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Jahresberichte 2017, 2018, Bezirk 7, Wahner Heide

Mitteilung BV 0060/2020 vom 30.01.2020

Stand: Am 07.05.2020 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    René Bach/ Dieter Baitz/ Adolf Fischer/ Kurt Glöckner/ Klaus Hanisch/ Herbert Kostack Beauftragte für den Außendienst bei der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln, Landschaftswacht Naturschutzgebiet Wahner Heide Dienstbezirk VII/ Wahner Heide 23.03.2018 Jahresbericht 2017 für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 Zuständigkeitsbereich Unser Zuständigkeitsbereich im Dienstbezirk VII/ Wahner Heide umfasst die Flächen südlich der Alten Kölner Str., das sind die Gebiete zwischen der Alten Kölner Str. und dem Flughafengebiet. Nach Westen erstreckt sich der Bereich bis zum Grengeler Mauspfad, im Osten bis zu der Offenlandfläche am Parkplatz Radarturm hin. Diese Flächen werden im folgenden bezeichnet als die Bereiche Paradeplatz, Maikammer sowie Radarturm. Nördlich der Alten Kölner Str. betreuen wir die Freiflächen des Bereiches Geisterbusch. Das sind die eingezäunten Koppeln, weiterhin die so bezeichneten Pionierbecken I, II und III sowie die Freiflächen am Porzer Weg. Diensteinsatz Die Dienstausübung wurde teils gemeinsam, teils einzeln zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu unterschiedlichen Tageszeiten ausgeführt. Unser Einsatz wurde den Erfordernissen bzw. den vorliegenden Erkenntnissen entsprechend wie bereits in den V orjahren schwerpunktmäßig angepasst. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, unsere Einsätze zeitweise intensiver zu betreiben (insbesondere zu Beginn und auch während der V ogelbrutzeit). Damit ein regelmäßiger Gedankenaustausch zwischen den Kollegen der Landschaftswacht der Stadt Köln stattfinden kann, treffen wir uns einmal im Monat in der Heide, sofern es den Mitgliedern der Landschaftswacht möglich ist. Allgemeine Situation und Besonderheiten im Betreuungsgebiet Die allgemeine Situation und Besonderheiten in den einzelnen Gebieten wurden in den vergangenen Jahresberichten, insbesondere 2006, bereits umfangreich beschrieben. Hierauf kann verwiesen werden. Vergleich der allgemeinen Situation 2017 mit 2016 Im Vergleich zu 2016 fanden wir in 2017 vielfach gleiche oder ähnliche Situationen vor, so dass Teile des Berichtes 2016 auch für 2017 wieder Anwendung finden konnten. Begegnungen mit Heidebesuchern -allgemein- Gespräche mit Heidebesuchern unterschiedlicher Nutzerinteressen verliefen in 2017 in der Regel meist konstruktiv und mit positivem Ausgang, obschon bei vielen Hundehaltern eine leicht säuerliche Miene zu erkennen war. Insgesamt gesehen fanden jedoch viele nette Gespräche mit Heidebesuchern statt, mit denen wir Gedankenaustausch über Naturschutz, die Heide allgemein, den Flughafen, den Hund, das Pferd etc. geführt haben und somit ein guter Kontakt zu den regelmäßigen Heidebesuchern hergestellt werden konnte. Unser Bestreben ist es, zu allen Gruppen von Heidebesuchern ein gutes Verhältnis zu entwickeln und dafür zu sorgen, dass diese sich rücksichtsvoll anderen gegenüber verhalten, ebenfalls, wie es unserer Aufgabe entspricht, dafür zu sorgen, dass der Bevölkerung das im Kölner Raum einzigartige Naturschutzgebiet Wahner Heide näher gebracht und der Naturschutz dort respektiert wird. Der weitaus größte Teil der Heidebesucher, die wir wegen der einen oder anderen Sache ansprechen, verhält sich, wie bereits in den V orjahresberichten zum Ausdruck gebracht, anständig und einsichtig. Das war auch in 2017 wieder so. Nur in wenigen Fällen gab es etwas Stress, meist mit uneinsichtigen Hundehaltern. Das Problem liegt allgemein darin, dass wir es in der Wahner Heide nur zu einem Teil mit regelmäßigen Besuchern zu tun haben, diese halten sich am ehesten an die Spielregeln. Andererseits finden wir viele Besucher vor, die die Wahner Heide seltener oder erstmals aufsuchen und sich noch nicht an die Gepflogenheiten halten, dem Vernehmen nach noch nicht einmal die Schilder gelesen haben. Fußgänger in der Wahner Heide Fußgänger werden auf den von uns zu betreuenden Offenlandflächen nach