V/0107/2025
88. Änderung FNP - Stellungnahmen - Abschließender Beschluss
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Beschlussvorlage
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V/0107/2025 V/0107/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 88. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Hiltrup in den Stadtteilen Berg Fidel und Hiltrup Mitte im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp [Neubau Feuer- und Rettungswache 3 und Sicherung 2. Grünring] 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Abschließender Beschluss Beratungsfolge 12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 02.07.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf der 88. Änderung des Flächennutzungs- plans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Hiltrup in den Stadtteilen Berg Fidel und Hiltrup Mitte im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nörd- lich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp wird wie folgt Be- schluss gefasst: 1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf der 88. Änderung des Flächennut- zungsplans nicht gefolgt: 1.1.1 Der Stellungnahme, den Neubau der Feuer- und Rettungswache direkt an der West- falenstraße zu platzieren (Anlage 1, Nr. 1.1.1). 1.1.2 Der Stellungnahme, die Standortanalyse um weitere Flächen zu erweitern (Anlage 1, Nr. 1.1.2,1.9.2b). Stadtplanungsamt 19.05.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Bernsen Telefon: 492-6199 Bernsen@stadt-muenster.de Herr Geitel Telefon: 492-6193 Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/0107/2025 1.1.3 Der Stellungnahme, grundsätzlich keine Bebauung innerhalb des 2. Grünrings und in Biotopverbundsflächen vorzunehmen (Anlage 1, Nr. 2.5.1.) 1.1.4 Der Stellungnahme, eine Ausgleichsfläche in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet vor- zusehen (Anlage 1, Nr. 2.5.3.). 1.1.5 Der Stellungnahme, die städtische Planung gemäß dem eingereichten Konzept zu ändern (Anlage 1, Nr. 3.2.3). 1.1.6 Der Stellungnahme, das alternative Konzept als Anlage zum Protokoll der Öffentlich- keitsbeteiligung hinzuzufügen (Anlage 1, Nr. 3.3.1). 1.1.7 Der Stellungnahme, einen alternativen Standort sowie die Planung des Vorhabens zu prüfen (Anlage 1, Nr. 4.1.1). 1.1.8 Der Stellungnahme, ein Verkehrsgutachten für den Teilabschnitt Hohe Geest zu er- stellen (Anlage 1, Nr. 4.2.3). 1.1.9 Der Stellungnahme, die geplanten Bauwerke der Feuer- und Rettungswache in einem größeren Abstand zur bestehenden Wohnbebauung am Gorenkamp zu platzieren (Anlage 1, Nr. 4.3.1, 4.3.2). 1.1.10 Der Stellungnahme, den Standort der Feuerwache mittig auf die Freifläche mit Ab- stand zur nördlichen und südlichen Bebauung zu setzen (Anlage 1, Nr. 4.3.4, 4.9.6). 1.1.11 Der Stellungnahme, den nördlichen Grünstreifen bis zur Südgrenze des Kinderspiel- platzes zu verbreitern (Anlage 1. Nr. 4.3.15). 1.1.12 Der Stellungnahme, eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen (Anla- ge 1, Nr. 4.6.5). 1.1.13 Der Stellungnahme, einen Ausgleich für die Einengung des Lebensraums vorzusehen (Anlage 1, Nr. 4.9.18). 1.1.14 Der Stellungnahme, den Flächennutzungsplan nicht zu ändern und damit die Teile des 2. Grünrings nicht zu bebauen (Anlage 1, Nr. 4.10.1). 1.1.15 Der Stellungnahme, ein Gesamtschau-Gutachten zu erstellen (Anlage 1, Nr. 4.10.2). 2. Der Entwurf der 88. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) abschließend beschlossen. Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen (Anlage 2). II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans entstehen keine unmittelbaren Kos- ten. Für die Planung und Errichtung der Feuer- und Rettungswache inklusive der Erschließungsanla- gen entstehen Planungs- und Baukosten. Begründung: Die bisherige L age der Feuer- und Rettungswache 3 am südlichen Rand Hiltrups genügt nicht den strategischen und einsatztaktischen Anforderungen. Aus diesem Grund soll die provisorische Feuer- und Rettungswache 3 an der Hansestraße durch die Bebauung des Grundstücks östli ch der Straße - 3 - V/0107/2025 Hohe Geest ersetzt werden. Hierzu wurden von der Verwaltung die entsprechenden Bauleitplanver- fahren eingeleitet (vgl. V/0528/2021 und V/0360/2023). Ziele der 88. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) sowie des im Parallelverfahren aufgestell- ten Bebauungsplans Nr. 627 sind die Schaffung der planerischen Voraussetzungen für den Neubau der Feuer- und Rettungswache 3. Im Flächennutzungsplan erfolgt für den Änderungsbereich zukünftig eine Darstellung als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“. Zudem wird eine Teilfläche des zweiten Grünrings mit seiner Funktion als klimaökologischer Ausgleichsraum gesichert und weiterhin als Flä- che für die Landwirtschaft dargestellt, überlagert durch die Kennzeichnung als geeigneter Suchraum für Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft für vorwiegend lineare und punktuelle Maßnahmen. Die Fläche nördlich der Straße Mer- kureck soll zukünftig als Grünfläche dargestellt und um das Planzeic hen „Regenrückhaltebecken“ ergänzt werden. Gleichzeitig dient sie als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Zudem wird sie im nordwestlichen Bereich durch eine Waldfläche ergänzt. Für den im Parallelverfahren geführten Bebauungsplan Nr. 627 soll der Satzungsbeschluss durch die Vorlage Nr. V/0108/2025 herbeigeführt werden. Beteiligungsverfahren Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand am 28.09.2023 in Form einer Bürgeranhörung im Forum des Immanuel-Kant-Gymnasiums in Hiltrup statt. Die frühzeitige Be- teiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 11.12.2023 bis einschließlich zum 19.01.2024. Die Veröffentlichung der Entwürfe der 88. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Bebau- ungsplans Nr. 627 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 21.10.2024 bis einschließlich 21.11.2024 statt. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Bela nge nach § 4 Abs. 2 BauGB. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde eine Vielzahl an Anregungen eingebracht, die teil- weise nicht die Planungsebene des FNP betreffen. Alle eingebrachten Stellungnahmen sind in der Anlage 1 aufgeführt . Zu den abwägungs relevanten Stellungnahmen soll entsprechend der Be- schlussvorschläge unter 1.1 Beschluss gefasst werden. Da der Entwurf zur 88. Änderung des FNP nicht geändert werden soll, kann der abschließende Be- schluss gefasst werden (Beschlussvorschlag 2). Nach erfolgtem Beschluss wird die FNP -Änderung der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorgelegt. Nach erfolgter Genehmigung wird die 88. Änderung durch die Bekanntmachung im Amts- blatt der Stadt Münster wirksam. Weitere Informationen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen. - 4 - V/0107/2025 In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Stellungnahmen Anlage 2 – Begründung Anlage 3 – Planzeichnung
V-0107-2025-Anlage-3-Plan
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Rf Rf Rf L DEK K GE M W W WW M M W GE SO Künstlerhof Rf Rf Rf L DEK K GE M W W WW M M W GE SO Künstlerhof F RRB Bisherige Darstellung Neue Darstellung Plan zur 88. Änderung des Flächennutzungsplans Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Änderungsbereich N Stand: 12.06.2024M. 1:15.000 Flächen für den Gemeinbedarf Flächen für Ver- und Entsorgung F Feuerwehr Flächen für die Landwirtschaft Pumpwerk Flächen für vorwiegend lineare und punktuelle Maßnahmen RegenrückhaltebeckenRRB Flächen für vorwiegend flächenhafte Maßnahmen Kennzeichnung,nachrichtliche Übernahmen u. Vermerke Altlast- / Verdachtsfläche > 1 ha Grünflächen Flächen für Wald Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0107/2025
Anlage A
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Anlage A zur V/0107/2025 Kurzüberblick Mit der Vorlage soll der abschließende Beschluss zu 88. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm - Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp her- beigeführt werden. Hierzu wird zunächst über die zur Öffentlichkeits - und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen entschieden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, die Feuer- und Rettungswache 3 an dem o.g. Standort neu zu errichten und somit die Leistungsfähigkeit im Stadtteil Hiltrup sowie im restlichen Stadtgebiet wiederherzustellen und langfristig zu sichern. Finanzierung Durch den abschließenden Beschluss zur Änderung des FNP entstehen zunächst keine direkten Kosten. Für die Errichtung der Feuer - und Rettungswache 3 inklusive der Erschließungsanlagen entstehen Planungs- und Baukosten, über die in den weiteren Verfahren sschritten entschieden werden muss. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage ist § 1 Absatz 3 Satz 1 BauGB. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Durch den Neubau der Feuer- und Rettungswache soll die Sicherheit der Bevölkerung verbessert werden, da sich mit dem neuen Standort die Hilfsfr isten bzw. Erreichungsgrade bei Einsätzen deutlich verbessern werden. Gleichzeitig soll der 2. Grünring mit seiner Funktion als klimaökologischer Ausgleichsraum auf der südlichen Teilfläche östlich Hohe Geest größtmöglich gesichert werden, um seine Funkti onsfä- higkeit zu gewährleisten. Die Festsetzung zur extensiven Begrünung aller Flachdächer der Hauptbaukörper im Bebauungsplan mindert die Eingriffsfolgen durch die Versiegelung. Im Einzel- nen werden hierdurch eine Verbesserung der kleinklimatischen Situation erzielt, die Rückhaltung eines Teils des Regenwassers erreicht und in eingeschränkter Form Lebensmöglichkeiten und Nahrungsangebote vor allem für Insekten und Vögel geschaffen.
V-0107-2025-Anlage-2-Begruendung
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B e g r ü n d u n g
zur 88. Änderung des Flächennutzungsplans
der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Hiltrup
in den Stadtteilen Berg Fidel und Hiltrup Mitte im
Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich
der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck
und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
Inhalt Seite
1. Planungsanlass und Planungsziele ....................................................................................................... 2
1.1 Standortwahl ................................................................................................................................ 2
1.2 Hinweis zu § 1a Abs. 2 BauGB (Bodenschutzklausel) ................................................................ 3
1.3 Hinweis zu § 1a Abs. 5 BauGB (Klimaschutzklausel) ................................................................. 4
2. Änderungsbereich .................................................................................................................................. 5
3. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 5
3.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung .............................................................................. 5
3.2 Vorbereitende Bauleitplanung, Darstellungen im Flächennutzungsplan .................................... 8
3.3 Bestehendes Planungsrecht, sonstige Satzungen, Verordnungen und Plankonzepte ............... 9
4. Änderungsinhalte ................................................................................................................................. 10
4.1 Flächen für den Gemeinbedarf .................................................................................................. 10
4.1.1 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr .......................... 10
4.2 Grünflächen ............................................................................................................................... 10
4.2.1 Zweckbestimmung Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft .............................................................. 10
4.3 Flächen für Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur .................................................... 10
4.3.1 Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken .................................................................... 10
4.4 Flächen für die Landwirtschaft................................................................................................... 10
4.5 Flächen für Wald ....................................................................................................................... 11
4.6 Immissionsschutz ...................................................................................................................... 11
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2a BauGB ...................................................... 11
5.1 Rahmen der Umweltprüfung ...................................................................................................... 11
5.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung ................................ 12
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ...................................................... 12
5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ........................................... 13
5.4.1 Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit ................................................................ 17
5.4.2 Schutzgüter Tiere / Pflanzen, biologische Vielfalt ........................................................... 17
5.4.3 Schutzgut Boden / Fläche ............................................................................................... 18
5.4.4 Schutzgut Wasser ........................................................................................................... 18
5.4.5 Schutzgut Klima / Luft / Klimawandelanpassung ............................................................ 19
5.4.6 Schutzgut Landschaft ...................................................................................................... 19
5.4.7 Schutzgut Sach- und Kulturgüter .................................................................................... 19
5.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter ................................................................................ 20
5.5 Maßnahmen zur Vermeidung / Verhinderung / Verminderung ................................................. 20
5.6 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) ........................................................ 20
5.7 Anderweitige Planungsmöglichkeit ............................................................................................ 20
5.8 Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................ 20
5.9 Zusammenfassung .................................................................................................................... 21
6. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise ........................................................... 21
6.1 Altlasten/ Altlastverdachtsflächen >1 ha.................................................................................... 21
6.2 Denkmalschutz / Archäologie .................................................................................................... 22
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0107/2025
88. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
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1. Planungsanlass und Planungsziele
Anlass der Planungen war die Feststellung, dass aufgrund der Auswertung geltender
Qualitätskriterien die Errichtung einer zusätzlichen Feuer- und Rettungswache erforderlich ist. Es
konnte nicht mehr gewährleistet werden, dass eine leistungsfähige Feuerwehr, die den örtlichen
Gegebenheiten entspricht bzw. gerecht wird, den Stadtbezirk Hiltrup und Teile der Innenstadt von
Münster ausreichend versorgen kann.
Der Geltungsbereich der 88. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) umfasst neben den
erforderlichen Flächen für die Feuerwehr zusätzlich die verbleibenden Flächen des hier
verlaufenden 2. Grünrings gem. Grünordnung der Stadt Münster, welcher den Freiraum zwischen
der ursprünglichen Stadt Münster und den sie umgebenden Stadtteilen umfasst. Durch die
Aufnahme des 2. Grünrings in den Planbereich sollen wichtige Funktionen des Grünrings
planungsrechtlich abgesichert und aufrechterhalten sowie negative Auswirkungen auf das lokale
Biotopverbundsystem verringert werden.
Ziele der 88. Änderung des Flächennutzungsplans (sowie der parallelen Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 627) sind die Schaffung der planerischen Voraussetzungen für den Neubau
der Feuer- und Rettungswache 3 durch eine Darstellung im Flächennutzungsplan als Fläche für
den Gemeinbedarf und die Sicherung einer Teilfläche des 2. Grünrings mit seiner Funktion als
klimaökologischer Ausgleichsraum. Um diese Ziele zu erreichen, wurde die Verwaltung (vgl.
V/0528/2021) mit der Aufstellung der o. g. Bauleitpläne beauftragt. Zudem wurde der
Geltungsbereich für erforderliche wasserwirtschaftliche Infrastruktur (Regenrückhaltebecken) um
die Fläche nördlich der Straße Merkureck erweitert (vgl. V/0360/2023).
1.1 Standortwahl
Schon 2008 wurde festgestellt, dass aufgrund der Auswertung geltender Qualitätskriterien –
speziell der Hilfsfristen bzw. dem Erreichungsgrad bei Einsätzen – die Errichtung einer
zusätzlichen Feuer- und Rettungswache erforderlich ist. Im Jahr 2009 wurde die Suche für einen
neuen Standort der Feuerwache 3 (FW 3) angestoßen, da nach § 3 des Gesetzes über den
Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) nicht mehr sichergestellt
werden konnte, dass eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr
den Stadtbezirk Hiltrup und Teile der Innenstadt versorgen kann. Aufgrund der Eilbedürftigkeit
wurde vorerst auf einen Neubau verzichtet und stattdessen ein temporärer Standort, in einer
ehemalig gewerblich genutzten Halle an der Hansestraße, eingerichtet. Diese wird nun seit 2010
als provisorische Feuerwache 3 genutzt und wurde mit der bereits in Hiltrup bestehenden
Rettungswache verbunden.
Aufgrund der Vorgaben im Hinblick auf die o. g. Erreichbarkeit (Hilfsfrist bzw. Erreichungsgrad
bei Einsätzen) ergeben sich spezielle Anforderungen an die Lage der Feuerwache 3, welche die
räumliche Auswahl eines geeigneten Standorts deutlich begrenzen. Deren aktuelle Lage an der
Hansestraße am südlichen Rand des Stadtgebiets von Hiltrup ist langfristig nicht geeignet, die
strategischen und einsatztaktischen Anforderungen zu erfüllen, sodass 2010 mit der Prüfung und
Planung eines neuen Standorts für die Feuer- und Rettungswache 3 im Norden von Hiltrup bzw.
Süden von Berg Fidel begonnen wurde. Ziel war es, die provisorische Feuer- und Rettungswache
an der Hansestraße zu ersetzen (vgl. V/0737/2017/1).
88. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
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Um das angestrebte Ziel eines Neubaustandortes zu erreichen, wurden im Rahmen einer ersten
Standortuntersuchung (SU) fünf potenzielle Standorte genauer geprüft, darunter auch der
ehemals favorisierte Standort „Nördlich Merkureck“. In einer ergänzenden Untersuchung wurden
weitere Alternativstandorte im unmittelbaren Umfeld untersucht. Bei der Analyse flossen die
spezifischen Anforderungen der Feuerwehr ein, wie etwa die Erreichbarkeit, die verkehrliche
Anbindung, die Flächengröße und die einsatztaktisch erforderliche Ausrichtung der Baukörper.
In die Prüfung wurde eine Vielzahl verschiedener Belange bzw. Faktoren einbezogen. Neben den
o.a. feuerwehrtechnischen Anforderungen an Lage und Neubau (mehrere Alternativstandorte
scheiterten aus feuerwehrtaktischen Gründen) wurden Auswirkungen auf Natur- und Freiraum,
vor allem im Hinblick auf die Grünordnung Münster geprüft. Auch die städtebauliche Integration
in die bestehende Siedlungs- und Baustruktur wurde berücksichtigt. Darüber hinaus war die
Standortwahl abhängig von der liegenschaftlichen Verfügbarkeit, weshalb mehrere andere,
grundsätzlich geeignete Standorte verworfen werden mussten. In der Gesamtabwägung wurde
schließlich das Grundstück nördlich der Straße Merkureck, westlich der Straße Hohe Geest und
östlich der Westfalenstraße (heute Gemarkung Hiltrup, Flur 7, Flurstück 618) als Standort
ausgewählt und für die Realisierung beschlossen.
Eine erweiterte Baugrunduntersuchung zeigte jedoch, dass dieser Standort aufgrund von
Stabilitätsbedenken des Untergrundes (bedingt durch eine ehemalige Sandgrube, die mit
Bauschutt verfüllt wurde) wirtschaftlich nicht realisierbar ist.
Nach Berücksichtigung der entsprechenden Standortkriterien (u. a. auch die Betroffenheit von
Altlasten-/Altlastenverdachtsflächen) und der zahlreichen Planungsalternativen in den
vorangegangenen Standortuntersuchungen wurde in einer weiteren Standortanalyse das aktuelle
Planungsgebiet als geeigneter und verträglicher Standort für die Errichtung der Feuer- und
Rettungswache 3 identifiziert (vgl. V/0743/2021). Dieser Standort erfüllt sowohl den
Flächenbedarf als auch die speziellen Anforderungen an die Lage. Zudem konnte die
liegenschaftliche Verfügbarkeit sichergestellt werden, sodass die Stadt Münster den nördlichen
Teil des Gebiets inzwischen erworben hat. Untersuchungen zur Bodenbeschaffenheit, Altlasten
sowie Lärm- und Wasserbewirtschaftung haben gezeigt, dass dieses Areal für den Bau der
Feuer- und Rettungswache 3 geeignet ist.
1.2 Hinweis zu § 1a Abs. 2 BauGB (Bodenschutzklausel)
Münster ist eine wachsende Stadt mit einer wohnberechtigten Bevölkerung von aktuell 322.715
(31.12.2024) Einwohnern1. Für das Jahr 2030 prognostizieren sowohl das Land NRW als auch
die Stadt Münster selbst ein weiteres Einwohnerwachstum. Dies führt – zusammen mit den
1 vgl. auch https://www.stadt-muenster.de/statistik-stadtforschung/zahlen-daten-fakten; die genannten
Einwohnerzahlen beziehen sich auf die sogenannte wohnberechtigte Bevölkerung Münsters. Diese beinhaltet alle
Menschen mit Hauptwohnsitz oder Zweitwohnsitz (beide Gruppen tragen zur Wohnungsnachfrage bei) und basiert
auf dem städtischen Melderegister. Es gibt allerdings deutliche Unterschiede zwischen dieser Zahl und der im
Rahmen des Zensus 2022 aktuell ermittelten Bevölkerungszahl für Münster. Die amtliche Bevölkerungszahl für
Münster im Jahr 2022 beträgt daher 303.772 Menschen (allerdings ausschließlich Menschen mit Hauptwohnsitz).
Weitere Informationen dazu sind zu finden unter: https://www.stadt-muenster.de/aktuelles/newsdetail/zensus-2022-
ergebnisse
88. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
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allgemein sinkenden Haushaltsgrößen – zum Bedarf von ca. 2.000 Neubauwohnungen im Jahr2.
Die Zunahme der Einwohnerzahl und das Entstehen neuer Wohnungen führen – aufgrund der
gesetzlichen Qualitätsanforderungen an leistungsfähige Feuerwehren (vgl. auch § 3 BHKG) – zu
einem entsprechenden Bedarf nach geeigneten Standorten für kritische Infrastrukturen wie
Feuer- und Rettungswachen. Leistungsfähige Feuerwehren sind von entscheidender Bedeutung,
da sie eine fundamentale Rolle in der Sicherheitsgewährleistung im Stadtgebiet von Münster
sowie darüber hinaus spielen.
Zudem hat der Rat der Stadt Münster beschlossen, durch die Aufnahme des 2. Grünrings in den
Planbereich wichtige Funktionen des 2. Grünrings auch planungsrechtlich zu sichern, sodass die
Inanspruchnahme bisher baulich nicht genutzter Freiflächen i. S. des Bodenschutzgebotes des
BauGB minimiert und umliegende Freiräume stärker geschützt werden. Insgesamt entspricht die
vorliegende Planung daher den Anforderungen des § 1a BauGB, mit Grund und Boden sparsam
und schonend umzugehen.
1.3 Hinweis zu § 1a Abs. 5 BauGB (Klimaschutzklausel)
Der Änderungsbereich ist durch landwirtschaftlich genutzte Fläche (Grünland) und Wald geprägt.
Von einer tatsächlichen baulichen Inanspruchnahme ist vorwiegend landwirtschaftlich geprägte
Fläche (Grünland) betroffen. Gemäß dem städtischen Umweltkataster tangiert der
Geltungsbereich keine klima- bzw. luftrelevanten Strukturen im Sinne von
Kaltluftentstehungsgebieten oder -leitbahnen oder Belüftungskorridore. Das Plangebiet liegt
indes vollständig in einem klimaökologischen Ausgleichsraum und der Änderungsbereich ist in
der Grünordnung Münster (Teilplan Grünsystem/Freiraumkonzept) Teil des 2. Grünrings, welcher
den Freiraum zwischen der ursprünglichen Stadt Münster und den sie umgebenden Stadtteilen
umfasst. Durch die Aufnahme eines Teilbereichs des 2. Grünrings in den Planbereich können
wichtige Funktionen des Grünrings planungsrechtlich abgesichert und aufrechterhalten werden.
Da dieser durch die Feuerwache eingeengt werden würde, besteht ein umso höherer Anspruch,
die verbleibenden Flächen in ihrer Funktion zu sichern und von etwaiger – auch
außenbereichskonformer Bebauung – freizuhalten. Der Eingriff in die Grünordnung und den
Naturhaushalt ist an dem hier maßgeblichen Standort geringer als am ursprünglich angedachten
Standort „Merkureck“ und wird folglich als vertretbar eingestuft. Das Planvorhaben trägt damit
nicht zu einer relevanten Verstärkung des Klimawandels bei. Zudem werden durch
Festsetzungen auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 627 für mindestens extensiv begrünte
Flachdächer – teilweise in Kombination mit Photovoltaikanlagen – entsprechende Maßnahmen
zum Klimaschutz und zur Klimawandelfolgenanpassung getroffen.
Eine besondere Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels besteht
nicht. Im Gegenteil kann die geplante Regenrückhalte-Maßnahme nördlich der Straße Merkureck
– ausgelöst durch die sensibleren Anforderungen der Feuerwache – insgesamt der Entlastung
im Bereich Hohe Geest und im Bereich der Westfalenstraße dienen. Demnach profitiert der
weitere Nahbereich im Falle eines Starkregenereignisses. Auch die bereits realisierte
2 vgl. dazu auch das Kompendium zum Handlungskonzept Wohnen, Münster 2014, die Dokumentation zur
Planungswerkstatt 2030, die Vorlagen zur Fortschreibung des Baulandprogramms (vgl. V/0193/2023 bzw.
V/0260/2024) die Ratsvorlage zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland (V/0339/2023) sowie die Vorlage
zu den Ergebnissen der Wohnungsstättenbedarfsprognose (V/0606/2023).
88. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
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Ausgleichsmaßnahme auf der Fläche nördlich der Straße Merkureck kann so – in Kombination
mit dem Regenrückhaltebecken – planungsrechtlich abgesichert werden.
2. Änderungsbereich
Der Bereich der 88. Änderung des Flächennutzungsplans ist aus dem Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 627 abgeleitet. Der Änderungsbereich liegt im Süden des Stadtteils Berg
Fidel sowie zum Teil im Norden von Hiltrup-Mitte und wird wie folgt begrenzt:
im Norden durch den Geltungsbereich des Bebauungsplans HI9 bzw. die Bebauung am
Gorenkamp,
im Westen durch die Westfalenstraße,
im Süden durch die Straße Merkureck und die Bebauung Im Dahl sowie
im Osten durch die Bahnstrecke Hamm-Emden.
3. Planungsrechtliche Situation
3.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist das wichtigste Steuerungsinstrument der Landesplanung.
Der LEP legt die Ziele und Grundsätze für die räumliche Entwicklung des gesamten Landes fest
und dient als verbindliche Vorlage für die Regionalplanung. Der aktuell geltende LEP NRW ergibt
sich aus der LEP-Fassung von 2017, der 1. Änderung 2019 und der 2. Änderung des LEP NRW
2024.
Der Regionalplan Münsterland wiederum legt die räumlichen und strukturellen Entwicklungen in
der Region als raumplanerisches Gesamtkonzept fest. Als Planungsgrundlage gibt er die
Rahmenbedingungen für die kommunalen Flächennutzungspläne vor. Der geltende Regionalplan
Münsterland wurde am 16. Dezember 2013 vom Regionalrat Münster aufgestellt und am 27. Juni
2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht. Seit dem 16.
Februar 2016 wird der Regionalplan durch den Sachlichen Teilplan Energie sowie seit dem 24.
Oktober 2018 zusätzlich durch den Sachlichen Teilplan Kalkstein ergänzt. Zudem sind
mittlerweile mehrere Regionalplanänderungen – auch auf dem Stadtgebiet von Münster –
wirksam geworden.
Im Dezember 2022 wurde durch den Regionalrat Münster ein umfangreiches
Änderungsverfahren eingeleitet, um den Regionalplan an die Änderungen des
Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW), den neu aufgestellten Bundesraumordnungsplan
für den Hochwasserschutz (BRPH) und weitere gesetzliche Novellierungen anzupassen. Die
Änderung des Regionalplans Münsterland wurde am 31.03.2025 vom Regionalrat Münster
beschlossen und am 17.04.2025 öffentlich bekanntgemacht.
Der nordöstliche Bereich (Gemeinbedarfsfläche) der 88. FNP-Änderung im Stadtbezirk Münster-
Hiltrup in den Stadtteilen Berg Fidel und Hiltrup-Mitte im Bereich Östlich der Westfalenstraße /
Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl /
Südlich der Bebauung Gorenkamp ist im geänderten Regionalplan Münsterland, unter
Berücksichtigung der Maßstäblichkeit von Raumordnungsplänen, einem Allgemeinen
88. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
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Siedlungsbereich (ASB) zuzuordnen, da der dargestellte ASB deutlich über die vorhandene,
nördlich angrenzende Bebauung hinausgeht. Das Plangebiet liegt zudem in Zone III des
Trinkwasserschutzgebietes Münster-Geist und tangiert unter Berücksichtigung der o. g.
Maßstabsunschärfe des Raumordnungsplans vor allem im südlichen und westlichen Teil des
FNP-Änderungsbereichs einen regionalplanerischen Bereich, der dem Schutz der Landschaft
und landschaftsorientierten Erholung (BSLE) dient.
Die hier geplante Siedlungsentwicklung bewegt sich daher innerhalb eines im Regionalplan
Münsterland festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereichs (bzw. geht im Zuge der o. a.
maßstabsbedingten Unschärfe unwesentlich über die dargestellte ASB-Fläche hinaus, ohne dass
diese durch eine klare räumliche Barriere o. ä. begrenzt wäre) und ist damit auch mit dem Ziel 2-
3 des LEP NRW vereinbar.
Die im Regionalplan gekennzeichneten Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz
sollen die Grundwasservorkommen schützen, die der öffentlichen Wasserversorgung dienen.
Aufgrund der geplanten Schließung des Wasserwerkes Münster-Geist, soll auch das
entsprechende Trinkwasserschutzgebiet in diesem Bereich aufgehoben werden, sodass der o. g.
Schutzzweck an dieser Stelle zukünftig entfällt. 3 Bis dahin sind jedoch die Verbote und
Genehmigungspflichten der Wasserschutzgebietsverordnung (WSG-VO) einzuhalten, sodass
gewährleistet wird, dass die Nutzung des Grundwasservorkommens nach Menge, Güte und
Verfügbarkeit weder einschränkt noch gefährdet wird.
Innerhalb von Bereichen für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung
(BSLE) hat zudem die Sicherung der gesamten natürlichen Leistungsfähigkeit sowie die
Erhaltung eines bestimmten Landschaftscharakters und Nutzungsmusters einen hohen
Stellenwert. Sie sollen dazu beitragen, ein möglichst dichtes Netz von schützenswerten Biotopen
und einen zusammenhängenden Biotopverbund zu schaffen. Die Auswirkungen auf den
betroffenen und umliegenden Biotopverbund des Plangebiets sind in den Planunterlagen zur 88.
Änderung des Flächennutzungsplans und der parallelen Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 627
umfassend berücksichtigt worden.
Durch die Aufnahme des südlichen Teilbereichs des 2. Grünrings der Grünordnung Münster in
den Planbereich, welcher im Flächennutzungsplan weiterhin als Fläche für die Landwirtschaft
dargestellt werden soll (überlagert durch die Kennzeichnung als geeigneter Suchraum für
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft für vorwiegend lineare und punktuelle Maßnahmen) und insbesondere im
Bebauungsplan Nr. 627 entsprechende Berücksichtigung findet, sollen wichtige
Freiraumfunktionen planungsrechtlich abgesichert und aufrechterhalten sowie negative
Auswirkungen auf das Biotopverbundsystem verringert werden. Dies wird mithin auch durch die
weitere planungsrechtliche Sicherung der Grünfläche (u. a. für Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) nördlich der Straße Merkureck
unterstützt. Aus Sicht der Stadt Münster ist eine ausreichende Rücksichtnahme auf die o. g.
Schutzzwecke somit gegeben, sodass die beabsichtigte Darstellung des FNP diesbezüglich auch
mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist.
3 vgl. dazu auch die Vorlagen zur Neustrukturierung der Wasserversorgung – DIPOL (V/0318/2018) und zur 1.
Fortschreibung des Wasserversorgungskonzepts 2024 (V/0279/2024)
88. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
Begründung / Seite 7 von 23
Hinweis zum Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz (BRPH) (Hochwasser- und
Starkregenschutzklausel)
Am 1. September 2021 ist der länderübergreifende Bundesraumordnungsplan
Hochwasserschutz (BRPH) in Kraft getreten. Der neue BRPH hat das Ziel, länderübergreifend
die von Starkregen und Hochwasser ausgehenden Gefahren zu verringern. Von besonderer
Bedeutung sind die Sicherung und Rückgewinnung natürlicher Überschwemmungsflächen, die
Risikovorsorge in potenziell überflutungsgefährdeten Bereichen und der Rückhalt des Wassers
in der Fläche des gesamten Einzugsgebiets. Der Plan soll das Wasserrecht unterstützen und
ergänzen und dient dazu, den Hochwasserschutz u. a. durch vorausschauende Planung zu
verbessern. § 1 Abs. 4 BauGB verpflichtet, die im BRPH festgelegten Ziele zu beachten und die
Grundsätze im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen.
