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SV-2014/0011

Vorschlag des Ortsbeirates Darmstadt-Wixhausen vom 20. Februar 2014 betr. verschobene Studie zu den Auswirkungen einer Streuung der Flugroute 'König kurz' umgehend in Auftrag zu geben

Antrag 24.02.2014

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SV-2014/0011

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SV-2014/0011

4341 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2014/0011 
 
 
Vorschlag des Ortsbeirates Darmstadt-Wixhausen vom 20. Februar 2014 betr. 
verschobene Studie zu den Auswirkungen einer Streuung der Flugroute "König kurz" 
umgehend in Auftrag zu geben 
 
 
Der Ortsbeirat 
Darmstadt-Wixhausen 
 
Vorschlag des Ortsbeirates Darmstadt-Wixhausen 
betr. 
 
Instandsetzung der Gehwege zu den Betonplatten der Brücke über den 
Mühlbach in der Brückengasse 
 
 
 
         Darmstadt, 20.02.2014 
Antrag: 
Der Magistrat der Stadt Darmstadt wird beauftragt, die bereits am 09.12.2010 von der 
Stadtverordnetenversammlung (STAVO) verabschiedete und in der Sitzung der STAVO am 
18.12.2012 verschobene Studie zu den Auswirkungen einer Streuung der Flugroute „König 
kurz“ umgehend in Auftrag zu geben.  
 
Begründung:  
Seit längerer Zeit sind die nördlichen Stadtteile der Wissenschaftsstadt Darmstadt einer 
erheblichen Belastung durch Fluglärm ausgesetzt. Insbesondere seit Inbetriebnahme der 
neuen Landebahn ist außerdem zu beobachten, dass die tatsächlichen Abflüge weit nördlich 
verlaufen und damit bebautes Gebiet schneiden. Dies führt insbesondere für Wixhausen zu 
einer steigenden Belastung. Negative Auswirkungen hat der Lärm dabei nicht nur auf die 
Bevölkerung – auch die Stadtentwicklung wird im Norden durch die Bauverbote erheblich 
beeinträchtigt.  
Ein unhaltbarer Zustand in Anbetracht des erheblichen Bevölkerungsdrucks. Deshalb hat die 
Stadt Darmstadt bereits vor mehreren Jahren eine Streuung der Flugrouten über dem 
Stadtgebiet beantragt.  
Am 10.12.2010 stimmte das Stadtparlament mit breiter Mehrheit für die Erstellung einer 
eigenen Studie mit städtischen Geldern. Diese Studie sollte Aufschluss über die Auswirkungen 
einer Streuung der Flugrouten über dem Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
bringen. Leider wurden mit diesem Antrag keine Geldmittel verabschiedet, so dass zunächst 
Gelder innerhalb der Verwaltung angespart werden mussten.  
Auch schien es zunächst aus fachlicher Sicht angebracht, das Urteil aus Leipzig bezüglich des 
Nachtflugverbots abzuwarten, um mit gesicherten Rahmenbedingungen arbeiten zu können. 
Zwischenzeitlich liegt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vor. Aus Sicht des 
Antragstellers gibt es deshalb keine sachlichen Gründe weshalb die 50.000 Euro, die laut 
Aussage des Kämmerers in der Zwischenzeit durch die Verwaltung aus 
Haushaltsausgaberesten angespart wurden, nicht für die Erstellung des Gutachtens verausgabt 
werden sollten.  
Den Hinweis auf die aktuell durch das Forum Flughafen und Region angestellten Überlegungen 
hinsichtlich einer Verschiebung der Flugroute „König kurz“ nach Norden, sehen wir als nicht 
maßgeblich an, da sich beide Maßnahmen nicht gegenseitig ausschließen.  
Ziel dieser Studie als Prognose sollte, anhand der seit Inbetriebnahme der neuen Landebahn 
vorliegenden Daten sein, wie sich eine gleichmäßige Streuung der Abflugrouten über 
Darmstadt für die einzelnen Ortsteile bezüglich der Lärmbelastung (+/-) auswirken würde. 
Hierzu bedarf es keiner neuen Datenerhebung.

2 
Entsprechende Berechnungen von fachkundigen Laien, die sich mit der Auswirkung der 
Streuung von Abflugrouten und der damit verbundenen Verteilung des Fluglärms auf die 
Region südlich von Wixhausen beschäftigt haben, liegen bereits vor und sollten, dies schlagen 
wir vor, bei der Ausarbeitung des Design der neuen Studie nach Prüfung der Verwendbarkeit 
berücksichtigt werden. 
Das Ergebnis der Studie wird auch die Diskussionsbasis bezüglich der Streuung der 
Abflugrouten über Darmstadt für den Magistrat und der Stadtverordneten verbessern, wenn sie 
gegenüber den überörtlichen Gremien und der Bevölkerung in den südlichen Stadtteilen von 
Darmstadt eine erhöhte Lärmbelastung aufgrund evtl. neu auf sie zukommenden Fluglärms 
begründen müssen. 
Das Ziel aller Bestrebungen hinsichtlich des Fluglärms muss eine möglichst geringe Belastung 
durch den Flughafen der Bevölkerung und eine gleichzeitig zu erfolgende möglichst gerechte 
Verteilung der Restbelastung sein. Es ist zu bedenken, dass Bürgerinnen und Bürger aus allen 
Stadtteilen den Flughafen nutzen. 
Ein einfaches Verschieben nach Norden nach dem derzeit praktizierten „Minimal Noise“ - 
Verfahren, wird zwangsläufig neue schwer Betroffene schaffen und wird unserem Anspruch 
nicht gerecht.  
 
 
 
Moritz Röder 
Ortsvorsteher

Beratungsverlauf (2)

TOP 16.8
TOP 16.3

Orte (2)

  • Brückengasse
  • Brücke über den Mühlbach

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2014/0011
Typ
Antrag
Datum
24.02.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00