0863/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 16.03.2026 betreffend "Details zum barrierefreien Ausbau der S-Bahn-Haltestelle Dellbrück & Holweide" (AN/0369/2026)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
5355 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 0863/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.04.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 16.03.2026 betreffend "Details zum barrierefreien Ausbau der S-Bahn-Haltestelle Dellbrück & Holweide" (AN/0369/2026) Die SPD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: „1. Hat die Verwaltung Einfluss auf die Planung der DB genommen und wenn ja in welcher Form? 2. Wurde die Möglichkeit einer Realisierung unter Betrieb geprüft? (= unter Aufrechterhaltung des S-Bahn-Betriebs) 3. Inwieweit ist die Stadt in die Planung des Ersatzverkehrs einbezogen? 4. Die Bahn beabsichtigt, den Baustellen-Materialtransport möglichst über die Schiene abzu- wickeln. Welchen Einfluss nimmt die Stadt auf die notwendigen Baustellen-Materialtrans- porte? 5. Die DB betont, dass zwischen den Maßnahmen Holweide und Dellbrück keine räumlichen und funktionalen Zusammenhänge bestehen. Inwiefern dringt die Verwaltung auf eine gleich- zeitige Ausführung beider Maßnahmen, um weitere Streckensperrungen zu vermeiden?“ Antwort der Verwaltung Zu Frage 1: Bei von der Deutschen Bahn geplanten Baumaßnahmen, wird die Verwaltung von der DB In- fraGO AG oder vom zuständigen Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in der Regel im Rahmen der zugrundeliegenden Planfeststellungsverfahren zur Stellungnahme aufgefordert. Zum Verfahren der geplanten "Bahnsteigerhöhung Köln-Holweide" hat die Verwaltung im August 2024 schriftlich Stellung genommen. Hinsichtlich der Verbesserung der Zugangswege und Barrierefreiheit hat die Verwaltung darin darauf hingewiesen, dass die heute über zwei Stufen auf den Bahnsteig führende Zuwegung (von den Fahrradabstellanlagen) auf der Nordseite mit einer Rampe und somit stufenfrei gestaltet werden soll. 2 Zur geplanten Maßnahme „Bahnsteigerhöhung Köln-Dellbrück“ hat die Verwaltung hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung der Bahnsteige keine weiteren Anforderungen gestellt. Die Bahnsteige am Bf. Dellbrück sind grundsätzlich barrierefrei zu erreichen, jedoch müssen mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, die von der Nordseite auf den Mittelbahnsteig gelangen wollen, einen Umweg von ca. 400 m durch die westlich gelegene Personenunterführung in Kauf nehmen. Im Zuge des Ausbaus der „S11/S-Bahn Stammstrecke Köln“ wurde seitens go.Rheinland eine Ergänzung durch einen Aufzug auf der Nordseite geprüft aber verworfen (vgl. Vorlage-Nr. 2769/2024). Aus Sicht der Verwaltung würde ein Aufzug auf der Nordseite des Bahnhofes jedoch deutliche Vorteile für die Fahrgäste bedeuten, weshalb sich die Verwal- tung weiterhin dafür einsetzt, dass auf der Nordseite perspektivisch ein Aufzug eingebaut wird. Zu Frage 2: Hinsichtlich einer möglichen Aufrechterhaltung des Bahnbetriebs während der Bauarbeiten teilt der zuständige SPNV-Aufgabenträger go.Rheinland mit: „Die Möglichkeit der Realisierung des barrierefreien Ausbaus der Haltestellen Köln-Delbrück und Köln Holweide unter Aufrechterhaltung des S-Bahnbetriebs wurde geprüft und verworfen. Die Gründe hierfür sind infrastruktureller Natur, die nachfolgend tiefergehend erläutert werden: - Im Rahmen der Bahnsteigerhöhung am Bahnhof Köln-Dellbrück muss auch die beste- hende Oberleitungsanlage auf einer Länge von rund 300 Metern erneuert werden. Diese Maßnahme ist erforderlich, da der Neubau des Bahnsteigdachs in Kombination mit der be- stehenden baulichen Situation der Oberleitungsanlage eine vollständige Erneuerung not- wendig macht. Die gesamthafte Erhöhung der Bahnsteige erfordern eine vollständige Sperrung des Bahnhofs Köln-Dellbrück in einem Zeitraum von 13 Wochen. - Da es sich bei der Strecke Bergisch-Gladbach – Köln-Mülheim um eine Stichstrecke han- delt, zieht eine Sperrung des Bahnhofs automatisch auch die Sperrung des Streckenab- schnitts in Richtung Bergisch Gladbach nach sich. Zusätzlich kann der Abschnitt zwischen Köln-Höhenhaus und Köln-Dellbrück nicht bedient werden, da sich dort keine Weichen be- finden, über die ein Zug wenden könnte. Die Züge müssen folglich vor Köln-Holweide be- reits wenden. Somit ergibt sich auch für den Haltepunkt Köln-Holweide eine Totalsper- rung.“ Zu Frage 3: Das derzeit betriebene SEV-Konzept für die Sperrung der S11 vom 10.04. bis 03.07.2026 wurde durch go.Rheinland unter Beteiligung der ÖPNV-Aufgabenträger erarbeitet. Der aktu- elle Betrieb wird analysiert und bei Erfordernis in laufender Abstimmung mit den beteiligten ÖPNV-Aufgabenträgern optimiert. Sollte sich das Konzept bewähren, wird go.Rheinland die- ses entsprechend für die Baumaßnahme auf der S 11 im nächsten Jahr übernehmen. Zu Frage 4: Die Zuständigkeit für die Baustellen-Materialtransporte liegt bei der DB. Es ist vorgesehen, 3 den Materialtransport wo immer möglich und sinnvoll über die Schiene abzuwickeln, um die Auswirkungen auf den straßenseitigen Verkehr und die Anlieger auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Zu Frage 5: Da auch die DB an einer sinnvollen Bündelung von Maßnahmen interessiert ist, um die Aus- wirkungen auf den Bahnbetrieb und die Fahrgäste zu minimieren, werden die Maßnahmen der Bahnsteigerhöhungen an beiden Bahnhöfen parallel in der Sperrpause 2027 stattfinden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0863/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 24.04.2026
- Erstellt
- 24.03.2026 08:53