Insbesondere folgende Ziele und Grundsätze sind für die vorliegende Planungsabsicht gemäß
Bezirksregierung Münster zu beachten bzw. berücksichtigen:
Festlegungen zum Hochwasserrisikomanagement: Ziel I.1.1,
Festlegungen zum Klimawandel und -anpassung: Ziel I.2.1,
Festlegungen zu Einzugsgebieten nach § 3 Nummer 13 WHG: Grundsatz II.1.1
Bei dem Plangebiet der 88. FNP-Änderung handelt es sich um einen heute unversiegelten
Bereich, der im Flussgebiet Ems, Teileinzugsbereich Obere Ems (Basiseinzugsgebiete 32921
und 32688 gemäß GSK3E NRW), jedoch außerhalb gesetzlicher Überschwemmungsgebiete
liegt. Das Plangebiet grenzt an kein Fließgewässer an und weist damit auch keine
Hochwassergefahren gem. Hochwassergefahrenkarte NRW auf. Nach der
Starkregengefahrenhinweiskarte NRW und den Starkregengefahrenkarten der Stadt Münster 4
kann ein Teilbereich im Südosten des Plangebietes der 88. FNP-Änderung bei
seltenen (Intensität ca. 37 – 40 mm/Stunde, Starkregenindex 5),
außergewöhnlichen (Intensität ca. 44 – 48 mm/Stunde, Starkregenindex 7),
und insbesondere bei extremen (Starkregenindex 10)
Starkregenereignissen überflutet werden (vgl. Abbildung 1). Dieser Teilbereich soll jedoch nicht
baulich genutzt werden.
4 vgl. https://www.stadt-muenster.de/wasser/starkregengefahrenkarten
88. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
Begründung / Seite 8 von 23
Abbildung 1: Betroffenheit des Plangebietes bei extremen Starkregenereignissen 5
Die Entwässerung des Plangebietes erfolgt in separaten Schmutz- und Regenwasserkanälen
(Trennsystem). Das Kanalnetz an der Hohen Geest und der Straße Merkureck ist bereits im
Bestand ausgelastet. Die zukünftige Feuer- und Rettungswache erfordert als kritische
Infrastruktur zudem deutlich höhere Sicherheiten. Zur Entlastung des Kanalnetzes soll der
Nachweis der Überstaufreiheit für ein 10-jähriges Regenereignis berücksichtigt werden. Dies wird
durch die Errichtung einer Regenrückhaltung auf dem Grundstück nördlich der Straße Merkureck
angestrebt. Diese Fläche bietet sich – aufgrund des Altlastenvorkommens und der daraus
resultierenden fehlenden Standsicherheit für Baukörper – für die Anlage einer Regenrückhaltung
an. Zur Schonung der Flächen wird die Regenrückhaltung als flacher Graben angelegt und
abgedichtet, um ein Ausspülen der Altlasten in das Grundwasser zu verhindern. So gelingt auch
eine multifunktionale Nutzung von Regenrückhaltung und vorhandener Ausgleichsfläche auf dem
Grundstück. Diese Regenrückhaltung dient gleichzeitig einer Entwässerungsentlastung im
Bereich Hohe Geest und Westfalenstraße, sodass auch der Nahbereich von der angestrebten
Planung profitiert. Das Wasser aus dem Regenrückhaltegraben soll gedrosselt ins
Entwässerungs-Netz im Bereich Merkureck geleitet werden, um im weiteren Verlauf eine
Verbesserung an der Einleitungsstelle in das Nebengewässer des Getterbaches zu erzielen. In
Fließrichtung unterhalb der Regenrückhaltung sind Regenwasserbehandlungsanlagen für die
Entwässerungsgebiete der Kanalisation in der Meesenstiege, Westfalenstraße und im Burgwall
vorgesehen.
Darüber hinaus kann das anfallende Regenwasser der Dachflächen der geplanten
Betriebsgebäude im östlichen Bereich des Feuerwehrgrundstücks – über die belebte Bodenzone
innerhalb der Grünfläche – versickert werden. Weitere Rückhaltemöglichkeiten werden durch
mindestens extensive Dachbegrünungen auf Flachdächern geboten und dementsprechend auf
5 ebd.
88. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
Begründung / Seite 9 von 23
Ebene des Bebauungsplans Nr. 627 festgesetzt. Die Dachbegrünung hat den Vorteil, dass die
Kanalisation entlastet und erforderliches Regenrückhaltevolumen reduziert wird.
Die 88. Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht damit den Zielen und Grundsätzen des
Bundesraumordnungsplans Hochwasserschutz.
Mit Schreiben vom 16.01.2025 hat die Bezirksregierung Münster die Vereinbarkeit der 88.
Änderung des FNP mit den Zielen der Raumordnung im Rahmen der landesplanerischen
Abstimmung zudem auch aus ihrer Sicht bestätigt.
3.2 Vorbereitende Bauleitplanung, Darstellungen im Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt für den Änderungsbereich
östlich der Straße Hohe Geest Flächen für die Landwirtschaft dar, überlagert durch die
Kennzeichnung als geeigneter Suchraum für Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft für vorwiegend lineare und punktuelle
Maßnahmen. Die Fläche nördlich der Straße Merkureck ist im Flächennutzungsplan als Fläche
für die Landwirtschaft mit überlagerter Fläche für vorwiegend flächenhafte Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt sowie
ebenfalls überlagert von der Darstellung einer Altlast- / Verdachtsfläche >1 ha. Zudem stellt der
Flächennutzungsplan südlich der Kurve und des Übergangs der Straße Merkureck in die Straße
Hohe Geest das Planzeichen Pumpwerk dar. Weiterhin liegt das Plangebiet innerhalb eines im
Flächennutzungsplan nachrichtlich gekennzeichneten Wasserschutzgebiets Zone III.
3.3 Bestehendes Planungsrecht, sonstige Satzungen, Verordnungen und Plankonzepte
Die Flächen innerhalb des Änderungsbereichs liegen im planungsrechtlichen Außenbereich,
sodass sich die Zulässigkeit von Vorhaben bisher nach den Regelungen des § 35 BauGB
bemessen hat.
Außerdem liegt der Geltungsbereich der 88. FNP-Änderung im 2. Grünring der Grünordnung
Münsters, der eine stadtgliedernde und naherholungsversorgende Funktion innehat. Zudem
gelten die beiden Flächen laut Grünordnung als Freiflächen, die zur Sicherung der
Freiraumfunktionen keine baulichen Entwicklungen zulassen. Gleichzeitig dient das Plangebiet
als Verbindung zwischen dem 2. Grünring und dem Grünzug Vennheide-Davert, da sowohl
östlich als auch westlich weitere Grünflächen anschließen. Das Plangebiet liegt zudem innerhalb
einer Biotopverbundfläche mit besonderer Bedeutung (LANUV), also einer Verbindungsfläche,
welche die Ausbreitung bzw. den Austausch von Individuen benachbarter Populationen
ermöglichen soll.
Durch die Aufnahme des 2. Grünrings in den Planbereich (insbesondere des Bebauungsplanes
Nr. 627) können jedoch wichtige Funktionen des Grünrings planungsrechtlich abgesichert und
aufrechterhalten sowie negative Auswirkungen auf das lokale Biotopverbundsystem abgemildert
werden.
88. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
Begründung / Seite 10 von 23
4. Änderungsinhalte
4.1 Flächen für den Gemeinbedarf
4.1.1 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr
Die nördliche Teilfläche mit dem Standort für die Feuerwache 3 soll durch die 88. FNP-Änderung
als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr dargestellt werden.
Allgemeiner Hinweis zur Erschließung:
Detaillierte Erläuterungen zur äußeren und inneren Erschließung sind dem Bebauungsplan Nr.
627 zu entnehmen.
4.2 Grünflächen
4.2.1 Zweckbestimmung Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Die Fläche nördlich der Straße Merkureck soll zukünftig als Grünfläche dargestellt werden. Die
Grünfläche wird neben der Regenrückhaltung (s. Kap. 4.3) weiterhin als Ausgleichsfläche
vorrangig dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dienen,
sodass das Planzeichen Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft ergänzt wird.
4.3 Flächen für Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur
Allgemeiner Hinweis zur Entwässerung:
Die Entwässerung des Änderungsbereichs wird konkret im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung sichergestellt. Neben der Anlage eines Regenrückhaltebeckens (s. Punkt 4.3.1)
werden auf Regelungsebene des Bebauungsplans Nr. 627 u. a. Maßnahmen durch Festsetzung
einer extensiven Dachbegrünung vorgesehen. Vergleiche dazu auch die Ausführungen unter 3.1.
4.3.1 Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken
Auf der Fläche nördlich der Straße Merkureck soll zudem das Planzeichen
Regenrückhaltebecken ergänzt werden.
4.4 Flächen für die Landwirtschaft
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für den Änderungsbereich östlich der Straße Hohe
Geest Flächen für die Landwirtschaft dar, überlagert durch die Kennzeichnung als geeigneter
Suchraum für Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft für vorwiegend lineare und punktuelle Maßnahmen. Diese Darstellung soll
für die südliche bzw. südöstliche Teilfläche beibehalten werden.
88. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
Begründung / Seite 11 von 23
4.5 Flächen für Wald
Im Norden bzw. Nordwesten des Plangebiets liegt eine ca. 5.600 m² große Fläche mit
Waldeigenschaft6, die im Flächennutzungsplan künftig als „Fläche für Wald“ dargestellt wird und
somit dem Bestand entspricht. Gleichzeitig wird das Ziel unterstützt, die Verbindung zwischen
dem 2. Grünring und dem Grünzug Vennheide-Davert zu stärken sowie negative Auswirkungen
auf die Verbindungseigenschaften des lokalen Biotopverbundes abzumildern.
4.6 Immissionsschutz
Im Bauleitplanverfahren sind die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gem.
§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB zu berücksichtigen. Schädliche Umwelteinwirkungen (z. B. in Form von
Schallimmissionen) sind so weit wie möglich zu vermeiden. Aufgrund der räumlichen Nähe der
geplanten Feuer- und Rettungswache zur Wohnbebauung wurden die auf die Wohnbebauung
einwirkenden Geräuschimmissionen ermittelt und es wurde geprüft, ob diese mit den geltenden
immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen vereinbar sind. Um dem allgemeinen Grundsatz der
Konfliktbewältigung Rechnung zu tragen, wurde daher ein Immissionsschutz-Gutachten erstellt,
welches die auf das Plangebiet einwirkenden Geräuschimmissionen durch Straßen- und
Schienenverkehr sowie potenzielle Auswirkungen durch die geplante Nutzung und den
planbedingten Mehrverkehr begutachtet. Das Lärmgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die
geltenden Immissionsrichtwerte sowohl zur Tageszeit als auch zur ungünstigsten vollen
Nachtstunde eingehalten bzw. deutlich unterschritten werden. 7 Im Einzelfall kann es – je nach
Einsatzort – durch die Verwendung des Martinshorns zu Überschreitungen des maximalen
Spitzenpegels an mehreren Immissionsorten zur Nachtzeit kommen. Zur Tageszeit bleibt das
Spitzenpegelkriterium eingehalten. Die Feuerwehr hat den aktuellen Stand der Technik zu
berücksichtigen und alle verhältnismäßigen Schutzmaßnahmen sind zu ergreifen. Die
Sicherstellung des Immissionsschutzes erfolgt mithin auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung
im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 627.
Auch die Auswirkungen der nutzungsbedingten Lichtimmissionen durch die Planung auf die
Nachbarschaft und Umwelt sind im späteren Baugenehmigungsverfahren weiter zu prüfen.
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2a BauGB
5.1 Rahmen der Umweltprüfung
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2
Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt worden. Umfang und Detaillierungsgrad
für die Ermittlung der Umweltbelange entsprechen der Ebene des Flächennutzungsplans.
Die Beschreibung soll sich nach den Vorgaben des BauGB auf die direkten und die etwaigen
indirekten, sekundären, kumulativen, grenzüberschreitenden, kurzfristigen, mittelfristigen und
langfristigen, ständigen und vorübergehenden sowie positiven und negativen Auswirkungen der
6 vgl. auch die Stellungnahme vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW vom 19.01.2024
7 Details hierzu können der Begründung des Bebauungsplans Nr. 627 sowie dem nachfolgend benannten Gutachten
entnommen werden. „Immissionsschutz-Gutachten: Schalltechnische Untersuchung für die geplante Feuer- und
Rettungswache III inkl. nicht polizeilicher Gefahrenabwehr der Stadt Münster“, Normec uppenkamp, Ahaus,
05.07.2024.
88. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
Begründung / Seite 12 von 23
geplanten Vorhaben erstrecken. Die Beschreibung soll zudem den auf Ebene der Europäischen
Union oder auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene festgelegten Umweltschutzzielen
Rechnung tragen.
Die Angaben zu Qualität und Ausstattung von Natur und Umwelt beruhen - soweit nicht anders
angegeben - auf dem Umweltkataster der Stadt Münster http://geo.stadt-
muenster.de/umweltkataster.
Für die Belange des Artenschutzes und des Immissionsschutzes fußt der Umweltbericht auf den
Ergebnissen folgender Fachgutachten:
Neubau Feuerwache III in Münster-Hiltrup - Artenschutz-Fachbeitrag Stufe II (Hamann &
Schulte 2023)
Immissionsschutz-Gutachten - Schalltechnische Untersuchung für die geplante Feuer-
und Rettungswache III inkl. nicht polizeilicher Gefahrenabwehr der Stadt Münster
(Normec Uppenkamp vom 05.07.2024)
5.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung
Durch die 88. Änderung des Flächennutzungsplans wird der Standort für die Feuer- und
Rettungswache 3 als Fläche für den Gemeinbedarf mit dem Planzeichen „Feuerwehr“ dargestellt.
Zudem wird eine Teilfläche des zweiten Grünrings mit seiner Funktion als klimaökologischer
Ausgleichsraum gesichert und weiterhin als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, überlagert
durch die Kennzeichnung als geeigneter Suchraum für Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft für vorwiegend lineare und
punktuelle Maßnahmen. Die Fläche nördlich der Straße Merkureck soll zukünftig als Grünfläche
dargestellt und um das Planzeichen „Regenrückhaltebecken“ ergänzt werden. Gleichzeitig dient
sie als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft. Zudem wird sie im nordwestlichen Bereich durch eine Waldfläche ergänzt.
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Der Änderungsbereich ist im geltenden Regionalplan - Teilabschnitt Münsterland - als
Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) dargestellt. Das Plangebiet liegt zudem in einem
Wasserschutzgebiet Zone III und in einem Bereich, der dem Schutz der Landschaft und
landschaftsorientierten Erholung (BSLE) dient.
Ein Landschaftsplan liegt für den Änderungsbereich nicht vor. Ein Aufstellungsbeschluss für die
Erarbeitung eines Landschaftsplanes im Bereich Hiltrup und Amelsbüren ist im Jahr 2024 gefasst
worden.
Folgende fachgesetzliche Anforderungen sind zu berücksichtigen:
88. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
Begründung / Seite 13 von 23
Schutzgut Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Menschen /
Gesundheit
- Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG)
- TA Lärm
- Verordnung über Luftqualitätsstandards und
Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)
Pflanzen und
Tiere /
biologische
Vielfalt
- Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie
92/43/EWG) im Hinblick auf streng geschützte Arten
- Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. den Regelungen
des BauGB)
Fläche und
Boden
- Bundes-/Landesbodenschutzgesetz
Wasser - Wasserhaushaltsgesetz
- Landeswassergesetz
- Wasserschutzgebietsverordnung (WSG-VO) Münster-Geist
(18.06.1990)
Klima / Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG)
- 39. BImSchV
Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. den Regelungen
des BauGB)
Kulturelles Erbe - Denkmalschutzgesetz NRW
Tabelle 1: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Der Lärmaktionsplan Münster sowie der Luftreinhalteplan Münster weisen für das Plangebiet
keine maßnahmenbezogene Relevanz auf. Der Änderungsbereich befindet sich innerhalb der
Zone III des Wasserschutzgebiets Münster-Geist und im Bereich des Münsterländer
Kiessandzuges. Die Verbote und Genehmigungspflichten der Wasserschutzgebietsverordnung
(WSG-VO) Münster-Geist (18.06.1990) sind einzuhalten, so dass gewährleistet wird, dass das
Grundwasservorkommen nach Menge, Güte und Verfügbarkeit weder eingeschränkt noch
gefährdet wird.
Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb eines gesetzlichen Überschwemmungsgebiets.
Gemäß der Grünordnung der Stadt Münster, die im Rahmen einer informellen
Planungsgrundlage als Bewertungsmaßstab herangezogen wird, liegt die Fläche im 2. Grünring.
Dem 2. Grünring kommt eine hohe stadtgliedernde Bedeutung zu, da er den Freiraum zwischen
der ursprünglichen Stadt Münster und den sie umgebenden Stadtteilen umfasst.
5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 8
Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen sind im
Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten.
8 Soweit möglich soll gemäß Anlage 1 BauGB die Prognose auch die möglichen erheblichen Auswirkungen während
der Bau- und Betriebsphase der geplanten Vorhaben berücksichtigen. Im Rahmen der Flächennutzungsplanung ist
dies in der Regel für einige zu prüfende Aspekte, z.B. eingesetzte Techniken und Stoffe, Art und Menge der
88. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
Begründung / Seite 14 von 23
Schutzgut Beschreibung der heutigen
Umweltsituation
Prognose der
Umweltauswirkungen
Bewertung
Mensch /
menschliche
Gesundheit
- Freiraum, der durch
Landwirtschaft,
Verkehrsfläche und
umliegende Siedlungsgebiete
geprägt ist.
- Landwirtschaftliche Fläche
(Pferdeweide), ökologische
Ausgleichsfläche, Spielplatz
und Straßenverkehrsfläche
der Hohen Geest.
- Lärmvorbelastung,
insbesondere durch
westlichen Straßen- und
östlichen Schienenverkehr.
- Keine relevante
Luftvorbelastung durch
Straßenverkehr.
- Erholungsnutzung im Bereich
des Spielplatzes.
- Verlust einer Teilfläche des
2. Grünrings durch
Ausweisung einer
Gemeinbedarfsfläche im
nördlichen Bereich.
- Sicherung einer Teilfläche
des 2. Grünrings.
- Die Immissionsrichtwerte
werden gemäß Lärm-
Gutachten eingehalten bzw.
unterschritten.
erheblich
Tiere / Pflanzen /
biologische Vielfalt
- Gutachterlicher Nachweis
von 13 planungsrelevanten
Fledermausarten und acht
planungsrelevanten
Vogelarten.
- Größerer
Gehölzbrachekomplex auf
der Fläche nördlich der
Straße Merkureck, der als
Fläche für die Landwirtschaft
und überlagert als
Maßnahmenfläche für
vorwiegend flächenhafte
(Ausgleichs-)Maßnahmen im
Sinne des Naturschutzes
ausgewiesen ist.
- Erhebliche
Beeinträchtigungen für den
Steinkauz aufgrund der Nähe
zum Brutplatz und dem
Verlust essentieller
Nahrungshabitate.
- Gehölzbrachekomplex bleibt
in großen Teilen erhalten,
wird aber in der neuen
Darstellung des FNP mit der
Möglichkeit versehen, ein
Regenrückhaltebecken zu
etablieren.
- Neuausweisung einer
Grünfläche und einer
Waldfläche zur
beabsichtigten Verbindung
zwischen dem 2. Grünring
und dem Grünzug
Vennheide-Davert sowie zur
Funktionssicherung der
Fläche
- Gebiete von
gemeinschaftlicher
Bedeutung (FFH-Gebiete)
oder europäische
Vogelschutzgebiete werden
nicht berührt.
- Ausgleichserfordernisse im
Zuge der Eingriffsregelung
sind zu erwarten. Die
Eingriffe werden in erster
Linie durch die Versiegelung
und Überbauung bislang
erheblich
erzeugten Abfälle, Abrissarbeiten, zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Etwaige Umweltfolgen sind im
Rahmen der sich anschließenden Plan-/Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.
88. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
Begründung / Seite 15 von 23
Schutzgut Beschreibung der heutigen
Umweltsituation
Prognose der
Umweltauswirkungen
Bewertung
unversiegelter Freiflächen
sowie die Inanspruchnahme
eines Teils der überwiegend
von Gehölzbewuchs
geprägten Ausgleichsfläche
hervorgerufen.
Boden / Fläche - Der Änderungsbereich des
FNP ist dem Außenbereich
zuzuordnen. Er wird
landwirtschaftlich bzw. als
Ausgleichsfläche für Eingriffe
in Natur und Landschaft
genutzt.
- Im Großteil des Plangebietes
stehen Braunerden als
schutzwürdige Böden mit
hoher Funktionserfüllung mit
Biotopentwicklungspotential
für Extremstandorte.
- Im Geltungsbereich befindet
sich die im städtischen
Altlast-
/Verdachtsflächenkataster
geführte Fläche 916A (Fläche
nördlich Merkureck). Es
handelt sich um eine
ehemalige
Entsandungsfläche, die mit
Boden und Bauschutt mit
einer Mächtigkeit von bis zu 7
bis 8 m verfüllt wurde. Ein
maßgeblicher
Schadstoffparameter auf dem
Grundstück sind
polycyclische aromatische
Kohlenwasserstoffe (PAK).
- Durch die Planung wird eine
bislang landwirtschaftlich
genutzte, planungsrechtlich
im Außenbereich gelegene
Fläche in einem Umfang von
2,4 ha als
Gemeinbedarfsfläche
(Zweckbestimmung
Feuerwehr) dargestellt.
- Die geplante Nutzung auf der
im Altlast-
/Verdachtsflächenkataster
geführten Fläche 916A ist
möglich, die technischen
Sicherungs- und
Sanierungsmaßnahmen
werden in nachfolgenden
Plan- und Genehmigungsver-
fahren für den Einzelfall
festgelegt.
erheblich
Wasser - Plangebiet liegt innerhalb der
Wasserschutzgebietszone III
des
Trinkwasserschutzgebietes
Münster-Geist
- Grundwasserschutzfunktion
sehr niedrig.
- Gemäß den
Starkregengefahrenkarten
der Stadt Münster liegt ein
Überflutungspotenzial für
Teilflächen vor. Dieses
konzentriert sich auf
Überflutungen vor allem in
einem Teilgebiet im Südosten
des Änderungsbereichs.
- Sicherung der westlichen
Ausgleichsfläche (nördl. der
Straße Merkureck) sowie der
südlichen Freifläche.
- Die geplante
Regenrückhaltemaßnahme
nördlich der Straße
Merkureck sowie im östlichen
Bereich zwischen
Feuerwache und Bahnlinie
trägt insgesamt zur
Entlastung im Bereich der
Hohen Geest und der
Westfalenstraße bei.
- Die Verbote und
Genehmigungspflichten der
Wasserschutz-
gebietsverordnung Münster-
Geist sind einzuhalten, so
dass gewährleistet wird, dass
das Grundwasservorkommen
erheblich
88. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
Begründung / Seite 16 von 23
Schutzgut Beschreibung der heutigen
Umweltsituation
Prognose der
Umweltauswirkungen
Bewertung
nach Menge, Güte und
Verfügbarkeit weder
eingeschränkt noch
gefährdet wird.
- Die von Überflutungen
potenziell betroffenen
Flächen liegen außerhalb
des für eine Bebauung
vorgesehenen Bereiches.
Klima / Luft
Klimaschutz /
Klimawandel
- Plangebiet liegt innerhalb
eines klimaökologischen
Ausgleichsraumes.
- Kaltluftentstehungsgebiete,
Kaltluftleitbahnen oder
Belüftungskorridore sind nicht
betroffen.
- Sicherung einer Teilfläche
des 2. Grünrings und damit
des klimaökologischen
Ausgleichsraums.
nicht
erheblich
(ggf.
positiv)
Landschaft - Der gesamte Planungsraum
liegt innerhalb des 2.
Grünrings der Stadt Münster.
- „Übergangssituation“
zwischen Siedlung und freier
Landschaft mit Pferdeweide
und Gehölzbrachekomplex.
- Ausweisung etwa der Hälfte
der Fläche östlich der Hohen
Geest als
Gemeinbedarfsfläche für die
Feuerwehr.
- Die Fläche nördlich der
Straße Merkureck soll
zukünftig als Grünfläche
dargestellt werden. Die
Grünfläche wird neben der
Regenrückhaltefunktion
weiterhin als
Ausgleichsfläche vorrangig
dem Schutz, der Pflege und
der Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft dienen.
Maßnahmen zum Ausgleich
von Eingriffen in das
Landschaftsbild sind im Zuge
des weiteren
Bebauungsplanverfahrens zu
konkretisieren.
- Teilweise Erhaltung der
Funktion als Fläche für die
Landwirtschaft mit
überlagernder
Ausgleichsfunktion auf der
Fläche südlich des neuen
Feuerwehrstandortes /
nördlich der Straße „Im
Dahl“.
nicht
erheblich
(ggf.
positiv)
Sach- und
Kulturgüter
- Keine bekannten Denkmale
im Plangebiet.
- Nicht erkennbar. nicht
erheblich
(ggf.
positiv)
Wechselwirkungen - Bestehende Altlasten-
/Verdachtsfläche berührt
weitere Schutzgüter (Wasser,
Tier- und Pflanzenwelt).
- Auswirkungen sind im Zuge
des weiteren
Bebauungsplanverfahrens zu
konkretisieren.
nicht
erheblich
88. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
Begründung / Seite 17 von 23
Schutzgut Beschreibung der heutigen
Umweltsituation
Prognose der
Umweltauswirkungen
Bewertung
(ggf.
positiv)
Tabelle 2: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß Umweltprüfung
5.4.1 Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit
Die 88. Änderung des FNP verfolgt das Ziel, den Standort für die Feuer- und Rettungswache 3
(als Fläche für den Gemeinbedarf) sowie eine Teilfläche des 2. Grünrings mit seiner Funktion als
klimaökologischer Ausgleichsraum, zu sichern. Um diese Ziele zu erreichen, wurde die
Verwaltung mit dieser 88. FNP-Änderung (sowie parallel der Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 627) beauftragt, zudem wurde der Geltungsbereich für erforderliche wasserwirtschaftliche
Infrastruktur (Regenrückhaltebecken) um die Fläche nördlich der Straße Merkureck erweitert.
Um die Auswirkungen der Etablierung des Feuerwehr-Standorts auf die Nachbarschaft zu
untersuchen, wurde ein Immissionsschutz-Gutachten beauftragt. Die schalltechnischen
Untersuchungen haben ergeben, dass die geltenden Immissionsrichtwerte nach TA Lärm zur
Tageszeit und in der ungünstigsten vollen Nachtstunde an den maßgeblichen Immissionsorten
unter Berücksichtigung der im Gutachten beschriebenen Grundlagen und Rahmenbedingungen
eingehalten bzw. unterschritten werden. Aufgrund der verkehrlichen Lärmvorbelastung auf das
Plangebiet sind erhöhte lärmtechnische Anforderungen an die Außenbauteile der geplanten
Gebäude der Rettungswache vorgesehen.
Die Auswirkungen der nutzungsbedingten Lichtimmissionen durch die Planung auf die
Nachbarschaft sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen.
Die Flächen des zweiten Grünrings werden in ihrer Ausdehnung reduziert, die verbleibenden
Flächen aber im Rahmen der 88. FNP-Änderung sowie der parallelen Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 627 gesichert. Der Spielplatz an der Hohen Geest bleibt erhalten und wird
ebenfalls im Bestand gesichert.
5.4.2 Schutzgüter Tiere / Pflanzen, biologische Vielfalt
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder europäische Vogelschutzgebiete
werden nicht berührt.
Eingriffsregelung
Mit der Planung sind Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden (§ 18 BNatSchG). Die konkrete
Bilanzierung der Eingriffe mit Blick auf mögliche Ausgleichsmaßnahmen erfolgt im Rahmen der
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 627. Die Größe der neuen Gemeinbedarfsfläche beträgt
2,4 ha.
Mit der Ausweisung der Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr und der teilweisen
Inanspruchnahme der realisierten Ausgleichsfläche für die Regenrückhaltung sind im Abgleich
mit der Bestandssituation Eingriffe in den Boden, die Natur und die Landschaft zu erwarten. Die
Eingriffe werden in erster Linie durch die Versiegelung und Überbauung bislang unversiegelter
Freiflächen sowie die Inanspruchnahme eines Teils der überwiegend von Gehölzbewuchs
geprägten Ausgleichsfläche hervorgerufen. Der Eingriff in Natur und Landschaft ist im weiteren
88. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
Begründung / Seite 18 von 23
Planverfahren der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 627 auszugleichen. Hierfür stehen
geeignete Flächen aus dem Flächenpool der Stadt Münster zur Verfügung.
Artenschutz
Für den Neubau der Feuer- und Rettungswache 3 wurde im Jahr 2023 eine faunistische
Erfassung inkl. Artenschutzprüfung durch die Stadt Münster beauftragt (Hamann & Schulte 2023:
Neubau Feuerwache III in Münster-Hiltrup - Artenschutz-Fachbeitrag Stufe II -). Es wurden
Fledermäuse und Brutvögel erfasst.
Verfahrenskritische Arten sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Im Hinblick auf die nachgewiesenen, planungsrelevanten Arten sind Vermeidungs- und
Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, damit artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht
ausgelöst werden. Prognostizierten Beeinträchtigungen für den Steinkauz soll durch
vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) im Landschaftspark Mecklenbeck, begegnet
werden.
5.4.3 Schutzgut Boden / Fläche
Der Änderungsbereich des FNP wird landwirtschaftlich bzw. als Ausgleichsfläche für Eingriffe in
Natur und Landschaft genutzt. Im Großteil des Plangebietes stehen Braunerden als
schutzwürdige Böden mit hoher Funktionserfüllung mit Biotopentwicklungspotential für
Extremstandorte.
Im Geltungsbereich befindet sich die im städtischen Altlast-/Verdachtsflächenkataster geführte
Fläche 916A (Fläche nördlich der Straße Merkureck). Es handelt sich um eine ehemalige
Entsandungsfläche, die mit Boden und Bauschutt mit einer Mächtigkeit von bis zu 7 bis 8 m
verfüllt wurde. Die kultivierte Bodenschicht über der Altlast ist max. 30 cm stark. Eine stärkere
Belastung mit Schadstoffen ist ab einer Tiefe von 4 bis 4,5 m unterhalb der Geländeoberkante
vorhanden. Ein maßgeblicher Schadstoffparameter auf dem Grundstück sind polycyclische
aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).
Durch die Planung wird eine bislang landwirtschaftlich genutzte, planungsrechtlich im
Außenbereich gelegene Fläche in einem Umfang von 2,4 ha als Gemeinbedarfsfläche
(Zweckbestimmung Feuerwehr) dargestellt. Im Sinne des Boden- und Flächenschutzes ist die
Planung durch die Inanspuchnahme von Flächen im bisherigen Außenbereich grundsätzlich als
erheblich einzustufen.
Die geplante Nutzung auf der im Altlast-/Verdachtsflächenkataster geführten Fläche 916A ist
möglich, die technischen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen werden in nachfolgenden
Plan- und Genehmigungsverfahren für den Einzelfall festgelegt.
Im Rahmen der Baugenehmigung ist zu prüfen, ob ein Bodenschutzkonzept (gemäß BBodSchG
§ 6 und den neuen Bestimmungen nach BBodSchV § 6-8) und eine bodenkundliche
Baubegleitung nach DIN 19639 zu den Baumaßnahmen durchgeführt werden soll.
5.4.4 Schutzgut Wasser
Das Plangebiet liegt in Zone III des Trinkwasserschutzgebietes Münster-Geist und im Bereich
des Münsterländer Kiessandzuges. Die Verbote und Genehmigungspflichten der
88. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
Begründung / Seite 19 von 23
Wasserschutzgebietsverordnung (WSG-VO) Münster-Geist (18.06.1990) sind einzuhalten, so
dass gewährleistet wird, dass das Grundwasservorkommen nach Menge, Güte und Verfügbarkeit
weder eingeschränkt noch gefährdet wird. Im Zuge des vom Rat der Stadt Münster
beschlossenen DIPOL-Konzeptes (vgl. V/0318/2018) ist zwar eine Schließung des
Wasserwerkes Münster-Geist beabsichtigt, die Bedeutung des durchgängigen Kiessandzuges für
die künftige Trinkwasserversorgung bleibt jedoch unbenommen.
Die Grundwasserschutzfunktion ist sehr niedrig. Im Geltungsbereich sind keine
Oberflächengewässer vorhanden.
