1715/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 22.04.2024 (AN/0574/2024) betreffend "Schulwege der neuen Motessori Grundschule Friedrich-Karl-Straße"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/2 Vorlagen-Nummer 10.06.2024 1715/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 10.06.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 22.04.2024 (AN/0574/2024) betreffend "Schulwege der neuen Montessori Grundschule Friedrich-Karl-Straße" Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Wann beabsichtigt die Verwaltung die Einrichtung einer Schulstraße auf dem Niehler Kirchweg (evtl. nur temporär morgens und nachmittags)?“ Antwort der Verwaltung: Mit dem Erlass des Landes aus Dezember 2023 wurde die Möglichkeit geschaffen, Schulstraßen einzurichten. Die Verwaltung erarbeitet ein Verfahren zur Bewertung von Schulstandorten und Stra- ßen hinsichtlich der Eignung für die Einrichtung einer Schulstraße. Mit dieser Arbeits- hilfe werden einzelne Standorte geprüft, wie auch der Niehler Kirchweg. Derzeit lässt sich somit noch nicht abschließend entscheiden, ob der Niehler Kirchweg zu einer temporären Schulstraße eingerichtet werden kann. 2. „Wird erwogen, dass die Friedrich-Karl-Str. im Bereich vor der Schule eine Geschwin- digkeitsbegrenzung auf 30 km/h erhält?“ Antwort der Verwaltung: Tempo 30 soll nach der VwV-StVO angeordnet werden, wenn ein direkter Zugang zu einer Schule oder im Nahbereich der Schule starker Verkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen herrscht. Jedoch ist eine Gesamtbetrachtung des konkreten Ein- zelfalls erforderlich. Es sind die Umstände zu berücksichtigen, die nahe legen, dass im Schulnahbereich eine erhöhte Gefährdungslage gegeben ist und diese nur durch eine Geschwindigkeitsreduzierung beseitigt werden kann. Anderseits sind die Funktion des Hauptstraßennetzes und die Auswirkungen auf den ÖPNV zu betrachten. Da der Ausbau des Niehler Gürtels als Achse für den Autoverkehr nicht weiter beab- sichtigt ist, behält die Friedrich-Karl-Straße ihre heutige Straßenkategorie sowie Er- schließungsfunktion. Das Verkehrsaufkommen auf dieser Straße wird sich künftig nicht 2 wesentlich verändern. Die Abwicklung des Bring- und Holverkehrs soll gemäß Schulverkehrsgutachten im Niehler Kirchweg erfolgen. Sichere Querungen an den Knotenpunkten sind aufgrund der vorhandenen Signalisierung möglich. Unter Berücksichtigung der Straßenfunktion und den verkehrlichen Merkmalen, die die Friedrich-Karl-Straße vorweist, liegt die Erfordernis die Geschwindigkeit zu reduzieren nicht vor. Das für das Schulprojekt erstellte Verkehrsgutachten hat verschiedene Maßnahmen zur Schulerschließung ausgearbeitet. Die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30km/h im Nahbereich der Schule wurde nicht herausgearbeitet. 3. „Gibt es Pläne für zusätzliche Ampelanlagen, Fußgängerüberwege und bessere Be- leuchtung entlang des Schulwegs, um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu erhöhen?“ Antwort der Verwaltung: Für den Niehler Kirchweg sind beidseitige Gehwegvorziehungen in Verlängerung des verlaufenden Weges beabsichtigt. Durch die Anordnung von Gehwegvorziehungen re- duziert sich die Anzahl der Parkstände nicht wesentlich. Im weiteren südlichen Verlauf des Niehler Kirchweg befindet sich bereits eine Mittelinsel. Auf der Friedrich-Karl-Straße sind im fußläufigen Einzugsbereich sichere, signalisierte Querungsmöglichkeiten vorhanden. Die Einrichtung einer weiteren Querungsmöglich- keit ist zunächst nicht beabsichtigt. 4. „Plant die Verwaltung, verkehrsberuhigte Zonen oder Spielstraßen in der Nähe der Schule einzurichten, um den Verkehr und die Geschwindigkeit zu reduzieren?“ Antwort der Verwaltung: Die Einrichtung von verkehrsberuhigten Zonen oder Spielstraßen in der Nähe der Schule ist derzeit nicht beabsichtigt. 5. „Gibt es Pläne für verstärkte Polizeipräsenz oder die Einrichtung von Verkehrskontrol- len in der Umgebung der Schule, um den MIV für die Grundschule frühzeitig zu sensi- bilisieren?“ Antwort der Verwaltung: Sowohl der Verkehrsdienst als auch die Polizei Köln werden gebeten im Rahmen der personellen und zeitlichen Möglichkeit entsprechende Kontrollen am Schulstandort durchzuführen. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1715/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 10.06.2024
- Erstellt
- 27.05.2024 14:02