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V/0107/2025

88. Änderung FNP - Stellungnahmen - Abschließender Beschluss

Vorlagen 16.05.2025

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Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0107-2025-Anlage-3-Plan

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

V-0107-2025-Anlage-2-Begruendung

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Ansehen

V-0107-2025-Anlage-1-Abwaegung

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Ansehen

Beschlussvorlage

7429 Zeichen

V/0107/2025 
V/0107/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
88. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Hiltrup in den 
Stadtteilen Berg Fidel und Hiltrup Mitte im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der 
Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der 
Bebauung Gorenkamp [Neubau Feuer- und Rettungswache 3 und Sicherung 2. Grünring] 
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Abschließender Beschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf der 88. Änderung des Flächennutzungs-
plans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Hiltrup in den Stadtteilen Berg Fidel und Hiltrup 
Mitte im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nörd-
lich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp wird wie folgt Be-
schluss gefasst: 
1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander 
wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf der 88. Änderung des Flächennut-
zungsplans nicht gefolgt: 
 
1.1.1  Der Stellungnahme, den Neubau der Feuer- und Rettungswache direkt an der West-
falenstraße zu platzieren (Anlage 1, Nr. 1.1.1). 
1.1.2  Der Stellungnahme, die Standortanalyse um weitere Flächen zu erweitern (Anlage 1, 
Nr. 1.1.2,1.9.2b). 
Stadtplanungsamt 
 
19.05.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Bernsen 
Telefon: 492-6199 
Bernsen@stadt-muenster.de 
 
Herr Geitel 
Telefon: 492-6193 
Geitel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0107/2025 
1.1.3  Der Stellungnahme, grundsätzlich keine Bebauung innerhalb des 2. Grünrings und in 
Biotopverbundsflächen vorzunehmen (Anlage 1, Nr. 2.5.1.) 
1.1.4  Der Stellungnahme, eine Ausgleichsfläche in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet vor-
zusehen (Anlage 1, Nr. 2.5.3.). 
1.1.5  Der Stellungnahme, die städtische Planung gemäß dem eingereichten Konzept zu 
ändern (Anlage 1, Nr. 3.2.3). 
1.1.6  Der Stellungnahme, das alternative Konzept als Anlage zum Protokoll der Öffentlich-
keitsbeteiligung hinzuzufügen (Anlage 1, Nr. 3.3.1). 
1.1.7  Der Stellungnahme, einen alternativen Standort sowie die Planung des Vorhabens zu 
prüfen (Anlage 1, Nr. 4.1.1). 
1.1.8  Der Stellungnahme, ein Verkehrsgutachten für den Teilabschnitt Hohe Geest zu er-
stellen (Anlage 1, Nr. 4.2.3). 
1.1.9 Der Stellungnahme, die geplanten Bauwerke der Feuer- und Rettungswache in einem 
größeren Abstand zur bestehenden Wohnbebauung am Gorenkamp zu platzieren 
(Anlage 1, Nr. 4.3.1, 4.3.2). 
1.1.10  Der Stellungnahme, den Standort der Feuerwache mittig auf die Freifläche mit Ab-
stand zur nördlichen und südlichen Bebauung zu setzen (Anlage 1, Nr. 4.3.4, 4.9.6).  
1.1.11  Der Stellungnahme, den nördlichen Grünstreifen bis zur Südgrenze des Kinderspiel-
platzes zu verbreitern (Anlage 1. Nr. 4.3.15). 
1.1.12  Der Stellungnahme, eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen (Anla-
ge 1, Nr. 4.6.5). 
1.1.13  Der Stellungnahme, einen Ausgleich für die Einengung des Lebensraums vorzusehen 
(Anlage 1, Nr. 4.9.18). 
1.1.14  Der Stellungnahme, den Flächennutzungsplan nicht zu ändern und damit die Teile 
des 2. Grünrings nicht zu bebauen (Anlage 1, Nr. 4.10.1). 
1.1.15  Der Stellungnahme, ein Gesamtschau-Gutachten zu erstellen (Anlage 1, Nr. 4.10.2). 
 
 
 
2.  Der Entwurf der 88. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster wird gemäß § 2 
Baugesetzbuch (BauGB) abschließend beschlossen.  
 Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen (Anlage 2). 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans entstehen keine unmittelbaren Kos-
ten. Für die Planung und Errichtung der Feuer- und Rettungswache inklusive der Erschließungsanla-
gen entstehen Planungs- und Baukosten.  
 
 
Begründung: 
Die bisherige L age der Feuer- und Rettungswache 3 am südlichen Rand Hiltrups genügt nicht den 
strategischen und einsatztaktischen Anforderungen. Aus diesem Grund soll die provisorische Feuer- 
und Rettungswache 3 an der Hansestraße durch die Bebauung des Grundstücks östli ch der Straße

- 3 - 
V/0107/2025 
Hohe Geest ersetzt werden. Hierzu wurden von der Verwaltung die entsprechenden Bauleitplanver-
fahren eingeleitet (vgl. V/0528/2021 und V/0360/2023). 
Ziele der 88. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) sowie des im Parallelverfahren aufgestell-
ten Bebauungsplans Nr. 627 sind die Schaffung der planerischen Voraussetzungen für den Neubau 
der Feuer- und Rettungswache 3.  
Im Flächennutzungsplan erfolgt für den Änderungsbereich zukünftig eine Darstellung als Fläche für 
den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“. Zudem wird eine Teilfläche des zweiten 
Grünrings mit seiner Funktion als klimaökologischer Ausgleichsraum gesichert und weiterhin als Flä-
che für die Landwirtschaft dargestellt, überlagert durch die Kennzeichnung als geeigneter Suchraum 
für Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und 
Landschaft für vorwiegend lineare und punktuelle Maßnahmen. Die Fläche nördlich der Straße Mer-
kureck soll zukünftig als Grünfläche dargestellt und um das Planzeic hen „Regenrückhaltebecken“ 
ergänzt werden. Gleichzeitig dient sie als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Zudem wird sie im nordwestlichen Bereich durch eine 
Waldfläche ergänzt. 
Für den im Parallelverfahren geführten Bebauungsplan Nr. 627 soll der Satzungsbeschluss durch die 
Vorlage Nr. V/0108/2025 herbeigeführt werden.  
Beteiligungsverfahren 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand am 28.09.2023 in Form 
einer Bürgeranhörung im Forum des Immanuel-Kant-Gymnasiums in Hiltrup statt. Die frühzeitige Be-
teiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §  4 Abs. 1 BauGB erfolgte 
vom 11.12.2023 bis einschließlich zum 19.01.2024. 
Die Veröffentlichung der Entwürfe der 88. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Bebau-
ungsplans Nr. 627 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 21.10.2024 bis einschließlich 21.11.2024 statt. 
Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Bela nge nach 
§ 4 Abs. 2 BauGB.  
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde eine Vielzahl an Anregungen eingebracht, die teil-
weise nicht die Planungsebene des FNP betreffen. Alle eingebrachten Stellungnahmen sind in der 
Anlage 1 aufgeführt . Zu den abwägungs relevanten Stellungnahmen soll entsprechend der  Be-
schlussvorschläge unter 1.1 Beschluss gefasst werden.  
Da der Entwurf zur 88. Änderung des FNP nicht geändert werden soll, kann der abschließende Be-
schluss gefasst werden (Beschlussvorschlag 2). 
Nach erfolgtem Beschluss wird die FNP -Änderung der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung 
vorgelegt. Nach erfolgter Genehmigung wird die 88. Änderung durch die Bekanntmachung im Amts-
blatt der Stadt Münster wirksam. 
Weitere Informationen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen.

- 4 - 
V/0107/2025 
 
In Vertretung 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 – Stellungnahmen 
Anlage 2 – Begründung 
Anlage 3 – Planzeichnung

V-0107-2025-Anlage-3-Plan

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Künstlerhof
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WW
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SO
Künstlerhof
F
RRB
Bisherige Darstellung
Neue Darstellung
Plan zur 88. Änderung
des Flächennutzungsplans
Östlich der Westfalenstraße /
Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und
der Bebauung Im Dahl /
Südlich der Bebauung Gorenkamp
Änderungsbereich
N
Stand: 12.06.2024M. 1:15.000
Flächen für den Gemeinbedarf
Flächen für Ver- und Entsorgung
F Feuerwehr
Flächen für die Landwirtschaft
Pumpwerk
Flächen für vorwiegend
lineare und
punktuelle Maßnahmen
RegenrückhaltebeckenRRB
Flächen für vorwiegend
flächenhafte Maßnahmen
Kennzeichnung,nachrichtliche
Übernahmen u. Vermerke
Altlast- /
Verdachtsfläche > 1 ha
Grünflächen
Flächen für Wald
Flächen für Maßnahmen zum Schutz,
zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft
Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0107/2025

Anlage A

2223 Zeichen

Anlage A zur V/0107/2025 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage soll der abschließende Beschluss zu 88. Änderung des Flächennutzungsplans 
der Stadt Münster im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm -
Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp her-
beigeführt werden. Hierzu wird zunächst über die zur Öffentlichkeits - und Behördenbeteiligung 
eingegangenen Stellungnahmen entschieden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, die Feuer- und Rettungswache 3 an dem o.g. Standort neu 
zu errichten und somit die Leistungsfähigkeit im Stadtteil Hiltrup sowie im restlichen Stadtgebiet 
wiederherzustellen und langfristig zu sichern.  
 
Finanzierung 
Durch den abschließenden Beschluss zur Änderung des FNP entstehen zunächst keine direkten 
Kosten. Für die Errichtung der Feuer - und Rettungswache 3 inklusive der Erschließungsanlagen  
entstehen Planungs- und Baukosten, über die in den weiteren Verfahren sschritten entschieden 
werden muss. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage ist § 1 Absatz 3 Satz 1 BauGB. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Durch den Neubau der Feuer- und Rettungswache soll die Sicherheit der Bevölkerung verbessert 
werden, da sich mit dem neuen Standort die Hilfsfr isten bzw. Erreichungsgrade bei Einsätzen 
deutlich verbessern werden.  
Gleichzeitig soll der 2. Grünring mit seiner Funktion als klimaökologischer Ausgleichsraum auf der 
südlichen Teilfläche östlich Hohe Geest größtmöglich gesichert werden, um seine Funkti onsfä-
higkeit zu gewährleisten. Die Festsetzung zur extensiven Begrünung aller Flachdächer der 
Hauptbaukörper im Bebauungsplan mindert die Eingriffsfolgen durch die Versiegelung. Im Einzel-
nen werden hierdurch eine Verbesserung der kleinklimatischen Situation erzielt, die Rückhaltung 
eines Teils des Regenwassers erreicht und in eingeschränkter Form Lebensmöglichkeiten und 
Nahrungsangebote vor allem für Insekten und Vögel geschaffen.

V-0107-2025-Anlage-2-Begruendung

69689 Zeichen

Begründung / Seite 1 von 23 
 
B e g r ü n d u n g   
zur 88. Änderung des Flächennutzungsplans  
der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Hiltrup 
in den Stadtteilen Berg Fidel und Hiltrup Mitte im 
Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich  
der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck  
und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
Inhalt Seite 
1.  Planungsanlass und Planungsziele ....................................................................................................... 2 
1.1  Standortwahl ................................................................................................................................ 2 
1.2  Hinweis zu § 1a Abs. 2 BauGB (Bodenschutzklausel) ................................................................ 3 
1.3  Hinweis zu § 1a Abs. 5 BauGB (Klimaschutzklausel) ................................................................. 4 
2.  Änderungsbereich .................................................................................................................................. 5 
3.  Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 5 
3.1  Ziele der Raumordnung und Landesplanung .............................................................................. 5 
3.2  Vorbereitende Bauleitplanung, Darstellungen im Flächennutzungsplan .................................... 8 
3.3  Bestehendes Planungsrecht, sonstige Satzungen, Verordnungen und Plankonzepte ............... 9 
4.  Änderungsinhalte ................................................................................................................................. 10 
4.1  Flächen für den Gemeinbedarf .................................................................................................. 10 
4.1.1  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr .......................... 10 
4.2  Grünflächen ............................................................................................................................... 10 
4.2.1  Zweckbestimmung Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft .............................................................. 10 
4.3  Flächen für Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur .................................................... 10 
4.3.1  Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken .................................................................... 10 
4.4  Flächen für die Landwirtschaft................................................................................................... 10 
4.5  Flächen für Wald ....................................................................................................................... 11 
4.6  Immissionsschutz ...................................................................................................................... 11 
5.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2a BauGB ...................................................... 11 
5.1  Rahmen der Umweltprüfung ...................................................................................................... 11 
5.2  Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung ................................ 12 
5.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ...................................................... 12 
5.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ........................................... 13 
5.4.1  Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit ................................................................ 17 
5.4.2  Schutzgüter Tiere / Pflanzen, biologische Vielfalt ........................................................... 17 
5.4.3 Schutzgut Boden / Fläche ............................................................................................... 18 
5.4.4  Schutzgut Wasser ........................................................................................................... 18 
5.4.5  Schutzgut Klima / Luft / Klimawandelanpassung ............................................................ 19 
5.4.6 Schutzgut Landschaft ...................................................................................................... 19 
5.4.7 Schutzgut Sach- und Kulturgüter .................................................................................... 19 
5.4.8  Wechselwirkungen der Schutzgüter ................................................................................ 20 
5.5  Maßnahmen zur Vermeidung / Verhinderung / Verminderung ................................................. 20 
5.6  Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) ........................................................ 20 
5.7  Anderweitige Planungsmöglichkeit ............................................................................................ 20 
5.8  Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................ 20 
5.9  Zusammenfassung .................................................................................................................... 21 
6.  Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise ........................................................... 21 
6.1  Altlasten/ Altlastverdachtsflächen >1 ha.................................................................................... 21 
6.2  Denkmalschutz / Archäologie .................................................................................................... 22 
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0107/2025

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Begründung / Seite 2 von 23 
1.  Planungsanlass und Planungsziele 
Anlass der Planungen war die Feststellung, dass aufgrund der Auswertung geltender 
Qualitätskriterien die Errichtung einer zusätzlichen Feuer- und Rettungswache erforderlich ist. Es 
konnte nicht mehr gewährleistet werden, dass eine leistungsfähige Feuerwehr, die den örtlichen 
Gegebenheiten entspricht bzw. gerecht wird, den Stadtbezirk Hiltrup und Teile der Innenstadt von 
Münster ausreichend versorgen kann.  
Der Geltungsbereich der 88. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) umfasst neben den 
erforderlichen Flächen für die Feuerwehr zusätzlich die verbleibenden Flächen des hier 
verlaufenden 2. Grünrings gem. Grünordnung der Stadt Münster, welcher den Freiraum zwischen 
der ursprünglichen Stadt Münster und den sie umgebenden Stadtteilen umfasst. Durch die 
Aufnahme des 2. Grünrings in den Planbereich sollen wichtige Funktionen des Grünrings 
planungsrechtlich abgesichert und aufrechterhalten sowie negative Auswirkungen auf das lokale 
Biotopverbundsystem verringert werden.  
Ziele der 88. Änderung des Flächennutzungsplans (sowie der parallelen Aufstellung des 
Bebauungsplans Nr. 627) sind die Schaffung der planerischen Voraussetzungen für den Neubau 
der Feuer- und Rettungswache 3 durch eine Darstellung im Flächennutzungsplan als Fläche für 
den Gemeinbedarf und die Sicherung einer Teilfläche des 2. Grünrings mit seiner Funktion als 
klimaökologischer Ausgleichsraum. Um diese Ziele zu erreichen, wurde die Verwaltung (vgl. 
V/0528/2021) mit der Aufstellung der o. g. Bauleitpläne beauftragt. Zudem wurde der 
Geltungsbereich für erforderliche wasserwirtschaftliche Infrastruktur (Regenrückhaltebecken) um 
die Fläche nördlich der Straße Merkureck erweitert (vgl. V/0360/2023).  
1.1  Standortwahl 
Schon 2008 wurde festgestellt, dass aufgrund der Auswertung geltender Qualitätskriterien –  
speziell der Hilfsfristen bzw. dem Erreichungsgrad bei Einsätzen – die Errichtung einer 
zusätzlichen Feuer- und Rettungswache erforderlich ist. Im Jahr 2009 wurde die Suche für einen 
neuen Standort der Feuerwache 3 (FW 3) angestoßen, da nach § 3 des Gesetzes über den 
Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) nicht mehr sichergestellt 
werden konnte, dass eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr 
den Stadtbezirk Hiltrup und Teile der Innenstadt versorgen kann. Aufgrund der Eilbedürftigkeit 
wurde vorerst auf einen Neubau verzichtet und stattdessen ein temporärer Standort, in einer 
ehemalig gewerblich genutzten Halle an der Hansestraße, eingerichtet. Diese wird nun seit 2010 
als provisorische Feuerwache 3 genutzt und wurde mit der bereits in Hiltrup bestehenden 
Rettungswache verbunden.  
Aufgrund der Vorgaben im Hinblick auf die o. g. Erreichbarkeit (Hilfsfrist bzw. Erreichungsgrad 
bei Einsätzen) ergeben sich spezielle Anforderungen an die Lage der Feuerwache 3, welche die 
räumliche Auswahl eines geeigneten Standorts deutlich begrenzen. Deren aktuelle Lage an der 
Hansestraße am südlichen Rand des Stadtgebiets von Hiltrup ist langfristig nicht geeignet, die 
strategischen und einsatztaktischen Anforderungen zu erfüllen, sodass 2010 mit der Prüfung und 
Planung eines neuen Standorts für die Feuer- und Rettungswache 3 im Norden von Hiltrup bzw. 
Süden von Berg Fidel begonnen wurde. Ziel war es, die provisorische Feuer- und Rettungswache 
an der Hansestraße zu ersetzen (vgl. V/0737/2017/1).

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Begründung / Seite 3 von 23 
Um das angestrebte Ziel eines Neubaustandortes zu erreichen, wurden im Rahmen einer ersten 
Standortuntersuchung (SU) fünf potenzielle Standorte genauer geprüft, darunter auch der 
ehemals favorisierte Standort „Nördlich Merkureck“. In einer ergänzenden Untersuchung wurden 
weitere Alternativstandorte im unmittelbaren Umfeld untersucht. Bei der Analyse flossen die 
spezifischen Anforderungen der Feuerwehr ein, wie etwa die Erreichbarkeit, die verkehrliche 
Anbindung, die Flächengröße und die einsatztaktisch erforderliche Ausrichtung der Baukörper. 
In die Prüfung wurde eine Vielzahl verschiedener Belange bzw. Faktoren einbezogen. Neben den 
o.a. feuerwehrtechnischen Anforderungen an Lage und Neubau (mehrere Alternativstandorte 
scheiterten aus feuerwehrtaktischen Gründen) wurden Auswirkungen auf Natur- und Freiraum, 
vor allem im Hinblick auf die Grünordnung Münster geprüft. Auch die städtebauliche Integration 
in die bestehende Siedlungs- und Baustruktur wurde berücksichtigt. Darüber hinaus war die 
Standortwahl abhängig von der liegenschaftlichen Verfügbarkeit, weshalb mehrere andere, 
grundsätzlich geeignete Standorte verworfen werden mussten. In der Gesamtabwägung wurde 
schließlich das Grundstück nördlich der Straße Merkureck, westlich der Straße Hohe Geest und 
östlich der Westfalenstraße (heute Gemarkung Hiltrup, Flur 7, Flurstück 618) als Standort 
ausgewählt und für die Realisierung beschlossen. 
Eine erweiterte Baugrunduntersuchung zeigte jedoch, dass dieser Standort aufgrund von 
Stabilitätsbedenken des Untergrundes (bedingt durch eine ehemalige Sandgrube, die mit 
Bauschutt verfüllt wurde) wirtschaftlich nicht realisierbar ist. 
Nach Berücksichtigung der entsprechenden Standortkriterien (u. a. auch die Betroffenheit von 
Altlasten-/Altlastenverdachtsflächen) und der zahlreichen Planungsalternativen in den 
vorangegangenen Standortuntersuchungen wurde in einer weiteren Standortanalyse das aktuelle 
Planungsgebiet als geeigneter und verträglicher Standort für die Errichtung der Feuer- und 
Rettungswache 3 identifiziert (vgl. V/0743/2021). Dieser Standort erfüllt sowohl den 
Flächenbedarf als auch die speziellen Anforderungen an die Lage. Zudem konnte die 
liegenschaftliche Verfügbarkeit sichergestellt werden, sodass die Stadt Münster den nördlichen 
Teil des Gebiets inzwischen erworben hat. Untersuchungen zur Bodenbeschaffenheit, Altlasten 
sowie Lärm- und Wasserbewirtschaftung haben gezeigt, dass dieses Areal für den Bau der 
Feuer- und Rettungswache 3 geeignet ist. 
1.2  Hinweis zu § 1a Abs. 2 BauGB (Bodenschutzklausel) 
Münster ist eine wachsende Stadt mit einer wohnberechtigten Bevölkerung von aktuell 322.715 
(31.12.2024) Einwohnern1. Für das Jahr 2030 prognostizieren sowohl das Land NRW als auch 
die Stadt Münster selbst ein weiteres Einwohnerwachstum. Dies führt – zusammen mit den 
                                                
1 vgl. auch https://www.stadt-muenster.de/statistik-stadtforschung/zahlen-daten-fakten; die genannten 
Einwohnerzahlen beziehen sich auf die sogenannte wohnberechtigte Bevölkerung Münsters. Diese beinhaltet alle 
Menschen mit Hauptwohnsitz oder Zweitwohnsitz (beide Gruppen tragen zur Wohnungsnachfrage bei) und basiert 
auf dem städtischen Melderegister. Es gibt allerdings deutliche Unterschiede zwischen dieser Zahl und der im 
Rahmen des Zensus 2022 aktuell ermittelten Bevölkerungszahl für Münster. Die amtliche Bevölkerungszahl für 
Münster im Jahr 2022 beträgt daher 303.772 Menschen (allerdings ausschließlich Menschen mit Hauptwohnsitz). 
Weitere Informationen dazu sind zu finden unter: https://www.stadt-muenster.de/aktuelles/newsdetail/zensus-2022-
ergebnisse

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Begründung / Seite 4 von 23 
allgemein sinkenden Haushaltsgrößen – zum Bedarf von ca. 2.000 Neubauwohnungen im Jahr2. 
Die Zunahme der Einwohnerzahl und das Entstehen neuer Wohnungen führen – aufgrund der 
gesetzlichen Qualitätsanforderungen an leistungsfähige Feuerwehren (vgl. auch § 3 BHKG) – zu 
einem entsprechenden Bedarf nach geeigneten Standorten für kritische Infrastrukturen wie 
Feuer- und Rettungswachen. Leistungsfähige Feuerwehren sind von entscheidender Bedeutung, 
da sie eine fundamentale Rolle in der Sicherheitsgewährleistung im Stadtgebiet von Münster 
sowie darüber hinaus spielen.  
Zudem hat der Rat der Stadt Münster beschlossen, durch die Aufnahme des 2. Grünrings in den 
Planbereich wichtige Funktionen des 2. Grünrings auch planungsrechtlich zu sichern, sodass die 
Inanspruchnahme bisher baulich nicht genutzter Freiflächen i. S. des Bodenschutzgebotes des 
BauGB minimiert und umliegende Freiräume stärker geschützt werden. Insgesamt entspricht die 
vorliegende Planung daher den Anforderungen des § 1a BauGB, mit Grund und Boden sparsam 
und schonend umzugehen.  
1.3  Hinweis zu § 1a Abs. 5 BauGB (Klimaschutzklausel) 
Der Änderungsbereich ist durch landwirtschaftlich genutzte Fläche (Grünland) und Wald geprägt. 
Von einer tatsächlichen baulichen Inanspruchnahme ist vorwiegend landwirtschaftlich geprägte 
Fläche (Grünland) betroffen. Gemäß dem städtischen Umweltkataster tangiert der 
Geltungsbereich keine klima- bzw. luftrelevanten Strukturen im Sinne von 
Kaltluftentstehungsgebieten oder -leitbahnen oder Belüftungskorridore. Das Plangebiet liegt 
indes vollständig in einem klimaökologischen Ausgleichsraum und der Änderungsbereich ist in 
der Grünordnung Münster (Teilplan Grünsystem/Freiraumkonzept) Teil des 2. Grünrings, welcher 
den Freiraum zwischen der ursprünglichen Stadt Münster und den sie umgebenden Stadtteilen 
umfasst. Durch die Aufnahme eines Teilbereichs des 2. Grünrings in den Planbereich können 
wichtige Funktionen des Grünrings planungsrechtlich abgesichert und aufrechterhalten werden. 
Da dieser durch die Feuerwache eingeengt werden würde, besteht ein umso höherer Anspruch, 
die verbleibenden Flächen in ihrer Funktion zu sichern und von etwaiger – auch 
außenbereichskonformer Bebauung – freizuhalten. Der Eingriff in die Grünordnung und den 
Naturhaushalt ist an dem hier maßgeblichen Standort geringer als am ursprünglich angedachten 
Standort „Merkureck“ und wird folglich als vertretbar eingestuft. Das Planvorhaben trägt damit 
nicht zu einer relevanten Verstärkung des Klimawandels bei. Zudem werden durch 
Festsetzungen auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 627 für mindestens extensiv begrünte 
Flachdächer – teilweise in Kombination mit Photovoltaikanlagen – entsprechende Maßnahmen 
zum Klimaschutz und zur Klimawandelfolgenanpassung getroffen. 
Eine besondere Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels besteht 
nicht. Im Gegenteil kann die geplante Regenrückhalte-Maßnahme nördlich der Straße Merkureck 
– ausgelöst durch die sensibleren Anforderungen der Feuerwache – insgesamt der Entlastung 
im Bereich Hohe Geest und im Bereich der Westfalenstraße dienen. Demnach profitiert der 
weitere Nahbereich im Falle eines Starkregenereignisses. Auch die bereits realisierte 
                                                
2 vgl. dazu auch das Kompendium zum Handlungskonzept Wohnen, Münster 2014, die Dokumentation zur 
Planungswerkstatt 2030, die Vorlagen zur Fortschreibung des Baulandprogramms (vgl. V/0193/2023 bzw. 
V/0260/2024) die Ratsvorlage zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland (V/0339/2023) sowie die Vorlage 
zu den Ergebnissen der Wohnungsstättenbedarfsprognose (V/0606/2023).

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
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Ausgleichsmaßnahme auf der Fläche nördlich der Straße Merkureck kann so – in Kombination 
mit dem Regenrückhaltebecken – planungsrechtlich abgesichert werden.  
2.  Änderungsbereich 
Der Bereich der 88. Änderung des Flächennutzungsplans ist aus dem Geltungsbereich des 
Bebauungsplans Nr. 627 abgeleitet. Der Änderungsbereich liegt im Süden des Stadtteils Berg 
Fidel sowie zum Teil im Norden von Hiltrup-Mitte und wird wie folgt begrenzt: 
 im Norden durch den Geltungsbereich des Bebauungsplans HI9 bzw. die Bebauung am 
Gorenkamp,  
 im Westen durch die Westfalenstraße, 
 im Süden durch die Straße Merkureck und die Bebauung Im Dahl sowie 
 im Osten durch die Bahnstrecke Hamm-Emden. 
3.  Planungsrechtliche Situation 
3.1  Ziele der Raumordnung und Landesplanung 
Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist das wichtigste Steuerungsinstrument der Landesplanung. 
Der LEP legt die Ziele und Grundsätze für die räumliche Entwicklung des gesamten Landes fest 
und dient als verbindliche Vorlage für die Regionalplanung. Der aktuell geltende LEP NRW ergibt 
sich aus der LEP-Fassung von 2017, der 1. Änderung 2019 und der 2. Änderung des LEP NRW 
2024.  
Der Regionalplan Münsterland wiederum legt die räumlichen und strukturellen Entwicklungen in 
der Region als raumplanerisches Gesamtkonzept fest. Als Planungsgrundlage gibt er die 
Rahmenbedingungen für die kommunalen Flächennutzungspläne vor. Der geltende Regionalplan 
Münsterland wurde am 16. Dezember 2013 vom Regionalrat Münster aufgestellt und am 27. Juni 
2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht. Seit dem 16. 
Februar 2016 wird der Regionalplan durch den Sachlichen Teilplan Energie sowie seit dem 24. 
Oktober 2018 zusätzlich durch den Sachlichen Teilplan Kalkstein ergänzt. Zudem sind 
mittlerweile mehrere Regionalplanänderungen – auch auf dem Stadtgebiet von Münster – 
wirksam geworden.  
Im Dezember 2022 wurde durch den Regionalrat Münster ein umfangreiches 
Änderungsverfahren eingeleitet, um den Regionalplan an die Änderungen des 
Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW), den neu aufgestellten Bundesraumordnungsplan 
für den Hochwasserschutz (BRPH) und weitere gesetzliche Novellierungen anzupassen. Die 
Änderung des Regionalplans Münsterland wurde am 31.03.2025 vom Regionalrat Münster 
beschlossen und am 17.04.2025 öffentlich bekanntgemacht.  
Der nordöstliche Bereich (Gemeinbedarfsfläche) der 88. FNP-Änderung im Stadtbezirk Münster-
Hiltrup in den Stadtteilen Berg Fidel und Hiltrup-Mitte im Bereich Östlich der Westfalenstraße / 
Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / 
Südlich der Bebauung Gorenkamp ist im geänderten Regionalplan Münsterland, unter 
Berücksichtigung der Maßstäblichkeit von Raumordnungsplänen, einem Allgemeinen

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Begründung / Seite 6 von 23 
Siedlungsbereich (ASB) zuzuordnen, da der dargestellte ASB deutlich über die vorhandene, 
nördlich angrenzende Bebauung hinausgeht. Das Plangebiet liegt zudem in Zone III des 
Trinkwasserschutzgebietes Münster-Geist und tangiert unter Berücksichtigung der o. g. 
Maßstabsunschärfe des Raumordnungsplans vor allem im südlichen und westlichen Teil des 
FNP-Änderungsbereichs einen regionalplanerischen Bereich, der dem Schutz der Landschaft 
und landschaftsorientierten Erholung (BSLE) dient. 
Die hier geplante Siedlungsentwicklung bewegt sich daher innerhalb eines im Regionalplan 
Münsterland festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereichs (bzw. geht im Zuge der o. a. 
maßstabsbedingten Unschärfe unwesentlich über die dargestellte ASB-Fläche hinaus, ohne dass 
diese durch eine klare räumliche Barriere o. ä. begrenzt wäre) und ist damit auch mit dem Ziel 2-
3 des LEP NRW vereinbar.  
Die im Regionalplan gekennzeichneten Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz 
sollen die Grundwasservorkommen schützen, die der öffentlichen Wasserversorgung dienen. 
Aufgrund der geplanten Schließung des Wasserwerkes Münster-Geist, soll auch das 
entsprechende Trinkwasserschutzgebiet in diesem Bereich aufgehoben werden, sodass der o. g. 
Schutzzweck an dieser Stelle zukünftig entfällt. 3 Bis dahin sind jedoch die Verbote und 
Genehmigungspflichten der Wasserschutzgebietsverordnung (WSG-VO) einzuhalten, sodass 
gewährleistet wird, dass die Nutzung des Grundwasservorkommens nach Menge, Güte und 
Verfügbarkeit weder einschränkt noch gefährdet wird.  
Innerhalb von Bereichen für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung 
(BSLE) hat zudem die Sicherung der gesamten natürlichen Leistungsfähigkeit sowie die 
Erhaltung eines bestimmten Landschaftscharakters und Nutzungsmusters einen hohen 
Stellenwert. Sie sollen dazu beitragen, ein möglichst dichtes Netz von schützenswerten Biotopen 
und einen zusammenhängenden Biotopverbund zu schaffen. Die Auswirkungen auf den 
betroffenen und umliegenden Biotopverbund des Plangebiets sind in den Planunterlagen zur 88. 
Änderung des Flächennutzungsplans und der parallelen Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 627 
umfassend berücksichtigt worden.  
Durch die Aufnahme des südlichen Teilbereichs des 2. Grünrings der Grünordnung Münster in 
den Planbereich, welcher im Flächennutzungsplan weiterhin als Fläche für die Landwirtschaft 
dargestellt werden soll (überlagert durch die Kennzeichnung als geeigneter Suchraum für 
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und 
Landschaft für vorwiegend lineare und punktuelle Maßnahmen) und insbesondere im 
Bebauungsplan Nr. 627 entsprechende Berücksichtigung findet, sollen wichtige 
Freiraumfunktionen planungsrechtlich abgesichert und aufrechterhalten sowie negative 
Auswirkungen auf das Biotopverbundsystem verringert werden. Dies wird mithin auch durch die 
weitere planungsrechtliche Sicherung der Grünfläche (u. a. für Maßnahmen zum Schutz, zur 
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) nördlich der Straße Merkureck 
unterstützt. Aus Sicht der Stadt Münster ist eine ausreichende Rücksichtnahme auf die o. g. 
Schutzzwecke somit gegeben, sodass die beabsichtigte Darstellung des FNP diesbezüglich auch 
mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist. 
                                                
3 vgl. dazu auch die Vorlagen zur Neustrukturierung der Wasserversorgung – DIPOL (V/0318/2018) und zur 1. 
Fortschreibung des Wasserversorgungskonzepts 2024 (V/0279/2024)

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
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Hinweis zum Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz (BRPH) (Hochwasser- und 
Starkregenschutzklausel) 
Am 1. September 2021 ist der länderübergreifende Bundesraumordnungsplan 
Hochwasserschutz (BRPH) in Kraft getreten. Der neue BRPH hat das Ziel, länderübergreifend 
die von Starkregen und Hochwasser ausgehenden Gefahren zu verringern. Von besonderer 
Bedeutung sind die Sicherung und Rückgewinnung natürlicher Überschwemmungsflächen, die 
Risikovorsorge in potenziell überflutungsgefährdeten Bereichen und der Rückhalt des Wassers 
in der Fläche des gesamten Einzugsgebiets. Der Plan soll das Wasserrecht unterstützen und 
ergänzen und dient dazu, den Hochwasserschutz u. a. durch vorausschauende Planung zu 
verbessern. § 1 Abs. 4 BauGB verpflichtet, die im BRPH festgelegten Ziele zu beachten und die 
Grundsätze im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen.  
Insbesondere folgende Ziele und Grundsätze sind für die vorliegende Planungsabsicht gemäß 
Bezirksregierung Münster zu beachten bzw. berücksichtigen:  
 Festlegungen zum Hochwasserrisikomanagement: Ziel I.1.1,  
 Festlegungen zum Klimawandel und -anpassung: Ziel I.2.1,  
 Festlegungen zu Einzugsgebieten nach § 3 Nummer 13 WHG: Grundsatz II.1.1 
Bei dem Plangebiet der 88. FNP-Änderung handelt es sich um einen heute unversiegelten 
Bereich, der im Flussgebiet Ems, Teileinzugsbereich Obere Ems (Basiseinzugsgebiete 32921 
und 32688 gemäß GSK3E NRW), jedoch außerhalb gesetzlicher Überschwemmungsgebiete 
liegt. Das Plangebiet grenzt an kein Fließgewässer an und weist damit auch keine 
Hochwassergefahren gem. Hochwassergefahrenkarte NRW auf. Nach der 
Starkregengefahrenhinweiskarte NRW und den Starkregengefahrenkarten der Stadt Münster 4 
kann ein Teilbereich im Südosten des Plangebietes der 88. FNP-Änderung bei  
 seltenen (Intensität ca. 37 – 40 mm/Stunde, Starkregenindex 5), 
 außergewöhnlichen (Intensität ca. 44 – 48 mm/Stunde, Starkregenindex 7), 
 und insbesondere bei extremen (Starkregenindex 10) 
Starkregenereignissen überflutet werden (vgl. Abbildung 1). Dieser Teilbereich soll jedoch nicht 
baulich genutzt werden. 
                                                
