2024/0133
Entsendung der städtischen Vertretung in die Trägerversammlung des Jobcenter Darmstadt gE
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2024/0133
4891 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
29.04.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Amt: Dezernat II
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0133
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Entsendung der städtischen Vertretung in die Trägerversammlung des
Jobcenter Darmstadt gE
Vorlage vom: 24.04.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt der Abberufung der seitherigen Vertretung, Frau Karin Wyschka , zu.
2. Als städtische r Vertreter in d ie Trägerversammlung des Jobcenter Darmstadt gE wird Herr
Marco Vorberger, Koordination Beschäftigungsförderung, Dezernat II , entsandt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.04.2024:
Gemäß § 44c SGB II hat die gemeinsame Einrichtung Jobcenter Darmstadt eine
Trägerversammlung. In der Trägerversammlung sind Vertreterinnen und Vertreter der Agentur
für Arbeit und des kommunalen Trägers je zur Hälfte vertreten. In der Regel entsenden die
Träger je drei Vertreterinnen oder Vertreter. Jede Vertreterin und jeder Vertreter hat eine
Stimme. Die Vertreterinnen und Vertreter wählen eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden für
eine Amtszeit von bis zu fünf Jahren.
Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche,
personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten der gemeinsamen
Einrichtung. Dies sind u.a. die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführerin oder des
Geschäftsführers, der Verwaltungsablauf und die Organisation, die Änderung des Standorts der
gemeinsamen Einrichtung, die Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens
der Beschäftigten, die Arbeitsplatzgestaltung, die Genehmigung von Dienstvereinbarungen mit
der Personalvertretung, die Aufstellung des Stellenplans und der Richtlinien zur
Stellenbewirtschaftung, die grundsätzlichen Regelungen der innerdienstlichen, sozialen und
persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten.
Die Trägerversammlung nimmt in Streitfragen zwischen Personalvertretung und
Geschäftsführerin oder Geschäftsführer die Aufgaben einer übergeordneten Dienststelle und
obersten Dienstbehörde nach den §§ 69 bis 72 des Bundespersonalvertretungsgesetzes wahr.
Die Trägerversammlung stellt einheitliche Grundsätze der Qualifizierungsplanung und
Personalentwicklung auf, die insbesondere der individuellen Entwicklung der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter dienen und ihnen unter Beachtung ihrer persönlichen Interessen und
Fähigkeiten die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderliche Qualifikation vermitteln sollen.
Die Trägerversammlung stimmt die Grundsätze der Personalentwicklung mit den
Personalentwicklungskonzepten der Träger ab.
In der Trägerversammlung wird das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der
Grundsicherung für Arbeitsuchende unter Beachtung von Zielvorgaben der Träger abgestimmt.
Frau Bürgermeisterin Barbara Akdeniz hat den Vorsitz der Trägerversammlung der
gemeinsamen Einrichtung inne. Weitere städtische Vertreterin ist Frau Katharina Kömm,
stellvertretende Amtsleitung im Amt für Soziales und Prävention.
Da die bisherige städtische Vertreterin Frau Karin Wyschka eine neue Aufgabe übernommen
hat, wird eine Neubesetzung erforderlich.
Für die städtische Vertretung wird
Herr Marco Vorberger, Koordination Beschäftigungsförderung im Dezernat II
in die Trägerversammlung des Jobcenter Darmstadt gE entsandt.
- 4 -
Die bisherige städtische Vertretung, Frau Karin Wyschka, wird mit ausdrücklichem Dank für die
in den vergangenen Jahren geleistete Arbeit in der Trägerversammlung abberufen.
Darmstadt, 24.04.2024
Dezernat I Dezernat II
Hanno Benz Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Bürgermeisterin
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0133
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.04.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00