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2020/0144

Umbau des Merck-Stadion am Böllenfalltor – Übernahme einer weiteren Rückbürgschaft

Magistratsvorlage 18.05.2020

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2020/0144

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5314 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
19.05.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat IV 
 
Amt: Dezernat I 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0144 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
145 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 424010 
Kostenstelle: 052-010-1110 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 4240-11 Sachkonto: 0358010/7125000 
 
Betreff: Umbau des Merck-Stadion am Böllenfalltor – Übernahme einer weiteren 
Rückbürgschaft 
 
Vorlage vom: 18.05.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Sachstand des Umbauprojektes des Merck -Stadion am Böllenfalltor wird zur Kenntnis 
 genommen. 
2. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt übernimmt eine weitere Rückbürgschaft in Höhe von  
 maximal 1,5 Mio. € gegenüber dem Land Hessen zu der von diesem gegen über der  
 SV Darmstadt 98 GmbH (SG) übernommenen weiteren Ausfallbürgschaft in Höhe von bis zu                                                        
    3,0 Mio. € vom Land Hessen gefordert wird.  
 
 
Anlagen: Baukosten und Finanzierung 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 27.05.2020 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.05.2020:  
 
Mit Beschluss vom 07.11.2017 zur Vorlage -Nr. 2017/0371 hat die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt beschlossen, der SV 98 Stadion GmbH (SG) einen Investitionskostenzuschuss  für 
den Umbau des Merck-Stadion Höhe von maximal 18,5 Mio. € (einschließlich der 
Landeszuwendung in Höhe von 3,5 Mio. €) zu gewähren. Ebenfalls wurde beschlossen, eine 
städtische Bürgschaft an die SG von bis zu 5,5 Mio. € z ur Absicherung deren 
Finanzierungsanteiles auszugeben. Konkret wurde mit der Vorlage -Nr. 2018/0122 am 
17.05.2018 beschlossen, eine Rückbürgschaft in Höhe von 4,0 Mio. € gegenüber dem Land 
Hessen zu dessen der SG gewährten Ausfüllbürgschaft in Höhe von 8,0 Mio. € zu 
übernehmen. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 22.08.2018 zur Vorlage -
Nr. 2018/0251 wurde zur Finanzierung der zu diesem Zeitpunkt bekannten Mehrkosten ein 
weiterer Investitionskostenzuschuss an die SG in Höhe von max. 6,0 Mio. € so wie eine weitere 
Rückbürgschaft in Höhe von bis zu 3,5 Mio. €, entsprechend 50% der vom Hessischen 
Ministerium der Finanzen gewährten Ausfallbürgschaft in Höhe von bis zu 7,0 Mio.  € 
beschlossen. 
 
 
Sachstand Umbauprojekt 
 
Der Umbau der Gegengerade wird im Herbst 2020 abgeschlossen sein. Die Umbaukosten 
werden sich auf ca. 20,0 Mio. € belaufen.  
 
Im Rahmen der fortschreitenden Planung zum Bauabschnitt 2, Haupttribüne, wurden 
nunmehr auch die zu erwartenden Baukosten aktualisiert. Um dem bekannten allgemeinen  
Trend der erheblich angestiegenen und weiter ansteigenden Baukosten entgegen zu treten, 
wurden im fortlaufenden Planungsprozess bereits kostensenkende Maßnahmen getroffen, wie 
z. B. die wirtschaftlich vertretbare Verkleinerung des Hospitality -Bereichs und der Verzicht 
auf dessen Vollklimatisierung.  
 
Der Umbau der Haupttribüne ist planerisch bereits weit fortgeschritten. Eine länger 
andauernde Verzögerung des Umbaus der Haupttribüne hat spätestens bei einer Öffnung des 
Spielbetriebes für das Publikum erheb liche Folgekosten, da die bestehende Haupttribüne 
dann in Teilgewerken ertüchtigt werden muss. Ein wirtschaftlicher Mehrwert ist dabei aber 
dauerhaft nicht zu erzielen.    
 
Die Fortschreibung der Baukosten sowie de r daraus resultierenden 
Gesamtfinanzierungsbedarf ist der Anlage Baukosten und Finanzierung zu entnehmen.  
 