Einzäunung der Koppel Paradeplatz/ Maikammer dort so gut wie nicht mehr angetroffen, nur noch auf der nicht eingezäunten Wiese zwischen Nordschneise und Flughafenzaun sowie auf der Wiese am Radarturm (hinter dem Parkplatz), aber auch auf den Flächen Pionierbecken II und Uferbereich des Pionierbeckens III. An schönen Tagen finden auf der Wiese am Radarturm an und ab Picknick und sonstige Gelage statt. Die zur Betretung vorgesehenen Wege werden oft nicht eingehalten. Insbesondere wird das Betretungsverbot der Wege im Bereich des Flughafenzaunes sowie letzter Teilbereich der Unteren Querschneise von der Bevölkerung überhaupt nicht akzeptiert und befolgt. Bei diesbezüglichen früher geführten Gesprächen kam es zu nicht hinnehmbaren und nicht mehr zumutbaren Situationen für uns wie Beschimpfungen übelster Art und Bedrohungen. Wir mussten uns daher, wie bereits in den V orjahresberichten dargestellt, an den genannten Stellen mit unserer Überzeugungsarbeit zurücknehmen bzw. können hier wenig ausrichten. In den früheren Jahresberichten wie auch in weiteren umfangreichen Schreiben, die von der Stadt Köln unterstützend an die DBU (Eigentümer der Fläche) weitergegeben wurden, ist auf die Situation hingewiesen worden. Wie gesagt, hatte sich die Stadt Köln für eine Freigabe der genannten Wegabschnitte, auch gegenüber der DBU als Eigentümer der Fläche, positioniert. Wir möchten daher nochmals darauf hinweisen, dass die Angelegenheit nach wie vor im Raume steht und weiterhin überdacht werden sollte. Als Abhilfe wurden seinerzeit Absperrungen eingangs der nicht zugelassenen Wege angebracht. Diese signalisieren den Heidebesuchern schon, dass sie hier nicht durchgehen sollen, werden jedoch nach wie vor an allen Stellen ignoriert, indem sie umgegangen werden. Wie bereits geschildert, haben sich inzwischen Umgehungswege um die Absperrungen gebildet (Fotos wie schon im Jahresbericht 2016 anbei). Erneute Absperrungen sind noch nicht erfolgt, obschon sich uns die Frage stellt, ob dieses überhaupt sinnvoll ist, sie werden vermutlich wieder umgangen werden. Im Frühjahr 2017 hatte Rene Bach am Paradeplatz am Rande der Wiese zum Wald hin, nahe am Reitweg, eine Behausung aus Zeltplanen und Folien vorgefunden. Als Herr Bach sich die Sache genauer angesehen hatte zeigte sich auch der Bewohner (Robinson-Crusoe-Typ) vor ihm. Er gab an, dort zu wohnen. Mehrere Feuerstellen, Abfallberge und weiterer Unrat waren dort vorhanden. Herr Bach meldete den Fall zunächst der Forstverwaltung. Dem Vernehmen nach wurde der Bewohner mit Hilfe der Polizei aufgefordert, die Örtlichkeit zu verlassen, dabei soll er mit einem Messer auf die Beamten los gegangen sein. Koppel Paradeplatz/ Maikammer Die Einzäunung der Koppeln Paradeplatz/ Maikammer im Frühjahr 2017 hat sich nach unserer Auffassung bestens bewährt und war ein voller Erfolg. Die Natur konnte in diesen Bereichen weitgehend zur Ruhe kommen, da die Flächen durch die Einzäunung bis auf Ausnahmen nicht mehr von Heidebesuchern und Hunden aufgesucht werden konnten. Bedrohte und seltene V ogelarten u.a. Orpheusspötter, Schwarzkehlchen und Heidelerche konnten hier erfolgreich brüten, wie Untersuchungen von zuständiger Stelle ergeben haben. Die Beweidung durch Ziegen ist positiv zu sehen, u.a. wurden Blätter der Spätblühenden Traubenkirsche (Prunus serotina) teilweise abgefressen, eine Überweidung fand u.E. nicht statt. Zu bemerken ist allerdings, dass auf den Koppeln einige Male Hunde gesehen wurden, die die Halter offensichtlich gewähren ließen. Wildschweine sind auch schon in die Koppel gelangt, was jedoch gewollt ist, wie wir hörten. Das hat jedoch den Nachteil, dass der Zaun an den Passierstellen etwas ausgebeult ist, wodurch Hunde an diesen Stellen leichter in die Koppel gelangen können. Eine Ziege wurde dem Vernehmen nach von einem Hund, der in die Koppel eingedrungen ist, tot gebissen. Hunde und Halter Die Situation im Konfliktbereich Paradeplatz/ Maikammer hat sich nach Einzäunung der Koppeln deutlich entspannt, wie unter Koppel Paradeplatz/ Maikammer bereits dargestellt wurde. Freilaufende Hunde werden dort jedoch noch auf der nicht eingezäunten Fläche zwischen Nordschneise