2024/0007
Änderung der Schulbezirkssatzung zum Schuljahr 2025/2026
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2024/0007
5602 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
07.02.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Rechtsamt
Dezernat I
Amt: Schulamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0007
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Änderung der Schulbezirkssatzung zum Schuljahr 2025/2026
Vorlage vom: 25.01.2024
Beschlussvorschlag :
Die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über Schulbezirke in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 09.09.1983, zuletzt geändert durch Satzung vom
11.02.2021, in Kraft getreten am 27.02.2021, wird beschlossen.
Anlagen: Anlage 1_Änderungssatzung inkl. Karten 1A - 1E neu
Anlage 2_Schulbezirkssatzung alt inkl. Karten 1A -1E alt
Anlage 3_Anpassung der Grundschulbezirksatzung zum Schuljahr 2025 -2026
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.01.2024
Schülerinnen und Schüler der Grundstufe (Primarstufe) haben grundsätzlich die Grundschule zu
besuchen, in deren Bezirk sie wohnen (vgl. § 60 Abs. 4 des Hessischen Schulgesetzes - HSchG).
Gemäß § 143 Abs. 1 Satz 1 HSchG sind die Schulträger verpflichtet, durch Satzung für jede
Grundschule einen Grundschulbezirk zu bilden. Entsprechend hat die Wissenschaftsstadt
Darmstadt die Grundschulbezirke in ihrer Schulbezirkssatzung vom 09.09.1983 festgelegt, die
seither mehrfach geändert wurde. Die letzte Änderung der Schulbezirkssatzung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt erfolgte mit Änderungsatzung vom 11.02.2021, vom Magistrat
der Stadt Darmstadt beschlossen am 18.01.2021, in Kraft getreten am 27.02.2021.
Seit dieser letzten Anpassung hat Darmstadt eine enorme städtebauliche Entwicklung vollzogen:
Neben einer starken wohnbaulichen Nachverdichtung im gesamten Stadtgebiet wurden und
werden komplett neue Stadtgebiete (überwiegend Konversionsflächen) geplant und entwickelt.
Dieser Entwicklung folgend müssen Schulen ausgebaut sowie weitere Schulen zusätzlich gebaut
werden. Damit verbunden ist, dass die Schulbezirke für die Grundschulen in den kommenden
Jahren sukzessive fortgeschrieben und analog angepasst werden. Die Schulbezirkssatzung wird
darüber hinaus, der städtebaulichen Entwicklung folgend, in den kommenden Jahren häufiger
und in kürzeren Abständen anzupassen sein. Umzüge, Neu- und Erweiterungsbauten lösen
aufgrund einer wachsenden Anzahl von Schülerinnen und Schülern das Erfordernis einer
Anpassung der Schulbezirkssatzung aus, sodass die Grundschulbezirke für insgesamt 13
Schulen angepasst werden.
Die Überprüfung der Schulbezirke, zu der die Schulträger gemäß § 143 HSchG verpflichtet sind,
ergibt, dass einige Schulbezirke von Darmstädter Grundschulen möglichst umgehend
anzupassen sind. Für die Reaktivierung der Kyritzschule in der Emilstraße muss ein neuer
Schulbezirk etabliert werden. Für die geplante Grundschule im Ludwigshöhviertel muss im
Vorgriff zu einer Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes Grundschulen ein neuer
Schulbezirk gebildet werden. Um dies vorzubereiten, findet der Zuschnitt von Luise-Büchner-
Schule und Bessunger Schule an die Frankensteinschule statt. Der vorgesehene Schulbezirk für
die Schule im Ludwigshöhviertel wird gesondert als Teil der Frankensteinschule in der Satzung
aufgenommen.
In Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die
Stadt Darmstadt und den betroffenen Darmstädter Grundschulen wurde die vorliegende
Änderungssatzung erarbeitet. Dabei waren folgende Aspekte von Bedeutung:
• Prognosen der Schüler/innenzahlen in der Primarstufe
• Kriterien der Bildung von Schulbezirken: Entfernung zur Schule; Vermeidung von
Gefährdungen (Schulwegsicherheit); bauliche Voraussetzungen; Sicherstellung einer hohen
Qualität des Lernens, bei pädagogisch und organisatorisch sinnvollen Klassengrößen.
• Städtebauliche Aspekte der Wohn- und Quartiersentwicklung.
Die konkreten Änderungen in den Grundschulbezirken sind Inhalt der Anlage 3 (Anpassung der
Grundschulbezirkssatzung zum Schuljahr 2025/2026) und der beigefügten Kartenausschnitte
1A neu – 1E neu).
Die Satzungsänderung wurde im vorliegenden Entwurf am 07.02.2024 in der
Schulkommission im Rahmen einer online Sitzung erörtert. Am 28.02.2024 werden die
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Änderungen im Schulausschuss vorgestellt. Sodann wird der Vorgang zum 21.03.2024 der
Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung übergeben.
