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AN/0934/2019

Rather See - Umwelt schützen!

GUT Anfrage nach § 4 24.06.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 27.06.2019, TOP 1.9

GUT Anfrage nach § 4

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Rathersee-Stellungnahme_BUND

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GUT Anfrage nach § 4

4054 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.06.2019 
AN/0934/2019 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Umwelt und Grün 27.06.2019 
 
Rather See - Umwelt schützen! 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,  
sehr geehrter Herr Vorsitzender Struwe,  
 
unsere Ratsgruppe GUT bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 27. Juni 2019 zu setzen: 
 
Nach erfolgter Auskiesung des heute als Rather See bekannten Gebietes stünde eigentlich eine vertraglich ver-
einbarte Renaturierung der Fläche an. Eine weitere intensive gewerbliche Nutzung mit Strandbad und Wasserski-
anlage war bei der Genehmigung zur Auskiesung nie vorgesehen, und steht unseres Erachtens nach auch im Wi-
derspruch zu den Umwelt- und Klimaschutzzielen der Stadt. 
Dennoch kommt die Verwaltung dem Wunsch der Investoren nach, und möchte mit einem neuen Bebauungsplan 
die rechtlichen Möglichkeiten für eine kommerzielle Nutzung des Sees schaffen.  
In einem internen Abwägungsprozess scheint die Verwaltung die Erweiterung des Freizeitangebotes für Kölns 
Einwohner*innen vorrangig gegenüber  Umwelt- und Klimaschutz zu erachten. 
Denn auch mit Ausgleichsmaßnahmen bleibt der künftige Betrieb der Wassersportanlage eine Belastung für die 
Umwelt. Allein schon die Anlage von mehreren hundert Parkplätzen verdeutlicht dies. Zusätzliche Verkehre wer-
den durch ihre Emissionen die Umwelt belasten, dies in erheblichem Umfang, da die Anlage nur wirtschaftlich 
betrieben werden kann, wenn Gäste aus einem weiten Einzugsgebiet diese auch nutzen. 
Aber auch im und am See selbst sehen wir einen großen Konflikt mit dem Artenschutz. Es ist uns in diesem Zu-
sammenhang vollkommen unverständlich, warum die Verwaltung erstellte Artenschutzgutachten nicht weiterhin 
öffentlich zugänglich macht. Eine kurze Auslage der Gutachten vor mehreren Jahren ist nicht ausreichend, wie 
sollen etwa Mandatsträger*innen ihre Entscheidung vorbereiten, ohne alle Fakten zu kennen? 
 
 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des Aus-
schusses  
für Umwelt und Grün  
Herrn Rafael Struwe 
  
Rathaus  
 
 
Tobias Scholz, MdR  
Thor Zimmermann, MdR  
Referent*innen:  
Aline Damaske  
Thomas Schmeckpeper  
Thomas Geffe  
 
Laurenzplatz 1-3, Zi. 512 
50667 Köln  
Tel.: 0221/221-22176 
gut@s tadt-koeln.de 
www.dieguten.koeln

- 2 - 
 
1. Gibt es neben der geplanten Abbiegespur seitens der Stadtverwaltung ein Konzept zur Entlastung der um-
liegenden Infrastruktur, insbesondere im Hinblick auf die zu erwartenden CO2-Emmissionnen durch zu-
sätzliche bzw. intensivierte Staus auf der ohnehin schon stauanfälligen Rösrather Straße? 
2. Um die Wirtschaftlichkeit und die angekündigten „sozialadäquaten“ Eintrittspreise der Wasserskianlage 
und des Naturbadestrandes nicht zu gefährden, verzichtet der Bebauungsplan auf einen vollständigen 
Ausgleich der in Anspruch genommenen Wasserfläche. Wie steht das Umweltdezernat zu diesem Kom-
promiss zulasten der Umwelt? 
3. Mit welcher Begründung akzeptiert das Stadtplanungsamt Auftragsgutachten des Vorhabenträgers zum 
Artenschutz, deren Untersuchungsrahmen die angezeigte Erfassung und Kartierung der Unterwasserflora, 
der Insektenpopulation und das Vorkommen anderer, in früheren Gutachten festgestellter, geschützter 
Arten, auslässt? (siehe Anhang: Stellungnahme BUND)  
4. Bis zum Ende der Auskiesung des Rather Sees übernahm der ansässige Angelverein ASV Rath-Heumar 
1947 e.V. die gesetzlich vorgeschriebene Hege des Sees. Existiert seit der Nichtverlängerung des Pacht-
vertrags des Angelvereins ein neuer Hegeplan, und welche Maßnahmen wurden und werden von der 
Stadtverwaltung getroffen, um dessen Einhaltung in der Vergangenheit und Zukunft zu gewährleisten? 
5. Weshalb verweigert das Stadtplanungsamt Bürger*innen und Mandatsträger*innen die Einsicht in die 
beiden Artenschutzgutachten, obwohl es der Behörde bei unklarer Rechtslage freistünde, die Dokumente 
herauszugeben? 
 