und Flughafenzaun beobachtet wie auch in den anderen von uns zu betreuenden Gebieten, dort jedoch fast nur auf den Wegen. Reitpferde und Reiter Die große Mehrzahl der Reiter benutzt die ausgeschilderten Reitwege. Wir treffen hin und wieder Reiter an, die sich nicht an die vorgesehenen Reitwege halten oder sich nicht zurecht gefunden haben, auch manchmal Pferde ohne Reitschilder. Insgesamt hielt sich das aber 2017 in Grenzen, kaum Probleme. Beschilderung An der Ecke Unteren Querschneise/ Reitweg ist ein Gebotsschild Reitweg und ein darunter hängendes Verbotsschild für Fußgänger abmontiert worden. Das Gebotsschild wurde von uns 2011 in ca. 4 Meter Höhe angebracht, damit es nicht so einfach abgehängt werden kann, nachdem es dort vorher schon einmal weggekommen ist. Die Schilder müssten noch wieder angebracht werden. Fahrzeuge im Gelände, Schranken und Wegesituation Die Schranke Alte Kölner Str./ Untere Querschneise (Parkplatz Maikammer) fanden wir so gut wie immer geschlossen vor. Die Bediensteten von Siemens und der Bahn halten sich daran, die Schranke bei Verlassen wieder zu schließen, während die Schranke gegenüber an der Alten Kölner Str./ Rennweg (gegenüber Parkplatz Maikammer) nach wie vor vielfach offen stand und von uns geschlossen werden musste. Bedienstete von Siemens und der Bahn sind hier nicht die Verursacher, die sind dort nicht im Einsatz, es muss sich um einen anderen Personenkreis handeln. Unsere Bitte wäre, dass diejenigen, die hier ein und ausfahren, gebeten werden sich an die Regeln zu halten. Im Bereich Paradeplatz/ Maikammer wiesen viele Fahrspuren bzw. zerfahrene Wegstellen darauf hin, dass die Wege regelmäßig befahren werden, was zur Folge hatte, dass die neu angelegte Nordschneise wieder an einigen Stellen ausgefahren wurde, so dass sie bei Regenwetter sehr matschig und somit schlecht passierbar ist. Fahrspuren eingangs des Wander- und Reitweges, der vom Parkplatz Paradeplatz zur Heide führt, weisen darauf hin, dass dort eingefahren wird. Auf unsere Anregung hin wurden von der Forstverwaltung zwei Baumstämme zur Verengung seitlich hingelegt, um ein Einfahren durch Fahrzeuge zu verhindern, jedoch noch einen Durchgang für Reiter und Fußgänger zulässt. Leider wurden die Stämme wieder nach kurzer Zeit zur Seite gerollt, so dass wieder Fahrzeuge in die Heide einfahren konnten. Die Verursacher sind uns nicht bekannt. Bemerken möchten wir, dass eine Einfahrt für Berechtigte an der Unteren Querschneise/ Alte Kölner Str. zur Verfügung steht, hier muss man allerdings, wie alle anderen das auch tun, die Schranke öffnen und anschließend wieder schließen. Die Stämme sollten wieder so positioniert werden, dass eine Verengung, die ein Einfahren verhindert, erreicht wird. Unsere Bitte wäre herauszufinden, wer die Baumstämme verlegt hat, wobei zu bemerken ist, dass diese nur mit schwerem Gerät weggeräumt werden konnten. Heidebesucher dürften es demnach nicht gewesen sein. Störungen der Natur Außer dem bereits erwähnten Fall der Tötung einer Ziege durch einen Hund haben wir keinen gravierenden Naturfrevel in 2017 im Betreuungsgebiet festgestellt bzw. vernommen. Hin und wieder werden Pilz- und Beerensammler angetroffen, die soweit erkennbar kleinere Mengen an den Wegrändern abpflücken. Darüber hinaus werden ab und an Zweige abgeschnitten. Ein größerer Schaden für die Natur dürfte damit nicht verbunden sein. Insgesamt hielt sich nach unserer Auffassung alles noch in Grenzen. Hunde in den Koppeln haben wir bereits unter Koppel Paradeplatz/ Maikammer erwähnt. Zu erwähnen ist auch, dass hin und wieder lautes Hundegebell eine Störung in der Natur darstellen kann. Müllsituation Kleinmüllteile in den Flächen halten sich nach wie vor in Grenzen. Wilde Müllablagerungen incl. Bauschuttablagerungen im Bereich der Parkplätze Paradeplatz, Rösrather Weg, Maikammer, Radarturm und am Mauspfad wurden jedoch des öfteren beobachtet und wenn möglich von uns in Müllsäcken eingesammelt und zur Abholung durch die AWB in die Nähe des Straßenrand abgelegt. An diesen Plätzen sammeln wir bei Bedarf auch herumliegenden Kleinmüll ein und stellen die Müllsäcke ebenfalls zur Abholung am Straßenrand