wir treffen hin
und wieder Reiter an, die sich nicht an die vorgesehenen Reitwege halten oder sich 
nicht zurecht gefunden haben, auch manchmal Pferde ohne Reitschilder. Insgesamt 
hielt sich das aber 2018 auch wieder in Grenzen, kaum Probleme. 
Fahrzeuge im Gelände, Schranken und Wegesituation
Wie schon in den V orberichten erwähnt, fanden wir die Schranke Alte Kölner Str./ 
Untere Querschneise (Parkplatz Maikammer) so gut wie immer geschlossen vor. Die 
Bediensteten von Siemens und der Bahn halten sich daran, die Schranke bei 
Verlassen wieder zu schließen, während die Schranke gegenüber an der Alten Kölner 
Str./ Rennweg (gegenüber Parkplatz Maikammer) nach wie vor vielfach nicht 
geschlossen wurde bzw. offen stand und von uns mehrfach geschlossen werden 
musste. Bedienstete von Siemens und der Bahn sind hier nicht die Verursacher, da 
dort nicht ihr Einsatzgebiet liegt. Es muss sich um einen anderen Personenkreis 
handeln. Unsere Bitte wäre nach wie vor, dass diejenigen, die hier ein und ausfahren, 
gebeten werden, die Schranke jeweils wieder zu schließen.
Im Bereich Paradeplatz/ Maikammer wiesen Fahrspuren bzw. zerfahrene Wegstellen 
darauf hin, dass die Wege öfters befahren werden, was zur Folge hatte, dass u.a. die 
seinerzeit neu angelegte Nordschneise wieder an einigen Stellen ausgefahren wurde, 
so dass sie bei Regenwetter sehr matschig und somit schlecht passierbar ist. 
Fahrspuren eingangs des Wander- und Reitweges, der vom Parkplatz Paradeplatz zur 
Heide führt, weisen darauf hin, dass dort eingefahren wird. Es sollte überprüft 
werden, ob die Baumstämme, die zur Verhinderung von Einfahren von Fahrzeugen 
seitlich hingelegt wurden, noch weiter zusammengelegt werden sollen, damit ein

Einfahren verhindert wird.
Störungen der Natur
Auch 2018 wurden wieder Ziegen durch Hunde schwer verletzt bzw. getötet, 
allerdings etwas außerhalb des Kölner Bereiches. Ansonsten konnten wir keinen 
gravierenden Naturfrevel in 2018 in unserem Betreuungsgebiet feststellen. Hin und 
wieder werden Pilz- und Beerensammler angetroffen, die soweit erkennbar kleinere 
Mengen an den Wegrändern abpflücken. Darüber hinaus werden ab und an Zweige 
abgeschnitten. Ein größerer Schaden für die Natur dürfte damit nicht verbunden sein. 
Insgesamt hielt sich nach unserer Auffassung alles noch in Grenzen.
Hunde in den Koppeln haben wir bereits unter Koppel Paradeplatz/ Maikammer 
dargestellt. Zu erwähnen ist noch, dass  lautes Hundegebell eine Störung in der Natur 
darstellen kann. 
Müllsituation
Kleinmüllteile in den Flächen halten sich nach wie vor in Grenzen. Wilde 
Müllablagerungen incl. Bauschuttablagerungen im Bereich der Parkplätze 
Paradeplatz, Rösrather Weg, Maikammer, Radarturm und am Mauspfad wurden 
jedoch des öfteren beobachtet und wenn möglich von uns  in Müllsäcken 
eingesammelt und zur Abholung durch die AWB in die Nähe des Straßenrand  
abgelegt. An diesen Plätzen sammeln wir bei Bedarf auch herumliegenden Kleinmüll 
ein und stellen die Müllsäcke ebenfalls zur Abholung am Straßenrand ab.
 
