Bericht über den Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens "Bezirksvertretung Innenstadt gegen den Rat der Stadt Köln", VG Köln, 4 K 1511/20
Mitteilung Hauptausschuss 0603/2021 vom 22.02.2021
Stand: Am 11.03.2021 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Hauptausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/30 Vorlagen-Nummer 22.02.2021 0603/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 22.02.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 11.03.2021 Bericht über den Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens "Bezirksvertretung Innenstadt gegen den Rat der Stadt Köln", VG Köln, 4 K 1511/20 Das Verwaltungsgericht Köln hat am 16. Februar 2021 die Klage der Bezirksvertretung Innenstadt gegen den Rat der Stadt Köln verhandelt (Az. 4 K 1511/20). Gegenstand des Verfahrens war die Zu- ständigkeit für eine dauerhafte Sperrung der Deutzer Drehbrücke für den motorisierten Individualver- kehr. Der Hauptausschuss hatte am 13. Januar 2020 festgestellt, dass die Zuständigkeit dafür beim Verkehrsausschuss liege und die Rechte der Bezirksvertretung Innenstadt nicht verletzt seien. Das Gericht führte im Rechtsgespräch u.a. aus, dass die Angelegenheit nicht nur den motorisierten Individualverkehr betreffe und es sich damit um die Regelung von Verkehren in einem Bereich hande- le, der Bedeutung für die Gesamtstadt Köln habe. Die Bezirksvertretung erklärte die Klage für erledigt, da das Ziel des Ausschlusses des motorisierten Individualverkehrs auf der Deutzer Drehbrücke aufgrund des städtebaulichen Konzepts des Deutzer Hafens und der damit verbundenen Beteiligung der Bezirksvertretung Innenstadt, zeitnah realisiert werden könnte. Die Deutzer Drehbrücke wird ab dem 22. Februar 2021 generalsaniert, https://www.stadt- koeln.de/artikel/67910/index.html Unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes hat das Gericht der Bezirksvertretung Innenstadt die Kosten des Verfahrens auferlegt. Gez. Reker
Beratungsverlauf
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11.03.2021 zuletzt
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.19, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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