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2024/0007

Änderung der Schulbezirkssatzung zum Schuljahr 2025/2026

Magistratsvorlage 25.01.2024

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2024/0007

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2024/0007

5602 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
07.02.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Rechtsamt 
Dezernat I 
 
Amt: Schulamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0007 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Änderung der Schulbezirkssatzung zum Schuljahr 2025/2026  
 
Vorlage vom: 25.01.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über Schulbezirke in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 09.09.1983, zuletzt geändert durch Satzung vom 
11.02.2021, in Kraft getreten am 27.02.2021, wird beschlossen.  
 
 
Anlagen: Anlage 1_Änderungssatzung inkl. Karten 1A - 1E neu 
Anlage 2_Schulbezirkssatzung alt inkl. Karten 1A -1E alt 
Anlage 3_Anpassung der Grundschulbezirksatzung zum Schuljahr 2025 -2026 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.01.2024 
 
Schülerinnen und Schüler der Grundstufe (Primarstufe) haben grundsätzlich die Grundschule zu 
besuchen, in deren Bezirk sie wohnen (vgl. § 60 Abs. 4 des Hessischen Schulgesetzes - HSchG). 
Gemäß § 143 Abs. 1 Satz 1 HSchG sind die Schulträger verpflichtet, durch Satzung für jede 
Grundschule einen Grundschulbezirk zu bilden. Entsprechend hat die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt die Grundschulbezirke in ihrer Schulbezirkssatzung vom 09.09.1983 festgelegt, die 
seither mehrfach geändert wurde. Die letzte Änderung der Schulbezirkssatzung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt erfolgte mit Änderungsatzung vom 11.02.2021, vom Magistrat 
der Stadt Darmstadt beschlossen am 18.01.2021, in Kraft getreten am 27.02.2021.  
 
Seit dieser letzten Anpassung hat Darmstadt eine enorme städtebauliche Entwicklung vollzogen: 
Neben einer starken wohnbaulichen Nachverdichtung im gesamten Stadtgebiet wurden und 
werden komplett neue Stadtgebiete (überwiegend Konversionsflächen) geplant und entwickelt. 
Dieser Entwicklung folgend müssen Schulen ausgebaut sowie weitere Schulen zusätzlich gebaut 
werden. Damit verbunden ist, dass die Schulbezirke für die Grundschulen in den kommenden 
Jahren sukzessive fortgeschrieben und analog angepasst werden. Die Schulbezirkssatzung wird 
darüber hinaus, der städtebaulichen Entwicklung folgend, in den kommenden Jahren häufiger 
und in kürzeren Abständen anzupassen sein. Umzüge, Neu- und Erweiterungsbauten lösen 
aufgrund einer wachsenden Anzahl von Schülerinnen und Schülern das Erfordernis einer 
Anpassung der Schulbezirkssatzung aus, sodass die Grundschulbezirke für insgesamt 13 
Schulen angepasst werden. 
 
Die Überprüfung der Schulbezirke, zu der die Schulträger gemäß § 143 HSchG verpflichtet sind, 
ergibt, dass einige Schulbezirke von Darmstädter Grundschulen möglichst umgehend 
anzupassen sind. Für die Reaktivierung der Kyritzschule in der Emilstraße muss ein neuer 
Schulbezirk etabliert werden. Für die geplante Grundschule im Ludwigshöhviertel muss im 
Vorgriff zu einer Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes Grundschulen ein neuer 
Schulbezirk gebildet werden. Um dies vorzubereiten, findet der Zuschnitt von Luise-Büchner-
Schule und Bessunger Schule an die Frankensteinschule statt. Der vorgesehene Schulbezirk für 
die Schule im Ludwigshöhviertel wird gesondert als Teil der Frankensteinschule in der Satzung 
aufgenommen. 
 
In Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die 
Stadt Darmstadt und den betroffenen Darmstädter Grundschulen wurde die vorliegende 
Änderungssatzung erarbeitet. Dabei waren folgende Aspekte von Bedeutung:  
• Prognosen der Schüler/innenzahlen in der Primarstufe 
• Kriterien der Bildung von Schulbezirken: Entfernung zur Schule; Vermeidung von 
Gefährdungen (Schulwegsicherheit); bauliche Voraussetzungen; Sicherstellung einer hohen 
Qualität des Lernens, bei pädagogisch und organisatorisch sinnvollen Klassengrößen. 
• Städtebauliche Aspekte der Wohn- und Quartiersentwicklung. 
 
Die konkreten Änderungen in den Grundschulbezirken sind Inhalt der Anlage 3 (Anpassung der 
Grundschulbezirkssatzung zum Schuljahr 2025/2026) und der beigefügten  Kartenausschnitte 
1A neu – 1E neu). 
 
Die Satzungsänderung wurde im vorliegenden Entwurf am 07.02.2024 in der 
Schulkommission im Rahmen einer online Sitzung erörtert.  Am 28.02.2024 werden die

- 4 - 
Änderungen im Schulausschuss vorgestellt. Sodann wird der Vorgang zum 21.03.2024 der 
Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung übergeben.  
Darmstadt, den 25.01.2024 
40 SEP/gb/kr 
 
Dezernat I Dezernat V 
 
Hanno Benz Holger Klötzner 
Oberbürgermeister Stadtrat

anlage 5

245 Zeichen

Punkt 7: Änderung der Schulbezirkssatzung zum Schuljahr 2025/2026 
 (V-Nr. 2024/007) 
 
