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0010/2025

Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zum Haushaltsplanentwurf 2025/2026

Mitteilung Ausschuss 14.01.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 23.01.2025, TOP 2.1.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5373 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161/2 
 
Vorlagen-Nummer 14.01.2025 
 0010/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 23.01.2025 
Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zum Haushaltsplanentwurf 
2025/2026 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hat in ihrer Sitzung am 03.12.2024 
einstimmig den folgenden Appell an die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Se-
niorinnen und Senioren zum Haushaltsplanentwurf 2025/2026 beschlossen: 
 
„Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik appelliert an die politischen 
Entscheidungsträger*innen im Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren, 
die ersatzlose Streichung von Haushaltsmitteln für das Zentrum für selbstbe-
stimmtes Leben (ZsL) Köln für die Jahre 2025/2026 zu verhindern und die 
sonst daraus resultierenden Auswirkungen für Kölner Bürger*innen mit Behin-
derung abzuwenden.“ 
 
Als Begründung führt die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik aus: 
 
„Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskon-
vention in 2009 den dort festgeschriebenen Rechten und Zielen verpflichtet und 
muss diese durch politisches Handeln berücksichtigen und umsetzen. Die UN-
Behindertenrechtskonvention hat zum Ziel, dass soziale, gesellschaftliche und 
politische Teilhabe gleichberechtigt für behinderte Menschen hergestellt und 
gesichert wird. Die Stadt Köln hat diese Ziele als handlungsleitend übernom-
men und beispielsweise wiederholt mit ‚Handlungskonzepten zur Behinderten-
politik‘ umgesetzt.  
 
Auf diesem ideellen Fundament konnte sich über Jahre ein funktionierendes 
Unterstützungs- und Hilfeangebot für behinderte Menschen in Köln entwickeln. 
Dieser Teil der Sozialstruktur bedient damit grundlegende und existentielle Be-
dürfnisse der Menschen, deren Lebenslage sehr häufig durch die Auswirkung 
der Behinderung zusätzlich stark belastet ist. Damit sie die erschwerte Lebens-
lage bewältigen können, muss besonders der Zugang zu Informationen, und 
damit zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten, gegeben sein. Entspre-
chende Angebote, die professionell von behinderten Menschen erbracht wer-
den, erleichtern für ratsuchende Menschen den Zugang zu Informationen und 
helfen im Besonderen, die Lebenssituation bestmöglich auf Basis sozialer Teil-
habe zu bewältigen. Behinderten Berater*innen fällt es leichter, die Lebenslage 
von ratsuchenden behinderten Menschen zu verstehen, einzuschätzen und 
passende Beratung anzubieten.

2 
 
 
Das ‚Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL) Köln‘ ist mit seinen Beratungs-
angeboten seit über 30 Jahren ein unverzichtbarer Akteur im Bereich der nicht 
städtischen Peer-to-Peer Angebote.  
 
Seit über 20 Jahren ist das ZsL Vorbereiter und Wegbegleiter der Kölner Behin-
dertenpolitik. Die Vertreter*innen haben in Zusammenarbeit mit Verwaltung und 
Politik die Voraussetzungen der StadtAG Behindertenpolitik geschaffen und 
diese aus der Taufe gehoben. 
 
Im Haushaltsentwurf der Verwaltung für die Jahre 2025/2026 ist keine Fortset-
zung der über 30jährigen institutionellen Förderung des ZsL mehr vorgesehen. 
 
Unter dem Dach des Trägervereins ‚Selbstbestimmt Leben‘ Behinderter Köln 
e.V. wird mit den Projekten Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL) Köln, 
Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk 
Köln und der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) ‚Selbstbe-
stimmt Leben‘ Köln ein umfangreiches Beratungs-, Weiterbildungs- und Infor-
mationsangebot organisiert und bereitgestellt.  
 
Alle inhaltlich arbeitenden Mitarbeitenden der Projekte vereint eine fachliche 
Qualifikation mit einer eigenen Behinderung. 
 
Die Konstruktion des ZSL, des KSL und der EUTB unter dem Dach des Träger-
vereins bedingt eine Abhängigkeit der Projekte voneinander. Das bedeutet, 
eine Streichung der Mittel des ZsL bedeutet das Ende dieser Einrichtung und 
den Fortbestand der EUTB und des KSL in gemeinsamen, barrierefreien Räu-
men. 
 
Ein solches Ergebnis lässt sich nur durch eine Fortsetzung der institutionellen 
Förderung im Haushalt 2025/2026 verhindern. Ohne eine solche Entscheidung 
im Rahmen des Veränderungsnachweises auf Basis entsprechender politischer 
Beschlüsse ist nicht absehbar, ob und wann ein derart hochwertiges Bera-
tungs- und Unterstützungsangebot wieder in Köln bereitgestellt werden könnte.  
 
Wir appellieren an die Kölner Politik, sich weiter für die Ziele der UN BRK, der 
Entwicklung einer inklusiven und diversen Stadtgesellschaft auf der Basis sozi-
aler und gesellschaftlicher Teilhabe einzusetzen. Wir halten wir es für folgerich-
tig und konsequent, dass in diesem Sinne auch zukünftig entsprechende Mittel 
zur Existenzsicherung des ZsL bereitgestellt werden, und bitten Sie, sich dafür 
einzusetzen. 
 
Köln als Stadt der Vielfalt und Stadt mit Herz soll weiter dafürstehen, dass alle 
Menschen gleichberechtigt am Stadtleben teilhaben und gut hier leben können. 
Dafür müssen gewachsene und notwendige Sozialstrukturen erhalten und gesi-
chert werden. 
 
Behinderung kann uns alle treffen. Gemeinsam, auf der Basis funktionierender 
Sozialstrukturen besteht eine bessere Chance, die Auswirkungen zu bewälti-
gen und ein selbstbestimmtes Leben zu führen.“  
 
Die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren werden um 
Kenntnisnahme gebeten. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

23.01.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 2.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0010/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
14.01.2025
Erstellt
03.01.2025 10:26