Änderung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit     auf der Alten  
Kölner Str. (nur Kölner Teil) von 60 km/h     auf 80 km  /h seit   2010  
Nach wie vor steht für uns im Raum, dass die Änderung der zugelassenen 
Höchstgeschwindigkeit auf der Alten Kölner Straße von 80 km/h wieder auf 60 km/h 
zurückgenommen werden sollte, umfangreiche Ausführungen haben wir hierzu in 
früheren Jahresberichten (2010 bis 2016) dargestellt, das wesentliche ist nachstehend 
nochmals erwähnt:
Die Erhöhung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h auf 80 km/h auf der 
Alten Kölner Str. in 2010 konnten wir nicht nachvollziehen. Seitdem wird in diesem 
Abschnitt noch mehr gerast als früher. Auf die Gefahren hatte Klaus Hanisch die 
Verantwortlichen aufmerksam gemacht, auch auf die Gefahren, die sich für Radfahrer
ergeben. In unseren Jahresberichten haben wir auf das erhöhte Risiko für Heidenutzer
und die Natur hingewiesen. Im Rhein-Sieg-Kreis besteht auf dieser Straße übrigens 
weiterhin Tempo 60 km/h. Nähere Ausführungen hierzu finden sich in unseren 
Jahresberichten 2011 bis 2015.

Inzwischen sind tödliche Unfälle mit Radfahrern auf der Alten Kölner Str.  
eingetreten!
Die Schranke gegenüber Parkplatz Maikammer (Alte Kölner Str./ Rennweg) 
steht nach wie vor ab und zu offen. Neben der Schranke gegenüber Parkplatz 
Paradeplatz kann man eine Stelle erkennen, wo eine Einfahrt trotz 
geschlossener Stelle möglich ist (Stelle ist breiter als auf dem Bild erkennbar). 
Sie sollte etwas verengt werden, sodass keine Fahrzeuge mehr einfahren können,
Fußgänger und Reiter jedoch noch vorbei passieren können.

Jahresbericht Wahner Heide 2017

15239 Zeichen

René Bach/ Dieter Baitz/ Adolf Fischer/      
                                                                         Kurt Glöckner/ Klaus Hanisch/ Herbert 
                                                                         Kostack 
                                                                         Beauftragte für den Außendienst                                                               
                                                                         bei der unteren Landschaftsbehörde 
                                                                         der Stadt Köln, Landschaftswacht         
                                                                         Naturschutzgebiet Wahner Heide 
                                                                         Dienstbezirk VII/ Wahner Heide 
                                                                                            
                                                                                                               23.03.2018   
 
 
Jahresbericht 2017 
 für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 
 
 
Zuständigkeitsbereich 
 
Unser Zuständigkeitsbereich im Dienstbezirk VII/ Wahner Heide umfasst die Flächen 
südlich der Alten Kölner Str., das sind die Gebiete zwischen der Alten Kölner Str. und 
dem Flughafengebiet. Nach Westen erstreckt sich der Bereich bis zum Grengeler 
Mauspfad, im Osten bis zu der Offenlandfläche am Parkplatz Radarturm hin. Diese 
Flächen werden im folgenden bezeichnet als die Bereiche  
 
Paradeplatz, Maikammer sowie Radarturm.  
 
Nördlich der Alten Kölner Str. betreuen wir die Freiflächen des Bereiches  
 
Geisterbusch. 
 
Das sind die eingezäunten Koppeln, weiterhin die so bezeichneten 
 
Pionierbecken I, II und III 
 
sowie die Freiflächen am                   Porzer Weg.  
 
 
Diensteinsatz 
 
Die Dienstausübung wurde teils gemeinsam, teils einzeln zu Fuß oder mit dem 
Fahrrad zu unterschiedlichen Tageszeiten ausgeführt.  
Unser Einsatz wurde den Erfordernissen bzw. den vorliegenden Erkenntnissen 
entsprechend wie bereits in den V orjahren schwerpunktmäßig angepasst. 
Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, unsere Einsätze zeitweise intensiver zu betreiben 
(insbesondere zu Beginn und auch während der V ogelbrutzeit).