5.4.5 Schutzgut Klima / Luft / Klimawandelanpassung
Bei dem Änderungsbereich handelt es sich gemäß den Darstellungen des
Klimaanpassungskonzeptes um ein thermisch weniger belastetes Gebiet, das durch
Landwirtschaft, Grün- und Freiflächen geprägt ist.
Das Plangebiet liegt vollständig in einem klimaökologischen Ausgleichsraum.
Kaltluftentstehungsgebiete, Kaltluftleitbahnen oder Belüftungskorridore sind nicht betroffen.
Der Änderungsbereich ist in der Grünordnung Münster ein Teil des 2. Grünrings, welcher den
Freiraum zwischen der ursprünglichen Stadt Münster und den sie umgebenden Stadtteilen
umfasst. Durch die Aufnahme eines Teilbereichs des 2. Grünrings in den Planbereich können
wichtige Funktionen des Grünrings planungsrechtlich abgesichert und aufrechterhalten werden.
Da dieser durch die Feuerwache eingeengt werden würde, besteht ein umso höherer Anspruch,
die verbleibenden Flächen in ihrer Funktion zu sichern und von etwaiger Bebauung freizuhalten
sowie die geplante Feuerwache durch geeignete Maßnahmen (z.B. Begrünung) thermisch zu
entlasten.
Eine besondere Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels besteht
nicht. Im Gegenteil kann die geplante Regenrückhalte-Maßnahme nördlich der Straße Merkureck
- ausgelöst durch die sensibleren Anforderungen der Feuerwache - insgesamt der Entlastung im
Bereich Hohe Geest und im Bereich der Westfalenstraße dienen. Demnach profitiert der weitere
Nahbereich im Falle eines Starkregenereignisses. Auch die bereits realisierte
Ausgleichsmaßnahme auf der Fläche nördlich der Straße Merkureck kann so - in Kombination
mit dem Regenrückhaltebecken - planungsrechtlich abgesichert werden (s. auch Kapitel 1.3)
5.4.6 Schutzgut Landschaft
Das innerhalb des zweiten Grünrings der Stadt Münster liegende Gebiet, wird durch weiträumige
Weideflächen, durch eine Gehölzbrache und mittig durch die Straße Hohe Geest geprägt.
Die Fläche nördlich der Straße Merkureck und südlich der Fläche für den Gemeinbedarf wird als
Grünfläche planerisch gesichert.
5.4.7 Schutzgut Sach- und Kulturgüter
Im Änderungsbereich sind keine bekannten Denkmale vorhanden, so dass keine Auswirkungen
zu erwarten sind.
88. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
Begründung / Seite 20 von 23
5.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter
Wechselwirkungen von erheblicher Relevanz sind nicht unmittelbar erkennbar. Die bestehende
Altlasten-/Verdachtsfläche berührt jedoch weitere Schutzgüter (Wasser-, Tier- und Pflanzenwelt).
5.5 Maßnahmen zur Vermeidung / Verhinderung / Verminderung
Durch die Planung erfolgt ein Eingriff in den bislang unbebauten Freiraum. Dieser ist aufgrund
seiner Lage im städtischen Grünsystem von besonderer Bedeutung. Für die im Nordwesten des
Plangebiets liegende ca. 5.600 m² große Fläche mit Waldeigenschaft, erfolgt künftig im FNP eine
Darstellung als „Fläche für Wald“, was der Bestandsentwicklung entspricht. Gleichzeitig wird
damit das Ziel unterstützt, die Verbindung zwischen dem 2. Grünring und dem Grünzug
Vennheide-Davert zu stärken sowie negative Auswirkungen auf die Verbindungseigenschaften
des lokalen Grünsystems/Biotopverbundes abzumildern.
Im Vergleich zu den bisherigen Darstellungen im Flächennutzungsplan werden durch die
Änderungsplanung Eingriffe in Natur und Landschaft initiiert, die ein Ausgleichserfordernis nach
dem Bundesnaturschutzgesetz nach sich ziehen. Geeignete Flächen stehen im Stadtgebiet von
Münster zur Verfügung. Eine Konkretisierung erfolgt auf der Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 627.
Zur Minimierung der Auswirkungen durch anfallendes Niederschlagswasser erfolgt eine
Darstellung von Flächen für die Wasserwirtschaft (Regenrückhaltung), die zur Verbesserung der
Retention bei gleichzeitig steigender Versiegelung durch die Gemeinbedarfsfläche beitragen.
Mit den getroffenen Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und Verminderung können
erheblich nachteilige Umweltauswirkungen, die auf der Ebene des Flächennutzungsplans zu
lösen wären, vermieden werden.
5.6 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante)
Ein Verzicht auf die Planung hätte zur Folge, dass der Bedarf für die Errichtung einer zusätzlichen
Feuer- und Rettungswache im Stadtbezirk Hiltrup und Teilen der Innenstadt, aufgrund der
gesetzlichen Verpflichtung und unter Auswertung gültiger Qualitätskriterien, weiterhin nicht erfüllt
werden kann. Die Nichtdurchführung wird daher nicht in Betracht gezogen.
5.7 Anderweitige Planungsmöglichkeit
Der vorliegende Standort für die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche mit der
Zweckbestimmung Feuerwehr beruht auf vorlaufenden Standortuntersuchungen (vgl. Kapitel
1.1). Nach Berücksichtigung verschiedener Standortkriterien wie Flächengröße, Altlasten,
Nutzungskonkurrenzen und verkehrliche Anbindung wurde das aktuelle Planungsgebiet als
geeigneter Standort für die Errichtung der Feuer- und Rettungswache 3 identifiziert (vgl.
V/0743/2021). Anderweitige Planungsmöglichkeiten, die im Rahmen dieser Umweltprüfung in
Betracht gezogen werden müssen, drängen sich nicht auf. Von einer fiktiven Betrachtung wird
daher abgesehen.
5.8 Überwachung (Monitoring)
Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes sind hinsichtlich des konkreten Änderungsbereichs
keine speziellen Monitoring-Maßnahmen vorgesehen bzw. erforderlich. Im Rahmen ihrer
88. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
Begründung / Seite 21 von 23
Mitwirkungspflicht informieren die zuständigen Behörden die Stadt Münster, sofern sie im
Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplans Erkenntnisse über erheblich nachteilige
Umweltauswirkungen erlangt haben (§ 4 Abs. 3 BauGB).
Die Stadt Münster erfasst im Rahmen der von ihr erhobenen Umweltdaten Münster kontinuierlich
die Entwicklung wesentlicher Schutzgüter im Stadtgebiet. Mittels geeigneter Indikatoren kann die
Entwicklung mit Blick auf die vom Rat beschlossenen Umweltstandards nachvollzogen werden.
Die Umweltdaten Münster dienen damit in Münster einem gesamtstädtischen Monitoring der
Umweltentwicklungen.
5.9 Zusammenfassung
Durch die 88. Änderung des Flächennutzungsplans östlich der Westfalenstraße, westlich der
Bahnstrecke Hamm-Emden, nördlich der Straße Merkureck und der Bebauung Im Dahl und
südlich der Bebauung Gorenkamp werden die planerischen Voraussetzungen für den Neubau
der Feuer- und Rettungswache 3 und die Sicherung einer Teilfläche des 2. Grünrings geschaffen.
Im Rahmen der Umweltprüfung wurden die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter im
Planänderungsbereich untersucht. Aufgrund der Vorbelastungen sind erhöhte lärmtechnische
Anforderungen an die Außenbauteile der geplanten Gebäude vorgesehen. Im Vergleich zu den
bisherigen Darstellungen im Flächennutzungsplan werden durch die Änderungsplanung Eingriffe
in Natur und Landschaft sowie in das Schutzgut Boden initiiert, die ein Ausgleichserfordernis nach
sich ziehen. Für den Artenschutz werden Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich,
um Verbotstatbestände nicht auszulösen. So sollen für den Steinkauz Beeinträchtigungen durch
das Aufhängen von Steinkauzröhren, als CEF Maßnahme im Landschaftspark Mecklenbeck,
ausgeglichen werden. Der klimaökologische Ausgleichsraum, der auch in der Grünordnung
Münster als 2. Grünring gekennzeichnet ist, wird teilweise überplant und damit in seiner
Ausdehnung verringert. Die verbleibenden Flächen werden dagegen in ihrer Funktion als
Freiraum und klimaökologischer Ausgleichsraum sowie Wald planerisch gesichert. Sonstige
erhebliche Umweltauswirkungen sind durch die 88. FNP-Änderung nicht zu erwarten.
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 627) werden
die konkretisierenden Rahmenbedingungen ermittelt und vertieft, um erheblich nachteilige
Umweltauswirkungen soweit möglich zu vermeiden oder auszugleichen.
Anderweitige Planungsmöglichkeiten oder ein Verzicht auf die Planung kommen vor dem
Hintergrund des Ziels der Sicherung des Standortes für die Feuerwache 3 sowie einer Teilfläche
des zweiten Grünrings nicht in Betracht. Eine konkrete, über die Erfassung der städtischen
Umweltdaten hinausgehende Überwachung von Umweltfolgen im Kontext der Planung ist auf
Ebene des Flächennutzungsplans nicht erforderlich.
6. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise
6.1 Altlasten/ Altlastverdachtsflächen >1 ha
Im Hinblick auf Altlasten besitzt der FNP mit der Kennzeichnung von schadstoffbelasteten bzw.
mit hoher Wahrscheinlichkeit belasteten Flächen eine Hinweis- und Warnfunktion. Im
Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB „für bauliche Nutzungen
88. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
Begründung / Seite 22 von 23
vorgesehenen Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“,
gekennzeichnet werden. Im Plangebiet ist eine Altlast >1 ha bekannt.
Für die Verdachtsfläche Nr. 916A, die innerhalb des Plangebiets nördlich der Straße Merkureck
liegt, wurde seinerzeit im Kontext der Standortsuche für die Feuerwache 3 eine erweiterte
Baugrunduntersuchung durchgeführt.
Die Fläche diente in früherer Zeit als Sandgrube und wurde später mit in Teilen
schadstoffbelasteten Bau- und allgemeinen Schutt- und Rückbaumaterialien in einer Tiefe von
bis zu 7 bis 8 m aufgefüllt. Die Mächtigkeit der Altlasten in den Randbereichen könnte geringer
sein. Die kultivierte Bodenschicht über der Altlast ist max. 30 cm dick. Starke bzw. stärkere
Belastungen mit Schadstoffen sind etwa ab einer Tiefe von 4 bis 4,5 m unterhalb der
Geländeoberkante vorhanden. Einer der maßgeblichen Schadstoffparameter auf dem
Grundstück sind polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).
Die geplante Regenrückhaltung auf dieser Altlastenfläche löst nur einen geringen Eingriff in den
Boden, die Aufschüttung und die Altlasten aus, so dass eine multifunktionale Nutzung der Fläche
vorgesehen werden kann.
6.2 Denkmalschutz / Archäologie
Innerhalb des Plangebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkmäler
im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte
hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde
auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde,
aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fossilien) entdeckt werden.
Deshalb ist nach Ablauf einer Frist von drei Jahren bei der städtischen Denkmalbehörde und der
LWL-Archäologie für Westfalen – vor Baubeginn – eine erneute, aktuelle Stellungnahme
einzuholen.
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von
Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz. Im Rahmen des aufzustellenden
Bebauungsplanes Nr. 627 erfolgen zudem Hinweise zum sachgerechten Umgang bei der
Entdeckung neuer Bodendenkmäler.
Baudenkmale sind im Plangebiet ebenfalls nicht vorhanden.
88. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
Begründung / Seite 23 von 23
Diese Begründung dient gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch als Anlage
zu der vom Rat der Stadt Münster am ____________ abschließend
beschlossenen 88. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt
Münster im Stadtbezirk Münster-Hiltrup in den Stadtteilen Berg Fidel und
Hiltrup-Mitte im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der
Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im
Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
Münster, den __________
Markus Lewe
Oberbürgermeister
V-0107-2025-Anlage-1-Abwaegung
218448 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0107/2025 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 1 von 97 88. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster in den Stadtteilen Berg Fidel und Hiltrup-Mitte im Bereich Östlich der Westfa- lenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp [Feuer- und Rettungswache 3] Zusammenfassung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB 1 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand in Form einer Bürgeranhörung am 28.09.2023 statt, Veranstaltungsort war die Aula des Immanuel-Kant-Gymnasiums im Stadtteil Hiltrup-Mitte. Anwesend waren rd. 40 Bürgerinnen und Bürger. Zusätzlich wurden die Planunterlagen in Form eines Aushangs im Kundenzentrum des Stadthauses 3 sowie in Münsters Stadtnetz unter www.stadt-muenster.de/stadtplanung im Zeitraum vom 28.09.2023 bis 30.10.2023 bereitgestellt. Die vorgebrachten Fragen und Anregungen aus der Bürgeranhörung sind im Folgenden, geordnet nach Themen, zusammen- gefasst. Die eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen finden sich im Anschluss. Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 1.1 Themenbezug Standortwahl 1.1.1 Es wird angeregt, den Neubau der Feuer- und Rettungswache auf das westliche Teilstück des Geltungsbereichs, in direkter Lage zur Westfalenstraße, zu platzieren. Bei dem Standort handelt es sich um den bis 2021 ver- folgten Standort, von dem die Stadt aufgrund von Altlas- tenvorkommen und damit verbundenen Standsicher- heitsproblemen Abstand nehmen musste. Die Wahl des in der Öffentlichkeitsveranstaltung vorgestellten Stan- dortes stellt das Ergebnis einer durchgeführten erneuten Standortuntersuchung und eines entsprechenden politi- schen Beschlusses dar (vgl. V/0743/2021). Dieser Standort deckt den Flächenbedarf ab und erfüllt zudem die speziellen Anforderungen an die Lage. Der Stellungnahme, den Neu- bau der Feuer- und Rettungs- wache direkt an der Westfalen- straße zu platzieren, wird nicht gefolgt Beschlussvorschlag 1.1.1 1.1.2 Ein bislang gewerblich genutztes Grundstück nördlich des Vor- habenbereichs sei abgängig. Es wird angeregt, die Standort- 2010 wurde mit der Prüfung und Planung eines neuen Standorts für die Feuer- und Rettungswache 3 im Nor- den von Hiltrup bzw. Süden von Berg Fidel begonnen. Der Stellungnahme, die Stand- ortanalyse um weitere Flächen zu erweitern, wird nicht gefolgt 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 2 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag analyse um dieses Grundstück zu erweitern und es somit als ernsthafte Standortalternative aufzunehmen Ziel war es, die provisorische Feuer- und Rettungswa- che an der Hansestraße zu ersetzen (vgl. V/0737/2017/1). Dabei wurde ein Grundstück nördlich der Straße Merkureck, westlich der Straße Hohe Geest und östlich der Westfalenstraße (heute Gemarkung Hiltrup, Flur 7, Flurstück 618) ausgewählt. Eine erwei- terte Baugrunduntersuchung zeigte jedoch, dass dieser Standort aufgrund von Stabilitätsbedenken des Unter- grundes wirtschaftlich nicht realisierbar ist. Nach Berücksichtigung verschiedener Standortkriterien wie Flächengröße, Altlasten, Nutzungskonkurrenzen und verkehrliche Anbindung wurde in einer weiteren Standortanalyse das aktuelle Planungsgebiet als geeig- neter Standort für die Errichtung der Feuer- und Ret- tungswache 3 identifiziert (vgl. V/0743/2021). Der ausgewählte Standort deckt den Flächenbedarf ab und erfüllt zudem die speziellen Anforderungen an die Lage. Die in der Stellungnahme thematisierte Fläche ist etwa 4.500 m² zu klein, um die Belange der Feuerwehr zu be- rücksichtigen. Hinzu kommt, dass auch für diese Fläche Altlasten verzeichnet sind. Dabei handelt es sich u.a. um dieselben Altlasten, die zu einer erneuten Standortent- scheidung geführt haben. Beschlussvorschlag 1.1.2 1.2 Eingabe B Themenbezug Verkehr- und Erschließung 1.2.1 Es wird sich über das Ausrücken der Einsatzfahrzeuge, insbe- sondere mit dem Ziel Berg Fidel (Richtung Norden), erkundigt. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 3 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 1.2.2 Es wird angeregt, zur Vermeidung von Durchfahrtsverkehren, die Straße Hohe Geest als Sackgasse umzuplanen und ledig- lich Rettungskräften eine Zufahrt Richtung Norden mittels einer Schranke zu ermöglichen. Alternativ dazu soll die Straße Hohe Geest mindestens als Anlieger frei oder Tempo-30-Zone umge- plant werden. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Ergänzende Hinweise: Der Bebauungsplan setzt die Straße Hohe Geest als öf- fentliche Verkehrsfläche fest. Eine Änderung der Straße Hohe Geest als Sackgasse oder Anlieger-Frei- oder Tempo-30-Zone sind nicht Inhalt des Flächennutzungs- plans oder des Bebauungsplanes. Die Stellungnahme wird an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.2.3 Entlang der Straße Hohe Geest besteht ein öffentlich nutzbarer Fuß- und Radweg, der auch in der vorliegenden Planung erhal- ten bleibt. Es wird sich danach erkundigt, wie ein sicheres Aus- rücken der Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge in diesem Be- reich gegenüber den Fuß- und Radverkehr erfolgen kann. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Hinweis: Entlang der Straße Hohe Geest ist eine Unter- teilung des Grundstückes der zukünftigen Feuer- und Rettungswache durch Grünflächen geplant, so dass Zu- fußgehenden und Radfahrenden damit die Möglichkeit gegeben wird, einen sicheren und eindeutig auffindba- ren Haltepunkt aufzusuchen. Darüber hinaus bestätigt die Feuerwehr, dass es für den von Norden kommenden Fuß- und Radwegeverkehr eine gelb/rot-Schaltung ge- ben wird, die über das Ausrücken der Rettungsfahr- zeuge informiert. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.2.4 Es werden zusätzliche Fuß- und Radwege angeregt. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 4 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 1.2.5 Es wird sich nach dem Verlauf der Buslinie 1 erkundigt, da diese entlang der Straße Hohe Geest verläuft. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.2.6 Es wird angeregt, die Ampelphase der Kreuzung Merkureck / Westfalenstraße für Geh- und Sehbehinderte Personen auszu- legen Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.3 Themenbezug Bebauung 1.3.1 Es wird angeregt, zusätzlich zu dem gezeigten städtebaulichen Entwurf, auch eine Schnittansicht von dem Hauptbaukörper und dem zukünftigen Gelände der Feuer- und Rettungswache zu veröffentlichen, da die Höhe der Gebäude ein relevantes Thema für die Anwohnenden darstellt. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Die gewünschte Schnittansicht wurde mit dem Protokoll veröffentlicht und auf der Internetseite des Stadtpla- nungsamtes zur Verfügung gestellt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.3.2 Es wird angeregt die Gebäudehöhen der Baukörper in NHN-Hö- hen festzusetzen. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Der FNP trifft keine Aussagen zu zulässigen Baukörper- höhen. Die Anregung wird im Bebauungsplan Nr. 627 berücksichtigt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.3.3 Es wird mündlich und zeichnerisch dargestellt, dass eine Vari- ante aus dem vorgelagerten Wettbewerbsverfahren aus Sicht der Öffentlichkeit die bevorzugte Variante sei. In dieser Variante würde der Hauptbaukörper der Feuer- und Rettungswache Ost- West ausgerichtet und im Süden des Grundstückes platziert werden (90°-Drehung). Dieses würde die Möglichkeit eröffnen, Der Flächennutzungsplan (FNP) zeigt keine Darstellun- gen zur Positionierung von Baukörpern innerhalb der zeichnerisch dargestellten Bereiche (hier: Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuer- wehr). Dies regelt der verbindliche Bauleitplan Nr. 627. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 5 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag im nördlichen Teilbereich des Grundstückes die Versickerung vorzusehen. Dadurch würde eine Hitzebelastung der Anwohnenden der nördlichen Gebäude minimiert werden. Eine Ost-West-Ausrichtung des Hauptbaukörpers würde dem Rettungseinsatz entgegenstehen – einfahrende Fahrzeuge würden den ausrückenden Löschzügen in der gemeinsamen Zufahrt begegnen. Aus diesem Grund ist eine Ausrichtung des Hauptbaukörpers entlang der Straße Hohe Geest aus einsatztaktischen Gründen not- wendig. 1.4 Themenbezug Geländemodellierung 1.4.1 Die Geländemodellierung wird kritisch hinterfragt. Im Bereich der Westfalenstraße und der Straße Hohe Geest sei das Ge- lände eben; in Richtung Osten (Bahn) würde das Gelände da- hingegen abfallen. Im Zuge der Realisierung würden Gelände- aufschüttungen stattfinden. Dadurch würden sich die festgesetz- ten Gebäudehöhen weiter erhöhen. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Grundsätzlich ist eine Geländemodellierung aus Grün- den der Funktionalität der Feuerwache sowie zur Siche- rung einer natürlichen Entwässerung notwendig. Die an die öffentliche Kanalisation anzuschließenden Verkehrs- flächen der Feuer- und Rettungswache müssen an das Straßenniveau im Anschlussbereich angepasst werden, Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 6 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag da sonst Rückstaugefahr besteht und sie nicht im freien Gefälle entwässert werden können. Die Geländehöhen wurden eingemessen und als Grund- lage für die Planung herangezogen. Aus diesem Grund befindet sich die Regenversickerung auf dem Grund- stück der Feuer- und Rettungswache im östlichen Teil des Grundstückes am natürlichen Geländetiefpunkt. Die festgesetzten Gebäudehöhen werden nicht über- schritten. 1.4.2 Es wird sich nach den Kosten der Geländeaufschüttung erkun- digt. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.5 Themenbezug Entwässerung 1.5.1 Die Platzierung der Entwässerungsmulde für die Feuer- und Rettungswache wird hinterfragt. Es wird angeregt diese Entwäs- serungsmulde direkt an die Straße Hohe Geest zu verlegen. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Eine eigene und konkret verortete Darstellung für die geplante, nur für die Feuerwache 3 erforderliche Versi- ckerungsmulde im Flächennutzungsplan erfolgt maß- stabsbedingt und auf Grund der untergeordneten Zweckbestimmung nicht. Die Regenversickerung auf dem Grundstück der Feuer- und Rettungswache befindet sich im östlichen Teil und somit am natürlichen Geländetiefpunkt des Grundstü- ckes. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 7 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 1.5.2 Es wird sich nach der Dimensionierung des Regenrückhaltebe- ckens erkundigt. Die konkrete Dimensionierung des geplanten Regen- rückhaltebeckens (RRB) im Westen des Plangebiets be- trifft nicht die Regelungsebene des Flächennutzungs- plans. Der Flächenbedarf wird konkret im Bebauungs- plan Nr. 627 festgesetzt. Im Flächennutzungsplan erfolgt maßstabsbedingt lediglich die Darstellung mit dem Plan- zeichen „RRB“. Bedingt durch die Anschlüsse an das Kanalnetz und die Gestaltung des Grabenprofils mit flachen Böschungsnei- gungen wird ein Rückhaltevolumen hergestellt, das die zufließenden Wassermengen bis hin zu einem extremen Starkregenereignis aufnehmen kann. Das angeschlos- sene Einzugsgebiet wird dadurch bei Starkregenereig- nissen deutlich entlastet. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.5.3 Es wird sich nach den Fließrichtungen des anfallenden Regen- wassers erkundigt. Das Niederschlagswasser wird im Bereich des Plange- bietes hauptsächlich in Richtung Süden abgeleitet. Die Kanäle in der Straße Hohe Geest sind über die Straße Merkureck an die Kanalisation in der Westfalenstraße angeschlossen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.6 Themenbezug Lärmimmissionen 1.6.1 Es wird befürchtet, dass Anwohnende regelmäßig aufgrund des Einsatzes des Martinshornes geweckt werden würden. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.6.2 Es wird sich nach der Höhe und Breite der Lärmschutzwall/ - wand-Kombination erkundigt. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 8 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Zum Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung war ein Lärmschutzwall mit aufgesetzter Lärmschutzwand bei einer Gesamthöhe von 4 m geplant. Die Breite bemaß sich auf etwa 11,5 m. Im weiteren Planungsverlauf wurde stattdessen eine Lärmschutzwand mit derselben absoluten Höhe vorgesehen, die im südlichen Teil der Abstands-Parzelle zur nördlich angrenzenden Wohnbe- bauung platziert werden soll. Dadurch kann die zwi- schen der Lärmschutzwand und der Wohnbebauung entstehende Grünfläche einen größeren nutzbaren Ab- stand schaffen. 1.6.3 Es wird angeregt, die Lärmschutzwand zu begrünen. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.6.4 Es wird angeregt auch für diese Lärmschutzwall/ -wand-Kombi- nation eine Höhenangabe über NHN zu geben. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Eine NHN-Höhenfestsetzung für die aktive Schallschutz- maßnahme wurde im Rahmen des Bebauungsplanver- fahrens (B-Plan Nr. 627) erarbeitet. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.6.5 Es wird sich nach der Berechnung des Lärmgutachtens in zwei Varianten erkundigt. Damit wurde ein potenzieller erster Bauabschnitt des Hauptbaukörpers der Feuer- und Rettungswache vor dem zweiten Bauabschnitt, dem Bau des Logistiklagers, berücksichtigt. Die Sicherstellung des Immissionsschutzes erfolgt auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungs- plan Nr. 627). Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 9 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 1.7 Themenbezug Altlasten 1.7.1 Es wird sich nach den Schadstoffbelastungen im Bereich des Kinderspielplatzes erkundigt. Die Fläche ist nach Aktenlage untersucht worden. Es ist von keiner Schadstoffbelastung im Bereich des Kinder- spielplatzes auszugehen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.8 Themenbezug Gutachten 1.8.1 Es wird gefragt, ob die erstellten Gutachten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden könnten. Erstellte Gutachten im Bauleitplanverfahren werden übli- cherweise im Rahmen der Veröffentlichung des Planent- wurfes (gem. § 3 (2) / 4 (2) BauGB) ebenfalls veröffent- licht. Eine davon losgelöste Veröffentlichung der Gut- achten ist nicht üblich. Die o. g. Veröffentlichung der Un- terlagen erfolgte im Zeitraum vom 21.10.2024 bis ein- schließlich 21.11.2024. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.9 Schriftliche Stellungnahmen 1.9.1 Privates Stellungnahme (Skizze) vom 28.09.2023 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 10 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Siehe 1.3.3 Siehe 1.3.3 Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.9.2 Private Stellungnahme vom 29.09.2023 1.9.2a Es wird angeregt, zusätzlich zur südlichen Ampelanlage auch eine Absicherung ausrückender Fahrzeuge Richtung Norden vorzusehen. Dieses werde damit begründet, dass sich dort eine Verkehrsinsel und ein Kinderspielplatz befinde. Für ein Ausrü- cken der Feuerwehrfahrzeuge Richtung Norden solle der Über- gang bzw. Bereich vor dem Spielplatz auch für Kinder eindeutig erkennbar gesperrt sein. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.9.2b Es wird angeregt, den Erwerb des Draht-Lauen-Grundstücks zu prüfen. Es wird behauptet, dass der Eingriff in und die baulichen Umbaumaßnahmen auf dem Gelände geringer als auf dem er- worbenen Ackerland seien. Außerdem grenze dieses Gelände an das ursprünglich angedachte und belastete Flurstück am Nach Berücksichtigung verschiedener Standortkriterien wie Flächengröße, Altlasten, Nutzungskonkurrenzen und verkehrliche Anbindung wurde in einer Standortana- lyse das aktuelle Planungsgebiet als geeigneter Stand- ort für die Errichtung der Feuer- und Rettungswache 3 Der Stellungnahme, die Stand- ortanalyse um weitere Flächen zu erweitern, wird nicht gefolgt Beschlussvorschlag 1.1.2 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 11 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Merkureck an, so dass z.B. das Entwässerungsbecken auf die- sem Stück verortet werden könne. identifiziert und politisch beschlossen (vgl. V/0743/2021). Vgl. auch die Ausführungen zu 1.1.2 1.9.2c Es wird gebeten, Ansichten zur Planung (Draufsicht mit erkenn- baren Höhen der Gebäude im Verhältnis zur angrenzenden Wohnbebauung) digital zur Verfügung zu stellen. Vgl. auch die Ausführungen zu 1.3.1 Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.9.3 Private Stellungnahme vom 29.09.2023 1.9.3a Es wird gefragt, ob im bisherigen Planungsprozess die Überbau- ung der Parkplätze mit Photovoltaikanlagen geprüft wurde. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Hinweis: Gem. § 48 Abs. 1 a BauO NRW sind bei der Errichtung einer für eine Solarnutzung geeigneten Stell- platzfläche mit mehr als 35 notwendigen Stellplätzen für Kfz, die einem Nichtwohngebäude dient, diese mit PV auszustatten. Dieser Regelung wird mit der Planung ge- folgt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.9.3b Es wird gefragt, ob eine Nutzung des Regenwassers im Ge- bäude z.B. für WC-Anlagen etc. geprüft wurde. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.9.3c Es wird gefragt, ob im Rahmen des Schallschutzgutachtens auch eine Nutzung der Optionsfläche geprüft werde. Die Sicherstellung des Immissionsschutzes erfolgt auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Das Schallgutachten kalkuliert für die Optionsfläche im östlichen Bereich des Betriebsgeländes ein Feuerwehr- haus einer freiwilligen Feuerwehr oder einer anderen Einheit der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Dieser Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 12 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Ansatz stellt nach Aussage der Feuerwehr Münster den schalltechnisch ungünstigsten Fall dar, so dass die Lärmberechnung auf der sicheren Seite kalkuliert wurde. 1.9.3d Es wird gefragt, wie die Nutzung der Optionsfläche vorgesehen wird: Sei es ein Lager mit wenig Lärmentwicklung oder eine Nutzung als Feuerwache mit entsprechender Lärmentwicklung geplant. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Hinweis: Eine konkrete Nutzung der Optionsfläche ist zum aktuellen Zeitpunkt unklar. Es handelt sich um eine Flächenreserve. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 13 von 97 2 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Beteiligungszeitraum vom 11.12.2023 bis einschließlich 19.01.2024 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 2.1 Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Essen, Schreiben vom 12.12.2023 2.1.1 Es sei sicherzustellen, dass die Flurstücke von Bahnbetriebs- zwecken freigestellt sind. Andernfalls unterläge das Flurstück dem eisenbahnrechtlichen Fachplanungsvorbehalt nach § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) sowie dem Fach- planungsvorrang nach § 38 Baugesetzbuch (BauGB). Für die betroffenen Grundstücke sind keine grundbuchli- chen Lasten für Bahnbetriebszwecke beurkundet. Laut Schreiben der Deutschen Bahn AG - DB Immobilien vom 18.01.2024 zum Bebauungsplanverfahren Nr. 627 sind die genannten Flurstücke keine Bahnflächen und es gibt keine bahnbezogenen Rechte auf den Grundstü- cken. Der Stellungnahme wird somit entsprochen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.1.2 Es wird darauf hingewiesen, dass eine Grenzbebauung u.a. die Vorschriften des § 6 BauO NRW beachten müsse. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Hinweis: § 6 BauO NRW wurde im Rahmen des Bebau- ungsplanverfahrens (Nr. 627) beachtet. Der Stellung- nahme wird somit entsprochen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.1.3 Es wird empfohlen, die Infrastrukturbetreiberin DB Netz AG – Regionalbereich West – Hansastr. 15 in Duisburg zu beteiligen, da das Eisenbahnbundesamt nicht die Vereinbarkeit der Pla- nungen aus Sicht der Betreiber der Eisenbahnbetriebsanlagen prüfe. Eine Beteiligung der DB Netz AG, Regionalbereich West ist im Rahmen des Parallelverfahrens mit dem Bebau- ungsplan Nr. 627 erfolgt. Der Stellungnahme wird somit entsprochen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.1.4 Es wird zur Kenntnis gegeben, dass im betroffenen Bereich keine zulassungsrechtlichen und raumbedeutsamen Planungen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 14 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag der Eisenbahnen des Bundes, die über bereits festgestellte Pla- nungen hinausgehen und mit der Planung unmittelbar kollidie- ren könnten, bekannt seien. 2.1.5 Es wird darauf hingewiesen, dass Ansprüche gegen Eisen- bahninfrastrukturunternehmen, die sich durch Immissionen aus dem Eisenbahnbetrieb auf planfestgestellte und baulich nicht veränderte Verkehrsanlagen begründen, ausgeschlossen seien. Für einen ausreichenden Schutz vor Lärm und Erschütterungen aus dem Eisenbahnbetrieb habe der Planungsträger, der ein Bauvorhaben in der Nachbarschaft von Eisenbahnbetriebsanla- gen durchzuführen beabsichtigt, selbst zu sorgen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.1.6 Es wird darauf hingewiesen, dass bei Planungs- und Bauvorha- ben in räumlicher Nähe zu Bahnbetriebsanlagen zum Schutz der Baumaßnahme und zur Sicherung des Eisenbahnbetriebs das Einhalten von Sicherheitsabständen zwingend vorgeschrie- ben sei. Ein gewolltes oder ungewolltes Hineingelangen in den Gefahrenbereich und den Sicherheitsraum der Bahnanlagen sei gem. § 62 EBO unzulässig und durch geeignete und wirksame Maßnahmen grundsätzlich und dauerhaft auszuschließen. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Der Hinweis wird jedoch zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.1.7 Es wird darauf hingewiesen, dass die infrastrukturellen Belange sowie die spezifisch vorliegenden Sicherheitsabstände für Bau- ten nahe der Bahn, Lagerung von Baumaterialien, den notwen- digen Arbeitsraum für Instandsetzungsarbeiten der Bahnanla- gen, Abstand und Art von Neuanpflanzungen im Nachbarbe- reich, Beleuchtung, Entwässerung etc. von der Infrastrukturbe- treiberin bzw. von der DB Immobilien anzugeben sei. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Der Hinweis wird jedoch zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 15 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 2.2 Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW, Schreiben vom 15.12.2023 2.2.1 Es wird zur Kenntnis gegeben, dass keine potenziellen Störun- gen des Richtfunknetzes der Behörden und Organisationen für Sicherheitsaufgabe erkennbar seien. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.2.2 Es wird darauf hingewiesen, dass eine erneute Beteiligung er- folgen müsse, wenn sich die weitere Projektierung des Bauvor- habens verändern würde. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.3 Geologischer Dienst NRW, Schreiben vom 05.01.2024 2.3.1 Es werden Informationen zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Umweltbericht) für das Schutzgut Boden, zur Verwendung von Mutterboden sowie zur Nutzung der Karte der schutzwürdigen Böden gegeben. Eine Weiterleitung der Stellungnahme an das zustän- dige Fachamt ist zur weiteren Bearbeitung erfolgt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.3.2 Es bestünden ansonsten keine grundsätzlichen Bedenken. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.4 Vodafone West GmbH, Schreiben vom 11.01.2024 und Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH, Schreiben vom 16.01.2024 2.4.1 Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Planbereich Telekom- munikationsanlagen des Unternehmens befänden. Bei objekt- konkreten Bauvorhaben im Plangebiet würde eine erneute Stel- lungnahme mit entsprechender Auskunft über den vorhandenen Leitungsbestand erfolgen. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.5 NABU Stadtverband Münster, Schreiben vom 18.01.2024 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 16 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 2.5.1 Eine Bebauung des 2. Grünrings und Biotopverbundflächen werde grundsätzlich abgelehnt, da die Flächen im Zuge großflä- chig neu entstehender Baugebiete an Bedeutung für die Bio- diversität und das Stadtklima zunehmen würden. Die städtischen Grünringe basieren auf dem Grünord- nungskonzept – einem räumlichen Leitbild der Umwelt- und Freiraumplanung für den gesamten Außenbereich der Stadt Münster. Es handelt sich dabei um ein infor- melles Planungsinstrument auf der gesamtstädtischen Maßstabsebene. Formelle Planungen können die Grün- ordnung für die jeweiligen Teilbereiche überwinden und die Zielsetzungen können in der Örtlichkeit konkretisiert werden. Das Integrierte Flächenkonzept Münster (vgl. V/0192/2024) stellt für den Bereich eine sog. „Grüne Fuge“ dar, welche auf eine langfristige Sicherung der vorhandenen Freiraumverbindung abzielt. Durch die Aufnahme des südlichen Teilbereichs der vom 2. Grünring der Grünordnung Münster betroffenen Flä- che in den Planbereich, welcher im Flächennutzungs- plan weiterhin als Fläche für die Landwirtschaft darge- stellt werden soll (überlagert durch die Kennzeichnung als geeigneter Suchraum für Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft für vorwiegend lineare und punk- tuelle Maßnahmen) und insbesondere im Bebauungs- plan Nr. 627 entsprechende Berücksichtigung findet, sollen wichtige Freiraumfunktionen planungsrechtlich abgesichert und aufrechterhalten sowie negative Aus- wirkungen auf das Biotopverbundsystem verringert wer- den. Dies wird mithin auch durch die weitere planungs- rechtliche Sicherung der Grünfläche (u. a. für Maßnah- men zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Der Stellungnahme, grundsätz- lich keine Bebauung innerhalb des 2. Grünrings und in Bio- topverbundsflächen vorzuneh- men, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.3 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 17 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Boden, Natur und Landschaft) nördlich der Straße Mer- kureck unterstützt. Insofern wird die grundsätzliche Funktion des 2. Grünrings gem. Grünordnung bzw. einer Grünfuge gem. IFM-Konzept erhalten. Zudem ist die teilweise Bebauung des 2. Grünrings an diesem Standort notwendig: Die Standortuntersuchung basiert auf einem vom Rat beschlossenen Rettungsbe- darfsplan. Dieser dient der strategischen Flächende- ckung u.a. auch der Stadtteile Hiltrup und Berg-Fidel. Die Platzierung einer Feuer- und Rettungswache an dem Standort dient damit nicht nur der Verbesserung der Versorgung des Stadtteils Hiltrups, sondern gleich- zeitig auch einer Verbesserung bei notwendigen Unter- stützungen bzw. Vertretungen der Löschzüge 1 und 2 in deren Ausrückebezirken. Insgesamt kommt die Verlage- rung der Feuer- und Rettungswache 3 an diesen Stand- ort somit auch der Bevölkerung in Münster-Mitte und in anderen Stadtteilen zugute. 2.5.2 Die Planung sehe die Bebauung von großen Grünlandflächen vor (östlich Hohe Geest), welche für eine große Anzahl pla- nungsrelevanter Arten einen bedeutenden Nahrungsraum dar- stellen würden. Im Rahmen der Schwalbenzählungen durch die NABU Naturschutzstation seien am Hof Hackenesch acht be- legte und drei freie Rauchschwalbenaltnester in 2015 und zwölf belegte Nester sowie sechs freie Altnester in 2020 festgestellt worden. Die Rauchschwalben würden auf dem Reiterhof brüten und die Pferdeweiden zur Nahrungssuche nutzen. Da in der Zwischenzeit keine Nutzungsänderungen der Flächen und des Hofes stattgefunden haben, sei von einem Fortbestehen der Im Rahmen der Erstellung des Artenschutz-Fachbei- trags Stufe II wurde eine Brutvogelkartierung, eine Fle- dermauserfassung sowie eine Horst- und Höhlenbaum- kartierung durchgeführt (Hamann & Schulte 2023: Neu- bau Feuerwache 3 in Münster-Hiltrup - Artenschutz- Fachbeitrag Stufe II). Die Informationen zu den vorkom- menden Arten sind daher bekannt und wurden im Rah- men der Artenschutzprüfung berücksichtigt. Für den Steinkauz kommt es bei Umsetzung der Planung zu ei- nem Teilverlust von essenziellen Nahrungshabitaten, Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 18 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Rauchschwalbenkolonie auszugehen. Durch eine Überbauung der Grünlandflächen würde Nahrungsraum verloren gehen, so- dass die Rauchschwalbenkolonie akut gefährdet sei. Daneben gäbe es einen regelmäßig am Hof brütenden Steinkauz, der ebenfalls die Grünlandflächen zur Jagd nutzen würde. Auch hier sei ein Verlust der Art bei einer Bebauung der Grünlandflächen absehbar. Des Weiteren würden Mehlschwalben, die z.B. an mehreren Altbauten in der Hohen Geest brüten, sowie Turmfal- ken, die Grünlandflächen zur Jagd nutzen. aufgrund derer erhebliche Beeinträchtigungen zu erwar- ten sind. Prognostizierten Beeinträchtigungen für den Steinkauz soll durch vorgezogene Ausgleichsmaßnah- men (CEF) im Landschaftspark Mecklenbeck begegnet werden. Eine Funktion des Plangebiets als essenzielles Nah- rungshabitat der Arten Rauchschwalbe und Turmfalke wurde nicht festgestellt. Mehlschwalben konnten als Nahrungsgäste nicht nachgewiesen werden. 2.5.3 Für alle unter 2.5.2 genannten Arten sei eine Ausgleichsfläche in unmittelbarer Nähe zu den verloren gehenden Grünlandflä- chen bzw. Brutplätzen erforderlich. Da es sich bei den betroffe- nen (planungsrelevanten) Vogelarten (Rauchschwalbe, Stein- kauz, Turmfalke, Mehlschwalbe) ausschließlich um Gebäude- brüter handeln würde, müsse eine Ausgleichfläche im Umfeld vom Brutplatz liegen, um für die Arten wirksam zu sein. Die als öffentliche Grünfläche / Ausgleichsfläche vorgesehene Fläche „nördlich Merkureck” sei aufgrund ihrer Struktur nicht als Aus- gleichsfläche für Arten geeignet, die ihre Nahrung auf Grünland- flächen suchen würden. Aufgrund der nicht festzustellenden Funktion des Plan- gebiets als essenzielles Nahrungshabitat sind Aus- gleichsflächen für die Arten Mehlschwalbe, Rauch- schwalbe und Turmfalke nicht erforderlich. Da der Aus- gleich für verlorengehende Nahrungsflächen des Stein- kauzes in unmittelbarer räumlicher Nähe aufgrund der räumlichen Begrenzung durch Verkehrswege und dicht angrenzende weitere Steinkauzreviere nicht möglich ist, werden in Kooperation mit einem Steinkauzexperten im und im Umfeld des Landschaftsparks Mecklenbeck drei Steinkauzröhren auf städtischen Grundstücken ange- bracht. Dieser Bereich war bislang aufgrund fehlender Brutplatzstrukturen nicht von Steinkäuzen besiedelt, weist aber bzgl. seiner sonstigen Lebensraumausstat- tung eine hohe Eignung auf. Der Stellungnahme, eine Aus- gleichsfläche in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet vorzuse- hen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.4 2.5.4 Die Fläche “nördlich Merkureck” sei derzeit stark mit Weiden und Brombeeren verbuscht und werde von allen vier Grasmü- cken (Mönchs-, Garten-, Klapper und Dorngrasmücke) zur Brut Im Rahmen der Brutvogelkartierung wurden keine Brut- reviere der planungsrelevanten Art Nachtigall oder des Gelbspötters nachgewiesen, wohl aber Vorkommen der genannten Grasmückenarten. Gravierende Eingriffe in Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 19 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag genutzt. Außerdem würde dort auch der Gelbspötter und die Nachtigall brüten. diese Fläche sind nicht vorgesehen. Zu einem Verlust der Fläche als Lebensraum für die genannten Vogelar- ten wird es daher nicht kommen. Im Gegenteil ist durch die Anlage eines Entwässerungsgrabens von einer Er- höhung der Strukturvielfalt der stark in der Verbuschung begriffenen Fläche für Arten wie die Nachtigall auszuge- hen. 2.5.5 Im kalkhaltigen Abdeckmaterial seien die Orchideenarten Gro- ßes Zweiblatt und nicht weiter bestimmte Knabenkräuter zu fin- den. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Hinweis: Vertiefende Informationen zur Vegetation sind den Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 627 (Parallel- verfahren) insbesondere dem „Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zum Vorhaben Feuerwache 3“ zu entneh- men. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.5.6 Aufgrund des Artenreichtums solle dieser Bereich demnach nicht gravierend verändert werden. Zukünftige Pflegemaßnah- men seien ggf. möglich, um die Fläche dauerhaft für Arten wie die Nachtigall zu erhalten. Gravierende Veränderungen der Fläche sind nicht ge- plant, vgl. die Ausführungen zu 2.5.4. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.5.7 Bei dem Plangebiet handele es sich um eine Fläche im 2. Grün- ring, die darüber hinaus als Verbindung zwischen dem 2. Grün- ring und dem Grünzug Vennheide-Davert fungiere, „da sowohl östlich als auch westlich weitere Grünflächen anschließen”. Die klimaökologische Ausgleichsfunktion werde in der Begründung beachtet. Darüber hinaus sei die Fläche als Biotopverbundflä- che mit der Bezeichnung „Wald-Grünlandkomplexe im Westen Vgl. auch die Ausführungen zu 2.5.1. Eine vernetzende Funktion ist in Bezug auf Reptilien- o- der Amphibienpopulationen in diesem Bereich nicht be- kannt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 20 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag und Norden von Hiltrup” ausgewiesen. In der Gebietsbeschrei- bung sei folgendes zu finden: “Mehrere, teilweise naturnahe Kleingewässer und hofnahe Teiche sind wertvolle Lebensräume für viele Pflanzen- und Amphibienarten.” Dementsprechend würde die Bebauung eine (weitere) Habitatfragmentierung von weniger mobilen Arten wie Amphibien und Reptilien bedeuten. 2.5.8 Mit Blick auf eine Karte in größerem Maßstab und ein Luftbild sei erkennbar, dass die Fläche den einzigen verbliebenen unbe- bauten Korridor zwischen den Waldgebieten in Westen und Os- ten darstelle. Eine Bebauung und Beleuchtung habe damit eine erhebliche Zerschneidungswirkung auf die dort vorkommenden Fledermauspopulationen, da waldbewohnende Arten extrem empfindlich auf Licht reagieren würden und dementsprechend ein Austausch zwischen den Waldgebieten unterbunden werde. Der Kanal sei zusätzlich ein wesentlicher Lebensraumbestand- teil für viele Fledermausarten. In den westlichen Waldgebieten vorkommende und lichtmeidenden Arten würden bei einer Un- terbrechung des Biotopverbunds durch Beleuchtung einen we- sentlichen Bestandteil ihres Lebensraums nicht mehr erreichen können. Folglich habe eine Beleuchtung einen erheblichen ne- gativen Effekt auf verschiedene Fledermausarten. Es sei sicher- zustellen, dass ein unbeleuchteter Flugweg für Fledermäuse er- halten werde. Insbesondere der Status als Biotopverbundfläche fordere dazu auf, diesen in seiner Funktion für alle Arten auf- recht zu erhalten und dementsprechend Biotopverbundflächen dunkel zu halten. Bei einer Planung, bei der der Grünlandverlust adäquat ausgeglichen werde und die den Biotopverbund wirk- Vgl. auch die Ausführungen zu 2.5.1. Eine mögliche artenschutzrechtlich relevante Zerschnei- dungswirkung zwischen Jesuiterbrook und Lechtenber- ger Busch wurde im Artenschutz-Fachbeitrag themati- siert. Zum Schutz der nachgewiesenen vor allem struk- turgebundenen und lichtsensiblen Fledermausarten sind Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung von Nah- rungshabitaten und zur Vermeidung der Beeinträchti- gung durch Licht im Baugenehmigungsverfahren zu be- rücksichtigen bzw. weiter zu prüfen. Im Gutachten sind hierzu umfassende Hinweise formuliert worden. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 21 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag sam erhalte, insbesondere in Bezug auf die Beleuchtungsprob- lematik, können die absehbaren negativen Folgen auf die Natur gemindert werden. 2.6 Stadtnetze Münster GmbH, Schreiben vom 19.01.2024 2.6.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadtnetze Münster GmbH im Umfeld des beplanten Bereichs verschiedenste Ver- sorgungsleitungen betreiben. Im Bereich der Hohen Geest be- finden sich Versorgungsleitungen für Strom (Mittel- und Nieder- spannung, Infokabel) sowie eine Gas- und eine Wasserleitung. Eine Hausanschlussleitung der Wasserversorgung kreuze das Grundstück der geplanten Feuerwache. Diese Anschlussleitung versorge ein Gebäude östlich der Bahntrasse und müsse ver- mutlich verlegt werden. Zu diesem Vorgang gäbe es bereits Kontakt zwischen dem Amt für Immobilienmanagement und dem Netzanschlussteam. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, berührt je- doch keine auf der Ebene der Flächennutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungs- belange. Anmerkung: Die vorhandene Wasserleitung soll im Vor- feld zu der Baumaßnahme in Abstimmung mit den Stadtnetzen verlegt werden. Der Anregung wird somit im Grundsatz entsprochen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.6.2 Sofern die Änderung des Flächennutzungsplans keine negati- ven Auswirkungen auf die o.g. Bestandsinfrastruktur habe, be- stünden keine Einwände. Negative Auswirkungen durch die Änderung des Flä- chennutzungsplans auf die Bestandsinfrastruktur sind nicht ersichtlich. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.7 Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Münsterland, Schreiben vom 19.01.2024 2.7.1 Gegen die Planung bestünden Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass anders als im Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 627 unter 6.6.2 genannt, innerhalb des Plangebiets eine Fläche mit Waldeigenschaft läge. Die Lage dieser 5680 m² großen Fläche werde auf einer Karte übermittelt. Die Fläche mit Waldeigenschaft wurde in die Planzeich- nung der 88. Änderung des Flächennutzungsplans als „Fläche für Wald“ übernommen. Der Anregung wird so- mit entsprochen. Anmerkung: Der Bebauungsplan Nr. 399 liegt am westli- chen Ortsrand Hiltrups und somit nicht in der Umgebung Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 22 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Die Waldfläche kann einen idealen Teil der beabsichtigten Ver- bindung zwischen dem 2. Grünring und dem Grünzug Venn- heide-Davert darstellen. Die entstandene Waldsukzession im nördlichen Teilbereich der Fläche sei auch mit den Festsetzun- gen aus dem Bebauungsplan 399 zu vereinbaren und sei grundsätzlich geeignet um das Ziel der Funktionssicherung der Fläche und den Schutz vor etwaiger Bebauung darzustellen. Die Fläche solle daher als Wald im Flächennutzungs-plan dar- gestellt und im Bebauungsplan festgesetzt werden. des hiesigen Bebauungsplanes. Ein Zusammenhang wird nicht erkannt. 2.8 Stadt Münster: Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Schreiben vom 19.01.2024 - Untere Immissionsschutzbehörde - 2.8.1 Es wird darauf hingewiesen, dass in der Begründung zur 88. Änderung des FNP nur auf Lärm als Immissionsschutzbelang abgehoben wird und spätestens im Rahmen des Baugenehmi- gungsverfahrens auch die Frage geklärt werden müsse, ob er- hebliche Lichtimmissionen durch die Planung auf die Nachbar- schaft vermieden werden könnten. Ein Hinweis auf diese Frage- stellung könne bereits in der FNP-Änderung erfolgen. Ein entsprechender Hinweis wurde in die Begründung aufgenommen. Der Anregung wird somit entsprochen. Keine Beschlussfassung erforderlich. - Untere Bodenschutzbehörde / Abfallwirtschaftsbehörde - 2.8.2 Im Bereich des vorgesehenen B-Plans Nr. 627 befinde sich die im städtischen Altlast-/Verdachtsflächenkataster geführte Flä- che 916A. Bei der Altlastenverdachtsfläche handele es sich um eine ehemalige Entsandungsfläche, die mit Boden und Bau- schutt mit einer Mächtigkeit von bis zu 7 m verfüllt wurde. Einer der maßgeblichen Schadstoffparameter auf dem Grundstück seien polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Die Die Fläche wurde in der Planzeichnung zur 88. Ände- rung des FNP gekennzeichnet sowie in der Begründung weiter erläutert. Der Anregung wird somit entsprochen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 23 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Fläche müsse im Bebauungsplan und Flächennutzungsplan ge- kennzeichnet werden. Die geplante Nutzung sei möglich, die technischen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen würden im nachfolgenden Bauantragverfahren für den Einzelfall festge- legt. 2.8.3 Aus bodenschutzfachlicher Sicht bestünden keine grundsätzli- chen Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die BBodSchV geändert habe (gültig ab dem 01. August 2023). Dadurch erhalte der vorsorgende Bodenschutz eine größere Gewichtung. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.8.4 Laut dem Bodeninformationssystem des geologischen Dienstes stünden im Großteil des Plangebiets Braunerden als schutzwür- dige Böden mit hoher Funktionserfüllung mit Biotopentwick- lungspotenzial für Extremstandorte. Die BBodSchG § 6-8 grei- fen immer dann zur nachhaltigen Verbesserung, Sicherung und Wiederherstellung von Bodengut, wenn durch die Mobilisierung von Böden (wie in BBodSchV § 4 Absatz 5) die natürlichen Funktionen nach BBodSchG § 2 Abs. 2 Nr 1, BBodSchG § 2 Abs. 2 Nr 3 b) oder BBodSchG § 2 Abs. 2 Nr 3 c) betroffen seien. Wird Material auf mehr als 3.000 Quadratmetern auf oder in die durchwurzelbare Bodenschicht auf- oder eingebracht, Boden- material aus dem Ober- oder Unterboden ausgehoben oder ab- geschoben oder der Ober- und Unterboden dauerhaft oder vo- rübergehend vollständig oder teilweise verdichtet, dann könne den folgenden Bestimmungen Folge geleistet werden (BBodSchV § 4 Absatz 5). Im vorliegenden Fall werde bei der Größe des Plangebietes von mehr als 25.000 Quadratmetern Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Anmerkung: Die aktuelle Planung sieht eine umfangrei- che Aufschüttung der Baufläche vor, um den Gelände- abfall in östlicher Richtung auszugleichen und eine Ent- wässerung der Flächen zum Kanal in der „Hohen Geest“ zu realisieren. Nach aktueller Planung sollen die Gebäude der Feuer- und Rettungswache nicht unterkellert werden. Jedoch soll voraussichtlich ein unterirdischer Eisspeicher für die Wärmeerzeugung zur Ausführung kommen. Im Rahmen der Baugenehmigung ist ein Bodenschutz- managementkonzept zu erstellen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 24 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag vermutlich auf einer Fläche von mehr als 3.000 Quadratmetern Bodengut bebaut, versiegelt oder zumindest umgegraben. Im Rahmen der Baugenehmigung sei daher zu prüfen, ob ein Bo- denschutzkonzept (gem. BBodSchG § 6 und den neuen Bestim- mungen nach BBodSchV § 6-8) und eine bodenkundliche Bau- begleitung nach DIN 19639 zu den Baumaß-nahmen durchge- führt werden solle. Die UBB wäre zu beteiligen. - Untere Wasserbehörde - 2.8.5 Es bestehen keine Bedenken. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. - Untere Naturschutzbehörde - 2.8.6 Es wird angemerkt, dass für den Bereich kein Land-schaftsplan vorläge. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.8.7 Es wird angemerkt, dass für den Neubau der Feuerwache 3 im Jahr 2023 eine faunistische Erfassung inkl. Artenschutzprüfung durch die Stadt Münster beauftragt worden sei (Hamann & Schulte 2023: Neubau Feuerwache 3 in Münster-Hiltrup - Arten- schutz-Fachbeitrag Stufe II -). In dieser seien Fledermäuse und Brutvögel erfasst worden. Im Hinblick auf die nachgewiesenen, planungsrelevanten Arten seien Vermeidungs- und Ausgleichsmaß-nahmen erforderlich, damit artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht ausgelöst würden. Beeinträchtigungen für den Steinkauz würden durch das Auf- hängen von Steinkauzröhren im Landschaftspark Mecklenbeck, Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Berücksichtigung erfolgte im Rah- men der Begründung (insbesondere des Umweltberich- tes) zur 88. Änderung des Flächennutzungsplans sowie auf der nachgelagerten Ebene des Bebauungsplans Nr. 627. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 25 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag der bisher nicht vom Steinkauz besiedelt worden sei, ausgegli- chen. Bei der Baufeldräumung seien zum Schutz aller Vogelarten die gesetzlichen Beschränkungen während der Brutzeit zwischen März und September zu beachten. Zum Schutz der nachgewiesenen, vor allem struktur-gebunde- nen und lichtsensiblen Fledermausarten seien Maßnahmen zum Erhalt von Nahrungshabitaten und zur Vermeidung der Beein- trächtigung durch Licht zu berücksichtigen. Keine Anregungen oder Bedenken: Gemeinde Senden Fachbereich IV – Planen, Bauen und Umwelt, Schreiben vom 11.12.2023 Wasserverband Amelsbüren-Hiltrup, Schreiben vom 11.12.2023 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Schreiben vom 12.12.2023 Gemeinde Ascheberg, Fachbereich Bauen und Wohnen / Bauleitplanung, Schreiben vom 12.12.2023 Stadt Münster – Untere Denkmalbehörde (Baudenkmalpflege), Schreiben vom 19.12.2023 Stadt Münster – Amt 37, Feuerwehr (Brandschutzdienststelle), Schreiben vom 04.01.2024 Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH, Schreiben vom 10.01.2024 Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, Schreiben vom 11.01.2024 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland, Hauptstelle Coesfeld, Schreiben vom 12.01.2024 Stadt Münster – Amt 32, Straßenverkehrsbehörde, Schreiben vom 15.01.2024 Polizeipräsidium Münster, Direktion Verkehr, Schreiben vom 16.01.2024 Stadtwerke Münster GmbH, Nahverkehrsmanagement, Schreiben vom 17.01.2024 Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) – Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster, Schreiben vom 19.01.2024 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 26 von 97 3 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit außerhalb der offiziellen Beteiligungsmöglichkeiten Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 3.1 Private Stellungnahme vom 07.04.2022 3.1.1 Es wird behauptet, dass der Standortwechsel der Feuer- und Rettungswache als Steigbügelhalter missbraucht werde. Es wird mit dem Standortwechsel an die Hohe Geest eine Grundlage für die Schaffung von Wohnbaulandflächen vorbereitet. Im Jahr 2009 wurde die Suche für einen neuen Standort der Feuerwache 3 (FW 3) angestoßen, da nach § 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) nicht mehr sicherge- stellt werden konnte, dass eine den örtlichen Verhältnis- sen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr den Stadtbezirk Hiltrup und Teile der Innenstadt versorgen kann. Aufgrund der Eilbedürftigkeit wurde vorerst auf ei- nen Neubau verzichtet und stattdessen ein temporärer Standort, in einer ehemalig gewerblich genutzten Halle an der Hansestraße, eingerichtet. Diese wird nun seit 2010 als provisorische Feuerwache 3 genutzt und wurde mit der bereits in Hiltrup bestehenden Rettungswache verbunden. Aufgrund der Vorgaben im Hinblick auf die o. g. Erreich- barkeit (Hilfsfrist bzw. Erreichungsgrad bei Einsätzen) ergeben sich spezielle Anforderungen an die Lage der Feuerwache 3, welche die räumliche Auswahl eines ge- eigneten Standorts deutlich begrenzen. Deren aktuelle Lage an der Hansestraße am südlichen Rand des Stadt- gebiets von Hiltrup ist langfristig nicht geeignet, die stra- tegischen und einsatztaktischen Anforderungen zu erfül- len, sodass 2010 mit der Prüfung und Planung eines neuen Standorts für die Feuer- und Rettungswache 3 im Norden von Hiltrup bzw. Süden von Berg Fidel begon- nen wurde. Ziel war es, die provisorische Feuer- und Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 27 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Rettungswache an der Hansestraße zu ersetzen (vgl. V/0737/2017/1). Dabei wurde ein Grundstück nördlich der Straße Merkureck, westlich der Straße Hohe Geest und östlich der Westfalenstraße (heute Gemarkung Hiltrup, Flur 7, Flurstück 618) ausgewählt. Eine erwei- terte Baugrunduntersuchung zeigte jedoch, dass dieser Standort aufgrund von Stabilitätsbedenken des Unter- grundes wirtschaftlich nicht realisierbar ist. Nach Berücksichtigung verschiedener Standortkriterien wie Flächengröße, Altlasten, Nutzungskonkurrenzen und verkehrliche Anbindung wurde in einer weiteren Standortanalyse das aktuelle Planungsgebiet als geeig- neter Standort für die Errichtung der Feuer- und Ret- tungswache 3 identifiziert (vgl. V/0743/2021). Dieser Standort deckt den Flächenbedarf ab und erfüllt zudem die speziellen Anforderungen an die Lage. Der Geltungsbereich umfasst neben den erforderlichen Flächen für die Feuerwehr zusätzlich die verbleibenden Flächen des hier verlaufenden 2. Grünrings, welcher den Freiraum zwischen der ursprünglichen Stadt Müns- ter und den sie umgebenden Stadtteilen umfasst. Durch die Aufnahme des 2. Grünrings in den Planbereich kön- nen wichtige Funktionen des Grün-rings planungsrecht- lich abgesichert und aufrechterhalten sowie negative Auswirkungen auf das lokale Biotopverbundsystem ver- ringert werden. Eine mögliche Wohnbebauung dieses Bereichs wird mit der Änderung des FNP und dem pa- rallel aufzustellenden Bebauungsplan gerade nicht vor- bereitet. Im übergeordneten Regionalplan wie auch 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 28 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag gem. Änderung des Regionalplans ist eine weitere Sied- lungsentwicklung in diesem Bereich nicht dargestellt. Vgl. ergänzend Pkt. 2.7.1, 4.3.4, 4.9.8 3.1.2 Zudem wird unterstellt, dass die Planung auf die ganze Fläche ausgeweitet werden solle. Die Stadt verfolge nicht das Ziel, den zweiten Grünring zu erhalten oder mehr Grünflächen, Schutz vor Überhitzung, Kaltluftschneisen, Klimaoasen und Versicke- rung von Regenwasser vorzusehen. Wörtlich heißt es: „Die Ver- sickerungsfläche soll kostengünstig auf die Altlastfläche verla- gert werden. Dann darf auch gleich die Ausgleichsfläche auf die Altlastfläche verlegt werden, deren Sanierung man den nachfol- genden Generationen überlässt.“ Siehe 3.1.1 Die Ausgleichsfläche liegt, im Sinne einer multifunktio- nalen Flächennutzung, auf der Altlastfläche und wird ebenso mit der notwendigen, gegen das Grundwasser abgedichteten, Regenrückhaltung versehen. Die Versi- ckerungsfläche dient dahingegen der Versickerung des anfallenden Dachflächenwassers und ist Teil der Grund- stücksentwässerung – das heißt, dass die Versicke- rungsfläche sich an geeigneter Stelle auf dem Grund- stück befinden muss. Auf der Altlastenfläche wird folglich nicht versickert. Für Ausführungen zur Versickerungsmulde Vgl. Pkt. 1.5.1. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.1.3 Es wird angemerkt, dass die Neubaufläche „Im Dahl“ einen 15 m breiten Ausgleichsstreifen (vgl. § 34-Satzung 3/2002) er- halten habe; die Bewohner am Gorenkamp dahingegen keine angrenzende Versickerungsfläche erhalten würden, obwohl Überflutungen vorkämen. Die Planung werde schnell und ohne Bürgerbeteiligung vollzo- gen. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens fanden die ge- mäß Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebenen Bür- gerbeteiligungen nach § 3 Abs. 1 und 2 statt. Die Kritik ist nicht gerechtfertigt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 29 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 3.2 Private Stellungnahme vom 09.05.2022 3.2.1 Es wird zu Bedenken gegeben, dass bei Starkregen Sorge um den Gebäudeschutz bestünde. Aktuell würde das Regenwasser auf dem Grundstück versickern bzw. auf Terrassenhöhe ge- pumpt und in Zisternen, einem Feuchtbiotop und in einen Auf- bereitungsgraben geleitet werden. Bei Starkregen würden diese Puffer überlaufen. Es würde eine 20 cm tiefe Wasserfläche ent- stehen, die auf das südliche Wiesengrundstück (Plangebiet) überlaufe. Es wird berichtet, dass die Gebäude mit Tiefgaragen Probleme mit Überflutungen bei Starkregen hätten. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Entwässerung ist der Geländeneigung entsprechend tendenziell nach Süden ausgerichtet. Eine zunehmende Überflutung der bestehenden Wohngebäude am Goren- kamp ist nicht zu erwarten. Für die Entlastung der wurde der Nachweis geführt, dass eine Verbesserung der Ausgangssituation für das Gebiet Gorenkamp und keine Mehrbelastung der Kanali- sation zu erwarten ist. Der Zulaufkanal (Durchlass) zum RRB ist ausreichend dimensioniert und leistungsfähiger als der vorhandene Kanal DN 500 Hohe Geest. Die ge- plante Regenrückhaltung dient der hydraulischen Sanie- rung des Entwässerungsnetzes und verbessert den Überflutungsschutz gegenüber dem Ausgangszustand besonders bei seltenen und außergewöhnlichen Starkregenereignissen. 3.2.2 Es wird behauptet, dass die Gärten der nördlich des Plange- biets liegenden Reihenhäuser nicht zum Überhitzungsschutz beitragen würden, weil keine tiefwurzelnden Gehölze ange- pflanzt werden dürfen. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Hinweis: Planungsrechtlich werden keine Vorgaben zur Bepflanzung der Grundstücke gemacht – die Aussage kann somit nicht nachvollzogen werden. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 30 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 3.2.3 Es wird ein Konzept vorgestellt, welches laut Anreger im Inte- resse der Verkäufer, Stadt, Feuerwehr, Natur, Anwohnende und Verkehr läge. Das Konzept sähe eine Ausgleichsfläche im Nor- den des Plangebietes vor, die zur Sicherung der Siedlung Go- renkamp, des Grünstreifens, der Naturraumvernetzung und Ent- wicklung eines Feuchtbiotops beitrage. Es wird behauptet, dass die dadurch entstehenden Mehrkosten kaum ins Gewicht fallen würden. Dadurch würde eine naturverbundene Umgebung ge- schaffen werden. Die Planung des Vorhabens entstand in einem dialogba- sierten Prozess zwischen der Stadtverwaltung inklusive Feuerwehr und dem mit der Planung beauftragten Archi- tekturbüro. Der städtebauliche Entwurf stellt die abge- wogene und abgestimmte Lösung der Architekten und Fachämter dar. Das städtische Konzept und damit verbunden auch die Planzeichnung zur 88. Änderung des Flächennutzungs- plans stellt einen möglichst geringen Eingriff in Grund und Boden bei einer gleichzeitig größtmöglichen Siche- rung des 2. Grünrings dar. Eine anderweitige, verträgli- chere Lösung drängt sich nicht auf. Ergänzende Hinweise: Das vorgeschlagene Konzept sieht den Ankauf der ge- samten Fläche östlich Hohe Geest vor. Zur Verfügung steht jedoch die nördliche Teilfläche. Weiterer Flä- chenankauf ist nicht beabsichtigt (vgl. Pkt. 4.3.4). Das Konzept ist somit nicht umsetzbar. Darüber hinaus weist das Konzept einige inhaltliche Schwachstellen auf: Die vorgesehene Ost-West-Ausrichtung des Hauptbau- körpers steht dem Rettungseinsatz entgegen – einfah- rende Fahrzeuge würden den ausrückenden Löschzü- gen in der gemeinsamen Zufahrt begegnen. Aus diesem Grund ist eine Ausrichtung des Hauptbaukörpers ent- lang der Straße Hohe Geest aus einsatztaktischen Gründen notwendig. Darüber hinaus sind nicht alle, für den Feuerwehr- und Rettungsbetrieb notwendigen Strukturen und Gebäude, in dem Konzept vorgesehen. Der Stellungnahme, die städti- sche Planung gemäß dem ein- gereichten Konzept zu ändern, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.5 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 31 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Das Regenrückhaltebecken befindet sich nicht am na- türlichen Geländetiefpunkt, so dass die Realisierung des Konzepts mit einer umfassenden Geländemodellierung und somit weitergehenden Kosten verbunden wäre. Das Konzept beinhaltet auch eine Abbindung der Straße Hohe Geest für den Kfz-Verkehr, die jedoch nicht die Maßstabsebene des Flächennutzungsplans betrifft. (vgl. hierzu auch die Ausführungen unter Pkt. 1.2.2). Insgesamt wird die alternative Planung als nicht reali- sierbar eingeschätzt. 3.3 Private Stellungnahme vom 30.01.2024 3.3.1 Es wird kritisiert, dass das alternative Konzept (vgl. Pkt. 1.3.3 und 3.2.3) nicht als Anlage zum städtischen Protokoll der früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hinzugefügt wurde. Stattdes- sen werde die Alternative im Protokoll zur Veranstaltung abge- lehnt. Es wird unterstellt, dass dadurch ein konstruktiver Aus- tausch unmöglich gemacht werde. Der Entwurf solle als Anlage zum Protokoll nachträglich hinzugefügt werden. Der Vorschlag wird rechtmäßig als eingegangene Stel- lungnahme (vgl. Pkt. 1.3.3 und 3.2.3) aufgeführt und ab- gewogen. Es handelt sich um eine übliche Anregung aus der Öffentlichkeit, weshalb ein Hinzufügen des Kon- zepts als Anlage zum Protokoll der Öffentlichkeitsbeteili- gung abgelehnt wird. Der Stellungnahme, das alter- native Konzept als Anlage zum Protokoll der Öffentlichkeitsbe- teiligung hinzuzufügen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.6 3.4 Private Stellungnahme vom 04.02.2024 3.4.1 Es wird kritisiert, dass im Protokoll zur frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung nicht erwähnt werde, dass es in Münster eine Feuerwache gäbe, die nicht parallel zur Straße läge. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Bei der aufgeführten Feuerwache handelt es sich um die Feuerwache 2 an der Theodor-Scheiwe-Straße, die je- doch nicht als Beispiel herangezogen werden kann. 2004, im Zuge der Renovierung der Feuer- und Ret- tungswache an der Bernhard-Ernst-Straße wurde fest- Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 32 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag gestellt, dass dieses Gebäude statische Probleme auf- wies. Daher wurde in kurzer Zeit ein Grundstück im glei- chen Abdeckradius gesucht, dass für den Neubau ge- eignet war. Die Feuer- und Rettungswache 2 befindet sich unmittel- bar an der Auffahrrampe zur Dortmund-Ems-Kanalbrü- cke am Albersloher Weg. Daher liegt diese Feuer- und Rettungswache im rechten Winkel in einer Sackgassen- Situation an der Theodor-Scheiwe-Straße. Die Einsatz- fahrzeuge müssen erst aus der Talmulde heraus auf den Albersloher Weg fahren. Die Ausrichtung einer Wa- che im rechten Winkel zu einer unmittelbar zu befahre- nen Straße, ist als suboptimal anzusehen. Grundsätzlich benötigt jede Feuer- und Rettungswache zwei unabhän- gige Ausfahrten zur Gewährleistung der Gefahrenab- wehr. Bei der Feuer- und Rettungswache 2 wird die zweite unabhängige Ausfahrt über die Straße auf dem OSMO Gelände und der Anbindung an den Lütkenbe- cker Weg sichergestellt. Für den Neubau der Feuerwa- che 3 erfolgt die zweite mögliche unabhängige Ausfahrt rechts oder links von der Hohen Geest, da die Wache nach Sollvorschrift unmittelbar an die Alarmausfahrts- straße ausgerichtet ist. 3.4.2 Das alternative Konzept (vgl. Pkt. 1.3.3 und 3.2.3) würde nach- weisen, dass sowohl alle Gebäudeteile der Feuerwache als auch ökologische Ausgleichsflächen auf dem Grundstück veror- tet werden können. Im Protokoll zur frühzeitigen Beteiligung würde ein Verweis fehlen. Aus Gleichberechtigungsgründen Durch einen möglichst geringen Eingriff wird die größt- mögliche Sicherung des 2. Grünrings mit seiner Funk- tion als klimaökologischer Ausgleichsraum auf der südli- chen Teilfläche östlich Hohe Geest angestrebt, um seine Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Eine anderweitige, verträglichere Lösung drängt sich nicht auf. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 33 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag solle der Grünstreifen mindestens so breit wie nördlich der Be- bauung Im Dahl sein. Dabei würde der ökologische Nutzen für eine breite Kälteschneise und die Vorteile für Anwohnenden und Natur eine Ablehnung verbieten. Der Standort der Feuerwehr soll nicht größer dimensio- niert werden, als es der Bedarf erfordert. Mit Grund und Boden soll schonend und sparsam umgegangen wer- den. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass die Grünfunktionen in der dann noch verbleibenden Schneise langfristig gesichert werden. Die genaue Breite des Grünstreifen berührt keine auf der Ebene der Flächennutzungsplanung zu berücksichti- genden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. 3.4.3 Es wird kritisiert, dass im Protokoll zur frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung eine Antwort auf den im Alternativentwurf ver- merkten Punkt „Spielplatzzugang verbessert“ fehlen würde. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Hinweis: Das Protokoll zur frühzeitigen Öffentlichkeits- beteiligung dient der Protokollierung der Veranstaltung – der Punkt „Spielplatzzugang verbessert“ wurde nicht in der Öffentlichkeitsveranstaltung thematisiert und wird somit auch nicht im Protokoll beantwortet. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.4.4 Ein konstruktiver Austausch sei zudem nicht möglich. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 34 von 97 4 Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Beteiligungszeitraum vom 21.10.2024 bis einschließlich 21.11.2024 Aufgrund der Vielzahl an Anregungen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu den Bauleitplänen im Parallelverfahren eingegangen sind, werden die nachfolgenden Anregungen thematisch sortiert zusammengefasst. Zur vollständigen Berücksichtigung aller Anregungen aus der Öffentlichkeit wurden zudem an dieser Stelle auch alle Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 627 in die Abwägung mit aufgenommen. Auch werden die Anregun- gen, die formal nicht die Bauleitpläne betreffen, zur Kenntnis an die jeweils zuständigen Fachämter weitergeleitet (vgl. hierzu auch die Abwägungsunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 627). Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 4.1 Themenbezug Standortwahl 4.1.1 Private Schreiben vom 05.11.2024, 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 15.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) Es wird angeregt einen alternativen Standort sowie die Planung des Vorhabens zu prüfen. Dieses sei angesichts der befürchte- ten Auswirkungen des Vorhabens auf die Anwohnenden des Gorenkamps notwendig. Es wird behauptet, dass die ursprüng- lich vorgeschlagene Positionierung auf dem Grundstück nörd- lich der Straße Merkureck eine geringere Belastung der Anwoh- nenden zur Folge gehabt hätte. Aus klimatischen Gründen und unter Berücksichtigung der Interessen der Anwohnenden sei nicht nachvollziehbar, dass die Planung zugunsten einer kos- tenreduzierten Lösung aufgeben wurde. Zur Standortwahl vgl. auch die Ausführungen zu 3.1.1. Gemäß dem städtischen Umweltkataster tangiert der Geltungsbereich keine klima- bzw. luftrelevanten Struk- turen im Sinne von Kaltluftentstehungsgebieten oder - leitbahnen oder Belüftungskorridore. Das Plangebiet liegt indes vollständig in einem klimaökologischen Aus- gleichsraum und der Änderungsbereich ist in der Grün- ordnung Münster (Teilplan Grünsystem/Freiraumkon- zept) Teil des 2. Grünrings, welcher den Freiraum zwi- schen der ursprünglichen Stadt Münster und den sie umgebenden Stadtteilen umfasst. Durch die Aufnahme eines Teilbereichs des 2. Grünrings in den Planbereich können daher wichtige Funktionen des Grünrings pla- nungsrechtlich abgesichert und aufrechterhalten wer- den. Da dieser durch die Feuerwache eingeengt werden würde, besteht ein umso höherer Anspruch, die verblei- Der Stellungnahme, einen alter- nativen Standort sowie die Pla- nung des Vorhabens zu prüfen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.7 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 35 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag benden Flächen in ihrer Funktion zu sichern und von et- waiger – auch außenbereichskonformer Bebauung – freizuhalten. Der Eingriff in die Grünordnung und den Naturhaushalt ist an dem hier maßgeblichen Standort geringer als am ursprünglich angedachten Standort „Merkureck“ und wird folglich als vertretbar eingestuft. Das Planvorhaben trägt damit nicht zu einer relevanten Verstärkung des Klimawandels bei. Zudem werden durch Festsetzungen auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 627 für mindestens extensiv begrünte Flachdächer – teilweise in Kombination mit Photovoltaikanlagen – ent- sprechende Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Kli- mawandelfolgenanpassung getroffen. Die Planung des Vorhabens entstand demnach in einem dialogischen Prozess zwischen der Stadtverwaltung in- klusive Feuerwehr und dem mit der Planung beauftrag- ten Architekturbüro. Der Entwurf stellt die abgewogene und abgestimmte Lösung der Architekten und Fachäm- ter dar. 4.1.2 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) Es wird zur Kenntnis gegeben, dass das ursprüngliche Grund- stück „Merkureck“ von den Anwohnenden akzeptiert wurde. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.1.3 Private Schreiben vom 19.11.2024, 21.11.2024 Es wird kritisiert, dass die Wahl des Standortes abwägungsfeh- lerhaft sei und beanstandet werde. vgl. die Ausführungen zu 3.1.1 und 4.1.1 Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 36 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 4.1.4 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird behauptet, dass auch die Feuerwehr das Grundstück „Merkureck“ favorisiert habe. Die Wahl des Standortes stellt einen politischen Be- schluss dar (vgl. Pkt. 3.1.1 und 4.1.1) und ist somit un- abhängig von der Präferenz der Feuerwehr. Dieser Be- schluss basiert auf einer durchgeführten Standortunter- suchung. Grundsätzlich wurde im Rahmen dieser Stand- ortsuche die schnelle Erreichbarkeit des Stadtteils Hiltrup als auch der südlichen Innenstadt berücksichtigt. Somit liegt ein Standort im Norden von Hiltrup auch im Interesse der Feuerwehr. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.1.5 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird behauptet, dass die Planung des Vorhabens auf der ge- samten Fläche östlich der Hohen Geest angestrebt war. Dabei wird auf die Beschlussvorlage aus April 2022 verwiesen. Die Vorlage V/0743/2021 sah auf dem beabsichtigten Vorhabengrundstück die Platzierung der Bedarfsfläche der Feuer- und Rettungswache 3 vor. Zusätzlich war südlich davon (auf der südlichen Teilfläche der Fläche östlich Hohe Geest) eine Bedarfsfläche für die Regen- rückhaltung angestrebt. Diese kann nun aber auf der Fläche westlich Hohe Geest mit den vorhandenen Aus- gleichsmaßnahmen auf einer städtischen Liegenschaft kombiniert werden, so dass eine flächensparende Maß- nahme ohne weiteren Eingriff in Fremdeigentum beab- sichtigt ist. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.2 Themenbezug Verkehr und Erschließung 4.2.1 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024 (2x), 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 37 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Es wird behauptet, dass durch den zusätzlichen Verkehr, der durch die Feuer- und Rettungswache und die damit verbunde- nen An- und Abfahren der Beschäftigten verursacht werde, mit einer Verkehrsbelastung und Verkehrsengpässen auf der Hohen Geest zu rechnen sei. In ei- nigen Anregungen wird ausgeführt, dass diese aufgrund des Schichtbetriebs zu unfreundlichen Zeiten wären. Dadurch würde nicht nur die Mobilität der Anwohnenden eingeschränkt, son- dern auch die Sicherheit der Fußgehenden und Radfahrenden gefährdet werden. Mit der Einrichtung der Feuerwache bei einer Beschäf- tigtenzahl von 40 Einsatzkräften pro Schicht zuzüglich 10 Mitarbeitenden in der Verwaltung ist davon auszuge- hen, dass sich das Verkehrsaufkommen in den angren- zenden Straßen Hohe Geest und Merkureck nicht maß- geblich verändern wird. Darüber hinaus liegt die Ver- kehrsbelastung auf der Hohen Geest mit aktuell ca. 4.500 Kfz/24h weit unterhalb der Kapazität einer Straße mit dem gegebenen Ausbaustandard. Anlagen für den Fuß- und Radverkehr sind vorhanden, der Ausfahrtbe- reich ist so gestaltet, dass Schutzbereiche für Fußgän- ger und Radverkehr bestehen. Es wird aufgrund dieser Punkte nicht als erforderlich an- gesehen, den Verkehrsablauf anhand einer Verkehrsun- tersuchung zu überprüfen. Das Lärmgutachten unter- sucht die lärmtechnischen Auswirkungen des Vorha- bens. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.2.2 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird berichtet, dass Anwohnende nur durch Heraustasten aus der Privatausfahrt auf die Straße Hohe Geest abbiegen könnten, da parkende Autos die Sicht versperren würden. Es wird die Sorge geäußert, dass Einsatzfahrten die Situation ver- schärfen würden. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.2.3 Privates Schreiben vom 21.11.2024 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 38 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Es wird behauptet, dass keine sachkundige Bewertung der Ver- kehrssituation erfolgt sei und diese unter anderem für den Teil- abschnitt Hohe Geest nachgeholt werden solle. Diese solle die An- und Abfahrten der Beschäftigten und die resultierenden Im- missionen durch das Vorhaben betrachten. Es wird unterstellt, dass aufgrund des fehlenden Verkehrsgutachtens ein Verfah- rensfehler bestünde. Siehe 4.2.1 Der Stellungnahme, ein Ver- kehrsgutachten für den Teilab- schnitt Hohe Geest zu erstellen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.8 4.2.4 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) Es wird angeregt, die Querungsinsel auf der „Hohen Geest“ (Höhe Spielplatz) wegen des höheren Verkehrsaufkommens zu beseitigen und stattdessen eine Fußgängerampel, oder einen Zebrastreifen zu installieren. Gleichzeitig solle eine Verkehrsbe- ruhigungsmaßnahme (Einbahnstraßenregelung mit Ausnahmen für Rettungsfahrzeuge oder Anliegerstraße) geplant werden. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Hinweis: Da gegenüber dem Bestand kein maßgeblich höheres Verkehrsaufkommen erwartet wird, wird kein Bedarf ge- sehen, die bestehende Querungshilfe anzupassen oder zusätzliche Beruhigungsmaßnahmen zu installieren. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.2.5 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird angeregt, weitere Querungshilfen entlang der Hohen Geest für mehr Sicherheit für Zufußgehende vorzusehen. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.2.6 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird angeregt, die Hohe Geest in Höhe des Kinderspielplat- zes als Sackgasse auszubilden. Absenkbare Straßensperren Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 39 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag könnten dennoch eine temporäre Durchfahrt für Einsatzfahr- zeuge ermöglichen. Es wird behauptet, dass dadurch die Ver- kehrsmittel des Umweltverbunds gestärkt, die Verkehrssicher- heit und die Sicherheit des Kinderspielplatzes verbessert wer- den würden. Zudem würde ein Übergang zur Fläche nördlich Merkureck geschaffen werden, so dass das Biotop auch für Tiere erreichbarer wäre. Parkplätze für die Bediensteten der Feuer- und Rettungswache könnten im restlichen Straßenbe- reich nachgewiesen werden. Die Feuer- und Rettungswache würde eine exklusive Zufahrt über die Straße Merkureck erhal- ten. Es wird behauptet, dass weniger Straßenlärm entstünde und so die befürchteten Immissionen der Feuer- und Rettungs- wache kompensiert werden würden. Außerdem könne die Aus- bildung der Hohen Geest als Sackgasse zu einem tieferen Grünstreifen nördlich des Vorhabengrundstücks führen. Hinweis: vgl. auch die Ausführungen zu 1.2.2 und 4.2.3. 4.2.7 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird angefragt, zusätzliche Fuß- und Radwege sowie spezi- elle Ampeln für Geh- und Sehbehinderte vorzusehen. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.2.8 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird angeregt eine verbesserte und sichere Fußgängerüber- querung an der Lichtsignalanlage Merkureck / Hohe Geest vor- zusehen. Diese würde aktuell keinen Fußgängerüberweg um- fassen. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.2.9 Privates Schreiben vom 21.11.2024 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 40 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Es wird gefragt wie die Zugangssicherheit zum Spielplatz zu be- urteilen sei. Hierzu wird ein Sachverständigengutachten ge- wünscht. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.2.10 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) Es wird behauptet, dass der Sicherheitsabstand von 1,50 m zwi- schen Auto- und Radfahrenden nicht eingehalten werden könne und Autofahrende trotzdem überholen würden. Es sei kein ge- trennter Fahrradweg vorhanden, so dass Fahrradfahrende zum Eigenschutz auf den Bürgersteig ausweichen würden. Es han- dele sich um einen Schulweg, der von Kindern mit dem Fahrrad zurückgelegt werden würde. Durch das Vorhaben ausgelöste erhöhte Verkehrsbewegungen würden die Situation verschlech- tern. Es wird gefragt, ob erst nach einer Unfallsituation gehan- delt werden würde. Dabei wird mitgeteilt, dass sofern die anre- gende Person oder die Nachbarschaft Opfer eines Unfalls wer- den würde, die Stadt Münster wegen Untätigkeit belangt werden würde. Der Stadt Münster sei die Situation bekannt; sie wird dennoch eingeladen, Verkehrsbeobachtungen durchführen. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.2.11 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024, 21.11.2024 Es wird eine zeitweise Beeinträchtigung bzw. Einschränkung der Zufahrt zum Wohngebiet „Gorenkamp“ aufgrund des Bau- stellenverkehrs befürchtet. Die Zu- und Abfahrt zum Gorenkamp müsse jederzeit freigehalten werden, so dass auch Rettungs- fahrzeuge anrücken können. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.2.12 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 41 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Es werden verkehrssichernde Maßnahmen während der Bau- phase angeregt, die in den Bauverträgen verankert werden müssten. Es wird befürchtet, dass auf dem Seitenstreifen der Straße Hohe Geest Baumaschinen und -fahrzeuge abgestellt werden, die den Radweg blockieren und die Sicht beim Abbiegen auf die Hohe Geest einschränken würden. In einigen Anregungen wird ausgeführt, dass dadurch eine Gefahr für Radfahrende, insbe- sondere Schulkinder auf dem Schulweg, entstünde. Der Rad- weg sei nicht von der Fahrbahn getrennt und werde teilweise als Kfz-Fahrspurerweiterung genutzt. Es wird befürchtet, dass der Baustellenverkehr die Verkehrsgefährdung erhöhen würde. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. 4.3 Themenbezug Bebauung 4.3.1 Private Schreiben vom 14.11.2024 18.11.2024, 21.11.2024 Es wird zu Bedenken gegeben, dass die Positionierung des Vorhabens an die Wohnbebauung am Gorenkamp angrenzen und dieses einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksicht- nahme gem. § 1 Abs. 7 BauGB darstellen würde. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange, da der FNP keine Darstellun- gen zur Positionierung von Baukörpern innerhalb der im Flächennutzungsplan dargestellten Bereiche (hier: Flä- chen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr) beinhaltet. Dies regelt der verbindliche Bau- leitplan Nr. 627. Das Rücksichtnahmegebot ist ein objektiv rechtliches Gebot. Der Stadt obliegt es, im Bauleitplanverfahren wi- derstreitende Interessen in angemessener Art und Weise gegeneinander abzuwägen. Die Kubatur und Der Stellungnahme, die geplan- ten Bauwerke der Feuer- und Rettungswache in einem größe- ren Abstand zur bestehenden Wohnbebauung am Gorenkamp zu platzieren, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.9 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 42 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Lage der Baukörper auf dem Grundstück sind so ge- wählt, dass ein geeigneter Übergang zwischen Planung und Bestandsgebiet sichergestellt wird. Zudem soll die Anordnung der Baukörper prophylaktische Lärmimmissi- onen verringern. § 1 Abs. 7 BauGB regelt, dass bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange ge- geneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind. Darüber hinaus kommen aktuelle Rechtsprechun- gen zu dem Ergebnis, dass „das Gebot der Rücksicht- nahme keine Einbahnstraße [sei]; neben der Pflicht zur Rücksichtnahme des Emittenten bestehe eine Dul- dungspflicht der Nachbarn.“ (OVG Lüneburg, Urteil vom, 15. Januar 2025 – 1 KN 71/23 -, juris) Insgesamt wird gegen das Gebot der Rücksichtnahme nicht verstoßen. 4.3.2 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (3x), 21.11.2024 (2x) Es wird zu Bedenken gegeben, dass die an die Wohnbebauung am Gorenkamp heranrückende Bebauung erdrückend, verun- staltend und rücksichtslos sei. Es wird sich auf § 1 Abs. 5 BauGB i.V.m. § 15 BauNVO berufen. Es wird behauptet, dass es sich um mehrgeschossige bis zu 19 m hohe, langgestreckte, massive Baukörpern handeln würde. In einigen Anregungen wird behauptet, dass sich die Planung städtebaulich nicht einfü- gen und gegen § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB verstoßen würde. Dabei wird in einigen Anregungen betont, dass dieses durch die gewählte Positionierung auf dem Grundstück und unmittelbar Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange, da der FNP keine Darstellun- gen zur Positionierung von Baukörpern oder zum Maß der baulichen Nutzung innerhalb der im Flächennut- zungsplan dargestellten Bereiche (hier: Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr) beinhaltet. Dies regelt der verbindliche Bauleitplan Nr. 627. Das Vorhaben ist nicht rücksichtslos (vgl. auch die Aus- führungen zu 4.3.1). Der Stellungnahme, die geplan- ten Bauwerke der Feuer- und Rettungswache in einem größe- ren Abstand zur bestehenden Wohnbebauung am Gorenkamp zu platzieren, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.9 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 43 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag angrenzend an die Gärten der Wohnbebauung Gorenkamp ver- stärkt werden würde. Außerdem wird in einigen Anregungen ge- nannt, dass dadurch ebenfalls der Gleichbehandlungsgrundsatz tangiert und ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme vorliegen würde. § 1 Abs. 5 BauGB regelt, dass die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozia- len, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforde- rungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Ge- nerationen in Einklang bringt und eine dem Wohl der All- gemeinheit dienende soziale Bodennutzung unter Be- rücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleistet wird. Dementsprechend wird mit den Bau- leitplänen § 1 Abs. 5 BauGB entsprochen: Durch das Vorhaben wird eine dem Allgemeinwohl dienende Ein- richtung unter wirtschaftlicher und umweltschützender Gestaltung des Grundstückes geschaffen. Das Vorha- ben nimmt angemessen Rücksicht auf die angrenzende Wohnbevölkerung, was immissionsschutzgutachterlich belegt wird. Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, welches dem § 15 BauNVO inne liegt, sieht vor, dass einander bedingende Nutzungen gegenseitig Rücksicht zu neh- men haben. Es handelt sich hier um die Planung für die Feuerwehr, welche nicht an einem beliebigen Standort geplant werden kann. Das Ziel ist, dass die Feuerwehr von ihrem Standort die Gefahrenabwehr in einem defi- nierten Radius innerhalb einer Hilfsfrist sicherstellen muss. Unter dieser Maßgabe ist die Standortwahl er- folgt. Durch die festgesetzte Lärmschutzwand und wei- tere immissionsschutzrechtliche Festsetzungen im Rah- men des Bebauungsplans Nr. 627 werden gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sichergestellt. Eine an- gemessene Rücksichtnahme seitens der hier vorliegen- den Planung ist hierdurch sichergestellt. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 44 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 4.3.3 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 Es wird behauptet, dass die geplante Lärmschutzwand rück- sichtslos an die Wohnbebauung am Gorenkamp herangeplant werde und dieses ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungs- grundsatz sowie gegen das Gebot der Rücksichtnahme gem. § 1 Abs. 5 BauGB i.V.m. §15 BauNVO darstellen würde. Außer- dem wird auch kritisiert, dass die Lärmschutzwand eine erdrü- ckende, verunstaltende Wirkung habe und rücksichtslos sei. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange Die Sicherstellung des Immissionsschutzes erfolgt auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (B-Plan Nr. 627). Vgl. zudem auch die Ausführungen zu 4.3.1 und 4.3.2. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.3.4 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) Es wird kritisiert, dass die Stadt Münster das gesamte Wieseng- rundstück hätte erwerben und für die Planung einbeziehen müs- sen. Es wird behauptet, dass durch einen Grünzug nördlich und südlich bei einem mittig auf dem Grundstück positioniertem Bauvorhaben, sich das Vorhaben besser einfügen würde. Der Übergang von Wohnbebauung zum Betriebsgelände sei gemil- derter und abgeschirmt. Es sei eine gleichmäßige Belüftung zu beiden Seiten gewährleistet. Die Stadt hat die für die Feuerwehr erforderliche Fläche angekauft. Das hat mehrere Gründe: Es besteht keine Erforderlichkeit über das notwendige Maß hinausge- hende Flächen zu erwerben. Sowohl vor dem Hinter- grund des sparsamen Umgangs mit Steuergeld als auch vor dem Hintergrund des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden. Darüber hinaus hat die Stadt hier Flächen eines bestehenden Pferdebetriebs angekauft und zwar in solchem Maße, dass die wirtschaftliche Grundlage des Betriebes noch aufrechterhalten werden kann. Ein darüber hinausgehender Ankauf würde die be- triebliche Existenz des Pferdebetriebs gefährden und damit unverhältnismäßig sein. Zudem handelt es sich bei der Fläche um Teile des 2. Grünrings der Grünord- nung Münster. Dieser hat eine stadtgliedernde und nah- erholungsversorgende Funktion inne und soll auch noch neben der Feuerwehr für die Zukunft gesichert werden. Diese Funktion ist mit dem Pferdebetrieb vereinbar und Der Stellungnahme, den Stand- ort der Feuerwache mittig auf die Freifläche mit Abstand zur nördlichen und südlichen Be- bauung zu setzen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.10 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 45 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag somit bewusst und folgerichtig an dem gewählten Stand- ort positioniert. 4.3.5 Private Schreiben vom 21.10.2024 und 23.10.2024 Es wird sich nach der Höhe des Logistiklagers erkundigt. In die- sem Zusammenhang wird gefragt, wie sich der Schallpegel auf- grund des Zugverkehrs nach dem Bau des Logistiklagers auf das Gebäude der anregenden Person verhalten würde. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Die Sicherstellung des Immis- sionsschutzes erfolgt auf Ebene der verbindlichen Bau- leitplanung (B-Plan Nr. 627). Hinweis: Mit der Veröffentlichung der Planunterlagen zum Bebau- ungsplan Nr. 627 wurde u.a. auch das Lärmgutachten veröffentlicht. Weitere Informationen können daher auch den Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 627 entnom- men werden. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.3.6 Privates Schreiben vom 23.10.2024 Es wird sich nach dem Baustart erkundigt. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Hinweis: Der Baustart der Feuer- und Rettungswache erfolgt ca. 1 bis 1,5 Jahre nach dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 627. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.3.7 Privates Schreiben vom 21.11.2024 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 46 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Es wird erläutert, dass sich die Anwohnenden durch die geplan- ten Gebäude bedrängt fühlen würden. Die Bebauung würde die Gesundheit aufgrund von weniger Sonneneinstrahlung bedrän- gen. Der Hinweis berührt die Ebene der Flächennutzungspla- nung nicht, da dieser keine Darstellungen zur Positionie- rung von Baukörpern innerhalb der im Flächennutzungs- plan dargestellten Bereiche (hier: Flächen für den Ge- meinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr) bein- haltet. Dies regelt der verbindliche Bauleitplan (B-Plan Nr. 627). Ergänzender Hinweis: Das Vorhaben wurde in ein digitales 3D-Modell über- führt. Die in der Anlage zur Abwägung des Bebauungs- plans Nr. 627 dargestellte Überprüfung der Schatten- würfe zeigt, dass keine unverhältnismäßige Verschat- tung der Bestandsimmobilien durch die Neubebauung zu erwarten ist. Auch die privaten Gartenbereiche sind in keinem unzumutbaren Maß von einem Schattenwurf durch die Neubebauung betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.3.8 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024, 21.11.2024 Es wird behauptet, dass das Vorhaben durch die Bauhöhe und Lage der Gebäude, die nördlichen Grundstücke verschatten würde. Die Reduzierung des Sonnenlichts habe eine Beein- trächtigung der natürlichen Lichtverhältnisse und eine Minde- rung der Lebensqualität zur Folge. In einigen Anregungen wird behauptet, dass Pflanzen im Garten nicht mehr ausreichend Licht erhalten, was sich negativ auf das Wachstum und Ge- sundheit auswirken würde. Eine Anregung behauptet, dass auch das Hotel westlich der Hohen Geest Sonneneinstrahlung klauen würde. Vgl. auch die Ausführungen zu 4.3.2 und 4.3.7. Die Anregung zum Hotel wird zur Kenntnis genommen; das Hotel befindet sich jedoch außerhalb des Ände- rungsbereichs der 88. Änderung des Flächennutzungs- plans. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 47 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 4.3.9 Private Schreiben vom 11.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024, 21.11.2024 Es wird darauf hingewiesen, dass die nördlichen Immobilien über Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf den Dächern verfügen würden. Es wird behauptet, dass durch das Vorhaben die Effizienz und Leistung dieser Anlagen aufgrund der Ver- schattung, insbesondere in den Wintermonaten, gemindert wer- den würde. Dieses führe zu finanziellen Einbußen und einer ge- ringeren Nachhaltigkeit. Darum wird eine Entschädigung für die entstehenden wirtschaftlichen Nachteile gefordert. Außerdem wird in einigen Anregungen ein Verschattungsgutachten gefor- dert. Vgl. auch die Ausführungen zu 4.3.7. Es ist von keiner Ertragsminderung der PV-Anlagen durch das Vorhaben aufgrund von Verschattung auszu- gehen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.3.10 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024, 19.11.2024, 21.11.2024 Es wird gefordert, die Bedenken bei der Anordnung und Gestal- tung des Gebäudekomplexes aufgrund der kleinklimatischen Veränderungen, welche die Lebensqualität der Anwohnenden beeinträchtigen werde, zu berücksichtigen. Die Anordnung und Gestaltung der Gebäude sowie die damit verbundenen kleinklimatischen Veränderungen fallen nicht in den Regelungsbereich des Flächennut- zungsplans. Diese Aspekte werden im verbindlichen Bauleitplan geregelt bzw. berücksichtigt (B-Plan Nr. 627). Zu den klimatischen Auswirkungen auf Ebene der Flä- chennutzungsplanung vgl. auch die Ausführungen zu 4.1.1. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.3.11 Private Schreiben vom 15.11.2024, 19.11.2024, 21.11.2024 Es wird kritisiert, dass durch die Planung die Anwohnenden des Gorenkamps beeinträchtigt und belastet würden. Es wird be- hauptet, dass dieses abwägungsfehlerhaft sei. Die Belastung der Wohnbebauung Gorenkamp wurde im Zuge des Bauleitplanverfahrens (Parallelverfahren B- Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 48 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Plan Nr. 627) erkannt und berücksichtigt. Die zusätzli- chen Immissionen und Verkehre wurden insbesondere auch durch die Erstellung des Gutachtens (vgl. Pkt. 4.2.3 und 4.5.1) und durch die Anordnung der Baukör- per auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung un- tersucht. Da die Bebauung Gorenkamp in der Planung zur Feuer- und Rettungswache 3 berücksichtigt wurde, ist von keiner fehlerhaften Abwägung des Vorhabens auszugehen. Neben den zusätzlichen Belastungen entsteht allerdings auch ein wesentlicher Vorteil gerade für die angren- zende Wohnbevölkerung, aber auch darüberhinausge- hende Bevölkerung. Denn der aktuelle Feuerwehrstand- ort an der Hansestraße kann dem stark gewachsenen Stadtteil nicht mehr angemessen gerecht werden. Es besteht akuter Handlungsbedarf, dem mit den Bauleit- plänen entsprochen wird. 4.3.12 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird behauptet, dass die Anwohnenden des Gorenkamps bereits heute ungleich stärker belastet werden würden als die Anwohnenden der Bebauung Im Dahl. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Es kann nicht nachvollzogen werden, woher die ungleich starke Belastung resultiert. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden sicher- gestellt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.3.13 Privates Schreiben vom 21.11.2024 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 49 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Es wird mitgeteilt, dass sich die Anwohnenden aufgrund der ge- planten Lage der Feuer- und Rettungswache bedroht fühlen würden. Für den Menschen solle gelten, was für die Fledermaus und den Steinkauz gelte. Mit dem Vorhaben der Feuer- und Rettungswache wird nicht in den Lebensraum der Menschen der umgeben- den Bebauung eingegriffen. Vgl. zus. Pkt. 4.3.1 – 4.3.3 sowie 4.5.1. Eine erhöhte Bedrohungslage durch den Neubau der Feuer- und Rettungswache ist nicht erkenn- bar. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.3.14 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird behauptet, dass der Entwurf des Architekturbüros, der für das ursprüngliche Plangebiet „Merkureck“ erstellt wurde, stark verändert wurde. Das Freiraumkonzept werde nicht be- rücksichtigt. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.3.15 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird vorgeschlagen, den nördlichen Grünstreifen bis mindes- tens zur Südgrenze des Kinderspielplatzes zu verbreitern. Be- gründet wird dieses damit, dass der Zugang zum Kinderspiel- platz und die Ein- und Ausfahrten der Feuer- und Rettungswa- che gegenüberlägen. Außerdem würden so der 2. Grünring und die Kaltluftschneise gesichert werden. Aufgrund der befürchteten Beschattung, Verkehrszunahme, Lär- mimmissionen, externer Naturausgleich (in Havixbeck) etc. werde ein breiterer Grünstreifen im Norden des Plangebietes sowie die Ausbildung einer Sackgasse zur Lärmreduktion und Sicherung der Kinderwege notwendig. Es wird vorgeschlagen, den nördlichen Grünstreifen (welcher auf der Maßstabsebene des Flächennutzungs- plans nicht dargestellt wird) um ca. 20 Meter Richtung Süden zu erweitern. Die für die Feuerwehr notwendigen Bedarfe könnten somit auf der dann noch zur Verfügung stehenden Fläche nicht nachgewiesen werden, eine weitere Ausdehnung des Feuerwehrgrundstücks nach Süden wird aus den nachfolgenden Gründen nicht wei- terverfolgt Durch die Aufnahme des südlichen Teilbereichs des 2. Grünrings der Grünordnung Münster in den Planbereich, welcher im Flächennutzungsplan weiterhin als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden soll (überlagert durch die Kennzeichnung als geeigneter Suchraum für Der Stellungnahme, den nördli- chen Grünstreifen bis zur Süd- grenze des Kinderspielplatzes zu verbreitern, wird nicht ge- folgt. Beschlussvorschlag 1.1.11 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 50 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft für vor- wiegend lineare und punktuelle Maßnahmen) und insbe- sondere im Bebauungsplan Nr. 627 entsprechende Be- rücksichtigung findet, sollen wichtige Freiraumfunktionen planungsrechtlich abgesichert und aufrechterhalten so- wie negative Auswirkungen verringert werden. Vgl. auch die Ausführungen zu 3.2.3 und 3.4.2. Die alternative Lösung drängt sich u.a. auch aufgrund des größeren Eingriffs in Natur und Landschaft aufgrund der größeren Flächeninanspruchnahme nicht auf. Vgl. die Ausführungen zu 4.3.4. 4.3.16 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird kritisiert, dass die anregende Person keine Antwort auf das von ihr erstellte alternative Konzept und auf den „Scheren- schnitt“ erhalten habe. Das alternative Konzept vom 28.09.2023 solle hervorgeholt und einem Gutachter vorgelegt werden. Die- ses Gutachten solle das Beziehungsgeflecht zwischen Anwoh- nenden, Tieren und Betrieb der Feuer- und Rettungswache be- trachten. Dabei soll auch die vorgeschlagene Anordnung der Gebäude, Parkplätze, Südrandstreifen und Pflanzgebotsfläche P2 untersucht werden. Eine Ost-West-Ausrichtung des Gebäu- des, die Verkehrssituation, die Zugangssicherheit zum Kinder- spielplatz, Verschattungen, Hitze- und Kältezonen, gesundheitli- che Auswirkungen durch den Vollausbau des Hauptgebäudes sollen ebenfalls betrachtet werden. Die vorgelegten alternativen Konzepte werden als ein- gegangene Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung (vgl. Pkt. 1.3.3, 1.9.1 und 3.2.3) betrachtet. Eine Beant- wortung erfolgt nach der Abwägung durch den Rat der Stadt Münster. Das hinzuziehen eines Gutachters ist nicht erforderlich, da Ziel und Zweck der Bauleitplanung die Erstellung von abgewogenen Bauleitplänen ist, die eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleis- ten. Gem. § 1 Abs. 6 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen unter anderem die allgemeinen Anfor- derungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie Belange des Umweltschutzes, Naturschutzes und Landschaftspflege […] sowie das Klima zu berücksichti- gen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 51 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Zur Position der Baukörper wird auf die vorangegange- nen, nach Thema sortierten Abschnitte in dieser Abwä- gung verwiesen. Auf Ebene der Flächennutzungspla- nung erfolgt keine Darstellungen zur Positionierung von Baukörpern innerhalb der im Flächennutzungsplan dar- gestellten Bereiche (hier: Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr). Dies regelt der verbindliche Bauleitplan (B-Plan Nr. 627). 4.4 Themenbezug Entwässerung und Leitungen 4.4.1 Private Schreiben vom 21.10.2024 und 23.10.2024 Es wird zu Bedenken gegeben, dass die Wasserleitung der an- regenden Person das Grundstück der Feuer- und Rettungswa- che kreuzen würde. Beschädigungen an der Leitung beim Bau des Projektes sollen vermieden werden. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, berührt je- doch keine auf der Ebene der Flächennutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungs- belange. Vgl. auch die Ausführungen zu 5.3.1. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.4.2 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024 (2x), 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (4x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) Es wird befürchtet, dass durch die geplante Versiegelung der bestehenden Grünfläche, die nördlich gelegenen Keller, Souter- rainwohnungen, (Tief-)Garagen und Grundstücke – aufgrund von eindringendem Oberflächenwasser und Rückstau aus dem Kanalnetz – bei Starkregenereignissen überflutet werden wür- den. In einigen Anregungen wird ausgeführt, dass die Straße Goren- kamp in einer Senke läge. Bei hohem Regenwasseraufkommen Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, berühren jedoch keine auf der Ebene der Flächennutzungspla- nung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwä- gungsbelange. Ergänzende Hinweise: Die Entwässerung ist der Gelän- deneigung entsprechend tendenziell nach Süden ausge- richtet, östlich der Straße Hohe Geest fällt das Gelände nach Südosten hin ab. Im östlichen Bereich des Grund- Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 52 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag käme es, trotz ausreichender Dimensionierung des Regenrück- haltegrabens, zu einem Aufstau vor dem Durchlass und einer Überflutung der Straße. Die beabsichtigten Regenrückhalteein- richtungen sowie die Wirksamkeit der Entwässerungsmaßnah- men werden angesichts der aktuellen Starkregen- und Hoch- wasserereignisse in Europa in Frage gestellt. Diese würden in Zukunft aufgrund des Klimawandels häufiger und intensiver auf- treten. In einigen Anregungen wird gefordert, sofern sich her- ausstellen würde, dass die Dimensionierung nicht ausreiche, Schadensersatz geltend zu machen. stückes der Feuerwache ist daher auf einer großen un- versiegelten Fläche eine Versickerungsmulde für das unbelastete Niederschlagswasser geplant. Eine zuneh- mende Überflutung des nördlich gelegenen Goren- kamps durch die Versiegelung der bestehenden Grün- fläche ist unter diesen Voraussetzungen nicht zu erwar- ten. Für die Entlastung der Kanalisation durch das geplante RRB wurde der Nachweis geführt, dass eine Verbesse- rung der Ausgangssituation für das Gebiet Gorenkamp und keine Mehrbelastung der Kanalisation zu erwarten ist. Der Zulaufkanal (Durchlass) zum RRB ist ausrei- chend dimensioniert und leistungsfähiger als der vor- handene Kanal DN 500 Hohe Geest. Die geplante Regenrückhaltung dient der hydraulischen Sanierung des Entwässerungsnetzes und verbessert den Überflutungsschutz gegenüber dem Ausgangszu- stand besonders bei seltenen und außergewöhnlichen Starkregenereignissen. Die aktuellen technischen Re- gelwerke wurden bei den Planungen berücksichtigt. Das (in DWA-A 118) geforderte Schutzniveau für Wohnge- biete (Starkregenereignis mit einer Wiederkehrzeit von 20 Jahren) wird im Bereich der öffentlichen Kanalisation Gorenkamp erfüllt. Mit der Berechnung weiterer Belas- tungsszenarien wurde die Wirksamkeit der Regenrück- haltung bei selteneren Ereignissen untersucht und eine höhere Resilienz des Entwässerungssystems im Hin- blick auf zunehmende Starkregenereignisse festgestellt (Klimafolgenanpassung). 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 53 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Abb. Simulationsergebnisse Starkregenereignis Tn 20 Jahre 4.4.3 Private Schreiben vom 12.11.2024 und 21.11.2024 Es wird zu Bedenken gegeben, durch die geplante Grundflä- chen-Versiegelung eine Gefahr entstünde, da bei Starkregen die Kanalisation bereits im Bestand überlastet sei. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Vgl. auch die Ausführungen zu 4.4.2. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.4.4 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird mitgeteilt, dass bei Schäden an den Immobilien, die im Zusammenhang mit einem Rückstau in der Kanalisation stehen würden, rechtliche Schritte gegen die Stadt Münster vorbehalten werden. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Hinweis: Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 54 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt Münster hat der Grundstückseigentümer sein Grundstück und seine Grundstücksentwässerungsanlagen gegen Rück- stau aus dem öffentlichen Kanal zu schützen. 4.4.5 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024 (2x), 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024, 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) Eine Aufforderung zum Selbstschutz vor Überflutung (April 2023) reiche nicht aus. Es wird behauptet, dass die Festsetzun- gen des für den Gorenkamp rechtskräftigen Bebauungsplan HI 9 u.a. aufgrund der Tiefgaragen-Festsetzung, aufgrund des Kli- mawandels überholt seien. Die Stadt Münster dürfe sich nicht weiter daran festhalten. Begründet wird dieses damit, dass die Bebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplans HI9 zu dicht sei; der Bereich jedoch eine besondere Berücksichtigung dieses Umstandes bedürfe. Nach dem Klimaanpassungsgesetz (KAnG) sei die Stadt Münster verpflichtet, nachteilige Auswir- kungen des Klimawandels zu begrenzen, drohende Schäden zu vermindern und ihre Bürgerinnen und Bürger vor negativen Fol- gen des Klimawandels vorsorgend zu schützen. Es wird be- hauptet, dass mit der Planung gegen diesen gesetzlichen Auf- trag verstoßen werde. Der Hinweis zum Bebauungsplan Hiltrup 9 „Hiltrup – Hiltruper Geist“ betrifft nicht die Regelungsebene des Flächennutzungsplans. Siehe hierzu die Abwägungsun- terlagen zum Bebauungsplan Nr. 627. Im April 2023 hat die Stadt Münster individuelle An- schreiben an private Grundstückseigentümerinnern und -eigentümer zum Risikobewusstsein im Zusammenhang mit einer potenziellen Starkregengefahr versendet. Diese Maßnahme ist ein Service der Stadt Münster, um Informationen zur Starkregengefahr an alle Eigentüme- rinnen und Eigentümer mitzuteilen. Die Anforderungen an den Überflutungsschutz können bei seltenen und au- ßergewöhnlichen Starkregen in der Regel nicht alleine durch die Kanalisation, sondern nur unter zusätzlicher Berücksichtigung von Speicher- und Ableitungskapazitä- ten an der Oberfläche sowie Maßnahmen des Objekt- schutzes erfüllt werden. Letzteres obliegt den Eigentü- mern der Objekte. Insofern stellt Überflutungsschutz eine kommunale Gemeinschaftsaufgabe dar. Die Interpretation des Klimaanpassungsgesetzes ist feh- lerhaft, da § 1 und § 8 des KAnG miteinander vermischt werden. Die Planung entspricht den Regelungen des KAnG. § 8 Abs. 2 KAnG wird entsprochen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 55 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 4.4.6 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024 (2x), 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) Es wird die Erstellung eines Entwässerungsgutachtens ange- regt. In einigen Anregungen wird behauptet, dass aufgrund des Fehlens eines Entwässerungsgutachtens ein Verfahrensfehler vorliegen würde, weil die Stadt Münster die Konfliktschwer- punkte nicht vollständig geprüft habe. Einige Stellungnahmen führen aus, dass das Gutachten Aussagen dazu tätigen müsse, welche Regenmengen nach welchem Regenereignis (inklusive der geplanten Flächenversiegelung) anfallen würden und ob der Querschnitt des Stichkanalrohrs (das von der Hohen Geest aus in den Rückhaltegraben mündet) ausreichend dimensioniert sei. Außerdem sollen Aussagen zu den Auswirkungen des Vorha- bens auf das Wohngebiet Gorenkamp bei einem mindestens 30-jährigen Starkregenereignis getätigt werden. Auch werden Informationen gewünscht, welche Abflussmengen das geplante Entwässerungsentlastungssystem aufnehmen könne. Dieses Gutachten solle auf Kosten der Stadt Münster erstellt und nach- träglich veröffentlicht werden. Eine entsprechende Frist zur Ab- gabe von Stellungnahmen sei einzuhalten. Einige Anreger führen aus, dass mit der Veröffentlichung der Planunterlagen beruhigende und nachvollziehbare Antworten in der Form eines Entwässerungsgutachten mit hydraulischen Be- rechnungen erwartet wurden. Stattdessen wurde mitgeteilt, dass die Regenwasserkanalisation bereits im Ist-Zustand aus- gelastet sei. Es wird auf Ziffer 6.4.1 der Begründung verwiesen: „Zur Entlastung des Kanalnetzes [solle] der Nachweis der Über- staufreiheit für ein 10-jähriges Regenereignis berücksichtigt werden […]“. Es wird behauptet, dass sich diese Aussage auf den Schutz des Feuerwehrbetriebsgeländes beziehe, nicht aber Die Anregung berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Ergänzender Hinweis: Im Zusammenhang mit der ge- planten Errichtung der Feuerwache hat das Tiefbauamt der Stadt Münster das betroffene Entwässerungssystem in der Meesenstiege und Westfalenstraße inklusive Mer- kureck / Hohe Geest / Gorenkamp hydraulisch überprüft. Unter Berücksichtigung der geplanten Flächenversiege- lung wurden für dieses Gebiet die Niederschlagsab- flüsse an der Oberfläche und in der Kanalisation für Mo- dellregen mit einer 2-jährigen bis hin zu einer 100-jähri- gen Wiederkehrzeit simuliert. Aufgrund der festgestellten starken Auslastung der Ka- nalisation sowie um negative Auswirkungen des Vorha- bens auf das angeschlossene Gebiet zu vermeiden und die vorhabenbedingten höheren Anforderungen an Überstau- und Überflutungssicherheiten zu erfüllen (An- siedlung der Feuer- und Rettungswache 3 als kritische Infrastruktur), wurde zur Entlastung des Kanalnetzes das Regenrückhaltebecken (RRB) Merkureck geplant. Nach Einarbeitung der geplanten Anlagen (Zu- und Ab- laufkanäle inklusive RRB) ist das Kanalnetz erneut mit den zuvor genannten Regenereignissen simuliert wor- den. Die Ergebnisse belegen, dass sich der Wasseraustritt aus der öffentlichen Kanalisation besonders bei seltenen Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 56 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag auf den Schutz des angrenzenden und tiefer liegenden Wohn- gebietes „Gorenkamp“. Der Stadt Münster sei aus der frühzeiti- gen Öffentlichkeitsbeteiligung bekannt, dass die Sorge vor Überflutung und Kanalisationsrückstau bei Starkregenereignis- sen ein wichtiges Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sei. Die Regelwerke zur Bemessung und Nachweis von Kanälen und Leitungen (DIN-EN 752 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden, DIN 1986-100 Entwässerungsanlagen für Grundstü- cke und Gebäude, DWA-A118 Bemessung und Nachweis von Entwässerungssystem) müsse nachgewiesen werden. Die DIN 1986-100 fordere für Grundstücke mit mehr als 800 m² abfluss- wirksamer Fläche (was auf das Feuerwehrbetriebsgelände zu- träfe) die Durchführung eines Überflutungsnachweises für ein Niederschlagsereignis mit einer Wiederkehrzeit von mindestens T = 30 Jahre. Es wird sich danach erkundigt, wie das damit zu- sammenpassen würde, dass die Stadt Münster für ihre Kanali- sation in die sie die Regenmengen einleiten möchte, nur eine Überstaufreiheit für ein nur 10-jähriges Regenereignisse anset- zen könne. und außergewöhnlichen Starkregenereignissen deutlich reduziert und mit der geplanten Entlastung der Kanalisa- tion durch das RRB ein höherer Überflutungsschutz als im Ausgangszustand erreicht wird. Im technischen Regelwerk DWA-A 118 „Bewertung der hydraulischen Leistungsfähigkeit von Entwässerungs- systemen“, werden die Anforderungen an Überstau- und Überflutungshäufigkeiten nach Schutzkategorien diffe- renziert, die von der Nutzung des jeweiligen (Teil-)Ge- bietes abhängen. Wohngebiete (z.B. „Gorenkamp“) sind danach der Schutzkategorie 2 zugeordnet (Überstaufrei- heit bis einmal in 2 bzw. nach Sanierung in 3 Jahren, Überflutungshäufigkeit einmal in 20 Jahren), Einrichtun- gen des Notfall-/Rettungswesens einschließlich Kata- strophenschutz (z.B. Feuerwache) der Schutzkategorie 4 (Überstaufreiheit bis einmal in 5 bzw. 10 Jahren, Über- flutungshäufigkeit einmal in 50 Jahren). Die Prüfung ist erfolgt und der resultierende Handlungsbedarf in eine konkrete Ausbauplanung umgesetzt, die kurzfristig reali- siert wird. Die hydraulischen Nachweise für die öffentlichen Ab- wasseranlagen entsprechen den Anforderungen des DWA-A 118 bzw. der DIN-EN 752. DIN 1986-100 gilt für Grundstücke und Gebäude und wird bei der Entwässe- rungsplanung für das Grundstück und die Gebäude der Feuerwache berücksichtigt. Der Überflutungsnachweis ist mit dem Entwässerungs- antrag im Zuge des Bauantrages zu erbringen. Darin ist nachzuweisen, dass die Differenz der Niederschlags- menge bei dem nachzuweisenden Ereignis (mindestens 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 57 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 30-jährige Wiederkehrzeit) und dem Bemessungsereig- nis der Anschlussleitung (i.d.R. 2-jährige Wiederkehr- zeit) auf dem Grundstück schadlos zurückgehalten wer- den muss. In diesem Fall wird also nur die Bemessungs- wassermenge der Anschlussleitung in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet. Der Anregung, ein Entwässerungsgutachten zu erstel- len, wurde im Grundsatz entsprochen. 4.4.7 Private Schreiben vom 05.11.2024 (2x), 08.11.2024, 18.11.2024, 21.11.2024 (2x) Es wird angeregt, aufgrund der Nähe zum Kinderspielplatz, den geplanten Regenrückhaltegraben aus Verkehrssicherungspflicht einzuzäunen. Dieser werde mit einer Tiefe von ca. 2,5 m ge- plant. Aus Gleichbehandlungsgründen wird ein Schutz der Kin- der gefordert, da das Regenrückhaltebecken an der Werland- straße ebenfalls eingezäunt sei. Die Anregung berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Hinweis: Der geplante Regenrückhaltegraben wird mit einer Um- zäunung in Höhe von 1,25 m geplant. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.5 Themenbezug (Lärm-)Immissionen 4.5.1 Private Schreiben vom 05.11.2024, 07.11.2024 (2x), 08.11.2024, 11.11.2024, 15.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) Es wird behauptet, dass durch das Vorhaben Verkehrs- und Be- triebslärm – u.a. durch die Nutzung von Sirenen, laufenden Mo- toren und weiteren betrieblichen Aktivitäten – entstünde, der zu einer dauerhaften Lärmbelastung führen würde. Dabei wird be- hauptet, dass sich der Lärm negativ auf die Lebensqualität der Anwohnenden auswirken würde. Einige Stellungnahmen be- haupten, dass nicht nur die Erholung und Nachtruhe beeinträch- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Sicher- stellung des Immissionsschutzes erfolgt jedoch auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungs- plan Nr. 627). Es ist davon auszugehen, dass sich die Lärmsituation durch die Inbetriebnahme der Feuer- und Rettungswa- che zwar verändern wird – das Lärmgutachten im Rah- Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 58 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag tigt werde, sondern es könne auch zu gesundheitlichen Proble- men wie Gehörschäden, Stress, Schlafstörungen sowie einem erhöhten Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen führen. men der Bauleitplanung kommt jedoch zu dem Ergeb- nis, dass die geltenden Immissionsrichtwerte sowohl zur Tageszeit als auch zur ungünstigsten vollen Nacht- stunde eingehalten bzw. deutlich unterschritten werden. Der Einsatzfall fällt grundsätzlich unter die „Aufrechter- haltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ und entzieht sich somit einer stringenten schalltechnischen Betrachtung nach TA Lärm. Es ist beabsichtigt, dass im Einsatzfall eine Ampel-Vorrangschaltung der Lichtsignal- anlagen Merkureck / Hohe Geest sowie Merkureck / Westfalenstraße zum Einsatz kommt. Der Einsatz des Martinshorns wird durch diese Maßnahme im Umfeld des Vorhabens weitestgehend minimiert. Eine Gesund- heitsgefahr, selbst bei kurzzeitigen Geräuschspitzen (z.B. Martinshorn) wird ausgeschlossen. Bei geschlos- senen Fenstern ist zur Nachtzeit keine Aufwachreaktion zu erwarten. 4.5.2 Privates Schreiben vom 10.11.2024 Es wird behauptet, dass aufgrund der Feuer- und Rettungswa- che von einer erheblichen Beeinträchtigung durch Betriebslärm auszugehen sei. Vgl. auch die Ausführungen zu 4.5.1. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.5.3 Private Schreiben vom 05.11.2024 (4x), 06.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) Es wird beschrieben, dass die Feuer- und Rettungswache mit regelmäßigen Alarmausfahrten und Sireneneinsätzen einher- gehe. Die zulässigen Grenzwerte der TA Lärm seien einzuhal- ten. Der durch Sirenen, Motorengeräusche und weitere betrieb- liche Aktivitäten entstehende Lärm könne zu Schlafstörungen Die Anregung berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Vgl. auch die Ausführungen zu 4.5.1. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 59 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag und chronischem Stress der Anwohnenden führen. Soweit die Lärmbelastung unzumutbar sei, werden für die Schlafräume der Anwohnenden Maßnahmen des passiven Schallschutzes gefor- dert. Hinweis: Das Lärmgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Immissionsrichtwerte sowohl zur Tages- aber auch zur Nachtzeit eingehalten bzw. unterschritten wer- den. Das Einbauen passiver Schallschutzmaßnahmen am umgebenden Bestand ist somit nicht erforderlich. Zudem ist geplant den Einsatz des Martinhorns im Um- feld des Vorhabens durch eine Ampelvorrangschaltung weitestgehend zu minimieren. 4.5.4 Private Schreiben vom 08.11.2024, 11.11.2024, 21.11.2024 (3x) Es wird die strikte Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten ein- gefordert, um die Belastung durch den Betrieb der Feuer- und Rettungswache, insbesondere in den Nachtstunden und wäh- rend der Ruhezeiten so gering wie möglich zu halten. Die Anregung berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Vgl. auch die Ausführungen zu 4.5.1. Hinweis: Es wird auf Kapitel 4 des Lärmgutachtens verwiesen. Im Regelbetrieb werden An- und Abfahrtbewegungen von 7-20 Uhr in Ansatz gebracht. Dieses ist immissions- schutzrechtlich mit der umgebenden Wohnnutzung ver- einbar. Grundsätzlich werden für jede Feuer- und Ret- tungswache Regeln für den Wachbetrieb aufgestellt. Diese sind jeweils mit den immissionsschutzrechtlichen Regelungen vereinbar. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.5.5 Privates Schreiben vom 21.11.2024 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 60 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Es wird beschrieben, dass sich die Schall- und Lichtemissionen von der Feuer- und Rettungswache auf die umgebende Bebau- ung legen würde. Ein nächtliches Ausrücken der Einsatzkräfte würde die Erholung der Anwohnenden einschränken. Vgl. auch die Ausführungen zu 4.5.1. Auch die konkreten Auswirkungen der nutzungsbeding- ten Lichtimmissionen durch die Planung auf die Nach- barschaft betreffen nicht die Regelungsebene des Flä- chennutzungsplans. Gesunde Wohn- und Arbeitsver- hältnisse werden sichergestellt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.5.6 Private Schreiben vom 05.11.2024, 07.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) Der Verkehrs- und Betriebslärm beeinträchtige die beruflichen und privaten Tätigkeiten der Anwohnenden, da die Konzentrati- onsfähigkeit und Produktivität gestört werde. Außerdem wird in einigen Anregungen behauptet, dass die Tätigkeiten im Haus und Garten beeinträchtigt werden würde. Vgl. auch die Ausführungen zu 4.5.1. Durch die festgesetzte Lärmschutzwand und weitere im- missionsschutzrechtliche Festsetzungen im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 627 werden gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sichergestellt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.5.7 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird behauptet, dass sich der Lärm an der Lärmschutzwand vorbeidränge und auf direktem Wege die Wohn- und Schlaf- räume der nördlichen Bebauung erreichen würde. Es wird auf Seite 70 des Lärmgutachtens verwiesen. Der dortige blaue Kreis würde eine unbehinderte Schallausbreitung bis zu den Ruhe- und Entspannungszonen der nördlichen Wohnbebauung darstellen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Sicher- stellung des Immissionsschutzes erfolgt auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 627). Ergänzender Hinweis: Die Lage (auch das Ende) der Lärmschutzwand wurde im Lärmgutachten zugrunde gelegt. Das Lärmgutachten weist nach, dass im Wartungs- und Übungsbetrieb zzgl. Einsatzbetrieb am Immissionsort mit einem Lärmpegel von 42 dB(A) im Worst-Case-Fall (ohne Logistiklager) zu rechnen ist. Für allgemeine Wohngebiete gilt grundsätz- lich der Schalltechnische Orientierungswert der Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 61 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag DIN18007-1 von 55 dB(A) tags. Somit weist das Lärm- gutachten nach, dass mit der platzierten Lärmschutz- wand die geltenden Immissionswerte eingehalten wer- den. 4.5.8 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird erläutert, dass die Lärmschutzwand bis an den öffentli- chen Fuß- und Radweg herangeführt und nach Süden bis auf die Höhe des westlichen Kinderspielplatzes abgeschwenkt wer- den solle, damit neugierige Kinder baulich von der Feuer- und Rettungswache abgeschirmt werden würden. Außerdem wür- den Lärmimmissionen nach Norden unterbunden werden. Es wird auf die Begründung zum Bebauungsplan hingewiesen, dass die Lärmschutzwand keine Löcher haben dürfe; an dieser Stelle jedoch ein breites Loch vorgesehen sei. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Sicher- stellung des Immissionsschutzes erfolgt auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 627). Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.5.9 Private Schreiben vom 14.11.2024, 18.11.2024, 21.11.2024 Es wird kritisiert, dass die mit dem Vorhaben verbundenen Lär- mimmissionen die Anwohnenden des Gorenkamps beeinträchti- gen würden, während andere Anwohnende durch die Errichtung von Lärmschutzwänden besser geschützt werden würden. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Sicher- stellung des Immissionsschutzes erfolgt auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 627). Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.5.10 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird behauptet, dass die 4 m hohe Lärmschutzwand in einer Bodensenke läge und somit lediglich ca. 3,5 m betrage. Der Lärm würde über die Oberkante der Lärmschutzwand hinausge- hen. Das Gebäude der Feuer- und Rettungswache würde die Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Sicher- stellung des Immissionsschutzes erfolgt auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 627). Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 62 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Lärmschutzwand um ca. 27 m überragen; dementsprechend sei die Lärmschutzwand bedeutungslos. 4.5.11 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 Es wird befürchtet, dass die Lärmschutzwand, wie der nahege- legene Garagenhof, beschmiert werden würde. Darum werde eine Begrünung der Lärmschutzwand oder die Errichtung des ursprünglich vorgesehenen Walls plus Lärmschutzwand gefor- dert. Die Anregung berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.5.12 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024 (2x) Es wird zu Bedenken gegeben, dass ein Verstoß gegen das Gebot des Schutzes der Anwohnenden vor den Folgen des Kli- mawandels vorläge, da der Luftaustausch durch eine 4 bis 4,5 m hohe Lärmschutzwand unterbrochen werde. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. KAnG NW alle Träger öffentlicher Auf- gaben verpflichtet seien, die Klimafolgen bei Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, berühren maßstabsbedingt (Auswirkungen durch die geplante Lärmschutzwand) jedoch keine auf der Ebene der Flä- chennutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstel- lungs- oder Abwägungsbelange. Die Hauptwindrichtung in dem Untersuchungsraum ist West-Südwest. Da die Lärmschutzwand in westöstlicher Richtung am nördlichen Rande der Teilfläche östlich der Hohen Geest geplant ist, wird diese aller Voraussicht nach keinen bis sehr geringen Einfluss auf den Luftaus- tausch der nördlich gelegenen bestehenden Bebauung haben. Eine Unterbrechung des Luftaustausches ist nicht zu befürchten. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.5.13 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024, 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 63 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Es wird behauptet, dass durch die Planung Beeinträchtigungen entstünden, die maßgeblich seien und die die Stadt Münster bei der Planung abzuwägen habe. Dabei werden zwei Orientie- rungssätze des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE -4 B 209/94-) zitiert: 1. „Vermeidet der vorgesehene Lärmschutz zwar nachteilige Lärmeinwirkungen und ist er auch im Sinne des BImSchG aus- reichend, dann können gleichwohl andere Folgen, die mit den durchgeführten Lärmschutzmaßnahmen verbunden sind, abwä- gungserheblich sein. Die Beachtung des BImSchG dispensiert bei der Feststellung des Plans nicht von dem Gebot, andere sich ggf. aufdrängende Folgen zu ermitteln und über ihre Erheb- lichkeit im Rahmen der Gesamtplanung abwägend nachzuden- ken.