Darmstadt, den 25.01.2024
40 SEP/gb/kr
Dezernat I Dezernat V
Hanno Benz Holger Klötzner
Oberbürgermeister Stadtrat
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Punkt 7: Änderung der Schulbezirkssatzung zum Schuljahr 2025/2026 (V-Nr. 2024/007) Der Ausschuss für Bildung, Schule und Digitalisierung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: SPD-Fraktion
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Anpassung der Grundschulbezirksatzung (zum Schuljahr 2025/2026) Stand Januar 2024; Ziel StaVo-Beschluss 21.03.2024 Rahmen und Herangehensweise Kriterien für die Grenzziehung: • Anzahl der SuS der Schulgröße entsprechend • Schulweg: 2 Kilometer-Grenze und sicher • Soziale Verteilung Der Entwurf wurde vom Schulamt erarbeitet. Die Erarbeitung fand im Austausch mit dem staatlichen Schulamt statt. Die Schulen wurden über die Notwendigkeit der Anpassungen in- formiert; mit einigen Schulleitungen fand ebenfalls ein Austausch statt. Der Entwurf wurde zur Anhörung mit entsprechender Frist an alle betroffenen Schule gesendet, die Rückmeldungen wurden eingearbeitet. Das Staatliche Schulamt hat eine Stellungnahme abgegeben. Das Rechtsamt hat den Entwurf geprüft. Die Anmerkungen wurden eingearbeitet. Betroffene Schulen: 13 Grundschulen Stadtteile Schulen Arheilgen Wilhelm-Busch-Schule, Astrid-Lindgren-Schule Innenstadt Christian-Morgenstern-Schule, Goetheschule, Kyritzschule, Schil- lerschule, Heinrich-Hoffmann-Schule Darmstadt West Käthe-Kollwitz-Schule, Friedrich-Ebert-Schule Bessungen und Süden Ursula-Fuchs-Schule, Bessunger Schule, Luise-Büchner-Schule, (Schule im Ludwigshöhviertel), Frankensteinschule Arheilgen (Kartenausschnitt 1A) In Arheilgen wird die Wilhelm-Busch-Schule in den kommenden Schuljahren in eine kleine Dreizügigkeit kommen und ist damit hinsichtlich zusätzlicher Schülerinnen und Schülern auf- nahmefähig. Zeitlich parallel dazu wird in den kommenden Jahren aufgrund des Generationenwechsels und verstärkter Geburtenzahlen die Zahl der Schülerinnen und Schüler des benachbarten Grund- schulbezirks Astrid-Lindgren-Schule weiter im Trend stark anwachsen. Zur kurzfristigen Abhil- fe wird eine Umschneidung und Vergrößerung des Schulbezirks der Wilhelm-Busch-Schule empfohlen. Damit wird zum einen die Dreizügigkeit der Schule gesichert, zum anderen die Astrid-Lindgren-Schule ohne Erfordernis baulicher Maßnahmen organisatorisch wie räumlich entlastet. Eine drohende Sechszügigkeit in den Jahren 2025/26 und 2026/27 kann so abge- wendet werden. Die Astrid-Lindgren-Schule bleibt damit vorerst 4-5zügig. Wilhelm-Busch-Schule: stabil 3zügig (statt 2-3zügig) Astrid-Lindgren-Schule: 4-5zügig (statt teilweise 6zügig) Durch diese Anpassung ergeben sich folgende Änderungen der Abgrenzungen der beiden Schulbezirke: Die Wilhelm-Busch-Schule umfasst künftig das Gebiet: Die Astrid-Lindgren-Schule wird dann be- grenzt durch: Frankfurter Landstraße (westlich), Am Sulzbach (südlich), Felchesgasse (westlich), Messeler Straße (nördlich), Frankfurter Landstraße (westlich), Fuchsstraße, Schorlemmerstraße (nördlich), Blütenallee (westlich), Virchowstraße (nördlich), Frankfurter Landstraße (östlich), am Sulzbach (nördlich), Felchesgasse (östlich), Messeler Straße (südlich), Frankfurter Landstraße (östlich), Fuchsstraße, Schorlemmerstraße (südlich), Virchowstraße (südlich), Langener Straße (östlich), Langener Straße B3 (westlich), Stadtgrenze, Gemarkungsgrenze Wixhausen. Täubcheshöhlenweg (nördlich), Gemarkungsgrenze Arheilgen (Maulbeerallee), Eisenbahnlinie Darmstadt – Aschaffenburg, Gemarkungsgrenze Wixhausen. Innenstadt (Kartenausschnitt 1B) Im Innenstadtbereich werden durch die Reaktivierung der Kyritzschule und den Umzug der Heinrich-Hoffmann-Schule Veränderungen angestoßen. Die Kyritzschule, die seit 2018 De- pendance der Goetheschule ist, erhält einen eigenen, neu zu schaffenden Schulbezirk. Durch den neuen Schulstandort können die Goetheschule und die Schillerschule entlastest werden. Mit dem Umzug der Heinrich-Hoffmann-Schule wird diese am neuen Standort 3zügig, statt vorher 2zügig. Am neuen Standort wird die Heinrich-Hoffmann-Schule ein Teilgebiet der Schil- lerschule hinzubekommen. Die Schillerschule erhält hier durch wiederum neue Kapazitäten und kann damit zur Entlastung der Christian-Morgenstern-Schule beitragen, da perspektivisch die Bebauung des Messplatzes und das Bauvorhaben am Elfeicher Teich anstehen. Kyritzschule: Eigenständige Schule, stabil 2zügig (statt Dependance der Goetheschule) Goetheschule: 3zügig (statt 4zügig mit Tendenz 5zügig) Schillerschule: bleibt stabil 4zügig Heinrich-Hoffmann-Schule: neuer Standort, stabil 3zügig (statt 2-3zügig) Christian-Morgenstern-Schule: niedrig 3zügig (statt 3-4zügig), eröffnet Kapazitäten für städtebauliche Veränderungen Durch diese Anpassung ergeben sich folgende Änderungen in den Abgrenzungen der vier Schulbezirke: Die Kyritzschule umfasst künftig das Gebiet: Die Goetheschule gibt ihren nördlichen Teil entsprechend ab und umfasst somit