 Der Ausschuss für Bildung, Schule und Digitalisierung empfiehlt der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
 Stimmenthaltung: SPD-Fraktion

anlage 3

11455 Zeichen

Anpassung der Grundschulbezirksatzung (zum Schuljahr 2025/2026) 
Stand Januar 2024; Ziel StaVo-Beschluss 21.03.2024 
Rahmen und Herangehensweise 
Kriterien für die Grenzziehung: 
• Anzahl der SuS der Schulgröße entsprechend 
• Schulweg: 2 Kilometer-Grenze und sicher 
• Soziale Verteilung 
Der Entwurf wurde vom Schulamt erarbeitet. Die Erarbeitung fand im Austausch mit dem 
staatlichen Schulamt statt. Die Schulen wurden über die Notwendigkeit der Anpassungen in-
formiert; mit einigen Schulleitungen fand ebenfalls ein Austausch statt. Der Entwurf wurde zur 
Anhörung mit entsprechender Frist an alle betroffenen Schule gesendet, die Rückmeldungen 
wurden eingearbeitet. Das Staatliche Schulamt hat eine Stellungnahme abgegeben. Das 
Rechtsamt hat den Entwurf geprüft. Die Anmerkungen wurden eingearbeitet. 
Betroffene Schulen: 13 Grundschulen 
Stadtteile Schulen 
Arheilgen Wilhelm-Busch-Schule, Astrid-Lindgren-Schule 
Innenstadt Christian-Morgenstern-Schule, Goetheschule, Kyritzschule, Schil-
lerschule, Heinrich-Hoffmann-Schule 
Darmstadt West Käthe-Kollwitz-Schule, Friedrich-Ebert-Schule 
Bessungen und Süden Ursula-Fuchs-Schule, Bessunger Schule, Luise-Büchner-Schule, 
(Schule im Ludwigshöhviertel), Frankensteinschule 
Arheilgen (Kartenausschnitt 1A) 
In Arheilgen wird die Wilhelm-Busch-Schule in den kommenden Schuljahren in eine kleine 
Dreizügigkeit kommen und ist damit hinsichtlich zusätzlicher Schülerinnen und Schülern auf-
nahmefähig. 
Zeitlich parallel dazu wird in den kommenden Jahren aufgrund des Generationenwechsels und 
verstärkter Geburtenzahlen die Zahl der Schülerinnen und Schüler des benachbarten Grund-
schulbezirks Astrid-Lindgren-Schule weiter im Trend stark anwachsen. Zur kurzfristigen Abhil-
fe wird eine Umschneidung und Vergrößerung des Schulbezirks der Wilhelm-Busch-Schule 
empfohlen. Damit wird zum einen die Dreizügigkeit der Schule gesichert, zum anderen die 
Astrid-Lindgren-Schule ohne Erfordernis baulicher Maßnahmen organisatorisch wie räumlich 
entlastet. Eine drohende Sechszügigkeit in den Jahren 2025/26 und 2026/27 kann so abge-
wendet werden. Die Astrid-Lindgren-Schule bleibt damit vorerst 4-5zügig. 
 Wilhelm-Busch-Schule: stabil 3zügig (statt 2-3zügig) 
 Astrid-Lindgren-Schule: 4-5zügig (statt teilweise 6zügig) 
Durch diese Anpassung ergeben sich folgende Änderungen der Abgrenzungen der beiden 
Schulbezirke: 
Die Wilhelm-Busch-Schule umfasst künftig 
das Gebiet: 
Die Astrid-Lindgren-Schule wird dann be-
grenzt durch: 
Frankfurter Landstraße (westlich),  
Am Sulzbach (südlich),  
Felchesgasse (westlich),  
Messeler Straße (nördlich),  
Frankfurter Landstraße (westlich),  
Fuchsstraße,  
Schorlemmerstraße (nördlich),  
Blütenallee (westlich),  
Virchowstraße (nördlich),  
Frankfurter Landstraße (östlich),  
am Sulzbach (nördlich),  
Felchesgasse (östlich),  
Messeler Straße (südlich),  
Frankfurter Landstraße (östlich),  
Fuchsstraße,  
Schorlemmerstraße (südlich), 
Virchowstraße (südlich),  
Langener Straße (östlich),

Langener Straße B3 (westlich),  
Stadtgrenze,  
Gemarkungsgrenze Wixhausen. 
Täubcheshöhlenweg (nördlich),  
Gemarkungsgrenze Arheilgen (Maulbeerallee),  
Eisenbahnlinie Darmstadt – Aschaffenburg,  
Gemarkungsgrenze Wixhausen. 
Innenstadt (Kartenausschnitt 1B) 
Im Innenstadtbereich werden durch die Reaktivierung der Kyritzschule und den Umzug der 
Heinrich-Hoffmann-Schule Veränderungen angestoßen. Die Kyritzschule, die seit 2018 De-
pendance der Goetheschule ist, erhält einen eigenen, neu zu schaffenden Schulbezirk. Durch 
den neuen Schulstandort können die Goetheschule und die Schillerschule entlastest werden.  
Mit dem Umzug der Heinrich-Hoffmann-Schule wird diese am neuen Standort 3zügig, statt 
vorher 2zügig. Am neuen Standort wird die Heinrich-Hoffmann-Schule ein Teilgebiet der Schil-
lerschule hinzubekommen. Die Schillerschule erhält hier durch wiederum neue Kapazitäten 
und kann damit zur Entlastung der Christian-Morgenstern-Schule beitragen, da perspektivisch 
die Bebauung des Messplatzes und das Bauvorhaben am Elfeicher Teich anstehen. 
 Kyritzschule: Eigenständige Schule, stabil 2zügig (statt Dependance der Goetheschule) 
 Goetheschule: 3zügig (statt 4zügig mit Tendenz 5zügig) 
 Schillerschule: bleibt stabil 4zügig 
 Heinrich-Hoffmann-Schule: neuer Standort, stabil 3zügig (statt 2-3zügig) 
 Christian-Morgenstern-Schule: niedrig 3zügig (statt 3-4zügig), eröffnet Kapazitäten für 
städtebauliche Veränderungen 
Durch diese Anpassung ergeben sich folgende Änderungen in den Abgrenzungen der vier 
Schulbezirke: 
Die Kyritzschule umfasst künftig das Gebiet: Die Goetheschule gibt ihren nördlichen Teil 
entsprechend ab und umfasst somit folgen-
des Gebiet: 
Pallaswiesenstraße (nördlich),  
Kasinostraße (östlich), 
Kahlertstraße (nördlich),  
Schlossgartenstraße (nördlich),  
Mollerstraße,  
Robert-Schneider-Straße (westlich),  
Frankfurter Straße (westlich),  
Stadtgrenze (südlich),  
Eisenbahnlinie Darmstadt-Frankfurt (östlich).
 