“ 2. „Kann eine effektive Lärmminderung nicht ohne neue nachtei- lige Folgen erreicht werden, dann muss - nach Maßgabe weite- rer Umstände - der beabsichtigte aktive Lärmschutz oder ggf. die Planung insgesamt unterbleiben.“ Unter „andere Folgen“ sei der Verstoß gegen den gesetzlichen Auftrag nach KAnG NW zu verstehen, nachdem die Stadt Münster die Anwohnenden vor den Folgen des Klimawandels (Hitzestau, Wegfall der Frischluftschneise) zu schützen habe sowie der Verstoß gegen das im Baurecht allgemein geltende Gebot der Rücksichtnahme (gem. §1 Abs. 5 BauGB i.V.m. § 15 BauNVO sowie § 34 Abs. 1 BauGB). Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, berühren maßstabsbedingt (Auswirkungen durch die geplante Lärmschutzwand) jedoch keine auf der Ebene der Flä- chennutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstel- lungs- oder Abwägungsbelange. Bezüglich des Rücksichtnahmegebots wird zudem auf die Ausführungen zu 4.3.1 und 4.3.2 verwiesen. Auch ein Verstoß der Planungen der 88. Änderung des Flä- chennutzungsplans gegen den gesetzlichen Auftrag nach KlAnG NW ist nicht ersichtlich. Durch die Auf- nahme eines Teilbereichs des 2. Grünrings in den Plan- bereich können auf der Maßstabsebene des Flächen- nutzungsplans wichtige Funktionen des Grünrings (u. a. klimaökologischer Ausgleichsraum) planungsrechtlich abgesichert und aufrechterhalten werden. Nach Auffassung der Stadt Münster sind mit dem vorge- sehenen Lärmschutz keine weiteren Folgen verbunden, die abwägungserheblich sind. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.5.14 Private Schreiben vom 05.11.2024, 06.11.2024, 07.11.2024 (2x), 08.11.2024, 10.11.2024, 11.11.2024, 12.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (3x) 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 64 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Es werden passive Schallschutzmaßnahmen, wie z.B. schallge- dämmte Fester für die Schlafzimmer der anregenden Personen, gefordert. Begründet wird dies mit den entstehenden Lärmim- missionen. Einige Stellungnahmen führen aus, dass dieses auf Kosten der Stadt Münster passieren müsse. Weitere Maßnah- men zur Reduzierung der Lärmbelastung sollen ergriffen wer- den. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Hinweis: Das Lärmgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Immissionsrichtwerte sowohl zur Tages- aber auch zur Nachtzeit eingehalten bzw. unterschritten werden. Das Einbauen passiver Schallschutzmaßnahmen am umge- benden Bestand ist somit nicht erforderlich. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.5.15 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird eine Passage aus dem Lärmgutachten zitiert: „Es wird empfohlen zumindest für zum Schlafen / zur Erholung genutzte Räume mit fensterunabhängigen Lüftungseinrichtungen vorzu- sehen.“ Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Hinweis: Das Zitat stammt aus dem Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung unter dem Kapitel „Schallschutzmaß- nahmen für das Bauvorhaben“ – es handelt sich also um Empfehlungen für die Schlaf- und Erholungsräume der Feuer- und Rettungswache 3. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.5.16 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (4x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) Es wird befürchtet, dass der Baulärm die Lebensqualität, Erho- lungsfunktion des Gartens und Konzentrationsfähigkeit ein- schränken würde. Es wird behauptet, dass die die Lärmimmissi- onen zu gesundheitlichen Problemen (Schlafstörungen, Stress, Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Der temporär entstehende Baulärm ist nicht Inhalt der Bauleitpläne. Es ist beabsichtigt, über den Verlauf der Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 65 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Hörschäden) und einer vermin- derten Lebensqualität führen würden. In einigen Anregungen wird behauptet, dass dies den Anforderungen des § 1 BauGB widersprechen würde. Daher werden Maßnahmen nach der AVV Baulärm und der 32. BImSchV- Geräte und Maschinen- lärmschutzverordnung gefordert, um die Lärmbelastung wäh- rend der Bauphase zu reduzieren. Die darin geregelten Grenz- werte und zulässigen Nutzungstage /-zeiten seien einzuhalten. Dazu gehöre, dass die Anwohnenden transparent über den ge- planten Bauablauf, insbesondere über lärmintensive Bauab- schnitte, informiert werden. In einigen Anregungen werden Lärmschutzwände entlang der betroffenen Bauabschnitte gefor- dert. Bautätigkeiten alle geltenden rechtlichen Vorgaben zum Lärmschutz, zu Arbeitszeiten und zu Lärmemissionen einzuhalten. 4.5.17 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird behauptet, dass die getätigten Aussagen im Kapitel 4.6 der Begründung zum Bebauungsplan bzw. Flächennutzungs- plan fehlerhaft seien. Zitiert wird der Auszug: „Lärmgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die geltenden Immissionsricht- werte sowohl zu[r] Tageszeit als auch zur ungünstigsten vollen Nachtstunde eingehalten bzw. deutlich unterschritten werden.“ Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das Schallgutachten wurde mit einer hohen Prognosesi- cherheit im Rahmen zwischen +1 dB / -3 dB und jeweils auf der sicheren Seite erstellt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.5.18 Private Schreiben vom 05.11.2024, 07.11.2024, 11.11.2024, 15.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 Es wird angeregt, geeignete Maßnahmen zur Minimierung einer Luftverschmutzung vorzusehen. Durch die Inbetriebnahme der Feuer- und Rettungswache würde eine erhöhte Luftverschmut- zung durch Abgase (Stickoxide und Feinstaub, da dieselbetrie- bene Fahrzeuge eingesetzt werden würden) der Einsatzfahr- zeuge sowie andere Verbrennungsprozesse entstehen. Diese Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Weitere Informationen können den (Abwägungs-)Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 627 entnommen werden. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 66 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Emissionen würden die Umwelt sowie die Gesundheit der An- wohnenden negativ beeinflussen und langfristig negative Aus- wirkungen auf die Luftqualität verursachen. Einige Stellungnah- men befürchten in diesem Zusammenhang auch eine Geruchs- belästigung. Ergänzender Hinweis: Es wird jedoch von keinen schädlichen Auswirkungen auf die Bevölkerung aufgrund von Luftverschmutzungen ausgegangen. 4.5.19 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird behauptet, dass die Luftverschmutzung nicht nur den Anwohnenden, sondern auch den Kindern auf dem Kinderspiel- platz schädigen würde. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Hinweis: Sowohl vom Betrieb der Feuer- und Rettungswache (vgl. Pkt. 4.5.18) als auch vom verkehrlichen Aufkom- men (vgl. Pkt. 4.2.3, 4.2.4) ist von keiner (relevanten) Luftverschmutzung auszugehen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.5.20 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024, 21.11.2024 Es wird eine Geruchsbelästigung durch die Lagerung von Ge- fahrenstoffen (z.B. Tankmöglichkeit, Schutzmaßnahmen für A- B-C-Einsätze) in Haus und Garten befürchtet. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Ergänzender Hinweis: Auf dem Gelände der Feuer- und Rettungswache wird eine unterirdische Tankanlage ge- plant. Diese ist mit den normativ vorgeschriebenen Zapf- pistolen mit Rückführungsvorrichtung für Dämpfe verse- hen. Ein Gasrückführungssystem für Dieseldämpfe ist nicht vorgesehen. Dies ist bei Tankanlagen auch nicht üblich. Die Belüftung des Tanks erfolgt über eine über- dacht geführte Leitung. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 67 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Bezüglich der vermuteten Lagerung von Gefahrenstof- fen wird auf Pkt. 4.5.22 verwiesen. 4.5.21 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024, 19.11.2024 Es wird eine Geruchsbelästigung durch vermehrtes Eindringen von Abgasen in Haus und Garten befürchtet. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Ergänzender Hinweis: Zwischen den Gebäuden der Feuer- und Rettungswache und den nördlich angrenzen- den Gärten liegen mindestens 14,5 m Entfernung. Vgl. auch die Ausführungen zu 4.5.18. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.5.22 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird erwartet, dass eine umfassende Aufklärung über die mit der Lagerung verbundenen Risiken und die Berücksichtigung von Umwelt- und Gesundheitsaspekten im Hinblick auf die Emissionen von Luftschadstoffen betrieben werde. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Ergänzender Hinweis: An dem Standort werden die für den Betrieb einer Feuer- und Rettungswache erforderli- chen Stoffe gelagert. Dies sind Betriebs-, Schmier- und Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge und Verbrenner-Aggre- gate, Reinigungs- und Desinfektionsmittel für den man- nigfaltigen Gebrauch, Chlortabletten für die Trinkwasser- aufbereitung und Jodtabletten für den Bevölkerungs- schutz. Letztgenannte werden in entsprechenden Be- hältnissen und Auffangsystemen gelagert, um im Falle einer Havarie keine Ausweitung von Schadstoffen si- cherzustellen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 68 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Am Standort der Feuer- und Rettungswache 3 wird nicht der genehmigungspflichtige Prüfstrahler der Feuerwehr Münster gelagert. Die Abwehr von ABC-Gefahren erfolgt nach den Vorga- ben der Feuerwehr-Dienstvorschrift 500. Die dazu benö- tigten Ausrüstungsmaterialen werden, wenn Sie nach dem Einsatz verschmutzt sind, geprüft und anschlie- ßend ordnungsgemäß gereinigt, aufgearbeitet oder ent- sorgt. Oberstes taktisches Ziel der Gefahrenabwehr- maßnahmen ist es, keine Schadstoffe von den Einsatz- stellen an die Wachen zu nehmen. Die Entsorgung von abgepumpten und / oder aufgefangenen Schadstoffen erfolgt durch Fachunternehmen. Die dafür erforderlichen Behältnisse werden bei der Feuerwehr vorgehalten, im Einsatzfall zur Einsatzstelle gebracht und nach der Ent- sorgung der Schadstoffe gereinigt von dem Fachunter- nehmen an die Feuerwehr geliefert. Eine Bekämpfung von ABC-Gefahren durch den Einsatz von der Schadwirkung eines Stoffes entgegenwirkenden chemischen Substanzen, findet nicht statt. Daher ergibt sich auch kein Lagerungsbedarf etwaiger Stoffe. 4.5.23 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) Es wird zu Bedenken gegeben, dass die Lagerung von Gefah- renstoffen (Tankmöglichkeit, Schutzmaßnahmen für A-B-C- Einsätze, Chemikalien, Kraftstoffe oder Löschmittel) ein erhöh- tes Risiko für die Anwohnenden darstellen würde. Es wird be- hauptet, dass bei Unfällen die gelagerten Substanzen Gesund- heitsrisiken und bei Bränden und Explosionen einen erheblichen Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Vgl. auch die Ausführungen zu 4.5.21. Ergänzender Hinweis: Die Löschmittel werden in für den Transport und die Lagerung zugelassenen Behältnissen Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 69 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Sachschaden (Kontamination) an den umliegenden Immobilien auslösen würden. Einige Stellungnahmen fordern eine Aufklä- rung über die Lagerung mit den verbundenen Risiken und die Berücksichtigung von Umwelt- und Gesundheitsaspekten im Hinblick auf die Emission von Luftschadstoffen. Einige Anreger behaupten, dass dadurch eine Wertminderung der umliegenden Immobilien ausgelöst werde (§ 15 BImSchG). vorgehalten. Eine Übersicht der an der Feuer- und Ret- tungswache gelagerten Einsatzmittel ist in der Chemika- lienliste der Feuer- und Rettungswache nach deren Fer- tigstellung hinterlegt. Im Ergebnis ist von keinem erhöhten Risiko der Anwoh- nenden durch die Lagerung von Gefahrenstoffen auszu- gehen. Die Behauptung einer Wertminderung der umliegenden Immobilien kann nicht nachvollzogen werden. 4.5.24 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024, 21.11.2024 Es wird mitgeteilt, dass das Gelände der Feuer- und Rettungs- wache in den Abend- und Nachtstunden durchgehend beleuch- tet sei. Dabei würde eine dauerhafte künstliche Beleuchtung dem natürlichen Schlaf-Wach-Rhythmus der Anwohnenden schaden, da Schlafzimmer Richtung Vorhabengrundstück liegen würden. Es wird eine Beeinträchtigung der Gesundheit durch dauerhafte nächtliche Lichtimmissionen befürchtet. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Sicher- stellung des Immissionsschutzes erfolgt auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 627). Ergänzender Hinweis: Beim Bau der Feuer- und Rettungswache 3 sind Be- leuchtungskörper an der Fassade und als Mastleuchten mit vorrangig nach unten gerichtetem Lichtaustritt vorge- sehen. Die Steuerung für Verkehrswege soll automa- tisch über Dämmerung und Zeit erfolgen. Die Sport- und Übungsflächen sind grundsätzlich manuell gesteuert und nur im Nutzungsfall eingeschaltet. Die Beleuchtung wird nach DIN 12464 ausgelegt und nicht heller als übli- che Straßen- und Fußwegbeleuchtung. Im Alarmfall wird die Beleuchtung im Bereich der Hallentore nach DIN 14092 für einen zeitlich begrenzten Bereich, ca. 5-10 Mi- nuten, erhöht, um ein Ausrücken der Einsatzkräfte si- cher zu ermöglichen. Danach erfolgt automatisch eine Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 70 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Reduzierung der Beleuchtungsstärke auf das ursprüngli- che Niveau. 4.5.25 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird zu bedenken gegeben, dass Sonnenaufgänge weniger bzw. gar nicht gesehen werden können, weil das Vorhaben die Sicht versperren würde. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.6 Themenbezug Formalitäten 4.6.1 Private Schreiben vom 05.11.2024 (3x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024, 19.11.2024, 21.11.2024 Es wird darauf hingewiesen, dass in der Bekanntmachung der Planungsauslegung keine Postanschrift für die schriftliche Ab- gabe von Stellungnahmen bzw. Einwendungen angegeben sei. Das Abgeben der Stellungnahmen per Online-Formular wird kri- tisch hinterfragt. Es wird gefragt, ob dadurch ein Verfahrensfeh- ler vorläge. Die Bekanntmachung entspricht § 3 Abs. 2 BauGB, wel- cher mit Wirkung zum 07.07.2023 novelliert wurde. Zu- sätzlich wurden die Unterlagen im Kundenzentrum des Stadthauses 3 der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Es liegt kein Verfahrensfehler vor. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.6.2 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 07.11.2024 (2x), 11.11.2024, 18.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) Es wird mitgeteilt, dass die ausgelegten Unterlagen nicht voll- ständig seien und das Informationsbedürfnis der Anwohnenden nicht befriedige. Begründet wird dieses mit dem Schwärzen ganzer Textpassagen in der Stellungnahme des Städtischen Tiefbauamts zum Vorentwurf des Bebauungsplans. Die Stellungnahme des Tiefbauamtes wurde aus Daten- schutzgründen (Namen) geschwärzt. Außerdem wurden Passagen geschwärzt, die über die Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge, Kanalanschlusskosten sowie Ausgleichsmaßnahmen, die auch für städtische Projekte zu leisten sind, informiert. Eine nicht geschwärzte Vari- ante wurde anschließend zur Verfügung gestellt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.6.3 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 71 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Es wird auf die in der Petition der Initiative Hohe Geest / Goren- kamp vom 06.10.2022 enthaltenen Abbildungen (S. 7 und 8) hingewiesen. Der Petitionsausschuss des Landtags NRW habe mit Datum vom 22.05.2023 der Initiative mitgeteilt, dass „die Stadt Münster darauf hingewiesen wird, dass die in der Petition dargelegten Bedenken der Initiative, sowohl was den Schutz der Frischluftschneisen als auch den Schutz der umgebenden Be- bauung vor zukünftig vermehrt auftretenden Starkregen und ih- rer Folgen betrifft, klar nachvollziehbar sind.“ Es wird kritisiert, dass dennoch das Vorhaben weiterverfolgt werde. Die Mitteilung des Petitionsausschusses fügt nach der zitierten Passage aus, dass „ein Anlass für kommu- nalaufsichtliche Maßnahmen […] jedoch nicht erkennbar [ist]. Weiter wird ausgeführt, dass „insgesamt […] der Petitionsausschuss keinen Anlass [sieht], der Landesre- gierung (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung; Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr) Maßnahmen zu empfehlen. Demnach ist eine Fortführung des Vorhabens, welches dem Schutz der Öffentlichkeit dient, nur folgerichtig. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.6.4 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird kritisiert, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung obsolet ge- wesen sei, da die Entscheidung für die Lage im Norden des Plangebietes und der Wegfall der Schutzzone III bereits getrof- fen war. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.6.5 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird gefordert, die Offenlage zu verlängern, um gutachterli- che Stellungnahmen einzuholen und die Klärungsmängel aus- zuräumen. Einer Verlängerung der Offenlage kann nicht stattgege- ben werden. Sofern aus der Abwägung und den einge- gangenen Stellungnahmen hervorgeht, dass Änderun- gen an den Planunterlagen notwendig sind, könnte eine erneute Veröffentlichung zur Abgabe von Stellungnah- men berücksichtigt werden. Eine solche Notwendigkeit besteht aktuell nicht. Der Stellungnahme, eine er- neute Beteiligung der Öffentlich- keit durchzuführen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.12 4.6.6 Privates Schreiben vom 21.11.2024 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 72 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Es wird behauptet, dass eine Kompromisssuche unmöglich ge- macht werde, Kompromisse aber Zukunft schaffen würden. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.6.7 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird kritisiert, dass bislang keine konkrete, sachkundige Prü- fung bzw. Bewertung stattgefunden habe. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.7 Themenbezug Wertminderung 4.7.1 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024 (2x), 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) Es wird behauptet, dass durch die dauerhafte Lärmbelastung aufgrund des Betriebs der Feuer- und Rettungswache und ei- nem erhöhten Verkehrsaufkommen auf der Hohen Geest (u.a. auch durch die An- und Abfahrt von über 100 Beschäftigten), welche auch mit einer erhöhten Luftverschmutzung (u.a. durch Abgase oder Verbrennungsprozesse) einhergehe, von einer Wertminderung der angrenzenden Immobilien auszugehen sei. Die Aufenthaltsqualität und Erholungsfunktion würde beein- trächtigt werden. Es wird eine Entschädigung gefordert. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Eine Bewertung einer potenziellen Wertminderung der angrenzenden Immobilien durch eine befürchtete Luft- verschmutzung ist nicht Inhalt der Bauleitpläne. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.7.2 Private Schreiben vom 12.11.2024, 21.11.2024 Es wird eine Reduzierung des Bodenrichtwerts der umliegenden Quartiere angeregt. Dieses wird dadurch begründet, dass auf- grund des Vorhabens eine geringere Lebensqualität ausgelöst werde, die den Verkaufswert des Hauses verringern würde. Ei- nige Anreger führen aus, dass der verminderte Bodenrichtwert zu einer Anpassung der Grundsteuer führen würde. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Eine Reduzierung des Bodenrichtwerts der umliegenden Quartiere ist nicht Inhalt der Bauleitpläne. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 73 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 4.7.3 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 15.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) Es wird kritisiert, dass die Anwohnenden des Gorenkamps be- einträchtigt und belastet werden würden. Die Stadt Münster würde auf Kosten ihrer Bürgerinnen und Bürger, deren Eigen- tum eine Wertminderung erfahren würde und zu Lasten der Bür- gerinnen und Bürger, deren Gesundheit durch das Vorhaben beeinträchtigt werden würde, sparen. Es handele sich um Be- einträchtigungen verfassungsmäßig geschützter Grundrechte. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das Ziel der Bauleitplanung ist, dass die Feuerwehr von ihrem Standort die Gefahrenabwehr in einem definierten Radius und innerhalb einer Hilfsfrist sicherstellen muss. Unter dieser Maßgabe sind die Standortsuche und letzt- lich diese Standortwahl erfolgt. Durch die festgesetzte Lärmschutzwand und weitere im- missionsschutzrechtliche Festsetzungen im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 627 werden gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sichergestellt. Eine angemes- sene Rücksichtnahme seitens der hier vorliegenden Pla- nung ist hierdurch sichergestellt. Mit dem Vorhaben wird ein wesentlicher Vorteil gerade für die angrenze Wohnbevölkerung, aber auch darüber- hinausgehende Bevölkerung beabsichtigt, da der aktu- elle Feuerwehrstandort dem stark gewachsenen Stadt- teil nicht mehr angemessen gerecht werden kann. Das betrifft auch die Anwohnenden des Gorenkamps, wodurch auch von einem unmittelbaren Vorteil gespro- chen werden kann. Es besteht akuter Handlungsbedarf, dem mit den Bauleitplänen entsprochen wird. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.7.4 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) Es wird kritisiert, dass eine weitere Wertminderung der umlie- genden Immobilien und Grundstücke verursacht werde, da der freie Blick nach Süden auf eine Pferdewiese verbaut werde. Die Wertminderung würde durch die Art der Bebauung verstärkt Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 74 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag werden. Es würde sich um einen schwerwiegenden Eingriff in das grundrechtlich geschützte Eigentum handeln. In einigen An- regungen wird eine Entschädigung bzw. Kompensation gem. § 1 Abs. 5 BauGB gefordert. Hinweis: Eine Bewertung einer potenziellen Wertminderung der angrenzenden Immobilien durch die Verbauung des freien Blicks ist weder Inhalt der Änderung des Flächen- nutzungsplans noch des Bebauungsplans Nr. 627. Grundsätzlich gibt es kein Recht auf die gewohnte Aus- sicht. 4.7.5 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird behauptet, dass die potenzielle Gefährdung zu einer Wertminderung der umliegenden Immobilien führen würde. Da- bei wird auf § 15 BImSchG verwiesen. Als Gründe werden u.a. die Überflutung der Straßen Hohen Geest und Gorenkamp ge- nannt. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.7.6 Privates Schreiben vom 15.11.2024 Es wird kritisiert, dass ohne Rücksicht auf die Anwohnenden des Gorenkamps geplant werde. Es wird behauptet, dass deren Eigentum eine Wertminderung erfahren würde und Auswirkun- gen auf die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger habe. Da- mit würden verfassungsmäßig geschützte Grundrechte verletzt werden. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. In Bezug auf das Rücksichtnahmegebot wird auch auf die Ausführungen zu 4.3.1 und 4.3.2 verwiesen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.8 Themenbezug Bauphase 4.8.1 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 11.11.2024, 14.11.2024, 15.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 75 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Es wird behauptet, dass durch die Bauarbeiten – aufgrund von Erschütterungen, Schwingungen, Vibrationen und Veränderun- gen des Grundwassers – Bauschäden (z.B. Setzrisse) an den vorhandenen Gebäuden entstünden. In einigen Anregungen wird die Erstellung eines Gutachtens gefordert, in dem geprüft wird, ob solche Schäden auftreten können. Dieses sei den An- wohnenden vorzulegen. Es wird angeregt, eine Beweissicherung zu den Immobilien der anregenden Personen durchzuführen. Durch die Baumaßnahme entstehende Gebäudeschäden seien auf Kosten der Stadt Münster zu beseitigen. Die Hinweise und die Anregung berühren keine auf der Ebene der Flächennutzungsplanung zu berücksichtigen- den Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Ergänzender Hinweis: Es ist geplant, dass im Rahmen von gutachterlichen Leistungen im Vorfeld der Baumaßnahmen eine Beweis- sicherung durchgeführt wird. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.8.2 Private Schreiben vom 10.11.2024, 12.11.2024, 21.11.2024 Es wird darauf hingewiesen, dass bei Schäden durch die Bau- maßnahmen rechtliche Schritte gegen die Stadt Münster einge- leitet werden. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.8.3 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 15.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024, 21.11.2024 Es wird eine regelmäßige Straßenreinigung angeregt. Es wird befürchtet, dass der Baustellenverkehr zur Verschmutzung der Straße Hohe Geest und dadurch der Autos, Kleidung und Fahr- räder führen werde. Sofern keine regelmäßige Straßenreinigung erfolge, werde eine Erstattung des Reinigungsaufwands (Auto- und Fahrradwäsche, Reinigung der Kleidung) gefordert. Ent- sprechende Vereinbarungen seien in den Bauverträgen vorzu- sehen. Die Hinweise und die Anregung berühren keine auf der Ebene der Flächennutzungsplanung zu berücksichtigen- den Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.8.4 Private Schreiben vom 05.11.2024, 07.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024, 21.11.2024 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 76 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Während der Bauphase werde mit Verschmutzungen der Ter- rasse, Fenster, Vordach und Gartenmöbel durch Baustaub ge- rechnet. Es wird angeregt, die Belastung durch Baustaub auf ein zumutbares Maß zu minimieren und Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Werde ein unzumutbarer Verschmutzungsgrad er- reicht, würde eine Reinigung auf Kosten der Stadt bzw. deren Beauftragten verlangt. Entsprechende Vereinbarungen seien in die Bauverträge aufzunehmen. Die Hinweise und die Anregung berühren keine auf der Ebene der Flächennutzungsplanung zu berücksichtigen- den Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.8.5 Private Schreiben vom 05.11.2024 (2x), 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 21.11.2024 Es wird eine Vermeidung der Verschmutzungen der umliegen- den Solaranlagen durch Baustaubemissionen gefordert. Es wird behauptet, dass durch den verursachten Baustaub mit einer Er- tragsminderung von 15 - 20% zu rechnen sei. Bei unzureichen- den Schutzmaßnahmen und Erreichen eines ertragsmindernden Verschmutzungsgrades werde eine Reinigung der Anlagen auf Kosten der Stadt bzw. deren Beauftragten gefordert. Entspre- chende Vereinbarungen seien in die Bauverträge aufzunehmen. Der Hinweis und die Forderung berühren keine auf der Ebene der Flächennutzungsplanung zu berücksichtigen- den Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.9 Themenbezug Freiraum und Natur 4.9.1 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) Es wird darauf hingewiesen, dass sich der NABU Stadtverband Münster in seiner Stellungnahme vom 18.01.2024 gegen die In- anspruchnahme der Flächen ausgesprochen habe. In den Anre- gungen wird behauptet, dass die Teilinanspruchnahme der Grünfläche des 2. Grünrings im Widerspruch zu der Aufgaben- stellung der öffentlichen Hand nach dem KAnG stehe. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 77 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 4.9.2 Private Schreiben vom 05.11.2024, 18.11.2024, 21.11.2024 Es wird zu Bedenken gegeben, dass der Erholungswert der Gärten beeinträchtigt werde. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.9.3 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird darauf hingewiesen, dass ein Eisvogel als seltener Gast im Garten der anregenden Person vorbeischauen würde. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.9.4 Private Schreiben vom 14.11.2024, 15.11.2024, 18.11.2024, 21.11.2024 (2x) Es wird zu bedenken gegeben, dass durch das Vorhaben eine klimatisch bedeutsame Grünfläche versiegelt werden würde. Diese diene als Frischluftschneise für das umliegende Wohnge- biet. Dadurch würde die Hitzebelastung in den Sommermonaten erhöht werden. In einigen Anregungen wird erklärt, dass dieses insbesondere die älteren und gesundheitlich vorbelasteten An- wohnenden beeinträchtigen werde. Vgl. auch die Ausführungen zu 2.5.1; zur Standortwahl s. auch 3.1.1 und 4.1.1. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.9.5 Privates Schreiben vom 15.11.2024, 21.11.2024 Es wird darüber informiert, dass nach dem Klimaanpassungsge- setz (KAnG) die Träger Öffentlicher Aufgaben seit Juli 2024 ver- pflichtet seien, Klimafolgen bei allen Planungen und Entschei- dungen zu berücksichtigen. Es wird behauptet, dass dieses bei der Planung nicht erfolgt sei, da das Vorhaben eine kleinklimati- sche Veränderung auslöse und die geplante Lärmschutzwand Vgl. auch die Ausführungen zu 4.3.10 und 4.5.12. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 78 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag den Luftaustausch unterbrechen würde. Es läge ein Verstoß ge- gen das Gebot des Schutzes der Anwohnenden vor den Folgen des Klimawandels vor. 4.9.6 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 15.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024 (2x) Es wird zu bedenken gegeben, dass sich die Planung, aus Gleichbehandlungsgründen, auf das gesamte Grundstück öst- lich Hohe Geest hätte beziehen müssen, um die Anwohnenden des Gorenkamps nicht ungleich stärker zu belasten als die An- wohnenden der Bebauung Im Dahl. Die Wohnbebauung Im Dahl würde ihre kleinklimatische Grünfläche / Frischluftschneise behalten und werde planungsrechtlich als Grünzug gesichert. Den Anwohnenden des Gorenkamps werde diese kleinklima- tisch ausgleichende Grünfläche / Frischluftschneise genommen. Es wird behauptet, dass gesundheitliche Folgen durch Hitzestau bei sommerlichen Temperaturen resultieren würden. Eine Stel- lungnahme führt aus, dass ein Verstoß gegen das Gleichbe- handlungsgesetz und gegen das Gebot der Rücksichtnahme gem. § 15 BauNVO vorläge. Vgl. die Ausführungen zu 4.3.4. Es fehlt der Anregung an einem positiv planerischen Ef- fekt. Mehr Flächen als der Bedarf es erfordert anzukau- fen, nur um die Belastung bei den Anwohnenden Im Dahl entsprechend zu erhöhen, verfolgt kein positiv pla- nerisches Ziel. Der Standort der Feuerwehr soll nicht größer dimensio- niert werden, als es der Bedarf erfordert. Mit Grund und Boden soll schonend und sparsam umgegangen wer- den. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass die Grünfunktionen in der dann noch verbleibenden Schneise langfristig gesichert werden. Zum Gebot der Rücksichtnahme vgl. zusätzlich auch die Ausführungen zu 4.3.2. Ergänzende Erläuterungen zur Standortwahl s. auch un- ter 3.1.1 und 4.1.1. Der Stellungnahme, den Stand- ort der Feuerwache mittig auf die Freifläche mit Abstand zur nördlichen und südlichen Be- bauung zu setzen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.10 4.9.7 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird kritisiert, dass das Freihalten der südlichen Hälfte des Grundstücks östlich der hohen Geest nicht nachhaltig für Natur und Umwelt sei. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Vgl. auch die Ausführungen zu 2.5.1 und zu 4.9.19. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.9.8 Privates Schreiben vom 21.11.2024 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 79 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Es wird behauptet, dass auf der südlichen Hälfte des Grund- stücks östlich Hohe Geest ein Neubaugebiet vorbereitet werde. Dadurch würde der 2. Grünring unterbrochen und die Funktion als Kaltluftschneise verloren gehen. Unterstützt wird die Argu- mentation dadurch, dass durch die 88. Änderung des Flächen- nutzungsplans die Auflagen aus der Wasserschutzzone III be- seitigen würden. Vgl. auch die Ausführungen unter 3.1.1 Der geänderte und damit zum Feststellungsbeschluss dieser FNP-Änderung geltende Regionalplan Münster- land stellt die südliche Hälfte des Grundstücks östlich Hohe Geest als Allgemeinen Freiraum- und Agrarbe- reich überlagert mit einer Festlegung zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) sowie zum Schutz des Grundwassers- und Gewässer- schutzes dar. Um eine Wohngebietsentwicklung an die- ser Stelle vorzubereiten, wäre regionalplanerisch zu- nächst eine Festlegung als Allgemeiner Siedlungsbe- reich notwendig. Auch mit der 88. Änderung des Flächennutzungsplans wird dieser Teilbereich weiterhin als Fläche für die Land- wirtschaft dargestellt (überlagert durch die Kennzeich- nung als geeigneter Suchraum für Flächen für Maßnah- men zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft für vorwiegend lineare und punktuelle Maßnahmen). Auch das Integrierte Flächen- konzept Münster (IFM, vgl. V/0192/2024) sieht für die- sen Bereich langfristig eine Freiraumverbindung vor. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 80 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Insgesamt ist eine (bauliche) Entwicklung dieses südli- chen Teilbereichs planungsrechtlich daher nicht ohne weiteres möglich und städtischerseits auch nicht inten- diert. Im Gegenteil sollen wichtige Freiraumfunktionen planungsrechtlich abgesichert und aufrechterhalten wer- den. Aufgrund der geplanten Schließung des Wasserwerkes Münster-Geist, soll das entsprechende Trinkwasser- schutzgebiet (hier räumlich betroffen Zone III) aufgeho- ben werden, sodass der o. g. Schutzzweck an dieser Stelle zukünftig entfallen kann. Bis dahin sind jedoch die Verbote und Genehmigungspflichten der Wasser- schutzgebietsverordnung (WSG-VO) einzuhalten, so- dass gewährleistet wird, dass die Nutzung des Grund- wasservorkommens nach Menge, Güte und Verfügbar- keit weder einschränkt noch gefährdet wird. 4.9.9 Privates Schreiben vom 21.11.2024 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 81 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Es wird darauf hingewiesen, dass die Wohnbebauung Im Dahl 2002 einen 15 m breiten Grünstreifen erhalten habe. Damit hätte die Wohnbebauung ihre angrenzende kleinklimatisch aus- gleichende Grünfläche erhalten. Zusammen mit der Pferde- wiese würde die Wohnbebauung Im Dahl eine Frischluft- schneise haben. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Ergänzender Hinweis: Für den Bereich ist am 26.04.2002 die § 34-Satzung 3 Hiltrup - Nördlich Im Dahl in Kraft getreten. Neben den planungsrechtlichen Vorgaben zur Ausnutzung der Flä- che nördlich der Straße Im Dahl wird eine ca. 11 m tiefe Fläche zum Ausgleich für Eingriffe in Natur und Land- schaft festgesetzt. Diese Festsetzung ist notwendig, da mit der Bebauung der bisher unbebauten Fläche ein nicht vermeidbarer Eingriff in Natur und Landschaft statt- gefunden hat, der nach Vorschriften des Baugesetzbu- ches angemessen auszugleichen ist. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.9.10 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 15.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) Mit dem Bau der Feuer- und Rettungswache werden negative Auswirkungen auf das Mikroklima der Umgebung durch Hitze, Wärmestau und Wegfall der Verdunstungskühle verbunden. In einigen Anregungen wird ausgeführt, dass durch die Bebauung und Errichtung einer Lärmschutzwand, die natürliche Kühlfunk- tion der Grünfläche aufgehoben werde. Aufgrund des unterbro- chenen Luftaustauschs und den von den Bauwerken und stein- versiegelten Flächen ausgehende Strahlungswärme, könne dies zu einem Wärmestau in den angrenzenden Gärten führen und die Temperaturen würden weiter ansteigen. Dies könne sich, insbesondere für ältere Menschen und Kinder, nachteilig auf die Gesundheit auswirken. Auch würde Erholungswert und Lebens- qualität der Gärten, da das Wohlbefinden gemindert werden Vgl. die Ausführungen zu 4.3.10 und 4.5.12. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 82 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag würde, minimiert werden. In einer Anregung wird vorgeschla- gen, zur Verbesserung des Luftaustauschs, einen breiteren Grünstreifen zur nördlichen Wohnbebauung vorzusehen. Dieses würde durch eine Verlagerung des südlichen Grünrandstreifens und der östlichen Grünfläche geschehen. Innerhalb des dann breiteren Grünstreifens könne auch ein Versickerungsgraben vorgesehen werden. 4.9.11 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird darauf hingewiesen, dass die Südgrenze der Feuer- und Rettungswache keinen gesonderten Grünstreifen benötige, da weiter südlich eine Pferdewiese läge. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.9.12 Private Schreiben vom 18.11.2024, 19.11.2024, 21.11.2024, Durch den Verlust der Verdunstungskühle des Wiesengrund- stücks wird die Umgebungstemperatur beeinflusst, da natürliche Kühlmechanismen beeinträchtigt werden. Durch die daraus re- sultierende Hitzeproblematik in den Sommermonaten würden gesundheitliche Folgen entstehen und zu einem ungesunden Wohnklima führen sowie den umweltschädlichen Einsatz von Klimaanlagen begünstigen. Vgl. die Ausführungen zu 4.1.1 und 4.3.10. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.9.13 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) Es wird behauptet, dass der Grünstreifen nördlich der Lärm- schutzwand den Verlust der Kühlfunktion nicht ausgleichen könne, da die Leistungsfähigkeit von der Größe abhängen würde. Es wird für einen schwachen Versuch gehalten, die An- Vgl. auch die Ausführungen zu 4.3.10 und 4.5.12 sowie in Bezug auf das Thema der Rücksichtnahme auch die Ausführungen zu 4.3.1 und 4.3.2. Ergänzender Hinweis: Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 83 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag wohnenden zu beruhigen. Der gesetzliche Auftrag, die Anwoh- nenden vor den Folgen des Klimawandels zu schützen werde verletzt. Die Planung sei nicht zukunftsfähig, sondern rücksicht- los. Der Grünstreifen nördlich der Lärmschutzwand soll vor- rangig einen naturräumlichen Puffer zwischen der nördli- chen Wohnbebauung und der Feuer- und Rettungswa- che bieten. Die klimatische Analyse des Vorhabenbe- reichs weist weiterhin in den nördlich und südlich vom Plangebiet gelegenen Wohnbereichen Kaltlufteinwirkbe- reiche auf. Die Anströmrichtungen der Kaltluft aus Nord- westen bzw. Nordosten versorgen die bestehenden Siedlungsbereiche unabhängig vom Vorhaben mit Kalt- luft. Der zur Rede stehende Grünstreifen mildert in Ver- bindung mit der übrigen intensiven Eingrünung der Feu- erwache mit Bäumen und Sträuchern, der Anlage einer Regenrückhaltung im östlichem Bereich sowie der vor- gesehenen Dachbegrünung auf den Gebäudekörpern die befürchtete Beeinträchtigung des Kleinklimas gegen- über den bestehenden benachbarten Wohnnutzungen bestmöglich. 4.9.14 Private Schreiben vom 05.11.2024, 10.11.2024, 11.11.2024, 15.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) Es wird darauf hingewiesen, dass die private Wegefläche der nördlich angrenzenden Anwohnenden nicht als Unterhaltungs- weg für die Lärmschutzwand zur Verfügung stünde. In einigen Anregungen wird behauptet, dass sich der Grünstrei- fen dadurch um 3 m verringern würde, so dass von einem Grün- streifen mit den dargestellten Wirkungen zu Gunsten der An- wohnenden kaum noch die Rede sein könne. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Ergänzender Hinweis: Die Lärmschutzwand ist innerhalb der Grünfläche auf dem Grundstück der Feuer- und Rettungswache für Un- terhaltungszwecke erreichbar. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.9.15 Privates Schreiben vom 21.11.2024 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 84 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Es wird behauptet, dass die Feuer- und Rettungswache einen breiteren Grünstreifen für die Bewohnenden benötige. Dieser könne durch die Zusammenlegung von den Pflanzstreifen P1 und P2 sowie dem Grünstreifen an der Südgrenze entstehen. Entlang des Bahndamms sollen stattdessen Parkplätze vorge- sehen werden, um den Bahnlärm mit Autoabstell-Lärm zu kom- pensieren. Außerdem seien am Bahndamm die schönsten Son- nenuntergänge zu beobachten. Dieses hätte folgende Vorteile: - der Grünring würde auch ab 2030 (behaupteter Zeitpunkt zu dem die südliche Landwirtschaftsfläche zu Wohnbau- zwecken bebaut werde) nicht zerrissen werden - mehr (Lärm-)Abstand zur nördlichen Bebauung - mehr Durchlüftung zur nördlichen Bebauung - weniger Verschattungen der nördlichen Bebauung - Entgegenwirkung von Überhitzung - die nördlichen Anwohnenden würden sich weniger bedroht fühlen durch das entstehende Hochhaus - weniger nahe Lichtemissionsquellen - weniger Kleinbiotope – stattdessen ein verbessertes Bio- top mit einem besseren Pflege-Zugang - mehr Naturausgleich vor Ort - weniger psychische Belastung und eine verbesserte Ge- sundheit für die nördlichen Anwohnenden und - bessere Orientierung zum Kinderspielplatz - mehr Klimaschutz vor Ort - auch nach Wegfall der Schutzzone III wird das Grundwas- ser gesichert Der Hinweis und die Anregung berühren keine auf der Ebene der Flächennutzungsplanung zu berücksichtigen- den Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Vgl. auch die Ausführungen zu 3.4.2 und 4.3.16. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 85 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag - Versickerung würde sich gem. Altlastenuntersuchung und Baugrundbewertung anbieten – als Feuchtbiotop würde dieses die im Garten des Anregers vorhandenen Amphi- bien absichern - Schutz vor Überflutung aus dem Kanalnetz bei Starkregen 4.9.16 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) Es wird mitgeteilt, dass die auf der Internetseite der Stadt Müns- ter einsehbaren Kartierungen „Kaltluftkarte“ und „städtische Wärmeinseln 2030“ deutlich von der Bewertung der Umweltver- träglichkeitsstudie abweichen würden. Der schmale Grünstrei- fen hinter der Lärmschutzwand, der an die Gärten angrenzen soll, könne den Verlust der Kühlfunktion nicht ausgleichen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im Umweltbericht werden die Auswirkungen aufgrund der vorliegenden Planung bewertet. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.9.17 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Karten zu Kaltluftzonen und Hitzefeldern im und um das Plangebiet der Feuer- und Rettungswache Temperatursenken zeigen würden. Diese Flächen würden als Grünzug (Erhalt des 2. Grünrings) gesichert werden. Dieses Ziel wird angezweifelt. Das Plangebiet liegt in einem klimaökologischen Aus- gleichsraum (vgl. Umweltkataster Münster). Durch die bauliche Inanspruchnahme von Teilflächen wird die Funktionsfähigkeit nicht in Frage gestellt. Die verblei- benden Flächen werden zudem durch den Bebauungs- plan Nr. 627 als klimarelevante Freiflächen planungs- rechtlich gesichert. Vgl. auch die Ausführungen zu 4.9.19. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.9.18 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird ein Ausgleich für die Mehrbelastung gefordert aufgrund der Einengung des Lebensraums. Das Vorhaben der Feuer- und Rettungswache schränkt den Lebensraum der Anwohnenden nicht ein, da kein Der Stellungnahme, einen Aus- gleich für die Einengung des 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 86 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Eingriff in das Privateigentum ausgelöst wird. Ein Aus- gleich ist somit nicht erforderlich. Lebensraums vorzusehen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.13 4.9.19 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird gefragt, warum keine Weiterführung des Grünrings bzw. Biotopvernetzung vom Merkureck nach Osten in Richtung Bahndamm beabsichtigt sei. Bislang sei eine Biotopvernetzung von Vennheide-Davert im Westen bis zum Merkureck (Wald) angedacht. Darüber hinaus könne man unter dem Bahndamm drunter her bis zum Wald im Naturpark Lechtenberg gelangen, welches auch Vorteile für Reptilien und Amphibien bieten würde, da kein Straßenraum überwunden werden müsse. Durch die Aufnahme des südlichen Teilbereichs des 2. Grünrings der Grünordnung Münster in den Planbereich, welcher im Flächennutzungsplan weiterhin als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden soll (überlagert durch die Kennzeichnung als geeigneter Suchraum für Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft für vor- wiegend lineare und punktuelle Maßnahmen) und insbe- sondere im Bebauungsplan Nr. 627 entsprechende Be- rücksichtigung findet, sollen wichtige Freiraumfunktionen planungsrechtlich abgesichert und aufrechterhalten so- wie negative Auswirkungen auf das Biotopverbundsys- tem verringert werden. Dies wird mithin auch durch die weitere planungsrechtliche Sicherung der Grünfläche (u. a. für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Boden, Natur und Landschaft) nördlich des Merkurecks unterstützt. Es wird also durch einen möglichst geringen Eingriff die größtmögliche Sicherung des 2. Grünrings der Grünord- nung Münster und des Biotopverbunds mit seinen Funk- tionen gewährleistet. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.9.20 Privates Schreiben vom 21.11.2024 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 87 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Es wird darauf hingewiesen, dass die im Garten der Anreger le- benden Tiere eine Verbesserung ihrer Lebensqualität benöti- gen. Dazu seien Biotopverbunde notwendig. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.9.21 Private Schreiben vom 10.11.2024, 12.11.2024, 21.11.2024 Es wird angeregt, eine allergenfreie Bepflanzung im Grenzstrei- fen vorzusehen. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.9.22 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der artenschutz- rechtlichen Prüfung zum Bebauungsplan festgestellt wurde, dass der Bereich westlich der Hohen Geest Lebensraum für pla- nungsrelevante Fledermaus- und Vogelarten (z.B. Nachtigall, Gartengrasmücke, Geflecktes Knabenkraut oder Großes Zweib- latt) sei. Zum Schutz der Arten wird vorgeschlagen, Angaben zur Nutzung und Pflege der Fläche zu ergänzen. Eine Nutzung durch die Öffentlichkeit solle ausgeschlossen werden. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Hinweis: Das Pflegeziel dient der Funktion als Ausgleichsfläche für Eingriffe in Natur und Landschaft. Mit Ausnahme des Spielplatzes ist eine Nutzung durch die Öffentlichkeit (ohne weitere Maßnahmen wie Einzäunung) nicht vor- gesehen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.9.23 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird behauptet, dass die festgesetzte Ausgleichsfläche in Kombination mit der Regenrückhaltefläche eingeschränkt mög- lich sei. Es wird behauptet, dass die Ziele des Wasserabflusses vor die Ziele der ökologischen Qualität gestellt würden. Bautä- tigkeiten oder Pflegearbeiten könnten den sonstigen ökologi- Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Hinweis: Die Eingriffsbewertung und –regelung erfolgt im Rah- men der Aufstellung des B-Plans Nr. 627. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 88 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag schen Zielen entgegenstehen. Dieses sei bei der Eingriffsbe- wertung und der geplanten ökologischen Baubegleitung zu be- achten. 4.9.24 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird vorgeschlagen, für die vorhandene und stabile Popula- tion des Steinkauzes im Nahbereich Ersatzhabitate (Entwick- lung von Grünland und Aufhängen von Steinkauzröhren) vorzu- sehen. Es würden Potenziale zum Anbringen von Röhren in al- ten Hofeichen oder an der Pferdekoppel östlich der Bahn beste- hen. Zudem könne Grünland östlich der Bahn entwickelt wer- den. Die Anregung berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. Ergänzender Hinweis: Im Zuge von umfangreichen eh- renamtlichen Aktivitäten zum Steinkauzschutz wurden im Umfeld der geplanten Feuer- und Rettungswache in den letzten Jahren an geeigneten Stellen Steinz- kauzröhren aufgehängt. Im Umkreis von 1.500 m gibt es daher 4 besetzte Reviere. Weitere Potentiale sind dort nicht vorhanden. Drei weitere Steinkauzröhren wurden im Landschaftspark Mecklenbeck, der über unterschied- lich genutzte Rasen- und Grünlandflächen sowie über diverse Anpflanzungen (u. a. Obstbaumwiese, Baum- gruppen) verfügt, aufgehangen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.10 Stellungnahmen ohne konkreten Themenbezug 4.10.1 Private Stellungnahmen vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) Es wird sich gegen den Entwurf der 88. Änderung des Flächen- nutzungsplans, insbesondere gegen die Teilinanspruchnahme des Wiesengrundstücks als Bestandteil des 2. Grünrings, ge- wendet. In Bezug auf die Standortwahl wird auf die Ausführun- gen zu 3.1.1 und 4.1.1 verwiesen. Gemäß dem städtischen Umweltkataster tangiert der Geltungsbereich keine klima- bzw. luftrelevanten Struk- turen im Sinne von Kaltluftentstehungsgebieten oder - Der Stellungnahme, den Flä- chennutzungsplan nicht zu än- dern und damit Teile des 2. Grünrings nicht zu bebauen, wird nicht gefolgt. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 89 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Ein Verlust bzw. Minimierung der Fläche sei aufgrund des Kli- mawandels nicht hinnehmbar. Eine Passage aus der Begrün- dung wird kritisiert, in der ausgeführt wird, dass „gemäß dem städtischen Umweltkataster der Geltungsbereich auch keine klima- bzw. luftrelevanten Strukturen im Sinne von Kaltluftent- stehungsgebieten, -leitbahnen oder Belüftungskorridore tan- giert“ werde. leitbahnen oder Belüftungskorridore, sodass die Ausfüh- rungen in der Begründung korrekt sind. Das Plangebiet liegt indes vollständig in einem klima- ökologischen Ausgleichsraum und der Änderungsbe- reich ist in der Grünordnung Münster (Teilplan Grünsys- tem/Freiraumkonzept) Teil des 2. Grünrings, welcher den Freiraum zwischen der ursprünglichen Stadt Müns- ter und den sie umgebenden Stadtteilen sichert. Durch die Aufnahme eines Teilbereichs des 2. Grünrings in den Planbereich können jedoch wichtige Funktionen des 2. Grünrings und des klimaökologischen Ausgleichs- raums planungsrechtlich abgesichert und aufrechterhal- ten werden. Zudem werden durch Festsetzungen auf Ebene des Be- bauungsplans Nr. 627 für mindestens extensiv begrünte Flachdächer – teilweise in Kombination mit Photovoltaik- anlagen – entsprechende Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimawandelfolgenanpassung getroffen. Beschlussvorschlag 1.1.14 4.10.2 Private Stellungnahme vom 21.11.2024 Es wird die Erstellung eines Gutachtens gefordert, welches die Auswirkungen der Feuer- und Rettungswache, Grünring, be- hauptetes Baugebiet 2030, Natur und Klima in einer Gesamt- schau betrachten würde. Die beiden Bauleitpläne (88. FNP-Änderung und B-Plan Nr. 627) stellen grundsätzlich die abgewogene Lösung der verschiedenen Fachthemen dar. Die Erstellung ei- nes Gutachtens ist weder erforderlich, noch zielführend. Der Stellungnahme, ein Ge- samtschau-Gutachten zu erstel- len, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.15 4.10.3 Private Stellungnahme vom 21.11.2024 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 90 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Die Politik solle Einsatz für die Öffentlichkeit, das Gemeinwohl und eine zukunftsweisende Errichtung der Feuer- und Rettungs- wache zeigen. Die Feuerwache solle - auf der gesamten Pferdewiese - mit den damit verbundenen Mehrkosten - nicht-Zerschneidung des 2. Grünrings - Erhaltung von Frisch- und Kaltluftschneisen - mit breiteren Spielplatzbreiten und einem Naturausgleich vor Ort sowie einem Biotopverbund sichernden Grünstreifen im Norden errichtet werden. Außerdem solle zugegeben werden, dass auf den verbleibenden Freiflächen Neubauwohnungen (ab 2030) geplant werden würden. Vgl. die Ausführungen zu 3.1.1, 3.4.2, 4.1.1, 4.3.16 so- wie 4.9.8. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.10.4 Private Stellungnahme vom 21.11.2024 Es wird mitgeteilt, dass - die Gestaltungsmöglichkeiten für eine klimagerechte Welt für künftige Generationen bewahrt bleiben sollen; - mehr Grün vor Ort statt extern in Havixbeck ausgeglichen werden soll; - offene Gespräche statt intransparente Planungsschritte ge- führt werden sollen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, bzgl. der Lage der Ausgleichsflächen berührt die Anregung keine auf der Ebene der Flächennutzungsplanung zu berück- sichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 91 von 97 5 Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligungszeitraum vom 21.10.2024 bis einschließlich 21.11.2024 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 5.1 Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) – Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster, Schreiben vom 28.10.2024 5.1.1 Es wird mitgeteilt, dass nach bisherigem Kenntnisstand keine bodendenkmalpflegerischen Belange im Geltungsbereich der Planung berührt seien. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.2 Es wird darauf hingewiesen, dass bei Erdarbeiten jeglicher Art bisher nicht bekannte Bodendenkmäler neu entdeckt werden können. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.3 Es wird darum gebeten, die folgende Auflage in den Bebau- ungsplan aufzunehmen: Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich der Kenntnis- stand zum Vorhandensein von Bodendenkmälern jederzeit än- dern kann, wird darum gebeten den LWL (Archäologie) bei allen Bauvorhaben rechtzeitig vor Baubeginn zu beteiligen und eine aktuelle Stellungnahme der LWL - Archäologie einzuholen, um mögliche Konflikte während des Bauverlaufes bestmöglich zu vermeiden. Die Stellungnahme sollte grundsätzlich nicht älter als zwei Jahre sein. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen- nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. In den Planunterlagen des verbindlichen Bauleitplans (Bebauungsplans Nr. 627) wurden Hinweise zur Beteili- gung der städtischen Denkmalbehörde und der LWL – Archäologie berücksichtigt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.4 Es wird darum gebeten, den unter 5.1.3 genannten Hinweis in die 88. Änderung des Flächennutzungsplans mitaufzunehmen. Ein Hinweis zur Beteiligung der städtischen Denkmalbe- hörde und der LWL – Archäologie wurde in den Planun- terlagen der 88. Änderung des Flächennutzungsplans entsprechend berücksichtigt. Hinweise zum sachgerech- ten Umgang bei der Entdeckung neuer Bodendenkmäler macht der Bebauungsplan Nr. 627. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 92 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Vgl. auch die Ausführungen unter 5.9.2 und 5.9.3. 5.2 Vodafone West GmbH, Schreiben vom 08.11.2024 5.2.1 Es wird mitgeteilt, dass keine Einwände geltend gemacht wer- den. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.2.2 Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Planbereich Telekom- munikationsanlagen der Vodafone-Gesellschaft(en) befänden. Eine Stellungnahme mit entsprechender Auskunft zum vorhan- denen Leitungsbestand würde zum objektkonkreten Bauvorha- ben erfolgen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.3 Stadtnetze Münster GmbH (Grundsatzplanung), Schreiben vom 08.11.2024 5.3.1 Mit Rückbezug auf die Stellungnahme vom 19.01.2024 wird da- rauf hingewiesen, dass die Stadtnetze Münster GmbH im Um- feld des beplanten Bereichs verschiedenste Versorgungsleitun- gen betreiben. Im Bereich der Hohen Geest befänden sich Ver- sorgungsleitungen für Strom (Mittel- und Niederspannung, Info- kabel) sowie eine Gas- und eine Wasserleitung. Eine Hausan- schlussleitung der Wasserversorgung kreuze das Grundstück der geplanten Feuerwache. Diese Anschlussleitung versorge ein Gebäude östlich der Bahntrasse und müsse für den Neubau der Feuerwache verlegt werden. Zu diesem Vorgang gäbe es bereits Kontakt zwischen der Stadt Münster und der Stadtnetze GmbH. Die Stadt Münster solle die Stadtnetze rechtzeitig infor- mieren, sobald die Maßnahme beschlossen werde. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, berührt je- doch keine auf der Ebene der Flächennutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungs- belange. Ergänzender Hinweis: Die vorhandene Wasserleitung soll im Vorfeld zu der Baumaßnahme in Abstimmung mit den Stadtnetzen ver- legt werden. Der Anregung wird somit im Grundsatz ent- sprochen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 93 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 5.3.2 Sofern die Änderung des Flächennutzungsplans keine negati- ven Auswirkungen auf die o.g. Bestandsinfrastruktur habe, be- stünden keine Einwände. Negative Auswirkungen durch die Änderung des Flä- chennutzungsplans auf die Bestandsinfrastruktur sind nicht ersichtlich. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.4 Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH, Schreiben vom 13.11.2024 5.4.1 Es wird mitgeteilt, dass gegen die geplante Baumaßnahme keine Einwände geltend gemacht werden. Im Planbereich be- fänden sich keine Telekommunikationsanlagen des Unterneh- mens und eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen sei derzeit nicht geplant. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.5 Bezirksregierung Münster – Dezernat 54 (Wasserwirtschaft), Schreiben vom 13.11.2024 5.5.1 Es wird mitgeteilt, dass gegen das Vorhaben keine Bedenken bestehen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.5.2 Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Vorhaben in der Wasserschutzgebietszone III des Wasserschutzgebietes Müns- ter Geist befinde und die Verbots- und Genehmigungstatbe- stände der Wasserschutzgebiets-Verordnung zu beachten seien. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.5.3 Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Vorhaben nicht in ei- nem Überschwemmungsgebiet befinde und die Belange der Starkregenvorsorge thematisiert wurden und auch im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt werden sollten. Zudem wird auf den Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz (BRPH) hin- gewiesen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 94 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 5.6 Landesbetrieb Wald und Holz NRW – Regionalforstamt Münsterland, Schreiben vom 14.11.2024 5.6.1 Es wird mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen das Vorhaben bestünden. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.6.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die Darstellung der Fläche mit Waldeigenschaft als "Fläche für Wald" im nordwestlichen Be- reich des Plangebiets, der Forderung der Forstbehörde entspre- che und weitere forstliche Belange nicht berührt würden. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.7 Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 18.11.2024 5.7.1 Es wird mitgeteilt, dass gegen die vorgelegte 88. Änderung des Flächennutzungsplans grundsätzlich keine Einwände bestün- den. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.7.2 Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Planbereich Telekom- munikationslinien der Telekom befänden, die aus den beigefüg- ten Lageplänen ersichtlich würden. Diese würden die vorhan- dene Bebauung versorgen. Die Belange der Telekom – z. B. das Eigentum der Telekom, die ungestörte Nutzung ihres Net- zes sowie ihre Vermögensinteressen – seien betroffen. Es werde davon ausgegangen, dass die Telekommunikationslinien punktuell gesichert, aber unverändert in ihrer Trassenlage ver- bleiben könnten. Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssten weiterhin gewährleistet bleiben. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, berührt je- doch keine auf der Ebene der Flächennutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungs- belange. Hinweis: Die Kommunikationslinien der Telekom wurden im Rah- men der Erstellung des Bebauungsplans Nr. 627 ent- sprechend berücksichtigt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.8 Stadtwerke Münster GmbH (Angebotsplanung und Infrastrukturmanagement), Schreiben vom 19.11.2024 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 95 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 5.8.1 Der ÖPNV sei von der Änderung des FNP nicht unmittelbar be- troffen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.9 Städtische Denkmalbehörde / Bodendenkmalpflege, Schreiben vom 20.11.2024 5.9.1 Innerhalb des Plangebiets würden sich nach derzeitigem Kennt- nisstand keine Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutz- gesetzes NRW befinden. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahr- hunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch je- derzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mau- ern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bo- denbeschaffenheit und Fossilen) entdeckt werden. Deshalb sei nach Ablauf einer Frist von 5 Jahren eine erneute Stellung- nahme einzuholen. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan müsse einen ent- sprechenden Hinweis enthalten. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Ein Hinweis zur Beteiligung der städtischen Denkmalbe- hörde und der LWL – Archäologie wurde in den Planun- terlagen der 88. Änderung des Flächennutzungsplans entsprechend berücksichtigt. In Abstimmung mit der städtischen Denkmalbehörde wurde in der Begründung des Flächennutzungsplans der Passus ergänzt, dass hinsichtlich veralteter Stel- lungnahmen (spätestens) nach Ablauf einer Frist von drei Jahren, vor einem entsprechenden Baubeginn, eine erneute Stellungnahme der städtischen Denkmalbe- hörde und der LWL-Archäologie für Westfalen (Außen- stelle Münster) eingeholt werden sollte. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.9.2 Der Hinweis sei wie folgt zu formulieren: Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und / oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Ein- zelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der na- türlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischer und / oder pflanzlichen Lebens aus Erdge- schichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Boden- denkmälern ist der städtischen Denkmalbehörde (0251- 4926148) und / oder LWL-Archäologie für Westfalen, Außen- stelle Münster (Tel.: 0251-5918911), unverzüglich anzuzeigen. Ein Hinweis zur Beteiligung der städtischen Denkmalbe- hörde und der LWL – Archäologie wurde in den Planun- terlagen der 88. Änderung des Flächennutzungsplans entsprechend berücksichtigt (vgl. die Ausführungen zu 5.9.1). Hinweise zum sachgerechten Umgang bei der Entde- ckung neuer Bodendenkmäler macht der Bebauungs- plan Nr. 627. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 96 von 97 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Das entdeckte Bodendenkmal und die Entdeckungsstätte sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Obere Denkmalbehörde die Entde- ckungsstätte vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. Die Obere Denkmalbehörde kann die Frist verlängern, wenn die sachgerechte Untersuchung oder die Bergung des Bo- dendenkmals dies erfordern und dies für die Betroffenen zumut- bar ist (§ 16 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz NRW). Gegenüber der Eigentümerin oder dem Eigentümer sowie den sonstigen Nutzungsberechtigten eines Grundstücks, auf dem Bodendenkmäler entdeckt werden, kann angeordnet werden, dass die notwendigen Maßnahmen zur sachgemäßen Bergung des Bodendenkmals sowie zur Klärung der Fundumstände und zur Sicherung weiterer auf dem Grundstück vorhandener Bo- dendenkmäler zu dulden sind (§ 16 Abs. 4 Denkmalschutzge- setz NRW). Sollten archäologische Dokumentationsmaßnah- men notwendig werden, gilt die Kostentragungspflicht (§ 27 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz NRW). 5.10 Landesbetrieb Straßenbau NRW: Regionalniederlassung Münsterland (Hauptstelle Coesfeld), Schreiben vom 20.11.2024 5.10.1 Es wird mitgeteilt, dass das Flächennutzungsplangebiet ca. 200 m östlich der Bundesstraße 54 (AN 163) innerhalb der fest- gesetzten Ortsdurchfahrt der Stadt Münster läge. Im Bereich der Ortsdurchfahrt läge die Baulast für die Bundesstraße 54 bei der Stadt Münster. Vor diesem Hintergrund würden zur geplanten 88. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Münster von Straßen.NRW keine Anregungen oder Bedenken vorgetra- gen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 97 von 97 Keine Anregungen oder Bedenken: Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Gütersloh, Münster, Warendorf, Schreiben vom 13.11.2024 Polizeipräsidium Münster, Schreiben vom 16.11.2024 Stadt Münster – Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Schreiben vom 11.11.2024 und 19.11.2024
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Hansestraße
- Westfalenstraße
- Theodor-Scheiwe-Straße
- Bernhard-Ernst-Straße
- Gorenkamp
- Albersloher Weg
- Meesenstiege
- Merkureck
- Hohe Geest
- Burgwall
- Im Dahl 2002
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0107/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.05.2025
- Erstellt
- 27.02.2025 15:41