folgen- des Gebiet: Pallaswiesenstraße (nördlich), Kasinostraße (östlich), Kahlertstraße (nördlich), Schlossgartenstraße (nördlich), Mollerstraße, Robert-Schneider-Straße (westlich), Frankfurter Straße (westlich), Stadtgrenze (südlich), Eisenbahnlinie Darmstadt-Frankfurt (östlich). Begrenzung Herrngarten (westlich), Zeughausstraße (nördlich), Wilhelminenstraße (westlich), Rheinstraße (nördlich), Eisenbahnlinie Darmstadt–Frankfurt, Stadtgrenze, Pallaswiesenstraße (südlich), Kasinostraße (westlich), Kahlertstraße (südlich). Der Schulbezirk der Schillerschule wird dann begrenzt durch: Die Heinrich-Hoffmann-Schule erhält folgen- de Grenzen: Alsfelder Straße (südlich), Arheilger Straße (westlich), Rhönring (südlich), Spessartring (westlich), Erbacher Straße (nördlich), Fiedlerweg (westlich), Landgraf-Georg-Straße (nördlich), Pützerstraße (östlich), Dieburger Straße, Alexanderstraße (nördlich), Zeughausstraße (nördlich), westliche Begrenzung Herrngarten, Schlossgartenstraße (nördlich), Mollerstraße (östlich), Robert-Schneider-Straße (östlich), Frankfurter Straße (östlich). Alexanderstraße, Dieburger Straße (südlich), Pützerstraße (südlich), Teichhausstraße (westlich), Nieder-Ramstädter Straße (westlich), Herdweg (nördlich), Martinstraße (östlich), Heinrichstraße (nördlich), Wilhelminenstraße (östlich), Zeughausstraße (südlich). Der Schulbezirk der Christina-Morgenstern-Schule wird begrenzt durch: Frankfurter Straße (östlich), Gemarkungsgrenze Arheilgen, Eisenbahnlinie Bahnhof Kranichstein-Darmstadt-Ostbahnhof, An der Fasaneriemauer (westlich), Dieburger Straße (südlich), Stadtgrenze, Bundesstraße 26, Erbacher Straße (nördlich), Spessartring (östlich), Rhönring (nördlich), Arheilger Straße (östlich), Alsfelder Straße (nördlich). Bessungen und die neuen Stadtgebiete: Lincoln-Siedlung und Ludwigs- höhviertel (Kartenausschnitte 1D und 1E) Durch den Zuwachs an Schülerinnen- und Schülerzahlen an der Ursula-Fuchs-Schule (ehema- lige Grundschule Mornewegschule) ist ein Neuzuschnitt des Grundschulbezirks nötig. Die Ursu- la-Fuchs-Schule droht zu einer 5-6-Zügigkeit anzuwachsen. Die nahegelegene Bessunger Schule hat derzeit Aufnahmekapazitäten. Eine neue Aufteilung zwischen den beiden Bessunger Grundschulen ist daher möglich. Zudem kann die Bessunger Schule auch die Luise-Büchner-Schule entlasten. Die Schule be- findet sich im Wachstum entsprechend der Zuzüge in die Lincoln Siedlung. Die Schule stößt bereits jetzt an ihre Aufnahmegrenzen, da momentan Räumlichkeiten der Schule seitens der Christoph-Graupner-Schule (Sanierung) benötigt werden. Das Ludwigshöhviertel befindet sich noch in der Entwicklung. Die ersten Wohnungen werden voraussichtlich 2024 bezugsfertig. Im Ludwigshöhviertel wird eine weitere Grundschule (3zügig) entstehen, deren Fertigstellung zeit- lich der Besiedelung des Viertels nachstehen wird. Die zuziehenden Schülerinnen und Schüler im Schulbezirk der Schule im Ludwigshöhviertel (Name der Schule noch unbekannt) müssen bis zur Fertigstellung der Schule – in jedem Fall aber im Schuljahr 2025/2026 von der Fran- kensteinschule beschult werden. Die Zuteilung von Schülerinnen und Schülern können hier eine Verkleinerung der Schule abfedern (rückläufige Geburtenjahrgänge im Schulbezirk). Ursula-Fuchs-Schule: 3-4zügig (statt 5-6zügig) Bessunger Schule: 4zügig (statt niedrig 4zügig) Luise-Büchner-Schule: bleibt vorerst 3zügig Schule im Ludwigshöhviertel: noch keine SuS im Schulbezirk Frankensteinschule: bleibt 3zügig Die Ursula-Fuchs-Schule erhält folgende Grenzen: Die Bessunger Schule umfasst das Gebiet: Rheinstraße (südlich), Wilhelminenstraße (westlich), Heinrichstraße (südlich), Martinstraße (westlich), Jahnstraße (nördlich), südliche Begrenzung Prinz–Emils–Garten, Heidelberger Straße (westlich), Ahastraße (nördlich), Groß-Gerauer Weg (nördlich), Berliner Allee (östlich). Ahastraße (südlich), Heidelberger Straße (östlich), Niederstraße (südlich), südliche Begrenzung Prinz-Emils-Garten, Jahnstraße (südlich), Martinstraße (westlich), Steinbergweg (südlich), Nieder-Ramstädter Straße (westlich), Gemarkungsgrenze Eberstadt, Alte Bogenschneise (östlich), Ludwigshöhstraße (östlich), Landskronstraße (nördlich), Rüdesheimer Straße (nördlich), Donnersbergring (östlich). Der Schulbezirk der Luise-Büchner-Schule wird begrenzt durch: Die Frankensteinschule erhält zusätzlich zum alten Bezirk das Gebiet um das Ludwigs- höhviertel: Rüdesheimer Straße (südlich), Heidelberger Straße (westlich), Gemarkungsgrenze Lincolnsiedlung (südlich), Karlsruher Straße (östlich). Gemarkungsgrenze Eberstadt, Mühltalstraße (nördlich), Oberstraße (nördlich), Heidelberger Landstraße (westlich), Pfungstädter Straße (nördlich), Pestalozzistraße (östlich), Griesheimer Weg (östlich), Reuterallee (östlich), Heidelberger Landstraße (östlich), Bodelschwinghweg (nördlich), Randweg (westlich), Bäckerweg, Stadtgrenze + Heidelberger Straße (östlich), Hinter der Rennbahn (südlich), Hinter der Saubach (südlich), Gemarkungsgrenze Ludwigshöhviertel (süd- lich), Klappacher Straße (südlich), Nieder-Ramstädter Straße (westlich), Gemarkungsgrenze Eberstadt (nördlich), Alte Bogenschneise (nördlich). Darmstadt West: Waldkolonie & Heimstätten Siedlung (Kartenausschnitt 1C) Die Käthe-Kollwitz-Schule bietet mit ihren Räumlichkeiten eine Dreizügigkeit, die sie zu über- schreiten droht. Die Friedrich-Ebert-Schule hingegen bietet Räumlichkeiten, die über eine Drei- zügigkeit hinaus Platz bieten. Der Schulweg für die betreffenden Schülerinnen und Schüler liegt sowohl bei einer Zugehörigkeit zur Käthe-Kollwitz-Schule als auch zur Friedrich-Ebert- Schule bei über 2 Kilometern und erfordert eine Schülerbeförderung (Schulbus). Käthe-Kollwitz-Schule: 3zügig (statt drohende Vierzügigkeit) Friedrich-Ebert-Schule: bleibt 3-4zügig Die Käthe-Kollwitz-Schule erhält einen Schulbezirk mit einer Begrenzung durch: Der Schulbezirk der Friedrich-Ebert-Schule umfasst Eisenbahnlinie Darmstadt-Frankfurt, Rheinstraße (nördlich), Bergschneise (westlich), Salzlackschneise bis Stadtgrenze (nördlich), Stadtgrenze. Eisenbahnlinie Darmstadt-Heidelberg, Gemarkungsgrenze Darmstadt-Eberstadt, Stadtgrenze, Salzlackschneise (südlich), Bergschneise (östlich), Rheinstraße (südlich), Pfalzweg, Haardtring (westlich). Auf Grund der wachsenden Stadt wird eine weitere Anpassung der Schulbezirke in den kom- menden Jahren erneut nötig durch 1. neue Wohngebiete und Nachverdichtung sowie 2. Schul- neubauten. Kartenausschnitte mit Änderungen gestrichelte Linien markieren etwa den alten Grenzverlauf zum Vergleich
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
07.02.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Rechtsamt
Dezernat I
Amt: Schulamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 30
II 40
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0007
Magistratsbeschluss -Nr.
56
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Änderung der Schulbezirkssatzung zum Schuljahr 2025/2026
Vorlage vom: 25.01.2024
Beschlussvorschlag :
Die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über Schulbezirke in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 09.09.1983, zuletzt geändert durch Satzung vom
11.02.2021, in Kraft getreten am 27.02.2021, wird beschlossen.
Anlagen: Anlage 1_Änderungssatzung inkl. Karten 1A - 1E neu
Anlage 2_Schulbezirkssatzung alt inkl. Karten 1A -1E alt
Anlage 3_Anpassung der Grundschulbezirksatzung zum Schuljahr 2025 -2026
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Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 14.02.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.01.2024
Schülerinnen und Schüler der Grundstufe (Primarstufe) haben grundsätzlich die Grundschule zu
besuchen, in deren Bezirk sie wohnen (vgl. § 60 Abs. 4 des Hessischen Schulgesetzes - HSchG).
Gemäß § 143 Abs. 1 Satz 1 HSchG sind die Schulträger verpflichtet, durch Satzung für jede
Grundschule einen Grundschulbezirk zu bilden. Entsprechend hat die Wissenschaftsstadt
Darmstadt die Grundschulbezirke in ihrer Schulbezirkssatzung vom 09.09.1983 festgelegt, die
seither mehrfach geändert wurde. Die letzte Änderung der Schulbezirkssatzung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt erfolgte mit Änderungsatzung vom 11.02.2021, vom Magistrat
der Stadt Darmstadt beschlossen am 18.01.2021, in Kraft getreten am 27.02.2021.
Seit dieser letzten Anpassung hat Darmstadt eine enorme städtebauliche Entwicklung vollzogen:
Neben einer starken wohnbaulichen Nachverdichtung im gesamten Stadtgebiet wurden und
werden komplett neue Stadtgebiete (überwiegend Konversionsflächen) geplant und entwickelt.
Dieser Entwicklung folgend müssen Schulen ausgebaut sowie weitere Schulen zusätzlich gebaut
werden. Damit verbunden ist, dass die Schulbezirke für die Grundschulen in den kommenden
Jahren sukzessive fortgeschrieben und analog angepasst werden. Die Schulbezirkssatzung wird
darüber hinaus, der städtebaulichen Entwicklung folgend, in den kommenden Jahren häufiger
und in kürzeren Abständen anzupassen sein. Umzüge, Neu- und Erweiterungsbauten lösen
aufgrund einer wachsenden Anzahl von Schülerinnen und Schülern das Erfordernis einer
Anpassung der Schulbezirkssatzung aus, sodass die Grundschulbezirke für insgesamt 13
Schulen angepasst werden.
Die Überprüfung der Schulbezirke, zu der die Schulträger gemäß § 143 HSchG verpflichtet sind,
ergibt, dass einige Schulbezirke von Darmstädter Grundschulen möglichst umgehend
anzupassen sind. Für die Reaktivierung der Kyritzschule in der Emilstraße muss ein neuer
Schulbezirk etabliert werden. Für die geplante Grundschule im Ludwigshöhviertel muss im
Vorgriff zu einer Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes Grundschulen ein neuer
Schulbezirk gebildet werden. Um dies vorzubereiten, findet der Zuschnitt von Luise-Büchner-
Schule und Bessunger Schule an die Frankensteinschule statt. Der vorgesehene Schulbezirk für
die Schule im Ludwigshöhviertel wird gesondert als Teil der Frankensteinschule in der Satzung
aufgenommen.
In Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die
Stadt Darmstadt und den betroffenen Darmstädter Grundschulen wurde die vorliegende
Änderungssatzung erarbeitet. Dabei waren folgende Aspekte von Bedeutung:
• Prognosen der Schüler/innenzahlen in der Primarstufe
• Kriterien der Bildung von Schulbezirken: Entfernung zur Schule; Vermeidung von
Gefährdungen (Schulwegsicherheit); bauliche Voraussetzungen; Sicherstellung einer hohen
Qualität des Lernens, bei pädagogisch und organisatorisch sinnvollen Klassengrößen.
• Städtebauliche Aspekte der Wohn- und Quartiersentwicklung.
Die konkreten Änderungen in den Grundschulbezirken sind Inhalt der Anlage 3 (Anpassung der
Grundschulbezirkssatzung zum Schuljahr 2025/2026) und der beigefügten Kartenausschnitte
1A neu – 1E neu).
Die Satzungsänderung wurde im vorliegenden Entwurf am 07.02.2024 in der
Schulkommission im Rahmen einer online Sitzung erörtert. Am 28.02.2024 werden die
Änderungen im Schulausschuss vorgestellt. Sodann wird der Vorgan g zum 21.03.2024 der
Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung übergeben.
Darmstadt, den 25.01.2024
40 SEP/gb/kr
Dezernat I Dezernat V
Hanno Benz Holger Klötzner
Oberbürgermeister Stadtrat
anlage 6
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Punkt 13: Änderung der Schulbezirkssatzung zum Schuljahr 2025/2026 (V-Nr. 2024/0007) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: SPD
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1 Satzung vom … zur Änderung der Satzung über Schulbezirke in der Stadt Darmstadt vom 09.09.1983 Aufgrund der §§ 5, 50, 51 Ziff. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. 90, 93), sowie aufgrund des § 143 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes in der Neufassung der Bekanntmachung vom 31.03.2023 (GVBl. S. 234), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28.03.2023 (GVBl. 183, 216), wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom …………… folgende Satzung zur Änderung der Satzung über Schulbezirke in der Stadt Darmstadt vom 09.09.1983 in der Fassung der Änderungssatzung vom 07.01.1997 (bekanntgemacht im Darmstädter Echo am 23.09.1997), zuletzt geändert durch Satzung vom 11.02.2021 (bekannt gemacht im Darmstädter Echo am 17.02.2021, in Kraft getreten am 27.02.2021) erlassen: Art. 1 § 1 wird wie folgt geändert: 1. In Ziffer 6. wird die Folge „/Kyritzschule“ gestrichen. 2. In Ziffer 8. Wird die Folge „(entfallen)“ gestrichen und das Wort „Kyritzschule“ eingefügt. Art. 2 Die Beschreibung der Abgrenzung der Schulbezirke, die gemäß § 4 der Satzung über Schulbezirke in der Wissenschaftsstadt Darmstadt Bestandteil dieser Satzung sind, wird wie folgt geändert: 1. Ziffer 2 erhält folgende neue Fassung: „2. Wilhelm-Busch-Schule Frankfurter Landstraße (westlich), Am Sulzbach (südlich), Felchesgasse (westlich), Messeler Straße (nördlich), Frankfurter Landstraße (westlich), Fuchsstraße, Schorlemmerstraße (nördlich), Blütenallee (westlich), Virchowstraße (nördlich), Langener Straße B3 (westlich), Stadtgrenze, Gemarkungsgrenze Wixhausen.“ 2. Ziffer 3 erhält folgende neue Fassung: „3. Astrid-Lindgren-Schule Frankfurter Landstraße (östlich), Am Sulzbach (nördlich), Felchesgasse (östlich), Messeler 2 Straße (südlich), Frankfurter Landstraße (östlich), Fuchs-straße, Schorlemmerstraße (südlich), Virchowstraße (südlich), Langener Straße (östlich), Täubcheshöhlenweg (nördlich), Gemarkungsgrenze Arheilgen (Maulbeerallee), Eisenbahnlinie Darmstadt – Aschaffenburg, Gemarkungsgrenze Wixhausen.“ 3. Ziffer 5 erhält folgende neue Fassung: „5. Christian-Morgenstern- Schule Frankfurter Straße (östlich), Gemarkungsgrenze Arheilgen, Eisenbahnlinie Bhf. Kranichstein- Darmstadt-Ostbhf., An der Fasaneriemauer (westlich), Dieburger Straße (südlich), Stadtgrenze, Bundesstraße 26, Erbacher Straße (nördlich), Spessartring (östlich), Rhönring (nördlich), Arheilger Straße (östlich), Alsfelder Straße (nördlich).“ 4. Ziffer 6 erhält folgende neue Fassung: „6. Schillerschule Alsfelder Straße (südlich), Arheilger Straße (westlich), Rhönring (südlich), Spessartring (westlich), Erbacher Straße (nördlich), Fiedlerweg (westlich), Landgraf-Georg-Straße (nördlich), Pützerstraße (östlich), Dieburger Straße, Alexanderstraße (nördlich), Zeughausstraße (nördlich), westliche Begrenzung Herrngarten, Schlossgartenstraße (nördlich), Mollerstraße (östlich), Robert- Schneider-Straße (östlich), Frankfurter Straße (östlich).