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SV-2018/0030

Antrag der AfD-Fraktion vom 1. Juni 2018 betr. Überprüfung der Altersangaben von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen

Antrag 01.06.2018

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SV-2018/0030

5188 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2018/0030 
 
 
Antrag der AfD-Fraktion vom 1. Juni 2018 betr. Überprüfung der Altersangaben  von 
minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen 
 
 
        
Fraktionsbüro der AfD-Darmstadt 
      Holzstraße 2, 64283 Darmstadt 
      Telefon: +49(0)6151-627 9404 
            Fax : +49(0)6151-627 9402 
      www.AfD-Darmstadt-Fraktion.de 
      info@AfD-Darmstadt-Fraktion.de 
 
AfD-Fraktion Darmstadt  Holzstr. 2, 64283 Darmstadt 
 
 
 
 
An das Büro der  
Stadtverordnetenversammlung Darmstadt 
z.Hd. Herrn Daum 
Luisenplatz 5 
64283 Darmstadt  
 
 
Darmstadt, den 1.6.2018 
 
 
 
 
Antrag der AfD-Fraktion Darmstadt  
 
Thema: Überprüfung der Altersangaben von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen  
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge dazu folgendes beschließen: 
 
Der Magistrat wird gebeten, die Altersangaben aller minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge, 
die die Stadt Darmstadt betreut, selbst zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, soweit dies 
durch andere Stellen wie die hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen gemacht werden 
kann oder soll. Dies sollte in begründeten Fällen – z. B. bei großer Abweichung zwischen 
sogenannter qualifizierter Inaugenscheinnahme und den Angaben der jungen Menschen – vor 
allem  mit anerkannten medizinischen Methoden gemacht werden. Es hat sich bei der 
Überprüfung von Altersangaben von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen (sog. UMA) in 
deutschen Bundesländern wie dem Saarland oder in Ländern wie Österreich herausgestellt, 
dass diese in hohem Maße unzuverlässig oder falsch waren. 
 
 
Begründung 
 
Hintergrund dazu ist eine umfangreiche große Anfrage der AfD-Fraktion zu Altersangaben von 
Flüchtlingen, die am 6.2.2018 von Stadträtin Akdeniz beantwortet worden ist. Bei der 
Beantwortung unserer Fragen, die nicht vollständig war, hatte sich herausgestellt, dass in 
Darmstadt 217 Geflüchtete im Rahmen von Hilfen zur Erziehung betreut werden. Von diesen 
waren aber nur in 15 Fällen Dokumente mit einer Altersangabe vorgelegt worden. 
 
Die Antwort auf unsere Anfrage ergab auch, dass dennoch in keinem Fall bisher eine 
medizinische Altersfeststellung durch eine ärztliche oder zahnärztliche Untersuchung

2 
angeordnet worden war, obgleich man aus anderen großangelegten Überprüfungen weiß, dass 
30 bis 40 Prozent der Altersangaben der sog. UMAs falsch sind.  
 
Eine Altersfeststellung durch entsprechend qualifizierte Ärzte oder Zahnärzte ist mit 
verschiedenen Verfahren mit hoher Zuverlässigkeit und mit einer geringen Fehlerabweichung 
möglich.  
Voraussetzung ist jedoch eine körperliche Untersuchung einschließlich einer (mit sehr geringer 
Strahlenbelastung verbundenen) Röntgenaufnahme.  
Solchen Röntgenuntersuchungen müssen sich mit großer Selbstverständlichkeit und Häufigkeit 
auch deutsche Krankenversicherte unterziehen. 
 
Es gibt – wie sich auch bei Prozessen gezeigt hat - zahlreiche Fälle, bei denen alleine aufgrund 
des äußeren Erscheinungsbildes eines Asylbewerbers erhebliche Zweifel an dessen 
Altersangabe gegeben sind und die daher Anlass zu einer genaueren Untersuchung geben 
müssten. 
 
Ein erheblicher Schaden, wenn bei der Altersangabe betrogen wird, entsteht sonst für die 
öffentlichen Kassen -  auch in Darmstadt. Ein unbegleiteter Minderjähriger Flüchtling kostet ein 
Mehrfaches dessen, was ein Nicht-Minderjähriger kostet. In der Stadt Leipzig wurden solche 
Kosten berechnet und lagen bei rund 4000 € pro Monat und Flüchtling. In anderen Städten wie 
Berlin waren die monatlichen Zahlungen sogar noch höher. Der Verzicht auf eine sorgfältige 
Prüfung führt daher zu einer Steuerverschwendung und zur Verdrossenheit der ehrlichen 
Darmstädter Steuerzahler.  
 
Außerdem stehen die Mittel, die für nicht berechtigte unbegleitete Flüchtlinge ausgegeben 
werden, nicht anderen Bedürftigen zur Verfügung. Dazu gehören viele der rund 2 Millionen 
Kinder in Deutschland, von denen auch in Darmstadt viele von Hartz IV leben und deren Zahl 
zunimmt. Für Gesamt-Hessen waren dies nach Statistiken 2018 immerhin 14,3%  aller Kinder 
unter 18 Jahren. 
 
Hier Zahlen zum Vergleich zwischen den Gesamtkosten für UMAs (4000 Euro oder mehr p. M.) 
und dem Hartz-IV-Satz:  
Der monatliche Hartz-IV-Regelsatz betrug Ende 2017 409 Euro für alleinstehende Erwachsene 
und bis zu 311 Euro für Kinder und Jugendliche. Hinzu kommt der Anspruch auf Übernahme 
angemessener Wohnkosten. 
 
Außerdem stellt der jetzige Zustand eine Ungerechtigkeit gegenüber alleinerziehenden Müttern 
und alten Menschen dar, deren Rente manchmal nach einem langen Leben der 
Kindererziehung und Einzahlung in die Sozialkassen nicht ausreicht; und die ebenfalls 
begrenzt vom Staat unterstützt werden, allerdings zu sehr viel geringeren Sätzen. All diese 
Menschen müssen nach deutschem Recht ihre wirtschaftliche Situation und ihr Alter eindeutig 
prüfen lassen. 
 
Es ist also auch nichts weiter als eine Frage der Gerechtigkeit, dass bei den Unbegleiteten 
Minderjährigen Asylbewerbern eine sorgfältige Prüfung ihrer Ansprüche erfolgt. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Alternative für Deutschland (AfD) Fraktion Darmstadt 
     
  
Siegfried Elbert                             Dr. Wolfgang Schöhl

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Punkt 29.9: Antrag der AfD-Fraktion vom 1. Juni 2018 betr. Überprüfung der Altersangaben  von 
minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen 
 (V-Nr. SV-2018/0030) 
 
Der Antrag wird abgelehnt. 
 
Gegen die Ablehnung: AfD

Beratungsverlauf (1)

TOP 29.9

Orte (2)

  • Holzstraße 2
  • Luisenplatz 5

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2018/0030
Typ
Antrag
Datum
01.06.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00