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V/0110/2018

Skulptur Projekte 2017

Vorlagen 05.02.2018

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 14.03.2018, TOP 5

Schenkungsvertrag_Tuazon_20180202(EN)

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Schenkungsvertrag_Tuazon_20180202(EN)

7356 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage V/0110/2018 
Donation Agreement 
 
 
Between the artist, Oscar Tuazon, 3926 Carnavon Way, 90027 Los Angeles, USA 
- the Donor - 
 
and 
 
the City of Münster, represented by the Mayor, represented by the City of Münster
’s 
Cultural Office, Ms Frauke Schnell, D-48127 Münster  
         - the Recipient - 
 
 
the following Donation Agreement is hereby concluded. 
 
The artist (hereinafter referred to as the Donor) hereby donates to the City of Münster 
(hereinafter referred to as the Recipient) the artist ’s work entitled “Burn the Formwork” 
(sculpture) located on the Hafengrenzweg (see photo). 
 
The Recipient hereby accepts the donation.  
 
With the conclusion of the gift, the Donor gives the Recipient a copy of the plans, 
sketches, calculations for purposes of structural analysis and stabi lity, photos of the 
structure, and, if available, a list of materials actually used in the construction of the 
sculpture at the time. 
 
 
Section 1 Description of the sculpture / location of the site 
 
Title / name of the work: 
“Burn the Formwork” / “Verbrennt die Verschalung” 
    Concrete, wood, fire  
370 x 530 x 530 cm 
Sculpture Projects Münster 2017  
 
Site:  Plot belonging to Stadtwerke Münster (municipal utilities) be-
tween the Hafengrenzweg and Albersloher Weg,
 Münster Di s-
trict, plot 148, land parcel 513 
 
Materials: Steps and walls made of concrete, inner stack of chimney 
made of firebricks, substructure for stairs and pedestal made of  
    wood  
 
Dimensions:  Diameter: approx. 530 cm, height: approx. 370 cm 
 
 
“Burn the Formwork” by Oscar Tuazon

In the course of the 2017 Sculpture Projects scheme, the artist Oscar Tuazon installed 
on a disused industrial site on the Hafengrenzweg in Münster the sculpture entitled 
“Burn the Formwork”. It has the form of a concrete object that can be used by various 
groups of people as a public fireplace. The cylindrically-shaped sculpture allows utiliza-
tion as a grill, a warm -up area and a lookout tower. The centre of the work is a chi m-
ney-like column (concrete), comprising an integrated (firebrick) hearth in its interior. A  
spiral-shaped, rising staircase made of concrete steps plus a concrete pedestal, sur-
rounded by a round concrete wall at the side, surrounds roughly two thirds of the 
chimney. 
Through a pipe system, the exhaust air is conveyed below the steps to the firepl ace. 
This heat-emitting sculpture, that would be hardly conceivable as an item of official ar-
chitecture in the regulated urban space,  takes on a social dimension.  
 
 
Section 2 Commitment on the part of the Recipient 
 
The Recipient hereby undertakes not to resell the sculpture or parts thereof. 
 
 
                                             Section 3 Utilization rights 
 
The Donor grants the Recipient an exclusive utilization right regarding the donated ob-
ject that is unrestricted in time, space and content. The City of Münster shall be entitled 
to reproduce the work in public in an intangible form (Section 15 subsection 2 
UrhG/Copyright Act). For publications of pictures of the installation (web site, bro-
chures, press, film material, etc.), the artist agrees to take no fees and releases the 
Recipient from the assignment of usage rights regarding illustrations.  
The Donor provides the Recipient with an assurance to the effect that third-party utili-
zation rights present no obstacle. In the eventuality of the Donor having transferred his 
utilization rights to third parties, he will hold the Recipient harmless of the assertion of 
these rights. 
 
 
  Section 4 Transfer of ownership / traffic safety / building maintenance 
 
(1) When this Agreement has been signed, the sculpt ure shall become the property of 
the Recipient.  
(2) After execution of the donation, the Recipient will be responsible for traffic safety 
regarding the sculpture, maintenance of its building structure, and also regular 
maintenance. 
(3) The recipient will be liabl e for any future damage occurring to the sculpture as a 
result of its existence or maintenance,  or any dismantling work that may be per-
formed. 
(4) There is no obligation on the Recipient’s part to leave the site of the sculpture  
and the environment of the area assigned unchanged. The parties to this Agreement 
are familiar with the current condition of the site. The handover is being carried out 
subject to the current site conditions.  
 