Damit ein regelmäßiger Gedankenaustausch zwischen den Kollegen der 
Landschaftswacht der Stadt Köln stattfinden kann, treffen wir uns einmal im Monat 
in der Heide, sofern es den Mitgliedern der Landschaftswacht möglich ist.  
  
Allgemeine Situation und Besonderheiten im Betreuungsgebiet 
 
Die allgemeine Situation und Besonderheiten in den einzelnen Gebieten wurden in 
den vergangenen Jahresberichten, insbesondere 2006, bereits umfangreich 
beschrieben. Hierauf kann verwiesen werden.  
 
Vergleich der allgemeinen Situation 2017 mit 2016 
 
Im Vergleich zu 2016 fanden wir in 2017 vielfach gleiche oder ähnliche Situationen 
vor, so dass Teile des Berichtes 2016 auch für 2017 wieder Anwendung finden 
konnten. 
  
 
Begegnungen mit Heidebesuchern -allgemein- 
 
Gespräche mit Heidebesuchern unterschiedlicher Nutzerinteressen verliefen in 2017 
in der Regel meist konstruktiv und mit positivem Ausgang, obschon bei vielen 
Hundehaltern eine leicht säuerliche Miene zu erkennen war. Insgesamt gesehen 
fanden jedoch viele nette Gespräche mit Heidebesuchern statt, mit denen wir 
Gedankenaustausch über Naturschutz, die Heide allgemein, den Flughafen, den 
Hund, das Pferd etc. geführt haben und somit ein guter Kontakt zu den regelmäßigen 
Heidebesuchern hergestellt werden konnte. Unser Bestreben ist es, zu allen Gruppen 
von Heidebesuchern ein gutes Verhältnis zu entwickeln und dafür zu sorgen, dass 
diese sich rücksichtsvoll anderen gegenüber verhalten, ebenfalls, wie es unserer 
Aufgabe entspricht, dafür zu sorgen, dass der Bevölkerung das im Kölner Raum 
einzigartige Naturschutzgebiet Wahner Heide näher gebracht und der Naturschutz 
dort respektiert wird.  
Der weitaus größte Teil der Heidebesucher, die wir wegen der einen oder anderen 
Sache ansprechen, verhält sich, wie bereits in den V orjahresberichten zum Ausdruck 
gebracht, anständig und einsichtig. Das war auch in 2017 wieder so. Nur in wenigen 
Fällen gab es etwas Stress, meist mit uneinsichtigen Hundehaltern. Das Problem liegt 
allgemein darin, dass wir es in der Wahner Heide nur zu einem Teil mit regelmäßigen 
Besuchern zu tun haben, diese halten sich am ehesten an die Spielregeln. Andererseits 
finden wir viele Besucher vor, die die Wahner Heide seltener oder erstmals aufsuchen 
und sich noch nicht an die Gepflogenheiten halten, dem Vernehmen nach noch nicht 
einmal die Schilder gelesen haben. 
 
Fußgänger in der Wahner Heide 
Fußgänger werden auf den von uns zu betreuenden Offenlandflächen nach 
Einzäunung der Koppel Paradeplatz/ Maikammer dort so gut wie nicht mehr