Begrenzung Herrngarten (westlich),  
Zeughausstraße (nördlich),  
Wilhelminenstraße (westlich),  
Rheinstraße (nördlich),  
Eisenbahnlinie Darmstadt–Frankfurt,  
Stadtgrenze,  
Pallaswiesenstraße (südlich),  
Kasinostraße (westlich), 
Kahlertstraße (südlich). 
Der Schulbezirk der Schillerschule wird dann 
begrenzt durch: 
Die Heinrich-Hoffmann-Schule erhält folgen-
de Grenzen: 
Alsfelder Straße (südlich),  
Arheilger Straße (westlich),  
Rhönring (südlich),  
Spessartring (westlich),  
Erbacher Straße (nördlich),  
Fiedlerweg (westlich),  
Landgraf-Georg-Straße (nördlich),  
Pützerstraße (östlich), 
Dieburger Straße, Alexanderstraße (nördlich), 
 
Zeughausstraße (nördlich),  
westliche Begrenzung Herrngarten,  
Schlossgartenstraße (nördlich),  
Mollerstraße (östlich),  
Robert-Schneider-Straße (östlich),  
Frankfurter Straße (östlich).
 
Alexanderstraße, Dieburger Straße (südlich), 
Pützerstraße (südlich),  
Teichhausstraße (westlich),  
Nieder-Ramstädter Straße (westlich),  
Herdweg (nördlich),  
Martinstraße (östlich),  
Heinrichstraße (nördlich),  
Wilhelminenstraße (östlich),  
Zeughausstraße (südlich). 
Der Schulbezirk der Christina-Morgenstern-Schule wird begrenzt durch: 
Frankfurter Straße (östlich),

Gemarkungsgrenze Arheilgen,  
Eisenbahnlinie Bahnhof Kranichstein-Darmstadt-Ostbahnhof,  
An der Fasaneriemauer (westlich),  
Dieburger Straße (südlich), Stadtgrenze,  
Bundesstraße 26, Erbacher Straße (nördlich), 
Spessartring (östlich), Rhönring (nördlich),  
Arheilger Straße (östlich), Alsfelder Straße (nördlich). 
Bessungen und die neuen Stadtgebiete: Lincoln-Siedlung und Ludwigs-
höhviertel (Kartenausschnitte 1D und 1E) 
Durch den Zuwachs an Schülerinnen- und Schülerzahlen an der Ursula-Fuchs-Schule (ehema-
lige Grundschule Mornewegschule) ist ein Neuzuschnitt des Grundschulbezirks nötig. Die Ursu-
la-Fuchs-Schule droht zu einer 5-6-Zügigkeit anzuwachsen. Die nahegelegene Bessunger 
Schule hat derzeit Aufnahmekapazitäten. Eine neue Aufteilung zwischen den beiden Bessunger 
Grundschulen ist daher möglich.  
Zudem kann die Bessunger Schule auch die Luise-Büchner-Schule entlasten. Die Schule be-
findet sich im Wachstum entsprechend der Zuzüge in die Lincoln Siedlung. Die Schule stößt 
bereits jetzt an ihre Aufnahmegrenzen, da momentan Räumlichkeiten der Schule seitens der 
Christoph-Graupner-Schule (Sanierung) benötigt werden. Das Ludwigshöhviertel befindet sich 
noch in der Entwicklung. Die ersten Wohnungen werden voraussichtlich 2024 bezugsfertig. Im 
Ludwigshöhviertel wird eine weitere Grundschule (3zügig) entstehen, deren Fertigstellung zeit-
lich der Besiedelung des Viertels nachstehen wird. Die zuziehenden Schülerinnen und Schüler 
im Schulbezirk der Schule im Ludwigshöhviertel (Name der Schule noch unbekannt) müssen 
bis zur Fertigstellung der Schule – in jedem Fall aber im Schuljahr 2025/2026 von der Fran-
kensteinschule beschult werden. Die Zuteilung von Schülerinnen und Schülern können hier 
eine Verkleinerung der Schule abfedern (rückläufige Geburtenjahrgänge im Schulbezirk). 
 Ursula-Fuchs-Schule: 3-4zügig (statt 5-6zügig) 
 Bessunger Schule: 4zügig (statt niedrig 4zügig) 
 Luise-Büchner-Schule: bleibt vorerst 3zügig  
 Schule im Ludwigshöhviertel: noch keine SuS im Schulbezirk 
 Frankensteinschule: bleibt 3zügig
 
Die Ursula-Fuchs-Schule erhält folgende 
Grenzen: 
Die Bessunger Schule umfasst das Gebiet: 
Rheinstraße (südlich),  
Wilhelminenstraße (westlich),  
Heinrichstraße (südlich),  
Martinstraße (westlich), 
Jahnstraße (nördlich),  
südliche Begrenzung Prinz–Emils–Garten,  
Heidelberger Straße (westlich),  
Ahastraße (nördlich),  
Groß-Gerauer Weg (nördlich),  
Berliner Allee (östlich). 
Ahastraße (südlich),  
Heidelberger Straße (östlich),  
Niederstraße (südlich),  
südliche Begrenzung Prinz-Emils-Garten,  
Jahnstraße (südlich),  
Martinstraße (westlich), 
Steinbergweg (südlich), 
Nieder-Ramstädter Straße (westlich),  
Gemarkungsgrenze Eberstadt,  
Alte Bogenschneise (östlich),  
Ludwigshöhstraße (östlich),  
Landskronstraße (nördlich),  
Rüdesheimer Straße (nördlich),  
Donnersbergring (östlich).
 
