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1685/2026

Antworten der Verwaltung zur Aktuellen Stunde aus der Sitzung vom 07.05.2026 betreffend "Innenstadt-Parkplätze erhalten - Lebensrealitäten anerkennen" (AN/0772/2026)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 24.06.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25.06.2026, TOP 8.13

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

8831 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1685/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.06.2026 
 
Antworten der Verwaltung zur Aktuellen Stunde aus der Sitzung vom 07.05.2026 
betreffend "Innenstadt-Parkplätze erhalten - Lebensrealitäten anerkennen" 
(AN/0772/2026) 
Im Rahmen der Aktuellen Stunde bittet die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Innenstadt die 
Verwaltung insbesondere auf die folgenden Fragen einzugehen: 
 
1. „Welche Messungen hat die Stadt Köln vorgenommen, um die Streichmaßnahmen zu 
begründen?  
2. Wie erklärt sich die Stadt, dass die Messungen der Bürger vor Ort zu anderen Ergeb-
nissen kommen? 
3. Aus welchen Gründen hat die Stadtverwaltung die im Hauptausschuss mit 
AN/1101/2025 beschlossenen milderen Mittel bei den Parkplatz-Streichmaßnahmen 
nicht ergriffen? 
4. Wie viele Anwohnerparkausweise und sonstige Parkberechtigungen (z.B. Handwerker-
parkausweise) hat die Stadt Köln aktuell für die Innenstadt ausgegeben und wie viele 
Parkplätze stehen im Stadtbezirk Innenstadt im öffentlichen Raum für Anwohnerparken 
und öffentliches Parken zur Verfügung? – Bitte differenziert nach Bewohnerparkgebie-
ten. 
5. Welche Maßnahmen zur Schaffung von zusätzlichem Parkraum für die Anwohner der 
Innenstadt sind seitens der Verwaltung geplant und wann ist mit einer konkreten Um-
setzung zu rechnen? – Dies auch im Hinblick auf Besucher der Anwohner. 
6. Aus welchen Gründen kommt das Feierabendparken auf Parkplätzen von Unterneh-
men & Behörden und auch der Bau von Veedelsparkhäusern in Köln – anders als in 
anderen Städten – nicht voran?“ 
Antwort der Verwaltung 
Die Verwaltung der Stadt Köln überprüft im Zuge der Gefahrenabwehr die von ihr angeordne-
ten Parkregelungen in den Bewohnerparkgebieten. Die Stadt muss dort eingreifen, wo sie auf-
grund von Markierungen und/oder Schildern suggeriert, es dürfe geparkt werden, obwohl die 
Restfahrbahnbreite nicht ausreichend ist. Die Überprüfung und Anpassung erfolgen rein auf-
grund der örtlichen Situation und unabhängig von der etwaigen Bedeutung einzelner Park-
möglichkeiten. 
Der Verwaltung ist es wichtig, die Öffentlichkeit und die Anwohner*innen frühzeitig und mehr-

2 
 
fach über die erforderlichen Anpassungen des markierten und beschilderten Parkraums zu in-
formieren. Im Griechenmarktviertel sind folgende Informationen erfolgt. 
 Erste Pressemitteilung am 23.02.2026 
 Weitere Pressemitteilung kurz vor Beginn der Arbeiten am 10.04.2026 (Baustellen-
Sammel-PM) 
 Verteilung einer Anliegerinformation am 21.02.2026, gefolgt von einer Erinnerung am 
26.03.2026 
Die Verteilung wurde dokumentiert und durch Kontrollbilder stichprobenartig überprüft. Nach 
Kenntnisnahme, dass einige Haushalte die erste Anliegerinformation nicht erhalten haben, 
wurde mit dem externen Dienstleister Kontakt aufgenommen: In Einzelfällen haben die Vertei-
ler weder den Briefkasten erreichen können noch die Flyer wie vorgesehen an den Türen be-
festigt können. Es wurde nochmal dafür sensibilisiert, dass alle Haushalte die Anliegerinfor-
mation erhalten müssen, notfalls durch das Festkleben der Anliegerinformationen an die 
Haustüre. 
 
Zu 1. 
Die Datengrundlage basiert auf Messungen, die vor Ort durchgeführt wurden. Es handelt sich 
dabei um Messungen der konkreten Fahrbahnbreite von Bordstein zu Bordstein. Die Fahr-
bahnbreite wurde an mehreren Stellen innerhalb der Straßen gemessen. Für die Breite der 
parkenden Fahrzeuge ist gemäß den geltenden technischen Regelwerken (Empfehlungen für 
Anlagen des ruhenden Verkehrs, kurz EAR) eine Breite von 2,00 Metern angesetzt worden. 
Die Messergebnisse sind daher unabhängig von der Breite der konkret vor Ort befindlichen 
Fahrzeuge. 
 