angetroffen, nur noch auf der nicht eingezäunten Wiese zwischen Nordschneise und 
Flughafenzaun sowie auf der Wiese am Radarturm (hinter dem Parkplatz), aber auch 
auf den Flächen Pionierbecken II und Uferbereich des Pionierbeckens III. An 
schönen Tagen finden auf der Wiese am Radarturm an und ab Picknick und sonstige 
Gelage statt.  
Die zur Betretung vorgesehenen Wege werden oft nicht eingehalten. Insbesondere 
wird das Betretungsverbot der Wege im Bereich des Flughafenzaunes sowie letzter 
Teilbereich der Unteren Querschneise von der Bevölkerung überhaupt nicht 
akzeptiert und befolgt. Bei diesbezüglichen früher geführten Gesprächen kam es zu 
nicht hinnehmbaren und nicht mehr zumutbaren Situationen für uns wie 
Beschimpfungen übelster Art und Bedrohungen. Wir mussten uns daher, wie bereits 
in den V orjahresberichten dargestellt, an den genannten Stellen mit unserer 
Überzeugungsarbeit zurücknehmen bzw. können hier wenig ausrichten. In den 
früheren Jahresberichten wie auch in weiteren umfangreichen Schreiben, die von der 
Stadt Köln unterstützend an die DBU (Eigentümer der Fläche) weitergegeben 
wurden, ist auf die Situation hingewiesen worden. Wie gesagt, hatte sich die Stadt 
Köln für eine Freigabe der genannten Wegabschnitte, auch gegenüber der DBU als 
Eigentümer der Fläche, positioniert. Wir möchten daher nochmals darauf hinweisen, 
dass die Angelegenheit nach wie vor im Raume steht und weiterhin überdacht werden 
sollte.  
Als Abhilfe wurden seinerzeit Absperrungen eingangs der nicht zugelassenen Wege 
angebracht. Diese signalisieren den Heidebesuchern schon, dass sie hier nicht 
durchgehen sollen, werden jedoch nach wie vor an allen Stellen ignoriert, indem sie 
umgegangen werden. Wie bereits geschildert, haben sich inzwischen 
Umgehungswege um die Absperrungen gebildet (Fotos wie schon im Jahresbericht 
2016 anbei). Erneute Absperrungen sind noch nicht erfolgt, obschon sich uns die 
Frage stellt, ob dieses überhaupt sinnvoll ist, sie werden vermutlich wieder umgangen 
werden. 
Im Frühjahr 2017 hatte Rene Bach am Paradeplatz am Rande der Wiese zum Wald 
hin, nahe am Reitweg, eine Behausung aus Zeltplanen und Folien vorgefunden. 
Als Herr Bach sich die Sache genauer angesehen hatte zeigte sich auch der Bewohner 
(Robinson-Crusoe-Typ) vor ihm. Er gab an, dort zu wohnen. Mehrere Feuerstellen, 
Abfallberge und weiterer Unrat waren dort vorhanden. Herr Bach meldete den Fall 
zunächst der Forstverwaltung. Dem Vernehmen nach wurde der Bewohner mit Hilfe 
der Polizei aufgefordert, die Örtlichkeit zu verlassen, dabei soll er mit einem Messer 
auf die Beamten los gegangen sein.  
 
Koppel Paradeplatz/ Maikammer 
 
Die Einzäunung der Koppeln Paradeplatz/ Maikammer im Frühjahr 2017 hat sich 
nach unserer Auffassung bestens bewährt und war ein voller Erfolg. Die Natur konnte 
in diesen Bereichen weitgehend zur Ruhe kommen, da die Flächen durch die 
Einzäunung bis auf Ausnahmen nicht mehr von Heidebesuchern und Hunden

aufgesucht werden konnten. Bedrohte und seltene V ogelarten u.a. Orpheusspötter, 
Schwarzkehlchen und Heidelerche konnten hier erfolgreich brüten, wie 
Untersuchungen von zuständiger Stelle ergeben haben. 
Die Beweidung durch Ziegen ist positiv zu sehen, u.a. wurden Blätter der 
Spätblühenden Traubenkirsche (Prunus serotina) teilweise abgefressen, eine 
Überweidung fand u.E. nicht statt. Zu bemerken ist allerdings, dass auf den Koppeln 
einige Male Hunde gesehen wurden, die die Halter offensichtlich gewähren ließen. 
Wildschweine sind auch schon in die Koppel gelangt, was jedoch gewollt ist, wie wir 
hörten. Das hat jedoch den Nachteil, dass der Zaun an den Passierstellen etwas 
ausgebeult ist, wodurch Hunde an diesen Stellen leichter in die Koppel gelangen 
können. Eine Ziege wurde dem Vernehmen nach von einem Hund, der in die Koppel 
eingedrungen ist, tot gebissen. 
Hunde und Halter 
 