“ 5. Ziffer 7 erhält folgende neue Fassung: „7. Goetheschule Begrenzung Herrngarten (westlich), Zeughausstraße (nördlich), Wilhelminenstraße (westlich), Rheinstraße (nördlich), Eisenbahnlinie Darmstadt–Frankfurt, Stadtgrenze, Pallaswiesenstraße (südlich), Kasinostraße (westlich), Kahlertstraße (südlich).“ 6. Ziffer 8 erhält folgende neue Fassung: „8. Kyritzschule Pallaswiesenstraße (nördlich), Kasinostraße (östlich), Kahlertstraße (nördlich), Schlossgartenstraße (nördlich), Mollerstraße, Robert-Schneider-Straße (westlich), Frankfurter Straße (westlich), Stadtgrenze (südlich), Eisenbahnlinie Darmstadt-Frankfurt (östlich).“ 3 7. Ziffer 9 erhält folgende neue Fassung: „9. Käthe-Kollwitz-Schule Eisenbahnlinie Darmstadt-Frankfurt, Rheinstraße (nördlich), Bergschneise (westlich), Salzlackschneise bis Stadtgrenze (nördlich), Stadtgrenze.“ 8. Ziffer 10 erhält folgende neue Fassung: „10. Heinrich-Hoffmann-Schule Alexanderstraße, Dieburger Straße (südlich), Pützerstraße (südlich), Teichhausstraße (westlich), Nieder-Ramstädter Straße (westlich), Herdweg (nördlich), Martinstraße (östlich), Heinrichstraße (nördlich), Wilhelminenstraße (östlich), Zeughausstraße(südlich).“ 9. Ziffer 11 erhält folgende neue Fassung: „11. Ursula-Fuchs-Schule Rheinstraße (südlich), Wilhelminenstraße (westlich), Heinrichstraße (südlich), Martinstraße (westlich), Jahnstraße (nördlich), südlich Begrenzung Prinz–Emils–Garten, Heidelberger Straße (westlich), Ahastraße (nördlich), Groß Gerauer Weg (nördlich), Berliner Allee (östlich).“ 10. Ziffer 12 erhält folgende neue Fassung: „12. Bessunger Schule Ahastraße (südlich), Heidelberger Straße (östlich), Niederstraße (südlich), südliche Begrenzung Prinz-Emils-Garten, Jahnstraße (südlich), Martinstraße (westlich), Steinbergweg (südlich), Nieder-Ramstädter Straße (westlich), Klappacher Straße (nördlich), Gemarkungsgrenze Ludwigshöhviertel (nördlich), Ludwigshöhstraße (westlich), Hinter der Saubach (nördlich), Hinter der Rennbahn (nördlich), Heidelberger Straße (östlich), Rüdesheimer Straße (nördlich), Donnersbergring (östlich).“ 11. Ziffer 15 erhält folgende neue Fassung: „15. Friedrich-Ebert-Schule Eisenbahnlinie Darmstadt-Heidelberg, Gemarkungsgrenze Darmstadt-Eberstadt, Stadtgrenze, Salzlackschneise (südlich), Bergschneise (östlich), Rheinstraße (südlich), Pfalzweg, Haardring (westlich).“ 12. In Ziffer 16 Frankensteinschule wird zusätzlich angefügt: 4 13. „sowie zusätzlich der durch folgende Grenzen beschriebene Bereich: Heidelberger Straße (östlich), Hinter der Rennbahn (südlich), Hinter der Saubach (südlich), Gemarkungsgrenze Ludwigshöhviertel (südlich), Klappacher Straße (südlich), Nieder-Ramstädter Straße (westlich), Gemarkungsgrenze Eberstadt (nördlich), Alte Bogenschneise (nördlich).“ Ziffer 17 erhält folgende neue Fassung: „17. Andersenschule Heidelberger Landstraße (westlich), Reuterallee (westlich), Griesheimer Weg (westlich), Pestalozzistraße (westlich), Pfungstädter Straße (nördlich), Stadtgrenze, Hundschneise, Bäckerweg, Randweg (östlich), Bodelschwinghweg (einschließlich der Häuser 1- 25).“ 14. Ziffer 20 erhält folgende neue Fassung: „20. Luise-Büchner-Schule Rüdesheimer Straße (südlich), Heidelberger Straße (westlich), Gemarkungsgrenze Lincolnsiedlung (südlich), Karlsruher Straße (östlich).“ Art. 3 Die Karten 1A – 1E, die gemäß § 4 der Satzung über Schulbezirke in der Stadt Darmstadt Bestandteil dieser Satzung sind, werden durch die dieser Änderungssatzung als Anlagen beigefügten und aktualisierten Karten 1A – 1E ersetzt. Art. 4 Die aufgrund der Art. 1 bis 3 geänderten Schulbezirksgrenzen gelten mit Wirkung zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 (01.08.2025) und finden bereits für die Schulanmeldungen zu diesem Schuljahr Anwendung. Art. 5 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Darmstadt, den ____________ 5 Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Holger Klötzner Stadtrat Anlagen - Karten 1A – 1E
anlage 2
7730 Zeichen
Schulbezirkssatzung 410
1
Satzung
über Schulbezirke in der Stadt Darmstadt
Vom 09. September 19831, 2
Auf Grund der §§ 5, 50, 51 Ziff. 6 der He ssischen Gemeindeordnung i.d.F. vom 01.04.1981
(GVBl. I S. 65 ff) sowie auf Grund der §§ 12, 41 Abs. 1 des Gesetzes über die Unterhaltung
und Verwaltung der öffentlichen Schulen und die Schulaufsicht (Schulverwaltungsgesetz) in
der Fassung vom 04.04.1978 (GVBl. I S. 231), zuletzt geändert durch das Gesetz vom
11.05.1982 (GVBl. I S. 99) und § 5 Abs. 2 Sc hulpflichtgesetz i.d.F. vom 30.05.1969 (GVBl.
