V/0740/2022
Besetzung von frei werdenden Positionen im Beirat für Stadtgestaltung
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Anlage A
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Anlage A zur V/0740/2022 Kurzüberblick Die Wahlzeit der Mitglieder Prof. Christoph Mäckler, Prof. Diana Reichle und Dr.-Ing. Mechthild Sternberg endet am 13.12.2022. Die in Münster ansässigen Architektenverbände schlagen zur Wahl in den Beirat Prof. Hilde León, Berlin, Marc Matzken, Münster, und Christine Wolf, Bochum, vor. Die Wahl der Mitglieder erfolgt durch den Rat. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus dem Beirat für Stadtgestaltung die Arbeit naht- los weitergeführt werden kann, ist der Beschluss des Rates mit der Wahl der neuen Mitglieder erforderlich. Mit den Vorschlägen der Architektenverbände sind alle Vorgaben der Satzung erfüllt. Die Wahl erfolgt durch den Rat. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 1001 Bauaufsicht und baurechtliche Beratung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung auf eine geschlechtsparitätische Besetzung zu achten. In wesentlichen Gremien (siehe Vorlage V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein. Nach der Wahl der drei Personen sind von den sie- ben Mitgliedern im Beirat vier Frauen.
Beschlussvorlage
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V/0740/2022 V/0740/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Besetzung von frei werdenden Positionen im Beirat für Stadtgestaltung Beratungsfolge 14.12.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: In den Beirat für Stadtgestaltung werden als Nachfolge von Prof. Christoph Mäckler, Prof. Diana Reichle und Dr.-Ing. Mechthild Sternberg mit Wirkung vom 14.12.2022 Prof. Hilde León - Architektin, Berlin Marc Matzken – Architekt, Münster Christine Wolf – Landschaftsarchitektin, Bochum gewählt. Begründung: Dem Beirat für Stadtgestaltung gehören gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung vom 02.01.1997 in der Fas- sung der 4. Änderungssatzung vom 16.12.2016 sieben anerkannte Fachleute aus den Gebieten Städ- tebau, Architektur und Landschaftsplanung an. Sie werden auf gemeinsamen Vorschlag der in Müns- ter ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände vom Rat gewählt. Der Rat der Stadt Münster hat am 14.12.2016 auf Vorschlag der in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände Prof. Christoph Mäckler, Prof. Diana Reichle und Dr.-Ing. Mechthild Sternberg für fünf Jahre als Mitglieder in den Beirat für Stadtgestaltung gewählt (V/0773/2016/1). Der Rat hat auf seiner Sitzung am 10.11.2021 beschlossen, die Wahlzeit für diese drei Mitglieder um ein Jahr zu verlängern (V/0782/2021). Damit endet die Wahlzeit dieser drei Mitglieder am 13.12.2022 Scheidet ein Mitglied während der Wahlzeit des Beirates aus, so wählt gem. § 3 Abs. 5 der Satzung der Rat auf gemeinsamen Vorschlag der in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände die Nachfolge. Amt für Bürger - und Ratsservice 28.11.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0740/2022 Die Verwaltung hat die drei in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände mit Schreiben vom 19.09.2022 gebeten, geeignete Nachfolger*innen zur Wahl in den Beirat für Stadtgestaltung vor- zuschlagen. Die in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände schlagen gemeinsam mit Schreiben vom 14.11.2022 vor, Prof. Hilde León, Architektin aus Berlin, Marc Matzken, Architekt aus Münster und Christiane Wolf, Landschaftsarchitektin aus Bochum in den Beirat zu entsenden. Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung müssen mindestens drei Mitglieder ihren Geschäftssitz außerhalb des Stadtgebietes Münster haben. Von den vier verbleibenden Mitgliedern im Beirat für Stadtgestaltung haben alle ihren Geschäftssitz außerhalb von Münster. Die Vorgabe des § 3 Abs. 2 der Satzung ist damit bereits erfüllt. Im Beirat für Stadtgestaltung müssen als wesentliches Gremium (vgl. Vorlage V/0598/2017) Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein. Von den vier verbleibenden Mitgliedern im Beirat für Stadtgestaltung sind zwei Frauen. Von den Verbänden werden ebenfalls zwei Frauen vorgeschlagen. Nach der Wahl wären dann von sieben Mitgliedern vier Frauen im Beirat vertreten. Mit der Wahl der vorgeschlagenen Personen sind im Beirat auch alle drei Fachgebiete (Städtebau, Architektur und Landschaftsplanung) die lt. Satzung vertreten sein sollen abgedeckt. Hinweis: Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel- lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat- haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf- sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset- zen werden. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlage
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0740/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.11.2022
- Erstellt
- 16.11.2022 10:59