Mit Dank für Ihre Antwort! 
gez. Tobias Scholz 
 
Anlage

Rathersee-Stellungnahme_BUND

5749 Zeichen

An
Stadtplanungsamt der Stadt Köln
Stadthaus
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Stellungnahme zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 74440/02 „Rather See“
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Rather See ist im Regionalplan Köln als Teil eines regionalen Grünzugs und als Bereich für 
den Schutz der LandschaŌ und der landschaŌsorienƟerten Erholung dargestellt. Dieser 
Darstellung entspricht die Ausweisung des LandschaŌsplans. Der jetzt vorgelegte Antrag mit 
einer derart intensiven Nachnutzung des Planraums u.a. mit baulichen Anlagen wie bspw. 
Wasserskianlagen steht diesen Zielen in erheblicher Weise entgegen und ist daher nicht 
genehmigungsfähig. 
Sport- und Freizeitnutzungen im Bereich des GLB 8.11 lehnen wir ab, da sie mit erheblichen 
Eingriffen in Natur und LandschaŌ verbunden sind und keinesfalls der Naherholung dienen, 
sondern, wie z. B. die Wasserskianlagen, einen reinen, auf überregionale Besucher*innen 
angewiesenen WirtschaŌsbetrieb darstellen.
Bei Durchsicht der Antragsunterlagen ist festzustellen, dass der Untersuchungsrahmen des 
artenschutzrechtlichen Fachbeitrags nicht ausreichend ist: Aussagen zu RepƟlien, Libellen und 
Heuschrecken sowie verƟeŌe VegetaƟonskarƟerungen fehlen. 
Die durch den BUND noch im Jahre 2006 im östlichen Plangebiet festgestellte FFH-Art 
Zauneidechse (Lacerta agilis) wurde durch den Gutachter offenbar übersehen, ihre Nicht-
BerücksichƟgung ist fehlerhaŌ! 
Untersuchungen zu PflanzengesellschaŌen und zum Vorkommen geschützter Arten nach § 20a 
Abs. 1 Ziff. 7 und 8 BNatSchG oder von Rote Liste-Arten sind zwingend erforderlich und fehlen 
Landesgeschäftsstelle:
Merowingerstraße 88
40225 Düsseldorf
Tel.: 02 11 / 30 200 5 – 0
Fax: 02 11 / 30 200 5 - 26
bund.nrw@bund.net
Bankverbindungen:
Bank für Sozialwirtschaft, Köln
BIC: BFSWDE33XXX
Spendenkonto:   IBAN DE26 3702 0500 0008 2047
00
Geschäftskonto: IBAN DE10 3702 0500 0008 2046
00
Vereinsregister:
Düsseldorf, Nr. 54 63
Steuernummer: 
106/5740/1393
Der BUND NRW ist ein anerkannter Naturschutzverband 
nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz. 
Spenden sind steuerabzugsfähig. 
Erbschaften und Vermächtnisse sind von der 
Erbschaftssteuer befreit.
BUND für Umwelt 
und Naturschutz 
Deutschland
Landesverband
Nordrhein-Westfalen e.V.
Kreisgruppe Köln
Holger Sticht
Vorstandsmitglied
Fon: 0152 / 34 28 95 94
holger.sticht@bund.net
www.bund-köln.de
Köln, 11.10.2018

