Zustand Gebäude in der Zechenstraße 2
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 0795/2023 vom 06.03.2023
Stand: Am 09.03.2023 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 0795/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 09.03.2023 Zustand Gebäude in der Zechenstraße 2 Unter Bezug auf TOP 9.3.2 der Niederschrift der 13. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 25.08.2022 stellte die Bezirksvertreterin Frau Grube eine mündliche Anfrage zu dem Zustand bzw. dem vermeintlichen Leerstand des Gebäudes in der Zechenstraße 2. Ist der Verwaltung dieser Zustand bekannt? Welche Gegenmaßnahmen wird die Verwaltung ergreifen und wird die Verwaltung die Hausbesitzer*in kontaktieren, um den Wohnraum wieder dem Markt zuführen? Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: Der Verwaltung ist das Objekt in der Zechenstraße 2 wegen des Verdachts auf Zweckent- fremdung von Wohnraum durch Leerstand bekannt. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens hat das Amt für Wohnungswesen Ortsbesichtigungen vorgenommen, Anwohner*innen befragt und die Verfügungsberechtigte angehört. Das Objekt verfügt über 9 Wohneinheiten, von denen 3 aktuell bewohnt sind. Wegen der erforderlichen baulichen Veränderungen inklusive der Planungen für notwendige Anpassungen hinsichtlich des Brandschutzes im Bereich der Dachgeschosswohnungen war zunächst ein Bauantrag zu stellen. Im Zuge dieser Maßnahmen ist auch die Sanierung der übrigen Wohnungen geplant. Das Amt für Wohnungswesen ist dazu in einem regelmäßigen Austausch mit der Verfügungs- berechtigten und dem beauftragten Ingenieurbüro und führt das Verfahren im Rahmen einer engmaschigen Kontrolle weiter fort. Grundsätzlich kann die Instandsetzung und Wiederzuführung von leerstehendem Wohnraum behördlich angeordnet werden. Sofern die Sanierungsabsichten bzw. mögliche Verzögerungen nachvollziehbar dargestellt und belegt werden, besteht dazu jedoch zunächst kein Anlass.
Beratungsverlauf
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