ab. Änderung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit auf der Alten Kölner Str. (nur Kölner Teil) von 60 km/h auf 80 km/h in 2010 Da wir nach wie vor dafür eintreten, dass die Änderung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit wieder auf 60 km/h auf der Alten Kölner Straße zurückgenommen werden soll, haben wir hierzu unsere früheren Ausführungen nachstehend nochmals dargestellt: Die Erhöhung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h auf 80 km/h auf der Alten Kölner Str. in 2010 konnten wir nicht nachvollziehen. Seitdem wird in diesem Abschnitt noch mehr gerast als früher. Auf die Gefahren hatte Klaus Hanisch die Verantwortlichen aufmerksam gemacht, auch auf die Gefahren, die sich für Radfahrer ergeben. In unseren Jahresberichten haben wir auf das erhöhte Risiko für Heidenutzer und die Natur hingewiesen. Im Rhein-Sieg-Kreis besteht auf dieser Straße übrigens weiterhin Tempo 60 km/h. Nähere Ausführungen hierzu finden sich in unseren Jahresberichten 2011 bis 2015. Inzwischen ist wieder ein tödlicher Unfall mit einem Radfahrer, 32 Jahre alt, auf der Alten Kölner Str. in Höhe des Parkplatzes Rösrather Weg eingetreten! Freunde oder Angehörige haben an der Unfallstelle zum Gedenken und vielleicht auch als Mahnung einiges zur Erinnerung angebracht (s. Bilder). Absperrung 1 am Flughafenzaun - inzwischen Umgehungsweg - Absperrung 2 am Flughafenzaun - inzwischen Umgehungsweg - Die Absperrungen werden ignoriert und umgangen. Schranke gegenüber Parkplatz Maikammer (Alte Kölner Str./ Rennweg) steht häufig offen. Neben der Schranke gegenüber Parkplatz Paradeplatz kann man eine Stelle erkennen, wo eine Einfahrt trotz geschlossener Stelle möglich ist (Stelle ist breiter als auf dem Bild erkennbar). Sie sollte etwas verengt werden, sodass keine Fahrzeuge mehr einfahren können, Fußgänger und Reiter jedoch noch vorbei passieren können.
  • Jahresbericht Wahner Heide 2018

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    Dieter Baitz/ Adolf Fischer/ Kurt Glöckner/ Klaus Hanisch/ Herbert Ökostack Beauftragte für den Außendienst bei der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln, Landschaftswacht Naturschutzgebiet Wahren Heide Dienstbezirk VII/ Wahren Heide 25.03.2019 Jahresbericht 2018 für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018 Zuständigkeitsbereich Unser Zuständigkeitsbereich im Dienstbezirk VII/ Wahren Heide umfasst die Flächen südlich der Alten Kölner Str., das sind die Gebiete zwischen der Alten Kölner Str. und dem Flughafengebiet. Nach Westen erstreckt sich der Bereich bis zum Gegengelesener Mauspfad, im Osten bis zu der Ofenlandfläche am Parkplatz Radarturm hin. Diese Flächen werden im folgenden bezeichnet als die Bereiche Paradeplatz, Maikammer sowie Radarturm. Nördlich der Alten Kölner Str. betreuen wir die Freiflächen des Bereiches Geisterbusch. Das sind die eingezäunten Koppeln, weiterhin die so bezeichneten Pionierbecken I, II und III sowie die Freiflächen am Porzer Weg. Diensteinsatz Die Dienstausübung wurde teils gemeinsam, teils einzeln zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu unterschiedlichen Tageszeiten ausgeführt. Unser Einsatz wurde den Erfordernissen bzw. den vorliegenden Erkenntnissen entsprechend wie bereits in den V orjahren schwerpunktmäßig angepasst. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, unsere Einsätze zeitweise intensiver zu betreiben (insbesondere zu Beginn und auch während der V ogelbrutzeit). Damit ein regelmäßiger Gedankenaustausch zwischen den Kollegen der Landschaftswacht der Stadt Köln stattfinden kann, treffen wir uns einmal im Monat in der Heide, sofern es den Mitgliedern der Landschaftswacht möglich ist. Allgemeine Situation und Besonderheiten im Betreuungsgebiet Die allgemeine Situation und Besonderheiten in den einzelnen Gebieten wurden in den vergangenen Jahresberichten, insbesondere 2006, bereits umfangreich beschrieben. Hierauf kann verwiesen werden. Vergleich der allgemeinen Situation 2018 mit 2017 Im Vergleich zu 2017 fanden wir in 2018 vielfach gleiche oder ähnliche Situationen vor, so dass Teile des Berichtes 2017 auch wieder für 2018 Anwendung finden