4 vgl. https://www.stadt-muenster.de/wasser/starkregengefahrenkarten

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
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Abbildung 1: Betroffenheit des Plangebietes bei extremen Starkregenereignissen 5 
Die Entwässerung des Plangebietes erfolgt in separaten Schmutz- und Regenwasserkanälen 
(Trennsystem). Das Kanalnetz an der Hohen Geest und der Straße Merkureck ist bereits im 
Bestand ausgelastet. Die zukünftige Feuer- und Rettungswache erfordert als kritische 
Infrastruktur zudem deutlich höhere Sicherheiten. Zur Entlastung des Kanalnetzes soll der 
Nachweis der Überstaufreiheit für ein 10-jähriges Regenereignis berücksichtigt werden. Dies wird 
durch die Errichtung einer Regenrückhaltung auf dem Grundstück nördlich der Straße Merkureck 
angestrebt. Diese Fläche bietet sich – aufgrund des Altlastenvorkommens und der daraus 
resultierenden fehlenden Standsicherheit für Baukörper – für die Anlage einer Regenrückhaltung 
an. Zur Schonung der Flächen wird die Regenrückhaltung als flacher Graben angelegt und 
abgedichtet, um ein Ausspülen der Altlasten in das Grundwasser zu verhindern. So gelingt auch 
eine multifunktionale Nutzung von Regenrückhaltung und vorhandener Ausgleichsfläche auf dem 
Grundstück. Diese Regenrückhaltung dient gleichzeitig einer Entwässerungsentlastung im 
Bereich Hohe Geest und Westfalenstraße, sodass auch der Nahbereich von der angestrebten 
Planung profitiert. Das Wasser aus dem Regenrückhaltegraben soll gedrosselt ins 
Entwässerungs-Netz im Bereich Merkureck geleitet werden, um im weiteren Verlauf eine 
Verbesserung an der Einleitungsstelle in das Nebengewässer des Getterbaches zu erzielen. In 
Fließrichtung unterhalb der Regenrückhaltung sind Regenwasserbehandlungsanlagen für die 
Entwässerungsgebiete der Kanalisation in der Meesenstiege, Westfalenstraße und im Burgwall 
vorgesehen.  
Darüber hinaus kann das anfallende Regenwasser der Dachflächen der geplanten 
Betriebsgebäude im östlichen Bereich des Feuerwehrgrundstücks – über die belebte Bodenzone 
innerhalb der Grünfläche – versickert werden. Weitere Rückhaltemöglichkeiten werden durch 
mindestens extensive Dachbegrünungen auf Flachdächern geboten und dementsprechend auf 
                                                
5 ebd.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
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Ebene des Bebauungsplans Nr. 627 festgesetzt. Die Dachbegrünung hat den Vorteil, dass die 
Kanalisation entlastet und erforderliches Regenrückhaltevolumen reduziert wird. 
Die 88. Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht damit den Zielen und Grundsätzen des 
Bundesraumordnungsplans Hochwasserschutz. 
Mit Schreiben vom 16.01.2025 hat die Bezirksregierung Münster die Vereinbarkeit der 88. 
Änderung des FNP mit den Zielen der Raumordnung im Rahmen der landesplanerischen 
Abstimmung zudem auch aus ihrer Sicht bestätigt. 
3.2  Vorbereitende Bauleitplanung, Darstellungen im Flächennutzungsplan 
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt für den Änderungsbereich 
östlich der Straße Hohe Geest Flächen für die Landwirtschaft dar, überlagert durch die 
Kennzeichnung als geeigneter Suchraum für Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege 
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft für vorwiegend lineare und punktuelle 
Maßnahmen. Die Fläche nördlich der Straße Merkureck ist im Flächennutzungsplan als Fläche 
für die Landwirtschaft mit überlagerter Fläche für vorwiegend flächenhafte Maßnahmen zum 
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt sowie 
ebenfalls überlagert von der Darstellung einer Altlast- / Verdachtsfläche >1 ha. Zudem stellt der 
Flächennutzungsplan südlich der Kurve und des Übergangs der Straße Merkureck in die Straße 
Hohe Geest das Planzeichen Pumpwerk dar. Weiterhin liegt das Plangebiet innerhalb eines im 
Flächennutzungsplan nachrichtlich gekennzeichneten Wasserschutzgebiets Zone III.  
3.3  Bestehendes Planungsrecht, sonstige Satzungen, Verordnungen und Plankonzepte 
Die Flächen innerhalb des Änderungsbereichs liegen im planungsrechtlichen Außenbereich, 
sodass sich die Zulässigkeit von Vorhaben bisher nach den Regelungen des § 35 BauGB 
bemessen hat.  
Außerdem liegt der Geltungsbereich der 88. FNP-Änderung im 2. Grünring der Grünordnung 
Münsters, der eine stadtgliedernde und naherholungsversorgende Funktion innehat. Zudem 
gelten die beiden Flächen laut Grünordnung als Freiflächen, die zur Sicherung der 
Freiraumfunktionen keine baulichen Entwicklungen zulassen. Gleichzeitig dient das Plangebiet 
als Verbindung zwischen dem 2. Grünring und dem Grünzug Vennheide-Davert, da sowohl 
östlich als auch westlich weitere Grünflächen anschließen. Das Plangebiet liegt zudem innerhalb 
einer Biotopverbundfläche mit besonderer Bedeutung (LANUV), also einer Verbindungsfläche, 
welche die Ausbreitung bzw. den Austausch von Individuen benachbarter Populationen 
ermöglichen soll.  
Durch die Aufnahme des 2. Grünrings in den Planbereich (insbesondere des Bebauungsplanes 
Nr. 627) können jedoch wichtige Funktionen des Grünrings planungsrechtlich abgesichert und 
aufrechterhalten sowie negative Auswirkungen auf das lokale Biotopverbundsystem abgemildert 
werden.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
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4.  Änderungsinhalte 
4.1  Flächen für den Gemeinbedarf 
4.1.1  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr 
Die nördliche Teilfläche mit dem Standort für die Feuerwache 3 soll durch die 88. FNP-Änderung 
als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr dargestellt werden. 
Allgemeiner Hinweis zur Erschließung:  
Detaillierte Erläuterungen zur äußeren und inneren Erschließung sind dem Bebauungsplan Nr. 
627 zu entnehmen. 
4.2  Grünflächen 
4.2.1  Zweckbestimmung Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 
Die Fläche nördlich der Straße Merkureck soll zukünftig als Grünfläche dargestellt werden. Die 
Grünfläche wird neben der Regenrückhaltung (s. Kap. 4.3) weiterhin als Ausgleichsfläche 
vorrangig dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dienen, 
sodass das Planzeichen Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, 
Natur und Landschaft ergänzt wird. 
4.3  Flächen für Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur 
Allgemeiner Hinweis zur Entwässerung:  
Die Entwässerung des Änderungsbereichs wird konkret im Rahmen der verbindlichen 
Bauleitplanung sichergestellt. Neben der Anlage eines Regenrückhaltebeckens (s. Punkt 4.3.1) 
werden auf Regelungsebene des Bebauungsplans Nr. 627 u. a. Maßnahmen durch Festsetzung 
einer extensiven Dachbegrünung vorgesehen. Vergleiche dazu auch die Ausführungen unter 3.1. 
4.3.1  Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken 
Auf der Fläche nördlich der Straße Merkureck soll zudem das Planzeichen 
Regenrückhaltebecken ergänzt werden. 
4.4  Flächen für die Landwirtschaft 
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für den Änderungsbereich östlich der Straße Hohe 
Geest Flächen für die Landwirtschaft dar, überlagert durch die Kennzeichnung als geeigneter 
Suchraum für Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, 
Natur und Landschaft für vorwiegend lineare und punktuelle Maßnahmen. Diese Darstellung soll 
für die südliche bzw. südöstliche Teilfläche beibehalten werden.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
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4.5  Flächen für Wald 
Im Norden bzw. Nordwesten des Plangebiets liegt eine ca. 5.600 m² große Fläche mit 
Waldeigenschaft6, die im Flächennutzungsplan künftig als „Fläche für Wald“ dargestellt wird und 
somit dem Bestand entspricht. Gleichzeitig wird das Ziel unterstützt, die Verbindung zwischen 
dem 2. Grünring und dem Grünzug Vennheide-Davert zu stärken sowie negative Auswirkungen 
auf die Verbindungseigenschaften des lokalen Biotopverbundes abzumildern. 
4.6  Immissionsschutz 
Im Bauleitplanverfahren sind die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gem. 
§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB zu berücksichtigen. Schädliche Umwelteinwirkungen (z. B. in Form von 
Schallimmissionen) sind so weit wie möglich zu vermeiden. Aufgrund der räumlichen Nähe der 
geplanten Feuer- und Rettungswache zur Wohnbebauung wurden die auf die Wohnbebauung 
einwirkenden Geräuschimmissionen ermittelt und es wurde geprüft, ob diese mit den geltenden 
immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen vereinbar sind. Um dem allgemeinen Grundsatz der 
Konfliktbewältigung Rechnung zu tragen, wurde daher ein Immissionsschutz-Gutachten erstellt, 
welches die auf das Plangebiet einwirkenden Geräuschimmissionen durch Straßen- und 
Schienenverkehr sowie potenzielle Auswirkungen durch die geplante Nutzung und den 
planbedingten Mehrverkehr begutachtet. Das Lärmgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die 
geltenden Immissionsrichtwerte sowohl zur Tageszeit als auch zur ungünstigsten vollen 
Nachtstunde eingehalten bzw. deutlich unterschritten werden.  7 Im Einzelfall kann es – je nach 
Einsatzort – durch die Verwendung des Martinshorns zu Überschreitungen des maximalen 
Spitzenpegels an mehreren Immissionsorten zur Nachtzeit kommen. Zur Tageszeit bleibt das 
Spitzenpegelkriterium eingehalten. Die Feuerwehr hat den aktuellen Stand der Technik zu 
berücksichtigen und alle verhältnismäßigen Schutzmaßnahmen sind zu ergreifen. Die 
Sicherstellung des Immissionsschutzes erfolgt mithin auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung 
im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 627.  
Auch die Auswirkungen der nutzungsbedingten Lichtimmissionen durch die Planung auf die 
Nachbarschaft und Umwelt sind im späteren Baugenehmigungsverfahren weiter zu prüfen.  
5.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2a BauGB 
5.1  Rahmen der Umweltprüfung 
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 
Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt worden. Umfang und Detaillierungsgrad 
für die Ermittlung der Umweltbelange entsprechen der Ebene des Flächennutzungsplans. 
Die Beschreibung soll sich nach den Vorgaben des BauGB auf die direkten und die etwaigen 
indirekten, sekundären, kumulativen, grenzüberschreitenden, kurzfristigen, mittelfristigen und 
langfristigen, ständigen und vorübergehenden sowie positiven und negativen Auswirkungen der 
                                                
6 vgl. auch die Stellungnahme vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW vom 19.01.2024 
7 Details hierzu können der Begründung des Bebauungsplans Nr. 627 sowie dem nachfolgend benannten Gutachten 
entnommen werden. „Immissionsschutz-Gutachten: Schalltechnische Untersuchung für die geplante Feuer- und 
Rettungswache III inkl. nicht polizeilicher Gefahrenabwehr der Stadt Münster“, Normec uppenkamp, Ahaus, 
05.07.2024.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
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geplanten Vorhaben erstrecken. Die Beschreibung soll zudem den auf Ebene der Europäischen 
Union oder auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene festgelegten Umweltschutzzielen 
Rechnung tragen. 
Die Angaben zu Qualität und Ausstattung von Natur und Umwelt beruhen - soweit nicht anders 
angegeben - auf dem Umweltkataster der Stadt Münster http://geo.stadt-
muenster.de/umweltkataster. 
Für die Belange des Artenschutzes und des Immissionsschutzes fußt der Umweltbericht auf den 
Ergebnissen folgender Fachgutachten: 
 Neubau Feuerwache III in Münster-Hiltrup - Artenschutz-Fachbeitrag Stufe II (Hamann & 
Schulte 2023) 
 Immissionsschutz-Gutachten - Schalltechnische Untersuchung für die geplante Feuer- 
und Rettungswache III inkl. nicht polizeilicher Gefahrenabwehr der Stadt Münster 
(Normec Uppenkamp vom 05.07.2024)  
5.2  Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung 
Durch die 88. Änderung des Flächennutzungsplans wird der Standort für die Feuer- und 
Rettungswache 3 als Fläche für den Gemeinbedarf mit dem Planzeichen „Feuerwehr“ dargestellt. 
Zudem wird eine Teilfläche des zweiten Grünrings mit seiner Funktion als klimaökologischer 
Ausgleichsraum gesichert und weiterhin als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, überlagert 
durch die Kennzeichnung als geeigneter Suchraum für Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur 
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft für vorwiegend lineare und 
punktuelle Maßnahmen. Die Fläche nördlich der Straße Merkureck soll zukünftig als Grünfläche 
dargestellt und um das Planzeichen „Regenrückhaltebecken“ ergänzt werden. Gleichzeitig dient 
sie als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur 
und Landschaft. Zudem wird sie im nordwestlichen Bereich durch eine Waldfläche ergänzt. 
5.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Der Änderungsbereich ist im geltenden Regionalplan - Teilabschnitt Münsterland - als 
Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) dargestellt. Das Plangebiet liegt zudem in einem 
Wasserschutzgebiet Zone III und in einem Bereich, der dem Schutz der Landschaft und 
landschaftsorientierten Erholung (BSLE) dient.  
Ein Landschaftsplan liegt für den Änderungsbereich nicht vor. Ein Aufstellungsbeschluss für die 
Erarbeitung eines Landschaftsplanes im Bereich Hiltrup und Amelsbüren ist im Jahr 2024 gefasst 
worden. 
Folgende fachgesetzliche Anforderungen sind zu berücksichtigen:

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Begründung / Seite 13 von 23 
 
Schutzgut Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Menschen / 
Gesundheit 
- Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG) 
- TA Lärm 
- Verordnung über Luftqualitätsstandards und 
Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) 
Pflanzen und 
Tiere / 
biologische 
Vielfalt 
- Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie 
92/43/EWG) im Hinblick auf streng geschützte Arten 
- Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. den Regelungen 
des BauGB) 
Fläche und 
Boden 
- Bundes-/Landesbodenschutzgesetz 
Wasser - Wasserhaushaltsgesetz 
- Landeswassergesetz 
- Wasserschutzgebietsverordnung (WSG-VO) Münster-Geist 
(18.06.1990) 
Klima / Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG) 
- 39. BImSchV  
Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. den Regelungen 
des BauGB) 
Kulturelles Erbe - Denkmalschutzgesetz NRW 
Tabelle 1: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Der Lärmaktionsplan Münster sowie der Luftreinhalteplan Münster weisen für das Plangebiet 
keine maßnahmenbezogene Relevanz auf. Der Änderungsbereich befindet sich innerhalb der 
Zone III des Wasserschutzgebiets Münster-Geist und im Bereich des Münsterländer 
Kiessandzuges. Die Verbote und Genehmigungspflichten der Wasserschutzgebietsverordnung 
(WSG-VO) Münster-Geist (18.06.1990) sind einzuhalten, so dass gewährleistet wird, dass das 
Grundwasservorkommen nach Menge, Güte und Verfügbarkeit weder eingeschränkt noch 
gefährdet wird.  
Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb eines gesetzlichen Überschwemmungsgebiets. 
Gemäß der Grünordnung der Stadt Münster, die im Rahmen einer informellen 
Planungsgrundlage als Bewertungsmaßstab herangezogen wird, liegt die Fläche im 2. Grünring. 
Dem 2. Grünring kommt eine hohe stadtgliedernde Bedeutung zu, da er den Freiraum zwischen 
der ursprünglichen Stadt Münster und den sie umgebenden Stadtteilen umfasst.  
5.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 8  
Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen sind im 
Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten.  
                                                
8 Soweit möglich soll gemäß Anlage 1 BauGB die Prognose auch die möglichen erheblichen Auswirkungen während 
der Bau- und Betriebsphase der geplanten Vorhaben berücksichtigen. Im Rahmen der Flächennutzungsplanung ist 
dies in der Regel für einige zu prüfende Aspekte, z.B. eingesetzte Techniken und Stoffe, Art und Menge der

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Begründung / Seite 14 von 23 
Schutzgut Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation  
Prognose der 
Umweltauswirkungen 
Bewertung 
Mensch / 
menschliche 
Gesundheit 
- Freiraum, der durch 
Landwirtschaft, 
Verkehrsfläche und 
umliegende Siedlungsgebiete 
geprägt ist. 
- Landwirtschaftliche Fläche 
(Pferdeweide), ökologische 
Ausgleichsfläche, Spielplatz 
und Straßenverkehrsfläche 
der Hohen Geest. 
- Lärmvorbelastung, 
insbesondere durch 
westlichen Straßen- und 
östlichen Schienenverkehr. 
- Keine relevante 
Luftvorbelastung durch 
Straßenverkehr. 
- Erholungsnutzung im Bereich 
des Spielplatzes. 
- Verlust einer Teilfläche des 
2. Grünrings durch 
Ausweisung einer 
Gemeinbedarfsfläche im 
nördlichen Bereich. 
- Sicherung einer Teilfläche 
des 2. Grünrings. 
- Die Immissionsrichtwerte 
werden gemäß Lärm-
Gutachten eingehalten bzw. 
unterschritten. 
erheblich  
Tiere / Pflanzen / 
biologische Vielfalt 
- Gutachterlicher Nachweis 
von 13 planungsrelevanten 
Fledermausarten und acht 
planungsrelevanten 
Vogelarten. 
- Größerer 
Gehölzbrachekomplex auf 
der Fläche nördlich der 
Straße Merkureck, der als 
Fläche für die Landwirtschaft 
und überlagert als 
Maßnahmenfläche für 
vorwiegend flächenhafte 
(Ausgleichs-)Maßnahmen im 
Sinne des Naturschutzes 
ausgewiesen ist. 
- Erhebliche 
Beeinträchtigungen für den 
Steinkauz aufgrund der Nähe 
zum Brutplatz und dem 
Verlust essentieller 
Nahrungshabitate. 
- Gehölzbrachekomplex bleibt 
in großen Teilen erhalten, 
wird aber in der neuen 
Darstellung des FNP mit der 
Möglichkeit versehen, ein 
Regenrückhaltebecken zu 
etablieren. 
- Neuausweisung einer 
Grünfläche und einer 
Waldfläche zur 
beabsichtigten Verbindung 
zwischen dem 2. Grünring 
und dem Grünzug 
Vennheide-Davert sowie zur 
Funktionssicherung der 
Fläche 
- Gebiete von 
gemeinschaftlicher 
Bedeutung (FFH-Gebiete) 
oder europäische 
Vogelschutzgebiete werden 
nicht berührt. 
- Ausgleichserfordernisse im 
Zuge der Eingriffsregelung 
sind zu erwarten. Die 
Eingriffe werden in erster 
Linie durch die Versiegelung 
und Überbauung bislang 
erheblich 
                                                
erzeugten Abfälle, Abrissarbeiten, zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Etwaige Umweltfolgen sind im 
Rahmen der sich anschließenden Plan-/Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Begründung / Seite 15 von 23 
Schutzgut Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation  
Prognose der 
Umweltauswirkungen 
Bewertung 
unversiegelter Freiflächen 
sowie die Inanspruchnahme 
eines Teils der überwiegend 
von Gehölzbewuchs 
geprägten Ausgleichsfläche 
hervorgerufen. 
Boden / Fläche - Der Änderungsbereich des 
FNP ist dem Außenbereich 
zuzuordnen. Er wird 
landwirtschaftlich bzw. als 
Ausgleichsfläche für Eingriffe 
in Natur und Landschaft 
genutzt. 
- Im Großteil des Plangebietes 
stehen Braunerden als 
schutzwürdige Böden mit 
hoher Funktionserfüllung mit 
Biotopentwicklungspotential 
für Extremstandorte. 
- Im Geltungsbereich befindet 
sich die im städtischen 
Altlast-
/Verdachtsflächenkataster 
geführte Fläche 916A (Fläche 
nördlich Merkureck). Es 
handelt sich um eine 
ehemalige 
Entsandungsfläche, die mit 
Boden und Bauschutt mit 
einer Mächtigkeit von bis zu 7 
bis 8 m verfüllt wurde. Ein 
maßgeblicher 
Schadstoffparameter auf dem 
Grundstück sind 
polycyclische aromatische 
Kohlenwasserstoffe (PAK). 
- Durch die Planung wird eine 
bislang landwirtschaftlich 
genutzte, planungsrechtlich 
im Außenbereich gelegene 
Fläche in einem Umfang von 
2,4 ha als 
Gemeinbedarfsfläche 
(Zweckbestimmung 
Feuerwehr) dargestellt. 
- Die geplante Nutzung auf der 
im Altlast-
/Verdachtsflächenkataster 
geführten Fläche 916A ist 
möglich, die technischen 
Sicherungs- und 
Sanierungsmaßnahmen 
werden in nachfolgenden 
Plan- und Genehmigungsver-
fahren für den Einzelfall 
festgelegt. 
 
erheblich 
Wasser - Plangebiet liegt innerhalb der 
Wasserschutzgebietszone III 
des 
Trinkwasserschutzgebietes 
Münster-Geist 
- Grundwasserschutzfunktion 
sehr niedrig. 
- Gemäß den 
Starkregengefahrenkarten 
der Stadt Münster liegt ein 
Überflutungspotenzial für 
Teilflächen vor. Dieses 
konzentriert sich auf 
Überflutungen vor allem in 
einem Teilgebiet im Südosten 
des Änderungsbereichs. 
 
- Sicherung der westlichen 
Ausgleichsfläche (nördl. der 
Straße Merkureck) sowie der 
südlichen Freifläche. 
- Die geplante 
Regenrückhaltemaßnahme 
nördlich der Straße 
Merkureck sowie im östlichen 
Bereich zwischen 
Feuerwache und Bahnlinie 
trägt insgesamt zur 
Entlastung im Bereich der 
Hohen Geest und der 
Westfalenstraße bei. 
- Die Verbote und 
Genehmigungspflichten der 
Wasserschutz-
gebietsverordnung Münster-
Geist sind einzuhalten, so 
dass gewährleistet wird, dass 
das Grundwasservorkommen 
erheblich

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Begründung / Seite 16 von 23 
Schutzgut Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation  
Prognose der 
Umweltauswirkungen 
Bewertung 
nach Menge, Güte und 
Verfügbarkeit weder 
eingeschränkt noch 
gefährdet wird. 
- Die von Überflutungen 
potenziell betroffenen 
Flächen liegen außerhalb 
des für eine Bebauung 
vorgesehenen Bereiches. 
Klima / Luft 
Klimaschutz / 
Klimawandel 
- Plangebiet liegt innerhalb 
eines klimaökologischen 
Ausgleichsraumes. 
- Kaltluftentstehungsgebiete, 
Kaltluftleitbahnen oder 
Belüftungskorridore sind nicht 
betroffen. 
 
- Sicherung einer Teilfläche 
des 2. Grünrings und damit 
des klimaökologischen 
Ausgleichsraums. 
nicht 
erheblich 
(ggf. 
positiv) 
Landschaft - Der gesamte Planungsraum 
liegt innerhalb des 2. 
Grünrings der Stadt Münster. 
- „Übergangssituation“ 
zwischen Siedlung und freier 
Landschaft mit Pferdeweide 
und Gehölzbrachekomplex. 
 
- Ausweisung etwa der Hälfte 
der Fläche östlich der Hohen 
Geest als 
Gemeinbedarfsfläche für die 
Feuerwehr.  
- Die Fläche nördlich der 
Straße Merkureck soll 
zukünftig als Grünfläche 
dargestellt werden. Die 
Grünfläche wird neben der 
Regenrückhaltefunktion 
weiterhin als 
Ausgleichsfläche vorrangig 
dem Schutz, der Pflege und 
der Entwicklung von Boden, 
Natur und Landschaft dienen. 
Maßnahmen zum Ausgleich 
von Eingriffen in das 
Landschaftsbild sind im Zuge 
des weiteren 
Bebauungsplanverfahrens zu 
konkretisieren. 
- Teilweise Erhaltung der 
Funktion als Fläche für die 
Landwirtschaft mit 
überlagernder 
Ausgleichsfunktion auf der 
Fläche südlich des neuen 
Feuerwehrstandortes / 
nördlich der Straße „Im 
Dahl“. 
nicht 
erheblich 
(ggf. 
positiv) 
Sach- und 
Kulturgüter 
- Keine bekannten Denkmale 
im Plangebiet. 
- Nicht erkennbar. nicht 
erheblich 
(ggf. 
positiv) 
Wechselwirkungen - Bestehende Altlasten-
/Verdachtsfläche berührt 
weitere Schutzgüter (Wasser, 
Tier- und Pflanzenwelt). 
- Auswirkungen sind im Zuge 
des weiteren 
Bebauungsplanverfahrens zu 
konkretisieren. 
nicht 
erheblich

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Begründung / Seite 17 von 23 
Schutzgut Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation  
Prognose der 
Umweltauswirkungen 
Bewertung 
(ggf. 
positiv) 
Tabelle 2: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß Umweltprüfung 
5.4.1  Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit 
Die 88. Änderung des FNP verfolgt das Ziel, den Standort für die Feuer- und Rettungswache 3 
(als Fläche für den Gemeinbedarf) sowie eine Teilfläche des 2. Grünrings mit seiner Funktion als 
klimaökologischer Ausgleichsraum, zu sichern. Um diese Ziele zu erreichen, wurde die 
Verwaltung mit dieser 88. FNP-Änderung (sowie parallel der Aufstellung des Bebauungsplans 
Nr. 627) beauftragt, zudem wurde der Geltungsbereich für erforderliche wasserwirtschaftliche 
Infrastruktur (Regenrückhaltebecken) um die Fläche nördlich der Straße Merkureck erweitert. 
Um die Auswirkungen der Etablierung des Feuerwehr-Standorts auf die Nachbarschaft zu 
untersuchen, wurde ein Immissionsschutz-Gutachten beauftragt. Die schalltechnischen 
Untersuchungen haben ergeben, dass die geltenden Immissionsrichtwerte nach TA Lärm zur 
Tageszeit und in der ungünstigsten vollen Nachtstunde an den maßgeblichen Immissionsorten 
unter Berücksichtigung der im Gutachten beschriebenen Grundlagen und Rahmenbedingungen 
eingehalten bzw. unterschritten werden. Aufgrund der verkehrlichen Lärmvorbelastung auf das 
Plangebiet sind erhöhte lärmtechnische Anforderungen an die Außenbauteile der geplanten 
Gebäude der Rettungswache vorgesehen. 
Die Auswirkungen der nutzungsbedingten Lichtimmissionen durch die Planung auf die 
Nachbarschaft sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen. 
Die Flächen des zweiten Grünrings werden in ihrer Ausdehnung reduziert, die verbleibenden 
Flächen aber im Rahmen der 88. FNP-Änderung sowie der parallelen Aufstellung des 
Bebauungsplanes Nr. 627 gesichert. Der Spielplatz an der Hohen Geest bleibt erhalten und wird 
ebenfalls im Bestand gesichert. 
5.4.2  Schutzgüter Tiere / Pflanzen, biologische Vielfalt 
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder europäische Vogelschutzgebiete 
werden nicht berührt.  
Eingriffsregelung 
Mit der Planung sind Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden (§ 18 BNatSchG). Die konkrete 
Bilanzierung der Eingriffe mit Blick auf mögliche Ausgleichsmaßnahmen erfolgt im Rahmen der 
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 627. Die Größe der neuen Gemeinbedarfsfläche beträgt 
2,4 ha. 
Mit der Ausweisung der Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr und der teilweisen 
Inanspruchnahme der realisierten Ausgleichsfläche für die Regenrückhaltung sind im Abgleich 
mit der Bestandssituation Eingriffe in den Boden, die Natur und die Landschaft zu erwarten. Die 
Eingriffe werden in erster Linie durch die Versiegelung und Überbauung bislang unversiegelter 
Freiflächen sowie die Inanspruchnahme eines Teils der überwiegend von Gehölzbewuchs 
geprägten Ausgleichsfläche hervorgerufen. Der Eingriff in Natur und Landschaft ist im weiteren

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Begründung / Seite 18 von 23 
Planverfahren der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 627 auszugleichen. Hierfür stehen 
geeignete Flächen aus dem Flächenpool der Stadt Münster zur Verfügung. 
Artenschutz 
Für den Neubau der Feuer- und Rettungswache 3 wurde im Jahr 2023 eine faunistische 
Erfassung inkl. Artenschutzprüfung durch die Stadt Münster beauftragt (Hamann & Schulte 2023: 
Neubau Feuerwache III in Münster-Hiltrup - Artenschutz-Fachbeitrag Stufe II -). Es wurden 
Fledermäuse und Brutvögel erfasst. 
Verfahrenskritische Arten sind im Plangebiet nicht vorhanden. 
Im Hinblick auf die nachgewiesenen, planungsrelevanten Arten sind Vermeidungs- und 
Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, damit artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht 
ausgelöst werden. Prognostizierten Beeinträchtigungen für den Steinkauz soll durch 
vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) im Landschaftspark Mecklenbeck, begegnet 
werden.  
5.4.3 Schutzgut Boden / Fläche 
Der Änderungsbereich des FNP wird landwirtschaftlich bzw. als Ausgleichsfläche für Eingriffe in 
Natur und Landschaft genutzt. Im Großteil des Plangebietes stehen Braunerden als 
schutzwürdige Böden mit hoher Funktionserfüllung mit Biotopentwicklungspotential für 
Extremstandorte. 
Im Geltungsbereich befindet sich die im städtischen Altlast-/Verdachtsflächenkataster geführte 
Fläche 916A (Fläche nördlich der Straße Merkureck). Es handelt sich um eine ehemalige 
Entsandungsfläche, die mit Boden und Bauschutt mit einer Mächtigkeit von bis zu 7 bis 8 m 
verfüllt wurde. Die kultivierte Bodenschicht über der Altlast ist max. 30 cm stark. Eine stärkere 
Belastung mit Schadstoffen ist ab einer Tiefe von 4 bis 4,5 m unterhalb der Geländeoberkante 
vorhanden. Ein maßgeblicher Schadstoffparameter auf dem Grundstück sind polycyclische 
aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). 
Durch die Planung wird eine bislang landwirtschaftlich genutzte, planungsrechtlich im 
Außenbereich gelegene Fläche in einem Umfang von 2,4 ha als Gemeinbedarfsfläche 
(Zweckbestimmung Feuerwehr) dargestellt. Im Sinne des Boden- und Flächenschutzes ist die 
Planung durch die Inanspuchnahme von Flächen im bisherigen Außenbereich grundsätzlich als 
erheblich einzustufen. 
Die geplante Nutzung auf der im Altlast-/Verdachtsflächenkataster geführten Fläche 916A ist 
möglich, die technischen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen werden in nachfolgenden 
Plan- und Genehmigungsverfahren für den Einzelfall festgelegt. 
Im Rahmen der Baugenehmigung ist zu prüfen, ob ein Bodenschutzkonzept (gemäß BBodSchG 
§ 6 und den neuen Bestimmungen nach BBodSchV § 6-8) und eine bodenkundliche 
Baubegleitung nach DIN 19639 zu den Baumaßnahmen durchgeführt werden soll. 
5.4.4  Schutzgut Wasser 
Das Plangebiet liegt in Zone III des Trinkwasserschutzgebietes Münster-Geist und im Bereich 
des Münsterländer Kiessandzuges. Die Verbote und Genehmigungspflichten der