S. 104), zuletzt geändert durch Gese tz vom 10.10.1980 (GVBl. S. 393), hat die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Da rmstadt in ihrer Sitzung am 25.08.1983 folgende
Satzung über Schulbezirke in der Stadt Darmstadt beschlossen:
§ 1
Für folgende Grundschulen werden Schulbezirke in den Grenzen der als Anlage beigefügten
Karten 1A – 1E nebst Beschreibung ihrer Abgrenzung (§ 4) gebildet:
1. Georg-August-Zinn-Schule
2. Wilhelm-Busch-Schule
3. Astrid-Lindgren-Schule
4. Erich-Kästner-Schule
5. Christian-Morgenstern-Schule
6. Schillerschule/Kyritzschule
7. Goetheschule
8. (entfallen)
9. Käthe-Kollwitz-Schule
10. Heinrich-Hoffmann-Schule
11. Mornewegschule
12. Bessunger Schule
13. Heinrich-Heine-Schule
14. Elly-Heuss-Knapp-Schule
15. Friedrich-Ebert-Schule
16. Frankensteinschule
17. Andersenschule
18. Ludwig-Schwamb-Schule
19. Wilhelm-Hauff-Schule
20. Luise-Büchner-Schule
Eingangsstufe und differenzierte Grundstufe von Goetheschule und Bessunger Schule können
im Rahmen ihrer Aufnahmekapazität auch von Schülern aus anderen Schulbezirken besucht
werden. Schulpflichtige des Schulbezirks Goet heschule, die diese nicht besuchen wollen,
steht der Besuch z.B. der benachbarten Gr undschulen offen. Entsprechende Anträge sind
beim Staatlichen Schulamt zu stellen.
1 I.d.F. der Änderungssatzung vom 07.01.1997, veröffentlicht im Darmstädter Echo am 23.09.1997, in Kraft
getreten am 24.09.1997, zuletzt geändert durch Satzung vom 11.02.2021, veröffentlicht im Darmstädter Echo am
17.02.2021, in Kraft getreten am 27.02.2021.
2 Gemäß Art. 5 der Änderungssatzung vom 11.02.2021 gelten die durch Art. 1 bis 4 der Änderungssatzung
geänderten Schulbezirksgrenzen ab 01.08.2021 (Beginn des Schuljahres 2021/2022).
Schulbezirkssatzung 410
2
§ 2 (gestrichen)
§ 3 (entfallen)
§ 4
Die Karten 1A – 1E über die Grundschulbe zirke und die Beschreibungen der Abgrenzungen
sind Bestandteil dieser Satzung.
§ 5
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Darmstadt, den 09. September 1983
Der Magistrat der Stadt Darmstadt
Benz, Stadtrat
Schulbezirkssatzung 410
3
Abgrenzung der Schulbezirke der Satzung
der Stadt Darmstadt
Grundschulbezirke gemäß § 1 der Satzung:
1. Georg-August-Zinn-Schule Ist umschrieben mit der Gemarkungsgrenze von
Darmstadt-Wixhausen.
2. Wilhelm-Busch-Schule 3 Frankfurter Landstraße (westlich), Ettesterstr.
(nördlich), Alter Wixhäuser Weg (westlich),
Schorlemmerstraße, Blütenallee, Stadtgrenze,
Gemarkungsgrenze Wixhausen.
3. Astrid-Lindgren-Schule 3 Frankfurter Landstraße (östlich), Ettesterstr.
(südlich), Alter Wixhäuser Weg (östlich),
Täubcheshöhlenweg (nördlich),
Gemarkungsgrenze Arheilgen (Maulbeerallee),
Eisenbahnlinie Darmstadt – Aschaffenburg,
Gemarkungsgrenze Wixhausen.
4. Erich-Kästner-Schule Eisenbahn linie Darmstadt-Aschaffenburg,
Stadtgrenze, Dieburger Straße (nördl.), An der
Fasaneriemauer (östl.), Kranichsteiner Straße,
Eisenbahnlinie Bhf. Kranichstein-Darmstadt-
Ostbahnhof.
5. Christian-Morgenstern-Schule Frankfur ter Straße (östl.), Gemarkungsgrenze
Arheilgen, Eisenbahnlinie Bhf. Kranichstein-
Darmstadt-Ostbhf., An der Fasaneriemauer
(westl.), Dieburger Str. (südl.), Stadtgrenze,
Bundesstraße 26, Erbacher Str. (nördl.),
Spessartring (östl.), Rhönring (nördl.).
6. Schiller-/Kyritzschule Rhönring (südl .), Spessartring (westl.), Erbacher
Str. (nördl.), Fiedlerweg (westl.), Landgraf-Georg-
Straße (nördl.), Schloßgraben (östl.), Alexanderstr.
(nördl.), Zeughausstr. (nördl.), westliche
Begrenzung Herrngarten, Frankfurter Str. (östl.).
7. Goetheschule Frankfurter Str. (westl.), westl. Begrenzung
Herrngarten, Zeughausstraße (nördl.),
Wilhelminenstraße (westl.), Rheinstraße (nördl.),
Eisenbahnlinie Darmstadt–Frankfurt, Stadtgrenze.
8. entfallen
9. Käthe-Kollwitz-Schule Eisenba hnlinie Darmstadt-Frankfurt,
Hilpertstraße, Bergschneise, Salzlackschneise bis
Stadtgrenze, Stadtgrenze.
10. Heinrich-Hoffmann-Schule Landgraf-G eorg-Str. (südl.), Teichhausstr.
(westl.), Nieder-Ramstädter Str. (westl.),
Herdweg. (nördl.), Martinstr. (östl.), Heinrichstr.
(nördl.), Wilhelminenstr. (östl.), Zeughausstraße
(südl.).
11. Mornewegschule Rheinstr. (südl.), Wilhelminenstr. (westl.),
Heinrichstr. (südl.), Martinstraße (westl.),
3 Die für die Schule hier angegebenen, durch Art. 1 bis 4 der Änderungssatzung vom 11.02.2021 geänderten
Schulbezirksgrenzen gelten gemäß Art. 5 der Änderungssatzung vom 11.02.2021 ab 01.08.2021 (Beginn des
Schuljahres 2021/2022).