teilweise! Hierzu zählt insbesondere eine Untersuchung der submersen Flora. Hier ist zu 
vermuten, dass es sich bei dem Gewässer um ein Mesotrophes Gewässer mit benthischer 
VegetaƟon aus Armleuchteralgen und damit um ein FFH-Biotop (3140) handelt, das durch den 
Bau einer Wasserskianlage nachhalƟg und erheblich geschädigt werden kann. Eine Nicht-
Beachtung stellt einen schwerwiegenden Planungsfehler dar!
Die auf S. 11 dargestellte Pflanzung von Röhrichtanlagen ist aus naturschutzfachlichen Gründen 
abzulehnen! Vielmehr ist der natürlichen Sukzession, die bei fehlender Störung absehbar zur 
selbstständigen Entwicklung von geschlossenen Röhrichtzonen führen könnte, Vorrang 
einzuräumen.
Es fehlen darüber hinaus Festsetzungen, die zum dauerhaŌen Erhalt von Röhrichten führen 
könnten. Hierzu zählt insbesondere ein effekƟves Erholungslenkungskonzept mit 
Überwachungs- und Kontrollintervallen durch hierfür abgestelltes Personal. Zaunanlagen, 
Rückbau von Betreiberwegen und Bepflanzung sind keine geeigneten Festsetzungen, da sie 
bereits in der Vergangenheit und heute keine widerrechtliche Nutzung vermieden haben. So 
können eben nicht, wie auf S. 13 fälschlicherweise dargestellt, eine Verletzung der 
artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 BNatschG vermieden werden! 
„Das Gewässer zählt zu den wichƟgsten Rast- und Winterplätzen für Wasservögel in Köln“ (S. 
39). Dies wurde im Rahmen der Erstellung des Artenschutzbeitrags festgestellt, obwohl dieser 
erhebliche Lücken aufweist. So wurden die, bis 2006 noch regelmäßig durch den BUND 
erfassten Arten Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger), Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) und 
Fischadler (Pandion haliaetus) nicht berücksichƟgt, obwohl keine nachvollziehbaren Gründe 
bekannt sind, warum diese Arten nicht weiterhin als Rastvogelarten vorkommen sollten. 
Insofern ist davon auszugehen, dass der Artenschutzbeitrag unzureichend ist und die Bedeutung
des Rather Sees als Rastgebiet noch höher als dargestellt einzustufen ist.  
Auch außerhalb der Nutzungszeiten der Wasserskianlage bliebe der überwiegende Teil der 
Wasserfläche aufgrund des verbleibenden Raumwiderstands durch die Anlagen nicht nutz- oder
besiedelbar. Aufgrund der so deutlich verkleinerten Verfügbarkeit von Wasserfläche ist zu 
erwarten, dass der Rather See seine FunkƟon und Bedeutung als Rastplatz vollständig einbüßt. 
„Für die bilanzierte Abwertung der Wasserflächen kann im Planverfahren kein adäquater 
(räumlich-)funkƟonaler Ausgleich geschaffen werden“ (S 13). Dabei ist die dargestellte 
Abwertung noch unvollständig, da der Raumwiderstand dauerhaŌer Anlagen 
(Wasserskianlagen) nicht berücksichƟgt worden ist. Vor diesen Hintergründen ist der 
vorliegende B-Planentwurf nicht genehmigungsfähig!
Aus den genannten Gründen lehnen wir den B-Planentwurf ab. 
Mit freundlichen Grüßen
SƟcht
Landesgeschäftsstelle:
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40225 Düsseldorf
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Steuernummer: 
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nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz. 
Spenden sind steuerabzugsfähig. 
Erbschaften und Vermächtnisse sind von der 
Erbschaftssteuer befreit.

Beratungsverlauf (1)

27.06.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.9 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0934/2019
Typ
GUT Anfrage nach § 4
Datum
24.06.2019
Erstellt
24.06.2019 10:31