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Beschluss der Bezirksvertretung Porz über die städtebauliche Entwicklung des ehemaligen Dielektra-Geländes in Porz-Mitte

Beschlussvorlage Ausschuss 1642/2018 vom 07.06.2018

Stand: Am 20.09.2018 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.

Dokumente

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    Anlage 1 Stadtplanungsamt Auszug Bebauungsplan Nr. 75389/03 Arbeitstitel – Kaiserstraße – in Porz-Mitte
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Hüls Az Vorlagen-Nummer 1642/2018 Freigabedatum 07.06.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss der Bezirksvertretung Porz über die städtebauliche Entwicklung des ehemaligen Dielektra-Geländes in Porz-Mitte Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss bestätigt, dass Grundlage für die städtebauliche Entwicklung des ehemaligen Dielektra-Geländes in Porz-Mitte der Bebauungsplan 75389/03 Arbeitstitel – Kaiserstraße – mit seiner gewerblich-industriellen Ausrichtung sein soll. Alternative: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für die Nutzung der brach- liegenden Fläche des ehem. Dielektra-Geländes in Porz-Mitte zur städtebaulichen Entwicklung zu erarbeiten. Dabei sind die verschiedenen Nutzungsarten, wie Wohnen, Gewerbe, öffentliche Einrich- tungen zu untersuchen. Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 26.04.2018 unter anderem folgenden Beschluss einstimmig gefasst: "Die Bezirksvertretung Porz bittet den Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung zu beauf- tragen, ein Konzept für die Nutzung der brachliegenden Fläche des ehem. Dielektra-Geländes in Porz-Mitte zur städtebaulichen Entwicklung zu erarbeiten. Dabei sind die verschiedenen Nutzungsarten, wie Wohnen, Gewerbe, öffentliche Einrichtungen zu untersuchen. Stellungnahme der Verwaltung: Das ehemalige Dielektra-Gelände in Porz-Mitte befindet sich südlich der Kaiserstraße parallel verlau- fend zur Bahntrasse. Gemäß den landesplanerischen Vorgaben des Regionalplans, stellt der Flä- chennutzungsplan das Areal als Gewerbe- und Industriefläche dar. Während entlang der Kaiserstra- ße Einzelhandelsbetreibe und Autohäuser ansässig sind, befinden sich im südlich liegenden Bereich Fabrikhallen mit Gewerbetreibenden. Eine ganzheitliche und umfangreiche städtebauliche Entwick- lung des Gebietes hat bisher nicht stattgefunden. Der 2006 rechtskräftig gewordene Bebauungsplan 75389/03 Arbeitstitel – Kaiserstraße – setzt ein Gewerbe- und Industriegebiet fest. Die Grundstücke befinden sich in der Hand von zwei privaten Gesellschaften. Durch die Lage zum Regionalbahnhalte- punkt „Porz am Rhein“ sowie durch die Bushaltestellen an der Kaiserstraße ist der Standort sehr gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Weite Teile des ehemaligen Dielektra- Geländes sind bisher unbebaut. Die bisher fehlende Entwicklung des Gebietes ist auf die Eigentümerstruktur zurückzuführen, da er- schließungsrelevante Fragestellungen unter den Grundstücksbesitzern bislang einvernehmlich nicht geklärt werden konnten. Trotz umfangreicher Mediationsleistungen der Verwaltung, konnte das Ziel nicht erreicht werden, dieses Potential in Porz-Mitte zu heben. Nach der bisherigen Zielsetzung soll das Gebiet weiterhin einer gewerblich-industriellen Nutzung zu- geführt werden. Auch sind immense Immissionen von dem süd-westlich liegenden Betrieb Saint Go- bain zu erwarten. Die Verwaltung empfiehlt, Abstand zu den gesundheitsbelastenden Industrienut- zungen zu halten und das bestehende Baurecht anzuhalten. Anlagen 1 Auszug Bebauungsplan Nr. 75389/03 Arbeitstitel – Kaiserstraße – in Porz-Mitte

Beratungsverlauf

  1. 20.09.2018

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 16.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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