Der Schulbezirk der Luise-Büchner-Schule 
wird begrenzt durch: 
Die Frankensteinschule erhält zusätzlich zum 
alten Bezirk das Gebiet um das Ludwigs-
höhviertel: 
Rüdesheimer Straße (südlich),  
Heidelberger Straße (westlich),  
Gemarkungsgrenze Lincolnsiedlung (südlich), 
Karlsruher Straße (östlich). 
Gemarkungsgrenze Eberstadt,  
Mühltalstraße (nördlich),  
Oberstraße (nördlich),  
Heidelberger Landstraße (westlich),  
Pfungstädter Straße (nördlich),

Pestalozzistraße (östlich),  
Griesheimer Weg (östlich),  
Reuterallee (östlich),  
Heidelberger Landstraße (östlich),  
Bodelschwinghweg (nördlich),  
Randweg (westlich),  
Bäckerweg,  
Stadtgrenze 
+ 
Heidelberger Straße (östlich),  
Hinter der Rennbahn (südlich),  
Hinter der Saubach (südlich),  
Gemarkungsgrenze Ludwigshöhviertel (süd-
lich),  
Klappacher Straße (südlich),  
Nieder-Ramstädter Straße (westlich),  
Gemarkungsgrenze Eberstadt (nördlich),  
Alte Bogenschneise (nördlich). 
Darmstadt West: Waldkolonie & Heimstätten Siedlung (Kartenausschnitt 1C) 
Die Käthe-Kollwitz-Schule bietet mit ihren Räumlichkeiten eine Dreizügigkeit, die sie zu über-
schreiten droht. Die Friedrich-Ebert-Schule hingegen bietet Räumlichkeiten, die über eine Drei-
zügigkeit hinaus Platz bieten. Der Schulweg für die betreffenden Schülerinnen und Schüler 
liegt sowohl bei einer Zugehörigkeit zur Käthe-Kollwitz-Schule als auch zur Friedrich-Ebert-
Schule bei über 2 Kilometern und erfordert eine Schülerbeförderung (Schulbus). 
 Käthe-Kollwitz-Schule: 3zügig (statt drohende Vierzügigkeit) 
 Friedrich-Ebert-Schule: bleibt 3-4zügig 
Die Käthe-Kollwitz-Schule erhält einen 
Schulbezirk mit einer Begrenzung durch: 
Der Schulbezirk der Friedrich-Ebert-Schule 
umfasst 
Eisenbahnlinie Darmstadt-Frankfurt,  
Rheinstraße (nördlich), 
Bergschneise (westlich),  
Salzlackschneise bis Stadtgrenze (nördlich),  
Stadtgrenze. 
Eisenbahnlinie Darmstadt-Heidelberg,  
Gemarkungsgrenze Darmstadt-Eberstadt,  
Stadtgrenze,  
Salzlackschneise (südlich),  
Bergschneise (östlich),  
Rheinstraße (südlich),  
Pfalzweg,  
Haardtring (westlich). 
 
Auf Grund der wachsenden Stadt wird eine weitere Anpassung der Schulbezirke in den kom-
menden Jahren erneut nötig durch 1. neue Wohngebiete und Nachverdichtung sowie 2. Schul-
neubauten.

Kartenausschnitte mit Änderungen  
gestrichelte Linien markieren etwa den alten Grenzverlauf zum Vergleich

anlage 4

5670 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
07.02.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Rechtsamt 
Dezernat I 
 
Amt: Schulamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 30 
II 40 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0007 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
56 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Änderung der Schulbezirkssatzung zum Schuljahr 2025/2026  
 
Vorlage vom: 25.01.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über Schulbezirke in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 09.09.1983, zuletzt geändert durch Satzung vom 
11.02.2021, in Kraft getreten am 27.02.2021, wird beschlossen.  
 
 
Anlagen: Anlage 1_Änderungssatzung inkl. Karten 1A - 1E neu 
Anlage 2_Schulbezirkssatzung alt inkl. Karten 1A -1E alt 
Anlage 3_Anpassung der Grundschulbezirksatzung zum Schuljahr 2025 -2026

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 14.02.2024 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.01.2024  
 
Schülerinnen und Schüler der Grundstufe (Primarstufe) haben grundsätzlich die Grundschule zu 
besuchen, in deren Bezirk sie wohnen (vgl. § 60 Abs. 4 des Hessischen Schulgesetzes - HSchG). 
Gemäß § 143 Abs. 1 Satz 1 HSchG sind die Schulträger verpflichtet, durch Satzung für jede 
Grundschule einen Grundschulbezirk zu bilden. Entsprechend hat die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt die Grundschulbezirke in ihrer Schulbezirkssatzung vom 09.09.1983 festgelegt, die 
seither mehrfach geändert wurde. Die letzte Änderung der Schulbezirkssatzung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt erfolgte mit Änderungsatzung vom 11.02.2021, vom Magistrat 
der Stadt Darmstadt beschlossen am 18.01.2021, in Kraft getreten am 27.02.2021.  
 
Seit dieser letzten Anpassung hat Darmstadt eine enorme städtebauliche Entwicklung vollzogen: 
Neben einer starken wohnbaulichen Nachverdichtung im gesamten Stadtgebiet wurden und 
werden komplett neue Stadtgebiete (überwiegend Konversionsflächen) geplant und entwickelt. 
Dieser Entwicklung folgend müssen Schulen ausgebaut sowie weitere Schulen zusätzlich gebaut 
werden. Damit verbunden ist, dass die Schulbezirke für die Grundschulen in den kommenden 
Jahren sukzessive fortgeschrieben und analog angepasst werden. Die Schulbezirkssatzung wird 
darüber hinaus, der städtebaulichen Entwicklung folgend, in den kommenden Jahren häufiger 
und in kürzeren Abständen anzupassen sein. Umzüge, Neu- und Erweiterungsbauten lösen 
aufgrund einer wachsenden Anzahl von Schülerinnen und Schülern das Erfordernis einer 
Anpassung der Schulbezirkssatzung aus, sodass die Grundschulbezirke für insgesamt 13 
Schulen angepasst werden. 
 