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Begründung / Seite 19 von 23 
Wasserschutzgebietsverordnung (WSG-VO) Münster-Geist (18.06.1990) sind einzuhalten, so 
dass gewährleistet wird, dass das Grundwasservorkommen nach Menge, Güte und Verfügbarkeit 
weder eingeschränkt noch gefährdet wird. Im Zuge des vom Rat der Stadt Münster 
beschlossenen DIPOL-Konzeptes (vgl. V/0318/2018) ist zwar eine Schließung des 
Wasserwerkes Münster-Geist beabsichtigt, die Bedeutung des durchgängigen Kiessandzuges für 
die künftige Trinkwasserversorgung bleibt jedoch unbenommen. 
Die Grundwasserschutzfunktion ist sehr niedrig. Im Geltungsbereich sind keine 
Oberflächengewässer vorhanden. 
5.4.5  Schutzgut Klima / Luft / Klimawandelanpassung  
Bei dem Änderungsbereich handelt es sich gemäß den Darstellungen des 
Klimaanpassungskonzeptes um ein thermisch weniger belastetes Gebiet, das durch 
Landwirtschaft, Grün- und Freiflächen geprägt ist.  
Das Plangebiet liegt vollständig in einem klimaökologischen Ausgleichsraum. 
Kaltluftentstehungsgebiete, Kaltluftleitbahnen oder Belüftungskorridore sind nicht betroffen.  
Der Änderungsbereich ist in der Grünordnung Münster ein Teil des 2. Grünrings, welcher den 
Freiraum zwischen der ursprünglichen Stadt Münster und den sie umgebenden Stadtteilen 
umfasst. Durch die Aufnahme eines Teilbereichs des 2. Grünrings in den Planbereich können 
wichtige Funktionen des Grünrings planungsrechtlich abgesichert und aufrechterhalten werden. 
Da dieser durch die Feuerwache eingeengt werden würde, besteht ein umso höherer Anspruch, 
die verbleibenden Flächen in ihrer Funktion zu sichern und von etwaiger Bebauung freizuhalten 
sowie die geplante Feuerwache durch geeignete Maßnahmen (z.B. Begrünung) thermisch zu 
entlasten. 
Eine besondere Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels besteht 
nicht. Im Gegenteil kann die geplante Regenrückhalte-Maßnahme nördlich der Straße Merkureck 
- ausgelöst durch die sensibleren Anforderungen der Feuerwache - insgesamt der Entlastung im 
Bereich Hohe Geest und im Bereich der Westfalenstraße dienen. Demnach profitiert der weitere 
Nahbereich im Falle eines Starkregenereignisses. Auch die bereits realisierte 
Ausgleichsmaßnahme auf der Fläche nördlich der Straße Merkureck kann so - in Kombination 
mit dem Regenrückhaltebecken - planungsrechtlich abgesichert werden (s. auch Kapitel 1.3) 
5.4.6 Schutzgut Landschaft 
Das innerhalb des zweiten Grünrings der Stadt Münster liegende Gebiet, wird durch weiträumige 
Weideflächen, durch eine Gehölzbrache und mittig durch die Straße Hohe Geest geprägt. 
Die Fläche nördlich der Straße Merkureck und südlich der Fläche für den Gemeinbedarf wird als 
Grünfläche planerisch gesichert. 
5.4.7 Schutzgut Sach- und Kulturgüter 
Im Änderungsbereich sind keine bekannten Denkmale vorhanden, so dass keine Auswirkungen 
zu erwarten sind.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Begründung / Seite 20 von 23 
5.4.8  Wechselwirkungen der Schutzgüter 
Wechselwirkungen von erheblicher Relevanz sind nicht unmittelbar erkennbar. Die bestehende 
Altlasten-/Verdachtsfläche berührt jedoch weitere Schutzgüter (Wasser-, Tier- und Pflanzenwelt). 
5.5  Maßnahmen zur Vermeidung / Verhinderung / Verminderung 
Durch die Planung erfolgt ein Eingriff in den bislang unbebauten Freiraum. Dieser ist aufgrund 
seiner Lage im städtischen Grünsystem von besonderer Bedeutung. Für die im Nordwesten des 
Plangebiets liegende ca. 5.600 m² große Fläche mit Waldeigenschaft, erfolgt künftig im FNP eine 
Darstellung als „Fläche für Wald“, was der Bestandsentwicklung entspricht. Gleichzeitig wird 
damit das Ziel unterstützt, die Verbindung zwischen dem 2. Grünring und dem Grünzug 
Vennheide-Davert zu stärken sowie negative Auswirkungen auf die Verbindungseigenschaften 
des lokalen Grünsystems/Biotopverbundes abzumildern. 
Im Vergleich zu den bisherigen Darstellungen im Flächennutzungsplan werden durch die 
Änderungsplanung Eingriffe in Natur und Landschaft initiiert, die ein Ausgleichserfordernis nach 
dem Bundesnaturschutzgesetz nach sich ziehen. Geeignete Flächen stehen im Stadtgebiet von 
Münster zur Verfügung. Eine Konkretisierung erfolgt auf der Ebene der verbindlichen 
Bauleitplanung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 627. 
Zur Minimierung der Auswirkungen durch anfallendes Niederschlagswasser erfolgt eine 
Darstellung von Flächen für die Wasserwirtschaft (Regenrückhaltung), die zur Verbesserung der 
Retention bei gleichzeitig steigender Versiegelung durch die Gemeinbedarfsfläche beitragen. 
Mit den getroffenen Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und Verminderung können 
erheblich nachteilige Umweltauswirkungen, die auf der Ebene des Flächennutzungsplans zu 
lösen wären, vermieden werden.  
5.6  Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) 
Ein Verzicht auf die Planung hätte zur Folge, dass der Bedarf für die Errichtung einer zusätzlichen 
Feuer- und Rettungswache im Stadtbezirk Hiltrup und Teilen der Innenstadt, aufgrund der 
gesetzlichen Verpflichtung und unter Auswertung gültiger Qualitätskriterien, weiterhin nicht erfüllt 
werden kann. Die Nichtdurchführung wird daher nicht in Betracht gezogen. 
5.7  Anderweitige Planungsmöglichkeit 
Der vorliegende Standort für die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche mit der 
Zweckbestimmung Feuerwehr beruht auf vorlaufenden Standortuntersuchungen (vgl. Kapitel 
1.1). Nach Berücksichtigung verschiedener Standortkriterien wie Flächengröße, Altlasten, 
Nutzungskonkurrenzen und verkehrliche Anbindung wurde das aktuelle Planungsgebiet als 
geeigneter Standort für die Errichtung der Feuer- und Rettungswache 3 identifiziert (vgl. 
V/0743/2021). Anderweitige Planungsmöglichkeiten, die im Rahmen dieser Umweltprüfung in 
Betracht gezogen werden müssen, drängen sich nicht auf. Von einer fiktiven Betrachtung wird 
daher abgesehen. 
5.8  Überwachung (Monitoring) 
Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes sind hinsichtlich des konkreten Änderungsbereichs 
keine speziellen Monitoring-Maßnahmen vorgesehen bzw. erforderlich. Im Rahmen ihrer

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Begründung / Seite 21 von 23 
Mitwirkungspflicht informieren die zuständigen Behörden die Stadt Münster, sofern sie im 
Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplans Erkenntnisse über erheblich nachteilige 
Umweltauswirkungen erlangt haben (§ 4 Abs. 3 BauGB). 
Die Stadt Münster erfasst im Rahmen der von ihr erhobenen Umweltdaten Münster kontinuierlich 
die Entwicklung wesentlicher Schutzgüter im Stadtgebiet. Mittels geeigneter Indikatoren kann die 
Entwicklung mit Blick auf die vom Rat beschlossenen Umweltstandards nachvollzogen werden. 
Die Umweltdaten Münster dienen damit in Münster einem gesamtstädtischen Monitoring der 
Umweltentwicklungen. 
5.9  Zusammenfassung 
Durch die 88. Änderung des Flächennutzungsplans östlich der Westfalenstraße, westlich der 
Bahnstrecke Hamm-Emden, nördlich der Straße Merkureck und der Bebauung Im Dahl und 
südlich der Bebauung Gorenkamp werden die planerischen Voraussetzungen für den Neubau 
der Feuer- und Rettungswache 3 und die Sicherung einer Teilfläche des 2. Grünrings geschaffen. 
Im Rahmen der Umweltprüfung wurden die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter im 
Planänderungsbereich untersucht. Aufgrund der Vorbelastungen sind erhöhte lärmtechnische 
Anforderungen an die Außenbauteile der geplanten Gebäude vorgesehen. Im Vergleich zu den 
bisherigen Darstellungen im Flächennutzungsplan werden durch die Änderungsplanung Eingriffe 
in Natur und Landschaft sowie in das Schutzgut Boden initiiert, die ein Ausgleichserfordernis nach 
sich ziehen. Für den Artenschutz werden Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, 
um Verbotstatbestände nicht auszulösen. So sollen für den Steinkauz Beeinträchtigungen durch 
das Aufhängen von Steinkauzröhren, als CEF Maßnahme im Landschaftspark Mecklenbeck, 
ausgeglichen werden. Der klimaökologische Ausgleichsraum, der auch in der Grünordnung 
Münster als 2. Grünring gekennzeichnet ist, wird teilweise überplant und damit in seiner 
Ausdehnung verringert. Die verbleibenden Flächen werden dagegen in ihrer Funktion als 
Freiraum und klimaökologischer Ausgleichsraum sowie Wald planerisch gesichert. Sonstige 
erhebliche Umweltauswirkungen sind durch die 88. FNP-Änderung nicht zu erwarten. 
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 627) werden 
die konkretisierenden Rahmenbedingungen ermittelt und vertieft, um erheblich nachteilige 
Umweltauswirkungen soweit möglich zu vermeiden oder auszugleichen. 
Anderweitige Planungsmöglichkeiten oder ein Verzicht auf die Planung kommen vor dem 
Hintergrund des Ziels der Sicherung des Standortes für die Feuerwache 3 sowie einer Teilfläche 
des zweiten Grünrings nicht in Betracht. Eine konkrete, über die Erfassung der städtischen 
Umweltdaten hinausgehende Überwachung von Umweltfolgen im Kontext der Planung ist auf 
Ebene des Flächennutzungsplans nicht erforderlich.  
6.  Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise 
6.1  Altlasten/ Altlastverdachtsflächen >1 ha 
Im Hinblick auf Altlasten besitzt der FNP mit der Kennzeichnung von schadstoffbelasteten bzw. 
mit hoher Wahrscheinlichkeit belasteten Flächen eine Hinweis- und Warnfunktion. Im 
Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB „für bauliche Nutzungen

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Begründung / Seite 22 von 23 
vorgesehenen Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“, 
gekennzeichnet werden. Im Plangebiet ist eine Altlast >1 ha bekannt. 
Für die Verdachtsfläche Nr. 916A, die innerhalb des Plangebiets nördlich der Straße Merkureck 
liegt, wurde seinerzeit im Kontext der Standortsuche für die Feuerwache 3 eine erweiterte 
Baugrunduntersuchung durchgeführt. 
Die Fläche diente in früherer Zeit als Sandgrube und wurde später mit in Teilen 
schadstoffbelasteten Bau- und allgemeinen Schutt- und Rückbaumaterialien in einer Tiefe von 
bis zu 7 bis 8 m aufgefüllt. Die Mächtigkeit der Altlasten in den Randbereichen könnte geringer 
sein. Die kultivierte Bodenschicht über der Altlast ist max. 30 cm dick. Starke bzw. stärkere 
Belastungen mit Schadstoffen sind etwa ab einer Tiefe von 4 bis 4,5 m unterhalb der 
Geländeoberkante vorhanden. Einer der maßgeblichen Schadstoffparameter auf dem 
Grundstück sind polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).  
Die geplante Regenrückhaltung auf dieser Altlastenfläche löst nur einen geringen Eingriff in den 
Boden, die Aufschüttung und die Altlasten aus, so dass eine multifunktionale Nutzung der Fläche 
vorgesehen werden kann. 
6.2  Denkmalschutz / Archäologie 
Innerhalb des Plangebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkmäler 
im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte 
hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde 
auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde, 
aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fossilien) entdeckt werden. 
Deshalb ist nach Ablauf einer Frist von drei Jahren bei der städtischen Denkmalbehörde und der 
LWL-Archäologie für Westfalen – vor Baubeginn – eine erneute, aktuelle Stellungnahme 
einzuholen. 
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von 
Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz. Im Rahmen des aufzustellenden 
Bebauungsplanes Nr. 627 erfolgen zudem Hinweise zum sachgerechten Umgang bei der 
Entdeckung neuer Bodendenkmäler. 
Baudenkmale sind im Plangebiet ebenfalls nicht vorhanden.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Begründung / Seite 23 von 23 
Diese Begründung dient gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch als Anlage 
zu der vom Rat der Stadt Münster am ____________ abschließend 
beschlossenen 88. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt 
Münster im Stadtbezirk Münster-Hiltrup in den Stadtteilen Berg Fidel und 
Hiltrup-Mitte im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der 
Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im 
Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
Münster, den __________  
Markus Lewe  
Oberbürgermeister

V-0107-2025-Anlage-1-Abwaegung

218448 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0107/2025 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 1 von 97 
88. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster in den Stadtteilen Berg Fidel und Hiltrup-Mitte im Bereich Östlich der Westfa-
lenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
[Feuer- und Rettungswache 3] 
Zusammenfassung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, aus der 
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB 
1  Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB  
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand in Form einer Bürgeranhörung am 28.09.2023 statt, Veranstaltungsort war die Aula 
des Immanuel-Kant-Gymnasiums im Stadtteil Hiltrup-Mitte. Anwesend waren rd. 40 Bürgerinnen und Bürger. Zusätzlich wurden die Planunterlagen in Form 
eines Aushangs im Kundenzentrum des Stadthauses 3 sowie in Münsters Stadtnetz unter www.stadt-muenster.de/stadtplanung im Zeitraum vom 28.09.2023 
bis 30.10.2023 bereitgestellt. Die vorgebrachten Fragen und Anregungen aus der Bürgeranhörung sind im Folgenden, geordnet nach Themen, zusammen-
gefasst. Die eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen finden sich im Anschluss.  
 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
1.1 Themenbezug Standortwahl 
1.1.1 Es wird angeregt, den Neubau der Feuer- und Rettungswache 
auf das westliche Teilstück des Geltungsbereichs, in direkter 
Lage zur Westfalenstraße, zu platzieren. 
Bei dem Standort handelt es sich um den bis 2021 ver-
folgten Standort, von dem die Stadt aufgrund von Altlas-
tenvorkommen und damit verbundenen Standsicher-
heitsproblemen Abstand nehmen musste. Die Wahl des 
in der Öffentlichkeitsveranstaltung vorgestellten Stan-
dortes stellt das Ergebnis einer durchgeführten erneuten 
Standortuntersuchung und eines entsprechenden politi-
schen Beschlusses dar (vgl. V/0743/2021). Dieser 
Standort deckt den Flächenbedarf ab und erfüllt zudem 
die speziellen Anforderungen an die Lage. 
Der Stellungnahme, den Neu-
bau der Feuer- und Rettungs-
wache direkt an der Westfalen-
straße zu platzieren, wird nicht 
gefolgt 
Beschlussvorschlag 1.1.1 
1.1.2 Ein bislang gewerblich genutztes Grundstück nördlich des Vor-
habenbereichs sei abgängig. Es wird angeregt, die Standort-
2010 wurde mit der Prüfung und Planung eines neuen 
Standorts für die Feuer- und Rettungswache 3 im Nor-
den von Hiltrup bzw. Süden von Berg Fidel begonnen. 
Der Stellungnahme, die Stand-
ortanalyse um weitere Flächen 
zu erweitern, wird nicht gefolgt

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 2 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
analyse um dieses Grundstück zu erweitern und es somit als 
ernsthafte Standortalternative aufzunehmen 
Ziel war es, die provisorische Feuer- und Rettungswa-
che an der Hansestraße zu ersetzen (vgl. 
V/0737/2017/1). Dabei wurde ein Grundstück nördlich 
der Straße Merkureck, westlich der Straße Hohe Geest 
und östlich der Westfalenstraße (heute Gemarkung 
Hiltrup, Flur 7, Flurstück 618) ausgewählt. Eine erwei-
terte Baugrunduntersuchung zeigte jedoch, dass dieser 
Standort aufgrund von Stabilitätsbedenken des Unter-
grundes wirtschaftlich nicht realisierbar ist.  
Nach Berücksichtigung verschiedener Standortkriterien 
wie Flächengröße, Altlasten, Nutzungskonkurrenzen 
und verkehrliche Anbindung wurde in einer weiteren 
Standortanalyse das aktuelle Planungsgebiet als geeig-
neter Standort für die Errichtung der Feuer- und Ret-
tungswache 3 identifiziert (vgl. V/0743/2021).  
Der ausgewählte Standort deckt den Flächenbedarf ab 
und erfüllt zudem die speziellen Anforderungen an die 
Lage. 
Die in der Stellungnahme thematisierte Fläche ist etwa 
4.500 m² zu klein, um die Belange der Feuerwehr zu be-
rücksichtigen. Hinzu kommt, dass auch für diese Fläche 
Altlasten verzeichnet sind. Dabei handelt es sich u.a. um 
dieselben Altlasten, die zu einer erneuten Standortent-
scheidung geführt haben. 
Beschlussvorschlag 1.1.2 
1.2 Eingabe B Themenbezug Verkehr- und Erschließung  
1.2.1 Es wird sich über das Ausrücken der Einsatzfahrzeuge, insbe-
sondere mit dem Ziel Berg Fidel (Richtung Norden), erkundigt. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 3 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
1.2.2 Es wird angeregt, zur Vermeidung von Durchfahrtsverkehren, 
die Straße Hohe Geest als Sackgasse umzuplanen und ledig-
lich Rettungskräften eine Zufahrt Richtung Norden mittels einer 
Schranke zu ermöglichen. Alternativ dazu soll die Straße Hohe 
Geest mindestens als Anlieger frei oder Tempo-30-Zone umge-
plant werden. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Ergänzende Hinweise: 
Der Bebauungsplan setzt die Straße Hohe Geest als öf-
fentliche Verkehrsfläche fest. Eine Änderung der Straße 
Hohe Geest als Sackgasse oder Anlieger-Frei- oder 
Tempo-30-Zone sind nicht Inhalt des Flächennutzungs-
plans oder des Bebauungsplanes. Die Stellungnahme 
wird an das zuständige Fachamt weitergeleitet. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.2.3 Entlang der Straße Hohe Geest besteht ein öffentlich nutzbarer 
Fuß- und Radweg, der auch in der vorliegenden Planung erhal-
ten bleibt. Es wird sich danach erkundigt, wie ein sicheres Aus-
rücken der Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge in diesem Be-
reich gegenüber den Fuß- und Radverkehr erfolgen kann. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Hinweis: Entlang der Straße Hohe Geest ist eine Unter-
teilung des Grundstückes der zukünftigen Feuer- und 
Rettungswache durch Grünflächen geplant, so dass Zu-
fußgehenden und Radfahrenden damit die Möglichkeit 
gegeben wird, einen sicheren und eindeutig auffindba-
ren Haltepunkt aufzusuchen. Darüber hinaus bestätigt 
die Feuerwehr, dass es für den von Norden kommenden 
Fuß- und Radwegeverkehr eine gelb/rot-Schaltung ge-
ben wird, die über das Ausrücken der Rettungsfahr-
zeuge informiert. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.2.4 Es werden zusätzliche Fuß- und Radwege angeregt. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 4 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
1.2.5 Es wird sich nach dem Verlauf der Buslinie 1 erkundigt, da 
diese entlang der Straße Hohe Geest verläuft. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.2.6 Es wird angeregt, die Ampelphase der Kreuzung Merkureck / 
Westfalenstraße für Geh- und Sehbehinderte Personen auszu-
legen 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.3  Themenbezug Bebauung  
1.3.1 Es wird angeregt, zusätzlich zu dem gezeigten städtebaulichen 
Entwurf, auch eine Schnittansicht von dem Hauptbaukörper und 
dem zukünftigen Gelände der Feuer- und Rettungswache zu 
veröffentlichen, da die Höhe der Gebäude ein relevantes Thema 
für die Anwohnenden darstellt. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Die gewünschte Schnittansicht wurde mit dem Protokoll 
veröffentlicht und auf der Internetseite des Stadtpla-
nungsamtes zur Verfügung gestellt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.3.2 Es wird angeregt die Gebäudehöhen der Baukörper in NHN-Hö-
hen festzusetzen. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Der FNP trifft keine Aussagen zu zulässigen Baukörper-
höhen. Die Anregung wird im Bebauungsplan Nr. 627 
berücksichtigt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.3.3 Es wird mündlich und zeichnerisch dargestellt, dass eine Vari-
ante aus dem vorgelagerten Wettbewerbsverfahren aus Sicht 
der Öffentlichkeit die bevorzugte Variante sei. In dieser Variante 
würde der Hauptbaukörper der Feuer- und Rettungswache Ost-
West ausgerichtet und im Süden des Grundstückes platziert 
werden (90°-Drehung). Dieses würde die Möglichkeit eröffnen, 
Der Flächennutzungsplan (FNP) zeigt keine Darstellun-
gen zur Positionierung von Baukörpern innerhalb der 
zeichnerisch dargestellten Bereiche (hier: Flächen für 
den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuer-
wehr). Dies regelt der verbindliche Bauleitplan Nr. 627.  
 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 5 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
im nördlichen Teilbereich des Grundstückes die Versickerung 
vorzusehen. 
 
Dadurch würde eine Hitzebelastung der Anwohnenden der 
nördlichen Gebäude minimiert werden. 
Eine Ost-West-Ausrichtung des Hauptbaukörpers würde 
dem Rettungseinsatz entgegenstehen – einfahrende 
Fahrzeuge würden den ausrückenden Löschzügen in 
der gemeinsamen Zufahrt begegnen. Aus diesem Grund 
ist eine Ausrichtung des Hauptbaukörpers entlang der 
Straße Hohe Geest aus einsatztaktischen Gründen not-
wendig. 
1.4 Themenbezug Geländemodellierung 
1.4.1 Die Geländemodellierung wird kritisch hinterfragt. Im Bereich 
der Westfalenstraße und der Straße Hohe Geest sei das Ge-
lände eben; in Richtung Osten (Bahn) würde das Gelände da-
hingegen abfallen. Im Zuge der Realisierung würden Gelände-
aufschüttungen stattfinden. Dadurch würden sich die festgesetz-
ten Gebäudehöhen weiter erhöhen. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Grundsätzlich ist eine Geländemodellierung aus Grün-
den der Funktionalität der Feuerwache sowie zur Siche-
rung einer natürlichen Entwässerung notwendig. Die an 
die öffentliche Kanalisation anzuschließenden Verkehrs-
flächen der Feuer- und Rettungswache müssen an das 
Straßenniveau im Anschlussbereich angepasst werden, 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 6 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
da sonst Rückstaugefahr besteht und sie nicht im freien 
Gefälle entwässert werden können. 
Die Geländehöhen wurden eingemessen und als Grund-
lage für die Planung herangezogen. Aus diesem Grund 
befindet sich die Regenversickerung auf dem Grund-
stück der Feuer- und Rettungswache im östlichen Teil 
des Grundstückes am natürlichen Geländetiefpunkt. 
Die festgesetzten Gebäudehöhen werden nicht über-
schritten. 
1.4.2 Es wird sich nach den Kosten der Geländeaufschüttung erkun-
digt. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.5 Themenbezug Entwässerung 
1.5.1 Die Platzierung der Entwässerungsmulde für die Feuer- und 
Rettungswache wird hinterfragt. Es wird angeregt diese Entwäs-
serungsmulde direkt an die Straße Hohe Geest zu verlegen. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Eine eigene und konkret verortete Darstellung für die 
geplante, nur für die Feuerwache 3 erforderliche Versi-
ckerungsmulde im Flächennutzungsplan erfolgt maß-
stabsbedingt und auf Grund der untergeordneten 
Zweckbestimmung nicht.  
Die Regenversickerung auf dem Grundstück der Feuer- 
und Rettungswache befindet sich im östlichen Teil und 
somit am natürlichen Geländetiefpunkt des Grundstü-
ckes. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 7 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
1.5.2 Es wird sich nach der Dimensionierung des Regenrückhaltebe-
ckens erkundigt. 
Die konkrete Dimensionierung des geplanten Regen-
rückhaltebeckens (RRB) im Westen des Plangebiets be-
trifft nicht die Regelungsebene des Flächennutzungs-
plans. Der Flächenbedarf wird konkret im Bebauungs-
plan Nr. 627 festgesetzt. Im Flächennutzungsplan erfolgt 
maßstabsbedingt lediglich die Darstellung mit dem Plan-
zeichen „RRB“.  
Bedingt durch die Anschlüsse an das Kanalnetz und die 
Gestaltung des Grabenprofils mit flachen Böschungsnei-
gungen wird ein Rückhaltevolumen hergestellt, das die 
zufließenden Wassermengen bis hin zu einem extremen 
Starkregenereignis aufnehmen kann. Das angeschlos-
sene Einzugsgebiet wird dadurch bei Starkregenereig-
nissen deutlich entlastet. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.5.3 Es wird sich nach den Fließrichtungen des anfallenden Regen-
wassers erkundigt. 
Das Niederschlagswasser wird im Bereich des Plange-
bietes hauptsächlich in Richtung Süden abgeleitet. Die 
Kanäle in der Straße Hohe Geest sind über die Straße 
Merkureck an die Kanalisation in der Westfalenstraße 
angeschlossen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.6 Themenbezug Lärmimmissionen 
1.6.1 Es wird befürchtet, dass Anwohnende regelmäßig aufgrund des 
Einsatzes des Martinshornes geweckt werden würden. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.6.2 Es wird sich nach der Höhe und Breite der Lärmschutzwall/ -
wand-Kombination erkundigt. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 8 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Zum Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung war ein 
Lärmschutzwall mit aufgesetzter Lärmschutzwand bei 
einer Gesamthöhe von 4 m geplant. Die Breite bemaß 
sich auf etwa 11,5 m. Im weiteren Planungsverlauf 
wurde stattdessen eine Lärmschutzwand mit derselben 
absoluten Höhe vorgesehen, die im südlichen Teil der 
Abstands-Parzelle zur nördlich angrenzenden Wohnbe-
bauung platziert werden soll. Dadurch kann die zwi-
schen der Lärmschutzwand und der Wohnbebauung 
entstehende Grünfläche einen größeren nutzbaren Ab-
stand schaffen. 
1.6.3 Es wird angeregt, die Lärmschutzwand zu begrünen. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.6.4 Es wird angeregt auch für diese Lärmschutzwall/ -wand-Kombi-
nation eine Höhenangabe über NHN zu geben. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Eine NHN-Höhenfestsetzung für die aktive Schallschutz-
maßnahme wurde im Rahmen des Bebauungsplanver-
fahrens (B-Plan Nr. 627) erarbeitet. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.6.5 Es wird sich nach der Berechnung des Lärmgutachtens in zwei 
Varianten erkundigt. 
Damit wurde ein potenzieller erster Bauabschnitt des 
Hauptbaukörpers der Feuer- und Rettungswache vor 
dem zweiten Bauabschnitt, dem Bau des Logistiklagers, 
berücksichtigt. 
Die Sicherstellung des Immissionsschutzes erfolgt auf 
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungs-
plan Nr. 627). 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 9 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
1.7 Themenbezug Altlasten 
1.7.1 Es wird sich nach den Schadstoffbelastungen im Bereich des 
Kinderspielplatzes erkundigt. 
Die Fläche ist nach Aktenlage untersucht worden. Es ist 
von keiner Schadstoffbelastung im Bereich des Kinder-
spielplatzes auszugehen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.8 Themenbezug Gutachten 
1.8.1 Es wird gefragt, ob die erstellten Gutachten der Öffentlichkeit 
zur Verfügung gestellt werden könnten. 
Erstellte Gutachten im Bauleitplanverfahren werden übli-
cherweise im Rahmen der Veröffentlichung des Planent-
wurfes (gem. § 3 (2) / 4 (2) BauGB) ebenfalls veröffent-
licht. Eine davon losgelöste Veröffentlichung der Gut-
achten ist nicht üblich. Die o. g. Veröffentlichung der Un-
terlagen erfolgte im Zeitraum vom 21.10.2024 bis ein-
schließlich 21.11.2024. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.9 Schriftliche Stellungnahmen 
1.9.1 Privates Stellungnahme (Skizze) vom 28.09.2023

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 10 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
 
Siehe 
1.3.3 
Siehe 1.3.3 Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.9.2 Private Stellungnahme vom 29.09.2023 
1.9.2a Es wird angeregt, zusätzlich zur südlichen Ampelanlage auch 
eine Absicherung ausrückender Fahrzeuge Richtung Norden 
vorzusehen. Dieses werde damit begründet, dass sich dort eine 
Verkehrsinsel und ein Kinderspielplatz befinde. Für ein Ausrü-
cken der Feuerwehrfahrzeuge Richtung Norden solle der Über-
gang bzw. Bereich vor dem Spielplatz auch für Kinder eindeutig 
erkennbar gesperrt sein. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.9.2b Es wird angeregt, den Erwerb des Draht-Lauen-Grundstücks zu 
prüfen. Es wird behauptet, dass der Eingriff in und die baulichen 
Umbaumaßnahmen auf dem Gelände geringer als auf dem er-
worbenen Ackerland seien. Außerdem grenze dieses Gelände 
an das ursprünglich angedachte und belastete Flurstück am 
Nach Berücksichtigung verschiedener Standortkriterien 
wie Flächengröße, Altlasten, Nutzungskonkurrenzen 
und verkehrliche Anbindung wurde in einer Standortana-
lyse das aktuelle Planungsgebiet als geeigneter Stand-
ort für die Errichtung der Feuer- und Rettungswache 3 
Der Stellungnahme, die Stand-
ortanalyse um weitere Flächen 
zu erweitern, wird nicht gefolgt 
Beschlussvorschlag 1.1.2

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 11 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Merkureck an, so dass z.B. das Entwässerungsbecken auf die-
sem Stück verortet werden könne. 
identifiziert und politisch beschlossen (vgl. 
V/0743/2021). 
Vgl. auch die Ausführungen zu 1.1.2 
1.9.2c Es wird gebeten, Ansichten zur Planung (Draufsicht mit erkenn-
baren Höhen der Gebäude im Verhältnis zur angrenzenden 
Wohnbebauung) digital zur Verfügung zu stellen. 
Vgl. auch die Ausführungen zu 1.3.1 Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.9.3 Private Stellungnahme vom 29.09.2023 
1.9.3a Es wird gefragt, ob im bisherigen Planungsprozess die Überbau-
ung der Parkplätze mit Photovoltaikanlagen geprüft wurde. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Hinweis: Gem. § 48 Abs. 1 a BauO NRW sind bei der 
Errichtung einer für eine Solarnutzung geeigneten Stell-
platzfläche mit mehr als 35 notwendigen Stellplätzen für 
Kfz, die einem Nichtwohngebäude dient, diese mit PV 
auszustatten. Dieser Regelung wird mit der Planung ge-
folgt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.9.3b Es wird gefragt, ob eine Nutzung des Regenwassers im Ge-
bäude z.B. für WC-Anlagen etc. geprüft wurde.  
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.9.3c Es wird gefragt, ob im Rahmen des Schallschutzgutachtens 
auch eine Nutzung der Optionsfläche geprüft werde. 
Die Sicherstellung des Immissionsschutzes erfolgt auf 
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung.  
Das Schallgutachten kalkuliert für die Optionsfläche im 
östlichen Bereich des Betriebsgeländes ein Feuerwehr-
haus einer freiwilligen Feuerwehr oder einer anderen 
Einheit der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Dieser 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 12 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Ansatz stellt nach Aussage der Feuerwehr Münster den 
schalltechnisch ungünstigsten Fall dar, so dass die 
Lärmberechnung auf der sicheren Seite kalkuliert wurde. 
1.9.3d Es wird gefragt, wie die Nutzung der Optionsfläche vorgesehen 
wird: Sei es ein Lager mit wenig Lärmentwicklung oder eine 
Nutzung als Feuerwache mit entsprechender Lärmentwicklung 
geplant. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Hinweis: Eine konkrete Nutzung der Optionsfläche ist 
zum aktuellen Zeitpunkt unklar. Es handelt sich um eine 
Flächenreserve. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 13 von 97 
2  Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB  
 Beteiligungszeitraum vom 11.12.2023 bis einschließlich 19.01.2024 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
2.1 Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Essen, Schreiben vom 12.12.2023 
2.1.1 Es sei sicherzustellen, dass die Flurstücke von Bahnbetriebs-
zwecken freigestellt sind. Andernfalls unterläge das Flurstück 
dem eisenbahnrechtlichen Fachplanungsvorbehalt nach § 18 
Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) sowie dem Fach-
planungsvorrang nach § 38 Baugesetzbuch (BauGB). 
Für die betroffenen Grundstücke sind keine grundbuchli-
chen Lasten für Bahnbetriebszwecke beurkundet. Laut 
Schreiben der Deutschen Bahn AG - DB Immobilien 
vom 18.01.2024 zum Bebauungsplanverfahren Nr. 627 
sind die genannten Flurstücke keine Bahnflächen und 
es gibt keine bahnbezogenen Rechte auf den Grundstü-
cken. Der Stellungnahme wird somit entsprochen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.1.2 Es wird darauf hingewiesen, dass eine Grenzbebauung u.a. die 
Vorschriften des § 6 BauO NRW beachten müsse. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Hinweis: § 6 BauO NRW wurde im Rahmen des Bebau-
ungsplanverfahrens (Nr. 627) beachtet. Der Stellung-
nahme wird somit entsprochen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.1.3 Es wird empfohlen, die Infrastrukturbetreiberin DB Netz AG – 
Regionalbereich West – Hansastr. 15 in Duisburg zu beteiligen, 
da das Eisenbahnbundesamt nicht die Vereinbarkeit der Pla-
nungen aus Sicht der Betreiber der Eisenbahnbetriebsanlagen 
prüfe. 
Eine Beteiligung der DB Netz AG, Regionalbereich West 
ist im Rahmen des Parallelverfahrens mit dem Bebau-
ungsplan Nr. 627 erfolgt. Der Stellungnahme wird somit 
entsprochen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.1.4 Es wird zur Kenntnis gegeben, dass im betroffenen Bereich 
keine zulassungsrechtlichen und raumbedeutsamen Planungen 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.  Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 14 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
der Eisenbahnen des Bundes, die über bereits festgestellte Pla-
nungen hinausgehen und mit der Planung unmittelbar kollidie-
ren könnten, bekannt seien. 
2.1.5 Es wird darauf hingewiesen, dass Ansprüche gegen Eisen-
bahninfrastrukturunternehmen, die sich durch Immissionen aus 
dem Eisenbahnbetrieb auf planfestgestellte und baulich nicht 
veränderte Verkehrsanlagen begründen, ausgeschlossen seien. 
Für einen ausreichenden Schutz vor Lärm und Erschütterungen 
aus dem Eisenbahnbetrieb habe der Planungsträger, der ein 
Bauvorhaben in der Nachbarschaft von Eisenbahnbetriebsanla-
gen durchzuführen beabsichtigt, selbst zu sorgen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.1.6 Es wird darauf hingewiesen, dass bei Planungs- und Bauvorha-
ben in räumlicher Nähe zu Bahnbetriebsanlagen zum Schutz 
der Baumaßnahme und zur Sicherung des Eisenbahnbetriebs 
das Einhalten von Sicherheitsabständen zwingend vorgeschrie-
ben sei. Ein gewolltes oder ungewolltes Hineingelangen in den 
Gefahrenbereich und den Sicherheitsraum der Bahnanlagen sei 
gem. § 62 EBO unzulässig und durch geeignete und wirksame 
Maßnahmen grundsätzlich und dauerhaft auszuschließen. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Der Hinweis wird jedoch zur Kenntnis genommen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.1.7 Es wird darauf hingewiesen, dass die infrastrukturellen Belange 
sowie die spezifisch vorliegenden Sicherheitsabstände für Bau-
ten nahe der Bahn, Lagerung von Baumaterialien, den notwen-
digen Arbeitsraum für Instandsetzungsarbeiten der Bahnanla-
gen, Abstand und Art von Neuanpflanzungen im Nachbarbe-
reich, Beleuchtung, Entwässerung etc. von der Infrastrukturbe-
treiberin bzw. von der DB Immobilien anzugeben sei. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Der Hinweis wird jedoch zur Kenntnis genommen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 15 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
2.2 Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW, Schreiben vom 15.12.2023  
2.2.1 Es wird zur Kenntnis gegeben, dass keine potenziellen Störun-
gen des Richtfunknetzes der Behörden und Organisationen für 
Sicherheitsaufgabe erkennbar seien. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.2.2 Es wird darauf hingewiesen, dass eine erneute Beteiligung er-
folgen müsse, wenn sich die weitere Projektierung des Bauvor-
habens verändern würde. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.3  Geologischer Dienst NRW, Schreiben vom 05.01.2024 
2.3.1 Es werden Informationen zum Umfang und Detaillierungsgrad 
der Umweltprüfung (Umweltbericht) für das Schutzgut Boden, 
zur Verwendung von Mutterboden sowie zur Nutzung der Karte 
der schutzwürdigen Böden gegeben. 
Eine Weiterleitung der Stellungnahme an das zustän-
dige Fachamt ist zur weiteren Bearbeitung erfolgt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.3.2 Es bestünden ansonsten keine grundsätzlichen Bedenken. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.4 Vodafone West GmbH, Schreiben vom 11.01.2024 und Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH, Schreiben vom 16.01.2024 
2.4.1 Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Planbereich Telekom-
munikationsanlagen des Unternehmens befänden. Bei objekt-
konkreten Bauvorhaben im Plangebiet würde eine erneute Stel-
lungnahme mit entsprechender Auskunft über den vorhandenen 
Leitungsbestand erfolgen. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.5 NABU Stadtverband Münster, Schreiben vom 18.01.2024

