AN/0934/2019
Rather See - Umwelt schützen!
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GUT Anfrage nach § 4
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Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.06.2019 AN/0934/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Umwelt und Grün 27.06.2019 Rather See - Umwelt schützen! Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Vorsitzender Struwe, unsere Ratsgruppe GUT bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 27. Juni 2019 zu setzen: Nach erfolgter Auskiesung des heute als Rather See bekannten Gebietes stünde eigentlich eine vertraglich ver- einbarte Renaturierung der Fläche an. Eine weitere intensive gewerbliche Nutzung mit Strandbad und Wasserski- anlage war bei der Genehmigung zur Auskiesung nie vorgesehen, und steht unseres Erachtens nach auch im Wi- derspruch zu den Umwelt- und Klimaschutzzielen der Stadt. Dennoch kommt die Verwaltung dem Wunsch der Investoren nach, und möchte mit einem neuen Bebauungsplan die rechtlichen Möglichkeiten für eine kommerzielle Nutzung des Sees schaffen. In einem internen Abwägungsprozess scheint die Verwaltung die Erweiterung des Freizeitangebotes für Kölns Einwohner*innen vorrangig gegenüber Umwelt- und Klimaschutz zu erachten. Denn auch mit Ausgleichsmaßnahmen bleibt der künftige Betrieb der Wassersportanlage eine Belastung für die Umwelt. Allein schon die Anlage von mehreren hundert Parkplätzen verdeutlicht dies. Zusätzliche Verkehre wer- den durch ihre Emissionen die Umwelt belasten, dies in erheblichem Umfang, da die Anlage nur wirtschaftlich betrieben werden kann, wenn Gäste aus einem weiten Einzugsgebiet diese auch nutzen. Aber auch im und am See selbst sehen wir einen großen Konflikt mit dem Artenschutz. Es ist uns in diesem Zu- sammenhang vollkommen unverständlich, warum die Verwaltung erstellte Artenschutzgutachten nicht weiterhin öffentlich zugänglich macht. Eine kurze Auslage der Gutachten vor mehreren Jahren ist nicht ausreichend, wie sollen etwa Mandatsträger*innen ihre Entscheidung vorbereiten, ohne alle Fakten zu kennen? Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Aus- schusses für Umwelt und Grün Herrn Rafael Struwe Rathaus Tobias Scholz, MdR Thor Zimmermann, MdR Referent*innen: Aline Damaske Thomas Schmeckpeper Thomas Geffe Laurenzplatz 1-3, Zi. 512 50667 Köln Tel.: 0221/221-22176 gut@s tadt-koeln.de www.dieguten.koeln - 2 - 1. Gibt es neben der geplanten Abbiegespur seitens der Stadtverwaltung ein Konzept zur Entlastung der um- liegenden Infrastruktur, insbesondere im Hinblick auf die zu erwartenden CO2-Emmissionnen durch zu- sätzliche bzw. intensivierte Staus auf der ohnehin schon stauanfälligen Rösrather Straße? 2. Um die Wirtschaftlichkeit und die angekündigten „sozialadäquaten“ Eintrittspreise der Wasserskianlage und des Naturbadestrandes nicht zu gefährden, verzichtet der Bebauungsplan auf einen vollständigen Ausgleich der in Anspruch genommenen Wasserfläche. Wie steht das Umweltdezernat zu diesem Kom- promiss zulasten der Umwelt? 