Die Überprüfung der Schulbezirke, zu der die Schulträger gemäß § 143 HSchG verpflichtet sind, 
ergibt, dass einige Schulbezirke von Darmstädter Grundschulen möglichst umgehend 
anzupassen sind. Für die Reaktivierung der Kyritzschule in der Emilstraße muss ein neuer 
Schulbezirk etabliert werden. Für die geplante Grundschule im Ludwigshöhviertel muss im 
Vorgriff zu einer Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes Grundschulen ein neuer 
Schulbezirk gebildet werden. Um dies vorzubereiten, findet der Zuschnitt von Luise-Büchner-
Schule und Bessunger Schule an die Frankensteinschule statt. Der vorgesehene Schulbezirk für 
die Schule im Ludwigshöhviertel wird gesondert als Teil der Frankensteinschule in der Satzung 
aufgenommen. 
 
In Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die 
Stadt Darmstadt und den betroffenen Darmstädter Grundschulen wurde die vorliegende 
Änderungssatzung erarbeitet. Dabei waren folgende Aspekte von Bedeutung:  
• Prognosen der Schüler/innenzahlen in der Primarstufe 
• Kriterien der Bildung von Schulbezirken: Entfernung zur Schule; Vermeidung von 
Gefährdungen (Schulwegsicherheit); bauliche Voraussetzungen; Sicherstellung einer hohen 
Qualität des Lernens, bei pädagogisch und organisatorisch sinnvollen Klassengrößen. 
• Städtebauliche Aspekte der Wohn- und Quartiersentwicklung. 
 
Die konkreten Änderungen in den Grundschulbezirken sind Inhalt der Anlage 3 (Anpassung der 
Grundschulbezirkssatzung zum Schuljahr 2025/2026) und der beigefügten  Kartenausschnitte 
1A neu – 1E neu).

Die Satzungsänderung wurde im vorliegenden Entwurf am 07.02.2024 in der 
Schulkommission im Rahmen einer online Sitzung erörtert.  Am 28.02.2024 werden die 
Änderungen im Schulausschuss vorgestellt. Sodann wird der Vorgan g zum 21.03.2024 der 
Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung übergeben.  
Darmstadt, den 25.01.2024 
40 SEP/gb/kr 
 
Dezernat I Dezernat V 
 
Hanno Benz Holger Klötzner 
Oberbürgermeister Stadtrat

anlage 6

214 Zeichen

Punkt 13: Änderung der Schulbezirkssatzung zum Schuljahr 2025/2026 
 (V-Nr. 2024/0007) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: SPD

anlage 1

7314 Zeichen

1 
 
Satzung 
 
vom … 
 
zur Änderung der Satzung über Schulbezirke 
in der Stadt Darmstadt vom 09.09.1983 
 
 
Aufgrund der §§ 5, 50, 51 Ziff. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 
01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 
16.02.2023 (GVBl. 90, 93), sowie aufgrund des § 143 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes in 
der Neufassung der Bekanntmachung vom 31.03.2023 (GVBl. S. 234), zuletzt geändert durch 
Artikel 9 des Gesetzes vom 28.03.2023 (GVBl. 183, 216), wird gemäß Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung vom …………… folgende Satzung zur Änderung der Satzung 
über Schulbezirke in der Stadt Darmstadt vom 09.09.1983 in der Fassung der 
Änderungssatzung vom 07.01.1997 (bekanntgemacht im Darmstädter Echo am 23.09.1997), 
zuletzt geändert durch Satzung vom 11.02.2021 (bekannt gemacht im Darmstädter Echo am 
17.02.2021, in Kraft getreten am 27.02.2021) erlassen: 
  
 
Art. 1 
 
§ 1 wird wie folgt geändert: 
 
1. In Ziffer 6. wird  die Folge „/Kyritzschule“ gestrichen. 
 
2. In Ziffer 8. Wird die Folge „(entfallen)“ gestrichen und das Wort „Kyritzschule“ 
eingefügt. 
 
 
 
Art. 2 
 
Die Beschreibung der Abgrenzung der Schulbezirke, die gemäß § 4 der Satzung über 
Schulbezirke in der Wissenschaftsstadt Darmstadt Bestandteil dieser Satzung sind, wird wie 
folgt geändert: 
 
1. Ziffer 2 erhält folgende neue Fassung: 
 
 „2. Wilhelm-Busch-Schule Frankfurter Landstraße (westlich), Am Sulzbach 
(südlich), Felchesgasse (westlich), Messeler 
Straße (nördlich), Frankfurter Landstraße 
(westlich), Fuchsstraße, Schorlemmerstraße 
(nördlich), Blütenallee (westlich), Virchowstraße 
(nördlich), Langener Straße B3 (westlich), 
Stadtgrenze, Gemarkungsgrenze Wixhausen.“ 
 
2.  Ziffer 3 erhält folgende neue Fassung: 
 
 „3. Astrid-Lindgren-Schule Frankfurter Landstraße (östlich), Am Sulzbach 
(nördlich), Felchesgasse (östlich), Messeler

2 
 
Straße (südlich), Frankfurter Landstraße 
(östlich), Fuchs-straße, Schorlemmerstraße 
(südlich), Virchowstraße (südlich), Langener 
Straße (östlich), Täubcheshöhlenweg (nördlich), 
Gemarkungsgrenze Arheilgen (Maulbeerallee), 
Eisenbahnlinie Darmstadt – Aschaffenburg, 
Gemarkungsgrenze Wixhausen.“ 
 
3. Ziffer 5 erhält folgende neue Fassung: 
 
 „5. Christian-Morgenstern-
Schule 
Frankfurter Straße (östlich), Gemarkungsgrenze 
Arheilgen, Eisenbahnlinie Bhf. Kranichstein- 
Darmstadt-Ostbhf., An der Fasaneriemauer 
(westlich), Dieburger Straße (südlich), 
Stadtgrenze, Bundesstraße 26, Erbacher Straße 
(nördlich), Spessartring (östlich), Rhönring 
(nördlich), Arheilger Straße (östlich), Alsfelder 
Straße (nördlich).“ 
 