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 16 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
2.5.1 Eine Bebauung des 2. Grünrings und Biotopverbundflächen 
werde grundsätzlich abgelehnt, da die Flächen im Zuge großflä-
chig neu entstehender Baugebiete an Bedeutung für die Bio-
diversität und das Stadtklima zunehmen würden. 
Die städtischen Grünringe basieren auf dem Grünord-
nungskonzept – einem räumlichen Leitbild der Umwelt- 
und Freiraumplanung für den gesamten Außenbereich 
der Stadt Münster. Es handelt sich dabei um ein infor-
melles Planungsinstrument auf der gesamtstädtischen 
Maßstabsebene. Formelle Planungen können die Grün-
ordnung für die jeweiligen Teilbereiche überwinden und 
die Zielsetzungen können in der Örtlichkeit konkretisiert 
werden.  
Das Integrierte Flächenkonzept Münster (vgl. 
V/0192/2024) stellt für den Bereich eine sog. „Grüne 
Fuge“ dar, welche auf eine langfristige Sicherung der 
vorhandenen Freiraumverbindung abzielt. 
Durch die Aufnahme des südlichen Teilbereichs der vom 
2. Grünring der Grünordnung Münster betroffenen Flä-
che in den Planbereich, welcher im Flächennutzungs-
plan weiterhin als Fläche für die Landwirtschaft darge-
stellt werden soll (überlagert durch die Kennzeichnung 
als geeigneter Suchraum für Flächen für Maßnahmen 
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, 
Natur und Landschaft für vorwiegend lineare und punk-
tuelle Maßnahmen) und insbesondere im Bebauungs-
plan Nr. 627 entsprechende Berücksichtigung findet, 
sollen wichtige Freiraumfunktionen planungsrechtlich 
abgesichert und aufrechterhalten sowie negative Aus-
wirkungen auf das Biotopverbundsystem verringert wer-
den. Dies wird mithin auch durch die weitere planungs-
rechtliche Sicherung der Grünfläche (u. a. für Maßnah-
men zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von 
Der Stellungnahme, grundsätz-
lich keine Bebauung innerhalb 
des 2. Grünrings und in Bio-
topverbundsflächen vorzuneh-
men, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1.3

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 17 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Boden, Natur und Landschaft) nördlich der Straße Mer-
kureck unterstützt. Insofern wird die grundsätzliche 
Funktion des 2. Grünrings gem. Grünordnung bzw. einer 
Grünfuge gem. IFM-Konzept erhalten. 
Zudem ist die teilweise Bebauung des 2. Grünrings an 
diesem Standort notwendig: Die Standortuntersuchung 
basiert auf einem vom Rat beschlossenen Rettungsbe-
darfsplan. Dieser dient der strategischen Flächende-
ckung u.a. auch der Stadtteile Hiltrup und Berg-Fidel. 
Die Platzierung einer Feuer- und Rettungswache an 
dem Standort dient damit nicht nur der Verbesserung 
der Versorgung des Stadtteils Hiltrups, sondern gleich-
zeitig auch einer Verbesserung bei notwendigen Unter-
stützungen bzw. Vertretungen der Löschzüge 1 und 2 in 
deren Ausrückebezirken. Insgesamt kommt die Verlage-
rung der Feuer- und Rettungswache 3 an diesen Stand-
ort somit auch der Bevölkerung in Münster-Mitte und in 
anderen Stadtteilen zugute. 
2.5.2 Die Planung sehe die Bebauung von großen Grünlandflächen 
vor (östlich Hohe Geest), welche für eine große Anzahl pla-
nungsrelevanter Arten einen bedeutenden Nahrungsraum dar-
stellen würden. Im Rahmen der Schwalbenzählungen durch die 
NABU Naturschutzstation seien am Hof Hackenesch acht be-
legte und drei freie Rauchschwalbenaltnester in 2015 und zwölf 
belegte Nester sowie sechs freie Altnester in 2020 festgestellt 
worden. Die Rauchschwalben würden auf dem Reiterhof brüten 
und die Pferdeweiden zur Nahrungssuche nutzen. Da in der 
Zwischenzeit keine Nutzungsänderungen der Flächen und des 
Hofes stattgefunden haben, sei von einem Fortbestehen der 
Im Rahmen der Erstellung des Artenschutz-Fachbei-
trags Stufe II wurde eine Brutvogelkartierung, eine Fle-
dermauserfassung sowie eine Horst- und Höhlenbaum-
kartierung durchgeführt (Hamann & Schulte 2023: Neu-
bau Feuerwache 3 in Münster-Hiltrup - Artenschutz-
Fachbeitrag Stufe II). Die Informationen zu den vorkom-
menden Arten sind daher bekannt und wurden im Rah-
men der Artenschutzprüfung berücksichtigt. Für den 
Steinkauz kommt es bei Umsetzung der Planung zu ei-
nem Teilverlust von essenziellen Nahrungshabitaten, 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 18 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Rauchschwalbenkolonie auszugehen. Durch eine Überbauung 
der Grünlandflächen würde Nahrungsraum verloren gehen, so-
dass die Rauchschwalbenkolonie akut gefährdet sei. Daneben 
gäbe es einen regelmäßig am Hof brütenden Steinkauz, der 
ebenfalls die Grünlandflächen zur Jagd nutzen würde. Auch hier 
sei ein Verlust der Art bei einer Bebauung der Grünlandflächen 
absehbar. Des Weiteren würden  Mehlschwalben, die z.B. an 
mehreren Altbauten in der Hohen Geest brüten, sowie Turmfal-
ken, die Grünlandflächen zur Jagd nutzen. 
aufgrund derer erhebliche Beeinträchtigungen zu erwar-
ten sind. Prognostizierten Beeinträchtigungen für den 
Steinkauz soll durch vorgezogene Ausgleichsmaßnah-
men (CEF) im Landschaftspark Mecklenbeck begegnet 
werden.  
Eine Funktion des Plangebiets als essenzielles Nah-
rungshabitat der Arten Rauchschwalbe und Turmfalke 
wurde nicht festgestellt. Mehlschwalben konnten als 
Nahrungsgäste nicht nachgewiesen werden. 
2.5.3 Für alle unter 2.5.2 genannten Arten sei eine Ausgleichsfläche 
in unmittelbarer Nähe zu den verloren gehenden Grünlandflä-
chen bzw. Brutplätzen erforderlich. Da es sich bei den betroffe-
nen (planungsrelevanten) Vogelarten (Rauchschwalbe, Stein-
kauz, Turmfalke, Mehlschwalbe) ausschließlich um Gebäude-
brüter handeln würde, müsse eine Ausgleichfläche im Umfeld 
vom Brutplatz liegen, um für die Arten wirksam zu sein. Die als 
öffentliche Grünfläche / Ausgleichsfläche vorgesehene Fläche 
„nördlich Merkureck” sei aufgrund ihrer Struktur nicht als Aus-
gleichsfläche für Arten geeignet, die ihre Nahrung auf Grünland-
flächen suchen würden. 
Aufgrund der nicht festzustellenden Funktion des Plan-
gebiets als essenzielles Nahrungshabitat sind Aus-
gleichsflächen für die Arten Mehlschwalbe, Rauch-
schwalbe und Turmfalke nicht erforderlich. Da der Aus-
gleich für verlorengehende Nahrungsflächen des Stein-
kauzes in unmittelbarer räumlicher Nähe aufgrund der 
räumlichen Begrenzung durch Verkehrswege und dicht 
angrenzende weitere Steinkauzreviere nicht möglich ist, 
werden in Kooperation mit einem Steinkauzexperten im 
und im Umfeld des Landschaftsparks Mecklenbeck drei 
Steinkauzröhren auf städtischen Grundstücken ange-
bracht. Dieser Bereich war bislang aufgrund fehlender 
Brutplatzstrukturen nicht von Steinkäuzen besiedelt, 
weist aber bzgl. seiner sonstigen Lebensraumausstat-
tung eine hohe Eignung auf. 
Der Stellungnahme, eine Aus-
gleichsfläche in unmittelbarer 
Nähe zum Plangebiet vorzuse-
hen, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1.4 
2.5.4 Die Fläche “nördlich Merkureck” sei derzeit stark mit Weiden 
und Brombeeren verbuscht und werde von allen vier Grasmü-
cken (Mönchs-, Garten-, Klapper und Dorngrasmücke) zur Brut 
Im Rahmen der Brutvogelkartierung wurden keine Brut-
reviere der planungsrelevanten Art Nachtigall oder des 
Gelbspötters nachgewiesen, wohl aber Vorkommen der 
genannten Grasmückenarten. Gravierende Eingriffe in 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 19 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
genutzt. Außerdem würde dort auch der Gelbspötter und die 
Nachtigall brüten. 
diese Fläche sind nicht vorgesehen. Zu einem Verlust 
der Fläche als Lebensraum für die genannten Vogelar-
ten wird es daher nicht kommen. Im Gegenteil ist durch 
die Anlage eines Entwässerungsgrabens von einer Er-
höhung der Strukturvielfalt der stark in der Verbuschung 
begriffenen Fläche für Arten wie die Nachtigall auszuge-
hen. 
2.5.5 Im kalkhaltigen Abdeckmaterial seien die Orchideenarten Gro-
ßes Zweiblatt und nicht weiter bestimmte Knabenkräuter zu fin-
den. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Hinweis: Vertiefende Informationen zur Vegetation sind 
den Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 627 (Parallel-
verfahren) insbesondere dem „Artenschutzrechtlichen 
Fachbeitrag zum Vorhaben Feuerwache 3“ zu entneh-
men. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.5.6 Aufgrund des Artenreichtums solle dieser Bereich demnach 
nicht gravierend verändert werden. Zukünftige Pflegemaßnah-
men seien ggf. möglich, um die Fläche dauerhaft für Arten wie 
die Nachtigall zu erhalten. 
Gravierende Veränderungen der Fläche sind nicht ge-
plant, vgl. die Ausführungen zu 2.5.4. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.5.7 Bei dem Plangebiet handele es sich um eine Fläche im 2. Grün-
ring, die darüber hinaus als Verbindung zwischen dem 2. Grün-
ring und dem Grünzug Vennheide-Davert fungiere, „da sowohl 
östlich als auch westlich weitere Grünflächen anschließen”. Die 
klimaökologische Ausgleichsfunktion werde in der Begründung 
beachtet. Darüber hinaus sei die Fläche als Biotopverbundflä-
che mit der Bezeichnung „Wald-Grünlandkomplexe im Westen 
Vgl. auch die Ausführungen zu 2.5.1. 
Eine vernetzende Funktion ist in Bezug auf Reptilien- o-
der Amphibienpopulationen in diesem Bereich nicht be-
kannt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 20 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
und Norden von Hiltrup” ausgewiesen. In der Gebietsbeschrei-
bung sei folgendes zu finden: “Mehrere, teilweise naturnahe 
Kleingewässer und hofnahe Teiche sind wertvolle Lebensräume 
für viele Pflanzen- und Amphibienarten.” Dementsprechend 
würde die Bebauung eine (weitere) Habitatfragmentierung von 
weniger mobilen Arten wie Amphibien und Reptilien bedeuten. 
2.5.8 Mit Blick auf eine Karte in größerem Maßstab und ein Luftbild 
sei erkennbar, dass die Fläche den einzigen verbliebenen unbe-
bauten Korridor zwischen den Waldgebieten in Westen und Os-
ten darstelle. Eine Bebauung und Beleuchtung habe damit eine 
erhebliche Zerschneidungswirkung auf die dort vorkommenden 
Fledermauspopulationen, da waldbewohnende Arten extrem 
empfindlich auf Licht reagieren würden und dementsprechend 
ein Austausch zwischen den Waldgebieten unterbunden werde. 
Der Kanal sei zusätzlich ein wesentlicher Lebensraumbestand-
teil für viele Fledermausarten. In den westlichen Waldgebieten 
vorkommende und lichtmeidenden Arten würden bei einer Un-
terbrechung des Biotopverbunds durch Beleuchtung einen we-
sentlichen Bestandteil ihres Lebensraums nicht mehr erreichen 
können. Folglich habe eine Beleuchtung einen erheblichen ne-
gativen Effekt auf verschiedene Fledermausarten. Es sei sicher-
zustellen, dass ein unbeleuchteter Flugweg für Fledermäuse er-
halten werde. Insbesondere der Status als Biotopverbundfläche 
fordere dazu auf, diesen in seiner Funktion für alle Arten auf-
recht zu erhalten und dementsprechend Biotopverbundflächen 
dunkel zu halten. Bei einer Planung, bei der der Grünlandverlust 
adäquat ausgeglichen werde und die den Biotopverbund wirk-
Vgl. auch die Ausführungen zu 2.5.1. 
Eine mögliche artenschutzrechtlich relevante Zerschnei-
dungswirkung zwischen Jesuiterbrook und Lechtenber-
ger Busch wurde im Artenschutz-Fachbeitrag themati-
siert. Zum Schutz der nachgewiesenen vor allem struk-
turgebundenen und lichtsensiblen Fledermausarten sind 
Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung von Nah-
rungshabitaten und zur Vermeidung der Beeinträchti-
gung durch Licht im Baugenehmigungsverfahren zu be-
rücksichtigen bzw. weiter zu prüfen. Im Gutachten sind 
hierzu umfassende Hinweise formuliert worden.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 21 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
sam erhalte, insbesondere in Bezug auf die Beleuchtungsprob-
lematik, können die absehbaren negativen Folgen auf die Natur 
gemindert werden. 
2.6 Stadtnetze Münster GmbH, Schreiben vom 19.01.2024 
2.6.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadtnetze Münster 
GmbH im Umfeld des beplanten Bereichs verschiedenste Ver-
sorgungsleitungen betreiben. Im Bereich der Hohen Geest be-
finden sich Versorgungsleitungen für Strom (Mittel- und Nieder-
spannung, Infokabel) sowie eine Gas- und eine Wasserleitung. 
Eine Hausanschlussleitung der Wasserversorgung kreuze das 
Grundstück der geplanten Feuerwache. Diese Anschlussleitung 
versorge ein Gebäude östlich der Bahntrasse und müsse ver-
mutlich verlegt werden. Zu diesem Vorgang gäbe es bereits 
Kontakt zwischen dem Amt für Immobilienmanagement und 
dem Netzanschlussteam. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, berührt je-
doch keine auf der Ebene der Flächennutzungsplanung 
zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungs-
belange. 
Anmerkung: Die vorhandene Wasserleitung soll im Vor-
feld zu der Baumaßnahme in Abstimmung mit den 
Stadtnetzen verlegt werden. Der Anregung wird somit im 
Grundsatz entsprochen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.6.2 Sofern die Änderung des Flächennutzungsplans keine negati-
ven Auswirkungen auf die o.g. Bestandsinfrastruktur habe, be-
stünden keine Einwände. 
Negative Auswirkungen durch die Änderung des Flä-
chennutzungsplans auf die Bestandsinfrastruktur sind 
nicht ersichtlich. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.7 Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Münsterland, Schreiben vom 19.01.2024 
2.7.1 Gegen die Planung bestünden Bedenken. 
Es wird darauf hingewiesen, dass anders als im Vorentwurf des 
Bebauungsplans Nr. 627 unter 6.6.2 genannt, innerhalb des 
Plangebiets eine Fläche mit Waldeigenschaft läge. Die Lage 
dieser 5680 m² großen Fläche werde auf einer Karte übermittelt. 
Die Fläche mit Waldeigenschaft wurde in die Planzeich-
nung der 88. Änderung des Flächennutzungsplans als 
„Fläche für Wald“ übernommen. Der Anregung wird so-
mit entsprochen. 
Anmerkung: Der Bebauungsplan Nr. 399 liegt am westli-
chen Ortsrand Hiltrups und somit nicht in der Umgebung 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 22 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Die Waldfläche kann einen idealen Teil der beabsichtigten Ver-
bindung zwischen dem 2. Grünring und dem Grünzug Venn-
heide-Davert darstellen. Die entstandene Waldsukzession im 
nördlichen Teilbereich der Fläche sei auch mit den Festsetzun-
gen aus dem Bebauungsplan 399 zu vereinbaren und sei 
grundsätzlich geeignet um das Ziel der Funktionssicherung der 
Fläche und den Schutz vor etwaiger Bebauung darzustellen. 
Die Fläche solle daher als Wald im Flächennutzungs-plan dar-
gestellt und im Bebauungsplan festgesetzt werden. 
des hiesigen Bebauungsplanes. Ein Zusammenhang 
wird nicht erkannt. 
2.8 Stadt Münster: Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Schreiben vom 19.01.2024 
- Untere Immissionsschutzbehörde - 
2.8.1 Es wird darauf hingewiesen, dass in der Begründung zur 88. 
Änderung des FNP nur auf Lärm als Immissionsschutzbelang 
abgehoben wird und spätestens im Rahmen des Baugenehmi-
gungsverfahrens auch die Frage geklärt werden müsse, ob er-
hebliche Lichtimmissionen durch die Planung auf die Nachbar-
schaft vermieden werden könnten. Ein Hinweis auf diese Frage-
stellung könne bereits in der FNP-Änderung erfolgen. 
Ein entsprechender Hinweis wurde in die Begründung 
aufgenommen. Der Anregung wird somit entsprochen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 - Untere Bodenschutzbehörde / Abfallwirtschaftsbehörde - 
2.8.2 Im Bereich des vorgesehenen B-Plans Nr. 627 befinde sich die 
im städtischen Altlast-/Verdachtsflächenkataster geführte Flä-
che 916A. Bei der Altlastenverdachtsfläche handele es sich um 
eine ehemalige Entsandungsfläche, die mit Boden und Bau-
schutt mit einer Mächtigkeit von bis zu 7 m verfüllt wurde. Einer 
der maßgeblichen Schadstoffparameter auf dem Grundstück 
seien polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Die 
Die Fläche wurde in der Planzeichnung zur 88. Ände-
rung des FNP gekennzeichnet sowie in der Begründung 
weiter erläutert. Der Anregung wird somit entsprochen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 23 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Fläche müsse im Bebauungsplan und Flächennutzungsplan ge-
kennzeichnet werden. Die geplante Nutzung sei möglich, die 
technischen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen würden 
im nachfolgenden Bauantragverfahren für den Einzelfall festge-
legt. 
2.8.3 Aus bodenschutzfachlicher Sicht bestünden keine grundsätzli-
chen Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die 
BBodSchV geändert habe (gültig ab dem 01. August 2023). 
Dadurch erhalte der vorsorgende Bodenschutz eine größere 
Gewichtung. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.8.4 Laut dem Bodeninformationssystem des geologischen Dienstes 
stünden im Großteil des Plangebiets Braunerden als schutzwür-
dige Böden mit hoher Funktionserfüllung mit Biotopentwick-
lungspotenzial für Extremstandorte. Die BBodSchG § 6-8 grei-
fen immer dann zur nachhaltigen Verbesserung, Sicherung und 
Wiederherstellung von Bodengut, wenn durch die Mobilisierung 
von Böden (wie in BBodSchV § 4 Absatz 5) die natürlichen 
Funktionen nach BBodSchG § 2 Abs. 2 Nr 1, BBodSchG § 2 
Abs. 2 Nr 3 b) oder BBodSchG § 2 Abs. 2 Nr 3 c) betroffen 
seien. 
Wird Material auf mehr als 3.000 Quadratmetern auf oder in die 
durchwurzelbare Bodenschicht auf- oder eingebracht, Boden-
material aus dem Ober- oder Unterboden ausgehoben oder ab-
geschoben oder der Ober- und Unterboden dauerhaft oder vo-
rübergehend vollständig oder teilweise verdichtet, dann könne 
den folgenden Bestimmungen Folge geleistet werden 
(BBodSchV § 4 Absatz 5). Im vorliegenden Fall werde bei der 
Größe des Plangebietes von mehr als 25.000 Quadratmetern 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Anmerkung: Die aktuelle Planung sieht eine umfangrei-
che Aufschüttung der Baufläche vor, um den Gelände-
abfall in östlicher Richtung auszugleichen und eine Ent-
wässerung der Flächen zum Kanal in der „Hohen Geest“ 
zu realisieren. 
Nach aktueller Planung sollen die Gebäude der Feuer- 
und Rettungswache nicht unterkellert werden. Jedoch 
soll voraussichtlich ein unterirdischer Eisspeicher für die 
Wärmeerzeugung zur Ausführung kommen. 
Im Rahmen der Baugenehmigung ist ein Bodenschutz-
managementkonzept zu erstellen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 24 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
vermutlich auf einer Fläche von mehr als 3.000 Quadratmetern 
Bodengut bebaut, versiegelt oder zumindest umgegraben. Im 
Rahmen der Baugenehmigung sei daher zu prüfen, ob ein Bo-
denschutzkonzept (gem. BBodSchG § 6 und den neuen Bestim-
mungen nach BBodSchV § 6-8) und eine bodenkundliche Bau-
begleitung nach DIN 19639 zu den Baumaß-nahmen durchge-
führt werden solle. Die UBB wäre zu beteiligen. 
 - Untere Wasserbehörde - 
2.8.5 Es bestehen keine Bedenken. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 - Untere Naturschutzbehörde -  
2.8.6 Es wird angemerkt, dass für den Bereich kein Land-schaftsplan 
vorläge. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.8.7 Es wird angemerkt, dass für den Neubau der Feuerwache 3 im 
Jahr 2023 eine faunistische Erfassung inkl. Artenschutzprüfung 
durch die Stadt Münster beauftragt worden sei (Hamann & 
Schulte 2023: Neubau Feuerwache 3 in Münster-Hiltrup - Arten-
schutz-Fachbeitrag Stufe II -). In dieser seien Fledermäuse und 
Brutvögel erfasst worden. 
Im Hinblick auf die nachgewiesenen, planungsrelevanten Arten 
seien Vermeidungs- und Ausgleichsmaß-nahmen erforderlich, 
damit artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht ausgelöst 
würden. 
Beeinträchtigungen für den Steinkauz würden durch das Auf-
hängen von Steinkauzröhren im Landschaftspark Mecklenbeck, 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.  
Eine entsprechende Berücksichtigung erfolgte im Rah-
men der Begründung (insbesondere des Umweltberich-
tes) zur 88. Änderung des Flächennutzungsplans sowie 
auf der nachgelagerten Ebene des Bebauungsplans 
Nr. 627.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 25 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
der bisher nicht vom Steinkauz besiedelt worden sei, ausgegli-
chen. 
Bei der Baufeldräumung seien zum Schutz aller Vogelarten die 
gesetzlichen Beschränkungen während der Brutzeit zwischen 
März und September zu beachten. 
Zum Schutz der nachgewiesenen, vor allem struktur-gebunde-
nen und lichtsensiblen Fledermausarten seien Maßnahmen zum 
Erhalt von Nahrungshabitaten und zur Vermeidung der Beein-
trächtigung durch Licht zu berücksichtigen. 
Keine Anregungen oder Bedenken: 
 Gemeinde Senden Fachbereich IV – Planen, Bauen und Umwelt, Schreiben vom 11.12.2023 
 Wasserverband Amelsbüren-Hiltrup, Schreiben vom 11.12.2023 
 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Schreiben vom 12.12.2023 
 Gemeinde Ascheberg, Fachbereich Bauen und Wohnen / Bauleitplanung, Schreiben vom 12.12.2023 
 Stadt Münster – Untere Denkmalbehörde (Baudenkmalpflege), Schreiben vom 19.12.2023 
 Stadt Münster – Amt 37, Feuerwehr (Brandschutzdienststelle), Schreiben vom 04.01.2024 
 Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH, Schreiben vom 10.01.2024  
 Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, Schreiben vom 11.01.2024 
 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland, Hauptstelle Coesfeld, Schreiben vom 12.01.2024 
 Stadt Münster – Amt 32, Straßenverkehrsbehörde, Schreiben vom 15.01.2024 
 Polizeipräsidium Münster, Direktion Verkehr, Schreiben vom 16.01.2024 
 Stadtwerke Münster GmbH, Nahverkehrsmanagement, Schreiben vom 17.01.2024 
 Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) – Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster, Schreiben vom 19.01.2024

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 26 von 97 
3  Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit außerhalb der offiziellen Beteiligungsmöglichkeiten  
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
3.1 Private Stellungnahme vom 07.04.2022 
3.1.1 Es wird behauptet, dass der Standortwechsel der Feuer- und 
Rettungswache als Steigbügelhalter missbraucht werde. Es wird 
mit dem Standortwechsel an die Hohe Geest eine Grundlage für 
die Schaffung von Wohnbaulandflächen vorbereitet. 
Im Jahr 2009 wurde die Suche für einen neuen Standort 
der Feuerwache 3 (FW 3) angestoßen, da nach § 3 des 
Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und 
den Katastrophenschutz (BHKG) nicht mehr sicherge-
stellt werden konnte, dass eine den örtlichen Verhältnis-
sen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr den 
Stadtbezirk Hiltrup und Teile der Innenstadt versorgen 
kann. Aufgrund der Eilbedürftigkeit wurde vorerst auf ei-
nen Neubau verzichtet und stattdessen ein temporärer 
Standort, in einer ehemalig gewerblich genutzten Halle 
an der Hansestraße, eingerichtet. Diese wird nun seit 
2010 als provisorische Feuerwache 3 genutzt und wurde 
mit der bereits in Hiltrup bestehenden Rettungswache 
verbunden.   
Aufgrund der Vorgaben im Hinblick auf die o. g. Erreich-
barkeit (Hilfsfrist bzw. Erreichungsgrad bei Einsätzen) 
ergeben sich spezielle Anforderungen an die Lage der 
Feuerwache 3, welche die räumliche Auswahl eines ge-
eigneten Standorts deutlich begrenzen. Deren aktuelle 
Lage an der Hansestraße am südlichen Rand des Stadt-
gebiets von Hiltrup ist langfristig nicht geeignet, die stra-
tegischen und einsatztaktischen Anforderungen zu erfül-
len, sodass 2010 mit der Prüfung und Planung eines 
neuen Standorts für die Feuer- und Rettungswache 3 im 
Norden von Hiltrup bzw. Süden von Berg Fidel begon-
nen wurde. Ziel war es, die provisorische Feuer- und 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 27 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Rettungswache an der Hansestraße zu ersetzen (vgl. 
V/0737/2017/1). Dabei wurde ein Grundstück nördlich 
der Straße Merkureck, westlich der Straße Hohe Geest 
und östlich der Westfalenstraße (heute Gemarkung 
Hiltrup, Flur 7, Flurstück 618) ausgewählt. Eine erwei-
terte Baugrunduntersuchung zeigte jedoch, dass dieser 
Standort aufgrund von Stabilitätsbedenken des Unter-
grundes wirtschaftlich nicht realisierbar ist.  
Nach Berücksichtigung verschiedener Standortkriterien 
wie Flächengröße, Altlasten, Nutzungskonkurrenzen 
und verkehrliche Anbindung wurde in einer weiteren 
Standortanalyse das aktuelle Planungsgebiet als geeig-
neter Standort für die Errichtung der Feuer- und Ret-
tungswache 3 identifiziert (vgl. V/0743/2021). Dieser 
Standort deckt den Flächenbedarf ab und erfüllt zudem 
die speziellen Anforderungen an die Lage.  
Der Geltungsbereich umfasst neben den erforderlichen 
Flächen für die Feuerwehr zusätzlich die verbleibenden 
Flächen des hier verlaufenden 2. Grünrings, welcher 
den Freiraum zwischen der ursprünglichen Stadt Müns-
ter und den sie umgebenden Stadtteilen umfasst. Durch 
die Aufnahme des 2. Grünrings in den Planbereich kön-
nen wichtige Funktionen des Grün-rings planungsrecht-
lich abgesichert und aufrechterhalten sowie negative 
Auswirkungen auf das lokale Biotopverbundsystem ver-
ringert werden. Eine mögliche Wohnbebauung dieses 
Bereichs wird mit der Änderung des FNP und dem pa-
rallel aufzustellenden Bebauungsplan gerade nicht vor-
bereitet. Im übergeordneten Regionalplan wie auch

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 28 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
gem. Änderung des Regionalplans ist eine weitere Sied-
lungsentwicklung in diesem Bereich nicht dargestellt. 
Vgl. ergänzend Pkt. 2.7.1, 4.3.4, 4.9.8 
3.1.2 Zudem wird unterstellt, dass die Planung auf die ganze Fläche 
ausgeweitet werden solle. Die Stadt verfolge nicht das Ziel, den 
zweiten Grünring zu erhalten oder mehr Grünflächen, Schutz 
vor Überhitzung, Kaltluftschneisen, Klimaoasen und Versicke-
rung von Regenwasser vorzusehen. Wörtlich heißt es: „Die Ver-
sickerungsfläche soll kostengünstig auf die Altlastfläche verla-
gert werden. Dann darf auch gleich die Ausgleichsfläche auf die 
Altlastfläche verlegt werden, deren Sanierung man den nachfol-
genden Generationen überlässt.“ 
Siehe 3.1.1 
Die Ausgleichsfläche liegt, im Sinne einer multifunktio-
nalen Flächennutzung, auf der Altlastfläche und wird 
ebenso mit der notwendigen, gegen das Grundwasser 
abgedichteten, Regenrückhaltung versehen. Die Versi-
ckerungsfläche dient dahingegen der Versickerung des 
anfallenden Dachflächenwassers und ist Teil der Grund-
stücksentwässerung – das heißt, dass die Versicke-
rungsfläche sich an geeigneter Stelle auf dem Grund-
stück befinden muss.  
Auf der Altlastenfläche wird folglich nicht versickert. Für 
Ausführungen zur Versickerungsmulde 
Vgl. Pkt. 1.5.1. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
3.1.3 Es wird angemerkt, dass die Neubaufläche „Im Dahl“ einen 
15 m breiten Ausgleichsstreifen (vgl. § 34-Satzung 3/2002) er-
halten habe; die Bewohner am Gorenkamp dahingegen keine 
angrenzende Versickerungsfläche erhalten würden, obwohl 
Überflutungen vorkämen. 
Die Planung werde schnell und ohne Bürgerbeteiligung vollzo-
gen. 
 
 
 
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens fanden die ge-
mäß Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebenen Bür-
gerbeteiligungen nach § 3 Abs. 1 und 2 statt. Die Kritik 
ist nicht gerechtfertigt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 29 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
3.2 Private Stellungnahme vom 09.05.2022 
3.2.1 Es wird zu Bedenken gegeben, dass bei Starkregen Sorge um 
den Gebäudeschutz bestünde. Aktuell würde das Regenwasser 
auf dem Grundstück versickern bzw. auf Terrassenhöhe ge-
pumpt und in Zisternen, einem Feuchtbiotop und in einen Auf-
bereitungsgraben geleitet werden. Bei Starkregen würden diese 
Puffer überlaufen. Es würde eine 20 cm tiefe Wasserfläche ent-
stehen, die auf das südliche Wiesengrundstück (Plangebiet) 
überlaufe. 
Es wird berichtet, dass die Gebäude mit Tiefgaragen Probleme 
mit Überflutungen bei Starkregen hätten. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Die Entwässerung ist der Geländeneigung entsprechend 
tendenziell nach Süden ausgerichtet. Eine zunehmende 
Überflutung der bestehenden Wohngebäude am Goren-
kamp ist nicht zu erwarten. 
Für die Entlastung der wurde der Nachweis geführt, 
dass eine Verbesserung der Ausgangssituation für das 
Gebiet Gorenkamp und keine Mehrbelastung der Kanali-
sation zu erwarten ist. Der Zulaufkanal (Durchlass) zum 
RRB ist ausreichend dimensioniert und leistungsfähiger 
als der vorhandene Kanal DN 500 Hohe Geest. Die ge-
plante Regenrückhaltung dient der hydraulischen Sanie-
rung des Entwässerungsnetzes und verbessert den 
Überflutungsschutz gegenüber dem Ausgangszustand 
besonders bei seltenen und außergewöhnlichen 
Starkregenereignissen. 
 
3.2.2 Es wird behauptet, dass die Gärten der nördlich des Plange-
biets liegenden Reihenhäuser nicht zum Überhitzungsschutz 
beitragen würden, weil keine tiefwurzelnden Gehölze ange-
pflanzt werden dürfen. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Hinweis: Planungsrechtlich werden keine Vorgaben zur 
Bepflanzung der Grundstücke gemacht – die Aussage 
kann somit nicht nachvollzogen werden. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 30 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
3.2.3 Es wird ein Konzept vorgestellt, welches laut Anreger im Inte-
resse der Verkäufer, Stadt, Feuerwehr, Natur, Anwohnende und 
Verkehr läge. Das Konzept sähe eine Ausgleichsfläche im Nor-
den des Plangebietes vor, die zur Sicherung der Siedlung Go-
renkamp, des Grünstreifens, der Naturraumvernetzung und Ent-
wicklung eines Feuchtbiotops beitrage. Es wird behauptet, dass 
die dadurch entstehenden Mehrkosten kaum ins Gewicht fallen 
würden. Dadurch würde eine naturverbundene Umgebung ge-
schaffen werden. 
 