Die Situation im Konfliktbereich Paradeplatz/ Maikammer hat sich nach Einzäunung 
der Koppeln deutlich entspannt, wie unter Koppel Paradeplatz/ Maikammer bereits 
dargestellt wurde. Freilaufende Hunde werden dort jedoch noch auf der nicht 
eingezäunten Fläche zwischen Nordschneise und Flughafenzaun beobachtet wie auch 
in den anderen von uns zu betreuenden Gebieten, dort jedoch fast nur auf den Wegen.  
 
Reitpferde und Reiter 
 
Die große Mehrzahl der Reiter benutzt die ausgeschilderten Reitwege. Wir treffen hin 
und wieder Reiter an, die sich nicht an die vorgesehenen Reitwege halten oder sich 
nicht zurecht gefunden haben, auch manchmal Pferde ohne Reitschilder. Insgesamt 
hielt sich das aber 2017 in Grenzen, kaum Probleme.  
 
Beschilderung 
 
An der Ecke Unteren Querschneise/ Reitweg ist ein Gebotsschild Reitweg 
und ein darunter hängendes Verbotsschild für Fußgänger abmontiert 
worden. Das Gebotsschild wurde von uns 2011 in ca. 4 Meter Höhe 
angebracht, damit es nicht so einfach abgehängt werden kann, nachdem es 
dort vorher schon einmal weggekommen ist. Die Schilder müssten noch 
wieder angebracht werden.  
 
Fahrzeuge im Gelände, Schranken und Wegesituation 
 
Die Schranke Alte Kölner Str./ Untere Querschneise (Parkplatz Maikammer) fanden 
wir so gut wie immer geschlossen vor. Die Bediensteten von Siemens und der Bahn 
halten sich daran, die Schranke bei Verlassen wieder zu schließen, während die 
Schranke gegenüber an der Alten Kölner Str./ Rennweg (gegenüber Parkplatz

Maikammer) nach wie vor vielfach offen stand und von uns geschlossen werden 
musste. Bedienstete von Siemens und der Bahn sind hier nicht die Verursacher, die 
sind dort nicht im Einsatz, es muss sich um einen anderen Personenkreis handeln. 
Unsere Bitte wäre, dass diejenigen, die hier ein und ausfahren, gebeten werden sich 
an die Regeln zu halten. 
Im Bereich Paradeplatz/ Maikammer wiesen viele Fahrspuren bzw. zerfahrene 
Wegstellen darauf hin, dass die Wege regelmäßig befahren werden, was zur Folge 
hatte, dass die neu angelegte Nordschneise wieder an einigen Stellen ausgefahren 
wurde, so dass sie bei Regenwetter sehr matschig und somit schlecht passierbar ist. 
Fahrspuren eingangs des Wander- und Reitweges, der vom Parkplatz Paradeplatz zur 
Heide führt, weisen darauf hin, dass dort eingefahren wird. Auf unsere Anregung hin 
wurden von der Forstverwaltung zwei Baumstämme zur Verengung seitlich hingelegt, 
um ein Einfahren durch Fahrzeuge zu verhindern, jedoch noch einen Durchgang für 
Reiter und Fußgänger zulässt. 
Leider wurden die Stämme wieder nach kurzer Zeit zur Seite gerollt, so dass wieder 
Fahrzeuge in die Heide einfahren konnten. Die Verursacher sind uns nicht bekannt.  
Bemerken möchten wir, dass eine Einfahrt für Berechtigte an der Unteren 
Querschneise/ Alte Kölner Str. zur Verfügung steht, hier muss man allerdings, wie 
alle anderen das auch tun, die Schranke öffnen und anschließend wieder schließen. 
Die Stämme sollten wieder so positioniert werden, dass eine Verengung, die ein 
Einfahren verhindert, erreicht wird. Unsere Bitte wäre herauszufinden, wer die 
Baumstämme verlegt hat, wobei zu bemerken ist, dass diese nur mit schwerem Gerät 
weggeräumt werden konnten. Heidebesucher dürften es demnach nicht gewesen sein. 
 