können. Insgesamt gesehen ist es in unserem Bereich ruhiger geworden, wozu auch die Einzäunung der Koppeln Paradeplatz/ Maikammer beigetragen haben. Abgesehen von kleineren Verstößen konnten wir in 2018 keine direkt gravierenden V orkommnisse oder grobe Verstöße beobachten. Begegnungen mit Heidebesuchern -allgemein- Gespräche mit Heidebesuchern unterschiedlicher Nutzerinteressen verliefen auch in 2018 in der Regel meist konstruktiv und mit positivem Ausgang, obschon bei vielen Hundehaltern eine leicht säuerliche Miene zu erkennen war. Insgesamt gesehen fanden jedoch viele nette Gespräche mit Heidebesuchern statt, mit denen wir Gedankenaustausch über Naturschutz, die Heide allgemein, den Flughafen, den Hund, das Pferd etc. geführt haben und somit ein guter Kontakt zu den regelmäßigen Heidebesuchern hergestellt werden konnte. Unser Bestreben ist es, zu allen Gruppen von Heidebesuchern ein gutes Verhältnis zu entwickeln und dafür zu sorgen, dass diese sich rücksichtsvoll anderen gegenüber verhalten, ebenfalls, wie es unserer Aufgabe entspricht, dafür zu sorgen, dass der Bevölkerung das im Kölner Raum einzigartige Naturschutzgebiet Wahner Heide näher gebracht und der Naturschutz dort respektiert wird. Der weitaus größte Teil der Heidebesucher, die wir wegen der einen oder anderen Sache ansprechen, verhält sich, wie bereits in den V orjahresberichten zum Ausdruck gebracht, anständig und einsichtig. Das war auch in 2018 wieder so. Nur in wenigen Fällen gab es etwas Stress, meist mit uneinsichtigen Hundehaltern. Das Problem liegt allgemein darin, dass wir es in der Wahner Heide nur zu einem Teil mit regelmäßigen Besuchern zu tun haben, diese halten sich noch am ehesten an die Spielregeln. Andererseits finden wir viele Besucher vor, die die Wahner Heide seltener oder erstmals aufsuchen und sich noch nicht an die Gepflogenheiten halten, dem Vernehmen nach noch nicht einmal die Schilder gelesen haben. Fußgänger in der Wahner Heide Fußgänger werden auf den von uns zu betreuenden Offenlandflächen seit Einzäunung der Koppel Paradeplatz/ Maikammer dort so gut wie nicht mehr angetroffen, nur noch auf den nicht eingezäunte Wiese zwischen Nordschneise und Flughafenzaun. Auf der Wiese am Radarturm (hinter dem Parkplatz) finden an schönen Tagen ab und an Picknick und sonstige Gelage statt. Im Bereich des Pionierbeckens II beobachten wir schon einmal, dass einige Heidebesucher kreuz und quer auf den Flächen herumlaufen. Am Uferbereich des Pionierbeckens III werden auch schon einmal Heidebesucher angetroffen, meistens Hundehalter. Die zur Betretung vorgesehenen Wege werden oft nicht eingehalten. Insbesondere wird das Betretungsverbot der Wege im Bereich des Flughafenzaunes sowie letzter Teilbereich der Unteren Querschneise von der Bevölkerung überhaupt nicht akzeptiert und befolgt, wie auch schon in den letzten Jahresberichten dargestellt wurde. Bei diesbezüglich früher geführten Gesprächen kam es für uns zu nicht hinnehmbaren und nicht mehr zumutbaren Situationen wie Beschimpfungen übelster Art und sogar Bedrohungen. Wir mussten uns daher an den genannten Stellen mit unserer Überzeugungsarbeit zurücknehmen, um möglichen Gefahren auszuweichen. Es stellt sich für uns die Frage, ob die vorgenannten Wegabschnitte zur Begehung freigegeben werden sollten. Aus unserer Sicht dürfte es auch keinen triftigen Grund geben, weshalb diese Weganschnitte nicht betreten werden dürfen. Bei dieser Gelegenheit möchten wir erwähnen, dass in den früheren Jahresberichten wie auch in weiteren umfangreichen Schreiben, die von der Stadt Köln unterstützend an die DBU weitergegeben wurden, auf die Situation hingewiesen worden ist. Wie gesagt, hatte sich die Stadt Köln für eine Freigabe der genannten Wegabschnitte positioniert, auch gegenüber der DBU als Eigentümer der Fläche. Wir möchten daher nochmals darauf hinweisen, dass die Angelegenheit nach wie vor im Raume steht. Koppeln Paradeplatz/ Maikammer Die Einzäunungen der Koppeln Paradeplatz/ Maikammer im Frühjahr 2017 haben sich auch nach unseren Beobachtungen in 2018 bestens bewährt und können als voller Erfolg angesehen werden. Die Natur konnte in diesen Bereichen weitgehend