A-R/0041/2019
Zentrale Anlaufstelle für E-Mobilität einrichten
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Antrag an den Rat Nr.: A -R/0041/2019 FDP -Ratsfraktion Geringhoffstraße 48 48163 Münster Tel. 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de www.fraktion.fdp-ms.de Antrag Münster, 14.05.2019 Zentrale Anlaufstelle für E-Mobilität einrichten Der Rat möge beschließen: 1. Die Aktivitäten der Stadt Münster im Zusammenhan g mit dem Ausbau der E- Mobilität werden zukünftig durch eine zentrale Ansp rechperson ämterübergreifend koordiniert. Hier wird auch die Informationsaufbere itung gebündelt und den Bürgerinnen und Bürgern eine persönliche Beratung u nd Unterstützung (z. B. in Form von Musteranträgen) in allen Fragen der E-Mobilität angeboten. 2. Neben dem Angebot der allgemeinen Beratung zu Fö rdermöglichkeiten bei der Anschaffung privater E-Pkw und für entsprechende pr ivate Ladelösungen, entwickelt die Stadt eine entsprechende Informationskampagne. 3. Gestaltungsrichtlinien, Erhaltungssatzungen und straßen- und baurechtliche Richtlinien werden daraufhin überprüft, ob sie in i hrer jetzigen Fassung die Einrichtung privater Stellplätze für E-Pkw erschwer en und zeitaufwändige Genehmigungsverfahren hervorrufen. Begründung: In der Stadt Münster gibt es bis heute keine kodifi zierte Handlungsstrategie Elektromobilität, die in Entscheidungsvorlagen Berü cksichtigung finden könnte (bspw. bei der Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum). Eine zentrale Ansprechperson als „Kümmerer“ könnte das Thema E-Mobilität nach „innen“ vertreten und gleichzeitig kompetente Anlaufstelle für alle Bürger und Bürgerinnen sein, die zukünftig auf E-Mobilität setzen wollen. In Bund und Land sowie in einer Vielzahl von Kommun en hat sich ein breites Spektrum von Förderprogrammen entwickelt. So beträgt die NRW -Förderung für private Ladeinfrastruktur max. 1000 € je Ladepunkt. Um den Bürgerinnen und Bürgern hier den Durchblick zu ermöglichen und sie operativ bei Ents cheidung und Antragstellung zu unterstützen, ist eine kommunale Anlaufstelle ein effektives, bürgerfreundliches Angebot. Öffentlicher Raum ist ein knappes Gut. Deshalb soll te nicht nur auf die Schaffung öffentlich zugänglicher Ladepunkte für E-Pkw gesetz t werden, sondern insbesondere die Errichtung von Ladeinfrastruktur auf privatem Grund unterstützt werden. - 2 - Da die Stadt Münster (zurzeit: ca. 50 Ladepunkte) n icht zu den Städten mit ausgeprägter öffentlicher Ladeinfrastruktur gehört (Hamburg 882, Regensburg 101, Quelle: bdew, 06.05.2019), muss sichergestellt werden, dass Bürge rinnen und Bürgern möglichst keine bürokratischen Hindernisse in den Weg gelegt werden, wenn sie im Zuge der Anschaffung eines privaten E-Pkw die Errichtung einer entsprechenden privaten Ladestation planen. In Münster waren am 1. Januar 2019 145.681 Pkw zuge lassen, darunter waren erst 314 Elektrofahrzeuge (Kraftfahrzeugbundesamt). Der Hebe l für Klimaschutz ist in dieser Zielgruppe besonders groß. Außerdem entlasten priva te Ladestationen das Stromnetz, da in der Regel Über-Nacht-Betankungen stattfinden. gez. Jörg Berens Jürgen Reuter Möllemann-Appelhoff Hans Varnhagen FDP-Fraktion im Rat
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Geringhoffstraße 48
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0041/2019
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 14.05.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37