2020/0144
Umbau des Merck-Stadion am Böllenfalltor – Übernahme einer weiteren Rückbürgschaft
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anlage 2
5314 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
19.05.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Dezernat I
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0144
Magistratsbeschluss-Nr.
145
Internetfähig
Produkt-Nr.: 424010
Kostenstelle: 052-010-1110 Investitionsnummer:
Kostenträger: 4240-11 Sachkonto: 0358010/7125000
Betreff: Umbau des Merck-Stadion am Böllenfalltor – Übernahme einer weiteren
Rückbürgschaft
Vorlage vom: 18.05.2020
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstand des Umbauprojektes des Merck -Stadion am Böllenfalltor wird zur Kenntnis
genommen.
2. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt übernimmt eine weitere Rückbürgschaft in Höhe von
maximal 1,5 Mio. € gegenüber dem Land Hessen zu der von diesem gegen über der
SV Darmstadt 98 GmbH (SG) übernommenen weiteren Ausfallbürgschaft in Höhe von bis zu
3,0 Mio. € vom Land Hessen gefordert wird.
Anlagen: Baukosten und Finanzierung
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 27.05.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.05.2020:
Mit Beschluss vom 07.11.2017 zur Vorlage -Nr. 2017/0371 hat die Wissenschaftsstadt
Darmstadt beschlossen, der SV 98 Stadion GmbH (SG) einen Investitionskostenzuschuss für
den Umbau des Merck-Stadion Höhe von maximal 18,5 Mio. € (einschließlich der
Landeszuwendung in Höhe von 3,5 Mio. €) zu gewähren. Ebenfalls wurde beschlossen, eine
städtische Bürgschaft an die SG von bis zu 5,5 Mio. € z ur Absicherung deren
Finanzierungsanteiles auszugeben. Konkret wurde mit der Vorlage -Nr. 2018/0122 am
17.05.2018 beschlossen, eine Rückbürgschaft in Höhe von 4,0 Mio. € gegenüber dem Land
Hessen zu dessen der SG gewährten Ausfüllbürgschaft in Höhe von 8,0 Mio. € zu
übernehmen. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 22.08.2018 zur Vorlage -
Nr. 2018/0251 wurde zur Finanzierung der zu diesem Zeitpunkt bekannten Mehrkosten ein
weiterer Investitionskostenzuschuss an die SG in Höhe von max. 6,0 Mio. € so wie eine weitere
Rückbürgschaft in Höhe von bis zu 3,5 Mio. €, entsprechend 50% der vom Hessischen
Ministerium der Finanzen gewährten Ausfallbürgschaft in Höhe von bis zu 7,0 Mio. €
beschlossen.
Sachstand Umbauprojekt
Der Umbau der Gegengerade wird im Herbst 2020 abgeschlossen sein. Die Umbaukosten
werden sich auf ca. 20,0 Mio. € belaufen.
Im Rahmen der fortschreitenden Planung zum Bauabschnitt 2, Haupttribüne, wurden
nunmehr auch die zu erwartenden Baukosten aktualisiert. Um dem bekannten allgemeinen
Trend der erheblich angestiegenen und weiter ansteigenden Baukosten entgegen zu treten,
wurden im fortlaufenden Planungsprozess bereits kostensenkende Maßnahmen getroffen, wie
z. B. die wirtschaftlich vertretbare Verkleinerung des Hospitality -Bereichs und der Verzicht
auf dessen Vollklimatisierung.
Der Umbau der Haupttribüne ist planerisch bereits weit fortgeschritten. Eine länger
andauernde Verzögerung des Umbaus der Haupttribüne hat spätestens bei einer Öffnung des
Spielbetriebes für das Publikum erheb liche Folgekosten, da die bestehende Haupttribüne
dann in Teilgewerken ertüchtigt werden muss. Ein wirtschaftlicher Mehrwert ist dabei aber
dauerhaft nicht zu erzielen.