zur Ruhe kommen und sich weiter entfalten. U.a. konnten bedrohte und seltene V ogelarten wie Orpheusspötter, Schwarzkehlchen und Heidelerche hier beobachtet werden und erfolgreich brüten, wie Untersuchungen und Beobachtungen unsererseits ergeben haben. Als weiteres Beispiel haben sich hier seltene streng geschützte Pilzarten wie einige Saftlinge haben sich hier angesiedelt bzw. ausgebreitet. Die Schaffung großer geschützter Heidefreiflächen sollten einen hohen Stellenwert haben und weiter verfolgt werden, sie tragen dazu bei, dass die Heide wieder weiter den Charakter annimmt, den sie in früheren Jahren einmal hatte und dürfte wesentlich zum Naturschutz und Erhalt von seltenen heidetypischen Pflanzen- und Tierarten beitragen. Die Beweidung durch Ziegen ist positiv zu sehen, u.a. wurden Blätter der Spätblühenden Traubenkirsche (Prunus serotina) teilweise abgefressen, eine Überweidung fand u.E. nicht statt. Ab und an sollen Hunde auf der Koppeln gesehen worden sein, daher ist es wichtig dass nach wie vor auf die Anleinpflicht in diesen Bereichen geachtet werden muss. Hunde und Halter Die Situation im Konfliktbereich Paradeplatz/ Maikammer hat sich nach Einzäunung der Koppeln deutlich entspannt, wie unter Koppel Paradeplatz/ Maikammer bereits dargestellt wurde. Freilaufende Hunde werden dort jedoch noch auf der nicht eingezäunten Fläche zwischen Nordschneise und Flughafenzaun beobachtet. Das dürfte aber nicht so tragisch sein, da es sich hier um eine relativ kleinere Fläche handelt. Reitpferde und Reiter Die große Mehrzahl der Reiter benutzt die ausgeschilderten Reitwege. Wir treffen hin und wieder Reiter an, die sich nicht an die vorgesehenen Reitwege halten oder sich nicht zurecht gefunden haben, auch manchmal Pferde ohne Reitschilder. Insgesamt hielt sich das aber 2018 auch wieder in Grenzen, kaum Probleme. Fahrzeuge im Gelände, Schranken und Wegesituation Wie schon in den V orberichten erwähnt, fanden wir die Schranke Alte Kölner Str./ Untere Querschneise (Parkplatz Maikammer) so gut wie immer geschlossen vor. Die Bediensteten von Siemens und der Bahn halten sich daran, die Schranke bei Verlassen wieder zu schließen, während die Schranke gegenüber an der Alten Kölner Str./ Rennweg (gegenüber Parkplatz Maikammer) nach wie vor vielfach nicht geschlossen wurde bzw. offen stand und von uns mehrfach geschlossen werden musste. Bedienstete von Siemens und der Bahn sind hier nicht die Verursacher, da dort nicht ihr Einsatzgebiet liegt. Es muss sich um einen anderen Personenkreis handeln. Unsere Bitte wäre nach wie vor, dass diejenigen, die hier ein und ausfahren, gebeten werden, die Schranke jeweils wieder zu schließen. Im Bereich Paradeplatz/ Maikammer wiesen Fahrspuren bzw. zerfahrene Wegstellen darauf hin, dass die Wege öfters befahren werden, was zur Folge hatte, dass u.a. die seinerzeit neu angelegte Nordschneise wieder an einigen Stellen ausgefahren wurde, so dass sie bei Regenwetter sehr matschig und somit schlecht passierbar ist. Fahrspuren eingangs des Wander- und Reitweges, der vom Parkplatz Paradeplatz zur Heide führt, weisen darauf hin, dass dort eingefahren wird. Es sollte überprüft werden, ob die Baumstämme, die zur Verhinderung von Einfahren von Fahrzeugen seitlich hingelegt wurden, noch weiter zusammengelegt werden sollen, damit ein Einfahren verhindert wird. Störungen der Natur Auch 2018 wurden wieder Ziegen durch Hunde schwer verletzt bzw. getötet, allerdings etwas außerhalb des Kölner Bereiches. Ansonsten konnten wir keinen gravierenden Naturfrevel in 2018 in unserem Betreuungsgebiet feststellen. Hin und wieder werden Pilz- und Beerensammler angetroffen, die soweit erkennbar kleinere Mengen an den Wegrändern abpflücken. Darüber hinaus werden ab und an Zweige abgeschnitten. Ein größerer Schaden für die Natur dürfte damit nicht verbunden sein. Insgesamt hielt sich nach unserer Auffassung alles noch in Grenzen. Hunde in den Koppeln haben wir bereits unter Koppel Paradeplatz/ Maikammer dargestellt. Zu erwähnen ist noch, dass lautes Hundegebell eine Störung in der Natur darstellen kann. Müllsituation Kleinmüllteile in den Flächen halten sich nach wie vor in Grenzen. Wilde