 
     Section 5 -  Warranty claims 
 
The Donor hereby assigns to the Recipient its warranty claims based on  
the contract for work and labour with the construction firm originally involved.

Section 6 Execution of the donation 
 
The donation is executed by this Donation Agreement being signed by both the Donor 
and the Recipient.  
 
 
     Section 7 Dismantling of the sculpture 
 
The Donor is informed of the fact that the site of the sculpture is located in an urban 
development area that is anticipated to be developed in the next 10 years. The Donor 
hereby accepts the fact that,  following an inspection of alternative sites already carried 
out in 2017 with unsuccessful results, the possibility of the sculpture
’s remaining on the 
site will be limited in time up to the execution of the urban development at the latest. 
In the event of urban development occurring and in that of the statue no longer having 
the necessary stability, the Recipient shall be entitled to dismantle and remove the 
sculpture. The disposal costs shall be borne by the Recipient. In the latter case, the 
City of Mün ster will inform the Donor in writing via email (addressed to 
os-
car@oscartuazon.com and a.grimm@presenhuber.com) of the imminent dismantling 
of the sculpture. If the sculpture is dismantled, the Recipient ’s title to the work shall ex-
pire. 
 
Section 8 Further agreements 
 
No decisions of any kind regarding a different way of dealing with the work are the 
subject of this Agreement; such decisions will basically require an agreement with the 
Donor. 
 
 
Section 9 Final provisions 
 
(1) No other agreements, differing from those embodied in this Agreement, have been 
made. If they are to be operative, modifications of and additions to this Agree-
ment, also including ones involving pos sible successors, have to be made in wri t-
ing. 
(2)  German law shall apply. In the event of disputes, the legal venue shall be Münster. 
 
 
Section 10 - Saving clause 
 
If individual provisions of this Agreement should be inoperative or unfeasible, or should 
become inoperative or unfeasible after conclusion of the Agreement, the operativeness 
of the remaining provisions of the Agreement shall not be affected thereby. The invalid 
or inoperative provision shall be replaced by the valid and enforceable provision that 
comes closest to the commercial objective pursued by the Parties hereto in the provi-
sion that is invalid or inoperative. The above provisions shall also apply, mutatis mu-
tandis, in the event that the Agreement should prove to have legal loopholes. 
           
  
Place, date ________________     Place, date ________________ 
 
 
Oscar Tuazon, Artist    On behalf of the City of Münster  
(Donor)       (Recipient): 
          
         Acting by delegated authority 
  
 
____________________________  _______________________________ 
 Signature      Signature

Beschlussvorlage

9134 Zeichen

V/0110/2018 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Kulturamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Skulptur Projekte 2017 
hier: Schenkung der Skulptur "Burn the Formwork" von Oscar Tuazon im Stadthafen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.02.2018 Kulturausschuss Vorberatung 
14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster begrüßt, dass der Künstler Oscar Tuazon bereit ist, sein Kunstwer-
ke „Burn the Formwork“ am Stadthafen 1 der Stadt Münster zu schenken. 
 
2. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass der Verbleib des Werkes aufgrund der 
städtebaulichen Entwicklungsperspektiven am Stadthafen nur befristet erfolgen kann. Er be-
grüßt es aber, dass ein wichtiger „Zeitzeuge“ der Skulptur Projekte 2017 zumindest mittelfristig 
erhalten bleiben kann. 
 
3. Die Schenkung erfolgt auf der Grundlage des als Anlage 1 zur Vorlage beigefügten Entwurfs 
des Schenkungsvertrages mit entsprechender Regelung eines befristeten Verbleibs. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr.  
 
Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag  
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile  13 Sonstige Sach- und 
Dienstleistungen  
 
2018 
 
2019 ff. 
 