Störungen der Natur 
 
Außer dem bereits erwähnten Fall der Tötung einer Ziege durch einen Hund haben 
wir keinen gravierenden Naturfrevel in 2017 im Betreuungsgebiet festgestellt bzw. 
vernommen. Hin und wieder werden Pilz- und Beerensammler angetroffen, die 
soweit erkennbar kleinere Mengen an den Wegrändern abpflücken. Darüber hinaus 
werden ab und an Zweige abgeschnitten. Ein größerer Schaden für die Natur dürfte 
damit nicht verbunden sein. Insgesamt hielt sich nach unserer Auffassung alles noch 
in Grenzen. 
Hunde in den Koppeln haben wir bereits unter Koppel Paradeplatz/ Maikammer 
erwähnt. Zu erwähnen ist auch, dass  hin und wieder lautes Hundegebell eine Störung 
in der Natur darstellen kann.  
 
Müllsituation 
 
Kleinmüllteile in den Flächen halten sich nach wie vor in Grenzen. Wilde 
Müllablagerungen incl. Bauschuttablagerungen im Bereich der Parkplätze 
Paradeplatz, Rösrather Weg, Maikammer, Radarturm und am Mauspfad wurden 
jedoch des öfteren beobachtet und wenn möglich von uns  in Müllsäcken

eingesammelt und zur Abholung durch die AWB in die Nähe des Straßenrand  
abgelegt. An diesen Plätzen sammeln wir bei Bedarf auch herumliegenden Kleinmüll 
ein und stellen die Müllsäcke ebenfalls zur Abholung am Straßenrand ab. 
 
  
Änderung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit auf der Alten 
Kölner Str. (nur Kölner Teil) von 60 km/h auf 80 km/h in 2010 
 
Da wir nach wie vor dafür eintreten, dass die Änderung der zugelassenen 
Höchstgeschwindigkeit wieder auf 60 km/h auf der Alten Kölner Straße 
zurückgenommen werden soll, haben wir hierzu unsere früheren Ausführungen 
nachstehend nochmals dargestellt: 
Die Erhöhung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h auf 80 km/h auf der 
Alten Kölner Str. in 2010 konnten wir nicht nachvollziehen. Seitdem wird in diesem 
Abschnitt noch mehr gerast als früher. Auf die Gefahren hatte Klaus Hanisch die 
Verantwortlichen aufmerksam gemacht, auch auf die Gefahren, die sich für Radfahrer 
ergeben. In unseren Jahresberichten haben wir auf das erhöhte Risiko für Heidenutzer 
und die Natur hingewiesen. Im Rhein-Sieg-Kreis besteht auf dieser Straße übrigens 
weiterhin Tempo 60 km/h. Nähere Ausführungen hierzu finden sich in unseren 
Jahresberichten 2011 bis 2015. 
Inzwischen ist wieder ein tödlicher Unfall mit einem Radfahrer, 32 Jahre alt, auf  
der Alten Kölner Str. in Höhe des Parkplatzes Rösrather Weg eingetreten! 
Freunde oder Angehörige haben an der Unfallstelle zum Gedenken und 
vielleicht auch als Mahnung einiges zur Erinnerung angebracht (s. Bilder).

Absperrung 1 am Flughafenzaun - inzwischen Umgehungsweg - 
 
Absperrung 2 am Flughafenzaun - inzwischen Umgehungsweg - 
Die Absperrungen werden ignoriert und umgangen.