Müllablagerungen incl. Bauschuttablagerungen im Bereich der Parkplätze Paradeplatz, Rösrather Weg, Maikammer, Radarturm und am Mauspfad wurden jedoch des öfteren beobachtet und wenn möglich von uns in Müllsäcken eingesammelt und zur Abholung durch die AWB in die Nähe des Straßenrand abgelegt. An diesen Plätzen sammeln wir bei Bedarf auch herumliegenden Kleinmüll ein und stellen die Müllsäcke ebenfalls zur Abholung am Straßenrand ab. Änderung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit auf der Alten Kölner Str. (nur Kölner Teil) von 60 km/h auf 80 km /h seit 2010 Nach wie vor steht für uns im Raum, dass die Änderung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit auf der Alten Kölner Straße von 80 km/h wieder auf 60 km/h zurückgenommen werden sollte, umfangreiche Ausführungen haben wir hierzu in früheren Jahresberichten (2010 bis 2016) dargestellt, das wesentliche ist nachstehend nochmals erwähnt: Die Erhöhung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h auf 80 km/h auf der Alten Kölner Str. in 2010 konnten wir nicht nachvollziehen. Seitdem wird in diesem Abschnitt noch mehr gerast als früher. Auf die Gefahren hatte Klaus Hanisch die Verantwortlichen aufmerksam gemacht, auch auf die Gefahren, die sich für Radfahrer ergeben. In unseren Jahresberichten haben wir auf das erhöhte Risiko für Heidenutzer und die Natur hingewiesen. Im Rhein-Sieg-Kreis besteht auf dieser Straße übrigens weiterhin Tempo 60 km/h. Nähere Ausführungen hierzu finden sich in unseren Jahresberichten 2011 bis 2015. Inzwischen sind tödliche Unfälle mit Radfahrern auf der Alten Kölner Str. eingetreten! Die Schranke gegenüber Parkplatz Maikammer (Alte Kölner Str./ Rennweg) steht nach wie vor ab und zu offen. Neben der Schranke gegenüber Parkplatz Paradeplatz kann man eine Stelle erkennen, wo eine Einfahrt trotz geschlossener Stelle möglich ist (Stelle ist breiter als auf dem Bild erkennbar). Sie sollte etwas verengt werden, sodass keine Fahrzeuge mehr einfahren können, Fußgänger und Reiter jedoch noch vorbei passieren können.
  • Mitteilung BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 0060/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 17.02.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz) 12.03.2020 Jahresberichte 2017, 2018, Bezirk 7, Wahner Heide Im Anhang wird Ihnen der Jahresbericht 2016 der Naturschutzwacht Wahner Heide (Hr. Bach nur 2017, Hr. Baitz, Hr. Fischer, Hr. Glöckner, Hr. Hanisch, Hr. Kostack) zur Kenntnis gegeben. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) findet nach wie vor eine sehr gute Zusammenar- beit mit der Naturschutzwacht der Wahner Heide statt. Die Naturschutzwachte setzen sich mit großem ehrenamtlichem Engagement für das von ihnen be- treute Schutzgebiet ein, so dass ihnen hierfür auch an dieser Stelle seitens der UNB gebührender Dank ausgesprochen wird. Über Telefonate bzw. über Emails finden immer wieder kurzfristig Abstimmungen zwischen der Na- turschutzwacht und der UNB statt, somit können manche Probleme rasch behoben werden, so bspw. die Beauftragung zur Abholung von illegalen Abfallablagerungen. Die in den Wahner–Heide-Berichten 2017 und 2018 angesprochenen und noch nicht zufriedenstel- lend gelösten Probleme stellen sich aus Betrachtung der UNB wie folgt dar: Begegnungen mit Heidebesucherinnen/-besuchern – allgemein – / Fußgängerinnen und Fußgängern in der Wahner Heide / Koppel Paradeplatz/Maikammer/Hund und Halter Auch wenn sich die Situation im Kölner Wahner-Heide-Bereich seit einigen Jahren verbessert hat, gibt es nach wie vor Besucherinnen und Besucher – mit und ohne Hund - die die Wegegebote inner- halb des Naturschutzgebietes missachten. Eine vollumfänglich zufriedenstellende Lösung wird es hier erfahrungsgemäß nicht geben. Kontrollgänge der Naturschutzwacht - wenn personell möglich – auch der Ordnungsbehörden und eine weitere Einrichtung von Weidekoppeln stellen nach wie vor die bestmögliche Herangehensweise an dieses Dauerthema dar. Abgezäunte Flächen auf denen Weide- tiere ihrer Aufgabe der Landschaftspflege nachgehen, führen hierbei gleichzeitig zu einer Akzeptanz- steigerung bei Heidebesucherinnen/-besuchern