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A-R/0041/2019

Zentrale Anlaufstelle für E-Mobilität einrichten

Antrag an den Rat 14.05.2019

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a-r-0041-2019-E-Mobilitaet-3

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a-r-0041-2019-E-Mobilitaet-3

3192 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A -R/0041/2019  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
FDP -Ratsfraktion  
Geringhoffstraße 48 
48163 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: fraktion@fdp-ms.de 
www.fraktion.fdp-ms.de 
 
 
 
 
Antrag Münster, 14.05.2019 
 
 
 
Zentrale Anlaufstelle für E-Mobilität einrichten 
 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Die Aktivitäten der Stadt Münster im Zusammenhan g mit dem Ausbau der E-
Mobilität werden zukünftig durch eine zentrale Ansp rechperson ämterübergreifend 
koordiniert. Hier wird auch die Informationsaufbere itung gebündelt und den 
Bürgerinnen und Bürgern eine persönliche Beratung u nd Unterstützung (z. B. in 
Form von Musteranträgen) in allen Fragen der E-Mobilität angeboten.  
2. Neben dem Angebot der allgemeinen Beratung zu Fö rdermöglichkeiten bei der 
Anschaffung privater E-Pkw und für entsprechende pr ivate Ladelösungen, 
entwickelt die Stadt eine entsprechende Informationskampagne.  
3. Gestaltungsrichtlinien, Erhaltungssatzungen und straßen- und baurechtliche 
Richtlinien werden daraufhin überprüft, ob sie in i hrer jetzigen Fassung die 
Einrichtung privater Stellplätze für E-Pkw erschwer en und zeitaufwändige 
Genehmigungsverfahren hervorrufen. 
 
Begründung: 
 
In der Stadt Münster gibt es bis heute keine kodifi zierte Handlungsstrategie 
Elektromobilität, die in Entscheidungsvorlagen Berü cksichtigung finden könnte (bspw. bei 
der Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum). Eine zentrale 
Ansprechperson als „Kümmerer“ könnte das Thema E-Mobilität nach „innen“ vertreten und 
gleichzeitig kompetente Anlaufstelle für alle Bürger und Bürgerinnen sein, die zukünftig auf 
E-Mobilität setzen wollen. 
In Bund und Land sowie in einer Vielzahl von Kommun en hat sich ein breites Spektrum 
von Förderprogrammen entwickelt. So beträgt die NRW -Förderung für private 
Ladeinfrastruktur max. 1000 € je Ladepunkt. Um den Bürgerinnen und Bürgern hier den 
Durchblick zu ermöglichen und sie operativ bei Ents cheidung und Antragstellung zu 
unterstützen, ist eine kommunale Anlaufstelle ein effektives, bürgerfreundliches Angebot. 
Öffentlicher Raum ist ein knappes Gut. Deshalb soll te nicht nur auf die Schaffung 
öffentlich zugänglicher Ladepunkte für E-Pkw gesetz t werden, sondern insbesondere die 
Errichtung von Ladeinfrastruktur auf privatem Grund unterstützt werden.

- 2 - 
Da die Stadt Münster (zurzeit: ca. 50 Ladepunkte) n icht zu den Städten mit ausgeprägter 
öffentlicher Ladeinfrastruktur gehört (Hamburg 882,  Regensburg 101, Quelle: bdew, 
06.05.2019), muss sichergestellt werden, dass Bürge rinnen und Bürgern möglichst keine 
bürokratischen Hindernisse in den Weg gelegt werden, wenn sie im Zuge der Anschaffung 
eines privaten E-Pkw die Errichtung einer entsprechenden privaten Ladestation planen. 
In Münster waren am 1. Januar 2019 145.681 Pkw zuge lassen, darunter waren erst 314 
Elektrofahrzeuge (Kraftfahrzeugbundesamt). Der Hebe l für Klimaschutz ist in dieser 
Zielgruppe besonders groß. Außerdem entlasten priva te Ladestationen das Stromnetz, da 
in der Regel Über-Nacht-Betankungen stattfinden.  
 
  
gez. 
Jörg Berens Jürgen Reuter 
Möllemann-Appelhoff  Hans Varnhagen  
FDP-Fraktion im Rat

Beratungsverlauf (1)

22.05.2019 Rat
TOP 34.12 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Geringhoffstraße 48

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Details

Aktenzeichen
A-R/0041/2019
Typ
Antrag an den Rat
Datum
14.05.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37