2020/0215
Außerplanmäßige Mittel gemäß § 100 HGO zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 3
177 Zeichen
Punkt 28: Außerplanmäßige Mittel gemäß § 100 HGO zur Bekämpfung der Covid-19- Pandemie (V-Nr. 2020/0215) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: 2 Stimmen aus AfD
anlage 2
203 Zeichen
Punkt 16: Außerplanmäßige Mittel gemäß § 100 HGO zur Bekämpfung der Covid-19- Pandemie (V-Nr. 2020/0215) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
2020/0215
3199 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.07.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
Abt.: Haushalt und KLR OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0215
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 910-020-7000 Investitionsnummer:
Kostenträger: diverse Sachkonto: diverse
Betreff: Außerplanmäßige Mittel gemäß § 100 HGO zur Bekämpfung der Covid -19-Pandemie
Vorlage vom: 23.07.2020
Beschlussvorschlag :
Zur Bewältigung der Corona-Pandemie werden im laufenden Jahr außerplanmäßige Mittel gemäß
§ 100 HGO zur Verfügung gestellt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23. Juli 2020
Aufgrund der besonderen Situation, die durch die Corona-Pandemie entstanden ist, wurden
einige Sonderregelungen durch das Land erlassen, die die Handlungsfähigkeit der kommunalen
Verwaltung sicherstellen sollen.
Da die Auswirkungen der zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossenen Maßnahmen
nach wie vor nicht abgeschätzt werden können, muss der gesetzlichen Verpflichtung der A uf-
stellung eines Nachtragshaushaltes bis auf weiteres nicht nachgekommen werden. Dies gilt
ebenso für die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.
Aufwendungen und Auszahlungen, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie erforderlich wer-
den und die in der Haushaltssatzung nicht abgebildet sind, sind dementsprechend unvorherg e-
sehene und unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen nach § 100 HGO. Es ist zulässig,
wenn die Deckung nicht im laufenden Haushaltsjahr, sondern im folgenden Haushalts jahr dar-
gestellt wird.
Im Hinblick auf wahrscheinlich erforderlich werdende Konsolidierungsverpflichtungen und im
Zuge der verantwortungsvollen Haushaltsführung soll in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
jedoch das nächste Haushaltsjahr möglichst nicht damit belastet und stattdessen eine De-
ckung durch Einsparungen im Gesamthaushalt erreicht werden.
Bisher ist ein Betrag von 1.150.000 € aufgelaufen, der nun außerplanmäßig bereitgestellt we r-
den soll.
Hierunter fallen insbesondere
- Schutzmaßnahmen im öffentlichen Bereich und in allen öffentlichen Gebäuden
(z.B. Bauzäune, Verbotsschilder, Trennwände usw.),
- Maßnahmen zur Sicherung des laufenden Verwaltungsbetriebs (IT-Ausstattung)
- Materialkosten für Schutzausrüstungen wie Desinfektionsmittel, Mund- und Nasen-
schutz und andere Schutzmittel für kommunale Bedarfsträger,
- Ertüchtigung einer Versorgungseinrichtung in Darmstadt-Eberstadt für infizierte
Personen (bauliche Maßnahmen, Ausstattung),
- Aufbau eines Covid-19-Testzentrums
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
anlage 1
3250 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.07.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
Abt.: Haushalt und KLR OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0215
Magistratsbeschluss -Nr.
208
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 910-020-7000 Investitionsnummer:
Kostenträger: diverse Sachkonto: diverse
Betreff: Außerplanmäßige Mittel gemäß § 100 HGO zur Bekämpfung der Covid -19-Pandemie
Vorlage vom: 23.07.2020
Beschlussvorschlag :
Zur Bewältigung der Corona-Pandemie werden im laufenden Jahr außerplanmäßige Mittel gemäß
§ 100 HGO zur Verfügung gestellt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Beschluss des Magistrats vom 12.08.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23. Juli 2020
Aufgrund der besonderen Situation, die durch die Corona-Pandemie entstanden ist, wurden
einige Sonderregelungen durch das Land erlassen, die die Handlungsfähigkeit der kommunalen
Verwaltung sicherstellen sollen.
Da die Auswirkungen der zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossenen Maßnahmen
nach wie vor nicht abgeschätzt werden können, muss der gesetzlichen Verpflichtung der
Aufstellung eines Nachtragshaushaltes bis auf weiteres nicht nachgekommen werden. Dies gilt
ebenso für die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.
Aufwendungen und Auszahlungen, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie erforderlich
werden und die in der Haushaltssatzung nicht abgebildet sind, sind dementsprechend
unvorhergesehene und unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen nach § 100 HGO. Es ist
zulässig, wenn die Deckung nicht im laufenden Haushaltsjahr, sondern im folgenden
Haushaltsjahr dargestellt wird.
Im Hinblick auf wahrscheinlich erforderlich werdende Konsolidierungsverpflichtungen und im
Zuge der verantwortungsvollen Haushaltsführung soll in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
jedoch das nächste Haushaltsjahr möglichst nicht damit belastet und stattdessen eine
Deckung durch Einsparungen im Gesamthaushalt erreicht werden.
Bisher ist ein Betrag von 1.150.000 € aufgelaufen, der nun außerplanmäßig bereitgestellt
werden soll.
Hierunter fallen insbesondere
- Schutzmaßnahmen im öffentlichen Bereich und in allen öffentlichen Gebäuden
(z.B. Bauzäune, Verbotsschilder, Trennwände usw.),
- Maßnahmen zur Sicherung des laufenden Verwaltungsbetriebs (IT-Ausstattung)
- Materialkosten für Schutzausrüstungen wie Desinfektionsmittel, Mund- und
Nasenschutz und andere Schutzmittel für kommunale Bedarfsträger,
- Ertüchtigung einer Versorgungseinrichtung in Darmstadt-Eberstadt für infizierte
Personen (bauliche Maßnahmen, Ausstattung),
- Aufbau eines Covid-19-Testzentrums
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0215
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.07.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00