diese Flächen nicht zu betreten. Die sensiblen Bereiche des Paradeplatzes/Maikammer – dessen Flächen häufig außerhalb der zuge- lassenen Wege illegal von Spaziergängerinnen und Spaziergängern betreten wurden – sind seit dem Frühjahr 2017 mittels eines festen Weidezaunes dauerhaft abgezäunt und werden in der Vegetati- onszeit von Ziegen beweidet. Diese Verfahrensweise entkoppelt die seit langen Jahren illegal genutz- ten Pfade vom legal zu betretenden Wegenetz. Auch ein Teilbereich zwischen Nordschneise und Flughafenzaun wurde zwischenzeitlich mit einer festen Koppel eingezäunt, so dass auch hier die Problematik eines unerlaubten Betretens verhindert wird. 2 Der im Bericht aufgeführte Vorschlag, einen weiteren Teilbereich eines am Flughafenzaun verlaufen- den Weges zur allgemeinen Betretung frei zu geben, wird seitens der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) nach wie vor unterstützt. Mögliche Änderungen des Wegenetzes sind jedoch erst mittelfristig in Abstimmung mit den Nachbarkreisen und der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) im Rahmen einer gesamtkonzeptionellen Änderung realisierbar. Fahrzeuge im Gelände, Schranken und Wegesituation In der Wahner Heide gibt es einige Institutionen, deren Mitarbeitende die Wege mit Kraftfahrzeugen befahren dürfen, hierzu zählen u. a. der Forst und die Polizei. Nach Kenntnis der UNB stammen die Fahrspuren überwiegend von dienstlich bedingten Fahrten der o. g. Institutionen und sind somit zu tolerieren. Illegales Einfahren ins Gelände, mittels Kraftfahrzeugen, durch Dritte kommt nach vorliegender Kenntnis äußerst selten vor, so dass aus hiesiger Sicht die gegenwärtige Situation keinen dringenden Handlungsbedarf erfordert. Dennoch wurde seitens der UNB mit den Forstbediensteten des Eigentü- mers über eine Optimierung der Wegezugänge/Absperrungen nachgedacht und seitens der Forstbe- diensteten wurde es zugesagt durch geeignete Maßnahmen ein Umfahren zu verhindern. Störungen der Natur Der im Kölner Bereich der Wahner Heide für 2017 erwähnte Fall - der angeblichen Tötung einer Zie- ge, aufgrund es eines Hundebisses - ist der Unteren Naturschutzbehörde nicht bekannt gegeben worden und ein vergleichbares Vorkommen hat sich bislang offensichtlich auf Kölner Stadtgebiet auch nicht wiederholt. Auf das geschilderte, hin und wieder laut zu vernehmende Hundebellen, kann behördlich leider kein Einfluss genommen werden. Müllsituation Eine Abholung der Abfälle von den Parkplätzen an der Alten Kölner Straße, durch die Abfallwirt- schaftsbetriebe (AWB), funktioniert sowohl in Eigenregie (ohne vorherige Meldung) - als auch nach Meldung durch die UNB im Allgemeinen reibungslos. Sollten in seltenen Fällen Abfälle auch ins Gelände verbracht werden, dauert dieses manchmal etwas länger, da zunächst die Forstbediensteten den Abfall aus dem Gelände hin zu den Parkplätzen ver- bringen müssen, von denen dieser im Anschluss daran durch die AWB abtransportiert wird. Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Alten Kölner Str. (nur Kölner Teil) von 60 auf 80 km/h in 2010 Von 2010 an - bis heute - wurde an der Heraufsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 auf 80 km/h festgehalten. Auf Anfrage der Unteren Naturschutzbehörde zu einer erneuten Überprüfung bzgl. einer möglichen Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beim zuständigen Amt für Straßen- und Ver- kehrstechnik teilte diese in 2017 im Ergebnis mit, dass eine Herabsetzung der (derzeitigen) zulässi- gen Höchstgeschwindigkeit nicht erfolgt. Flankierende Maßnahmen wie bspw. Geschwindigkeitskontrollen, Installation von Verkehrsschildern (Gefahrzeichen: Fußgänger) sollen umgesetzt und eine ggf. mögliche Einrichtung von Querungshil- fen, für Fußgängerinnen undFußgänger, im Bereich der Parkplätze, soll geprüft werden.

Beratungsverlauf

  1. 17.02.2020

    Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde

    TOP 6.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 07.05.2020 zuletzt

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 10.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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