3. Mit welcher Begründung akzeptiert das Stadtplanungsamt Auftragsgutachten des Vorhabenträgers zum Artenschutz, deren Untersuchungsrahmen die angezeigte Erfassung und Kartierung der Unterwasserflora, der Insektenpopulation und das Vorkommen anderer, in früheren Gutachten festgestellter, geschützter Arten, auslässt? (siehe Anhang: Stellungnahme BUND) 4. Bis zum Ende der Auskiesung des Rather Sees übernahm der ansässige Angelverein ASV Rath-Heumar 1947 e.V. die gesetzlich vorgeschriebene Hege des Sees. Existiert seit der Nichtverlängerung des Pacht- vertrags des Angelvereins ein neuer Hegeplan, und welche Maßnahmen wurden und werden von der Stadtverwaltung getroffen, um dessen Einhaltung in der Vergangenheit und Zukunft zu gewährleisten? 5. Weshalb verweigert das Stadtplanungsamt Bürger*innen und Mandatsträger*innen die Einsicht in die beiden Artenschutzgutachten, obwohl es der Behörde bei unklarer Rechtslage freistünde, die Dokumente herauszugeben? Mit Dank für Ihre Antwort! gez. Tobias Scholz Anlage
Rathersee-Stellungnahme_BUND
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An Stadtplanungsamt der Stadt Köln Stadthaus Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Stellungnahme zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 74440/02 „Rather See“ Sehr geehrte Damen und Herren, der Rather See ist im Regionalplan Köln als Teil eines regionalen Grünzugs und als Bereich für den Schutz der LandschaŌ und der landschaŌsorienƟerten Erholung dargestellt. Dieser Darstellung entspricht die Ausweisung des LandschaŌsplans. Der jetzt vorgelegte Antrag mit einer derart intensiven Nachnutzung des Planraums u.a. mit baulichen Anlagen wie bspw. Wasserskianlagen steht diesen Zielen in erheblicher Weise entgegen und ist daher nicht genehmigungsfähig. Sport- und Freizeitnutzungen im Bereich des GLB 8.11 lehnen wir ab, da sie mit erheblichen Eingriffen in Natur und LandschaŌ verbunden sind und keinesfalls der Naherholung dienen, sondern, wie z. B. die Wasserskianlagen, einen reinen, auf überregionale Besucher*innen angewiesenen WirtschaŌsbetrieb darstellen. Bei Durchsicht der Antragsunterlagen ist festzustellen, dass der Untersuchungsrahmen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags nicht ausreichend ist: Aussagen zu RepƟlien, Libellen und Heuschrecken sowie verƟeŌe VegetaƟonskarƟerungen fehlen. Die durch den BUND noch im Jahre 2006 im östlichen Plangebiet festgestellte FFH-Art Zauneidechse (Lacerta agilis) wurde durch den Gutachter offenbar übersehen, ihre Nicht- BerücksichƟgung ist fehlerhaŌ! Untersuchungen zu PflanzengesellschaŌen und zum Vorkommen geschützter Arten nach § 20a Abs. 1 Ziff. 7 und 8 BNatSchG oder von Rote Liste-Arten sind zwingend erforderlich und fehlen Landesgeschäftsstelle: Merowingerstraße 88 40225 Düsseldorf Tel.: 02 11 / 30 200 5 – 0 Fax: 02 11 / 30 200 5 - 26 bund.nrw@bund.net Bankverbindungen: Bank für Sozialwirtschaft, Köln BIC: BFSWDE33XXX Spendenkonto: IBAN DE26 3702 0500 0008 2047 00 Geschäftskonto: IBAN DE10 3702 0500 0008 2046 00 Vereinsregister: Düsseldorf, Nr. 54 63 Steuernummer: 106/5740/1393 Der BUND NRW ist ein anerkannter Naturschutzverband nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz. Spenden sind steuerabzugsfähig. Erbschaften und Vermächtnisse sind von der Erbschaftssteuer befreit. BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. Kreisgruppe Köln Holger Sticht Vorstandsmitglied Fon: 0152 / 34 28 95 94 holger.sticht@bund.net www.bund-köln.de Köln, 11.10.2018 teilweise! Hierzu zählt insbesondere eine Untersuchung der submersen Flora. Hier ist zu vermuten, dass es sich bei dem Gewässer um ein Mesotrophes Gewässer mit benthischer VegetaƟon aus Armleuchteralgen