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Tierhaltung in der Wohneinrichtung Erbacher Weg 7 in Köln Lindweiler

Antrag nach § 3 BV6 (CDU) AN/1431/2024 vom 24.10.2024

Stand: Am 07.11.2024 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Antrag nach § 3 (CDU BV6)

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    CDU Fraktion Bezirksvertretung Chorweiler Gleichlautend Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1431/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.11.2024 Tierhaltung in der Wohneinrichtung Erbacher Weg 7 in Köln Lindweiler Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Bewohner des Wohnheims für Geflüchtete unter der Adresse Erbacher Weg in Köln Lindweiler, wo es sich vorrangig um Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen und kinderreichen Familien/Einzelpersonen aus der Ukraine handelt, sind von der Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen, am 18.06.24 zum Thema „Tierhaltung“ angeschrieben worden. Es handelt sich bei dem Thema um die bisher geduldete Praxis der Haltung von Haustieren von Bewohnenden des Wohnheimes, die mit diesen Tieren vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind. Das Amt für Wohnungswesen hat in diesem Schreiben das Weiterführen von Haustieren für die Bewohnenden mit der Begründung eines „Ungleichbehandlungsprinzips“ untersagt. Zudem wird im Schreiben von „Konflikten“ berichtet, die aber konkret nicht beschrieben bzw. aufgezählt werden. Alle Tiere sollten, laut Anordnung, nach bisheriger zweijähriger Duldung der Situation, bis spätestens November dieses Jahres anderweitig untergebracht werden. Für die Bewohnenden wurden seitens der Stadt Köln folgende Lösungsvorschläge angeboten: 1) Sie können sich eine Privatwohnung suchen, in dem das Halten Ihres Haustieres erlaubt ist; 2) Sie können das Tier zu Freunden oder Verwandten in Pflege geben, die in einer Wohnung leben, wo die Tierhaltung erlaubt ist; 3) Sie können sich an eine Organisation wenden, die Haustiere an neue Halter*innen oder Pflegestellen vermittelt; Im Moment handelt es sich um 5 Familien, die diese Entscheidung der Stadt Köln betrifft -- früher waren es 10 Familien - und die von diesem Beschluss sich stark emotional betroffen fühlen. Für alle betroffenen Familien sind die Tiere nicht nur Haustiere, sondern (Zitat) “wie Familienmitglieder, deren Nähe uns emotionale Wärme und Stütze in unserer schwierigen Lage geben“. CDU-Fraktion Bezirksrathaus Chorw eiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler) Tel.: 0221 / 221-96305 E-Mail: CDU-BV6@stadt-koeln.de - 2 - Für einige Familien sind diese Haustiere das Einzige was ihnen vom früherem Leben geblieben ist und was den kriegstraumatisierten Personen den nötigen seelischen Halt bieten kann. Beschluss: Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung zu prüfen, ob für die Familien mit Haustieren im Wohnheim Erbacher Weg von der Stadt Köln eine Ausnahmeregelung in Erwägung gezogen werden kann, bis diese Familien, die sich aktiv auf der Wohnungssuche befinden, zusammen mit deren Haustieren ausziehen? Mit freundlichen Grüßen Für die CDU-Fraktion Norbert Schott Rainer Stuhlweißenburg Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender
  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer AN/1431/2024 Stand: 29.07.2025 Sachstandsbericht Tierhaltung in der Wohneinrichtung Erbacher Weg 7 in Köln Lindweiler Die Zahl der gehaltenen Tiere in der städtischen Unterkunft für Geflüchtete Erbacher Weg in Köln-Lindweiler hat sich auf drei Katzen reduziert. Davon wurde eine Katze von den Geflüchteten aus der Ukraine mitgebracht und zwei Katzen wurden nachträglich nach Einzug in die Unterkunft von den Geflüchteten angeschafft. Insbesondere bezüglich der beiden letztgenannten Tiere ist man vor dem Hintergrund des Tierhaltungsverbots in der Unterbringungssatzung seitens des sozialen Dienstes im Gespräch mit den Haltern, in absehbarer Zeit entweder auf die Tierhaltung vor Ort zu verzichten oder eine eigene Wohnung zu beziehen.

Beratungsverlauf

  1. 07.11.2024

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 8.3.6, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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