Schulbezirkssatzung 410
4
Jahnstraße (nördl.), südl. Begrenzung Prinz–
Emils–Garten, Heidelberger Straße (westl),
Bessunger Straße (nördl.), Donnersbergring
(östl.), Groß Gerauer Weg (nördl.), Berliner Allee.
12. Bessunger Schule 3 Bessunger Straße (südlich), Heidelberger Str.
(östlich), Niederstr. (südlich), südliche
Begrenzung Prinz-Emils-Garten, Jahnstr. (südl.),
Martinstr. (westlich), Steinbergweg (südlich),
Nieder-Ramstädter Str. (westl.), Gemarkungs-
grenze Eberstadt, Alte Bogenschneise (östlich),
Ludwigshöhstr. (östlich), Landskronstraße
(nördl.), Rüdesheimer Str. (nördl.), Donnersberg-
ring (östl.).
13. Heinrich-Heine-Schule Eisenbahnlinie Darmstadt-Heidelberg, Rheinstr.
(südl.), Berliner Allee, Groß-Gerauer-Weg
(westl.), Donnersbergring (westl.), Karlsruher Str.
(westl.), Gemarkungsgrenze Eberstadt.
14. Elly-Heuss-Knapp-Schule Landgraf-Georg-S tr. (südl.), Fiedlerweg (östl.),
Erbacher Str. (südl.), Bundesstr. 26, Stadtgrenze,
Nieder-Ramstädter Str. (östl.), Steinbergweg
(nördl.), Seekatzstr. (nördl.), Martinstr. (östl.),
Herdweg (südl.), Nieder-Ramstädter Str. (östl.),
Teichhausstr. (östl.).
15. Friedrich-Ebert-Schule Eisenba hnlinie Darmstadt-Heidelberg,
Gemarkungsgrenze Darmstadt-Eberstadt,
Stadtgrenze, Salzlackschneise bis Stadtgrenze,
Bergschneise, Hilpertstr. (südl.).
16. Frankensteinschule 3 Gemarkungsgrenze Eberstadt, Mühltalstraße
(nördl.), Oberstraße (nördlich), Heidelberger
Landstr. (westlich), Pfungstädter Str. (nördlich),
Pestalozzi Str. (östlich), Griesheimer Weg
(östlich), Reuterallee (östl.), Heidelberger Landstr.
(östlich), Bodelschwinghweg (nördlich), Randweg
(westlich), Bäckerweg, Stadtgrenze.
17. Andersenschule 3 Heidelberger Landstr. (westlich), Reuterallee
(westl.), Griesheimer Weg (westlich),
Pestalozzistr. (westlich), Pfungstädter Str.
(nördlich), Stadtgrenze, Hundschneise,
Bäckerweg, Randweg (östlich),
Bodelschwinghweg (südlich).
18. Ludwig-Schwamb-Schule Pfungstädter Straße (südl.), Oberstr. (südl.),
Mühltalstraße (südl.), Stadtgrenze, Seeheimer Str.
(östl.), Ringstr. (nördl.), Heidelberger Landstr.
(östl.), Stadtgrenze
19.
20.
Wilhelm-Hauff-Schule
Luise-Büchner-Schule3
Ringstr. (südl.), Seeheimer Str. (westl.),
Stadtgrenze, Heidelberger Landstraße (östl.).
Rüdesheimer Straße (südlich), Landskronstraße
(südl.), Ludwigshöhstraße (westlich), Alte
Bogenschneise (westlich), Grenzweg (nördlich),
Talweg (nördlich), Karlsruher Str. (östlich).
Grundschulbezirke
Karte 1A
Grundschulbezirke
Karte 1C
Grundschulbezirke
Karte 1E
Beratungsverlauf (4)
Orte (77)
- Emilstraße
- Frankfurter Landstraße
- Felchesgasse
- Messeler Straße
- Fuchsstraße
- Schorlemmerstraße
- Blütenallee
- Virchowstraße
- Langener Straße
- Maulbeerallee
- Pallaswiesenstraße
- Kasinostraße
- Kahlertstraße
- Schloßgartenstraße
- Mollerstraße
- Robert-Schneider-Straße
- Frankfurter Straße
- Zeughausstraße
- Wilhelminenstraße
- Rheinstraße
- Alsfelder Straße
- Erbacher Straße
- Landgraf-Georg-Straße
- Pützerstraße
- Dieburger Straße
- Alexanderstraße
- Teichhausstraße
- Nieder-Ramstädter Straße
- Martinstraße
- Heinrichstraße
- Jahnstraße
- Heidelberger Straße
- Ahastraße
- Berliner Allee
- Niederstraße
- Ludwigshöhstraße
- Landskronstraße
- Rüdesheimer Straße
- Karlsruher Straße
- Mühltalstraße
- Oberstraße
- Heidelberger Landstraße
- Pfungstädter Straße
- Pestalozzistraße
- Reuterallee
- Klappacher Straße
- Ettesterstraße
- Kranichsteiner Straße
- Hilpertstraße
- Bessunger Straße
- Seekatzstraße
- Seeheimer Straße
- Ringstraße
- Täubcheshöhlenweg
- Rhönring
- Spessartring
- Fiedlerweg
- Herdweg
- Groß-Gerauer Weg
- Steinbergweg
- Donnersbergring
- Griesheimer Weg
- Bodelschwinghweg
- Randweg
- Bäckerweg
- Pfalzweg
- Haardtring
- Alter Wixhäuser Weg
- Schlossgraben
- Grenzweg
- An der Fasaneriemauer
- Alte Bogenschneise
- Hinter der Rennbahn
- Salzlackschneise
- Bergschneise
- Hundschneise
- Talweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0007
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 25.01.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00