Die Planung des Vorhabens entstand in einem dialogba-
sierten Prozess zwischen der Stadtverwaltung inklusive 
Feuerwehr und dem mit der Planung beauftragten Archi-
tekturbüro. Der städtebauliche Entwurf stellt die abge-
wogene und abgestimmte Lösung der Architekten und 
Fachämter dar. 
Das städtische Konzept und damit verbunden auch die 
Planzeichnung zur 88. Änderung des Flächennutzungs-
plans stellt einen möglichst geringen Eingriff in Grund 
und Boden bei einer gleichzeitig größtmöglichen Siche-
rung des 2. Grünrings dar. Eine anderweitige, verträgli-
chere Lösung drängt sich nicht auf. 
Ergänzende Hinweise: 
Das vorgeschlagene Konzept sieht den Ankauf der ge-
samten Fläche östlich Hohe Geest vor. Zur Verfügung 
steht jedoch die nördliche Teilfläche. Weiterer Flä-
chenankauf ist nicht beabsichtigt (vgl. Pkt. 4.3.4). Das 
Konzept ist somit nicht umsetzbar. 
Darüber hinaus weist das Konzept einige inhaltliche 
Schwachstellen auf: 
Die vorgesehene Ost-West-Ausrichtung des Hauptbau-
körpers steht dem Rettungseinsatz entgegen – einfah-
rende Fahrzeuge würden den ausrückenden Löschzü-
gen in der gemeinsamen Zufahrt begegnen. Aus diesem 
Grund ist eine Ausrichtung des Hauptbaukörpers ent-
lang der Straße Hohe Geest aus einsatztaktischen 
Gründen notwendig. Darüber hinaus sind nicht alle, für 
den Feuerwehr- und Rettungsbetrieb notwendigen 
Strukturen und Gebäude, in dem Konzept vorgesehen. 
Der Stellungnahme, die städti-
sche Planung gemäß dem ein-
gereichten Konzept zu ändern, 
wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1.5

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 31 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Das Regenrückhaltebecken befindet sich nicht am na-
türlichen Geländetiefpunkt, so dass die Realisierung des 
Konzepts mit einer umfassenden Geländemodellierung 
und somit weitergehenden Kosten verbunden wäre. 
Das Konzept beinhaltet auch eine Abbindung der Straße 
Hohe Geest für den Kfz-Verkehr, die jedoch nicht die 
Maßstabsebene des Flächennutzungsplans betrifft. (vgl. 
hierzu auch die Ausführungen unter Pkt. 1.2.2). 
Insgesamt wird die alternative Planung als nicht reali-
sierbar eingeschätzt. 
3.3  Private Stellungnahme vom 30.01.2024 
3.3.1 Es wird kritisiert, dass das alternative Konzept (vgl. Pkt. 1.3.3 
und 3.2.3) nicht als Anlage zum städtischen Protokoll der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hinzugefügt wurde. Stattdes-
sen werde die Alternative im Protokoll zur Veranstaltung abge-
lehnt. Es wird unterstellt, dass dadurch ein konstruktiver Aus-
tausch unmöglich gemacht werde. Der Entwurf solle als Anlage 
zum Protokoll nachträglich hinzugefügt werden. 
Der Vorschlag wird rechtmäßig als eingegangene Stel-
lungnahme (vgl. Pkt. 1.3.3 und 3.2.3) aufgeführt und ab-
gewogen. Es handelt sich um eine übliche Anregung 
aus der Öffentlichkeit, weshalb ein Hinzufügen des Kon-
zepts als Anlage zum Protokoll der Öffentlichkeitsbeteili-
gung abgelehnt wird. 
Der Stellungnahme, das alter-
native Konzept als Anlage zum 
Protokoll der Öffentlichkeitsbe-
teiligung hinzuzufügen, wird 
nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1.6 
3.4 Private Stellungnahme vom 04.02.2024 
3.4.1 Es wird kritisiert, dass im Protokoll zur frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung nicht erwähnt werde, dass es in Münster eine 
Feuerwache gäbe, die nicht parallel zur Straße läge. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Bei der aufgeführten Feuerwache handelt es sich um die 
Feuerwache 2 an der Theodor-Scheiwe-Straße, die je-
doch nicht als Beispiel herangezogen werden kann. 
2004, im Zuge der Renovierung der Feuer- und Ret-
tungswache an der Bernhard-Ernst-Straße wurde fest-
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 32 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
gestellt, dass dieses Gebäude statische Probleme auf-
wies. Daher wurde in kurzer Zeit ein Grundstück im glei-
chen Abdeckradius gesucht, dass für den Neubau ge-
eignet war. 
Die Feuer- und Rettungswache 2 befindet sich unmittel-
bar an der Auffahrrampe zur Dortmund-Ems-Kanalbrü-
cke am Albersloher Weg. Daher liegt diese Feuer- und 
Rettungswache im rechten Winkel in einer Sackgassen-
Situation an der Theodor-Scheiwe-Straße. Die Einsatz-
fahrzeuge müssen erst aus der Talmulde heraus auf 
den Albersloher Weg fahren. Die Ausrichtung einer Wa-
che im rechten Winkel zu einer unmittelbar zu befahre-
nen Straße, ist als suboptimal anzusehen. Grundsätzlich 
benötigt jede Feuer- und Rettungswache zwei unabhän-
gige Ausfahrten zur Gewährleistung der Gefahrenab-
wehr. Bei der Feuer- und Rettungswache 2 wird die 
zweite unabhängige Ausfahrt über die Straße auf dem 
OSMO Gelände und der Anbindung an den Lütkenbe-
cker Weg sichergestellt. Für den Neubau der Feuerwa-
che 3 erfolgt die zweite mögliche unabhängige Ausfahrt 
rechts oder links von der Hohen Geest, da die Wache 
nach Sollvorschrift unmittelbar an die Alarmausfahrts-
straße ausgerichtet ist. 
3.4.2 Das alternative Konzept (vgl. Pkt. 1.3.3 und 3.2.3) würde nach-
weisen, dass sowohl alle Gebäudeteile der Feuerwache als 
auch ökologische Ausgleichsflächen auf dem Grundstück veror-
tet werden können. Im Protokoll zur frühzeitigen Beteiligung 
würde ein Verweis fehlen. Aus Gleichberechtigungsgründen 
Durch einen möglichst geringen Eingriff wird die größt-
mögliche Sicherung des 2. Grünrings mit seiner Funk-
tion als klimaökologischer Ausgleichsraum auf der südli-
chen Teilfläche östlich Hohe Geest angestrebt, um seine 
Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Eine anderweitige, 
verträglichere Lösung drängt sich nicht auf. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 33 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
solle der Grünstreifen mindestens so breit wie nördlich der Be-
bauung Im Dahl sein. Dabei würde der ökologische Nutzen für 
eine breite Kälteschneise und die Vorteile für Anwohnenden und 
Natur eine Ablehnung verbieten. 
Der Standort der Feuerwehr soll nicht größer dimensio-
niert werden, als es der Bedarf erfordert. Mit Grund und 
Boden soll schonend und sparsam umgegangen wer-
den. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass die 
Grünfunktionen in der dann noch verbleibenden 
Schneise langfristig gesichert werden. 
Die genaue Breite des Grünstreifen berührt keine auf 
der Ebene der Flächennutzungsplanung zu berücksichti-
genden Darstellungs- oder Abwägungsbelange. 
3.4.3 Es wird kritisiert, dass im Protokoll zur frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung eine Antwort auf den im Alternativentwurf ver-
merkten Punkt „Spielplatzzugang verbessert“ fehlen würde. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Hinweis: Das Protokoll zur frühzeitigen Öffentlichkeits-
beteiligung dient der Protokollierung der Veranstaltung – 
der Punkt „Spielplatzzugang verbessert“ wurde nicht in 
der Öffentlichkeitsveranstaltung thematisiert und wird 
somit auch nicht im Protokoll beantwortet. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
3.4.4 Ein konstruktiver Austausch sei zudem nicht möglich. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 34 von 97 
4  Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
 Beteiligungszeitraum vom 21.10.2024 bis einschließlich 21.11.2024 
Aufgrund der Vielzahl an Anregungen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu den Bauleitplänen im Parallelverfahren 
eingegangen sind, werden die nachfolgenden Anregungen thematisch sortiert zusammengefasst. Zur vollständigen Berücksichtigung aller Anregungen aus der 
Öffentlichkeit wurden zudem an dieser Stelle auch alle Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 627 in die Abwägung mit aufgenommen. Auch werden die Anregun-
gen, die formal nicht die Bauleitpläne betreffen, zur Kenntnis an die jeweils zuständigen Fachämter weitergeleitet (vgl. hierzu auch die Abwägungsunterlagen 
zum Bebauungsplan Nr. 627). 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
4.1 Themenbezug Standortwahl 
4.1.1 Private Schreiben vom 05.11.2024, 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 15.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) 
 Es wird angeregt einen alternativen Standort sowie die Planung 
des Vorhabens zu prüfen. Dieses sei angesichts der befürchte-
ten Auswirkungen des Vorhabens auf die Anwohnenden des 
Gorenkamps notwendig. Es wird behauptet, dass die ursprüng-
lich vorgeschlagene Positionierung auf dem Grundstück nörd-
lich der Straße Merkureck eine geringere Belastung der Anwoh-
nenden zur Folge gehabt hätte. Aus klimatischen Gründen und 
unter Berücksichtigung der Interessen der Anwohnenden sei 
nicht nachvollziehbar, dass die Planung zugunsten einer kos-
tenreduzierten Lösung aufgeben wurde. 
Zur Standortwahl vgl. auch die Ausführungen zu 3.1.1. 
Gemäß dem städtischen Umweltkataster tangiert der 
Geltungsbereich keine klima- bzw. luftrelevanten Struk-
turen im Sinne von Kaltluftentstehungsgebieten oder -
leitbahnen oder Belüftungskorridore. Das Plangebiet 
liegt indes vollständig in einem klimaökologischen Aus-
gleichsraum und der Änderungsbereich ist in der Grün-
ordnung Münster (Teilplan Grünsystem/Freiraumkon-
zept) Teil des 2. Grünrings, welcher den Freiraum zwi-
schen der ursprünglichen Stadt Münster und den sie 
umgebenden Stadtteilen umfasst. Durch die Aufnahme 
eines Teilbereichs des 2. Grünrings in den Planbereich 
können daher wichtige Funktionen des Grünrings pla-
nungsrechtlich abgesichert und aufrechterhalten wer-
den. Da dieser durch die Feuerwache eingeengt werden 
würde, besteht ein umso höherer Anspruch, die verblei-
Der Stellungnahme, einen alter-
nativen Standort sowie die Pla-
nung des Vorhabens zu prüfen, 
wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1.7

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 35 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
benden Flächen in ihrer Funktion zu sichern und von et-
waiger – auch außenbereichskonformer Bebauung – 
freizuhalten. Der Eingriff in die Grünordnung und den 
Naturhaushalt ist an dem hier maßgeblichen Standort 
geringer als am ursprünglich angedachten Standort 
„Merkureck“ und wird folglich als vertretbar eingestuft. 
Das Planvorhaben trägt damit nicht zu einer relevanten 
Verstärkung des Klimawandels bei. Zudem werden 
durch Festsetzungen auf Ebene des Bebauungsplans 
Nr. 627 für mindestens extensiv begrünte Flachdächer – 
teilweise in Kombination mit Photovoltaikanlagen – ent-
sprechende Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Kli-
mawandelfolgenanpassung getroffen. 
Die Planung des Vorhabens entstand demnach in einem 
dialogischen Prozess zwischen der Stadtverwaltung in-
klusive Feuerwehr und dem mit der Planung beauftrag-
ten Architekturbüro. Der Entwurf stellt die abgewogene 
und abgestimmte Lösung der Architekten und Fachäm-
ter dar. 
4.1.2 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) 
 Es wird zur Kenntnis gegeben, dass das ursprüngliche Grund-
stück „Merkureck“ von den Anwohnenden akzeptiert wurde. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.1.3  Private Schreiben vom 19.11.2024, 21.11.2024 
 Es wird kritisiert, dass die Wahl des Standortes abwägungsfeh-
lerhaft sei und beanstandet werde. 
vgl. die Ausführungen zu 3.1.1 und 4.1.1 Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 36 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
4.1.4 Privates Schreiben vom 21.11.2024 
 Es wird behauptet, dass auch die Feuerwehr das Grundstück 
„Merkureck“ favorisiert habe. 
Die Wahl des Standortes stellt einen politischen Be-
schluss dar (vgl. Pkt. 3.1.1 und 4.1.1) und ist somit un-
abhängig von der Präferenz der Feuerwehr. Dieser Be-
schluss basiert auf einer durchgeführten Standortunter-
suchung. Grundsätzlich wurde im Rahmen dieser Stand-
ortsuche die schnelle Erreichbarkeit des Stadtteils 
Hiltrup als auch der südlichen Innenstadt berücksichtigt. 
Somit liegt ein Standort im Norden von Hiltrup auch im 
Interesse der Feuerwehr. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.1.5 Privates Schreiben vom 21.11.2024 
 Es wird behauptet, dass die Planung des Vorhabens auf der ge-
samten Fläche östlich der Hohen Geest angestrebt war. Dabei 
wird auf die Beschlussvorlage aus April 2022 verwiesen. 
Die Vorlage V/0743/2021 sah auf dem beabsichtigten 
Vorhabengrundstück die Platzierung der Bedarfsfläche 
der Feuer- und Rettungswache 3 vor. Zusätzlich war 
südlich davon (auf der südlichen Teilfläche der Fläche 
östlich Hohe Geest) eine Bedarfsfläche für die Regen-
rückhaltung angestrebt. Diese kann nun aber auf der 
Fläche westlich Hohe Geest mit den vorhandenen Aus-
gleichsmaßnahmen auf einer städtischen Liegenschaft 
kombiniert werden, so dass eine flächensparende Maß-
nahme ohne weiteren Eingriff in Fremdeigentum beab-
sichtigt ist. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.2 Themenbezug Verkehr und Erschließung 
4.2.1 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024 (2x), 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x)

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 37 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
 Es wird behauptet, dass durch den zusätzlichen Verkehr, der 
durch die Feuer- und Rettungswache und die damit verbunde-
nen An- und Abfahren der Beschäftigten verursacht werde, mit 
einer Verkehrsbelastung und  
Verkehrsengpässen auf der Hohen Geest zu rechnen sei. In ei-
nigen Anregungen wird ausgeführt, dass diese aufgrund des 
Schichtbetriebs zu unfreundlichen Zeiten wären. Dadurch würde 
nicht nur die Mobilität der Anwohnenden eingeschränkt, son-
dern auch die Sicherheit der Fußgehenden und Radfahrenden 
gefährdet werden. 
Mit der Einrichtung der Feuerwache bei einer Beschäf-
tigtenzahl von 40 Einsatzkräften pro Schicht zuzüglich 
10 Mitarbeitenden in der Verwaltung ist davon auszuge-
hen, dass sich das Verkehrsaufkommen in den angren-
zenden Straßen Hohe Geest und Merkureck nicht maß-
geblich verändern wird. Darüber hinaus liegt die Ver-
kehrsbelastung auf der Hohen Geest mit aktuell ca. 
4.500 Kfz/24h weit unterhalb der Kapazität einer Straße 
mit dem gegebenen Ausbaustandard. Anlagen für den 
Fuß- und Radverkehr sind vorhanden, der Ausfahrtbe-
reich ist so gestaltet, dass Schutzbereiche für Fußgän-
ger und Radverkehr bestehen.  
Es wird aufgrund dieser Punkte nicht als erforderlich an-
gesehen, den Verkehrsablauf anhand einer Verkehrsun-
tersuchung zu überprüfen. Das Lärmgutachten unter-
sucht die lärmtechnischen Auswirkungen des Vorha-
bens. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.2.2 Privates Schreiben vom 21.11.2024 
 Es wird berichtet, dass Anwohnende nur durch Heraustasten 
aus der Privatausfahrt auf die Straße Hohe Geest abbiegen 
könnten, da parkende Autos die Sicht versperren würden. Es 
wird die Sorge geäußert, dass Einsatzfahrten die Situation ver-
schärfen würden. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.2.3 Privates Schreiben vom 21.11.2024

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 38 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
 Es wird behauptet, dass keine sachkundige Bewertung der Ver-
kehrssituation erfolgt sei und diese unter anderem für den Teil-
abschnitt Hohe Geest nachgeholt werden solle. Diese solle die 
An- und Abfahrten der Beschäftigten und die resultierenden Im-
missionen durch das Vorhaben betrachten. Es wird unterstellt, 
dass aufgrund des fehlenden Verkehrsgutachtens ein Verfah-
rensfehler bestünde. 
Siehe 4.2.1 Der Stellungnahme, ein Ver-
kehrsgutachten für den Teilab-
schnitt Hohe Geest zu erstellen, 
wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1.8 
4.2.4 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) 
 Es wird angeregt, die Querungsinsel auf der „Hohen Geest“ 
(Höhe Spielplatz) wegen des höheren Verkehrsaufkommens zu 
beseitigen und stattdessen eine Fußgängerampel, oder einen 
Zebrastreifen zu installieren. Gleichzeitig solle eine Verkehrsbe-
ruhigungsmaßnahme (Einbahnstraßenregelung mit Ausnahmen 
für Rettungsfahrzeuge oder Anliegerstraße) geplant werden. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Hinweis: 
Da gegenüber dem Bestand kein maßgeblich höheres 
Verkehrsaufkommen erwartet wird, wird kein Bedarf ge-
sehen, die bestehende Querungshilfe anzupassen oder 
zusätzliche Beruhigungsmaßnahmen zu installieren. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.2.5 Privates Schreiben vom 21.11.2024 
 Es wird angeregt, weitere Querungshilfen entlang der Hohen 
Geest für mehr Sicherheit für Zufußgehende vorzusehen. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.2.6 Privates Schreiben vom 21.11.2024 
 Es wird angeregt, die Hohe Geest in Höhe des Kinderspielplat-
zes als Sackgasse auszubilden. Absenkbare Straßensperren 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 39 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
könnten dennoch eine temporäre Durchfahrt für Einsatzfahr-
zeuge ermöglichen. Es wird behauptet, dass dadurch die Ver-
kehrsmittel des Umweltverbunds gestärkt, die Verkehrssicher-
heit und die Sicherheit des Kinderspielplatzes verbessert wer-
den würden. Zudem würde ein Übergang zur Fläche nördlich 
Merkureck geschaffen werden, so dass das Biotop auch für 
Tiere erreichbarer wäre. Parkplätze für die Bediensteten der 
Feuer- und Rettungswache könnten im restlichen Straßenbe-
reich nachgewiesen werden. Die Feuer- und Rettungswache 
würde eine exklusive Zufahrt über die Straße Merkureck erhal-
ten. Es wird behauptet, dass weniger Straßenlärm entstünde 
und so die befürchteten Immissionen der Feuer- und Rettungs-
wache kompensiert werden würden. Außerdem könne die Aus-
bildung der Hohen Geest als Sackgasse zu einem tieferen 
Grünstreifen nördlich des Vorhabengrundstücks führen. 
Hinweis: vgl. auch die Ausführungen zu 1.2.2 und 4.2.3. 
4.2.7 Privates Schreiben vom 21.11.2024 
 Es wird angefragt, zusätzliche Fuß- und Radwege sowie spezi-
elle Ampeln für Geh- und Sehbehinderte vorzusehen. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.2.8 Privates Schreiben vom 21.11.2024 
 Es wird angeregt eine verbesserte und sichere Fußgängerüber-
querung an der Lichtsignalanlage Merkureck / Hohe Geest vor-
zusehen. Diese würde aktuell keinen Fußgängerüberweg um-
fassen. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.2.9 Privates Schreiben vom 21.11.2024

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 40 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
 Es wird gefragt wie die Zugangssicherheit zum Spielplatz zu be-
urteilen sei. Hierzu wird ein Sachverständigengutachten ge-
wünscht. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.2.10 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) 
 Es wird behauptet, dass der Sicherheitsabstand von 1,50 m zwi-
schen Auto- und Radfahrenden nicht eingehalten werden könne 
und Autofahrende trotzdem überholen würden. Es sei kein ge-
trennter Fahrradweg vorhanden, so dass Fahrradfahrende zum 
Eigenschutz auf den Bürgersteig ausweichen würden. Es han-
dele sich um einen Schulweg, der von Kindern mit dem Fahrrad 
zurückgelegt werden würde. Durch das Vorhaben ausgelöste 
erhöhte Verkehrsbewegungen würden die Situation verschlech-
tern. Es wird gefragt, ob erst nach einer Unfallsituation gehan-
delt werden würde. Dabei wird mitgeteilt, dass sofern die anre-
gende Person oder die Nachbarschaft Opfer eines Unfalls wer-
den würde, die Stadt Münster wegen Untätigkeit belangt werden 
würde. Der Stadt Münster sei die Situation bekannt; sie wird 
dennoch eingeladen, Verkehrsbeobachtungen durchführen. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.2.11 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024, 21.11.2024 
 Es wird eine zeitweise Beeinträchtigung bzw. Einschränkung 
der Zufahrt zum Wohngebiet „Gorenkamp“ aufgrund des Bau-
stellenverkehrs befürchtet. Die Zu- und Abfahrt zum Gorenkamp 
müsse jederzeit freigehalten werden, so dass auch Rettungs-
fahrzeuge anrücken können. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.2.12 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x)

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 41 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
 Es werden verkehrssichernde Maßnahmen während der Bau-
phase angeregt, die in den Bauverträgen verankert werden 
müssten.  
Es wird befürchtet, dass auf dem Seitenstreifen der Straße 
Hohe Geest Baumaschinen und -fahrzeuge abgestellt werden, 
die den Radweg blockieren und die Sicht beim Abbiegen auf die 
Hohe Geest einschränken würden. In einigen Anregungen wird 
ausgeführt, dass dadurch eine Gefahr für Radfahrende, insbe-
sondere Schulkinder auf dem Schulweg, entstünde. Der Rad-
weg sei nicht von der Fahrbahn getrennt und werde teilweise 
als Kfz-Fahrspurerweiterung genutzt. Es wird befürchtet, dass 
der Baustellenverkehr die Verkehrsgefährdung erhöhen würde. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
 
4.3 Themenbezug Bebauung 
4.3.1 Private Schreiben vom 14.11.2024 18.11.2024, 21.11.2024 
 Es wird zu Bedenken gegeben, dass die Positionierung des 
Vorhabens an die Wohnbebauung am Gorenkamp angrenzen 
und dieses einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksicht-
nahme gem. § 1 Abs. 7 BauGB darstellen würde. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange, da der FNP keine Darstellun-
gen zur Positionierung von Baukörpern innerhalb der im 
Flächennutzungsplan dargestellten Bereiche (hier: Flä-
chen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung 
Feuerwehr) beinhaltet. Dies regelt der verbindliche Bau-
leitplan Nr. 627.  
Das Rücksichtnahmegebot ist ein objektiv rechtliches 
Gebot. Der Stadt obliegt es, im Bauleitplanverfahren wi-
derstreitende Interessen in angemessener Art und 
Weise gegeneinander abzuwägen. Die Kubatur und 
Der Stellungnahme, die geplan-
ten Bauwerke der Feuer- und 
Rettungswache in einem größe-
ren Abstand zur bestehenden 
Wohnbebauung am Gorenkamp 
zu platzieren, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1.9

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 42 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Lage der Baukörper auf dem Grundstück sind so ge-
wählt, dass ein geeigneter Übergang zwischen Planung 
und Bestandsgebiet sichergestellt wird. Zudem soll die 
Anordnung der Baukörper prophylaktische Lärmimmissi-
onen verringern. 
§ 1 Abs. 7 BauGB regelt, dass bei der Aufstellung der 
Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange ge-
geneinander und untereinander gerecht abzuwägen 
sind. Darüber hinaus kommen aktuelle Rechtsprechun-
gen zu dem Ergebnis, dass „das Gebot der Rücksicht-
nahme keine Einbahnstraße [sei]; neben der Pflicht zur 
Rücksichtnahme des Emittenten bestehe eine Dul-
dungspflicht der Nachbarn.“ (OVG Lüneburg, Urteil vom, 
15. Januar 2025 – 1 KN 71/23 -, juris) 
Insgesamt wird gegen das Gebot der Rücksichtnahme 
nicht verstoßen. 
4.3.2 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (3x), 21.11.2024 (2x) 
 Es wird zu Bedenken gegeben, dass die an die Wohnbebauung 
am Gorenkamp heranrückende Bebauung erdrückend, verun-
staltend und rücksichtslos sei. Es wird sich auf § 1 Abs. 5 
BauGB i.V.m. § 15 BauNVO berufen. Es wird behauptet, dass 
es sich um mehrgeschossige bis zu 19 m hohe, langgestreckte, 
massive Baukörpern handeln würde. In einigen Anregungen 
wird behauptet, dass sich die Planung städtebaulich nicht einfü-
gen und gegen § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB verstoßen würde. 
Dabei wird in einigen Anregungen betont, dass dieses durch die 
gewählte Positionierung auf dem Grundstück und unmittelbar 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange, da der FNP keine Darstellun-
gen zur Positionierung von Baukörpern oder zum Maß 
der baulichen Nutzung innerhalb der im Flächennut-
zungsplan dargestellten Bereiche (hier: Flächen für den 
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr) 
beinhaltet. Dies regelt der verbindliche Bauleitplan Nr. 
627. 
Das Vorhaben ist nicht rücksichtslos (vgl. auch die Aus-
führungen zu 4.3.1).  
Der Stellungnahme, die geplan-
ten Bauwerke der Feuer- und 
Rettungswache in einem größe-
ren Abstand zur bestehenden 
Wohnbebauung am Gorenkamp 
zu platzieren, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1.9

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 43 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
angrenzend an die Gärten der Wohnbebauung Gorenkamp ver-
stärkt werden würde. Außerdem wird in einigen Anregungen ge-
nannt, dass dadurch ebenfalls der Gleichbehandlungsgrundsatz 
tangiert und ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme 
vorliegen würde. 
§ 1 Abs. 5 BauGB regelt, dass die Bauleitpläne eine 
nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozia-
len, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforde-
rungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Ge-
nerationen in Einklang bringt und eine dem Wohl der All-
gemeinheit dienende soziale Bodennutzung unter Be-
rücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung 
gewährleistet wird. Dementsprechend wird mit den Bau-
leitplänen § 1 Abs. 5 BauGB entsprochen: Durch das 
Vorhaben wird eine dem Allgemeinwohl dienende Ein-
richtung unter wirtschaftlicher und umweltschützender 
Gestaltung des Grundstückes geschaffen. Das Vorha-
ben nimmt angemessen Rücksicht auf die angrenzende 
Wohnbevölkerung, was immissionsschutzgutachterlich 
belegt wird. 
Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, welches 
dem § 15 BauNVO inne liegt, sieht vor, dass einander 
bedingende Nutzungen gegenseitig Rücksicht zu neh-
men haben. Es handelt sich hier um die Planung für die 
Feuerwehr, welche nicht an einem beliebigen Standort 
geplant werden kann. Das Ziel ist, dass die Feuerwehr 
von ihrem Standort die Gefahrenabwehr in einem defi-
nierten Radius innerhalb einer Hilfsfrist sicherstellen 
muss. Unter dieser Maßgabe ist die Standortwahl er-
folgt. Durch die festgesetzte Lärmschutzwand und wei-
tere immissionsschutzrechtliche Festsetzungen im Rah-
men des Bebauungsplans Nr. 627 werden gesunde 
Wohn- und Arbeitsverhältnisse sichergestellt. Eine an-
gemessene Rücksichtnahme seitens der hier vorliegen-
den Planung ist hierdurch sichergestellt.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 44 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
4.3.3 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 
 Es wird behauptet, dass die geplante Lärmschutzwand rück-
sichtslos an die Wohnbebauung am Gorenkamp herangeplant 
werde und dieses ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungs-
grundsatz sowie gegen das Gebot der Rücksichtnahme gem. § 
1 Abs. 5 BauGB i.V.m. §15 BauNVO darstellen würde. Außer-
dem wird auch kritisiert, dass die Lärmschutzwand eine erdrü-
ckende, verunstaltende Wirkung habe und rücksichtslos sei. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange  
Die Sicherstellung des Immissionsschutzes erfolgt auf 
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (B-Plan Nr. 
627). Vgl. zudem auch die Ausführungen zu 4.3.1 und 
4.3.2. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.3.4 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) 
 Es wird kritisiert, dass die Stadt Münster das gesamte Wieseng-
rundstück hätte erwerben und für die Planung einbeziehen müs-
sen. Es wird behauptet, dass durch einen Grünzug nördlich und 
südlich bei einem mittig auf dem Grundstück positioniertem 
Bauvorhaben, sich das Vorhaben besser einfügen würde. Der 
Übergang von Wohnbebauung zum Betriebsgelände sei gemil-
derter und abgeschirmt. Es sei eine gleichmäßige Belüftung zu 
beiden Seiten gewährleistet. 
Die Stadt hat die für die Feuerwehr erforderliche Fläche 
angekauft. Das hat mehrere Gründe: Es besteht keine 
Erforderlichkeit über das notwendige Maß hinausge-
hende Flächen zu erwerben. Sowohl vor dem Hinter-
grund des sparsamen Umgangs mit Steuergeld als auch 
vor dem Hintergrund des sparsamen Umgangs mit 
Grund und Boden. Darüber hinaus hat die Stadt hier 
Flächen eines bestehenden Pferdebetriebs angekauft 
und zwar in solchem Maße, dass die wirtschaftliche 
Grundlage des Betriebes noch aufrechterhalten werden 
kann. Ein darüber hinausgehender Ankauf würde die be-
triebliche Existenz des Pferdebetriebs gefährden und 
damit unverhältnismäßig sein. Zudem handelt es sich 
bei der Fläche um Teile des 2. Grünrings der Grünord-
nung Münster. Dieser hat eine stadtgliedernde und nah-
erholungsversorgende Funktion inne und soll auch noch 
neben der Feuerwehr für die Zukunft gesichert werden. 
Diese Funktion ist mit dem Pferdebetrieb vereinbar und 
Der Stellungnahme, den Stand-
ort der Feuerwache mittig auf 
die Freifläche mit Abstand zur 
nördlichen und südlichen Be-
bauung zu setzen, wird nicht 
gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1.10

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 45 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
somit bewusst und folgerichtig an dem gewählten Stand-
ort positioniert. 
4.3.5 Private Schreiben vom 21.10.2024 und 23.10.2024 
 Es wird sich nach der Höhe des Logistiklagers erkundigt. In die-
sem Zusammenhang wird gefragt, wie sich der Schallpegel auf-
grund des Zugverkehrs nach dem Bau des Logistiklagers auf 
das Gebäude der anregenden Person verhalten würde. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. Die Sicherstellung des Immis-
sionsschutzes erfolgt auf Ebene der verbindlichen Bau-
leitplanung (B-Plan Nr. 627).  
Hinweis:  
Mit der Veröffentlichung der Planunterlagen zum Bebau-
ungsplan Nr. 627 wurde u.a. auch das Lärmgutachten 
veröffentlicht. Weitere Informationen können daher auch 
den Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 627 entnom-
men werden.   
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.3.6 Privates Schreiben vom 23.10.2024 
 Es wird sich nach dem Baustart erkundigt. Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Hinweis: Der Baustart der Feuer- und Rettungswache 
erfolgt ca. 1 bis 1,5 Jahre nach dem Satzungsbeschluss 
des Bebauungsplans Nr. 627. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.3.7 Privates Schreiben vom 21.11.2024

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 46 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
 Es wird erläutert, dass sich die Anwohnenden durch die geplan-
ten Gebäude bedrängt fühlen würden. Die Bebauung würde die 
Gesundheit aufgrund von weniger Sonneneinstrahlung bedrän-
gen. 
Der Hinweis berührt die Ebene der Flächennutzungspla-
nung nicht, da dieser keine Darstellungen zur Positionie-
rung von Baukörpern innerhalb der im Flächennutzungs-
plan dargestellten Bereiche (hier: Flächen für den Ge-
meinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr) bein-
haltet. Dies regelt der verbindliche Bauleitplan (B-Plan 
Nr. 627). 
Ergänzender Hinweis: 
Das Vorhaben wurde in ein digitales 3D-Modell über-
führt. Die in der Anlage zur Abwägung des Bebauungs-
plans Nr. 627 dargestellte Überprüfung der Schatten-
würfe zeigt, dass keine unverhältnismäßige Verschat-
tung der Bestandsimmobilien durch die Neubebauung 
zu erwarten ist. Auch die privaten Gartenbereiche sind 
in keinem unzumutbaren Maß von einem Schattenwurf 
durch die Neubebauung betroffen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.3.8 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024, 21.11.2024 
 Es wird behauptet, dass das Vorhaben durch die Bauhöhe und 
Lage der Gebäude, die nördlichen Grundstücke verschatten 
würde. Die Reduzierung des Sonnenlichts habe eine Beein-
trächtigung der natürlichen Lichtverhältnisse und eine Minde-
rung der Lebensqualität zur Folge. In einigen Anregungen wird 
behauptet, dass Pflanzen im Garten nicht mehr ausreichend 
Licht erhalten, was sich negativ auf das Wachstum und Ge-
sundheit auswirken würde. Eine Anregung behauptet, dass 
auch das Hotel westlich der Hohen Geest Sonneneinstrahlung 
klauen würde. 
Vgl. auch die Ausführungen zu 4.3.2 und 4.3.7. 
Die Anregung zum Hotel wird zur Kenntnis genommen; 
das Hotel befindet sich jedoch außerhalb des Ände-
rungsbereichs der 88. Änderung des Flächennutzungs-
plans. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 47 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
4.3.9 Private Schreiben vom 11.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024, 21.11.2024 
 Es wird darauf hingewiesen, dass die nördlichen Immobilien 
über Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf den Dächern 
verfügen würden. Es wird behauptet, dass durch das Vorhaben 
die Effizienz und Leistung dieser Anlagen aufgrund der Ver-
schattung, insbesondere in den Wintermonaten, gemindert wer-
den würde. Dieses führe zu finanziellen Einbußen und einer ge-
ringeren Nachhaltigkeit. Darum wird eine Entschädigung für die 
entstehenden wirtschaftlichen Nachteile gefordert. Außerdem 
wird in einigen Anregungen ein Verschattungsgutachten gefor-
dert. 
Vgl. auch die Ausführungen zu 4.3.7. 
Es ist von keiner Ertragsminderung der PV-Anlagen 
durch das Vorhaben aufgrund von Verschattung auszu-
gehen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.3.10 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024, 19.11.2024, 21.11.2024 
 Es wird gefordert, die Bedenken bei der Anordnung und Gestal-
tung des Gebäudekomplexes aufgrund der kleinklimatischen 
Veränderungen, welche die Lebensqualität der Anwohnenden 
beeinträchtigen werde, zu berücksichtigen. 
Die Anordnung und Gestaltung der Gebäude sowie die 
damit verbundenen kleinklimatischen Veränderungen 
fallen nicht in den Regelungsbereich des Flächennut-
zungsplans. Diese Aspekte werden im verbindlichen 
Bauleitplan geregelt bzw. berücksichtigt (B-Plan Nr. 
627).  
Zu den klimatischen Auswirkungen auf Ebene der Flä-
chennutzungsplanung vgl. auch die Ausführungen zu 
4.1.1. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.3.11 Private Schreiben vom 15.11.2024, 19.11.2024, 21.11.2024 
 Es wird kritisiert, dass durch die Planung die Anwohnenden des 
Gorenkamps beeinträchtigt und belastet würden. Es wird be-
hauptet, dass dieses abwägungsfehlerhaft sei. 
Die Belastung der Wohnbebauung Gorenkamp wurde 
im Zuge des Bauleitplanverfahrens (Parallelverfahren B-
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 48 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Plan Nr. 627) erkannt und berücksichtigt. Die zusätzli-
chen Immissionen und Verkehre wurden insbesondere 
auch durch die Erstellung des Gutachtens (vgl. Pkt. 
4.2.3 und 4.5.1) und durch die Anordnung der Baukör-
per auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung un-
tersucht. Da die Bebauung Gorenkamp in der Planung 
zur Feuer- und Rettungswache 3 berücksichtigt wurde, 
ist von keiner fehlerhaften Abwägung des Vorhabens 
auszugehen. 
Neben den zusätzlichen Belastungen entsteht allerdings 
auch ein wesentlicher Vorteil gerade für die angren-
zende Wohnbevölkerung, aber auch darüberhinausge-
hende Bevölkerung. Denn der aktuelle Feuerwehrstand-
ort an der Hansestraße kann dem stark gewachsenen 
Stadtteil nicht mehr angemessen gerecht werden. Es 
besteht akuter Handlungsbedarf, dem mit den Bauleit-
plänen entsprochen wird. 
4.3.12 Privates Schreiben vom 21.11.2024 
 Es wird behauptet, dass die Anwohnenden des Gorenkamps 
bereits heute ungleich stärker belastet werden würden als die 
Anwohnenden der Bebauung Im Dahl. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Es kann 
nicht nachvollzogen werden, woher die ungleich starke 
Belastung resultiert. 
Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden sicher-
gestellt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.3.13 Privates Schreiben vom 21.11.2024