und damit um ein FFH-Biotop (3140) handelt, das durch den Bau einer Wasserskianlage nachhalƟg und erheblich geschädigt werden kann. Eine Nicht- Beachtung stellt einen schwerwiegenden Planungsfehler dar! Die auf S. 11 dargestellte Pflanzung von Röhrichtanlagen ist aus naturschutzfachlichen Gründen abzulehnen! Vielmehr ist der natürlichen Sukzession, die bei fehlender Störung absehbar zur selbstständigen Entwicklung von geschlossenen Röhrichtzonen führen könnte, Vorrang einzuräumen. Es fehlen darüber hinaus Festsetzungen, die zum dauerhaŌen Erhalt von Röhrichten führen könnten. Hierzu zählt insbesondere ein effekƟves Erholungslenkungskonzept mit Überwachungs- und Kontrollintervallen durch hierfür abgestelltes Personal. Zaunanlagen, Rückbau von Betreiberwegen und Bepflanzung sind keine geeigneten Festsetzungen, da sie bereits in der Vergangenheit und heute keine widerrechtliche Nutzung vermieden haben. So können eben nicht, wie auf S. 13 fälschlicherweise dargestellt, eine Verletzung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 BNatschG vermieden werden! „Das Gewässer zählt zu den wichƟgsten Rast- und Winterplätzen für Wasservögel in Köln“ (S. 39). Dies wurde im Rahmen der Erstellung des Artenschutzbeitrags festgestellt, obwohl dieser erhebliche Lücken aufweist. So wurden die, bis 2006 noch regelmäßig durch den BUND erfassten Arten Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger), Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) und Fischadler (Pandion haliaetus) nicht berücksichƟgt, obwohl keine nachvollziehbaren Gründe bekannt sind, warum diese Arten nicht weiterhin als Rastvogelarten vorkommen sollten. Insofern ist davon auszugehen, dass der Artenschutzbeitrag unzureichend ist und die Bedeutung des Rather Sees als Rastgebiet noch höher als dargestellt einzustufen ist. Auch außerhalb der Nutzungszeiten der Wasserskianlage bliebe der überwiegende Teil der Wasserfläche aufgrund des verbleibenden Raumwiderstands durch die Anlagen nicht nutz- oder besiedelbar. Aufgrund der so deutlich verkleinerten Verfügbarkeit von Wasserfläche ist zu erwarten, dass der Rather See seine FunkƟon und Bedeutung als Rastplatz vollständig einbüßt. „Für die bilanzierte Abwertung der Wasserflächen kann im Planverfahren kein adäquater (räumlich-)funkƟonaler Ausgleich geschaffen werden“ (S 13). Dabei ist die dargestellte Abwertung noch unvollständig, da der Raumwiderstand dauerhaŌer Anlagen (Wasserskianlagen) nicht berücksichƟgt worden ist. Vor diesen Hintergründen ist der vorliegende B-Planentwurf nicht genehmigungsfähig! Aus den genannten Gründen lehnen wir den B-Planentwurf ab. Mit freundlichen Grüßen SƟcht Landesgeschäftsstelle: Merowingerstraße 88 40225 Düsseldorf Tel.: 02 11 / 30 200 5 – 0 Fax: 02 11 / 30 200 5 - 26 bund.nrw@bund.net Bankverbindungen: Bank für Sozialwirtschaft, Köln BIC: BFSWDE33XXX Spendenkonto: IBAN DE26 3702 0500 0008 2047 00 Geschäftskonto: IBAN DE10 3702 0500 0008 2046 00 Vereinsregister: Düsseldorf, Nr. 54 63 Steuernummer: 106/5740/1393 Der BUND NRW ist ein anerkannter Naturschutzverband nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz. Spenden sind steuerabzugsfähig. Erbschaften und Vermächtnisse sind von der Erbschaftssteuer befreit.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0934/2019
- Typ
- GUT Anfrage nach § 4
- Datum
- 24.06.2019
- Erstellt
- 24.06.2019 10:31