Zu 2. 
Die Messungen der Bürger*innen bestätigen grundsätzlich die Messergebnisse der Verwal-
tung in Bezug auf die vorhandene Fahrbahnbreite von Bordstein zu Bordstein. Seitens der 
Bürger*innen werden verschiedene Maßnahmen zur Abhilfe vorgeschlagen, die aus Sicht der 
Verwaltung nicht realistisch, rechtmäßig oder mit aktuellen Beschlusslagen vereinbar sind. 
Dies betrifft insbesondere 
a. die bauliche Verbreiterung der Fahrbahnen zulasten der Gehwege 
b. die Anordnung von halbhüftigem Gehwegparken 
c. die Beschränkung der Parkberechtigung auf schmale Fahrzeuge 
 
zu a.: Die bauliche Verbreiterung von Fahrbahnen zulasten der Gehwege ist angesichts der 
personellen und finanziellen Situation der Stadt Köln nicht realistisch. Die vorhandenen Kapa-
zitäten sind auf Jahre hinaus in anderen Aufgaben gebunden. 
zu b.: Das Halten und Parken auf Gehwegen sind grundsätzlich unzulässig. Die Verwaltungs-
vorschrift zur StVO schreibt vor, dass bei der Neuanordnung von Gehwegparken genügend 
Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern ggfs. mit Kinderwagen oder Rollstuhl-
fahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt. Die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen 
sehen bei Neuplanungen eine Gehwegbreite von mindestens 2,50 m vor. Die Bürger*innen 
gehen fälschlicherweise von einer zulässigen Anordnung des Gehwegparkens bei einer Rest-
gehwegbreite von 1,50 m aus. 
zu c.: Für die Verwaltung maßgebend sind die Regelbreiten für Parkstände aus der EAR. 
 
Zu 3. 
Die im Beschluss AN/1101/2025 vorgeschlagenen Maßnahmen wie eine klarere Parkplatz-
markierung und eine stärkere Kontrolle durch den Verkehrsdienst sind keine milderen Mittel 
im Sinne des Verwaltungsrechts. Sie sind insbesondere nicht im gleichen Maße geeignet die 
Gefahrenabwehr sicherzustellen und kommen daher als Alternativen nicht in Frage. 
Die erforderlichen Restfahrbahnbreiten werden grundsätzlich zu jeder Tages- und Nachtzeit 
benötigt. Eine Verlagerung der Verantwortung auf die Kontrollen des Verkehrsdienstes er-
reicht dieses Ziel aufgrund der begrenzten Kapazitäten des Verkehrsdienstes nicht. 
Da die Verwaltung von einheitlichen Regelbreiten für Parkstände ausgeht, sind davon abwei-
chende Parkplatzmarkierungen keine Option. Die Markierung untermaßiger Parkstände würde 
die Verwaltung in den Begründungszwang versetzen, warum eine Abweichung vom Regel-
maß in gleicher Weise vertretbar ist. In der Praxis ergibt sich daraus ein hohes Haftungsrisiko 
für die anordnenden Mitarbeiter der Verwaltung. Dieses ist nicht akzeptabel.

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Zu 4. 
Im Stadtbezirk Innenstadt sind mit Stand 12/2025 rund 27.500 Bewohnerparkausweise im 
Umlauf. Die Anzahl der vorhandenen Parkplätze im öffentlichen Straßenraum liegt bei knapp 
26.000. Da es keine zentrale Sammlung von Maßnahmen mit der Umnutzung von Parkplätzen 
gibt, ist diese Zahl mit einer leichten Unsicherheit behaftet. Differenzierte Zahlen nach Park-
plätzen für das Anwohnerparken und das öffentliche Parken werden seitens der Verwaltung 
nicht grundsätzlich vorgehalten. Es gibt sowohl Bewohnerparkgebiete mit mehr Parkplätzen 
als ausgegebenen Ausweisen als auch solche mit mehr ausgegebenen Ausweisen als Park-
plätzen. 
Die Summe der ausgegebenen Bewohnerparkausweise ist von 12/2023 bis 12/2025 von rund 
32.500 auf rund 27.500 gesunken. 
Für den gesamten Innenstadtbereich liegen außerdem rund 250 Ausnahmegenehmigungen 
von Gewerbetreibende in Bewohnerparkgebieten sowie rund 275 Einzelgenehmigungen für 
Handwerker vor. 
Alle weiteren Ausweistypen, wie auch der Handwerkerparkausweis, gelten nicht speziell für 
die Innenstadt, sondern mindestens für das gesamte Stadtgebiet oder sogar darüber hinaus. 
 
Zu 5. 
Die Verwaltung nimmt aktuell eine Überplanung des Bewohnerparkgebietes Griechenmarkt-
viertel vor und wird in diesem Zuge das reservierte Bewohnerparken deutlich ausweiten. Da-
mit stehen zukünftig mehr Parkplätze exklusiv für Bewohner*innen zur Verfügung. Für die Be-
sucher*innen bleibt im öffentlichen Raum ein ausreichendes Angebot vorhanden. 
Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung mit der Vorbereitung der Gründung einer kommu-
nalen Mobilitätsgesellschaft beauftragt (AN/1059/2025), die unter anderem den Bau und Be-
trieb von Quartiersgaren übernehmen soll. Zum aktuellen Stand bei der kommunalen Mobili-
tätsgesellschaft hat die Verwaltung in einer Beantwortung einer schriftlichen Anfrage 
(1402/2026) informiert. 
 
Zu 6. 
Die Verwaltung befindet sich im Austausch mit anderen Kommunen, vorrangig in Nordrhein-
Westfalen, und stellt fest, dass auch dort die genannten Themen nur langsam vorankommen. 
Als hilfreich hat sich für das Feierabendparken nach Einschätzung der Verwaltung eine kom-
munale Mobilitätsgesellschaft mit entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen 
erwiesen. Der Bau von Quartiersparkhäusern in Bestandsquartieren erweist sich nach Ein-
schätzung der Verwaltung in allen Kommunen als schwierig, weil entsprechende Flächen und 
Betreibermodelle fehlen. Konkrete Hinweise auf Vorzeigeprojekte nimmt die Verwaltung gerne 
entgegen.

Beratungsverlauf (1)

25.06.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 8.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1685/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
24.06.2026
Erstellt
08.06.2026 11:11