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2024/0103

Neubesetzung des Aufsichtsrates der ENTEGA NATURpur AG

Magistratsvorlage 15.03.2024

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2024/0103

2882 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.04.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Rechtsamt - 
Stadtwirtschaftskoordina
tion 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0103 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Neubesetzung des Aufsichtsrates der ENTEGA NATURpur AG  
 
Vorlage vom: 15.03.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat benennt 2 städtische Vertreterinnen bzw.  Vertreter für den Aufsichtsrat der 
ENTEGA NATUR pur AG. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  15.03.2024 
 
 
Der Aufsichtsrat der NATURpur AG Darmstadt besteht gemäß § 8 ihrer Satzung aus 6 
Mitgliedern, deren Wahl sich nach den Vorschriften des Aktiengesetzes richtet. Die Amtszeit 
endet mit dem Schluss der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 4. 
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei ist das Geschäftsjahr, in dem 
die Amtszeit beginnt, nicht mit zu rechnen. Eine Wiederwahl ist - auch mehrfach - statthaft. 
 
Die Gesellschaft ist eine 100%-ige Tochter der ENTEGA Regenerativ GmbH; die Stadt unterhält 
damit nur ein mittelbares Beteiligungsverhältnis. Allerdings wurden der Stadt 2 Vorschlags-
rechte in Bezug auf die Besetzung des Aufsichtsrates zur Wahrung des kommunalen Einflusses 
eingeräumt. 
 
Da es sich rechtlich gesehen um die Besetzung gleichartiger unbesoldeter Stellen handelt, 
muss nach den Bestimmungen des § 55 der Hessischen Gemeindeordnung nach dem 
Verhältniswahlsystem (Listenwahl) gewählt werden. Es empfiehlt sich, eine oder mehrere 
Listen für den Wahlgang vorzubereiten. Für den Fall des Ausscheidens von gewählten Personen 
sollten ausreichende Nachrückmöglichkeiten mit vorgeschlagen werden. 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
Hanno Benz  
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2024/0103
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.03.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00