SV-2018/0030
Antrag der AfD-Fraktion vom 1. Juni 2018 betr. Überprüfung der Altersangaben von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen
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SV-2018/0030
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Vorlage-Nr. SV-2018/0030
Antrag der AfD-Fraktion vom 1. Juni 2018 betr. Überprüfung der Altersangaben von
minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen
Fraktionsbüro der AfD-Darmstadt
Holzstraße 2, 64283 Darmstadt
Telefon: +49(0)6151-627 9404
Fax : +49(0)6151-627 9402
www.AfD-Darmstadt-Fraktion.de
info@AfD-Darmstadt-Fraktion.de
AfD-Fraktion Darmstadt Holzstr. 2, 64283 Darmstadt
An das Büro der
Stadtverordnetenversammlung Darmstadt
z.Hd. Herrn Daum
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
Darmstadt, den 1.6.2018
Antrag der AfD-Fraktion Darmstadt
Thema: Überprüfung der Altersangaben von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen
Die Stadtverordnetenversammlung möge dazu folgendes beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, die Altersangaben aller minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge,
die die Stadt Darmstadt betreut, selbst zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, soweit dies
durch andere Stellen wie die hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen gemacht werden
kann oder soll. Dies sollte in begründeten Fällen – z. B. bei großer Abweichung zwischen
sogenannter qualifizierter Inaugenscheinnahme und den Angaben der jungen Menschen – vor
allem mit anerkannten medizinischen Methoden gemacht werden. Es hat sich bei der
Überprüfung von Altersangaben von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen (sog. UMA) in
deutschen Bundesländern wie dem Saarland oder in Ländern wie Österreich herausgestellt,
dass diese in hohem Maße unzuverlässig oder falsch waren.
Begründung
Hintergrund dazu ist eine umfangreiche große Anfrage der AfD-Fraktion zu Altersangaben von
Flüchtlingen, die am 6.2.2018 von Stadträtin Akdeniz beantwortet worden ist. Bei der
Beantwortung unserer Fragen, die nicht vollständig war, hatte sich herausgestellt, dass in
Darmstadt 217 Geflüchtete im Rahmen von Hilfen zur Erziehung betreut werden. Von diesen
waren aber nur in 15 Fällen Dokumente mit einer Altersangabe vorgelegt worden.
Die Antwort auf unsere Anfrage ergab auch, dass dennoch in keinem Fall bisher eine
medizinische Altersfeststellung durch eine ärztliche oder zahnärztliche Untersuchung
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angeordnet worden war, obgleich man aus anderen großangelegten Überprüfungen weiß, dass
30 bis 40 Prozent der Altersangaben der sog. UMAs falsch sind.
Eine Altersfeststellung durch entsprechend qualifizierte Ärzte oder Zahnärzte ist mit
verschiedenen Verfahren mit hoher Zuverlässigkeit und mit einer geringen Fehlerabweichung
möglich.
Voraussetzung ist jedoch eine körperliche Untersuchung einschließlich einer (mit sehr geringer
Strahlenbelastung verbundenen) Röntgenaufnahme.
Solchen Röntgenuntersuchungen müssen sich mit großer Selbstverständlichkeit und Häufigkeit
auch deutsche Krankenversicherte unterziehen.
Es gibt – wie sich auch bei Prozessen gezeigt hat - zahlreiche Fälle, bei denen alleine aufgrund
des äußeren Erscheinungsbildes eines Asylbewerbers erhebliche Zweifel an dessen
Altersangabe gegeben sind und die daher Anlass zu einer genaueren Untersuchung geben
müssten.
Ein erheblicher Schaden, wenn bei der Altersangabe betrogen wird, entsteht sonst für die
öffentlichen Kassen - auch in Darmstadt. Ein unbegleiteter Minderjähriger Flüchtling kostet ein
Mehrfaches dessen, was ein Nicht-Minderjähriger kostet. In der Stadt Leipzig wurden solche
Kosten berechnet und lagen bei rund 4000 € pro Monat und Flüchtling. In anderen Städten wie
Berlin waren die monatlichen Zahlungen sogar noch höher. Der Verzicht auf eine sorgfältige
Prüfung führt daher zu einer Steuerverschwendung und zur Verdrossenheit der ehrlichen
Darmstädter Steuerzahler.
Außerdem stehen die Mittel, die für nicht berechtigte unbegleitete Flüchtlinge ausgegeben
werden, nicht anderen Bedürftigen zur Verfügung. Dazu gehören viele der rund 2 Millionen
Kinder in Deutschland, von denen auch in Darmstadt viele von Hartz IV leben und deren Zahl
zunimmt. Für Gesamt-Hessen waren dies nach Statistiken 2018 immerhin 14,3% aller Kinder
unter 18 Jahren.
Hier Zahlen zum Vergleich zwischen den Gesamtkosten für UMAs (4000 Euro oder mehr p. M.)
und dem Hartz-IV-Satz:
Der monatliche Hartz-IV-Regelsatz betrug Ende 2017 409 Euro für alleinstehende Erwachsene
und bis zu 311 Euro für Kinder und Jugendliche. Hinzu kommt der Anspruch auf Übernahme
angemessener Wohnkosten.
Außerdem stellt der jetzige Zustand eine Ungerechtigkeit gegenüber alleinerziehenden Müttern
und alten Menschen dar, deren Rente manchmal nach einem langen Leben der
Kindererziehung und Einzahlung in die Sozialkassen nicht ausreicht; und die ebenfalls
begrenzt vom Staat unterstützt werden, allerdings zu sehr viel geringeren Sätzen. All diese
Menschen müssen nach deutschem Recht ihre wirtschaftliche Situation und ihr Alter eindeutig
prüfen lassen.
Es ist also auch nichts weiter als eine Frage der Gerechtigkeit, dass bei den Unbegleiteten
Minderjährigen Asylbewerbern eine sorgfältige Prüfung ihrer Ansprüche erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Alternative für Deutschland (AfD) Fraktion Darmstadt
Siegfried Elbert Dr. Wolfgang Schöhl
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Punkt 29.9: Antrag der AfD-Fraktion vom 1. Juni 2018 betr. Überprüfung der Altersangaben von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen (V-Nr. SV-2018/0030) Der Antrag wird abgelehnt. Gegen die Ablehnung: AfD
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Holzstraße 2
- Luisenplatz 5
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2018/0030
- Typ
- Antrag
- Datum
- 01.06.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00