19.500 
 
  9.000 
HH-Ansatz  
45.570.320 € 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0110/2018 
Auskunft erteilt: 
Frau Schnell 
Ruf: 
492-4100 
E-Mail: 
Schnell@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.02.2018 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0110/2018 
 
 
Begründung: 
 
In der Sitzung des Kulturausschusses vom 12.10.2017 wurde auf der Basis der Empfehlungen des 
künstlerischen Fachbeirats beschlossen, dass u.a. auch der dauerhafte Verbleib des Kunstwerkes 
„Burn the Formwork“ des amerikanischen Künstlers Oscar Tuazon von der Verwaltung geprüft we r-
den soll. 
Das Kunstwerk „Burn the Formwork“ wurde von dem Künstler Oscar Tuazon im Rahmen der Skulptur 
Projekte 2017 auf der Hafensüdseite (Flur 148 Flurstück 513) realisiert. Seine skulpturalen Konstru k-
tionen aus Beton, Stahl und Holz bewegen sich an der Schnittstelle zur Architektur und entstehen in 
Auseinandersetzung mit provisorischen Außenraumstrukturen. Für  die Skulptur Projekte platzierte 
Tuazon ein zylinderförmiges Betonobjekt auf einer Industriebrache am Kanal, welches als öffentliche 
Feuerstelle, Grill, Aufwärmplatz und Aussichtsturm dienen soll. In ihrer offenen Dynamik zielt die A r-
beit auf eine unmittelbare, lebensnahe Rezeption durch Gebrauch und „Inbesitznahme“. Der Skulptur 
kommt damit auch eine soziale Dimension zu, bei der über das archaische Motiv der Feuerstelle auch 
auf gemeinschaftsstiftende Aktivitäten verwiesen wird. Die Charakteristik des „N iemandslands“ einer 
Industriebrache am Hafen im deutlichen Kontrast zu dem stark regulierten städtischen Raum ist dabei 
wichtiger Bestandteil der intendierten einer sich selbst überlassenen und selbstgeschaffenen Kultur. 
 
Nach Prüfung der liegenschaftliche n, ordnungs - und bauordnungsrechtlichen Fragen zeichnet sich 
die Möglichkeit eines befristeten Verbleibs ab, der im Wesentlichen durch die Standortfrage bedingt 
ist. 
 
 
Standortfrage: 
 
Bereits die umfänglichen Recherchen im Rahmen der Skulptur Projekte 2017  haben ergeben, dass 
dieser industriell anmutende Standort im Parallelhafen zum Dortmund -Ems-Kanal für die Idee sowie 
inhaltliche Konzeption und Intention des Werkes nahezu alternativlos ist. Das Grundstück befindet 
sich im Besitz der Stadtwerke Münster Gm bH. Die Zuwegung zu dem Kunstwerk erfolgt über ein 
Grundstück des Wasserstraßen- und Schifffahrtamtes Rheine (kurz WSV). Stadtwerke wie auch WSV 
haben bestätigt, dass das Werk zunächst an diesem Standort verbleiben kann. Aufgrund der Dynamik 
und des in  Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 541 in diesem städtebaulichen Entwicklung s-
gebiet können jedoch seitens der Stadtwerke GmbH und des Amts für  Stadtentwicklung keine ve r-
bindlichen zeitlichen Perspektiven für den Verbleib der Arbeit in Aussicht gestellt werden. Unter Vor-
behalt wurde benannt, dass eine Erschließung in zwei bis 10 Jahren erfolgen soll. 
 
Auch vom Künstler benannte  Alternativstandorte im Stadthafen 2 (gleiche Kanalseite sowie gege n-
überliegend Dortmund -Ems-Kanal im Bereich Nieberdingstraße) un terliegen diesen Erschließung s-
perspektiven. Am Einmündungspunkt des Stadthafens 1 / Dortmund-Ems-Kanal ist gem. Zielperspek-
tive Masterplan Stadthäfen eine öffentliche Frei- bzw. Parkfläche vorgesehen, die jedoch der Intention 
der Skulptur nicht entspräche. Aus dem gleichen Grund entfallen auch außerhalb des Hafenbereichs 
recherchierte Standorte, wie z. B. der Wienburgpark. Weitere Standorte, die den Charakter einer Bra-
che haben und damit der Intention des Werkes entsprechen, konnten nicht identifiziert werd en. Einer 
Versetzung des Werkes an einen anderen Standort sind zudem aufgrund seiner Konstruktion deutlich 
Grenzen gesetzt. Es käme einem Neubau des Werkes gleich.  
 