4. Ziffer 6 erhält folgende neue Fassung: 
 
 „6. Schillerschule Alsfelder Straße (südlich), Arheilger Straße 
(westlich), Rhönring (südlich), Spessartring 
(westlich), Erbacher Straße (nördlich), 
Fiedlerweg (westlich), Landgraf-Georg-Straße 
(nördlich), Pützerstraße (östlich), Dieburger 
Straße, Alexanderstraße (nördlich), 
Zeughausstraße (nördlich), westliche 
Begrenzung Herrngarten, Schlossgartenstraße 
(nördlich), Mollerstraße (östlich), Robert-
Schneider-Straße (östlich), Frankfurter Straße 
(östlich).“ 
 
5. Ziffer 7 erhält folgende neue Fassung: 
 
 „7. Goetheschule Begrenzung Herrngarten (westlich), 
Zeughausstraße (nördlich), Wilhelminenstraße 
(westlich), Rheinstraße (nördlich), 
Eisenbahnlinie Darmstadt–Frankfurt, 
Stadtgrenze, Pallaswiesenstraße (südlich), 
Kasinostraße (westlich), Kahlertstraße 
(südlich).“ 
 
6. Ziffer 8 erhält folgende neue Fassung: 
 
 „8. Kyritzschule Pallaswiesenstraße (nördlich), Kasinostraße 
(östlich), Kahlertstraße (nördlich), 
Schlossgartenstraße (nördlich), Mollerstraße, 
Robert-Schneider-Straße (westlich), Frankfurter 
Straße (westlich), Stadtgrenze (südlich), 
Eisenbahnlinie Darmstadt-Frankfurt (östlich).“

3 
 
 
7. Ziffer 9 erhält folgende neue Fassung: 
 
 „9. Käthe-Kollwitz-Schule Eisenbahnlinie Darmstadt-Frankfurt, 
Rheinstraße (nördlich), Bergschneise (westlich), 
Salzlackschneise bis Stadtgrenze (nördlich), 
Stadtgrenze.“ 
 
8. Ziffer 10 erhält folgende neue Fassung: 
 
 „10. Heinrich-Hoffmann-Schule Alexanderstraße, Dieburger Straße (südlich), 
Pützerstraße (südlich), Teichhausstraße 
(westlich), Nieder-Ramstädter Straße (westlich), 
Herdweg (nördlich), Martinstraße (östlich), 
Heinrichstraße (nördlich), Wilhelminenstraße 
(östlich), Zeughausstraße(südlich).“ 
 
9. Ziffer 11 erhält folgende neue Fassung: 
 
 „11. Ursula-Fuchs-Schule Rheinstraße (südlich), Wilhelminenstraße 
(westlich), Heinrichstraße (südlich), 
Martinstraße (westlich), Jahnstraße (nördlich), 
südlich Begrenzung Prinz–Emils–Garten, 
Heidelberger Straße (westlich), Ahastraße 
(nördlich), Groß Gerauer Weg (nördlich), 
Berliner Allee (östlich).“ 
 
10. Ziffer 12 erhält folgende neue Fassung: 
 
 „12. Bessunger Schule Ahastraße (südlich), Heidelberger Straße 
(östlich), Niederstraße (südlich), südliche 
Begrenzung Prinz-Emils-Garten, Jahnstraße 
(südlich), Martinstraße (westlich), Steinbergweg 
(südlich), Nieder-Ramstädter Straße (westlich), 
Klappacher Straße (nördlich), 
Gemarkungsgrenze Ludwigshöhviertel 
(nördlich), Ludwigshöhstraße (westlich), Hinter 
der Saubach (nördlich), Hinter der Rennbahn 
(nördlich), Heidelberger Straße (östlich), 
Rüdesheimer Straße (nördlich), 
Donnersbergring (östlich).“ 
 
11. Ziffer 15 erhält folgende neue Fassung: 
 
 „15. Friedrich-Ebert-Schule  Eisenbahnlinie Darmstadt-Heidelberg, 
Gemarkungsgrenze Darmstadt-Eberstadt, 
Stadtgrenze, Salzlackschneise (südlich), 
Bergschneise (östlich), Rheinstraße (südlich), 
Pfalzweg, Haardring (westlich).“ 
 
12. In Ziffer 16 Frankensteinschule wird zusätzlich angefügt:

4 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
13. 
 
 „sowie zusätzlich der durch folgende   
 Grenzen beschriebene Bereich:  
 Heidelberger Straße (östlich), Hinter der  
 Rennbahn (südlich), Hinter der Saubach  
 (südlich), Gemarkungsgrenze    
 Ludwigshöhviertel (südlich), Klappacher  
 Straße (südlich), Nieder-Ramstädter Straße  
 (westlich), Gemarkungsgrenze Eberstadt  
 (nördlich), Alte Bogenschneise (nördlich).“ 
 
Ziffer 17 erhält folgende neue Fassung: 
 
 „17. Andersenschule Heidelberger Landstraße (westlich), Reuterallee 
(westlich), Griesheimer Weg (westlich), 
Pestalozzistraße (westlich), Pfungstädter Straße 
(nördlich), Stadtgrenze, Hundschneise, 
Bäckerweg, Randweg (östlich), 
Bodelschwinghweg (einschließlich der Häuser 1-
25).“ 
 
14. Ziffer 20 erhält folgende neue Fassung: 
 
 „20. Luise-Büchner-Schule Rüdesheimer Straße (südlich), Heidelberger 
Straße (westlich), Gemarkungsgrenze 
Lincolnsiedlung (südlich), Karlsruher Straße 
(östlich).“ 
 
 
Art. 3 
 
Die Karten 1A – 1E, die gemäß § 4 der Satzung über Schulbezirke in der Stadt Darmstadt 
Bestandteil dieser Satzung sind, werden durch die dieser Änderungssatzung als Anlagen 
beigefügten und aktualisierten Karten 1A – 1E ersetzt. 
 