Die Fortschreibung der Baukosten sowie de r daraus resultierenden
Gesamtfinanzierungsbedarf ist der Anlage Baukosten und Finanzierung zu entnehmen.
Sicherstellung Gesamtfinanzierung
Zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung beabsichtigt die SG, den Darlehensrahmen für
deren Kreditaufnahme bei der Wirtschafts - und Infrastrukturbank Hess en (WIBank) um
3,0 Mio. € zu erweitern. Für die erweiterte Kreditaufnahme der SG bei der WIBank wird
angestrebt, dass das Land Hessen eine weitere Ausfallbürgschaft in gleicher Höhe ausgibt. Die
Wissenschaftsstadt Darmstadt gewährt dem Land Hessen eine weitere Rückbürgschaft in Höhe
von maximal 1,5 Mio. €, entsprechend 50% der verbürgten Kreditsumme zu gleichen
Konditionen. Insgesamt wären damit Rückbürgschaften in Höhe von 9,0 Mio. € ausgegeben.
Die beihilferechtliche Vorgabe zur maximalen Höhe einer Inv estitionsbeihilfe für eine
Sportinfrastrukturmaßnahme wird durch das beschriebene Begeben einer weiteren
Ausfallbürgschaft bzw. Rückbürgschaft weiterhin eingehalten.
Ein weiterer Investitionskostenzuschuss für den Umbau des Merck -Stadion am Böllenfalltor
ist, unabhängig von weiteren nicht absehbaren Kostensteigerungen , nach wie vor nicht
vorgesehen und im Rahmen der beihilferechtlichen Vorgaben für die investive Förderung von
Sportinfrastrukturmaßnahmen auch nicht möglich.
Darmstadt, 18.05.2020
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 4
226 Zeichen
Punkt 15: Umbau des Merck-Stadion am Böllenfalltor – Übernahme einer weiteren Rückbürgschaft (V-Nr. 2020/0144) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: UWIGA Stimmenthaltung: AfD, Stadtv. Sigmund (fraktionslos)
anlage 3
230 Zeichen
Punkt 19: Umbau des Merck-Stadion am Böllenfalltor – Übernahme einer weiteren Rückbürgschaft (V-Nr. 2020/0144) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: AfD und UWIGA
2020/0144
5314 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
19.05.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Dezernat I
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0144
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 424010
Kostenstelle: 052-010-1110 Investitionsnummer:
Kostenträger: 4240-11 Sachkonto: 0358010/7125000
Betreff: Umbau des Merck -Stadion am Böllenfalltor – Übernahme einer weiteren Rückbür g-
schaft
Vorlage vom: 18.05.2020
Beschlussvorschlag :
1. Der Sachstand des Umbauprojektes des Merck -Stadion am Böllenfalltor wird zur Kenntnis
genommen.
2. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt übernimmt eine weitere Rückbürgschaft in Höhe von
maximal 1,5 Mio. € gegenüber dem Land Hessen zu der von diesem gegenü ber der
SV Darmstadt 98 GmbH ( SG) übernommenen weiteren Ausfallbürgschaft in Höhe von bis zu
3,0 Mio. € vom Land Hessen gefordert wird.
