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Vorrangige Vergabe nach Konzeptausschreibung des städtischen Grundstücks an der Eygelshovener Straße neben der GGS Rodenkirchen

Antrag nach § 3 BV2 (SPD) AN/0022/2015 vom 12.01.2015

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0022/2015 Stand: 03.07.2022 Sachstandsbericht Vorrangige Vergabe nach Konzeptausschreibung des städtischen Grundstücks an der Eygelshovener Straße neben der GGS Rodenkirchen Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.01.2015 8.2.3 Vorrangige Vergabe nach Konzeptausschreibung des städtischen Grundstücks an der Eygelshovener Straße neben der GGS Rodenkirchen, AN/0022/2015 Beschluss: Der Rat wird beauftragt, nach dem Beschluss vom April 2014, zur Neuausrichtung der Gebäudewirt- schaft ab dem 01.01.2015, die Gebäudewirtschaft aufzufordern, das Vergabeverfahren, das zukünftig städtische Grundstücke nicht allein nach Höchstgebot, sondern auch unter Berücksichtigung über- zeugender Konzepte für moderne Wohnformen vergeben werden (Konzeptausschreibung), umzuset- zen. Sachstand 2015: Ein entsprechender Ratsbeschluss ist der Gebäudewirtschaft nicht bekannt. Zum konkreten Projekt Eygelshovener Straße Das Stadtplanungsamt koordiniert zurzeit die unterschiedlichen Nutzungsansprüche, die für das Grundstück vorliegen (Flächen für Feuerwehr, Kita, Schulerweiterung, Flüchtlingsunterbringung, Wohnen und Einzelhandel). Gemäß dortiger Auskunft wird es jedoch frühestens in der 2. Jahreshälfte ein Ergebnis bzw. ein neues Konzept geben. Für die Gebäudewirtschaft ist es selbstverständlich, dass ein solches Konzept dann auch Grundlage für eine Verwertung und Ausschreibung des Grund- stücks wird. Anfang 2016 findet mit Politik und Fachverwaltung ein Runder Tisch "B-Plan-Gebiet Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen" statt. Sachstand Dezember 2018: Zum Grundstück Eygelshovener Straße / Sürther Straße in Rodenkirchen wurde im März 2019 ein städtebauliches Planungskonzept vorgelegt. Hiernach sind für das rd. 33.000 m² große Plangebiet Flächen für ein Nahversorgungszentrum, für den Wohnungsbau und den Gemeinbedarf (Schule/Kita) vorgesehen. Die städtebauliche Planung wird die Grundlage für die Verwertung und Vermarktung des Grundstücks sein. Eine Vermarktung der derzeit mit Flüchtlingsunterkünften bebauten Grundstücksbereiche kann jedoch erst erfolgen, wenn diese Bereiche nicht mehr für die Unterbringung von Flüchtlingen benötigt werden. Da für die im Jahr 2016 errichteten Flüchtlingsunterkünfte eine Nutzungszeit von rund 5 Jah- 2 ren vorgesehen ist, werden diese Grundstücksbereiche voraussichtlich im Jahr 2021 einer anderen Nutzung zugeführt werden können. Der Beschluss ist erledigt. Status erledigt

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