2024/0103
Neubesetzung des Aufsichtsrates der ENTEGA NATURpur AG
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2024/0103
2882 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.04.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Rechtsamt -
Stadtwirtschaftskoordina
tion
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0103
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Neubesetzung des Aufsichtsrates der ENTEGA NATURpur AG
Vorlage vom: 15.03.2024
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat benennt 2 städtische Vertreterinnen bzw. Vertreter für den Aufsichtsrat der
ENTEGA NATUR pur AG.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.03.2024
Der Aufsichtsrat der NATURpur AG Darmstadt besteht gemäß § 8 ihrer Satzung aus 6
Mitgliedern, deren Wahl sich nach den Vorschriften des Aktiengesetzes richtet. Die Amtszeit
endet mit dem Schluss der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 4.
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei ist das Geschäftsjahr, in dem
die Amtszeit beginnt, nicht mit zu rechnen. Eine Wiederwahl ist - auch mehrfach - statthaft.
Die Gesellschaft ist eine 100%-ige Tochter der ENTEGA Regenerativ GmbH; die Stadt unterhält
damit nur ein mittelbares Beteiligungsverhältnis. Allerdings wurden der Stadt 2 Vorschlags-
rechte in Bezug auf die Besetzung des Aufsichtsrates zur Wahrung des kommunalen Einflusses
eingeräumt.
Da es sich rechtlich gesehen um die Besetzung gleichartiger unbesoldeter Stellen handelt,
muss nach den Bestimmungen des § 55 der Hessischen Gemeindeordnung nach dem
Verhältniswahlsystem (Listenwahl) gewählt werden. Es empfiehlt sich, eine oder mehrere
Listen für den Wahlgang vorzubereiten. Für den Fall des Ausscheidens von gewählten Personen
sollten ausreichende Nachrückmöglichkeiten mit vorgeschlagen werden.
Dezernat I
Hanno Benz
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0103
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 15.03.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00