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1715/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 22.04.2024 (AN/0574/2024) betreffend "Schulwege der neuen Motessori Grundschule Friedrich-Karl-Straße"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 10.06.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 10.06.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4257 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/2 
 
Vorlagen-Nummer 10.06.2024 
 1715/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 10.06.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung Ausschuss 
Schule und Weiterbildung vom 22.04.2024 (AN/0574/2024) betreffend "Schulwege der 
neuen Montessori Grundschule Friedrich-Karl-Straße" 
Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. „Wann beabsichtigt die Verwaltung die Einrichtung einer Schulstraße auf dem Niehler 
Kirchweg (evtl. nur temporär morgens und nachmittags)?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Mit dem Erlass des Landes aus Dezember 2023 wurde die Möglichkeit geschaffen, 
Schulstraßen einzurichten. 
Die Verwaltung erarbeitet ein Verfahren zur Bewertung von Schulstandorten und Stra-
ßen hinsichtlich der Eignung für die Einrichtung einer Schulstraße. Mit dieser Arbeits-
hilfe werden einzelne Standorte geprüft, wie auch der Niehler Kirchweg. 
Derzeit lässt sich somit noch nicht abschließend entscheiden, ob der Niehler Kirchweg 
zu einer temporären Schulstraße eingerichtet werden kann. 
 
2. „Wird erwogen, dass die Friedrich-Karl-Str. im Bereich vor der Schule eine Geschwin-
digkeitsbegrenzung auf 30 km/h erhält?“ 
Antwort der Verwaltung: 
Tempo 30 soll nach der VwV-StVO angeordnet werden, wenn ein direkter Zugang zu 
einer Schule oder im Nahbereich der Schule starker Verkehr mit all seinen kritischen 
Begleiterscheinungen herrscht. Jedoch ist eine Gesamtbetrachtung des konkreten Ein-
zelfalls erforderlich. Es sind die Umstände zu berücksichtigen, die nahe legen, dass im 
Schulnahbereich eine erhöhte Gefährdungslage gegeben ist und diese nur durch eine 
Geschwindigkeitsreduzierung beseitigt werden kann. Anderseits sind die Funktion des 
Hauptstraßennetzes und die Auswirkungen auf den ÖPNV zu betrachten. 
Da der Ausbau des Niehler Gürtels als Achse für den Autoverkehr nicht weiter beab-
sichtigt ist, behält die Friedrich-Karl-Straße ihre heutige Straßenkategorie sowie Er-
schließungsfunktion. Das Verkehrsaufkommen auf dieser Straße wird sich künftig nicht

2 
 
wesentlich verändern. 
Die Abwicklung des Bring- und Holverkehrs soll gemäß Schulverkehrsgutachten im 
Niehler Kirchweg erfolgen. Sichere Querungen an den Knotenpunkten sind aufgrund 
der vorhandenen Signalisierung möglich.  
Unter Berücksichtigung der Straßenfunktion und den verkehrlichen Merkmalen, die die 
Friedrich-Karl-Straße vorweist, liegt die Erfordernis die Geschwindigkeit zu reduzieren 
nicht vor. 
Das für das Schulprojekt erstellte Verkehrsgutachten hat verschiedene Maßnahmen 
zur Schulerschließung ausgearbeitet. Die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 
30km/h im Nahbereich der Schule wurde nicht herausgearbeitet.  
 
3. „Gibt es Pläne für zusätzliche Ampelanlagen, Fußgängerüberwege und bessere Be-
leuchtung entlang des Schulwegs, um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu 
erhöhen?“ 
Antwort der Verwaltung: 
Für den Niehler Kirchweg sind beidseitige Gehwegvorziehungen in Verlängerung des 
verlaufenden Weges beabsichtigt. Durch die Anordnung von Gehwegvorziehungen re-
duziert sich die Anzahl der Parkstände nicht wesentlich. Im weiteren südlichen Verlauf 
des Niehler Kirchweg befindet sich bereits eine Mittelinsel. 
 
Auf der Friedrich-Karl-Straße sind im fußläufigen Einzugsbereich sichere, signalisierte 
Querungsmöglichkeiten vorhanden. Die Einrichtung einer weiteren Querungsmöglich-
keit ist zunächst nicht beabsichtigt. 
 
4. „Plant die Verwaltung, verkehrsberuhigte Zonen oder Spielstraßen in der Nähe der 
Schule einzurichten, um den Verkehr und die Geschwindigkeit zu reduzieren?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Einrichtung von verkehrsberuhigten Zonen oder Spielstraßen in der Nähe der 
Schule ist derzeit nicht beabsichtigt. 
 
5. „Gibt es Pläne für verstärkte Polizeipräsenz oder die Einrichtung von Verkehrskontrol-
len in der Umgebung der Schule, um den MIV für die Grundschule frühzeitig zu sensi-
bilisieren?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Sowohl der Verkehrsdienst als auch die Polizei Köln werden gebeten im Rahmen der 
personellen und zeitlichen Möglichkeit entsprechende Kontrollen am Schulstandort 
durchzuführen. 
  
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

10.06.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1715/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
10.06.2024
Erstellt
27.05.2024 14:02