2020/0395
Förderung des Mehrgenerationenhauses in Darmstadt Träger: Hausfrauenbund e.V.
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 3
205 Zeichen
Punkt 20: Förderung des Mehrgenerationenhauses in Darmstadt Träger: Hausfrauenbund e.V. (V-Nr. 2020/0395) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 4
165 Zeichen
Punkt 30: Förderung des Mehrgenerationenhauses in Darmstadt Träger: Hausfrauenbund e.V. (V-Nr. 2020/0395) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
2020/0395
3572 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
11.12.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0395
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 367000
Kostenstelle: 530-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3672-10 Sachkonto: 7128000
Betreff: Förderung des Mehrgenerationenhauses in Darmstadt
Träger: Hausfrauenbund e.V.
Vorlage vom: 04.12.2020
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung bekennen sich zum Mehrgenerationenhaus
des Hausfrauenbundes Darmstadt e.V. Der Beschluss gilt für die gesamte Programmlaufzeit vom
01.01.2021 bis 31.12.2028 .
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.12.2020:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert in einem
Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser mit der Laufzeit 01.01.21 bis 31.12.2028 mit
bis zu 40.000 Euro jährlich.
Voraussetzung hierfür ist zum einen eine kommunale Förderung in Höhe von jährlich 10.000
Euro während der Laufzeit, zum anderen ein Beschluss der kommunalen Gremien
(mindestens Magistrat ), sich zum Mehrgenerationenhaus zu bekennen und der Aussage,
dass das Mehrgenerationenhaus Bestandteil der kommunalen Aktivitäten zur Herstellung
gleichwertiger Lebensverhältnisse, insbesondere zur Schaffung guter Entwicklungschancen
und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger, sowie der kommunalen
Planungen beziehungsweise Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels ist.
Die geforderte kommunale Förderung steht im Rahmen der jährlich von der
Stadtverordnetenversammlung zu beschließenden Haushaltsmittel zur Verfügung
(Kostenstelle 530 -010-1000, Sachkonto 7128000, Kostenträger 3672-10 und 3675-10).
Das vom Hausfrauenbund e.V. getragene Mehrgenerationenhaus trägt als Orte der Stärkung
bürgerschaftlichen Engagements zur Herstellung guter Entwicklungschancen und fairer
Teilhabemöglichkeiten der in Darmstadt lebenden Menschen bei. Es ermöglicht soziale
Teilhabe und stärkt die Menschen bei der aktiven Mitgestaltung des Sozialraums.
Darüber hinaus wird das Ziel verfolgt, mithilfe bedarfsgerechter und niedrigschwelliger
Angebote insbesondere ältere M enschen an die Möglichkeiten moderner Technik und
digitaler Medien heranzuführen, damit sie möglichst lange aktiv und selbständig bleiben
können.
Aufgaben des Mehrgenerationenhauses sind generationenübergreifende Arbeit, Schaffen von
Teilhabemöglichkeiten im Sozialraum, Stärkung des freiwilligen Engagements sowie
Sozialraumorientierung.
Es fügt sich somit unmittelbar in die sozialpolitischen Leitlinien der Wissenschaftsstadt
Darmstadt - Partizipation, Prävention und Sozialraumorientierung – ein.
Aufgrund der Förderrichtlinien des Bundes reicht eine einfache Absichtserklärung der
Kommune nicht aus, so dass ein entsprechender Beschluss der Gremien zu fassen ist.
Darmstadt, 04.12.20
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeni z
Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 1
3615 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
11.12.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
V 50
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0395
Magistratsbeschluss-Nr.
378
Internetfähig
Produkt-Nr.: 367000
Kostenstelle: 530-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3672-10 Sachkonto: 7128000
Betreff: Förderung des Mehrgenerationenhauses in Darmstadt
Träger: Hausfrauenbund e.V.
Vorlage vom: 04.12.2020
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung bekennen sich zum Mehrgenerationenhaus
des Hausfrauenbundes Darmstadt e.V. Der Beschluss gilt für die gesamte Programmlaufzeit vom
01.01.2021 bis 31.12.2028.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 16.12.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.12.2020:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert in einem
Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser mit der Laufzeit 01.01. 21 bis 31.12.2028 mit
bis zu 40.000 Euro jährlich.
Voraussetzung hierfür ist zum einen eine kommunale Förderung in Höhe von jährlich 10.000
Euro während der Laufzeit, zum anderen ein Beschluss der kommunalen Gremien
(mindestens Magistrat ), sich zum Mehrgenerationenhaus zu bekennen und der Aussage,
dass das Mehrgenerationenhaus Bestandteil der kommunalen Aktivitäten zur Herstellung
gleichwertiger Lebensverhältnisse, insbesondere zur Schaffung guter Entwicklungschancen
und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger, sowie der kommunalen
Planungen beziehungsweise Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels ist.
Die geforderte kommunale Förderung steht im Rahmen der jährlich von der
Stadtverordnetenversammlung zu beschließenden Haushaltsmittel zur Verfügung
(Kostenstelle 530-010-1000, Sachkonto 7128000, Kostenträger 3672-10 und 3675-10).
Das vom Hausfrauenbund e.V. getragene Mehrgenerationenhaus trägt als Orte der Stärkung
bürgerschaftlichen Engagements zur Herstellung guter Entwicklungschancen und fairer
Teilhabemöglichkeiten der in Darmsta dt lebenden Menschen bei. Es ermöglicht soziale
Teilhabe und stärkt die Menschen bei der aktiven Mitgestaltung des Sozialraums.
Darüber hinaus wird das Ziel verfolgt, mithilfe bedarfsgerechter und niedrigschwelliger
Angebote insbesondere ältere Menschen an die Möglichkeiten moderner Technik und
digitaler Medien heranzuführen, damit sie möglichst lange aktiv und selbständig bleiben
können.
Aufgaben des Mehrgenerationenhauses sind generationenübergreifende Arbeit, Schaffen von
Teilhabemöglichkeiten im Sozial raum, Stärkung des freiwilligen Engagements sowie
Sozialraumorientierung.
Es fügt sich somit unmittelbar in die sozialpolitischen Leitlinien der Wissenschaftsstadt
Darmstadt - Partizipation, Prävention und Sozialraumorientierung – ein.
Aufgrund der Förderrichtlinien des Bundes reicht eine einfache Absichtserklärung der
Kommune nicht aus, so dass ein entsprechender Beschluss der Gremien zu fassen ist.
Darmstadt, 04.12.20
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0395
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 04.12.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00