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 49 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
 Es wird mitgeteilt, dass sich die Anwohnenden aufgrund der ge-
planten Lage der Feuer- und Rettungswache bedroht fühlen 
würden. Für den Menschen solle gelten, was für die Fledermaus 
und den Steinkauz gelte. 
Mit dem Vorhaben der Feuer- und Rettungswache wird 
nicht in den Lebensraum der Menschen der umgeben-
den Bebauung eingegriffen. Vgl. zus. Pkt. 4.3.1 – 4.3.3 
sowie 4.5.1. Eine erhöhte Bedrohungslage durch den 
Neubau der Feuer- und Rettungswache ist nicht erkenn-
bar. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.3.14 Privates Schreiben vom 21.11.2024 
 Es wird behauptet, dass der Entwurf des Architekturbüros, der 
für das ursprüngliche Plangebiet „Merkureck“ erstellt wurde, 
stark verändert wurde. Das Freiraumkonzept werde nicht be-
rücksichtigt. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.3.15 Privates Schreiben vom 21.11.2024 
 Es wird vorgeschlagen, den nördlichen Grünstreifen bis mindes-
tens zur Südgrenze des Kinderspielplatzes zu verbreitern. Be-
gründet wird dieses damit, dass der Zugang zum Kinderspiel-
platz und die Ein- und Ausfahrten der Feuer- und Rettungswa-
che gegenüberlägen. Außerdem würden so der 2. Grünring und 
die Kaltluftschneise gesichert werden. 
Aufgrund der befürchteten Beschattung, Verkehrszunahme, Lär-
mimmissionen, externer Naturausgleich (in Havixbeck) etc. 
werde ein breiterer Grünstreifen im Norden des Plangebietes 
sowie die Ausbildung einer Sackgasse zur Lärmreduktion und 
Sicherung der Kinderwege notwendig. 
Es wird vorgeschlagen, den nördlichen Grünstreifen 
(welcher auf der Maßstabsebene des Flächennutzungs-
plans nicht dargestellt wird) um ca. 20 Meter Richtung 
Süden zu erweitern. Die für die Feuerwehr notwendigen 
Bedarfe könnten somit auf der dann noch zur Verfügung 
stehenden Fläche nicht nachgewiesen werden, eine 
weitere Ausdehnung des Feuerwehrgrundstücks nach 
Süden wird aus den nachfolgenden Gründen nicht wei-
terverfolgt 
Durch die Aufnahme des südlichen Teilbereichs des 2. 
Grünrings der Grünordnung Münster in den Planbereich, 
welcher im Flächennutzungsplan weiterhin als Fläche 
für die Landwirtschaft dargestellt werden soll (überlagert 
durch die Kennzeichnung als geeigneter Suchraum für 
Der Stellungnahme, den nördli-
chen Grünstreifen bis zur Süd-
grenze des Kinderspielplatzes 
zu verbreitern, wird nicht ge-
folgt. 
Beschlussvorschlag 1.1.11

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 50 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft für vor-
wiegend lineare und punktuelle Maßnahmen) und insbe-
sondere im Bebauungsplan Nr. 627 entsprechende Be-
rücksichtigung findet, sollen wichtige Freiraumfunktionen 
planungsrechtlich abgesichert und aufrechterhalten so-
wie negative Auswirkungen verringert werden.  
Vgl. auch die Ausführungen zu 3.2.3 und 3.4.2. 
Die alternative Lösung drängt sich u.a. auch aufgrund 
des größeren Eingriffs in Natur und Landschaft aufgrund 
der größeren Flächeninanspruchnahme nicht auf.  
Vgl. die Ausführungen zu 4.3.4. 
4.3.16 Privates Schreiben vom 21.11.2024 
 Es wird kritisiert, dass die anregende Person keine Antwort auf 
das von ihr erstellte alternative Konzept und auf den „Scheren-
schnitt“ erhalten habe. Das alternative Konzept vom 28.09.2023 
solle hervorgeholt und einem Gutachter vorgelegt werden. Die-
ses Gutachten solle das Beziehungsgeflecht zwischen Anwoh-
nenden, Tieren und Betrieb der Feuer- und Rettungswache be-
trachten. Dabei soll auch die vorgeschlagene Anordnung der 
Gebäude, Parkplätze, Südrandstreifen und Pflanzgebotsfläche 
P2 untersucht werden. Eine Ost-West-Ausrichtung des Gebäu-
des, die Verkehrssituation, die Zugangssicherheit zum Kinder-
spielplatz, Verschattungen, Hitze- und Kältezonen, gesundheitli-
che Auswirkungen durch den Vollausbau des Hauptgebäudes 
sollen ebenfalls betrachtet werden. 
Die vorgelegten alternativen Konzepte werden als ein-
gegangene Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung 
(vgl. Pkt. 1.3.3, 1.9.1 und 3.2.3) betrachtet. Eine Beant-
wortung erfolgt nach der Abwägung durch den Rat der 
Stadt Münster. Das hinzuziehen eines Gutachters ist 
nicht erforderlich, da Ziel und Zweck der Bauleitplanung 
die Erstellung von abgewogenen Bauleitplänen ist, die 
eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleis-
ten. Gem. § 1 Abs. 6 BauGB sind bei der Aufstellung 
von Bauleitplänen unter anderem die allgemeinen Anfor-
derungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse 
und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung 
sowie Belange des Umweltschutzes, Naturschutzes und 
Landschaftspflege […] sowie das Klima zu berücksichti-
gen.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 51 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Zur Position der Baukörper wird auf die vorangegange-
nen, nach Thema sortierten Abschnitte in dieser Abwä-
gung verwiesen. Auf Ebene der Flächennutzungspla-
nung erfolgt keine Darstellungen zur Positionierung von 
Baukörpern innerhalb der im Flächennutzungsplan dar-
gestellten Bereiche (hier: Flächen für den Gemeinbedarf 
mit der Zweckbestimmung Feuerwehr). Dies regelt der 
verbindliche Bauleitplan (B-Plan Nr. 627). 
4.4 Themenbezug Entwässerung und Leitungen 
4.4.1 Private Schreiben vom 21.10.2024 und 23.10.2024 
 Es wird zu Bedenken gegeben, dass die Wasserleitung der an-
regenden Person das Grundstück der Feuer- und Rettungswa-
che kreuzen würde. Beschädigungen an der Leitung beim Bau 
des Projektes sollen vermieden werden. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, berührt je-
doch keine auf der Ebene der Flächennutzungsplanung 
zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungs-
belange.  
Vgl. auch die Ausführungen zu 5.3.1. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.4.2 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024 (2x), 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (4x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) 
 Es wird befürchtet, dass durch die geplante Versiegelung der 
bestehenden Grünfläche, die nördlich gelegenen Keller, Souter-
rainwohnungen, (Tief-)Garagen und Grundstücke – aufgrund 
von eindringendem Oberflächenwasser und Rückstau aus dem 
Kanalnetz – bei Starkregenereignissen überflutet werden wür-
den.  
In einigen Anregungen wird ausgeführt, dass die Straße Goren-
kamp in einer Senke läge. Bei hohem Regenwasseraufkommen 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, berühren 
jedoch keine auf der Ebene der Flächennutzungspla-
nung zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwä-
gungsbelange. 
Ergänzende Hinweise: Die Entwässerung ist der Gelän-
deneigung entsprechend tendenziell nach Süden ausge-
richtet, östlich der Straße Hohe Geest fällt das Gelände 
nach Südosten hin ab. Im östlichen Bereich des Grund-
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 52 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
käme es, trotz ausreichender Dimensionierung des Regenrück-
haltegrabens, zu einem Aufstau vor dem Durchlass und einer 
Überflutung der Straße. Die beabsichtigten Regenrückhalteein-
richtungen sowie die Wirksamkeit der Entwässerungsmaßnah-
men werden angesichts der aktuellen Starkregen- und Hoch-
wasserereignisse in Europa in Frage gestellt. Diese würden in 
Zukunft aufgrund des Klimawandels häufiger und intensiver auf-
treten.  In einigen Anregungen wird gefordert, sofern sich her-
ausstellen würde, dass die Dimensionierung nicht ausreiche, 
Schadensersatz geltend zu machen. 
stückes der Feuerwache ist daher auf einer großen un-
versiegelten Fläche eine Versickerungsmulde für das 
unbelastete Niederschlagswasser geplant. Eine zuneh-
mende Überflutung des nördlich gelegenen Goren-
kamps durch die Versiegelung der bestehenden Grün-
fläche ist unter diesen Voraussetzungen nicht zu erwar-
ten. 
Für die Entlastung der Kanalisation durch das geplante 
RRB wurde der Nachweis geführt, dass eine Verbesse-
rung der Ausgangssituation für das Gebiet Gorenkamp 
und keine Mehrbelastung der Kanalisation zu erwarten 
ist. Der Zulaufkanal (Durchlass) zum RRB ist ausrei-
chend dimensioniert und leistungsfähiger als der vor-
handene Kanal DN 500 Hohe Geest.  
Die geplante Regenrückhaltung dient der hydraulischen 
Sanierung des Entwässerungsnetzes und verbessert 
den Überflutungsschutz gegenüber dem Ausgangszu-
stand besonders bei seltenen und außergewöhnlichen 
Starkregenereignissen. Die aktuellen technischen Re-
gelwerke wurden bei den Planungen berücksichtigt. Das 
(in DWA-A 118) geforderte Schutzniveau für Wohnge-
biete (Starkregenereignis mit einer Wiederkehrzeit von 
20 Jahren) wird im Bereich der öffentlichen Kanalisation 
Gorenkamp erfüllt. Mit der Berechnung weiterer Belas-
tungsszenarien wurde die Wirksamkeit der Regenrück-
haltung bei selteneren Ereignissen untersucht und eine 
höhere Resilienz des Entwässerungssystems im Hin-
blick auf zunehmende Starkregenereignisse festgestellt 
(Klimafolgenanpassung).

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 53 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Abb. Simulationsergebnisse Starkregenereignis Tn 20 Jahre 
4.4.3 Private Schreiben vom 12.11.2024 und 21.11.2024 
 Es wird zu Bedenken gegeben, durch die geplante Grundflä-
chen-Versiegelung eine Gefahr entstünde, da bei Starkregen 
die Kanalisation bereits im Bestand überlastet sei. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.  
Vgl. auch die Ausführungen zu 4.4.2. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.4.4 Privates Schreiben vom 21.11.2024 
 Es wird mitgeteilt, dass bei Schäden an den Immobilien, die im 
Zusammenhang mit einem Rückstau in der Kanalisation stehen 
würden, rechtliche Schritte gegen die Stadt Münster vorbehalten 
werden. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange.  
Hinweis:  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 54 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt Münster 
hat der Grundstückseigentümer sein Grundstück und 
seine Grundstücksentwässerungsanlagen gegen Rück-
stau aus dem öffentlichen Kanal zu schützen. 
4.4.5 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024 (2x), 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024, 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) 
 Eine Aufforderung zum Selbstschutz vor Überflutung (April 
2023) reiche nicht aus. Es wird behauptet, dass die Festsetzun-
gen des für den Gorenkamp rechtskräftigen Bebauungsplan HI 
9 u.a. aufgrund der Tiefgaragen-Festsetzung, aufgrund des Kli-
mawandels überholt seien. Die Stadt Münster dürfe sich nicht 
weiter daran festhalten. Begründet wird dieses damit, dass die 
Bebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplans HI9 zu 
dicht sei; der Bereich jedoch eine besondere Berücksichtigung 
dieses Umstandes bedürfe. Nach dem Klimaanpassungsgesetz 
(KAnG) sei die Stadt Münster verpflichtet, nachteilige Auswir-
kungen des Klimawandels zu begrenzen, drohende Schäden zu 
vermindern und ihre Bürgerinnen und Bürger vor negativen Fol-
gen des Klimawandels vorsorgend zu schützen. Es wird be-
hauptet, dass mit der Planung gegen diesen gesetzlichen Auf-
trag verstoßen werde. 
Der Hinweis zum Bebauungsplan Hiltrup 9 „Hiltrup – 
Hiltruper Geist“ betrifft nicht die Regelungsebene des 
Flächennutzungsplans. Siehe hierzu die Abwägungsun-
terlagen zum Bebauungsplan Nr. 627. 
Im April 2023 hat die Stadt Münster individuelle An-
schreiben an private Grundstückseigentümerinnern und 
-eigentümer zum Risikobewusstsein im Zusammenhang 
mit einer potenziellen Starkregengefahr versendet. 
Diese Maßnahme ist ein Service der Stadt Münster, um 
Informationen zur Starkregengefahr an alle Eigentüme-
rinnen und Eigentümer mitzuteilen. Die Anforderungen 
an den Überflutungsschutz können bei seltenen und au-
ßergewöhnlichen Starkregen in der Regel nicht alleine 
durch die Kanalisation, sondern nur unter zusätzlicher 
Berücksichtigung von Speicher- und Ableitungskapazitä-
ten an der Oberfläche sowie Maßnahmen des Objekt-
schutzes erfüllt werden. Letzteres obliegt den Eigentü-
mern der Objekte. Insofern stellt Überflutungsschutz 
eine kommunale Gemeinschaftsaufgabe dar. 
Die Interpretation des Klimaanpassungsgesetzes ist feh-
lerhaft, da § 1 und § 8 des KAnG miteinander vermischt 
werden. Die Planung entspricht den Regelungen des 
KAnG. § 8 Abs. 2 KAnG wird entsprochen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 55 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
4.4.6 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024 (2x), 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) 
 Es wird die Erstellung eines Entwässerungsgutachtens ange-
regt. In einigen Anregungen wird behauptet, dass aufgrund des 
Fehlens eines Entwässerungsgutachtens ein Verfahrensfehler 
vorliegen würde, weil die Stadt Münster die Konfliktschwer-
punkte nicht vollständig geprüft habe. Einige Stellungnahmen 
führen aus, dass das Gutachten Aussagen dazu tätigen müsse, 
welche Regenmengen nach welchem Regenereignis (inklusive 
der geplanten Flächenversiegelung) anfallen würden und ob der 
Querschnitt des Stichkanalrohrs (das von der Hohen Geest aus 
in den Rückhaltegraben mündet) ausreichend dimensioniert sei. 
Außerdem sollen Aussagen zu den Auswirkungen des Vorha-
bens auf das Wohngebiet Gorenkamp bei einem mindestens 
30-jährigen Starkregenereignis getätigt werden. Auch werden 
Informationen gewünscht, welche Abflussmengen das geplante 
Entwässerungsentlastungssystem aufnehmen könne. Dieses 
Gutachten solle auf Kosten der Stadt Münster erstellt und nach-
träglich veröffentlicht werden. Eine entsprechende Frist zur Ab-
gabe von Stellungnahmen sei einzuhalten. 
Einige Anreger führen aus, dass mit der Veröffentlichung der 
Planunterlagen beruhigende und nachvollziehbare Antworten in 
der Form eines Entwässerungsgutachten mit hydraulischen Be-
rechnungen erwartet wurden. Stattdessen wurde mitgeteilt, 
dass die Regenwasserkanalisation bereits im Ist-Zustand aus-
gelastet sei. Es wird auf Ziffer 6.4.1 der Begründung verwiesen: 
„Zur Entlastung des Kanalnetzes [solle] der Nachweis der Über-
staufreiheit für ein 10-jähriges Regenereignis berücksichtigt 
werden […]“. Es wird behauptet, dass sich diese Aussage auf 
den Schutz des Feuerwehrbetriebsgeländes beziehe, nicht aber 
Die Anregung berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Ergänzender Hinweis: Im Zusammenhang mit der ge-
planten Errichtung der Feuerwache hat das Tiefbauamt 
der Stadt Münster das betroffene Entwässerungssystem 
in der Meesenstiege und Westfalenstraße inklusive Mer-
kureck / Hohe Geest / Gorenkamp hydraulisch überprüft. 
Unter Berücksichtigung der geplanten Flächenversiege-
lung wurden für dieses Gebiet die Niederschlagsab-
flüsse an der Oberfläche und in der Kanalisation für Mo-
dellregen mit einer 2-jährigen bis hin zu einer 100-jähri-
gen Wiederkehrzeit simuliert.  
Aufgrund der festgestellten starken Auslastung der Ka-
nalisation sowie um negative Auswirkungen des Vorha-
bens auf das angeschlossene Gebiet zu vermeiden und 
die vorhabenbedingten höheren Anforderungen an 
Überstau- und Überflutungssicherheiten zu erfüllen (An-
siedlung der Feuer- und Rettungswache 3 als kritische 
Infrastruktur), wurde zur Entlastung des Kanalnetzes 
das Regenrückhaltebecken (RRB) Merkureck geplant. 
Nach Einarbeitung der geplanten Anlagen (Zu- und Ab-
laufkanäle inklusive RRB) ist das Kanalnetz erneut mit 
den zuvor genannten Regenereignissen simuliert wor-
den.  
Die Ergebnisse belegen, dass sich der Wasseraustritt 
aus der öffentlichen Kanalisation besonders bei seltenen 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 56 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
auf den Schutz des angrenzenden und tiefer liegenden Wohn-
gebietes „Gorenkamp“. Der Stadt Münster sei aus der frühzeiti-
gen Öffentlichkeitsbeteiligung bekannt, dass die Sorge vor 
Überflutung und Kanalisationsrückstau bei Starkregenereignis-
sen ein wichtiges Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sei. Die 
Regelwerke zur Bemessung und Nachweis von Kanälen und 
Leitungen (DIN-EN 752 Entwässerungssysteme außerhalb von 
Gebäuden, DIN 1986-100 Entwässerungsanlagen für Grundstü-
cke und Gebäude, DWA-A118 Bemessung und Nachweis von 
Entwässerungssystem) müsse nachgewiesen werden. Die DIN 
1986-100 fordere für Grundstücke mit mehr als 800 m² abfluss-
wirksamer Fläche (was auf das Feuerwehrbetriebsgelände zu-
träfe) die Durchführung eines Überflutungsnachweises für ein 
Niederschlagsereignis mit einer Wiederkehrzeit von mindestens 
T = 30 Jahre. Es wird sich danach erkundigt, wie das damit zu-
sammenpassen würde, dass die Stadt Münster für ihre Kanali-
sation in die sie die Regenmengen einleiten möchte, nur eine 
Überstaufreiheit für ein nur 10-jähriges Regenereignisse anset-
zen könne. 
und außergewöhnlichen Starkregenereignissen deutlich 
reduziert und mit der geplanten Entlastung der Kanalisa-
tion durch das RRB ein höherer Überflutungsschutz als 
im Ausgangszustand erreicht wird. 
Im technischen Regelwerk DWA-A 118 „Bewertung der 
hydraulischen Leistungsfähigkeit von Entwässerungs-
systemen“, werden die Anforderungen an Überstau- und 
Überflutungshäufigkeiten nach Schutzkategorien diffe-
renziert, die von der Nutzung des jeweiligen (Teil-)Ge-
bietes abhängen. Wohngebiete (z.B. „Gorenkamp“) sind 
danach der Schutzkategorie 2 zugeordnet (Überstaufrei-
heit bis einmal in 2 bzw. nach Sanierung in 3 Jahren, 
Überflutungshäufigkeit einmal in 20 Jahren), Einrichtun-
gen des Notfall-/Rettungswesens einschließlich Kata-
strophenschutz (z.B. Feuerwache) der Schutzkategorie 
4 (Überstaufreiheit bis einmal in 5 bzw. 10 Jahren, Über-
flutungshäufigkeit einmal in 50 Jahren). Die Prüfung ist 
erfolgt und der resultierende Handlungsbedarf in eine 
konkrete Ausbauplanung umgesetzt, die kurzfristig reali-
siert wird. 
Die hydraulischen Nachweise für die öffentlichen Ab-
wasseranlagen entsprechen den Anforderungen des 
DWA-A 118 bzw. der DIN-EN 752. DIN 1986-100 gilt für 
Grundstücke und Gebäude und wird bei der Entwässe-
rungsplanung für das Grundstück und die Gebäude der 
Feuerwache berücksichtigt. 
Der Überflutungsnachweis ist mit dem Entwässerungs-
antrag im Zuge des Bauantrages zu erbringen. Darin ist 
nachzuweisen, dass die Differenz der Niederschlags-
menge bei dem nachzuweisenden Ereignis (mindestens

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 57 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
30-jährige Wiederkehrzeit) und dem Bemessungsereig-
nis der Anschlussleitung (i.d.R. 2-jährige Wiederkehr-
zeit) auf dem Grundstück schadlos zurückgehalten wer-
den muss. In diesem Fall wird also nur die Bemessungs-
wassermenge der Anschlussleitung in das öffentliche 
Kanalnetz eingeleitet. 
Der Anregung, ein Entwässerungsgutachten zu erstel-
len, wurde im Grundsatz entsprochen. 
4.4.7 Private Schreiben vom 05.11.2024 (2x), 08.11.2024, 18.11.2024, 21.11.2024 (2x) 
 Es wird angeregt, aufgrund der Nähe zum Kinderspielplatz, den 
geplanten Regenrückhaltegraben aus Verkehrssicherungspflicht 
einzuzäunen. Dieser werde mit einer Tiefe von ca. 2,5 m ge-
plant. Aus Gleichbehandlungsgründen wird ein Schutz der Kin-
der gefordert, da das Regenrückhaltebecken an der Werland-
straße ebenfalls eingezäunt sei. 
Die Anregung berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange.  
Hinweis: 
Der geplante Regenrückhaltegraben wird mit einer Um-
zäunung in Höhe von 1,25 m geplant. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.5 Themenbezug (Lärm-)Immissionen 
4.5.1 Private Schreiben vom 05.11.2024, 07.11.2024 (2x), 08.11.2024, 11.11.2024, 15.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) 
 Es wird behauptet, dass durch das Vorhaben Verkehrs- und Be-
triebslärm – u.a. durch die Nutzung von Sirenen, laufenden Mo-
toren und weiteren betrieblichen Aktivitäten – entstünde, der zu 
einer dauerhaften Lärmbelastung führen würde. Dabei wird be-
hauptet, dass sich der Lärm negativ auf die Lebensqualität der 
Anwohnenden auswirken würde. Einige Stellungnahmen be-
haupten, dass nicht nur die Erholung und Nachtruhe beeinträch-
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Sicher-
stellung des Immissionsschutzes erfolgt jedoch auf 
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungs-
plan Nr. 627). 
Es ist davon auszugehen, dass sich die Lärmsituation 
durch die Inbetriebnahme der Feuer- und Rettungswa-
che zwar verändern wird – das Lärmgutachten im Rah-
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 58 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
tigt werde, sondern es könne auch zu gesundheitlichen Proble-
men wie Gehörschäden, Stress, Schlafstörungen sowie einem 
erhöhten Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen führen. 
men der Bauleitplanung kommt jedoch zu dem Ergeb-
nis, dass die geltenden Immissionsrichtwerte sowohl zur 
Tageszeit als auch zur ungünstigsten vollen Nacht-
stunde eingehalten bzw. deutlich unterschritten werden. 
Der Einsatzfall fällt grundsätzlich unter die „Aufrechter-
haltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ und 
entzieht sich somit einer stringenten schalltechnischen 
Betrachtung nach TA Lärm. Es ist beabsichtigt, dass im 
Einsatzfall eine Ampel-Vorrangschaltung der Lichtsignal-
anlagen Merkureck / Hohe Geest sowie Merkureck / 
Westfalenstraße zum Einsatz kommt. Der Einsatz des 
Martinshorns wird durch diese Maßnahme im Umfeld 
des Vorhabens weitestgehend minimiert. Eine Gesund-
heitsgefahr, selbst bei kurzzeitigen Geräuschspitzen 
(z.B. Martinshorn) wird ausgeschlossen. Bei geschlos-
senen Fenstern ist zur Nachtzeit keine Aufwachreaktion 
zu erwarten. 
4.5.2 Privates Schreiben vom 10.11.2024 
 Es wird behauptet, dass aufgrund der Feuer- und Rettungswa-
che von einer erheblichen Beeinträchtigung durch Betriebslärm 
auszugehen sei. 
Vgl. auch die Ausführungen zu 4.5.1. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.5.3 Private Schreiben vom 05.11.2024 (4x), 06.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) 
 Es wird beschrieben, dass die Feuer- und Rettungswache mit 
regelmäßigen Alarmausfahrten und Sireneneinsätzen einher-
gehe. Die zulässigen Grenzwerte der TA Lärm seien einzuhal-
ten. Der durch Sirenen, Motorengeräusche und weitere betrieb-
liche Aktivitäten entstehende Lärm könne zu Schlafstörungen 
Die Anregung berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Vgl. auch die Ausführungen zu 4.5.1. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 59 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
und chronischem Stress der Anwohnenden führen. Soweit die 
Lärmbelastung unzumutbar sei, werden für die Schlafräume der 
Anwohnenden Maßnahmen des passiven Schallschutzes gefor-
dert. 
Hinweis: Das Lärmgutachten kommt zu dem Ergebnis, 
dass die Immissionsrichtwerte sowohl zur Tages- aber 
auch zur Nachtzeit eingehalten bzw. unterschritten wer-
den. Das Einbauen passiver Schallschutzmaßnahmen 
am umgebenden Bestand ist somit nicht erforderlich. 
Zudem ist geplant den Einsatz des Martinhorns im Um-
feld des Vorhabens durch eine Ampelvorrangschaltung 
weitestgehend zu minimieren. 
4.5.4 Private Schreiben vom 08.11.2024, 11.11.2024, 21.11.2024 (3x) 
 Es wird die strikte Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten ein-
gefordert, um die Belastung durch den Betrieb der Feuer- und 
Rettungswache, insbesondere in den Nachtstunden und wäh-
rend der Ruhezeiten so gering wie möglich zu halten. 
Die Anregung berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange.  
Vgl. auch die Ausführungen zu 4.5.1. 
Hinweis: 
Es wird auf Kapitel 4 des Lärmgutachtens verwiesen. Im 
Regelbetrieb werden An- und Abfahrtbewegungen von 
7-20 Uhr in Ansatz gebracht. Dieses ist immissions-
schutzrechtlich mit der umgebenden Wohnnutzung ver-
einbar. Grundsätzlich werden für jede Feuer- und Ret-
tungswache Regeln für den Wachbetrieb aufgestellt. 
Diese sind jeweils mit den immissionsschutzrechtlichen 
Regelungen vereinbar. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.5.5 Privates Schreiben vom 21.11.2024

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 60 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
 Es wird beschrieben, dass sich die Schall- und Lichtemissionen 
von der Feuer- und Rettungswache auf die umgebende Bebau-
ung legen würde. Ein nächtliches Ausrücken der Einsatzkräfte 
würde die Erholung der Anwohnenden einschränken. 
Vgl. auch die Ausführungen zu 4.5.1. 
Auch die konkreten Auswirkungen der nutzungsbeding-
ten Lichtimmissionen durch die Planung auf die Nach-
barschaft betreffen nicht die Regelungsebene des Flä-
chennutzungsplans. Gesunde Wohn- und Arbeitsver-
hältnisse werden sichergestellt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.5.6 Private Schreiben vom 05.11.2024, 07.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) 
 Der Verkehrs- und Betriebslärm beeinträchtige die beruflichen 
und privaten Tätigkeiten der Anwohnenden, da die Konzentrati-
onsfähigkeit und Produktivität gestört werde. Außerdem wird in 
einigen Anregungen behauptet, dass die Tätigkeiten im Haus 
und Garten beeinträchtigt werden würde. 
Vgl. auch die Ausführungen zu 4.5.1. 
Durch die festgesetzte Lärmschutzwand und weitere im-
missionsschutzrechtliche Festsetzungen im Rahmen 
des Bebauungsplans Nr. 627 werden gesunde Wohn- 
und Arbeitsverhältnisse sichergestellt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.5.7 Privates Schreiben vom 21.11.2024 
 Es wird behauptet, dass sich der Lärm an der Lärmschutzwand 
vorbeidränge und auf direktem Wege die Wohn- und Schlaf-
räume der nördlichen Bebauung erreichen würde. Es wird auf 
Seite 70 des Lärmgutachtens verwiesen. Der dortige blaue 
Kreis würde eine unbehinderte Schallausbreitung bis zu den 
Ruhe- und Entspannungszonen der nördlichen Wohnbebauung 
darstellen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Sicher-
stellung des Immissionsschutzes erfolgt auf Ebene der 
verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 627). 
Ergänzender Hinweis: 
Die Lage (auch das Ende) der Lärmschutzwand wurde 
im Lärmgutachten zugrunde gelegt. Das Lärmgutachten 
weist nach, dass im Wartungs- und Übungsbetrieb zzgl. 
Einsatzbetrieb am Immissionsort mit einem Lärmpegel 
von 42 dB(A) im Worst-Case-Fall (ohne Logistiklager) zu 
rechnen ist. Für allgemeine Wohngebiete gilt grundsätz-
lich der Schalltechnische Orientierungswert der 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 61 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
DIN18007-1 von 55 dB(A) tags. Somit weist das Lärm-
gutachten nach, dass mit der platzierten Lärmschutz-
wand die geltenden Immissionswerte eingehalten wer-
den. 
4.5.8 Privates Schreiben vom 21.11.2024 
 Es wird erläutert, dass die Lärmschutzwand bis an den öffentli-
chen Fuß- und Radweg herangeführt und nach Süden bis auf 
die Höhe des westlichen Kinderspielplatzes abgeschwenkt wer-
den solle, damit neugierige Kinder baulich von der Feuer- und 
Rettungswache abgeschirmt werden würden. Außerdem wür-
den Lärmimmissionen nach Norden unterbunden werden. Es 
wird auf die Begründung zum Bebauungsplan hingewiesen, 
dass die Lärmschutzwand keine Löcher haben dürfe; an dieser 
Stelle jedoch ein breites Loch vorgesehen sei. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Sicher-
stellung des Immissionsschutzes erfolgt auf Ebene der 
verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 627). 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.5.9 Private Schreiben vom 14.11.2024, 18.11.2024, 21.11.2024 
 Es wird kritisiert, dass die mit dem Vorhaben verbundenen Lär-
mimmissionen die Anwohnenden des Gorenkamps beeinträchti-
gen würden, während andere Anwohnende durch die Errichtung 
von Lärmschutzwänden besser geschützt werden würden. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Sicher-
stellung des Immissionsschutzes erfolgt auf Ebene der 
verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 627). 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.5.10 Privates Schreiben vom 21.11.2024 
 Es wird behauptet, dass die 4 m hohe Lärmschutzwand in einer 
Bodensenke läge und somit lediglich ca. 3,5 m betrage. Der 
Lärm würde über die Oberkante der Lärmschutzwand hinausge-
hen. Das Gebäude der Feuer- und Rettungswache würde die 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Sicher-
stellung des Immissionsschutzes erfolgt auf Ebene der 
verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 627). 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 62 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Lärmschutzwand um ca. 27 m überragen; dementsprechend sei 
die Lärmschutzwand bedeutungslos. 
4.5.11 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 
 Es wird befürchtet, dass die Lärmschutzwand, wie der nahege-
legene Garagenhof, beschmiert werden würde. Darum werde 
eine Begrünung der Lärmschutzwand oder die Errichtung des 
ursprünglich vorgesehenen Walls plus Lärmschutzwand gefor-
dert. 
Die Anregung berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.5.12 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024 (2x) 
 Es wird zu Bedenken gegeben, dass ein Verstoß gegen das 
Gebot des Schutzes der Anwohnenden vor den Folgen des Kli-
mawandels vorläge, da der Luftaustausch durch eine 4 bis 4,5 
m hohe Lärmschutzwand unterbrochen werde. Es wird darauf 
hingewiesen, dass gem. KAnG NW alle Träger öffentlicher Auf-
gaben verpflichtet seien, die Klimafolgen bei Planungen und 
Entscheidungen zu berücksichtigen. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, berühren 
maßstabsbedingt (Auswirkungen durch die geplante 
Lärmschutzwand) jedoch keine auf der Ebene der Flä-
chennutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstel-
lungs- oder Abwägungsbelange.  
Die Hauptwindrichtung in dem Untersuchungsraum ist 
West-Südwest. Da die Lärmschutzwand in westöstlicher 
Richtung am nördlichen Rande der Teilfläche östlich der 
Hohen Geest geplant ist, wird diese aller Voraussicht 
nach keinen bis sehr geringen Einfluss auf den Luftaus-
tausch der nördlich gelegenen bestehenden Bebauung 
haben. Eine Unterbrechung des Luftaustausches ist 
nicht zu befürchten. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.5.13 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024, 19.11.2024 (2x), 21.11.2024