 
Art. 4 
 
Die aufgrund der Art. 1 bis 3 geänderten Schulbezirksgrenzen gelten mit Wirkung zum Beginn 
des Schuljahres 2025/2026 (01.08.2025) und finden bereits für die Schulanmeldungen zu 
diesem Schuljahr Anwendung. 
 
 
Art. 5 
 
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 
 
 
 
Darmstadt, den ____________

5 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
 
 
Holger Klötzner 
Stadtrat 
 
 
Anlagen 
- Karten 1A – 1E

anlage 2

7730 Zeichen

Schulbezirkssatzung 410 
1 
 
Satzung 
über Schulbezirke in der Stadt Darmstadt 
 
Vom 09. September 19831, 2 
 
Auf Grund der §§ 5, 50, 51 Ziff. 6 der He ssischen Gemeindeordnung i.d.F. vom 01.04.1981 
(GVBl. I S. 65 ff) sowie auf Grund der §§ 12, 41 Abs. 1 des Gesetzes über die Unterhaltung 
und Verwaltung der öffentlichen Schulen und die Schulaufsicht (Schulverwaltungsgesetz) in 
der Fassung vom 04.04.1978 (GVBl. I S. 231), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 
11.05.1982 (GVBl. I S. 99) und § 5 Abs. 2 Sc hulpflichtgesetz i.d.F. vom 30.05.1969 (GVBl. 
S. 104), zuletzt geändert durch Gese tz vom 10.10.1980 (GVBl. S. 393), hat die 
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Da rmstadt in ihrer Sitzung am 25.08.1983 folgende 
Satzung über Schulbezirke in der Stadt Darmstadt beschlossen: 
 
§ 1 
 
Für folgende Grundschulen werden Schulbezirke in den Grenzen der als Anlage beigefügten 
Karten 1A – 1E nebst Beschreibung ihrer Abgrenzung (§ 4) gebildet: 
 
1. Georg-August-Zinn-Schule 
2. Wilhelm-Busch-Schule 
3. Astrid-Lindgren-Schule 
4. Erich-Kästner-Schule 
5. Christian-Morgenstern-Schule 
6. Schillerschule/Kyritzschule 
7. Goetheschule 
8. (entfallen) 
9. Käthe-Kollwitz-Schule 
10. Heinrich-Hoffmann-Schule 
11. Mornewegschule 
12. Bessunger Schule 
13. Heinrich-Heine-Schule 
14. Elly-Heuss-Knapp-Schule 
15. Friedrich-Ebert-Schule 
16. Frankensteinschule 
17. Andersenschule 
18. Ludwig-Schwamb-Schule 
19. Wilhelm-Hauff-Schule 
20. Luise-Büchner-Schule 
 
Eingangsstufe und differenzierte Grundstufe von Goetheschule und Bessunger Schule können 
im Rahmen ihrer Aufnahmekapazität auch von Schülern aus anderen Schulbezirken besucht 
werden. Schulpflichtige des Schulbezirks Goet heschule, die diese nicht besuchen wollen, 
steht der Besuch z.B. der benachbarten Gr undschulen offen. Entsprechende Anträge sind 
beim Staatlichen Schulamt zu stellen. 
 
                         
1 I.d.F. der Änderungssatzung vom 07.01.1997, veröffentlicht im Darmstädter Echo am 23.09.1997, in Kraft 
getreten am 24.09.1997, zuletzt geändert durch Satzung vom 11.02.2021, veröffentlicht im Darmstädter Echo am 
17.02.2021, in Kraft getreten am 27.02.2021. 
2 Gemäß Art. 5 der Änderungssatzung vom 11.02.2021 gelten die durch Art. 1 bis 4 der Änderungssatzung 
geänderten Schulbezirksgrenzen ab 01.08.2021 (Beginn des Schuljahres 2021/2022).

Schulbezirkssatzung 410 
2 
 
§ 2 (gestrichen) 
 
§ 3 (entfallen) 
 
 
§ 4 
Die Karten 1A – 1E über die Grundschulbe zirke und die Beschreibungen der Abgrenzungen 
sind Bestandteil dieser Satzung. 
 
§ 5 
 
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 
 
Darmstadt, den 09. September 1983 
 
Der Magistrat der Stadt Darmstadt 
 
Benz, Stadtrat

Schulbezirkssatzung 410 
3 
 
Abgrenzung der Schulbezirke der Satzung 
der Stadt Darmstadt 
 
Grundschulbezirke gemäß § 1 der Satzung: 
 
1. Georg-August-Zinn-Schule Ist umschrieben mit der Gemarkungsgrenze von 
Darmstadt-Wixhausen. 
2. Wilhelm-Busch-Schule 3 Frankfurter Landstraße (westlich), Ettesterstr. 
(nördlich), Alter Wixhäuser Weg (westlich),  
Schorlemmerstraße, Blütenallee, Stadtgrenze, 
Gemarkungsgrenze Wixhausen. 
3. Astrid-Lindgren-Schule 3 Frankfurter Landstraße (östlich), Ettesterstr. 
(südlich), Alter Wixhäuser Weg (östlich), 
Täubcheshöhlenweg (nördlich), 
Gemarkungsgrenze Arheilgen (Maulbeerallee), 
Eisenbahnlinie Darmstadt – Aschaffenburg, 
Gemarkungsgrenze Wixhausen. 
4. Erich-Kästner-Schule Eisenbahn linie Darmstadt-Aschaffenburg, 
Stadtgrenze, Dieburger Straße (nördl.), An der 
Fasaneriemauer (östl.), Kranichsteiner Straße, 
Eisenbahnlinie Bhf. Kranichstein-Darmstadt- 
Ostbahnhof. 
5. Christian-Morgenstern-Schule Frankfur ter Straße (östl.), Gemarkungsgrenze 
Arheilgen, Eisenbahnlinie Bhf.  Kranichstein-
Darmstadt-Ostbhf., An der Fasaneriemauer 
(westl.), Dieburger Str. (südl.), Stadtgrenze, 
Bundesstraße 26, Erbacher Str. (nördl.), 
Spessartring (östl.), Rhönring (nördl.). 
6. Schiller-/Kyritzschule Rhönring (südl .), Spessartring (westl.), Erbacher 
Str. (nördl.), Fiedlerweg (westl.), Landgraf-Georg-
Straße (nördl.), Schloßgraben (östl.), Alexanderstr. 
(nördl.), Zeughausstr. (nördl.), westliche 
Begrenzung Herrngarten, Frankfurter Str. (östl.). 
7. Goetheschule Frankfurter Str.  (westl.), westl. Begrenzung 
Herrngarten, Zeughausstraße (nördl.), 
Wilhelminenstraße (westl.), Rheinstraße (nördl.), 
Eisenbahnlinie Darmstadt–Frankfurt, Stadtgrenze. 
8. entfallen  
9. Käthe-Kollwitz-Schule Eisenba hnlinie Darmstadt-Frankfurt, 
Hilpertstraße, Bergschneise, Salzlackschneise bis 
Stadtgrenze, Stadtgrenze. 
10. Heinrich-Hoffmann-Schule Landgraf-G eorg-Str. (südl.), Teichhausstr. 
(westl.), Nieder-Ramstädter Str. (westl.), 
Herdweg. (nördl.), Martinstr. (östl.), Heinrichstr. 
(nördl.), Wilhelminenstr. (östl.), Zeughausstraße 
(südl.). 
11. Mornewegschule Rheinstr. (südl.), Wilhelminenstr. (westl.), 
Heinrichstr. (südl.), Martinstraße (westl.), 
                         