Anlagen: Baukosten und Finanzierung
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.05.2020:
Mit Beschluss vom 07.11.2017 zur Vorlage -Nr. 2017/0371 hat die Wissenschaftsstadt
Darmstadt beschlossen, der SV 98 Stadion GmbH (SG) einen Investitionskostenzuschuss für
den Umbau des Merck -Stadion Höhe von maximal 18,5 Mio. € (einschließlich der Landesz u-
wendung in Höhe von 3,5 Mio. €) zu gewähren. Ebenfalls wurde beschlossen, eine städtische
Bürgschaft an die SG von bis zu 5,5 Mio. € z ur Absicherung deren Finanzierungsanteiles au s-
zugeben. Konkret wurde mit der Vorlage -Nr. 2018/0122 am 17.05.2018 beschlossen, eine
Rückbürgschaft in Höhe von 4,0 Mio. € gegenüber dem Land Hessen zu dessen der SG g e-
währten Ausfüllbürgschaft in Höhe von 8,0 Mio. € zu übernehmen. Mit Beschluss der Stad t-
verordnetenversammlung am 22.08.2018 zur Vorlage -Nr. 2018/0251 wurde zur Finanzi e-
rung der zu diesem Zeitpunkt bekannten Mehrkosten ein weiterer Investitionskostenzuschuss
an die SG in Höhe von max. 6,0 Mio. € so wie eine weitere Rückbürgschaft in Höhe von bis zu
3,5 Mio. €, entsprechend 50% der vom Hessischen Ministerium der Finanzen gewährten Au s-
fallbürgschaft in Höhe von bis zu 7,0 Mio. € beschlossen.
Sachstand Umbauprojekt
Der Umbau der Gegengerade wird im Herbst 2020 abgeschlossen sein. Die Umbaukosten
werden sich auf ca. 20,0 Mio. € belaufen.
Im Rahmen der fortschreitenden Planung zum Bauabschnitt 2, Haupttribüne, wurden nu n-
mehr auch die zu erwartenden Baukosten aktualisiert. Um dem bekannten allgemeinen
Trend der erheblich angestiegenen und weiter ansteigenden Baukosten entgegen zu treten,
wurden im fortlaufenden Planungsprozess bereits kostensenkende Maßnahmen getroffen, wie
z. B. die wirtschaftlich vertretbare Verkleinerung des Hospitality -Bereichs und der Verzicht
auf dessen Vollklimatisierung.
Der Umbau der Haupttribüne ist planerisch bereits weit fortgeschritten. Eine länger anda u-
ernde Verzögerung des Umbaus der Haupttribüne hat spätestens bei einer Öffnung des
Spielbetriebes für das Publikum erheb liche Folgekosten, da die bestehende Haupttribüne
dann in Teilgewerken ertüchtigt werden muss. Ein wirtschaftlicher Mehrwert ist dabei aber
dauerhaft nicht zu erzielen.
Die Fortschreibung der Baukosten sowie de r daraus resultierenden Gesamtfinanzierung sbe-
darf ist der Anlage Baukosten und Finanzierung zu entnehmen.
Sicherstellung Gesamtfinanzierung
Zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung beabsichtigt die SG, den Darlehensrahmen für
deren Kreditaufnahme bei der Wirtschafts - und Infrastrukturbank Hess en (WIBank) um
3,0 Mio. € zu erweitern. Für die erweiterte Kreditaufnahme der SG bei der WIBank wird ange-
strebt, dass das Land Hessen eine weitere Ausfallbürgschaft in gleicher Höhe ausgibt. Die Wi s-
senschaftsstadt Darmstadt gewährt dem Land Hessen eine weitere Rückbürgschaft in Höhe
von maximal 1,5 Mio. €, entsprechend 50% der verbürgten Kreditsumme zu gleichen Konditi o-
nen. Insgesamt wären damit Rückbürgschaften in Höhe von 9,0 Mio. € ausgegeben.
Die beihilferechtliche Vorgabe zur maximalen Höhe einer Inv estitionsbeihilfe für eine Spo r-
tinfrastrukturmaßnahme wird durch das beschriebene Begeben einer weiteren Ausfallbür g-
schaft bzw. Rückbürgschaft weiterhin eingehalten.
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Ein weiterer Investitionskostenzuschuss für den Umbau des Merck -Stadion am Böllenfalltor
ist, unabhängig von weiteren nicht absehbaren Kostensteigerungen , nach wie vor nicht vorg e-
sehen und im Rahmen der beihilferechtlichen Vorgaben für die investive Förderung von Spo r-
tinfrastrukturmaßnahmen auch nicht möglich.
Darmstadt, 18.05.2020
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0144
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.05.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00