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2024/0133

Entsendung der städtischen Vertretung in die Trägerversammlung des Jobcenter Darmstadt gE

Magistratsvorlage 24.04.2024

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2024/0133

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
29.04.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat       an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
 
Amt: Dezernat II 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0133 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:  
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Entsendung der städtischen Vertretung in die Trägerversammlung des  
Jobcenter Darmstadt gE  
 
Vorlage vom: 24.04.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat stimmt der Abberufung der seitherigen Vertretung, Frau Karin Wyschka , zu. 
 
2. Als städtische r Vertreter in d ie Trägerversammlung des Jobcenter Darmstadt gE wird  Herr 
    Marco Vorberger, Koordination Beschäftigungsförderung, Dezernat II , entsandt. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.04.2024: 
 
 
Gemäß § 44c SGB II hat die gemeinsame Einrichtung Jobcenter Darmstadt eine 
Trägerversammlung. In der Trägerversammlung sind Vertreterinnen und Vertreter der Agentur 
für Arbeit und des kommunalen Trägers je zur Hälfte vertreten. In der Regel entsenden die 
Träger je drei Vertreterinnen oder Vertreter. Jede Vertreterin und jeder Vertreter hat eine 
Stimme. Die Vertreterinnen und Vertreter wählen eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden für 
eine Amtszeit von bis zu fünf Jahren. 
 
Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, 
personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten der gemeinsamen 
Einrichtung. Dies sind u.a. die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführerin oder des 
Geschäftsführers, der Verwaltungsablauf und die Organisation, die Änderung des Standorts der 
gemeinsamen Einrichtung, die Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens 
der Beschäftigten, die Arbeitsplatzgestaltung, die Genehmigung von Dienstvereinbarungen mit 
der Personalvertretung, die Aufstellung des Stellenplans und der Richtlinien zur 
Stellenbewirtschaftung, die grundsätzlichen Regelungen der innerdienstlichen, sozialen und 
persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten. 
 
Die Trägerversammlung nimmt in Streitfragen zwischen Personalvertretung und 
Geschäftsführerin oder Geschäftsführer die Aufgaben einer übergeordneten Dienststelle und 
obersten Dienstbehörde nach den §§ 69 bis 72 des Bundespersonalvertretungsgesetzes wahr.  
 
Die Trägerversammlung stellt einheitliche Grundsätze der Qualifizierungsplanung und 
Personalentwicklung auf, die insbesondere der individuellen Entwicklung der Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter dienen und ihnen unter Beachtung ihrer persönlichen Interessen und 
Fähigkeiten die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderliche Qualifikation vermitteln sollen. 
Die Trägerversammlung stimmt die Grundsätze der Personalentwicklung mit den 
Personalentwicklungskonzepten der Träger ab. 
 
In der Trägerversammlung wird das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der 
Grundsicherung für Arbeitsuchende unter Beachtung von Zielvorgaben der Träger abgestimmt. 
 
Frau Bürgermeisterin Barbara Akdeniz hat den Vorsitz der Trägerversammlung der 
gemeinsamen Einrichtung inne. Weitere städtische Vertreterin ist Frau Katharina Kömm, 
stellvertretende Amtsleitung im Amt für Soziales und Prävention. 
 
Da die bisherige städtische Vertreterin Frau Karin Wyschka eine neue Aufgabe übernommen 
hat, wird eine Neubesetzung erforderlich. 
 
Für die städtische Vertretung wird 
 
Herr Marco Vorberger, Koordination Beschäftigungsförderung im Dezernat II 
 
in die Trägerversammlung des Jobcenter Darmstadt gE entsandt.

- 4 - 
 
 
Die bisherige städtische Vertretung, Frau Karin Wyschka, wird mit ausdrücklichem Dank für die 
in den vergangenen Jahren geleistete Arbeit in der Trägerversammlung abberufen.  
 
 
Darmstadt, 24.04.2024 
 
 
Dezernat I      Dezernat II 
 
 
 
 
 
Hanno Benz     Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister    Bürgermeisterin

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Details

Vorlagen-Nr.
2024/0133
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.04.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00