mandari

Grundsteuerreform 2025: a) Entscheidungsgrundlage über die Nutzung eines einheitlichen oder differenzierten Hebesatzes b) Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der CDU-Ratsfraktion - Differenzierte Grundsteuer-Hebesätze zum 1. Januar 2025 einführen c) Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der SPD-Ratsfraktion - Sachstand Grundsteuerreform und Hebesätze

Beschlussvorlage 24/0452 vom 20.09.2024

Stand: Noch keine Beratung mit Termin bekannt.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 7, Entscheidung.
  2. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 8.1, Vorberatung/Empfehlung.

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