 
Materialbeschaffenheit und Bauunterhaltung: 
 
Die Beschaffenheit und das Material der Skul ptur sind ansonsten robust, so dass die durch Witt e-
rungseinflüsse und Nutzungen zu erwartenden Beschädigungen und Verschleißerscheinungen mit 
überschaubaren jährlichen Bauunterhaltungsmitteln gedeckt werden können. Nach vorgelegter 
Prüfstatik wurde entspre chend der temporären Laufzeit der Skulptur Projekte jedoch nur eine Hol z-
konstruktion als Trägerkonstruktion der Stufen und des Podests gewählt. Aufgrund seiner mangel n-

- 3 - 
V/0110/2018 
den Standfestigkeit insbesondere bei Feuchteeintritt sollte diese bei mittel - bis längerf ristigem Ver-
bleib durch einen massiven Unterbau (z.B. Mauerwerk) ausgetauscht werden. Die einmaligen Investi-
tionskosten liegen bei ca. 4.500 €, die jährliche Bauunterhaltung bei 2.000 € bis 3.000 €. 
 
 
Haftung und Verkehrssicherung: 
 
Im Schadensfall haftet der Kommunale Schadensausgleich nur, wenn sich die Skulptur auf städt i-
schem Grund befindet und/oder städtisches Eigentum ist.  
Der Standort liegt im Geltungsbereich der Hafenordnung für den Stadthafen I. Besucher und Nutzer 
des Objektes von Tuazon wären je doch über § 2 Absatz 7 HVO berechtigt, den Hafenbereich zu b e-
treten, wenn die Stadt Eigentümerin des Werkes ist. Dies, wie auch die Haftung durch den kommuna-
len Schadensausgleich, wird durch eine Schenkung der Arbeit an die Stadt Münster sichergestellt. 
 
Die Nutzung der Skulptur als Treff - und Aussichtspunkt sowie als Grill und Feuerstelle an diesem p e-
ripheren Ort stellt höhere Anforderungen an eine angemessene Verkehrssicherung, Wartung sowie 
Reinigung der Skulptur und des unmittelbaren Umfelds. Die benöti gten Finanzmittel für die erforderli-
chen regelmäßigen Begehungen (2 bis 3 x wöchentlich) durch Fremdvergabe mit Betreuungsvertrag 
liegen bei ca. 5.000 € jährlich. 
 
 
Schenkung und Folgekosten:  
 
Die Honoraranforderungen des Künstlers liegen im mittleren fün fstelligen Bereich. Vor dem Hinte r-
grund einer ausschließlich befristeten  Perspektive an dem Standort im Stadthafen besteht jedoch 
keine realistische Chance, die entsprechenden Finanzmittel für den Ankauf und Betrieb des Werkes 
einzuwerben. In Kenntnis dies er Umstände hat der Künstler sich nun bereit erklärt, sein Werk der 
Stadt Münster im Rahmen einer Schenkung zu überlassen. Er hat dabei auch der Voraussetzung 
zugestimmt, dass das Werk nur bis zur städtebaulichen Erschließung des Standortes erhalten bleiben 
kann. Entsprechendes regelt der abgestimmte Schenkungsvertrag (s. Anlage), der nach politischer 
Beschlussfassung mit dem Künstler abgeschlossen werden soll sowie die Gestattungsverträge mit 
den Stadtwerken Münster und mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtamt Rheine. 
 
Bei einem Erhalt der Skulptur belaufen sich die Folgekosten insgesamt auf zum einen die jährlichen 
Unterhaltungskosten von ca. 9.000 € (wiederkehrende Bauunterhaltungskosten i.H.v. 2.000 € bis 
3.000 €, Verkehrssicherung durch Vergabe an Frem dfirma i.H.v. ca. 5.000 €, Nutzungsentgelt an die 
Stadtwerke GmbH i.H.v. von max. 1.000 €). Zum anderen entstehen im Jahr 2018 einmalige Investit i-
onskosten durch Herrichtung der Zuwegung (ca. 6.000 €) sowie Auswechslung der Holzkonstruktion 
(ca. 4.500 €).  
 
 
Fazit: 
 
Mit dem Werk „Burn the Formwork“ von Oscar Tuazon ist ein Werk entstanden, welches nach Em p-
fehlung des künstlerischen Fachbeirats als wichtiger „Zeitzeuge“ der Skulptur Projekte 2017 die r e-
nommierte Sammlung der Kunst im öffentlichen Raum in Münster erweitern sollte. Das Angebot einer 
Schenkung ermöglicht es, das Werk mit überschaubaren städtischen Mitteln an dem idealen Standort  
im Stadthafen 1 zu erhalten, bis die weitere städtebauliche Erschließung einen Rückbau erforderlich 
macht. Der Künstler hat sich mit diesen Konditionen einverstanden erklärt (s. Schenkungsvertrag).

