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Akteneinsicht gemäß § 55 Gemeindeordnung NRW

Mitteilung Hauptausschuss 1045/2023 vom 30.03.2023

Stand: Am 17.04.2023 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Mitteilung Hauptausschuss

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    Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 30.03.2023 1045/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 17.04.2023 Akteneinsicht gemäß § 55 Gemeindeordnung NRW Gemäß § 40 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretung berichtet die Oberbürgermeisterin dem Hauptausschuss regelmäßig über die erfolgten Akteneinsichten gemäß § 55 der Gemeindeordnung NRW. Seit dem letzten Bericht an den Hauptausschuss in der Sitzung am 17.10.2022 (Mitteilung vom 06.10.2022) wurde folgende Akteneinsicht wahrgenommen: - Am 12.10.2022 hat Herr Ralph Hengstenberg als Mitglied der Bezirksvertretung Mülheim Akteneinsicht gemäß § 55 Absatz 5 Gemeindeordnung NRW in die Unterlagen zur Um- setzung des Beschlusses der Bezirksvertretung Mülheim vom 07.03.2022 zu TOP 8.1.2, AN/0264/2022 – Entwicklung des Ulrich-Haberland-Haus genommen. Weitere Akteneinsichten wurden nicht wahrgenommen. gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 17.04.2023

    Hauptausschuss

    TOP 2.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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