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 63 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
 Es wird behauptet, dass durch die Planung Beeinträchtigungen 
entstünden, die maßgeblich seien und die die Stadt Münster bei 
der Planung abzuwägen habe. Dabei werden zwei Orientie-
rungssätze des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE -4 B 
209/94-) zitiert: 
1. „Vermeidet der vorgesehene Lärmschutz zwar nachteilige 
Lärmeinwirkungen und ist er auch im Sinne des BImSchG aus-
reichend, dann können gleichwohl andere Folgen, die mit den 
durchgeführten Lärmschutzmaßnahmen verbunden sind, abwä-
gungserheblich sein. Die Beachtung des BImSchG dispensiert 
bei der Feststellung des Plans nicht von dem Gebot, andere 
sich ggf. aufdrängende Folgen zu ermitteln und über ihre Erheb-
lichkeit im Rahmen der Gesamtplanung abwägend nachzuden-
ken.“ 
2. „Kann eine effektive Lärmminderung nicht ohne neue nachtei-
lige Folgen erreicht werden, dann muss - nach Maßgabe weite-
rer Umstände - der beabsichtigte aktive Lärmschutz oder ggf. 
die Planung insgesamt unterbleiben.“ 
Unter „andere Folgen“ sei der Verstoß gegen den gesetzlichen 
Auftrag nach KAnG NW zu verstehen, nachdem die Stadt 
Münster die Anwohnenden vor den Folgen des Klimawandels 
(Hitzestau, Wegfall der Frischluftschneise) zu schützen habe 
sowie der Verstoß gegen das im Baurecht allgemein geltende 
Gebot der Rücksichtnahme (gem. §1 Abs. 5 BauGB i.V.m. § 15 
BauNVO sowie § 34 Abs. 1 BauGB). 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, berühren 
maßstabsbedingt (Auswirkungen durch die geplante 
Lärmschutzwand) jedoch keine auf der Ebene der Flä-
chennutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstel-
lungs- oder Abwägungsbelange.  
Bezüglich des Rücksichtnahmegebots wird zudem auf 
die Ausführungen zu 4.3.1 und 4.3.2 verwiesen. Auch 
ein Verstoß der Planungen der 88. Änderung des Flä-
chennutzungsplans gegen den gesetzlichen Auftrag 
nach KlAnG NW ist nicht ersichtlich. Durch die Auf-
nahme eines Teilbereichs des 2. Grünrings in den Plan-
bereich können auf der Maßstabsebene des Flächen-
nutzungsplans wichtige Funktionen des Grünrings (u. a. 
klimaökologischer Ausgleichsraum) planungsrechtlich 
abgesichert und aufrechterhalten werden. 
Nach Auffassung der Stadt Münster sind mit dem vorge-
sehenen Lärmschutz keine weiteren Folgen verbunden, 
die abwägungserheblich sind. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.5.14 Private Schreiben vom 05.11.2024, 06.11.2024, 07.11.2024 (2x), 08.11.2024, 10.11.2024, 11.11.2024, 12.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (2x), 
21.11.2024 (3x)

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 64 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
 Es werden passive Schallschutzmaßnahmen, wie z.B. schallge-
dämmte Fester für die Schlafzimmer der anregenden Personen, 
gefordert. Begründet wird dies mit den entstehenden Lärmim-
missionen. Einige Stellungnahmen führen aus, dass dieses auf 
Kosten der Stadt Münster passieren müsse. Weitere Maßnah-
men zur Reduzierung der Lärmbelastung sollen ergriffen wer-
den. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange.  
Hinweis: 
Das Lärmgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die 
Immissionsrichtwerte sowohl zur Tages- aber auch zur 
Nachtzeit eingehalten bzw. unterschritten werden. Das 
Einbauen passiver Schallschutzmaßnahmen am umge-
benden Bestand ist somit nicht erforderlich. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.5.15 Privates Schreiben vom 21.11.2024 
 Es wird eine Passage aus dem Lärmgutachten zitiert: „Es wird 
empfohlen zumindest für zum Schlafen / zur Erholung genutzte 
Räume mit fensterunabhängigen Lüftungseinrichtungen vorzu-
sehen.“ 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange.  
Hinweis: 
Das Zitat stammt aus dem Schallgutachten im Rahmen 
der Bauleitplanung unter dem Kapitel „Schallschutzmaß-
nahmen für das Bauvorhaben“ – es handelt sich also um 
Empfehlungen für die Schlaf- und Erholungsräume der 
Feuer- und Rettungswache 3. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.5.16 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (4x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) 
 Es wird befürchtet, dass der Baulärm die Lebensqualität, Erho-
lungsfunktion des Gartens und Konzentrationsfähigkeit ein-
schränken würde. Es wird behauptet, dass die die Lärmimmissi-
onen zu gesundheitlichen Problemen (Schlafstörungen, Stress, 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange.  
Der temporär entstehende Baulärm ist nicht Inhalt der 
Bauleitpläne. Es ist beabsichtigt, über den Verlauf der 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 65 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Hörschäden) und einer vermin-
derten Lebensqualität führen würden. In einigen Anregungen 
wird behauptet, dass dies den Anforderungen des § 1 BauGB 
widersprechen würde. Daher werden Maßnahmen nach der 
AVV Baulärm und der 32. BImSchV- Geräte und Maschinen-
lärmschutzverordnung gefordert, um die Lärmbelastung wäh-
rend der Bauphase zu reduzieren. Die darin geregelten Grenz-
werte und zulässigen Nutzungstage /-zeiten seien einzuhalten. 
Dazu gehöre, dass die Anwohnenden transparent über den ge-
planten Bauablauf, insbesondere über lärmintensive Bauab-
schnitte, informiert werden. In einigen Anregungen werden 
Lärmschutzwände entlang der betroffenen Bauabschnitte gefor-
dert. 
Bautätigkeiten alle geltenden rechtlichen Vorgaben zum 
Lärmschutz, zu Arbeitszeiten und zu Lärmemissionen 
einzuhalten. 
4.5.17 Privates Schreiben vom 21.11.2024 
 Es wird behauptet, dass die getätigten Aussagen im Kapitel 4.6 
der Begründung zum Bebauungsplan bzw. Flächennutzungs-
plan fehlerhaft seien. Zitiert wird der Auszug: „Lärmgutachten 
kommt zu dem Ergebnis, dass die geltenden Immissionsricht-
werte sowohl zu[r] Tageszeit als auch zur ungünstigsten vollen 
Nachtstunde eingehalten bzw. deutlich unterschritten werden.“ 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.  
Das Schallgutachten wurde mit einer hohen Prognosesi-
cherheit im Rahmen zwischen +1 dB / -3 dB und jeweils 
auf der sicheren Seite erstellt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.5.18 Private Schreiben vom 05.11.2024, 07.11.2024, 11.11.2024, 15.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 
 Es wird angeregt, geeignete Maßnahmen zur Minimierung einer 
Luftverschmutzung vorzusehen. Durch die Inbetriebnahme der 
Feuer- und Rettungswache würde eine erhöhte Luftverschmut-
zung durch Abgase (Stickoxide und Feinstaub, da dieselbetrie-
bene Fahrzeuge eingesetzt werden würden) der Einsatzfahr-
zeuge sowie andere Verbrennungsprozesse entstehen. Diese 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. Weitere Informationen können 
den (Abwägungs-)Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 
627 entnommen werden. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 66 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Emissionen würden die Umwelt sowie die Gesundheit der An-
wohnenden negativ beeinflussen und langfristig negative Aus-
wirkungen auf die Luftqualität verursachen. Einige Stellungnah-
men befürchten in diesem Zusammenhang auch eine Geruchs-
belästigung. 
Ergänzender Hinweis: 
Es wird jedoch von keinen schädlichen Auswirkungen 
auf die Bevölkerung aufgrund von Luftverschmutzungen 
ausgegangen. 
4.5.19 Privates Schreiben vom 21.11.2024 
 Es wird behauptet, dass die Luftverschmutzung nicht nur den 
Anwohnenden, sondern auch den Kindern auf dem Kinderspiel-
platz schädigen würde. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange.  
Hinweis:  
Sowohl vom Betrieb der Feuer- und Rettungswache 
(vgl. Pkt. 4.5.18) als auch vom verkehrlichen Aufkom-
men (vgl. Pkt. 4.2.3, 4.2.4) ist von keiner (relevanten) 
Luftverschmutzung auszugehen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.5.20 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024, 21.11.2024 
 Es wird eine Geruchsbelästigung durch die Lagerung von Ge-
fahrenstoffen (z.B. Tankmöglichkeit, Schutzmaßnahmen für A-
B-C-Einsätze) in Haus und Garten befürchtet. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Ergänzender Hinweis: Auf dem Gelände der Feuer- und 
Rettungswache wird eine unterirdische Tankanlage ge-
plant. Diese ist mit den normativ vorgeschriebenen Zapf-
pistolen mit Rückführungsvorrichtung für Dämpfe verse-
hen. Ein Gasrückführungssystem für Dieseldämpfe ist 
nicht vorgesehen. Dies ist bei Tankanlagen auch nicht 
üblich. Die Belüftung des Tanks erfolgt über eine über-
dacht geführte Leitung.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 67 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Bezüglich der vermuteten Lagerung von Gefahrenstof-
fen wird auf Pkt. 4.5.22 verwiesen. 
4.5.21 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024, 19.11.2024 
 Es wird eine Geruchsbelästigung durch vermehrtes Eindringen 
von Abgasen in Haus und Garten befürchtet. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Ergänzender Hinweis: Zwischen den Gebäuden der 
Feuer- und Rettungswache und den nördlich angrenzen-
den Gärten liegen mindestens 14,5 m Entfernung.  
Vgl. auch die Ausführungen zu 4.5.18. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.5.22 Privates Schreiben vom 21.11.2024 
 Es wird erwartet, dass eine umfassende Aufklärung über die mit 
der Lagerung verbundenen Risiken und die Berücksichtigung 
von Umwelt- und Gesundheitsaspekten im Hinblick auf die 
Emissionen von Luftschadstoffen betrieben werde. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange.  
Ergänzender Hinweis: An dem Standort werden die für 
den Betrieb einer Feuer- und Rettungswache erforderli-
chen Stoffe gelagert. Dies sind Betriebs-, Schmier- und 
Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge und Verbrenner-Aggre-
gate, Reinigungs- und Desinfektionsmittel für den man-
nigfaltigen Gebrauch, Chlortabletten für die Trinkwasser-
aufbereitung und Jodtabletten für den Bevölkerungs-
schutz. Letztgenannte werden in entsprechenden Be-
hältnissen und Auffangsystemen gelagert, um im Falle 
einer Havarie keine Ausweitung von Schadstoffen si-
cherzustellen.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 68 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Am Standort der Feuer- und Rettungswache 3 wird nicht 
der genehmigungspflichtige Prüfstrahler der Feuerwehr 
Münster gelagert. 
Die Abwehr von ABC-Gefahren erfolgt nach den Vorga-
ben der Feuerwehr-Dienstvorschrift 500. Die dazu benö-
tigten Ausrüstungsmaterialen werden, wenn Sie nach 
dem Einsatz verschmutzt sind, geprüft und anschlie-
ßend ordnungsgemäß gereinigt, aufgearbeitet oder ent-
sorgt. Oberstes taktisches Ziel der Gefahrenabwehr-
maßnahmen ist es, keine Schadstoffe von den Einsatz-
stellen an die Wachen zu nehmen. Die Entsorgung von 
abgepumpten und / oder aufgefangenen Schadstoffen 
erfolgt durch Fachunternehmen. Die dafür erforderlichen 
Behältnisse werden bei der Feuerwehr vorgehalten, im 
Einsatzfall zur Einsatzstelle gebracht und nach der Ent-
sorgung der Schadstoffe gereinigt von dem Fachunter-
nehmen an die Feuerwehr geliefert. 
Eine Bekämpfung von ABC-Gefahren durch den Einsatz 
von der Schadwirkung eines Stoffes entgegenwirkenden 
chemischen Substanzen, findet nicht statt. Daher ergibt 
sich auch kein Lagerungsbedarf etwaiger Stoffe. 
4.5.23 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) 
 Es wird zu Bedenken gegeben, dass die Lagerung von Gefah-
renstoffen (Tankmöglichkeit, Schutzmaßnahmen für A-B-C-
Einsätze, Chemikalien, Kraftstoffe oder Löschmittel) ein erhöh-
tes Risiko für die Anwohnenden darstellen würde. Es wird be-
hauptet, dass bei Unfällen die gelagerten Substanzen Gesund-
heitsrisiken und bei Bränden und Explosionen einen erheblichen 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange.  
Vgl. auch die Ausführungen zu 4.5.21. 
Ergänzender Hinweis: Die Löschmittel werden in für den 
Transport und die Lagerung zugelassenen Behältnissen 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 69 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Sachschaden (Kontamination) an den umliegenden Immobilien 
auslösen würden. Einige Stellungnahmen fordern eine Aufklä-
rung über die Lagerung mit den verbundenen Risiken und die 
Berücksichtigung von Umwelt- und Gesundheitsaspekten im 
Hinblick auf die Emission von Luftschadstoffen. Einige Anreger 
behaupten, dass dadurch eine Wertminderung der umliegenden 
Immobilien ausgelöst werde (§ 15 BImSchG). 
vorgehalten. Eine Übersicht der an der Feuer- und Ret-
tungswache gelagerten Einsatzmittel ist in der Chemika-
lienliste der Feuer- und Rettungswache nach deren Fer-
tigstellung hinterlegt. 
Im Ergebnis ist von keinem erhöhten Risiko der Anwoh-
nenden durch die Lagerung von Gefahrenstoffen auszu-
gehen.  
Die Behauptung einer Wertminderung der umliegenden 
Immobilien kann nicht nachvollzogen werden. 
4.5.24 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024, 21.11.2024 
 Es wird mitgeteilt, dass das Gelände der Feuer- und Rettungs-
wache in den Abend- und Nachtstunden durchgehend beleuch-
tet sei. Dabei würde eine dauerhafte künstliche Beleuchtung 
dem natürlichen Schlaf-Wach-Rhythmus der Anwohnenden 
schaden, da Schlafzimmer Richtung Vorhabengrundstück liegen 
würden. Es wird eine Beeinträchtigung der Gesundheit durch 
dauerhafte nächtliche  Lichtimmissionen befürchtet. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Sicher-
stellung des Immissionsschutzes erfolgt auf Ebene der 
verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 627). 
Ergänzender Hinweis:  
Beim Bau der Feuer- und Rettungswache 3 sind Be-
leuchtungskörper an der Fassade und als Mastleuchten 
mit vorrangig nach unten gerichtetem Lichtaustritt vorge-
sehen. Die Steuerung für Verkehrswege soll automa-
tisch über Dämmerung und Zeit erfolgen. Die Sport- und 
Übungsflächen sind grundsätzlich manuell gesteuert 
und nur im Nutzungsfall eingeschaltet. Die Beleuchtung 
wird nach DIN 12464 ausgelegt und nicht heller als übli-
che Straßen- und Fußwegbeleuchtung. Im Alarmfall wird 
die Beleuchtung im Bereich der Hallentore nach DIN 
14092 für einen zeitlich begrenzten Bereich, ca. 5-10 Mi-
nuten, erhöht, um ein Ausrücken der Einsatzkräfte si-
cher zu ermöglichen. Danach erfolgt automatisch eine 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 70 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Reduzierung der Beleuchtungsstärke auf das ursprüngli-
che Niveau. 
4.5.25 Privates Schreiben vom 21.11.2024 
 Es wird zu bedenken gegeben, dass Sonnenaufgänge weniger 
bzw. gar nicht gesehen werden können, weil das Vorhaben die 
Sicht versperren würde. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.6 Themenbezug Formalitäten 
4.6.1 Private Schreiben vom 05.11.2024 (3x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024, 19.11.2024, 21.11.2024 
 Es wird darauf hingewiesen, dass in der Bekanntmachung der 
Planungsauslegung keine Postanschrift für die schriftliche Ab-
gabe von Stellungnahmen bzw. Einwendungen angegeben sei. 
Das Abgeben der Stellungnahmen per Online-Formular wird kri-
tisch hinterfragt. Es wird gefragt, ob dadurch ein Verfahrensfeh-
ler vorläge. 
Die Bekanntmachung entspricht § 3 Abs. 2 BauGB, wel-
cher mit Wirkung zum 07.07.2023 novelliert wurde. Zu-
sätzlich wurden die Unterlagen im Kundenzentrum des 
Stadthauses 3 der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. 
Es liegt kein Verfahrensfehler vor. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.6.2 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 07.11.2024 (2x), 11.11.2024, 18.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) 
 Es wird mitgeteilt, dass die ausgelegten Unterlagen nicht voll-
ständig seien und das Informationsbedürfnis der Anwohnenden 
nicht befriedige. Begründet wird dieses mit dem Schwärzen 
ganzer Textpassagen in der Stellungnahme des Städtischen 
Tiefbauamts zum Vorentwurf des Bebauungsplans. 
Die Stellungnahme des Tiefbauamtes wurde aus Daten-
schutzgründen (Namen) geschwärzt. Außerdem wurden 
Passagen geschwärzt, die über die Erschließungs- und 
Kanalanschlussbeiträge, Kanalanschlusskosten sowie 
Ausgleichsmaßnahmen, die auch für städtische Projekte 
zu leisten sind, informiert. Eine nicht geschwärzte Vari-
ante wurde anschließend zur Verfügung gestellt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.6.3 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x)

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 71 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
 Es wird auf die in der Petition der Initiative Hohe Geest / Goren-
kamp vom 06.10.2022 enthaltenen Abbildungen (S. 7 und 8) 
hingewiesen. Der Petitionsausschuss des Landtags NRW habe 
mit Datum vom 22.05.2023 der Initiative mitgeteilt, dass „die 
Stadt Münster darauf hingewiesen wird, dass die in der Petition 
dargelegten Bedenken der Initiative, sowohl was den Schutz der 
Frischluftschneisen als auch den Schutz der umgebenden Be-
bauung vor zukünftig vermehrt auftretenden Starkregen und ih-
rer Folgen betrifft, klar nachvollziehbar sind.“  
Es wird kritisiert, dass dennoch das Vorhaben weiterverfolgt 
werde. 
Die Mitteilung des Petitionsausschusses fügt nach der 
zitierten Passage aus, dass „ein Anlass für kommu-
nalaufsichtliche Maßnahmen […] jedoch nicht erkennbar 
[ist]. Weiter wird ausgeführt, dass „insgesamt […] der 
Petitionsausschuss keinen Anlass [sieht], der Landesre-
gierung (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und 
Digitalisierung; Ministerium für Umwelt, Naturschutz und 
Verkehr) Maßnahmen zu empfehlen. Demnach ist eine 
Fortführung des Vorhabens, welches dem Schutz der 
Öffentlichkeit dient, nur folgerichtig. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.6.4 Privates Schreiben vom 21.11.2024 
 Es wird kritisiert, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung obsolet ge-
wesen sei, da die Entscheidung für die Lage im Norden des 
Plangebietes und der Wegfall der Schutzzone III bereits getrof-
fen war. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.6.5 Privates Schreiben vom 21.11.2024 
 Es wird gefordert, die Offenlage zu verlängern, um gutachterli-
che Stellungnahmen einzuholen und die Klärungsmängel aus-
zuräumen. 
Einer Verlängerung der Offenlage kann nicht stattgege-
ben werden. Sofern aus der Abwägung und den einge-
gangenen Stellungnahmen hervorgeht, dass Änderun-
gen an den Planunterlagen notwendig sind, könnte eine 
erneute Veröffentlichung zur Abgabe von Stellungnah-
men berücksichtigt werden. Eine solche Notwendigkeit 
besteht aktuell nicht. 
Der Stellungnahme, eine er-
neute Beteiligung der Öffentlich-
keit durchzuführen, wird nicht 
gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1.12 
4.6.6 Privates Schreiben vom 21.11.2024

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 72 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
 Es wird behauptet, dass eine Kompromisssuche unmöglich ge-
macht werde, Kompromisse aber Zukunft schaffen würden. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.6.7 Privates Schreiben vom 21.11.2024 
 Es wird kritisiert, dass bislang keine konkrete, sachkundige Prü-
fung bzw. Bewertung stattgefunden habe. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.7 Themenbezug Wertminderung 
4.7.1 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024 (2x), 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) 
 Es wird behauptet, dass durch die dauerhafte Lärmbelastung 
aufgrund des Betriebs der Feuer- und Rettungswache und ei-
nem erhöhten Verkehrsaufkommen auf der Hohen Geest (u.a. 
auch durch die An- und Abfahrt von über 100 Beschäftigten), 
welche auch mit einer erhöhten Luftverschmutzung (u.a. durch 
Abgase oder Verbrennungsprozesse) einhergehe, von einer 
Wertminderung der angrenzenden Immobilien auszugehen sei. 
Die Aufenthaltsqualität und Erholungsfunktion würde beein-
trächtigt werden. Es wird eine Entschädigung gefordert. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange.  
Eine Bewertung einer potenziellen Wertminderung der 
angrenzenden Immobilien durch eine befürchtete Luft-
verschmutzung ist nicht Inhalt der Bauleitpläne. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.7.2 Private Schreiben vom 12.11.2024, 21.11.2024 
 Es wird eine Reduzierung des Bodenrichtwerts der umliegenden 
Quartiere angeregt. Dieses wird dadurch begründet, dass auf-
grund des Vorhabens eine geringere Lebensqualität ausgelöst 
werde, die den Verkaufswert des Hauses verringern würde. Ei-
nige Anreger führen aus, dass der verminderte Bodenrichtwert 
zu einer Anpassung der Grundsteuer führen würde. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange.  
Eine Reduzierung des Bodenrichtwerts der umliegenden 
Quartiere ist nicht Inhalt der Bauleitpläne. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 73 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
4.7.3 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 15.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) 
 Es wird kritisiert, dass die Anwohnenden des Gorenkamps be-
einträchtigt und belastet werden würden. Die Stadt Münster 
würde auf Kosten ihrer Bürgerinnen und Bürger, deren Eigen-
tum eine Wertminderung erfahren würde und zu Lasten der Bür-
gerinnen und Bürger, deren Gesundheit durch das Vorhaben 
beeinträchtigt werden würde, sparen. Es handele sich um Be-
einträchtigungen verfassungsmäßig geschützter Grundrechte. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.  
Das Ziel der Bauleitplanung ist, dass die Feuerwehr von 
ihrem Standort die Gefahrenabwehr in einem definierten 
Radius und innerhalb einer Hilfsfrist sicherstellen muss. 
Unter dieser Maßgabe sind die Standortsuche und letzt-
lich diese Standortwahl erfolgt.  
Durch die festgesetzte Lärmschutzwand und weitere im-
missionsschutzrechtliche Festsetzungen im Rahmen 
des Bebauungsplans Nr. 627 werden gesunde Wohn- 
und Arbeitsverhältnisse sichergestellt. Eine angemes-
sene Rücksichtnahme seitens der hier vorliegenden Pla-
nung ist hierdurch sichergestellt. 
Mit dem Vorhaben wird ein wesentlicher Vorteil gerade 
für die angrenze Wohnbevölkerung, aber auch darüber-
hinausgehende Bevölkerung beabsichtigt, da der aktu-
elle Feuerwehrstandort dem stark gewachsenen Stadt-
teil nicht mehr angemessen gerecht werden kann. Das 
betrifft auch die Anwohnenden des Gorenkamps, 
wodurch auch von einem unmittelbaren Vorteil gespro-
chen werden kann. Es besteht akuter Handlungsbedarf, 
dem mit den Bauleitplänen entsprochen wird. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.7.4 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) 
 Es wird kritisiert, dass eine weitere Wertminderung der umlie-
genden Immobilien und Grundstücke verursacht werde, da der 
freie Blick nach Süden auf eine Pferdewiese verbaut werde. Die 
Wertminderung würde durch die Art der Bebauung verstärkt 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 74 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
werden. Es würde sich um einen schwerwiegenden Eingriff in 
das grundrechtlich geschützte Eigentum handeln. In einigen An-
regungen wird eine Entschädigung bzw. Kompensation gem. § 
1 Abs. 5 BauGB gefordert. 
Hinweis: 
Eine Bewertung einer potenziellen Wertminderung der 
angrenzenden Immobilien durch die Verbauung des 
freien Blicks ist weder Inhalt der Änderung des Flächen-
nutzungsplans noch des Bebauungsplans Nr. 627. 
Grundsätzlich gibt es kein Recht auf die gewohnte Aus-
sicht.  
4.7.5 Privates Schreiben vom 21.11.2024 
 Es wird behauptet, dass die potenzielle Gefährdung zu einer 
Wertminderung der umliegenden Immobilien führen würde. Da-
bei wird auf § 15 BImSchG verwiesen. Als Gründe werden u.a. 
die Überflutung der Straßen Hohen Geest und Gorenkamp ge-
nannt. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.7.6 Privates Schreiben vom 15.11.2024 
 Es wird kritisiert, dass ohne Rücksicht auf die Anwohnenden 
des Gorenkamps geplant werde. Es wird behauptet, dass deren 
Eigentum eine Wertminderung erfahren würde und Auswirkun-
gen auf die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger habe. Da-
mit würden verfassungsmäßig geschützte Grundrechte verletzt 
werden. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.  
In Bezug auf das Rücksichtnahmegebot wird auch auf 
die Ausführungen zu 4.3.1 und 4.3.2 verwiesen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.8 Themenbezug Bauphase 
4.8.1 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 11.11.2024, 14.11.2024, 15.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x)

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 75 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
 Es wird behauptet, dass durch die Bauarbeiten – aufgrund von 
Erschütterungen, Schwingungen, Vibrationen und Veränderun-
gen des Grundwassers – Bauschäden (z.B. Setzrisse) an den 
vorhandenen Gebäuden entstünden. In einigen Anregungen 
wird die Erstellung eines Gutachtens gefordert, in dem geprüft 
wird, ob solche Schäden auftreten können. Dieses sei den An-
wohnenden vorzulegen.  
Es wird angeregt, eine Beweissicherung zu den Immobilien der 
anregenden Personen durchzuführen.  
Durch die Baumaßnahme entstehende Gebäudeschäden seien 
auf Kosten der Stadt Münster zu beseitigen. 
Die Hinweise und die Anregung berühren keine auf der 
Ebene der Flächennutzungsplanung zu berücksichtigen-
den Darstellungs- oder Abwägungsbelange.  
Ergänzender Hinweis: 
Es ist geplant, dass im Rahmen von gutachterlichen 
Leistungen im Vorfeld der Baumaßnahmen eine Beweis-
sicherung durchgeführt wird. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.8.2 Private Schreiben vom 10.11.2024, 12.11.2024, 21.11.2024 
 Es wird darauf hingewiesen, dass bei Schäden durch die Bau-
maßnahmen rechtliche Schritte gegen die Stadt Münster einge-
leitet werden. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.8.3 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 15.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024, 21.11.2024 
 Es wird eine regelmäßige Straßenreinigung angeregt. Es wird 
befürchtet, dass der Baustellenverkehr zur Verschmutzung der 
Straße Hohe Geest und dadurch der Autos, Kleidung und Fahr-
räder führen werde. Sofern keine regelmäßige Straßenreinigung 
erfolge, werde eine Erstattung des Reinigungsaufwands (Auto- 
und Fahrradwäsche, Reinigung der Kleidung) gefordert. Ent-
sprechende Vereinbarungen seien in den Bauverträgen vorzu-
sehen. 
Die Hinweise und die Anregung berühren keine auf der 
Ebene der Flächennutzungsplanung zu berücksichtigen-
den Darstellungs- oder Abwägungsbelange.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.8.4 Private Schreiben vom 05.11.2024, 07.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024, 21.11.2024

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 76 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
 Während der Bauphase werde mit Verschmutzungen der Ter-
rasse, Fenster, Vordach und Gartenmöbel durch Baustaub ge-
rechnet. Es wird angeregt, die Belastung durch Baustaub auf 
ein zumutbares Maß zu minimieren und Schutzmaßnahmen zu 
ergreifen. Werde ein unzumutbarer Verschmutzungsgrad er-
reicht, würde eine Reinigung auf Kosten der Stadt bzw. deren 
Beauftragten verlangt. Entsprechende Vereinbarungen seien in 
die Bauverträge aufzunehmen. 
Die Hinweise und die Anregung berühren keine auf der 
Ebene der Flächennutzungsplanung zu berücksichtigen-
den Darstellungs- oder Abwägungsbelange.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.8.5 Private Schreiben vom 05.11.2024 (2x), 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 21.11.2024 
 Es wird eine Vermeidung der Verschmutzungen der umliegen-
den Solaranlagen durch Baustaubemissionen gefordert. Es wird 
behauptet, dass durch den verursachten Baustaub mit einer Er-
tragsminderung von 15 - 20% zu rechnen sei. Bei unzureichen-
den Schutzmaßnahmen und Erreichen eines ertragsmindernden 
Verschmutzungsgrades werde eine Reinigung der Anlagen auf 
Kosten der Stadt bzw. deren Beauftragten gefordert. Entspre-
chende Vereinbarungen seien in die Bauverträge aufzunehmen. 
Der Hinweis und die Forderung berühren keine auf der 
Ebene der Flächennutzungsplanung zu berücksichtigen-
den Darstellungs- oder Abwägungsbelange.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.9 Themenbezug Freiraum und Natur 
4.9.1 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) 
 Es wird darauf hingewiesen, dass sich der NABU Stadtverband 
Münster in seiner Stellungnahme vom 18.01.2024 gegen die In-
anspruchnahme der Flächen ausgesprochen habe. In den Anre-
gungen wird behauptet, dass die Teilinanspruchnahme der 
Grünfläche des 2. Grünrings im Widerspruch zu der Aufgaben-
stellung der öffentlichen Hand nach dem KAnG stehe. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 77 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
4.9.2 Private Schreiben vom 05.11.2024, 18.11.2024, 21.11.2024 
 Es wird zu Bedenken gegeben, dass der Erholungswert der 
Gärten beeinträchtigt werde. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.9.3 Privates Schreiben vom 21.11.2024 
 Es wird darauf hingewiesen, dass ein Eisvogel als seltener Gast 
im Garten der anregenden Person vorbeischauen würde. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.9.4 Private Schreiben vom 14.11.2024, 15.11.2024, 18.11.2024, 21.11.2024 (2x) 
 Es wird zu bedenken gegeben, dass durch das Vorhaben eine 
klimatisch bedeutsame Grünfläche versiegelt werden würde. 
Diese diene als Frischluftschneise für das umliegende Wohnge-
biet. Dadurch würde die Hitzebelastung in den Sommermonaten 
erhöht werden. In einigen Anregungen wird erklärt, dass dieses 
insbesondere die älteren und gesundheitlich vorbelasteten An-
wohnenden beeinträchtigen werde. 
Vgl. auch die Ausführungen zu 2.5.1;  
zur Standortwahl s. auch 3.1.1 und 4.1.1. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.9.5 Privates Schreiben vom 15.11.2024, 21.11.2024 
 Es wird darüber informiert, dass nach dem Klimaanpassungsge-
setz (KAnG) die Träger Öffentlicher Aufgaben seit Juli 2024 ver-
pflichtet seien, Klimafolgen bei allen Planungen und Entschei-
dungen zu berücksichtigen. Es wird behauptet, dass dieses bei 
der Planung nicht erfolgt sei, da das Vorhaben eine kleinklimati-
sche Veränderung auslöse und die geplante Lärmschutzwand 
Vgl. auch die Ausführungen zu 4.3.10 und 4.5.12.  
 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 78 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
den Luftaustausch unterbrechen würde. Es läge ein Verstoß ge-
gen das Gebot des Schutzes der Anwohnenden vor den Folgen 
des Klimawandels vor. 
4.9.6 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 15.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024 (2x) 
 Es wird zu bedenken gegeben, dass sich die Planung, aus 
Gleichbehandlungsgründen, auf das gesamte Grundstück öst-
lich Hohe Geest hätte beziehen müssen, um die Anwohnenden 
des Gorenkamps nicht ungleich stärker zu belasten als die An-
wohnenden der Bebauung Im Dahl. Die Wohnbebauung Im 
Dahl würde ihre kleinklimatische Grünfläche / Frischluftschneise 
behalten und werde planungsrechtlich als Grünzug gesichert. 
Den Anwohnenden des Gorenkamps werde diese kleinklima-
tisch ausgleichende Grünfläche / Frischluftschneise genommen. 
Es wird behauptet, dass gesundheitliche Folgen durch Hitzestau 
bei sommerlichen Temperaturen resultieren würden. Eine Stel-
lungnahme führt aus, dass ein Verstoß gegen das Gleichbe-
handlungsgesetz und gegen das Gebot der Rücksichtnahme 
gem. § 15 BauNVO vorläge. 
Vgl. die Ausführungen zu 4.3.4. 
Es fehlt der Anregung an einem positiv planerischen Ef-
fekt. Mehr Flächen als der Bedarf es erfordert anzukau-
fen, nur um die Belastung bei den Anwohnenden Im 
Dahl entsprechend zu erhöhen, verfolgt kein positiv pla-
nerisches Ziel. 
Der Standort der Feuerwehr soll nicht größer dimensio-
niert werden, als es der Bedarf erfordert. Mit Grund und 
Boden soll schonend und sparsam umgegangen wer-
den. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass die 
Grünfunktionen in der dann noch verbleibenden 
Schneise langfristig gesichert werden. 
Zum Gebot der Rücksichtnahme vgl. zusätzlich auch die 
Ausführungen zu 4.3.2. 
Ergänzende Erläuterungen zur Standortwahl s. auch un-
ter 3.1.1 und 4.1.1. 
Der Stellungnahme, den Stand-
ort der Feuerwache mittig auf 
die Freifläche mit Abstand zur 
nördlichen und südlichen Be-
bauung zu setzen, wird nicht 
gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1.10 
4.9.7 Privates Schreiben vom 21.11.2024 
 Es wird kritisiert, dass das Freihalten der südlichen Hälfte des 
Grundstücks östlich der hohen Geest nicht nachhaltig für Natur 
und Umwelt sei. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Vgl. auch die Ausführungen zu 2.5.1 und zu 4.9.19. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.9.8 Privates Schreiben vom 21.11.2024

