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V/0740/2022

Besetzung von frei werdenden Positionen im Beirat für Stadtgestaltung

Vorlagen 17.11.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2022, TOP 47

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1897 Zeichen

Anlage A zur V/0740/2022 
Kurzüberblick 
Die Wahlzeit der Mitglieder Prof. Christoph Mäckler, Prof. Diana Reichle und Dr.-Ing. Mechthild 
Sternberg endet am 13.12.2022. Die in Münster ansässigen Architektenverbände schlagen zur 
Wahl in den Beirat Prof. Hilde León, Berlin, Marc Matzken, Münster, und Christine Wolf, Bochum, 
vor. Die Wahl der Mitglieder erfolgt durch den Rat. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus dem Beirat für Stadtgestaltung die Arbeit naht-
los weitergeführt werden kann, ist der Beschluss des Rates mit der Wahl der neuen Mitglieder 
erforderlich. 
Mit den Vorschlägen der Architektenverbände sind alle Vorgaben der Satzung erfüllt. Die Wahl 
erfolgt durch den Rat. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1001 Bauaufsicht und baurechtliche Beratung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung auf eine geschlechtsparitätische 
Besetzung zu achten. In wesentlichen Gremien (siehe Vorlage V/0598/2017) müssen Frauen mit 
einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein. Nach der Wahl der drei Personen sind von den sie-
ben Mitgliedern im Beirat vier Frauen.

Beschlussvorlage

4329 Zeichen

V/0740/2022 
V/0740/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Besetzung von frei werdenden Positionen im Beirat für Stadtgestaltung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.12.2022 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
In den Beirat für Stadtgestaltung werden als Nachfolge von Prof. Christoph Mäckler, Prof. Diana 
Reichle und Dr.-Ing. Mechthild Sternberg mit Wirkung vom 14.12.2022  
 
 Prof. Hilde León - Architektin, Berlin 
 Marc Matzken – Architekt, Münster 
 Christine Wolf – Landschaftsarchitektin, Bochum 
 
gewählt. 
 
 
Begründung: 
 
Dem Beirat für Stadtgestaltung gehören gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung vom 02.01.1997 in der Fas-
sung der 4. Änderungssatzung vom 16.12.2016 sieben anerkannte Fachleute aus den Gebieten Städ-
tebau, Architektur und Landschaftsplanung an. Sie werden auf gemeinsamen Vorschlag der in Müns-
ter ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände vom Rat gewählt.  
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 14.12.2016 auf Vorschlag der in Münster ansässigen Architekten- 
und Ingenieurverbände Prof. Christoph Mäckler, Prof. Diana Reichle und Dr.-Ing. Mechthild Sternberg 
für fünf Jahre als Mitglieder in den Beirat für Stadtgestaltung gewählt (V/0773/2016/1). Der Rat hat 
auf seiner Sitzung am 10.11.2021 beschlossen, die Wahlzeit für diese drei Mitglieder um ein Jahr zu 
verlängern (V/0782/2021). Damit endet die Wahlzeit dieser drei Mitglieder am 13.12.2022 
 
Scheidet ein Mitglied während der Wahlzeit des Beirates aus, so wählt gem. § 3 Abs. 5 der Satzung 
der Rat auf gemeinsamen Vorschlag der in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände 
die Nachfolge. 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
28.11.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0740/2022 
 
Die Verwaltung hat die drei in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände mit Schreiben 
vom 19.09.2022 gebeten, geeignete Nachfolger*innen zur Wahl in den Beirat für Stadtgestaltung vor-
zuschlagen.  
 
Die in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände schlagen gemeinsam mit Schreiben 
vom 14.11.2022 vor, Prof. Hilde León, Architektin aus Berlin, Marc Matzken, Architekt aus Münster 
und Christiane Wolf, Landschaftsarchitektin aus Bochum in den Beirat zu entsenden. 
 
Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung müssen mindestens drei Mitglieder ihren Geschäftssitz außerhalb des 
Stadtgebietes Münster haben. Von den vier verbleibenden Mitgliedern im Beirat für Stadtgestaltung 
haben alle ihren Geschäftssitz außerhalb von Münster. Die Vorgabe des § 3 Abs. 2 der Satzung ist 
damit bereits erfüllt.  
 
Im Beirat für Stadtgestaltung müssen als wesentliches Gremium (vgl. Vorlage V/0598/2017) Frauen 
mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein. Von den vier verbleibenden Mitgliedern im Beirat für 
Stadtgestaltung sind zwei Frauen. Von den Verbänden werden ebenfalls zwei Frauen vorgeschlagen. 
Nach der Wahl wären dann von sieben Mitgliedern vier Frauen im Beirat vertreten. 
 
Mit der Wahl der vorgeschlagenen Personen sind im Beirat auch alle drei Fachgebiete (Städtebau, 
Architektur und Landschaftsplanung) die lt. Satzung vertreten sein sollen abgedeckt.  
 
Hinweis: 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. 
Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel-
lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat-
haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte 
der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei 
der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf-
sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz 
gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset-
zen werden. 
 
 
 
 
gez. 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

14.12.2022 Rat
TOP 47 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0740/2022
Typ
Vorlagen
Datum
17.11.2022
Erstellt
16.11.2022 10:59