 
Sicherstellung Gesamtfinanzierung  
 
Zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung beabsichtigt die SG, den Darlehensrahmen für 
deren Kreditaufnahme bei der Wirtschafts - und Infrastrukturbank Hess en (WIBank) um  
3,0 Mio. € zu erweitern. Für die erweiterte Kreditaufnahme der SG bei der WIBank wird 
angestrebt, dass das Land Hessen eine weitere Ausfallbürgschaft in gleicher Höhe ausgibt. Die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt gewährt dem Land Hessen eine weitere Rückbürgschaft in Höhe 
von maximal 1,5 Mio. €, entsprechend 50% der verbürgten Kreditsumme zu gleichen 
Konditionen. Insgesamt wären damit Rückbürgschaften in Höhe von 9,0 Mio. € ausgegeben.

Die beihilferechtliche Vorgabe zur maximalen Höhe einer Inv estitionsbeihilfe für eine 
Sportinfrastrukturmaßnahme wird durch das beschriebene Begeben einer weiteren 
Ausfallbürgschaft bzw. Rückbürgschaft weiterhin eingehalten.  
 
Ein weiterer Investitionskostenzuschuss für den Umbau des Merck -Stadion am Böllenfalltor  
ist, unabhängig von weiteren nicht absehbaren Kostensteigerungen , nach wie vor nicht 
vorgesehen und im Rahmen der beihilferechtlichen Vorgaben für die investive Förderung von 
Sportinfrastrukturmaßnahmen auch nicht möglich.  
 
Darmstadt, 18.05.2020 
 
 
 
Dezernat I                               Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch                              André Schellenberg 
Oberbürgermeister                              Stadtkämmerer

anlage 4

226 Zeichen

Punkt 15: Umbau des Merck-Stadion am Böllenfalltor – Übernahme einer weiteren 
Rückbürgschaft 
 (V-Nr. 2020/0144) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
 
Gegenstimmen: UWIGA  
Stimmenthaltung: AfD, Stadtv. Sigmund (fraktionslos)

anlage 3

230 Zeichen

Punkt 19: Umbau des Merck-Stadion am Böllenfalltor – Übernahme einer weiteren 
Rückbürgschaft 
 (V-Nr. 2020/0144) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
 
Gegenstimmen: AfD und UWIGA

2020/0144

5314 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.05.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat       an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Dezernat I 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0144 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 424010 
Kostenstelle:  052-010-1110 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  4240-11 Sachkonto: 0358010/7125000  
 
Betreff: Umbau des Merck -Stadion am Böllenfalltor – Übernahme einer weiteren Rückbür g-
schaft 
 
Vorlage vom: 18.05.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Sachstand des Umbauprojektes des Merck -Stadion am Böllenfalltor wird zur Kenntnis 
 genommen. 
2. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt übernimmt eine weitere Rückbürgschaft in Höhe von  
 maximal 1,5 Mio. € gegenüber dem Land Hessen zu der von diesem gegenü ber der  
 SV Darmstadt 98 GmbH ( SG) übernommenen weiteren Ausfallbürgschaft in Höhe von bis zu                                                        
    3,0 Mio. € vom Land Hessen gefordert wird.  
 
 
Anlagen: Baukosten und Finanzierung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.05.2020:  
 
Mit Beschluss vom 07.11.2017 zur Vorlage -Nr. 2017/0371 hat die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt beschlossen, der SV 98 Stadion GmbH (SG) einen Investitionskostenzuschuss  für 
den Umbau des Merck -Stadion Höhe von maximal 18,5 Mio. € (einschließlich der Landesz u-
wendung in Höhe von 3,5 Mio. €) zu gewähren. Ebenfalls wurde beschlossen, eine städtische 
Bürgschaft an die SG von bis zu 5,5 Mio. € z ur Absicherung deren Finanzierungsanteiles au s-
zugeben. Konkret wurde mit der Vorlage -Nr. 2018/0122 am 17.05.2018 beschlossen, eine 
Rückbürgschaft in Höhe von 4,0 Mio. € gegenüber dem Land Hessen zu dessen der SG g e-
währten Ausfüllbürgschaft in Höhe von 8,0 Mio. € zu übernehmen. Mit Beschluss der Stad t-
verordnetenversammlung am 22.08.2018 zur Vorlage -Nr. 2018/0251 wurde zur Finanzi e-
rung der zu diesem Zeitpunkt bekannten Mehrkosten ein weiterer Investitionskostenzuschuss 
an die SG in Höhe von max. 6,0 Mio. € so wie eine weitere Rückbürgschaft in Höhe von bis zu 
3,5 Mio. €, entsprechend 50% der vom Hessischen Ministerium der Finanzen gewährten Au s-
fallbürgschaft in Höhe von bis zu 7,0 Mio.  € beschlossen.  
 