Schranke gegenüber Parkplatz Maikammer (Alte Kölner Str./ Rennweg) steht häufig offen.                                                                                                          
Neben der Schranke gegenüber Parkplatz Paradeplatz kann man eine Stelle 
erkennen, wo eine Einfahrt trotz geschlossener Stelle möglich ist (Stelle ist 
breiter als auf dem Bild erkennbar). Sie sollte etwas verengt werden, sodass 
keine Fahrzeuge mehr einfahren können, Fußgänger und Reiter jedoch noch 
vorbei passieren können.

Mitteilung BV

6014 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 0060/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 17.02.2020 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 12.03.2020 
 
Jahresberichte 2017, 2018, Bezirk 7, Wahner Heide 
Im Anhang wird Ihnen der Jahresbericht 2016 der Naturschutzwacht Wahner Heide (Hr. Bach nur 
2017, Hr. Baitz, Hr. Fischer, Hr. Glöckner, Hr. Hanisch, Hr. Kostack) zur Kenntnis gegeben.  
 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) findet nach wie vor eine sehr gute Zusammenar-
beit mit der Naturschutzwacht der Wahner Heide statt.  
Die Naturschutzwachte setzen sich mit großem ehrenamtlichem Engagement für das von ihnen be-
treute Schutzgebiet ein, so dass ihnen hierfür auch an dieser Stelle seitens der UNB gebührender 
Dank ausgesprochen wird. 
 
Über Telefonate bzw. über Emails finden immer wieder kurzfristig Abstimmungen zwischen der Na-
turschutzwacht und der UNB statt, somit können manche Probleme rasch behoben werden, so bspw. 
die Beauftragung zur Abholung von illegalen Abfallablagerungen. 
 
Die in den Wahner–Heide-Berichten 2017 und 2018 angesprochenen und noch nicht zufriedenstel-
lend gelösten Probleme stellen sich aus Betrachtung der UNB wie folgt dar:  
 
 
Begegnungen mit Heidebesucherinnen/-besuchern – allgemein – / Fußgängerinnen und Fußgängern 
in der Wahner Heide / Koppel Paradeplatz/Maikammer/Hund und Halter 
 
Auch wenn sich die Situation im Kölner Wahner-Heide-Bereich seit einigen Jahren verbessert hat, 
gibt es nach wie vor Besucherinnen und Besucher – mit und ohne Hund - die die Wegegebote inner-
halb des Naturschutzgebietes missachten. Eine vollumfänglich zufriedenstellende Lösung wird es hier 
erfahrungsgemäß nicht geben. Kontrollgänge der Naturschutzwacht - wenn personell möglich – auch 
der Ordnungsbehörden und eine weitere Einrichtung von Weidekoppeln stellen nach wie vor die 
bestmögliche Herangehensweise an dieses Dauerthema dar. Abgezäunte Flächen auf denen Weide-
tiere ihrer Aufgabe der Landschaftspflege nachgehen, führen hierbei gleichzeitig zu einer Akzeptanz-
steigerung bei Heidebesucherinnen/-besuchern diese Flächen nicht zu betreten. 
  
Die sensiblen Bereiche des Paradeplatzes/Maikammer – dessen Flächen häufig außerhalb der zuge-
lassenen Wege illegal von Spaziergängerinnen und Spaziergängern betreten wurden – sind seit dem 
Frühjahr 2017 mittels eines festen Weidezaunes dauerhaft abgezäunt und werden in der Vegetati-
onszeit von Ziegen beweidet. Diese Verfahrensweise entkoppelt die seit langen Jahren illegal genutz-
ten Pfade vom legal zu betretenden Wegenetz.  
Auch ein Teilbereich zwischen Nordschneise und Flughafenzaun wurde zwischenzeitlich mit einer 
festen Koppel eingezäunt, so dass auch hier die Problematik eines unerlaubten Betretens verhindert 
wird.