3 Die für die Schule hier angegebenen, durch Art. 1 bis 4 der Änderungssatzung vom 11.02.2021 geänderten 
Schulbezirksgrenzen gelten gemäß Art. 5 der Änderungssatzung vom 11.02.2021 ab 01.08.2021 (Beginn des 
Schuljahres 2021/2022).

Schulbezirkssatzung 410 
4 
 
Jahnstraße (nördl.), südl. Begrenzung Prinz–
Emils–Garten, Heidelberger Straße (westl), 
Bessunger Straße (nördl.), Donnersbergring 
(östl.), Groß Gerauer Weg (nördl.), Berliner Allee. 
12. Bessunger Schule 3 Bessunger Straße (südlich), Heidelberger Str. 
(östlich), Niederstr. (südlich), südliche 
Begrenzung Prinz-Emils-Garten, Jahnstr. (südl.), 
Martinstr. (westlich), Steinbergweg (südlich), 
Nieder-Ramstädter Str. (westl.), Gemarkungs-
grenze Eberstadt, Alte Bogenschneise (östlich), 
Ludwigshöhstr. (östlich), Landskronstraße 
(nördl.), Rüdesheimer Str. (nördl.), Donnersberg-
ring (östl.). 
13. Heinrich-Heine-Schule Eisenbahnlinie  Darmstadt-Heidelberg, Rheinstr. 
(südl.), Berliner Allee, Groß-Gerauer-Weg 
(westl.), Donnersbergring (westl.), Karlsruher Str. 
(westl.), Gemarkungsgrenze Eberstadt. 
14. Elly-Heuss-Knapp-Schule Landgraf-Georg-S tr. (südl.), Fiedlerweg (östl.), 
Erbacher Str. (südl.), Bundesstr. 26, Stadtgrenze, 
Nieder-Ramstädter Str. (östl.), Steinbergweg 
(nördl.), Seekatzstr. (nördl.), Martinstr. (östl.), 
Herdweg (südl.), Nieder-Ramstädter Str. (östl.), 
Teichhausstr. (östl.). 
15. Friedrich-Ebert-Schule Eisenba hnlinie Darmstadt-Heidelberg, 
Gemarkungsgrenze Darmstadt-Eberstadt, 
Stadtgrenze, Salzlackschneise bis Stadtgrenze, 
Bergschneise, Hilpertstr. (südl.). 
16. Frankensteinschule 3 Gemarkungsgrenze Eberstadt, Mühltalstraße 
(nördl.), Oberstraße (nördlich), Heidelberger 
Landstr. (westlich), Pfungstädter Str. (nördlich), 
Pestalozzi Str. (östlich), Griesheimer Weg 
(östlich), Reuterallee (östl.), Heidelberger Landstr. 
(östlich), Bodelschwinghweg (nördlich), Randweg 
(westlich), Bäckerweg, Stadtgrenze. 
17. Andersenschule 3 Heidelberger Landstr. (westlich), Reuterallee 
(westl.), Griesheimer Weg (westlich), 
Pestalozzistr. (westlich), Pfungstädter Str. 
(nördlich), Stadtgrenze, Hundschneise, 
Bäckerweg, Randweg (östlich), 
Bodelschwinghweg (südlich). 
18. Ludwig-Schwamb-Schule Pfungstädter Straße (südl.), Oberstr. (südl.), 
Mühltalstraße (südl.), Stadtgrenze, Seeheimer Str. 
(östl.), Ringstr. (nördl.), Heidelberger Landstr. 
(östl.), Stadtgrenze 
19. 
 
20. 
Wilhelm-Hauff-Schule 
 
Luise-Büchner-Schule3 
Ringstr. (südl.), Seeheimer Str. (westl.), 
Stadtgrenze, Heidelberger Landstraße (östl.). 
Rüdesheimer Straße (südlich), Landskronstraße 
(südl.), Ludwigshöhstraße (westlich), Alte 
Bogenschneise (westlich), Grenzweg (nördlich), 
Talweg (nördlich), Karlsruher Str. (östlich).

Grundschulbezirke
Karte 1A

Grundschulbezirke
Karte 1C

Grundschulbezirke
Karte 1E

Beratungsverlauf (4)

TOP 21
TOP 7
TOP 13
TOP 56

Orte (77)

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  • Hinter der Rennbahn
  • Salzlackschneise
  • Bergschneise
  • Hundschneise
  • Talweg

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Details

Vorlagen-Nr.
2024/0007
Typ
Magistratsvorlage
Datum
25.01.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00