2398/2025
KölnTourismus GmbH: Entsendung in den Aufsichtsrat
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Beschlussvorlage Rat
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*17.11.2025: Verwaltungsvertretung ergänzt Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 2398/2025 Freigabedatum 10.11.2025, ergänzt 17.11* Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff KölnTourismus GmbH: Entsendung in den Aufsichtsrat Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat der Stadt Köln entsendet in den Aufsichtsrat der KölnTourismus GmbH: 1) Alexander Vogel (Oberbürgermeisterin bzw. Oberbürgermeister oder von ihr/ihm vorgeschlagene Bedienstete/r der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO NRW). 2)...................................................... 3)...................................................... 4)...................................................... 5)...................................................... 6)...................................................... 7)...................................................... 8)...................................................... II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Rats- sitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Aufsichtsgremiums gewählt wer- den. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maß- geblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürger- meisterin oder dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihr/ihm vorgeschlagenen Be- diensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen entsandten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitglied- schaft in einem dieser Gremien bestanden hat. III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertre- terinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 20.11.2025 2 Begründung: Die Stadt Köln ist alleinige Gesellschafterin der KölnTourismus GmbH. In § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der KölnTourismus GmbH ist die Zusammensetzung des Aufsichtsrates wie folgt geregelt: „Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens 9 Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören an: a) die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister der Stadt Köln oder ein von ihr bzw. ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde b) sieben vom Rat der Stadt Köln entsandte Mitglieder c) ein Arbeitnehmervertreter, der nach Maßgabe der Bestimmungen des § 108 a GO NRW vom Rat der Stadt Köln aus einer von den Beschäftigten der Gesell- schaft gemäß der Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmer- vertreter in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) gewählten Vorschlagsliste be- stellt wird.“ Gem. § 113 Abs. 2 Gemeindesordnung NRW (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder die/der von ihr/ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Die Bestellung der gemeindlichen Vertreterinnen und Vertreter ist gem. § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters oder der/des von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten ist nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen. Das für die Besetzung der Aufsichtsratssitze einzuset- zende Hare-Niemeyer-Verfahren findet insoweit nur auf die verbleibenden Sitze Anwendung. Die Bestellung der Arbeitnehmervertreterin bzw. des Arbeitnehmervertreters erfolgt mittels ge- sonderter Beschlussvorlage. Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln Grundsätze kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steigerung der Effi- zienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung festge- legt. Zudem hat er auf Empfehlung des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig beschlossen (Vorlage 2136/2019), künftig die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung anzuweisen: - im Aufsichtsgremium eines Unternehmens, das sich ganz oder teilweise im unmittelba- ren oder mittelbaren Eigentum der Stadt Köln befindet, ihr Verhalten nach dem Public Corporate Governance Kodex Köln auszurichten und auf die Einhaltung des Kodex durch das Unternehmen hinzuwirken bzw. - sich bei der Vertretung der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien eben- falls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln zu ver- halten und sich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen einzusetzen. Gemäß § 113 Abs. 6 GO NRW haben die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde über die zur Wahrnehmung des Vertretungsamtes sowie die zur Beurteilung und Überwachung der Ge- schäfte, die das Unternehmen oder die Einrichtung betreibt, erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde zu verfügen. Die Verwaltung wird hierzu eine entsprechende Fortbil- dungsveranstaltung durchführen. Für den Nachweis der erforderlichen betriebswirtschaftlichen Erfahrung und Sachkunde im Sinne der Gemeindeordnung ist von den Vertreterinnen und Ver- tretern der Gemeinde eine entsprechende Selbsterklärung abzugeben. Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 3 12 Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtspari- tätisch besetzt werden, § 12 Abs. 7 LGG.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2398/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 17.11.2025
- Erstellt
- 29.07.2025 14:29