2 
 
Der im Bericht aufgeführte Vorschlag, einen weiteren Teilbereich eines am Flughafenzaun verlaufen-
den Weges zur allgemeinen Betretung frei zu geben, wird seitens der Unteren Naturschutzbehörde 
(UNB) nach wie vor unterstützt. Mögliche Änderungen des Wegenetzes sind jedoch erst mittelfristig in 
Abstimmung mit den Nachbarkreisen und der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) im Rahmen 
einer gesamtkonzeptionellen Änderung realisierbar. 
 
 
Fahrzeuge im Gelände, Schranken und Wegesituation 
 
In der Wahner Heide gibt es einige Institutionen, deren Mitarbeitende die Wege mit Kraftfahrzeugen 
befahren dürfen, hierzu zählen u. a. der Forst und die Polizei. Nach Kenntnis der UNB stammen die 
Fahrspuren überwiegend von dienstlich bedingten Fahrten der o. g. Institutionen und sind somit zu 
tolerieren. 
 
Illegales Einfahren ins Gelände, mittels Kraftfahrzeugen, durch Dritte kommt nach vorliegender 
Kenntnis äußerst selten vor, so dass aus hiesiger Sicht die gegenwärtige Situation keinen dringenden 
Handlungsbedarf erfordert. Dennoch wurde seitens der UNB mit den Forstbediensteten des Eigentü-
mers über eine Optimierung der Wegezugänge/Absperrungen nachgedacht und seitens der Forstbe-
diensteten wurde es zugesagt durch geeignete Maßnahmen ein Umfahren zu verhindern.  
 
 
Störungen der Natur 
 
Der im Kölner Bereich der Wahner Heide für 2017 erwähnte Fall - der angeblichen Tötung einer Zie-
ge, aufgrund es eines Hundebisses - ist der Unteren Naturschutzbehörde nicht bekannt gegeben 
worden und ein vergleichbares Vorkommen hat sich bislang offensichtlich auf Kölner Stadtgebiet 
auch nicht wiederholt. 
Auf das geschilderte, hin und wieder laut zu vernehmende Hundebellen, kann behördlich leider kein 
Einfluss genommen werden. 
 
 
Müllsituation 
 
Eine Abholung der Abfälle von den Parkplätzen an der Alten Kölner Straße, durch die Abfallwirt-
schaftsbetriebe (AWB), funktioniert sowohl in Eigenregie (ohne vorherige Meldung) - als auch nach 
Meldung durch die UNB im Allgemeinen reibungslos.  
 
Sollten in seltenen Fällen Abfälle auch ins Gelände verbracht werden, dauert dieses manchmal etwas 
länger, da zunächst die Forstbediensteten den Abfall aus dem Gelände hin zu den Parkplätzen ver-
bringen müssen, von denen dieser im Anschluss daran durch die AWB abtransportiert wird.  
 
 
Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Alten Kölner Str. (nur Kölner Teil) von 60 auf 
80 km/h in 2010 
 
Von 2010 an - bis heute - wurde an der Heraufsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 
auf 80 km/h festgehalten.  
 
Auf Anfrage der Unteren Naturschutzbehörde zu einer erneuten Überprüfung bzgl. einer möglichen 
Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beim zuständigen Amt für Straßen- und Ver-
kehrstechnik teilte diese in 2017 im Ergebnis mit, dass eine Herabsetzung der (derzeitigen) zulässi-
gen Höchstgeschwindigkeit nicht erfolgt. 
Flankierende Maßnahmen wie bspw. Geschwindigkeitskontrollen, Installation von Verkehrsschildern 
(Gefahrzeichen: Fußgänger) sollen umgesetzt und eine ggf. mögliche Einrichtung von Querungshil-
fen, für Fußgängerinnen undFußgänger, im Bereich der Parkplätze, soll geprüft werden.

Beratungsverlauf (2)

17.02.2020 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.03.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0060/2020
Typ
Mitteilung BV
Datum
30.01.2020
Erstellt
10.01.2020 10:32