- 4 - 
V/0110/2018 
Die finanziellen Mittel sind vorhanden.  
 
Im Falle einer gegenteiligen Beschlussfassung ist das Werk umgehend und fristgerecht bis Ende 
März 2018 auf Kosten des LWL zu entfernen. 
 
 
i. V. 
 
 
 
 
 
Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Schenkungsvertrag (deutsch) 
Anlage 2: Schenkungsvertrag (englisch)

Schenkungsvertrag_Tuazon_deutsch

6819 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage V/0110/2018 
 
Schenkungsvertrag 
 
 
zwischen dem Künstler Oscar Tuazon, 3926 Carnavon Way, 90027 Los Angeles, USA 
- Schenker - 
 
und 
 
der Stadt Münster, vertreten durch den Oberbürgermeister, vertreten durch das Kultur-
amt der Stadt Münster, Frau Frauke Schnell, 48127 Münster  
- Beschenkter - 
 
 
wird der nachstehende Schenkungsvertrag geschlossen. 
 
Der Künstler (im Folgenden als  Schenker bezeichnet) schenkt der Stadt Münster (im 
Folgenden als Beschenkter bezeichnet) das Werk „Burn the Formwork“ (Skulptur) am 
Hafengrenzweg (siehe Foto). 
 
Der Beschenkte nimmt die Schenkung an.  
 
Mit Abschluss der Schenkung übergibt der Schenker dem Beschenkten eine Kopie der 
Pläne, Skizzen, Berechnungen zur Statik und Standsicherheit, Fotos vom Aufbau und 
eine Aufstellung der tatsächlich eingesetz ten Materialien zum damaligen Aufbau der 
Skulptur wenn vorhanden. 
 
 
§ 1 Beschreibung der Skulptur/Grundstückslage 
 
Titel / Werknennung:  „Burn the Formwork“ / „Verbrennt die Verschalung“ 
    Beton, Holz, Feuer / concrete, wood, fire 
370 x 530 x 530 cm 
Skulptur Projekte Münster 2017  
 
Standort:  Grundstück der Stadtwerke Münster zwischen dem Hafen-
grenzweg und dem Albersloher Weg,
 Gemarkung Münster, Flur 
148, Flurstück 513 
 
Material:   Treppenstufen und Wände aus Beton, Innenrohr Kamin aus  
    Schamottsteinen, Unterkonstruktion Treppen und Podest aus  
    Holz  
 
Abmessungen:  Durchmesser: ca. 530 cm, Höhe: ca. 370 cm 
 
 
„Burn to Formwork“ von Oscar Tuazon

Der Künstler Oscar Tuazon installierte im Rahmen der Skulptur Projekte 2017 auf ei-
ner Industriebrache am  Hafengrenzweg in Münster die Skulptur „Burn the Formwork“. 
Es handelt sich dabei um ein Betonobjekt, das s von verschiedenen Personengruppen 
als öffentliche Feuerstelle verwendet werden kann.  Die zylinderförmige Skulptur er-
möglicht Nutzungen als Grill, Auf wärmplatz und Aussichtsturm. Das Zentrum bildet e i-
ne schornsteinartige Säule (Beton), innen mit integrierter Feuerstelle (Schamottstein). 
Eine spiralförmig aufsteigende Betonstufent reppe einschl. Betonpodest, die eine seitli-
che runde Betonmauer umschließt, umgibt den Kamin zu etwa zwei Dritteln. 
Durch ein Rohrsystem wird die Abluft unterhalb der Stufen zum Kamin transportiert.  
Der wärmespendenden Skulptur, die als offizielle Architektur im regulierten städtischen 
Raum kaum denkbar wäre, kommt eine soziale Dimension zu. 
 
 
§ 2 Verpflichtung des Beschenkten 
 
Der Beschenkte verpflichtet sich die Skulptur oder Teile der Skulptur nicht weiter zu 
veräußern. 
 
