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0944/2021

Hintergründe zur Gesamtschule Wasseramselweg - zur Anfrage der Fraktion Die Linke/Die Partei AN/0488/2021

Beantwortung einer Anfrage (BV) 03.05.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 31.05.2021, TOP 6.5.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

6066 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0944/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 31.05.2021 
 
Hintergründe zur Gesamtschule Wasseramselweg -  
zur Anfrage der Fraktion Die Linke/Die Partei AN/0488/2021 
Text der Anfrage: 
 
(1) Welchen Inhalt hatte die europaweite Ausschreibung? 
(2) Was verbirgt sich hinter dem Kürzel B.V. beim genannten Vermieter Objekt Schule  
Wasseramselweg B.V. & Co. KG? Welches Firmengeflecht verbirgt sich (möglicherweise) hinter der 
genannten Gesellschaftsform? 
(3) Was sind die Auswirkungen der gewählten Gesellschaftsform und des möglichen Firmengeflechts 
auf die Gewerbesteuerveranlagung der Stadt Köln? Ist der Vermieter in Köln gewerbesteuerpflichtig? 
(4) Wie soll der Schulplatzbedarf, insbesondere an Gesamtschulplätzen, im Stadtbezirk Lindenthal 
nach 2053 gedeckt werden? 
(5) Wie sieht eine Gegenüberstellung der konsumtiven und investiven Kosten von Eigenerrichtung 
und Betrieb inklusive Grundstückserwerb über den Zeitraum von 25, 29 bzw. darüber hinaus  
gegenüber der gewählten Verfahrensweise aus? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu (1) 
Der Text der Ausschreibung lautete: 
„Der Rat der Stadt Köln hat die Planung und Errichtung einer Gesamtschule 6-zügig in der  
Sekundarstufe I und 5-zügig in der Sekundarstufe II mit einer 3-fach Turnhalle mit Tribüne und einer 
1-fach Turnhalle für circa 1250 Schülerinnen und Schüler im Umkreis des Stadtbezirks Köln-
Lindenthal beschlossen.  
Zu realisieren ist ein innovativer, qualitativ hochwertiger Schulkomplex, welcher insbesondere den 
neuen „Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen“ und die Schulbauleitli-
nie der Stadt Köln berücksichtigt und in eine moderne und ästhetische Architektursprache umsetzt. 
Energetisch ist die Schule in Anlehnung an den Passivhausstandard zu planen. Die Gebäude und 
Anlagen sind auf einem vom Auftragnehmer beizubringenden Grundstück durch den Auftragnehmer 
zu errichten. Das Grundstück muss sich im Bereich der im Suchradius aufgezeigten Kölner Stadtteile 
der Stadtbezirke Lindenthal / Ehrenfeld befinden. 
Nach Fertigstellung des Gebäudes wird die Stadt Köln das Grundstück im Wege eines langfristigen 
Mietvertrags anmieten. Es ist eine Ankaufsoption sowie ein Vorkaufsrecht zugunsten der Stadt Köln 
vorzusehen.  
Insgesamt besteht die Aufgabe darin, eine Architektur und eine städtebauliche Form zu entwickeln, 
die insbesondere die inhaltlichen Anforderungen an die Gestaltqualität, die Funktionalität, den  
technischen Gebäudestandard integriert betrachtet und die Aspekte konzeptionell untereinander 
sorgsam abwägt. Erwartet werden Konzepte, die sämtliche Aspekte gleichermaßen beherzigen und 
dieses auch überzeugend darlegen. 
Der Auftragnehmer hat die Übergabe einer vollfunktionstüchtigen Schule mit Außenanlagen, deren 
infrastrukturelle und verkehrliche Anbindung, sowie den Betriebsbeginn zum Schuljahr 2024/2025

2 
 
sicherzustellen, so dass der Schulbetrieb mit Beginn des Schuljahrs 2024/2025 aufgenommen  
werden kann. 
Da die Schule derzeit an einem Interims-Standort mit begrenzten räumlichen Kapazitäten  
untergebracht ist, ist für den Auftraggeber von besonderer Bedeutung, dass der vertraglich vereinbar-
te Termin zur Übergabe des Gebäudes und zur Aufnahme des Schulbetriebs eingehalten wird. 
Für den Fall des Verzugs- und daraus resultierend der Nichteinhaltung des vertraglich zugesicherten 
Termins muss der Auftragnehmer eine Interimslösung nach den funktionalen und technischen  
Anforderungen des Auftraggebers (inklusive Betrieb) bereitstellen. Während des Anmietungszeit-
raums hat der Auftragnehmer jederzeit die volle Funktionsfähigkeit der Schule zu gewährleisten.“ 
 
Zu (2) 
Eine B.V. ist eine Gesellschaftsform niederländischen Rechts. “B.V.” ist die Abkürzung für  
“Besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid” (niederländische Gesellschaft mit  
beschränkter Haftung). Bei einer „B. V. GmbH & Co. KG“ ist die B. V. Komplementärin einer  
deutschen Kommanditgesellschaft (KG). 
Der Partner und Finanzier des Vertrages sitzt in den Niederlanden.  
 
Zu (3) 
Eine ausländische Gesellschaft wie eine B. V. darf Komplementärin einer KG sein, vorausgesetzt, 
dass die ausländische Gesellschaft 
1. nach den Grundsätzen des internationalen Privatrechts in Deutschland rechtsfähig ist und 
2. nach ihrer Heimatrechtsordnung persönlich haftende Gesellschafterin einer deutschen KG 
sein darf. 
Diese Gesellschaften können sich auf die EU-Niederlassungsfreiheit stützen. Hiernach sind die 
EU/EWR-Mitgliedstaaten verpflichtet, die Rechts- und Parteifähigkeit einer Kapital- und  
Personenhandelsgesellschaft, die in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat wirksam gegründet  
wurde, in gleichem Umfang wie im Gründungsstaat zu achten (Gründungstheorie). 
Eine B. V. GmbH & Co. KG unterliegt im selben Umfang wie jede deutsche Kommanditgesellschaft 
der Gewerbesteuer.  
 
Über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Gewerbesteuerpflicht der in der Anfrage genannten 
„Schule Wasseramselweg B.V. & Co. KG“ ist wegen des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabenord-
nung) keine Auskunft der Verwaltung möglich. 
 
Zu (4) 
Die aktuelle Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 (Session 0418/2020) hat auf 
der Grundlage der aktuellen kleinräumigen Bevölkerungsprognose einen Planungshorizont bis 2030. 
Sie wird regelmäßig, spätestens alle 3 Jahre, auf der Grundlage neuer Daten aktualisiert.  
Der Bedarf an Gesamtschulplätzen nach 2053 wird entsprechend auf der Grundlage von  
Fortschreibungen der Schulentwicklungsplanung in der Zukunft rechtzeitig kalkuliert und in konkrete 
Maßnahmen umgesetzt werden.  
 
Zu (5) 
Eine klassische Kostenabwägung zwischen Investitionskosten und Mietkosten stellte sich im vorlie-
genden Fall nicht, da die Stadt Köln kein Grundstück zur Errichtung einer Gesamtschule im Bezirk zur 
Verfügung hatte. Ein Investor mit eigenem Grundstück konnte die vorgegebenen zeitlichen Prämissen 
dagegen erfüllen.

Beratungsverlauf (1)

31.05.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Wasseramselweg

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Details

Aktenzeichen
0944/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
03.05.2021
Erstellt
09.03.2021 10:04