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2020/0215

Außerplanmäßige Mittel gemäß § 100 HGO zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie

Magistratsvorlage 23.07.2020

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Punkt 28: Außerplanmäßige Mittel gemäß § 100 HGO zur Bekämpfung der Covid-19-
Pandemie 
 (V-Nr. 2020/0215) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: 2 Stimmen aus AfD

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Punkt 16: Außerplanmäßige Mittel gemäß § 100 HGO zur Bekämpfung der Covid-19-
Pandemie 
 (V-Nr. 2020/0215) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der 
Vorlage zuzustimmen.

2020/0215

3199 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
27.07.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
Abt.: Haushalt und KLR   OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0215 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  910-020-7000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  diverse Sachkonto: diverse 
 
Betreff: Außerplanmäßige Mittel gemäß § 100 HGO zur Bekämpfung der Covid -19-Pandemie 
 
Vorlage vom: 23.07.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Zur Bewältigung der Corona-Pandemie werden im laufenden Jahr außerplanmäßige Mittel gemäß  
§ 100 HGO zur Verfügung gestellt. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23. Juli 2020  
 
 
 
 
Aufgrund der besonderen Situation, die durch die Corona-Pandemie entstanden ist, wurden 
einige Sonderregelungen durch das Land erlassen, die die Handlungsfähigkeit der kommunalen 
Verwaltung sicherstellen sollen. 
 
Da die Auswirkungen der zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossenen Maßnahmen 
nach wie vor nicht abgeschätzt werden können, muss der gesetzlichen Verpflichtung der A uf-
stellung eines Nachtragshaushaltes bis auf weiteres nicht nachgekommen werden. Dies gilt 
ebenso für die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes. 
 
Aufwendungen und Auszahlungen, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie erforderlich wer-
den und die in der Haushaltssatzung nicht abgebildet sind, sind dementsprechend unvorherg e-
sehene und unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen nach § 100 HGO. Es ist zulässig, 
wenn die Deckung nicht im laufenden Haushaltsjahr, sondern im folgenden Haushalts jahr dar-
gestellt wird. 
 
Im Hinblick auf wahrscheinlich erforderlich werdende Konsolidierungsverpflichtungen und im 
Zuge der verantwortungsvollen Haushaltsführung soll in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
jedoch das nächste Haushaltsjahr möglichst nicht damit belastet und stattdessen eine De-
ckung durch Einsparungen im Gesamthaushalt erreicht werden. 
 
Bisher ist ein Betrag von 1.150.000 € aufgelaufen, der nun außerplanmäßig bereitgestellt we r-
den soll. 
 
Hierunter fallen insbesondere 
 
- Schutzmaßnahmen im öffentlichen Bereich und in allen öffentlichen Gebäuden 
(z.B. Bauzäune, Verbotsschilder, Trennwände usw.), 
- Maßnahmen zur Sicherung des laufenden Verwaltungsbetriebs (IT-Ausstattung) 
- Materialkosten für Schutzausrüstungen wie Desinfektionsmittel, Mund- und Nasen-
schutz und andere Schutzmittel für kommunale Bedarfsträger,  
- Ertüchtigung einer Versorgungseinrichtung in Darmstadt-Eberstadt für infizierte 
Personen (bauliche Maßnahmen, Ausstattung), 
- Aufbau eines Covid-19-Testzentrums 
 
 
 
Der Dezernent IV 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle: 
27.07.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
Abt.: Haushalt und KLR   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0215 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
208 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle: 910-020-7000 Investitionsnummer:        
Kostenträger: diverse Sachkonto: diverse 
 
Betreff: Außerplanmäßige Mittel gemäß § 100 HGO zur Bekämpfung der Covid -19-Pandemie 
 
Vorlage vom: 23.07.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Zur Bewältigung der Corona-Pandemie werden im laufenden Jahr außerplanmäßige Mittel gemäß  
§ 100 HGO zur Verfügung gestellt. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Beschluss des Magistrats vom 12.08.2020 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23. Juli 2020  
 
 
 
 
Aufgrund der besonderen Situation, die durch die Corona-Pandemie entstanden ist, wurden 
einige Sonderregelungen durch das Land erlassen, die die Handlungsfähigkeit der kommunalen 
Verwaltung sicherstellen sollen. 
 
Da die Auswirkungen der zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossenen Maßnahmen 
nach wie vor nicht abgeschätzt werden können, muss der gesetzlichen Verpflichtung der 
Aufstellung eines Nachtragshaushaltes bis auf weiteres nicht nachgekommen werden. Dies gilt 
ebenso für die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes. 
 
Aufwendungen und Auszahlungen, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie erforderlich 
werden und die in der Haushaltssatzung nicht abgebildet sind, sind dementsprechend 
unvorhergesehene und unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen nach § 100 HGO. Es ist 
zulässig, wenn die Deckung nicht im laufenden Haushaltsjahr, sondern im folgenden 
Haushaltsjahr dargestellt wird. 
 
Im Hinblick auf wahrscheinlich erforderlich werdende Konsolidierungsverpflichtungen und im 
Zuge der verantwortungsvollen Haushaltsführung soll in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
jedoch das nächste Haushaltsjahr möglichst nicht damit belastet und stattdessen eine 
Deckung durch Einsparungen im Gesamthaushalt erreicht werden. 
 
Bisher ist ein Betrag von 1.150.000 € aufgelaufen, der nun außerplanmäßig bereitgestellt 
werden soll. 
 
Hierunter fallen insbesondere 
 
- Schutzmaßnahmen im öffentlichen Bereich und in allen öffentlichen Gebäuden 
(z.B. Bauzäune, Verbotsschilder, Trennwände usw.), 
- Maßnahmen zur Sicherung des laufenden Verwaltungsbetriebs (IT-Ausstattung) 
- Materialkosten für Schutzausrüstungen wie Desinfektionsmittel, Mund- und 
Nasenschutz und andere Schutzmittel für kommunale Bedarfsträger,  
- Ertüchtigung einer Versorgungseinrichtung in Darmstadt-Eberstadt für infizierte 
Personen (bauliche Maßnahmen, Ausstattung), 
- Aufbau eines Covid-19-Testzentrums 
 
 
 
Der Dezernent IV 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0215
Typ
Magistratsvorlage
Datum
23.07.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00