 
                                             § 3 Nutzungsrechte 
 
Der Schenker räumt dem  Beschenkten an dem Schenkungsgegenstand ein aus-
schließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein.  Die 
Stadt Münster ist berechtigt, das Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzug e-
ben (§ 15 Abs. 2 UrhG) . Für Publikationen von Bildern der Installation (web-site, Bro-
schüren, Presse, Filmmaterial etc.) erklärt sich der Künstler bereit, keine Gebühren 
einzunehmen und entbindet den Beschenkten von der Abgabe von Bildnutzungsrec h-
ten.  
Der Schenker sichert dem Beschenkten zu, dass Nutzungsrechte Dritter nicht entg e-
genstehen. Für den Fall, dass der Schenker seine Verwertungsrechte Dritten übertr a-
gen hat, stellt er den Beschenkten von der Geltendmachung frei. 
 
 
   § 4 Eigentumsübertragung/Verkehrssicherung/Bauunterhaltung 
 
(1) Die Skulptur geht nach Unterzeichnung dieses Vertrages in das Eigentum des 
Beschenkten über.  
(2) Der Beschenkte übernimmt nach Vollzug der Schenkung die Verkehrssicherung  
und Bauunterhaltung an der Skulptur sowie die regelmäßige Wartung. 
(3) Für zukünftige Schäden die durch das Vorhandensein, die Pflege und einen even- 
tuellen Rückbau der Skulptur entstehen haftet der Beschenkte. 
(4)  Es besteht keine Verpflichtung für den Beschenkten, das Umfeld und die Umge- 
bung der überlassenen Fläche unverändert zu lassen. Den Vertragsparteien ist der 
derzeitige Zustand der Fläche bekannt. Die Überlassung erfolgt in der gegenwärtigen 
Beschaffenheit.  
 
 
     § 5 Gewährleistungsansprüche 
 
Der Schenker tritt die mit der damaligen Aufbaufirma geschlossenen Gewährleistungs- 
ansprüche aus dem Werkvertrag an den Beschenkten ab.

§ 6 Vollzug der Schenkung 
 
Die Schenkung wird vollzogen durch Unterzeichnung dieses Schenkungsvertrages 
durch Schenker und Beschenkten.  
 
             
 
     § 7 Abbau der Skulptur 
 
Der Schenker ist darüber informiert, dass sich der Standort der Skulptur in einem städ-
tebaulichen Entwicklungsgebiet befindet, welches voraussichtlich in den nächsten 10 
Jahren erschlossen wird. Der Schenker akzeptiert, dass nach der im Jahr 2017 bereits 
erfolgten und im Ergebnis erfolglosen Prüfung alternativer Standorte, der Verbleib der 
Skulptur damit bis längstens zur städtebaulichen Erschließung befristet ist. 
Der Beschenkte ist berechtigt, die Skulptur im Falle der städtebaulichen Erschließung  
sowie im Falle, dass die Standfestigkeit nicht mehr gegeben wäre,  abzubauen und zu 
entfernen. Die Entsorgungskosten trägt der Beschenkte. In diesem Fall informiert die 
Stadt Münster den Schenker  schriftlich per Mail (an oscar@oscartuazon.com und 
a.grimm@presenhuber.com) über den bevorstehenden Abbau.  Bei einem A bbau der 
Skulptur erlischt das Eigentumsrecht des Beschenkten an der Arbeit. 
 
§ 8 weitere Vereinbarungen 
 
Jegliche Entscheidungen über einen anderen Umgang mit dem Werk sind nicht G e-
genstand dieses Vertrages und erfordern grundsätzlich die Abstimmung mit dem 
Schenker. 
 
 
§ 9 Schlussbestimmungen 
 
(1) Andere als in diesem Vertrag getroffene Vereinbarungen bestehen nicht. Änderun- 
gen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen auch im Zusammenhang mit evtl. 
Rechtsnachfolgern zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 
(2) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Münster. 
 
 
§ 10 Salvatorische Klausel 
 
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein 
oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die 
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder 
undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung 
treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die 
die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt 
haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich 
der Vertrag als lückenhaft erweist. 
          
  
Ort, Datum ________________  Ort, Datum ____________________ 
 
 
Oscar Tuazon, Künstler  Für die Stadt Münster  
(Schenker)     (Beschenkter): 
Im Auftrag 
  
 
____________________________  _______________________________ 
 Unterschrift     Unterschrift

Beratungsverlauf (2)

28.02.2018 Kulturausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hafengrenzweg
  • Albersloher Weg
  • Nieberdingstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0110/2018
Typ
Vorlagen
Datum
05.02.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37