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 79 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
 Es wird behauptet, dass auf der südlichen Hälfte des Grund-
stücks östlich Hohe Geest ein Neubaugebiet vorbereitet werde. 
Dadurch würde der 2. Grünring unterbrochen und die Funktion 
als Kaltluftschneise verloren gehen. Unterstützt wird die Argu-
mentation dadurch, dass durch die 88. Änderung des Flächen-
nutzungsplans die Auflagen aus der Wasserschutzzone III be-
seitigen würden. 
Vgl. auch die Ausführungen unter 3.1.1 
Der geänderte und damit zum Feststellungsbeschluss 
dieser FNP-Änderung geltende Regionalplan Münster-
land stellt die südliche Hälfte des Grundstücks östlich 
Hohe Geest als Allgemeinen Freiraum- und Agrarbe-
reich überlagert mit einer Festlegung zum Schutz der 
Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) 
sowie zum Schutz des Grundwassers- und Gewässer-
schutzes dar. Um eine Wohngebietsentwicklung an die-
ser Stelle vorzubereiten, wäre regionalplanerisch zu-
nächst eine Festlegung als Allgemeiner Siedlungsbe-
reich notwendig.  
Auch mit der 88. Änderung des Flächennutzungsplans 
wird dieser Teilbereich weiterhin als Fläche für die Land-
wirtschaft dargestellt (überlagert durch die Kennzeich-
nung als geeigneter Suchraum für Flächen für Maßnah-
men zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von 
Boden, Natur und Landschaft für vorwiegend lineare und 
punktuelle Maßnahmen). Auch das Integrierte Flächen-
konzept Münster (IFM, vgl. V/0192/2024) sieht für die-
sen Bereich langfristig eine Freiraumverbindung vor.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 80 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Insgesamt ist eine (bauliche) Entwicklung dieses südli-
chen Teilbereichs planungsrechtlich daher nicht ohne 
weiteres möglich und städtischerseits auch nicht inten-
diert. Im Gegenteil sollen wichtige Freiraumfunktionen 
planungsrechtlich abgesichert und aufrechterhalten wer-
den. 
Aufgrund der geplanten Schließung des Wasserwerkes 
Münster-Geist, soll das entsprechende Trinkwasser-
schutzgebiet (hier räumlich betroffen Zone III) aufgeho-
ben werden, sodass der o. g. Schutzzweck an dieser 
Stelle zukünftig entfallen kann.  Bis dahin sind jedoch 
die Verbote und Genehmigungspflichten der Wasser-
schutzgebietsverordnung (WSG-VO) einzuhalten, so-
dass gewährleistet wird, dass die Nutzung des Grund-
wasservorkommens nach Menge, Güte und Verfügbar-
keit weder einschränkt noch gefährdet wird. 
4.9.9 Privates Schreiben vom 21.11.2024

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 81 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
 Es wird darauf hingewiesen, dass die Wohnbebauung Im Dahl 
2002 einen 15 m breiten Grünstreifen erhalten habe. Damit 
hätte die Wohnbebauung ihre angrenzende kleinklimatisch aus-
gleichende Grünfläche erhalten. Zusammen mit der Pferde-
wiese würde die Wohnbebauung Im Dahl eine Frischluft-
schneise haben. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange.  
Ergänzender Hinweis: 
Für den Bereich ist am 26.04.2002 die § 34-Satzung 3 
Hiltrup - Nördlich Im Dahl in Kraft getreten. Neben den 
planungsrechtlichen Vorgaben zur Ausnutzung der Flä-
che nördlich der Straße Im Dahl wird eine ca. 11 m tiefe 
Fläche zum Ausgleich für Eingriffe in Natur und Land-
schaft festgesetzt. Diese Festsetzung ist notwendig, da 
mit der Bebauung der bisher unbebauten Fläche ein 
nicht vermeidbarer Eingriff in Natur und Landschaft statt-
gefunden hat, der nach Vorschriften des Baugesetzbu-
ches angemessen auszugleichen ist. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.9.10 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 15.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) 
 Mit dem Bau der Feuer- und Rettungswache werden negative 
Auswirkungen auf das Mikroklima der Umgebung durch Hitze, 
Wärmestau und Wegfall der Verdunstungskühle verbunden. In 
einigen Anregungen wird ausgeführt, dass durch die Bebauung 
und Errichtung einer Lärmschutzwand, die natürliche Kühlfunk-
tion der Grünfläche aufgehoben werde. Aufgrund des unterbro-
chenen Luftaustauschs und den von den Bauwerken und stein-
versiegelten Flächen ausgehende Strahlungswärme, könne dies 
zu einem Wärmestau in den angrenzenden Gärten führen und 
die Temperaturen würden weiter ansteigen. Dies könne sich, 
insbesondere für ältere Menschen und Kinder, nachteilig auf die 
Gesundheit auswirken. Auch würde Erholungswert und Lebens-
qualität der Gärten, da das Wohlbefinden gemindert werden 
Vgl. die Ausführungen zu 4.3.10 und 4.5.12. Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 82 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
würde, minimiert werden. In einer Anregung wird vorgeschla-
gen, zur Verbesserung des Luftaustauschs, einen breiteren 
Grünstreifen zur nördlichen Wohnbebauung vorzusehen. Dieses 
würde durch eine Verlagerung des südlichen Grünrandstreifens 
und der östlichen Grünfläche geschehen. Innerhalb des dann 
breiteren Grünstreifens könne auch ein Versickerungsgraben 
vorgesehen werden. 
4.9.11 Privates Schreiben vom 21.11.2024 
 Es wird darauf hingewiesen, dass die Südgrenze der Feuer- 
und Rettungswache keinen gesonderten Grünstreifen benötige, 
da weiter südlich eine Pferdewiese läge. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.9.12 Private Schreiben vom 18.11.2024, 19.11.2024, 21.11.2024, 
 Durch den Verlust der Verdunstungskühle des Wiesengrund-
stücks wird die Umgebungstemperatur beeinflusst, da natürliche 
Kühlmechanismen beeinträchtigt werden. Durch die daraus re-
sultierende Hitzeproblematik in den Sommermonaten würden 
gesundheitliche Folgen entstehen und zu einem ungesunden 
Wohnklima führen sowie den umweltschädlichen Einsatz von 
Klimaanlagen begünstigen. 
Vgl. die Ausführungen zu 4.1.1 und 4.3.10. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.9.13 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) 
 Es wird behauptet, dass der Grünstreifen nördlich der Lärm-
schutzwand den Verlust der Kühlfunktion nicht ausgleichen 
könne, da die Leistungsfähigkeit von der Größe abhängen 
würde. Es wird für einen schwachen Versuch gehalten, die An-
Vgl. auch die Ausführungen zu 4.3.10 und 4.5.12 sowie 
in Bezug auf das Thema der Rücksichtnahme auch die 
Ausführungen zu 4.3.1 und 4.3.2. 
Ergänzender Hinweis: 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 83 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
wohnenden zu beruhigen. Der gesetzliche Auftrag, die Anwoh-
nenden vor den Folgen des Klimawandels zu schützen werde 
verletzt. Die Planung sei nicht zukunftsfähig, sondern rücksicht-
los. 
Der Grünstreifen nördlich der Lärmschutzwand soll vor-
rangig einen naturräumlichen Puffer zwischen der nördli-
chen Wohnbebauung und der Feuer- und Rettungswa-
che bieten. Die klimatische Analyse des Vorhabenbe-
reichs weist weiterhin in den nördlich und südlich vom 
Plangebiet gelegenen Wohnbereichen Kaltlufteinwirkbe-
reiche auf. Die Anströmrichtungen der Kaltluft aus Nord-
westen bzw. Nordosten versorgen die bestehenden 
Siedlungsbereiche unabhängig vom Vorhaben mit Kalt-
luft. Der zur Rede stehende Grünstreifen mildert in Ver-
bindung mit der übrigen intensiven Eingrünung der Feu-
erwache mit Bäumen und Sträuchern, der Anlage einer 
Regenrückhaltung im östlichem Bereich sowie der vor-
gesehenen Dachbegrünung auf den Gebäudekörpern 
die befürchtete Beeinträchtigung des Kleinklimas gegen-
über den bestehenden benachbarten Wohnnutzungen 
bestmöglich. 
4.9.14 Private Schreiben vom 05.11.2024, 10.11.2024, 11.11.2024, 15.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) 
 Es wird darauf hingewiesen, dass die private Wegefläche der 
nördlich angrenzenden Anwohnenden nicht als Unterhaltungs-
weg für die Lärmschutzwand zur Verfügung stünde. 
In einigen Anregungen wird behauptet, dass sich der Grünstrei-
fen dadurch um 3 m verringern würde, so dass von einem Grün-
streifen mit den dargestellten Wirkungen zu Gunsten der An-
wohnenden kaum noch die Rede sein könne. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange.  
Ergänzender Hinweis: 
Die Lärmschutzwand ist innerhalb der Grünfläche auf 
dem Grundstück der Feuer- und Rettungswache für Un-
terhaltungszwecke erreichbar. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.9.15 Privates Schreiben vom 21.11.2024

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 84 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
 Es wird behauptet, dass die Feuer- und Rettungswache einen 
breiteren Grünstreifen für die Bewohnenden benötige. Dieser 
könne durch die Zusammenlegung von den Pflanzstreifen P1 
und P2 sowie dem Grünstreifen an der Südgrenze entstehen. 
Entlang des Bahndamms sollen stattdessen Parkplätze vorge-
sehen werden, um den Bahnlärm mit Autoabstell-Lärm zu kom-
pensieren. Außerdem seien am Bahndamm die schönsten Son-
nenuntergänge zu beobachten. Dieses hätte folgende Vorteile: 
- der Grünring würde auch ab 2030 (behaupteter Zeitpunkt 
zu dem die südliche Landwirtschaftsfläche zu Wohnbau-
zwecken bebaut werde) nicht zerrissen werden 
- mehr (Lärm-)Abstand zur nördlichen Bebauung 
- mehr Durchlüftung zur nördlichen Bebauung 
- weniger Verschattungen der nördlichen Bebauung  
- Entgegenwirkung von Überhitzung 
- die nördlichen Anwohnenden würden sich weniger bedroht 
fühlen durch das entstehende Hochhaus 
- weniger nahe Lichtemissionsquellen 
- weniger Kleinbiotope – stattdessen ein verbessertes Bio-
top mit einem besseren Pflege-Zugang 
- mehr Naturausgleich vor Ort 
- weniger psychische Belastung und eine verbesserte Ge-
sundheit für die nördlichen Anwohnenden und  
- bessere Orientierung zum Kinderspielplatz 
- mehr Klimaschutz vor Ort 
- auch nach Wegfall der Schutzzone III wird das Grundwas-
ser gesichert 
Der Hinweis und die Anregung berühren keine auf der 
Ebene der Flächennutzungsplanung zu berücksichtigen-
den Darstellungs- oder Abwägungsbelange. 
Vgl. auch die Ausführungen zu 3.4.2 und 4.3.16. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 85 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
- Versickerung würde sich gem. Altlastenuntersuchung und 
Baugrundbewertung anbieten – als Feuchtbiotop würde 
dieses die im Garten des Anregers vorhandenen Amphi-
bien absichern 
- Schutz vor Überflutung aus dem Kanalnetz bei Starkregen  
4.9.16 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) 
 Es wird mitgeteilt, dass die auf der Internetseite der Stadt Müns-
ter einsehbaren Kartierungen „Kaltluftkarte“ und „städtische 
Wärmeinseln 2030“ deutlich von der Bewertung der Umweltver-
träglichkeitsstudie abweichen würden. Der schmale Grünstrei-
fen hinter der Lärmschutzwand, der an die Gärten angrenzen 
soll, könne den Verlust der Kühlfunktion nicht ausgleichen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Im Umweltbericht werden die Auswirkungen aufgrund 
der vorliegenden Planung bewertet. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.9.17 Privates Schreiben vom 21.11.2024 
 Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Karten zu 
Kaltluftzonen und Hitzefeldern im und um das Plangebiet der 
Feuer- und Rettungswache Temperatursenken zeigen würden. 
Diese Flächen würden als Grünzug (Erhalt des 2. Grünrings) 
gesichert werden. Dieses Ziel wird angezweifelt. 
Das Plangebiet liegt in einem klimaökologischen Aus-
gleichsraum (vgl. Umweltkataster Münster). Durch die 
bauliche Inanspruchnahme von Teilflächen wird die 
Funktionsfähigkeit nicht in Frage gestellt. Die verblei-
benden Flächen werden zudem durch den Bebauungs-
plan Nr. 627 als klimarelevante Freiflächen planungs-
rechtlich gesichert.  
 Vgl. auch die Ausführungen zu 4.9.19. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.9.18 Privates Schreiben vom 21.11.2024 
 Es wird ein Ausgleich für die Mehrbelastung gefordert aufgrund 
der Einengung des Lebensraums. 
Das Vorhaben der Feuer- und Rettungswache schränkt 
den Lebensraum der Anwohnenden nicht ein, da kein 
Der Stellungnahme, einen Aus-
gleich für die Einengung des

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 86 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Eingriff in das Privateigentum ausgelöst wird. Ein Aus-
gleich ist somit nicht erforderlich. 
Lebensraums vorzusehen, wird 
nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1.13 
4.9.19 Privates Schreiben vom 21.11.2024 
 Es wird gefragt, warum keine Weiterführung des Grünrings bzw. 
Biotopvernetzung vom Merkureck nach Osten in Richtung 
Bahndamm beabsichtigt sei. Bislang sei eine Biotopvernetzung 
von Vennheide-Davert im Westen bis zum Merkureck (Wald) 
angedacht. Darüber hinaus könne man unter dem Bahndamm 
drunter her bis zum Wald im Naturpark Lechtenberg gelangen, 
welches auch Vorteile für Reptilien und Amphibien bieten 
würde, da kein Straßenraum überwunden werden müsse. 
Durch die Aufnahme des südlichen Teilbereichs des 2. 
Grünrings der Grünordnung Münster in den Planbereich, 
welcher im Flächennutzungsplan weiterhin als Fläche 
für die Landwirtschaft dargestellt werden soll (überlagert 
durch die Kennzeichnung als geeigneter Suchraum für 
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft für vor-
wiegend lineare und punktuelle Maßnahmen) und insbe-
sondere im Bebauungsplan Nr. 627 entsprechende Be-
rücksichtigung findet, sollen wichtige Freiraumfunktionen 
planungsrechtlich abgesichert und aufrechterhalten so-
wie negative Auswirkungen auf das Biotopverbundsys-
tem verringert werden. Dies wird mithin auch durch die 
weitere planungsrechtliche Sicherung der Grünfläche (u. 
a. für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent-
wicklung von Boden, Natur und Landschaft) nördlich des 
Merkurecks unterstützt.  
Es wird also durch einen möglichst geringen Eingriff die 
größtmögliche Sicherung des 2. Grünrings der Grünord-
nung Münster und des Biotopverbunds mit seinen Funk-
tionen gewährleistet. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.9.20 Privates Schreiben vom 21.11.2024

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 87 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
 Es wird darauf hingewiesen, dass die im Garten der Anreger le-
benden Tiere eine Verbesserung ihrer Lebensqualität benöti-
gen. Dazu seien Biotopverbunde notwendig. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.9.21 Private Schreiben vom 10.11.2024, 12.11.2024, 21.11.2024 
 Es wird angeregt, eine allergenfreie Bepflanzung im Grenzstrei-
fen vorzusehen. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.9.22 Privates Schreiben vom 21.11.2024 
 Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der artenschutz-
rechtlichen Prüfung zum Bebauungsplan festgestellt wurde, 
dass der Bereich westlich der Hohen Geest Lebensraum für pla-
nungsrelevante Fledermaus- und Vogelarten (z.B. Nachtigall, 
Gartengrasmücke, Geflecktes Knabenkraut oder Großes Zweib-
latt) sei. Zum Schutz der Arten wird vorgeschlagen, Angaben 
zur Nutzung und Pflege der Fläche zu ergänzen. Eine Nutzung 
durch die Öffentlichkeit solle ausgeschlossen werden. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange.  
Hinweis: 
Das Pflegeziel dient der Funktion als Ausgleichsfläche 
für Eingriffe in Natur und Landschaft. Mit Ausnahme des 
Spielplatzes ist eine Nutzung durch die Öffentlichkeit 
(ohne weitere Maßnahmen wie Einzäunung) nicht vor-
gesehen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.9.23 Privates Schreiben vom 21.11.2024 
 Es wird behauptet, dass die festgesetzte Ausgleichsfläche in 
Kombination mit der Regenrückhaltefläche eingeschränkt mög-
lich sei. Es wird behauptet, dass die Ziele des Wasserabflusses 
vor die Ziele der ökologischen Qualität gestellt würden. Bautä-
tigkeiten oder Pflegearbeiten könnten den sonstigen ökologi-
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange.  
Hinweis: 
Die Eingriffsbewertung und –regelung erfolgt im Rah-
men der Aufstellung des B-Plans Nr. 627. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 88 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
schen Zielen entgegenstehen. Dieses sei bei der Eingriffsbe-
wertung und der geplanten ökologischen Baubegleitung zu be-
achten. 
4.9.24 Privates Schreiben vom 21.11.2024 
 Es wird vorgeschlagen, für die vorhandene und stabile Popula-
tion des Steinkauzes im Nahbereich Ersatzhabitate (Entwick-
lung von Grünland und Aufhängen von Steinkauzröhren) vorzu-
sehen. Es würden Potenziale zum Anbringen von Röhren in al-
ten Hofeichen oder an der Pferdekoppel östlich der Bahn beste-
hen. Zudem könne Grünland östlich der Bahn entwickelt wer-
den. 
Die Anregung berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange.  
Ergänzender Hinweis: Im Zuge von umfangreichen eh-
renamtlichen Aktivitäten zum Steinkauzschutz wurden 
im Umfeld der geplanten Feuer- und Rettungswache in 
den letzten Jahren an geeigneten Stellen Steinz-
kauzröhren aufgehängt. Im Umkreis von 1.500 m gibt es 
daher 4 besetzte Reviere. Weitere Potentiale sind dort 
nicht vorhanden. Drei weitere Steinkauzröhren wurden 
im Landschaftspark Mecklenbeck, der über unterschied-
lich genutzte Rasen- und Grünlandflächen sowie über 
diverse Anpflanzungen (u. a. Obstbaumwiese, Baum-
gruppen) verfügt, aufgehangen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.10 Stellungnahmen ohne konkreten Themenbezug 
4.10.1 Private Stellungnahmen vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) 
 Es wird sich gegen den Entwurf der 88. Änderung des Flächen-
nutzungsplans, insbesondere gegen die Teilinanspruchnahme 
des Wiesengrundstücks als Bestandteil des 2. Grünrings, ge-
wendet. 
In Bezug auf die Standortwahl wird auf die Ausführun-
gen zu 3.1.1 und 4.1.1 verwiesen. 
Gemäß dem städtischen Umweltkataster tangiert der 
Geltungsbereich keine klima- bzw. luftrelevanten Struk-
turen im Sinne von Kaltluftentstehungsgebieten oder -
Der Stellungnahme, den Flä-
chennutzungsplan nicht zu än-
dern und damit Teile des 2. 
Grünrings nicht zu bebauen, 
wird nicht gefolgt.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 89 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Ein Verlust bzw. Minimierung der Fläche sei aufgrund des Kli-
mawandels nicht hinnehmbar. Eine Passage aus der Begrün-
dung wird kritisiert, in der ausgeführt wird, dass „gemäß dem 
städtischen Umweltkataster der Geltungsbereich auch keine 
klima- bzw. luftrelevanten Strukturen im Sinne von Kaltluftent-
stehungsgebieten, -leitbahnen oder Belüftungskorridore tan-
giert“ werde. 
leitbahnen oder Belüftungskorridore, sodass die Ausfüh-
rungen in der Begründung korrekt sind.  
Das Plangebiet liegt indes vollständig in einem klima-
ökologischen Ausgleichsraum und der Änderungsbe-
reich ist in der Grünordnung Münster (Teilplan Grünsys-
tem/Freiraumkonzept) Teil des 2. Grünrings, welcher 
den Freiraum zwischen der ursprünglichen Stadt Müns-
ter und den sie umgebenden Stadtteilen sichert. Durch 
die Aufnahme eines Teilbereichs des 2. Grünrings in 
den Planbereich können jedoch wichtige Funktionen des 
2. Grünrings und des klimaökologischen Ausgleichs-
raums planungsrechtlich abgesichert und aufrechterhal-
ten werden.  
Zudem werden durch Festsetzungen auf Ebene des Be-
bauungsplans Nr. 627 für mindestens extensiv begrünte 
Flachdächer – teilweise in Kombination mit Photovoltaik-
anlagen – entsprechende Maßnahmen zum Klimaschutz 
und zur Klimawandelfolgenanpassung getroffen. 
Beschlussvorschlag 1.1.14 
4.10.2 Private Stellungnahme vom 21.11.2024 
 Es wird die Erstellung eines Gutachtens gefordert, welches die 
Auswirkungen der Feuer- und Rettungswache, Grünring, be-
hauptetes Baugebiet 2030, Natur und Klima in einer Gesamt-
schau betrachten würde. 
Die beiden Bauleitpläne (88. FNP-Änderung und B-Plan 
Nr. 627) stellen grundsätzlich die abgewogene Lösung 
der verschiedenen Fachthemen dar. Die Erstellung ei-
nes Gutachtens ist weder erforderlich, noch zielführend. 
Der Stellungnahme, ein Ge-
samtschau-Gutachten zu erstel-
len, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1.15 
4.10.3 Private Stellungnahme vom 21.11.2024

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 90 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
 Die Politik solle Einsatz für die Öffentlichkeit, das Gemeinwohl 
und eine zukunftsweisende Errichtung der Feuer- und Rettungs-
wache zeigen. Die Feuerwache solle 
- auf der gesamten Pferdewiese 
- mit den damit verbundenen Mehrkosten 
- nicht-Zerschneidung des 2. Grünrings 
- Erhaltung von Frisch- und Kaltluftschneisen 
- mit breiteren Spielplatzbreiten und einem Naturausgleich 
vor Ort sowie einem Biotopverbund sichernden Grünstreifen 
im Norden  
errichtet werden. Außerdem solle zugegeben werden, dass auf 
den verbleibenden Freiflächen Neubauwohnungen (ab 2030) 
geplant werden würden. 
Vgl. die Ausführungen zu 3.1.1, 3.4.2, 4.1.1, 4.3.16 so-
wie 4.9.8. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.10.4 Private Stellungnahme vom 21.11.2024 
 Es wird mitgeteilt, dass  
- die Gestaltungsmöglichkeiten für eine klimagerechte Welt 
für künftige Generationen bewahrt bleiben sollen; 
- mehr Grün vor Ort statt extern in Havixbeck ausgeglichen 
werden soll; 
- offene Gespräche statt intransparente Planungsschritte ge-
führt werden sollen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, bzgl. der 
Lage der Ausgleichsflächen berührt die Anregung keine 
auf der Ebene der Flächennutzungsplanung zu berück-
sichtigenden Darstellungs- oder Abwägungsbelange  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 91 von 97 
5  Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB 
 Beteiligungszeitraum vom 21.10.2024 bis einschließlich 21.11.2024 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
5.1 Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) – Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster, Schreiben vom 28.10.2024 
5.1.1 Es wird mitgeteilt, dass nach bisherigem Kenntnisstand keine 
bodendenkmalpflegerischen Belange im Geltungsbereich der 
Planung berührt seien. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.2 Es wird darauf hingewiesen, dass bei Erdarbeiten jeglicher Art 
bisher nicht bekannte Bodendenkmäler neu entdeckt werden 
können. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.3 Es wird darum gebeten, die folgende Auflage in den Bebau-
ungsplan aufzunehmen: 
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich der Kenntnis-
stand zum Vorhandensein von Bodendenkmälern jederzeit än-
dern kann, wird darum gebeten den LWL (Archäologie) bei allen 
Bauvorhaben rechtzeitig vor Baubeginn zu beteiligen und eine 
aktuelle Stellungnahme der LWL -  Archäologie einzuholen, um 
mögliche Konflikte während des Bauverlaufes bestmöglich zu 
vermeiden. Die Stellungnahme sollte grundsätzlich nicht älter 
als zwei Jahre sein. 
Der Hinweis berührt keine auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung zu berücksichtigenden Darstellungs- 
oder Abwägungsbelange.  
In den Planunterlagen des verbindlichen Bauleitplans 
(Bebauungsplans Nr. 627) wurden Hinweise zur Beteili-
gung der städtischen Denkmalbehörde und der LWL – 
Archäologie berücksichtigt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.4 Es wird darum gebeten, den unter 5.1.3 genannten Hinweis in 
die 88. Änderung des Flächennutzungsplans mitaufzunehmen. 
Ein Hinweis zur Beteiligung der städtischen Denkmalbe-
hörde und der LWL – Archäologie wurde in den Planun-
terlagen der 88. Änderung des Flächennutzungsplans 
entsprechend berücksichtigt. Hinweise zum sachgerech-
ten Umgang bei der Entdeckung neuer Bodendenkmäler 
macht der Bebauungsplan Nr. 627.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 92 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Vgl. auch die Ausführungen unter 5.9.2 und 5.9.3. 
5.2 Vodafone West GmbH, Schreiben vom 08.11.2024 
5.2.1 Es wird mitgeteilt, dass keine Einwände geltend gemacht wer-
den. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.2.2 Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Planbereich Telekom-
munikationsanlagen der Vodafone-Gesellschaft(en) befänden. 
Eine Stellungnahme mit entsprechender Auskunft zum vorhan-
denen Leitungsbestand würde zum objektkonkreten Bauvorha-
ben erfolgen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.3  Stadtnetze Münster GmbH (Grundsatzplanung), Schreiben vom 08.11.2024 
5.3.1 Mit Rückbezug auf die Stellungnahme vom 19.01.2024 wird da-
rauf hingewiesen, dass die Stadtnetze Münster GmbH im Um-
feld des beplanten Bereichs verschiedenste Versorgungsleitun-
gen betreiben. Im Bereich der Hohen Geest befänden sich Ver-
sorgungsleitungen für Strom (Mittel- und Niederspannung, Info-
kabel) sowie eine Gas- und eine Wasserleitung. Eine Hausan-
schlussleitung der Wasserversorgung kreuze das Grundstück 
der geplanten Feuerwache. Diese Anschlussleitung versorge 
ein Gebäude östlich der Bahntrasse und müsse für den Neubau 
der Feuerwache verlegt werden. Zu diesem Vorgang gäbe es 
bereits Kontakt zwischen der Stadt Münster und der Stadtnetze 
GmbH. Die Stadt Münster solle die Stadtnetze rechtzeitig infor-
mieren, sobald die Maßnahme beschlossen werde. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, berührt je-
doch keine auf der Ebene der Flächennutzungsplanung 
zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungs-
belange. 
Ergänzender Hinweis: 
Die vorhandene Wasserleitung soll im Vorfeld zu der 
Baumaßnahme in Abstimmung mit den Stadtnetzen ver-
legt werden. Der Anregung wird somit im Grundsatz ent-
sprochen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 93 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
5.3.2 Sofern die Änderung des Flächennutzungsplans keine negati-
ven Auswirkungen auf die o.g. Bestandsinfrastruktur habe, be-
stünden keine Einwände. 
Negative Auswirkungen durch die Änderung des Flä-
chennutzungsplans auf die Bestandsinfrastruktur sind 
nicht ersichtlich. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.4 Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH, Schreiben vom 13.11.2024 
5.4.1 Es wird mitgeteilt, dass gegen die geplante Baumaßnahme 
keine Einwände geltend gemacht werden. Im Planbereich be-
fänden sich keine Telekommunikationsanlagen des Unterneh-
mens und eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen 
sei derzeit nicht geplant. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.5 Bezirksregierung Münster – Dezernat 54 (Wasserwirtschaft), Schreiben vom 13.11.2024 
5.5.1 Es wird mitgeteilt, dass gegen das Vorhaben keine Bedenken 
bestehen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.  Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.5.2 Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Vorhaben in der 
Wasserschutzgebietszone III des Wasserschutzgebietes Müns-
ter Geist befinde und die Verbots- und Genehmigungstatbe-
stände der Wasserschutzgebiets-Verordnung zu beachten 
seien. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.  Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.5.3 Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Vorhaben nicht in ei-
nem Überschwemmungsgebiet befinde und die Belange der 
Starkregenvorsorge thematisiert wurden und auch im weiteren 
Planungsverlauf berücksichtigt werden sollten. Zudem wird auf 
den Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz (BRPH) hin-
gewiesen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.  Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 94 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
5.6 Landesbetrieb Wald und Holz NRW – Regionalforstamt Münsterland, Schreiben vom 14.11.2024 
5.6.1 Es wird mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen das Vorhaben 
bestünden. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.  Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.6.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die Darstellung der Fläche mit 
Waldeigenschaft als "Fläche für Wald" im nordwestlichen Be-
reich des Plangebiets, der Forderung der Forstbehörde entspre-
che und weitere forstliche Belange nicht berührt würden. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.  Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.7 Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 18.11.2024 
5.7.1 Es wird mitgeteilt, dass gegen die vorgelegte 88. Änderung des 
Flächennutzungsplans grundsätzlich keine Einwände bestün-
den. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.7.2 Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Planbereich Telekom-
munikationslinien der Telekom befänden, die aus den beigefüg-
ten Lageplänen ersichtlich würden. Diese würden die vorhan-
dene Bebauung versorgen. Die Belange der Telekom – z. B. 
das Eigentum der Telekom, die ungestörte Nutzung ihres Net-
zes sowie ihre Vermögensinteressen – seien betroffen. Es 
werde davon ausgegangen, dass die Telekommunikationslinien 
punktuell gesichert, aber unverändert in ihrer Trassenlage ver-
bleiben könnten. Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen 
TK-Linien müssten weiterhin gewährleistet bleiben. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, berührt je-
doch keine auf der Ebene der Flächennutzungsplanung 
zu berücksichtigenden Darstellungs- oder Abwägungs-
belange.  
Hinweis: 
Die Kommunikationslinien der Telekom wurden im Rah-
men der Erstellung des Bebauungsplans Nr. 627 ent-
sprechend berücksichtigt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.8 Stadtwerke Münster GmbH (Angebotsplanung und Infrastrukturmanagement), Schreiben vom 19.11.2024

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 95 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
5.8.1 Der ÖPNV sei von der Änderung des FNP nicht unmittelbar be-
troffen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.9 Städtische Denkmalbehörde / Bodendenkmalpflege, Schreiben vom 20.11.2024 
5.9.1 Innerhalb des Plangebiets würden sich nach derzeitigem Kennt-
nisstand keine Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutz-
gesetzes NRW befinden. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahr-
hunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch je-
derzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie 
neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mau-
ern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bo-
denbeschaffenheit und Fossilen) entdeckt werden. Deshalb sei 
nach Ablauf einer Frist von 5 Jahren eine erneute Stellung-
nahme einzuholen. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das 
Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern regelt das 
Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan müsse einen ent-
sprechenden Hinweis enthalten. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Ein Hinweis zur Beteiligung der städtischen Denkmalbe-
hörde und der LWL – Archäologie wurde in den Planun-
terlagen der 88. Änderung des Flächennutzungsplans 
entsprechend berücksichtigt.  
In Abstimmung mit der städtischen Denkmalbehörde 
wurde in der Begründung des Flächennutzungsplans 
der Passus ergänzt, dass hinsichtlich veralteter Stel-
lungnahmen (spätestens) nach Ablauf einer Frist von 
drei Jahren, vor einem entsprechenden Baubeginn, eine 
erneute Stellungnahme der städtischen Denkmalbe-
hörde und der LWL-Archäologie für Westfalen (Außen-
stelle Münster) eingeholt werden sollte. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.9.2 Der Hinweis sei wie folgt zu formulieren: 
Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und / oder 
naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Ein-
zelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der na-
türlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch 
Zeugnisse tierischer und / oder pflanzlichen Lebens aus Erdge-
schichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Boden-
denkmälern ist der städtischen Denkmalbehörde (0251-
4926148) und / oder LWL-Archäologie für Westfalen, Außen-
stelle Münster (Tel.: 0251-5918911), unverzüglich anzuzeigen.  
Ein Hinweis zur Beteiligung der städtischen Denkmalbe-
hörde und der LWL – Archäologie wurde in den Planun-
terlagen der 88. Änderung des Flächennutzungsplans 
entsprechend berücksichtigt (vgl. die Ausführungen zu 
5.9.1).  
Hinweise zum sachgerechten Umgang bei der Entde-
ckung neuer Bodendenkmäler macht der Bebauungs-
plan Nr. 627. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 96 von 97 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Das entdeckte Bodendenkmal und die Entdeckungsstätte sind 
bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert 
zu belassen, wenn nicht die Obere Denkmalbehörde die Entde-
ckungsstätte vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten 
gestattet. Die Obere Denkmalbehörde kann die Frist verlängern, 
wenn die sachgerechte Untersuchung oder die Bergung des Bo-
dendenkmals dies erfordern und dies für die Betroffenen zumut-
bar ist (§ 16 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz NRW). 
Gegenüber der Eigentümerin oder dem Eigentümer sowie den 
sonstigen Nutzungsberechtigten eines Grundstücks, auf dem 
Bodendenkmäler entdeckt werden, kann angeordnet werden, 
dass die notwendigen Maßnahmen zur sachgemäßen Bergung 
des Bodendenkmals sowie zur Klärung der Fundumstände und 
zur Sicherung weiterer auf dem Grundstück vorhandener Bo-
dendenkmäler zu dulden sind (§ 16 Abs. 4 Denkmalschutzge-
setz NRW). Sollten archäologische Dokumentationsmaßnah-
men notwendig werden, gilt die Kostentragungspflicht (§ 27 
Abs. 1 Denkmalschutzgesetz NRW). 
5.10 Landesbetrieb Straßenbau NRW: Regionalniederlassung Münsterland (Hauptstelle Coesfeld), Schreiben vom 20.11.2024 
5.10.1 Es wird mitgeteilt, dass das Flächennutzungsplangebiet ca. 
200 m östlich der Bundesstraße 54 (AN 163) innerhalb der fest-
gesetzten Ortsdurchfahrt der Stadt Münster läge. Im Bereich der 
Ortsdurchfahrt läge die Baulast für die Bundesstraße 54 bei der 
Stadt Münster. Vor diesem Hintergrund würden zur geplanten 
88. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Münster 
von Straßen.NRW keine Anregungen oder Bedenken vorgetra-
gen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

88. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / 
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 97 von 97 
Keine Anregungen oder Bedenken: 
 Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Gütersloh, Münster, Warendorf, Schreiben vom 13.11.2024 
 Polizeipräsidium Münster, Schreiben vom 16.11.2024  
 Stadt Münster – Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Schreiben vom 11.11.2024 und 19.11.2024

Beratungsverlauf (4)

12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 66.3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 67.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Hansestraße
  • Westfalenstraße
  • Theodor-Scheiwe-Straße
  • Bernhard-Ernst-Straße
  • Gorenkamp
  • Albersloher Weg
  • Meesenstiege
  • Merkureck
  • Hohe Geest
  • Burgwall
  • Im Dahl 2002

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Details

Aktenzeichen
V/0107/2025
Typ
Vorlagen
Datum
16.05.2025
Erstellt
27.02.2025 15:41