 
Sachstand Umbauprojekt  
 
Der Umbau der Gegengerade wird im Herbst 2020 abgeschlossen sein. Die Umbaukosten 
werden sich auf ca. 20,0 Mio. € belaufen.  
 
Im Rahmen der fortschreitenden Planung zum Bauabschnitt 2, Haupttribüne, wurden nu n-
mehr auch die zu erwartenden Baukosten aktualisiert. Um dem bekannten allgemeinen  
Trend der erheblich angestiegenen und weiter ansteigenden Baukosten entgegen zu treten, 
wurden im fortlaufenden Planungsprozess bereits kostensenkende Maßnahmen getroffen, wie 
z. B. die wirtschaftlich vertretbare Verkleinerung des Hospitality -Bereichs und der Verzicht 
auf dessen Vollklimatisierung.  
 
Der Umbau der Haupttribüne ist planerisch bereits weit fortgeschritten. Eine länger anda u-
ernde Verzögerung des Umbaus der Haupttribüne hat spätestens bei einer Öffnung des 
Spielbetriebes für das Publikum erheb liche Folgekosten, da die bestehende Haupttribüne 
dann in Teilgewerken ertüchtigt werden muss. Ein wirtschaftlicher Mehrwert ist dabei aber 
dauerhaft nicht zu erzielen.    
 
Die Fortschreibung der Baukosten sowie de r daraus resultierenden Gesamtfinanzierung sbe-
darf ist der Anlage Baukosten und Finanzierung zu entnehmen.  
 
 
Sicherstellung Gesamtfinanzierung  
 
Zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung beabsichtigt die SG, den Darlehensrahmen für 
deren Kreditaufnahme bei der Wirtschafts - und Infrastrukturbank Hess en (WIBank) um  
3,0 Mio. € zu erweitern. Für die erweiterte Kreditaufnahme der SG bei der WIBank wird ange-
strebt, dass das Land Hessen eine weitere Ausfallbürgschaft in gleicher Höhe ausgibt. Die Wi s-
senschaftsstadt Darmstadt gewährt dem Land Hessen eine weitere Rückbürgschaft in Höhe 
von maximal 1,5 Mio. €, entsprechend 50% der verbürgten Kreditsumme zu gleichen Konditi o-
nen. Insgesamt wären damit Rückbürgschaften in Höhe von 9,0 Mio. € ausgegeben. 
 
Die beihilferechtliche Vorgabe zur maximalen Höhe einer Inv estitionsbeihilfe für eine Spo r-
tinfrastrukturmaßnahme wird durch das beschriebene Begeben einer weiteren Ausfallbür g-
schaft bzw. Rückbürgschaft weiterhin eingehalten.

- 4 - 
 
Ein weiterer Investitionskostenzuschuss für den Umbau des Merck -Stadion am Böllenfalltor  
ist, unabhängig von weiteren nicht absehbaren Kostensteigerungen , nach wie vor nicht vorg e-
sehen und im Rahmen der beihilferechtlichen Vorgaben für die investive Förderung von Spo r-
tinfrastrukturmaßnahmen auch nicht möglich.  
 
Darmstadt, 18.05.2020 
 
 
 
Dezernat I                               Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch                               André Schellenberg  
Oberbürgermeister                               Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (3)

TOP 145
TOP 15
TOP 19

Details

Vorlagen-Nr.
2020/0144
Typ
Magistratsvorlage
Datum
18.05.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00