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2020/0395

Förderung des Mehrgenerationenhauses in Darmstadt Träger: Hausfrauenbund e.V.

Magistratsvorlage 04.12.2020

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205 Zeichen

Punkt 20: Förderung des Mehrgenerationenhauses in Darmstadt 
Träger: Hausfrauenbund e.V. 
 (V-Nr. 2020/0395) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der 
Vorlage zuzustimmen.

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165 Zeichen

Punkt 30: Förderung des Mehrgenerationenhauses in Darmstadt 
Träger: Hausfrauenbund e.V. 
 (V-Nr. 2020/0395) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: AfD

2020/0395

3572 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
11.12.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0395 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 367000 
Kostenstelle:  530-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3672-10 Sachkonto: 7128000 
 
Betreff: Förderung des Mehrgenerationenhauses in Darmstadt  
Träger: Hausfrauenbund e.V.  
 
Vorlage vom: 04.12.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung bekennen sich zum Mehrgenerationenhaus 
des Hausfrauenbundes Darmstadt e.V. Der Beschluss gilt für die gesamte Programmlaufzeit  vom 
01.01.2021 bis 31.12.2028 . 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  04.12.2020:  
 
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert in einem 
Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser mit der Laufzeit 01.01.21 bis 31.12.2028 mit 
bis zu 40.000 Euro jährlich.  
 
Voraussetzung hierfür ist zum einen eine kommunale Förderung in Höhe von jährlich 10.000 
Euro während der Laufzeit, zum anderen ein Beschluss der kommunalen Gremien 
(mindestens Magistrat ), sich zum Mehrgenerationenhaus zu bekennen und der Aussage, 
dass das Mehrgenerationenhaus Bestandteil der kommunalen Aktivitäten zur Herstellung 
gleichwertiger Lebensverhältnisse, insbesondere zur Schaffung guter Entwicklungschancen 
und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger, sowie der kommunalen 
Planungen beziehungsweise Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels ist.  
  
Die geforderte kommunale Förderung steht im Rahmen der jährlich von der 
Stadtverordnetenversammlung zu beschließenden Haushaltsmittel zur Verfügung 
(Kostenstelle 530 -010-1000, Sachkonto 7128000, Kostenträger 3672-10 und 3675-10).  
 
Das vom Hausfrauenbund e.V. getragene Mehrgenerationenhaus trägt als Orte der Stärkung 
bürgerschaftlichen Engagements zur Herstellung guter Entwicklungschancen und fairer 
Teilhabemöglichkeiten der in Darmstadt lebenden Menschen bei. Es ermöglicht soziale 
Teilhabe und stärkt die Menschen bei der aktiven Mitgestaltung des Sozialraums.  
Darüber hinaus wird das Ziel verfolgt, mithilfe bedarfsgerechter und niedrigschwelliger 
Angebote insbesondere ältere M enschen an die Möglichkeiten moderner Technik und 
digitaler Medien heranzuführen, damit sie möglichst lange aktiv und selbständig bleiben 
können. 
 
Aufgaben des Mehrgenerationenhauses sind generationenübergreifende Arbeit, Schaffen von 
Teilhabemöglichkeiten  im Sozialraum, Stärkung des freiwilligen Engagements sowie 
Sozialraumorientierung.  
 
Es fügt sich somit unmittelbar in die sozialpolitischen Leitlinien der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt - Partizipation, Prävention und Sozialraumorientierung – ein.  
 
Aufgrund der Förderrichtlinien des Bundes reicht eine einfache Absichtserklärung der 
Kommune nicht aus, so dass ein entsprechender Beschluss der Gremien zu fassen ist.  
 
Darmstadt, 04.12.20  
 
 
Dezernat IV      Dezernat V 
 
 
 
 
 
André Schellenberg     Barbara Akdeni z 
Stadtkämmerer      Stadträtin

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3615 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
11.12.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat IV 
 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
V 50 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0395 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
378 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 367000 
Kostenstelle: 530-010-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 3672-10 Sachkonto: 7128000 
 
Betreff: Förderung des Mehrgenerationenhauses in Darmstadt  
Träger: Hausfrauenbund e.V.  
 
Vorlage vom: 04.12.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung bekennen sich zum Mehrgenerationenhaus 
des Hausfrauenbundes Darmstadt e.V. Der Beschluss gilt für die gesamte Programmlaufzeit  vom 
01.01.2021 bis 31.12.2028. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 16.12.2020 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.12.2020:  
 
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert in einem 
Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser mit der Laufzeit 01.01. 21 bis 31.12.2028 mit 
bis zu 40.000 Euro jährlich.  
 
Voraussetzung hierfür ist zum einen eine kommunale Förderung in Höhe von jährlich 10.000 
Euro während der Laufzeit, zum anderen ein Beschluss der kommunalen Gremien 
(mindestens Magistrat ), sich zum Mehrgenerationenhaus zu bekennen und der Aussage, 
dass das Mehrgenerationenhaus Bestandteil der kommunalen Aktivitäten zur Herstellung 
gleichwertiger Lebensverhältnisse, insbesondere zur Schaffung guter Entwicklungschancen 
und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger, sowie der kommunalen 
Planungen beziehungsweise Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels ist.  
  
Die geforderte kommunale Förderung steht im Rahmen der jährlich von der 
Stadtverordnetenversammlung zu beschließenden Haushaltsmittel zur Verfügung 
(Kostenstelle 530-010-1000, Sachkonto 7128000, Kostenträger 3672-10 und 3675-10).  
 
Das vom Hausfrauenbund e.V. getragene Mehrgenerationenhaus trägt als Orte der Stärkung 
bürgerschaftlichen Engagements zur Herstellung guter Entwicklungschancen und fairer 
Teilhabemöglichkeiten der in Darmsta dt lebenden Menschen bei. Es ermöglicht soziale 
Teilhabe und stärkt die Menschen bei der aktiven Mitgestaltung des Sozialraums.  
Darüber hinaus wird das Ziel verfolgt, mithilfe bedarfsgerechter und niedrigschwelliger 
Angebote insbesondere ältere Menschen an  die Möglichkeiten moderner Technik und 
digitaler Medien heranzuführen, damit sie möglichst lange aktiv und selbständig bleiben 
können. 
 
Aufgaben des Mehrgenerationenhauses sind generationenübergreifende Arbeit, Schaffen von 
Teilhabemöglichkeiten im Sozial raum, Stärkung des freiwilligen Engagements sowie 
Sozialraumorientierung. 
 
Es fügt sich somit unmittelbar in die sozialpolitischen Leitlinien der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt - Partizipation, Prävention und Sozialraumorientierung – ein.  
 
Aufgrund der Förderrichtlinien des Bundes reicht eine einfache Absichtserklärung der 
Kommune nicht aus, so dass ein entsprechender Beschluss der Gremien zu fassen ist.  
 
Darmstadt, 04.12.20  
 
 
Dezernat IV      Dezernat V 
 
 
 
 
 
André Schellenberg     Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer     Stadträtin

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0395
Typ
Magistratsvorlage
Datum
04.12.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00